INFO-Dienst, Nr. 4/2009, Zulassungsnummer GZ 02Z031768M lfd. Nr. 1, Stundungsnr: 0021000039, P.b.b.,Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1230 Wien
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_체berparteilich, aber nicht unpolitisch _
SOLIdarit채t ist unsere St채rke
B esch lo ss en e A ntr 채g e 20 0 9
Inhaltsver zeichnis Leita ntr ag - So li d a r ität i st u n s er e Stä r ke! ______________________________ 4 A ntr a g 01 – Solidarität ist unsere Stärke in der Arbeitswelt!____________________________ 6 A ntr a g 02 – Baustelle Bildung!________________________________________________________ 8 A ntr a g 0 3 – Fair Play bei Ferienjob und Praktikum______________________________________ 9 A ntr a g 0 4 – Asyl und Bleiberecht_____________________________________________________ 10 A ntr a g 0 5 – Auflösung der Jugendleitung!_ ___________________________________________ 11 A ntr a g 0 6 – „Lehrja hre sind keine Herrenjahre“______________________________________ 12 A ntr a g 07 – Keine Schubladenpolitik!_________________________________________________ 13 A ntr a g 0 8 – Junger Mut statt Nazibrut!_______________________________________________ 14 A ntr a g 0 9 – Rechtliche und soziale Gleichstellung homosexueller Menschen____________ 15 A ntr a g 10 – Alle gegen eine/n- Mobbing an Schulen___________________________________ 16 A ntr a g 11 – Änderung des § 35 der GPD-djp Wahl- und Geschäftsordnung _____________ 17
I n iti ati va ntr a g – Her mit der Verkehrsaufklärung!____________________________________ 21 I n iti ati va ntr a g – Aids Kampagne____________________________________________________ 22 I n iti ati va ntr a g – Her mit der Mobilität, Taxigutscheine für Jugendliche!________________ 23 I n iti ati va ntr a g – Weg mit den Studiengebühren!_____________________________________ 24 I n iti ati va ntr a g – Für den freien und uneingeschränkten Hochschulzugang_____________ 25 I n iti ati va ntr a g – Das Private ist Politisch!____________________________________________ 26 I n iti ati va ntr a g – Wir gestalten die Zukunft___________________________________________ 28 I n iti ati va ntr a g – Mindestlehrlingsentschädigung und Mindestsicherung sind nötig!_____ 30 I n iti ati va ntr a g – Verteilungsgerechtigkeit und Kampf gegen Arbeitslosigkeit Offensive statt Defensive___________________________________________ 31 I n iti ati va ntr a g – Kein Interesse oder der Untergang der politischen Bildung an den Berufsschulen ______________________________________________ 32 I n iti ati va ntr a g – Mut zur Vielfalt!____________________________________________________ 33 I n iti ati va ntr a g – Einrichtung eines Bundesjugendarbeitskreises für KollegInnen mit Migrationshintergrund _ ________________________________________ 34
heli gotthartsleitner GPA-djp Bundesjugendsekretär
rené pfister GPA-djp Bundesjugendvorsitzender
vorwort „ SOLID A RITÄT IST UNSERE STÄRKE!“ wa r d as M ot to d es G PA - d j p J u g en d ko n g r ess es 20 0 9, w elc h er vo n 6. b i s 8. N o v emb er 20 0 9 stat tfa n d. 140 junge Menschen trafen sich im Jugendgästehaus Sigmundsberg in der Steiermark, um an politis c hen Wor k shops teilzunehmen oder ihre rhetorischen Fähigkeiten auszubauen. Gleichzeit fand bei diesem Jugendkongress auch das 4. Bundesjugendforum der GPA-djp statt.
Alles in allem war der GPA-djp Jugendkongress 2009 eine sehr vielfältige Veranstaltung, bei der auch die Pluralität unserer Gewerkschaft sichtbar wurde. Wir möchten uns auf diesem Wege bei all jenen Menschen bedanken, die mitgeholfen haben diese Veranstaltung zu einem tollen Erlebnis zu machen.
Die Delegier ten wählten ein neues Bundesjugendpräsidium und beschlossen die politische Ausrichtung der GPA-djp Jugend für die nächsten zwei Jahre.
Heli, René
D i e a ktu elle B esc h lu ss l ag e u n d d i e ko n kr eten Fo r d er u n g s p u n kte fi n d est d u i n d i es er A u s g ab e d er UNIT Y.
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LEITA NTR AG
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Ei n g eb r ac ht vo m G PA - d j p B u n d es j u g en d vo r sta n d
SOLIDARITÄT IST UNSERE STÄRKE! Die Weltwirtschaft ist in ihrer tiefsten Krise seit 1929. Weltweit haben Millionen Menschen ihre Arbeit, ihre Wohnungen, ihre Altersvorsorge oder ihr Erspartes verloren. Ein Jahr nach dem Beginn der Krise, die anfangs noch als „Finanzmarktkrise“ bezeichnet wurde, befinden wir uns inmitten einer Weltwirtschaftskrise, die – trotz des verordneten Optimismus vieler Bürgerlicher – noch lange nicht vorbei ist. Die Krise hat also ihren Ausgangspunkt, nämlich die Finanzmärkte, längst verlassen und die so genannte Realwirtschaft mit aller Wucht getroffen. Tagtäglich gehen Hunderte von Arbeitsplätzen (oft für immer) verloren. Firmen machen dicht, entlassen reihenweise MitarbeiterInnen oder schicken ihre Belegschaften in Kurzarbeit. Doch diese Krise war nie eine alleinige Krise der Finanzmärkte. Es handelt sich vielmehr um eine der schwersten kapitalistischen Systemkrisen. Einmal mehr sehen wir, dass der Kapitalismus nicht funktioniert. Während Bill Gates, Karl Wlaschek und Heidi Horten auch in Krisenzeiten in ihren Villen Champagner trinken, arbeiten andere für 5 Euro die Stunde und haben schlaflose Nächte, weil sie die neuen Winterschuhe für ihre Kinder nicht bezahlen können. Ein System, dass nur für einige wenige ein gutes Leben bringt, ist kein gutes System. Wir kämpfen für eine Welt, in der das Wohl und die Würde der Menschen im Mittelpunkt aller politischen und wirtschaftlichen Tätigkeiten stehen. Am Beispiel der Automobilindustrie zeigt sich, wie tiefgreifend diese Krise ist, und dass sie auch strukturelle Veränderungen mit sich bringt: Fusionen und eine weite-
re Marktkonzentration werden die Folge sein. Am Beispiel von Magna zeigt sich, wie ungeniert UnternehmerInnen die Krise zum Anlass nehmen, um noch mehr Geld zu machen. Während Frank Stronach auf der einen Seite seinen MitarbeiterInnen einen „freiwilligen“ Gehaltsverzicht verordnet, präsentiert er stolz die Gewinnsummen des vergangenen Jahres und kauft nebenbei noch Opel. Die wesentliche politische Frage der nächsten Jahre wird sein: Wer bezahlt für diese Krise? Bislang flossen unvorstellbare Summen an Steuergeldern in die Rettung maroder Banken und Konzerne (und deren Aktionäre). Kaum war der wirtschaftliche Sturzflug gebremst und der erste Schock bei den UnternehmerInnen verdaut, schon kamen die Rufe nach Lohnverzicht, „Zurückhaltung“ und Sozialabbau. Als ArbeitnehmerInnen kämpfen wir an zwei Fronten gleichzeitig gegen den Versuch, die Krisenlasten auf unsere Rücken abzuwälzen: Auf betrieblicher und politischer Ebene werden wir uns gegen scharfe Angriffe auf unsere Errungenschaften und unseren Lebensstandard zur Wehr setzen müssen. Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer und UnternehmerInnen fordern Nulllohnrunden und eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit. So manches Unternehmen stellt gleich ganze Kollektivverträge in Frage. Gleichzeitig steigt die Staatsverschuldung und auch hier stehen „Vorschläge“, wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer, eine Nulllohnrunde für BeamtInnen oder eine neuerliche Pensions(raub)reform im Raum. Mit der abgeschlankten Mindestsicherung wurde bereits eine wichtige Sozialleistung gekürzt.
Solidarität ist unsere Stärke
Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn es darum geht, die Reichen (die in den fetten Jahren vor der Krise und auch noch inmitten der Krise unglaubliche Vermögenswerte angehäuft haben) zur Kasse zu bitten. Eine Vermögenssteuer wird vehement abgelehnt. Von Neid ist da die Rede und von der Gefahr, dass dadurch der soziale Zusammenhalt gefährdet wird. Sollen doch die zahlen, die es gewohnt sind zu zahlen.
wir für unsere Interessen eintreten und unsere Rechte verteidigen!
Auch die politischen EntscheidungsträgerInnen stehen einer Vermögensteuer skeptisch gegenüber. Die ÖVP lehnt diese ab und die SPÖ bleibt zögerlich. Kein Wunder, dass sich viele Menschen mit ihren Sorgen alleine gelassen fühlen.
• Tax the rich – Vermögenssteuer JETZT!
Sozialer Abstieg, Perspektivenlosigkeit und Existenzängste sind oft die Wegbereiter für Vorurteile wie Rassismus und Xenophobie. Die rechten Hetzer stehen schon Gewehr bei Fuß und warten nur darauf, aus dieser Angst Stimmen für ihre Politik zu machen. Als GewerkschafterInnen müssen wir dieser Entwicklung entschlossen entgegentreten. Wir lassen uns nicht in In- und AusländerInnen spalten! Wir sind alle ArbeitnehmerInnen! Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen!
Das 4 . G PA - d j p B u n d es j u g en d fo r u m fo r d ert:
• kein Sozialabbau • keine Nulllohnrunden oder andere Verschlechterungen auf gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Ebene • die Einführung der ursprünglich geplanten Mindestsicherung 14 Mal im Jahr mit Jänner 2010 • die Rücknahme der AlVG-Novelle 2008!
Unsere Antwort darauf ist Solidarität, denn sie ist unsere Stärke! Nur wenn wir als ArbeitnehmerInnen zusammenstehen, können wir verhindern, dass diese Krise auf uns abgewälzt wird. Nur gemeinsam können wir die Gewerkschaften wieder aus der Defensive bringen. Wir dürfen uns nicht auseinander dividieren lassen! SchülerInnen, StudentInnen, Lehrlinge und junge ArbeitnehmerInnen, PensionistInnen, LehrerInnen, ArbeiterInnen, Angestellte, prekär Beschäftigte, Arbeitslose,… nur gemeinsam können
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SOLIDARITÄT IST UNSERE STÄRKE IN DER ARBEITSWELT
Seit dem Jahr 2008 befinden wir uns inmitten einer Wirtschaftskrise. Während Firmenbosse, trotz der angespannten Lage, immer höhere Gewinne verzeichnen und Manager zusätzlich zu ihren ohnehin utopischen Gehältern auch noch Boni kassieren, sollen wir ArbeitnehmerInnen für diese Krise bezahlen. Hinzu kommt, dass viele UnternehmerInnen, die Krise als Vorwand nutzen, um Verschlechterungen für uns ArbeitnehmerInnen einzuführen. Die Rufe der ArbeitgeberInnen und ihrer Interessenvertretungen nach Nulllohnrunden, Gehaltsverzicht und Kurzarbeit werden immer lauter. Jene Sozialleistungen, die jahr zehntelang erkämpf t und schlussendlich in Gesetzen oder Kollektivverträgen gesichert wurden, sollen nach Meinung der ArbeitgeberInnen abgeschafft werden. Gleichzeitig wird der Ruf nach einer weiteren Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten und der Arbeitszeiten immer lauter. Es ist also höchst an der Zeit, dass sich die ArbeitnehmerInnen wieder verstärkt solidarisieren, organisieren und für ihre Rechte und die sozialen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte eintreten. Denn auf all die Angriffe auf unsere Rechte als ArbeitnehmerInnen kann es nur eine einzige Antwort geben: Wir verzichten nicht und wir zahlen auch nicht für eure Krise!
Leh r li n g sa u s b i ld u n g i m Zei c h en d er Kr i s e! Im Bereich der Lehrlinge erleben wir seit Jahren immer wieder den Versuch der ArbeitgeberInnen und ihrer Interessenvertretungen bzw. Lobbys, die rechtlichen Bestimmungen zu Gunsten der Betriebe zu verändern. So wurden im Laufe der Jahre zahlreiche Änderungen am Berufsausbildungsgesetz vorgenommen. Die Probezeit wurde von einem auf drei Monate ausgedehnt, die Behaltepflicht von vier auf drei gekürzt, und zu guter Letzt wurde mit der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes im Jahr 2008, die so genannte „Lehrlingskündigung“ eingeführt. Trotz all dieser Änderungen zugunsten der Betriebe sind wir mit einer steigenden Jugendarbeitslosigkeit und einem eklatanten Lehrstellenmangel konfrontiert. So waren im August 2009 nur 3.990 Lehrstellen (-20% zum Vorjahr) verfügbar. Dem gegenüber standen 8.538 Lehrstellensuchende. Dies bedeutet, dass auf eine offene Lehrstelle im Schnitt 2,13 Lehrstellensuchende kommen. Da hilft es auch nichts, dass jene Betriebe, die keine Lehrlinge ausbilden, den Fachkräftemangel in Österreich beklagen. Umso erschreckender wird diese Zahl, wenn man bedenkt, dass aus Steuergeldern jährlich 265 Millionen Euro zur Lehrstellenförderung bereitgestellt werden. Hier sind aber nicht nur die Betriebe gefordert, die bis dato kei-
ne Lehrlinge ausbilden. Vielmehr muss auch die, von der Bundesregierung zugesagte, Ausbildungsgarantie endlich umgesetzt werden. Es braucht also neben der betrieblichen Lehrlingsausbildung ein starkes Netz an überbetrieblichen Ausbildungsstätten, um allen Jugendlichen, die dies wollen, auch eine Lehrstelle zur Verfügung stellen zu können.
Leh r stellen fö r d er u n g ! Mit der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes im Jahr 2008 wurde die Förderung der betrieblichen Ausbildung – also die Lehrstellenförderung – neu organisiert. Seither steht den Betrieben ein Fördervolumen von jährlich 265 Millionen Euro zur Verfügung. Die Lehrstellenförderung gliedert sich in mehrere verschiedene Förderungen. So bekommt jeder Betrieb, der Lehrlinge ausbildet, eine Basisförderung (z.B. in der Höhe von drei Lehrlingsentschädigungen im 1. Lehrjahr). Ebenfalls gibt es Förderungen für neu geschaffene Lehrstellen oder das erstmalige Ausbilden von Lehrlingen. Darüber hinaus kann für diverse Ausund Weiterbildungsmaßnahmen der Lehrlinge (z.B. zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen oder Qualifizierung über das Berufsbild hinaus) und der AusbilderInnen eine Förderung in Anspruch genommen werden. All diese Förderungen sollen bedarfs- und qualitätsorientiert ausgerichtet sein und Anreize zum erstmaligen Ausbilden von Lehrlingen und zur Steigerung der Qualität schaffen.
P r a x i stest u n d Leh r ab sc h lu ss p r ü fu n g ! Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Förderrichtlinie ist der Praxistest, der Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit. Bei diesem Praxistest sind jene Betriebe förderbar, deren Lehrlinge zur Hälfte der Lehrzeit an einem qualitätsbezogenen Ausbildungsnachweis teilnehmen. Weiters müssen die Betriebe, um in den Genuss der Förderung zu kommen, parallel zur Ausbildung, eine Ausbildungsdokumentation zum Nachweis der im Betrieb vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse des Berufsbildes führen. Außerdem müssen alle Lehrlinge eines Ausbildungsjahrganges oder Lehrjahres an dem Praxistest teilnehmen. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, bekommt der Betrieb eine Förderung in Höhe von 3.000 Euro pro Lehrling, der den Praxistest positiv absolviert. Sollte ein Lehrling den Praxistest nicht bestehen, aber die Lehrabschlussprüfung beim erstmaligen Antreten positiv absolvieren, bekommt der Betrieb eine Förderung in Höhe von 1.500 Euro. Hier muss lediglich die Ausbildungsdokumentation bis zum Ende der Lehrzeit weitergeführt werden. Gleichgültig, ob die Lehrlinge diesen Praxistest positiv oder negativ absolvieren, die
Betriebe bekommen eine Förderung. Ähnlich verhält es sich bei der Lehrabschlussprüfung. Hier kommen jene Betriebe in den Genuss einer Förderung, deren Lehrlinge beim erstmaligen Antritt zur Lehrabschlussprüfung einen ausgezeichneten oder einen guten Erfolg erreichen. Hier beträgt die Förderhöhe 200 Euro für einen „gutem Erfolg” bzw. 250 Euro für einen „ausgezeichnetem Erfolg“. Sowohl beim Praxistest, als auch bei der Förderung für die mit „ausgezeichneten” oder „guten Erfolg“ abgelegte Lehrabschlussprüfung, geht das Geld ausschließlich an die Betriebe. Es steht jedoch außer Frage, dass die Lehrlinge ebenfalls einen Beitrag leisten. Daher ist es höchst an der Zeit, die Lehrlinge an den Förderungen zu beteiligen. Im Bereich der Praxistests müssen die Lehrlinge 100 Prozent der Fördersumme als Prämie ausbezahlt bekommen. Im Bereich der Lehrabschlussprüfung sind den Lehrlingen 100 Prozent der Fördersumme auszubezahlen.
A u s b i ld u n g s g a r a nti e u m s etzen , Leh r li n g s kü n d i g u n g zu r ü c kn eh m en ! Mit der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes im Jahr 2008 kam eine weitere Verschlechterung für die Lehrlinge hinzu. So wurde mit dem §15a Ausbildungsübertritt eine Möglichkeit zur leichteren Kündigung von Lehrlingen geschaffen. Konkret heißt das, dass durch diesen neuen Paragraphen ein Lehrverhältnis zum Ende des 12. bzw. 24. Ausbildungsmonats, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, einseitig aufgelöst werden kann. In weiterer Folge enthält §15a Absatz 3 genaue Bestimmungen unter welchen Voraussetzungen (Mediationsverfahren, diverse Fristen) der Lehrberechtigte das Lehrverhältnis außerordentlich auflösen kann. Da die, von der Bundesregierung vollmundig angekündigte, Ausbildungsgarantie bis dato noch nicht umgesetzt wurde, hilft es auch nichts, dass es quasi einen Rechtsanspruch auf eine neue Lehrstelle nach der Auflösung gibt. Denn das Auffangnetz für jene Lehrlinge, die keine Lehrstelle finden, oder deren Lehrverhältnis „außerordentlich“ aufgelöst wurde, ist faktisch nicht existent. Wir fordern daher die sofortige Umsetzung der Ausbildungsgarantie und die Schaffung von überbetrieblichen Ausbildungszentren. Weiters ist die mit der BAG Novelle 2008 eingeführte „Lehrlingskündigung“ mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen.
J etz t i n d i e Zu ku n ft i n v esti er en ! Sieht man sich die Arbeitsmarktdaten für August 2009 etwas genauer an, stellt man sehr rasch einen explosionsartigen Anstieg der Arbeitslosigkeit fest. So waren zu diesem Zeitpunkt 10.194 Personen (+17,1% zum Vorjahr) unter 19 Jahren, 31.056 Personen (+34,2% zum Vorjahr) zwischen 20 und 24 Jahren, sowie 31.674 Personen zwischen 25 und 29 Jahren als arbeitslos gemeldet. Addiert man diese Zahlen, dann kommt man auf erschreckende 72.306 Personen ohne Arbeit. Hier ist ein rasches Handeln der Bundesregierung notwendig. Es braucht mehr als Konjunkturpakete und Rettungspakete für die Banken. Es ist notwendig, die versprochene Ausbildungsgarantie endlich umzusetzen und massiv in die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu investieren. Hier dürfen weder die Betriebe, noch die öffentliche Hand aus ihrer Pflicht entlassen werden. Denn am Ende
ist es doch so, dass sich die Betriebe einerseits immer mehr aus der Lehrlingsausbildung zurückziehen und andererseits gleichzeitig den eklatanten Fachkräftemangel bejammern.
O ffen e B a u stellen b es eiti g en ! Gerade im Bereich der Berufsausbildung gibt es etliche offene Baustellen. So müssen die Lehrlinge von ihrer ohnehin geringen Lehrlingsentschädigung die Kosten für das Berufsschulinternat zumeist selbst bezahlen. Hier braucht es eine gesetzliche Regelung, welche die Betriebe dazu verpflichtet, die Kosten für das Berufsschulinternat zu übernehmen. Eine weitere Baustelle ist der Bereich der Probezeit. Es ist dringend notwendig, die Probezeit von derzeit 3 Monaten auf 1 Monat zu verkürzen. Dies würde den Lehrlingen mehr Sicherheit geben. Ein weiterer Problembereich ist die Behaltpflicht. Diese ist mit sofortiger Wirkung auf 6 Monate zu verlängern. Durch diese Maßnahmen könne jungen Menschen Berufserfahrung sammeln. Gleichzeitig haben sie, für den Fall, dass der Betrieb sie nicht übernimmt, mehr Zeit einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Hier ist die Bundesregierung aufgefordert, die Fehler der letzten Jahre rückgängig zu machen und die Lehrlinge - somit die Fachkräfte von morgen- tatkräftigst zu unterstützen.
Das 4 . B u n d es j u g en d fo r u m d er G PA - d j p fo r d ert d a h er: • die sofortige Umsetzung der von der Bundesregierung angekündigten Ausbildungsgarantie, und die Schaffung von überbetrieblichen Ausbildungszentren um der dramatische Entwicklung am Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. • jene Betrieb, die keine Lehrlinge ausbilden, verstärkt in die Pflicht zu nehmen. Diese sollen in einem Topf einzahlen, aus welchem Projekte zur Jugendbeschäftigung finanziert werden. Hierzu bedarf es jedoch empfindlich höherer Geldstrafen als beim Behinderteneinstellungsgesetz. • Die mit der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes im Jahr 2008 eingeführte „Lehrlingskündigung“ ist mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. • eine kollektivvertragliche Regelung von Punkt 3 der Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung (Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit). Hier ist festzulegen, dass Lehrlinge in jedem Fall 100% der an die Betriebe ausbezahlten Förderung erhalten. • Dem Lehrling ist eine Vorbereitungszeit für den Praxistest zur Mitte der Lehrzeit und für die Lehrabschlussprüfung im Ausmaß von je einer Arbeitswoche unter Entgeltfortzahlung zu gewähren • eine kollektivvertragliche Regelung von Punkt 6 der Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung (ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen). Hier ist festzusetzen, dass Lehrlinge in jedem Fall 100% der an die Betriebe ausbezahlten Förderungen erhalten. • eine sofortige gesetzliche Regelung zur Übernahme der Kosten für das Berufsschulinternat durch die Betriebe. • die sofortige Verkürzung der Probezeit auf ein Monat und die sofortige Ausweitung der Behaltepflicht auf mindestens 6 Monat.
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BAUSTELLE BILDUNG!
Das österreichische Schulsystem ist am Ende und stark reformbedürftig. Spätestens nach den Protesten im Frühjahr 2009, bei denen tausende Schülerinnen und Schüler ihren Unmut kundgetan haben, müsste klar sein, dass es höchste Zeit für Veränderungen ist. Folgende Punkte sind für uns die Bausteine einer Schule, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung trägt: • Freier Zugang zu Bildung ohne soziale Hürden • Moderne Unterrichtsmethoden • Berücksichtigung geschlechtsspezifische Bedürfnisse • Volle Mitsprache von Schülerinnen und Schülern Schule und Ausbildung sollten der persönlichen Entfaltung dienen und Freude machen. Das derzeitige Schulsystem kann das jedoch nicht leisten und ist, im Gegenteil, eher dazu angetan die Betroffen zu demotivieren und zu frustrieren. Sinnfreie Maßnahmen, wie z.B. das Sitzen bleiben, schränken die Schülerinnen und Schüler in ihrem Bildungsweg massiv ein. Schon nach der Volksschule werden die SchülerInnen in Österreich strikt in HauptschülerInnen und GymnasiastInnen getrennt. Da diese Selektion auch heute noch nach sozialen Gesichtspunkten erfolgt, wird dadurch vielen jungen Menschen schlichtweg die Möglichkeit genommen, einen freien Bildungszugang zu wählen. Die gemeinsame Schule muss endlich realisiert werden, wo es keinen Unterschied macht, woher du kommst und wohin du gehen willst. Die Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahl auf 15 Schülerinnen und Schüler ist eine ebenso unverzichtbare Notwendigkeit. Denn nur in kleinen Klassen haben die Lehrpersonen die Möglichkeit, auf jeden Schüler und jede Schülerin individuell einzugehen, ihre Lernschwächen zu erkennen und zu beheben. Allen Schülerinnen und Schüler soll zudem die Möglichkeit gegeben werden, in den Genuss von modernsten Unterrichtsmethoden zu kommen. Das heißt, modernste technische Ausrüstung in allen Schulklassen. Davon abgesehen sollte der Unterricht abwechslungsreich sein. Auch sollten zum Beispiel Exkursionen zum Schul-Alltag gehören und keine Ausnahmen darstellen. Mitbestimmung und Demokratie muss schon in den Schulen groß geschrieben werden, denn hier sollte man ja schließlich fürs Leben lernen. Es soll pro Semester mindestens 1 SchülerInnenvollversammlung geben, wo Meinungen ausgetauscht und Probleme diskutieren werden können. Auch das Streikrecht für Schülerinnen und Schüler muss realisiert werden. Gelebte Demokratie ist auch an Schulen Pflicht. Auch den Vertretern und Vertreterinnen von Schülerinnen und Schüler muss mehr Raum gegeben werden.
Institutionen wie die LandesschülerInnenvertretung und die BundesschülerInnenvertretung werden oft belächelt und ihre Kompetenzen sind stark eingeschränkt. Wenn Bestimmungen und Gesetzte zum Thema Bildung beschlossen werden, wird ihnen meistens nicht einmal die Möglichkeit zum Mitreden gegeben und das, obwohl gerade sie die Experten und Expertinnen auf diesem Gebiet sind. Mit diesen Bausteinen wollen wir die Baustelle Bildung in Ordnung bringen und am Ende wird dabei eine neue Schule entstehen, auf die man stolz sein kann. „Bildung ist der Motor des gesellschaftlichen Fortschritts“ wusste schon GPA-Vorsitzender Alfred Dallinger. Alles andere, als die beste Bildung für alle zu ermöglichen, ist für uns schlichtweg inakzeptabel.
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • Her mit der ganztägigen Gesamtschule der 6 bis 15-Jährigen (mit Verpflegung, „Lernbetreuung“, etc.) • Nein zu Privatschulen – Bildung ist die Aufgabe des Staates • Senkung der Klassengröße auf 15 SchülerInnen! • Sitzen bleiben abschaffen – her mit dem Modulsystem • Weg mit den Noten – her mit der verbalen Beurteilung • Den SchülerInnenvertretungen muss eine ausreichende Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden • Streikrecht für SchülerInnen sowie das Recht auf zumindest 2 SchülerInnenvollversammlungen pro Semester • Geschlechtergerechte Unterrichtsmaterialien sowie Geschlechtergerechtigkeit als gelebtes Unterrichtsprinzip • Verstärkte Förderung von Kunst und Kultur im Unterricht! • SchulpsychologInnen an allen Schulen • Werbeverbot an Schulen • Berufs- und Bildungswegorientierung als Unterrichtsfach mit Schwerpunkt Arbeitsrecht – dargelegt von VertreterInnen des ÖGB und der AK – einführen • Spezielle Förderung von „ArbeiterInnenkindern“! • Verstärkte Förderung von Austauschprogrammen für SchülerInnen • Österreichweite SchülerInnenfreifahrt! • Wiederherstellung der Anrechenbarkeit zwischen Schulausbildung und Lehre! • Weg mit dem Konkordat – keine religiöse Zwangsbeglückung! • Eine deutliche Aufstockung des Bildungsbudgets um obige Punkte umsetzen zu können • Politische Bildung als Pflichtfach ab der 8. Schulstufe durch fachlich geschultes Personal!
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FAIRPLAY BEI FERIENJOB UND PRAKTIKUM In den letzten Jahren hat sich die Situation von SchülerInnen und StudentInnen, die neben ihrer Ausbildung Praxis-Erfahrungen in Unternehmen sammeln wollen, zusehends verschlechtert. Immer öfter werden junge Menschen schamlos ausgenutzt und von den Unternehmen als billige Arbeitskräfte missbraucht. Da sowohl im alltäglichen Sprachgebrauch, als auch in den Kollektivverträgen unterschiedliche Begriffe verwendet werden ist es notwendig, Klarheit zu schaffen.
Pflichtpraktikantinnen: PflichtpraktikantInnen sind jene Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ihres Lehrplans ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen damit sie die Schule abschließen können. Das Pflichtpraktikum ist aus schulrechtlicher Sicht an einen Ausbildungsvertrag gebunden. Bei fast allen Pflichtpraktika sind die Merkmale eines Arbeitsvertrages überwiegend erfüllt, weshalb sie auch zu Arbeitsverhältnissen werden. Die Entlohnung der PflichtpraktikantInnen richtet sich in den meisten Fällen nach der Höhe der Lehrlingsentschädigung. Da das Pflichtpraktikum für den Abschluss der Schule nötig ist, stehen die SchülerInnen unter besonderem Druck. Ob in jedem Pflichtpraktikum auch wirklich viel „Praktisches“ für die SchülerInnen dabei ist, bleibt dahingestellt.
Ferialarbeitnehmerinnen – Ferienjoberinnen: Viele SchülerInnen und StudentInnen arbeiten in den Ferien. In vielen Unternehmen werden so die „Urlaubszeiten“ überbrückt. Das Problem dabei ist, dass die FerienjoberInnen meistens als „PraktikantInnen“ oder „FerialarbeitnehmerInnen“ bzw. „Ferialaushilfen“ eingestuft werden. Das führt dazu, dass sie, obwohl sie dieselben Tätigkeiten wie Angestellte oder ArbeiterInnen ausführen, nur einen Bruchteil von deren Entgelt bekommen. Für alle FerienjobberInnen muss der Kollektivvertrag zur Anwendung kommen, sodass auch sie in den Genuss der Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) kommen können.
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Da der Nachweis von Praxiserfahrung im Lebenslauf wichtig ist, sind viele junge Menschen dazu bereit, für wenig Geld und oft sozial unabgesichert zu arbeiten. Hier liegt es an uns als Gewerkschaftsjugend, die Menschen darüber zu informieren, was ihnen zusteht.
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • eine einheitliche Regelung von Beschäftigungsverhältnissen von SchülerInnen und StudentInnen in den Kollektivverträgen der GPA-djp: • PflichtpraktikantInnen laut Schulunterrichtsgesetz. • FerialarbeitnehmerInnen sind alle SchülerInnen und StudentInnen, die weniger als 4 Monate im Jahr vollzeit beschäftig sind; für diese kommt mindestens Gehaltsstufe I/1 zur Anwendung. • VolontärInnen sind jene StudentInnen, die neben dem Studium arbeiten, die betrieblichen Abläufe kennen lernen wollen und die weder persönlich weisungsgebunden noch zu einer persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet sind. • FH-PraktikantInnen sind jene FH-StudentInnen, die im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum absolvieren müssen. • Der Kollektivvertrag kommt für alle FerialarbeitnehmerInnen (egal ob PflichtpraktikantInnen oder „Ferialaushilfen“) zur Anwendung • AbsolventInnen sind ohne „Übergangsphase“ den kollektivvertraglichen Bestimmungen entsprechend zu bezahlen. • Schwerpunktmäßige Kontrollen des Arbeitsinspektorats in den Ferienmonaten in Hinblick auf die Anstellung von FerialarbeitnehmerInnen • Ausweitung der Ausbildungspläne für Praktika • Je nach Schultyp soll es ein entsprechendes Praktikum geben
A b s o lv e n t i n n e n : Eine ähnliche Entwicklung verzeichnen wir bei Uniund FH-AbsolventInnen: Hochqualifizierte junge Menschen werden gegen ein Taschengeld für Tätigkeiten herangezogen, die, laut Kollektivvertrag, weit höher entlohnt werden müssten.
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Asyl und Bleiberecht
Österreich hat eine der reaktionärsten Asylgesetzgebungen innerhalb der Europäischen Union und verletzt damit Tag für Tag Menschenrechte. Die Verhängung von Schubhaft über Flüchtlinge, das auseinander Reißen von Familien und tausende zu Unrecht abgelehnte Asylanträge stehen dabei auf der Tagesordnung. Viele AsylwerberInnen werden nach ihrer Abschiebung inhaftiert, gefoltert oder gar ermordet.
D i e A s y l g e s e t z n o v e l l e 2 0 0 9 h at d i e s e n Um s ta n d w e i t e r v e r s c h ä r f t: Unbescholtene Flüchtlinge sollen schon am Beginn des Verfahrens in Schubhaft kommen. Gleich beim ersten durchsetzbaren Bescheid, der sie in einen anderen EU-Staat, z.B. Griechenland oder Polen, ausweist, egal wie unsäglich schlecht die dortigen Asylbedingungen sind.
illegale Beschäftigungsverhältnisse gedrängt. Auch wenn die extreme Rechte seit der letzten Nationalratswahl so stark wie noch nie ist, es gibt ein „anderes“ Österreich: Gegen die Abschiebung von Arigona Zogaj und ihrer Familie gingen tausende Menschen auf die Straße. Ganze Schulklassen und Gemeinden wehren sich gegen die Abschiebung ihrer FreundInnen, NachbarInnen und SchulkollegInnen. Menschen verstecken von Abschiebung bedrohte AsylwerberInnen… Es ist höchst an der Zeit, dass wir uns als GewerkschafterInnen diesem „anderen“ Österreich anschließen!
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • Aktive Beteiligung an Aktionen, Kampagnen, etc. der Bleiberechtsbewegung
Tausende sollen hinter Gitter. Unter ihnen verzweifelte und traumatisierte Menschen, die der Folter und dem Tod entronnen sind. Ihre einzige „Schuld“: Sie suchen Schutz in Österreich. Schubhaft heißt: Gefängnis ohne Urteil, ohne Delikt. Die Bedingungen in der Schubhaft sind nicht menschenrechtskonform. Der Europarat bezeichnet sie als „gänzlich inakzeptabel“.
• AsylwerberInnen müssen ab Asylantragsstellung arbeiten
Die Beschwerdefrist in solchen Verfahren wird auf eine Woche (bisher zwei) verkürzt. Wer das zugewiesene Gebiet (meist Traiskirchen) verlässt und z.B. nach Wien fährt, um einen Rechtsbeistand zu suchen, wird sofort verhaftet. Menschen hinter Gittern jedoch finden schon gar keinen Rechtsbeistand. Also Abschiebung ohne Beschwerde – kurzer Prozess!
• Rücknahme der menschenrechtswidrigen Asylgesetze
dürfen • Freie Wahl des Asyllandes durch den/die AsylwerberIn • Sofortige Abschaffung der Schubhaft für AsylwerberInnen
• Keine Kriminalisierung von Flucht- und FlüchtlingshelferInnen • Rücktritt von Innenministerin Maria Fekter • Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
Auch „Folgeanträge“ soll es nicht mehr geben. Welche Schicksale stecken hinter diesem Wort? Ein anerkannter Flüchtling heiratet eine Frau, deren Asylantrag abgewiesen worden ist. Sie wird schwanger und stellt einen neuen Asylantrag. Das Kind darf bleiben. Es erhält wie sein Vater Asyl. Nur die Mutter muss fort, wenn es nach Fekter geht. Ohne ihr Kind! „Folgeanträge“ konnte man bisher auch dann stellen, wenn man in Österreich an Demonstrationen gegen das Regime im Heimatland teilgenommen hat (IranerInnen etwa gegen Ahmadinejads Wahlbetrug!). Auch das will Fekter unterbinden. Für Exil-DemonstrantInnen heißt es in Zukunft: Abschiebung – möglicherweise in den Tod. So wie jede Verschärfung des Fremdenrechts bisher wird auch dieses Gesetz nur die Rechtsparteien stärken. Nach wie vor dürfen AsylwerberInnen in Österreich nicht arbeiten und werden dadurch schutz- und rechtlos in
• Ausbau der unabhängigen psychologischen und rechtlichen Betreuung von AsylwerberInnen
W er h i er leg a l lebt, s o ll leg a l a r b eiten d ü r fen . W er h i er a r b eitet, s o ll leg a l leb en d ü r fen . … u n d a u c h wä h len .
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Ei n g eb r ac ht vo n d er G PA - d j p J u g en d Sa l zb u r g
AUFLÖSUNG DER JUGENDLEITUNG! Innerhalb der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) gibt es auf Bundesebene ein Leitungsgremium das „Jugendleitung“ genannt wird. In diesem Gremium sitzen das ÖGJ Präsidium, alle BundesjugendsekretärInnen der Fachgewerkschaften und die ÖGJ SekretärInnen der Länder. Obwohl im Präsidium 13 ehrenamtliche JugendfunktionärInnen sitzen, ist aus Zeitgründen immer nur ein kleiner Teil von max. 4–5 FunktionärInnen anwesend. Diesen gegenübergestellt sind mehr als 15 JugendsekretärInnen. Dieses, die Richtung der ÖGJ vorgebende und entscheidende Gremium wird von verschiedensten JugendsekretärInnen dazu missbraucht, ihre eigenen Meinungen und Vorschläge einzubringen, die nicht immer auf Beschlüssen ihrer eigenen Gremien basieren. Somit nimmt die Jugendleitung allen FunktionärInnen die Möglichkeit zur Entscheidung. Diese Plattform ist unserer Meinung nach fernab jeglicher, uns bekannter demokratischer Grundsätze. Der ÖGJ Bundesvorstand dient nur mehr als statutarisches Mittel, um die bereits im Vorfeld vereinbarte Richtung zu beschließen.
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Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • Die sofortige Abschaffung der Jugendleitung in ihrer jetzigen Form • Die Einführung eines neuen Leitungsgremiums, bei dem die ÖGJ Vorsitzenden der Bundesländer, die Bundesjugendvorsitzenden der Fachgewerkschaften und des ÖGJ Präsidiums (sofern diese nicht bereits durch die ersten beiden Voraussetzungen abgedeckt sind) teilnahmeberechtigt sind. Der Bundesjugendsekretär der ÖGJ hat als einziger hauptamtlich Beschäftigter ein beratendes Teilnahmerecht. • Die Aufwertung und Neuorientierung des ÖGJ Bundesvorstandes um diesen für seinen eigentlich zugewiesenen Zweck wieder zu reaktivieren.
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„LEHRJAHRE SIND KEINE HERRENJAHRE“
„Die Jugend ist die Zukunft“. Dieser Satz wird immer wieder in den Medien verbreitet. Deshalb sollte man den Jugendlichen schon beim Lehrstart besonders viele Bildungsmöglichkeiten bieten und genügend Aufmerksamkeit schenken. Oft ist es leider der Fall, dass Lehrlinge als billige Arbeitskräfte missbraucht werden und keine angemessene Ausbildung erhalten. Viele Lehrverantwortliche haben Obsorge für zu viele Lehrlinge und können deshalb nicht auf die speziellen Probleme, Anregungen und Wünsche der einzelnen Lehrlinge eingehen.
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • 2 x pro Lehrjahr einen Abteilungswechsel, falls es die Größe des Unternehmens erlaubt. Ansonsten müssen alle Abteilungen kennen gelernt werden. • Besondere Schulung der LehrlingsausbilderInnen damit gewährleisten ist, dass die Lehrlinge gut untergebracht sind und sich die dementsprechenden Arbeitstechniken der Abteilung aneignen können. • Ein monatliches Gespräch zwischen Lehrling und AusbilderIn. Das Gesprächsprotokoll muss innerhalb einer Woche, von beiden Parteien unterschrieben, an den/ die JugendvertrauensrätIn bzw. BetriebsrätIn übermittelt werden. • Mindestens eine/n Lehrverantwortliche/n pro 10 Lehrlinge. • 6 Seminare pro Lehrjahr z.B.: Einstiegsseminar, Telefonseminar, Rechtschreibseminar, diverse EDV-Seminare, Erste Hilfe Kurs, LAP Vorbereitungskurs, Persönlichkeitsbildung, Rhetorik, Gesprächsführung, …!
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KEINE SCHUBLADENPOLITIK! Innerhalb der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) gibt es auf Bundesebene ein Leitungsgremium das „Jugendleitung“ genannt wird. In diesem Gremium sitzen das ÖGJ Präsidium, alle BundesjugendsekretärInnen der Fachgewerkschaften und die ÖGJ SekretärInnen der Länder. Obwohl im Präsidium 13 ehrenamtliche JugendfunktionärInnen sitzen, ist aus Zeitgründen immer nur ein kleiner Teil von max. 4–5 FunktionärInnen anwesend. Diesen gegenübergestellt sind mehr als 15 JugendsekretärInnen.
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Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • Informationsausschüttung an alle Mitglieder der GPA-djp Jugend, sobald ein Antrag umgesetzt oder zumindest ein Schritt in diese Richtung unternommen wurde.
Viele gewerkschaftliche Gremien beschließen wichtige Angelegenheiten, Anregungen und Fortschritte zum Alltag der jungen Menschen. Es wird viel diskutiert und die FunktionärInnen verwenden sehr viel ihrer wertvollen Zeit darauf, wesentliche und essentielle Dinge zur Erleichterung und Verbesserung des Lebens zu erarbeiten. Man ist sich einig, dass bei Jugendforen und Jugendkonferenzen, Anträge nicht wegzudenken sind. Genauso wichtig wie die Erarbeitung der Anträge ist deren Abarbeitung. Die Arbeit von Stunden soll nach Ende der Jugendforen und Jugendkonferenzen nicht einfach in einer Schublade verschwinden.
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JUNGER MUT STATT NAZIBRUT!
Die Nationale Volkspartei (NVP), welche vom Dokumentationsarchiv Österreichischer Widerstand als extrem rechtsradikal eingestuft wurde, darf laut Beschluss der OÖ Landeswahlbehörde nicht bei den Landtagswahlen antreten. Es folgt zudem eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz (StGBl 1945/13 idF BGBl 1992/148), die dem Vernehmen nach diesmal mehr Erfolgsaussichten als bisher hat. Dies ist ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen rechtsextreme Strömungen in Oberösterreich. Dass die NVP keinerlei Hemmschwelle zum offenen Neonazismus kennt, zeigt sich aber in vielerlei Hinsicht: Das von der NVP als Parteisymbol verwendete Zahnrad fand mit dem Hakenkreuz in der Mitte schon als Zeichen der Deutschen Arbeiterfront Verwendung. So hat sie sich zum Beispiel öffentlich mit den in Wels angeklagten Führungsmitgliedern des neonazistischen „Bundes freier Jugend“ (BfJ) solidarisiert und verlinkt auf ihrer Homepage zu den Seiten neonazistischer bzw. rechtsextremer Organisationen, wie der deutschen NPD. Durch das Gesetz zur Parteienfinanzierung bekommen politische Parteien finanzielle Mittel aus Steuergeldern. Die NVP ruft aktiv zu Spenden auf um damit Publikationen wie etwa die Zeitschrift „Freie Stimme“ oder eine Kampagne mit dem Titel „Keine Moschee“ zu finanzieren. Seitens der Bundesregierung müssen Subventionen an rechtsextreme Parteien aus Steuergeldern sofort gestoppt und für antirassistische Arbeit verwendet werden. Aber nicht nur die Geldflüsse müssen gestoppt werden! Wir fordern ein komplettes Verbot der Nationalen Volkspartei! Die Jugend sagt „NEIN“ zu den rassistischen Aussagen, Aktionen und Kampagnen der NVP und allen anderen einschlägig bekannten Parteien in Österreich.
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • Das Verbot der rechtsextremen Nationalen Volkspartei durch das zuständige Bundesministerium für Inneres. • Verbesserte Kontrolle (z.B. Statuten der Parteien und Hintergrund der Parteien sowie deren Publikationen) bei Gründung offensichtlich rechtsextremer Parteien durch das zuständige Bundesministerium für Inneres • Keine Ausschüttung von Steuergeldern oder sonstigen Fördermitteln an rechtsextreme Parteien.
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RECHTLICHE & SOZIALE GLEICHSTELLUNG HOMOSEXUELLER MENSCHEN! Auch hier gibt es Konflikte, Streitereien. Unter Gleichstellung von homosexuellen Menschen versteht man Erreichen der Gleichberechtigung und faktischen Chancengleichheit von homosexuellen und heterosexuellen Menschen. Homosexuelle Lebensgemeinschaften oder PartnerInnenschaften sind in Österreich heute z.B. bei der Eheschließung, bei der Adoption oder bei der künstlichen Befruchtung völlig rechtlos. Dies stellt eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung gegenüber heterosexuellen Paaren dar, deren Beziehungen – je nach gewählter Form der PartnerInnenschaft – rechtlich in bestimmter Weise abgesichert oder anerkannt sind. Die Ungleichbehandlung homosexueller Menschen ist eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und daher auch ein Verstoß gegen das grundlegende Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens. Die Gewerkschaften kämpfen gegen Diskriminierungen und müssen auch in dieser Frage ein klares Zeichen setzen.
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Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • die gesetzliche Möglichkeit durch die Bundesregierung für gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen zu können genau wie heterosexuelle Paare. • Gleichgeschlechtlichen Paaren sollen dieselben Rechte und Pflichten wie heterosexuellen Paaren bei der Adoption von Kindern und der künstlichen Befruchtung eingeräumt werden. • Gleichstellung verschieden- und gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ohne Trauschein durch die Bundesregierung. • Verstärkte Kampagnisierung und Aufklärung zum Thema Homosexualität und Transgender und Einsatz gegen die Diskriminierung, durch die Gewerkschaften.
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ALLE GEGEN EINE/N –
MOBBING AN SCHULEN
Mobbing macht auch vor Schulen nicht Stopp. Auch hier gibt es Konflikte, Streitereien und Ausgrenzungen. Einzelne SchülerInnen werden durch ihre SchulkollegInnen angefeindet, gedemütigt und diskriminiert. Laut einer aktuellen Studie nehmen die Mobbingfälle in Österreich immer mehr zu. Aus diesem Grund müssen Beratungsstellen eingerichtet und Sozial-Kompetenz-Trainings und AntiAggressionstrainings für SchülerInnen und LehrerInnen durch den Landesschulrat veranstaltet werden um ein friedliches Miteinander an Schulen gewährleisten zu können.
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • Verpflichtende Sozial-Kompetenz-Trainings für KlassenlehrerInnen, VertrauenslehrerInnen, SchülerInnenvertreterInnen und KlassensprecherInnen durch eine überparteiliche Organisation. • Anti–Aggressionstrainings für TäterInnen und Opfer durch den Landesschulrat.
Die Gläserne Note Das derzeitige Notensystem sagt zu wenig über das Können der SchülerInnen aus. Noten lassen sich nicht untereinander vergleichen, da sie in großem Ausmaß von den unterrichtenden LehrerInnen abhängig sind. Oft weiß man nicht, wie die eigene Note zu Stande kommt und fühlt sich, vielleicht zu Recht, unfair benotet. Um dieses unklare Notensystem zu ändern, muss ein einheitliches, transparentes und zusätzlich verbales Notensystem vom zuständigen Bundesministerium in Österreich eingeführt werden.
• Flächendeckende Studien vom Bundesministerium über Mobbing an österreichischen Schulen und die Umsetzung von daraus abgeleiteten Maßnahmen. • Einführung eines transparenten, einheitlichen, verbalen Notensystems an österreichischen Schulen vom Bundesministerium.
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ÄNDERUNG DES §35 DER GPA- djp GESCHÄFTSUND WAHLORDNUNG (1) Örtlicher und sachlicher Bereich: Alle jugendlichen GPA-djp Mitglieder werden bis zum 31.12. des Jahres in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden, zur Jugend gezählt. Darüber hinaus gehören zur Jugend, unabhängig vom Alter, alle in Ausbildung Befindlichen, sofern sie nicht Angestellte oder neue Selbstständige gemäß § 1 (1) sind sowie PräsenzdienerInnen und Zivildiener, die Mitglieder der GPA-djp sind. (2) Zweck und Aufgaben: a. die Verbreitung der Gewerkschaftsidee unter jungen Menschen, b. die Politisierung junger Menschen - sie sollen durch Engagement in der Jugend in die Lage versetzt werden, ihren Standort in der Gesellschaft zu erkennen und solidarisch zu handeln, c. die Vorbereitung und die Durchführung von gewerkschaftlichen Aktionen zur Durchsetzung der Interessen junger Menschen, d. die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen in den Betrieben, den Schulen, Fachhochschulen und Universitäten, e. die Mitwirkung an der Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen, f. die Mitwirkung an der Gestaltung von Gesetzen und Verordnungen, die junge Menschen in ihrer Interessenvertretung betreffen, g. die Mitarbeit in den Organen der GPA-djp gemäß den Delegierungsbestimmungen der vorliegenden Geschäfts- und Wahlordnung für die Jugend und die Organe der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen, h. die Mitarbeit an den Kollektivvertragsverhandlungen, i. die Gewährung von Rechtsberatung und die Unterstützung für Lehrlinge, SchülerInnen, StudentInnen, Ferial-, PflichtpraktikantInnen, PräsenzdienerInnen und Zivildiener, j. die Vorbereitung und die Durchführung von Jugendvertrauensratswahlen, k. die Betreuung und die Organisierung von Jugendvertrauensräten, l. die Betreuung und die Organisierung von Vertretungen der SchülerInnen- und StudentInnen, m. die gewerkschaftliche Ausbildung und die Schulung der Mitglieder und FunktionärInnen der Jugend, n. das Anbieten von qualifizierten Dienstleistungen für Mitglieder & FunktionärInnen der Jugend, o. die Mitarbeit in internationalen Jugendorganisationen.
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(3) Organe: a. das Bundesjugendforum b. der Bundesjugendvorstand, c. das Bundesjugendpräsidium, d. die Bundeszielgruppengremien der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen, e. die Jugendorgane der Regionen. (4) Das Bundesjugendforum: a. Das Bundesjugendforum ist das höchste Organ der Jugend. Die Beschlüsse des Bundesjugendforums sind für alle Mitglieder, die in den Betreuungsbereich der Jugend fallen, bindend. b. Das Bundesjugendforum wird vom Bundesjugendvorstand alle zwei Jahre einberufen. Die Einberufung ist in geeigneter Form spätestens zwölf Wochen vor dem Stattfinden zu veröffentlichen. Zur Einberufung eines außerordentlichen Bundesjugendforums bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesjugendvorstand. Das außerordentliche Bundesjugendforum muss spätestens drei Monate nach dem Beschluss des Bundesjugendvorstandes stattfinden. c. Antragsberechtigt sind der Bundesjugendvorstand, die Bundeszielgruppen-vorstände der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen, die Regionaljugendvorstände sowie die Mitglieder der Jugend. Die Anträge müssen spätestens acht Wochen vor dem Stattfinden des Bundesjugendforums in der Bundesjugendabteilung einlangen. (5) Zusammensetzung: a. die von den Regionaljugendforen und den Bundeszielgruppengremien (Präsidien) der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen gewählten Delegierten, b. die Delegiertenzahl wird nach dem Mitgliederstand des vor dem Bundesjugendforum gelegenen 31.12. berechnet. c. ein/e weitere/r Delegierte/r je Region bzw. Bundeszielgruppe für 600 Mitglieder - Bruchteile über ein Drittel zählen voll, d. sollte eine Region nicht im Bundesjugendforum vertreten sein, so hat der betroffene Regionaljugendvorstand das Recht eine/n Delegierte/n zu entsenden, e. die stimmberechtigten Mitglieder des Bundesjugendvorstandes, f. die BundesjugendsekretärIn und die SekretärInnen bzw. ReferentInnen der Bundeszielgruppengremien der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen,
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g. die RegionaljugendsekretärInnen bzw. –referentInnen und die SekretärInnen bzw. ReferentInnen der Regionalzielgruppen der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen. h. Die unter lit. f. und g. genannten TeilnehmerInnen haben beratende Stimme. i. Die Mitglieder des Bundesjugendvorstandes haben bei der Abstimmung über die Entlastung kein Stimmrecht. (6) Aufgaben: a. die Beschlussfassung der endgültigen Tagesordnung, b. die Beschlussfassung der Geschäftsordnung, c. die Beratung und die Bewertung der politischen Arbeit der abgelaufenen Periode auf Basis eines Berichtes des Bundesjugendvorstandes, d. die Beratung und die Bewertung der Entwicklung der Jugend, zur Mitglieder-, zur JugendvertrauensrätInnen-, zur SchülerInnenvertreterInnen sowie zur StudentInnenvertreterInnen-Entwicklung, sowie Bildungspolitik und Kollektivvertragspolitik auf Basis des Berichtes der/des BundesjugendsekretärIn, e. die politische Positionierung der Jugend, f. die Beschlussfassung der an das Bundesjugendforum gestellten Anträge, g. die Beschlussfassung der an das Bundesforum gestellten Anträge, h. die Entlastung des Bundesjugendvorstandes, i. die Behandlung von Beschlüssen, die der Bundesjugendvorstand sistiert hat, j. die Kenntnisnahme der Zusammensetzung der von den Jugendorganen in den Bundesjugendvorstand gewählten Delegierten, k. alle zwei Jahre die Wahl eines/einer Bundesjugendvorsitzenden sowie der Bundesjugendfrauenbeauftragten (die direkt von den weiblichen Mitgliedern des Bundesjugendforums in das Bundesjugendpräsidium gewählt wird) sowie Bestätigung der durch die Regionen und Zielgruppen entsandten Mitglieder des Bundesjugendpräsidiums (bei Nichterreichen von 50 Prozent der Stimmen, hat die entsendende Region bzw. Zielgruppe die Möglichkeit nachzunominieren). l. alle vier Jahre die Wahl von vier Delegierten in das Bundesforum, m. alle zwei Jahre die Wahl einer/eines Delegierten in den Bundesvorstand. (7) Der Bundesjugendvorstand: Der Bundesjugendvorstand tritt mindestens zwei Mal pro Jahr zusammen. Die Einberufung erfolgt durch die/den BundesjugendvorsitzendeN und die/ den BundesjugendsekretärIn nach Beschluss im Bun-desjugendpräsidium. Eine Sitzung ist binnen zwei Wochen einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Bundesjugendvorstandsmitglieder verlangt. (8) Zusammensetzung: a. das Bundesjugendpräsidium,
b. ein/e Delegierte/r je Region bzw. Bundeszielgruppe als Grundmandat, c. ein/e weitere/r Delegierte/r je Region bzw. Bundeszielgruppe für 1.200 Mitglieder – Bruchteile über ein Drittel zählen voll, d. die/der BundesjugendsekretärIn und die SekretärInnen bzw. ReferentInnen der Bundesgremien der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen, e. die RegionaljugendsekretärInnen bzw. -referentInnen. f. Die unter lit. d. und e. genannten TeilnehmerInnen haben beratende Stimme. (9) Aufgaben: a. die politische Positionierung der Jugend, b. die Beratung über die von den Bundeszielgruppenvorstände der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen beschlossenen Arbeitsprogramme, c. die Beschlussfassung eines Arbeitsprogrammes sowie von Werbeaktionen, d. die Beschlussfassung über die Verwendung der vom Bundesvorstand zugewiesenen Budgetmittel, e. die Beschlussfassung über die Kooperation mit anderen Organisationen und Initiativen auf Bundesebene und internationaler Ebene gemäß der politischen Positionierung der GPA-djp, f. die Beschlussfassung einer verbindlichen Vorgangsweise für die Einrichtung und die Aufgaben von Regionalzielgruppengremien der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen sowie allgemeiner Jugendgruppen, g. die Beschlussfassung der Delegierten in die Organe der Österreichischen Gewerkschaftsjugend auf Bundesebene. (10) Das Bundesjugendpräsidium: a. Das Bundesjugendpräsidium besteht aus den von den Regionaljugendforen gewählten VertreterInnen sowie aus zwei pro Bundeszielgruppengremium zu entsendenden VertreterInnen pro Zielgruppe. Wobei aus jeder Zielgruppe mindestens eine Frau entsendet werden muss. Sowie aus der Bundesjugendfrauenbeauftragten. Die/der Bundesjugendvorsitzende vertritt die Jugend in Fragen, die die Jugend betreffen, nach außen und in die Gesamtorganisation der GPA-djp. b. Sollten sich nach obiger Zusammensetzung im Bundesjugendpräsidium nicht 50 Prozent Frauen befinden, sind die weiblichen Mitglieder des Bundesjugendvorstandes gem. § 40 (2) b GPA-djp Wahl- und Geschäftsordnung berechtigt, so viele Frauen nachzunominieren, bis die Quote erreicht wurde. c. Alle unter a. und b. genannten Mitglieder des Bundesjugendpräsidiums sind stimmberechtigt. d. Den Sitzungen sind die/der BundesjugendsekretärIn sowie die BundessekretärInnen bzw. -referentInnen der Bundesgremien der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen ohne Stimmrecht beizuziehen. e. Die Sitzungen finden nach Bedarf statt. Die Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst, wobei
mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sein muss. (11) Aufgaben: a. die politische Führung der Jugend, b. die Strategieentwicklung, c. die Vorbereitung der Inhalte und des Ablaufes der Bundesjugend-vorstandssitzungen. (12) Die Bundeszielgruppenvorstände der Lehrlinge, SchülerInnen & StudentInnen: Die Bundeszielgruppengremien treten mindestens zwei Mal pro Jahr im Rahmen des Bundesjugendvorstandes zusammen. Die Einberufung erfolgt durch die/den jeweilige/n Vorsitzende/n jeweilige/n SekretärIn der Bundeszielgruppe. Ein Bundesziel-gruppengremium ist auch einzuberufen, wenn dies von mindestem einem Drittel der Stimmberechtigten verlangt wird. (13) Zusammensetzung Die Bundeszielgruppengremien bestehen aus a. Drei bis zehn VertreterInnen der jeweiligen Zielgruppe, die per Direktwahl (Briefwahl, Internetwahl) von allen Mitgliedern der jeweiligen Zielgruppe gewählt werden. Ablauf, Fristen und Modalitäten der Direktwahl werden vom jeweiligen Bundeszielgruppenvorstand festgelegt. Sollte ein solcher Bundeszielgruppenvorstand nicht bestehen, werden Ablauf, Fristen und Modalitäten vom Bundesjugendpräsidium der GPA-djp festgelegt. b. Der/die BundesjugendsekretärIn und der/dem jeweiligen betreuenden SekretärIn der Zielgruppe. Diese haben beratende Stimme. c. Kooptierungen (mit Stimmrecht) und Beiziehungen (ohne Stimmrecht) in die Bundeszielgruppengremien sind in Absprache mit dem Bundesjugendvorstand ausdrücklich möglich. (14) Aufgaben: a. die Beobachtung und die Analyse der politischen Entwicklung sowie die politische Positionierung in der jeweiligen Bundeszielgruppe, b. die Verbreitung der Gewerkschaftsidee in der jeweiligen Bundeszielgruppe, c. die Kommunikation der Ziele der jeweiligen Bundeszielgruppe an den Bundesjugendvorstand und an die Organe der GPA-djp, d. die Netzwerkbildung und die Durchführung von Kampagnen, e. die Trendbeobachtung, f. die Entwicklung, die Anpassung und die Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Betreuungsformen, g. die Beratung und die Beschlussfassung eines Arbeitsprogrammes, h. die Beschlussfassung über die Verwendung der vom Bundesjugendvorstand zugewiesen Budgetmittel, i. die jeweilige Kooperation mit anderen Jugend-, SchülerInnen- und StudentInnenorganisationen in Abstimmung mit dem Bundesjugendpräsidium, j. Die Mitglieder der Bundeszielgruppengremien ent-
senden zwei VertreterInnen pro Zielgruppe in das Bundesjugendpräsidium, wobei darauf zu achten ist, dass pro Zielgruppe mindestens eine Frau entsendet wird. k. alle vier Jahre die Wahl von zwei Delegierten in das Bundesforum, l. alle zwei Jahre die Wahl einer/s Delegierten in den Bundesvorstand, m. alle zwei Jahre die Wahl der Delegierten in den Bundesjugendvorstand. (16) Aufgaben: a. die politische Führung der jeweiligen Bundeszielgruppe, b. die Strategieentwicklung, c. die Vorbereitung der Inhalte und des Ablaufes der jeweiligen Bundeszielgruppenvorstände. (17) Organe der Regionen a. das Regionaljugendforum, b. der Regionaljugendvorstand, c. das Regionaljugendpräsidium, d. die Regionalzielgruppengremien der Lehrlinge, SchülerInnen, StudentInnen und allgemeine Jugendgruppen. (18) Das Regionaljugendforum: a. Das Regionaljugendforum wird vom Regionaljugendvorstand alle zwei Jahre einberufen. Die Einberufung ist in geeigneter Form, spätestens ein Monat vor dem Stattfinden, zu veröffentlichen. Die/der BundesjugendsekretärIn ist von der Einberufung schriftlich zu informieren. Zur Einberufung eines außerordentlichen Regionaljugendforums bedarf es einer ZweiDrittel-Mehrheit im Regionaljugendvorstand. Das außerordentliche Regionaljugendforum muss spätestens drei Monate nach dem Beschluss des Regionaljugendvorstandes stattfinden. b. Antragsberechtigt ist der Regionaljugendvorstand sowie die Mitglieder der Jugend in der Region. Die Anträge müssen spätestens acht Wochen vor dem Stattfinden des Regionaljugendforums in der Regionalgeschäftsstelle einlangen. c. Das Regionaljugendforum setzt sich aus den Mitgliedern der Jugend in der Region zusammen. Die/der RegionaljugendsekretärIn bzw. -referentIn und die/der SekretärIn bzw. ReferentIn der Regionalzielgruppen der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen sind teilnahmeberechtigt. d. Die Mitglieder des Regionaljugendvorstandes haben bei der Abstimmung über die Entlastung kein Stimmrecht. (19) Aufgaben: a. die Beschlussfassung der endgültigen Tagesordnung, b. die Beschlussfassung der Geschäftsordnung, c. die Beratung und die Bewertung der politischen Arbeit der abgelaufenen Periode auf Basis eines Berichtes des Regionaljugendvorstandes,
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d. die Beratung und die Bewertung der Entwicklung der Jugend, zur Mitglieder-, zur JugendvertrauensrätInnen-, zur SchülerInnenvertreterInnen- sowie zur StudentInnenvertreterInnenEntwicklung, sowie Bildungspolitik und Kollektivvertragspolitik auf Basis des Berichtes der/ des RegionaljugendsekretärIn bzw. -referentIn. e. die Beschlussfassung der an das Regionaljugendforum gestellten Anträge, f. die Beschlussfassung der an das Bundesjugendforum und Regionalforum gestellten Anträge, g. die Entlastung des Regionaljugendvorstandes, h. alle zwei Jahre die Wahl einer/eines Regionaljugendvorsitzenden und vier StellvertreterInnen, wobei eine als Jugendregionalfrauenbeauftragte direkt von den weiblichen Mitgliedern des Regionaljugendforums gewählt wird, i. alle zwei Jahre die Wahl der Delegierten in den Regionaljugendvorstand, in den Bundesjugendvorstand und in das Bundesjugendforum, j. alle zwei Jahre die Wahl der/des Vertreters/ Vertreterin der Region im Bundesjugendpräsidium k. alle vier Jahre die Wahl von drei Delegierten in das Regionalforum, l. alle vier Jahre die Wahl von drei Delegierten in den Regionalvorstand. (20) Der Regionaljugendvorstand: Der Regionaljugendvorstand tritt mindestens drei Mal pro Jahr zusammen. Die Einberufung erfolgt durch die/den Regionaljugendvorsitzenden und der/ dem RegionaljugendsekretärIn bzw. -referentIn nach Beschluss im Regionaljugendpräsidium. Eine Sitzung ist binnen zwei Wochen einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten verlangt. (21) Zusammensetzung: a. das Regionaljugendpräsidium, b. ein/e Delegierte/r der Lehrlinge, der SchülerInnen u n d d e r S t u d e n t I n n e n d e r Re g i o n a l s Grundmandat, c. ein/e weitere/r Delegierte/r für 100 Mitglieder – Bruchteile über ein Drittel zählen voll, d. ab 900 Mitglieder ein/e weitere/r Delegierte/r für 300 Mitglieder - Bruchteile über ein Drittel zählen voll, e. ein/e weitere/r Delegierte/r je existierender allgemeiner Jugendgruppe in der Region, f. die/der RegionaljugendsekretärIn und die S e k r e t ä r I n n e n b z w. Re f e r e n t I n n e n d e r Regionalgremien der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen. g. Die unter lit. f. genannten TeilnehmerInnen haben beratende Stimme. (22) Aufgaben: a. die politische Positionierung der Jugend in der Region,
b. die Beratung und gegebenenfalls die Beschlussfassung über die Einrichtung und die Aufgaben von Regionalzielgruppengremien der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen sowie allgemeiner Jugendgruppen gemäß (9) lit. f., c. die Erstellung und die Beschlussfassung eines Arbeitsprogrammes sowie von Werbeaktionen, d. die Entsendung einer/eines Delegierten in das Bundesjugendforum gemäß (5) lit. d., wenn durch die Delegierungen die Region nicht vertreten ist, e. die aktive Unterstützung und die Mitarbeit an Bundesaktionen der Jugend, f. die Beschlussfassung über die Kooperation mit anderen Organisationen und Initiativen auf Regionalebene gemäß der politischen Positionierung der GPA-djp, g. die Beschlussfassung der Delegierten in die Organe der Österreichischen Gewerkschaftsjugend auf Landesebene, h. d i e Ko o p t i e r u n g vo n J u g e n d ve r t ra u e n s ratsmitgliedern, je Bezirk in die Betriebsratsmitglieder-Arbeitsgemeinschaft gemäß § 23 (9). (23) Das Regionaljugendpräsidium a. Das Regionaljugendpräsidium besteht aus der/dem Regionalvorsitzenden und vier StellvertreterInnen. Die/der Regionaljugendvorsitzende vertritt die Jugend in der Region in Fragen, die die Jugend in der Region betreffen, nach außen und in die Gesamtorganisation der GPA-djp in der Region. b. Den Sitzungen sind die/der RegionaljugendsekretärIn bzw. -referentIn sowie die SekretärInnen bzw. ReferentInnen der Regionalgremien der Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen in der Region ohne Stimmrecht beizuziehen. c. Die Sitzungen finden nach Bedarf statt. Die Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst, wobei mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sein muss. (24) Aufgaben: a. die politische Führung der Jugend in der Region, b. die Strategieentwicklung, c. die Vorbereitung der Inhalte und des Ablaufes der Regionaljugendvorstandssitzungen. (25) Die Regionalzielgruppengremien der Lehrlinge, SchülerInnen, StudentInnen und allgem. Jugendgruppen: Der Regionaljugendvorstand kann Regionalzielgruppengremien der Lehrlinge, SchülerInnen, StudentInnen sowie allgemeine Jugendgruppen gemäß der vom Bundesjugendvorstand beschlossenen Vorgangsweise für die Einrichtung und Aufgaben von Regionalzielgruppen der Lehrlinge, SchülerInnen, StudentInnen sowie allgemeiner Jugendgruppen gemäß (9) lit. f. beschließen.
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HER MIT DER VERKEHRSAUFKL ÄRUNG!
Die Zahl der Verkehrstoten bei FührerscheinanfängerInnen ist steigend. Durch moderne Technik ist die Gesamtzahl der Opfer zwar gesunken, die Preise der neuen „sicheren“ Autos sind aber für junge Menschen unerschwinglich. Junge VerkehrsteilnehmerInnen überschätzen oft ihr eigenes Können und sind nach den Fahrstunden (deren Anzahl jetzt auch noch gesenkt worden ist) oft noch unzureichend auf die Gefahrensituationen im Straßenverkehr vorbereitet.
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Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • dass in jeder dritten Klasse der Berufschule und bei allen Schultypen ab der 12. Schulstufe ein halber Tag „Verkehrsaufklärung“ mit VerkehrspsychologInnen und der Polizei durchgeführt wird. • die Erhöhung der Fahrstunden, bei Streichung der beiden Perfektionsfahrten.
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AIDS K A MPAGNE
Jüngst wurde in einer „Hetzkampagne” in den Medien Aids als Massenmord dargestellt. Leider wird hier nicht zwischen der Erkrankung und der (natürlich grob fahrlässigen) Übertragung durch ungeschützten Geschlechtsverkehr unterschieden. Das Virus sollte auf keinen Fall verharmlost werden, sondern als Krankheit dargestellt und in der Gesellschaft auch als solche behandelt werden. Betroffene werden durch (medial geschürte) Vorurteile diskriminiert und an den gesellschaftlichen Rand getrieben.
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • dass offensive Aufklärung über Sexualkrankheiten und sexuell übertragbare Krankheiten ohne Tabus ab der 6. Schulstufe betrieben wird. • dass die Aufklärung auch im Sexualunterricht fixer Bestandteil wird und dass gesellschaftliche Tabus aus dem Unterricht verschwinden. • dass Hetzkampagnen in Internet und Fernsehen unterbunden werden • dass Aids als Krankheit dargestellt und nicht als „Massenmord“ verteufelt wird • dass in zentralen Stellen in Schule und Betrieb Aufklärung in Form von gratis Flyern und Kondomen betrieben wird. • dass Kondome für alle gratis zugänglich sind.
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Ei n g eb r ac ht vo n d er R eg i o n Ti r o l
HER MIT DER MOBILITÄT, TA XIGUTSCHEINE FÜR JUGENDLICHE!
Taxigutscheine für Jugendliche existieren bereits in einigen österreichischen Gemeinden (z.B. Langenstein, St. Georgen, Mauthausen). Taxigutscheine bieten den Jugendlichen, die mehr als 5 km von der nächsten größeren Stadt (Bezirks- oder Landeshauptstadt) entfernt wohnen und keine Möglichkeit besitzen, die öffentlichen Verkehrsmitteln in einem zumutbaren Maße benutzen zu können, eine günstige und vor allem schnelle Möglichkeit diese mit Taxis zu erreichen. Ausgehändigt und bezahlt werden diese Gutscheine von den Gemeinden.
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Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r :
• dass alle Jugendlichen unter 27 Taxigutscheine im Km-Wert laut der folgenden Tabelle ausgehändigt bekommen. Entfernung
Gutschein für min.
5 – 10 km
70 km/Monat
10 – 15 km
140 km/Monat
15 – 25 km
210 km/Monat
Ab 20 km für jeden weiteren km einen Gutschein für min. 5km/Monat
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Ei n g eb r ac ht vo n B a r ba r a M a r x , J u li a M a r x & Lu k as N ei SS l
WEG MIT DEN STUDIENGEBÜHREN!
Seit Februar 2009 müssen nicht mehr alle Studierenden die Studiengebühren bezahlen.
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r
Studierende, die in der Mindeststudienzeit liegen, im Vorjahr im Ausmaß der 14-fachen Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet haben oder auf Grund von Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, etc. nur eingeschränkt studieren konnten, können einen Antrag auf Erlass der Studiengebühren stellen.
• Die gänzliche Abschaffung der Studiengebühren!
Was ja auf den ersten Blick als vernünftige Regelung erscheinen mag, entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als kontraproduktiv. Aufgrund der schlechten finanziellen Ausstattung vieler Institute ist die Absolvierung des Studiums in Mindeststudienzeit oft nicht realistisch. Hinzu kommt, dass Studierende, die prekär arbeiten, Probleme mit dem Nachweis ihres Einkommens haben. Außerdem müssen auch Zweit- und Drittstudien in Mindeststudienzeit absolviert oder dafür Studiengebühren bezahlt werden. Diese vermeintliche Abschaffung der Studiengebühren kann aber einem breitgefächerten, humanistischen Bildungsideal nicht gerecht werden. Das Resultat ist vielmehr eine weitere Verschulung des universitären Betriebs und die Tendenz geht hin zu noch eindimensionalerer Bildung. Diese ist auch nur dann gebührenfrei, wenn sie schnell genug absolviert wird. Diese neue Regelung zeigt klar auf, dass hier nicht Bildung oder Geld im Vordergrund stehen. Es geht lediglich darum, den von der schwarz/blauen Koalition eingeführten „Tabubruch“ aufrechtzuerhalten und anhand einer Bildungssteuer ein Werkzeug zu erschaffen, um qualitativ und quantitativ zu selektieren, wer sich wie weit und wie breitgefächert bilden darf. Vollkommen unverständlich ist auch die Tatsache, dass FH-StudentInnen und Studierenden aus nicht EU –Ländern weiterhin Studiengebühren bezahlen müssen und auch keinerlei Möglichkeit haben, sich von diesen befreien zu lassen.
G PA - d j p f o r d e rt d a h e r :
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FÜR DEN FREIEN UND UNEINGESCHR ÄNKTEN HOCHSCHULZUGANG Die Lage an den österreichischen Universitäten spitzt sich von Tag zu Tag zu. Überfüllte Hörsäle, zu wenige Seminarplätze, Chaos an den Instituten, die nach wie vor nicht vollkommen abgeschafften Studiengebühren, ein mangelhaftes Beihilfensystem,… machen den Lebens- und Studienalltag für die meisten Studierenden unerträglich. Unsere Universitäten platzen aus allen Nähten und sind massiv unterfinanziert. Was es braucht, ist ein längerfristiges Konzept und eine ausreichende Finanzierung! Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen und Aufnahmeverfahren zeigen nur das Problem auf, und sind vollkommen ungeeignet um den Hochschulsektor auf eine solide Basis zu stellen. Seit WS 2008 sind mit wenigen Ausnahmen alle Studien auf das dreistufige Bolognasystem BA/MA/PhD umgestellt. Durch die Umstellung sind für uns Studierende viele Nachteile entstanden, bestehende Missstände aus dem Diplomstudium wurden gleichzeitig übernommen. Mit der UG-Novelle 2009 können die Universitäten bzw. ihre Institute Master- und PhD-Studiengänge nach Bedarf und Belieben beschränken. So wird der Abschluss eines Bachelor-Studiums zu einer Massenabfertigung, nach dem der Großteil der StudentInnen die Uni wieder verlassen soll und das, obwohl die Zukunftsperspektiven mit einem Bachelor-Abschluss bis dato vollkommen unklar sind. All jene, die nicht ins Konzept passen, sollen die Universitäten möglichst schnell wieder verlassen. Die Neoliberalisierung der Universitäten und die Ökonomisierung der Bildung müssen ein Ende haben. Kämpfen wir gemeinsam für eine freie und offene Uni, denn nur gemeinsam sind wir stark! Aufgrund der untragbaren Studienbedingungen an den österreichischen Universitäten gibt es nun seit über zwei Wochen in ganz Österreich massive Proteste seitens der Studierenden. Als StudentInnengewerkschaft treten wir für einen freien Bildungs-Zugang für alle ein. Der Zugang zu unseren Universitäten wird nicht nur aufgrund finanzieller Interessen beschränkt, vielmehr geht es um die Reproduktion von Eliten. Neben den immer noch nicht vollständig abgeschafften Studiengebühren, stellen die Zugangsbeschränkungen den nächsten Schritt zur „Elite-Uni“ für Wohlhabende dar.
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Salzburg. Die Rückeroberung der Universitäten durch die Studierenden ist nicht nur ein symbolischer Akt, sondern auch die Umsetzung der Forderungen nach herrschaftsfreien Räumen, die nicht der kapitalistischen Leistungs- und Verwertungslogik unterworfen sind.
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • Die gänzliche Abschaffung der Studiengebühren! • Demokratisierung und Stärkung der Mit- und Selbstverwaltung in allen Bildungseinrichtungen! • Ausfinanzierung der Unis! • Selbstbestimmtes Lernen und Leben ohne Konkurrenzund Leistungsdruck! • Freie Masterzugänge! • Keine verpflichtenden STEPs, Keine Voraussetzungsketten! • Abschaffung aller Bildungs- und Studiengebühren auch für MigrantInnen! • Keine Zulassungsbeschränkungen EU-weit! • Unabhängige Lehre und Forschung! • Keine Hetze gegen unsere deutschen KollegInnen – Hoch die internationale Solidarität! • Die vollständige Abschaffung der Studiengebühren • Solidarisierung mit den aktuellen Studierendenprotesten und den BesetzerInnen!
Die GPA-djp Jugend solidarisiert sich daher mit den Protesten der Studierenden. Insbesondere solidarisieren wir uns mit den BesetzerInnen in Wien, Graz, Linz und
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DAS PRIVATE IST POLITISCH!
Frauen verdienen weniger als Männer. Schlecht entlohnte Frauenbranchen, lange Karenzzeiten und Teilzeitarbeit nach dem Wiedereinstieg sind nur einige der Gründe. Auch die sogenannte reproduktive Arbeit, wie Hausarbeit, Kinderbetreuung, Alten- und Krankenpflege usw. wird immer noch vorwiegend von Frauen geleistet - zumeist unbezahlt. Doch anstatt den Sozialstaat auszubauen und all diese, für die Gesellschaft existentiellen Arbeiten, zu vergesellschaften, werden zunehmend Einsparungen gemacht und die Frauen mit dieser Doppel- und Dreifachbelastung alleine gelassen. Gut gemeinte Ratschläge, doch z.B. nicht so lange in Karenz zu bleiben, sondern bald wieder ins Berufsleben zurückzukehren, um irgendwann eine ausreichend hohe Eigenpension zu bekommen, sind mehr als zynisch, wenn man bedenkt, für wie viele Kinder unter drei Jahren es ganztätige Kinderbetreuungsplätze gibt. Die Gewerkschaften, deren Aufgabe es sein sollte, alle arbeitenden Menschen zu organisieren und für Verbesserungen zu kämpfen, fühlen sich nur für Beschäftigte, die für ihre Arbeit entlohnt werden, zuständig. Hausfrauen (und –männer), Personen in Karenz, Arbeitslose oder ehrenamtlich Tätige, die unbestritten ganz wichtige Arbeit für die Gesellschaft leisten, werden aber von den derzeitigen Gewerkschaften nicht vertreten. Im Zuge der Wirtschaftskrise wurden zahlreiche Arbeitsplätze abgebaut, während gleichzeitig immer mehr Tätigkeiten vom öffentlichen in den „privaten“ Bereich verlagert, Vollzeitarbeitsplätze in Teilzeitstellen oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden. Da bei vielen abgebauten Stellen die Wirtschaftskrise nur als Vorwand diente, ist auch nach Abflauen der Krise zukünftig mit höheren Arbeitslosenzahlen zu rechnen. Die Gewerkschaftsbewegung, wenn sie nicht als Relikt vergangener Tage zählen will, muss sich diesen neuen Herausforderungen der Zukunft stellen. Da wir als GPA-djp Jugend diese Zukunft bestreiten werden, müssen wir uns bereits heute mit diesen Entwicklungen befassen.
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • die Inkludierung auch von unbezahlter Arbeit und Arbeitslosen in den eigenen Zuständigkeitsbereich sowie die Schaffung einer entsprechenden Abteilung innerhalb der GPA-djp, die sich mit diesen neuen Herausforderungen auseinandersetzt. Auf lange Sicht streben wir eine ähnliche Entwicklung auch im ÖGB an. • die 30 Stunden/Woche bei vollem Lohnausgleich sowie die Umverteilung von unbezahlter Arbeit von Frauen zu Männern. • den Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung ab dem dritten Lebensmonat, die als Teil des Bildungssystems qualitativ hochwertig, ganztätig und auch für sozial Schwächere leistbar sein muss. • die Förderung und Kampagnisierung der Väterkarenz. Die Betreuung von Kindern muss partnerschaftlicher zwischen den Eltern verteilt werden, als dies derzeit der Fall ist. Auch Kinder von AlleinerzieherInnen müssen das Umgangsrecht mit dem getrennt lebenden Elternteil gerichtlich einklagen können, wie dies umgekehrt auch der Fall ist. • den Ausbau der leistbaren Kranken- und Altenpflege. Ältere Menschen, die nach einem langen Arbeitsleben Hilfe und Betreuung benötigen, dürfen nicht allein das Problem der, zumeist weiblichen Angehörigen sein, die zumeist keine einschlägig qualifizierte Ausbildung für diese Tätigkeit haben und oft gezwungen sind, ihren Arbeitsplatz aufzugeben.
• den Ausbau von betreuten Wohngemeinschaften für Personen, die psychisch oder physisch eingeschränkt sind, um grundlegende Dinge, die für die meisten erwachsenen Menschen ganz normal sind, wie z. B. ein gewisses Maß an Selbständigkeit und Unabhängigkeit, zu ermöglichen. Die Lebensqualität dieser Menschen darf nicht alleine die Aufgabe der, zumeist weiblichen, Angehörigen sein. Ebenso müssen Ausbildungs- und Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl bereitgestellt werden.
• die Aufstockung der Mindestsicherung auf 1000 Euro pro Monat 14 mal im Jahr um vor allem Frauen, die überproportional von Armut bedroht sind, eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen. • die anonymisierte Offenlegung von Gehältern in Betrieben, um Frauen die Möglichkeit zu geben, ihre Entlohnung mit der von ähnlich qualifizierten Kollegen vergleichen zu können und um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auszumerzen.
• die bessere Anrechenbarkeit von Betreuungszeiten für den Pensionsanspruch. Frauen immer noch den Großteil der reproduktiven Arbeit leisten zu lassen, während gleichzeitig die Ehe als lebenslange Absicherungsinstitution zunehmend an Bedeutung verliert, geht auf Kosten der Frauen. Es bedeutet jahrelang, gesellschaftlich wichtige Arbeit zu leisten, dann aber selber von Altersarmut betroffen und auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Frauen, die ihren Beruf aufgegeben haben, um die gemeinsamen Kinder großzuziehen oder den Haushalt zu führen, müssen im Falle einer Scheidung automatisch die Hälfte der Pensionsansprüche des Ehemannes erhalten. Eine ähnliche gesetzliche Regelung ist für Lebensgemeinschaften zu erwirken.
• die verstärkte Zusammenarbeit mit MigrantInnenOrganisationen, um der doppelten Diskriminierung von migrantischen Frauen am Ausbildungs- und Arbeitsplatz entgegenzuwirken. • die verstärkte Sensibilisierung für die Probleme von Transgender-Personen. Da diese oft Opfer von Diskriminierung und Marginalisierung werden, die in keinstem Zusammenhang mit ihrer Arbeitsleistung als Beschäftigte stehen, sind Programme und Kampagnen zur Sensibilisierung und Aufklärung von BetriebsrätInnen, JugendvertrauensrätInnen, FunktionärInnen und Mitgliedern durchzuführen.
• die Einrichtung von Großwäschereien und Gemeinschaftsküchen. Um berufstätigen Menschen, und hier natürlich ganz besonders Frauen, die wenige Freizeit nicht noch durch Hausarbeit einzuschränken, sind entsprechende Pilotprojekte zu entwickeln, durchzuführen und nach einem Evaluierungsprozess flächendeckend umzusetzen.
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WIR GESTALTEN DIE ZUKUNFT
Steigende Arbeitslosigkeit und die Angst um den eigenen Arbeitsplatz bzw. das Bangen um die Übernahme ins Unternehmen, das sind die Themen, die am Arbeitsmarkt vorherrschend sind. Die Gewerkschaften müssen sich dafür einsetzen, dass die Politik verhindert, dass die auf den Arbeitsmarkt durchschlagene Krise zu einer neuen Runde der Erpressung der Belegschaften führt und sich schlechte Arbeitsbedingungen weiter ausbreiten. Was in Zeiten wie diesen benötigt wird, ist ein Aufwärtstrend für gute Arbeitplätze. Jede Frau und jeder Mann hat das Recht auf eine gute Ausbildung und eine gute Arbeit, die ein existenzsicherndes Einkommen und eine Teilnahme am gesellschaftlichen Reichtum ermöglichen! Eine Ausbildung, die Perspektive hat und eine Arbeit, die Spaß und nicht krank macht. Leider herrscht im Moment das Gegenteil davon vor. Immer weniger Lehrlinge und junge Angestellte werden durch JugendvertrauensrätInnen geschützt. Immer weniger Lehrlinge haben die Möglichkeit eine Interessensvertretung zu wählen, da es die veralteten gesetzlichen Rahmenbedingungen in der heutigen Zeit, in vielen Fällen nicht mehr zulassen.
Ei n B li c k i n d i e Zu ku n ft … Nach jahrelanger Senkung der Reallöhne brauchen wir wieder deutlich steigende Masseneinkommen. Auch der Staat selbst ist gefordert. Bund, Länder und Gemeinden müssen ihre Investitionen im Sinne sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit deutlich steigern. Aufbauend auf den skandinavischen Erfahrungen, ist eine Ausweitung sozialer Dienstleistungen erforderlich – vor allem in den Bereichen Kinderbetreuung, Bildung, Gesundheit, Sozialwesen, Sport und Kultur. Millionen Menschen erwarten zu Recht, dass der Staat Einfluss auf die Wirtschaft nimmt. Die entscheidende Frage ist längst nicht mehr, ob die öffentliche Hand sich wirtschaftlich engagiert, sondern in wessen Interesse, mit welchen Zielen und auf wessen Kosten dies geschieht. Eine Demokratie funktioniert nur dann, wenn sie die Ziele demokratischer Mehrheiten auch gegenüber wirtschaftlicher Macht durchsetzen kann. Die gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten des Volkes müssen den Unternehmen die Ziele des Wirtschaftens und einen klar definierten Rahmen vorgeben. Die Schaffung einer neuen Wirtschafts- und Sozialordnung scheint unausweichlich.
Kei n Fo rtsc h r it t o h n e V er ä n d er u n g. Als einer der ersten Schritte sollte der Finanzsektor unter demokratische Kontrolle gestellt werden. In Zukunft sollten alle Banken dem Gemeinwohl dienen. Wer allerdings versucht, den Finanzmarkt zu regulieren, ohne die immer weitere Anhäufung von Kapital und Vermögen zu stoppen und rückgängig zu machen, ist zum Scheitern verurteilt. Die Enteignung von Millionen arbeitender Menschen muss wieder rückgängig gemacht werden. Dies ist nicht nur ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftspolitischen Vernunft, denn nur so kann die Binnennachfrage gestärkt werden. Wer den UnternehmerInnen und den Finanzfonds freie Hand lässt, verhindert die Demokratie. Genau dies erleben wir jetzt täglich. Auch auf betrieblicher Ebene muss die Sozialbindung des Eigentums gesichert werden. In den vergangenen Jahren wurde die wachsende Unterordnung des Betriebsvermögens unter die Interessen der Investmentfonds gefeiert. Diese Fonds sind an der langfristigen Unternehmensentwicklung nicht interessiert. Massenkündigungen in florierenden Betrieben wurden normal und die Rechte der Beschäftigten gerieten immer mehr in den Hintergrund. Ein Verbot von Massenkündigungen in allen Unternehmen, die nicht insolvenzgefährdet sind, gilt es zu überdenken. Es geht jetzt darum, die ständige Enteignung der lohnabhängigen Menschen durch Arbeitsplatzverlust, Kurzarbeit und Lohndumping umzukehren. Staatliche Hilfen sollten nur im Austausch gegen entsprechende Eigentumsanteile und Entscheidungsrechte der öffentlichen Hand und Belegschaften vergeben werden.
W i r d en ken I nter n ati o n a l Nicht zuletzt brauchen wir eine neue internationale Wirtschaftspolitik. Dass SpekulantInnen die Handels- und Kapitalströme bestimmen und schwere Krisen auslösen, ist ein globaler Irrsinn, der nicht hinzunehmen ist. Auf europäischer Ebene müssen bereits bestehende Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen ausgebaut und neue aufgebaut werden. Auf internationaler Ebene ist darüber hinaus eine Reform des Währungssystems erforderlich, um die Abhängigkeit der Wechselkurse von spekulativen Kapitalbewegungen zu beenden. Es müssen Zielzonen für die Wechselkurse eingerichtet werden, um den Welthandel zu stabilisieren. Es ist wichtig, dass die Steueroasen wirklich geschlossen werden. Vergesellschaftung des Finanzsektors, Demokratisierung
der Wirtschaft, mehr soziale Gerechtigkeit, ein stärkerer Binnenmarkt und ein konsequenter ökologischer Umbau – diese Leitlinien sind zugleich eine wirksame Politik für kleine und mittlere Unternehmen. Diese gilt es darüber hinaus, mit einer gezielten Steuer- und Förderpolitik, zu unterstützen.
W i r g esta lten d i e Zu ku n ft… Wir wollen eine bessere, gerechtere Gesellschaft. Wir brauchen Mut, Phantasie und Kraft um diese zu gestalten.
G lei c h stellu n g
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r
Die Gleichstellung der Geschlechter in unserer Gesellschaft ist auf den ersten Blick paradox. Einerseits sehen wir junge Frauen, die mit besseren Noten die Schule verlassen als junge Männer. Andererseits führt dieser bildungspolitische Fortschritt nicht zu mehr Erfolg beim Zugang zu Ausbildungen und Arbeitsplätzen. Spätestens mit der Geburt des ersten Kindes gibt es den Karriereknick. Die durchschnittlichen Frauenlöhne sind immer noch viel niedriger als die der Männer. In vielen Bereichen hat sich die Lebenssituation von Frauen sogar verschlechtert. Wir fordern gezielte Maßnahmen, um systematischen Benachteiligungen aktiv entgegenzuwirken. Zum Beispiel mit einem wirksamen Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft. Unser Ziel ist es , dass Frauen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Männer und Frauen müssen gleichermaßen in allen Bereichen des menschlichen Daseins tätig sein können. Für diese gleichberechtigte Teilhabe brauchen Frauen ökonomische Unabhängigkeit. Geschlechtergerechtigkeit ist ein untrennbarer Bestandteil von sozialer Gerechtigkeit. Es geht um eine Gesellschaft, die für Frauen und Männer gleichermaßen gerechter werden muss. Wer eine menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.
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M ut zu r V i elfa lt – G eg en A nti s em iti s m u s, Rass i s m u s u n d R ec hts ex tr em i s m u s … Die GPA-djp Jugend Wien stellt sich gegen Gruppen, Aktionen und Personen welche Antisemitismus, Rasismus, Rechtsextremismus und AusländerInnenhetze, in welcher Art auch immer, vorantreiben, publizieren oder verbreiten. Gleichzeitig ist es notwendig, die rechtlichen Bedingungen zur Bekämpfung der Diskriminierung von Minderheiten zu verbessern. Demokratische Strukturen müssen im Kindesalter vermittelt, bei Jugendlichen gestärkt und auch von Erwachsenen bewusst vertreten werden. Das Kennenlernen anderer Kulturen muss zum Bildungsauftrag der Schulen gehören. Nur durch ein gutes Miteinander, für welches jedeR verantworlich ist, kann der österreichische Sozialstaat wachsen und lernen.
• dass die wesentlichen Produktionsmittel vergesellschaftet sind. Die Verfügungsgewalt haben nicht mehr die privaten Eigentümer, sondern die Gesellschaft, deren entscheidende Kraft die ArbeiterInnenklasse ist. • eine gesamtgesellschaftliche Planung mit dem Ziel der Bedürfnisbefriedigung. Der Profit ist nicht mehr, wie im Kapitalismus, die Triebfeder der Produktion. • Die bessere Gesellschaft ist mit lebendiger, alle Gesellschaftsbereiche durchflutende Demokratie verbunden. • Bildung hat nicht die primäre Aufgabe sich ausschließlich an den Bedürfnissen der Wirtschaft zu orientieren. Wir fordern vom Kindergarten bis zur Universität gleiche Chancen für alle! Wesentlich hierfür sind der kostenlose Bildungszugang sowie die gemeinsame, modulare Schule aller Kinder und Jugendlichen. Ein neues Bildungssystem soll selbstständig denkende, kritisch hinterfragende, in sozialen Zusammenhängen denkende, suchende und forschende Menschen heranbilden. • Eine bestmögliche öffentliche Infrastruktur in allen Bereichen ist sowohl für die Lebensqualität, wie auch für die gesellschaftliche Entwicklung von Bedeutung. • Ein optimales, öffentliches und solidarisches Gesundheitsund Pensionssystem. • leistbares und schönes Wohnen. • Für Vielfalt, gegen Antisemitismus, Faschismus, Rassismus, Rechtsextremismus, Sexismus, Homophobie und AusländerInnenhetze! • Gleichberechtigung auf allen Ebenen der Gesellschaft! • Gute Arbeit und gutes Gehalt – unabhängig vom Geschlecht oder der Herkunft!
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MINDESTLEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG UND MINDESTSICHERUNG SIND NOTWENDIG!
Trotz der Krise beträgt das Durchschnittsgehalt der ManagerInnen in börsennotierten Unternehmen etwa 1,3 Millionen Euro im Jahr. Das heißt, es ist bereits 48-mal so hoch wie das der ArbeitnehmerInnen. Die Lehrlingsentschädigungen liegen jedoch größtenteils unterhalb der Armutsgrenze. Nach der Einigung des ÖGB und der WKÖ über einen Mindestlohn, sollen auch Lehrlinge eine einheitliche Mindestlehrlingsentschädigung erhalten, wobei natürlich Überbezahlungen erhalten bleiben müssen. Entsprechend dem Mindestlohn/-gehalt fordern wir eine Mindestlehrlingsentschädigung, die die von Lehrlingen geleistete Arbeit angemessen honoriert und der Armutsgefährdung von Jugendlichen vorbeugt. In Wien standen im September für 1.608 Lehrstellensuchende gerade mal 460 offene Lehrstellen zur Verfügung. 10.516 Personen zwischen 15 und 24 Jahren sind in Wien derzeit ohne Arbeit. Die »Aktion Zukunft Jugend« und die »Ausbildungsgarantie« sind wichtige Meilensteine. Auch die Erhöhung der DLU (= Deckung des Lebensunterhaltes von 150,– Euro auf 240,– Euro im 1. und 2. Lehrjahr sowie auf 555,– Euro im 3. Lehrjahr) für Jugendliche in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen bzw. Lehrwerkstätten ist ein Fortschritt. Dennoch ist der DLU niedriger als eine durchschnittliche Lehrlingsentschädigung und selbst diese ist oftmals sehr gering. Die fehlenden Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie etliche sehr niedrige Lehrlingsentschädigungen tragen dazu bei, dass rund ein Viertel aller armutsgefährdeten Menschen in Österreich Jugendliche unter 20 Jahren und Kinder sind. Wir fordern daher deutlich mehr Lehrstellen sowie eine Mindestlehrlingsentschädigung auf Basis eines Generalkollektivvertrages. Arbeit muss honoriert werden, das gilt auch für Jugendliche. Wir dürfen nicht zulassen, dass immer mehr junge Menschen in die Armut gedrängt werden.
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • In einem ersten Schritt sollen Lehrlinge gemäß des vereinbarten Mindestgehaltes im 1. Lehrjahr 60% von diesem, im 2. Lehrjahr 80% und im 3. beziehungsweise in weiteren Lehrjahren 100% erhalten. • eine Anhebung des Mindestgehaltes und eine entsprechende Anhebung der Mindestlehrlingsentschädigung. • flächendeckende Umsetzung der Ausbildungsgarantie, mehr Lehrstellenplätze in den Betrieben und höhere Einstiegsgehälter. • Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen sollen ebenso von der Regelung der geforderten Mindestlehrlingsentschädigungen betroffen sein. • die 14malige Auszahlungen der Mindestsicherung sowie die Einbeziehung aller Jugendlichen ohne Job nach absolvierter Ausbildung in die Mindestsicherung. • Kostenlose Weiterbildungsangebote (z.B. Berufsreifeprüfung).
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VERTEILUNGSGERECHTIGKEIT UND K A MPF GEGEN ARBEITSLOSIGKEIT – OFFENSIVE STATT DEFENSIVE
Die Wirtschaftskrise hat sich nun voll auf die Arbeitsmärkte ausgewirkt. Immer mehr LeiharbeiterInnen werden gekündigt, viele Angestellte werden auf Kurzarbeit umgestellt und die Arbeitslosigkeit steigt. Österreichweit ist im Jahr 2009 die Anzahl der lehrstellensuchenden sowie der arbeitslosen Jugendlichen dramatisch gestiegen. Auch im vergleichsweise durch überbetriebliche Maßnahmen gut abgefederten Wien wird die Zahl durch die internationale Krise leider ansteigen. Während ArbeitnehmerInnen in die Arbeitslosigkeit geschickt werden, erhöhten die ManagerInnen der ATX Unternehmen ihr Gehalt und verdienten durchschnittlich 1,3 Millionen Euro im Jahr 2008. Ihr Einkommen war damit 48-mal so hoch wie das durchschnittliche Gehalt der in diesen Betrieben beschäftigten Angestellten und 240-mal so hoch wie eine durchschnittliche Lehrlingsentschädigung.
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Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • die Einführung der Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungs- sowie Transaktionssteuer! • dass ManagerInnen maximal das 7fache vom durchschnittlichen Gehalt im Betrieb verdienen dürfen! • Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich!
Als ArbeiterInnenbewegung dürfen wir jetzt nicht in die Defensive gehen. Es ist notwendig, erkämpfte Errungenschaften zu erhalten und offensiv weitere Verbesserungen zu erkämpfen. Zwei Forderungen, die die ArbeiterInnenbewegung seit Jahrzehnten erhebt, sind die Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich und die Forderung nach Verteilungsgerechtigkeit. Es ist klar, dass Arbeitszeitverkürzung und Verteilungsgerechtigkeit Arbeitsplätze sichern und auch in Zeiten der Krise neue Arbeitsplätze schaffen können. Die ArbeiterInnen und Angestellten, die jetzt mit Gehaltseinbußen in Kurzarbeit geschickt oder überhaupt entlassen werden, dürfen nicht die Zeche für die Unternehmensleitungen zahlen, die sich am Finanzmarkt verspekuliert haben! Ganz im Gegenteil! Es braucht endlich eine echte Vermögensbesteuerung, damit die Reichen auch endlich zur Kasse gebeten werden und einen Beitrag zu einer solidarischen Gesellschaft leisten, in der mehr Geld für Gesundheit, Bildung, Arbeit, Soziales und Wohnen für alle da ist.
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KEIN INTERESSE ODER DER UNTERGANG DER POLITISCHEN BILDUNG AN DEN BERUFSSCHULEN
Die Einführung des von der Gewerkschaftsjugend erkämpften Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr hat es ermöglicht, dass auch junge Menschen in unserer Demokratie eine Stimme haben und der österreichischen Politik und Wirtschaft eine Richtung vorgeben können. Gerade in Zeiten der jetzigen Weltwirtschaftskrise, wo es zu einer enormen Steigerung der Arbeitslosenzahlen und der Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz kommt, befindet sich Österreich im Wahlfieber. Wie aus der Medienberichterstattung und persönlichen Gesprächen entnommen werden kann, fehlt es den österreichischen Jugendlichen an politischem Wissen und teilweise auch an politischem Interesse. Die Jugendlichen fühlen sich im Stich gelassen. Die politische Aufklärung erfolgt mittels Wahlplakaten und der üblichen, oberflächlichen Medienberichterstattung. Diese geben keinerlei Aufschluss über die tatsächlichen Hintergründe, die gegensätzlichen Interessen zwischen Arbeit und Kapital, die Entstehung der österreichischen Demokratie, die Aufgaben der politischen Organe in Österreich oder die tatsächlichen Hintergründe bzw. Programmatiken der in Österreich vertretenen Parteien. Ein junger Menschen kann sich deshalb nur sehr schwer ein gutes und korrektes Bild der österreichischen Politik machen. Die jungen Kolleginnen und Kollegen interessieren sich dafür, wer Ihr Land regiert und wer, wann, wie und wo etwas zu sagen und zu entscheiden hat. Im österreichischen Bildungssystem ist es vorgesehen, dass in Schulen über dieses Thema aufgeklärt und unterrichtet wird. Nur in welcher Zeit soll dies geschehen? Die Stundenanzahl in denjenigen Fächern, die dafür vorgesehen sind, ist definitiv zu gering. Der/Die junge ÖsterreicherIn ist dem allgemeinen Stimmungsumfeld und der bereits erwähnten seichten Medienberichterstattung, in welcher es nur darum geht, die SeherInnen- und Auflagenanzahl zu erhöhen, restlos ausgeliefert. Die GPA-djp Jugend soll sich diesem Thema annehmen und der Entpolitisierung gegensteuern. So soll auch die Wahlbeteiligung junger Menschen bei den zukünftigen Wahlen erhöht werden.
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • Der Unterrichtsgegenstand „politische Bildung“ soll in jedem Berufsschuljahr unterrichtet werden. • Die Inhalte müssen in Abstimmung zwischen dem Landesschulrat und einer Arbeitsgruppe der Gewerkschaften neu aufgearbeitet werden • Den Gewerkschaften und der Arbeiterkammer muss zweimal jährlich die Möglichkeit gegeben werden, in diesen Unterrichtseinheiten Vorträge zu halten • Die Themen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus müssen Kerninhalte sein. • Die Geschichte Österreichs nach 1900 muss den Jugendlichen nähergebracht werden. • Jährlich wird an jeder Berufsschule ein Bildungstag zum Thema Politik organisiert. An diesem Tag sind Besuche des Parlaments, Besuche im Gericht bei Verhandlungen, Besuche von Konzentrationslagern wie auch Exkursionen in Ausstellungen vorgesehen. • die qualitativ hochwertige und verpflichtende Ausbildung für alle politischen BildungslehrerInnen.
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MUT ZUR VIELFALT!
Wirtschaftskrisen, Arbeitslosigkeit, soziale Unsicherheit, Armut sowie Spannungen und Konflikte im Zusammenleben waren schon immer ein Nährboden für rechte Parteien. Auch für die FPÖ heute. Rechte Parteien versprechen, wenn´s schwierig wird, immer einfache Lösungen, ein hartes Durchgreifen. Sie arbeiten mit Sündenböcken um von den wahren Ursachen abzulenken. Was früher der Antisemitismus war, ist heute der Antiislamismus. Mit Demokratie und Freiheit haben Rechte im Grunde gar nicht viel am Hut. Denn sie betreiben Hetze, um den wahren Kern der gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten, nämlich das kapitalistische Wirtschaftssystem, zu verschleiern. In Anbetracht dieser Rahmenbedingungen bedarf es einem ganzen Bündel politischer und operativer Maßnahmen. Dafür ist es wichtig, dass den Menschen, neben der Wichtigkeit von Integration, besonders die Werte einer solidarischen Gesellschaft, die für die Herstellung von Chancengleichheit, für gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen Gestaltungsprozess und für umfassenden Schutz vor Diskriminierung steht, verstärkt vermittelt werden. Daher haben wir, die GPA-djp Jugend Wien gemeinsam mit ZARA das Projekt „Mut zur Vielfalt!“ ins Leben gerufen. Das Projekt besteht aus drei Eckpfeilern: 1. JugendvertrauensrätInnen 2. BerufsschullehrerInnen 3. BerufsschülerInnen bzw. peer-TrainerInnen.
Ziele des Projekts Die Kooperation der GPA-djp Jugend Wien und ZARA hat zum Ziel, gemeinsam mit Jugendlichen in Berufsschulen und Betrieben an den Themen AntiDiskriminierung, Gleichbehandlung und Vielfalt zu arbeiten. BerufsschülerInnen/Lehrlinge sind von Diskriminierung auf unterschiedliche Art und Wiese betroffen. Wesentlich ist, dass Diskriminierung sowohl am Arbeitsplatz, als auch in der Ausbildung verboten ist. Ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, was Diskriminierung ist, wie diskriminierende Mechanismen funktionieren und was jedeR Einzelne dagegen tun bzw. was jedeR Einzelne zu einen positiven Umgang mit Vielfalt beitragen kann, stehen im Mittelpunkt des Projekts. Es soll ein Diskussionsprozess in Gang gesetzt werden, bei
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dem bestehende Probleme und Schwierigkeiten zur Sprache gebracht werden. Jugendliche sind in unterschiedlicher Weise von Verunsicherung, Zugangsbeschränkungen und Diskriminierung betroffen. Sowohl in der Ausbildung, als auch am Arbeitsplatz, ist Diskriminierung gesetzlich verboten. Jugendlichen soll ein tiefes Verständnis für Gleichbehandlung und gleiche Chancen vermittelt werden. Lehrlinge stehen bereits im Berufsleben und sind daher sehr früh im Arbeitskontext mit Ausschlussmechanismen konfrontiert. Der positive Umgang mit Vielfalt stärkt die sozialen Kompetenzen der Jugendlichen und ist somit eine Bereicherung für das gesellschaftliche Miteinander.
Da s 4 . B u n d e s j u g e n d f o r u m d e r G PA - d j p f o r d e rt d a h e r : • Eine gemeinsame Sprache ist der Schlüssel zum Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen in unserem Land. Aus diesem Grund fordern wir erstens flächendeckenden Sprachunterricht für alle Menschen mit Migrationshintergrund in ihrer jeweiligen Muttersprache und zweitens Unterricht in Deutsch als Erst-, Zweit- oder Fremdsprache für alle Menschen in diesem Land. • Ein langfristiger und nachhaltiger Erfolg von Integration, braucht Perspektiven. Dementsprechend sind gleiche Chancen und ein gleicher Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt unabdingbar. • das Zusammenleben und die Nachbarschaft zu fördern. Die Fortführung und Intensivierung des Projekts „Mut zur Vielfalt“ in möglichst allen Schulen und Betrieben. • soziale Gerechtigkeit und eine gerechte Verteilung des Wohlstandes. • Die Bedürfnisse der gesellschaftlichen Vielfalt müssen auch im Wohnen berücksichtigt werden.
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Ei n g eb r ac ht vo n O r h a n D ö n m ez, Eli f As l a n d, Lu k as N ei SS l, J u li a M a r x , B a r ba r a M a r x , Th o mas M a i r h o fer, Flo r i a n H o h en a u er
EINRICHTUNG EINES BUNDESJUGENDARBEITSKREISES FÜR KOLLEGiNNEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND
§ 34 (3) a. Das Bundesjugendforum b. Der Bundesjugendvorstand c. Das Bundesjugendpräsidium d. Die Bundeszielgruppengremien e. Der Bundesjugendarbeitskreis für KollegInnen mit Migrationshintergrund f. Die Jugendorgane der Regionen
(17) Bundesjugendarbeitskreises für Kolleginnen mit M i g r at i o n s h i n t e r g r u n d a. Der Bundesjugendarbeitskreis ist für alle Mitglieder der GPA-djp Jugend mit Migrationshintergrund offen. Der Bundesjugendarbeitskreis kann eine/n SprecherIn aus ihrem Kreis bestimmen. b. BundesjugendsekretärInnen bzw. RegionaljugendsekretärInnen mit Migrationshintergrund sind ohne Stimmrecht beizuziehen.
( 1 8 ) A u f g ab e n a. Selbstermächtigung b. Positionierung zu migrationspolitischen Themen c. Sensibilisierung und Vernetzungsarbeit in der Gesamtorganisation d. Erstellung von Kampagnen und Materialien, sowie die inhaltliche Planung von Veranstaltungen zu migrationspolitischen Themen.
(19) Die Jugendorgane der Region
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I M P RESSU M : HerausgeberIn: Gewerkschaft der Privatangestellten - Druck, Journalismus, Papier, Bundesjugendabteilung Alfred Dallinger Platz 1 1034 Wien Medieninhaber: Verlag des ÖGB GesmbH, Altmannsdorfer Str. 154-156, 1230 Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien, DVR 0046655
Offenlegung gemäß Mediengesetz, § 25: Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1. Unternehmensgegenstand: Herstellung und Verbreitung literarischer Werke aller Art, Datenverarbeitung für Dritte, Handelsgewerbe und Handelsagenden, Werbung und Marktkommunikation. Geschäftsführung: Mag. Gerhard Bröthaler, DI Gerald Wödl Einziger Gesellschafter: Österreichischer Gewerkschaftsbund, Österreichische Gewerkschaftliche Solidarität Privatstiftung Sitz: Wien Betriebsgegenstand: Herstellung und Verbreitung sowie der Verlag literarischer Werke aller Art, insbesondere von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, Kunstblättern, Lehrmitteln und Buchkalendern; die Erbringung von Dienstleistungen in der Informationstechnik, der Handel mit dem Betriebsgegenstand dienenden Waren sowie das Ausüben der Tätigkeiten einer Werbeagentur. Die Blattlinie entspricht jenen Grundsätzen, die in den Statuten und der Geschäftsordnung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (Fassung gemäß Beschluss durch den 17. Bundeskongress des ÖGB) festgehalten sind.
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