GEW-Tarifinfo TV-L 4/2015

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Länder-Tarifrunde 2015

Tarifvertrag der Länder

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Tarifinfo Nr. 4 März 2015

Blockade der Arbeitgeber durchbrechen!

Auch die dritte Länder-Verhandlungsrunde am 16./17. März war von der Weigerung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geprägt, ein Angebot für eine Entgelterhöhung vorzulegen, bevor die Gewerkschaften nicht Einschnitten bei der Zusatzversorgung zustimmen. Zweites dominierendes Thema war die Lehrkräfte-Entgeltordnung, bei der die Arbeitgeber weiterhin Kernforderungen der GEW zurückweisen.

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Bundesweite Warnstreiks vom 24. bis 26. März

Über 100.000 Beschäftigte der Länder beteiligten sich vom 11. bis 13. März an den Warnstreiks. Mehr als die Hälfte davon waren Lehrkräfte und pädagogische Beschäftigte an Schulen, Hochschulen und Kitas. In Berlin waren am 11. März 17.000 im Streik.

Gewerkscha5 Erziehung und Wissenscha5


Länder-Tarifrunde 2015

Streit um VBL-Renten

veau der VBL zu erhalten. Deshalb lehnen die Gewerkschaften es ab, die Rentenanwartschaften zu kürzen.

Trotz stundenlanger Verhandlungen über die Zusatzversorgung (VBL-Betriebsrenten) konnte keine entscheidende Annäherung erreicht werden. Die Gewerkschaften machten deutlich, dass sie sich der gemeinsamen Verantwortung für das solidarische System der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst nicht entziehen werden. Das gilt insbesondere für die VBL Ost, die als kapitalgedecktes System unter der lang anhaltenden Niedrigzinsphase leidet. Die Zusatzversorgung sichern zu wollen, muss aber auch heißen, das gute Leistungsni-

L-ego auf dem Verhandlungstisch Schon seit der zweiten Verhandlungsrunde Ende Februar gab es Einlassungen von TdL-Vertretern vor der Presse, die TdL sei bereit, einen Tarifvertrag zur LehrkräfteEingruppierung abzuschließen. Der GEW hatten sie aber noch kein Angebot übergeben. Am Dienstagvormittag machte die GEW schließlich Druck, damit die TdL ihr das Angebot auf den Tisch legt. Zugleich bekräftigte sie ihre

Foto: GEW

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Berlin, 11. März, 17.000

Leipzig, 11. März, 17.000 sachsenweit

Magdeburg, 11. März, 10.000

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In 3 Tagen mehr als 100.000 im Streik

Schwerin, 11. März, 8.000


Tarifvertrag der Länder

Stuttgart, 13. März, 6.500

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Foto: GEW Foto: Christoph Bächle

Mainz, 12. März, 5.000

Foto: Golo Hennig

Düsseldorf, 12. März, 20.000

Potsdam, 12. März, 5.000

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gremien bewertet werden muss und dass eine L-EGO ohne Einstieg in die Paralleltabelle für sie nicht in Frage kommt. Außerdem forderte sie die TdL auf, ihre Kostenberechnung transparent zu machen. Eine erste Durchsicht des Papiers ergab, dass von einer echten Ost-West-Angleichung nicht die Rede sein kann und dass die TdL stellenweise sogar Verschlechterungen gegenüber dem Status quo will. Nun werden die GEWVertreterInnen aller Bundesländer das Papier der TdL auf Herz und Nieren prüfen und dann entscheiden, ob es zusammen mit einem Einstieg in die Paralleltabelle als Grundlage für weitere Verhandlungen taugt. Klar ist aber schon jetzt, dass viele Probleme durch dieses Papier nicht gelöst würden.

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Forderung, dass eine Lehrkräfte-Entgeltordnung den Angestellten Lehrkräften substanzielle Verbesserungen, insbesondere einen Einstieg in die sog. Paralleltabelle (A12 = E12, A11 = E11 u.s.w.) bringen muss. Daraufhin legte die TdL ein umfangreiches Papier vor – ohne Einstieg in die Paralleltabelle. In der abschließenden Pressekonferenz behauptete der TdL-Verhandlungsführer, Sachsen-Anhalts Finanzminister Bullerjahn, darin seien eine Ost-West-Angleichung und viele weitere Verbesserungen enthalten. Allerdings ließen seine Ausführungen offen, ob im Laufe der Verhandlungen doch noch ein Einstieg in die Paralleltabelle vorstellbar sein könnte. Die GEW erklärte, dass ein 60 Seiten umfassendes Papier ausführlich geprüft und in den Gewerkschafts-

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Länder-Tarifrunde 2015

Vierte Verhandlungsrunde am 28. März

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Damit das geschieht, müssen die Beschäftigten den Arbeitgebern in der kommenden Woche noch eine Schippe drauf legen. Die GEW ruft ihre Mitglieder wieder bundesweit zu Warnstreiks auf. Gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes müssen wir ein klares Signal an die Länder senden:

Da die TdL sich mit ihrer Forderung nach Eingriffen in die Zusatzversorgung eingemauert hatte und allen Beteiligten klar war, dass es in dieser Verhandlungsrunde zu keiner Einigung kommt, haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen vierten Verhandlungstermin am 28. März verständigt. Dann muss die TdL ihre Blockadehaltung aufgeben und ohne Vorbedingungen endlich ein Angebot zur Gehaltserhöhung vorlegen. Sie müssen ihr Erpressungsmanöver in der Rentenfrage beenden und auf die konkreten Forderungen der GEW zur Lehrkräfte-Entgeltordnung eingehen.

So nicht! Tarifverhandlungen auf Augenhöhe statt Diktat und Erpressungsmanöver!

Weitere Informationen zu den Tarifverhandlungen und Warnstreiks finden sich auf den Internetseiten der GEW unter:

www.gew-tarifrunde.de

Antrag auf Mitgliedschaft

Bitte in Druckschrift ausfüllen

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Telefon / Fax

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monatliches Bruttoeinkommen (falls nicht öffentlicher Dienst)

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bisher gewerkschaftlich organisiert bei

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männlich

bis (Monat/Jahr)

Straße, Nr. des Betriebs / der Dienststelle / der Schule

Std./Woche Prozent

Bitte per Fax an 069/78973-102 oder an: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt a. M.

SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GEW auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Vorname und Name (Kontoinhaber)

Postleitzahl, Ort des Betriebs / der Dienststelle / der Schule

Beschäftigungsverhältnis: angestellt beamtet teilzeitbeschäftigt mit teilzeitbeschäftigt mit Honorarkraft

Online Mitglied werden www.gew.de/Mitgliedsantrag.html

Gläubiger-Identifikationsnummer DE31ZZZ00000013864

Betrieb / Dienststelle / Schule

gewünschtes Eintrittsdatum

Kreditinstitut

beurlaubt ohne Bezüge bis in Rente/pensioniert im Studium Altersteilzeit in Elternzeit bis

befristet bis Referendariat/Berufspraktikum arbeitslos Sonstiges

Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten. Mit meiner Unterschrift auf diesem Antrag erkenne ich die Satzung der GEW an.

Ort / Datum

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Impressum: GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft · Andreas Gehrke, Ulf Rödde (V.i.S.d.P.) · Reifenberger Straße 21, 60489 Frankfurt März 2015

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