FOKUS | HEALTHCARE
DER „GESUNDE“ WEG DER RÜCKVERFOLGBARKEIT Das Gesundheitswesen hat eine führende Rolle in der erfolgreichen Entwicklung und Implementierung von globalen Standards. Vor allem, wenn es um das Thema Rückverfolgbarkeit geht.
keit, die sowohl bei Medizinprodukten als auch bei Arzneimitteln eine große Rolle spielt. Die Basis dafür schafft der GS1 Rückverfolgbarkeitsstandard. Der Anspruch in der Standardisierung ist im Vergleich zu anderen Branchen im Gesundheitswesen besonders hoch und erfordert sensible Vorgehenswei-
sen. Klar, geht es doch letzten Endes immer um das Leben von Menschen. Medizinprodukte-Branche im Wandel Die Europäische Union verschärft seit 2017 mit der Medical Device Regulation (kurz MDR, 2017/745/EU) die Richtlinien und Kontrollmechanismen
Was ist … … ein Medizinprodukt? Medizinprodukte werden zu medizinisch-therapeutischen oder diagnostischen Zwecken an Menschen verwendet, wobei die Hauptwirkung im Unterschied zu Arzneimitteln nicht pharmakologisch, sondern physikalisch erfolgt. Je nach Risiko der Anwendung erfolgt die Einteilung der Medizinprodukte in Klassen. So gehören einfache Verbandsmittel und optische Brillen zur Klasse I, der niedrigsten Risikoklasse. Herzschrittmacher und andere implantierbare Produkte befinden sich am anderen Ende des Risikospektrums und sind Medizinprodukte der Klasse III. … ein Humanarzneimittel? Ein Humanarzneimittel (Medikament) dient in bestimmter Dosierung zur Heilung, Vorbeugung oder Diagnose einer Krankheit. Die Abgabe von Medikamenten ist in Öster-
10 GS1 info 2 | 2020
reich streng geregelt, sodass diese nach dem Vertriebsweg in folgende Gruppen eingeteilt sind: ›› rezeptfrei (a.k.a. OTC – „over the counter“ bzw. „RPF“): Diese dienen zumeist der eigenverantwortlichen Selbstmedikation, sodass ein Verkauf nur teilweise über Drogerien oder über berechtigte Betriebe möglich ist; ›› apothekenpflichtig: Die Abgabe darf nur in Apotheken erfolgen; ›› rezeptpflichtig ( , „RP“, „NP“): Die Abgabe darf nur in Apotheken gegen Vorlage eines Rezepts erfolgen und teilweise auch nur einmalig durch berechtigte Betriebe; ›› Suchtmittel („SV“): Die Abgabe erfolgt in Apotheken nur gegen Vorlage eines Suchtmittelrezepts.
© Fotos: GS1 Austria/Petra Spiola, GS1 Austria/Katharina Schiffl, GS1
V
iele digitale Prozesse im Supply Chain Management werden durch globale GS1 Standards unterstützt und laufen mit deren Hilfe nicht nur gesetzeskonform, sondern auch sicherer, transparenter und kostensparender. Der Schlüssel dazu liegt vor allem in der Rückverfolgbar-