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Cannabis Medizin zwischen Legalisierung und Verbot
von Dr. Kurt Blaas Arzt für Allgemeinmedizin | ARGE CAM ÖSTERREICH
Es geht in erster Linie darum, dass die Hanfmedizin offenbar beim Volk angekommen ist. Menschengruppen aus allen Altersbereichen strömen in die Ordination. Viele glauben, im Internet die Wahrheit über Cannabis-Medizin zu finden, sind jedoch meist nach Stunden vollkommen überfordert und verwirrt. Viele Patienten kommen heutzutage mit fertigen Naturprodukten, selbst gebrauten Ölen oder aus Nachbarstaaten zu gelieferten Cannabisprodukten in die Praxis und wollen diese Substanzen verschrieben oder zumindest ihre Einnahmedosis erklärt bekommen. Das ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich! Das ist leider der Ausdruck für das Versagen der Gesundheitspolitik in diesem Bereich und die Patienten werden noch dazu kriminalisiert! Eine umfassende Reform wäre dringend geboten. Die Politik sträubt sich aber noch. Ich bin mit den Gesundheitssprechern in Kontakt, aber leider ziert sich das Parlament. Denn Hanfmedizin muss für Patienten absolut straffrei werden. Dazu muss es unbedingt eine umfassende Gesetzesänderung geben. Nebenbei gesagt – schulmedizinische Cannabisprodukte sind ebenso teuer wie auch die nachgebauten CBD-Produkte von Hinterhoffirmen.
Der Einsatz von natürlichen Hanfprodukten und Hanfblüten wäre in Österreich auch sinnvoll. Dies sollte nicht als einzige Behandlungsform gesehen werden, sondern als Zusatztherapie zu den bisher möglichen THC-Varianten. In der Praxis fällt auf, dass ca. 2/3 mit den bisherigen Medikamenten wie Dronabinol und CBD gut zurechtkommen, bei einem Drittel funktioniert diese Behandlung nicht.
Die Patienten kommen meist nach Wochen bis Monaten und berichten, dass nur der Einsatz von natürlichen Cannabinoiden wirkliche Linderung der Beschwerden bringt. Neben der staatlichen Kontrolle für CBD und THC Produkte muss auch eine umfassende Kostendeckung durch die Krankenversicherungen gewährleistet werden. Diese sollte bei den wichtigsten Erkrankungstypen und Formen angewandt werden.
Zum Suchmittelgesetz
Die rechtliche Situation von Cannabis in Österreich war immer sehr unbefriedigend und konservativ. Die jüngste Liberalisierung des österreichischen Drogenstrafrechtes trat per 1. 1. 2016 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt bei sämtlichen Drogenkonsumdelikten keine Anzeige mehr an die Staatsanwaltschaft und stattdessen unmittelbar eine Meldung an die Gesundheitsbehörde. Nur wenn der Betroffene – abgesehen von Cannabisersttätern – die Termine bei der Gesundheitsbehörde oder allfällige gesundheitsbezogene Maßnahmen nicht wahrnimmt, ist die Fortsetzung des Strafverfahrens die Folge.
Der forcierte, jedoch strafbare Missbrauch von natürlichen Hanfprodukten führt dazu, dass Patienten sich dieser bedienen, da sie sich die Cannabis Medikamente finanziell nicht leisten können. Zudem erlaubt die deutsche Rechtslage Cannabis als Blüten, daher sind hiesige Patienten oft verwirrt und glauben, sie können diese auch in Österreich beziehen. Das ist jedoch nicht möglich und strafbar. Zudem entsteht ein neuer Markt für CBD-Produkte. Diese werden zumeist unkontrolliert von dubiosen Firmen produziert. Dies führt dazu, dass eine vernünftige Entkriminalisierung, und Professionalisierung erschwert wird, und ist für ärztliche verschriebene Cannabis-Medizin kontraproduktiv.