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S ZIALKOMPASS GUNTRAMSDORF
Das soziale Entlastungspaket deiner Gemeinde.
www.guntramsdorf.at
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Voraussetzung
Dabei gibt es 3 Einkommenskategorien. Basis für die Zuordnung zu einer dieser drei Kategorien ist das gewichtete monatliche Netto-Haushaltseinkommen, wobei zu einem Haushalt alle seit mindestens 12 Monaten in diesem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen zählen.
Ein nach Einkommenskategorien gewichtetes monatliches „NettoHaushaltseinkommen“ am Beispiel eines Ein-Personenhaushaltes. Für einen Einpersonenhaushalt beträgt die Armutsgefährdungsschwelle
- derzeit - 1.371,- Euro im Monat. (12 Mal im Jahr) Für MehrpersonenHaushalte erhöht sich der Betrag um rund 685,50 Euro pro Erwachsenen bzw. um 411,30 Euro pro Kind unter 14 Jahren. (Basis 2022)
1,3 1.783 € 2 Erwachsene 1,5 2.057 € 2 Erwachsene + 2 Kinder 2,1 2.880 €
Einkommenskategorie „A“ maximal € 1.165,35 (=max. Armutsgefährdungsschwelle minus 15%)
Einkommenskategorie „B“
1.165,36 bis maximal € 1.233,90 (=max. Armutsgefährdungsschwelle minus 10%)
Einkommenskategorie „C“
1.233,90 bis maximal € 1.371,00 (= max. Armutsgefährdungsschwelle)
Bei einem Haushaltsnettoeinkommen über € 1.371,00 können die angeführten Förderungen nicht in Anspruch genommen werden.
Heizkostenzuschuss
Der vom Land NÖ geleistete Heizkostenzuschuss bzw. die seit dem Jahr 2022 bestehende Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss wird für berechtigte Bezieher*innen gemäß den Richtlinien des Landes NÖ seitens der Marktgemeinde Guntramsdorf mit zusätzlichen Euro 30,- unterstützt. (Überweisung bzw. Barauszahlung)
Gemeinde-Mietwohnungen
Durch die Preisentwicklung der letzten Monate ist auch der Verbraucherpreisindex in einem Maße gestiegen, dass bei den von der Marktgemeinde vermieteten Wohnungen bereits im April eine Indexanpassung der Mieten vorgenommen werden hätte können. Der Gemeinderat hat diesbezüglich bereits ein Aussetzen der gesetzlichen Mieterhöhung für Wohnungen, welche dem Kategoriemietzins (Regelung durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) unterliegen, für das heurige Jahr beschlossen.
Darüber hinaus soll auch bei allen anderen Mieter*innen von Gemeindewohnungen, welche eigene Stichtage und Indexanpassungen in ihren Mietverträgen haben, einmalig die Mietzinsanpassung, bis zum Bezugsindex (= neuer Index als Ausgangsbasis), bis Anfang Jänner 2023 ausgesetzt werden. Jene Mieter*innen, welche bereits indexierte Mietvorschreibungen erhalten haben, bekommen diese Differenz von der Hausverwaltung rückerstattet.
Gültigkeit
Diese Unterstützungen werden vorerst befristet bis Ende 2023 bzw. bis auf Widerruf durch den Gemeinderat gelten.
Abwicklung
Die gesamte Abwicklung und Prüfung der Anträge erfolgt durch Mitarbeiter*innen des Sozialreferates auf Basis der geltenden Richtlinien zum Sozialfonds (Beschluss vom 29. April 2020)
Mittagessen in den Bildungsund Betreuungseinrichtungen (Kindergärten und Volksschulen)
Die massiven Teuerungen haben bereits dazu geführt, dass sich einige Familien das Mittagessen für ihre Kinder in den Krabbelstuben, Kindergärten und Volksschulen nicht mehr leisten können und ihre Kinder daher von diesem abmelden.
Ein gutes und warmes Mittagessen für Kinder ist von enormer Wichtigkeit, daher wird (für alle Kinder und ab sofort) das Mittagessen in den oben genannten Betreuungseinrichtungen ab dem 1. Jänner 2023 für Kinder aus Haushalten, die der:
• Kategorie „A“ angehören, kostenlos sein für Kinder aus Haushalten, die der
• Kategorie „B“ angehören, um 50 % reduziert werden sowie für Kinder aus Haushalten, die der
• Kategorie „C“ angehören, um 25 % reduziert werden.
Nachmittagsbetreuung (Kindergärten)
Wie beim Mittagessen braucht es auch bei der Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten Unterstützung.
Für Haushalte, die der Kategorie „A“ angehören, werden ab dem 1. Jänner 2023 die Kosten der Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder in den öffentlichen Kindergärten in der Zeit nach 13 Uhr, wie folgt reduziert:
Bei benötigter Betreuungszeit in der
• Kategorie „A“, minus 20%
• Kategorie „B“, minus 10%
• Kategorie „C“, minus 5%
Jedenfalls sind dem Antrag beizulegen:
• Kontoauszug der letzten vier Monate
• Einkommensnachweis von allen im Haushalt lebenden Personen
• Nachweis von offenen Forderungen (Rechnungen, Mahnungen, Pfändungen, Bescheide, Mietvertrag und Mietvorschreibungen etc.)
• Lichtbildausweis
• Verwendungsnachweis über die gewährten Mittel
Mobilität
Selbst bei der Mobilität sind die Teuerungen massiv zu spüren – der Grund liegt bei steigenden Benzin- und Dieselpreisen. Auch die hohen Strompreise wirken sich negativ auf die Preisentwicklung im Öffentlichen Verkehr aus.
Für jene Guntramsdorfer*innen, die unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze leben und auf Öffi´s angewiesen sind, gibt es auch in diesem Bereich finanzielle Unterstützung.
Konkret wird der Erwerb eines Jahrestickets „VOR Klima Niederösterreich, Burgenland“ und eines „VOR Top Jugendtickets“ rückwirkend ab 01.09.2022 gefördert. Ersatzbetrag für Mitglieder eines Haushaltes,
• der Kategorie „A“, 30 % des Ticketpreises für Mitglieder eines Haushaltes,
• der Kategorie „B“, 25 % des Ticketpreises für Mitglieder eines Haushaltes,
• der Kategorie „C“, 15 % des Ticketpreises Sozialfonds
Zur Abfederung von Härtefällen, die sich aus speziellen Konstellationen und/oder besonderen persönlichen Umständen ergeben könnten, wird der Sozialfonds der Marktgemeinde Guntramsdorf auf Euro 100.000,- / p.a. aufgestockt.
Die Auszahlung bzw. Rechnungslegung und Gutschrifterstellung erfolgt über die jeweilige Fachabteilung und Buchhaltung bzw. über das Bürgerservice (Kassa).
Die Liste der zukünftigen
Standorte:
Dr. Adolf-Schärf-Straße
Friedhof
Hauptstraße
Mühlgasse
Neudorferstraße
Parkstraße
R. Heintschel-Straße
Roggengasse
Veltlinerstraße
Wassergasse
Wodikgasse