Hangfluggelände Stockenbaum

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H A N G FLUGG EL Ä N D E S TO C KEN BAUM

Neukirchen am Großvenediger

Platz- und Flugordnung

FLUGERLEBNIS IM ANTLITZ DER HOHEN TAUERN

Eine 3.000 m² große permanent gemähte Start- und Landebahn (100 x 30 m) befindet sich in 1.200 m Seehöhe auf einem ebenen Plateau. Das weiträumige Fluggelände ist mit dem Auto direkt erreichbar und lädt zum perfekten Hangflugerlebnis ein.

Das Landen mit Rückenwind gegen steiles Gelände und lästiges Auffahren auf den Berg entfällt komplett!

Fliegen bei fast allen Winden möglich, außer Nordwind. Bei Sonnenschein ist mit starker Thermik zu rechnen.

Die Modelle können direkt am Flugfeld entladen werden.

Der Alpengasthof Stockenbaum befindet sich direkt unmittelbar neben dem Fluggelände und bietet allen Fluggästen ein perfektes kulinarisches Erlebnis.

Flugspezifische Auskünfte unter +43 664 46 30 467 oder +43 664 15 47 994

Bergstation

Wildkogelbahn

NEUKIRCHEN MIT DEM SONNBERG UND DEM WILDKOGEL

Wir wünschen euch allen einen guten Flug.

Hotel Gassner

Hangfluggelände

Stockenbaum

Gasthaus

Stockenbaum

Talstation

Wildkogelbahn

LADEHANGAR

AUFENTHALTSBEREICH

3-seitig geschlossen

START/LANDEBAHN

DER LAGEPLAN DES

HANGFLUGGELÄNDES

STOCKENBAUM

P TAL T LGEB ÄUDE AGER
ORBEREITUNGSBEREICH

GRÜSS GOTT IM ALPENGASTHOF STOCKENBAUM

www.stockenbaum.at – Ihr Platz in der Sonne!

Umgeben von der unberührten Natur des Nationalparks Hohe Tauern fällt Genießen leicht. Inmitten einer faszinierenden Bergwelt, wo die Sonne den Tag begrüßt, befindet sich unser Alpengasthof.

Willkommen bei uns im Stockenbaum –auf der Sonnenseite des Lebens. Auf Sie warten gemütliche Gaststuben, mit Freude zubereitete, regionale Küche, sonnendurchflutete Gästezimmer und der Flugplatz in unmittelbarer Nähe.

info@stockenbaum.at, +43 6565 6452

FLUGPLATZORDNUNG

• Die Anmeldung hat VOR der Flugplatznützung im Gasthof Stockenbaum zu erfolgen. Geflogen wird ausschließlich lt. EU-VO 947 Art. 16/2b.

• In der Zwischensaison (wenn Gasthof Stockenbaum geschlossen ist) oder bei Fragen zum Flugbetrieb bitten wir Sie folgende Nummer anzurufen: Christian Brandner +43 664 46 30 467 oder Mario Wolf +43 664 15 47 994

• Der Flugbereich und die erlaubte Flughöhe von 300 Meter über Grund sowie ein maximales Abfluggewicht von 25 kg ist ausnahmslos einzuhalten.

Das Überfliegen der Flugbereichs-Grenzen – speziell in Richtung Süden (bewohntes Ortsgebiet) ist strengstens verboten. Nichtbeachtung wird mit sofortigem Flugverbot und Platzverweis geahndet.

• Das Fliegen ist nur mit einem gültigen internationalen Kompetenznachweis und bestehendem Versicherungsschutz gestattet. Die persönliche ldentifizierungsnummer lt. Kompetenznachweis muss am Flugmodell angebracht sein. Auf Aufforderung der Erstflug-Checkliste für jedes verwendete Modell ist diese vorzuweisen.

• Das im Hangar aufliegende Flugbuch ist lückenlos zu führen und wird regelmäßig kontrolliert.

• Auf Empfangsfrequenzen ist zu achten (entfällt bei 2,4 GHz).

• Verbrenner- und Turbinenantriebe sind verboten.

• Die zur Verfügung gestellten Startvorrichtungen sind sorgfältig, vorsichtig und mit Respekt zu behandeln.

• Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Es ist zu beachten, dass sich im Start- und Landebereich keine Personen befinden. Starts und Landungen sind laut anzukündigen. Zuschauer müssen sich abseits der Piste aufhalten, jedoch nicht im angrenzenden Weidegelände. Nach Möglichkeit sollten die steuernden Piloten am Rande der Start- und Landebahn in einer Gruppe stehen um kommunizieren zu können.

• Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Grundeigentümer haftet für keinerlei Unfälle und Schäden.

• Bei eventuellen Landungen außerhalb des Flugplatzes ist bei Rückholung des Modells alles zu vermeiden, was zu Flurschäden führen könnte. Auf ein gutes Verhältnis mit Landwirt Gerhard ist zu achten.

• Bei Arbeiten auf den umliegenden Feldern ist ein Überfliegen der Personen in geringer Höhe verboten! Bei Herannahen eines bemannten Flugzeuges (Paragleiter oder Hubschraubers) ist Höhe abzubauen.

• Jeder Nutzer hat sich sportlich einwandfrei gegenüber anderen Kameraden zu benehmen. Die Fairness gegenüber den anderen gebietet es, dass jeder Pilot zwischen seinen Flügen angemessene Pausen einlegt um auch den anderen anwesenden Piloten Flüge zu ermöglichen.

• Jeder Benutzer des Modellflugplatzes hat die Flugplatzordnung einzuhalten und wird bei Missbrauch persönlich zur Verantwortung gezogen. Bei Nichtbeachtung der Ordnung ist mit Verwarnungen bzw. mit einem Verbot der Flugplatzbenützung zu rechnen.

• Auf der gesamten Fläche des Modellflugplatzes einschließlich des Parkplatzes und des Hangars ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen. Mitgebrachte Dosen, Flaschen und Abfälle (Zigarettenstummel) sind in den bereitgestellten Abfallbehältern zu entsorgen. Ebenfalls sind die zur Verfügung gestellten Sitzgelegenheiten (Bänke, Liegen, Tische) wieder in den Hangar zu räumen.

• Flugunfälle mit Personen- oder Sachschäden sind vom Verursacher sofort beim Gasthof Stockenbaum zu melden und zu Protokoll zu geben.

• Bezüglich Getränkekühlschrank und dessen Inhalt hoffen wir auf Ihre Ehrlichkeit bezüglich Entnahme und Bezahlung dieser!

GELÄNDESCHNITT DES HANGFLUGGELÄNDES STOCKENBAUM

Wir wünschen euch allen einen guten Flug.

• Lademöglichkeiten: 12, 24 und 230 V (am Flugplatz)

• Absperrbarer Flugzeughangar direkt an der Landebahn

• Getränkekühlschrank und WC im Hangar

• Verbrenner- und Turbinenantriebe nicht erlaubt

• Fliegen nur mit gültiger Fluglizenz bzw. Versicherung erlaubt

• Flugspezifische Auskünfte unter den Telefon-Nr:

Christian Brandner +43 664 46 30 467 oder

Mario Wolf +43 664 15 47 994

Grenze Flugbereich erlaubter Flugbereich Grenze Flugbereich 300 Meter 300 Meter 1.645 m ü. M. 150 m 1.345 m ü. M. 1.350 m ü. M. 1.050 m ü. M. STARTBAHN 1.130 m ü. M.

FLUGGELÄNDEPLAN

EU-VERORDNUNG NUN IN

VOLLEM UMFANG IN KRAFT!

Die EU-Verordnung 947-2019 für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ist am 31.12.2020 in Kraft getreten. Für den Modellflug auf der „grünen Wiese“ haben alle dort angeführten Bestimmungen seit diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Für den Betrieb von Flugmodellen auf gemeldeten Modellflugplätzen gab es aber bis 31.12.2022 Übergangsbestimmungen.

Alle Übergangsbestimmungen sind nun ausgelaufen, weshalb nochmals auf die Besonderheiten eingegangen werden muss:

DIE REGISTRIERUNG

Diese ist für den Betrieb von Modellflugzeugen auf den gemeldeten Modellflugplätzen schon von Beginn an verpflichtend gewesen und daran hat sich nichts geändert! Unter www.dronespace.at ist die Registrierung auch weiterhin möglich und die dort vergebene Registrierungsnummer ist auf jedem Flugmodell anzubringen. Zu beachten ist auch, dass ohne Registrierung der Versicherungsschutz des ÖAeC für unsere Mitglieder NICHT aufrecht ist. Die Austro Control hat versichert, dass die vergebenen Registrierungsnummern bei Verlängerungen gleich bleiben werden.

DER KOMPETENZNACHWEIS

Dieser war für den Betrieb von Flugmodellen auf gemeldeten Modellflugplätzen bis 31.12.2022 ausgesetzt. Seit 1. Jänner 2023 ist er nun auch hier verpflichtend. Er ist wiederum auf www.dronespace.at

kostenfrei abzulegen und seine Gültigkeit beträgt 5 Jahre. Auch hier ist darauf zu achten, dass ohne Kompetenznachweis der Versicherungsschutz für unsere Mitglieder NICHT gegeben ist.

ERSTFLUG-CHECKLISTEN BIS 25 KG

Für ALLE Flugmodelle bis 25 kg Abfluggewicht ist bei der ersten Inbetriebnahme auf einem Modellflugplatz mit Artikel 16 Betriebsgenehmigung die ErstflugCheckliste einmal auszufüllen. Diese ist beim Betrieb dann immer mitzuführen und auf Verlangen der Behörde oder der Exekutive vorzuzeigen. Man kann diese Checklisten auch mit dem Handy fotografieren und hat sie so immer dabei! Eine weitere Alternative ist das Online-Flugbuch, wo diese Listen auch abgebildet werden können.

ERSTFLUG-CHECKLISTEN ÜBER 25 KG

Für ALLE Modelle über 25 kg gibt es neben einer sehr umfangreichen Erstflug-Checkliste auch einen Vordruck für die tägliche Vorflugkontrolle. Diese muss vor jedem Flugtag ausgefüllt werden und muss auch noch von einem weiteren kompetenten Fernpiloten unterschrieben werden.

Entsprechende Formulare für ErstflugChecklisten gibt es beim Obmann oder Schriftführer jener Vereine, die eine Artikel 16 Betriebsgenehmigung in Händen haben. Man kann sie jedoch auch auf www.prop.at herunterladen.

GASTFLUGPILOTEN:

Sollten Gäste oder Teilnehmer an Wettbewerben oder sonstigen Veranstaltungen auf einem Modellflugplatz mit Artikel 16 Betriebsgenehmigung ihr Flugmodell betreiben, so sind diese Personen über die Auflagen des Bescheides, über die Modellflugplatzbetriebsordnung und über die Richtlinien des ÖAeC zum Betrieb von Flugmodellen aufzuklären. Auf einer Sammelliste haben diese Personen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass sie die Regelungen und Bestimmungen einhalten werden. Dass sie eine Registrierung und einen Kompetenznachweis besitzen wird vorausgesetzt.

GASTFLUGPILOTEN AUS DEM AUSLAND:

Kommen Gastflugpiloten aus dem Ausland nach Österreich und möchten hier den Flugmodellbetrieb aufnehmen, so müssen sie registriert sein und den internationalen Kompetenznachweis abgelegt haben. Fliegen sie auf einem Artikel 16-Modellflugplatz, so sind zusätzlich auch die Vorgaben für Gastpiloten –siehe vorhergehenden Absatz – einzuhalten.

Erklärungen dazu:

Alle EU-Bürger haben sich in jenem Staat zu registrieren, wo sie den Hauptwohnsitz haben. Nach Österreich sollten aus der EU eigentlich nur Piloten kommen, die schon registriert sind. Kommt jemand aus dem EU-Ausland so hat er sich in jenem EU-Staat zu registrieren, wo er erstmals ein Flugmodell betreibt.

Der internationale Kompetenznachweis kann in jedem EU-Staat abgelegt werden. So geschieht das auch in Österreich bei der Austro Control auf www.drone-space. at. Jeder bei der Austro Control abgelegte Kompetenznachweis ist international und in der ganzen EU gültig!

Ausnahmen für Deutschland:

Die beiden deutschen Modellflug-Verbände – der MFSD und der DMFV – haben eigene Kompetenznachweise, die nur auf den jeweiligen Modellflugplätzen in Deutschland gültig sind. Kommt ein Pilot von diesen Verbänden nach Österreich, so muss er den internationalen Kompetenznachweis nachholen!

AUSSTATTUNG UND LAGE SIND PERFEKT

und dazu noch diese Aussicht!

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Hotel Gassner

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Hohe Tauern

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Lend

Großglockner Felbertauern

Heiligenblut Lienz

Tamsweg

Für den Inhalt verantwortlich MFV Neukirchen. Stand Mai 2023.

Fotos: Hotel Gassner, © Carolin Thiersch, Daniel Breuer, David Innerhofer; Christian Brandner; Wildkogel Arena - Alpine Luftbild, David Innerhofer

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