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R+V Versicherung – D&O-Versicherung immer
R+V Versicherung D&O-Versicherung immer wichtiger
Die Welt wird immer komplexer – das gilt auch im Geschäftsleben. Globalisierung, ständig neue Rechtsvorschriften und Gesetzes und jetzt auch noch die CoronaPandemie – wer in der Verantwortung steht, sei es als Geschäftsführer, Vorstand oder Leitender Angestellter, muss seine Entscheidungen auch nachträglich rechtfertigen können.
Gelingt ihm das nicht, haftet er auch gegenüber der eigenen Firma notfalls sogar mit seinem eigenen Vermögen. Es ist deshalb eigentlich unerlässlich, für diesen Personenkreis eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die D&O der R+V bietet umfassenden Schutz auch in Situationen, an die man eigentlich gar nicht denkt. Denn es mangelt nicht an Irrtümern:
1. Irrtum: „Über meine Betriebshaftpflichtversicherung bin ich doch umfassend abgesichert.“
Tatsache aber ist: Nicht bei Schäden in der Unternehmensleitung und nicht bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen wie zum Beispiel gegen unternehmensinternes Satzungsrecht. Vorteil R+V: Wir glauben, dass unsere Kunden nicht bewusst Schäden verursachen. Bis zum Beweis des Gegenteils gewährt die R+V deshalb in allen Instanzen Versicherungsschutz – auch bei Vorsatzvorwurf oder Verstößen gegen interne Richtlinien. 2. Irrtum: „Durch die Rechtsform der GmbH ist meine Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.“
Tatsache aber ist: Trotz der beschränkten Haftung der GmbH bleibt er in seiner Funktion als Geschäftsführer vollkommen „ungeschützt“. Denn die sogenannte „Organhaftung“ richtet sich gerade nicht gegen die Gesellschaft, sondern ausschließlich gegen ihn selbst. Auch eine Haftungsfreistellung im Anstellungsvertrag als Geschäftsführer wirkt sich nicht unmittelbar gegenüber einem geschädigten Dritten aus. Vorteil R+V: Ist nicht sicher, wer von beiden Ziel von Ansprüchen ist, besteht Abwehrschutz auch schon vor tatsächlicher Inanspruchnahme. Wir unterstützen Sie und Ihren Kunden mit unseren Experten schon vor dem Eintritt eines Schadenfalls mit kompetenter Hilfe.
3. Irrtum: „Als Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH hafte ich nicht persönlich. Es gibt außer mir ja keine Gesellschafter.“
Tatsache aber ist: Bei Ansprüchen Dritter, zum Beispiel eines Insolvenzverwalters, von Banken, Lieferanten oder Abnehmern, haftet auch der Geschäftsführer dieser GmbH in unbegrenzter Höhe. Vorteil R+V: Ihr Kunde bestimmt, wer ihn vertritt. Auf Wunsch ist die R+V bei der Auswahl eines Anwalts behilflich.
4. Irrtum: „Mein Geschäftsführer-Kollege hat einen klar abgegrenzten Aufgabenbereich. Seine Fehler gehen mich nichts an.“
Tatsache aber ist: Es gilt der Grundsatz der „Gesamtverantwortung“ – alle sitzen in einem Boot. Die Aufgabenverteilung auf Ressortverantwortliche schützt deshalb grundsätzlich nicht – so die ständige Rechtsprechung deutscher Gerichte. Der Geschädigte entscheidet, welche Organpersonen er für den Schaden in voller Höhe haftbar macht. Das kann teuer werden, auch wegen mehrfacher Anwaltskosten. Vorteil R+V: Die gewählte Versicherungssumme steht im Schadenfall sogar zweimal zur Verfügung, ohne Zusatzkosten. Zum einen für die oft sehr hohen Abwehr- und Verteidigungskosten durch die Beauftragung spezialisierter Anwälte. Zum anderen, falls der Anspruch tatsächlich berechtigt und Schadenersatz zu leisten ist.
5. Irrtum: „Wenn ich den D&O-Versicherer wechsele, habe ich trotzdem rückwirkend Versicherungsschutz.“
Tatsache aber ist: Für die D&O-Versicherung ist zwar das „Claims made“-Prinzip gerichtlich anerkannt: Versicherungsschutz besteht also für Ansprüche, die während der Versicherungsdauer des aktuellen Vertrages erhoben werden – sofern der Pflichtverstoß nicht schon bei Vertragsschluss bekannt war. Ob der frühere Versicherer noch leistet, obwohl kein aktueller Vertrag mehr besteht oder der neue Versicherer, ist von zahlreichen Unwägbarkeiten abhängig. Vorteil R+V: Es gilt eine zeitlich unbegrenzte, beitragsfreie Rückwärtsversicherung – selbstverständlich auch beim Wechsel des Versicherers.
6. Irrtum: „Wenn ich aus der Firma ausscheide, bin ich sicher. Die D&O-Versicherung brauche ich nicht mehr.“
Tatsache aber ist: Natürlich bleiben etwaige Haftpflichtansprüche innerhalb der gesetzlichen Grenzen auch nach dem Ausscheiden bestehen. Vorteil R+V: Es besteht eine unbegrenzte und unverfallbare Nachmeldefrist. Ganz gleich, ob Ihr Kunde nach mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten mit einem Haftpflichtanspruch konfrontiert wird: Die D&O-Versicherung von R+V bietet seit Jahren zeitlich unbegrenzten Schutz für Ansprüche nach Vertragsende. Scheidet Ihr Kunde aus gesundheitlichen Gründen aus dem Unternehmen aus oder geht er in den Ruhestand und der D&O-Vertrag ist inzwischen gekündigt oder die Versicherungssumme womöglich bereits durch einen anderen Manager aufgebraucht, garantiert unser „Retirement Cover“, dass er nicht schutzlos ist und sich gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr setzen kann.
7. Irrtum: „Ich bin ehrenamtlicher Vorstand in meinem Verein. Von mir kann niemand Schadenersatz fordern.“ Tatsache aber ist: Vereinshaftpflichtversicherungen decken neben Personen- und Sachschäden nicht zwangsläufig auch echte Vermögensschäden der Vorstandsmitglieder ab. Aber selbst dann: Der Deckungsschutz ist allzu oft mit einer D&OVersicherung nicht vergleichbar. Weniger Ausschlüsse, meist höhere Versicherungssummen und eine automatische Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Ansprüche sprechen für die D&O-Versicherung. Der wichtigste Aspekt ist aber, dass dem betroffenen Vereinsvorstand der Anspruch auf Versicherungsschutz selbst zusteht – und nicht dem Verein und all seinen Mitgliedern. Vorteil R+V: Einem Schadenfall folgen nicht selten weitere. Wo andere Versicherer aussteigen, bleibt R+V an der Seite des Kunden. Denn R+V verzichtet darauf, im Schadenfall zu kündigen.
Bärenstarkes Angebot
R+V verfügt über langjährige Expertise als D&O- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherer und hat die Entwicklung des Produktes in Deutschland maßgeblich mitgeprägt und Beratungen in diversen Gremien und mit Ministerien unmittelbar begleitet. Wir sind mit der Gestaltung internationaler Versicherungsprogramme absolut vertraut.
Die Zugehörigkeit der R+V zu einem starken Finanzverbund trägt dazu bei, Schwankungen in den Schadenrückstellungen abzufedern.
Die D&O der R+V bietet einen Top-Versicherungsschutz:
• unbegrenzte Rückwärtsversicherung, unbegrenzte Nachmeldefrist • getrennte Versicherungssummen (für Abwehrkosten und Schadenersatz) • doppelte Versicherungssumme (anstatt 2-facher Maximierung oder „Wiederauffüllung“)
Garantiezusage für ausgeschiedene versicherte Personen (Retirement Cover) • optional: eigene Versicherungssumme für das Aufsichtsgremium • optional: „Run-off“-Deckung für ausscheidende Tochterunternehmen