Tarifrunde 2013
Tarifvertrag der Länder
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Tarifinfo Nr. 4 März 2013
Keine Einigung bei L-ego – ordentliches Ergebnis bei Entgelt und Urlaub BilduNg ist Mehrwert!
Nach mehr als zweitägigen Verhandlungen, die sich bis zum Samstag zogen, gab es in der LänderTarifrunde einen Abschluss mit einer Entgelterhöhung und einer neuen Urlaubsregelung. Die GEW hatte zuvor ein von den Arbeitgebern vorgelegtes Papier zum Einstieg in die tarifliche Regelung der Lehrkräfte-Eingruppierung entschieden zurückgewiesen. Mehr als 155.000 im öffentlichen Dienst der Länder B eschäftigte haben in den vergangenen drei Wochen gestreikt und demonstriert. Lehrkräfte und pädagogi-
sches Personal an den Schulen haben sich in ganz hohem Maße an den Streiks vor der letzten Verhandlungsrunde beteiligt.
Kolleginnen und Kollegen der GEW bereiteten den Arbeitgebern vor Verhandlungsbeginn einen würdigen Empfang.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Tarifrunde 2013
Die GEW hatte sich für die Tarifrunde zwei gleichrangige Ziele gesteckt: • eine spürbare Erhöhung des Entgelts, um den Rückstand zu den bei Bund und Kommunen Beschäftigten zu beseitigen, und • die tarifliche Regelung der Eingruppierung für Lehrkräfte (L-ego). Das erste Ziel hat die GEW erreicht (siehe weiter unten). Bei L-ego ist erneut kein Ergebnis erzielt worden. Zu massiv war die Arbeitgeberblockade – trotz der Streiks.
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Lehrerfragen dominieren Verhandlungen
Nachdem in den ersten beiden Tagen viele Stunden über Lehrkräfte-Eingruppierung verhandelt worden war, lehnten die Arbeitgeber am 8. März in den Abendstunden ein Eckpunktepapier der GEW ab und legten ihrerseits erstmals ein „Angebot“ vor – das nahezu wörtlich ihrem Papier aus der Tarifrunde 2011 entsprach, das die GEW seinerzeit abgelehnt hatte. Diese Provokation konnte die GEW nur zurückweisen: − Das Angebot der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) enthält keine durchgreifenden materiellen Verbesserungen für die Lehrkräfte, sondern schreibt im Wesentlichen den Status quo fort. − Bei den Lehrkräften in Sachsen sollten sich die Gewerkschaften dem Arbeitgeberdiktat, die Eingruppierung dieser Lehrkräfte auf niedrigem Niveau einseitig zu bestimmen, endgültig unterwerfen. − Mit einer vagen Verhandlungszusage für Nichterfüller (ohne Sachsen) wollten die Arbeitgeber die GEW gleichzeitig bis Ende 2014 in die Friedenspflicht zwingen.
Das TdL-Angebot im Einzelnen:
• „Erfüller“ sollten aufgrund einer Zuordnungstabelle, die nur auf die Eingangsämter abstellt und Besoldungs- und Entgeltgruppen wie gehabt zuordnet (A12 entspricht E11, A11 entspricht E10 u.s.w.), „wie die entsprechenden Beamtinnen und Beamten“ eingruppiert sein. • Bei der Gruppe der „Nichterfüller“ wollte die TdL den Gewerkschaften mit einer unverbindlichen Verhandlungszusage die Katze im Sack verkaufen. Sie wollte nicht einmal ausschließen, dass für einzelne Lehrkräftegruppen ein Eingruppierungsniveau tarifiert wird, das noch unter dem ihrer eigenen Richtlinien liegt. Gleichzeitig sollte über die sächsischen Lehrkräfte gar nicht verhandelt werden. • Bei der Ostangleichung sollten nach dem Willen der TdL nur „Möglichkeiten einschließlich ihrer Gegenfinanzierung geprüft“ werden. Im Klartext: Eventuelle Verbesserungen sollten die Lehrkräfte selber bezahlen.
• Für ganz wenige nach den Ost-Richtlinien schlechter eingruppierte Beschäftigte hat die TdL als ersten Schritt zur Angleichung eine Zulage von 100 Euro vorgeschlagen. Gleichzeitig wollte sie jedoch drei neue Kategorien einführen: − Lehrkräfte mit einem Masterabschluss in zwei Fächern an Grundschulen E 9 − an Realschulen E 10 − an Gymnasien E 11. In den Richtlinien im Westen sind die gleichen Lehrkräfte den Entgeltgruppen E 11, E 12 und E 13 zugeordnet. • Als „Sahnehäubchen“ sollten zum Beispiel Freundschaftspionierleiter/innen/Erzieher/innen mit einer Unterrichtsbefähigung für ein Wahlfach von der kleinen E 9 in die E 9 höhergruppiert werden. Faktisch hätte sich dadurch nichts verändert, weil diese Beschäftigten überwiegend längst in einer individuellen Endstufe sind, deren Betrag höher ist als die Endstufe der Entgeltgruppe 9. • Bei der von den Gewerkschaften geforderten Zulage für die Übernahme höherwertiger Funktionen, die andere Tarifbeschäftigte sofort bekommen, will die TdL für angestellte Lehrkräfte den Status quo fortschreiben; es soll entweder nichts geben oder erst nach einer monate- oder jahrelangen Wartezeit wie im Beamtenrecht. • Zur Verbesserung der Eingruppierung von Lehrkräften für besondere Aufgaben an Hochschulen hat die TdL kein Angebot vorgelegt.
GEW-Bundestarifkommission verärgert
Die GEW-Bundestarifkommission-Länder hat die Vorschläge der TdL ausführlich diskutiert und bewertet. Nachdem die TdL Verhandlungen über Änderungen an ihrem „Angebot“ zurückgewiesen hatte, war klar, dass eine Annahme ausgeschlossen ist. Daraufhin hat die TdL ihren Vorschlag zu L-ego zurückgezogen. Damit standen nur noch die Verhandlungsergebnisse zur Lohnerhöhung und zum Urlaub zur Debatte.
Weitere Ergebnisse
Zu den weiteren Themen der Tarifverhandlungen sind folgende Ergebnisse erzielt worden: Entgelt − Das Entgelt wird rückwirkend zum 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent und um weitere 2,95 Prozent zum 1. Januar 2014 erhöht. − Das Auszubildenden- und Praktikantinnen-/Praktikantenentgelt wird 2013 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro und ab dem 1. Januar 2014 um 2,95 Prozent erhöht.
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GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad bei der abschließenden Pressekonferenz mit dem Verhandlungsführer der Arbeit geber, Jens Bullerjahn. Im Hintergrund: GdP-Chef Bernhard Witthaut.
− Der Betrag, um den das Tabellenentgelt für Lehrkräfte abgeschmolzen wird, vermindert sich in den Entgeltgruppen 6 bis 8 um jeweils 6,40 Euro und um jeweils 7,20 Euro in den Entgeltgruppen 9 bis 13. Damit hat sich der Tabellenabschlag für Lehrkräfte von 72 bzw. 64 Euro im Jahr 2006 auf 21,60 bzw. 19,20 Euro vermindert. − Die Laufzeit der Entgeltregelungen beträgt 24 Mo nate. Urlaub Für alle Beschäftigten beträgt die Dauer des Erholungsurlaubs bei einer Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Arbeitstage 30 Arbeitstage, für Auszubildende 27 Tage.
Eindämmung des Befristungsunwesens Bei der Unterbindung des Missbrauchs befristeter Arbeitsverhältnisse gibt es keine greifbaren Ergebnisse. Es wurde lediglich vereinbart, dass die Tarifvertragsparteien ihre Gespräche über die Befristungspraxis im Länderbereich fortsetzen werden. Weitere Themen Weitere Einigungspunkte sind unter anderem eine Übernahmeregelung für die Auszubildenden, die Dynamisierung der Feuerwehrzulage entsprechend der beamtenrechtlichen Regelungen, eine Verhandlungszusage zum Geltungsbereich des Tarifvertrags der Länder (TV-L) an Theatern und Bühnen sowie ein Tag Zusatzurlaub für Beschäftigte der psychiatrischen Landeskrankenhäuser in Baden-Württemberg.
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Tarifvertrag der Länder
Die GEW-Bundestarifkommission Länder hatte zu bewerten, ob sie dem Einigungsvorschlag auch ohne einen Einstieg in die Lehrkräfteeingruppierung zur Annahme empfiehlt. In der Diskussion teilten alle die Auffassung, dass die Ablehnung der Lohnerhöhung unsere Position bei der Durchsetzung von L-ego nicht verbessert. In der bis Samstag andauernden Debatte wurde schließlich dem Koordinierungsvorstand der GEW (Geschäftsführender Vorstand und alle Landesvorsitzenden) die Annahme empfohlen – vorbehaltlich der Zustimmung der Mehrheit der GEWMitglieder, für die der TV-L gilt. Die GEW wird, wie in
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den vergangenen Tarifrunden auch, eine Mitgliederbefragung durchführen. Hierzu werden die Mitglieder, für die der TV-L gilt, in Kürze von ihren Landesverbänden alle nötigen Informationen erhalten.
Wie weiter mit L-ego?
Wie es mit L-ego weitergeht, wird direkt nach den Osterferien in einer tarifpolitischen Strategiekonferenz diskutiert. Dort sollen die Tarifrunde ausgewertet und die nächsten Schritte geplant werden. Dabei muss sich die GEW alle Optionen offen halten. Dazu gehören auch Streiks. Denn: Zum Thema Lehrkräfteeingruppierung gibt es für die GEW keine Friedenspflicht.
Aktuelle Infos unter www.gew-tarifrunde.de
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Ihr Mitgliedsbeitrag: - BeamtInnen zahlen 0,75 Prozent der Besoldungsgruppe und -stufe, nach der sie besoldet werden. - Angestellte zahlen 0,7 Prozent der Entgeltgruppe und Stufe, nach der vergütet wird. - Der Mindestbeitrag beträgt immer 0,6 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
Online Mitglied werden www.gew.de/ Mitgliedsantrag.html
Tarifinfo L-ego März 2013 beschäftigt seit
Fachgruppe
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Tarif-/Besoldungsgebiet Tarif-/Besoldungsgruppe
Stufe
seit
Bruttoeinkommen € monatlich (falls nicht öffentlicher Dienst) Betrieb /Dienststelle
Träger des Betriebes/ der Dienststelle/ der Schule
Straße/Nr. des Betriebes/der Dienststelle
Impressum: GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik/Ilse Schaad, Ulf Rödde Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main· März 2013, Fotos: Kay Herschelmann
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Nun haben die Mitglieder das Wort
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- Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrages. - Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro. - Mitglieder im Referendariat oder Praktikum zahlen einen Festbetrag von 4 Euro. - Mitglieder im Ruhestand zahlen 0,66 Prozent ihrer Ruhestandsbezüge. Weitere Informationen sind der Beitragsordnung zu entnehmen.
Beschäftigungsverhältnis Honorarkraft angestellt beamtet teilzeitbeschäftigt mit Prozent teilzeitbeschäftigt mit Std./Woche in Rente/pensioniert Altersteilzeit befristet bis arbeitslos beurlaubt ohne Bezüge im Studium in Elternzeit Referendariat/ Berufspraktikum Sonstiges
Bitte per Fax an 069/78973-102 oder GEW-Hauptvorstand, Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt Vielen Dank! Ihre GEW