Die Masche 01

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Ausgabe 1/2010 Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie e. V.

Länderreport Boom am Zuckerhut Interview Nina von C. Datenportal Statistikservice Im Blickpunkt 125 Jahre Felina


Länderreport 08

Interview 10

Inhalt 04

Im Blickpunkt l 125 Jahre Felina

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Kurz berichtet l Die neue Masche

08

Länderreport l Boom am Zuckerhut

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Interview l Martina Bandte, Nina von C.

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Datenportal l Der neue Statistikservice von Gesamtmasche

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Recht l Nachahmungen bekämpfen

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Außenwirtschaft

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Wissenswertes

www.gesamtmasche.de 2 masche


Impressum © Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers. Herausgeber Gesamtmasche – Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie e. V. Präsident: Heinz Horn Hauptgeschäftsführer: Dr. Markus H. Ostrop Redaktion: Simone Diebold Gestaltung: www.die-wegmeister.com Druck: Gress-Druck GmbH, Fellbach Auflage: 500 Fotos: Soweit nicht anders vermerkt von Gesamtmasche Kontakt Kernerstraße 59, 70182 Stuttgart Telefon +49 711 21050 - 0 Telefax +49 711 233718 E-Mail info@gesamtmasche.de

Datenportal 14

www.gesamtmasche.de

Editorial Liebe Freunde der Masche, Alles neu macht der Mai – auch bei Gesamtmasche. Pünktlich zum Wonnemonat präsentiert der Verband einen Strauß Neuigkeiten, die ihm Farbigkeit, Frische und Format verleihen. Den Anfang macht das nach außen sichtbare, komplett neue, zukunftsgerichtete Outfit: Ein Logo, das mit einem kräftigen Rot die Stärke der Maschenindustrie unterstreicht und dem Namen Gesamtmasche einen prägnanten Hintergrund gibt. Ein lichtes Grau akzentuiert das Herzstück – die Masche, und eine stilisierte Naht verleiht dem Ensemble die (Boden-)Haftung. Mit einem Relaunch unserer Internetpräsenz www.gesamtmasche.de geht es weiter. In schickem, trendigem Design hat die neue Internetseite viel zu bieten: Sie entspricht technisch und grafisch den Anforderungen des modernen Web-2.0-Zeitalters und macht sie so zu einer dialogfähigen Plattform mit zahlreichen nützlichen Informationen und Dienstleistungen für unsere Mitglieder. Herausragend: das neue Datenportal. Nirgendwo sonst bekommen die Unternehmen so umfassend und komfortabel wichtige Marktdaten professionell aufbereitet. Klar, dass dieser Service nur für Mitglieder der Masche bereitsteht. Das Highlight aber halten Sie in den Händen: die druck­ frische Erstausgabe unseres Maschenmagazins „masche“. Viermal im Jahr wird es erscheinen und über Interessantes und Wissenswertes aus unserer Branche berichten. Informativ und image­ bildend. Überzeugen Sie sich selbst. Viel Spaß mit Ihrer neuen masche

Markus H. Ostrop, Hauptgeschäftsführer masche 3


Fotos: Felina

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125 Jahre Felina Der Wäschespezialist Felina feiert in diesem Jahr sein 125-jähriges Firmenjubiläum. 1885 als Korsettmanufaktur gegründet, ist das Unternehmen heute eine international renommierte Dessous-Marke mit einem Exportanteil von über 60 Prozent. Felina exportiert in mehr als 60 Länder über eigene Vertriebsgesellschaften/– niederlassungen in den Ländern Benelux, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Ungarn, Polen, Russland, Tschechien, Slowakei, Bulgarien und USA. Neben dem Firmensitz in Mannheim besitzt das Unternehmen Produktionsstandorte in Ungarn und Polen. Weltweit zählen ca. 6 500 Händler sowie 1 000 Mitarbeiter – davon 180 Mitarbeiter in Mannheim – zur internationalen Felina-Familie. Die Felina GmbH Mannheim ist seit 1982 eine 100-prozentige Tochter der Felina International AG Schweiz. Von hier aus leiten seit drei Jahren Jürgen Wollenschläger (Vertrieb, Marketing) und Hanspeter Sigrist (Finanzen, Logistik, Produktion) das operative Geschäft. Mit den Markenwelten Felina Body Forming und Beachwear – spezialisiert auf Cups in Größe C und darüber – und der modernen Zweitlinie Conturelle Dessous und Beachwear – Synonym für Frische und Ästhetik – verfügt der Wäscheprofi über eine Angebotsvielfalt, die Frauenherzen höher schlagen lässt. Dem Handel ist Felina nicht nur durch sein anerkanntes Knowhow in Passform und Qualität ein verlässlicher Partner. Neben den abverkaufs- und renditestarken Kollektionen bietet das Unternehmen umfangreiche Leistungen, um die internationalen Handelspartner zu unterstützen: individuell gestaltbare Flächenmanagement-Konzepte, Shop-in-Shop-Systeme, Seminar-Konzepte für Dessous-Fachverkäuferinnen sowie kompetente Beratung und Unterstützung durch ein Visual Merchandising Team.

Am 17. April 1915 erfolgt unter der Nr. 205 379 die Marken­anmeldung „Felina“ für Büstenhalter – der spätere Firmenname ist kreiert.

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Die neue Masche Kommunikationskonzept Mit der rasanten Entwicklung der Neuen Medien entstehen für Unternehmen und Institutionen mit hohem Kommunikationsbedarf ganz neue Möglichkeiten. Der Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie nutzt diese Entwicklung und geht mit seiner Verbandskommunikation neue Wege: Am 1. Mai 2010 startet Gesamtmasche mit einem modernen, integrierten Informationsund Kommunikationskonzept. Es beinhaltet ein vollkommen überarbeitetes Corporate Design, einen Relaunch der Internetpräsenz www.gesamtmasche.de und ein neu konzipiertes Verbandsmagazin mit dem Namen „masche“. In den nächsten Monaten folgt der schrittweise Ausbau der Webpräsenz zu einer dialogfähigen Plattform mit Login-Bereich und exklusiven Informationsmöglichkeiten für die Mitglieder des Verbandes. Internet Der neue Internetauftritt entspricht technisch und grafisch den An­ forderungen einer modernen Webpräsenz. Mit einem Höchstmaß an Funktionalität und Bedienungsfreundlichkeit, unterstützt durch eine ansprechende Gestaltung, schafft er die Voraussetzung für eine zielgerich­ tete Information und Kommunikation nach innen wie nach außen. Gesamtmasche will gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen die Möglichkeiten einer dialog­fähigen Plattform weiterentwickeln und nutzen. Ziel der neuen Webpräsenz ist es, einer größtmöglichen Anzahl von Internetnutzern die Branche näherzubringen, die Arbeit und Dienstleistungen von Gesamtmasche vor­ zustellen und gleichzeitig die verbandsinterne Kommunikation zu intensivieren. Darüber hinaus dient sie als zentrales Informations- und Recherche­tool der dauerhaften Archivierung von branchenrelevanten Nachrichten. Durch den Einsatz modernster Webtechniken und einer Programmierung nach Webstandards ist es möglich, die Internetseite im Hinblick auf künftige Anforderungen modular weiter auszubauen.

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Gesamtmasche – Postfach 10 17 55, 70015 Stuttgart

Anschriftenfeld Firma Mustermann Herr Max Mustermann Postfach 30 40 75 70015 Stuttgart

Silvia Jungbauer Stellv. Hauptgeschäftsführerin Telefon + 49 711 21050 - 13 jungbauer@gesamtmasche.de

13. Januar 2010

Musterbeispiel Geschäftsbrief

Sehr geehrte Damen und Herren, Lam il dolum estrud tat. Erciduissim zzriustrud mod tet, suscili quatue mag num do endip ex et, quipit wis nibh eugait iriusto ex ex eugait dolorer sed exer ad eriliquatuer aut lore verostie ming ea feugait, velit nis adionsenit ilit augait, conum doloreet adiam, conse velismo loreet, cortionse vullamcor sequat, si elissequipit ad modit del essenim. Put ipsusto dunt ex erci blam, sed minci tatem ilissi bla facilis cidunt incidi tinim dolenit ut ate feuguer amcommy nos nim incin ut aliscipit landit velestie velessim illum aute vendiatetue facipisi er iriureet, susto dolobortie vel do. Freundliche Grüße

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie e. V. Kernerstraße 59 70182 Stuttgart

Silvia Jungbauer Stv. Hauptgeschäftsführerin Diplom-Volkswirtin Deputy Director General

Kontakt Postfach 10 17 55 70015 Stuttgart Telefon + 49 711 21050 - 0 Telefax + 49 711 233718

Telefon + 49 711 21050 - 13 Telefax + 49 711 233718 Mobil + 49 1520 9267586 jungbauer@gesamtmasche.de

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Ausgabe April 2010 Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie e. V.

Länderreport Zuckerhut Interview Nina von C. Datenportal Statistikservice Im Blickpunkt 125 Jahre Felina

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Corporate Design Die visuelle Gestaltung des Verbandes nach außen, das sogenannte Corporate Design, wurde komplett neu definiert.

Logo positiv

Logo negativ

Herzstück ist das neue Logo: Die Grundform bildet ein stilisiertes Label, das den Namen „Gesamt­ masche“ umrahmt. Die Grund­farbe des Labels ist ein kräftiges Rot (Pantone 1805u). Der Name wird optisch nochmals farbig in zwei Teile getrennt, um die Begriffe „Gesamt“ und „Masche“ einzeln zu akzentuieren. Der Labelcharakter des Logos wird durch drei St(r)iche illustriert. Unter­ lagen, Geschäfts­berichte, Briefpapier und die Kommuni­kationsinstrumente Internet und Verbands­magazin werden sich künftig in diesem neuen, auf­ einander abgestimmten Design präsentieren.

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Verbandsmagazin „masche“ Unter dem prägnanten Titel „masche“ werden Mitglieder und eine breitere Öffentlichkeit künftig über aktuelle Branchenthemen informiert. Das neue Verbands­ magazin erscheint viermal im Jahr und wird neben den regulären Hauptausgaben auch als attraktive Sonderausgabe zu besonderen Anlässen und Themen erscheinen. Die neue Webpräsenz und das Verbandsmagazin ergänzen sich so auf sinnvolle Weise. Bei der Gestaltung beider Medien wurde viel Wert auf ein ansprechendes und zeitgemäßes Design gelegt. Dies erleichtert die Informations­ vermittlung.

Heinz Horn, Präsident Gesamtmasche Bodyshaping statt Facelift! Es ist so weit – Gesamtmasche präsentiert sich mit einem neuen Corporate Design und einer modernen Internetseite. Der neue Auftritt bietet viel mehr als einen zeitgemäßen Look, denn wer kommunizieren will, braucht den Austausch. Das gilt für den Mitgliederservice genauso wie für das Erscheinungsbild nach außen. Gesamtmasche fungiert nicht nur als Dienstleister, sondern auch als Imageträger der Branche gegen­ über Politik und Gesellschaft. Das neue Magazin „masche“ trägt diesem Umstand ebenso Rechnung wie der Relaunch der Webseite und die Modernisierung der Info-Dienste. Als Plattform für Informationen und Kontakte bündelt „die neue Masche“ Service, aktuelle Informationen und Strahlkraft nach außen zu einem gelungenen Paket. Mit einem überzeugenden Kommunikationskonzept repräsentiert Gesamtmasche die Branche so, wie sie ist: modern, mit dem Blick nach vorn, international ausgerichtet, immer in einem herausfordernden Umfeld und deshalb an harten Fakten orientiert und flexibel. Aber für unsere Branche spielen auch Emotionen und Ästhetik eine ganz große Rolle. Oft genug sind sie Basis unseres Geschäfts. Die neue Masche ist daher nicht nur neu, sie ist auch schön! Ich freue mich über den guten Start und wünsche dem Masche-Team weiter gutes Gelingen. masche 7


Boom am Zuckerhut Mode-Handel darf in Schwellenländern auf Wachstum hoffen  //////////////////////////////////////////////////// Silvia Jungbauer Der attraktivste Investitionsstandort für den internationalen Bekleidungseinzelhandel ist Brasilien. Das geht aus dem Retail Apparel Index 2009 der Managementberatung A.T. Kearney hervor, der die Attraktivität der Top 30 Schwellenländer für Investitionen des ausländischen Bekleidungseinzelhandels bewertet. Im laufenden Jahr dürfte das brasilianische Bruttoinlandsprodukt um 6 Prozent zulegen – nach einem schwachen Rückgang um minus 0,2 Prozent 2009. Vor allem der private Konsum und die höheren Staatsausgaben haben zu der stabilen Lage beigetragen. Die Investitionen haben im letzten Quartal 2009 um 6,6 Prozent angezogen.

Die jährlichen Pro-Kopf-Ausgaben für Bekleidung in Brasilien liegen bei 490 US-Dollar. 60 Prozent der Einwohner sind nicht älter als 39 Jahre. Der Durchschnittsbrasilianer ist sehr modebewusst und orientiert sich in seinem Kleidungsstil gerne an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Umfragen zufolge freuen sich 80 Prozent der Brasilianer auf den Kauf von Bekleidung. Im internationalen Vergleich sind sie damit begeisterte Shopper, denn in China oder Russland sagen das nur 27 Prozent der Konsumenten. Außerdem geben die meisten Brasilianer an, sich den Großteil ihrer textilen Neuerwerbungen für die mit Familie und Freunden verbrachte Zeit zuzulegen. Neben den guten Marktkennzahlen für Bekleidung nimmt Brasilien eine starke wirtschaftliche Position im Vergleich zu den übrigen Staaten der Region ein. Der fünftgrößte Bekleidungsmarkt der Welt wächst um durchschnittlich 7 Prozent pro Jahr. Das Konjunkturpaket der Regierung und die stabile brasilianische Währung, der Real, sind wesentliche Faktoren für die relativ hohen Verbraucherausgaben. 8 masche

Abgesehen von Modehändlern wie C&A, Mango und Zara haben sich in den vergangenen Jahren auch Luxusgüterkonzerne wie Marc Jacobs und Furla in Brasilien niedergelassen. Mit Hermès, Gucci und La Perla planen weitere Unternehmen ihren Markteintritt. A.T. Kearney erkennt für internationale und europäische Bekleidungsunternehmen ein großes Wachstumspotenzial sowohl im mittleren als auch im höheren Preissegment. Der Modesektor ist es auch, in dem die Stellenangebote stetig wachsen. Ein einfacher Markt ist Brasilien aber bestimmt nicht. Die Brasilianer kaufen patriotisch: Über 80 Prozent haben großes Vertrauen in heimische Marken. Außerdem ist es für ausländische Anbieter schwer, sich auf die, für viele Konsumenten sehr wichtigen lokalen Trends einzustellen. Und nach wie vor machen die brasilianischen Einfuhrhürden gerade im Bekleidungsbereich Lieferanten und Kunden zu schaffen. Zudem stellt sich die brasilianische Konkurrenz inzwischen professioneller dar. Vor zehn Jahren gab es lediglich drei Hochschulen für Mode im ganzen Land – inzwischen sind es mehr als dreißig. Die Plätze zwei und drei des A.T. Kearney-Rankings belegen Rumänien und China, gefolgt von Indien, Argentinien, Ukraine, Chile, Russland, Saudi-Arabien und der Türkei. Rumänien ist zwar stark von der Finanzkrise betroffen, sodass der Markt für Bekleidung für gewisse Zeit geringer wachsen wird. Der fragmentierte Markt, der eingeschränkte Wettbewerb und ein insgesamt großer Nachholbedarf bieten dennoch gute Perspektiven für den internationalen Bekleidungseinzelhandel. Mehr als die Hälfte der rumänischen Bevölkerung lebt in städtischen Ballungszentren. Die zu vermietenden Verkaufsflächen in den Einkaufszentren haben sich in den letzten Jahren verdoppelt. China nimmt im Retail Apparel Index 2009 den dritten Platz ein. Den Ausschlag dafür gaben das höchste BIP-Wachstum pro Kopf nach Kaufkraftparität über die letzten fünf Jahre sowie der höchste Umsatz im Bekleidungssektor im Vergleich zu allen anderen im Index gelisteten Ländern.


Brasilien importierte 2009 Textilprodukte im Wert von ca. 3,5 Mrd. US-Dollar, davon entfielen 767 Mio. US-Dollar auf Bekleidung – nicht einmal ein Zehntel des brasilianischen Marktvolumens. Die Einfuhr von Maschen- und Miederwaren betrug 650 Mio. USDollar und erreichte damit gegen­ über 2008 ein Plus von 24 Prozent. Zwei Drittel der Maschen- und Mieder­einfuhr stammen aus China. Deutschlands Anteil an Brasiliens Maschen- und Miederwarenimport beträgt derzeit weniger als 1 Prozent. Mehr Informa­tionen dazu gibt es im Datenportal unter www.gesamtmasche.de Brasilien – derzeit attraktivster Investitionsstandort für den Bekleidungseinzelhandel. Foto: fotolia

Retail Apparel Index 2009 Der A.T. Kearney Retail Apparel Index bewertet die Attraktivität der Top 30 Schwellenländer für Investitionen ausländischer Bekleidungseinzelhändler. Basis ist eine Analyse der Markt-, Wachstums- und Verbraucherkennzahlen, die im Verhältnis 35 zu 50 zu 15 Prozent gewichtet sind.

14

1. Brasilien 12

2. Rumänien

22

27

12

27

15 10

9. Saudi-Arabien 10. Türkei

31 39

16 27

Wachstumsperspektive

7 44

22

8

Marktgröße

7 46

14 44

21

9

8. Russland

1 46

34 45

11

7. Chile

2 47

23

18

4. Indien

6. Ukraine

4 50

34

3. China

5. Argentinien

15 60

31

Verbraucherwohlstand

2 37

Gesamtpunkte

Quelle: A.T. Kearney

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Interview

/////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////// masche im Gespräch mit Martina Bandte Frau Bandte, die Firma Karl Conzelmann stellt seit 90 Jahren Damenwäsche her. Welchen Hintergrund hat das Unternehmen? Wir sind ein typisch schwäbisches Familienunternehmen, gegründet 1920 von meinen Großeltern. Die Weltwirtschaftskrise war die erste große Herausforderung für die noch junge Firma. In der NS-Zeit wurde das Unternehmen geschlossen, weil mein Großvater kein Parteimitglied werden wollte. Als der Krieg dann vorbei war, kamen die Franzosen – unsere besten Maschinen wurden demontiert. Jetzt wird die Firma in der dritten Generation geführt. Mein jüngerer Bruder Matthias kümmert sich vor allem um den Verkauf und die Technik. Meine Cousine betreut den rechtlichen Bereich und das Marketing, und mein Bruder Ulrich verantwortet die Auslandsmärkte. Ich selbst bin zuständig für das Produktmanagement und den Import. Mein Vater, der die Firma bis vor vier Jahren maßgeblich geführt hat, ist noch im Unternehmen aktiv und betreut Großkunden. Außerdem ist er Geschäftsführer der ebenfalls zur Firmengruppe gehörenden Marke Viania. 10 masche

Wie groß ist Ihr Unternehmen heute, und wo wird produziert? In Albstadt haben wir ca. 120 Beschäftigte, dazu kommen Konfektionsbetriebe in Rumänien und Portugal. Außerdem haben wir in Albstadt noch eine kleine Näherei für Schnellschüsse. Wir stricken selbst und lassen im Lohn ausrüsten. Die Verlagerung von Produktionsteilen hat natürlich Kostengründe, aber wir haben auch große Probleme, Nachwuchs zu finden. Wir machen uns schon heute Sorgen, wie wir qualifizierte Mitarbeiter, die jetzt um die 50 sind, einmal ersetzen können, wenn sie in den Ruhestand gehen. Die Arbeitsplatzverluste in der Zeit des Strukturwandels haben tiefe Spuren in den Köpfen hinterlassen. Wir müssen noch viel am Image der Branche arbeiten. Wie klappt die Zusammenarbeit mit Ihren Zulieferern? Mit unseren asiatischen Zulieferern arbeiten wir seit vielen Jahren zusammen. Wir haben ein enges Vertrauensverhältnis aufgebaut und wissen, da stimmt alles, auch bei den sozialen Kriterien. Qualität ist bei der Beschaffung das A und O für uns. Wir wissen: Unsere Lieferanten sind für unseren Erfolg


sehr wichtig. Nur so können wir selbst gute Produkte herstellen. Das Problem ist, dass wir immer weniger Zulieferer und Spezialisten in Europa finden. Vor allem in Norditalien ist in der jüngsten Vergangenheit viel weggebrochen. Dadurch werden gewisse Bereiche regelrecht nach Asien gezwungen. Wird dadurch das Vollgeschäft zum Thema für Sie? Ein Vollgeschäft haben wir nicht und wollen auch auf keinen Fall eines betreiben. Das würde gar nicht zu unserer Kollektion passen. Unsere Kunden riechen solche „Fremdkörper“ zehn Meter gegen den Wind. Design und Vormaterial-Sourcing gehen in jedem Fall über unser Haus. Wir beschäftigen drei Designerinnen und fünf Muster­ näherinnen. Die eigene Handschrift ist uns enorm wichtig. Das gilt nicht nur für das Design. Unser Unternehmen war schon immer innovativ und für neue technische Entwicklungen aufgeschlossen. Wir probieren gerne neue Materialien und Verfahrensarten aus und tüfteln laufend an Neuheiten. Unsere Produktion hat regelmäßigen Kontakt zu den Forschungsinstituten Denkendorf und Hohenstein, um immer an vorderster Front bei den neuesten Entwicklungen dabei zu sein. Wie kam es zur Marke „Nina von C.“? Nina von C. gibt es seit über 25 Jahren. Wir haben zum Glück rechtzeitig erkannt, dass wir uns ohne eigene Marke irgendwann im Markt sehr schwertun würden. Das Private-Label-Geschäft ist dann auch seit den 80ern spürbar zurückgegangen. Der Name ist kurz, prägnant und inter­ national. Auf „Nina“ kamen wir, weil meine jüngere Schwester als kleines Mädchen meinen Vornamen nicht richtig aussprechen konnte: Aus Martina wurde Nina. Der weltweit beliebte Frauenname kommt sogar in China an. Das „von C.“ entstand, weil das Patent- und Markenamt uns einen Zusatz vorgeschrieben hat. Alleine mit „Nina“ waren wir zu nahe an Nino und Nina Ricci. Und wer kauft Nina von C.? Unsere Zielgruppe sind Frauen im Alter ab 25 Jahren. Allerdings wird die altersspezifische Kundensegmentierung immer schwieriger. Wir denken langfristig und wissen, dass die Jungen von heute später unsere Kunden sein werden. Entsprechend gestalten wir unsere Kollektion. Interessant ist, dass das Zurschaustellen, bauchfrei und Push-ups bei den jungen Leuten tendenziell abnimmt.

Wie hat sich Ihre Produktpalette entwickelt? Wir setzen verstärkt auf modische Kollektionen, nicht zuletzt aufgrund des gestiegenen Konkurrenzdrucks aus dem Ausland. Die Marke Nina von C. hat den größten Anteil am Umsatz. Einige Großkunden und das Private LabelGeschäft spielen für uns immer noch eine gewisse Rolle, die rein funktionale Wäsche ist aber ein schrumpfender Bereich. BHs machen wir erst seit ca. 20 Jahren. Wir haben lange getüftelt, bis wir die heutige Passform erreicht haben. Wir sind kein Miederspezialist, und ein D-Cup ist für uns das höchste der Gefühle. Die Passform ist natürlich für uns auch wesentlich. Aber wirklich funktionelle Mieder zu machen, ist technisch sehr anspruchsvoll. Das überlassen wir lieber denjenigen, die sich auf diesen Bereich konzentrieren und zum Teil mit weit über hundert Jahren Erfahrung operieren können. Bei uns stehen Mode und Passform im Mittel­­punkt. Seit zwei Jahren arbeiten wir mit bruno banani zusammen, weil wir auch etwas Junges, Peppiges für ein weniger preissensibles Kundensegment machen möchten. Welche Trends erleben Sie momentan im Markt? Allgemein stellen wir fest, dass sich unsere Kundinnen modischer orientieren und gleichzeitig mehr Wert auf Tragekomfort und hautfreundliche, weiche Stoffe legen. Wir haben ein großes n.o.s.-Programm mit klassischer Tag­ wäsche und Basic-Dessous. Darauf entfällt unser größter Umsatzanteil. Ein Drittel am Umsatz macht der modische Bereich aus. Unsere Kundinnen erwarten hochwertige Produkte, die auch schön genug für den besonderen Anlass sind. Trotzdem müssen sie praktisch und erschwinglich sein – dekorativ und gleichzeitig alltagstauglich. Gut läuft alles was nicht aufträgt oder einzwängt und trotzdem eine ansprechende Optik hat. Baumwolle ist ein Klassiker mit einer weiterhin großen Fangemeinde. Auch Modalqualitäten sind gefragt, sie fühlen sich weich und warm an. Überhaupt bemerken wir einen generellen Trend zum „Sich-zurück­ ziehen“, zum Kuscheln. Wir glauben auch, dass die Menschen empfindlicher sind als noch vor ein paar Jahren. Damit meine ich nicht nur das subjektive Hautempfinden: Es kratzt tatsächlich einfach schneller als früher. Die Ansprüche an die Wäsche als direkt auf der Haut getragenes Produkt steigen daher automatisch. Gefragt sind hautfreundliche, atmungsaktive Qualitäten.

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Fotos: Nina von C.

Wie wichtig sind folglich „Öko“ und Körperverträglichkeit? Eine Grundvoraussetzung für unsere Lieferanten ist die Ökotex-Zertifizierung. Wir verkaufen nur Produkte, die dem Ökotex-Standard entsprechen, und dafür müssen alle eingesetzten Vormaterialien zertifiziert sein. Konsumenten wie Händler erwarten von uns eine sozial und ökologisch einwandfreie Zulieferkette. Auf die „Bio-Schiene“ setzen wir trotzdem nicht. Dass wir bei unseren Produkten gewisse Standards einhalten und das auch von unseren Zulieferern verlangen, wird von unseren Kunden voraus­gesetzt und ist seit eh und je für uns selbstverständlich. Bei unseren Geschäftsbeziehungen bauen wir auf Dauerhaftigkeit. Wir wollen genau wissen, mit wem wir zusammenarbeiten. Wenn der Handel durch geringe Bereitschaft zu Vororders immer mehr Flexibilität von Ihnen erwartet, ist die Beschaffung in China dann nicht wegen der langen Laufzeiten ein Problem? Grundsätzlich eher nicht. In Europa haben wir ja auch die Situation, dass das Besondere oft nur mit langem Vorlauf beschafft werden kann. Allerdings haben wir aktuell das Problem, dass die Airlines und Reeder trotz Wiederbelebung im Handel ihre Kapazitäten auf niedrigem Niveau halten. Das ist teuer und führt zu Unsicherheiten. Oft ist die Ware versandfertig, aber wir wissen nicht, wann sie verschifft werden kann. Es gehört viel Mut dazu, so langfristig zu disponieren, um die Kunden pünktlich beliefern zu können. Gerade bei niedrigeren Preislagen hat die Flexibilität ihre Grenzen. Lieber verzichten wir auf ein Stück Flexibilität als auf Qualität. Wie sind Sie im Ausland aufgestellt? Der Export war für Karl Conzelmann schon immer ein wichtiger Umsatzträger. Heute wird er noch bedeutender für uns, denn im Inland brechen Kunden weg. Frankreich spielt für uns traditionell eine große Rolle. Allerdings hat sich im Markt viel verändert, große Kunden sind verschwunden oder haben fusioniert. Angestammte Märkte sind für uns auch Österreich und die Schweiz, die sich stabil entwickeln. Unsere früheren Russlandaktivitäten wurden durch die Währungskrise Ende der 90er Jahre zerschlagen. 12 masche

Jetzt sind wir dabei, das Geschäft wieder aufzubauen, neue Kontakte zu knüpfen und alte zu reaktivieren. Wir freuen uns, wie viele frühere Kunden sich an unsere Marke erinnern. Außerdem versuchen wir, in Polen Terrain zu gewinnen. Zunehmend wichtig ist für uns das Japan-Geschäft. Der chinesische Markt ist für uns reizvoll, aber man muss genau wissen mit wem und wie. Jeder der dort ist, sagt: Es ist schwer auf dem chinesischen Markt Fuß zu fassen, aber wenn man es geschafft hat, klappt es hervorragend. Wo könnten Ihre Absatzmärkte der Zukunft liegen? Großes Potenzial sehe ich im Nahen Osten und – vielleicht etwas ungewöhnlich – in Afrika. Man erfährt viel zu wenig über diesen Kontinent. Wir sind geprägt von den Medien­­­berichten über Krisengebiete und haben dadurch große Vorurteile. Dabei ist die Entwicklung in einigen Ländern durchaus positiv, und es entsteht eine Mittelschicht, die für uns als Zielgruppe sehr interessant ist. In den nächsten zehn, zwanzig Jahren wird sich dort viel tun. Leider ist es schwer, Informationen zu bekommen und Kontakte zu knüpfen. Bei der Markterschließung sind Muttersprachler im Unternehmen übrigens ein riesiges Plus. Sie öffnen Türen und schaffen kulturelle Nähe. Die Unternehmen der Branche wurden von der Krise sehr unterschiedlich getroffen. Wo liegen nach Ihrer Meinung die großen Herausforderungen? Gerade jetzt sind Investitionen wichtiger denn je. Ich will nicht von mangelnder Kenntnis oder Hilfsbereitschaft der Banken sprechen, es gibt aber eine zunehmende Risiko­ aversion bei manchen Instituten. Aus der Krise kommen wir nur mit Innovationen, und die wollen finanziert werden. Gleichzeitig beobachten wir, dass die Kon­kurrenz im Ausland durch staatliche Maßnahmen gefördert wird. Gerade kleinere Unternehmen mit großem Know-how haben viel Potenzial, aber nicht immer genügend Kapital, um ihre Ideen umzusetzen. Viel zu viel landet ungenutzt in der Schublade, weil es an Finanzierungsmöglichkeiten fehlt. Oft wird uns Textilern einfach wenig Vertrauen


entgegengebracht. Aber überall gibt es Gute und Schlechte, und eine faire, sachliche Betrachtung ist unbedingt notwendig. Schließlich gehört die deutsche Textilindustrie mit ihren technisch hochentwickelten Produkten zur Weltspitze. Was wünschen Sie sich für die Branche, und was muss die Branche dafür tun? Ich wünsche mir vor allem, dass wir in Deutschland und Europa nicht noch weniger werden. Um als Branche erfolgreich arbeiten zu können, braucht man ein gewisses Mengengefüge. Außerdem brauchen wir Innovationsfreude. Wir müssen flexibel und kreativ sein, uns aber auch immer wieder auf unsere Wurzeln besinnen. Wir verfügen über eine großartige Tradition, über einen immensen Wissensschatz auf technischer Ebene und über motivierte Mit­arbeiter. Durch neue Interpretationen kann bereits viel Neues entstehen. Europa kann durch alle Produktionsstufen hindurch aus einem reichen Fundus schöpfen, den Indien oder China in dieser Form nicht besitzen. Wer keine neuen Ideen hat, wird schnell vom internationalen Wettbewerb überrollt. Wenn hier bei uns einer wegfällt, bedeutet das nicht, dass für die anderen mehr vom Kuchen übrigbleibt. Im Zweifelsfall wandert das Geschäft ins Ausland ab. Wichtig ist auch, unser Wissen zu schützen, damit Anreize für Neuentwicklungen erhalten bleiben. Allein die Entwicklung eines einzelnen Stickereimotivs kostet 500 Euro. Es ist sehr frustrierend, wenn Designs und Motive dann einfach kopiert werden. Kritisch sehe ich die Entwicklung monopolistischer Strukturen im Handel. Da haben sich Machtverhältnisse entwickelt, die es mittelständischen Unternehmen sehr schwer machen. Es gibt Praktiken, mit denen wir kaum mehr fertig werden. Und da fragen wir unsere Mitbewerber durchaus: Ist das bei Euch auch so? Insgesamt ist der Austausch innerhalb der Branche offener und freier als vor zehn oder zwanzig Jahren. Eine Chance sehe ich im neuen Trend zur Individualisierung. Vor allem in Asien suchen die Kunden nach etwas Neuem, um sich von der Masse abzuheben. Ich glaube, dass auch in Europa das Pendel wieder zum Individuellen zurückschlagen wird. Bleibt wie immer die Frage, ob die Leute genügend Geld dafür haben.

Erzählen Sie uns bitte noch etwas über sich. Ich bin das zweite von vier Kindern und mit Textil auf­ gewachsen. Unsere Eltern gaben nicht allzu viel Taschengeld, dafür aber die Gelegenheit, sich im Unternehmen etwas selbst zu verdienen. Dadurch habe ich viel gelernt. Zum einen wusste ich schnell, was ich nicht unbedingt mein Leben lang machen möchte. Zum anderen kann mir in der Produktion niemand so schnell ein X für ein U vor­ machen. Gleich nach dem Abitur war ich für ein halbes Jahr in England, dann folgten Bankpraktika in Deutschland und Frankreich. Studiert habe ich internationale BWL, mit Auslandssemestern in Paris und den USA. Nach dem Studium war ich ein Jahr lang Trainee bei Karstadt, anschließend zwei Jahre bei einer internationalen Unternehmensberatung. Seit siebzehn Jahren bin ich wieder in Albstadt. Ich gehe gern hinaus in die Welt, sehe gerne Neues, aber ich komme auch gerne zurück. Ich liebe die Ruhe des Landlebens, und meine Kinder sehe ich hier besser aufgehoben als in der Stadt. Internet und E-Mails machen die Welt sowieso klein. Meine beiden Töchter sind jetzt acht und dreizehn Jahre alt. Mit drei Frauen hat mein Mann zuhause also einen schweren Stand. Hobbys habe ich nicht allzu viele. Die Zeit, die mir neben dem Job bleibt, brauche ich für die Familie und den Haushalt. Mit Gartenarbeit und Sport versuche ich einigermaßen fit zu bleiben.

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Datenportal

Schluss mit dem Zahlensalat – Eine neue Ära der Datenaufbereitung beginnt ////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////// Christine Schneider Nichts ist zeitraubender und ärgerlicher, als sich mühsam und zäh aus unterschiedlichsten Quellen Daten herausfiltern zu müssen. Und wenig ist überzeugender, als im Geschäftsleben mit fundiertem Zahlenmaterial zu arbeiten. Gesamtmasche hat seine Mitglieder immer schon mit umfangreichen Auswertungen für das Import- und Exportgeschäft unterstützt. Doch jetzt startet der Verband eine neue Ära der statistischen Datenanalyse. Gemeinsam mit dem Verband Südwesttextil hat Gesamtmasche eine moderne, komfortable und benutzer­ freundliche Internetplattform entwickelt, die es ermöglicht, in sekundenschnelle individuelle Auswertungen über eine riesige Datenmenge zu erstellen. Sämtliche Zahlen der Branche wie Außenhandels­daten, Konjunkturdaten und Geschäftsklimaindex werden in digitaler Form aufbereitet. Dies erfolgt mit Hilfe von modernen Web 2.0-Applikationen, die das Datenmaterial per Mausklick in an­schaulichen Grafiken präsentieren. Eine einfache, intuitive Menüführung unterstützt den Benutzer beim Erstellen seiner individuellen Statistiken. Und dies auf Basis von monatlich aktualisierten Daten. Ein schöner Nebeneffekt: Endlich gibt es mehr Platz in den Regalen, denn eine Archivierung ist nicht mehr nötig. Jederzeit können die Zeitreihen schnell und einfach über das Datenportal abgerufen werden. Der Aufbau des Datenportals ist ein fortlaufender Prozess. Denn es gilt, noch einige Tools zu Vernetzung und Integration von Daten umzusetzen. Deshalb macht zunächst die Auf­b ereitung der Außenhandelsdaten den Anfang: Import- und Exportbilanz für Maschen- und Web­­bekleidung können ab sofort professionell dargestellt werden. In den nächsten Monaten folgen die Kon­ junkturdaten und der Geschäftsklimaindex. Auch statistische Berichte von anderen Verbänden sowie Länderberichte, wie z. B. die Entwicklung von Maschenprodukten in Russland, werden künftig im Datenportal zum Download angeboten. Ein Newsletter wird dieses umfassende Statistik­angebot ergänzen. Dieser Service ist ein besonderes Angebot ausschließlich für Mitglieder von Gesamtmasche und Südwesttextil. Unberechtigte Zugänge auf das Datenportal werden registriert und auch geahndet, denn in den Genuss dieses besonderen Mehrwerts der Verbandsmitgliedschaft sollen keine Trittbrettfahrer kommen. Mitglieder erhalten ihre Zugangsdaten per E-Mail unter schneider@gesamtmasche.de. Der Zugang erfolgt über den Mitgliederbereich der Homepage von Gesamtmasche www.gesamtmasche.de. Hier befindet sich ein Link, der automatisch auf die Seite des Datenportals führt. 14 masche


Auf der Eingangsseite des Daten­­portals finden sich im oberen Bereich die aktuellen Statistiken. Im unteren Abschnitt sind die jeweiligen Daten­ bereiche aufgeführt. Sie werden ebenso in der oberen Menü­leiste aufgeführt. Gestartet wird mit den Außen­handelszahlen.

Durch die Auswahl des Menüpunktes Außenhandel gelangt man auf die Übersichtsseite der Import- und Exportbilanz. Hier finden sich z. B. die Zeitreihen von Maschen- und Web­ bekleidung. Bewegt man die Maus über die Datenpunkte, werden die genauen Zahlenwerte angezeigt. In der linken Menüleiste sind die einzelnen Länder geordnet nach Gruppen dargestellt. Von hier aus gelangt man zu den jeweiligen Länderberichten der Import- und Exportbilanz.

Wählt man ein Land aus, so erscheint unterhalb der Menüleiste am oberen Bildrand eine Auswahlleiste. In dieser Menü­ leiste kann die Darstellung – entweder in Jahres- oder in Monats­zahlen – ausgewählt werden. Die ge­troffene Einstellung wird beibehalten, bis der Nutzer diese wieder verändert.

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Recht Nachahmungen nicht registrierter textiler Muster und Modelle – die Bekämpfung mit dem nicht ein­getragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster

////////////////////////////////////////////// Thomas Seifried Was gefällt, verkauft sich besser. Ansprechende und neuartige Dessins sind gerade bei Textilien und Bekleidungen ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Wo gutes Design den Umsatz steigert, ist das Plagiat oft nicht weit. Kopieren ist eben billiger als selbst entwickeln. Gerade saisonal begrenzte Dessins werden aber wegen ihrer kurzen Lebensdauer und der mit der Registrierung ver­ bundenen „Bürokratie“ oft nicht angemeldet. Wie also können nicht registrierte textile Muster und Modelle gegen Nachahmung verteidigt werden?

Ein Fall aus der Praxis: Ein Textildesigner gab ein von ihm entwickeltes Dessin mit dem Auftrag zur Schablonierung und zum Druck an eine Firma in der Türkei. Diese erledigte den Auftrag wie besprochen, bedruckte aber nicht wie vereinbart 10 000 Meter Stoff, sondern offensichtlich erheblich mehr. Diese nicht genehmigte Überproduktion verkaufte der türkische Auftragnehmer an einen Zwischenhändler in Belgien, der von der nicht genehmigten Musternutzung nichts wusste. Von dort gelangte die Ware, inzwischen konfektioniert, an den Betreiber eines Onlineshops in Deutschland. Auch dieser ahnte nichts von der Herkunft des Dessins. Einige Monate nach Auftragserteilung entdeckte der Textildesigner zufällig in diesem Onlineshop ein Damenkleid mit seinem Muster. Das Muster war weder als nationales, noch als europäisches (Gemeinschafts-)geschmacks­muster registriert.

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1. Urheberrecht Urheberrechtlicher Schutz für textile Muster und Modelle scheidet so gut wie immer aus. Von seltenen und nicht zu verallgemeinernden erstinstanzlichen Urteilen abgesehen (LG Leipzig GRUR 2002, 424 – Hirschgewand) wird es fast immer an der sog. „Schöpfungshöhe“ fehlen: Textile Designs sind „angewandte Kunst“. Hier fordert die Rechtsprechung eine besonders hohe Individualität und Originalität. Nur wenn das textile Design selbst als Kunst und nicht etwa nur als besonders gelungen oder schön angesehen wird, ist es urheberrechtsfähig. An dieser hohen Hürde scheitert praktisch fast immer ein Schutz nach dem Urheber­rechtsgesetz.

2. Wettbewerbsrecht / Lauter­keitsrecht Sind Verletzer und Nachahmer Konkurrenten, hilft bei nicht eingetragenen Mustern gelegentlich das Lauterkeitsrecht. Im Wesentlichen gibt es hier zwei Instrumente, um gegen Nachahmungen vorzugehen: Der Schutz von Modeneuheiten und der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz. Schutz von Modeneuheiten Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Schutz von Modeneuheiten hatte im Wesentlichen auf zwei Merkmale abgestellt, die in Wechselwirkung zueinander standen: Die Nachahmungsintensität und die „wettbewerbliche Eigenart“ des Dessins. Bei ersterer geht es um die Ähnlichkeit von Originaldessin und Plagiat, bei der „wettbewerblichen Eigenart“ geht es um die Individualität und Ästhetik des Dessins an sich. Ist das Dessin überdurchschnittlich ästhetisch und gelungen, konnte dieses als „Modeneuheit“ gegen den Anbieter der Nachahmung verteidigt werden. Es musste sich um eine überdurch-


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schnittlich herausragende modische Neuerscheinung handeln. Die Rechtsprechung behandelte die Fälle des Modeneuheitenschutzes als Behinderungen im Wettbewerb. Besonders bekannt musste das Muster nicht sein (BGH GRUR 1984, 453 – Hemdblusenkleid). Der Schutz wurde maximal für zwei Saisons gewährt. Der Schutz von Modeneuheiten stammt allerdings aus einer Zeit, in der für den Schutz eines Musters grundsätzlich dessen Eintragung als Geschmacksmuster nötig war. Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster existierte noch nicht. Man wollte also eine Schutzlücke schließen. Die Modeneuheitenrechtsprechung ist daher heute mit Vorsicht zu genießen. Eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts aus der Zeit nach Einführung des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 94 – Gipürspitze) dürfte kaum verallgemeinerungsfähig sein. Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz Die aktuelle Rechtsprechung zum wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz fordert als weiteren Bestandteil neben der wettbewerblichen Eigenart eine „vermeidbare Herkunftstäuschung“: Das Dessin darf kein „Allerweltsdessin“ sein. Es muss vielmehr so überdurchschnittlich individuell sein, dass ein Betrachter davon ausgehen muss, es könne nur aus einem ganz bestimmten Unternehmen stammen. Das Dessin muss darüber hinaus auch bekannt sein, indem es beispielsweise beworben wurde. Denn mit unbekannten Dessins wird man kaum die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen assoziieren. Das Muster muss also letztendlich „markenähnlich“ sein. Eine solche Bekanntheit werden textile Designs aber nur selten haben. Entscheidungen, in denen die Gerichte den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leis­ tungsschutz gewähren, sind dementsprechend Raritäten.

„Die besonderen Umstände“ der Nachahmung Geht der Nachahmer besonders dreist vor, hat die Rechtsprechung gelegentlich auch bei einem geringeren Maß an Übereinstimmung mit dem Originaldessin eine Wettbewerbsverletzung angenommen: Nach der Rechtsprechung können besondere unlautere Begleitumstände auch bei nur nahezu identischen Nachahmungen wettbewerbswidrig sein, etwa wenn dem Nachahmer das Muster bei Vertragsverhandlungen anvertraut wurde (BGH GRUR 1983, 377 – Brombeer-Muster). Besondere Dreistigkeit bei dem Zustandekommen der Kopie kann also bisweilen über eine geringere Ähnlichkeit der Muster hinweghelfen. Im Beispielsfall war das Dessin weder urheberrechtsfähig, noch waren Designer und Anbieter der Nachahmung Wettbewerber. Damit blieb dem Designer nur noch das Geschmacksmusterrecht.

3. Geschmacksmusterrecht – Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster Das wichtigste und immer noch fast unbekannte Recht bei kurzlebigen Dessins ist das „nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“. Es schützt seit Inkrafttreten im Jahr 2002 jedes Muster, das neu und eigenartig – also einigermaßen individuell und originell ist und in der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht („offenbart“) wurde. Das heißt, das Muster muss im Gemeinschaftsgebiet veröffentlicht worden sein. Das gilt auch dann, wenn das Muster zwar außerhalb des Gemeinschaftsgebiets veröffentlicht, aber innerhalb der Gemeinschaft bekannt geworden ist. (BGH GRUR 2009, 79 – Gebäckpresse). Neu ist das Muster, wenn weltweit bei Veröffentlichung weder identische Muster, noch Muster mit nur unwesentlichen Unterschieden existiert haben. Gleichzeitig führt jedes auch masche 17


außerhalb der Europäischen Gemeinschaft veröffentlichte identische oder nahezu identische Muster dazu, dass ein Muster nicht mehr als neu gilt.

Markteinführungen und Produktpräsentationen außerhalb der Gemeinschaft – etwa auf Messen – können daher die Neuheit des eigenen (!) Musters zerstören. Das Muster ist dann als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht mehr schutzfähig. Hier hilft in aller Regel nur der Schutz des Musters in dem jeweiligen außergemeinschaftlichen Land der Markteinführung durch Registrierung bei dem jeweils zuständigen Amt.

Veröffentlicht ist ein Muster, wenn es die in der Gemeinschaft tätigen Fachkreise wahrnehmen konnten, etwa wenn es auf einer Messe ausgestellt, in einem Katalog abgebildet oder in der Werbung verwendet wurde. Auch die Bekanntmachung eines eingetragenen Geschmacksmusters im deutschen Geschmacksmusterblatt lässt ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster entstehen. Eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist wie bei dem eingetragenen Geschmacksmuster gibt es beim nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster naturgemäß nicht. Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützt drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Offenbarung gegen vorsätzliche Nachahmung. Im Ausgangsfall hatte der Designer den Katalog, in dem das Dessin das erste Mal abgebildet war, aufbewahrt. Er konnte damit nachweisen, dass sein Dessin vor dem erstmaligen Angebot in dem Onlineshop offenbart worden war.

Tipp: Erste Veröffentlichungen eines Mu­sters, auch unter dem Schutz einer Vertraulichkeitsvereinbarung, sollten wohlüberlegt sein. Denn auch der Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsvereinbarung kann dennoch eine Offenbarung zur Folge haben (BGH GRUR 1993, 466 – Reprint-Versendung).

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Schutzumfang des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters Der Verletzer muss also in einem Prozess grundsätzlich vortragen, dass der Nachahmer das verletzte Dessin gekannt hat. Dabei helfen ihm aber die Regeln des deutschen Zivilprozessrechts über den Anscheinsbeweis: Eine hohe Übereinstimmung der sich gegenüberstehenden Muster wird in aller Regel zu einem Anscheinsbeweis für eine Nachahmung führen. Letztendlich muss also dann der Nachahmer darlegen und beweisen, wie und wann das nachgeahmte Dessin entstanden ist (vgl. BGH GRUR 1967, 375 – Kronleuchter).

Tipp: Um im Verletzungsprozess nicht in Beweisschwierigkeiten zu geraten, sollte der Entwicklungsprozess eines Dessins genau mit Zeitangaben dokumentiert werden. Im Gegensatz zum eingetragenen Geschmacksmuster schützt das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster aber nicht gegen unabhängig geschaffene Parallelentwürfe.

Ansprüche des Rechtsinhabers gegen den Verletzer und gegen Dritte Der Rechtsinhaber kann von dem Verletzer Unterlassung weiterer Verletzungen, Schadenersatz und Auskunft fordern. Besonders unangenehm für den Verletzer ist in der Praxis oft der Auskunftsanspruch. Dieser soll es dem Verletzten ermöglichen, seinen Schaden zu berechnen, nachdem Auskunft erteilt wurde. Der Verletzer muss aber beispielsweise auch angeben, zu welchen Preisen er die rechtsverletzenden Waren eingekauft und auch verkauft hat. Er muss darüber hinaus seine gewerblichen Abnehmer und seine Vorlieferanten angeben. Der Verletzte kann sich also – zumindest theoretisch – über den Auskunftsanspruch Schritt für Schritt zu dem Hersteller des Plagiats vorarbeiten und den jeweils nächsten in der Lieferantenkette als Verletzer in Anspruch nehmen.


Seit dem 1. Oktober 2009 gibt es die sog. „Drittauskunft“. Auskunftspflichtig sind bei offensichtlicher Rechtsverletzung oder nach Klageerhebung dann unter Umständen auch beispielsweise Spediteure, Lagerhalter oder die Betreiber von Onlineauktionsplattformen. Ist die Auskunft des Verletzers falsch, kann die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erzwungen werden. Eine neuerliche Falschauskunft wäre dann strafbar. Falsche Drittauskünfte machen unter Umständen den Dritten schadensersatzpflichtig. Zu ersetzen wäre der durch die falsche Auskunft entstandene Schaden. Ebenfalls seit diesem Datum stehen dem Verletzer zur Sicherung seiner Ansprüche Hilfsansprüche auf Vorlage und Besichtigung und – bei Nachahmungen im gewerblichen Ausmaß – explizit auch auf Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen zur Verfügung. Im Ausgangsfall wurde der Verletzer abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. In dieser wurde unter anderem auch Auskunft verlangt über den Vorlieferanten. Nachdem sich die Verhandlungen über die Schadenersatzhöhe hinzogen, wurde auch der Vorlieferant abgemahnt. Das war dem Onlineshop offensichtlich besonders unangenehm. Man einigte sich daraufhin auf eine nachträgliche Lizenzierung des Geschmacksmusters. Der Designer erhielt zusätzlich Schadenersatz für die Dauer der nicht lizenzierten Benutzung.

Fazit: Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster bietet damit oft gerade für kurzlebige Dessins einen Basisschutz gegen Nachahmung. Wer längeren und umfassenderen Schutz haben möchte, kann sein Muster bei den jeweiligen Ämtern hinter­ legen lassen. Ein zunächst nicht eingetragenes Muster lässt sich aber nur begrenzt verstärken. Zum einen muss es spätestens zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung angemeldet werden. Zum anderen kann es dann aber für eine Nachanmeldung im Ausland bereits an der Neuheit fehlen, wenn die ausländische Rechtsordnung eine Neuheitsschonfrist nicht kennt.

Die 1972 gegründete Schutzgemeinschaft Muster und Modelle – Musterschutz – e. V. hat die Aufgabe, die Interessen der Mitglieder am Schutz textiler Muster und Modelle vor unbefugter Nachahmung wahr­­zu­ nehmen und die Mitglieder entsprechend zu beraten. Die Schutzgemeinschaft hat derzeit ca. 40 Mitglieder, bestehend aus textilen Verbänden und Unternehmen der Textilindustrie. Der Beitritt steht jedem Unter­ nehmen der Branche offen. Seit 1. April ist Thomas Seifried, Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft. Zu seinen Hauptaufgaben zählen: Erstberatungen im konkreten Verletzungsfall, Beratungen bei der Anmeldung zum Geschmacksmusterschutz, Abmahnungen durch die Schutzgemeinschaft bei Verletzungen sowie die Durchführung praxisorientierter Seminare. Weitere Informationen unter: Schutzgemeinschaft Muster und Modelle – Musterschutz e. V. Böhmerstraße 12 60322 Frankfurt am Main Telefon +49 69 915076 - 21 Telefax +49 69 915076 - 22 info@musterschutz.org

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Außenwirtschaft  Schulterschluss in Asien ASEAN-Staaten schließen Abkommen mit Ländern der Region Die Länder des Asien-Pazifik-Raumes öffnen sich immer stärker für ihre regionalen Handelspartner. Vor zehn Jahren gab es gerade einmal drei Freihandelsabkommen, die von asiatischen Ländern unterzeichnet waren. Heute sind es bereits sechzig. Zum 1. Januar 2010 sind die Zollschranken zwischen China und den ASEAN-Gründungsmitgliedern Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur und Thailand sowie Brunei gefallen. Die später beigetretenen Mitgliedstaaten Kambodscha, Laos und Burma wollen den Abbau ihrer Zölle auf chinesische Waren bis 2018 abschließen, Vietnam bis 2015. Für den zollfreien Import chinesischer Textilprodukte hat sich nur Indonesien eine Gnadenfrist ausgehandelt. Bereits 2008 betrug das Handelsvolumen innerhalb der Freihandelsregion ASEAN-China über 650 Mrd. US-Dollar. Im Handel zwischen den ASEAN-Ländern untereinander fallen die letzten Zölle 2015. Langfristige Ausnahmen vom Zollabbau gibt es kaum. Zollvorteile im Rahmen des ASEAN-China-Abkommens genießen nur Waren, für die der Ursprung in einem der Abkommensstaaten nachgewiesen werden kann. Die ASEAN-Ursprungsregeln sind einfacher und moderner konzipiert als die Regeln der europäischen oder amerikanischen Freihandelsabkommen. Grundsätzlich genügt ein inländischer Fertigungsanteil von mindestens 40 Prozent, um ein Produkt zur Ursprungsware Chinas oder der ASEAN zu machen. Bei Textilien und Bekleidung führt daneben auch der Wechsel der Zollposition zum Ursprung. Als dritte Option können einfache Verarbeitungsregeln zur Ursprungsbegründung heran­ gezogen werden. Untereinander machen sich die asiatischen Staaten den zollfreien Textilhandel also leicht. Die EU hält indessen an komp­lexen Regeln fest, die oft kaum mehr zu erfüllen sind. Für die Branche wird es dadurch immer schwieriger, alte wie neue Freihandelsbeziehungen zu nutzen.

Mit Japan haben die ASEAN-Staaten bereits seit zwei Jahren ein Freihandelsabkommen, ein Abkommen mit Australien und Neuseeland gilt seit dem 1. April 2010 als vollständig umgesetzt, und mit Südkorea wird verhandelt. Indien pflegt Freihandelsbeziehungen zu mehreren westasiatischen Ländern, verhandelt mit Japan und hat bereits Verträge mit den ASEAN-Staaten und Südkorea unterzeichnet. Auch China hat in den letzten Jahren neben dem Freihandelspakt mit den ASEAN-Staaten eine ganze Reihe weiterer Handelsverträge im asiatisch-pazifischen Raum geschlossen. Zu den Freihandelspartnern der Volksrepublik zählen neben Pakistan und Singapur auch Chile, Neuseeland und Peru, bald soll Australien folgen. Auf europäischer Seite verhandelt bislang nur Norwegen über eine solche Vereinbarung mit China. Die hohen Marktzugangshürden in den Schwellenländern Asiens, die verstärkte regionale Blockbildung und hausgemachte bürokratische Hemmnisse wie das Festhalten an völlig veralteten Ursprungsregeln sind eindeutige Wettbewerbsnachteile für europäische Textil- und Bekleidungsexporteure. Zwar strebt auch die EU nach einer Vereinbarung mit der ASEAN. Doch das bleibt vorerst Zukunftsmusik. Auf absehbare Zeit ist ein Abkommen mit dem ASEAN-Mitglied Singapur das höchste der Gefühle. Machte der regionale Intrahandel 1980 noch ein Drittel des asiatischen Außenhandels aus, liegt dieser Anteil inzwischen bei 57 Prozent. Trotz großer Exportabhängigkeit vom Westen: Asien produziert immer mehr für sich selbst. Für exportorientierte Europäer keine einfache Situation – der am dynamischsten wachsende Teil der Welt räumt ihnen schlechtere Marktzugangsbedingungen ein als wichtigen Konkurrenten. Vorteile haben hingegen diejenigen, die innerhalb der Region produzieren.

2008 exportierten die ASEAN-Staaten Textilwaren im Wert von 36 Mrd. US-Dollar, ca. 70 Prozent davon Bekleidung. Die Textil- und Bekleidungsimporte der Region erreichten knapp 20 Mrd. US-Dollar. Wichtigster Abnehmer sind die USA. Größter Textil- und Bekleidungslieferant der ASEAN ist mit Abstand China: Fast ein Drittel ihres Textil­ warenimports aus Drittländern beziehen die ASEAN-Staaten aus der Volksrepublik. Detaillierte Zahlen zum Außenhandel gibt es im Datenportal unter www.gesamtmasche.de

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5.800

5.258

829

2002

781

562

2000

774

523

1.636

1.968

3.433

China profitiert überproportional: Textil- und Bekleidungshandel der ASEAN-6* mit China in Mio. US-Dollar.

2004

2006

2008

*ASEAN-6: Gründungsmitglieder Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur und Thailand plus Brunei Darussalam.

Export

Import

Sri Lanka: Präferenzen werden ausgesetzt Der EU-Ministerrat hat am 15. Februar 2010 die Aussetzung der besonderen Zollpräferenzen für Sri Lanka beschlossen. Damit folgt der Rat dem Vorschlag der EU-Kommission, dem Land aufgrund wiederholter Menschenrechtsverletzungen keinen zollfreien Marktzugang mehr zu gewähren. Die Aussetzung tritt ein halbes Jahr nach ihrer Verabschiedung in Kraft. Ab Mitte August ist der „normale“ APS-Zollsatz – für Bekleidung üblicherweise 9,6 Prozent – zu entrichten. Momentan kann srilankische Ware über die „Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung“ im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer (APS+) noch zum Null-Zollsatz in die EU eingeführt werden. Um in den Genuss dieser Präferenz zu kommen, müssen Entwicklungsländer eine Reihe internationaler Konventionen umsetzen. Sri Lanka verstößt nach Auffassung der EU-Kommission gegen drei UNMenschenrechtskonventionen (UN-Zivilpakt, Antifolterkonvention, Kinderrechtskonvention). Falls Sri Lanka innerhalb der kommenden sechs Monate beweisen kann, dass die Bedingungen für APS+ wieder erfüllt sind, kann die Aussetzung noch abgewendet werden. Textil- und Bekleidungsartikel stehen mit aktuell ca. 43 Prozent der Gesamtexporte an erster Stelle der srilankischen Ausfuhrgüter. Das Land hofft, durch die Qualität seiner Textilprodukte auch im

globalisierten Wettbewerb gegenüber Konkurrenten mit geringeren Lohnkosten wie China oder Bangladesch bestehen zu können. Besondere Zollvergünstigungen im Rahmen des GSP+ gewährt die EU Sri Lanka seit 2006. Die Präferenzen kommen vor allem Bekleidungseinfuhren zugute.

Die EU importierte 2008 Waren im Wert von ca. 1,24 Mrd. Euro aus Sri Lanka, 94 Prozent davon Textilien und Bekleidung. Deutschland nahm Sri Lanka in 2009 Maschenprodukte für über 85 Mio. Euro sowie Miederwaren im Wert von 3,5 Mio. Euro ab – Tendenz weiter steigend. Die gesamte deutsche Textilwareneinfuhr aus Sri Lanka belief sich 2009 auf 178 Mio. Euro. Das ist ein Plus von über 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Detaillierte Zahlen zum Außenhandel gibt es im Datenportal unter www.gesamtmasche.de

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Außenwirtschaft  Südkorea: Freihandel mit der EU kommt Im Herbst haben die EU und Südkorea ihr gemeinsames Freihandelsabkommen unterzeichnet. Für viele Bereiche ist der vollständige reziproke Zollabbau ab Inkrafttreten vorgesehen. Dies gilt auch für die meisten Textil- und Bekleidungsprodukte. Allerdings gelten zum Teil weniger strenge Ursprungsregeln als ansonsten in den Freihandelsvereinbarungen der EU üblich. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens ist bis Herbst 2010 zu rechnen – es sei denn, das Europaparlament schießt quer. Nach dem neuen EU-Vertrag von Lissabon müssen nicht mehr nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Europaabgeordneten zustimmen.

Neue Rechte Seit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags am 1. Dezember 2009 ist das Parlament neben dem Ministerrat gleichberechtigter Gesetzgeber, wenn es um die Grundsätze der Handelspolitik geht.

Ein Zankapfel ist das so genannte „Drawback-Verbot“, das die Erstattung von Zöllen unterbindet, wenn Drittlandswaren zu Ursprungswaren weiterverarbeitet und dann exportiert werden. Südkorea hat in den Verhandlungen erfolgreich auf der Erlaubnis des Drawback bestanden. Damit müssen z.B. chinesische Garne, die in Südkorea verarbeitet und in die EU ausgeführt werden, nicht verzollt werden – ein Nachteil für die europäischen Verarbeiter solcher Garne, die Zoll zahlen müssen. Zwar können umgekehrt auch europäische Exporteure vom Drawback profitieren, doch ist dies angesichts der Marktgröße Südkoreas eher eine theoretische Option.

Außerdem muss die EU-Kommission den Abgeordneten regelmäßig über den Stand der Verhandlungen zu neuen Handelsabkommen berichten. Die Abgeordneten müssen allen neuen Handelsvereinbarungen zustimmen. Das Südkorea-Abkommen wurde „vor Lissabon“ unterzeichnet, ist aber dennoch zustimmungspflichtig.

Italien führt strenge Etikettierungsregeln ein Italien führt zum 1. Oktober 2010 neue Regeln zur „Made in Italy“-Kennzeichnung von Textilwaren, Schuhen und Leder­ produkten ein. Als „Made in Italy“ sollen nur noch Textilprodukte bezeichnet werden dürfen, die in Italien mindestens zwei der Verarbeitungsstufen Spinnen, Weben, Veredeln und Konfektion durchlaufen haben. Was zu den einzelnen Stufen zählt, wird nicht näher spezifiziert. Außer der Weberei werden keine weiteren Formen der textilen Flächenherstellung benannt. Neben dem „Made in“ sollen Hersteller im Etikett angeben, dass wichtige internationale Vereinbarungen im Bereich Arbeit, Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eingehalten werden. Auch hier enthält das Gesetz keine konkreten Hinweise, wie diese Anfor­ derung umzusetzen ist. Italien erhofft sich von den neuen Regeln eine verbesserte Verbraucherinformation. Für importierte Produkte bzw. in Italien verarbeitete Waren, die den neuen „Made in Italy“-Anforderungen nicht entsprechen, ist das neue Gesetz nicht eindeutig. Einerseits wird die Kennzeichnung vorgeschrieben, andererseits wird auf europäische Vorschriften verwiesen – und diese sehen keinen Kennzeichnungszwang vor. Die „Made in“-Verordnung ist auf starken Druck der italienischen Textilindustrie entstanden und folgt früheren Initiativen, „Made in Italy“ als Gütesiegel in besonderer Weise zu schützen. Allerdings muss Italien sein Vorhaben bei der EU-Kommission notifizieren.

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Das Gesetz kann immer noch von Brüssel abgelehnt werden. EU-konform ist es wohl kaum. Falls Italien diesen Umstand ignoriert, bleibt nur der Gang zum Europäischen Gerichtshof. Viele Unternehmer in Italien begrüßen die neuen Regeln und versprechen sich erhebliche Umsatzsteigerungen – das „Made in Italy“ müsse dazu nur ordentlich kontrolliert werden. So mancher italienische Vorstufenhersteller wünscht sich das „Made in Italy“ sogar nur für Produkte, die komplett in Italien hergestellt wurden. Zunächst aber herrscht allerorten Verwirrung aufgrund der zahlreichen unklaren Passagen im Gesetzestext. Auch der europäische Textil- und Bekleidungsdachverband EURATEX sieht sich außerstande, die neuen Vorschriften zu erklären. Unterdessen kämpft Italien an ganz anderer Stelle für die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung: Italienische Europaabgeordnete drängen vehement auf eine entsprechende Regelung im Rahmen der neuen EU-Verordnung zur Textilkennzeichnung (siehe Wissenswertes, S. 25). Das kürzlich vom italienischen Parlament abgesegnete Gesetz kann unter www.gesamtmasche.de heruntergeladen werden.


Vorteile für Pakistan-Importe wahrscheinlich Pakistan hat die EU-Kommission als Kompensation für kriegs­ bedingte wirtschaftliche Einbußen um verbesserten Markt­­zugang gebeten. Bereits im Februar hatte EU-Handelskommissar Karel De Gucht Zugeständnisse angedeutet.

Textilien und Bekleidung stehen mit mehr als 10 Mrd. US-Dollar für über 60 Prozent des pakistanischen Exports. Der Sektor stellt fast die Hälfte des verarbeitenden Gewerbes in Pakistan dar. Die EU ist nach den USA wichtigster Absatzmarkt.

Verbesserter Marktzugang war auch Thema des EU-PakistanGipfels am 21. April 2010. Pakistan schlägt den EU-Mitgliedstaaten hierfür drei Varianten vor: ein Freihandelsabkommen EU – Pakistan, besondere Zollvorteile im Rahmen des Allgemeinen Präferenzschemas für Entwicklungsländer (Nullzollsatz) sowie sofortige Zugeständnisse durch Zollerleichterungen für Waren von besonderem Exportinteresse für Pakistan. Von der dritten Option erhofft sich Pakistan eine rasche Abfederung seiner Außenhandelsverluste.

Aus politischen wie wirtschaftlichen Gründen sind Zugeständnisse durch die EU nicht unwahrscheinlich. Nach eigenen Angaben will Pakistan in den letzten Jahren im Kampf gegen den Terrorismus wirtschaftliche Verluste von ca. 45 Mrd. US-Dollar erlitten haben. Das Land ist nicht nur ein bedeutender Verbündeter, sondern auch ein wichtiger Kunde im Rüstungsgeschäft. Unter tschechischer EU-Ratspräsidentschaft wurde 2009 der Weg zum ersten EUPakistan-Gipfel geebnet. Mit Tschechien, einem klaren Befürworter einer „aid by trade“-Strategie, gibt es bereits konkrete Verhandlungen über die Lieferung von Kampfjets und Hubschraubern.

Frankreich plant Klima-Label Ab 2011 will Frankreich eine Kennzeichnungspflicht für alle Konsumgüter hinsichtlich ihres CO2-Fußabdrucks – des sogenannten Product Carbon Footprint (PCF) – einführen. Ein entsprechendes Gesetz soll noch im Frühjahr von der Nationalversammlung abgesegnet werden. Sollte Frankreich seine Pläne wahrmachen, müssten alle Produkte, die für den französischen Markt bestimmt sind, unter erheblichem Aufwand und in kürzester Zeit auf ihre Umweltwirkungen untersucht und entsprechend gekennzeichnet werden. Hersteller, die französische Kunden beliefern, wären durch den nationalen Alleingang mit unzumutbaren Kosten konfrontiert. Kein anderes Land verlangt ein solches Label. Gerade im Textilsektor macht die stark zergliederte Produktionskette die Beschaffung der notwendigen Informationen besonders schwierig.

Experten halten den PCF für ein wenig aussagekräftiges Instrument, das zur Verbraucherinformation denkbar ungeeignet ist. Der PCF beziffert die Emissionen von Treibhausgasen, die ein Produkt während seines gesamten Lebensweges verursacht. Bei der PCF-Erfassung gibt es jedoch große Datenstreubreiten und methodische Unterschiede entlang der Lieferkette. Einen einheitlichen Standard zur Bestimmung des PCF gibt es bislang nicht. Zudem erfasst der PCF nur eine ökologische Kenngröße – die Treibhausgasemissionen. Andere Umweltwirkungen werden nicht berücksichtigt. Frankreich gehört zu den wichtigsten Auslandsmärkten der deutschen Maschenindustrie. Im Jahr 2009 lieferte Deutschland Maschen- und Miederprodukte im Wert von 476 Mio. Euro in das Nachbarland – ca. 8 Prozent der gesamten Branchenausfuhr.

Außenwirtschaftskompetenz Die deutsche Maschen- und Miederindustrie ist international aufgestellt. Der Außenhandel und die Erschließung neuer Märkte sind für Gesamtmasche daher zentrale Arbeits­ schwerpunkte. Gesamtmasche bietet Informationen zu Auslandsmärkten, Freihandelsabkommen und weltweiten Handelshemmnissen sowie Beratung rund um die Themen Zoll, Waren­ ursprung und handelspolitische Instrumente. Außerdem hält Gesamtmasche ständigen Kontakt zu Politik und Behörden in außenwirtschaftlichen Fragen. Aktuelle Außenwirtschaftsnachrichten gibt es regelmäßig unter www.gesamtmasche.de Silvia Jungbauer, Tel. +49 711 2150 - 13, jungbauer@suedwesttextil.de

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Wissenswertes  Sicherer mit Vorbehalt In der Insolvenz bewähren sich die Einheitsbedingungen In den „Zahlungs- und Lieferungsbedingungen der Konvention der Deutschen Maschenindustrie“ (Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie, Fassung vom 1. Januar 2002) ist in § 10 der Eigentumsvorbehalt umfassend geregelt. Hier wird nach dem einfachen, dem erweiterten und dem verlängerten Eigentumsvorbehalt unterschieden sowie nach dem Verarbeitungsvorbehalt. Diese Regelung ist mit den Kreditversicherern abgestimmt und wird von den Insolvenzverwaltern anerkannt, sofern der Lieferant nachweisen kann, dass er wirksam vereinbart wurde. Ohne die wirksame Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts ist der Lieferant bezüglich der von ihm gelieferten Ware ohne jeglichen Schutz und nur „normaler“ Insolvenzgläubiger. Bei der zu befürch­ tenden Zunahme von Insolvenzverfahren drohen ihm dann erhebliche Verluste. Er ist dann nicht mehr in der Lage, seine beim Schuldner noch vorhandene Ware (verarbeitete Ware oder Forderungen aus der gelieferten Ware an Abnehmer des Schuldners) heranzukommen, einem Lieferantenpool beizutreten oder mit dem Insolvenzverwalter eine Vereinbarung über die Abgeltung der Eigentumsvorbehaltsware zu treffen. Es ist deshalb von großer Bedeutung, dass der Lieferant diesen Nachweis erbringen kann. Für den Nachweis ist es erforderlich, dass sowohl bei der Auftragserteilung als auch bei der Auftragsbestätigung und der Rechnungsstellung jeweils auf diese Einheitsbe-

dingungen hingewiesen wird. Dies geschieht am sichersten durch den Aufdruck: „Es gelten die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen der Konvention der Deutschen Maschenindustrie – Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie in der jeweils gültigen Fassung“. Sollte ein Abnehmer zu eigenen Bedingungen den Auftrag erteilen – dies ist bei industriellen Abnehmern und bei großen Handelsorganisationen häufig der Fall – so muss der Lieferant nicht nur formularmäßig, sondern individuell in gesonderten Schreiben dem Abnehmer mitteilen, dass er den Auftrag nur zu seinen Bedingungen – Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie – annimmt und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Die Alternative ist eine generelle Vereinbarung, dass für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie gelten. Falls ein Abnehmer sich weigert, stellt sich für den Lieferanten die Frage, ob er mit dem betreffenden tatsächlich weiterhin Geschäfte machen möchte. Denn bei einer Insolvenz hat der Lieferant kaum eine Chance, seine Rechte an der gelieferten Ware im Insolvenzverfahren durchzusetzen. Dr. Walter Brogsitter, Tel. +49 711 242457, info@gesamtmasche.de

Aus der Forschung Abstandsrundgestricke Die Maschen-Forschungsgruppe am ITV Denkendorf hat mit der Forschungsarbeit „Konstruktion von Abstandsrundgestricken mit spezifischen physikalischen Eigenschaften für technische Textilien“ die komplexen Zusammenhänge beim Stricken und Veredeln und die Entwicklung gezielter Eigenschaften von Abstandsrundgestricken untersucht. Dabei wurde die theoretisch denkbare Möglichkeit, Abstandstextilien auch auf der Rundstrickmaschine herzustellen, erstmals wissenschaftlich betrachtet. Im Fokus standen alle Parameter, die für die Eigenschaften eines Gestricks maßgebend sind, wie beispielsweise Strickbindung und Maschendichte. Variiert wurden ebenso die Einflussfaktoren, mit denen bestimmte Flächeneigenschaften festgelegt werden – Polymerart des Abstandsmonofils, dessen Durchmesser, Biege- und Schrumpfverhalten. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass ein gewünschter Warenausfall und reproduzierbare Produktionsabläufe möglich sind. (Forschungsbericht IGF 15489 BG)

Simulationsmodell Rundstrickmaschine In einer Forschungsarbeit des Instituts für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik (ITM) der TU Dresden wurde ein Modell zur Simulation des Fadenlaufs an schnelllaufenden Rundstrickmaschinen entwickelt. Rundstrickmaschinen im Feinstrumpfbereich werden mit Geschwindigkeiten von bis zu 1500 U/min betrieben. Mit steigender Geschwindigkeit erhöht sich auch die Anzahl fadenzufuhrbedingter Gestrickfehler. Experimentelle Untersuchungen an Strickmaschinen sind lang­ wierig und teuer. Mit dem Simulationssystem ist es z.B. möglich, den maximalen Fadenzugkraftwert beim Einlegevorgang des Fadens an der Kleinrundstrickmaschine zu berechnen und die optimale Maschinengeschwindigkeit für diesen produktionstechnisch kritischen Vorgang im Voraus festzulegen. (Forschungsbericht AIF 14765 N) Die Forschungsberichte können als Printversion bei Gesamtmasche abgerufen werden. Walter Holthaus, Tel. +49 711 21050 - 12, holthaus@gesamtmasche.de

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EU-Verordnung zur Textilkennzeichnung Die Textilkennzeichnung soll künftig durch eine EU-weit gültige Verordnung geregelt werden. Bisher gibt es eine europäische Richtlinie, die in den Mitgliedstaaten durch nationale Vorschriften umgesetzt wird. Eine europaweit gültige Verordnung erleichtert durch einheitliche Vorschriften den Handel. Außerdem können neue Fasern schneller darin aufgenommen werden. Allerdings plädiert das Europaparlament für Ergänzungen, die teilweise weit über das Ziel der Verordnung – Informa­ tionen zum Fasergehalt – hinausgehen. Anfang April hat der parlamentarische Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über den Verordnungsvorschlag abgestimmt. Insbesondere wurde ein Vorschlag italienischer Abgeordneter abgesegnet, der die verpflichtende „Made in“-Kennzeichnung für importierte Produkte, mit Ausnahme türkischer Waren, vorsieht. Waren aus der EU, der Türkei und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sollen nach dem Willen des Parlaments dann mit einem bestimmten Land gelabelt werden können, wenn mindestens zwei der Verarbeitungsstufen Spinnen, Weben, Veredelung und Konfektion in diesem Land stattgefunden haben. Damit wird das Thema „Made in“ nicht mehr nur im Handelsausschuss diskutiert, sondern jetzt zusätzlich auch bei der Faser­ kennzeichnung. Hinsichtlich der Faserkennzeichung fordern die Abgeordneten die Nennung aller im Produkt enthaltenen Fasern. Bisher reichte die Kennzeichnung von 85 Prozent aus. Außerdem sollen Produktbestandteile tierischen Ursprungs – also Pelz und Leder – im Etikett aufgeführt werden.

Fragen gibt es auch immer wieder zur Pflegekennzeichnung. Die Nutzung der Pflegesymbole ist für Mitglieder der deutschen Textil- und Bekleidungsverbände gebührenfrei – auch im Ausland, wo unter Umständen Markenrechte bestehen. Die Pflegekennzeichnung ist freiwillig, gehört aber für die meisten Hersteller zum Standard. Walter Holthaus, Tel. +49 711 21050 - 12, holthaus@gesamtmasche.de Pflegekennzeichnung Waschen

Zu den Wünschen des Parlaments gehören auch europaweit einheitliche Größenangaben, eine Kennzeichnungspflicht für allergene Substanzen, Biozide und Nanopartikel, die Nutzung von RFID zur Verbraucherinformation sowie Öko- und Sozial-Labelling. Da sich diese Forderungen im Rat kaum durchsetzen lassen, pocht das Parlament darauf, dass die genannten Punkte zumindest in der Verordnung festgehalten werden und die EU-Kommission sich verpflichtet, hierzu eine Studie durchführen zu lassen. Im Mai wird über die Vorschläge im Plenum abgestimmt. Einige der angesprochenen Bereiche sind bereits Gegenstand anderer europäischer Gesetzgebungsinitiativen. Allen ist gemein, dass sie nichts mit der Faserkennzeichnung von Textilien zu tun haben. Gesamtmasche wendet sich gegen die Ergänzungen, die Bürokratie und Kosten verursachen und kaum praktikabel sind.

Bleichen Trommel Trocknen Bügeln Professionelle Textilpflege

BAFA fördert KMU-Beratung Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (gemäß EU-KMU-Definition weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro, weniger als 25 Prozent im Besitz anderer Unternehmen) durch Zuschüsse. Diese Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert. Der Höchstzuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Kosten beträgt in den alten Bundesländern 50 Prozent oder maximal 1 500 Euro, in den neuen Bundesländern 75 Prozent oder maximal 1 500 Euro.

Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Ratings. Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert. Bei allgemeinen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Kontingent von jeweils 3 000 Euro, d.h. zusammen maximal 6 000 Euro. Für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen oder Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gilt diese Beschränkung nicht. Anträge können auf elektronischem Weg gestellt werden. Antragstellung und Zuschussgewährung laufen nach bisheriger Erfahrung zügig und wenig bürokratisch ab.

Förderfähig sind allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Außenwirtschaft, Technologie- und Innovation, Qualitätsmanagement, Kooperation,

Silvia Jungbauer, Tel. +49 711 21050 - 13, jungbauer@gesamtmasche.de

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Wissenswertes  Kurzes Zahlungsziel Der Depotvertrag ist kein Kreditvertrag Hersteller von Maschenwaren schließen mit Waren­­häusern häufig Depotverträge. Kernstück des Depotvertrages ist es, dass der Abnehmer die Ware erst bezahlen muss, wenn er sie verkauft. Der Lieferant muss dann die verkaufte Ware – sofern es sich nicht um modische Artikel handelt – sofort nachliefern. Gerät der Abnehmer in die Insolvenz, steht die im Zeitpunkt des Insolvenzantrags beim Abnehmer vorhandene Ware im vollen Eigentum des Lieferanten. Für die bereits verkaufte aber noch nicht bezahlte Ware hat der Lieferant jedoch nur die Möglichkeit, diese Außenstände als Insolvenz­ forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Wenn der Lieferant dem Abnehmer für die Zahlung der verkauften Depotware ein längeres Zahlungsziel – beispielsweise 60 Tage – gegeben hat, wird bei Insolvenz des Abnehmers die Forderung sehr hoch und damit das Risiko des Zahlungsausfalls. Deshalb

sollte der Lieferant darauf achten, bei Depotverträgen ein möglichst kurzes Zahlungsziel zu vereinbaren. Es ist kaufmännisch nicht zu rechfertigen, dass ein Warenhaus die gelieferte Ware an den Endabnehmer verkauft und den Kaufpreis vereinnahmt, den Lieferanten seinerseits aber erst nach 60 Tagen bezahlt. Faktisch wird ein Lieferant dadurch zum Kreditgeber für den Abnehmer. Zu empfehlen ist bei Depotverträgen deshalb ein Abrechnungszeitraum von 14 Tagen und ein Zahlungsziel von 10 Tagen. Das ist auch in der Praxis realisierbar. Gesamtmasche stellt seinen Mitgliedern Rahmenvereinbarungen für Depot- und Kommissionsverträge zur Verfügung, die mit dem Handel abgestimmt sind. Dr. Walter Brogsitter, Tel. +49 711 242457, info@gesamtmasche.de

Chancen für Performance Swimwear Polyurethan-Anzügen für Hochleistungsschwimmer werden 235 Weltrekorde in den letzten beiden Jahren zugeschrieben. Seit dem 1. Januar 2010 gilt ein Verbot des internationalen Schwimmsportverbandes FINA für die nicht-textilen Schwimmanzüge. „Textiles only“ heißt jetzt die Devise. Außerdem dürfen die Anzüge nur noch bis zum Knie reichen. Die neuen Regeln könnten im Sporttextilbereich einen Innovationsschub auslösen. Der Weltmarkt für Performance Swimwear ist mit einem Volumen von ca. 20 Mio. US-Dollar zwar überschaubar. Schätzungsweise 60 Prozent davon entfallen auf den Hersteller Speedo. Für den Hochleistungssport entwickelte Materialien geben aber auch neue Impulse für den klassischen Bademodenbereich. Speedo hat bereits im Dezember 2009 mit einem ultraleichten neuen Gewebe aus Nylon und Elasthan reagiert. Foto: Triumph Alle Artikel dieser Ausgabe finden Sie, zum Teil mit weiterführenden Informationen, auf www.gesamtmasche.de

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Fotos: textil+mode

Innovationspreis textil+mode 2010 Zum dritten Mal wird am 20. September 2010 der Innovationspreis textil+mode in den Kategorien Innovative technische Textilien, Textildesign und Modedesign vergeben. Veranstaltungsort ist wieder das Museum K21 in Düsseldorf. Wie der Innovationspreis junge Talente bei ihrer Karriere fördert, hat der Gewinner des Modedesignpreises 2009, Michael Sontag, erfahren: Die gewonnenen Geld- und Sachleistungen halfen ihm bei der Teilnahme an der Fashionweek im Januar in Berlin. Mit seiner Herbst/Winterkollektion 2010 begeisterte er das Fachpublikum. Für ihre Erstellung bekam er von Mitgliedsunternehmen wie HP Petersheim, Amann Group, Willy Schmitz Tuchfabrik, Zwickauer Kammgarn und Plauener Spinnhütte Unterstützung durch Materialsponsoring und intensive Beratung bei der technischen Umsetzung. Darüber hinaus wurde er bei der Organisation der Fashionshow am Bebelplatz im Rahmen der Mercedes Benz Fashionweek unterstützt und bekam auf der Messe Premium eine kostenlose Standfläche im Bereich der Jungdesigner sowie Hilfe bei der Vorbereitung eines Webshops. Auch die beiden anderen Preisträger Elisabeth Holzer, Kategorie Textildesign, und Gregor Hohn, Kategorie Technische Textilien, bekamen im Rahmen ihre gewonnen Sachleistungen die Möglichkeit, ihre Exponate im Epicentro Art, Berlin, auszustellen. Gregor Hohn wird seine textile Wundauflage im Mai bei der Techtextil in Atlanta zeigen.

mung der Branche positiv zu stärken. Er soll das Augenmerk auf die intelligenten und im internationalen Vergleich herausragenden Innovationen lenken, die sie hervorbringt. Vor allem der Bereich der Technischen Textilien mit Anwendungsmöglichkeiten in der Medizin, der Baubranche oder im Fahrzeug- und Flugzeugbau bietet noch viel Potenzial für neue und wirtschaftlich interessante Entwicklungen. Um die große textile Bandbreite zu demonstrieren wird, anders als in den vorangegangenen beiden Jahren, beim diesjährigen Innovationspreis nicht nur ein Gewinner je Kategorie, sondern auch der Zweit- und Drittplatzierte prämiert. Zu gewinnen gibt es Geldund Sachleistungen in verschiedenen Bausteinen. Ab sofort können Mode- und Textildesigner, Gestalter und Entwickler Technischer Textilien, Hochschulabsolventen und Berufsstarter mit nicht mehr als fünf Jahren Berufserfahrung Wettbewerbsbeiträge beim Gesamtverband textil+mode einreichen. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2010. Firmen, die sich innerhalb des Innovationspreises präsentieren möchten, bietet der Gesamtverband verschiedene Donatoren- und Sponsorenpakete mit Leistungen von Logopräsenz auf allen Druckerzeugnissen bis hin zur Bereitstellung von Give Aways. Weitere Informationen unter www.innovationspreis-textil-mode.de Kirsten Rahmann, Gesamtverband textil+mode, krahmann@textil-mode.de

Der Gesamtverband textil+mode vergibt den Preis stellvertretend für die gesamte Textil- und Modebranche in Deutschland mit dem Ziel, Nachwuchstalente zu fördern und die öffentliche Wahrneh-

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