FREI
FREI tag frei, aber nicht rechtlos
"VÖZ sagt:“ "Qualität ist die Zukunft." Wir sagen: "Ja. Qualität kostet."
April 2016
Steigern Sie den Wert Ihrer Meinung. Mit jeder Zeitung mehr.
Gefährlicher Holzweg
Zeitungen und Magazine liefern Fakten und Analysen mit Tiefgang – die Basis für eine fundierte Meinungsbildung. Und wer mehr weiß, hat auch mehr zu sagen. Unser vielfältiges Angebot finden Sie unter zeitungen-magazine.at
Eine Initiative des Verbandes Österreichischer Zeitungen und seiner Mitglieder.
Die Logik des Marktes gefährdet den Journalismus, weil entscheidende Faktoren außer Acht gelassen werden. Die Realität für Freie Journalisten ist bitter – dank der Logik des Markts. Wie landauf, landab bekannt, bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Weil das Angebot an Journalismus hoch, die Nachfrage aufgrund schwindenden Platzes in Medien aber gering ist, sind auch die Honorarsätze für Freie gering. Diese Logik des Marktes ist auf dem Holzweg und gefährlich – denn wer nicht bereit ist, Qualität zu bezahlen, wird sie auch nicht bekommen (siehe Seite 2) und an den Folgen leiden (S. 4 -7). Das ist eine der Kernaussagen in einer Podiumsdiskussion am FREItag (S. 16), einer ganztägigen Veranstaltung der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp am 8. April. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die
und fachspezifische berufliche Themen.
Eine Überlebensfrage für die Branche
wirtschaftliche Situation der nicht angestellten, hauptberuflichen JournalistInnen, spürbar zu verbessern und dazu eine Resolution an die Zeitungsherausgeber (S. 18) verabschiedet. Der FREItag hat außerdem in Workshops ganz konkrete
Fragestellungen behandelt, um auf alltägliche Probleme, mit denen freie JournalistInnen konfrontiert sind, einzugehen und gemeinsam mit ExpertInnen Lösungen zu erarbeiten (S. 8 – 15, 17). Es geht dabei um arbeitsrechtliche, steuerrechtliche
Breiten Raum hat auch eingenommen, weshalb Journalismus kein Gewerbe sein darf. Das wirft nicht nur rechtliche Fragen auf, sondern untergräbt auch den grundsätzlichen Zugang zum Journalismus. Hier wird entschieden, ob der Journalismus die von ihm geforderte vitale Rolle in einer lebendigen Demokratie spielen kann oder nicht. Nicht mehr und nicht weniger eine Überlebensfrage für die Branche. Bei alledem ist der FREItag auch ein Ort, an dem Vernetzung stattfindet und vertieft wird (S. 21), dafür sollen nicht nur die FREItage der kommenden Jahre sorgen. Zusätzlich werden informelle Meetings zum Austausch genutzt.
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Gutes Geld für gute Qualität
100 Euro für ein Ministerinterview, Streiten um ein Abstandshonorar für eine Geschichte, die wegen Inseratenflaute nicht erschienen ist – Realität für Freie. Schuld ist – wie so oft – der Markt. Es gibt mehr Menschen, die in Zeitungen und Magazinen schreiben, im Internet publizieren, in Radio und Fernsehen senden können und wollen, als dort Platz oder Zeit vorhanden ist.
Bare Münze: Die Honorarsätze sind wohl das Mindeste
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Falsche Strategie Rückkehr in die Branche verAlso können diejenigen, die suchen, wächst. Also kann über diesen Platz oder dieman die Freien bequem se Zeit entscheiden auch drücken, sogar unter die von bestimmen, welchen Preis Gewerkschaft und VÖZ aussie dafür bezahlen wollen. gehandelten Honorarsätze. Der Preis ist das Ergebnis Du willst kein Ministerintervon Angebot und Nachfrage, view um 100 Euro machen – Honorare für Freie sind es einschließlich Vorbereitung, auch. So einfach ist das. Ist Wegzeit, abtippen, redigiees wirklich so einfach? ren, autorisieren, Titel, VorMedienunternehmen befinspann – kein Problem, dann den sich, zumindest, was macht´s eben wer anderer. den Umgang mit freien Mitarbeiterinnen „Wer die Honorare Auf den ersten und Mitarbeitern der Freien drückt, Blick klingt das betrifft, in einer nach einer ratigefährdet die onal erklärbaren recht komfortablen Lage. Qualität und damit Strategie. Es ist Das Angebot an die Zukunft der aber keine vernünftige. Freien ist groß, Medien.“ und die RationaDie Medien belisierungsmaßfinden sich dernahmen in der zeit ein einem Branche sorgen existenziellen dafür, dass es Wettbewerb um ständig größer ein knappes wird. Betroffen Gut, und dieses ist in erster Linie heißt Zeit. WelFranz C. Bauer, Vorsitzender der che Zeit widmet der Printbereich, Journalistengewerkschaft in der GPA-djp ein Leser einem aber unter wirtArtikel, welche schaftlichem Druck stehen auch Radio- Verweildauer schafft eine und TV-Sender. Redaktionen Internetseite, wann wird auswerden ausgedünnt, die Zahl geschaltet oder der Sender jener Kolleginnen und Kolle- gewechselt? Zugriffsdaten gen, die dann als Freie die und Auflagezahlen bestim-
men die Position im Wettlauf um Werbung. Doch ohne Leserinnen und Leser, Besucher einer Webseite, Radio- und TV-Publikum keine Werbung. Entscheidendes Kriterium: Qualität. Noch nie war Qualitätsjournalismus so wichtig wie heute, und noch nie war er materiell so sehr in Bedrängnis. In Bedrängnis sind freilich auch zahlreiche Medien. Traditionelle Geschäftsmodelle stehen auf dem Prüfstand. Qualität entscheidet Das Internet zieht Aufmerksamkeit und Zeit von traditionellen Medien ab, doch verdient wird dort oft wenig oder nichts. Gratis-Angebote konkurrieren oft mit Kaufangeboten aus dem gleichen Medienhaus. Als Antwort auf die Krise entwickeln die Verlage nicht oder nur sehr zögerlich offensive Gegenstrategien. Die Defensive ist einfacher und scheinbar sicherer. Gespart wird dort, wo es am leichtesten geht, nämlich bei den Freien. Möglich ist das, weil es der Markt erlaubt, doch dieser führt hier zu einer Fehlent-
wicklung. Die Freien leisten einen wertvollen Beitrag zu einer lebendigen, vielfältigen, interessanten Medienlandschaft. Oft decken Freie Themen ab, mit denen sich die Stammredaktionen nicht oder nicht ausreichend gründlich beschäftigen können oder wollen. Oft liefern Freie wertvolle Beiträge zur Meinungsvielfalt und Ideen, die im Redaktionsalltag vielleicht untergegangen wären. Der Beitrag der Freien zu einer lebendigen Medienlandschaft ist unverzichtbar. Stellen wir uns einmal eine Zeitung, ein Magazin, eine Sendung vor, in der alle Beiträge von Freien ausgespart werden. Da gäbe es wohl einigen Weißraum und zahlreiche Sendepausen. Das Schicksal der Freien kann daher auch den Angestellten nicht egal sein. Im Wettbewerb um die Zeit der Medien “konsumentInnen“wird eben nur Qualität entscheiden. Wer die Honorare der Freien drückt, gefährdet nicht nur deren Existenz, sondern die Qualität und damit letztlich das Überleben der gesamten Medienbranche.
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Martin Semmler, Vorsitzender der Fachgruppe Freie Journalisten im bayerischen Journalisten-Verband, erklärt, warum er kßnftig seltener ins Wirtshaus gehen wird.
Die Donau-Achse. Auch wenn es Franz C. Bauer vielleicht anders sieht – geklaut haben Arno Miller, Judith Reitstätter und die anderen OrganisatorInnen den FREItag von den KollegInnen des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) nicht. Es hat uns im Gegenteil sehr gefreut, dass Arno Miller 2014 so begeistert war vom Workshop- und Netzwerktag der BJV-Freien in Nßrnberg, dass er Namen und Konzept ins Nachbarland mitnahm. Und das ganz offiziell und vÜllig legal. Die Fachgruppe der Freien im BJV, dem mit 70 Jahren und etwa 7600 Mitgliedern ältesten deutschen Journalisten-Verband, veranstaltet den FREItag be-
Internationale Solidarität: GruĂ&#x;worte von Martin Semmler (BJV)
reits seit 1999 jedes Jahr im Herbst. Im Gegensatz zum Wiener Pendant organisieren ihn die Freien, die Ăźber 60 Prozent der BJV-Mitglieder stellen, in Eigenregie. Da war es natĂźrlich ein erster
Öha-Effekt, dass sich hier in Wien feste KollegInnen wie der Betriebsratsvorsitzende Michael Lohmeyer und Alice Rienesl vom Wirtschaftsverlag fßr Workshops zur Verfßgung stellten und sowohl Einblicke in die Auftragsvergabe der Redaktion gewährten, wie auch Tipps gaben, wo es noch Aufträge zu akquirieren gäbe. Im BJV ist es heuer erstmals gelungen, das Thema Freie auf eine Betriebsrätetagung zu bringen. Auch war der Abschluss mit gewerkschaftspolitischer Diskussionsrunde unter Beteiligung des VÖZ-Geschäftsfßhrers Gerald Grßnberger und der Verabschiedung einer kämpferischen Resolution etwas
sehr Neues, da die Kollegen nach dem anstrengenden BJV-FREItag immer viel lieber zum gemßtlichen Netzwerken ins nächste Wirtshaus gehen. Da mag sich vielleicht in Zukunft was ändern... Martin.Semmler-BJV@gmx.de/ www.bjv.de/freie www.bjv.de/news/jahr-freien-im-bjv
Arbeitnehmerähnliche Personen? Wer intensiv mit einem Auftraggeber zusammenarbeitet, dort mindestens ein Drittel seines Erwerbseinkommens verdient, gilt in Deutschland meist als arbeitnehmerähnlich. Hierfßr kÜnnen Tarifverträge abgeschlossen werden, was § 12 a Tarifvertragsgesetz seit 1976 erlaubt. Rundfunk Tarifverträge an Rundfunkanstalten sind ßblich, wobei diese zwischen den RF-Anstalten variieren. Voraussetzung ist z.B., dass einE freiE JournalistIn dort mindestens 42 Tagen im Halbjahr gearbeitet und ein Mindesthonorar von ca. 3.000 Euro verdient hat. Neben Urlaubsentgelten, -ergänzungsentgelten, Zuschßssen bei Krankheit und Mutterschutz-
zeit und Urheberrechtregelungen (z. B. WiederholungsvergĂźtungen) enthalten diese Tarifverträge einen zeitlich befristeten Bestandsschutz bei Beendigungsmitteilung, KĂźndigungsfristen, befristete Ausgleichszahlungen und Ăœbergangsgelder. Auch wird Altersvorsorge bezuschusst. Tageszeitungen Die Mitgliedsverlage des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sind an einen Tarifvertrag fĂźr arbeitnehmerähnliche Personen gebunden, der Vertragsbestimmungen und Honorare regelt. Dieser gilt nicht flächendeckend, Hessen und die Ăśstlichen Bundesländer Deutschlands sind davon nicht erfasst. ErfĂźllt einE JournalistIn die Kriterien des Vertrags, muss sie
bzw. er die Bestimmungen aktiv beim Verlag einfordern. Verlage werden von sich aus nicht tätig. Das birgt Risiken: manch eine Zeitung reagiert auf die Meldung als „12-a-ler“ mit dem Ende der Zusammenarbeit. Zu teuer“, heiĂ&#x;t es. Einen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung kennt der Tarifvertrag nicht. Daher ist er fĂźr viele Freie allenfalls Argumentationshilfe und kein effektiver Schutz. Von einigen Zeitungen wir er als Referenz gefĂźhrt, Gerichte nutzen die Tarifhonorare als Anhaltspunkte. VergĂźtungsregelungen 2010 hat der DJV mit anderen Tarifpartnern VergĂźtungsregeln fĂźr hauptberuflich freie JournalistInnen bei Tageszeitungen verhandelt. Dies erlaubt das Urheberver-
tragsgesetz seit 2002. Nur wenige Zeitungen, die diese Regelungen abgeschlossen haben, halten sie ein. Die meisten gehen davon aus, dass Freie die Vereinbarungen ohnehin nicht einklagen. Streitwert: bis zu 80.000 Euro; Risiko: Weiterbeschäftigung. Der DJV hatte mit den anderen Urheber-Verbänden darauf gesetzt, dass die Urhebervertragsrechtsreform den Druck auf die Verlage steigert, endlich angemessene Honorare zu zahlen. Nachdem diese den Druck auf die Regierung umgelenkt haben, sieht es jetzt so aus, als ob sich die Rechtslage verschlechtert, und Freie noch mehr ihrer Rechte am eigenen Beitrag an Zeitungsunternehmen verlieren. Es bleibt ein harter Kampf
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„Ich singe, weil ich ein Lied hab‘“ Wer Journalismus für ein Gewerbe hält, hat den kritischen, unabhängigen Journalismus zu Grabe getragen.
Zeit für einen Perspektivenwechsel: Kritischer Journalismus kommt nicht vom Fließband
Wenn heute von Medien die Rede ist, gar von Printmedien, dann ist die Krise nicht weit. Nein, die Krise ist geradezu allgegenwärtig. Und wer „Krise“ in den Mund nimmt, hat bald auch die Frage nach dem „Geschäftsmodell“ auf der Zunge. Die erodierenden Anzeigen-Erlöse, die schwindenden Verkaufszahlen, einbrechende Gewinne; Verluste. Und dann das Internet! Von diesem Befund ist es nur ein kleiner Schritt zur Einschätzung, dass es ums „Zeitungs-Gewerbe“ nicht gut bestellt sei. Und dabei ist gerade dieser Befund das Problem.
Nicht, dass die Fakten, fänge des Journalismus‘ die sich auch finanziell gehen muss. Damals hat niederschlagen, manch- es genau zwei Ansporne erorts existentiell spür- gegeben, weshalb ein bar niederschlagen, un- Druckwerk unter die Leuter den Teppich gekehrt te gebracht worden ist: entweder um den werden sollen. „Journalismus Menschen mit Aber vielleicht ist kein Gewergezielt gestreuter wäre es an der Zeit, die be! Warum? Es Information ein geht um die Un- X für ein U vorzuPerspektive zu wechseln. abhängigkeit .“ machen, oder um genau das GegenBeinahe groteil zu bewirken tesk, dass es – den Menschen ein ganz alter mit enthüllenden Blickwinkel ist, Themen die Auder für die akgen zu öffnen, Michael Lohmeyer, tuelle Situation (Konzern)-Betriebsrat, der Passende Journalistengewerkschaft indem sie einen Blick auf die zu sein scheint. „Ganz alt“ bedeutet, dass wahren Gegebenheiten der Blick zurück an die An- eröffnen. Ersteres lässt sich heute mit „Public
christophertitzer
Relations“ umschreiben, Letzteres mit kritischem Journalismus. Ein Stück Wahrheit
FließbandarbeiterInnen machen den einen geübten Handgriff, um Geld zu verdienen, weil die Fabrik (und deren EigentümerInnen) mit dem fertigen Produkt Geld verdienen wollen. Der Antrieb kritischer JournalistInnen, einen Artikel zu schreiben, einen Beitrag zu gestalten, ist nicht in erster Linie das Geld, das die Veröffentlichung bringt, sondern die Tatsache, dass dieses Thema öffentlich wird. Ein Stück Wahrheit mehr
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in der Welt. Das ist der erste wesentliche Grund, weshalb Journalismus niemals ein Gewerbe sein kann und sein darf. Kritischer Journalismus kann für Mächtige tendenziell unbequem werden, weshalb sich Revolutionen der Vergangenheit und Revolutionen der Gegenwart nicht selten auch um die Frage gedreht haben und drehen, dass der Zugang zum Journalismus ohne staatliche Reglementierungen möglich sein muss. Keine Beschränkungen bedeutet auch, dass im Grunde niemand ausgeschlossen werden darf, als JournalistIn aktiv zu werden. Das ist die Ursache dafür, dass 1859 – elf Jahre nach der März-Revolution des Jahres 1848 – in der Habsburger-Monarchie die erste Gewerbeordnung beschlossen worden ist, in der ausdrücklich Journalismus ausgeklammert worden ist. Aus gutem Grund ist das bis heute so – die zweite Ursache, weshalb Journalismus niemals ein Gewerbe sein kann und sein darf. Kritischer Journalismus ist die einzige Antwort auf die Entwicklungen der vergangenen zwei Jahrzehnte, in denen es publizistisch tektonische Verschiebungen gegeben hat.
Beginn des Aufkommens von Massenmedien hatten sie die alleinige Deutungshoheit der Wirklichkeit. Mit der weltweiten Vernetzung, die durch das Internet begonnen hat, ist sie verloren gegangen. Für Medienhäuser heißt es nun: zurück zu den
Wurzeln! Dieses „back to the roots“ kann nur ein deutliches Bekenntnis zu Qualität und investigativen Journalismus sein. Diese Betriebe brauchen sich vor der Zukunft nicht zu fürchten (auch wenn es Steine auf dem Weg geben und sich das Rad
Ich singe, weil ich ein Lied hab, nicht, weil ihr´s bei mir bestellt Ich singe, weil ich ein Lied hab, nicht weil ihr mich dafür entlohnt. Ich singe, weil ich ein Lied hab, und keiner, keiner, keiner wird von mir geschont. Ich singe, weil ich ein Lied hab. Konstantin Wecker
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der Änderung auch noch schneller drehen wird). Was, bitteschön, hat das alles mit der Arbeitswirklichkeit von freien JournalistInnen zu tun? Eine Menge. Denn in Zeiten von ausgedünnten Medien, die in Bedrängnis geraten sind, wird die Rolle von „Freien“ bedeutender. Sie steuern einen bedeutenden Teil jenes Materials bei, aus dem Medienunternehmen ihren Qualitätsanspruch kneten. Das kann nur dann erfolgreich sein, wenn die journalistischen Grundwerte gelebt werden. Denen widerspricht freilich, wenn die Grenzen zwischen PR und journalistischer Arbeit verschwimmen.
„Back To The Roots“
Es ist ja nicht so, dass hier ein „Geschäftsmodell“ wegbricht, sondern vielmehr sind die tiefgreifenden Änderungen der vergangenen 20 Jahre wohl eher als Weckruf zu verstehen. Für Medienhäuser ist die Gemütlichkeit zu Ende – denn seit
Back to the roots: Massenmedien im Umbruch
David / Benefit of Hindsight
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Gesetze auf einen Blick
Hier finden sich die SchlĂźsselpassagen aus Rechtsmaterien, die insbesondere fĂźr nicht angestellte JournalistInnen Anwendung finden. Journalistengesetz Abschnitt 2 Ständige freie Mitarbeiter § 16. (1) Ständiger freier Mitarbeiter im Sinne dieses Bundesgesetzes ist: wer – ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen – in einem Medienunternehmen oder Mediendienst (ausgenommen im Ă–sterreichischen Rundfunk im Sinne des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 379/1984) an der inhaltlichen Gestaltung eines Mediums oder der Mitteilungen eines Mediendienstes journalistisch mitwirkt, sofern er diese journalistische Tätigkeit ständig und nicht bloĂ&#x; als Nebenbeschäftigung ausĂźbt, im wesentlichen persĂśnlich erbringt und Ăźber keine unternehmerische Struktur verfĂźgt. (2) Die in diesem Bundesgesetz verwendeten Begriffe „Medium“, „Medienunternehmen“ und „Mediendienst“ sind im Sinne des § 1 Z 1, 6 und 7 des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, zu verstehen. AbschluĂ&#x; von Gesamtverträgen fĂźr ständige freie Mitarbeiter § 17. (1) Durch Gesamtverträge kĂśnnen die Honorarbedingungen und Aufwandsersätze der ständigen freien Mitarbeiter im Sinne des § 16 sowie die Rechtsbezeichnungen der Gesamtvertragsparteien geregelt werden. Die Gesamtverträge bedĂźrfen der Schriftform (2) Zum AbschluĂ&#x; von Gesamtverträgen sind kollektivvertragsfähige juristische Personen befugt. Wird einer auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Berufsvereinigung die Kollektivvertragsfähigkeit zu-
muĂ&#x; sich jedoch anrechnen, was er infolge Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Ges. Gesetzestext: http://tinyurl.com/nge2cfm
2. Werkvertrag.
Journalistische Tätigkeit ist ein freier Beruf und unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Das war schon 1849 so, als diese erstmals in Kraft trat.
erkannt und schlieĂ&#x;t diese einen Gesamtvertrag ab, so verliert die in Betracht kommende gesetzliche Interessenvertretung hinsichtlich der Mitglieder der Berufsvereinigung die Fähigkeit zum AbschluĂ&#x; von Gesamtverträgen fĂźr die Dauer der Geltung und fĂźr den Geltungsbereich des von der Berufsvereinigung abgeschlossenen Gesamtvertrages. (3) Die Bestimmungen in Gesamtverträgen kĂśnnen durch Einzelvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden. Sondervereinbarungen sind, sofern sie der Gesamtvertrag nicht ausschlieĂ&#x;t, nur gĂźltig, soweit sie fĂźr die ständigen freien Mitarbeiter im Sinne des § 16 gĂźnstiger sind oder
Angelegenheiten betreffen, die im Gesamtvertrag nicht geregelt sind. Ges.Gesetzestext: http://tinyurl.com/zzgeny3ww
Allgemeines Bßrgerliches Gesetzbuch § 1152. Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen. Ges. Gesetzestext:http://tinyurl.com/nge2cfm
§ 1155. (1) Auch fßr Dienstleistungen, die nicht zustande gekommen sind, gebßhrt dem Dienstnehmer das Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seite des Dienstgebers liegen, daran verhindert worden ist; er
§ 1165. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Werk persÜnlich oder unter seiner persÜnlichen Verantwortung ausfßhren zu lassen. § 1166. Hat derjenige, der die Verfertigung einer Sache ßbernommen hat, den Stoff dazu zu liefern, so ist der Vertrag im Zweifel als Kaufvertrag; liefert aber der Besteller den Stoff, im Zweifel als Werkvertrag zu betrachten. Ges. Gesetzestext: http://tinyurl.com/nge2cfm
ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ABSCHNITT II Umfang der Versicherung 1. Unterabschnitt Pflichtversicherung Vollversicherung § 4. (2) Dienstnehmer im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, wer in einem Verhältnis persÜnlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird; hiezu gehÜren auch Personen, bei deren Beschäftigung die Merkmale persÜnlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenßber den Merkmalen selbständiger Ausßbung der Erwerbstätigkeit ßberwiegen‌‌
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(4) Den Dienstnehmern stehen im Sinne dieses Bundesgesetzes Personen gleich, die sich auf Grund freier Dienstverträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichten, und zwar fĂźr 1. einen Dienstgeber im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, seiner Gewerbeberechtigung, berufsrechtlichen seiner Befugnis (Unternehmen, Betrieb usw.) oder seines statutenmäĂ&#x;igen Wirkungsbereiches (Vereinsziel usw.), mit Ausnahme der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe, Ges. Gesetzestext: http://tinyurl.com/hyff6v8
Gesamtvertrag fßr ständige freie Mitarbeiter bei Üsterreichischen Tagesund Wochenzeitungen und Digitalen Angeboten
elektronischen Produktions-Workflow des Redaktionssystems zu bearbeiten oder redaktionelle Letztverantwortung zu Ăźbernehmen. Ges. Gesetzestext: gpa-djp.at/freiejournalistinnen
http://www.
Kollektivvertrag fßr journalistische MitarbeiterInnen bei Üsterreichischen Zeitschriften und Fachmedien §8 GelPersÜnlicher tungsbereich fßr Freie Mitarbeiter/innen Freie Mitarbeiter/innen sind alle Personen, die nicht angestellt sind und ohne vÜllige Bindung an den Verlag fßr diesen journalistische Dienste leisten, zB:
1. Freie Mitarbeiter/innen, die Beiträge, Berichte, Notizen, Kritiken und dgl, § 1 Geltungsbereich journalistische ferner Zeichnungen, Fotos 6. Freie Tätigkeit liegt nur dann oder Layouts gegen jeweiliges Honorar lievor, wenn durch AusmaĂ&#x;, Art „Weiter geht‘s! fern; und Umfang der Es gibt noch viel 2. Freie MitarbeiTätigkeit nicht ter/innen, die solzu tun.“ jene Kriterien che Leistungen erfĂźllt sind, die gegen Pauschale aufgrund einerbringen, jedoch schlägiger Beweder an Präsenzstimmungen pflicht im Verlag Judikatur und gebunden sind, Judith Reitstätter, Wirtschaftsbe- noch in der Art beArbeitnehmer/ reichssekretärin GPA-djp innen kennzeichansprucht werden nen. Das heiĂ&#x;t wie hauptberufzum Beispiel, wenn er/ lich (ganz- oder halbtägig) sie Arbeitszeit (abgesehen angestellte Journalisten/ von Abgabeterminen) und innen; Arbeitsort selbst bestimmt 3. externe Leiter/innen von und bei seiner/ihrer Arbeit Spezialrubriken oder Mitarkeiner laufenden Kontrolle beiter/innen an solchen; unterworfen ist. 4. Ständig Freie Mitarbeiter/ Keinesfalls dĂźrfen ständi- innen sind solche Mitarbeige freie Mitarbeiter/innen, ter/innen, die zumindest an die eine derartige freie der Hälfte der in einem KaTätigkeit ausĂźben, dazu lenderjahr erscheinenden herangezogen werden, Ausgaben mitarbeiten und Strukturdienste zu leisten dies nicht nur nebenberuf(wie zum Beispiel Schluss- lich, sondern in wirtschaftliund Wochenenddienste) cher Abhängigkeit vom Aufsowie fremde Beiträge im traggeber.
FĂźr Freie Mitarbeiter/innen gelten nur die §§ 21 und 22. FĂźr Ständig Freie Mitarbeiter/innen gilt auĂ&#x;erdem auch § 18. §18 Infrastrukturpauschale 1. Angestellten ist das Arbeitsgerät vom Unternehmen zur VerfĂźgung zu stellen. 2. MĂźssen Dienstnehmer/ innen, Freie oder Ständig Freie Mitarbeiter/innen mit eigenem Gerät arbeiten, ist dafĂźr eine Infrastrukturpauschale zu entrichten. Dessen HĂśhe ist im Tarifvertrag geregelt. Bei Verlangen des/der 3.  Auftraggebers/in nach einem auĂ&#x;ergewĂśhnlichen technischen Standard, ist ein aliquoter Zuschlag von 25 % auf den Honorarsatz zu entrichten. § 21 Honorare fĂźr Freie und Ständig Freie Mitarbeiter/innen FĂźr Freie und Ständig Freie Mitarbeiter/innen gelten folgende Regelungen: 1. Die im Tarifvertrag vereinbarten Honorare fĂźr Textund Bildbeiträge sowie die Infrastrukturpauschale. 2. Wird der/die Freie/Ständig Freie Mitarbeiter/in mit einer journalistischen Leistung beauftragt, so ist der Zeitaufwand, der Ăźber den ursprĂźnglich vereinbarten Umfang hinausgeht, gesondert zu vergĂźten. 3. Bestellte oder aufgrund eines Anbotes mit Exklusivrecht erworbene Text- oder Bildbeiträge Freier/ Ständig Freier Mitarbeiter/innen sollen zumindest binnen Monatsfrist honoriert werden, gleichgĂźltig, ob sie verĂśffentlicht werden oder nicht. Ein Anspruch auf VerĂśffentlichung besteht nicht. 4. FĂźr bestellte Fotos, die nicht verĂśffentlicht werden,
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gebĂźhrt ein Abstandshonorar in HĂśhe von 60 % des Mindestsatzes. 5. Bei Reisen im Rahmen einer Beauftragung gelten die Bestimmungen des § 26, sofern zwischen dem Unternehmen und dem/der Freien Mitarbeiter/in nicht generell oder im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. 6. Honorare fĂźr Freie und Ständig Freie Mitarbeiter/ -innen kĂśnnen auch pauschaliert werden. Die Pauschalen sind im AusmaĂ&#x; der jeweiligen TariferhĂśhung anzupassen. Der Ă–sterreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband weist darauf hin, dass Verlage verpflichtet sind, Freien Mitarbeiter/innen die Zusammensetzung der Honorarpositionen in der Abrechnung auszuweisen (zB Anzahl und Umfang der Textbeiträge, Anzahl der Fotos). § 22 Werknutzungsrecht 2.2.1. Der/die FM leistet volle Gewähr dafĂźr, dass er/ sie SchĂśpfer/in des genannten Werkes und aller seiner Teile ist. Hat er/sie andere geschĂźtzte Werke oder Leistungen verarbeitet, so hat er/sie den Auftraggeber darĂźber zu informieren. Zitate sind im Rahmen des Zitatrechts (§ 46 UrhG) zulässig. Gesamter
KV:
http://tinyurl.com/jz5etqe
Gebrauchsanweisung Hinweis: Diese Textstellen sind nur ein Teil des Gesamttextes der jeweiligen Norm. Anwendbarkeit und Interpretation im Einzelfall hängt, das ist der Vollständigkeit halber zu erwähnen, von der konkreten individuellen Situation des/der Betreffenden ab.
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Das war der FREItag 2016 Von Mario Hanousek
An die 50 freien Journalisten und Journalistinnen aus ganz Ă–sterreich haben sich im Convention Center der GPA-djp in Wien versammelt. Gleich zu Beginn bei der BegrĂźĂ&#x;ung klagte der Vorsitzende der Journalisten Gewerkschaft Franz C. Bauer, dass die prekären Dienstverhältnisse der freien JournalistInnen nicht mehr länger tragbar sind und man daran ist, dass schnellstmĂśglich zu ändern. Alois Bachmeier, stellvertretender BundesgeschäftersfĂźhrer der GPA-djp, fĂźgte hinzu: “Freie Journalisten sollten von dem, was sie machen, auch leben kĂśnnen. Geben Sie Gas, Ihre Gewerkschaft steht hinter Ihnen, wenn es etwas zu richten gibt.â€? Ein Erfolgskonzept Die Idee zum FREItag stammt aus Deutschland, der bayrische Journalistenverband organisiert solche Events seit Ăźber 15 Jahren fĂźr seine Mitglieder. Der Erfolg lässt sich ganz einfach erklären: Bei solchen Veranstaltungen geht es um das Zusammensein, ums Netzwerken, wie der bayrische Vorsitzende der Fachgruppe fĂźr freie Journalisten Martin Semmler betont: “Nur wer sich persĂśnlich kennt, kann auch solidarisch seinâ€?. Genau diese Solidarität und das Netzwerken wurden von den TeilnehmerInnen im Anschluss an den FREItag2016 in Wien gelobt. Alexia Weiss, freie Journalistin, findet es toll, dass es diese Initiative gibt, denn bisher wurden
Zufriedene Gesichter: Judith Reitstätter, Franz C. Bauer, Arno Miller und Martin Semmler
freie JournalistInnen stief- bekommen. “Die goldekindlich behandelt. Elfriede nen 90er-Jahreâ€?, wie sie es Wurm* hat im Laufe des nennt, sind vorbei. Im MoTages viele neue Gesich- ment arbeitet die Journalister kennengelernt, die ihr tin in ihrem Home-Office und im weiteren Berufsleben bietet den Redaktionen ihre weiterhelfen kĂśnnen. Rosa Geschichten an - eine mĂźhLux* und Josef Ferd* loben same Aufgabe mit ungewisdie Initiative der Gewerk- sem Ausgang: “Die Erfolgsschaft, sich mit dem Thema rate liegt bei 50% in diesem AusmaĂ&#x; „Freie Journalis- und ist im Vorfeld zu beschäftigen. tInnen mĂźssen nicht abschätzvon ihren Ho- bar. Ein Thema, Nachholbedarf eine Person, die noraren leben ich spannend finDoch so schĂśn, die Ergebnisse des kĂśnnen. Das ist de, findet die ReTages auch sind, auch eine zent- daktion vielleicht der Berufsalltag rale Frage einer nicht spannendâ€?. von freien Journa- demokratischen Häufige Absagen listInnen ist nicht Gesellschaft.“ - trotz bereits investierter Zeit immer rosig. HeiVorrecherche fĂźr ke Hausensteiner, - sind Teil der tägdie selbst seit Ăźber 20 Jahren lichen Arbeit. Beim Journalismus grĂźndet werden tätig ist, klagte in die Ablehnungen Alois Bachmeier, einem Impulsremeist durch fehStv. BundesgeschäftsfĂźhrer ferat an, dass es lendes Budget. GPA-djp immer schwerer Anders als zum werde, Aufträge, Beispiel ein Insgeschweige denn Jobs, zu tallateur ist Hausensteiner
als freie Journalistin nicht in der Lage, ihre Tarife selbst festzulegen: “Dann heiĂ&#x;t es von den Redaktionen entweder dieses Honorar oder gar kein Auftrag mehrâ€?. Im Jahr nimmt sie ungefähr 5.000 Euro durch Schreibhonorare ein, in besseren Zeiten waren es schon mal 20.000 Euro. muss die Qualität im Auge behaltet werden und JournalistInnen - egal, ob frei oder angestellt- sollten miteinander reden: “Wir JournalistInnen mĂźssen an einem Strang ziehenâ€?. Den gesamten Wortlaut lesen Sie auf Seite 9. Die einzelnen Workshops, die im Anschluss an die Rede von Heike Hausensteiner stattgefunden haben, werden auf den nachfolgenden Seiten genauer vorgestellt. Alle Bilder der Veranstaltung gibt es zudem online unter folgendem Link abzurufen: http://www.gpa-djp.at/freitag * Name von der Redaktion geändert
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(Über-)Leben als Freie Journalistin Impulsreferat zum FREItag von Heike Hausensteiner Liebe Kolleginnenen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich kenne beide Seiten: die Welt der angestellten und im KV abgesicherten JournalistInnen und die Welt der „echten“ Freien JournalistInnen. Die hat ihre Vorteile, sie ist aber prekär – definitiv! 1996 verfasste ich meinen ersten journalistischen Text in einer Redaktion. In den vergangenen 20 Jahren bin ich durch alle möglichen journalistischen Positionen gegangen. Angefangen habe ich als Volontärin in einer Tageszeitung. Das Seiten-Layout wurde noch auf Millimeterpapier eingezeichnet, die Setzer stellten gerade vom Bleisatz auf ein eigenes Computerprogramm um, die fertigen Seiten wurden per Rohrpost weitergeschickt. Als Volontärin wurde ich manchmal auch ersucht, Wurstsemmeln kaufen zu gehen… Ich hatte soeben das Doktorat abgeschlossen, und ich war heilfroh, überhaupt Redaktionsluft schnuppern zu können. Ja, natürlich wurde ich auch eingeschult und in die journalistischen Abläufe und den Jargon eingeweiht. Wo gerade ein Computer frei war, in der Kultur-, Sport-, Wirtschafts- oder Innenpolitikredaktion, durfte ich Platz nehmen und den Weisungen der RedakteurInnen entsprechend meine ersten Texte fabrizieren. Nach einem Jahr bot mir der Chefredakteur eine Anstellung an, weil eine Kollegin die Redaktion verließ und sich beruflich veränderte. Ein wahrer Glücksfall für mich!
Von der Volontärin zur Freien: Heike Hausensteiner kennt das ganze Spektrum journalistischen Arbeitens
Es waren die goldenen 90er Jahre, Stelleneinsparungen in den Redaktionen waren noch kein Thema. Als Innenpolitikredakteurin arbeitete ich mich dann in drei Jahren hoch zur Ressortleiterin: Ich ergriff die Initiative zur Gründung eines Europa-Ressorts; es erschien mir wichtig, die globalen Zusammenhänge besser erklären zu können. Auch die Europäische Union war damals noch in einer besseren Lage als heute. Wenn man mich brauchte, wurde ich in den Wochenenddiensten auch als Chefin vom Dienst eingesetzt. Warum Freelancerin? Ganz einfach: Ich bin 2004 Mutter einer wunderbaren Tochter geworden. Nach 1 Jahr Babykarenz wäre ich eigentlich gerne in die Redaktion zurückgekehrt und hätte gerne vom Rechtsanspruch auf Elternteilzeit Gebrauch gemacht. Ich brannte längst wieder für fundierten Europa-Journalismus. Aber mit dem inzwischen neuen Chefredakteur entpuppten
sich die Verhandlungen darüber sehr schwierig, gelinde gesagt. Er hatte mit mir etwas anderes vor als ich mit mir. Außerdem war seine ideologische Schlagseite eine ganz andere, und ich wollte und konnte mich nicht verbiegen. Mit einem weinenden und einem lachenden Auge – im wahren Wortsinn – verließ ich das Unternehmen nach 9 Jahren und machte mich via Home Office selbstständig. Also brachte ich erstens mein Know how bei der Konkurrenz ein. Das funktionierte in den Anfangsjahren sehr gut. Seit Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise ist das schwieriger geworden. Zweitens ist die Freelance-Arbeit im Home Office familientechnisch ein klarer Vorteil – meist. Inklusive Hin- und Herswitchen zwischen Kinderzimmer und Arbeitsplatz, wenn Kindergarten oder Schule Ferien haben oder das Kind gerade krank ist. „Multitasking“ sagen manche dazu. Und es gibt ExpertInnen, die auf
diese Multitasking-Fähigkeit ein Loblied singen. Aber dem Arbeitsfluss ist das nicht immer dienlich. Wahrscheinlich können das auch andere hier nachvollziehen. „Frei“ ist daher relativ. Ich habe jedenfalls kein fixes berufliches Standbein. Dennoch verstehe ich mich als hauptberufliche Journalistin. In den vergangenen 10 Jahren habe ich für 20 verschiedene AuftraggeberInnen hauptsächlich in Österreich, aber auch in Deutschland gearbeitet. Das Spektrum der Themen, über die ich schreibe, ist breit gefächert, von Politik über Reise- und Kulturberichte bis hin zu großen Interviews und Lifestyle-Geschichten. Mein Arbeitsalltag Damit ein Auftrag überhaupt zustande kommt, habe ich meist – in 90 Prozent der Fälle – eine Initiativbewerbung gemacht, also nach entsprechender Vorrecherche ganz konkret einen Beitrag zu einem bestimmten Thema oder ein Interview einer Redaktion vorgeschlagen. Dieses ständig kreativ sein Müssen, um finanzielle Mosaiksteinchen zu sammeln, macht, ehrlich gestanden, auch sehr müde. Denn was ich abliefere, sind ausschließlich recherchierte Eigengeschichten. Und: „Nein, ich schreibe meine Texte nicht aus dem Internet ab“, wie ich einem Bekannten erklären musste. „Du hast es gut“, habe ich schon zu hören bekommen, „du kannst dir aussuchen, worüber du schreibst.“ Nein, kann ich nicht! Schätzungsweise bei 50 Prozent liegt
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die „Erfolgsrate“, ob ein Kollege/eine Kollegin mir den Zuschlag gibt. Das ist im Vorhinein auch meist nicht abschätzbar. Ein Thema oder eine Person, die ich spannend finde, finden die KollegInnen aber vielleicht gar nicht spannend. Oder sie machen das lieber selbst. Oder der zuständige Kollege kann mich gerade nicht leiden. Oder das Budget für zugekaufte Texte ist bereits ausgeschöpft. Oder es kommt nie eine Antwort, das beliebte Kopf-in-den-Sandstecken. Oder – die kreativste Ausrede bisher – der Kollege hat gerade Kopfweh und kann deshalb meine Honorarvorstellungen nicht mit mir am Telefon besprechen. Denn anders als meine Gynäkologin (120 Euro für eine Viertelstunde) oder der Elektriker, den ich rufen muss (90 Euro pro angefangener Meisterstunde zuzüglich Wegzeit), kann ich meine Honorare meist nicht selbst festlegen. Sogar der mit den Zeitungsherausgebern und Gewerkschaft gemeinsam ausverhandelte letzte Mindesttarif – als Untergrenze, wie der Name schon sagt – wird nicht weitergegeben. Es heißt, er gilt nur für „ständig freie MitarbeiterInnen“, die es eigentlich gar nicht mehr geben sollte in den Redaktionen. Und in Eigenregie ein höheres Honorar herauszuverhandeln ist eine Gratwanderung. Oft gilt das Killerargument: „Wir zahlen eben nur ein geringeres Honorar, oder du bekommst den Auftrag nicht.“ Die kühnste Episode diesbezüglich habe ich vor wenigen Wochen erlebt. Ich sollte den jungen Außenminister interviewen oder ein Porträt über in schreiben. Zu vorgegebenen Fragen wie, ich zitiere: „Aus welchen Verhältnissen
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kommt er, wie ist ein Mensch gestrickt, der jüngster Außenminister in der Geschichte Österreichs ist, nicht abzuheben scheint… Was hat er noch vor sich? Wird es möglich sein, das Studium abzuschließen?...“ Usw. Als Honorar winkten – Sie werden es nicht glauben – 100 Euro. Meine Nachfrage bezüglich einer deutlich höheren Vergütung wurde beantwortet mit: „Damit können wir definitiv nicht mithalten.“ Exekutionsverfahren: Ich bin nur ein Beispiel für das häufige Prekariat bei den Wissensberufen und Ein-Personen-Unternehmen. So liegen die Bruttoeinnahmen in etlichen Monaten bei 300 Euro. Andere Monate laufen wieder besser. Ersparnisse gibt es auch noch. Offen gestanden: Die ersten Jahre liefen gut, als ich es auf 20.000 Euro Jahresumsatz brachte. Jetzt schaffe ich an Schreibhonoraren 5000 Euro im Jahr. Das ist prekär! Dass meine Pflichtversicherung, die SVA, von regelmäßigen Gewinnzuwächsen ausgeht, in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise, und jährlich höhere Versicherungsbeiträge vorschreibt, ist ebenfalls prekär – um nicht zu sagen weltfremd. Das bedeutet dann wieder: telefonieren, argumentieren, Ansuchen schreiben, die vorgeschriebenen Beiträge mögen doch, bitte, gesenkt werden. Berichten kann ich Ihnen auch noch von einem angedrohten. Weil ich dem Finanzamt einmal über die Weihnachtsfeiertage 180 Euro Umsatzsteuer um 2 Tage zu spät überwiesen hatte, stellte man mir bereits einen konkreten Termin zur Pfändung durch den Exekutor zu. Hieß also wieder: herumtelefonieren, eine Adrenalinmaximie-
rung und Ärgermaximierung. Unlängst rief mich ein sehr netter Kollege aus Brüssel zurück, der meinte: „Na, wie geht’s dir? Du hast ja sicherlich viele Aufträge im Moment, wo viele Redaktionen Personal einsparen…“ Nun: Dem ist nicht so. Ich gehe nicht gerade unter vor Aufträgen. Wir arrivierte Freie JournalistInnen können unsere eigenen Stärken, Erfahrungen und Kontakte in fremden Redaktionen einbringen. Ich habe den Eindruck, dass das sehr wohl – qualitativ – geschätzt wird. Ein entscheidender Vorteil unseres Arbeitsalltags ist mit Sicherheit, dass wir zeitlich flexibel sind, gerade auch beim Pflege- und beim Erholungsurlaub. Dennoch: Wir sind in der journalistischen Produktion das schwächste Glied. Nur in seltenen Einzelfällen sind wir in redaktionelle Planungen eingebunden. Einladungen zum Sommerfest oder zur Weihnachtsfeier gibt es nicht. Was wäre zu tun – auch im Sinn eines konstruktiven Journalismus? Mag sein, dass sich die Gewerkschaft zu spät der Freien JournalistInnen angenommen hat. Das könnte auch an der unzureichenden Struktur liegen, weil wir zwischen den Stühlen sitzen: Wir werden nur zum Teil durch die Gewerkschaft vertreten – wobei ich nach wie vor Gewerkschaftsmitglied bin. Und schon gar nicht werden wir durch die Wirtschaftskammer vertreten. Freie KünstlerInnen sind wir auch nicht, obwohl unser prekärer Arbeitsalltag an den von KünstlerInnen erinnert, die von der Hand im Mund leben. Und Journalismus ist tatsächlich auch kein Gewerbe! Es wäre wirklich an der Zeit, die Unterscheidung zwischen
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„Freien DienstnehmerInnen“ und noch schlechter gestellten „WerkvertragsnehmerInnen“ aufzuheben, was die Bezahlung betrifft. Ob meine Pflichtversicherung dann Gebietskrankenkasse heißt oder SVA, ist sekundär – vorausgesetzt, die Versicherungsleistung ist gleich. Jedenfalls kann es nicht länger sein, dass sich die Redaktionen und HerausgeberInnen mit dieser althergebrachten Unterscheidung zwischen WerkvertragsnehmerInnen und Freien DienstnehmerInnen um eine angemessene und höhere Bezahlung drücken. journalistischen Unsere Kontakte werden in den diversen Redaktionen ja offensichtlich gut und gerne genützt. Ich muss immer hohe Qualität liefern, sonst würden die Redaktionen gar keine Texte von außen zukaufen. Und zu guter Letzt muss ich um ein würdiges Honorar kämpfen? Ich weiß, was erfahrene JournalistInnen, die angestellt sind, verdienen. Mir ist auch bewusst, dass es den jungen angestellten KollegInnen nicht ganz so gut geht. Aber ich frage mich: Wie hoch ist der Anteil der Freien Honorare am Gesamtbudget der Redaktionen? 1 Prozent? 5 Prozent…? Behalten wir doch, bitte, die Qualität im Auge! Dann stimmt möglicherweise auch das Anzeigengeschäft. Reden wir doch miteinander! Sehr oft wissen wir nämlich zu wenig voneinander. Es wäre sinnvoll, wenn Herausgeberverband, Payroll-JournalistInnen und Freie JournalistInnen an einem Strang in die gleiche Richtung ziehen würden. Ohne Eifersüchteleien! Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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Reality-Check für Dienstverträge
Welchen Vertragstyp habe ich? Mach den folgenden Test und finde heraus, welcher Typ Dein Vertrag ist. Die Fragen der Checklist sollen die Beurteilung erleichtern, ob es sich bei einem bestimmten Tätigkeitsverhältnis um ein echtes Dienstverhältnis (Anstellung) oder um ein atypisches Beschäftigungsverhältnis handelt. Je mehr Fragen bejaht werden, umso eher kommt ein echtes Dienstverhältnis mit daran geknüpften (arbeits-)rechtlichen Konsequenzen in Betracht. Es müssen nicht immer alle Merkmale vollständig erfüllt sein – ausschlaggebend ist das überwiegende Gesamtbild.
selbständig geregelt werden? (und hätte dieser auch jederzeit eigenständig geändert werden können - „heute fange ich einmal von hinten an“) cc ja cc nein
Handelte es sich um ein Dauerschuldverhältnis? (im Gegensatz zu bspw. „Projektarbeiten“, welche hintereiander oder parallel erfolgten) cc ja
Gab es einen eigenen Arbeitsplatz/eigenes Büro? cc ja cc nein Gab es eine eigene E-Mailadresse bzw. eine eigene E-Mailsignatur beim Arbeitgeber? cc ja cc nein Gab es ein Passwort?
cc nein
cc ja
Gab es ein Konkurrenzverbot?
cc nein
cc ja cc nein
Gab es eigene Visitenkarten? cc ja
War Anwesenheit bei Redaktionssitzungen verpflichtend oder „erwartet“?
cc nein
cc ja
cc ja
cc nein
cc nein
War die Arbeitszeit fix vorgegeben? (bspw. orientiert an „Geschäftszeit“ oder Produktionsablauf des Arbeitgebers)
Gab es eine Weisungsbindung bezogen auf das arbeitsbezogene Verhalten? (bspw. war man frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens)
Gab es ein generelles Vertretungsverbot durch Betriebsfremde? (oder wäre jederzeit die Vertretung durch Betriebsfremde möglich gewesen)
cc ja
cc ja
cc ja
cc nein
cc nein
Wer hat die (wesentlichen) Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt? (bspw. Computer, Redaktionssystem, Arbeitsunterlagen etc.)
Gab es Kontrolle durch den Arbeitgeber – wenn auch nur implizit? (dh. musste auf Verlangen Einblick in den Fortgang der Arbeit gewährt werden)
War ein bestimmter Arbeitsort vorgegeben? (bzw. wo war der notwendige Schwerpunkt der Tätigkeit) cc ja cc nein
cc ja
cc ja
cc nein
cc nein
War die Arbeitsabfolge vom Arbeitgeber vorgegeben?
Gab es die Anführung im internen Telefonverzeichnis bzw. eine eigene Durchwahl?
cc ja cc nein Konnte der Ablauf der Arbeit
cc ja cc nein
Gab es eine eigene Zutrittskarte?
cc ja
cc nein Musste geplante Abwesenheit (Urlaub) gemeldet werden? cc ja cc nein Wurde vom Arbeitgeber auch in Zeiten der Abwesenheit regelmäßig weiter entlohnt? cc ja cc nein Gab es ein Diensthandy? cc ja cc nein Kam das Einkommen ausschließlich oder überwiegend von ein und demselben Arbeitgeber? (wirtschaftliche Abhängigkeit) cc ja cc nein Wurde man zu Strukturdiensten (zB. Schluss- und Wochenenddienste) herangezogen? cc ja cc nein
cc nein
Hatte man die redaktionelle Letztverantwortung?
Gab es eine persönliche Arbeitspflicht?
cc ja
cc ja cc nein Gab es Dienstpläne, wo man eingeteilt war und die eingehalten werden mussten?
cc nein fremde Beiträge Mussten im elektronischen Produktions-Workflow des Redaktionssystems bearbeitet werden? cc ja
cc ja
cc nein
cc nein
Solltest Du viele Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, empfiehlt sich eine Rechtsberatung in der GPA-djp.
Musste eine Krankheit (Krankenstand) gemeldet werden?
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Immer am Drücker: Eric Berger geht nie ohne Kamera außer Haus
“Kein Mensch fotografiert für sich” Von Mario Hanousek
Mittlerweile ist es normal, als freier Journalist oder freie Journalistin Fotos gleich mit den Texten mitzuliefern. “Die Redaktionen sind zu faul, sich ihre Bilder selbst zu suchen”, wie eine Teilnehmerin des Workshops sagt. Vor dieser Aufgabe muss man sich nicht fürchten, fotografieren ist einfacher denn je. Eric Berger (LIK Fotoakademie) ist seit über 30 Jahren als Berufsfotograf tätig. Seine wichtigste Botschaft: Die Kamera immer bei sich haben und seine Bilder erinnerungswert machen. Damit das funktioniert, hat der Fotokünstler in seinem Crashkurs-Workshop Tipps gegeben, wie man seine Bil-
der besonders macht. Die sieben goldenen Regeln: 1. Welche Kamera “Der größte Feind des Fotografen ist der Kamerarucksack” - Für Sportaufnahmen muss es durchaus die Spiegelreflexkamera sein, für ein einfaches Foto (von einer Pressekonferenz zB) reicht aber auch schon mal das Smartphone 2. Motiv vor Technik Man sollte seine Zeit nicht immer auf die Technik verschwenden: Berger empfiehlt, den Modus “Zeit-Automatik” zu verwenden, um beim Fotografieren den Fokus auf das Objekt legen zu können. Dabei muss man nur selbst die Blende festlegen, Auslösezeit und ISO
werden von der Kamera bestimmt
Bildern Details, die für gute Fotos aber notwendig sind
3. „Ausschnitt macht Bild“
6. Der Zweck des Fotos
Als Fotograf muss ich gezielt festlegen, was soll im Geschehen sein und was nicht
Bevor ich ein Foto bearbeite, muss ich wissen, wofür es verwendet wird: Es gibt Unterschiede in der Bearbeitung für Online- und Printversionen. Tipp: Am Handy ganz schnell Fotos (für Social Media-Zwecke) bearbeiten, Berger nutzt hierfür die Gratis-App: Snapseed
4. Fotografiere in RAW Wer in .raw und nicht in .jpeg fotografiert, hat den Vorteil, bei der Bearbeitung viel mehr aus seinen Fotos rauszuholen (u.a. sind Fehler viel besser zu beheben, Farben verlustfrei zu bearbeiten). Der Nachteil jedoch: Ein größerer Zeitaufwand 5. “Der Blitz ist der Tod” Nach Berger ist der Blitz nur dazu da, um zu zeigen, wie schlechte Fotos aussehen. Der Blitz zerstöre auf den
7. Foto ist Medium Fotografie ist ein Medium der (Selbst)Darstellung, dementsprechend sollte man es nutzen. Für Online-Medien bieten sich Hashtags an, damit Fotos gezielt gefunden werden können.
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„Nicht alles neu erfinden“ Crossmediales Erzählen leicht gemacht Philipp Pinterits
Getreu dem Motto „Wir müssen nicht alles neu erfinden“ lud Tanja Paar zu ihrem Workshop mit dem Titel „Crossmediales Erzählen leicht gemacht“. Die Journalistin und Medientrainerin erzählte von einem Projekt, das sie selbst in Kooperation mit dem Standard realisierte und verriet auch, von welchen Projekten sie dafür Ideen übernommen hat. Das wichtigste Element beim multimedialen Erzählen einer Geschichte sei die Veränderung. Es gebe eine Vielzahl an Beispielen im Print-Journalismus, in denen Unmengen an Daten ausgewertet und grafisch aufbereitet worden sind, welche jedoch einen entscheidenden Mangel haben: sie erzählen keine Geschichte, die die Leser „hineinzieht“. Tanja Paar hat 2014 in Kooperation mit dem Standard
Interessant, aber leider zu kurz: WorkshopteilnehmerInnen lauschen Tanja Paars Geschichten
das multimediale Projekt „Tsunami: Geschichten vom Überleben“ veröffentlicht. Mit Hilfe von bewegten und unbewegten Schwarz-WeißBildern erzählten Paar und ihr Team die Geschichten von Menschen, die beim Tsunami 2004 Angehörige verloren hatten. Kern der Story war die Frage, wie die Naturkatastrophe das Leben der ProtagonistInnen verändert hat.
Das fertige Produkt wurde crossmedial in der Standard-Beilage „Album“ sowie auf derStandard.at veröffentlicht. Zwei Projekte, von denen sich Frau Paar inspirieren ließ, kommen aus der New York Times: „One in 8 Million“ und „Snow Fall“. Allerdings arbeiten auch viele Leute aus der PR-Branche mit crossmedialem Storytelling. Unter den
Teilnehmern in Tanja Paars Fortbildungskursen auf dem APA-Campus finden sich deshalb immer mehr Leute aus der Auftragskommunikation. Die JournalistInnen in ihrem Workshop am FREItag2016 waren jedenfalls sehr zufrieden: „Ich fand den Workshop deshalb sehr interessant, weil ich mich noch als Print-Journalistin der alten Schule sehe“, sagte Besucherin Heidi Bach*. Für andere JournalistInnen war Frau Paars Vortrag zwar spannend, aber mit einer Stunde zu kurz. „Wenn ich selber mal ein multimediales Projekt wie Frau Paar angehen will, würde ich auch einen langen Kurs von ihr besuchen“, resümierte der freie Journalist Robert Scheierl*, denn „sie weiß, wovon sie spricht, hat schon einmal eine große crossmediale Geschichte gemacht“. * Name von der Redaktion geändert
Recht haben, Recht bekommen. „Freie JournalistInnen dürfen sich nicht von Herausgebern über den Tisch ziehen lassen!“ – diese Aussage von Michael Lohmeyer war die Kernbotschaft im Workshop „Recht haben, Recht bekommen – Journalismus und Arbeitsrecht“. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Michael Celar beantwortete der Presse-Betriebsrat Fragen zur erfolgreichen Rechtsdurchsetzung und zu arbeitsrechtlichen Gesetzesvorschriften. Ein großes Problem in Teilen der Bran-
che sei, dass freie MitarbeiterInnen zwar oft wie angestellte RedakteurInnen in einem Medienunternehmen mitwirken, allerdings nicht immer wie solche bezahlt werden.
meine Handlungsoptionen im Krankheitsfall erhalten. Ich wusste auch nicht, dass ich als Freie zu heiklen Sachverhalten auch den Betriebsrat einschalten kann.“
Auch das Thema Arbeiten im Krankheitsfall wurde behandelt. Wissenschaftsredakteurin Silvia Perger* schilderte einen konkreten Fall und wurde von den Vortragenden gut beraten: „Ich habe wichtige Infos über
Michael Lohmeyer hob auch eine wichtige Funktion von freien JournalistInnen hervor: „Dadurch, dass sie nicht in den Betrieb eingebunden sind, bringen sie wichtige Impulse von außen. Sie lösen dadurch redaktionsinterne Denkmuster auf“.
Nach wie vor belastet allerdings freie JournalistInnen, dass die gesetzlichen Grundlagen, immer noch viel Spielraum für Interpretationen zulassen. Beide Vortragenden waren sich schließlich einig darin, dass der Schlüssel zur erfolgreichen Rechtsdurchsetzung darin liegt, dass sich freie JournalistInnen unter Angestellten Verbündete suchen und so gemeinsam Druck auf Herausgeber ausüben sollen.
* Name von der Redaktion geändert
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8. Mai 2016
Auf unsere eigene Rechtskenntnis angewiesen Philipp Pinterits
Im Workshop „Medien und Persönlichkeitsrechte“ erklärte Alexander Warzilek, worauf JournalistInnen achten sollten, um nicht die Ehre oder die Privatsphäre von Einzelpersonen zu verletzen. Für den Juristen und Geschäftsführer des Österreichischen Presserats ist Medienrecht eine „Querschnittsmaterie“, für die Rechtsunterschiedliche quellen wie das Urheberrechts- und Mediengesetz sowie das ABGB relevant seien. Anhand von Fallbeispielen wollte Herr Warzilek den Besuchern seines Workshops ein Gefühl dafür vermitteln, was die österreichische Rechtslage zulässt und was nicht. Aus der Sicht von Heidi Bach* ist ihm das gut gelungen: „Insbesondere für freie JournalistInnen fand ich diesen Workshop sehr wichtig. Schließlich haben
Gut beraten von Ruth Taudes (SVA)
angestellte RedakteurInnen bei großen Zeitungen eine eigene Rechtsabteilung, während wir (Anm.: freie
JournalistInnen) auf unsere eigene Rechtskenntnis angewiesen sind“. * Name von der Redaktion geändert
Was passt zu meinem Leben? Mario Hanousek
Alice Rienesl, Redakteurin beim Wirtschaftverlag, lud zu einem Workshop mit dem Titel “Was passt zu meinem Leben” - eine Frage, die sich jeder schon mal im Leben gestellt hat. In einer offenen Diskussionsrunde konnten sich die TeilnehmerInnen über ihren bisherigen Werdegang und ihr aktuelles Berufsleben unterhalten. Bei allen JournalistInnen ließ sich durchhören, dass die Bran-
che schwierig ist und viel Idealismus notwendig sei, um darin zu bestehen. “Es ist gut zu wissen, dass es anderen KollegInnen genau so geht und man hier endlich zusammenkommt, um sich auszutauschen”, wie Rosa Lux* im Anschluss an den Workshop sagt. Rienesl rät, sich in einem bestimmten Bereich zu spezialisieren, weil für Know-How in verschiedenen Bereichen eine viel bessere Bezahlung möglich ist. Dabei sollte man sich
Sozialversicherung für freie Journalistinnen und Journalisten Philipp Pinterits
ebenfalls die Frage stellen: Was passt zu meinem Leben? Der Leitsatz des Workshops kam jedoch von einer der TeilnehmerInnen: “Ich bin ein Tintenfisch”. Damit meinte sie, dass man sich als freier Journalist bzw. freie Journalistin nicht auf einen einzelnen Auftraggeber verlassen sollte, sondern mehrere Standbeine haben sollte, um sich abzusichern, falls einmal ein Teil wegbrechen sollte. * Name von der Redaktion geändert
In dem Workshop „Sozialversicherung für freie Journalistinnen und Journalisten“ beschäftigte sich die Juristin Ruth Taudes mit Fragen zu den Themen Pflichtversicherung, mehrfache Erwerbstätigkeit und Pensionsbezügen. Viktor Berg* meinte, er habe viele wichtige Informationen aus dem Workshop mitgenommen, insbesondere über seine Leistungsansprüche bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). * Name von der Redaktion geändert
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April 2016
Mehrwert in Zeitungen (Über)leben als freie Journalistin und als freier Journalist Am späten Nachmittag wurde die Veranstaltung mit der Diskussion „(Über)Leben als freie Journalistin und als freier Journalist“ abgeschlossen. Auf dem Podium waren GPA-djp-Präsident Franz C. Bauer, VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger, Alexia Weiss und WGKK-Sprecherin Elisabeth Zehetner. Moderiert wurde die Diskussion von Heike Hausensteiner. Im Eingangsstatement hob Gewerkschaftschef Bauer die Ziele des FREItag hervor: „Erstens wollen wir allen TeilnehmerInnen unser Angebot präsentieren und einen Service bieten, zweitens wollen wir freien JournalistInnen die Möglichkeit geben, sich zu vernetzen. Drittens wollen wir alle TeilnehmerInnen dazu motivieren, mit uns einen gemeinsamen Weg zu gehen.“ Alexia Weiss, die in ihrer Karriere bereits in verschiedenen Arbeitsverhältnissen als Journalistin gearbeitet hat, erinnert das Podium an wichtige Funktionen der freien MitarbeiterInnen: „Wir sind diejenigen, die exklusive Geschichten bringen. Wir liefern die Inhalte, durch die sich die Zeitungen voneinander unterscheiden. Wir tragen zu einem qualitativen Mehrwert in den Tageszeitungen bei.“ Auf der anderen Seite sprach sie von Stundenlöhnen für Freie, die „unter jenen einer Putzfrau“ seien. Für ein Interview, welches sie transkribieren, in Reinschrift bringen musste und für das relativ lange Wegzeiten angefallen sind, habe sie beispielsweise nur 100 Euro erhalten. Daraufhin entgegnete VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger, dass Honorare um 100 Euro für ein Interview Realität seien. Franz C. Bauer wurde nicht müde zu betonen, dass Journalismus kein Gewerbe sei und JournalistInnen „nicht die Preisdurchsetzungsmacht eines Schuhmachers“ hätten. Aus der Sicht von Kran-
Elisabeth Zehetner (WGKK), Heike Hausensteiner (Freie Journalistin, Moderation), Alexia Weiss (Freie Journalistin), Franz C. Bauer (GPA-djp), Gerald Grünberger (VÖZ)
kenkassen-Vertreterin Elisabeth Zehetner gibt es zudem Abgrenzungsprobleme zwischen selbstständigen JournalistInnen und ständig freien MitarbeiterInnen. Nach einer Frage aus dem Plenum wurde Gerald Grünberger von Alexia Weiss mit dem Vorwurf konfrontiert, dass Tageszeitungen freien JournalistInnen nicht immer das vereinbarte Honorar zahlen. Daraufhin trat Franz C. Bauer als Schlichter auf und erinnerte an anstehende Kollektivvertragsverhandlungen, in denen er mit Herausgebern gemeinsame Lösungen erarbeiten möchte. Wissenschaftsredakteurin Silvia Perger* forderte in einem emotionalen Appell an das Podium, freie JournalistInnen nicht mehr als „LeidensgenossInnen“ zu bezeichnen, weil sie ihren Beruf toll finde und dankbar sei, vom Schreiben leben zu können. Franz C. Bauer schränkte ein, dass es dennoch viele ungelöste Probleme gibt – bei aller Freude
darüber, den Beruf des Journalisten bzw. der Journalistinausüben zu können. In der Schlussrunde lobte Alexia Weiss die Gewerkschaft dafür, dass sie JournalistInnen mit dem FREItag eine wichtige Vernetzungs-
plattform geboten hat. Zum Abschluss bedankte sich Heike Hausensteiner bei den BesucherInnen für ihr Erscheinen und übergab das Wort an Arno Miller, der die Resolution der Journalistengewerkschaft verlas. * Name von der Redaktion geändert
Statement von Elisabeth Zehetner
„Bei der Beurteilung von Sachverhalten kommt es im Sozialversicherungsrecht auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt, d.h. wie eine Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird an, und nicht auf die Vertragsbezeichnung (Werkvertrag
-
freier Dienstvertrag - Dienstvertrag). Im Zuge einer GPLA (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) kann es - auch gegen den Willen der Vertragsparteien - zu Umqualifikationen und damit zu Nachzahlungsverpflichtungen für den/die Dienstgeber/in kommen.“ WGKK
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Resolution Am Freitag, 8.4.2016, hat in Wien die erste bundesweite Konferenz der Freien Journalistinnen und Journalisten stattgefunden, zu der die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp eingeladen hat. Dabei wurde folgende Resolution an den Verband österreichischer Zeitungen (VÖZ) verabschiedet. In Anbetracht der Bedeutung der Medienfreiheit und ihrer Rolle für das Funktionieren einer lebendigen Demokratie, in Anbetracht der Rolle Freier JournalistInnen für die Vielfalt der Medien und die Vielfalt in den Medien selbst, in Anbetracht der Bedeutung der Unabhängigkeit, in der jegliche Berichterstattung zu erfolgen hat, in Anbetracht der häufig prekären finanziellen Situation, in welcher Freie JournalistInnen arbeiten und ihren Lebensunterhalt bestreiten, hat die Versammlung der anwesenden JournalistInnen am #FREItag2016 folgende
Resolution verabschiedet: Die Freien JournalistInnen fordern von den Herausgebern österreichischer Medien, dass die im Gesamtvertrag für Freie JournalistInnen enthaltenen Mindest-Honorarsätze lückenlos eingehalten werden, dass diese Mindest-Honorarsätze in den kommenden Tarifverhandlungen auf ein Niveau angehoben werden, die es JournalistInnen, die in diesem Beruf hauptberuflich, aber ohne Anstellung tätig sind, ermöglicht, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Resolution wurde am 8. April 2016 in Wien beschlossen.
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Wir kennen das Problem. Aber wie schaffen wir es aus der Welt?
Ăœber Geld spricht man Es gibt keine Probleme, es gibt nur LĂśsungen – blĂśde Redensart. Oder ist da doch etwas dran? Ja und Nein. Versuchen wir, systematisch vorzugehen: Um den untragbaren Zustand zu ändern, dass die meisten freien JournalistInnen nicht einmal die vereinbarten (und ohnehin sehr geringen) Honorarsätze bekommen, ist es zunächst einmal wichtig, die Energien zu bĂźndeln. 1) Informationen austauschen. Es ist wichtig, dass die freien JournalistInnen nicht gegeneinander ausgespielt werden kĂśnnen. Also: Ăœber Geld spricht man, vor allem,
wenn man zu wenig davon bekommt. 2) Einigkeit macht stark. Wenn es gelingt, dass sich freie JournalistInnen darauf einigen, unter einem gewissen Honorarsatz nicht zu arbeiten, dann ist dies ein groĂ&#x;er Schritt zum Erfolg. 3) Betriebsräte einbinden. Der Gesamtvertrag gibt Betriebsräten Instrumente in die Hand, um fĂźr freie JournalistInnen aktiv zu werden. Das kann umso intensiver geschehen, je mehr Hintergrund-Information verfĂźgbar ist. 4) Gewerkschaft
stärken und selbst aktiv werden. Was auf Betriebsebene mit den Betriebsräten eine gute Idee ist, ist branchenweit mit der Gewerkschaft ein mindestens ebenso erfolgsversprechender Gedanke. Je mehr sich freie JournalistInnen gewerkschaftlich engagieren, desto stärker kann die Vertretung ihrer Interessen sein. Umso dichter ist auch das Netzwerk an Informationen. Wenn es uns gelingt, unsere Energien zu bĂźndeln, dann werden wir die Strategien und Pläne, an denen jetzt schon gearbeitet wird, schneller und umfassender umsetzen kĂśnnen, das steht auĂ&#x;er Frage. Mag sein, dass so ein Satz Neugier auf mehr
schĂźrt. Aber vielleicht ist es doch besser, an dieser Stelle die Glut glĂźhen zu lassen. Das Feuer wärmt am besten, wenn man darum herum sitzt – will heiĂ&#x;en, dass Pläne und Strategien am besten persĂśnlich fixiert werden. Packen wir’s also an. Wenn Du aktiv eine Verbesserung der Situation mitgestalten willst, dann melde Dich bei: Arno Miller, freier Journalist und Mitglied im Präsidium der Journalistengewerkschaft in der GPAdjp, arno.miller@aon.at
oder bei Judith Reitstätter, GPA-djp Wirtschaftsbereichssekretärin, judith.reitstaetter@gpa-djp.at
Keine Kompromisse mehr: Ein sauberes Umfeld sorgt fĂźr g‘scheite G‘schichten. Deshalb sind wir stolz auf unseren Journalisten-Kollektivvertrag!
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Impressionen eines erfolgreichen FREItags Ob im Seminarraum… ... oder im Plenum… ... oder am Podium… ... der erste FREItag kommt gut an.
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Gewerkschaftsmitglied sein, bringt’s. gerten Fällen die Spreu vom Weizen scheidet.
Das Ziel der GPA-djp ist ein Ăźberparteiliches und das lautet: Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen - als Vis-Ă -vis der Arbeitgeber, die sich ebenfalls in Organisationen zusammen geschlossen haben (wie zB der Zeitungsherausgeber-Verband (VĂ–Z) oder die Wirtschaftskammer). Der Beitritt zur bedeutet Gewerkschaft NICHT, dass man sich auch automatisch fĂźr den Beitritt zu einer politischen Fraktion entscheiden muss. Der schnellste Weg zur Mitgliedschaft:
Weitere Infos dazu auf: www.gpa-djp.at/rechtsschutz
• Arbeitsrecht-Beratung • Dienstvertrag ĂœberprĂźfung • ErmäĂ&#x;igungen bei Veranstaltungen des Kuratoriums fĂźr Journalistenausbildung (www.kfj.at)
Scheinselbstständigkeit auf dem Prßfstand
www.gpa-djp.at/mitgliedwerden
Die Mitgliedschaft in der GPA-djp bietet ein umfangreiches Angebot an rechtlichem Schutz und Beratung. Damit abgedeckt sind beispielsweise auch Prozesskosten bis zu 3.000.Euro, sollten Prozesse nicht vor dem Arbeits- und Sozialgericht zu fßhren sein. Der monatliche Mitgliedsbeitrag fßr JournalistInnen beträgt 1 % der gesamten Einkßnfte (brutto) aus journalistischer Tätigkeit, mindestens 10 Euro inkl. Presseausweis.
Mindestbeitrag (mit Presseausweis) Euro 10,00 HĂśchstbeitrag (Stand 1.1.2016)
Euro 31,15
PensionistInnen mit Presseausweis
Euro 8,00
Anerkennungsbeitrag PensionistInnen
Euro 3,00
Anerkennungsbeitrag Arbeitslose
Euro 1,80
Was leistet die Gewerkschaft? •Jährliche Verhandlungen mit den Arbeitgebervertretern ßber die ErhÜhungen der Honorare und Tarifgehälter • Kollektivvertrags- und Gesamtvertrags-Verhandlungen mit dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), dem Österreichischen Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV), den Verband der Gratiszeitungen (VRM) sowie im privaten Rundfunkbereich (WKO) • Branchenarbeit im Kuratorium fßr PressefÜrderung, dem Beirat fßr PublizistikfÜrderung, im Österreichischen Presserat sowie in Sozialpartnerinstitutionen wie dem Kuratorium fßr Journalistenausbildung (KfJ) und dem Kuratorium fßr Presseausweise (KfPA) • Ausschreibung des Vorhofer- und Hochnerpreises fßr
publizistische Leistungen im Bereich der politischen Berichterstattung fĂźr Printund elektronische Medien Was bietet die Gewerkschaft? • Rechtsberatung und Rechtsschutz Anmerkung fĂźr den Fall, dass Du bereits eine andere Rechtsschutzversicherung hast: Die Ăœbernahme etwaiger Anwalts- und Prozess-Kosten ist ein wichtiger Teil. Aber ebenso wichtig ist die fachlich fundierte, juristische Begleitung, bei der die Erfahrung in einem Metier und mit ähnlich gela-
• Mitglieder-Card • Viele ErmäĂ&#x;igungen bei Veranstaltungen • ErmäĂ&#x;igungen bei Freizeit- u Sporteinrichtungen • ErmäĂ&#x;igung bei Urlaubsangeboten • Berufshaftpflichtversicherung • Hilfe bei Mobbing • ArbeitslosenunterstĂźtzung • Streik- und AussperrungsunterstĂźtzung • Presseausweis • Solidaritätsversicherung • Absicherung bei Invalidität • Absicherung durch Spitalgeld • Absicherung Hinterbliebener bei Todesfall durch Freizeitunfälle •Absicherung Hinterbliebener durch Begräbniskostenzuschuss Es zahlt sich aus, organisiert zu sein.
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JETZT Mitglied werden! Familienname .................................................................................. Vorname ............................................................. Frau SV-Nr./Geburtsdatum
Herr
Titel .......................................... Geburtsname .............................................
Straße/Haus-Nr. .............................................................................. PLZ/Wohnort.................................................................................. Telefonisch erreichbar....................................................................... eMail............................................................................................. Angestellte/r
Lehrling
Werkvertrag
Zeitarbeitskraft SchülerIn StudentIn
geringfügig beschäftigt
Freier Dienstvertrag
Selbstständig (Gewerbeschein)
dzt. ohne Beschäftigung
Zweitmitgliedschaft
FacharbeiterIn
Derzeitige Tätigkeit .......................................................... Ich war bereits Mitglied der Gewerkschaft von/bis.......................................... Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Nach Zusendung Ihrer Anmeldebestätigung haben Sie unter Verwendung Ihrer Mitgliedsnummer die Möglichkeit, sämtliche für Sie wichtigen Informationen wie Kollektivvertrag, Informationen zu aktuellen Themen, Aktivitäten unserer Interessengemeinschaft, etc., einzuholen. Unsere Internetadresse: www.gpa-djp.at Beschäftigt bei Firma (bzw. Schule/Universität).................................................................. Dienstort .......................................................... Anschrift ................................................................................................................................................................................................ Branche ............................................................................................... WerberIn-Mitgliedsnummer .......................................................... Nur ankreuzen wenn ein Betriebsabzug gewünscht wird: Betriebsabzug – da in meinem Betrieb ein Betriebsabzug möglich ist, erkläre ich mich einverstanden, dass mein Gewerkschaftsbeitrag durch den Arbeitgeber (Dienstgeber) von meinem Gehalt/Lohn, meiner Lehrlingsentschädigung abgezogen wird. Ich ermächtige den Arbeitgeber, alle im Zusammenhang mit der Betragseinhebung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne des DSG § 18 (1) bzw. § 7 (1) an die GPA-djp zu übermitteln. Die Beitragszahlung erfolgt mit SEPA Lastschrift-Mandat (Bankeinzug) Ich ermächtige die GPA-djp, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, eine Rückerstattung verlangen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Bruttogehaltes, bis zu einem Maximalbeitrag (siehe www.gpa-djp.at/mitgliedsbeitrag), der jährlich angepasst wird. Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Höhe des monatlichen Beitrages:
EUR
monatlich
jedes Quartal
alle 2 Monate
1/2 jährlich
jährlich (Schüler-/StudentInnen, Zweitmitgliedschaft)
IBAN BIC
Im Jänner jeden Kalenderjahres erhalte ich eine Information für die Anpassung meines Beitrages. Basis für den Prozentsatz der Anhebung ist ein gewichteter Durchschnitt von bestimmten Kollektivvertragsabschlüssen der GPA-djp innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von 12 Monaten. Sollte ich mit der Anpassung nicht einverstanden sein, habe ich die Möglichkeit, mit dem beigelegten Formular den tatsächlich gültigen Mitgliedsbeitrag bekannt zu geben. Meine Finanzamtsbestätigung finde ich ab Ende Jänner zum Download unter www.gpa-djp.at.
Beitrittsmonat/-jahr ................................................................................................................................. Datum/Unterschrift (Diese Unterschrift gilt auch als Berechtigung für ein evtl. oben angekreuztes SEPA-Lastschrift.) 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1, Service-Hotline: 05 0301-301, Fax: 05 0301-300 eMail: service@gpa-djp.at, DVR 0046655, ZVR 576439352, CID: AT48ZZZ00000006541
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mitmachen – mitreden – mitbestimmen work@professional
Interessengemeinschaften Ihr Zusatznutzen ohne Extrakosten
für GeschäftsführerInnen, TeamleiterInnen,
KonstrukteurInnen, DirektorInnen, Tech nikerInnen, WissenschaftlerInnen, MeisterInnen, freiberufliche ManagerInnen, AbteilungsleiterInnen, ProjektleiterInnen, ÄrztInnen, SpezialistInnen auf anderen Gebieten -
Interessengemeinschaften der GPA-djp bringen Menschen mit ähnlichen Berufs merkmalen zusammen. Zum Austauschen von Erfahrungen und Wissen, zum Diskutieren von Problemen, zum Suchen kompetenter Lösungen, zum Durchsetzen gemeinsamer beruflicher Interessen. Mit Ihrer persönlichen Eintragung in eine oder mehrere berufliche Inter es sen ge mein schaften
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GewerbescheininhaberInnen
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>> erhalten Sie mittels Newsletter (elektronisch oder brieflich) regelmäßig Informationen über Anliegen, Aktivitäten und Einladungen für Ihre Berufsgruppe; >> können Sie Ihre beruflichen Interessen auf direktem Weg in die Kollektivvertragsverhandlungen Ihres Branchenbereichs einbringen; >> erschließen Sie sich Mitwirkungsmöglichkeiten an Projekten, Bildungsveranstaltungen, Kampagnen, InternetForen und anderen für Ihre Berufsgruppe maßgeschneiderten Veranstaltungen, auch auf regionaler Ebene; >> nehmen Sie von der Interessengemeinschaft entwickelte berufsspezifische Dienstleis tungen und Produkte in Anspruch (Fachberatung auf regionaler Ebene, Bücher, Broschüren und andere Materialien); >> beteiligen Sie sich an demokratischen Direktwahlen Ihrer beruflichen Vertretung auf Bundesebene sowie regionaler Ebene und nehmen dadurch Einfluss auf die gewerkschaftliche Meinungsbildung und Entschei dung.
work@IT für IT-SpezialistInnen, MitarbeiterInnen bei EDV-Projekten, im Internet und neuen Medien sowie in der Telekommunikation
work@education für ErwachsenenbildnerInnen, (freie) Traine rInnen, LehrerInnen an Fachhochschulen und Privatuni versitäten, Menschen in Beratungsberufen
work@external für AußendienstmitarbeiterInnen, Service technikerInnen, mobile KrankenpflegerInnen, BaustellenleiterInnen, LeiterInnen internationaler Forschungsprojekte, ForstaufseherInnen oder KundenbetreuerInnen von Versicherungen work@migration für Menschen, die in Österreich ohne österreichische Staatsbürgerschaft leben bzw. diese erst während ihres Aufenthaltes erwerben, Mitarbei terInnen in Beratungsstellen, in Initiativen von MigrantInnen, ÖsterreicherInnen, die in einem fremden Land leben sowie Menschen, denen dieses Thema wichtig ist work@point-of-sale für Menschen in Verkauf und Beratung (zB VerkäuferInnen, BankkundenbetreuerInnen, KundenbetreuerInnen, ...)
www.gpa-djp.at/interesse
Ich möchte mich in folgende Interessengemeinschaften eintragen: work@professional
work@flex
work@social
work@external
work@IT
work@point-of-sale
work@education
work@migration
Dieses Service ist für mich kostenlos. Frau
Herr
Titel .............................................................
Familienname .................................................................................. Vorname ....................... Straße/Haus-Nr. .............................................................................. PLZ/Wohnort
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Berufsbezeichnung. .......................................................................... Betrieb ......................... Telefonisch erreichbar....................................................................... eMail ...................................................................................................... Datum/Unterschrift
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Der Weg zum Presseausweis In Ă–sterreich sind mehr Presseausweise im Umlauf als es JournalistInnen gibt. Das liegt daran, dass einige Firmen und Organisationen „Geschäftemacherei“ mit Presseausweisen machen. „Ein Presseausweis ist eine Legitimation fĂźr die AusĂźbung des Berufes“, sagt Kullmann, Eike-Clemens GeschäftsfĂźhrer des Kuratoriums fĂźr Presseausweise. Der Ausweis des Kuratoriums wird nur nach strengen Kriterien vergeben und ist daher auch bei BehĂśrden und Polizeidienststellen anerkannt - etwa, wenn es um AuskĂźnfte oder Zugang zu Tatorten geht. Das Kuratorium fĂźr Presseausweise wird von vier sozialpartnerschaftlichen Organisationen getragen: der
Impressum dieses Informationsblatts Herausgeber: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, GB Interessenvertretung Alfred-Dallinger-Platz 1, 1034 Wien Redaktion: Franz C. Bauer ; Michael Hirschler, Michael Lohmeyer; Mario Hanousek ; Philipp Pinterits; Judith Reitstätter; Martin Semmler Layout: GPA-djp Marketing; Jorge Rottmann Fotos: Fotolia, GPA-djp, DVR 0046655, ZVR 576439352 Stand: April 2016
Der Presseausweis als Berufslegitimation
Journalistengewerkschaft in der GPA-djp, dem Verband Ă–sterreichischen Zeitungen (VĂ–Z), dem Zeitschriftenund Fachmedienverband (Ă–ZV) und dem Syndikat der Pressefotografen. Medienvertreter kĂśnnen Ausweise
entweder Ăźber die jeweiligen Organisationen beantragen oder direkt beim Kuratorium, sollten sie etwa kein Gewerkschaftsmitglied sein. Sie mĂźssen nachweisen, dass sie mindestens 1200 Euro pro Monat aus journa-
listischer Tätigkeit lukrieren und eine Strafregisterbescheinigung vorlegen. Beim Bezug des Ausweises direkt beim Kuratorium ist eine einmalige Einschreibgebßhr von 50 Euro nÜtig, die Jahresgebßhr beträgt 70 Euro. Gewerkschaftsmitglieder erhalten ßber ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft zusätzlich zum Presseausweis Beratung und rechtliche Unterstßtzung. Mit abgedeckt sind auch Prozesskosten bis zu 3.000.- Euro, sollten Prozesse nicht vor dem Arbeitsund Sozialgericht zu fßhren sein. Der monatliche Beitrag inkl. Presseausweis beträgt mind. 10 Euro. Ansprechpartner: Werner Koppatz 050301-21295 werner.koppatz@gpa-djp.at
AnsprechpartnerInnen der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp Besuchen Sie uns auch im Internet:
05 03 01-23 000
www.journalistengewerkschaft.at
GPA-djp Burgenland 7000 Eisenstadt, Wiener Str. 7
FĂźr nationale und internationale Presseausweise: 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1
05 03 01-26 000
4020 Linz, HuemerstraĂ&#x;e 3 oberoesterreich@gpa-djp.at
JĂźrgen Handlbauer DW 27022
burgenland@gpa-djp.at
05 03 01-27 000
GPA-djp Steiermark
5020 Salzburg, Markus-Sittikus-StraĂ&#x;e 10
050301-301
Werner Koppatz DW 21295
GPA-djp Wien
GPA-djp Salzburg
Mag. Elisabeth Hirschler DW 23050
05 03 01-24 000
salzburg@gpa-djp.at
8020 Graz, Karl-Morre-StraĂ&#x;e 32
JĂźrgen Handlbauer DW 27022
050301-21 000
steiermark@gpa-djp.at
1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1
Martin Fill
GPA-djp Tirol
0664 / 614 51 73
05 03 01-28 000
GPA-djp Kärnten
6020 Innsbruck, Sßdtiroler Platz 14–16
wien@gpa-djp.at
Edgar Wolf DW 21379 Ronald Rauch DW 21481
05 03 01-25 000
tirol@gpa-djp.at
Harald Schweighofer DW
GPA-djp NiederĂśsterreich
9020 Klagenfurt, BahnhofstraĂ&#x;e 44/4
05 03 01-22 000
verena.franko-mischitz@gpa-djp.at
3100 St. PĂślten, Gewerkschaftsplatz 1
Verena 25389
Franco-Mischitz
niederoesterreich@gpa-djp.at
Alfred Wiltschek DW 22732
28110 GPA-djp Vorarlberg DW
05 03 01-29 000
6901 Bregenz, Reutegasse 11 vorarlberg@gpa-djp.at
GPA-djp OberĂśsterreich
Bernhard Heinzle DW 29010
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GPA-djp Servicecenter Alfred-Dallinger-Platz 1 1034 Wien Tel.: 050301-21295, Fax: 050301-300 eMail: werner.koppatz@gpa-djp.at
AUFNAHMEANTRAG
Mitglieds-Nr.
PA
bzw. Antrag auf Ausstellung eines Presseausweises Vor- und Zuname PLZ, Ort, Straße Telefon-Nr. eMail Geburtsdatum
Geburtsort
Geburtsland
Staatsbürgerschaft
Ich bin bei folgendem Medium journalistisch tätig und angestellt. Ich bin bei folgendem Medium selbstständig/freiberuflich journalistisch tätig. Ich bin ständig und nicht bloß in wirtschaftlich unbedeutender Nebenbeschäftigung als freie/r Journalist/in bei folgendem/n Medium/en tätig.
Arbeitgeber/ Auftraggeber
Adresse
Einsatzbereich/ Medium
Adresse
Das Mindesteinkommen muss bei Angestellten in Tages- und Wochenzeitungen, sowie deren Nebenausgaben und redaktionellen digitalen Angeboten dem Tarifgehalt eines Redakteursaspiranten im ersten Dienstjahr von EUR 2.126,56 in dem für das Unternehmen gültigen Kollektivvertrag entsprechen, bei freien JournalistInnen 60 % davon (mindesten Euro EUR 1.275,94 monatlich). Bei Zeitschriften und Fachmedien liegen die Sätze bei EUR 1.822,50 bzw. EUR 1.093,50 monatlich.
Mein Monatseinkommen beträgt: Euro Datum:
Unterschrift des/r Antragstellers/in
Ich war/bin bereits Mitglied der folgenden Gewerkschaft des ÖGB: Jahr:
Gewerkschaft:
Sektion bzw. Fachgruppe:
Bitte versehen Sie diesen Antrag mit folgenden Beilagen: 1. Arbeitsbestätigung (Bestätigung seit wann journalistische Tätigkeit vorliegt und Funktion)
entweder • des Dienstgebers oder • des Chefredakteurs bzw. dessen Stellvertreters oder • des Redaktions- bzw. gewerkschaftlichen Vertrauensmannes und • datierte Artikel, Zeitungsausschnitte, Pressefotos, Funkmanuskripte, Videokassetten (nicht älter als sechs Monate bei Einreichung)
2. Einkommensbestätigung (entweder zusätzlich zur Arbeitsbestätigung oder eingeschlossen in die Arbeitsbestätigung; Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate bei freien Journalisten) entweder • des Arbeitgebers oder • des Chefredakteurs bzw. dessen Stellvertreters oder • des Redaktions- bzw. gewerkschaftlichen Vertrauensmannes • Bei freien Journalisten: datierte Unterlagen über Honorarauszahlungen, Steuererklärungen (mit Stempel des Steuerberaters), Bankauszüge oder sonstige geeignete Nachweise; nicht älter als sechs Monate.
3. Bei freien Pressefotografen: Gewerbeschein
bitte wenden!
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An das Kuratorium für Presseausweise Alfred-Dallinger-Platz 1 1034 Wien
Ich beantrage die Ausstellung eines Presseausweises über die Mitgliedschaft bei der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp auf Grundlage der umseitig gemachten Angaben.
Ich bin in der folgenden Funktion journalistisch tätig:
ChefredakteurIn ChefredakteurIn-Stellv. ChefIn vom Dienst Leitende(r) RedakteurIn RessortleiterIn
BildredakteurIn selbständig tätige(r) PressefotografIn RedakteursaspirantIn journ. tätige(r)
(AbteilungsleiterIn) RedakteurIn
RedaktionssekretärIn freie(r) journ.
Online-RedakteurIn MitarbeiterIn sonstige:
RegisseurIn in ständiger Kameramann journalistischer GrafikerIn Tätigkeit PressereferentIn techn. RedakteurIn/LayouterIn ReporterIn FotoreporterIn Fotodesigner/in
Ich verpflichte mich, im Falle einer Genehmigung des von mir beantragten Ausweises diesen unverzüglich an das Kuratorium zurückzustellen, wenn die in diesem Antrag von mir angegebenen Voraussetzungen nicht mehr zutreffen. Ich bin mit der EDV-mäßigen Verarbeitung meiner Daten für interne Zwecke einverstanden.
Ich beantrage ein Autopresseschild (EUR 20,--) Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt: 1. Passbild (35x45 mm) 2. Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises oder des Reisepasses 3. Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate
Datum
Unterschrift des/r Antragstellers/in
Undeutlich oder unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht behandelt werden. Auf die Erteilung eines Presseausweises besteht kein Rechtsanspruch.
Entscheidung des Kuratoriums für Presseausweise: Antrag angenommen Antrag abgelehnt, weil Datum:
Antrag angenommen vorbehaltlich