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01 thüringer zeitschrift der Bildungsgewerkschaft GEW

2015

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Die GEW und die anstehenden Tarifverhandlungen TVöD und TV-L Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Thüringen

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Inhalt Vorwort Thüringen wird regiert

LesePeter

Seite

Im Januar 2015 erhält den LesePeter das Kinderbuch:

Unterm Gras

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Antje Leser

Schwerpunkt Tarifverhandlungen Die Verhandlungen zum TV-L Tarifeinheit: JA! Die Verhandlungen zum TVöD Handlungsfelder: Bezahlung von Lektoren Weil Sie es wert sind! Bericht aus der Tarifkommission Warum Kita-Leiter/innen mehr verdienen müssen Vorbildliche Bildungsräume Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung Anerkennung von Abschlüssen in Bildung und Erziehung

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Arbeitsgruppen

Illustration: Sabine Rixen DIX Verlag Bonn 2013 224 Seiten 11,90 € ab 10 Jahren ISBN: 978-3-941651-92-0

Die AG Personalrat informiert 16 GEW Jahrestagung Internationales 15 Leiden an Leitung 15

Aktuelles

Bestellung der GEW-Kalender

Rechtsstelle

Das Thüringer Laufbahngesetz Jahrelange Beförderungspraxis rechtswidrig Abgabenfreier Studierendenjob Familienpflegezeit für Beamte Abgeltungsfreie Mehrarbeit

Aus den Kreisen Jubilare Kreisnachrichten

Eigentlich sollten es nur ein paar nette Urlaubstage werden auf einem Hausboot, für Finja und ihre Mutter, als sie zur Freundin der Mutter nach Amsterdam reisen. Dann wird es jedoch eine spannende Kulturreise durch ganz Amsterdam und ein Kriminalfall, bei dem ein spektakulärer Kunstraub aufgeklärt wird. Hauptakteure sind die Kinder Joris und Finja.

LesePeter Im Februar 2015 erhält den LesePeter das Jugendbuch:

Alles Liebe, deine Lise

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Brigitte van Aken

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Tipps, Termine

1. Treffen der GEW-AG Gymnasium 17 Die GEW (neu) entdecken 17 Ausschreibung Andreas-StötzerPreis der GEW Thüringen 23 Neuwahlen KV Gera 23 Termine des KV Nordhausen 23 19. Kindergartentag Eichsfeld 23

Herausgeber: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Thüringen · Heinrich-Mann-Straße 22 · 99096 Erfurt Tel.: 03 61 - 5 90 95 0 · Fax: 03 61 - 5 90 95 60 E-Mail: info@gew-thueringen.de · Internet: www.gew-thueringen.de E-Mail an die Redaktion: tz@gew-thueringen.de Die tz erscheint in den Monaten Februar, April, Juni, September, Oktober und Dezember. Der Bezugspreis für die tz beträgt ab 01. Januar 2013 für Nichtmitglieder 3,10 Euro pro Einzelexemplar zzgl. Porto, das Jahresabo (6 Hefte) 16,80 Euro zzgl. Porto. Das Jahresabonnement kann drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt werden. Erfolgt bis zu

Aus dem Niederländischen von Birgit Erdmann Mixtvision 2014 247 Seiten 16,90 € ab 16 Jahren ISBN: ISBN 978-3-944572-13-0

Lise musste ihr Kind abtreiben, direkt danach kommt sie ins Internat. Das macht die 15-Jährige unfreiwillig. Sie will mit jemandem darüber reden und schreibt einen langen Brief an ihre Großmutter. Die antwortet ebenso ausführlich in langen Emails. Auch sie hat vor sechzig Jahren eine ähnliche Geschichte durchgemacht. Sie kam mit drei Jahren in ein Kloster und konnte später nur fliehen. Lise kann selbst wählen, sie kann mit allen, fast allen, darüber reden, für die Oma war das noch nicht möglich. Dieser moderne Großmutter-Enkelin-“Brief“roman berührt. Er macht zornig auf die Fundamentalisten jeder Couleur und zeigt, wie viel man erreichen kann, wenn man in der Lage ist, das auch zur Sprache zu bringen.

Dem Buch liegt ein Lesezeichen mit einem Code bei, mit dem dieses Buch auch als eBook heruntergeladen werden kann.

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diesem Zeitpunkt keine Kündigung, wird das Abo um ein Jahr verlängert. Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse an die GEW-Wirtschaftsdienst GmbH, DKB Bank Berlin, Kto.-Nr.: 1005400559, BLZ: 12030000. Die Abo-Gebühr für Mitglieder der GEW Thüringen ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die in den einzelnen Beiträgen wiedergegebenen Gedanken entsprechen nicht in jedem Falle der Ansicht des GEW-Vorstandes oder der Redakteure. Die Beschlüsse des Vorstandes sind verbindliche GEW-Meinungen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Bei allen Veröffentlichungen behält sich die Redaktion Kürzungen vor.

Manuskripte und sonstige Zuschriften für die Redaktion der thüringer zeitschrift (tz) werden an die Adresse der Geschäftsstelle erbeten. Einsendeschluss für Beiträge ist immer der 10. des Vormonats. Verantwortlicher Redakteur: Dr. Michael Kummer Redaktionsschluss: 10.01.2015 Layout, Satz, Druck: PROOF Druck- und Medienproduktion · Loreen Scheit scheit@proof-ef.de · Zum Kornfeld 12 · 99098 Erfurt· Tel: 03 62 03 · 9 40 33 E-Mail: info@proof-ef.de · Internet: www.proof-ef.de Gültige Anzeigenpreisliste Nr. 04 vom 01.01.2013


Bildungsfreistellung, PEGIDA und Sozialkunde Es bedarf eines deutlichen Steigerung der politisch-gesellschaftlichen Bildung! Wer könnte diesem Satz angesichts der PEGIDA-Bewegung und ihrer bundesweiten Ableger widersprechen, wo doch so viel politisches und gesellschaftliches und teilweise gefährliches Halb- oder Garnichtwissen auf diesen Veranstaltungen verkündet und geglaubt wird. Das Bildungsfreistellungsgesetz, welches durch die neue Thüringer Landesregierung zügig angegangen werden soll (und wohl auch wird), könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein, wenn die ArbeitnehmerInnen es denn für politisch-gesellschaftliche Bildung nutzen. Ein zweiter, ebenso wichtiger, wäre dagegen die konsequente Nutzung der Bildungshoheit und damit der Institution Schule, aus die SchülerInnen mündig hervor gehen sollen und die dazu befähigen soll, sich selbstständig und verantwortungsvoll in dieser unserer Gesellschaft zu bewegen und an dieser teilzuhaben. Sozialkunde, meinetwegen Gesellschaftskunde, im besten, also aufklärerischen Sinne, und dann noch in allen Jahrgängen, also von der 1. bis zur 13. Klasse! Meine ganz private Vermutung: Wäre das Realität (und welche Gruppierungen verhindern dies eigentlich und warum?), so wären PEGIDA & Co. nicht annähernd so groß, wie sie tatsächlich und/oder medial derzeit sind und/ oder gemacht werden. Wetten, dass …?

Der Schwerpunkt der derzeitigen GEWArbeit ist auch der Schwerpunkt des vorliegenden Heftes: Die anstehenden Tarifverhandlungen im Bereich TVöD und TV-L. Mit Petra Rechenbach zusammen (erneut vielen Michael Kummer, Foto: © GEW Thüringen Dank!) wurde diese tz geplant. Es kommen Kita-Leiterinnen zu Wort, die Onlinebefragung der Thüringer ErzieherInnen spielt eine Rolle ebenso wie der tatsächliche oder vermeintliche Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung und vieles mehr. Warum wir diesen Schwerpunkt gewählt haben? ErzieherInnen verdienen mehr … für ein besseres Ego! Haben Sie zur tz Fragen, Anregungen, Kritik oder gar Lob? Dann schreiben Sie mir: michael.kummer@gew-thueringen.de Es grüßt Sie auch diesmal herzlich Ihr Michael Kummer

Thüringen wird regiert Eine erste Einschätzung der Regierungskoalition aus Bildungssicht Selten hat eine Regierungsbildung nach Landtagswahlen so lange gedauert. Seit dem 5. Dezember letzten Jahres hat Thüringen eine Koalitionsregierung, die sich auf einen langen und sehr ausführlichen Koalitionsvertrag stützt. Auch die GEWThüringen hat versucht, auf die Koalitionsverhandlungen Einfluss zu nehmen und einige ihrer Kernforderungen unterzubringen, was auch mehr oder weniger gelungen ist. Manche Passagen könnten auch von uns geschrieben sein: - „... pro Jahr sollen 500 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt und zusätzlich einer Vertretungsreserve aufgebaut werden ...“ (S. 47), - „... die pädagogische und organisatorische Einheit der Ganztagsschule ...“ (S. 48), - „... Die Koalition wird in den ersten 100 Tagen einer neuen Regierung ein Bildungsfreistellungsgesetz auf den Weg zu bringen ...“ (S. 50), - „... Die Koalition bekennt sich dazu, dass alle Hochschulen

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an ihren jeweiligen Standorten erhalten werden ...“ (S. 51), - „...Wir wollen ein Maßnahmenpaket „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ entwickeln. Dabei greifen wir auf die Empfehlungen des ‚Herrschinger Kodex’ und des Wissenschaftsrates zum wissenschaftlichen Nachwuchs zurück ... (S. 51)“

Vor der eigenen Haustür kehren Und es gibt rote Fäden, die sich wie ein breiter Konsens durch das ganze Dokument ziehen, beispielsweise „Gute Arbeit“. Es wird sogar angestrebt, Thüringen zum „Vorbildland für gute Arbeit und soziale Arbeitsmarktpolitik“ zu machen. Es ist sicher, dass die Landesregierung hierbei unsere volle Unterstützung findet. Allerdings werden wir von ihr verlangen, vor allem auch vor der eigenen Tür zu kehren: Mehr als die Hälfte der Beschäftigten an den Thüringer Hochschulen sind prekär beschäftigt, d. h. befristet oder in Zwangsteilzeit.

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Vorwort

Aktuelles


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Aktuelles Und diese prekär Beschäftigten sind bei weitem nicht nur auf Qualifikations- oder Drittmittelstellen. Der missbräuchlichen Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, indem – gerade auch bei öffentlichen Arbeitgebern – bei einer Erstbeschäftigung sachgrundlos auf zwei Jahre befristet eingestellt wird, muss ein Ende gesetzt werden. Hier kann eine Landesregierung unmittelbar etwas tun. In anderen Bildungsbereichen besteht ebenfalls akuter Handlungsbedarf: die meisten Erzieher/innen werden beispielsweise zwangsweise auf Teilzeitbasis eingestellt, bei freien Trägern gibt es oft gar keine Tarifbindung. Letzteres trifft auch auf Schulen in freier Trägerschaft zu. Hier könnte gesetzlich geregelt werden, dass Tariftreue und unbefristete Vollzeitbeschäftigung Voraussetzungen für die Zulassung als freier Träger von Sozialarbeit, Kindergärten oder Schulen sind. Ähnliche Prinzipien könnte man auch auf die Erwachsenenbildung anwenden, wo reguläre Beschäftigungsverhältnisse die Ausnahme sind, da ein Großteil der Arbeit von Lehrbeauftragten als „selbstständigen“ Honorarlehrkräften erbracht wird. Hoffen wir, dass die Landesregierung den Mut haben wird, „Gute Arbeit“ auch in ihrem unmittelbaren Einflussbereich zu verwirklichen. Unserer kritischen Unterstützung bei der Verwirklichung dieses Vorhabens kann sie sich sicher sein.

Problematische Passagen Es gibt auch Stellen im Koalitionsvertrag, an denen man eher die Handschrift anderer Lobbyisten vermutet, beispielsweise wenn den Hochschulen wieder verstärkt die Bildung von Rücklagen ermöglicht werden soll oder bei der angestrebten stärkeren Förderung der Schulen in freier Trägerschaft. In beiden Fällen besteht die Gefahr, dass das zu Lasten des Personals gehen wird und für die Verwirklichung „Guter Arbeit“ kontraproduktiv ist. Anderes kommt zu kurz, beispielsweise wird die Inklusion sehr zurückhaltend angegangen, und auch die Thüringer Gemeinschaftsschule findet in dem recht umfangreichen Dokument nur kurz Erwähnung, wobei fragwürdig ist, ob längeres gemeinsames Lernen wirklich erreicht werden kann, wenn gleichzeitig alle bestehenden Schularten eine sichere Entwicklungsperspektive erhalten sollen.

Unnötige Zerschlagung des TMBWK Wir haben aber auch dicke Kröten schlucken müssen: die Zerschlagung des Bildungsministeriums und die daraus folgende Aufteilung von Schule, Wissenschaft und Kultur auf drei Ministerien ist nicht förderlich für ein integriertes Bildungswesen, das alle Lebensabschnitte und die Bedeutung der Kultur für Bildung berücksichtigt. Gerade solche wichtigen Themen wie die Lehrer/innenbildung werden schwerer zu behandeln sein, weil immer mindestens zwei Ministerien davon betroffen sind. Die Unterordnung der Hochschulen unter das Wirtschaftsministerium birgt die Gefahr in sich, dass Wissenschaft nur noch auf kurzfristige wirtschaftliche Verwertbarkeit hin betrachtet wird und ist gleichzeitig auch ein entsprechendes Signal. Diese Maßnahme ist um so irri-

tierender, als diejenige Partei, die dieses Ministerium beansprucht (die Thüringer SPD), die Hausspitze nicht einmal aus eigener Kraft besetzen kann und auf Importe von Humanressourcen aus Sachsen (Minister Tiefensee) und Niedersachsen (Staatssekretär Hoppe) angewiesen ist. Der Vorgängerkoalition kann man wenigstens zu Gute halten, dass sie die sinnvolle Struktur eines großen Bildungsministeriums nicht angetastet hat und auch das Personal hatte, es zu leiten.

Ein sehr heimlicher Antrittsbesuch? Jedenfalls weckt der neue Wirtschaftsminister den Eindruck, in Sachen Medienpräsenz in die Fußstapfen seines Vorvorgängers zu treten. Da seit der Regierungsbildung kaum ein Tag verging, an dem er nicht in der Presse oder im Fernsehen war, darf er auch zitiert werden: • „ Die Universitäten sollen Sicherheit über ihren Fortbestand haben“ (TLZ v. 17.12.14) – was die Zusage, alle Hochschulen an ihren Standorten zu erhalten, deutlich relativiert. • „ Ich suche das Gespräch nicht nur mit der Landesrektorenkonferenz, sondern auch mit den Studierenden und dem Mittelbau“ (ebenda) – was bedeutet das für dasjenige Hochschulpersonal, das nicht „Mittelbau“ ist? Inwiefern werden Personalräte und die GEW als Interessenvertretung des Hochschulpersonals vom zuständigen Minister wahrgenommen? • „ Meine Antrittsbesuche gleich in den ersten Tagen haben mich deshalb sowohl zu den Gewerkschaften als auch zu den Unternehmerverbänden geführt. Und ich habe vor, auch in Zukunft mit beiden Seiten einen guten, konstruktiven Dialog zu führen“ (TA v. 27.12.14) – den Antrittsbesuch bei der GEW als der wahrscheinlich mitgliederstärksten Gewerkschaft in seinem Ressort haben wir bis Jahresende nicht bemerkt – hat dieser etwa inkognito stattgefunden? Auf jeden Fall würden wir uns über einen guten und konstruktiven Dialog freuen und hoffen, dass er bald beginnt. Erste Gespräche mit der Bildungsministerin und dem Ministerpräsidenten werden Anfang Februar stattfinden. Beide sind schon lange in der Thüringer Landespolitik verankert und uns aus ihrer langjährigen Arbeit als Abgeordnete bekannt, so dass es viele Anknüpfungspunkte geben wird. Wir werden ihnen bei dieser Gelegenheit überall dort konstruktive und kritische Unterstützung der Landesregierung anbieten, wo es Übereinstimmung zwischen dem Koalitionsvertrag und GEW-Positionen gibt. Mehr zum Thema in den nächsten Ausgaben der tz. Thomas Hoffmann, Stellv. Landesvorsitzender

Thomas Hoffmann, stellv. Landesvorsitzender, Foto: privat

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Schwerpunkt

Die Verhandlungen zum TV-L Mit diesen Forderungen geht die GEW in die Länder-Tarifrunde im Frühjahr 2015: • eine Gehaltserhöhung von 5,5%, mindestens jedoch 175 Euro für die im öffentlichen Dienst der Länder Beschäftigten, und die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamten, und • ein eigener Tarifvertrag für die angestellten Lehrkräfte. Ergänzt werden die bundesweiten Tarifforderungen durch die Aufforderung der GEW Thüringen an den Freistaat Thüringen, Verhandlungen zu einem Altersteilzeit-/ Demographie-/ Lebenszeitarbeitszeittarifvertrag zu führen. In der tarifpolitische Konferenz und der Landesvorstandsklausur der GEW Thüringen im Januar wurden Schwerpunkte, Strategie und Taktik für die Durchführung der Tarifrunden vorberaten. Jetzt gilt es, unsere Mitglieder und alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder zu informieren und mit ihnen gemeinsam Aktionen zu bera-

ten und durchzuführen. Dazu finden in den nächsten Wochen Informationsveranstaltungen in den Regionen statt. Die Verhandlungen beginnen am 16.02.2015 in Berlin. Die zweite und dritte Verhandlungsrunde sind für den 26./27.02. und den 16./17.03., jeweils in Potsdam, terminiert. Der Arbeitgeber beobachtet uns sehr genau, von Außen anfeuern reicht nicht: Alle (Tarifbeschäftigte + Beamte) müssen aktiv werden. Gunter Zeuke Stellvertretender Landesvorsitzender

Gunter Zeuke, stellv. Landesvorsitzender, Foto: © GEW Thüringen

Tarifeinheit: JA! Eingriff ins Streikrecht: Nein! Unterzeichnen Sie unsere Initiative! Gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und der NGG fordern wir die Bundesregierung auf, von einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit abzusehen. Machen Sie mit und unterzeichnen Sie online unsere Initiative: http://gew.de/Initiative_Tarifeinheit.html Am 11. Dezember hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit beschlossen. Die Gefahr von Eingriffen in das Streikrecht ist damit nicht gebannt. Wer sich für die Tarifeinheit, aber gegen Eingriffe ins Streikrecht aussprechen will, kann das über die gemeinsame Unterschriftenaktion von ver.di, NGG und GEW weiterhin tun.

Tarifeinheit: JA Eingriff ins Streikrecht: NEIN Wir fordern die Bundesregierung auf, von einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit abzusehen! Wir bekennen uns zum Prinzip, dass Gewerkschaften die Solidarität aller Beschäftigtengruppen organisieren. Ziel ist der Grundsatz „ Ein Betrieb ein Tarifvertrag“ im Sinne von Flächentarifverträgen, die den Wettbewerb in einer

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Branche über Löhne und Arbeitsbedingungen ausschließen. Die so verstandene Tarifeinheit hat einen hohen Stellenwert für die Gewährleistung einer solidarischen und einheitlichen Interessenvertretung aller Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen. Tarifeinheit begrenzt die Konkurrenz, sichert die Durchsetzungsfähigkeit der Belegschaften und fördert die Akzeptanz der Tarifautonomie. Der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf wird diesen Grundsätzen nicht gerecht, da er bei einer Kollision mehrerer Tarifverträge vorsieht, nur den Tarifvertrag der Mehrheit gelten zu lassen. Die anderen sind tariflos und ihr Streikrecht steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Dies ist unzweifelhaft auch eine indirekte Einschränkung des Streikrechts. Wer die Tarifautonomie stärken will, darf auch Streiks als grundgesetzlich garantiertes Freiheitsrecht aus Artikel 9 Absatz 3 GG nicht einschränken. Wir lehnen jegliche Eingriffe in das Streikrecht ab! Der Aufruf ist der Internetpräsenz der GEW im Bund entnommen: www.gew.de

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Schwerpunkt TVöD

Die Verhandlungen zum TVöD. Für eine neue Entgeltordnung im Sozial- und Erziehungsdienst Von Erzieher/innen wird viel erwartet. Ihr Arbeitsplatz, die Kita, ist die erste Stufe des Bildungswesens. Sie gehen auf die Potenziale der Kinder ein und stärken ihre Entwicklung. Sie beraten Eltern und bereiten mit den Lehrer/innen den Übergang in die Schule vor. Dafür bekommen sie viel Zuspruch, aber wenig Geld. Erzieher/innen verdienen mehr! In diesem Jahr stehen wichtige Tarifverhandlungen des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) für eine bessere Bezahlung und eine neue Entgeltordnung im öffentlichen Dienst der Kommunen an. Nachdem es im Jahr 2009 erstmals gelungen war, eigene tarifliche Regelungen zu vereinbaren, wird es jetzt darum gehen, die Eingruppierungsvorschriften den Veränderungen in den Arbeitsfeldern des Sozialwesens und der Jugendhilfe anzupassen. Die Beschreibung der Tätigkeiten, nach denen eine Eingruppierung vorgenommen wird, beruht auf Formulierungen aus den 1970er Jahren. Vieles davon ist heute nicht mehr aktuell bzw. entspricht nicht den heutigen Bedingungen. Neue Ansätze in der frühkindlichen Bildung, wie der Bildungsplan und vor allem Inklusion haben zu neuen Arbeitsformen geführt. Dies muss sich in der Bewertung der Tätigkeit widerspiegeln. Eine Reihe beruflicher Tätigkeiten und Qualifikationen sind hinzugekommen und haben an Bedeutung gewonnen, sei es die Schulsozialarbeit, die Fachberatung oder die neuen Abschlüsse an Fachhochschulen, mit dem Bachelor Kindeheitspädagog/in.

Zukunftswirkung Die Gewerkschaften fordern eine deutliche Aufwertung der Bezahlung durch eine adäquate Eingruppierung. Was wir gemeinsam in den Tarifverhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern erreichen, wird über Jahre hinweg die Eingruppierung und Bezahlung aller Beschäftigten bestimmen. Das hat auch Auswirkungen auf die zukünftige Eingruppierung aller Beschäftigten in Kindertagesstätten und Horten und damit letztendlich bedeutet es mehr Geld für den Eingang auf dem Gehaltskonto. Die Beschäftigten in Einrichtungen des SuE halten es für richtig, dass es im TVöD spezielle tarifliche Regelungen für ihre Eingruppierung und die Gehälter gibt. Nach einer Online-Umfrage der GEW-Bund sind 83% der Befragten der Auffassung, dass mit einer eigenen Entgeltordnung den Besonderheiten der Berufsgruppe besser Rechnung getragen werden kann. Allerdings äußerten viele der 950 befragten GEW-Mitglieder auch deutliche Kritik. So sei die Eingruppierung nicht mehr zeitgemäß und die Gehälter müssten

deutlich angehoben werden. Nur so sei es in Zukunft möglich, genügend Nachwuchs für soziale und Erziehungsberufe zu gewinnen. Besonders stark wurde kritisiert, dass man bei einem Arbeitgeberwechsel oftmals Gehaltsverzicht in Kauf nehmen müsse. Dies sei ein unhaltbarer Zustand, der dazu führe, dass Mobilität und Flexibilität verhindert würden, befanden die befragten Kolleg/innen. Ein weiteres großes Problem ist ihrer Ansicht nach der Personalmangel. Drei Viertel der Befragten gaben an, dass es in ihrer Kita freie Stellen gibt, die nicht zu besetzen seien. Gleichwohl müsse man daran festhalten, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzustellen.

Gut vorbereitet in die Tarifverhandlungen Auf die Tarifrunde, in der über die Entgeltordnung (EGO) für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst verhandelt wird, hat sich die GEW sehr gut vorbereitet. Bereits Anfang 2014 initiierte die GEW Bund mit einer tarifpolitischen Konferenz in Eisenach eine Mitgliederdiskussion über die Forderungen, die sie in die Verhandlungen über die Entgeltordnung für den kommunalen SuE einbringen will. Nach intensiven Diskussionen in den Landesverbänden und in der Bundesfachgruppe „Sozialpädagogische Berufe“ haben die Bundestarifkommission (BTK) und der Koordinierungsvorstand die Positionen und Forderungen der GEW beschlossen. Erzieher/innen sowie Beschäftigte in sozialpädagogischen Berufen haben große Erwartungen. Es geht erstmals seit dem Abschluss im Jahr 2009 um eine neue Bewertung und damit eine verbesserte Eingruppierung der Tätigkeiten.

Zum Hintergrund Die Entgeltordnung legt auf Grundlage der Aufgaben der Beschäftigten deren Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe (EG) fest. Dies definiert, welche Arbeit wie bezahlt wird. Das Gehaltsniveau dieser Beschäftigtengruppen liegt unterhalb dessen, was in anderen Berufsfeldern mit vergleichbaren Ausbildungswegen verdient wird! Die Tätigkeitsmerkmale des sozialpädagogischen Berufsfelds müssen überarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere die Aufnahme neuer Berufe, Arbeitsfelder und Tätigkeiten. Die GEW fordert, dass neue berufliche Qualifikationen, z. B. einen Hochschulabschluss in Kindheitspädagogik, durch eigene Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung angemessen honoriert werden.

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Schwerpunkt Beschlussvorlage zu TOP 2a der Sitzung der BTK öD am 18.12.2014: Tarifrunde zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes Eckpunkte der Forderung: Für die Tarifrunde zur Aufwertung des SuE beschließt die BTK für den öffentlichen Dienst die folgenden Eckpunkte der Forderung gegenüber der VKA. Die ergänzende Ausgestaltung wird der Verhandlungskommission für den SuE übertragen. 1. Statusverbessernde Einkommenserhöhungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst durch Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale innerhalb der S-Tabelle im Umfang von durchschnittlich 10 Prozent sowie zusätzliche Verbesserungen für die Behindertenhilfe. Für die Neuzuordnung der Tätigkeitsmerkmale gilt grundsätzlich die als Anlage beigefügte Tabelle. 2. Zwingende Anerkennung aller Vorbeschäftigungszeiten bei der Stufenzuordnung.

3. Die belegbaren Plätze, die Gruppenanzahl und die Beschäftigtenzahl müssen alternative Heraushebungskriterien für die Kita-Leitungen sein. 4. Verbesserung der Eingruppierung bei nicht erfüllter Formalqualifikation (z.B. bei Einsatz von Sozialassistentinnen als Erzieherinnen). Weiter soll über die Zahlung des Differenzbetrages bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit verhandelt werden. Auszug aus der Tabelle zu den Forderungen Neuzuordnung S-Gruppen: Erzieher/-innen und Heilerziehungspfleger/-innen mit staatlicher Anerkennung sowie sonstige Beschäftigte mit entsprechender Tätigkeit von S 6 nach S 10 Kinderpfleger/-innen mit staatlicher Anerkennung und Beschäftigte mit abgeschlossener mindestens zweijähriger einschlägiger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit von S 3 nach S 5

Damit die GEW ihren Forderungskatalog durchsetzen kann, braucht die Gewerkschaft die volle Unterstützung ihrer Mitglieder und aller Beschäftigten! Petra Rechenbach, Referentin für Bildung

Die Bezahlung von „Lektoren“ in Baden-Württemberg Es geht auch anders Am 11.08.2014 hat das Baden-Württembergische Wissenschaftsministerium die „Verwaltungsvorschrift Fremdsprachenlektoren“ erlassen. Hierin werden die Vergütung und die Qualifikationsanforderungen für Fremdsprachenlehrkräfte an Hochschulen geregelt. In Baden-Württemberg gibt es nämlich schon seit längerem eine einheitliche Kategorie „Akademische Mitarbeiter“, in der ehemalige Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen zusammengefasst sind. Deren Aufgaben gehen aus Tätigkeitsbeschreibungen hervor, wobei die Rahmenbedingungen in beamtenrechtlicher Tradition durch solche Verwaltungsvorschriften gesetzt werden. Bei den „Fremdsprachlektor/innen“ handelt es sich schlichtweg um LfbA, ihnen „obliegt ... die Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse der im Arbeitsvertrag festzulegenden Sprache oder Sprachen“. Da deren Eingruppierung mangels einer Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO) nicht tarifvertraglich geregelt ist, wird sie einseitig durch den Arbeitgeber in dieser Verwaltungsvorschrift geregelt und zwar wie folgt: Entgeltgruppe (EG) 13 bei Master oder vergleichbarem Abschluss, EG 12 bei Uni-Bachelor und EG 11 bei FH-Bachelor.

Die Entgeltgruppe 13 als Standard

Die Unterscheidung zwischen Uni-Bachelor und FH-Bachelor ist zwar nicht akzeptabel, dennoch ist diese Verwaltungsvor-

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schrift schon deshalb interessant, weil von der Eckeingruppierung in EG 13 ausgegangen wird, und bei nicht vorhandener formaler Qualifikation (Bachelor) eine Entgeltgruppe tiefer eingruppiert wird. Im Vergleich zu Thüringen, wo eine äußerst ungünstige Richtlinie für die Eingruppierung der nicht von der Entgeltordnung erfassten Beschäftigten im Tarifgebiet Ost der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) zur Anwendung kommt, ist das sehr viel: werden doch hierzulande Lehrkräfte an Fachhochschulen mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss in die EG 11 eingruppiert und Lehrkräfte mit einem FH-Abschluss grundsätzlich in die EG 9, also jeweils zwei Entgeltgruppen tiefer. Bei anstehenden Tarifverhandlungen, seien sie nun bundesweit oder auf Landesebene, müssen wir uns auf jeden Fall an der badenwürttembergischen Verwaltungsvorschrift als Mindestmaß orientieren, um nicht hinter dem woanders schon Umgesetzten zurückzubleiben. Oder die Landesregierung schreibt nur in Baden-Württemberg ab und erlässt eine eigne Verwaltungsvorschrift – natürlich ohne FH-Absolvent/innen zu diskriminieren. Im Koalitionsvertrag ist ja die Verbesserung der Situation von Lehrkräften für besondere Aufgaben an Hochschulen angekündigt. Den Worten müssen nun Taten folgen. Thomas Hoffmann Stellvertretender Landesvorsitzender

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Schwerpunkt

Weil sie es wert sind! Die GEW führt 2015 Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung im Sozial- und Erziehungsdienst (EGO). Zur Vorbereitung der Verhandlungen baten wir von November bis Dezember 2014 die Beschäftigten in Thüringer Krippen, Kitas und Horten, mögliche tarifliche Forderungen mittels eines Fragebogens zu diskutieren. Es wurde nach konkreten Erfahrungen, Wünschen und Kritiken der Kolleg/innen gefragt. An der Onlinebefragung beteiligten sich insgesamt 613 Personen. 507 Fragebögen wurden vollständig ausgefüllt. Der GEW Thüringen ist es damit gelungen, ein breites Spektrum von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zu erfassen. Diese bilden die Grundlage für die Auswertung. Vielen Dank an dieser Stelle für das Engagement!

Die beiden Bereiche Kindertagesstätten und Horte sind etwa gleich stark vertreten.

Art der Einrichtung: Auch in den weiteren Bereichen zeigt sich ein guter Querschnitt durch die Thüringer Bildungs- und Erziehungslandschaft. Etwa ein Drittel der Einrichtungen arbeitet integrativ (30,4%). Die Anzahl der zu betreuenden Kinder in der Einrichtung ist in etwa gleich verteilt, wobei Einrichtung mit einer Platzkapazität von über 180 die größte Gruppe ausmachen (jede 5 Einrichtung). Bei der Frage nach der Ausbildung des in der Einrichtung tätigen Fachpersonals zeigt sich ebenfalls ein für Thüringen repräsentatives Bild. Neben den Erzieher/innen finden sich in etwa jeder dritten Einrichtung zusätzlich hochqualifizierte Beschäftigte:

Angaben zur Ausbildung des pädagogischen Fachpersonals an der Einrichtung (Mehrfachnennung möglich) Ein hohes Interesse an der Befragung zeigten die Erzieher/innen, die eine Leitungstätigkeit ausüben (34,3%). Bei der Frage nach der tariflichen Vergütung gaben fast Dreiviertel der Befragten an, nach Tarifverträgen im öffentlichen Dienst (TVÖD, TV-L) bezahlt zu werden. Diese Verteilung ist für Thüringen nicht repräsentativ, da viele Erzieher/innen bei freien Trägern beschäftigt sind. Gleichwohl ist das hohe Interesse der Kolleg/innen im öffentlichen Dienst an einer sie unmittelbar betreffenden Tarifrunde verständlich. Etwa 26% der Teilnehmer/innen an der Onlinebefragung arbeiten bei freien Trägern. Diese Kolleg/innen haben erkannt, dass eine Tarifrunde im öffentlichen Dienst sich zumindest mittelbar auch auf ihre Arbeits- und Anstellungsbedingungen auswirkt. Private Träger (wie AWO, Thepra etc.) orientieren sich an öffentlichen Tarifverträgen und ziehen diese beispielsweise für Einzelvereinbarungen heran. Die GEW Thüringen forderte mit dem Fragebogen die Beschäftigten auf, die Struktur und Merkmale der derzeitigen Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) im TVÖD einzuschätzen. Ein erster Fragenkomplex widmete sich den gestiegenen Anforderungen an pädagogische Berufe. In allen abgefragten Bereichen (Thüringer Bildungsplan, Arbeit mir Kindern unter drei Jahren, neue päd-

agogische Konzepte, integrative bzw. inklusive Ansätze) stimmen über 80% der Befragten zu bzw. überwiegend zu, dass die Anforderungen an ihre pädagogische Arbeit gestiegen sind. Gleichzeitig geben die Befragten an, dass der gesellschaftliche Stellenwert ihrer Arbeit – thematisiert und transportiert in Politik und Medien – zumindest teilweise gestiegen sei. Die zunehmende Bedeutung frühkindlicher Bildung schlägt sich jedoch nur unzureichend in der Eingruppierung der Erzieher/innen nieder:

„Der gesellschaftliche Stellenwert frühkindlicher Bildung wird angemessen mit meiner Eingruppierung – insbesondere mit meiner Bezahlung – ausgedrückt“ (siehe Grafik 3)

Daraus resultiert für 74% der Beschäftigten die Auffassung, dass ihre derzeitige tarifliche Eingruppierung nicht mehr den an sie gestellten Anforderungen entspricht und es ergibt sich ein klarer Handlungsauftrag an die GEW, eine deutliche Steigerung in der Bezahlung sozialpädagogischer Fachkräfte zu verhandeln und somit den gestiegenen Anforderungen Rechnung zu tragen:

„Ich plädiere dafür, zukünftig alle ErzieherInnen in die S8 einzugruppieren...“ (siehe Grafik 4)

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Schwerpunkt Grafik 3

Des weiteren sehen fast 90% der Beschäftigten die fachliche Leitung einer pädagogischen Einrichtung als Heraushebungsmerkmal an, welches in der Entgelttabelle separat berücksichtigt werden sollte:

„Leitungstätigkeit ist ein Heraushebungsmerkmal“ Grafik 4

Grafik 5

Ein zweiter Fragenkomplex untersuchte Auswirkungen der unterschiedlichen Qualifikationsniveaus auf die tarifvertraglichen Entgeltmerkmale. Hier wünschen sich 95% der Befragten, dass ihre kontinuierliche berufliche Qualifizierung und 87% der Teilnehmer/ innen, dass ein höherer pädagogischer Abschluss Auswirkungen auf ihre Eingruppierung hat. Qualifizierung muss sich auszahlen. Diesbezüglich setzt sich die GEW dafür ein, dass zusätzliche Tätigkeitsmerkmale (z. B. für Schulsozialarbeiter/innen, Kindheitspädagog/innen etc.) in die Entgelttabelle aufgenommen werden.

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Ein Hortkoordinator bemerkte dazu im Fragebogen: (siehe Grafik 5) „Die Leitungstätigkeit eines Hortleiters wird nur über seine Abminderungsstunden ausgeglichen bzw. für anfallende Aufgaben verwendet (150 Kinder = 9 Stunden), die bei weitem nicht ausreichend sind für die vielen anfallenden Aufgaben. Ich führe noch eigenständig eine Gruppe, übernehme Früh- und Späthort. Eine finanzielle Vergütung für die Mehrbelastung ist leider nicht vorhanden, wäre aber wünschenswert.“ Zusammen mit der Frage, „wovon die für Leitungstätigkeiten anfallende Zeit abhängig ist“ (siehe Diagramm siehe Grafik 6) ergeben sich für die GEW die Schlussfolgerungen, die Eingruppierung von Leiter/innen nicht mehr allein an die Zahl der Kinder zu koppeln und deren Eingruppierung ab Entgeltgruppe 11 zu beginnen, um eine gesonderte Stellung zu erreichen. Ähnlich formulierte es eine Teilnehmerin der Onlinebefragung: „Als Leiterin einer Einrichtung mit unter 40 Kindern wird die Leitungstätigkeit mit ihrer hohen Verantwortung in der Gehaltsgruppe überhaupt nicht berücksichtigt gegenüber dem Gehalt einer Erzieherin. Die Leitungstätigkeit ist in ihrem Umfang und ihrer Bedeutung nur bedingt von der Anzahl der Kinder abhängig.“ Einen dritten Schwerpunkt bei der Befragung bildeten Kritikpunkte bei der Stufenzuweisung. 85% der Teilnehmer/innen gaben an, dass ihre Berufserfahrung die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit beeinflusst. Aber nur 17% definierten ihre Berufserfahrung als trägerspezifisch und somit nicht auf andere Träger (bei einem Arbeitgeberwechsel) übertragbar. Daher stimmen 95% der Befragten zu oder überwiegend zu, „den Verlust der entgeltwirksamen Stufenzugehörigkeit bei einem Arbeitgeberwechsel abzuschaffen“ (siehe Diagramm):

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Schwerpunkt Am Ende des Fragebogens sollten die Beschäftigten eine Einschätzung zum Fachkräftemangel in pädagogischen Berufen und den daraus folgenden Konsequenzen geben. 84% der Befragten gaben an, dass zumindest teilweise an ihren Einrichtungen Fachkräfte fehlen. Dies führt in vielen Einrichtungen dazu, dass (siehe Diagramm, Grafik 8)

Die GEW setzt sich dafür ein, einschlägige Berufserfahrung in vollem Umfang auf die Erfahrungsstufen anzurechnen, unabhängig davon, bei welchem Arbeitgeber sie erworben wurde. Des weiteren soll es auch keinen Stufenverlust bei Höhergruppierungen mehr geben. Es soll gelten: eine einmal erworbene Stufe bleibt erhalten.

Die Beschäftigten berichteten des weiteren davon, dass im Hort „nicht ausgebildete Personen ohne berufliche Kenntnisse eingestellt“ würden und Kolleg/innen „zur finanziellen Aufrechterhaltung ihrer Existenz einen Zweitjob aufnehmen“ müssten. Kita-Angestellte gaben zudem an, dass schriftliche Arbeiten (z. B. Portfolio, Entwicklungsberichte) „auf der Strecke bleiben“ und eine zunehmende „Unzufriedenheit der Eltern in Bezug auf den Personalschlüssel“ herrschen würde. Trotz dieser, insbesondere auf die Gesundheit der Beschäftigten negativ wirkenden und die pädagogische Qualität einschränkenden Aspekte, plädieren über 90% der Kolleg/innen dafür, nur ausgebildete Fachkräfte einzustellen. Die GEW setzt sich ein, dass Fachkräftegebot in Thüringen nicht weiter zu lockern. Vielmehr müssen sich die Rahmenbedingungen des Berufsfelds Erzieher/in positiv verändern, um mehr Fachkräfte für diesen Beruf zu gewinnen. Die tariflichen Bedingungen und Entgelte sind dabei ein wichtiger Aspekt. In der Tarifrunde zur Entgeltordnung SuE will die GEW das Berufsbild der Erzieher/in aufwerten. Denn Erzieher/innen verdienen mehr … für ein besseres €GO! Nadine Hübener

Nadine Hübener auf dem ErzieherInnentag, Foto: © GEW Thüringen

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Schwerpunkt

Bericht aus der Tarifkommission zum Sozial- und Erziehungsdienst Für die Tarifverhandlungen im Bereich des Bundes und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) besteht eine Tarifkommission Bund und Kommunen (TK-BK). Der Tarifverhandlungspartner der TK-BK ist die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) Die TK-BK bereitet die jeweilige Tarifrunde im Bereich Bund und Kommunen vor, koordiniert die Aktivitäten und Arbeitskampfmaßnahmen in diesem Bereich und fasst die satzungsmäßigen Beschlüsse. Sie initiiert in ihrer Zuständigkeit die Mitgliederdiskussionen zu den länderübergreifenden Tarifverhandlungen mit Bund und VKA sowie die Auswertung der Ergebnisse der Mitgliederdiskussionen. Außerdem bewertet sie den Verhandlungsstand und kann Empfehlungen über das weitere Verfahren aussprechen. Wir, Martina Schrader als stimmberechtigtes Mitglied und Claudia Herda als Stellvertreterin, gehören der TK-BK seit drei Jahren an und vertreten die Interessen der GEW Thüringen. Seit der Thüringer Landesvertreterversammlung der GEW im September 2014 unterstützt uns Gunter Zeuke, zuständig für den Vorstandsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik, aktiv in der TK-BK Arbeit. Unter dem Motto „Erzieher/innen verdienen mehr - für eine bessere Entgeltordnung“ haben sich alle Verantwortlichen der Tarifkommission der GEW zur aktuellen Situation in den einzelnen Bundesländern im April 2014 getroffen. Es wurden die momentanen Arbeits- und Beschäftigungskonstellationen aufgezeigt, besprochen und darüber beraten, in welche Richtung die Mitglieder im Bereich des Sozialund Erziehungsdienst (SuE) in die anstehenden Tarifrunde gehen können. Die Ergebnisse des Diskurses wurden im Landesverband Thüringen in den verschieden Arbeitsgruppen (Kita, Hort, Grundschule) erörtert und fanden mehrheitliche Akzeptanz bei den Mitgliedern der GEW. Im November nahmen wir an einer Sitzung der TK-BK der GEW in Hannover teil, wo alle Bundesländer vertreten waren. Andreas Gehrke vom GEW Hauptvorstand unterbreitete Vorschläge für die Tarifverhandlungen zum SuE, über die ausgiebig diskutiert wurde. Jeder Vertreter hatte die Möglichkeit, das Wichtigste für die Mitglieder seines Bundeslandes hervorzuheben. Im Vorfeld hatten wir in der Landesgeschäftsstelle der GEW in Erfurt mit Vertretern der Referate und der Arbeitsgruppen Kita, Leitung und Grundschule die Bedeutung jedes Punktes in der Broschüre „Für eine neue Entgeltordnung Sozial- und Erziehungsdienst“ für uns deutlich gemacht. Am Ende der Sitzung in Hannover wurde die endgültige Beschlussvorschlag einstimmig angenommen und im Dezember mit ver.di als Verhandlungsführer abgestimmt, die

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GEW wird in der Verhandlungskommission vertreten sein. Wie erwartet wurde der Tarifvertrag SuE im Dezember 2014 gekündigt und somit stehen für das Jahr 2015 Tarifverhandlung im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienst an. In Vorbereitung der Tarifverhandlungen hat die GEW die Tarifkampagne gestartet. Auf der Homepage der GEW, Facebook und Twitter findet Ihr Informationsmaterialien (z. B. EGO-Film, Revue-Termine). Der Landesverband GEW-Thüringen beteiligt sich an der Tarifkampagne, u. a. durch • eine Onlinebefragung zur Situation der Thüringer Erzieher/innen, • am 17.01.2015 ein Erzieher/innentag im Augustinerkloster Erfurt inklusive der „Erzieherrevue“ vom Theater „Grüne Soße“ aus Frankfurt, • offene Diskussionsrunden in den verschieden Arbeitsgruppen des Referat Frühkindliche Bildung und Sozialpädagogik (siehe Bild), • Info-Materialien: www.gew-thueringen.de. Wir stimmten zu, dass das „EGO“ Logo aussagekräftig ist und weiter verwendet werden soll. Die Kolleg/innen müssen informiert und ihre Bedürfnisse wahrgenommen werden! Die GEW fordert die Aufwertung aller Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst! Neben den o. g. Aktionen wird es weitere geben, an denen Ihr euch einbringen und beteiligen könnt. Nur gemeinsam werden wir etwas erreichen! Martina Schrader und Claudia Herda

Theater „Grüne Soße“ auf dem ErzieherInnentag, Foto: © GEW Thüringen

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Warum Kita-Leiter/innen mehr verdienen müssen Als ich ungefähr 14 Jahre alt war, stand für mich fest: “Ich möchte Kindergärtnerin werden.“ Nach einer dreijährigen Ausbildung an einer pädagogischen Fachschule durfte ich mein Wissen und Können in einer kleinen Einrichtung einer Großgemeinde einsetzen. Dort arbeitete ich viele Jahre als Erzieherin mit Kindern von 2-6 Jahren. Heute bin ich 45 Jahre alt und bin seit August 2014 als Leiterin dieses Kindergartens beschäftigt. Diese Einrichtung hat eine Kapazität von 40 Plätzen. Wir können Kinder im Alter von 2-6 Jahren aufnehmen, arbeiten teiloffen und situationsorientiert. Fünf Kolleginnen, die ebenfalls die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin haben, sowie eine Hauswirtschaftskraft stehen unter meiner Leitung. Momentan bin ich in der Entgeltgruppe 10 Stufe 6 eingruppiert, was aus meiner Sicht einer angemessenen Bezahlung entspricht. Nun ist es so, dass die Gemeinde, in der ich angestellt bin, mehrere Einrichtungen in ihrer Trägerschaft hat. Jede Einrichtung hatte über viele Jahre eine leitende Erzieherin, die in der Entgeltgruppe 8 eingruppiert war. Als leitende Erzieherin hatte ich außer mir noch weitere fünf Kollegen zu koordinieren, Dienstpläne zu erstellen, Urlaub zu planen, Mitarbeitergespräche zu führen,Feste und Feiern zu organisieren, Genehmigungen einzuholen und viele Aufgaben mehr und natürlich auch Gruppenarbeit zu leisten. Denn als leitende Erzieherin, sowie jetzt als Leiterin war und bin ich noch immer mit ca. 22 Wochenstunden in der Gruppenarbeit tätig. Mitte des Jahres 2014 wurden alle bisher leitenden Erzieherinnen zur Leiterinnen ernannt, was finanziell gesehen nicht für alle von Vorteil war. Es kamen noch mehr Aufgaben und Verantwortung auf uns zu. Da ich das Glück hatte, im Jahr 2013 in den Monaten Oktober, November und Dezember 40

Kinder zu haben, wurde ich von der Entgeltgruppe 8 Stufe 6 in die Entgeltgruppe 10 Stufe 6 hochgestuft. Eine andere leitende Erzieherin wurde Leiterin und wurde von der EG8 Stufe 5 in die EG 7 Stufe 6 herab gruppiert, obwohl sie nun noch mehr Verantwortung und Leitungstätigkeit hat, als noch als leitende Erzieherin. Sie koordiniert auch fünf Erzieherinnen mit Entgeltgruppe 6 und arbeitet bei 40 Wochenstunden fast zur Hälfte ihrer Arbeitszeit mit in der Gruppe. Dieser Ungerechtigkeit versucht die besagte Leiterin nun mit Hilfe der GEW Abhilfe zu verschaffen. Da sie die Merkmale der Entgeltgruppe 8 erfüllt, sollte sie diese wenigstens auch bezahlt bekommen. Es kann nicht sein, dass man als Leiterin 20 € mehr verdient, als wenn man selbst als Erzieherin arbeitet. Wo bleibt da der Anreiz, eine so verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen? Seit Januar 2015 betrifft mich das Problem dann ebenfalls, denn im September 2014 habe ich 10 Kinder in die Schule abgegeben, so dass ich in den besagten drei Monaten nur 37 Kinder angemeldet habe. Damit falle ich unter die fünf Prozent, die man haben darf, um nicht herab gruppiert zu werden. Sollte ich dann in den nächsten Jahren irgendwann mal wieder 40 Kinder haben in den besagten drei Monaten, würde ich, nach den bisher geltenden Eingruppierungsvorschriften, von der EG7/6 nur in die 10/4 aufsteigen. Ich würde also ganze 9 Jahre als Leiterin arbeiten müssen, um wieder in die EG10/6 zu gelangen, wo ich derzeit eingruppiert bin. Entwicklungsstufen sollen durchlaufen werden und die wachsende Berufserfahrung abbilden. Leiterinnen kleinerer Einrichtungen mit einer geringen Kapazität werden nach den jetzigen Eingruppierungsvorschriften immer benachteiligt bleiben, da im September die Schulkinder den Kindergarten verlassen und erst nach und nach im Laufe des gesamten KitaJahres die Plätze wieder aufgefüllt werden. Leitungstätigkeit ist immer eine verantwortungsvolle Aufgabe, unabhängig von der Anzahl der Plätze oder Kolleg/innen. Diese sehr vielfältige und umfangreiche Tätigkeit einer Kita-Leiterin sollte auch endlich entsprechend anerkannt und angemessen bezahlt werden. Gespannt erwarte ich die kommenden Tarifverhandlungen … Ein Mitglied der GEW Thüringen

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Vorbildliche Bildungsräume Mit dem Preis „Vorbildlicher Bildungsraum“ würdigen wir Einrichtungen, die den Ansprüchen von Kindern, Eltern und den Beschäftigten auf hohe pädagogische Qualität und angemessene Tarifbedingungen gerecht werden. Wir lenken den Blick auf die Situation der Erzieher/innen, die mit ihrem Engagement die Grundlagen frühkindlicher Bildung schaffen, und bauen gleichzeitig auf die Strahlkraft, welche die prämierten Vorbilder auf andere Einrichtungen und Träger ausüben können. Der Titel ist diesbezüglich eine gute Möglichkeit, die Beschäftigten zu motivieren. Mehr Informationen sind hier zu finden: http://www.gew-thueringen.de/vorbildliche_Bildungsräume.html

Wie es zur Bewerbung kam, was gut läuft und was sich verbessern müsste – darüber haben wir mit den beiden Leiterinnen der zuletzt von der GEW Thüringen ausgezeichneten Kitas „Sackpfeife“ und „Taubach“, beide aus Weimar, gesprochen:

Leiterin Karin Witte von der Kita Taubach Warum hat sich ihre Einrichtung beworben? Wer hat die Initiative dazu ergriffen? Welche Hoffnungen haben sie damit verbunden?

Die Initiative ist aus einer Teamdiskussion heraus entstanden, in Zusammenarbeit mit den Eltern. Dort haben wir uns gefragt: „Trauen wir uns das zu? Sind wir als Einrichtung schon soweit?“ Alle waren der Meinung, ja wir versuchen das.

Diente die Einrichtung „Waldstadt“ ihnen für eine Bewerbung als Vorbild oder kam der Impuls von ihrem Träger? Der Träger hat die Kampagne „Vorbildliche Bildungsräume“ in einer Beratung all seinen Leiter/innen vorgestellt. Wir haben länger überlegt, aber von Anfang an den Gedanken gehabt, das wir es wohl versuchen werden.

Was ist das Besondere an ihrer Einrichtung, an ihrer pädagogischen Arbeit und an ihrem Konzept?

Die konzeptionelle Arbeit in den Kindergärten der Hufeland Trägergesellschaft ist ähnlich, weil die Räumlichkeiten ähnlich sind. Das Besondere an unserem Kindergarten ist unsere Verortung sind im ländlichen Raum und dass wir sehr naturverbunden. Unsere Kinder haben viele Möglichkeiten, weil sie – sobald sie den Kindergarten verlassen – in der Natur stehen. Wir gestalten viele Projekte zum Thema Natur, Umwelt und Tiere. Zudem finden wir es gut, dass wir ein kleiner Kindergarten sind. Bei etwa sechzig Kinder hat das einen fast familiären Charakter.

Welche Wünsche für Verbesserungen haben sie an die Rahmenbedingungen, zum Beispiel bei ihrem Träger und der Politik. Mehr Personal an den Kitas! Noch vor der Entlohnung steht bei mir der Wunsch nach mehr Personal. Wir haben den geforderten Betreuungsschlüssel und denken, dass der Personalschlüssel für die über Dreijährigen verbesse-

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rungswürdig ist. Auch die unter Dreijährigen sollten einen anderen Betreuungsschlüssel haben. Der Ländermonitor einer Studie der Bertelsmann-Stiftung offenbarte auch wieder, dass Thüringen im Vergleich mit anderen Bundesländer immer noch einen zu hohen Betreuungsschlüssel aufweist.

Sehen sie Verbesserungspotenzial auf Seiten des Trägers?

Ganz ehrlich: Wünsche an meinen Träger habe ich eigentlich keine.

Welche Wünsche haben sie an die GEW?

Die GEW soll sich weiterhin stark machen für die Lobby der Erzieherinnen. Weiterhin wäre anzustreben, das die Kitas in Thüringen alle auf das gleiche fachlich-qualitative Level kommen. Ansonsten ist es natürlich immer unser Wunsch, für eine bessere Entlohnung zu kämpfen.

Leiterin Clivia Malleskat von der Kita Sackpfeife Warum hat sich ihre Einrichtung beworben? Wer hat die Initiative dazu ergriffen? Welche Hoffnungen haben sie damit verbunden? Wir haben uns beworben, weil ich das ganze als eine sehr wunderbare Sache ansehe, dass Einrichtungen zertifiziert werden. Und es gibt doch Unterschiede in der pädagogischen Arbeit zwischen Kindereinrichtungen. Wer gute pädagogische Arbeit leistet, gute Qualität hat, der sollte das auch nach Außen tragen dürfen.

Kam der Impuls für die Bewerbung von Ihnen, aus dem Kollegium oder von ihrem Träger? Der Impuls kam vom Träger. Als Wunsch, nicht als Druck.

Was ist das Besondere an ihrer Einrichtung, an ihrer pädagogischen Arbeit und an ihrem Konzept?

Das Besondere an einer meiner Einrichtungen sind die Räume. Es sind sechs Meter hohe Räume, wo Spielpodeste und Landschaften eingebaut sind. Was uns weiterhin ausmacht ist, dass wir nach dem Konzept der offenen Arbeit tätig sind. Selbstbildung spielt bei uns eine große Rolle. Die Kinder können viel selbst entscheiden.

Welche Wünsche für Verbesserungen haben sie

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an die Rahmenbedingungen, zum Beispiel bei ihrem Träger und der Politik. Das ist schwer zu sagen. Ich würde mir wünschen, dass es mehr anerkannt wird, was wir täglich leisten.

Also meinen sie Anerkennung in finanzieller Hinsicht oder öffentliche Anerkennung? Beides. Ich kenne sehr viele Einrichtungen und ich weiß, wie viele Einrichtungen arbeiten. Ich bekomme sehr oft von Eltern, die den Wunsch haben zu uns zu wechseln, ein Feedback. Diese berichten, dass es in anderen Einrichtungen nicht gut läuft oder Sachen passieren, die es heute eigentlich gar nicht mehr geben dürfte. Die dort tätigen Erzieher bekommen genau das gleiche Geld wie wir und das finde ich nicht fair. Es gibt Einrichtungen, die sehr viel Engagement zeigen, und solche, die nie viel getan haben.

Ihr Wunsch zielt demnach auf eine abgestufte Bezahlung nach qualitativer Einschätzung? Richtig. Und ich würde mir die Zertifizierung, der wir uns mit der Bewerbung als „vorbildlicher Bildungsraum“ gestellt haben, für alle wünschen. Das sollte dann auch in die Öffentlichkeit gebracht werden. Ähnlich wie bei Hotels. Dort werden je nach Qualität Sterne vergeben. Wir sind für Eltern alle gleich. Das ist aber nicht so.

Wäre dies eine Verbesserungsbereich, der mit ihrem Träger zusammenhängt? Ja. Anderseits denke ich, dass auch ihm die Hände gebunden sind. Ich bin da in einem Zwiespalt.

Sie sprachen davon, dass wir – als GEW – uns für eine abgestufte Bezahlung nach qualitativen Maßstäben einsetzen sollten. Haben sie noch andere Wünsche an ihre Gewerkschaft? Für mich wird das jetzt wieder zum Thema: was die Gewerkschaft für uns tun kann. Vorher war alles so selbstverständlich: man hat jeden Monat das Geld bekommen. Aber durch den Zertifizierungsprozess und durch den anstehenden GEW-Imagefilm, bei dem unsere Einrichtung gefilmt werden wird, wird mir wieder bewusst, dass wir alle in die Gewerkschaft eintreten sollten, um mitwirken und mitgestalten zu können. Die Fragen stellte Michael Kummer.

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Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung? Das Thema Fachkräftemangel im Erzieher/innenbereich beschäftigt die GEW schon seit längerem. Komme ich mit Leitungen oder Personalräten ins Gespräch, wird dieser zumindest stark gefühlt. Wer mit Einstellungen im Kita-und Hortbereich zu tun hat, berichtet von einer angespannten Bewerbersituation. Ist dies nun nur gefühlt so oder woran liegt es? Die Autorengruppe „Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2014“ der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte hat einige erste Studien dazu erstellt. In allen Bundesländern ist der Bedarf an Erzieher/innen durch den Ausbau der Plätze stark gestiegen, in Thüringen seit 2010 durch die Veränderung des Kitagesetzes.

Statistiken Laut Statistik des Thüringer Verwaltungsamtes • arbeiteten in Thüringen im Bereich Kita im März 2013 insgesamt 13238 Personen im März 2011 waren dies 11786. • Bundesweit sind dabei 68% der Erzieher/innen bei freien Trägern angestellt, in Thüringen sind dies 62%, bundesweit liegt der Altersdurchschnitt bei 45 Jahren, in Thüringen sind 35% der Beschäftigten älter als 50 Jahre alt. • Bundesweit arbeiten 60% in Teilzeit, für Thüringen liegen mir keine genauen Daten vor, im Bereich Horte sind es nahezu 100 % die in „Zwangsteilzeit“ arbeiten. Bundesweit haben 16% befristete Arbeitsverträge, in den Thüringer Grundschulhorten haben ca. 50% der Beschäftigten befristete Verträge und diese fast immer zwischen 50-70% der Arbeitszeit. • Im Jahr 2008 waren im Hort 2098 Erzieher/innen durch das Land beschäftigt. Im Jahr 2014 waren 1809 es Landesbedienstete Erzieher/innen und ca. 1000 Erzieher/ innen waren die Städte und Gemeinden der Arbeitgeber. Im Bereich der Kindertagesstätten konnten in Thüringen die Arbeitsbedingungen in den letzten Jahren verbessert werden, attraktivere Bedingungen für junge Absolventen der Fachschulen gegeben werden. In den letzten Jahren wurden auch Fachhochschulabsolvent/innen sowie Absolvent/innen mit einem universitären Abschluss für die Arbeit in der Kita gewonnen. Soweit zu einer Statistischen Darstellung.

Das Fachkräftegebot in Thüringen Im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) ist das Fachkräftegebot im §14/1 geregelt. Zu den Fachkräften gehören staatlich anerkannte Erzieher/innen , Diplompädagog/innen, Diplomsozialpädagogen/-sozialarbeiter, jeweils mit dem Nachweis der methodisch-didaktischen

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Befähigung zur Arbeit in Kindertageseinrichtungen, oder Absolventen fachlich entsprechender Bachelor-, Master oder Magisterstudiengänge, staatlich anerkannte Heilpädagogen und Heilerziehungspfleger. Für den Grundschulhort gibt es im Katrin Osterloh, Foto: © GEW Thüringen Modellprojekt „Zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule“ die Möglichkeit bis zu 25% der Beschäftigten als Nichtfachkraft einzustellen. Dies wird genutzt, weil es nicht immer möglich ist, ausreichendes Fachpersonal zu finden, die befristete 50% Stellen annehmen. Solange sich an den Arbeitsbedingungen der Erzieher/innen im Grundschulbereich nichts verändert, wird der Arbeitsplatz weiterhin unattraktiv bleiben! Diejenigen, die die Möglichkeit haben in ein unbefristetes Vollzeitmodell zu wechseln, werden dies auch weiterhin tun. Somit entsteht in den Grundschulhorten ein häufiger Wechsel, der nicht nur die Bindung zu den Kindern erschwert, auch ganze Teams müssen sich immer wieder neu finden. Sind in Jena z. B. 100 Erzieherstellen im Hort vorhanden, sind diese in den letzten 5 Jahren durch 400 verschiedene Personen besetzt gewesen. Sehen wir uns die Ausbildungsgänge an, so war die Ausbildung zur „Kindergärtnerin“ in der DDR ein 3-jähriges Fachschulstudium, die Zugangsvoraussetzungen waren relativ hoch. Ein sehr guter Abschluss der 10. Klasse wurde vorausgesetzt. Heute sind die Zugangsvoraussetzungen in den einzelnen Bundesländern sehr verschieden. Für Thüringen gilt eine 5-jährige Ausbildung. Nach der Realschule schließt sich eine Sozialassistentenausbildung an einer Berufsfachschule an und nach erfolgreichem Abschluss eine 3-jährige Erzieherausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Für Abiturienten ist dieser Ausbildungsweg meist nicht so attraktiv, könnten sie doch in der gleichen Zeit eine Masterausbildung abschließen, die dann auch finanziell andere Perspektiven ermöglicht. In der GEW engagieren sich viele Erzieher/innen in unterschiedlichen Ebenen, um auf diesen Fachkräftebedarf hinzuweisen, um die Ausbildung zu verbessern, aber auch um eine gerechte Bezahlung zu erkämpfen. Wenn auch Sie Interesse haben uns dabei zu unterstützen, dann wenden Sie sich an die GEW Thüringen, wir haben für Sie ein offenes Ohr und wir suchen immer Gleichgesinnte. Katrin Osterloh Referatsleiterin für Frühkindliche Bildung und Sozialpädagogik

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Anerkennung von Abschlüssen im Bereich der Bildung und Erziehung von Kindern In Thüringen wurde 2007 ein berufsbegleitendes Studienangebot an der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften der FH Erfurt, Fachrichtung Bildung und Erziehung von Kindern, eingeführt. Es führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss mit dem Grad eines Bachelor of Arts (B. A.), der zur Bewerbung für Masterprogramme an Fachhochschulen oder Universitäten qualifiziert. Der Studiengang „Bildung und Erziehung von Kindern“ in Thüringen hat als grundlegende Zielstellung die persönliche und fachliche Weiterqualifizierung von Erzieherinnen und Erzieher. Aufbauend auf die bereits vorhandenen Kompetenzen sollen sie in die Lage versetzt werden, den gestiegenen Anforderungen in der Arbeit mit jungen Kindern zu entsprechen. Das Studium orientiert sich an einer Grundlagenausbildung mit erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Kompetenzen und Kompetenzen in der Gestaltung von Bildungsprozessen. Es ist aber darüber hinaus auch auf die Erweiterung der Leitungs- und Beratungskompetenzen ausgerichtet. Die Studieninhalte entsprechen dem Stand der Wissenschaft und berücksichtigen die Anforderungen aus der Praxis.

Weitere Professionalisierung in den Kitas Die enge Verzahnung von Praxis und Theorie qualifiziert die Absolvent/innen für höhere Aufgaben, insbesondere für Leitungstätigkeiten in Kindertageseinrichtungen sowie für anleitende Tätigkeiten in der Fachberatung, der Praktikant/innenenanleitung u. v. a. Die Einsatzfelder sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und weitere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, in denen Kinder und deren Familien im Mittelpunkt stehen. Die Einführung des staatlich anerkannten Berufsabschlusses trägt entscheidend zur weiteren Professionalisierung von Kindertageseinrichtungen bei, um Kinder in Zusammenarbeit mit ihren Eltern qualifiziert in ihren Bildungsprozessen zu unterstützen.

Die Länder ermöglichen durch die gesetzliche Verankerung im Anerkennungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, dass sich erstmals ein spezifischer, auf die frühe und mittlere Kindheit ausgerichteter, akademischer Beruf in Deutschland etabliert. Die Professionalisierung der frühkindlichen Bildung im Land ist damit einen großen Schritt weiter. Doch in der Bezahlung spiegelt sich das nicht wider. Es gibt die Akkreditierung des Studienganges und Gesetze zur staatlichen Anerkennung des Studienabschlusses, was fehlt, ist eine tarifvertragliche Eingruppierung mit den entsprechenden Heraushebungsmerkmalen eines Hochschulabschlusses in diesem Berufsfeld. Die aktuelle Entwicklung bedeutet zurzeit keine Verbesserung der beruflichen Sicherheit für die Absolvent/innen von inzwischen über einhundert kindheitspädagogischen Studienangeboten in Deutschland. Anstellungsträger haben keine formale Sicherheit, wie sie die professionell erworbene Qualifikation in dem Berufsbild von Pädagog/innen in ihren Kindertageseinrichtungen einsetzen sollten. Die staatliche Anerkennung ist im Gesetz verankert, wird jedoch von der zuständigen Landesbehörde und den Tarifparteien nur halbherzig oder gar nicht umgesetzt. Damit wird nicht die qualitative und quantitative Weiterentwicklung einer akademischen Qualifikations- und Forschungslandschaft im Arbeitsfeld der frühkindlichen Bildung gefördert.

Qualifikation als privater Luxus Qualifikation wird somit zum Luxus für die Pädagog/innen, die für Ihre Arbeit mit Kindern hohe Ansprüche haben und vor Dankbarkeit dafür auf ein entsprechende Gegenleistung (Gehalt) verzichten müssen. Eine entsprechend Bezahlung für geleistete Arbeit ist auch eine Wertschätzung der Gesellschaft für die Bildung und Betreuung einer gut ausgebildeten zukünftigen Generation. AG Kindertagesstätte der GEW Thüringen

Online-Petition: Kindheitspädagog/innen auf Hochschulebene in den Tarifvertrag! Wir Kindheitspädagog/innen haben einen Hochschulabschluss (Kindheitspädagog/in B.A.) und wollen daher auf Hochschulniveau in den Tarifvertrag eingestuft werden. Bitte unterstützen Sie uns mit ihrer Unterschrift, dieses Ziel im Interesse der Kinder zu erreichen. Hier können Sie diese Petition unterstützen: https://www.openpetition.de/petition/online/kindheitspaedagoginnen-auf-hochschulebene-in-den-tarifvertrag

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Arbeitsgruppen

GEW Jahrestagung Internationales: Zur Lage der Flüchtlingskinder werkschaft EgitimSen) sowie mit Tobias Klaus von Pro Asyl, wie in der gegenwärtigen Situation den Flüchtlingskindern geholfen werden kann. Abdullah Karahan schilderte sehr deutlich und emotional die schlechten Bedingungen der syrischen Flüchtlinge in den Flüchtlingslagern in der Türkei. Eğitim Sen benötigt dringend Unterstützung, um die Flüchtlingshilfe weiter finanzieren zu können – für die Mehrheit der Flüchtlingskinder fehlt jegliche Unterstützung, und so wurde auf der Tagung beschlossen, einen Spendenaufruf für die Flüchtlingskinder in der Türkei zu organisieren. Abdullah Karahans, Foto: privat

Alljährlich lädt der GEW-Hauptvorstand zum Ende des Jahres zu einer Jahrestagung Internationales ein, so auch im Dezember 2014, an der fast 60 Kolleg/innen aus allen Bundesländern teilnahmen. Manfred Brinkman, Marlis Tepe und viele andere Kolleg/innen gaben einen Überblick über die vielen Aktivitäten der GEW im Ausland 2014. So wurde u.a. die GEW beim Lehrergewerkschaftskongress im Kosovo durch ein GEW-Mitglied (AGAL) aus Thüringen vertreten. Im Mittelpunkt stand dann das Recht auf Bildung für Flüchtlingskinder. Die Teilnehmer/innen diskutierten mit Marlis Tepe, mit Abdullah Karahan (Türkische Bildungsge-

Spendenkonto:

Heinrich-Rodenstein Fonds IBAN: DE97 5001 0111 1707 2747 00 BIC: ESSEDE5F (SEB Bank Frankfurt/Main) Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe Türkei Marlis Tepe betonte im Ausblick auf 2015, dass die Hilfe für die Flüchtlingskinder und deren Recht auf Bildung ein Schwerpunkt bleiben wird (siehe auch http://gew.de/ GEW_diskutiert_Hilfen_fuer_Fluechtlinge.html) die GEW wird dazu eine Tagung planen. Jürgen Fischer, AGAL Thüringen

Leiden an Leitung Gelungene Fachtagung der AGAL in Mariaspring/Göttingen Alle zwei Jahre, so auch im vergangenen November 2014, lädt die GEW-Arbeitsgruppe der Auslandslehrer/innen (AGAL) zu einer mehrtägigen Fachtagung ein. Das Thema „Leiden an Leitung“ war richtig gewählt: Noch nie gab es so viele Anmeldungen – und nicht alle konnten berücksichtigt werden. Über 50 Kolleg/innen aus den verschiedensten Ländern – Ecuador, Mexiko, Argentinien, Ägypten, Kasachstan … – trafen sich zum 5-tägigen Erfahrungsaustausch, auch Thüringen war durch zwei Lehrer/innen vertreten. Es ging um die Frage, wie kann die Arbeit von Lehrer/innen im Ausland verbessert werden. Welche Probleme gibt es, wie können diese zu einer Lösung geführt werden. In zahlreichen Podiumsdiskussionen, Vorträgen, Seminargruppen und vielen individuellen Gesprächen wurde nach Möglichkeiten einer besseren Arbeit im Ausland gesucht. Es stellte sich erneut heraus, dass die Schulleitungen eine zentrale Rolle in den deutschen Auslandsschulen haben. Es verwunderte nicht, dass sich auch Schulleiter/innen u. a. eine bessere Vorbereitung auf den Auslandsschuldienst wünschen. Die Bundesprogrammlehrkräfte, Fach(schafts) berater, Landesprogrammlehrkräfte sind als deutsche Lehr-

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kräfte an verschiedenen nationalen Schulen tätig und dabei oft den verschiedensten Problemen ausgesetzt. Auch hier gab es die Forderung nach einer wesentlich verbesserten umfangreicheren Vorbereitung auf den Auslandsdienst, was aber beim BVA/ der ZfA nur schwer Gehör findet, leider. Und so ist es eben auch nicht verwunderlich, dass viele Kolleg/ innen schon nach einigen Monaten des Auslandseinsatzes ans Aufhören denken. Viele Konflikte vor Ort werden nicht gelöst und so war auch eine wichtige Forderung bei der Tagung, eine Ombudsstelle z. B. in der ZfA zu schaffen, um Konflikte nicht weiter eskalieren zu lassen oder einfach zu ignorieren. Auch die Frage nach der sehr unterschiedlichen Bezahlung der Lehrkräfte im Ausland bei gleicher Arbeit war eines der Themen. Im Frühjahr 2015 wird die Dokumentation der Tagung erscheinen. Alle Beiträge einschließlich der Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden darin vorzufinden sein. http://www.gew.de/GEW-Fachtagung_Auslandsschulwesen_Leiden_an_Leitung.html Jürgen Fischer, AGAL Thüringen

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Arbeitsgruppen

Die AG Personalrat informiert: Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Personalrat greifen aktuelle Themen auf und informieren unsere Mitglieder in Örtlichen Personalräten und Beschäftigte an den Schulen und beantworten Fragen. Frage 1: Ist eine Lehrkraft verpflichtet, persönliche Beweggründe dem Schulamt schriftlich mitzuteilen, wenn für das folgende Schuljahr eine Verringerung des Beschäftigungsumfanges oder Teilzeitbeschäftigung beantragt werden soll? Auf dem Bogen des Schulamtes (Änderung des Beschäftigungsumfanges) soll sich der Kollege dazu äußern. Jeder Beschäftigte im Geschäftsbereich des TMBJS (Lehrer, Erzieher und SPF) kann zum 01.03. beziehungsweise zum 15.03. einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung zum folgenden Schuljahr stellen (auch Absenkung des Beschäftigungsumfanges). Die Dienststelle hat zu prüfen, ob dienstliche Belange gegen den Antrag sprechen, z. B. Gewährleistung der Unterrichtsabsicherung. Aus dem Tarifvertrag (TV-L) und dem Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) ergeben sich persönliche Gründe des Beschäftigten, die bei dieser Prüfung vorrangig zu bewerten sind: • wenn dieser mindestens ein Kind unter 18 Jahren, oder • einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreut oder pflegt. Hier müssen sogenannte zwingende dienstliche Belange durch die Dienststelle vorgetragen werden, die zur Ablehnung dieses Antrages sprechen. Im übertragenen Sinne ist das für Tarifbeschäftigte und Beamte so anzuwenden. Aber auch die Angabe anderer persönlicher Gründe kann zu einem positiven Ergebnis der Abwägung von persönlichen Gründen und dienstlichen Belangen, die gegen den Antrag sprechen, führen. Keine Angabe von Gründen ermöglicht der Dienststelle keine Abwägung von persönlichen und dienstlichen Belangen, was in der Regel zur Ablehnung führt. Nach § 75 Thüringer Personalvertretungsgesetz hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn ein Antrag eines Beschäftigten auf Teilzeit abgelehnt wird- hier der Bezirkspersonalrat am Staatlichen Schulamt. Dieser wird sich nach § 82 (2) Thüringer Personalvertretungsgesetz mit dem örtlichen Personalrat der Schule ins Benehmen setzen. Keine Angabe von persönlichen Gründen für den Antrag auf Teilzeit des Beschäftigten führt letztendlich dazu, dass der Personalrat nur die dienstlichen Belange prüfen kann, die die Dienststelle vorträgt. Der Personalrat hat nach Thüringer Personalvertretungsgesetz ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht. Er braucht also gute Argumente, um sich für den Beschäftigten einzusetzen. Frage 2: Ein Beschäftigter hat auf dem Dienstweg einen Antrag auf Absenkung des Beschäftigungsumfanges im nächsten Schuljahr rechtzeitig vor dem Termin abgegeben. Seine persönlichen Gründe dafür hat er mit eingereicht. Wie geht es jetzt weiter? Die Dienststelle- hier das Schulamt – ist verpflichtet, die persönlichen Gründe des Antragstellers und die dienstlichen

Gründe, die gegen den Antrag sprechen, ernsthaft abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. 1. Möglichkeit: Dem Antrag des Beschäftigten wird stattgegeben. • Durch das Schulamt ergeht ein Bescheid auf dem Dienstweg an den Beschäftigten. Eine Vertragsänderung bzw. Vereinbarung folgt. 2. Möglichkeit: Die Dienststelle beabsichtigt, dem Antrag nicht stattzugeben. • Beim zuständigen Bezirkspersonalrat ist nach § 75 Abs. 1 (Arbeitnehmer) oder 2 (Beamte) Thüringer Personalvertretungsgesetz die Zustimmung zur Ablehnung des Antrages zu beantragen. Der Bezirkspersonalrat prüft die vorgelegten Unterlagen, setzt sich mit dem örtlichen Personalrat der Schule ins Benehmen, erörtert mit der Dienststelle und trifft eine Entscheidung. Variante 1: Der Bezirkspersonalrat kann die Gründe der Dienststelle, die gegen den Antrag sprechen, nachvollziehen und stimmt dem Antrag der Dienststelle zu. • Durch das Schulamt ergeht ein ablehnender Bescheid auf dem Dienstweg an den Beschäftigten. Variante 2: Der Bezirkspersonalrat stimmt dem Antrag der Dienststelle auf Ablehnung des Antrages auf Absenkung des Beschäftigungsumfanges nicht zu. Er gibt aber zur Ablehnung keine Begründung ab. Das heißt, er findet keine Gründe, die gegen den Antrag des Schulamtes zur Ablehnung des Antrages auf Teilzeit oder Verringerung des Beschäftigungsumfanges sprechen. In der Regel führt dies zur Wertung als Nichtäußerung des Personalrates. • Durch das Schulamt ergeht ein ablehnender Bescheid auf dem Dienstweg an den Beschäftigten. Variante 3: Der Bezirkspersonalrat stimmt dem Antrag der Dienststelle auf Ablehnung des Antrages auf Absenkung des Beschäftigungsumfanges nicht zu und gibt, unter anderem auf der Basis der Stellungnahme des örtlichen Personalrates, eine Begründung ab. Mögliche Entscheidungen des Schulamtes können sein: 1. Das Schulamt akzeptiert die Gründe des Bezirkspersonalrates und setzt die Maßnahme (Ablehnung des Antrages auf Teilzeit oder Verringerung des Beschäftigungsumfanges) nicht um. • Durch das Schulamt ergeht ein positiver Bescheid auf dem Dienstweg an den Beschäftigten. Eine Vertragsänderung bzw. Vereinbarung folgt. 2. Das Schulamt akzeptiert die Gründe des Bezirkspersonalrates nicht und legt dem TMBJS die Maßnahme im Rahmen eines Stufenverfahrens zur Entscheidung vor. Bärbel Brockmann, Leiterin der AG Personalrat

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Tipps, Termine

1. Treffen der GEW-AG Gymnasien Ende Dezember hat die GEW Thüringen Kolleg/innen an Gymnasien aufgerufen, in einer AG Gymnasien mitzuarbeiten. Am 13. Januar hat die AG das erste Mal getagt und wir freuen uns, dass wir im Augenblick eine Gruppe von 20 Teilnehmer/innen haben. Wir wollen, dass die GEW Thüringen an den Gymnasien wieder stärker wahrgenommen wird. Bei dem Treffen wurde schnell klar, dass es viele die Probleme gibt und Lösungsmöglichkeiten beraten werden müssen. In dieser ersten Beratung ging es vor allem darum, Probleme und Hinweise zusammenzutragen und die weitere Arbeitsweise der AG zu besprechen. Folgende Schwerpunkte haben wir unter anderem gesammelt: • Lernentwicklungspläne, • Doppeljahrgangsstufen, • Übergänge, • Studienorientierung, • 2. Fremdsprache, • bilingualer Unterricht,

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flexible Stunden, Wahlpflichtbereich, Projektunwesen, Klassenlehrerstunde.

Am 18.03.15, 16:00 Uhr findet die nächste Beratung in der Landesgeschäftsstelle der GEW Thüringen statt, wo wir die Themen bearbeiten wollen. Weitere Interessierte sind herzlich eingeladen. Auch Kolleg/innen aus den beruflichen Gymnasien und TGS bis 12 sind willkommen. Bitte melde dich unter: Petra Rechenbach, Referentin für Bildung, Tel.: 03 61 · 5 90 95-23, Fax: 0361 · 5 90 95-60, E-Mail: petra.rechenbach@gew-thueringen.de Gunter Zeuke

Die GEW (neu) entdecken Ein Seminar für neue und nicht mehr so neue GEW-Mitglieder Auch in diesem Jahr gibt es das traditionelle Seminar für GEW-Mitglieder – neu oder schon seit mehreren Jahren bei der GEW. Die Teilnehmer/innen können die GEW besser kennen lernen, z. B. Strukturen, Arbeitsweise, Ansprechpartner/innen, Themen, Mitmachmöglichkeiten. Auch der Austausch untereinander kommt nicht zu kurz. Das Motto lautet wieder leicht abgewandelt nach Woody Allen: Alles, was Sie über die GEW wissen wollen, aber noch nicht zu fragen schafften. Zum Seminar:

Organisatorisches:

Ort:

Ringberghotel Suhl Ringberg 10, 98527 Suhl Tel.: 0 36 81 · 3 89-0 www.ringberghotel.de

Zeit:

Freitag, 20.03.2015, 16 Uhr mit einem Begrüßungskaffee Samstag, 21.03.2015, 14 Uhr nach dem Mittagessen

• Anmeldeschluss: 09.03.2015 • Die Teilnahmebestätigung erfolgt nach dem Anmeldeschluss per Mail. • Die Teilnahme ist kostenfrei. Ihnen entstehen lediglich Kosten für die Anreise. • Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern. • Das Hotel ist sowohl per Auto (A71/A73) als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug bis Suhl oder Ilmenau, Bus ab Suhl bzw. Ilmenau) zu erreichen. Beim Hotel stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Das Seminar leiten Marlis Bremisch und Robert Pfützner. Marlis Bremisch ist Referentin, Robert Pfützner arbeitet ehrenamtlich in der GEW Thüringen. Er ist Promotionsstudent an der Uni Jena.

Für Fragen zum Seminar und zur Anmeldung steht Ihnen zur Verfügung: Marlis Bremisch Tel.: 03 61 · 5 90 95-21, Fax: 03 61 · 59 09 5-60, E-Mail: marlis.bremisch@gew-thueringen.de Eine Anmeldung ist ebenfalls möglich unter: www.gew-thueringen.de/Die_GEW_neu_entdecken.html

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Kreisnachrichten

Jubilare

Schmalkalden-Meiningen

Januar/Februar

Die GEW gratuliert folgenden Kolleg*innen zum Geburtstag. 97 Jahre Ursula Mattmüller, Weimar 87 Jahre Peter Klein, Bad Salzungen 86 Jahre Friedrich Kreyer, Erfurt Helmut Heinz, Remstädt Dietrich Sundhaus, Buttelstedt 85 Jahre Rolf Ender, Bad Liebenstein 84 Jahre Magdalene Haupt, Weimar Gotthard Häser, Weimar 83 Jahre Manfried Grünler, Wiehe Winni Butz, Erfurt Joachim Schlenker, Altenburg 82 Jahre Prof. Dr. Karl-Heinz Keil, Jena Hartmut Niemann, Golmsdorf/OT Beutnitz Christoph Lendeckel, Sömmerda 81 Jahre Siegfried Haupt, Weimar Christa Krause, Erfurt Karla Komke, Lucka 80 Jahre Marianne Höhne, Hildburghausen Johanna Klingler, Schmalkalden Dr. Siegfried Stange, Jena Prof. Dr. Manfred Weißbecker, Jena Ursula Töpfer, Sömmerda 75 Jahre Helga Höhne, Jena Karin Erdmann, Altenburg Renate Nierbauer, UnterwellenbornMargareta Hauss, Nordhausen Regino Schmidt, Wechmar Hildegard Ortlepp, Niederdorla Hannelore Scheibe, Apolda Gudrun Anker, Buttstädt Doris Jahn, Kirchhasel Renate Beetz, Arnstadt Urlinde Helbing, Holzthaleben Lieselotte Hintz, Arnstadt Herbert Knartz, Döllstädt Erwin Tesch, Gehren

Unser Winternachmittag 2015 in der stürmischen Rhön und Termine für 2015

Rudi Nörenberg, Keula Helmut Müntz, Sömmerda Dr. Gerhard Rauch, Birx Monika Schachtschabel, Saalfeld/Saale

Am 10.01.2015 trafen wir uns zum traditionellen Winternachmittag zum ausführlichen Gedankenaustausch bei Kaffee und leckerem hausgemachten Kuchen, diesmal im Gasthaus „krenzers rhön“ in Ehrenberg-Seiferts.

70 Jahre Dr. Ernst Gössinger, Mengersgereuth-Hämmern Karin Eckleben, Fernwald/OT Annerod Ernst Hörschelmann, Eisenach Wolfgang Degenhart, Apfelstädt Ingrid Schreier, Bad Frankenhausen Iris Klein, Hildburghausen Jürgen Fiedler, Ohrdruf Susanna Führer, Moorgrund Gudrun Werther, Sömmerda Gudrun Schönthal, Erfurt Wally Adelt, Bad Tennstedt Karin Weber, Schmalkalden Gisela Oblentz, Altenburg Anke Grohmann, Jena Ingeborg Walter, Sondershausen-Schernberg Rika von der Weth, Hildburghausen Karin Michael, Rudolstadt Dieter Dufke, Weida Barbara Klotz, Molschleben Monika Kluwe, Stützerbach Monika Pape, Arnstadt Hans-Joachim Schminder, Nordhausen Ingrid Seliger, Föritz

Während der anschließenden kurzweiligen Führung durch die Schaukelterei erfuhren wir durch den Chef Herrn Jürgen Krenzer viel Wissenswertes rund um den Apfel und seine Verarbeitung zu Apfelwein und Apfelsherry incl. seiner Wissensübernahme über den Obstanbau aus der thüringischen Rhön. Die gleichzeitige Verkostung der edlen Tropfen ließ unsere Geschmacksknospen „tänzeln“.

65 Jahre Elisabeth Mohnhaupt, Rudolstadt Eva Bomberg, Mühlhausen Petra Trostorff, Hartmannsdorf Christa Schmidt, Jena Marianne Seebode, Schmalkalden Hans Lucke, Bad Klosterlausnitz Edeltraud Polzin, Staufhain Peter Riedel, Weida Elvira Hutter, Wünschendorf Gudrun Müller, Altenburg Claudia Amthor, Grabfeld OT Nordheim Dr. Hartmut Roloff, Erfurt Norbert Zitzmann, Steinach Dr. Frank Grünwedel, Schmölln Heidemarie Loth-Bombik, Artern Rosemarie Anschütz, Suhl Regina Möller, Eishausen Gisela Ballhause, Erfurt Karin Gauck, Sondershausen Gisela Hofmann, Schleiz Monika Heyne, Jena Irene Haase, Röbschütz Karin Thiele, Schwerstedt Edith Neugardt, Stadtroda

Ein besonderes Dankeschön an Susanne Steube für die Organisation und an Manfred Heurich für die Dokumentation dieser erlebnisreichen Stunden. Nachfolgend weitere Termine unseres Kreisverbandes in diesem Jahr zum Vormerken: • 22.04.2015: 15:30 - 17:30 Uhr: Vini - Yoga in der VHS Meiningen, • 27.05.2015, 17:00 - ca. 19:00 Uhr: Stammtisch in Steinbach-Hallenberg, • 28.10.2015, 15:30 - 17:30 Uhr: Vini - Yoga in der VHS Meiningen, • 26.09.2015: GEW-Fahrt nach Bayreuth (die Vorbereitungen laufen). Weitere Informationen (auch zu den Anmeldemodalitäten) erfolgen in der nächsten tz im April 2015. Simone Rausch

Foto: Simone Rausch

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Kreisnachrichten

Jahresrückblick und Vorschau auf 2015 Schon wieder ist ein Jahr zu Ende, das 25. nach unsrer Wende. Die Zeit, die rast im Sauseschritt und wir alle rasen mit. Im reifen Alter kann man sehn, die Jahre viel zu schnell vergehn. Im Februar haben wir uns zu „Kathrin“ gesellt, das Buch „Traumsammler“ wurde vorgestellt Am 8. März haben viele gecheckt, was eigentlich so in ihnen steckt. Die Modenschau, das sah man dann, was man doch alles machen kann. In Resten, Hüten, Töpfen, Säcken können tolle Ideen stecken. Nach Paris konnten sie nicht gelangen, Karl Lagerfeld nimmt nur Bohnenstangen. Was will der auch mit Zopf und Zeit mit so holder Weiblichkeit. Bei „Wer wird Millionär?“ hatte auch die Intelligenz noch Parade, es gab keine Million nur Schokolade. Irgendwann im Frühling dann, war „Klein Venedig“ – also Bamberg dran. Die Busfahrt, die war richtig fein, nicht nur wegen Bambergs Reiterlein. Und nach vielen schönen Stunden haben auch alle wieder zum Bus gefunden.

Es klappte alles wunderbar, weil Margit vorher hier schon war. Sie ist stets der Zeit voraus, spricht ab und handelt alles aus. Organisation ist ihr sehr wichtig, und so klappt auch alles richtig. Wir danken ihr und sagen froh, Margit mach bitte weiter so! Und so sagen wir im Nu ihr unsre Unterstützung zu. Nach diesem Rückblick in Versform (von Heidi Brückner verfasst), möchten wir unsere Mitglieder in Prosa über die Vorhaben des Jahres 2015 informieren: Februar: Private Pflegevorsorge- brauche ich das? Gesprächspartner v. Signal öff.. Dienstag, März: Frauentagsfeier, April: Gesprächsrunde zum Thema Leistungen des SRH für Suhl und Umgebung, Mai: Besuch der Landesgartenschau in Schmalkalden, August: In unserer Heimat unterwegs (Busfahrt nach Ruhla/Heimatmuseum und „mini-a-thür“), September: Teilnahme am Seniorensportfest, Dezember: Weihnachtsfeier. Anmeldungen bei: Margit Fremde (Tel.: 0 36 81 · 76 15 88) oder Renate Bradler (Tel.: 0 36 81 · 76 03 87). Allen unseren Mitgliedern ein gesundes, glückliches Jahr 2015. Eva-Maria Thomae

Im Herbst ging es nach Goldistal gern hätt man nach Gold geschürft, doch wir haben nicht gedurft. Unser Ziel ging auf den Berg zum großen Pumpspeicherwerk. Die Technik wurde uns erklärt, man glaubt nicht, was so alles geht Mit Pumpenkraft, das muss man wissen, kann Wasser sogar bergaufwärts fließen. Auch manche Frauen, richtig pfiffig, wussten viele Sachen richtig. Ich ziehe davor glatt den Hut, denn ich selbst war nicht so gut. Am Gleis 1 war dann Station, Hunger hatten wir ja schon. Rennsteigbahnhof sehr begehrt, dieser Stopp ist lohnenswert.

Altenburger Land

Gemütlicher Jahresausklang Wie jedes Jahr hatte die GEW zur Weihnachtsfeier geladen. Mehr als 40 Mitglieder folgten der Einladung und erlebten einen gemütlichen Nachmittag bei Kaffee und Stollen. Besonders gut kam das gemeinsame Singen von Weihnachtsliedern an, welches Hans Taube auf dem Akkordeon begleitete. Spontan sammelten die Mitglieder Geld für eine neue Weihnachtstanne, die zuvor von Vandalen samt Beleuchtung und Schmuck vor der Grundschule „Platane“ abgesägt worden war. So konnten sich die Grundschüler schon zwei Tage später über einen neu gepflanzten und geschmückten Weihnachtsbaum freuen – typisch Weihnachten eben. Peter Schindler

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Aus den Kreisen

Suhl


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Rechtsstelle

Das Thüringer Laufbahngesetz (ThürLaufbG) nach der Dienstrechtsreform Die Regelungen zur Neufassung des Thüringer Beamtengesetzes (ThürBG) und das Thüringer Laufbahngesetz (ThürLaufbG) treten zum 1. Januar 2015 in Kraft (GVBI. 8/2014, 5. 472 ff.). Über das ThürBG wurde in der tz 06/2014 bereits berichtet. Nun soll das ThürLaufbG näher beleuchtet werden: Im ThürLaufbG fließen die Bestimmungen aus dem bisherigen ThürBG und der Thüringer Laufbahnverordnung zusammen. Die Laufbahn des einfachen Dienstes wurde abgeschafft. Das Thüringer Beamtenrecht bestimmt Laufbahnen und Ämter im mittleren, gehobenen und höheren Dienst.

Zu den einzelnen Regelungen des ThürLaufbG:

Heike Schiecke

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Rechtsstelle

Jahrelange Beförderungspraxis rechtswidrig ??!! Die GEW Thüringen geht davon aus, dass die aufgezeigten Mängel weitreichende Bedeutung auf Verfahren in anderen Auswahlgruppen hat. Die GEW beklagt seit geraumer Zeit die Beförderungspraxis im Bildungsbereich. Deshalb wird die GEW Thüringen die Ministerin des TMBJS, Frau Dr. Klaubert auffordern, schnellstmöglich rechtmäßige Verfahrensabläufe zur Beförderung und Höhergruppierung von Lehrer/innen zu schaffen. Unsere Forderungen sind: •D ie Beförderungspraxis ist grundlegend zu überarbeiten. Hier muss ein Systemwechsel erfolgen. •D ie einschlägigen Rechtsgrundlagen sind grundlegend zu überarbeiten. • E s müssen dringend und schnellstmöglich rechtmäßige Verfahrensabläufe zur Beförderung und Höhergruppierung von Lehrer/innen geschaffen werden. •D as Beurteilungssystem ist grundlegend zu überarbeiten. •D as TMBJS muss zeitnah wirksame Entscheidungen treffen. Sollten anspruchssichernde Maßnahmen notwendig werden, wird die GEW-Landesrechtsstelle für die Mitglieder handeln. Wir werden Sie zu diesem Thema weiter informieren. Heike Schiecke

Abgabenfreier Studierendenjob Ab dem 01.01.2015 können Studierende 70 Arbeitstage oder drei Monate im Jahr arbeiten, ohne Sozialversicherungsbeiträge abführen zu müssen.

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Heike Kandraschow

Rechtsstelle

Die Beförderungspraxis im Bildungsbereich des Freistaates Thüringen ist mit zahlreichen Mängeln behaftet. Das


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Rechtsstelle

Familienpflegezeit in Thüringen auch für Beamte Der Thüringer Landtag hat am 18.07.2014 das Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften beschlossenen. Im Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) werden Regelungen zur Familienpflegezeit neu aufgenommen. Die Regelungen zur Familienpflegezeit für Beamte in § 64 ThürBG treten zum 01.01.2015 in Kraft.

Heike Schiecke

Abgeltungsfreie Mehrarbeit von Lehrkräften Ich bin vollzeitbeschäftigte Lehrerin. Neuerdings soll ich fünf Stunden Mehrarbeit abgeltungsfrei leisten und nicht mehr drei wie bisher. Ist das richtig?

Heike Kandraschow

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Tipps, Termine

Die GEW Thüringen hat im Andenken an Andreas Stötzer die Vergabe eines Preises in Anerkennung und Würdigung engagierter, ehrenamtlicher GEWerkschaftsarbeit bei der Vertretung der Beschäftigteninteressen im Bildungsbereich beschlossen. Der Andreas-Stötzer-Preis wird erstmalig 2015 und dann alle zwei Jahre vergeben. Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Die Auszeichnung richtet sich an GEW-Mitglieder, die durch ihr engagiertes Eintreten in ihren Einrichtungen und darüber hinaus Mitbestimmung ermöglichen und die sich durch ihr Wirken in besonderer Weise für die Interessen ihrer Kolleg/innen einsetzen. Der Andreas-Stötzer-Preis wird vergeben an: - GEW-Mitglieder oder -Teams, die sich in der Personalratsarbeit, der Betriebsratsarbeit oder in Mitarbeitervertretungen in vorbildlicher Weise engagieren, oder - aktive GEW-Mitglieder oder -Teams, die beispielgebend als Vertrauensfrau oder Vertrauensmann an ihrer Einrichtung tätig sind, oder - GEW-Mitglieder oder -Teams, die vergleichbare Leistungen in der Mitbestimmung und Interessenvertretung für ihre Kolleginnen und Kollegen erbracht haben und dadurch konkrete Verbesserungen für ihre Kolleginnen und Kollegen durchgesetzt haben.

Neuwahlen für den Kreisvorstand Gera Für 2015 sind Neuwahlen des GEW-Kreisvorstandes Gera geplant (3. Quartal). Wir suchen dafür Mitstreiter/ innen. Wer schon mal in die Kreisvorstandsarbeit „reinschnuppern“ möchte, melde sich bitte unter E-Mail: Gunter.Zeuke@web.de. Gunter Zeuke

Auf nach Leinefelde zum 19. Kindergartentag der GEW Eichsfeld am 18.04.2015! Liebe Kolleginnen und Kollegen, hiermit möchte der KV Eichsfeld der GEW alle interessierten Gewerkschaftsmitglieder und Kolleg/innen zum 19. Kindergartentag nach Leinefelde einladen. Die Veranstaltung beginnt am 18.04.2015 um 9:00 Uhr, endet gegen 15:00 Uhr und findet in der Integrativen Kindertagesstätte der AWO „Pfiffikus“ (ehemals „Lilo Herrmann) in Leinefelde statt. Wir wollen uns gemeinsam dem Thema „Welche Möglichkeiten kann der Kindergarten bei der spielerischen Förderung der fein- und graphomotorischen Fähigkeiten der Kinder nutzen, um ihnen das Erlernen der

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Die Anzahl der Auszeichnungen ist auf drei begrenzt. Erstmals findet die Auszeichnung im Dezember 2015 statt. Vorschläge können GEW-Mitglieder und die Organe der GEW einreichen. Der Vorschlag soll unter Verwendung eines Formblattes (max. 2 Seiten) erfolgen und muss neben den Angaben zu den Vorschlagenden und den Vorgeschlagenen eine Begründung enthalten. Die Jury berät die Preisvergabe auf der Grundlage der eingereichten Vorschläge. Sie dokumentiert ihre Entscheidung und begründet die Auswahl. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Die Auszeichnung der Preisträger erfolgt in würdigem Rahmen. Die/der Preisträger/in erhält eine Urkunde und eine Prämie von 300 Euro. Die Preisträger werden in der tz und über die Presse (auch überregional) veröffentlicht. Für die Einreichung von Vorschlägen bitte das Formblatt verwenden, welches unter: www.gew-thueringen.de/andreas_stoetzer_preis.html zu finden ist. Einreichungsschluss: 30. Juni 2015

Termine des KV Nordhausen im ersten Quartal 2015 Der Kreisverband Nordhausen lädt ein zur Zusammenkunft der Mitglieder und Interessierten am Donnerstag, 05.03.2015 um 15.30 im Sonneneck/Gehege Nordhausen. Für Ende März planen wir eine größere Veranstaltung mit GEWlern und Politiker/innen unserer neuen Regierung in den Rolandstuben. Verantwortlich dafür ist Elke Falley vom KV.

Schriftsprache zu erleichtern“ widmen. Als Referent für diese interessante Thematik konnten wir Herrn Dr. Dietrich Kraus gewinnen. Bitte meldet Euch rechtzeitig an, spätestens bis zum 01.04.2015 da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Anmeldungen hierüber: Integrative Kindertagesstätte der AWO „Pfiffikus“ Leinefelde K.-Kollwitz-Str. 1, 37327 Leinefelde-Worbis, Tel.: 0 36 05 · 51 32 21 oder 0 36 05 · 5 46 09 88. Wir freuen uns auf Eure Kommen und einen anregenden sowie lehrreichen Kindergartentag. Heidi Towara, Bereich Sozialpädagogik der GEW

Tipps, Termine

Ausschreibung Andreas-StötzerPreis der GEW Thüringen


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Aktuelles

GEW-Lehrerkalender – A5

Bestellung GEW-Kalender 2015/2016 Hiermit bestelle ich verbindlich den GEW-Kalender im A5-Format (Ringbuch) für das neue Schuljahr 2015/2016 bis spätestens 06.03.2015 bei der

GEW-Wirtschaftsdienst GmbH Heinrich-Mann-Str. 22, 99096 Erfurt Tel. 03 61 · 5 90 95-55 oder Fax 03 61 · 5 90 95-60 E-Mail: info@gew-wirtschaftsdienst.de

Preis pro Stück für Mitglieder 5,00 EUR, für Nichtmitglieder 7,00 EUR zuzüglich Versandkosten. Die Lieferung (ab ca. 15. KW) ab 10 Stück erfolgt direkt vom Verlag versandkostenfrei auf Rechnung an: Privat

Schule

Name:

Schule:

Vorname:

Ansprechpartner:

Straße:

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PLZ/Ort:

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Anzahl

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