2 minute read
EINE UNGEAHNTE CHANCE
from retail | Q1 2021
AKTUELL
ÖSTERREICHS KENNZEICHNUNGS-CHANCE
Advertisement
Die Verordnung für Herkunftskennzeichnungen in der Gemeinschaftsverpflegung soll mehr Transparenz im Lebensmittelbereich schaffen. Dennoch bleibt noch viel Luft nach oben: Bei verarbeiteten Lebensmitteln muss die Herkunft der Rohstoffe nicht angegeben werden. Eine ungeahnte Chance?
Text / Land schafft Leben
In Zukunft sollen Speisen mit Eiern und Rindfleisch in der Gemeinschaftsverpflegung gekennzeichnet werden. Es wirkt bereits wie ein Schritt in die richtige Richtung. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleibt trotzdem nach wie vor vieles intransparent – etwa im Einzelhandel. Hersteller müssen nur die Herkunft bestimmter Lebensmittel angeben, darunter fällt etwa frisches Obst, Gemüse, Eier und verpacktes Frischfleisch. Verarbeitete Produkte wie Fleisch- und Wurstwaren, Backwaren und Fertigprodukte zählen nicht dazu. Für Hannes Royer, Obmann des Vereins Land schafft Leben, ist das unverständlich: „In einer Welt, in der alles transparent ist, scheint es fast absurd, dass wir nicht wissen, woher das Fleisch in unseren Würsten kommt. Im Ausland gelten bei der Lebensmittelproduktion oft vollkommen andere Rahmenbedingungen als in Österreich, etwa was Tierwohl und andere Umweltstandards betrifft.“
HERGESTELLT IN ÖSTERREICH
Hersteller geben oft freiwillig diverse Kennzeichnungen an, die für Konsumentinnen und Konsumenten aber häufig für zusätzliche Verwirrung sorgen. Ein Beispiel: „Hergestellt in Österreich” ist eine freiwillige Angabe, die laut Gesetz nicht irreführend sein darf. Die Kennzeichnung bedeutet, dass die Verarbeitung des Lebensmittels in Österreich erfolgt, die Rohstoffe müssen aber nicht aus Österreich sein. Seit April 2020 muss laut einer EU-Verordnung nun zusätzlich über die Herkunft der Hauptzutat aufgeklärt werden, wenn diese nicht aus Österreich kommt. Hier genügt es aber, „EU/NichtEU“ anzugeben.
Diese Verordnung gilt ausschließlich für verarbeitete Produkte, bei denen etwas eindeutig so vermerkt ist, dass es auf eine gewisse Herkunft hindeutet. Also beispielsweise „Qualität aus Österreich“. Schreibt der Hersteller aber nur „Abgefüllt in Österreich“, muss die Primärzutat nicht angegeben werden; außer, wenn zusätzlich eine Österreichflagge auf der Verpackung zu sehen ist.
Durchblick. Hannes Royer kritisiert, dass in einer modernen Welt ausgerechnet bei Lebensmitteln auf tatsächliche Transparenz verzichtet werden soll.
» Ich will als Konsument die Möglichkeit bekommen, eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen. Und das kann ich nur mit einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung. «
Hannes Royer
Obmann, Land schafft Leben
KENNZEICHNUNG ALS ZUKUNFTSCHANCE
In Sachen Transparenz in der Gastronomie wird gerne die Schweiz gelobt, wo neben der Herkunft auch die Haltungsbedingungen in der Speisekarte angegeben werden müssen, sofern diese von den Standards in der Schweiz abweichen. Wären nun in Österreich beispielsweise nicht nur bei Frischfleisch, sondern auch bei allen Wurstwaren und Fertigprodukten verpflichtend die Informationen „Aufgezogen in …“ und „Geschlachtet in …“ auf der Verpackung anzuführen, würde das mit Sicherheit bei einem Gros der Konsumentinnen und Konsumenten auf Zustimmung stoßen – und international als Vorbild dienen.