Juni 2018
thüringer zeitschrift
der Bildungsgewerkschaft
(ANTI-) DISKRIMINIERUNG Medien und Pädagog*innen in der Pflicht www.gew-thueringen.de facebook.com/gewthueringen
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen
Juni 2018
Inhalt
Im Mai 2018 erhält den LesePeter das Kinderbuch:
Seite
Wer fragt schon einen Kater?
Zur aktuellen Lage in Thüringen: 1
(ANTI-) DISKRIMINIERUNG MEDIEN UND PÄDAGOG*INNEN IN DER PFLICHT Warum Antidiskriminierung ein Thema für die Bildung ist 2 Das AGG reicht nicht aus 3 Demokratische Schule – demokratisch geschulte Pädagog*innen? 5 Schulbuchanalyse 6 Es braucht mehr Medienkompetenz! 9 Glossar 10 Materialien 11 Antidiskriminierungsstelle in Thüringen 12 Kritik oder Antisemitismus? 13
GEW AKTUELL
Annette Herzog und Pe Grigo
Magellan GmbH & Co. KG, Bamberg 2017 160 Seiten 12,00 € 7-9 Jahre ISBN: 978-3-7348-4114-9
Fazit: Bildungsreise 14 Neue DDS: Schulleitungshandeln 16 Ablauf der 9. LVV in Suhl 17 Fühl Dich gut und bleib gesund! GEW-Gesundheitswochenende 18 Bestellung GEW-Kalender A5 19 PR-Wahlen TMBJS 20 PR-Wahlen TMWWDG 20 Aktionswochen der Globalen Bildungskampagne 21
Im Juni 2018 erhält den LesePeter das Jugendbuch:
Vom Licht Anselm Neft
RECHTSSTELLE Fehlerhafte Vergütung 22 Reiserecht 22
AUS DEN KREISEN Kreisnachrichten 23 Jubilare 24
Für den bildhübschen, etwas eitlen Kater Aristoteles ist die Welt in Ordnung, solange er der Mittelpunkt der Familie ist. Zufällig bekommt er mit, dass sich Anna einen Hund wünscht. Aristoteles ist zutiefst gekränkt und läuft davon. Wenn er nur früher gewusst hätte, was da auf ihn zukommt! Aus der Sicht des Katers erfahren wir von seinem Straßenleben – humorvoll, unterhaltsam und emotional.
Satyr Verlag, Berlin 2016 ISBN 978-3-944035-77-2 (print), 19,90€ ISBN 978-3-944035-78-9 (e-Book), 12,99€
Adam hat eine ungewöhnliche Jugend hinter sich. Er wurde von zwei Studierenden der Religionswissenschaft adoptiert, die mit ihm und seiner Schwester nach Österreich zogen. Dort konnte man seine Kinder zu Hause unterrichten. Adams Hausunterricht bestand zu einem großen Teil aus der Vermittlung einer kruden, religiösfundamentalistischen Vorstellung, die den Alltag der Familie entscheidend prägte. Beginnend im Alter von 11 Jahren, erzählt er uns Schlüsselereignisse auf dem Weg zur Emanzipation von seinem Elternhaus.
Der LesePeter ist eine Auszeichnung der Arbeitsgemeinschaft Jugendliteratur und Medien (AJuM) der GEW für ein herausragendes, aktuelles Buch der Kinder- und Jugendliteratur. Die ausführliche Rezension (mit pädagogischen Hinweisen) ist im Internet unter www.ajum.de (LesePeter) abrufbar. Herausgeber: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Thüringen · Heinrich-Mann-Straße 22 · 99096 Erfurt Tel.: 03 61 - 5 90 95 0 · Fax: 03 61 - 5 90 95 60 E-Mail: info@gew-thueringen.de · Internet: www.gew-thueringen.de E-Mail an die Redaktion: tz@gew-thueringen.de Die tz erscheint in den Monaten Februar, April, Juni, September, Oktober und Dezember. Der Bezugspreis für die tz beträgt ab 01. Januar 2013 für Nichtmitglieder 3,10 Euro pro Einzelexemplar zzgl. Porto, das Jahresabo (6 Hefte) 16,80 Euro zzgl. Porto. Das Jahresabonnement kann drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt werden. Erfolgt bis zu
diesem Zeitpunkt keine Kündigung, wird das Abo um ein Jahr verlängert. Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse an die GEW-Wirtschaftsdienst GmbH, DKB Bank Berlin, Kto.-Nr.: 1005400559, BLZ: 12030000. Die Abo-Gebühr für Mitglieder der GEW Thüringen ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die in den einzelnen Beiträgen wiedergegebenen Gedanken entsprechen nicht in jedem Falle der Ansicht des GEW-Vorstandes oder der Redakteure. Die Beschlüsse des Vorstandes sind verbindliche GEW-Meinungen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Bei allen Veröffentlichungen behält sich die Redaktion Kürzungen vor.
Manuskripte und sonstige Zuschriften für die Redaktion der thüringer zeitschrift (tz) werden an die Adresse der Geschäftsstelle erbeten. Einsendeschluss für Beiträge ist immer der 10. des Vormonats. Verantwortlicher Redakteur: Dr. Michael Kummer Redaktionsschluss: 10.05.2018 | Titelbild: flickr – CC BY_ND 2.0 - Dennis Skley Layout, Satz, Druck: PROOF Druck- und Medienproduktion · Loreen Scheit scheit@proof-ef.de · Gustav-Tauschek-Straße 1 · 99099 Erfurt Tel: 03 61 · 57 6666 9 · E-Mail: info@proof-ef.de · Internet: www.proof-ef.de Gültige Anzeigenpreisliste Nr. 05 vom 01.01.2018
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VORWORT
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Zur aktuellen Lage in Thüringen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wenn diese tz erscheint, sind sehr dichte Wochen für eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen vorüber. Und nein, ich meine damit nicht das bald endende Schuljahr. PEK-Verhandlungen: Die Zeit ist reif für Entscheidungen
WERTSCHÄTZUNG DEINER ARBEIT! Ich denke an die Vorbereitung und Begleitung der Personal- und Betriebsratswahlen in den Schulen, Hochschulen und Kindergärten sowie vereinzelt in freien Schulen. Das Wahlmotto „Wertschätzung Deiner Arbeit“ war noch recht schnell gefunden, dann aber ging es immer intensiver weiter: Material wurde erstellt und zahlreiche Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen geführt, die erstmals ihre Interessenvertretung wählen wollen. Viele Veranstaltungen hat die GEW Thüringen organisiert, zum Thema Gewalt gegen Lehrer*innen, zum Thema Arbeitszeit, zu den Aufgaben der Personalvertretung, zu juristischen Fragen von Schulleitungen, eine Kundgebung zum besseren Besoldung von Grund- und Regelschullehrkräften. Mein herzlicher Dank geht an alle Aktiven, besonders aber an Bärbel Brockmann und Gunter Zeuke für die vielen Stunden ehrenamtlichen Engagements und an die Kolleg*innen in der LGS, denen es gelungen, jede noch so kurzfristige Idee umzusetzen.
Erfolgreich in den Verhandlungen zum TVöD Parallel zu den Wahlen fand die Tarifrunde zum TVöD statt, die nach einer langen letzten Tarifverhandlung mit einem überraschend guten Ergebnis ihren Abschluss fand. Im Schnitt 7,3 Prozent mehr für alle Entgeltgruppen und -stufen im Sozial- und Erziehungsdienst. Trotz der längeren Laufzeit von 30 Monaten bedeutet dies ein dickes Lohnplus für unsere Kolleg*innen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Seit den Umsetzungswerkstätten verhandelt die GEW Thüringen das Personalentwicklungskonzept Schule (PEK). Intensive Diskussionen in den Unterarbeitsgruppen, aber vor allem in den Arbeitsgruppen innerhalb der GEW Thüringen bereiten die Verhandlungen vor. So viel Energie, so viel Zeit und doch derzeit noch so wenige Ergebnisse. Aus der Aufbruchstimmung, die mit dem neuen Bildungsminister über das Land schwappte, droht eine Stimmung des „Eswirdsichjadochnichtsändern“ zu werden. Das TMBJS täte gut daran, die Verhandlungen zur Personalentwicklung ernst zu nehmen und die GEW und die Verbände als Partner zu verstehen und nicht als Gegner. Wollen wir Schule endlich wieder zu einem attraktiven Lern- und Arbeitsort mit gesunden und gesunderhaltenden Arbeitsbedingungen weiterentwickeln, dann müssen wir jetzt die Weichen dafür stellen. Wohlwissend, dass Veränderungen Zeit brauchen, ist jeder Tag, an dem keine Entscheidung fällt, ein verlorener Tag. Das mag drastisch klingen, aber es hat einen ernsten Hintergrund: Uns muss jetzt gelingen, den Lehrkräftemangel zu überwinden, durch gute Ausbildung und bessere Einkommen, durch Entlastungen und Perspektiven zur persönlichen Weiterentwicklung. Jede einzelne Maßnahme, die in den PEK-Verhandlungen gedacht, diskutiert, verworfen, wiederaufgenommen wird, braucht nach der Entscheidung an auch die Umsetzung. Dies alles ist wertvolle Zeit, in der weiterhin Unterricht ausfällt, Lehrkräfte abwandern, Lernbiografien unter schwierigen Bedingungen geschrieben werden. Jetzt ist die Zeit für Entscheidungen. Jetzt ist die Zeit für die Umsetzung.
Ein weiterer Erfolg: Mehr Mitbestimmung an den Hochschulen Thüringen hat ein neues Hochschulgesetz, dass auch aufgrund der Einflussnahme der GEW Thüringen die Mitbestimmung an Hochschulen verbessert und damit einen Beitrag zur weiteren Demokratisierung der Hochschulen leistet. Wir werden die Umsetzung des Gesetzes wie immer kritisch begleiten und die Beschäftigten an den Hochschulen über ihre neuen und alten Rechte informieren. Für die anstehende Sommerzeit mit Ferien und Urlaub wünsche ich Euch gutes Wetter, Zeit zum Entspannen und Kräftesammeln. Denn nach dem Sommer warten wieder neue Herausforderungen auf uns. Und ganz sicher auch ein paar noch nicht gelöste.
Kathrin Vitzthum Landesvorsitzende
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(ANTI-)DISKRIMINIERUNG – MEDIEN UND PÄDAGOG*INNEN IN DER PFLICHT
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Einleitung
Warum Antidiskriminierung ein Thema für die Bildung ist Der Landesausschuss Diversity der GEW Thüringen freut sich, den Schwerpunkt Antidiskriminierung in einem Themenheft gestalten zu können. Welche Beiträge Euch dazu erwarten, findet Ihr weiter unten. Doch zunächst soll die Frage geklärt werden, welche Diskriminierungen es gibt und warum das auch im Bildungsbereich eine Rolle spielt. Alle Menschen genießen in vielen Lebenslagen Privilegien, erfahren aber in anderen Lebenslagen Benachteiligungen. Dies geschieht zumeist auf Grundlage von Zuschreibungen. Menschen werden in eine Schublade gesteckt und mit einem Etikett versehen. Darauf stehen dann Vorannahmen, was die Person ausmacht, was sie angeblich kann oder nicht kann. Sechs dieser Schubladen mit ihren Etiketten berücksichtigt beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der §1 nennt hier Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Aber es gibt noch viele weitere. Sie alle können Grund dafür sein, Diskriminierung zu erfahren. Manchmal stehen sich die Menschen verschiedener Schubladen konfrontativ gegenüber. Jeder kennt beispielsweise das Klischee des Schwule verprügelnden Ausländers. Hier werden ethnische Herkunft bzw. eine rassistische Zuschreibung aufgrund der Hautfarbe gegen die sexuelle Identität ausgespielt. Oft werden Menschen aber auch zeitgleich in verschiedene Schubladen gesteckt und sind von Mehrfachdiskriminierung betroffen. So kann sich beispielsweise eine gehörlose, lesbische Christin in ihrer Gemeinde ausgeschlossen fühlen und sucht lieber Zusammenkünfte von Gehörlosen auf. Dort wiederum kann sie sich nicht durchringen, sich zu outen, weil sie Ausgrenzung wegen ihrer sexuellen Identität fürchtet. Oder noch schlimmer, der Mensch zieht sich in sich zurück.
Antidiskriminierung im Bildungsbereich Gerade im Bildungsbereich können wir uns diesen Schubladen und Zuschreibungen nicht entziehen. Alle Menschen einer gewissen Altersspanne sind verpflichtet, Bildungseinrichtungen aufzusuchen und auch später kommen wir um Bildungsinstitutionen nicht herum. Auch wir Pädagog*innen sind vielfältig und werden in verschiedene Schubladen gesteckt. Kinder und Jugendliche üben gesellschaftliche Verhältnisse ein. So verwundert es nicht, dass Antidiskriminierungsansätze wie der Anti-Bias-Ansatz ursprünglich für den Bereich der frühkindlichen Bildung entwickelt wurde. Denn im Bildungsbereich können wir ansetzen, gegensteuern und die Differenzlinien sichtbar machen. Wer ist privilegiert und wer wird benachteiligt und wo finden ableitend Bildungsermöglichungen statt und wo dagegen Bildungsverhinderungen? Ebenso stehen wir Pädagog*innen im Mittelpunkt. Durch Kolleg*innen und durch Schüler*innen, aber auch durch Angehörige oder durch die Bildungsverwaltung können wir ebenfalls in Schubladen landen und sind damit potentiell von Diskriminierung betroffen. An diesen arbeitet mensch sich gerne ab. Nun gilt es für die Situationen und Mechanismen zu sensibilisieren. Wie funktioniert Diskriminierung, auf welchen Ebenen findet sie statt. Welche Rolle spielen dabei Haltung und Macht? In dem Zusammenhang müssen wir uns mit Vorurteilen beschäftigen.
Was Euch in diesem Schwerpunkt erwartet In diesem Heft erwarten uns zwei Gastbeiträge: Dr. Janine Dieckmann vom IDZ (Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft) wirft einen Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Bereiche, die es nicht abdeckt. Vom Zentrum für Rechtsextremismusforschung, Demokratiebildung und gesellschaftliche Integration setzt sich Dr. Axel Salheiser mit der Rolle von Pädagog*innen auseinander und wie sie zu einem diskriminierungsärmeren und bewussteren Klima in den Bildungseinrichtungen beitragen können. Zudem haben wir wieder einige Veranstaltungsankündigungen, Material- und Linksammlungen dabei. Dort sind Verweise zu Methoden und Materialien zur Antidiskriminierungsarbeit enthalten, aber auch Verweise an Beratungsstellen zum Thema. In einem weiteren Beitrag befasst sich Marcus Heyn mit Cybermobbing und Hass-Sprache. Weiterhin hat er für uns zusammengefasst, was die Schulbuchanalyse der AG LSBTI* ergeben hat , und er bringt weitere Impulse und Anregungen mit ein. Schließlich berichten wir von der Arbeit der GEW an den Themen Vielfalt und Antidiskriminierung und formulieren Anforderungen an eine Landesantidiskriminierungsstelle. Wir haben versucht verschiedene Formate einzubringen und alle Bildungsbereiche zu berücksichtigen. Leider ist es uns diesmal nicht in vollem Umfang gelungen - so ist beispielsweise ein Interview zu Vielfalts- und Antidiskriminierungsstrategien in der KiTa nicht zustande gekommen. Wir hoffen dennoch, dass für alle Leser*innen spannende Beiträge und Anregungen dabei sind, und wünschen viel Spaß bei der Lektüre.
Marcel Helwig Landesausschuss Diversity und Junge GEW
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(ANTI-)DISKRIMINIERUNG – MEDIEN UND PÄDAGOG*INNEN IN DER PFLICHT
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Gastbeitrag von Dr. Janine Dieckmann
Warum das AGG allein nicht reicht Das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 stellte eine wichtige Zäsur für den Diskriminierungs- bzw. Minderheitenschutz in Deutschland dar. Als eines der letzten EU-Länder folgte Deutschland damit den geforderten EU-Richtlinien. Diskriminierung wird im AGG § 3 definiert als „Benachteiligung […], wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.“ Es wird im AGG durchgängig von „Benachteiligung“ gesprochen. Das Wort „Diskriminierung“ kommt vor Abschnitt 6 nicht einmal vor. Abschnitt 6 beschreibt die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), welche parallel zur Begleitung eingesetzt wurde. Laut AGG kann Diskriminierung unmittelbar durch (Be-)Handlungen von Personen geschehen, z. B. das Verwehren des Zugangs oder von Dienstleistungen in Einrichtungen aufgrund der in § 1 geschützten Merkmale. Diskriminierung findet auch mittelbar durch ungerechtfertigte „dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren“ (§ 3) statt, d. h. institutionelle Diskriminierung wie das Nichterhalten eines Arbeitsplatzes oder einer Wohnung. Der Geltungsbereich des AGG erstreckt sich laut § 2 über den Bereich „Arbeit“ (Zugang zu Erwerbstätigkeit, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Zugang zu Berufsbildung), „Sozialschutz“ (soziale Sicherheit, Gesundheit), „Bildung“ sowie „Zugang zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen“ (z.B. Wohnraum).
Aus Sicht der Betroffenen Nach wie vor werden Menschen in Deutschland unter anderem aufgrund der im AGG § 1 geschützten Merkmale diskriminiert. Eine repräsentative Umfrage der ADS im Jahr 2015 zeigte, dass aufgrund der Merkmale in § 1 knapp ein Drittel aller Deutschen in den letzten zwei Jahren vor der Befragung Diskriminierung erlebt haben (siehe Abbildung). Am häufigsten nannten die Teilnehmenden ihr Lebensalter als Diskriminierungsgrund (14,8 %), gefolgt von der sozioökonomischen Lage (10,1 %) – welche wohlgemerkt bisher kein im AGG festgeschriebenes Merkmal ist. An dritter Stelle folgten Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Geschlechts bzw. der Geschlechtsidentität.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § 1 Ziel des Gesetzes „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse [sic] oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Mit Diskriminierung sind Betroffene im Alltag in Interaktion mit Anderen konfrontiert (von Beleidigungen bis hin zu Gewalt). Betroffene erleben oben beschriebene – und durch das AGG fokussierte – institutionelle Diskriminierung wie Job- oder Wohnungsabsagen. Nicht im AGG eingeschlossen sind Kontrollen ohne Verdacht (z. B. durch Polizei). Diskriminierung findet auch auf struktureller Ebene statt: Hierzu zählen Erfahrungen, die z. B. durch Marginalisierung (z. B. fehlende Barrierefreiheit) oder mit herabsetzenden Darstellungen in öffentlichen Diskursen und medialen Darstellungen gemacht werden. Gesellschaftliche Werte und Normvorstellungen drücken sich in Repräsentationsverhältnissen aus, d. h. in der Sichtbarkeit von Minderheiten und Frauen (z. B. in Schulmaterialien, im Bundestag). Für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, stellt sie einen chronischen lebenslangen Stressor dar. Eine Befragung von Betroffenen in Thüringen 2017 zeigte, dass die Anzahl der Diskriminierungserfahrungen in den letzten zwei Jahren negativ mit der Gesundheit der Menschen, ihrem Sicherheitsgefühl in Thüringen und ihrem Vertrauen in Regierung, Polizei und Gerichte einher ging (Dieckmann/Geschke/Braune 2017). Je mehr Diskriminierungsmerkmale Betroffene für sich wahrnahmen, desto negativere Auswirkungen berichteten sie (z. B. als lesbische Frau mit Behinderung). Mehrdimensionale Diskriminierungserfahrungen spielen für viele Betroffene eine bedeutsame Rolle. Von dieser Bandbreite an Diskriminierung bildet das AGG nur einen Bruchteil ab.
Antidiskriminierungsberatung
Abbildung: Aus „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland: Erste Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung und einer Betroffenenbefragung“, Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2016
Unerlässlich für eine funktionierende Antidiskriminierungspolitik ist neben dem gesetzlichen Diskriminierungsschutz auch eine unabhängige Antidiskriminierungsberatung, so Daniel Bartel, Geschäftsführer des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd). Durch professionelle Antidiskriminierungsberatung werden Betroffene über ihre Möglichkeiten des Einspruchs informiert, im Falle einer Anzeige prozessbegleitend unterstützt und im Umgang mit Diskriminierung (auch jenseits des AGG) sowie mit möglichen psychischen und ökonomischen Folgen beraten. Langfristige Modelle einer flächendeckenden Beratung gibt es in Deutschland nur wenige. In Thüringen vernetzen sich momentan zivilgesellschaftliche Initiativen mit Unterstützung des advd, um die Schaffung einer solchen Infrastruktur voranzutreiben.
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(ANTI-)DISKRIMINIERUNG – MEDIEN UND PÄDAGOG*INNEN IN DER PFLICHT
Diskriminierung im Bildungsbereich Im AGG wird der Bildungsbereich zwar erwähnt, jedoch ist Bildung bekanntermaßen Ländersache. So betont die ADS in ihrer Evaluation des AGG, dass „Bund und Länder aufgerufen [sind], einen vergleichbaren Diskriminierungsschutz auch dort zu schaffen, wo z.B. Sicherheitsbehörden oder staatliche Bildungsträger gegen die Diskriminierungsverbote verstoßen.“ (ADS, 2016, S.19). Ein Fenster dafür bietet in Thüringen momentan die Enquete-Kommission im Landtag zu „Rassismus und Diskriminierung“. Zahlreiche Stellungnahmen aus dem Thüringer Bildungsbereich wurden angehört. Die Landesschülervertretung berichtete z.B. von Vorfällen rassistischer Diskriminierung, Diskriminierung aufgrund des sozioökonomischen Status und aufgrund des Gewichts. Auch über institutionelle Diskriminierung wurde gesprochen wie den Fakt, dass Jugendliche mit Migrationsgeschichte weniger häufig das Abitur erreichen. Die Empfehlung für eine Antidiskriminierungsgesetzgebung auf Landesebene (u.a. für den Bildungsbereich) wäre ein wünschenswertes Resultat der Enquete. Der Thüringer Bildungsminister Holter zeigte
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sich 2017 offen gegenüber diesen Überlegungen: „Im kommenden Jahr will er sein Ministerium an einem Antidiskriminierungsgesetz arbeiten lassen.“ (Thüringen 24, 18.12.2017) Quod erat demonstrandum: Das AGG allein reicht nicht aus. Es kann nur ein Baustein von vielen sein in einem gesamtgesellschaftlichen Maßnahmenpaket gegen Diskriminierung auf allen Ebenen in allen Lebensbereichen.
Dr. Janine Dieckmann wissenschaftliche Referentin am Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft www.idz-jena.de
Literaturnachweise & Leseempfehlungen: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2016). Diskriminierungserfahrungen in Deutschland: Erste Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung und einer Betroffenenbefragung. Download unter: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Projekte/ Umfrage_Diskriminierung_in_Deutschland/Umfrage_node.html Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2016). Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Download unter: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/AGG/AGG_Evaluation.pdf?__blob=publicationFile&v=15 Dieckmann, Janine/Geschke, Daniel/Braune, Ina (2017). Die Auswirkungen von Diskriminierung für Betroffene und die Gesellschaft. In: Schriftenreihe „Wissen schafft Demokratie“ des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft, Band 2, Amadeu Antonio Stiftung: Berlin. Thüringen 24 (18.12.2017). Studie: Diskriminierte fühlen sich krank und unsicher. Download unter: https://www.thueringen24.de/jena/ article212885617/Studie-Diskriminierte-Thueringer-fuehlen-sich-krank-und-unsicher.html
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(ANTI-)DISKRIMINIERUNG – MEDIEN UND PÄDAGOG*INNEN IN DER PFLICHT
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Gastbeitrag von Dr. Axel Salheiser
Demokratische Schule – demokratisch geschulte Pädagog*innen? Stärker noch als andere Berufsgruppen sind Lehrer*innen und Schulpädagog*innen in ihrem Alltag vor die Herausforderung gestellt, demokratische Prinzipien zu befolgen und an andere zu vermitteln. Zu ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gehört die Einhaltung professioneller Standards, die einen konsequenten Menschenrechtsbezug verlangen. Ziel sollte es sein, eine diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Teilhabe aller im Schulalltag zu gewährleisten. Lehrende und Erziehende sind wichtige Vorbilder für die Schüler*innen und müssen sich auch der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten bzw. deren Erwartungen stellen. Der gelegentliche Einwand, Schule könne kein „Reparaturbetrieb“ für alle gesellschaftlichen Fehlentwicklungen sein, ist vor dem Hintergrund widersprüchlicher und bisweilen inflationärer Forderungen gegenüber Pädagog*innen verständlich. Doch in Bezug auf Demokratiebildung, Diskriminierungsfreiheit und die wertschätzende Anerkennung von Vielfalt muss die Schule als zentrale Sozialisationsinstanz ihrem gesellschaftlichen Auftrag gerecht werden. Im „Mikrokosmos Schule“ begegnet und verdichtet sich ein breites Spektrum von Einstellungen und Verhaltensweisen, die in der Gesellschaft existieren. Dies führt unweigerlich auch zu Konfrontationen und Konflikten zwischen bzw. unter Lehrenden, Lernenden und Angehörigen. Wichtig ist trotz allem, Kompromisse zu finden, durch die gemeinsame Ziele erreicht werden können, ohne dabei zentrale Handlungsaufträge zu vernachlässigen und professionelle Standards zu unterlaufen. Die Augen vor gesellschaftlichen Problemen wie z. B. Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder der Benachteiligung ökonomisch Benachteiligter zu verschließen und die schulische Mitverantwortung dafür abzuweisen ist der falsche Weg.
Ungleichwertigkeitsdenken und Diskriminierung müssen erkannt werden können Diskriminierenden Einstellungen und undemokratischem Verhalten darf nicht erst dann Einhalt geboten werden, wenn Grenzen der Legalität bereits überschritten sind oder wenn „Extremismus“ nach der Kategorisierung durch Polizei und Verfassungsschutz vorliegt. In solchen Fällen würde der Handlungsauftrag der Lehrenden ohnehin bei der Melde- bzw. Anzeigepflicht enden. Der eigentliche Aufgabenbereich von Pädagog*innen ist die Prävention und niederschwellige Intervention; sie sollten Sorge dafür tragen, dass Einstellungen und Verhaltensweisen, die auf Ungleichwertigkeitsdenken basieren, gar nicht erst ausgebildet werden oder sich weiter verfestigen. Dies setzt voraus, dass Pädagog*innen die unterschiedlichen Formen von Ungleichwertigkeitsdenken und Diskriminierung erkennen und einordnen können. Vor allem aber müssen sie dazu befähigt und ermutigt werden, Prinzipien der gleichwertigen Teilhabe, der Chancengerechtigkeit und des gegenseitigen Respekts zu vermitteln, adäquat auf undemokratische Tendenzen zu reagieren und dies als zentralen Aspekt ihres Handlungsauftrages zu reflektieren. Das Erlernen von Präventionsstrategien und die Einübung konkreter Interventionspraktiken für den Schulalltag sollten deshalb feste Bestandteile der Aus- und Fortbildungen für alle Lehrer*innen und Pädagog*innen sein. Dies gilt fächerübergreifend.
Unsicherheit und Ratlosigkeit bei vielen Kolleg*innen Wenn beispielsweise bei einer Gruppendiskussion im Klassenzimmer rassistische und fremdenfeindliche Bemerkungen fallen, auf
dem Pausenhof homophobe Schimpfwörter benutzt werden oder Schüler*innen Bekleidung mit (legalen oder illegalen) Symbolen oder Codes der rechtsextremen Szene tragen, darf niemand weghören oder wegsehen. Hier muss eine angemessene pädagogische Bearbeitung erfolgen. Auch Mobbing darf nicht als grundlos anmutende „Streitigkeit zwischen Kindern“ bagatellisiert werden: Meist besteht die Ursache in frühzeitig ausgeprägtem Ungleichwertigkeitsdenken (z. B. bezüglich des Aussehens, der Herkunft, der Sprache, der Kleidung, der angeblichen Fähigkeiten der betroffenen Kinder usw.), das sich mitnichten durch ein wohlmeinendes „Vertragt Euch!“ aus der Welt schaffen lässt. Die in einem konkreten Fall fortgesetzter Beleidigungen geäußerte Meinung einer Lehrkraft, „Kinder seien eben so“, mutet wie eine pädagogische Kapitulationserklärung an. Andererseits verdeutlichte diese Aussage die Unsicherheit und Ratlosigkeit, die viele Kolleg*innen empfinden, denen eine Verbesserung des Schulklimas am Herzen liegt. Wichtig ist, dass Lehrende und Erziehende dabei immer ihre eigenen Einstellungen und ihre eigene Diskriminierungssensibilität reflektieren. In der repräsentativen Bevölkerungsbefragung des ThüringenMonitors 2017 deutete sich an, dass Lehrende und Erziehende selbst keineswegs frei von Vorurteilen sind. In erheblichem Umfang stimmen auch sie solchen Aussagen zu, die zur Erfassung von Einstellungen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit dienen. Allerdings war die Gruppe der mitbefragten Pädagog*innen zu klein, als dass Aussagen zu Einstellungsunterschieden getroffen werden könnten. Wissenschaftliche Spezialbefragungen von Thüringer Pädagog*innen nach Vorbild des Thüringen-Monitors gab es bisher nicht. Sensibilität, Wissen und Handlungskompetenzen für einen demokratischen und diskriminierungsfreien Schulalltag können Thüringer Pädagog*innen beispielsweise in Fortbildungsseminaren erwerben, die im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit von verschiedenen Institutionen angeboten werden. http://denkbunt-thueringen.de
Dr. Axel Salheiser ist Soziologe, Mitarbeiter am KomRex – Zentrum für Rechtsextremismusforschung, Demokratiebildung und gesellschaftliche Integration an der Friedrich-SchillerUniversität Jena und GEW-Mitglied
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(ANTI-)DISKRIMINIERUNG – MEDIEN UND PÄDAGOG*INNEN IN DER PFLICHT
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Analyse
Was nicht erwähnt wird, wird nicht gedacht Eindrücke aus der diversitätsbewussten Schulbuchanalyse der AG LSBT*I* der GEW. Warum eine Schulbuchanalyse? Die Schulbuchforschung versteht Lehr- und Lernmaterialien theoretisch als Politikum, Informatorium und Paedagogicum, denn sie sind „eingebettet in einen politischen, pädagogisch-didaktischen und gesellschaftlich-ökonomischen Kontext“ [1]. Vor diesem Hintergrund wird das in ihnen zu vermittelnde Wissen von verschiedenen
Homosexualität), die noch bis in die 1980er Jahre auf nationalsozialistische Denkmuster zurückgriffen. [4] Eine neuere Schulbuchanalyse, die neben Geschlechterdarstellungen auch auf verschiedene sexuelle Identitäten fokussiert, stammt von Melanie Bittner im Auftrag der GEW (2012). In Anlehnung an diese gleichstellungsorientierten Untersuchungen nahm die AG Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter* (kurz: LSBT*I*) der GEW in ihrer Frühjahrssitzung im April dieses Jahres eine diversitätsbewusste Lektüre aktueller Schulbücher insbesondere der Fächer Geschichte, Englisch, Politik/Gesellschaftslehre und Biologie vor. Wenngleich die Untersuchung nicht als repräsentativ gelten kann – schon allein, weil nur die Verlagsgruppe Westermann und Cornelsen dankenswerter Weise Lehrmittel zur Verfügung gestellt haben – sollen im Folgenden Tendenzen aufgezeigt werden, die in der gemeinsamen Überblicksarbeit herausgestellt wurden.
Vielfalt in der Bildsprache Bilder und Abbildungen illustrieren nicht nur Lehrinhalte, sie reproduzieren auch Vorstellungen von Wirklichkeit. Dass sich Verlage zunehmend bemühen in der Bildsprache vielfaltssensibler zu sein, ist ein Ergebnis der Untersuchung. Doch noch immer schleichen sich No-Nos in die Darstellungen ein: So wird in Erlebnis Biologie für die Jahrgangsstufen 7 und 8 in Baden-Württemberg (Verlagsgruppe Westermann) der Aspekt der sexuellen Identität (nur) mit einer Drag Queen bebildert (S. 120).
Alle Fotos dieses Beitrag von Marcus Heyn
Akteur*innen ausgehandelt. In Folge dessen bilden Schulbücher „Wissen nicht einfach nur neutral ab, sie produzieren Wissen je nachdem welche Begriffe, Inhalte, Forschungsergebnisse, Kritikpunkte aufgegriffen werden oder nicht aufgegriffen werden, wodurch sie auch gesellschaftlichen Einfluss nehmen.“ [2] Die Aufbereitung von Informationen in Lernmitteln prägt damit den geheimen Lehrplan im Schulalltag mit. Aus diesem Grund sind Schulbücher immer wieder Gegenstand der Bildungsforschung – und das nicht erst seit Kurzem. Eine der frühen Untersuchungen zur Darstellung von Geschlecht stammt z. B. von Renate Rauch (1977), die klischeehafte Frauenbilder in Schulbüchern als Legitimation für die gesellschaftliche und rechtliche Benachteiligung von Frauen in der BRD aufdeckte. [3] Später zeigte Detlev Franz in bundesdeutschen Biologiebüchern Rassismen (u.a. Befürwortung von Eugenik) und Sexismen (u. a. Pathologisierung von
Beim Thema Nahrungsbeschaffung werden frühere Methoden mit dunkelhäutigen Menschen in Lendenschutz bebildert, die mit Pfeil und Bogen in der Savanne jagen, während die heutige Art der Nahrungsmittelbeschaffung mit einem Besuch weißer Menschen im Supermarkt illustriert wird (S. 61). Auch beim Thema Körperbau und Bewegung (S. 38) werden weiße Menschen beim Kraftsport und in High-Heels gezeigt, die einzige Abbildung von People of Colour im gesamten Kapitel erfolgt exotisierend beim Tragen von schweren Lasten auf dem Kopf. Menschen unterschiedlicher Hautfarben werden in den untersuchten Büchern überwiegend marginalisiert. Wenn, dann tauchen sie gezielt in Kontexten auf, in denen die Unterschiedlichkeit von Menschen bzw. von Gepflogenheiten besprochen wird – und dann vielfach als Bewohner*innen anderer Kontinente. Das ist rassistisch und eines Einwanderungslandes nicht würdig. Positive Ausnahmen bei der Sichtbarkeit ethnischer Vielfalt bilden die Englischbücher Headlight 6 und Lighthouse 3 von Cornelsen. Allerdings kommen auch hier Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung zu selten vor. Wenn, dann stereotyp im Rollstuhl.
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(ANTI-)DISKRIMINIERUNG – MEDIEN UND PÄDAGOG*INNEN IN DER PFLICHT
Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt Zwar tauchen vielfältige Liebensformen mittlerweile in beinah allen untersuchten Lehrbüchern auf (negative Ausnahmen bilden o. g. Englischbücher), diese werden immer seltener gesondert als Exkurs verhandelt. Allerdings wird das zweigeschlechtliche Ideal in nur wenigen Fällen aufgebrochen – Trans*-Personen tauchen in nur zwei Lehrwerken und nur im Fach Biologie in Text und Bild auf: In Fachwerk Biologie 7-9 für Baden-Württemberg (Cornelsen) und in Erlebnis Biologie 7/8 ebenfalls für Baden-Württemberg (Westermann). Intersexualität wird in einigen Biologiebüchern besprochen, allerdings beinah ausnahmslos im Kontext von Erbkrankheiten. Queere Menschen können nur mit wohlwollendem Blick dann und wann ausgemacht werden. Viel zu oft werden die Geschlechter noch immer mit den Farben Blau und Rosa markiert. Am wohlwollendsten stellt Biologie heute für die Jahrgangsstufen 9 und 10 für Niedersachsen (Verlagsgruppe Westermann) sexuelle und geschlechtliche Vielfalt dar. Unaufgeregt wird die „Vielfalt in Liebe, Sexualität und beim Geschlecht“ (S. 92) ausbuchstabiert: Heterosexualität, Bisexualität und Homosexualität werden definiert, das biologische Geschlecht (sex) und das psychische Geschlecht (gender) werden differenziert, Intersexualität und Transsexualität werden genannt. Die Textsprache lässt zwar an einigen Stellen die nötige Sensibilität vermissen, etwa wenn „Transsexuelle“ von „Transvestiten“ darin unterschieden werden, dass erstere Medikamente nähmen und sich operieren ließen, „um so weit wie möglich dem anderen Geschlecht ähnlich zu sehen“, während letztere lediglich „die Kleidung des anderen Geschlechts“ (S. 93) trügen. Die Abgrenzung ist ebenso oberflächlich wie diskriminierend. Dem Biologiebuch muss allerdings zugutegehalten werden, dass in Lernaufgaben reflektiert wird, weshalb Menschen fordern, die häufig pathologisierenden Attribute „transsexuell“ durch „transidentisch“ und „intersexuell“ durch „inter*“ zu ersetzen. Ebenso wird das Personenstandsgesetz problematisiert, demgemäß „die Angabe des Geschlechts im Geburtenregister weggelassen werden“ kann, wenn das Kind uneindeutige Geschlechtsmerkmale aufweist (ebd.). Dies schaffe eher Probleme, als dass es Intersexuellen helfe – die Lernenden werden aufgefordert, dazu Stellung zu beziehen. Ein Beispiel für „gut gemeint, aber schlecht gemacht“ zeigt das EthikBuch Respekt 2 von Cornelsen für die Klassenstufen 7/8 in Berlin. Gleichgeschlechtliche Liebe wird hier anhand der „Verbotenen Liebe von Delphinen“ besprochen (S. 37). Zwar mag die Schilderung, dass „drei Viertel aller männlichen Großen Tümmler […] in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften“ leben, beispielgebend dafür sein, dass Homosexualität naturgegeben ist und nicht etwa eine Einstellungs- oder Entscheidungsfrage, doch anhand tierischer Verhaltensmuster die Kriminalisierung und Pathologisierung von Homosexualität sowie die „Rechte und Pflichten [?] homosexueller Paare“ (ebd.) zu besprechen, ist irreführend und wird den emotionalen Aspekten von Liebe und Partnerschaft nicht gerecht.
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Dass Bildungsplanvorgaben in den Ländern ihre Wirkung in Unterrichtsmaterialien entfalten, zeigen die untersuchten Biologie- und Politiklehrbücher aus Baden-Württemberg mustergültig. Die weitgehend wertschätzende Thematisierung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in den Lehrwerken kann als Effekt der Forderungen des baden-württembergischen Bildungsplanes verstanden werden. So werden auch nur in diesen Lehrwerken „Transsexualität“ benannt und bebildert sowie die zunehmende Sichtbarkeit und Gleichstellung von LSBT*I* als Errungenschaft des emanzipatorischen Kampfes um Gleichberechtigung besprochen: Fachwerk Biologie 7-9 (Cornelsen) und Politik direkt 7/8 (Westermann). Ersteres ist auch das einzige Lehrwerk, das mit Eigendefinitionen statt mit Fremdzuschreibungen arbeitet. Beispiel: „Homosexuelle Männer bezeichnen sich selbst als schwul, homosexuelle Frauen sich als lesbisch“ (S. 288).
Familien- und Rollenbilder Die untersuchten Werke arbeiten mit verschiedenen Familienbegriffen. Das Arbeitsbuch für Politik und Wirtschaft Team für die gymnasialen Jahrgangsstufen 5/6 in Nordrhein-Westfalen (Verlagsgruppe Westermann) beispielsweise definiert Familie normativ (ohne Angabe von Quellen), wodurch kinderlose Paare und andere Beziehungskonstellationen ausgeschlossen werden (S. 61). Die Lernenden werden in einer Aufgabe außerdem aufgefordert „echte Familien“ zu identifizieren (ebd.). Demgegenüber leitet der Cornelsen-Verlag in Politik entdecken für die gymnasialen Jahrgangsstufen 7/8 den Familienbegriff etymologisch her (lateinisch „Hausgemeinschaft“), wodurch ein inklusiver Einstieg ermöglicht wird. Kinder unterschiedlicher Familienformen kommen hier zu Wort, die sowohl Vor- als auch Nachteile ihres Familienlebens benennen. Im Anschluss werden die Lernenden angeregt, ihre eigene Definition von Familie zu finden (S. 117). Erfreulicher Weise widmen sich alle untersuchten Politik- und Gesellschaftskundebücher der real gelebten Familienvielfalt, setzen sich mit Rollenvorstellungen innerhalb von Familien auseinander und fordern den Respekt gegenüber „neueren“ Familienformen ein. Das gelingt in den Lehrwerken allerdings recht unterschiedlich: In Menschen Zeiten Räume für die Jahrgangsstufe 6 in Berlin und Brandenburg wird im Kapitel „Jeder ist anders“ zwar die soziale Vielfalt in der Gesellschaft thematisiert, aber Geschlechterstereotype werden nach wie vor reproduziert: Mädchen tanzen und lesen laut der Steckbriefe gern, während die Jungen lieber Computer und Basketball spielen (S. 102-103). Darüber hinaus werden Regenbogenfamilien zwar benannt, aber von ElternKind-Familien abgegrenzt (S. 106) und nicht bebildert. Homosexualität wird lediglich im Kapitel Minderheitenschutz definiert. Gleichsam verhält es sich in der Ausgabe der Reihe Menschen Zeiten Räume für die Klassen 7/8 in Baden-Württemberg. Hier wird zur Abbildung von zwei Müttern mit zwei Kindern gefragt, „was daran ungewöhnlich ist“ (S. 70).
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Als Minderheiten werden des Weiteren „abweichende Religionen“ (S. 70) genannt. Im Anschluss daran sollen Gruppen genannt werden, die „von den ‚vorherrschenden Sitten und Verhaltensweisen‘ abweichen“ (ebd.). Dadurch wird offensiv Othering betrieben, die Markierung anderer Gruppen durch Distanzierung oder Differenzierung von einem mutmaßlichen gesellschaftlichen Konsens, um damit die eigene vermeintliche Normalität zu bestätigen. Mit Minderheitenschutz lässt sich das nicht vereinbaren.
Diskriminierung und Gewalt Erfreulich ist, dass in vielen Lehrwerken familiäre und schulische Konfliktsituationen sowie Mobbing thematisiert werden, um konstruktive Lösungsvorschläge zu besprechen und um Gewalt und Missbrauch zu ächten. Mehrfach wird Toleranz gegenüber den vermeintlich „Anderen“ eingefordert und Empathie durch Fallgeschichten und Rollenspiele eingeübt. Dass trotz der zunehmenden rechtlichen Gleichstellung die soziale Gleichberechtigung noch aussteht, wird in verschiedenen Kontexten aufgegriffen. In diesem Zusammenhang werden Sexismus, Rollenklischees und Ausgrenzung mit Verweis auf die Grundrechte dekonstruiert und unter Einbeziehung neuer Medien diskutiert. Während allgemein die Funktion der Medien sowie ihre Beeinflussung der öffentlichen Meinung in allen untersuchten Sozialkunde- und Politiklehrbüchern besprochen werden, sticht die Politik erleben-Reihe der Westermann-Verlagsgruppe für die Klassenstufen 7 bis 10 dadurch heraus, dass sie sich der Gefahren digitaler Kommunikation und sozialer Medien widmet: Vom Umgang mit dem Smartphone und der Nutzung von Informationen im Internet, über das Erkennen von Fake News sowie das Verhalten auf Plattformen und Dating-Portalen, bis hin zu Interventionsmöglichkeiten bei Hate Speech und Cyber-Mobbing – in teils kreativen und interaktiven Aufgaben werden die Schüler*innen angeregt, ihre Informationsund Medienkompetenzen zu schulen. Die Bedeutung der Pressefreiheit für die Demokratie wird in der Politik erleben-Auflage für die neuen Bundesländer von 2017 vor dem Hintergrund wieder zunehmender Angriffe auf Journalist*innen und der Diffamierung der Medien besprochen. In diesem Zusammenhang wird der Kampfbegriff „Lügenpresse“ als leerer Signifikant demaskiert, der u. a. von der Pegida-Bewegung popularisiert wurde, um pauschal jene Medien zu diskreditieren, die nicht die fremdenfeindlichen und nationalistischen Positionen vertreten. Die Schüler*innen werden angehalten zu reflektieren, womit der Hass auf die Medien vereinzelt legitimiert wird und wie sehr es „Pressefreiheit und Demokratie“ gefährdet, wenn Journalist*innen „von Teilen der Bevölkerung beschimpft und bedroht werden“ (S. 211). Auch die Bedeutung von Inklusion wird nun häufiger angesprochen. Die Westermann-Verlagsgruppe lässt z. B. im Politik- und Wirtschafts-
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buch Team Kinder zu Ausgrenzungserfahrungen zu Wort kommen. Leider wird der Inklusionsbegriff hier allerdings auf das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen eingeengt. Die Diversitätssensibilität ist dahingehend in allen untersuchten Schulbüchern weiter ausbaubar.
Der Umgang mit HIV Leider ist auch ein unaufgeregter und differenzierter Umgang mit der erworbenen Immunschwäche noch immer keine Selbstverständlichkeit. So fragt etwa das Lehrbuch Erlebnis Biologie für die Jahrgangsstufen 7 und 8 in Baden-Württemberg (Verlagsgruppe Westermann) auf Seite 212: „Wie groß ist das Risiko sich mit AIDS zu infizieren?“ (der Erreger ist HIV, AIDS ist ein Symptomkomplex) und attribuiert AIDS später reißerisch als „tödliche Infektionskrankheit mitten unter uns“ (S. 214). An Aktualität mangelt es ebenso: So ist von einer „Kombination aus mehreren Medikamenten“ die Rede, die „starke Nebenwirkungen“ haben. Die Verträglichkeit der antiretroviralen Therapie ist inzwischen so hoch, dass sie HIV-positiven Menschen die gleiche Lebenserwartung ermöglicht wie einem HIV-negativen Menschen. Dass sie darüber hinaus einen ebenso verlässlichen HIV-Schutz wie das Kondom garantiert (Stichwort: „Schutz durch Therapie“) und Familienplanung ermöglicht, bleibt in den untersuchten Biologiebüchern unerwähnt. Nach wie vor werden angstgenerierende Bilder reproduziert, die einen sensiblen Umgang mit HIV erschweren und HIV-positive Menschen nicht aus der alltäglichen Stigmatisierung befreien. Als Anregung für die Reflexion von diskriminierenden und geschlechterstereotypen Darstellungen in Lehrmaterialien hat die AG LSBT*I* bereits 2013 die Broschüre „Geschlecht und sexuelle Vielfalt – Praxishilfen für den Umgang mit Schulbüchern“ erstellt. Diese vereint ebenso Praxistipps für die Fächer Deutsch, Geschichte, Sozialkunde, Biologie und Fremdsprachen. Siehe: w w w.gew.de /au ssch u e sse- arbeitsgruppen/weitere-gruppen/ ag-schwule-lesben-trans-inter/ratgeber-praxishilfe-und-studie/geschlechtund-sexuelle-vielfalt-praxishilfen-fuerden-umgang-mit-schulbuechern/ Marcus Heyn Sprecher der AG LSBT*I* der GEW
Wiater, Werner (2003): Schulbuchforschung in Europa – Bestandsaufnahme und Zukunftsperspektive. S. 12. GEW (2012): Geschlechterkonstruktionen und die Darstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* (LSBTI) in Schulbüchern. Eine gleichstellungsorientierte Analyse von Melanie Bittner im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung. Frankfurt a.M. S. 13. [3] Rauch, Renate (1977): Bollwerk des Patriarchats. Klischees in Schulbüchern. In: Betrifft: Erziehung. S. 70-74. [4] Franz, Detlev (1993): Biologismus von oben. [1]
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Forderung
Es braucht mehr Medienkompetenz! Marcus Heyn, Sprecher der AG LSBT*I* der GEW, über Hasskommentare und Gewalt im Netz, die für Kinder und Jugendliche längst Normalität sind. Seit der Social-Media-Revolution Ende der 1990er Jahre wird der Umgang mit Nachrichten und das Miteinander im Netz immer bedeutsamer. Nicht zuletzt Meldungen über Manipulation von Wählerstimmen und das demokratiezersetzende Potential von Fake News zeigen die negativen Auswirkungen, die die digitale Kommunikation mit sich bringen kann. Deshalb wird immer öfter und immer lauter die Herausbildung von Nachrichten- oder Medienkompetenz im Netz gefordert. Dass unter anderem Facebook Anfang dieses Jahres seine AGB aktualisiert und mehr Transparenz zugesichert hat, geht nicht allein auf den Missbrauch privater Daten zur Beeinflussung des US-Wahlkampfes zurück. Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz, kurz NetzDG, hat daran einen ebenso entscheidenden Anteil. Seit dem 1. Januar 2018 werden soziale Netzwerke zur aktiven Bekämpfung von Hass, Hetze und illegalen Inhalten angehalten. Deren Löschung soll innerhalb von 24 Stunden erfolgen, ansonsten drohen Geldstrafen. Volksverhetzung, Hate Speech und Cyber-Mobbing soll damit Einhalt geboten werden. Auch auf EU-Ebene wird seit Längerem über ein Gesetz zur Bekämpfung von Hass und Urheberrechtsverletzungen im Netz nachgedacht. Doch juristische Sanktionen helfen nicht allein, um kompetent mit Inhalten im Web 3.0 umzugehen. Auch Nutzer*innen und die institutionelle Bildung sind gefragt, Nachrichten- und Medienkompetenz auszubilden.
Unerreichbare Aktualität von Schulbüchern Schulbücher greifen bereits immer öfter den Umgang mit neuen Medien sowie Gewalt im Netz auf – doch können auch diese nur bedingt auf aktuelle Entwicklungen Bezug nehmen: Der inzwischen landläufige Begriff der Fake News etwa taucht bisher in so gut wie keinem Lehrwerk auf, da er noch ziemlich jung ist (erfreuliche Ausnahmen bilden die Lehrbücher „Politik erleben“ der Westermann-Verlagsgruppe). Doch ist es eine wichtige Schlüsselkompetenz, die Wahrhaftigkeit von Informationen überprüfen zu können. Die OECD spricht hier von global skills, die in künftigen PISA-Untersuchungen berücksichtigt werden sollen. Denn die neue Form der Öffentlichkeit ermöglicht es, dass jeder Mensch alles in den digitalen Äther schleudern kann – unabhängig von Pressecodices, sorgfältiger Recherche oder redaktioneller Kontrolle. Mitteilungen jeder Art können so rasant vervielfältigt, verfälscht und instrumentalisiert werden, sie besitzen das Potenzial der rasanten Verselbständigung. Die einen bezeichnen dies als Demokratisierung öffentlicher Kommunikation, andere als „Triumph der Schwarmdummheit“ (Martin Spiewak). Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei, dass soziale Netzwerke als kommerzielle Einrichtungen das Bestreben haben, dass sich ihre User so lange wie möglich auf ihrer Seite aufhalten. Gelockt werden diese u. a. durch polarisierende, skurrile oder populäre Inhalte. Die Boulevardisierung von Nachrichteninhalten ist die notwendige Folge. Informationen werden somit mit dem Fokus auf das human interest mithilfe von Algorithmen und social bots auf jede*n Nutzer*in zugeschnitten. Fertig ist die personifizierte Filterblase.
Besorgniserregendes Mediennutzungsverhalten Vor diesem Hintergrund erscheint das inzwischen gut untersuchte Mediennutzungsverhalten von Studierenden und Schüler*innen besorg-
niserregend. Die TU Dresden fragte 2017 Lehramtsstudierende nach ihren bevorzugten Nachrichtenquellen und ermittelte, dass häufig als erste Quelle die sozialen Medien genannt werden, während Zeitungen etwa nur von 20 Prozent der Befragten gelesen würden. Ein Fünftel bildete sich sogar einzig und allein über Informationen, die ihnen von Facebook, Google oder Freund*innen in ihre Filterblase gespült werden. [1] Gleichzeitig hält sich laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung von 2017 der Enthusiasmus für den Einsatz neuer Medien in der Gruppe der Studierenden in Grenzen. Von allen befragten Fachgruppen waren zukünftige Lehrkräfte am wenigsten aufgeschlossen gegenüber digitalen Medien. [2] Das überrascht, wenn man bedenkt, dass diese die nächste Generation auf die Wirklichkeit vorbereiten wollen. Die spielt sich bei Kindern und Jugendlichen immer öfter im Netz ab. Gemäß der KIM-Studie, einer Untersuchung des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest zur Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen von 2016, nutzt bereits jede*r Sechs- bis Siebenjährige das Internet. „Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil bis auf 90 Prozent bei den Zwölf- bis 13-Jährigen an (8-9 Jahre: 60 %, 10-11 Jahre: 75 %).“ Fast jede*r fünfte Acht- bis Neunjährige besitzt ein eigenes Smartphone, bei den 10- bis 11-Jährigen ist es beinah jede*r zweite, bei den Zwölf- bis 13-Jährigen etwa 61%. [3]
Digitale Medien als Bestandteil des Alltags Für Kinder und Jugendliche sind digitale Medien demnach ein wichtiger und selbstverständlicher Bestandteil ihres Alltags. Von der Quantität der Mediennutzung darf aber nicht auf die Medienkompetenz geschlossen werden. Eine Untersuchung der Stanford Graduate School of Education kam zu dem Ergebnis, dass ein Großteil der Jugendlichen Nachrichteninhalte nicht von Werbebotschaften unterscheiden kann. Außerdem unterschätzen sie oft die Risiken und Folgen ihres Handelns im Netz. Dass sie darüber hinaus mit Hasskommentaren oder unangemessenen Inhalten in Berührung kommen, ist eine Folgeerscheinung der Nutzung neuer Medien. Laut einer FORSA-Umfrage von 2017 wurden 94 Prozent der 14- bis 24-Jährigen bereits mit Hasskommentaren konfrontiert, nur 30 Prozent meldeten diese aber. [5]
Medienkompetenz bisher nicht im Fokus von Schule Die Nutzung digitaler Medien sowie der Umgang mit diesen ist deshalb ein wichtiges Thema in der Bildung. Doch werden diese noch immer viel zu wenig in Schulen eingesetzt. Zunächst liegt dies an der unzureichenden Infrastruktur, die einen spontanen Einsatz neuer Medien im Unterricht verhindert. Deutschland schneidet diesbezüglich im internationalen Vergleich schlecht ab. [4] Auch stehen manche Pädagog*innen neuen Medien ablehnend gegenüber, nicht zuletzt aus Angst, dass die Schüler*innen versierter mit diesen umgehen können. Für einen sichereren Umgang mit digitalen Medien müssen diese als Inhalte in die Aus- und Weiterbildung integriert werden. Doch noch immer gilt auch in Thüringen: „Wenn ein Student will, kann er in seinem gesamten Studium und im Referendariat um die Arbeit mit neuen Medien herumkommen.“ [4]
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Zu den Studien: T U Dresden (2017): Reuters Institute Digital News Survey. URL: www.hans-bredow-institut.de/de/publikationen/reuters-institute-digital-news-survey-2017-ergebnisse-fuer-deutschland [2] Bertelsmann Stiftung (2017): Monitor Digitale Bildung. Die Hochschulen im digitalen Zeitalter. URL: www.bertelsmann-stiftung.de//de/publikationen/publikation/did/monitor-digitale-bildung-2 [3] Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (2016): KIM-Studie. Kindheit, Internet, Medien. URL: www.mpfs.de/studien/kim-studie/2016 [4] Landesanstalt für Medien NRW (2010): Medienkompetenz in der Schule. URL: http://lfmpublikationen.lfm-nrw.de/index.php?view=product_detail&product_id=237 [5] Forsa (2017): Hate Speech. URL: www.lfm-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Service/Pressemitteilungen/Dokumente/2017/Ergebnisbericht_Hate-Speech_forsaMai-2017.pdf [1]
Glossar zu Hass, Belästigung und Gewalt im Netz Catfish
Hilfe
Als Catfish wird eine Person bezeichnet, die sich online für eine andere Person ausgibt, also ein Fake-Profil hat. Um sich vor Catfishing zu schützen, sollten in der digitalen Kommunikation die Angabe von Nachname und Adresse sowie das Senden intimer Bilder, auf denen das eigene Gesicht zu erkennen ist, unterbleiben.
Unangemessene Inhalte können bei den Betreiber*innen der jeweiligen Website gemeldet werden. Außerdem kann man Inhalte unter folgenden Adressen melden: www.jugendschutz.net, www.internet-beschwerdestelle.de - oder mit der kostenlosen App „Ban Hate“.
Counter Speech
Man kann auch anonym im Netz Hilfe holen unter: www.juuport.de, www.save-me-online.de, www.nummergegenkummer.de, www.handysektor.de. Oder Anonym beim Kinder- und Jugendtelefon: 116111.
Auf Hasskommentare oder Fake News kann jede*r dadurch reagieren, indem er*sie Kommentare oder Posts meldet oder diesen kontert. Gegenrede oder Counter Speech kann bedeuten, dass man Nutzer*innen auffordert, ihre angeblichen Fakten zu belegen oder ihnen mit sachlichen Argumenten widerspricht bzw. sie auf ihr unangemessenes Verhalten aufmerksam macht. Cyber-Mobbing Wird eine Person über einen längeren Zeitraum online beleidigt, bloßgestellt, bedroht oder belästigt, bezeichnet man das als CyberMobbing. Häufig geschieht das in sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter) oder per Smartphone (über WhatsApp z.B.). Grooming Eine besondere Form des Catfishings ist das Grooming. Dabei schreiben Erwachsene – häufig unter einem Fake-Account – gezielt Kinder und Jugendliche an mit dem Ziel, sexuellen Kontakt mit ihnen zu haben. Um sich vor Grooming zu schützen, sollte auf Sexting mit unbekannten Profilen verzichtet werden. Hate Speech Hate Speech oder Hassrede richtet sich vor allem gegen bestimmte Gruppen oder Minderheiten. Menschen werden z.B. wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Sexualität, ihrer Religion, einer Behinderung oder ihres Aussehens abgewertet. Besonders im Netz ist Hate Speech ein Problem, weil man sich hier scheinbar anonym bewegen kann.
Screenshot Hate Speech und Cyber-Mobbing zu ignorieren ist keine gute Strategie. Wenn man mit Trollen nicht diskutieren will, kann man sie bei den Betreiber*innen der Website melden. Außerdem sollte man einen Screenshot, ein Bildschirmfoto, von Hasskommentaren machen, um auch bei Löschung des betreffenden Beitrags einen Beweis zu haben. Wie man Screenshots macht: www.take-a-screenshot.org/de/ Sexting Die intime Kommunikation über sexuelle Themen und das Zeigen erotischer oder pornografischer Bilder über Smartphone oder im Web wird als Sexting bezeichnet. Häufig dient es der gegenseitigen Erregung. Wird man ungewollt mit diesen Inhalten konfrontiert, kann der Sender blockiert oder gemeldet werden. Troll Als Trolle werden Personen bezeichnet, die Beiträge oder Kommentare posten, nur um zu provozieren oder zu beleidigen. Selbst wenn eine Person nicht unter ihrem richtigen Namen trollt, kann sie z.B. über ihre IP-Adresse aufgespürt werden. Weitere Infos und Tipps: www.klicksafe.de
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Informationen und Materialien zur Thematisierung von Mediennutzung und digitaler Gewalt im Unterricht Informationen und Tipps für Lehrende, wie die sichere Internet- und Handynutzung in der Schule zum Thema gemacht werden kann: www.saferinternet.at/fuer-lehrende/ klicksafe.de: Informationen und Materialien zu „Was tun bei (Cyber)Mobbing“ in neuer Auflage (Februar 2018): www.klicksafe.de/themen/kommunizieren/cyber-mobbing/ Bundeszentrale für politische Bildung (BPB): Informationen und Materialien zum Thema „Fake News“: www.bpb.de/gesellschaft/medien-und-sport/fake-news BPB: „Entscheidung im Unterricht – Cybermobbing“ – Unterrichtsmaterialien für die Haupt- und Berufsschule mit DVD: www.bpb.de/shop/lernen/entscheidung-im-unterricht/176096/cybermobbing-ignorieren-oder-anzeigen Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V. (AKJS): Arbeitsmodule zur Prävention von Cybermobbing in Schule und Jugendhilfe: www.jugendschutz-brandenburg.de/neuauflage-arbeitsmodule-cybermobbing internet-abc (Portal für Kinder, Eltern und Pädagog*innen): Informationen und Materialien zum Thema „Hate Speech“: www.internet-abc.de/lehrkraefte/praxishilfen/hate-speech Bayerischer Rundfunk: Projekt „So geht Medien“ mit Unterrichtsmaterialien und Informationen: www.br.de/sogehtmedien/index.html Broschüre des Flüchtlingsrats Thüringen „Hate Speech – Zum Umgang mit Hetze im Internet“: www.fluechtlingsrat-thr.de/publikationen/hate-speech-zum-umgang-mit-hetze-im-internet Medienscouts NRW: Infografik „Fake News erkennen“, mit der bewertet werden kann, wie glaubwürdig Quellen sind und wie falsche Meldungen oder Lügen im Netz enttarnt werden können:www.medienscouts-nrw.de/infografik-fake-news-erkennen-des-ifla Saferinternet.at: „Fake News Bingo“ zum spielerischen Umgang im Erkennen von Falschmeldungen: www.saferinternet.at/news/news-detail/article/fake-news-bingo-was-ist-wahr-und-was-ist-ein-fake-638 mmc games – Agentur für interaktive Medien: Online-Spiel zum Thema Cyber-Mobbing: http://die-cybermights.de
Überblick und Informationen zu Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten in Thüringen: Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) bei der Thüringer Staatskanzlei im Referat für Bürger/-innenanliegen Die LADS klärt Menschen, die diskriminiert werden, über ihre Rechte auf und informiert, wie sie sich zur Wehr setzen können. Email: LADS@tsk.thueringen.de Telefon: 0361/ 57 321 1152 Eine Übersicht über Beratungs- und Beschwerdestellen deutschlandweit bietet die Online-Landkarte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: www.antidiskriminierungsstelle.de
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Position des Landesausschusses Diversity
Unsere Anforderungen an eine Antidiskriminierungsstelle in Thüringen Im Jahr 2006 war es endlich so weit. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat in Kraft und mit ihm wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) geschaffen. Vorausgegangen waren Richtlinien der EU im Antidiskriminierungsbereich u. a. in den Bereichen Geschlecht und ethnischer Herkunft bzw. rassistischer Zuschreibungen. Erst als ein Verfahren durch die EU drohte, rang sich die Bundesrepublik durch diese Richtlinien in Form des AGG im deutschen Recht umzusetzen. Immerhin geht dieses Gesetz in Teilen über die Rahmenvorgaben der EU hinaus, indem es noch weitere Kategorien aufzählt. Jedoch beschränkt sich der Wirkungsbereich auf Arbeitsverhältnisse und zivilrechtliche Zusammenhänge. Zudem gibt es Ausnahmeregelungen für alle Diskriminierungskategorien außer bei rassistischen Zuschreibungen und in Bezug auf die ethnische Herkunft. So sind die ADS und das AGG eng miteinander verbunden. Die Bundesstelle ist weitestgehend unabhängig, auch wenn sie Räume eines Bundesministeriums nutzt und formal und haushaltstechnisch einem anderen zugeordnet ist. Zu den Aufgabenfeldern der ADS zählen Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung wissenschaftlicher Studien, Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Berichterstattung an den Bundestag aller vier Jahre. Die Berichte sollen einen Überblick über Benachteiligungen aus den in § 1 genannten Gründen geben und Empfehlungen beinhalten, wie Diskriminierungen zu vermeiden und zu beseitigen sind. Die Berichte werden von der ADS und den in ihren Zuständigkeiten betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags gemeinsam vorgelegt. Zudem kann sie Betroffene über Ansprüche und rechtliche Verfahren informieren und an andere spezialisierte Beratungsstellen verweisen.
Potential von Antidiskriminierung auch im Bildungsbereich Dies könnte demnach Vorbild für Thüringen werden. Durch die enge Verbindung von Gesetz und Antidiskriminierungsstelle empfiehlt sich, ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz zu erlassen. Gerade noch nicht geregelte Bereiche, die vor allem im Zuständigkeitsbereich des Freistaats liegen, müssen hier berücksichtigt werden. Einer der wichtigsten Bereiche ist natürlich die Bildung. Ebenso gäbe es Potential weitere Diskriminierungskategorien aufzunehmen. Dass das geht, hat schon die Landesverfassung gezeigt, die beispielsweise im Gegensatz zum Grundgesetz explizit sexuelle Orientierung in seinen Gleichheitsgrundsätzen nennt. Um die Aktivitäten in den Bundesländern voranzutreiben, wurde die Koalition gegen Diskriminierung geschlossen. So gab es schon 2013 eine Absichtserklärung1 zwischen dem Freistaat Thüringen und der ADS. Hier wurde sich u. a. dazu verpflichtet, zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das Thema Diskriminierung in Ländern und Kommunen zu benennen. Die Landesregierung der letzten Legislatur hatte dazu den Generationenbeauftragten auch den Aufgabenbereich Antidiskriminierung zugesprochen. Er war beim Sozialministerium angesiedelt. Unter der Rot-Rot-Grünen Regierung wurde das Aufgabenfeld an die Staatskanzlei geholt und an die Stelle für Bürgeranliegen angesiedelt. Das sollte symbolisch die Bedeutung der Stelle aufwerten. Diese nimmt jedoch nur Anliegen entgegen und vermittelt zur Verwaltung. Zudem gibt es kein Budget, welches explizit für Antidiskriminierungsarbeit ausgewiesen ist.
Eine effektive Antidiskriminierungsstelle in Thüringen fehlt bisher
Der Freistaat Thüringen ist uns demnach eine echte weisungsunabhängige Antidiskriminierungsstelle schuldig geblieben. Bisher gab es nur Beauftragte oder Fachreferate, die in ministeriale Strukturen und Hierarchien eingebunden waren. Es braucht jedoch eine ADS auf Landesebene, die • Berichte und Empfehlungen an den Landtag erstellt, • die Öffentlichkeit informiert und • die Präventionsangebote zusammenstellt. Dabei ist eine Kooperation mit den entsprechenden Landesbeauftragten wichtig, ebenso wie eine Vernetzung mit Landesprogrammen, die es schon gibt. Exemplarisch seien hier das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt genannt, welches gerade anläuft, oder auch das bereits etablierte Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Um den Aufgaben gerecht zu werden, ist eine auskömmliche finanzielle Ausstattung unumgänglich. Analog zur Bundes-ADS sollte unsere Landes-ADS ebenso Studien in Auftrag geben können, die dann thüringenspezifische Auswertungen und Perspektiven ermöglichen.
Große, aber berechtigte Anforderungen Darüber hinaus ist es wichtig Beratung und Beschwerdeverfahren zu trennen. Jedoch müssen beide Bereiche weisungsungebunden sein und aus der Arbeit einer Beschwerdestelle müssen wirksame Konsequenzen entstehen. Die Landes-ADS wäre ein wichtiger Partner in der Durchsetzung des § 13 des AGG. Hier sind für alle Arbeitsverhältnisse Beschwerdestellen gefordert. Gerade im öffentlichen Dienst, der öffentlichen Verwaltung und im öffentlichen Bildungsbereich gilt es, diese noch flächendeckend zu implementieren. Schließlich müsste die Landes-ADS, die Programme, Initiativen und Forschungsergebnisse der Bundes-ADS unterstützend in die Fläche des Freistaates tragen. Die Anforderungen sind groß aber mehr als berechtigt. Bei unseren Aktivitäten und Forderungen an den Freistaat unterstützt uns der GEWerkschaftstagsbeschluss 3.15 „Wirkungsvolle Instrumente implementieren, die Diskriminierung im Bildungsbereich bekämpfen!“ (siehe www.gew.de/28-gewerkschaftstag/beschluesse). Die Anforderungen sind formuliert. Der Landessausschuss Diversity wird einen entsprechenden Antrag zur Landesvertreterversammlung im September einbringen, um die Forderungen auf Thüringen zu übertragen und zu übersetzen. Marcel Helwig Landesausschuss Diversity und Junge GEW
1 www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/projekte/Abischtserklaerung-Thueringen_20130508.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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(ANTI-)DISKRIMINIERUNG – MEDIEN UND PÄDAGOG*INNEN IN DER PFLICHT
KRITIK ODER ANTISEMITISMUS ?
Modell zum Erkennen und Bearbeiten von israelbezogenem Antisemitismus im pädagogischen Kontext
Handlung oder Äußerung über Israel
• 3D-Test: Wird Israel dämonisiert, delegitimiert oder mit doppelten Standards betrachtet?
prüfen
• Wird Jüd_innen vorgeworfen, loyaler dem Staat Israel gegenüber zu sein, als dem Staat, in dem sie leben? • Werden alle Jüd_innen kollektiv für Handlungen des Staates Israel verantwortlich gemacht? • Gibt es eine Anknüpfung an antisemitische Ressentiments (»Juden beherrschen die Presse« »Zionisten beherrschen die Presse«)? Trifft mindestens ein Punkt zu?
Ja
Uneindeutig
Nein
1. pädagogische Ebene: direkte Intervention Nachhaken: Auf problematischen Gehalt der Äußerungen / Handlungen aufmerksam machen
Gibt es die Bereitschaft die eigene Position zu Israel aufgrund von Fakten zu revidieren?
Nein
antisemitisch
Ja
nicht antisemitisch (Wenn nicht antisemitisch, aber anders problematisch, z. B. rassistisch, nationalistisch oder sexistisch ist auch eine dementsprechende pädagogische Bearbeitung nötig)
2. pädagogische Ebene: Bearbeitung In der pädagogischen Bearbeitung von antisemitischen Äußerungen/Handlungen sollte die jeweilige Funktion einer antisemitischen Äußerung/Handlung für den einzelnen Jugendlichen/Erwachsenen im Mittelpunkt stehen und an dieser Stelle mit der Bearbeitung angesetzt werden
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Fazit
Fünf Tage „GEW in Bildung unterwegs“. Fünf Schulen, vier Kindergärten, drei Hochschulen. Fünf Tage intensives Zuhören, Hinschauen, Verstehen. Noch immer fällt es mir nicht leicht, alle Eindrücke, die ich während meiner Bildungsreise gewonnen habe, zu sortieren und zu ordnen – und dennoch hier mein Fazit:
Im Gespräch mit Schulleiterin Füldner in der Mosewaldschule in Eisenach, ganz links OB Wolf
Im Gespräch mit Schulleiterin Klose in der Puschkinschule in Erfurt, 2.v.r. OB Bausewein
Fazit 1: Die Beschäftigten in den Thüringer Bildungseinrichtungen leisten gute Arbeit unter nicht perfekten Bedingungen.
Fazit 3: Politische Entscheidungsträger tun gut daran, sich mit der Realität an den Bildungseinrichtungen auseinanderzusetzen.
Mit Engagement und häufig über die Belastungsgrenzen hinaus. Dabei strahlen die Beschäftigten eine wertschätzende Atmosphäre aus, die manchmal im offenen Widerspruch zu den sächlichen und räumlichen Bedingungen steht.
Sie müssen, genau wie die GEW Thüringen, wissen und verstehen, wie Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in der Umsetzung gelingen oder eben misslingen. Viel stärker als bisher müssen wir dafür sorgen, die Arbeit und die Rahmenbedingungen transparent zu machen.
Fazit 2: Bildung braucht Geld.
Fazit 4: Wir brauchen ein neues Diskussionsbewusstsein und ein neues Klima der Auseinandersetzung.
Geld, das nicht nur direkt in die Einrichtungen und in das Personal geht, sondern auch in die Sozialräume, in gutes Essen, in gutes Leben und Lernen. Kitas und Schulen sind Teil sozialer Umgebung, sind häufig Kristallisationspunkt vielfältiger Lebensentwürfe und sozialer Ungleichheiten. Sie wollen darauf Antworten geben und brauchen dafür jede Unterstützung.
Im Gespräch mit den Beschäftigten in der Kita Abenteuerland in Erfurt
Es dürfen nicht länger diejenigen zum Problem gemacht werden, die auf Probleme hinweisen. Wer Überlastungsanzeigen stellt, auf Personalmangel oder sächlichen Bedarf hinweist, wer sich über Mobbing oder Gewalt beschwert, braucht Hilfe und Unterstützung, keine Schuldzuweisung.
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GEW AKTUELL
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Im Gespräch mit Beschäftigten am Osterlandgymnasium Gera
Fazit 5: Alle besuchten Einrichtungen haben meine Berichte erhalten. Manche sind enttäuscht, weil ich aus ihrer Sicht die Zustände als zu schlecht beschrieben habe. Ich verstehe das, wohl jede*r verteidigt den Ort, an dem sie/er arbeitet. Und dennoch: Mein Erschrecken über die Gebäude, über alte, enge, zu warme Räume, über fehlende Arbeitsplätze und mangelnde Vorbereitungsräume, über massiven Personalmangel und die dadurch enorme Belastung aller kann und werde ich nicht verbergen - weil es mir die Kraft gibt, weiter und noch stärker für eine den Aufgaben und Herausforderungen angemessene personelle und sächliche Ausstattung zu kämpfen. Mein Erschrecken weicht nur in einem Punkt: Der Bewunderung dafür, unter welchen Bedingungen Ihr jeden Tag euer Bestes leistet, nämlich Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu ebnen.
Besichtigung der Grund- und Regelschule in Schlotheim
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Einrichtungen für das Möglichmachen des Besuchs bedanken, bei den Kreisverbänden für die Vorbereitung und Begleitung, bei Benedikt Simon für die Organisation und bei Michael Kummer für das Fahren und Begleiten der Bildungsreise. Eines weiß ich ganz sicher, es war nicht das letzte Mal, dass ich als Landesvorsitzende Thüringer Einrichtungen besuche und zuhören werde. Kathrin Vitzthum Landesvorsitzende
In der Kita Abenteuerland in Hachelbich
Alle Berichte der fünf Tage incl. vieler Bilder sind zu finden auf: www.gew-thueringen.de/gute-arbeit
16 GEW AKTUELL
Juni 2018
Neu erschienen
Datenbasiertes Schulleitungshandeln Heft 1/2018 der von der GEW herausgegebenen Zeitschrift „Die Deutsche Schule“ befasst sich im Themenschwerpunkt mit „Datenbasiertem Schulleitungshandeln“. Schulleitungshandeln gilt als ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht. Der Anspruch, strategische und operative Entscheidungen auf Basis belastbarer Daten zu treffen, ist mit der Hoffnung verbunden, Schulleitungshandeln effektiver zu machen – im Sinne der optimalen Entwicklung der Leistungspotenziale von Schülerinnen und Schülern – und effizienter zu gestalten – im Sinne eines gezielten und bedarfsorientierten Einsatzes von Ressourcen. Dabei zeigen einige Befunde aus dem angelsächsischen Raum, dass insbesondere Schulen mit einem hohen Anteil an leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern, die über wenig familiäre Unterstützungssysteme verfügen, mit der systematischen Nutzung von Daten ein wirksames Instrument der Schulentwicklung besitzen. Auch im deutschsprachigen Raum wird dieses Potenzial zunehmend entdeckt, gerade in Bezug auf das Handeln von Schulleitungen. Diese sind dabei nicht nur selbst Nutzer von Daten für strategische und operative Schulentwicklung; sie übernehmen auch die Funktion, die Datennutzung durch Fachkonferenzen oder Lehrpersonen zu unterstützen. Insgesamt ist jedoch wenig bekannt über die Praxis der Nutzung von Daten durch (deutsche) Schulleitungen sowie förderliche und hemmende Einflussfaktoren auf ein datenbasiertes Schulleitungshandeln und dessen Wirkungen. In den Beiträgen des Schwerpunkthefts, das von Felicitas Thiel (FU Berlin), Stefan Brauckmann (Univ. Klagenfurt) und Isabell van Ackeren (Univ. Duisburg-Essen) herausgegeben wird, werden internationale und nationale Perspektiven und unterschiedliche Zugänge (Literaturstudie, qualitative und quantitative Ansätze) zur Analyse der Datennutzung durch Schulleitungen gewählt. Der Beitrag von Rick Mintrop und Erin Coghlan (Univ. of Berkeley, CA) knüpft an den US-amerikanischen Diskurs und Forschungsstand an; hier gibt es bereits eine lange Tradition der datengestützten Schulentwicklung. Auf der Basis einer umfassenden Literaturstudie arbeiten sie heraus, welche Art von Daten genutzt wird, welche Infrastruktur dafür vorliegt, welche Formen und konkreten Maßnahmen der Nutzung unterschieden werden können und welche Rolle hierbei insbesondere der Schulleitung, aber auch den Schulbehörden zukommt. Der Beitrag von Esther Dominique Klein (Univ. Duisburg-Essen) bezieht sich ebenfalls auf den US-amerikanischen Raum. Der Schwerpunkt liegt auf datengestütztem Handeln von erfolgreich arbeitenden Schulleitungen an Schulen in schwierigen sozialen Lagen in Kalifornien. Auf der Basis von Fallstudien fragt die Autorin, inwiefern der sogenannte „transformationale“ Führungsstil beim Umgang mit Daten Routinen aufbrechen helfen kann, wie sie etwa durch eine negative Orientierung der Lehrkräfte auf die Schülerschaft und/oder die schlechten Bedingungen entstehen. Dabei geht es einerseits um die Möglichkeit, eigene Annahmen datengestützt zu überprüfen und zu reflektieren, und andererseits um die Chance, das eigene Handeln auf der Basis von Daten als selbstwirksam zu erleben. Klein fragt, wie Schulleitungen zu so einem Klima der „Machbarkeit“ beitragen können. Aus nationaler Perspektive und auf der Grundlage schriftlicher Schulleitungsbefragungen in Berlin und Brandenburg befassen sich Katharina Kronsfoth (TU München), Tanja Graf (Univ. Mainz), Barbara Muslic und Harm Kuper (FU Berlin) mit dem konkreten Instrument der
Vergleichsarbeiten VERA 8 und seiner Nutzung. Sie fragen nach dem Zusammenhang zwischen Führungsdimensionen in der Schulleitung und der Nutzung von Ergebnisrückmeldungen aus Vergleichsarbeiten. Dabei differenzieren sie zwischen direktiven, diskursiven und delegativen Führungspraktiken; ihre Befunde liefern Hinweise darauf, welche Führungsstile mit welcher Nutzungsaktivität positiv oder negativ in Zusammenhang stehen. In den Schwerpunktbeiträgen wird jeweils auf die Bedeutung von Professionalisierung und Unterstützung im Umgang mit Daten einerseits und den Möglichkeiten ihrer reflektierten Integration in die Handlungspraxis andererseits hingewiesen. Dabei kommt Schulleitungsmitgliedern eine besonders bedeutsame Rolle für das zu, was in Fortbildungs-, Coaching- und Schulberatungsangeboten stärker adressiert werden sollte. Neben dem Schwerpunkt diskutieren David J. Connor (City Univ. of New York) und Hans-Werner Johannsen (Tarp) Aspekte des Themenfeldes Inklusion. Der eine fokussiert aus US-amerikanischer Perspektive Herausforderungen für die Lehrerbildung. Der andere betrachtet den „schwierigen Weg“ zur Inklusion im Hinblick auf die deutsche Situation; dabei geht er von der Hypothese einer „Akzeptanzschwelle“ aus und stellt Überlegungen zu einem möglichen Neustart an. Die DDS kann online – auch einzelne Artikel – und gedruckt bezogen werden. Abstracts zu den Beiträgen sowie Bestellmöglichkeiten unter: www.dds-home.de. Sylvia Schütze
Juni 2018
GEW AKTUELL
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Ankündigung
9. Landesvertreterversammlung der GEW Thüringen Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Zeit vom 21.09. bis 23.09.2018 findet die 9. Landesvertreterversammlung der GEW Thüringen in Suhl statt. Hier der geplante Ablauf: Zeit
Tagesordnung
Freitag, 21. September 2018 ab 14:00 Uhr
Anreise der Delegierten Check-In im Hotel Imbiss/Kaffeepause
16:00 Uhr
Beginn der Tagung
16:30 Uhr
Bildungspolitisches Forum Thema: „Digitalisierung“
16:45 Uhr
Formulierung von Thesen
17:45 Uhr
Vortrag und Diskussion
19:00 Uhr
Tagungsende
09:00 Uhr
Tagung Formalia Erläuterungen/Aussprachen Geschäftsbericht Antragsberatung/Wahlen
10:30 Uhr
Kaffeepause
11:00 Uhr
Tagung Antragsberatung/Wahlen
12:30 Uhr
Mittagessen
14:00 Uhr
Tagung Antragsberatung/Wahlen
16:00 Uhr
Kaffeepause
16:30 Uhr
Tagung Antragsberatung/Wahlen
19:00 Uhr
Tagungsende
Sonntag, 23. September 2018 09:00 Uhr
Tagung Antragsberatung/Wahlen
10:30 Uhr
Kaffeepause
11:00 Uhr
Tagung Antragsberatung/Wahlen
12:30 Uhr
Abschluss der 9. LVV
Impressionen von der 8. Landesvertreterversammlung 2014 in Ilmenau
Samstag, 22. September 2018
18 GEW AKTUELL
Juni 2018
Einladung
Fühl Dich gut und bleib gesund! Gesundheitswochenende der GEW Thüringen am 23./24.06.2018 im AKZENT-Hotel „Am Burgholz“ in Bad Tabarz. Workshop 1: „Mit Achtsamkeit Stress reduzieren – wie geht das?“
Dr. Sabine Trott, MBSR-Lehrerin, Ilmenau Wir alle kennen aus unserem Alltag stressige Situationen. Durch Achtsamkeit können wir lernen, diese Situationen bewusster wahrzunehmen, gelassener zu bleiben und konstruktiver zu agieren. Im Workshop wird es einen Austausch zu den Themen „Stress“ und „Achtsamkeit“ geben, und es werden verschiedene leichte Achtsamkeitsübungen angeboten und ausprobiert. Eine willkommene Begleiterscheinung bei diesen Übungen ist die Entspannung.
Workshop 2: „Sonnengruß – Energie und Gelassenheit durch Hatha-Yoga“ Simone Thoms, Yogalehrerin, Erfurt Durch Konzentration, Atmung und Bewegung kannst du Freude und Lebenskraft gewinnen. Du hast die Möglichkeit, Stille zu erfahren, zu deiner eigenen Lebensmitte und zu einem gesunden Rücken zurückzufinden. Der Workshop ist für Anfänger*innen und Mittelstufe geeignet. Du brauchst keine Vorkenntnisse, besondere Fitness, Dehnbarkeit oder eine schlanke Figur.
Workshop 3: „Ein gesunder Rücken kann auch entzücken“
Sven Drößmar, Dipl.-Sportwissenschaftler, Anne Müller, Physiotherapeutin, zept Bad Tabarz Wir werden uns verstärkt mit dem Thema Rückengesundheit sowie sanfte Übungsformen für Jede und Jeden befassen, Aquafitness, Nordic Walking und funktionelle Gymnastik werden uns begleiten:
Vermitteln von Grundlagen zur Verbesserung/Erhaltung der Leistungsfähigkeit – Wirkung von Bewegung auf den Körper im Wasser – Nordic Walking – Sind die Stöcke Be- oder Entlastung? – Gymnastik zur Lockerung von Schultergürtel und Wirbelsäule – Allgemeine Kraft – Ausdauer – Übungen mit verschiedenen Kleingeräten
Organisatorisches • Beginn: Samstag, 23.06.2018, 10:00 Uhr • Ende: Sonntag, 24.06.2018, 13:30 Uhr (danach Mittagessen auf Wunsch) • Teilnahmegebühr: GEW-Mitglieder 94 Euro, Nicht-GEW-Mitglieder 205 Euro; Zahlung in Raten nach Absprache möglich • Sollte das Interesse bestehen, Kinder mitzubringen, wende dich bitte umgehend nach der Anmeldung an Marlis Bremisch, Tel.: 0361 · 590 95-21, Mail: marlis.bremisch@gew-thueringen.de. • Anmeldungen per Mail an marlis.bremisch@gew-thueringen.de oder online unter www.gew-thueringen.de/gesundheitswochenende • Die Anmeldung ist verbindlich. Erscheint die/der angemeldete Teilnehmer*in nicht auf der Veranstaltung, wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. • Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern, wenn gewünscht und möglich in Doppelzimmern. • Am Abreisetag besteht die Möglichkeit, nach Ende der Workshops einen Mittagsimbiss für 15 Euro einzunehmen. Der Betrag ist bei der Anreise an der Rezeption zu entrichten.
GEW AKTUELL
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Bestellung GEW-Kalender 2018/2019 Hiermit bestelle ich verbindlich den GEW-Kalender im A5-Format (Ringbuch) für das neue Schuljahr 2018/2019 bei der GEW-Wirtschaftsdienst GmbH Heinrich-Mann-Str. 22, 99096 Erfurt Tel. 03 61 · 5 90 95-55 oder Fax 03 61 · 5 90 95-60 E-Mail: info@gew-wirtschaftsdienst.de Preis pro Stück für Mitglieder 6,50 Euro, für Nichtmitglieder 8,50 Euro zuzüglich Versandkosten (bis 500 g 2,10 Euro, ab 501 g 3,90 Euro). Die Lieferung erfolgt ab 10 Stück direkt vom Verlag versandkostenfrei auf Rechnung an: Privat
Schule
Name:
Schule:
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Ansprechpartner:
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PLZ/Ort:
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Tel.-Nr.:
Tel.-Nr.:
E-Mail:
E-Mail:
GEW-Mitglieder Name, Vorname
Ort, Datum
Nichtmitglieder Anzahl
Name, Vorname
Unterschrift
Anzahl
GEW-Lehrer*innenkalender – A5
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20 GEW AKTUELL
Juni 2018
Erste Zusammenfassung der Ergebnisse der Personalratswahlen 2018
Im Schulbereich ein durchwachsenes Ergebnis Das Vertrauen stärkt uns den Rücken. Wir verstehen das Ergebnis aber auch als Signal, uns noch stärker als bisher für Eure Interessen, insbesondere für die Verbesserung Eurer Arbeitsbedingungen, einzusetzen. Die konstituierenden Sitzungen beim Hauptpersonalrat, den Bezirkspersonalräten in den Schulämtern und den örtlichen Personalräten in den Schulen stehen noch bevor. Es kann also nur ein erster allgemeiner Überblick sein. Im Hauptpersonalrat hat die GEW von 31 Plätzen 13 Sitze geholt. Zur absoluten Mehrheit reicht es nicht. Aber auch der Beamtenbund hat mit 15 Plätzen die absolute Mehrheit verfehlt. Das Zünglein an der Waage werden also wieder einmal die sogenannten freien bzw. unabhängigen Personalräte sein. Bei den Bezirkspersonalräten hat die GEW in den Schulamtsbereichen Westthüringen und Mittelthüringen die absolute Mehrheit, in den Schulamtsbereichen Nord-, Süd- und Ostthüringen die relative Mehrheit. Im Grundschulbereich hat die GEW durchweg die Gruppenmehrheit. In den anderen Schularten hat die GEW im Vergleich zu 2014 nicht nur Stimmen, sondern teilweise auch Plätze verloren. Dies gilt es zu
HPR im TMWWDG Vom 15. bis zum 17. Mai 2018 fanden die Wahlen zum Hauptpersonalrat im Bereich des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft statt. Folgende GEW-Mitglieder wurden für die Gruppe der Arbeitnehmer in den Hauptpersonalrat gewählt: • Andrea Scholz - Universität Erfurt • Dr. Uwe Holzbecher – Technische Universität Ilmenau • Thomas Hoffmann - Hochschule Nordhausen • Katrin Glaser – Friedrich-Schiller-Universität Jena • Dr. Michael Gebel - Hochschule Nordhausen. Für die Gruppe der Beamten wurde • Dr. Maik Debes – Technische Universität Ilmenau in den Hauptpersonalrat gewählt. Die GEW Thüringen freut sich, dass den Kolleginnen und Kollegen das Vertrauen der Beschäftigten für eine konstruktive Arbeit in der neuen Wahlperiode mit so großer Resonanz ausgesprochen wurde. Wir bedanken uns bei unseren Wählerinnen und Wählern und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Andrea Scholz Mitglied des Referatsleitungsteams Hochschule und Forschung
analysieren und entsprechende Konsequenzen für unsere zukünftige Arbeit zu ziehen. Manchmal ist wohl auch notwendig, deutlicher zu kommunizieren, wofür und wie sich die GEW einsetzt. Sorgen bereitet die relativ geringe Wahlbeteiligung. Einzige Ausnahme der Grundschulbereich. Unerfreulich und auch nicht nachzuvollziehen ist die Tatsache, dass einige Schulen keinen örtlichen Personalrat gewählt haben. Das Thüringer Personalvertretungsgesetz bietet Möglichkeiten, auch zwischen den gesetzlichen Wahlterminen, eine Personalratswahl zu initiieren. Die GEW bietet dabei ihre Unterstützung an. Soweit der erste Überblick. In der nächsten tz und auf unserer Internetseite unter www.gew-thueringen.de/personalratswahlen-2018 melden wir uns dann mit konkreteren Informationen und Ergebnissen. Gunter Zeuke Stellv. Landesvorsitzender
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GEW AKTUELL
Kreative Ideen gefragt
„Weltklasse! Bildung ist mehr wert“ Aktionswochen der Globalen Bildungskampagne
Um die internationale Bildungskrise zu überwinden, fordert die Globale Bildungskampagne mehr Geld für Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit. Weltweit gehen 264 Millionen Kinder nicht zur Schule, vor allem weil es an Schulen und Lehrkräften fehlt. Mit Aktionswochen unter der Überschrift „Weltklasse! Bildung ist mehr wert“ will die Globale Bildungskampagne darauf aufmerksam machen, dass Bildung ein Menschenrecht ist, gute Bildung Geld kostet und es eine staatliche Aufgabe ist, für angemessene Finanzierung zu sorgen.
Kostenlose Unterrichtsmaterialien
Die Weltklasse!-Aktionswochen finden von April bis zu den Sommerferien statt. In dieser Zeit sollen Schülerinnen und Schüler sich gemeinsam mit ihren Lehrkräften für gleiche Bildungschancen aller Kinder weltweit stark machen. Kreative Ideen sind gefragt. Zur Vorbereitung und Unterstützung bietet die Globale Bildungskampagne kostenlos Unterrichtsmaterialien an. Darin geht es um Ursachen und Folgen ausbleibender Finanzierung von Bildung wie etwa marode und nicht existierende Schulgebäude oder den Mangel an gut ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern.
Mehr Geld für Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
Die „Global Campaign for Education“ ist ein weltweites Bündnis von Nichtregierungsorganisationen und Bildungsgewerkschaften zur Durchsetzung des Menschenrechts auf Bildung. Die Kampagne macht politisch Druck, damit Staaten ihrer Verantwortung nachkommen, allen Menschen weltweit Zugang zu kostenfreier, guter, öffentlicher Bildung zur ermöglichen. Die GEW ist Mitglied der Globalen Bildungskampagne in Deutschland und unterstützt die Forderung an die Bundesregierung, mehr Geld für Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit bereit zu stellen, damit auch Menschen in armen Ländern eine Chance bekommen, ihr Leben durch Bildung zu verbessern. www.bildungskampagne.org/weltklasse-bildung-ist-mehr-wert Manfred Brinkmann
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Fehlerhafte Vergütung seit 1.1.2018? Frage: Ich bin Lehrerin für untere Klassen und erhalte nicht seit 1.1.2018 die neue Stufe 6 TV-L. Das ist doch falsch oder? Antwort: Mit der Länder Tarifrunde ...
Frage: Ich bekomme mein Gehalt aus einer individuellen Endstufe 5+, was ändert sich ab 1.1.2018 mit der Stufe 6? Antwort: Die Stufe 5 war bislang ...
GEW-Landesrechtsstelle
Freistaat regelt übertarifliche Leistungen im Reiserecht: Reise-und Wartezeiten gelten als Arbeitszeit Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) bestimmt ...
Überschreiten diese Reisezeiten ... GEW-Landesrechtsstelle
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AUS DEN KREISEN
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Erfurt Uns zur Freude
Alle Jahre, so auch 2017, war der Senioren*innenvorstand vom Kreisverband Erfurt für seine Senior*innen unermüdlich tätig. Den Auftakt des Jahres bildete diesmal eine Führung in der Druckerei der „Thüringer Allgemeine“. Wirklich interessant war zu erfahren, in welchen Etappen unsere Zeitung entsteht. Zum Frauentag erfreuten uns die Schüler*innen im Albert-Schweitzer-Gymnasium mit einem wunderbaren und vielseitigen Programm. Es war eine Freude, das Können der selbstbewussten Schüler*innen zu erleben. Anschließend hatten wir noch genug Zeit, uns in gemütlicher Runde zu unterhalten. Ein Vortrag über „Möglichkeiten und Beispiele, wie sich besonders Senioren vor Betrug, Diebstahl und Gewalt schützen können“ bot hilfreiche Informationen durch den Präventionsbeauf-
tragten der Polizei. Schon im Mai stand eine Fahrt nach Kahla in die Porzellanfabrik an. Der gleichzeitige Besuch der Leuchtenburg war auch ein Erlebnis. Ende Mai hatten wir eine Stadtführung mit Richard Schaefer unter dem Motto „Hauszeichen im Andreasviertel“. Wir staunten nicht schlecht und erfuhren viel Neues. Unglaublich spannend und beeindruckend war der Besuch des Assis-Panoramas in Wittenberg zum Thema „Luther 1517“. Zur Bildungsfahrt nach Goldisthal/Meura hatte der Vorstand gleich zwei tolle Höhepunkte vorbereitet: Die Besichtigung des Pumpspeicherwerkes oder Besuch im Haus der Natur sowie den Besuch des Gestütes Meura. Im Monat September unternahmen wir unsere Herbstwanderung durch den Steigerwald. Diese wurde umrahmt durch eine Erzählkünstlerin (siehe Foto). Im Oktober wurden beim Kabarettbesuch „Ein deutscher Abend“ wie bereits schon im März „Haltbar bis“ unsere Lachmuskeln strapaziert. Dass unsere Deponie in Erfurt solche Veränderung erfahren hat und die zweistündige Besichtigung auch noch großen Spaß macht, war für uns eine tolle Erfahrung. Auch die Führung durch das Ursulinenkloster in Erfurt offenbarte für uns wirklich viel Interessantes. Den Abschluss unseres Gewerkschaftsjahres bildete die Fahrt nach Chemnitz. Durch die wunderbare Stadtführung erfuhren wir viel Neues über die Stadt. Bald nicht zu glauben, in welchem Licht wir unser „altes“ Karl-Marx-Stadt sehen konnten. Auch diese Fahrt war großartig vorbereitet mit schönen kleinen und großen Überraschungen. Unser Senior*innenvorstand Elke Seiffart, Martina Schneider und Ilona Zimmermann bereichert unser Gewerkschaftsleben durch Heiteres, Nachdenkliches, Interessantes und Wissenswertes. Aber uns ist auch bewusst, dass alles ganz viel Mühe, Engagement und Zeit kostet. Dafür ein riesiges Dankeschön! Ute Wagner
Foto: Ute Wagner
Saalfeld-Rudolstadt
Saalfeld-Rudolstadt
Besuch der Sternwarte
1. Mai 2018
Am 19. April 2018 trafen sich Mitglieder des Kreisverbandes Saalfeld-Rudolstadt in der Schulsternwarte in Rudolstadt-Mörla.
Etwa 600 Menschen folgten dem Aufruf des DGB-Kreisverbandes Saalfeld-Rudolstadt und seiner Mitgliedsgewerkschaften.
Unser Kollege Richter hielt einen interessanten Vortrag über den Himmel im Frühjahr und über neuere Ergebnisse der Forschung in der Astrologie. Mit dem Beamer zeigte er uns interessante Phänomene am Himmel. Nachdem die Dunkelheit eingesetzt hatte, begaben wir uns zum Teleskop der Sternwarte und betrachteten den Mond und die Venus. Nach und nach kamen mit zunehmender Dunkelheit immer mehr Sterne zum Vorschein, so dass wir noch viele Sternbilder durch ein Fernrohr und mit bloßem Auge erkennen konnten. Mit Hilfe eines Laserpointers konnte uns Herr Richter auf einige Sterne besonders aufmerksam machen. So verging der Abend wie im Flug und wir merkten gar nicht wie schnell die Zeit verging. Ingrid Buchholz und Heike Winzer
Foto: Herr Modes
Der Marktplatz in der Kreisstadt wurde am 1. Mai zum Treffpunkt nicht nur „gestandener“ Kolleginnen und Kollegen, sondern auch erfreulich vieler junger Leute. Das Motto lautete „Solidarität-Vielfalt-Gerechtigkeit“. Hauptredner war der Geschäftsführer der Gewerkschaft „Nahrung-Genuss-Gaststätten“ in der Region Thüringen. Unter den zahlreichen Infoständen der Parteien und Gewerkschaften konnte man auch den Stand des GEW-Kreisverbandes finden. Wir informierten nicht nur über die bevorstehenden Personalratswahlen sowie über Belange der Schulen, Horte und Kindergärten, sondern wir bezogen konsequent Stellung pro Europa. Das Interesse der Saalfelder und ihrer Gäste war groß. Sie wollten sich an diesem international bedeutsamen Tag informieren, diskutieren und klare Position beziehen gegen rechte Ideologie.
24 AUS DEN KREISEN
Juni 2018 Ilm-Kreis
Jubilare
Ehrungsveranstaltung der Jubilare und Wahl des Kreisvorstandes
Mai/Juni
Die seit dem 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union erlaubt es uns nicht mehr, die Jubilare ohne deren ausdrückliche Genehmigung in unserer Mitgliederzeitung abzudrucken. In der nächsten Ausgabe (September 2018) und demnächst auch auf unserer Internetseite wird jedoch ein Formular zu finden sein, mit dem dieses Einverständnis gegeben werden kann. Dieses Formular muss ausgefüllt und unterschrieben an uns geschickt werden. Bei entsprechender Nachfrage durch unsere Mitglieder werden dann entsprechend wieder Geburtstagswünsche in der tz abgedruckt. Michael Kummer Redakteur der thüringer zeitschrift
Eichsfeld 21. Kindergartentag Die GEW des Kreisverbandes Eichsfeld lud am 14.04.2018 zu ihrem 21. Kindergartentag in die Kindertagesstätte „Pfiffikus“ in Leinefelde ein. Die Veranstaltung begann um 9:00 Uhr und endete ca. 15:00 Uhr. Alle Teilnehmer*innen erwartete ein spannendes Thema, für welches wir als Referenten Herrn Dr. Robby Sacher aus Dortmund gewinnen konnten. Er zeigte uns anhand von interessanten Bildern und Videos die Auffälligkeiten von Kindern im Säuglings- und Kleinkindalter, die auch als KISS- bzw. später als KIDD-Syndrom bekannt sind. Wir konnten durch sein vorhandenes, uns dargebotenes Material den Gewinn einer gezielten manualmedizinischen Behandlung für betroffene Kinder erkennen. Wir waren über die Fortschritte der Kinder in ihrer Entwicklung nach der Behandlung tief beeindruckt. Herr Dr. Sacher machte uns deutlich, dass jedes Kind zunächst in seiner Gesamtheit gesehen werden muss, um Besonderheiten heraus zu kristallisieren. Diesen sollte man akribisch auf den Grund gehen und dabei das Bindungsumfeld der Kinder nicht außer Acht lassen. Alle Kolleginnen und Kollegen verfolgten seine Ausführungen mit 100 % Aufmerksamkeit und die zur Verfügung stehende Zeit verging für uns wie im Flug. Gern hätten noch wir noch mehr über dieses spannende Thema erfahren. Durch diese Weiterbildung wurden wir für die Auffälligkeiten und Erkennungsmerkmale, welche beim KISS-Syndrom auftreten, sensibilisiert. Wir werden versuchen, die erworbenen Erkenntnisse in unsere tägliche Arbeit mit den Kindern und Eltern einfließen zu lassen. Diese Weiterbildung war für uns alle ein Gewinn und hat sich wirklich gelohnt. Wir möchten nicht versäumen, uns bei der Geschäftsführerin des AWO-Kreisverbandes Eichsfeld e. V., Frau Pfeil, sehr herzlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten zu bedanken, wodurch sie uns diese Fortbildung ermöglichte. Heidi Towara
Liebe Mitglieder des GEW-Kreisverbandes Ilm-Kreis, wir würden uns freuen, wenn wir Euch am Freitag, den 16. November 2018, um 17.30 Uhr im Saal der Gemeindegaststätte Haarhausen (Die Lange Straße 3) begrüßen könnten. Unsere gemeinsame Veranstaltung beginnt mit der Ehrung der Jubilare. Im Anschluss finden die Verabschiedung und die Wahl des neuen Kreisvorstandes statt. Nachdem wir uns an einem reichhaltigen Buffet gestärkt haben, beginnt der kulturelle Teil des Abends. Geplant ist eine Kabarettaufführung mit Isabel Arnold (alias: HüperBel; www.hueperbel.de) und danach kann bei Musik das Tanzbein geschwungen werden. Auch zu diesen Programmpunkten bist Du mit einer Partnerin/einem Partner herzlich eingeladen. Sollte Deine Partnerin/Dein Partner ebenfalls GEW-Mitglied sein, kostet die Eintrittskarte für sie/ ihn 5,- €, für Nichtmitglieder 20,- €. Die Karten können im Vorverkauf am 19.09.2018 und 17.10.2018 im Büro (16:00 bis 18:00 Uhr) erworben werden. Auch Sammelabrechnungen sind möglich. Anmeldungen (möglichst bis Ende August ) können im Büro oder per Mail kv.ilm-kreis@gew-thueringen.de oder ziolcom2@gmx.de erfolgen. Der Kreisvorstand
Altenburger Land Einladung zum Sommerfest Vielfältige Aufgaben hält das neue Schuljahr für die Schulen und Kitas bereit. Dafür sollte man noch einmal gemeinsam Energie tanken. Der GEW-Kreisvorstand Altenburger Land lädt deshalb seine Mitglieder zu einem gemütlichen Beisammensein ein. Wann: 31.08.2018 ab 16:00 Uhr Wo: GEW-Kreisverbands-Büro Primmelwitz 14a 04617 Treben Eine Voranmeldung ist dringend erforderlich bis zum 29. Juni 2018 an: kv.altenburger-land@gew-thueringen.de Ramona Schindler Vorsitzende des Kreisverbandes
Juni 2018
Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen, auf der Kundgebung „JA 13 - für alle!“ vor dem Thüringer Landtag am 25.04.2018
Wer zuletzt lacht...