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Cyber-Sicherheit – Für eine Handvoll Bitcoins mehr
Für eine Handvoll Bitcoins mehr
Corona-Folgen, Naturereignisse und Cyber-Angriffe, oft nur als mediale Randnotiz, prägen dieses Jahr. Ransomware attackiert erfolgreich Unternehmen der Finanzbranche, legt Kommunen lahm und sprengt Liefer- und Produktionsketten. Unsere hohe IT-Abhängigkeit und die Systemfragilität kommen stärker ans Licht. Auf Cyber-Versicherer erhöht sich der Leistungsdruck. Weniger Schutz bei mehr Beitrag heißt dort das neue Mantra. Dabei sind nachlässige IT-Sicherheitsvorkehrungen oftmals die wahre Herausforderung, der sich Versicherungsvermittler in der Beratung rund um Cyber- und Silent-CyberRisiken stellen sollten.
Die Privathaushalte leben längst mit Risiken wie CyberMobbing, Phishing oder Identitätsdiebstahl im WorldWide-Web. Räumen Cyber-Kriminelle Online-Bankkonten leer oder zerstören mit geraubter Identität die Kreditwürdigkeit, wankt die Wirtschaftskraft der Haushaltsmitglieder. Vermittler greifen auf ein breites Angebot zurück, um die finanziellen Folgen der Cyber-Angriffe aufzufangen. Die Produktschmieden der Versicherer verdichten sukzessive die monetären Sicherheitsnetze. Allerdings müssen Versicherte eigenverantwortlich für IT-Sicherheit, beispielsweise mit widerstandsfähigen Passwörtern, regelmäßigen Programmupdates und Schutzsoftware gegen Schadprogramme, sorgen. Auf die Agenda der Privatkundenberatung gelangt zwangsläufig Cyber-Sicherheit, um Schäden vorzubeugen. Solche individuelle Beratung können Policen-Vergleicher selten aus der Ferne per App, Callcenter und Internetportal leisten.
Neue Gefahr? DSGVO!
Die Cyber-Risikofelder der Unternehmen und öffentlichrechtlichen Einrichtungen sind deutlich komplexer. Bereits die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO erfordert differenzierte Zugriffsrechte. Besonders schützenswerte Daten der Bürger, Dienstleister, Kunden, Mitarbeiter und Zulieferer sind von herkömmlichen Privatdaten mit besonderen Zugriffsrechten zu trennen und mit höheren Sicherheitsstandards zu schützen. Die Anforderungen der DSGVO erfassen neben Digitalformaten ebenfalls klassische Informationsträger aus Papier oder die Verfilmung von Dokumenten. Mit aktuell gehaltenem Verarbeitungsverzeichnissen dokumentieren Unternehmen und Einrichtungen die Prozessdetails im personenbezogenen Datenumgang. Unvollständige oder gar fehlende Verzeichnisse ahnden Landes- und Bundesdatenschützer als DSGVO-Verstoß mit empfindlichen Geldbußen. Treten IT-Versäumnisse im Deliktkontext wie z. B. Betrug, Erpressung, Geldwäsche oder Unterschlagung auf, stehen Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft ins Haus. Banken, Versorger, Versicherer und andere beaufsichtigte Branchen geraten zudem ins Visier ihrer Aufsicht. Nach dem wirtschaftlichen Schaden drohen gleich von drei Seiten Geldbußen und Strafen. Unter dem Vorwurf, bessere Sicherheitsmaßnahmen hätten den Schaden verhindert, nehmen die Ermittler die Daten- und IT-Sicherheit der Unternehmen und Einrichtungen sowie die Maßnahmen der zuständigen Manager genau unter die Lupe. Die Betroffenen geraten ohne geeignete Sicherungsmaßnahmen für Daten und IT sowie einer Maßnahmendokumentation sofort in die Defensivecke und der Versicherungsschutz wackelt. Eine Steilvorlage für Vermittler, denn neben der Cyber-Versicherung sind ebenso die Schutzdeckungen zur Berufs- und Betriebshaftpflicht, D&O, Betriebsunterbrechung, Rechtsschutz etc. anzupassen, damit solche Zwickmühlen, in denen die Betroffenen plötzlich allein gelassen sind, möglichst nicht entstehen.
Risikofaktor Versicherung
Grundsätzlich gleichen Versicherer lediglich die finanziellen Schadennachteile aus. Zuerst treffen die operativen und wirtschaftlichen Folgen die Unternehmen und Einrichtungen, welche das kriminelle IT-Geschehen umgehend in den Griff bekommen müssen. Legen beispielsweise Erpresser mit Ransomware den Betrieb lahm, starten die vorbereiteten Notfallpläne. Die Kunden, Zulieferer und zuständigen Behörden sind proaktiv zu informieren. Es gilt, wieder den uneingeschränkten IT-Zugriff zu erhalten, um die wertvollen Kunden- und Unternehmensdaten zu sichern. Die Kostenerstattungen der Versicherer verhindern dabei selten die Kundenverluste und Reputationskratzer. Versicherungen kommen zum Zuge, wenn die Schutzmaßnahmen des Risikomanagements versagen. Anderslautende Vertriebs- und Werbeversprechen bringen Berater in Ersatzdiskussionen. Einige Cyber-Versicherer setzen auf Kooperationen mit
IT-Dienstleistern, die durch Anteilskauf oder Exklusivverträge enger angebunden sind. Diese IT-Experten sollen unter anderem vorvertragliche Risikoermittlungen oder Schadenfälle begleiten. Wie zur Anfangszeit der Assistance-Leistung sind manche Firmenkunden und Vermittler skeptisch. Die Einblicke dieser IT-Spezialisten aus dem engen Versicherer-Umfeld könnten statt der versprochenen Unterstützung ebenso einer Ausschlussbegründung oder der Aufdeckung von Obliegenheitsverletzungen dienen. Übersehen die IT-Dienstleister Deckungsrelevantes, besteht Unsicherheit, ob der Versicherer dennoch dafür eintritt oder der Firmenkunde schutzlos bleibt. Die Auseinandersetzungen zur Betriebsschließungsversicherung, die seit eineinhalb Jahren Kunden, Vermittler und Versicherer vor den Gerichtsinstanzen ausfechten, fördern nicht gerade das Vertrauen in die Leistungsbereitschaft der Versicherer. Auch zur Cyber-Versicherung entscheiden die Details im Kleingedruckten über das Wohl der Versicherungsnehmer. Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen bringen Versicherer zu Berufshaftpflicht-, D&O-, Rechtsschutz- sowie zu Cyber-Schäden schnell aus jeder Leistungsverantwortung; bewusst pflichtwidriges Verhalten ist wie Vorsatz strikt ausgeschlossen. Nur wer im Schadenfall eine geeignete IT-Sicherheit nachweist und völlige Gesetzestreue einhält, bleibt straffrei und gut versichert. Passende IT-Sicherungen gelten zudem als wichtige Obliegenheit in der Cyber-Versicherung. Selbst wenn die Ausschlüsse nicht greifen, sind dennoch spürbare Leistungskürzungen möglich.
Staat und
Verwaltung
Ernährung Energie
Gesundheit
Finanz- und Versicherungswesen KRITIS
IT und TK
Wasser Transport und Verkehr
Medien und Kultur
Quelle: © TÜV SÜD AG
2021 ist ein Jahr mit folgenreichen Cyber-Angriffen gegen Behörden und Unternehmen. Monatelang vom Hersteller geduldete Sicherheitslücken im MS-Exchange-Server erleichterten Hackern unbefugte Systemzugriffe. Noch Wochen nach Patch-Veröffentlichung liefen in jedem zweiten Unternehmen die Server ohne Patch und damit ebenfalls ohne oder nur mit eigenschränkten Versicherungsschutz. Ein Brand im Rechenzentrum eines europäischen Cloud-Anbieters vernichtete vier der zwölf Serverhallen mit Kunden- und Systemdaten sowie der Datensicherung vieler deutscher Kunden. Cyber-Versicherer setzen die räumliche Trennung der Datensicherung jedoch voraus und schließen zudem per se die Cloud-Nutzung als Infrastrukturschäden aus. Für den umfassenden Wiedereinschluss kommt es auf die Bedingungen sowie auf die Deckungssummen an. Bereits kleine und mittelständische Unternehmen benötigen unter Umständen Millionendeckungen. Ebenso sind die finanziellen Folgen sogenannter „President-E-Mails“, die ahnungslose Mitarbeiter zur Zahlung an Dritte verleiten sollen, nicht im Cyber-Schutz enthalten. Unterschlagungen durch eigene Mitarbeiter gehören zur Vertrauensschadenversicherung. Ohne den Versicherungsprofi an der Seite kommen Unternehmen und Einrichtungen mitunter kaum weiter, um einen ins Risikomanagement passenden Versicherungsschutz zusammenzustellen.
Unabsehbare Cyber-Gefahren
Zu Recht scheuen die Versicherer mögliche unabsehbare Folgen aus dem Cyber-Schutz. IT-Experten schätzen, dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen von IT-Viren und anderer Malware alsbald die weltweiten Folgen von Corona um ein Vielfaches übersteigen. Ein havariertes Schiff im Suez-Kanal genügte, um den Welthandel zu stören. Was richtet erst ein koordinierter Malware-Angriff an, der zur selben Zeit etliche Hafen- und Schiffssysteme lahmlegt? Es muss jedoch kein Cyber-Gau sein, der mit Rück- und Wechselwirkungen die Betriebe in den Stillstand nebst Umsatzeinbruch zwingt. Der zuvor erwähnte Cloud-Server-Brand führte zum Teil betroffene Unternehmen in nicht versicherte Betriebsausfälle. In Regierungskreisen ist IT-Sicherheit ein Schlüsselthema. Für systemrelevante Branchen und Bereiche schuf der Gesetzgeber mit dem IT-Sicherheitsgesetz und einer Verordnung für Betreiber kritischer Infrastruktur, kurz KRITIS, sehr straffe Regeln. Unternehmen mit mehr als 500.000 Kunden und aus den Bereichen Energie und Wasser, Ernährung und Gesundheit, Finanzen und Versicherungen, IT und Telekommunikation sowie Transport und Verkehr müssen für höchste IT-Sicherheit sorgen. Hinzu kommen der Staat und die Verwaltung sowie Einrichtungen der Medien- und Kulturlandschaft. Im April verabschiedete der Bundestag das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 mit weiteren Befugnissen zum Verbraucherschutz und zur Schadprogrammbekämpfung für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI. Im Nachgang erwarten Experten, dass Dienstleister und Zulieferer der betroffenen Unternehmen und Einrichtungen ebenfalls die hohen Standards zur IT-Sicherheit übernehmen, um die Geschäftsverbindungen zu erhalten. Eine günstige Cyber-Versicherung von der Stange aus dem Vergleicher-Portal wird da selten helfen. Das Risikomanagement der Unternehmen wird zunehmend umfangreicher und die darin eingebundenen Informationssicherheits-Management-Systeme gewinnen durch Regulatorik und technischen Fortschritt an Komplexität. Cyber-Versicherungen sowie die Silent-Cyber-Deckungen aus den anderen Gewerbeversicherungen sind laufend anzupassen. Für Versicherungsvermittler ein großes Plus: neue Themen für die Betreuungsgespräche im Bestand sowie für Akquisitionsansätze im Neugeschäft sind auf Jahre gesichert. Vermittler, die sich in der IT-Sicherheit auskennen oder mit IT-Spezialisten in der Beratung kooperieren, erwarten lukrative und langfristige Firmenkundenbeziehungen. (gg)
Fazit
In der Cyber-Versicherung sind die passenden Bedingungen und Deckungssummen das A und O für Unternehmen und öffentliche-rechtliche Einrichtungen. Intensive Kenntnisse über IT-Gefahren, passende IT-Sicherungen sowie im Risikomanagement der Firmenkunden sind wichtig. Mit dieser Beratungskompetenz verweisen Vermittler die Konkurrenz-Apps und -Portale auf die hinteren Plätze, schaffen mehr Flexibilität in den Verhandlungen mit Versicherern und sichern das Bestands- und Neukundengeschäft ab. Eine risikogerechte Beratung zur Cyber-Versicherung ist ein Generalschlüssel für den Kundenzugang und zu den anderen Firmen-Policen.
Die Entwicklung gibt uns recht
Sehr beitragsstabil, auch im Alter, und Marktführer im Neugeschäft im Markt der ungebundenen Vermittler. Bei Krankenversicherungen steht die HanseMerkur hervorragend da. Grund genug für ein finanzwelt-Interview mit Vertriebsvorstand Eric Bussert über die gute Zusammenarbeit der HanseMerkur mit Maklern und die Zukunft der PKV.
finanzwelt: Sehr geehrter Herr Bussert, die HanseMerkur ist mit durchschnittlichen Anpassungsraten zwischen 1,1 und 2,4 % ein besonders beitragsstabiler Versicherer. Worauf führen Sie das zurück? Eric Bussert» Das hängt einerseits damit zusammen, dass wir von der Kostenstruktur her ein sehr sparsamer Versicherer sind und mit sehr niedrigen Verwaltungskosten auskommen. Wir legen zudem großen Wert darauf, unsere Bestände so gesund wie möglich zu halten. Sprich, wir haben adäquates und ausreichendes Neugeschäft, was dazu führt, dass die Bestände auf einem qualitativ sehr guten Niveau gehalten werden können. Außerdem haben wir ein sehr gutes Kapitalanlagemanagement und schaffen es seit sehr vielen Jahren, eine sehr hohe Nettoverzinsung zu erzielen. Mittlerweile verantworten 150 Mitarbeiter das Kapitalanlagemanagement der HanseMerkur. Wenn wir nach wie vor Menschen gewinnen, die gesundheitsbewusst sind, dann wird es uns auch weiterhin gelingen, sehr beitragsstabile Produkte für diese anzubieten. Am Ende des Tages muss jeder Makler sich im Vorfeld überlegen, mit welcher Gesellschaft er dauerhaft beitragsstabil zusammenarbeiten kann. Hier darf es meiner Meinung nach nicht immer auf den allerletzten Euro Ersparnis im Vergleichsrechner ankommen, sondern es muss darum gehen, was für den Kunden dauerhaft eine gute Lösung ist.
finanzwelt: Sie machen ja eine manuelle Risikoprüfung. Merkt das der Markt nicht? Kauft der einfach blind Bestände ein? Bussert» Ich maße mir jetzt nicht an, über Mitbewerber zu urteilen. Wir glauben, dass es sinnvoll ist, die Menschen individuell in ihren jeweiligen Situationen anzuschauen. Natürlich gibt es bei uns auch schlichtweg Punkte, die nicht versicherbar sind oder nur mit einem Risikozuschlag. Aber wir sind da gut aufgestellt und machen das seit vielen Jahren sehr professionell. Ich denke, die Entwicklung unserer Tarife gibt uns da recht.
finanzwelt: Sicherlich sind das gute Gründe, dass Sie Marktführer im Neugeschäft im Markt der ungebundenen Vermittler sind. Aber neben der Qualität der Produkte spielen ja auch die richtigen Vertriebskonzepte und Vertriebsunterstützung eine Rolle, oder? Bussert» Wir setzen sehr stark auf persönliche Betreuung. Und es macht schon einen großen Unterschied, ob Sie als Makler oder Mehrfachagent einen Ansprechpartner haben, der wie bei uns nur für eine Sparte zuständig ist. Wir haben viele gute Maklerbetreuer und sind in ganz Deutschland für jeden Makler gut zu erreichen. Ein ganz wesentlicher Aspekt bei uns ist auch, dass wir als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auch anders agieren als die großen Versicherer. Wir setzen auf Kontinuität und stellen die Gemeinschaft in den Vordergrund. Wir sind in der Lage, alle relevanten Marktplayer zu bedienen, sei es der Einzelmakler, der mittelständische Makler, der Maklerpool oder große Vertriebe. Unsere Maklerbetreuer lassen nicht gleich um 18 Uhr den Stift fallen und sind sogar teilweise am Wochenende für ihre Vertriebspartner erreichbar.
finanzwelt: Welche Unterstützung bieten Sie den Maklern online? Bussert» Schon vor Jahren haben wir uns sehr konkrete Servicelevel auf die Fahne geschrieben, so dass sich die Makler darauf verlassen können, dass bei uns die Sachen schnellstmöglich erledigt werden. So haben wir beispielsweise Risikoprüfung und Policierung in der Krankenvollversicherung als 24 Stunden-Service, das heißt, wir sagen zu, dass wir, wenn alle Daten vorliegen, die Risikoprüfung und Policierung innerhalb von 24 Stunden durchführen. Und wenn wir mal den seltenen Fall haben, dass es im Service-Bereich nicht ganz so rund läuft, dann helfen die Maklerbetreuer mit, diese Probleme für den Makler schnell zu lösen.
finanzwelt: Ohne die höheren GOÄ der PKV wären die Beiträge der GKV nicht finanzierbar. Als PKV-Gesellschaft sehen Sie vermutlich das duale Gesundheitsversorgungssystem in Deutschland mit einer starken PKV-Landschaft für das einzig richtige Zukunftsmodell. Welche guten Gründe sprechen dafür? Bussert» Es ist manchmal sehr schwer, gegen Ideologien zu argumentieren. Die Sachargumente sind ja hinreichend ausgetauscht. Ich glaube, dass die PKV ein sehr wesentlicher Bestandteil unseres sehr gut funktionierenden Gesundheitssystems ist. Gerade in den letzten 18 Monaten ist es sehr deutlich geworden, wie leistungsfähig unser System ist. Klar ist aber auch, dass sich das System weiterentwickeln muss. Dazu gehören viele Faktoren, die wir auch als PKV-Industrie weiterentwickeln müssen.
finanzwelt: Wo sollte die PKV sich denn weiterentwickeln, damit sie zukunftsfähig bleibt? Bussert» Die Beitragsstabilität ist ein ganz wesentlicher Punkt. Ich habe allergrößtes Verständnis dafür, wenn ein PKVVersicherter über seinen Beitragssprung von 10 % nicht gerade glücklich ist. Aber das hat natürlich etwas mit dem bestehenden System der PKV zu tun. Insofern wäre es ein wesentlicher Faktor, dass es zu einer Verstetigung der Beiträge kommen muss. Also wenn nicht alle paar Jahre ein größerer Beitragssprung, sondern nur, wenn erforderlich, regelmäßige sehr niedrige Anpassungen stattfinden. Der zweite wesentliche Aspekt ist, wie man dem Vorurteil der Beitragssicherheit im Alter begegnet. Bei uns ist es so, dass weniger als 1 % der Versicherten einen höheren Beitrag bezahlen als der Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das liegt daran, dass wir sehr beitragsstabile Tarife haben und dass wir seit Jahren ein sehr gutes Beitragssicherungsprogramm für das Alter anbieten. Das besteht aus zwei Bausteinen, die man früh abschließen sollte. Der eine Baustein sorgt dafür, dass man wie in einem Sparvertrag parallel zu seiner privaten Krankenversicherung Gelder anspart, die dann dafür genutzt werden, den Beitrag im Alter zu reduzieren, 50 Euro, 100 Euro usw., ganz nach Belieben. Der zweite Baustein sorgt dafür, dass man im Alter von einem Tarif ohne Selbstbeteiligung in einen leistungsgleichen Tarif mit Selbstbeteiligung wechseln kann, der natürlich deutlich günstiger kalkuliert ist. Ein passender Baustein lässt wiederum die Selbstbeteiligung entfallen, damit es zum wirklichen Vorteil des Versicherten kommt. Wenn man es frühzeitig und intelligent macht, führen diese beide Bausteinen in der Kombination dazu, dass man im Alter weniger Beitrag bezahlt als in der Erwerbsphase.
finanzwelt: Die HanseMerkur arbeitet Hand in Hand in allen Bereichen der PKV an einem optimalen Ergebnis für Kunde und Vermittler. Wo sehen Sie noch Handlungs- oder Verbesserungsbedarf im eigenen Haus? Bussert» Ein privater Krankenversicherer sollte den Anspruch haben, für alle Zielgruppen in der Krankenvollversicherung bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Das muss nicht immer der günstigste Tarif oder der Hochleistungstarif sein. Es muss das sein, was die Zielgruppe nachfragt. Auch wir können uns da an der einen oder anderen Stelle noch weiterentwickeln. Für uns ist das ein dauerhafter, interner Innovationsprozess, um bestmögliche Tarife für alle Nachfragebereiche und -bedarfe anzubieten. Der zweite Aspekt ist, dass sich die Krankenversicherer zum Gesundheitsdienstleister weiterentwickeln. Dazu gehören Präventionsprogramme, Vorsorgeprogramme, entsprechend unterstützende Maßnahmen und natürlich auch Beratung unserer Versicherten. Also nicht nur der Kostenerstatter, sondern der Gestalter der Gesundheit zu sein und als Ratgeber den Versicherten zur Seite zu stehen. Und last but not least Dienstleistungen anzubieten, die nicht klassisch zur Versicherung gehören. Wir setzen uns damit sehr intensiv auseinander und sind auf einem guten Weg dahin!
finanzwelt: Das freut mich. Weiterhin viel Erfolg und vielen Dank für das sehr spannende Interview. (lvs/ahu)
» Der Kunde kann sich den Versicherungsschutz aus den einzel nen Gefahren so zusammenstellen, wie es seiner Risikoeinstellung entspricht. «
Die R+V-Police für Immobiliengesellschaften ist eine All-Risk-Police nach dem Bausteinmodell für Vermieter überwiegend gewerblich genutzter Immobilen. Welche Risiken sie deckt und welche Bausteine wann empfehlenswert sind, erklärt Uwe Fehr, Berater Underwriting/ Produktentwicklung, Firmenkunden Industrie/Wohnungswirtschaft bei der R+V Allgemeine Versicherung AG.
finanzwelt: An welche Zielgruppe richtet sich die R+VPolice für Immobiliengesellschaften? Uwe Fehr» Unser Produkt richtet sich an die Besitzer von Immobilienportfolios, die ihre Immobilien zur gewerblichen Nutzung als Büro, Hotel, Einkaufszentrum, Ärzte- oder Parkhaus nutzen. Und das eine oder andere Lagergebäude kann dann auch dabei sein. Wir denken hier an Immobilienfonds, Leasinggesellschaften, Treuhänder und Stiftungen, Investoren-Gruppen oder allgemein Finanzinvestoren.
finanzwelt: Was umfasst die Deckung? Fehr» Versichert ist das Gebäude und damit der Vermögensschaden als Resultat eines Sachschadens infolge einer versicherten Gefahr. Dazu kommt die Mietverlustdeckung. Das sind die entgehenden Mieteinnahmen und fortlaufenden Nebenkosten als Folge des Sachschadens. Die Haftzeit, also der Zeitraum, in dem die Mietzahlung durch den Versicherer erfolgt, wird dabei vom Kunden festgelegt. Bis zu 36 Monate sind üblich, um auch die Wiederherstellungszeit nach einem großen Feuerschaden finanzieren zu können. Aber auch längere Haftzeiten sind möglich. Schließlich gehören zusätzliche Positionen auf erstes Risiko dazu, die bewegliche Sachen des Eigentümers in den jeweiligen Gebäuden umfassen. Hier ist keine eigene Summenermittlung notwendig. Trotzdem werden ‚Rasenmäher‘, die im engeren Sinne ja nicht zu den versicherten Sachen einer Gebäudeversicherung gehören, automatisch mitversichert.
finanzwelt: Welche Gefahren können versichert werden? Fehr» Die R+V-Police für Immobiliengesellschaften ist eine so genannte All-Risk-Police nach dem Bausteinmodell. Das heißt, der Kunde kann sich den Versicherungsschutz aus den einzelnen Gefahren so zusammenstellen, wie es seiner Risikoeinstellung entspricht. Feuer ist hier sicher die klassische Gefahr, die immer gewählt wird. Dazu kommen Leitungswasser und Wasserlöschanlagenleckage und Sturm/Hagel. Die Bedeutung einer Elementarversicherung wird in diesem Segment nicht erst seit den aktuellen Starkregenereignissen gesehen. Auch Überschwemmung/Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung/Erdrutsch und Schneedruck/Lawinen sind in den meisten Deckungen vertreten. Die so genannten politischen Gefahren (innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik/Aussperrung) sowie die Glasversicherung und die Deckung des Schadens durch Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschalldruckwelle runden den klassischen Versicherungsschutz ab. Und natürlich ist das bewegliche Eigentum auch gegen Einbruchdiebstahl versichert. Diese Deckung kann nun durch den Baustein ‚Unbenannte Gefahren‘ zu
einer vollen All-Risk-Deckung erweitert werden. Und der so genannte ‚Innere Betriebsschaden‘ an Elektronik und Maschinen kann über den zusätzlichen Baustein Gebäudetechnik mitversichert werden. Hervorzuheben ist noch, dass alle Gebäude mit einer Einzelversicherungssumme von weniger als 25 Mio. Euro automatisch auch Versicherungsschutz gegen Schäden infolge Terrorismus in den jeweils versicherten Gefahren erhalten.
finanzwelt: Warum empfiehlt sich eine komplette All-RiskDeckung? Fehr» Nur ein Beispiel für die Bedeutung der unbenannten Gefahren: In diesem Sommer ist auf furchtbare Weise der Umstand, dass auch in Deutschland Starkregenereignisse zu enormen Schäden führen können, noch einmal überdeutlich geworden. Die Notwendigkeit einer Deckung gegen Überschwemmung wird nicht mehr in Frage gestellt. Was aber, wenn der Starkregen zwar stark, aber nicht so stark ist, dass er Grund und Boden des Versicherungsortes überflutet, sondern über Kellerabgänge, Lichtschächte o. ä. direkt ins Haus läuft? Dann hilft eine klassische Überschwemmungsversicherung nicht mehr weiter. Die Lücke wird dann von den unbenannten Gefahren geschlossen. Sofern dort nicht ein eigener Ausschluss wie z. B. Sturmflut vorhanden ist, decken die unbenannten Gefahren alle Schäden, die nicht über die benannten Gefahren Feuer bis Vulkanausbruch versichert sind. Zusätzlich werden in der R+V-Police für Immobiliengesellschaften auch 10.000 Euro je Versicherungsfall für Nagetierbisse, die Beseitigung von Bienen-, Wespen- und Hornissennestern oder den einfachen Diebstahl von Gebäudebestandteilen versichert.
finanzwelt: Wenn wir gerade bei den Kosten sind, wie sieht es bei den mitversicherten Kosten in diesem Produkt aus? Fehr» Grundsätzlich stehen in der R+V-Police für Immobiliengesellschaften pauschal 20 Mio. Euro auf erstes Risiko zur Verfügung, um die zusätzlich notwendigen Kosten im Schadensfall zu übernehmen. Ohne Prüfung einer möglichen Unterversicherung für diesen Betrag. Natürlich gehören dazu die klassischen AAF-Kosten (Aufräum-, Abbruch- und Feuerlöschkosten). Darunter fällt alles, was mit Aufräumen der Schadenstätte, dem Bewegen und Schützen von anderen Sachen im Schadensfall oder notwendigen Kosten für das Löschen zu tun hat. Aber auch zahlreiche Zusatzaufwendungen im Schadensfall sind dabei immer mitversichert. Neben den üblichen Mehrkosten infolge Preissteigerungen, behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen oder Technologiefortschritt gehören auch Mehrkosten für verbesserte Verbrauchseffizienz, also der Einbau ökologisch besserer Bauteile oder Heizungsanlagen, und Mehrkosten infolge erhöhtem Energieverbrauch im Schadensfall zum Leistungsumfang des Produktes. Sollte der Versicherungsnehmer über eigene Kapazitäten zur Steuerung des Schadenmanagements verfügen, werden auch die nachgewiesenen Eigenaufwendungen als Regiekosten in Eigenleistung bis zum vereinbarten Limit übernommen. Und natürlich gehören alle branchenüblichen Kosten wie Graffiti, Seng- und Schmorschäden, Rekultivierung gärtnerischer Anlagen oder Bruchschäden an Armaturen mit den jeweils vereinbarten Beträgen dazu. Hervorheben möchte ich auch die speziellen Kosten für die Wohnungsanteile dieser Gewerbegebäude: Für wohnwirtschaftlich genutzte Flächen gelten automatisch die für dieses Segment üblichen Kosten mit eigenem Sublimit mitversichert, wie z. B. Hotelkosten, Umzugs- oder Rückreisekosten, Mehrkosten für den alters- und behindertengerechten Wiederaufbau. Aber auch Anbauküchen des Vermieters oder die Beschädigung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern in Gemeinschaftswaschräumen aus Anlass eines Einbruchdiebstahls.
finanzwelt: Wann hilft der Baustein Gebäudetechnik? Fehr» Nehmen wir an, es regnet nicht stark, aber durch eine undichte Stelle gelangt Wasser in die Klingelanlage oder in die Aufzugsteuerung. Es kommt zu einem Kurzschluss und Elektronik und Maschinen sind beschädigt. Die Leitungswasserversicherung greift nicht, denn es war ja Regen- und kein Leitungswasser. Die Feuerversicherung hilft nicht weiter, denn es gab keine Flammen. Und natürlich scheidet auch die Überschwemmungsversicherung mangels der Überflutung von Grund und Boden aus. Insofern könnte man jetzt mit dem schon erwähnten Baustein ‚unbenannte Gefahren‘ argumentieren. Allerdings gibt es dort üblicherweise den Ausschluss, dass elektronische Bauelemente oder Maschinen nicht versichert sind, wenn kein äußerer Schaden eintritt. Und genau für diesen Fall des inneren Betriebsschadens, also des Kaputtgehens, ohne dass etwas darauf fällt, bietet der Baustein Gebäudetechnik grundsätzlich Deckung.
finanzwelt: Wie sieht es mit der Individualität aus? Fehr» Die wird gleich in mehrfacher Hinsicht großgeschrieben. Hier sind die schon erwähnte Auswahl der versicherten Gefahren und die individuelle Versicherungssumme für Gebäude und Mietverlust je Objekt zu nennen. Außerdem kann die Haftzeit in der Mietverlustversicherung durch die flexible Wahl von Selbstbeteiligungen, Höchstentschädigungen oder Jahreshöchstentschädigungen im Rahmenvertrag der Risikophilosophie des Kunden individuell gestaltet werden. Dadurch wird natürlich auch der Beitrag erheblich beeinflusst. (fw)