GS1 info 2.2020

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STANDARDS & PRAXIS | DIGITALISIERUNG

DEUTSCHLANDS ÖFFENTLICHE STELLEN AKZEPTIEREN NUR NOCH eRECHNUNGEN Deutsche Kommunen und Bundesländer folgen dem Bund und sind seit 18. April 2020 gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten anzunehmen.

Ö

sterreichische Unternehmen sollten sich jetzt um den technischen Zugang für die neue elektronische XRechnung kümmern, denn ab 27. November 2020 (laut derzeitigem Wissensstand) werden Papierrech­ nungen vom deutschen Staat nicht mehr ange­ nommen“, erklärt Gerd Marlovits, Geschäfts­ führer von EDITEL. Rechtliche Basis ist die

XRechnung – das eRechnungs-­ Format für deutsche Behörden Die XRechnung ist ein XML-basiertes Rechnungsformat, das in Deutschland als bevorzugtes Format für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU festgelegt wurde. Diese Richtlinie ver­ pflichtet alle öffentlichen Auftraggeber oder Konzessionsnehmer zur Entgegennahme und Verarbeitung von elektronischen Rech­ nungen. In dem vorliegenden Standard XRechnung sind nur zwei XML-Formate zur Übertragung von elektronischen Rechnungen er­ laubt, entweder UBL oder UNCEFACT/CII.

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EU-Richtlinie 2014/55/EU, die alle öffentlichen Auftraggeber oder Konzessionsnehmer zur Ent­ gegennahme und Verarbeitung von elektroni­ schen Rechnungen verpflichtet. Dementspre­ chend hat der deutsche Gesetzgeber auch für das Senden von Rechnungen die Umstellung auf eRechnungen beschlossen – und das ebenso mit Stichtag 27.11.2020.

„eRechnungen senken nicht nur die Fehleranfälligkeit, sondern auch den Arbeitsaufwand und den Papierverbrauch. Dadurch werden sowohl die Kosten als auch die Umweltbelastung ­erheblich minimiert.“ Gerd Marlovits, Geschäftsführer EDITEL


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