Daniel Rosch Christiana Fountoulakis Christoph Heck (Hrsg.)
Handbuch Kindes- und Erwachsenenschutz
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Christiana Fountoulakis / Daniel Rosch
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Daniel Rosch Christiana Fountoulakis Christoph Heck (Hrsg.)
Handbuch Kindes- und Erwachsenenschutz Recht und Methodik f端r Fachleute
Haupt Verlag
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Zitiervorschlag: Autor/in, in: Rosch/Fountoulakis/Heck, Handbuch Kindes- und Erwachsenenschutz, Rz. xy
1. Auflage: 2016 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar. ISBN 978-3-258-07875-5 Alle Rechte vorbehalten. Copyright © 2016 Haupt Bern Jede Art der Vervielfältigung ohne Genehmigung des Verlages ist unzulässig. Umschlaggestaltung und Layout: René Tschirren und Daniela Vacas, Bern Printed in Germany www.haupt.ch
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Vorwort Das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit einigen wenigen Jahren in Kraft – und steht teilweise auch bereits in der Kritik. Tatsächlich handelt es sich beim Kindes- und Erwachsenenschutz um eine gesellschaftlich brisante Angelegenheit. Der Staat kontrolliert die Fähigkeiten von Sorgeberechtigten und potentiell schutzbedürftigen Menschen und greift, wenn nötig, in ihre Persönlichkeitsrechte ein. Dies steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zur Individualisierung der Lebensstile und der Freisetzung von traditionellen gesellschaftlichen Bezügen. Eingriffe in die persönliche Freiheit des Einzelnen werden zwar durch die Gesetzgebung legitimiert, doch muss die Umsetzung in Bezug auf den Prozess, die Herangehensweise und das Verfahren überzeugend sein. So wird zu Recht eine erhöhte Fachlichkeit von Beiständen, Vormundinnen und Abklärungspersonen gefordert. Zu den rechtlichen Bezügen des Erwachsenenschutzes sind in den letzten Jahren bereits einige Aufsätze, Kommentare und Lehrbücher erschienen. Anders sieht es im Kindes(schutz)recht aus; vertiefte Auseinandersetzungen und systematische Darstellungen unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen fehlen noch weitgehend. Eine aktuelle Verbindung von rechtlichen und methodischen Bezügen im Sinne einer fachlichen Einheit fehlt gar vollends. Gerade in diesem letzteren Bereich soll dieses Buch einen Mehrwert schaffen. Die Themen wurden zum grössten Teil in interdisziplinären Teams bearbeitet, wobei rechtliche und methodische Aspekte verknüpft worden sind. Mangels einer standardisierten Methodik im Kindes- und Erwachsenenschutz war es zuweilen unerlässlich, auf (eigene) regionale Konzepte und Handhabungen zurück zu greifen. Bei den rechtlichen Aspekten wurde auf die praxisrelevanten Punkte fokussiert und anstelle von umfassenden Quellenverweisen auf einige wenige aktuelle Werke verwiesen (im Kindesrecht: Basler Kommentar ZGB I; Häfeli, Grundriss zum Erwachsenenschutz; Häfeli, Wegleitung vormundschaftlicher Organe; im Erwachsenenschutz: Rosch/ Büchler/Jakob: Erwachsenenschutzrecht, 2. Auflage). Zentrale methodische und rechtliche Aspekte wurden schematisch sowie in Toolboxen dargestellt; zur Vertiefung einzelner Punkte befindet sich am Ende eines jeden Kapitels ein weiterführendes Literaturverzeichnis. Zu guter Letzt haben wir auch das Luzerner Abklärungsinstrument zum Erwachsenenschutz und das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz im Anhang dargestellt; es soll als standardisiertes Musterinstrument Anregungen und Sicherheit in der Abklärung geben. Das Buch wäre nicht entstanden ohne die vielen fachkundigen und praxiserprobten Autorinnen und Autoren, die sich diesem unorthodoxen Prozess gestellt haben. Ihnen sei sehr herzlich gedankt, aber auch der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, welche uns das Patronat ermöglichte, ferner Herrn Tim Köbrich, wissenschaftlicher
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Vorwort
Mitarbeiter von Professor Fountoulakis, dessen sorgfältiges Lektorat wesentlich zur Qualität des Buches beigetragen hat, sowie Herrn Matthias Haupt und Frau Elisabeth Homberger vom Haupt Verlag, die die Entstehung dieses Buches von Anfang an unterstützend und effizient begleitet haben. Eine Materie ist kaum je erschöpfend abgehandelt. Das vorliegende Buch versteht sich als ein erster Wurf, der zu einer qualitativ hochstehenden Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz beitragen soll. Es darf als Handbuch „in progress“ aufgefasst werden. Die Herausgeber sind deshalb froh um Feedback und Hinweise. Bern, Fribourg, Winterthur, Dezember 2015 Daniel Rosch Christiana Fountoulakis Christoph Heck Kontakt: sozialrecht@danielrosch.ch
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Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Teil I Einführung in den Kindes- und Erwachsenenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 I
Kindes- und Erwachsenenschutz als Teil des schweizerischen Sozialrechts . . . . 22 (Christiana Fountoulakis / Daniel Rosch) 1 Begriff, Zweck und Umfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 2 Begriff und Bereiche des schweizerischen Sozialrechts . . . . . . . . . . . . 23 3 Formales Zivilrecht, materiell weitgehend öffentliches Recht . . . . . . 26 4 Übersicht über den Kindes- und Erwachsenenschutz im engeren Sinne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
II Kindes- und Erwachsenenschutz als Teil des Eingriffssozialrechts . . . . . . . . . . . 30 (Christiana Fountoulakis / Daniel Rosch) 1 Grundrechtliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 2 Insbesondere: Prinzip der Subsidiarität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 3 Insbesondere: Verhältnismässigkeitsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 III Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und sein Einfluss auf die Handlungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 (Christiana Fountoulakis / Daniel Rosch) 1 Kindes- und Erwachsenenschutz und Handlungsfähigkeit . . . . . . . . . 34 2 Bestandteile der Handlungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 3 Handlungsfähigkeit im Sinn von Geschäftsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . 36 4 Voraussetzungen und Stufen der Handlungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . 37 4.1 Volle Handlungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 4.2 Volle Handlungsunfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 4.3 Beschränkte Handlungsunfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 4.4 Beschränkte Handlungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 5 Handlungsfähigkeit im Sinn von Deliktsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . 39 6 Handlungsfähigkeit im Sinn von Prozessfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . 40 7 Schematische Darstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 8 Höchstpersönliche Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 IV Internationale Sachverhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 (Christiana Fountoulakis / Daniel Rosch) 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 2 Erwachsenenschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 2.1 Haager Erwachsenenschutzübereinkommen von 2000 . . . . . . . . 46 2.2 Autonomes Kollisionsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
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3 Kindesschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 3.1 Haager Kindesschutzübereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 3.2 Autonomes Kollisionsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 V Kindes- und Erwachsenenschutz als Berufsfeld der Sozialen Arbeit . . . . . . . . . . 67 (Daniel Rosch) 1 Soziale Arbeit und Kindes- und Erwachsenenschutz . . . . . . . . . . . . . . 67 2 Soziale Arbeit mit Pflichtklientschaft bzw. im Zwangskontext . . . . . . 68 2.1 Pflichtklientschaft und Zwangskontext . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 2.2 Rechtlichen Rahmen klären! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 2.3 Folge des Zwangskontextes: Reaktanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 2.4 Freiwillig und unfreiwillig bzw. selbst- und fremdinitiiert . . . . . 72 Toolbox: Initiative zur Kontaktaufnahme und Veränderungsmotivation für Klientin Y: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 2.5 Hilfestellung zur Motivationsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 3 Die Selbstbestimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 3.1 Selbstbestimmung im Erwachsenenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 3.2 Selbstbestimmung im Kindesschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 VI Überblick über die Akteure und deren Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 (Christoph Heck) 1 Betroffene schutzbedürftige Person bzw. das Kind und seine Eltern . 90 2 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Abklärung und Anordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 3 Mandatsträger/innen (Führung der Massnahme) . . . . . . . . . . . . . . . . 94 4 Beschwerdeinstanz und Aufsichtsbehörde (Überprüfung und Aufsicht) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Teil II Verfahren vor der KESB: Von der Gefährdungsmeldung bis zur Vollstreckung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 I Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 (Patrick Fassbind) II Rechtliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 (Patrick Fassbind) 1 Zuständigkeit der KESB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 2 Anwendbares Verfahrensrecht vor der KESB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 3 Verfahrenszwecke, -prinzipien und -grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 3.1 Kindeswohl und elterliches Interpretationsprimat sowie Erwachsenenwohl und Selbstbestimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
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3.2 Sekundäre Schutzfunktion des Staates, Gesetzmässigkeitsprinzip und Eingriffsschwelle . . . . . . . . . . . . . 106 3.3 Subsidiaritäts-, Verhältnismässigkeitsprinzip und Stufenfolge der Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen aus der Verfahrensperspektive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 3.4 Werthaltungen und erforderliche Verfahrensfertigkeiten . . . . . . 113 3.5 Das Rechtsschutzprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 3.6 Übersicht über weitere wichtige Verfahrensprinzipien und -grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 3.7 Die Mitwirkungs-, Zusammenarbeitspflicht und die Verfahrens maximen im Besonderen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 (Patrick Fassbind / Christophe Herzig) III Ablauf und Stadien des Kindes- und Erwachsenenschutzverfahrens . . . . . . . . . 124 (Patrick Fassbind) 1 Übersicht über das Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren . . . . . 124 2 Verfahrensinstruktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 3 Praxis des Einleitungs- und Eröffnungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . 127 3.1 Das Einleitungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 3.2 Das Eröffnungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 4 Vorgehen bei der Hauptabklärung und Instrumente . . . . . . . . . . . . . . 143 (Verena Peter / Rosmarie Dietrich / Simone Speich) 4.1 Planung der Abklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 4.2 Hypothesen bilden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 4.3 Interaktionsprozesse und Beobachtungs- und Beurteilungsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 4.4 Erstgespräche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 4.5 Gespräche mit weiteren Involvierten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 4.6 Zusammenarbeit mit Schule, Psychiatrie, Strafverfolgung, Sozialhilfe etc. (Case-Management, Interdisziplinarität) . . . . . . 153 4.7 Standards in der Abklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 4.8 Abklärungsbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 Toolbox . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 5 Praxis des Erkenntnis-, Anhörungs- und Entscheidverfahrens . . . . . . 162 (Patrick Fassbind) 5.1 Überleitung und Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 5.2 Erkenntnisverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 5.3 Anhörungsverfahren (rechtliches Gehör und weitere verfahrens rechtliche Aspekte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 (Patrick Fassbind / Christophe Herzig) Toolbox (Praxisinformationen Kindesanhörung) . . . . . . . . . . . . . . . . 180
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5.4 Exkurs: Eignung und Ernennung der Beistandsperson . . . . . . . 180 (Gregor Frey / Sebastian Peter) 5.5 Entscheidverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 (Patrick Fassbind) 5.6 Entscheideröffnungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 6 Die KESB im Beschwerde- und Vollstreckungsverfahren . . . . . . . . . . . 187 (Patrick Fassbind) 6.1 Aufgaben der KESB vor einem und im Beschwerdeverfahren . . 187 6.2 Vollstreckungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 Teil III Mandatsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 I
Rolle und Auftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 (Astrid Estermann / Andrea Hauri / Urs Vogel)
II Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 (Astrid Estermann / Andrea Hauri / Urs Vogel) 1 Aufgabenfelder im Kindesschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 Toolbox: Ziele und mögliche konkrete Aufgaben im Kindesschutz . . 203 2 Aufgabenfelder im Erwachsenenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 Toolbox: Ziel und mögliche konkrete Aufgaben in den Aufgabenfeldern im Erwachsenenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 III Sorgfaltspflichten und Schweigepflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 (Astrid Estermann / Andrea Hauri / Urs Vogel) Toolbox: Anforderungsprofil Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 IV Umsetzung der Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 (Astrid Estermann / Andrea Hauri / Urs Vogel) 1 Falleinstieg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 Toolbox: Für Falleinstieg generell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 1.1 Im Kindesschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Toolbox: Falleinstieg im Kindesschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 1.2 Im Erwachsenenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Toolbox: Falleinstieg Erwachsenenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 2 Erstgespräche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 3 Diagnostik und Handlungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 3.1 Diagnostik im Kindes- und Erwachsenenschutz . . . . . . . . . . . . . 220 3.2 Handlungsplan im Kindes- und Erwachsenenschutz . . . . . . . . . 222 Toolbox: Muster Ziel- und Handlungsplan im Kindesschutz . . . . . . . 225 Toolbox: Beispiel eines fiktiven Budgets ohne Vermögen . . . . . . . . . . 228 4 Berichterstattungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
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V Sozial(versicherungs)rechtliche Ansprüche und Ressourcenerschliessung . . . . . 230 (Peter Mösch Payot) 1 Mandate des Kindes- und Erwachsenenschutzes und Erschliessung von sozialrechtlichen Leistungsansprüchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 2 Geltendmachung von sozialrechtlichen Ansprüchen von Mandatsträgern im Kindes- und Erwachsenenschutz . . . . . . . . . . . . . 231 2.1 Vertretungshandlungen des Mandatsträgers zur Geltendmachung von sozialrechtlichen Ansprüchen . . . . . . . . . 231 2.2 Unterstützung des Betroffenen zur selbstständigen Geltendmachung von sozialrechtlichen Ansprüchen . . . . . . . . . 232 2.3 Vorbehalt der Zustimmung der Kindes- und Erwachsenen schutzbehörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 3 Überblick über das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz . . 233 3.1 Begriff der sozialen Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 3.2 Die Ausgestaltung der sozialen Sicherheit in der Schweiz . . . . . . 234 Toolbox: Rechtsquellen und Informationen Soziale Sicherheit . . . . . 249 VI Mitwirkung der Behörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253 (Astrid Estermann / Andrea Hauri / Urs Vogel) 1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253 2 Im Kindesschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254 3 Im Erwachsenenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255 Toolbox: Zustimmungsbedürftige Geschäfte: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255 VII Ende des Mandats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258 (Astrid Estermann / Andrea Hauri / Urs Vogel) 1 Anlass für ein Ende des Mandats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258 2 Ende der Mandatsführung durch Aufhebung oder Volljährigkeit . . . . 259 3 Ende des Mandats durch Übertragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 4 Ende der Mandatsführung bei Tod . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Teil IV Ausgewählte Aspekte des Kindesrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 I
Entstehung des Kindsverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 (Urs Vogel / Kurt Giezendanner) 1 Entstehung des Kindsverhältnisses zur Mutter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 1.1 Durch Geburt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 1.2 Durch Adoption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265 1.3 Künstliche Fortpflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265 1.4 Findelkinder – Anonyme Geburt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 2 Vaterschaft des Ehemannes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 2.1 Rechtliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
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2.2 Soziale Elternschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 2.3 Anfechtung der Vermutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 3 Vaterschaft durch Anerkennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 3.1 Anerkennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 3.2 Anfechtung der Anerkennung (Falschanerkennung) . . . . . . . . . 274 3.3 Vertretung des Kindes im Anfechtungsprozess . . . . . . . . . . . . . . 275 Toolbox: Mustertext für die Errichtung einer Beistandschaft zur Vertretung des Kindes im Vaterschaftsanfechtungsprozess . . . . 276 4 Vaterschaft durch Urteil (Vaterschaftsklage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 4.1 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 4.2 Vertretung des Kindes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 4.3 Individuelle Sachverhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 Toolbox: Muster für die Errichtung einer Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft und Regelung des Unterhalts . . . . . 283 5 Adoption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 (Nicole Bisig) 5.1 Grundgedanke der Adoption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 5.2 Erscheinungsformen der Adoption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 5.3 Massgebende gesetzliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 5.4 Voraussetzungen zur Adoption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 5.5 Wirkungen der Adoption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 5.6 Das Adoptionsgeheimnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 5.7 Aufgaben der KESB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 5.8 Revision des Adoptionsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 II Elterliche Sorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308 (Linus Cantieni / Brigitta Wyss) 1 Rechtliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308 1.1 Inhalt und Träger der elterlichen Sorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308 1.2 Exkurs Stief- und Pflegeeltern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310 1.3 Terminologie Obhut, persönlicher Verkehr und Betreuungsanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311 1.4 Entscheidungskompetenzen der Eltern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312 2 Aufgaben der KESB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314 2.1 Entgegennahme der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314 2.2 (Neu-)Regelung der elterlichen Sorge, der Obhut, der Betreuungsanteile/des persönlichen Verkehrs, des Unterhaltes . 314 2.3 Entscheidungsinstanz bei strittigem Wohnortswechsel des Kindes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315 2.4 Beratung der Eltern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316
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3 Regelung der AHV-Erziehungsgutschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317 Toolbox: Alltägliche Entscheide und Entscheide von erheblicher Tragweite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318 Toolbox: Zuständigkeit Regelung elterliche Sorge, Betreuung/ persönlicher Verkehr und Unterhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319 (Linus Cantieni / Daniel Rosch) III Persönlicher Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322 (Diana Wider / Daniel Pfister-Wiederkehr) 1 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 1.1 Rechtliche Teilaspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 1.2 Interventionsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 Toolbox: „Elterliche Vereinbarung über den persönlichen Verkehr (Musterformulierung)“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 1.3 Grenzen des rechtlichen Instrumentariums . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 2 Verständnis von Auftrag und Rolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 2.1 Allgemeine Überlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 2.2 Zwei mögliche Auftrags- und Rollenverständnisse . . . . . . . . . . . 337 2.3 Nutzen für das Kind als Orientierungspunkt . . . . . . . . . . . . . . . 338 3 Kinderorientierte Gesprächsführung mit Eltern . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339 3.1 Nützliche Anrede . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339 3.2 Nützliche Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339 Toolbox: „Nützliche Fragen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 3.3 Nützliches Durchdenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 Toolbox: Gesprächstool „Durchdenken lassen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 3.4 Nützlicher Perspektivenwechsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 Toolbox: „Brief an meine Eltern“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 4 (Besuchsrechts-)Beistandschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 4.1 Begriff und rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 4.2 Umschreibung des Auftrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 4.3 Abgrenzung der Zuständigkeit Eltern – KESB/Gericht – Beiständin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 4.4 Aufgaben des Beistandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 Toolbox: „Errichtung einer Beistandschaft zur Unterstützung des persönlichen Verkehrs (Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB)“ (Musterformulierung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344 4.5 Aufhebung bei ausbleibendem Erfolg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 5 Angeordnete Mediation/Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 5.1 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346 5.2 Angeordnete Mediation (Pflichtmediation) . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
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Toolbox: „Anordnung und Weisung betreffend kinderorientierte Mediation zugunsten von [Name des Kindes]“ (Musterformulierung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 5.3 Angeordnete Beratung (Pflichtberatung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 6 Schlussbemerkung: Ein Leuchtturm bei hohem Seegang . . . . . . . . . . 350 IV Kindesunterhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 (Christophe Herzig / Charlotte Christener / Daniel Rosch) 1 Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 2 Rechtsnatur des Rechts auf Kindesunterhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 3 Gegenstand und Umfang der Unterhaltspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 3.1 Im Allgemeinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 3.2 Beitragspflicht des Kindes im Besonderen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 3.3 Exkurs: Kosten für Rechtsschutz, Kindesschutzmassnahmen und Kindesvertretung sowie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege und unentgeltlichen Rechtsbeistand im Besonderen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 4 Dauer der Unterhaltspflicht (insbesondere Volljährigenunterhalt) . . 357 5 Festlegung des Geldunterhalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360 5.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360 5.2 Angemessener Unterhaltsbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361 5.3 Mankofälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369 5.4 Mindestinhalt des Entscheids und der Verträge über Unterhaltsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369 6 Veränderung der Verhältnisse und Indexierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370 7 Grundlegende verfahrensrechtliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372 7.1 Uneingeschränkte Untersuchungs- und Offizialmaxime . . . . . . 372 7.2 Sachliche (KESB oder Gericht) und örtliche Zuständigkeiten . . 372 7.3 Selbstständige Unterhaltsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373 8 Verträge über die Unterhaltspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374 8.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374 8.2 Genehmigung und umfassende (materielle) Prüfungspflicht . . 374 8.3 Aufhebung wegen Vertragsmangel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376 8.4 Definitiver oder provisorischer Rechtsöffnungstitel? . . . . . . . . . . 376 9 Erfüllung und Vollstreckung der Unterhaltspflicht . . . . . . . . . . . . . . . 376 9.1 Das Kind als Gläubiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376 9.2 „Zahlstelle“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376 9.3 Subrogation (Legalzession) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377 9.4 Inkassohilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 9.5 Schuldneranweisung und Sicherstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
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9.6 Bevorschussung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379 9.7 Strafrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 10 Aufgaben KESB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 10.1 Umfassende Prüfung und Genehmigung von Unterhaltsverträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 10.2 Inkassohilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 10.3 Möglichkeit, Unterhaltsvereinbarung der KESB zu unterbreiten bei Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch gemeinsame Erklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 10.4 Zuständigkeitsproblematik im Streitfall bei unverheirateten Eltern, Empfehlungen und Postulat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 10.5 Stellung des Strafantrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382 10.6 Einsetzung einer Beistandsperson zur Wahrung des Unterhaltsanspruches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382 11 Auftrag/Aufgaben Mandatsträger (Art. 308 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . 383 11.1 Auftrag (rechtlich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383 11.2 Aufgaben/Rolle und Ausführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383 Toolbox . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384 V Das Kindesvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 1 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 (Karin Anderer) 2 Der Begriff des Kindesvermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 3 Die Verwaltung des Kindesvermögens im Allgemeinen . . . . . . . . . . . . 387 4 Die Verwendung der Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389 5 Die Anzehrung des Kindesvermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 6 Das freie Kindesvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 7 Der Schutz des Kindesvermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397 8 Das Ende der Kindesvermögensverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400 9 Verantwortlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401 Teil V Kindesschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405 I
Begriff und Arten des Kindesschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406 (Daniel Rosch / Andrea Hauri) 1 Der freiwillige Kindesschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406 2 Der öffentlich-rechtliche Kindesschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406 3 Der strafrechtliche Kindesschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 4 Der zivilrechtliche Kindesschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
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II Zivilrechtlicher Kindesschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410 (Daniel Rosch / Andrea Hauri) 1 Begriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410 2 Maximen des Kindesschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 3 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 3.1 Definition des Begriffs Kindeswohl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 Toolbox: angestrebte Grundfähigkeiten des Menschen nach Nussbaum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414 3.2 Kindeswohlgefährdung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414 3.3 Kindeswohl und Kindeswille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415 3.4 Wirkungsanspruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416 4 Formen von Kindeswohlgefährdungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417 4.1 Vernachlässigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417 4.2 Körperliche Misshandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 418 4.3 Sexuelle Gewalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 418 4.4 Psychische Misshandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 418 4.5 Weitere Formen von Kindeswohlgefährdungen . . . . . . . . . . . . . . 419 5 Checkliste Kindesschutzmassnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 6 Massnahmen des zivilrechtlichen Kindesschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . 421 6.1 Ermahnung (Art. 307 Abs. 3 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421 6.2 Weisungen (Art. 307 Abs. 3 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421 6.3 Aufsichtsperson/Aufsichtsstelle nach Art. 307 Abs. 3 ZGB – Erziehungsaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 6.4 Weitere „geeignete Massnahmen“ nach Art. 307 ZGB . . . . . . . . . 424 6.5 Erziehungsbeistandschaft nach Art. 308 ZGB . . . . . . . . . . . . . . . 425 6.6 Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes (Art. 310 ZGB) 434 Toolbox: Indikation für verschiedene Unterbringungsformen: . . . . . . 438 Toolbox Beteiligung von Kindern an der Mandatsführung . . . . . . . . . 445 6.7 Entziehung der elterlichen Sorge (Art. 311 und Art. 312 ZGB) . 445 7 Beistandschaften nach Art. 306 Abs. 2 ZGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449 (Urs Vogel) 7.1 Verhinderung der Eltern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 7.2 Interessenskollision der Eltern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 7.3 Aufgaben der KESB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453 7.4 Eigenes Handeln der KESB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 454 7.5 Stellung und Aufgabe der Beiständin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455
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Teil VI Erwachsenenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459 I
Elemente des Erwachsenenschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 460 (Christiana Fountoulakis / Daniel Rosch) 1 Behördliche Massnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461 2 Alternativen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462 2.1 Instrumente der Selbstbestimmung bei Urteilsunfähigkeit (eigene Vorsorge, Art. 360–373 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462 2.2 Gesetzliche Vertretungsrechte bei Urteilsunfähigkeit . . . . . . . . . 470 Bibliografie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 484 Weiterführende Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 484
II Die Beistandschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485 (Luca Maranta / Patrik Terzer) 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485 2 Schwächezustände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486 2.1 Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486 2.2 Urteilsfähigkeit als Voraussetzung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486 2.3 Sozialmedizinische Schwächezustände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 2.4 (Vorübergehende) Verhinderung einer Person . . . . . . . . . . . . . . 492 3 Schutzbedürftigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493 4 Massschneiderung und Aufgabenbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495 4.1 Überblick über die Massschneiderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495 4.2 Die Bestimmung der Aufgabenbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496 4.3 Die Bestimmung der Beistandschaftsart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 4.4 Praktische Hinweise zur Massschneiderung . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 5 Exkurs: Art. 392 ZGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 6 Handlungsfelder bei Beistandschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 506 (Gregor Frey / Sebastian Peter / Daniel Rosch) 6.1 Ernennung der Beistandsperson . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 506 6.2 Errichtungsbeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 507 6.3 Erstkontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 507 6.4 Information an Dritte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508 6.5 Instruktion der Beistandsperson . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508 6.6 Anpassung bei Änderung der Verhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509 6.7 Zustimmungsbedürftige Geschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509 6.8 Inventaraufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510 6.9 Rechnungsablage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510 6.10 Bericht über die persönlichen Verhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511 Toolbox: Merksätze für die Mandatsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 512
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7 Begleitbeistandschaft (Art. 393 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 513 7.1 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 513 7.2 Handlungsfelder von KESB und Beistandsperson . . . . . . . . . . . . 515 7.3 Abgrenzung zu anderen behördlichen Massnahmen . . . . . . . . . . 517 7.4 Typische Anwendungsfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518 7.5 Praktische Herausforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518 Toolbox: Begleitbeistandschaft (Art. 393 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520 8 Vertretungsbeistandschaft (Art. 394/395 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 8.1 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 8.2 Vertretungsmacht im Allgemeinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522 8.3 Besondere Vertretungsverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525 8.4 Handlungsfelder von KESB und Beistand . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526 8.5 Abgrenzung zu anderen Beistandschaftsarten . . . . . . . . . . . . . . . 526 8.6 Typische Anwendungsfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 8.7 Praktische Herausforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 Toolbox: Vertretungsbeistandschaft (Art. 394 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . 528 8.8 Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung (Art. 394 i. V. m. 395 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529 Toolbox: Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung (Art. 394 i. V. m. Art. 395 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 542 9 Mitwirkungsbeistandschaft (Art. 396 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543 9.1 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543 9.2 Zusammenwirken zwischen Beistandsperson und betroffener Person . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544 9.3 Handlungsfelder von KESB und Beistand . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544 9.4 Typische Anwendungsfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 546 9.5 Abgrenzung zu anderen behördlichen Massnahmen . . . . . . . . . . 546 9.6 Praktische Herausforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 547 Toolbox: Mitwirkungsbeistandschaft (Art. 396 ZGB) . . . . . . . . . . . . . 547 10 Kombination von Beistandschaften (Art. 397 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . 548 Toolbox: Kombination von Beistandschaften (Art. 397 ZGB) . . . . . . . 548 11 Umfassende Beistandschaft (Art. 398 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549 11.1 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549 11.2 Handlungsfelder von KESB und Beistand . . . . . . . . . . . . . . . . . . 550 11.3 Abgrenzung zu anderen behördlichen Massnahmen . . . . . . . . . 551 11.4 Typische Anwendungsfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 11.5 Praktische Herausforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552 Toolbox: Umfassende Beistandschaft (Art. 398 ZGB) . . . . . . . . . . . . . 552
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III Die Fürsorgerische Unterbringung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553 (Benjamin Dubno / Daniel Rosch) 1 Begriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553 1.1 Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553 1.2 Fürsorgerische Unterbringung im weiteren Sinne (FU i. w. S.) . 553 2 Voraussetzungen für eine Zwangseinweisung (FU i. e. S.) . . . . . . . . . 554 3 Möglichkeiten zur Reduzierung von FU-Einweisungen (FU i. e. S.) . . 556 3.1 Einschränkung der Berechtigung zum Ausstellen einer FU . . . . 556 3.2 Klinikkultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 557 3.3 Aufsuchende Hilfe / Case Management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 557 3.4 Gemeindenahe Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 557 3.5 Behandlungsvereinbarungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 557 4 Zuständigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558 4.1 Zuständigkeit zwischen Ärzten und Behörden . . . . . . . . . . . . . . . 558 4.2 Spezialfall: Ärztliche Zurückbehaltung (Art. 427 ZGB) . . . . . . . 559 5 Medizinische Massnahmen bei psychischer Störung . . . . . . . . . . . . . . 561 5.1 Der Behandlungsplan bei psychischer Störung in einer psychiatrischen Klinik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562 5.2 Medizinische Massnahmen bei psychischer Störung ohne Zustimmung zum Behandlungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563 6 Weitere wichtige Rahmenbedingungen bei einer FU . . . . . . . . . . . . . . 566 6.1 Vertrauensperson (Art. 432 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 566 6.2 Periodische Überprüfung (Art. 431 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 568 7 Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Art. 438 ZGB) . . . . . . . . . . . . 569 8 Entlassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570 8.1 Entlassungskompetenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570 8.2 Entlassungskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570 8.3 Austrittsgespräch (Art. 436 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 571 9 Nachbetreuung (Art. 437 ZGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 572 Teil VII Verantwortlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577 1 Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 578 (Karin Anderer) 2 Die Haftung nach Art. 454 ZGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 578 2.1 Die Voraussetzungen im Allgemeinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 578 2.2 Die Sorgfaltspflichten im Besonderen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579 2.3 Die Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen behördlicher Überwachungs- und Eingriffsmassnahmen . . . . . . 581 2.4 Schadenersatz und Genugtuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581 2.5 Anspruchsberechtigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 582
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2.6 Haftbarkeit des Kantons und Rückgriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 582 3 Verjährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583 4 Die Haftung nach Auftragsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584 5 Prüfschema für Beiständinnen und Beistände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586
Anhang I: Das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz . . . . . . . . . . . . 590 (Andrea Hauri / Andreas Jud / David Lätsch / Daniel Rosch) Anhang II: Das Luzerner Abklärungsinstrument zum Erwachsenenschutz . . . . . . . . . . . . . . . 628 (Daniel Rosch) Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665 Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 672 Autorinnen und Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 688
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Teil I Einf端hrung in den Kindes- und Erwachsenenschutz
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I
Christiana Fountoulakis / Daniel Rosch
Kindes- und Erwachsenenschutz als Teil des schweizerischen Sozialrechts (Christiana Fountoulakis / Daniel Rosch)
1 1
2
Begriff, Zweck und Umfang
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht bezweckt den Schutz von gefährdeten Minderjährigen einerseits und von Erwachsenen, die sich in einem ausgeprägten Schwächezustand befinden, andererseits. Schutzbedürftige Personen sollen nicht sich selbst überlassen bleiben (vgl. namentlich Art. 7, 8 Abs. 4, 11, 41 BV), sondern, soweit sie sich nicht selbst helfen können, mit geeigneten Massnahmen unterstützt werden. Damit ist zugleich die Nachrangigkeit der staatlichen Intervention angedeutet. Grundsätzlich wird nämlich bei Erwachsenen davon ausgegangen, dass sie ihre Angelegenheiten selbst regeln können, und von den sorgeberechtigten Eltern wird erwartet, dass sie ihre minderjährigen Kinder kindeswohlgerecht erziehen. Nur dann, wenn dies nicht gewährleistet ist, darf der Staat – in der Regel in Form der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) – eingreifen.1 Damit steht das gesamte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auf der Schneide zwischen Selbstbestimmung bzw. elterlicher Verantwortung und Fremdbestimmung durch die Organe des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Auf dieser Gratwanderung befindet sich nicht nur die KESB, sondern auch der Beistand, der, im Erwachsenenschutz, so weit wie möglich die Selbstbestimmung erhalten und fördern soll (Art. 388, 406 ZGB) und der, im Kindesschutz, dem Kind im entsprechenden Aufgabenbereich die seiner Reife entsprechende Freiheit der Lebensgestaltung zu gewähren hat (Art. 301 Abs. 2 ZGB). Wie weit diese Selbstbestimmung möglich ist, beurteilt sich im Einzelfall. Der Beistand ist somit verantwortlich für eine „fremdbestimmte Selbstbestimmung“ – „fremdbestimmt“ deshalb, weil es sich um eine von ihm selbst veranlasste Einschätzung handelt.2 Diese sozialarbeiterische Gratwanderung widerspiegelt sich im rechtlichen Bereich in der Eingriffsthematik. Kindes- und Erwachsenenschutz will helfen durch ein Eingreifen in die Elternrechte bzw. in die Handlungsfähigkeit von Volljährigen. „Hilfe durch Eingriff“ bedeutet somit auch grundrechtsrelevantes Handeln, womit regelmässig die grundrechtliche Eingriffssystematik bedeutsam wird (Art. 36 BV).3 Inhaltlich umfasst Kindes- und Erwachsenenschutz im weiteren Sinne (i. w. S.) die Gesamtheit der Regeln des Bundesprivatrechts, welche vom zivilrechtlichen Kin1 ESR Komm/Rosch, Einführung N 1; BSK ZGB I/Breitschmid, 307 N 1, 4. 2 Siehe unten Rz. 150. 3 Siehe unten Rz. 13 ff.
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Teil I: Einführung in den Kindes- und Erwachsenenschutz I Kindes und Erwachsenenschutz als Teil des schweizerischen Sozialrechts
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des- und Erwachsenenschutz, dessen Organen und Verfahren handeln. Diese sind zum Teil ausserhalb der dritten Abteilung des Familienrechts bzw. der Kindesschutzmassnahmen nach Art. 307 ff. ZGB angesiedelt, so etwa die Bestimmungen des Handlungsfähigkeitsrechts (Art. 19 ff. ZGB) oder die Regeln zum persönlichen Verkehr (Art. 274 ZGB), und teilweise auch im kantonalen Recht. Demgegenüber umfasst der zivilrechtliche Kindes- und Erwachsenenschutz im engeren Sinne (i. e. S.) ausschliesslich die in der dritten Abteilung des Familienrechts genannten Bereiche der eigenen Vorsorge und der Massnahmen von Gesetzes wegen (10. Titel), der behördlichen Massnahmen (11. Titel) und der Organisation (12. Titel) sowie die Kindesschutzmassnahmen nach Art. 307 ff. ZGB.4 Kindes- und Erwachsenenschutzrecht i. w. S.: •• Erwachsenenschutzrecht i. e. S. (Art. 360–456 ZGB) und Kindesschutzrecht i. e. S. (Art. 307 ff. ZGB) •• Bestimmungen des Bundesprivatrechts ausserhalb von Art. 307–312, 360–456 ZGB •• Bestimmungen ausserhalb des Bundesprivatrechts
2
Begriff und Bereiche des schweizerischen Sozialrechts5
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht gehört zum schweizerischen Sozialrecht, so weit ist man sich einig. Was hingegen Sozialrecht ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Es ist ein schillernder Begriff. Letzten Endes ist jede Gesetzgebung am Gemeinwohl orientiert und somit „sozial“. Mit Sozialrecht werden aber in der Regel einzelne Rechtsbereiche verstanden, die eine besondere „soziale“ Zwecksetzung haben. Ihren Ursprung haben diese Bestrebungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht, mit dem die Lage der Arbeitnehmenden verbessert werden sollte. Es ging – und geht nach wie vor – um Massnahmen, „die der Einzelne aus eigener Kraft nicht erreichen kann, weshalb der Einsatz des Staates zum Wohle der Allgemeinheit unerlässlich ist.“6 Sozialrechtliche Massnahmen sind also Ausdruck der Sozialstaatlichkeit, wie sie in der Bundesverfassung verankert ist (namentlich in den Art. 12, 19, 29 Abs. 3, 41, 111 f. BV). Sozialrechtliche Massnahmen beinhalten Massnahmen zur Gewährleistung der als notwendig erachteten Lebensbedürfnisse, der Daseinsfürsorge und -vorsorge gerade dort, wo sie aufgrund der tatsächlichen Situation (z. B. Wohnungsmarkt) nicht mehr gewährleistet sind. Was zu diesen Lebensbedürfnissen gehört, ergibt sich aufgrund einer gesellschaftlich wandelbaren Wertung. Aus dem 4 5 6
3
4
ESR Komm/Rosch, Einführung N 4, ähnlich: Hegnauer, Kindesrecht, S. 185, Häfeli, Grundriss, S. 333. Der nachfolgende Text ist eine leicht abgeänderte Fassung aus ESR Komm/Rosch, Einführung N 5 ff. Tschudi, S. 15, S. 7 ff.
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Sozialstaatlichkeitsprinzip leitet sich das Sozialrecht ab, also sämtliche Gesetzgebung, die im Rahmen des verfassungsmässig verankerten Sozialstaatlichkeitsprinzips erlassen wird. Damit zeigt sich Sozialrecht als Querschnittsmaterie zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Es umfasst sämtliche rechtlichen Normen, „welche die für die Lebensbewältigung notwendige Teilhabe ermöglichen sollen und zugleich Aus druck einer besonderen sozialstaatlichen Zielsetzung sind, also auf soziale Absicherung, sozialen Ausgleich, Schutz, Teilhabe und Chancengleichheit ausgerichtet sind.“7
7
ESR Komm/Rosch, Einführung N 6.
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Sozialhilferecht
• BG Zuständigkeit für Unterstützung Bedürftiger (ZUG) • Asylrecht • BG Fürsorgeleistung an Ausland-CH • Kant. Sozialhilfegesetze und -verordnungen
Eingriffssozialrecht
• Zivilrechtliches Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Kant. EG ZGB • PAVO • Jugendstrafrecht • StGB und Straf- und Massnahmenvollzugsrecht • StGB (56 ff.) • Betäubungsmittelgesetz • Teile des kant. Polizeirechts (z.B. Pflichtberatung Häusliche Gewalt) • AHVG • IVG • ELG • BVG • KVG • UVG • ALVG • ATSG • Bundesrechtliche und kant. Familien- und Kinderzulagengesetze • Verordnungen zu den Sozialversicherungen • Abkommen mit der EU über Personenfreizügigkeit • Bilaterale Sozialversicherungsabkommen
Sozialversicherungsrecht • Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin • Kant. Gesundheitsgesetzgebung • BG Betäubungsmittelgesetz
Teile des Gesundheitsrechts • BG über Berufsbildung • Fachhochschulgesetz • Kant. Stipendiengesetze • Kant. Schul- und Bildungsgesetzgebung
Teile des Bildungsrechts • Arbeitsgesetz (ArG) • OR Arbeitsvertrag • Konsumkreditgesetz • OR: Mietrecht • Bundesrechtliche und kant. Bestimmungen über genossenschaftliche Wohnbauförderung • ZGB: Ehe- und Scheidungsrecht, insb. Unterhalt • Kantonale Bestimmungen über die Alimentenbevorschussung • ZGB: Persönlichkeitsschutz • ZGB: Erbrecht (Pflichtteile) • Teile des Asyl- und Ausländerrechts • OHG • SchKG • Versicherungsvertragsrecht
übrige Sozialrechtsgesetzgebung
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Tabelle 1: Übersicht Sozialrecht aus Rosch/Büchler/Jakob, 2. Aufl. Einführung N 7
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Die einzelnen Bereiche des Sozialrechts sind wie folgt zu verstehen: • Eingriffssozialrecht8 • Sozialversicherungerungen decken die Folgen von eingetretenen Risiken mittels einer Versicherung ab. Das Kausalprinzip ist im Vordergrund, welches besagt, dass die Ursache, welche zum wirtschaftlichen Schaden geführt hat, über die Zuständigkeit, Ausrichtung, Höhe etc. der Sozialversicherungsleistung entscheidet; vgl. Rz. 473 ff. • Sozialhilfe gelangt subsidiär zum Sozialversicherungsrecht zur Anwendung. Sie richtet sich im Rahmen der wirtschaftlichen Sozialhilfe nach dem Finalprinzip: Die Differenz der wirtschaftlichen Eigenleistung zum sozialen Existenzminimum wird ausbezahlt; im Rahmen der persönlichen Beratung und Betreuung sind die Dienstleistungen der Sozialhilfe mit denen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts weitgehend deckungsgleich; vgl. Rz. 514 ff. • Gesundheitsrecht umfasst in Anlehnung an die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sämtliche Rechtsnormen, die einen Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens zum Ziele haben. • Bildungsrecht sind die rechtlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit Ausbildung und Weiterbildung erlassen werden.
3 8
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Formales Zivilrecht, materiell weitgehend öffentliches Recht
Kindes- und Erwachsenenschutz ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Dies hat mitunter historische Gründe, waren doch schon im römischen Recht die Vormundschaften über Kinder und gegenüber Erwachsenen dem Familienrecht zugeordnet. Diese formale Einordnung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Kindes- und Erwachsenenschutz materiell, zumindest im Bereich der behördlichen Massnahmen bzw. des Kindesschutzes, vor allem öffentliches Recht darstellt. So entscheidet der Staat hoheitlich aufgrund von öffentlich-rechtlichen Verfahrensgrundsätzen (Offizial-, Untersuchungsmaxime), setzt einen Beistand oder einen Vormund in ein Amt ein oder beschränkt Elternrechte; zudem kommt Staatshaftungsrecht zum Tragen etc. Dies alles spricht für eine grosse Nähe zum öffentlichen Recht; im Vergleich zu anderen sozialrechtlichen Bereichen fällt es zuweilen schwer, diese unterschiedliche Einordnung nachvollziehbar zu erklären. Demgegenüber werden die Beistände und Vormunde als gesetzliche Vertreter der schutzbedürftigen Personen eingesetzt. Sie sind weitgehend ausschliesslich diesen Personen verpflichtet und haben im wohlverstandenen Interesse derselben zu agieren. Diese gesetzliche Vertretung zeigt wiederum eine besondere Nähe zum Privatrecht und lehnt sich auch an die gewillkürte 8
Siehe unten II., Rz. 30 ff
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Teil I: Einführung in den Kindes- und Erwachsenenschutz I Kindes und Erwachsenenschutz als Teil des schweizerischen Sozialrechts
Stellvertretung (Art. 32 ff. OR) an. Hinzu kommt die Nähe und die Verknüpfung mit dem Handlungsfähigkeitsrecht (Art. 12 ff. ZGB).9 Deshalb ist Kindes- und Erwachsenenschutzrecht materiell nicht ausschliesslich, aber doch weitgehend öffentliches Recht.10
4
Übersicht über den Kindes- und Erwachsenenschutz im engeren Sinne
Der im ZGB geregelte Erwachsenenschutz ist wie folgt gegliedert: (siehe Seite 28)
9
9 Siehe unten, Rz. 25 ff. 10 Vgl. eine eingehendere Betrachtung bei ESR Komm/Rosch, Einführung N 35 ff.
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er Erwachse3. D nenschutz
2. Die Verwandtschaft
1. Das Eherecht
Abteilung
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12. Organisation
11. Die behördlichen Massnahmen
10. D ie eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen
Titel
3. Aufenthalt in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen (Art. 382–387 ZGB)
2. Vertretung bei medizinischen Massnahmen (Art. 377–381 ZGB)
1. Vertretung durch den Ehegatten, die/der eingetragene Partner/in (Art. 374–376 ZGB)
2. Die Patientenverfügung (Art. 370–373 ZGB)
1. Der Vorsorgeauftrag (Art. 360–369 ZGB)
Unterabschnitt
9. Das Ende des Amtes des Beistands/der Beiständin (Art. 421–425 ZGB)
8. Besondere Bestimmungen für Angehörige (Art. 420 ZGB)
7. Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde (Art. 419 ZGB)
6. Die Mitwirkung der Erwachsenenschutzbehörde (Art. 415–418 ZGB)
5. Die Führung der Beistandschaft (Art. 405–414 ZGB).
4. Der Beistand oder die Beiständin (Art. 400–04 ZGB)
3. Ende der Beistandschaft (Art. 399 ZGB)
2. Die Arten von Beistandschaften (Art. 393–398 ZGB)
1. Allgemeine Bestimmungen (Art. 390–392 ZGB)
4. Vollstreckung (Art. 450g ZGB)
3. Gemeinsame Bestimmungen (Art. 450f ZGB)
2. Vor der gerichtlichen Beschwerdeinstanz (Art. 450–450e ZGB)
1. Vor der Erwachsenenschutzbehörde (Art. 443–449c ZGB)
4. Verantwortlichkeit (Art. 454–456 ZGB)
3. Verhältnis zu Dritten und Zusammenarbeitspflicht (Art. 451–453 ZGB)
2. Verfahren
1. Behörden und örtliche Zuständigkeit (Art. 440–442 ZGB)
3. Die fürsorgerische Unterbringung (Art. 426–439 ZGB).
2. Die Beistandschaften
1. Allgemeine Grundsätze (Art. 388 f. ZGB)
2. Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen
1. Die eigene Vorsorge
Abschnitt
28 Christiana Fountoulakis / Daniel Rosch
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2. Titel: Familienrecht
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Teil I: Einführung in den Kindes- und Erwachsenenschutz I Kindes und Erwachsenenschutz als Teil des schweizerischen Sozialrechts
Das Kindesschutzrecht hingegen ist im Kapitel über die elterliche Sorge geregelt. Anknüpfungspunkt ist die rechtliche Elternschaft, die verschiedene zivilrechtliche Wirkungen zeitigt. Eine davon ist die elterliche Sorge, die, soweit die Sorgeberechtigten nicht selber Abhilfe schaffen, eingeschränkt werden kann (Kindesschutzmassnahmen):
2 Familienrecht
Teil
Abteilung 1. Eherecht
Titel
Abschnitt
2. Verwandtschaft
7. Entstehung des Kindes verhältnisses
1. Allgemeine Bestimmungen 2. Vaterschaft des Ehemannes 3. Anerkennung / Vaterschaftsurteil 4. Adoption
8. Wirkungen des Kindes verhältnisses
1. Gemeinschaft Eltern–Kinder 2. Unterhaltspflicht 3. Elterliche Sorge 4. Kindesvermögen 5. Minderjährige unter Vormundschaft
10
11
3. Erwachsenenschutz
Werden im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen Beistände oder Vormunde eingesetzt, so richtet sich die Mandatsführung sinngemäss nach den Bestimmungen des Erwachsenenschutzes (Art. 400–425 ZGB).
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Stichwortverzeichnis
Stichwortverzeichnis (Verweis auf Randziffern) Abklärung –– Art 264 ff. –– Form 264 ff. –– Inhalt 264 ff. –– Person 264 ff. Abklärungsbericht –– Aufbau, Struktur 302 ff. –– Gliederung 304 ff. –– Standards 307 ff. Abklärungsinstrument Anhang I, Anhang II Abklärungsverfahren –– Hauptabklärung 269 ff. –– Instrumente 269 ff. Abwesenheit –– Beistandschaft 1238 ff. Adoption –– Ablauf 660, 680 –– Adoptionsgeheimnis 657 ff. –– Adoptionsgesuch 685 f. –– Adoptionsverordnung 619 –– Aussprechen der Adoption 688 ff. –– Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen 619, 676 –– Bundesverfassung 619 –– Drittadoption 614 –– einfache Adoption 633 –– Einzeladoption 614, 625 –– Erwachsenenadoption 631 f. –– Europäische Menschenrechts konvention 619 –– gemeinschaftliche Adoption 614, 623 f. –– Haager Adoptionsübereinkommen 619, 676 ff. –– Internationale Adoption 614, 618, 676 ff., 680 –– Internationales Privatrecht 619
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–– Nationale Adoption 614, 660 –– Pflegekinderverordnung 619 –– Revision des Adoptionsrechts 694 f. –– Schweizerisches Zivilgesetzbuch 619 –– Statistik 616 ff. –– Stiefkindadoption 614, 626 f. –– UN-Kinderrechtskonvention 619 –– Volladoption 633 –– Voraussetzungen 620 ff. –– Wirkung 633 ff. –– Zivilstandsverordnung 619 –– Zuständigkeiten 693 ähnlicher in der Person liegender Schwächezustand –– Beispiele 1233 –– Funktion 1233 –– Urteilsfähigkeit 1234 AHV-Erziehungsgutschriften –– Anrechnung 717 ff. Akteneinsicht 323 Akteneinsichtsrecht 323 Alternative Beistandschaft –– Einsicht und Auskunft an Dritte 1278 –– Erteilung Auftrag 1277 –– Handeln der KESB 1276 Amtsgeheimnis 250 ff. Anfechtung Vaterschaft –– durch Ehemann 560 ff. –– durch Kind 563 ff. Anhörung –– Allgemeines 328 ff. –– Durchführung 347 ff. –– Funktion 341 ff. –– Praxisinformationen Kindes anhörung 352 –– Verzicht 336 ff.
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Stichwortverzeichnis
–– Zweck 341 ff. Anhörungsverfahren 317 ff. Anpassungsverfahren 194 Aufgabe Beiständin 1133 ff. Aufgaben KESB 1127 ff. Aufgaben KESB im Rahmen des Kindes unterhalts 907 ff. –– Beistand 914 f. –– Gesprächstherapie 915 –– Inkassohilfe → Erfüllung und Voll streckung der Unterhaltspflicht –– Mediation 915 –– Pflichtmediation → Mediation –– Prüfung und Genehmigung 908, 910, → Verträge über die Unterhaltspflicht Genehmigung –– Strafantrag → Erfüllung und Vollstreckung der Unterhaltspflicht - Strafrecht Aufgaben Mandatsführung –– Administrative Angelegenheiten 398, 419 –– Ausbildung 396, 416 –– ausserfamiliäre Platzierung 396, 416, → ausserfamiliale Platzierung –– Betreuung 396, 416 –– Bildung 398, 419 –– Budget 440 ff. –– Einkommen und Vermögen 419 –– Einkommens- und Vermögens verwaltung 398 –– Erwerbstätigkeit 398, 419 –– Fallsteuerung 396, 416 –– Gesundheit 398, 419 –– Herstellung Kindesverhältnis 1062, 537 ff. –– Kollisionsbeistandschaft 1133 ff. –– Kontrolle 396, 416 –– persönlicher Verkehr 396, 416 –– Schule 396, 416 –– soziales Umfeld 398, 419 –– Tagesstruktur 398, 419 –– Überwachung 396, 416
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673
–– Unterhalt 396, 416 –– Vernetzung 398 –– Vertretung 396, 416 –– Wohnen 398, 419 Aufgaben Mandatsträger beim Kindesunterhalt 916 ff. –– Wahrung Unterhaltsanspruch 917 –– Aufhebungsverfahren 194 –– Aufsichtsperson → Kindesschutzmassnahmen –– Aufsichtsstelle → Kindesschutzmassnahmen –– Auftrag 1158 ff. Aufsichtsbehörde 191 ausserfamiliale Platzierung 1078 f. –– angemessene Unterbringung 1086 ff. –– Anhörungsrecht Eltern 1100 –– Begleitung der leiblichen Eltern 1095 –– Begleitung des Kindes 1095 –– bewegungseinschränkende Massnahmen 1094 –– Einweisung durch Ärzte 1094 –– Finanzierung 1097 –– flexibilisierte Angebote 1088 –– geschlossene Einrichtung 1091 ff. –– heilpädagogische Grossfamilie 1088 –– Heim 1088 –– Indikation 1087 ff. –– Passung 1089 –– periodische Überprüfung 1094 –– Pflegefamilie 1081 f., 1088 –– Pflegegeld 1099 –– Pflegekinderverordnung 1098 –– psychiatrische Klinik 1091 ff. –– sozialpädagogische Grossfamilie 1088 –– stationäre Unterbringung 1088 –– teilstationäre Unterbringung 1088 –– Vertrauensperson 1083 f. Begleitbeistandschaft –– andere Beistandschaftsarten 1327 ff.
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–– –– –– ––
Anwendungsfälle 1333 ff. beiläufige Personensorge 1328 freiwillige Sozialberatung 1336 ff. Mandatsführung/Handlungs felder 1318 ff. –– Sozialhilfe 1336 ff. –– Vertretungsmacht 1312, 1315 f. –– Voraussetzungen 1311 ff., 1314 Behandlung FU 1484 ff. –– Austrittsgespräch 1514 ff. –– Behandlungsplan 1487 f. –– Beistand 1487 –– Nachbetreuung 1518 ff. –– ohne Zustimmung 1489 ff., siehe dort –– Patientenverfügung 1487 –– Rechtsgrundlagen 1484 f. Behandlung FU ohne Zustimmung –– aufschiebende Wirkung 1494 –– Deeskalation 1496, 1498 –– Einzelfallanalyse 1494 –– elektive Zwangsmassnahmen 1492 –– ernsthafter gesundheitlicher Schaden 1492 –– methodisches Vorgehen 1496, 1498 ff. –– Notfall 1495 –– Umsetzung Zwangsanwendung 1499 f. –– Voraussetzungen 1489, 1491 –– vorrevidiertes Recht 1490 Beistandschaft –– Adoption 682 ff. –– Alternativen 1274 ff. –– Abwesenheit 1238 ff. –– ähnlicher in der Person liegender Schwächezustand 1233 ff. –– Aufgabenbereiche 1251 ff. –– Beistandschaftsarten 1259 ff. –– geistige Behinderung 1230 ff. –– Grundvoraussetzungen 1215 –– Massschneiderung 1245 ff. –– psychische Störung 1222 ff.
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Stichwortverzeichnis
–– Schutzbedürftigkeit 1241 ff. –– Schwächezustände 1218 ff. –– Urteilsfähigkeit 1219 ff., 1236 ff. Beistandschaft Erwachsene 1309 ff. –– Begleitbeistandschaft 1311 ff., siehe dort –– Mitwirkungsbeistandschaft 1415 ff., siehe dort –– umfassende Beistandschaft 1443 ff., siehe dort –– Vertretunsbeistandschaft 1339 ff., siehe dort Beistandschaft nach Art. 308 ZGB –– persönlicher Verkehr 800, 810 ff., 814 Beistandsperson → Mandatsträger / Mandatsträgerin –– Allgemeines 353 ff. –– Arbeitsbeziehung 187 –– Eignung 353 ff. –– Ernennung 353 ff. –– Vertrauensverhältnis 187 Beiträge zur freien Verfügung 1404 ff. Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz Anhang I Beschwerdeinstanz 189 ff. Beschwerdeverfahren –– Allgemeines 370 ff. Besuchsrecht → persönlicher Verkehr Beteiligung von Kindern 1101 ff. Betreuungsvertrag 1192 ff. –– Formerfordernis 1192 –– Inhalt 1192 –– längere Dauer 1192 –– Mitwirkung KESB 1198 –– Sozialversicherungsrecht 1201 –– Umfang Vertretung 1194 –– Vertragsabschluss 1199 ff. –– vertretungsberechtigte Person 1194 ff. –– Wohnungsangelegenheiten als Aufgabenbereich 1196 ff.
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Stichwortverzeichnis
bewegungseinschränkende Massnahmen 1204 ff. –– Aufgabe Beistand 1212 –– Formen 1206 –– Freiheitsbeschränkungen 1204 f. –– Freiheitsentziehung 1204 f. –– fürsorgerische Unterbringung 1211 f. –– Medikamente 1207 –– Rahmenbedingungen 1209 –– Voraussetzungen 1208 Bürgerrecht –– Adoption 644 f. Deliktsfähigkeit → Handlungsfähigkeit Demenz –– psychische Störung 1227 Ehegatten bei Urteilsunfähigkeit –– Schnittstelle Eherecht/Partnerschaftsrecht 1188 f. –– Umfang Vertretungsbefugnis 1185 ff. –– Urkunde 1187 –– Voraussetzungen 1183 ff. Ehehindernis –– Adoption 656 Einbezug Kind 762, 778 eingetragene Partner bei Urteilsunfähigkeit → Ehegatten bei Urteilsunfähigkeit Eingriffsozialrecht –– Interdisziplinarität 24 –– Subsidiarität 16 ff. –– Systematik 13 –– Verhältnismässigkeit 13, 19 ff. Elterliche Sorge –– Adoption 647 f. –– Entziehung der elterlichen Sorge 672 –– alleinige elterliche Sorge 708 –– alltägliche Entscheide 707 ff., 720 –– Aufgaben KESB 710 ff. –– Beratung 716 –– Entscheidkompetenzen 705 ff. –– Entstehung 700 ff.
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–– Erklärung 710 –– Inhalt 696 ff. –– Wohnortswechsel 715 –– Zuständigkeit 710 ff. elterliche Verantwortung → Internationaler Kindesschutz Ende des Mandats –– Anlass 526 ff. –– Aufhebung 527 ff., 531 ff. –– Schlussgespräch 532 f. –– Tod 536 –– Übertragung 535 –– Volljährigkeit 527 ff., 531 ff. Entstehung des Kindesverhältnisses –– Adoption 541, 611 ff. –– Anfechtung der Kindes anerkennung 583 f. –– Ehemann 551 ff. –– Falschanerkennung 583 f. –– Geburt 540 –– Insemination und Feststellung der Abstammung 598, 608 f. –– Interessenkollision der Eltern 585 ff. –– Kindesanerkennung durch den Vater 581 f. –– Kindesvertretung 585 ff., 598 –– künstliche Fortpflanzung 542 ff. –– Unterhaltsregelung im Vaterschafts prozess 601 –– Vaterschaftsklage 593 ff., 601, 604 f. –– Vermutung der Vaterschaft 551 ff., 596 –– Vertretung des Kindes im Prozess 585 ff., 598 ff. Entzug der elterlichen Sorge –– Adoption 654 f., → Kindesschutzmassnahmen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts → Kindesschutzmassnahmen Erbrecht → Adoption
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Erfüllung und Vollstreckung der Unterhaltspflicht 894 ff. –– Bevorschussung 903 f. –– Inkassohilfe 899 f., 909 –– Legalzession 897 f. –– Schuldneranweisung und Sicher stellung 901 f. –– Strafrecht 905 f., 912 –– Subrogation 897 f. –– Zahlstelle 895 –– Zwangsvollstreckung 878, 893 Ermahnung 1032 ff. Erstgespräche –– Arbeitsregeln im Erstgespräch 295 –– Phasen im Erstgespräch 290 ff. Erwachsenenschutz –– Alternativen 1142 ff. –– behördliche Massnahmen 1140 ff., 1213 ff., 1463 ff. –– Elemente 1135 ff. –– Instrumente 1136 –– Schutzbedarf 1135 ff. –– Schwächezustand 1135 ff., siehe dort –– Urteilsunfähigkeit 1135 ff. –– Ziel 1, 1135 Erwachsenenschutzmassnahmen → Kindesschutzmassnahmen Erziehungsaufsicht → Kindesschutzmass nahmen Erziehungsbeistandschaft → Kindesschutzmassnahmen Findelkind 545 ff. FU im engeren Sinne –– Aufnahmepflicht 1469 –– Behandlung 1466, → Behandlung FU –– Beschwerde 1511 –– Betreuung 1466 –– Einrichtung 1466 –– Entlassung 1511, siehe dort –– Freiwilligenschein 1482
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Stichwortverzeichnis
–– –– –– ––
Fremdgefährdung 1465 Kosten 1482 f. Rechte Betroffener 1480, 1511 Reduzierung FU 1471 ff. → Reduzierungsmöglichkeiten FU –– Selbstgefährdung 1465 –– Schwächezustand 1465 ff. –– Schutzbedarf 1465 ff. –– Umerziehung 1465 –– Voraussetzungen 1465 ff., 1468 –– Ziel 1467, 1504 –– Zuständigkeiten 1479 ff. siehe dort Fürsorgerische Unterbringung (FU) 48 f. –– Austrittsgespräch 1514 ff. –– Begriff 1463 ff. –– Beistand 1503 –– bewegungseinschränkende Massnahmen 1506 ff. –– Entlassung 1511 ff. –– Einweisung → FU im engeren Sinne –– für immer? 1504 –– im engeren Sinne 1464, 1465 ff., → FU im engeren Sinne –– im weiteren Sinne 1464 –– klinisch ethische Konferenz 1521 ff. –– medizinische Massnahmen 1484 ff., → Behandlung FU –– Nachbetreuung 1518 ff. –– periodische Überprüfung 1504 f. –– Vertrauensperson 1501 ff. Geheimhaltungspflicht –– Adoption 657 Geistige Behinderung –– Definition 1230 –– Gutachten 1232 –– rechtlicher Begriff 1232 Geldunterhalt 857 ff. –– abstrakte Methode 859 ff. –– Angemessenheit 858 ff. –– Bedürfnisse des Kindes 845, 857 f.
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Stichwortverzeichnis
–– B eitrag des Kindes → Kindesunterhalt, Beitragspflicht des Kindes –– Bemessungsmethoden 859 ff. –– betreibungsrechtliches Existenzminimum 867 f. –– Fälligkeit 857 –– Gleichbehandlung von Geschwistern 871 –– hypothetisches Einkommen 870 –– Kinderzulagen 857 –– konkrete Methode 859 ff. –– Lebensstandard der Eltern 865 ff. –– Leistungsfähigkeit der Eltern 844 f., 857, 865 f. –– Mankofälle 859, 872 f. –– Mindestinhalt Entscheid 874 f. –– Mindestinhalt Unterhaltsvertrag 874 f. –– Prozentmethode 859 ff. –– Sozialversicherungsleistungen 857 –– Zürcher Tabelle 858 ff. Geltendmachung Ansprüche 449 ff. –– Unterstützung 454 ff. –– Vertretung 450 ff. –– Zustimmung KESB 457 ff. gemeinsames Sorgerecht 739, → Auskunftsrecht Geschäftsfähigkeit → Handlungsfähigkeit Gesetzliche Vertretungsrechte 1174 ff. –– Ehegatten 1183 ff., → Ehegatten bei Urteilsunfähigkeit –– eingetragene Partner 1183 ff., → Ehegatten bei Urteilsunfähigkeit –– medizinische Massnahmen 1175 ff., → medizinische Massnahmen bei Urteilsunfähigkeit –– Wohn- oder Pflegeeinrichtungen 1190 ff., → Wohn- oder Pflegeeinrichtungen Gespräche mit Involvierten 296 Grundstücksperre 1376 Gutachten –– psychische Störung 1222
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Handlungsfähigkeit –– Abstufungen 36 ff. –– Alles oder Nichts-Prinzip der Urteilsfähigkeit 32 –– Begriff 27 ff. –– beschränkte Handlungsfähigkeit 40 f. –– Deliktsfähigkeit 42 –– Geschäftsfähigkeit 34 f. –– Gutachten 33 –– Höchstpersönliche Rechte 45 ff. –– Kindes- und Erwachsenenschutz 25 ff. –– Prozessfähigkeit 43 –– Urteilsfähigkeit 28 ff. –– Vermutung der Urteilsfähigkeit 31 –– volle Handlungsfähigkeit 36 ff. –– Voraussetzungen 36 ff. Handlungsunfähigkeit –– Begriff 37 –– beschränkte Handlungsunfähigkeit 38 –– volle Handlungsunfähigkeit 37 höchstpersönliche Rechte → Handlungsfähigkeit –– absolute Handlungsunfähigkeit 48 f. –– Ausüben 46 ff. –– Begriff 45 –– relative Handlungsunfähigkeit 48 f. –– unechte Handlungsunfähigkeit 47, 49 –– Vertretung 48 hochstrittige Eltern –– Beratung, angeordnet 726, 816 ff., 834 ff. –– Besuchsrecht/persönlicher Verkehr 724, 726, 745 –– Mediation, angeordnet 769 f., 816 ff., 824 ff., 833 Instrumente der Abklärung –– Amtsbericht, Sozialbericht 270 ff. –– Beobachtung 288 –– Hauptabklärung 269 –– Hypothesenbildung 287
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Interessenkollision –– Eltern 1123 ff. Internationale Sachverhalte –– Begriff 50 ff. –– Erwachsenenschutz 56 ff. –– Kindesschutz 88 ff. –– autonomes Kollisionsrecht 86 f. –– HEsÜ 57 ff. –– Anerkennung und Voll streckung 81 ff. –– anwendbares Recht 74 ff. –– Anwendungsbereich 58 ff. –– Anwesenheitszuständigkeit 71 –– Dringlichkeitszuständigkeit 70 –– fürsorgerische Unterbringung 72 –– gesetzliche Vertretungsrechte 60, 79 f. –– gewöhnlicher Aufenthalt 61 ff. –– hängige Verfahren 73 –– Heimatzuständigkeit 67 f. –– Instrumente der eigenen Vorsorge 60, 76 ff. –– schlichter Aufenthalt 64 –– Übertragung der Zuständigkeit 65 f. –– Vertragsstaaten 58 –– Zusammenarbeit der Behörden 83 ff. –– Zuständigkeitsregelungen 61 ff. Internationaler Erwachsenenschutz –– IPRG 86 f. Internationaler Kindesschutz –– autonomes Kollisionsrecht 116 –– HKsÜ 88 ff. –– Anerkennung und Vollstreckung 115 –– Anwendbares Recht 106 ff. –– Anwendungsbereich 89 ff. –– Anwesenheitszuständigkeit 102 –– Begriff der Massnahme 91 –– Dringlichkeitszuständigkeit 101 –– elterliche Verantwortung 91, 107 ff. –– gewöhnlicher Aufenthalt 93 –– hängige Verfahren 104 f.
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Stichwortverzeichnis
Sachnormverweisung 114 schlichter Aufenthalt 93 Übertragung der Zuständigkeit 97 ff. Unterbringungsentscheid 103 Verbringen des Kindes 94 f. Vertragsstaaten 89 Zurückbehalten des Kindes 94 f. Zusammenarbeit der Behörden 115 Zuständigkeit am Ort der Scheidung oder Trennung 100 –– Zuständigkeitsregelungen 93 ff. –– IPRG 116 Internationales Recht –– elterliche Verantwortung 91, 160 ff. –– Erwachsenenschutz 56 ff. –– gewöhnlicher Aufenthaltsort 62 f., 93 –– Haager Erwachsenenschutzübereinkommen 56 ff. –– Haager Kindesschutzübereinkommen 88 ff. –– Kindesschutz 88 ff. IPR → Internationale Sachverhalte KESB 169 ff. –– Abklärung 170 ff. –– Entscheid 171 –– Funktion 169 ff., 179 –– Organisation 169 ff. –– Rechtsmittel 189 kinderorientierte Beratung –– allgemein 779, 782 f., 818 –– Durchdenken 795 –– Nutzen für das Kind 784, 787, 789, 794 –– Rollenverständnis 782 f. Kindes- und Erwachsenenschutz –– Akteure 160 ff. –– Begriff 1, 160 ff. –– Eingriffssozialrecht 13 ff., siehe dort –– Fremdbestimmung 1, 144 ff, 3 ff. –– Handlungsfähigkeit 25 ff., siehe dort –– im engeren Sinne/im weiteren Sinne 2 f. –– –– –– –– –– –– –– –– ––
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Stichwortverzeichnis
–– Internationales Recht 50 ff., siehe dort –– Massnahme 180ff. –– öffentliches Recht/Privatrecht 8 –– Selbstbestimmung 1, 144 ff., 13 ff. –– Soziale Arbeit 117 ff., siehe dort –– Umfang 2 f., 9 ff., 160 ff. –– Wirkungsanspruch 183 –– Zweck 1 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde –– eigenes Handeln 1131 ff. Kindesschutz –– Arten 989 ff. –– freiwilliger Kindesschutz 990 –– Jugendstrafrecht 994 ff. –– Maximen 1006 f. –– öffentlich-rechtlicher Kindesschutz 991 ff. –– schulischer Kindesschutz 991 ff. –– Strafrecht 994 ff. –– strafrechtlicher Kindesschutz 994 ff. –– zivilrechtlicher → siehe dort, 1000 ff. Kindesschutzmassnahmen –– Aufsichtsperson 1040 ff. –– Aufsichtsstelle 1040 ff. –– Auftrag 1060 ff. –– Beratung 1068 ff. –– Besuchsrecht 1048, 1055 –– Entzug der elterlichen Sorge 1104 ff. –– Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts 1073 ff. –– Ermahnung 1032 –– Erwachsenenschutzmassnahmen 1034 –– Erziehungsaufsicht 1040 ff. –– Erziehungsbeistandschaft 1043 ff. –– Grenzen 1057 ff. –– Herstellung Kindesverhältnis 1062 –– Interessenskollision der Eltern 1123 ff. –– Kindesinteressen 1124 f. –– Mediation 1037 ff. –– Medizinische Massnahmen 1066, 1094
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–– Obhutsentzug → Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts –– parallele Kompetenzen 991, 1048 –– persönlicher Verkehr 1063, 1096 –– Pflegekinder 1098 ff. –– religiöse Erziehung 1067 –– schriftliche Einverständniserklärung 1045 –– Schule 1065 –– Tathandlungen 1048 –– Unterhaltsansprüche 1064 –– Verhinderung der Eltern 1118 ff. –– Vertretung 1048 –– Vormundschaft 1114 f. –– Weisung 1033 ff. –– weitere geeignete Massnahmen 1042 –– Widerstand 1071 f. Kindesunterhalt 839 ff. –– Beitragspflicht des Kindes 846 f., 855, 857 –– Dauer der Unterhaltspflicht → Volljährigenunterhalt –– Geldzahlungen 845 –– Gerichtskosten → Kosten für Rechtsschutz –– gesetzlicher Ausfluss eines Kindesverhältnisses 840, 843 –– hinkendes Rechtsgeschäft 844 –– höchstpersönliches Recht 840 –– Kosten für Anwalt des Kindes 848 ff. –– Kosten für Ausbildung 845 –– Kosten für Kindesschutzmassnahmen 845, 848 ff. –– Kosten für Kindesvertretung 848 ff. –– Kosten für Rechtsschutz 848 ff. –– Naturalleistung 845 –– Parteientschädigung 848 ff. –– Persönlichkeitsrecht → höchstpersön liche Rechte –– Pflege und Erziehung 845 –– Prozesskosten 848 ff. –– Prozesskostenvorschuss 848 ff.
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–– R evision des Kindesunterhaltsrechts 842, 857, 860, 873 –– solidarische Unterhaltspflicht 844 –– Umfang des Unterhalts 845 –– Unentgeltliche Rechtspflege 848 ff. –– Verfahrenskosten 848 ff. –– verfahrensrechtliche Aspekte siehe dort –– Volljährigenunterhalt siehe dort –– Vorschusspflicht 848 ff. Kindesverfahrensvertretung –– persönlicher Verkehr 764, 770 Kindesverhältnis –– Adoption 635 f. Kindesvermögen –– Begriff 925 –– Systematik 921 ff. –– Anzehrung –– Leistungen mit Unterhaltsersatz charakter 947 –– Anzehrung des Kindesvermögens ohne Unterhaltsersatzcharakter 954 –– Besonderheiten der Ergänzungs leistungen 954 –– Kontoführung 953 –– Umfang 951 –– Verhältnis zur Sozialhilfe 949 f. –– Vorgehen bei Streitigkeiten 952 –– freies Kindesvermögen –– Begriff 958 –– Beitrag des Kindes 963 –– Verantwortlichkeit –– der Eltern 981 ff. –– der Mandatsperson 987 –– nach Auftragsrecht 988 –– Verwendung der Erträge –– ausserordentliche Verwendung 943 –– Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen 944 –– ordentliche Verwendung 936
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Stichwortverzeichnis
–– o rdentliche Verwendung durch die Mandatsperson 940 f. –– Rückstellungen aus dem übrigen Kindesvermögen 945 –– Systematik 934 Kindesvermögensschutz –– Anforderungen an das Entscheid dispositiv 974 –– Begriff 968 –– Subsidiarität 969 –– Umfang und Grundlage 970 ff. Kindesvermögensverwaltung –– Abrechnungspflicht der Eltern 977 –– Anwendung der VBVV 929 , 932 –– Beendigung 977 ff. –– durch die Eltern 927 –– durch die Mandatsperson 932 –– Einbezug des Kindes 980 –– Inventarisierung 978 –– Schlussrechnung 979 –– verbotene Geschäfte 931 Kindeswohl 175 –– angestrebte Grundfähigkeiten 1011 ff. –– Autonomiekonflikte 1029 –– Bedarf 1009, 1015 –– Bedürfnisse 1009, 1015 –– Begriff 1008 ff. –– behördliche Massnahmen 1032 ff., → Kindesschutzmassnahmen –– Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz Anhang I –– Entwicklungsziele 1011 –– Erwachsenenkonflikte um das Kind 1027 –– Erziehungskonzept 1014 –– Formen Kindeswohlgefährdung 1022 ff. –– historischer Wandel 1014 –– hypothetische Gefährdung 1016 –– Kindesschutzmassnahmen 1032 ff., → Kindesschutzmassnahmen –– Kindeswille 1019
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Stichwortverzeichnis
–– k örperliche Misshandlung 1024 –– M assstab 1015, 1018 –– M iterleben von Partnerschafts gewalt 1028 –– Mobbing 1030 –– Münchhausen-by-proxy-Syndrom 1030 –– Prognose 1017 –– psychische Misshandlung 1026 ff. –– Resilienz 1019, 1114 –– Risiko- und Schutzfaktoren 1017 –– Selbstwirksamkeitserwartung 1019 –– sexuelle Gewalt 1025 –– unbestimmter Rechtsbegriff 1008 –– Vernachlässigung 1023 –– Wirkungsanspruch 1020 f. –– bei Hochstrittigkeit 745 Kollisionsbeistandschaft –– Minderjährige 1123 ff. Kombination von Beistandschaften 1437 ff., 1432 ff., 1410, 1432 ff., 1327 ff. Kontosperre 1376 Kosten –– persönlicher Verkehr 754 ff. Leistungsansprüche, sozialrechtliche → sozialrechtliche Leistungsansprüche Luzerner Abklärungsinstrument zum Erwachsenenschutz Anhang II Mandatsführung –– Amtsgeheimnis 404 –– Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz 392 ff. –– Bericht 443 ff. –– Diagnostik 423 ff. –– Dringlichkeit 416, 419 –– Erstgespräch 420 ff. –– Falleinstieg 406 ff. –– Handlungsfelder –– Anpassung Verhältnisse 1295 –– Berichterstattung 1305 ff., 1440 –– Beschluss KESB 1284 ff.
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–– –– –– –– –– –– –– ––
Ernennung 1281 ff. Erstkontakt 1288 Geeignetheit 1281 ff. Information Dritter 1289 ff. Instruktion KESB 1292 ff. Inventaraufnahme 1297 ff. Rechnungsablage 1301 ff. Zustimmungsbedürftige Geschäfte → 1296 ff. –– Handlungsplan 429 ff. –– Hilfspersonen 400 f., 430 f. –– Informationspflicht 403, 420 –– Kontaktaufnahme 411 ff., 417 ff. –– Mitwirkung Behörde 518 ff. –– Planung Mandatsführung 416 –– Rolle und Auftrag 386 ff. –– Schweigepflicht 399 ff. –– Selbstbestimmung 386, 429 –– Sorgfaltspflichten 399 ff. –– Zielvereinbarung 429 ff. –– zustimmungsbedürftige Geschäfte 524 Mandatsträger / Mandatsträgerin 180 ff. Massschneiderung –– der Aufgabenbereiche 1251 –– der Beistandschaftsart 1259 –– praktische Hinweise 1263 ff. –– Überblick 1245 ff. Mediationsversuch 828 ff. Medizinische Massnahmen bei Urteils unfähigkeit 1175 ff. –– ärztliche Aufklärung 1175 –– Behandlungsplan 1175 –– Kaskade 1177 ff. –– vertretungsberechtigte Personen 1177 ff. –– Vertretungsrecht, -pflicht 1182 Methoden der Abklärung –– Ausgangslage 284 –– Erfassungsmethoden 286 –– Planung 283
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Mitwirkungsbeistandschaft 1415 ff. –– andere Beistandschaftsarten 1432 ff. –– Anwendungsfälle 1430 f. –– Mandatsführung/Handlungs felder 1423 ff. –– Mitwirkung 1420 ff. –– Vollmachten 1419 –– Voraussetzungen 1415 ff. Name –– Adoption 639 ff. –– Familienname 639 ff. –– Nachname 639 ff. –– Namensänderung 642 –– Vorname 643 Oberinstanz → Beschwerdeinstanz und Aufsichtsbehörde Obhutsentzug → Kindesschutzmassnahmen Patientenverfügung 1163 ff. –– ärztliche Aufklärung 1164 –– begründete Zweifel 1170 –– Einschreiten KESB 1172 –– Entschädigung 1173 –– Ersatzpersonen 1167 –– Formvorschrift 1168 –– Hinterlegung 1167 –– Patientenvollmacht 1166 –– Verbindlichkeit 1169 persönliche Beziehung → persönlicher Verkehr Persönlicher Verkehr –– Adoption 649 f. –– Abholen 746 –– Angemessenheit 740 ff. –– begleitetes Besuchsrecht 751 –– Begriff 730 f. –– Beistandschaft 769, 800 ff., 814 –– Berechtigte 732 f. –– Dritte 732 f. –– Entzug/Verweigerung 749 –– Erinnerungskontakt 736
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Stichwortverzeichnis
–– Formen 734 ff. –– Gesprächsführung mit Eltern 786 ff. –– Information und Auskunft 736, 737 ff. –– Kindeswille 762, 778 –– Kosten 754 ff. –– Loyalitätspflicht 748, 750 –– Nachholen 761 –– rechtliche Grundlagen 728 ff. –– Regelbesuchsrecht 743 –– Vereinbarung der Eltern 773 –– Vollstreckung 752 f. –– Weisung 769, 821 f., 833 –– Zuständigkeit 759, 806 ff. Persönlichkeitsrecht 659 Pflegeeltern –– Vertretungsrechte 701 Pflegekinder 1098 ff. Pflichtklientschaft –– Datenschutz 139 –– Definition 120 ff. –– Freiwillig/nicht freiwillig 126 ff. –– Gesprächsführung 138 f. –– illegitimer Zwang 120, 122 –– legitimer Zwang 120, 122 –– Kooperationsbereitschaft 167 –– Motivationsförderung 134 ff., 140 ff. –– Push-/Pullfaktoren 132 f. –– Reaktanz 123 ff. –– rechtlicher Rahmen 121 –– stufengerechte Motivationsförderung 140 ff. –– Widerstand 123 ff. Pflichtmediation 769 f., 816 ff., 824 ff. Prozessfähigkeit → Handlungsfähigkeit psychische Störung –– Definition 1222 f. –– Demenz 1227 –– Diagnostizierung 1224 f. –– Gutachten 1222 –– ICD-10 1225
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Stichwortverzeichnis
–– rechtlicher Begriff 1228 –– Suchterkrankungen 1227 Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung 659 Reduzierungsmöglichkeiten FU 1471 ff. –– aufsuchende Hilfe 1474 –– Behandlungsvereinbarung 1477 f. –– gemeindenahe Versorgung 1475 f. –– Klinikkultur 1473 –– kompetente Ärzte 1472 Schutzbedarf 164 Schutzbedürftigkeit –– Definition 1242 –– Subsidiarität 1243 –– Zusammenhang mit dem Schwäche zustand 1241 Schwächezustand 164, 174 –– Beistandschaft 1218 ff. –– Disziplinierung 1140 –– Urteilsunfähigkeit 1137 f. Selbstbestimung –– behördliche Massnahme 148 ff. –– fremdbestimmte Selbstbestimmung 150 ff. –– Güterabwägung 154 –– Handlungsplan 158 –– instrumentelle Selbstbestimmung 148 ff. –– Kindesschutz 159, 160 ff. –– Koproduktion 157 –– Mandatsführung 150 ff., 180 ff. –– Massnahmensystem 148 ff. –– Massstab 153 –– Partizipation 157 f. –– persönlicher Verkehr 762 f. –– Standardmandatsführung 151 –– Verantwortung 151 Soziale Arbeit –– Fremdbestimmung 144 ff., → Selbstbestimmung –– Handlungskompetenzen 117 f.
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–– P flichtklientschaft 120 ff., siehe dort –– Selbstbestimmung 144 ff., siehe dort –– Zwangskontext 120 ff., → Pflichtklientschaft→ Soziale Sicherheit 462 ff. –– Bedarfsleistungen 513 –– Begriff 462 ff. –– Rechtsgrundlagen 466 ff. –– Sozialhilfe 514 ff. –– Sozialversicherungen 473 ff. Sozialrecht –– Bereiche 5 ff. –– Definition 4 Sozialrechtliche Leistungsansprüche 445 ff. –– Geltendmachung 449 ff. –– öffentlichrechtliche 446 –– privatrechtliche 445 Sozialversicherungen 473 ff. –– Informationen 517 –– Leistungen 500 ff. –– Rechtsgrundlagen 479 f. –– Rechtsquellen 517 –– Überblick 473 ff. –– Verfahrensfragen 508 ff. –– versicherte Risiken 487 ff. –– Versicherungsunterstellung 497 ff. Standards der Abklärung –– Aufzählung 299 ff. –– Dokumentation 300 Stiefeltern –– Rechte 701 Subsidiarität –– Beistandschaft 1243 Suchterkrankung –– psychische Störung 1227 Umfasssende Beistandschaft 1443 ff. –– andere Beistandschaftsarten 1455 f. –– Anwendungsfälle 1457 f. –– besondere Hilfsbedürftigkeit 1445, 1447 –– dauernde Urteilsunfähigkeit 1457
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–– f ürsorgerische Unterbringung 1448 –– M andatsführung/Handlungsfelder 1447 ff. –– Voraussetzungen 1443 ff. Umgangsrecht → persönlicher Verkehr Unbegleitete minderjährige Asyl suchende 1121 f. Unentgeltliche Rechtspflege 318 ff. –– Bedürftigkeit 318 –– Erfolgsaussichten 318 f. –– Gewinnaussichten 318 f. –– kostenloses Verfahren → unentgeltliche Rechtspflege –– mittellos 318 –– Nichtaussichtslosigkeit 318 f. –– Notgroschen 318 –– Parteientschädigung Gegenpartei 318 –– Prozessarmut 318 –– Rechtsschutz des Kindes 318, → Kindesunterhalt –– unentgeltliche Prozessführung 318 ff. –– unentgeltliche Rechtsvertretung → unentgeltliche Rechtsvertretung –– Verlustgefahren 318 f. Unentgeltliche Rechtsvertretung 318, 320 ff. –– im Abklärungsverfahren 321 f. –– im Anhörungsverfahren 321 –– im Kindesschutzverfahren 320 –– im vorsorglichen Verfahren 321 –– Notwendigkeit 320 ff. –– Untersuchungsmaxime 320 Unterhaltspflicht –– Adoption 651 f. Unterhaltspflicht der Eltern → Kindes unterhalt Unterstützungspflicht –– Adoption 653 Urteilsfähigkeit → Handlungsfähigkeit –– ähnlicher in der Person liegender Schwächezustand 1234
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Stichwortverzeichnis
–– B eistandschaft 1219 ff. –– a ls Voraussetzung der Handlungsfähigkeit 31 –– Begriff 27 ff. –– Feststellen der Urteilsfähigkeit 33 –– und höchstpersönliche Rechte 45 ff. –– Vermutung der Urteilsfähigkeit 31 VBVV 1386 ff. Veränderung der Verhältnisse und Indexierung beim Unterhalt 876 ff. –– Abänderungstatbestand 881 –– ausserordentliche Bedürfnisse 882 –– Indexklausel 878 ff. –– nicht vorhergesehene Bedürfnisse 882 –– Teuerung 878 ff. Verantwortlichkeit –– behördliches Handeln 1532 –– nicht behördliches Handeln 1532 –– Verjährung –– absolute Verjährung 1554 –– Dauermassnahme 1555 –– relative Verjährung 1554 –– Verjährung bei strafbarer Handlung 1554 –– Voraussetzungen –– Anspruchsberechtigte 1550 –– Begriff der Kausalhaftung 1535 ff. –– bei behördlichen Überwachungs- und Eingriffsmassnahmen 1546 –– Genugtuung 1549 –– Haftung des Kantons 1551 –– Masstab für Mandatspersonen 1542 –– Risiken und Selbstbestimmung 1541 –– Rückgriff 1551 ff. –– Schadenersatz 1548 –– Sorgfaltspflichten 1539 ff. –– Verantwortung der KESB 1543 –– Verantwortung des Arbeitgebers 1543 Verantwortung –– Haftung nach Auftragsrecht
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Stichwortverzeichnis
–– A nwendungsbereich 1557 –– S trafantrag und Interessen abwägung 1560 –– Vorgehen der Mandatsperson bei festgestellten Schäden durch Dritt personen 1558 verfahrensrechtliche Aspekte Kindes unterhalt 883 ff. –– Offizialmaxime 883 –– selbständige Unterhaltsklage 887, 915 –– Untersuchungsmaxime 883 –– Zuständigkeit 884 f., 911 –– örtliche 884 f., 911 –– sachliche 884 f., 911 Vermögen –– Begriff 1372, 1384 Verträge über die Unterhaltspflicht 888 ff. –– Genehmigung 844, 889 ff., 908 –– Homologierung 884, 889 f., 908 –– materielle Prüfungspflicht 884, 889 f., 908 –– Rechtsöffnungstitel 893 –– Vertragsmangel 892 Vertretungsbeistandschaft 1339 ff. –– andere Beistandschaftsarten 1363 ff., 1410 –– Anwendungsfälle 1365 ff., 1407 ff. –– ausschliessliche Kompetenz 1348 –– Beiträge zur freien Verfügung 1404 ff. –– besondere Vertretungsverhältnisse 1355 ff. –– Betreuungsvertrag 1357 –– Entzug Verfügungsmacht 1375 ff. –– Grundstücksperre 1376 –– konkurrierende Kompetenz 1347 –– Kontosperre 1376 –– Mandatsführung/Handlungs felder 1358 ff. –– medizinische Massnahmen 1355 f. –– parallele Kompetenz 1347
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–– S tellvertretung 1341 –– Ü berschneidung Aufgabenbereich 1368 –– V ermögensverwaltung 1372 ff., 1384 ff., 1396 ff. –– vertretungsfeindliche Geschäfte 1352 –– Vertretungsmacht 1346 ff. –– Vollmacht 1351, 1397 –– Voraussetzungen 1339 ff. Verwandtenunterstützungspflicht –– Adoption 653 Verwandtschaft –– Adoption 637 f. Volljährigenunterhalt 847, 852 ff., 864 –– Altersgrenze 853 –– angemessene Ausbildung 852 –– Anpassung beruflicher Lebensplan 852 f. –– Anwaltspatent 852 –– Ausbildungsziel 852 –– Ausnahmecharakter 852 f. –– ausserordentlicher Unterhalt 852 –– Bachelor 852 –– Beitrag des Kindes → Kindesunterhalt –– Beitragspflicht des Kindes –– beruflicher Lebensplan 852 f. –– Berufsausbildung 852 –– Beweislast 856 –– Beziehung zwischen Eltern und Kind 853 f. –– Bummelstudium 853 f. –– Dissertation 852 –– Eigenverantwortung → Kindesunterhalt, Beitragspflicht des Kindes –– Fähigkeiten und Neigungen des Kindes 852 –– Festlegung des Geldunterhalts siehe dort –– Master 852 –– Matura 852 –– Misserfolge bei Examen 853 f. –– ordentlicher Unterhalt 852 –– Prozessuales 856
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–– Sistierung Unterhaltspflicht 853 –– Studienwechsel 853 f. –– Zahlvaterschaft 853 f. –– Zumutbarkeit 853 f. –– Zusatzausbildung 852 –– Zweitausbildung 852 Vollmacht 1158 ff. Vollstreckung –– persönlicher Verkehr 752 f. Vormund –– Adoption 675 Vormundschaft 673 ff., 681 Vorsorgeauftrag 1146 ff. –– Aufgabenumschreibung 1148 –– Auftrag 1158 ff. –– Beendigungsgründe 1154 –– Entschädigung 1155 –– Erbrecht 1161 ff. –– Formvorschriften 1149 –– Hinterlegungsort 1150 –– Interessenkollision 1156 –– Rechenschaft 1157 –– Sorgfaltspflichten in der Beratung 1153 –– Urkunde 1153 –– Validierung 1153 –– VBVV 1148 –– Vollmacht 1158 ff. –– Voraussetzungen 1146 ff. –– Widerruf 1151 –– Wirkungen 1153 ff. Weisung → Kindesschutzmassnahmen weitere geeignete Massnahmen → Kindesschutzmassnahmen Wohn- oder Pflegeeinrichtungen bei Urteils unfähigkeit 1190 ff. –– Aufsicht 1203 –– Begriff Wohn- oder Pflegeeinrichtung 1191 –– Betreuungsvertrag siehe dort, 1192
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Stichwortverzeichnis
–– bewegungseinschränkende Massnahmen siehe dort, 1205 ff. –– freie Arztwahl 1203 –– Persönlichkeitsschutz 1203 zivilrechtlicher Kindesschutz –– im engeren Sinne 1000, 1004 –– im weiteren Sinne 1001 –– Kindeswohl siehe dort, 1008 ff. –– Kindeswohlgefährdung → Kindeswohl –– Maximen 1006 ff. –– Übersicht Massnahmen 1004 –– Verhältnismässigkeit 1007 –– Verschuldensunabhängigkeit 1007 –– Zwecktauglichkeit 1031 Zusammenarbeit mit Dritten 298 Zuständigkeit –– persönlicher Verkehr 759 Zuständigkeit FU 1479 ff., 1511 f. –– ärztliche FU 1479 ff. –– Entlassung 1511 f. –– KESB 1479 f. –– Persönlicher Verkehr 759 –– Zurückbehaltung 1482 f. Zustimmung zur Adoption –– Absehen von der Zustimmung 670 f. –– Bescheinigung 668 f. –– Blankozustimmung 663 –– der KESB 630, 687 –– der Mutter 628, 661 ff., 670 f. –– des Ehepartners 632 –– des Kindes 629 –– des Vaters 628, 661 ff., 670 f. –– Entgegennahme der Zustimmung 661 ff. –– Inkognitozustimmung 663 –– Sperrfrist 666 –– Widerrufsfrist 667 zustimmungsbedürftige Geschäfte –– Erbschaft 524 –– Kündigung Wohnung 524 –– Liquidation Haushalt 524
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Stichwortverzeichnis
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Pflegevertrag 522 Prozessführung 524, 1135 Rechtsgültigkeit 520 Veräusserung Liegenschaft 524 Vorgehen 519
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Autorinnen und Autoren
Autorinnen und Autoren Karin Anderer
Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Aktuelle Tätigkeit Freiberufliche Tätigkeit im Sozialrecht; Lehrbeauftragte an der Universität Luzern, Fachbereich Privatrecht und an der Hochschule Luzern, Soziale Arbeit; Dozentin an diversen Fachschulen Bisherige Tätigkeiten Akut- und Langzeitpsychiatrie; Langzeitpflege, Soziale Arbeit in der Jugend- und Familienhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz, betriebliche Soziale Arbeit, Strafvollzug und Sozialhilfe; Assistentin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern; Juristische Mitarbeiterin in kantonalen Verwaltungen (Soziale Dienste und Kinder- und Jugendhilfe); Nebenamtliche Dozentin an der Hochschule Luzern, Soziale Arbeit Texte im Handbuch Kindesvermögen, Verantwortlichkeit Nicole Bisig
lic. iur., Mediatorin SDM und SVM, dipl. NDS ETHZ in Entwicklungszusammenarbeit Aktuelle Tätigkeit Mitglied der Behörde der KESB Bezirke Winterthur und Andelfingen Bisherige Tätigkeiten Sekretäradjunktin der Vormundschaftsbehörde Winterthur; Juristische Beraterin, stellvertretende Teamleiterin und Redaktorin beim Schweizerischen Beobachter, Zürich; Juristische Sekretärin am Bezirksgericht Zürich Texte im Handbuch Adoption Linus Cantieni
Dr. iur., Rechtsanwalt Aktuelle Tätigkeit Präsident der KESB Kreis Bülach Süd; Lehrbeauftragter an der Universität Zürich und Dozent an verschiedenen Hochschulen
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Autorinnen und Autoren
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Bisherige Tätigkeiten Rechtsanwalt bei einer auf Familienrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Zürich; Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Zürich und am Kantonsgericht St. Gallen; Mitarbeiter bei einer Nationalfondsstudie zum Thema Scheidungskinder Texte im Handbuch Elterliche Sorge Charlotte Christener-Trechsel
Fürsprecherin Aktuelle Tätigkeit Vizepräsidentin KESB Bern Bisherige Tätigkeiten Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Amtsjuristin Kantonales Jugendamt Bern, u.a. Fachverantwortliche Aufsicht Alimentenhilfe Texte im Handbuch Kindesunterhalt Rosmarie Dietrich
dipl. Sozialarbeiterin FH, dipl. Kleinkinderzieherin EFZ (Erstausbildung) Aktuelle Tätigkeit Co-Leitung KES Sozialdirektion Burgdorf Bisherige Tätigkeiten Leitung KES Verfahren, Sozialdirektion Burgdorf; Abklärungen KES, Sozialdirektion Burgdorf Texte im Handbuch Vorgehen bei der Hauptabklärung und Instrumente Benjamin Dubno
Dr. med., EMBA HSG Aktuelle Tätigkeit Chefarzt Akutpsychiatrie für Erwachsene, Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland Bisherige Tätigkeiten Oberarzt, später Leitender Arzt Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland Texte im Handbuch Fürsorgerische Unterbringung
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Autorinnen und Autoren
Astrid Estermann
dipl. Sozialarbeiterin, lic. phil. I, B-Law Aktuelle Tätigkeit Leiterin und Berufsbeiständin, Erwachsenenschutz der Stadt Luzern Bisherige Tätigkeiten Amtsvormundin, Soziales Netz Bezirk Horgen; Mandatsführung Patrick Fassbind
Dr. iur., Advokat, MPA Aktuelle Tätigkeit Vorsitzender der Geschäftsleitung der KESB des Kantons Bern sowie Präsident KESB Bern Bisherige Tätigkeiten Advokat in Basel; Rechtsdienst UBS in Zürich; Leiter Vormundschaftliche Abteilung und Erbschaftswesen des Kantons Glarus Texte im Handbuch Verfahren vor der KESB Christiana Fountoulakis
Prof. Dr. iur. Aktuelle Tätigkeit Ordentliche Professorin für Privatrecht an der Universität Freiburg i. Ue. (Chaire de droit civil I) Bisherige Tätigkeiten Scholar in residence in Londoner Kanzlei; Max-Geldner-Assistenzprofessorin, Universität Basel Texte im Handbuch Einführung in den Kindes- und Erwachsenenschutz; Elemente des Erwachsenenschutzes Gregor Frey
B.Sc. Soziale Arbeit ZFH Aktuelle Tätigkeit Sozialarbeiter und Berufsbeistand bei den Sozialen Diensten Zürich Bisherige Tätigkeiten Sozialarbeiter und Berufsbeistand in den Bereichen wirtschaftliche Existenzsicherung und Erwachsenenschutz.
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Autorinnen und Autoren
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Texte im Handbuch Handlungsfelder bei Beistandschaften, Eignung und Ernennung der Beistandsperson Kurt Giezendanner
Sozialarbeiter FH, lic. iur. Aktuelle Tätigkeit Präsident KESB Bezirk Meilen Bisherige Tätigkeiten Jugend- und Familienberatung; Leitung Sozialdienst; Rechtsdienst Krankenversicherung Texte im Handbuch Entstehung Kindesverhältnis Andrea Hauri
Prof. (FH), Soziologin (M.A.), Sozialarbeiterin FH Aktuelle Tätigkeit Dozentin, Studien- und Projektleiterin mit Schwerpunkt Kindesschutz an der Berner Fachhochschule Bisherige Tätigkeiten Fachbereichsleiterin für die Stiftung Kinderschutz Schweiz; Abklärungen und Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz und im Auftrag einer Jugendanwaltschaft; diverse Beratungstätigkeiten (Opferhilfe, Psychiatrie, Frauen und binationale Paare); Delegierte für das IKRK Texte im Handbuch Mandatsführung, Kindesschutz, Zivilrechtlicher Kindesschutz, Anhang I Christoph Heck
dipl. Sozialarbeiter FH, NDS Verwaltungsführung Aktuelle Tätigkeit Vizepräsident der KESB Bezirke Winterthur und Andelfingen Bisherige Tätigkeiten Langjähriger Mandatsführer im Kindesschutz; Leiter einer Jugend- und Familienberatungsstelle im Kanton Zürich Texte im Handbuch Überblick über die Akteure und deren Aufgaben, Toolbox im Kapitel Persönlicher Verkehr
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Autorinnen und Autoren
Christophe Herzig
Dr. iur., Rechtsanwalt Aktuelle Tätigkeit Anwalt in Bern mit den Schwerpunkten Zivilrecht, Strafrecht, Opferhilfe sowie öffentliches Recht; Lehrbeauftragter an der Hochschule Luzern und an der Hochschule für Wirtschaft Zürich; nebenamtlicher Dozent für das Netzwerk betriebswirtschaftliche Weiterbildungen Bisherige Tätigkeiten Assistent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg i. Ue.; Oberassistent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern; vollamtlicher Dozent an der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit Texte im Handbuch Kindesunterhalt; Unentgeltliche Rechtspflege Andreas Jud
Dr. phil. Aktuelle Tätigkeit Dozent und Projektleiter an der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit; wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm, Deutschland Bisherige Tätigkeiten Postdoctoral Fellow am Centre of Research on Children and Families (CRCF), McGill University, Montréal QC, Kanada; Projektleiter am Kinderspital Zürich Texte im Handbuch Anhang I David Lätsch
Prof. (FH), Dr. phil. Aktuelle Tätigkeit Dozent und Projektleiter im Fachbereich Soziale Arbeit der Berner Fachhochschule Bisherige Tätigkeiten Psychotherapeutische Tätigkeit in der stationären Psychiatrie; Koordinator des Interdisziplinären Psychoanalytischen Forums an der Universität Zürich und der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich Texte im Handbuch Anhang I
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Autorinnen und Autoren
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Luca Maranta
lic. iur., Advokat Aktuelle Tätigkeit Juristischer Sekretär KESB Basel-Stadt; Dozent und Projektleiter an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, Institut Sozialarbeit und Recht Bisherige Tätigkeiten Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Andrea Büchler, Universität Zürich Texte im Handbuch Die Beistandschaft (I.1-5) Peter Mösch Payot
Prof. (FH), lic. iur. LL.M. Nonprofit Manager FH Aktuelle Tätigkeit Professor für Sozialrecht an der Hochschule Luzern, Lehraufträge für Sozialhilfeund Sozialversicherungsrecht und andere Sozialrechtsfragen an verschiedenen Fachhochschulen; Organisations- und Rechtsberater sowie Gutachter für Behörden und Institutionen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich; Mitglied der Sozialhilfebehörde der Stadt Bern Bisherige Tätigkeiten Assistent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel; Richter und Statthalter am Strafgericht Basel-Stadt; Vollamtlicher Dozent an der Hochschule Luzern; Tätigkeit in einer auf Sozial- und Strafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Texte im Handbuch Sozial(versicherungs)rechtliche Ansprüche und Ressourcenerschliessung Sebastian Peter
BSc in Sozialer Arbeit Aktuelle Tätigkeit Sozialarbeiter, Berufsbeistand sowie Gruppenleiter bei den Sozialen Diensten Zürich Bisherige Tätigkeiten Sozialarbeiter im Bereich Sozialhilfe; Berufsbeistand; Gruppenleiter in den Bereichen Sozialhilfe und Erwachsenenschutz Texte im Handbuch Handlungsfelder bei Beistandschaften, Eignung und Ernennung der Beistandsperson
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Autorinnen und Autoren
Verena Peter
dipl. Sozialarbeiterin FH, Ausbildung in Organisationsentwicklung, Coaching und Supervision Aktuelle Tätigkeit VERENA PETER consulting & entwicklung GmbH (selbständige Beraterin) Bisherige Tätigkeiten Leitung Institut Sozialarbeit und Recht an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit; Aufbau und Leitung Fachstelle Kinderschutz und Kindesschutzgruppe Kanton Luzern; Entwicklung und Koordination Begleitete Besuchstage Schweiz Texte im Handbuch Instrumente und Vorgehen im Kindes- und Erwachsenenschutz – Besonderheiten im Kindesschutz Daniel Pfister-Wiederkehr
Dipl. Sozialarbeiter, Paar- und Familientherapeut (zak), Psychotherapeut (SBAP), Supervisor (BSO) Aktuelle Tätigkeit Eigene Praxis für lösungs- und kompetenz-orientierte Beratung (u. a. kinderorientierte Mediation mit hochstrittigen Eltern); Coaching, Supervision und Organisationsberatung; Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen und Ausbildungsinstituten Bisherige Tätigkeiten Berater/Psychotherapeut (JFB Laufenburg, KJPD Rheinfelden, PfEF Aarau); zusätzliche selbständige Tätigkeit als Supervisor/Lehrsupervisor, Dozent und OE-Berater Texte im Handbuch Persönlicher Verkehr Daniel Rosch
Prof. (FH), lic. iur., dipl. Sozialarbeiter FH, MAS Nonprofit-Management Aktuelle Tätigkeit Dozent und Projektleiter an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, Institut Sozialarbeit und Recht; teilselbständiger Berater für Sozialrecht, gesetzliche Sozialarbeit und Nonprofit-Management; Rechtsberatungen Bisherige Tätigkeiten Leiter des Bereichs Soziales der Stadt Zofingen; Rechtsdienst Sozialhilfe Mitglied der kantonalen Vormundschaftskommission BL; Friedensrichter Birsfelden/Muttenz
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Autorinnen und Autoren
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Texte im Handbuch Einführung in den Kindes- und Erwachsenenschutz; Kindes- und Erwachsenenschutz als Berufsfeld der Sozialen Arbeit; Kindesschutz; Zivilrechtlicher Kindesschutz; Elemente des Erwachsenenschutzes; Handlungsfelder bei Beistandschaften; Fürsorgerische Unterbringung; Anhang I; Anhang II Simone Speich-Meier
lic. iur. Aktuelle Tätigkeit Juristische Mitarbeiterin bei den Sozialen Diensten Aarau, Sektion Abklärung und Beratung Bisherige Tätigkeiten Juristische Mitarbeiterin bei den Sozialen Diensten Aarau, Sektion Vormundschaftsbehördesekretariat; Mitglied der Kantonalen Vormundschaftskommission des Kantons Basel-Landschaft; Amtsvormundin Texte im Handbuch Praxis des Abklärungs- und Beweisverfahrens Patrik Terzer
Pat. Rechtsagent Aktuelle Tätigkeit KESB-Präsident bei der KESB Werdenberg Bisherige Tätigkeiten Amtsvormund (heute Berufsbeistand) Texte im Handbuch Die Beistandschaft Urs Vogel
lic. iur., dipl. Sozialarbeiter und -pädagoge FH, Master of Public Administration MPA idheap Aktuelle Tätigkeit Rechts- und Unternehmensberater, Lehrbeauftragter an verschiedenen Hochschulen Bisherige Tätigkeiten Stationäre Arbeit mit Kindern/Jugendlichen und psychisch behinderten Erwachsenen; Leiter Sozialamt; Vollamtlicher Dozent an der Hochschule Luzern Texte im Handbuch Mandatsführung; Entstehung Kindesverhältnis; Beistandschaften nach Art. 306 Abs. 2 ZGB
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Autorinnen und Autoren
Diana Wider
Prof. (FH), lic. iur., dipl. Sozialarbeiterin FH Aktuelle Tätigkeit Dozentin und Projektleiterin an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, Generalsekretärin der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES Bisherige Tätigkeiten Leiterin eines polyvalenten Sozialdienstes; Tätigkeit beim Bundesamt für Justiz Texte im Handbuch Persönlicher Verkehr Brigitta Wyss Chartois
lic. phil. (Sozialarbeit und Sozialpolitik) Aktuelle Tätigkeit Sozialarbeiterin und Leiterin der Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals Aarau Bisherige Tätigkeiten Sozialarbeiterin Abklärungen Erwachsenen- und Kindesschutz; Sozialarbeiterin Sozialhilfe; Sozialpädagogin in Jugendheim Texte im Handbuch Elterliche Sorge
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