Dossier 4 - Schutz des geistigen Eigentums

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Originale

Originale gestalten Zukunft – Technologie ermöglicht viele Wege

setzen Zeichen

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Dossier 4

Schutz des geistigen Eigentums Interviews mit Medien- und Rechtsexperten Fallbeispiele aus Alltag und Medien Meinungen von Schülerinnen und Schülern


Originale gestalten Zukunft – Technologie ermöglicht viele Wege

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1. Auflage Druckversion, Berlin 2013 Herausgeber: Helliwood media & education im fjs e.V. Bildnachweis: siehe Seite 30 Konzeption und Umsetzung: Helliwood media & education Redaktion und Design: Anja Monz, Julia Karnahl, Maik Wankmüller, Thomas Schmidt www.originale-setzen-zeichen.de © Helliwood media & education Die Themendossiers sind Teil der Initiative „Originale setzen Zeichen“ und wurden von Helliwood media & education in Zusammenarbeit mit Microsoft Deutschland entwickelt. Ziel ist, den Schutz des geistigen Eigentums unter einer pädagogischen Dimension für Jugendliche und Lehrkräfte zugleich darzustellen und zu diskutieren. Die einzelnen Beiträge wurden in Zusammenarbeit mit „jungvornweg“, einem auf Kinder- und Jugendkommunikation spezialisierten Verlag aus Dresden, von erfahrenen Autorinnen und Autoren und von jungen Redakteurinnen und Redakteuren erstellt. Aus Gründen des Datenschutzes und zum Schutz der Privatsphäre arbeiten alle Autorinnen und Autoren unter einem Pseudonym. Kontakt zu den einzelnen Personen kann unter Angabe der Pseudonyme über die zentrale Redaktion bei Helliwood aufgenommen werden. Alle Rechte vorbehalten. Der Rechteinhaber erlaubt, die Inhalte im schulischen Umfeld in unveränderter Form nichtkommerziell zu nutzen und zu vervielfältigen. Helliwood haftet nicht für mögliche negative Folgen, die aus der Anwendung des Materials entstehen.


Inhalt Jede Seite ©! Medienanwalt Dieter Nennen erklärt, wie man Ideen schützen lassen kann

Expertenkommentare 6

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Am Anfang war die Idee Alles Wissenswerte zum Thema auf einen Blick

Fallbeispiele 19

Music In The Cloud Cloud Services an der Schule

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Gefallener Stern Die Schriftstellerin Helene Hegemann in der Plagiatskritik

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Wofür stehe ich? Prominente Abschreiber

Kfz-Kennzeichen des 21. Jahrhunderts Schreckmomente eines anonymen Internetnutzers

Antwort vom Anwalt 7

Rechtsfreier Raum Internet? Warum es im Netz manchmal schwieriger ist, das Recht durchzusetzen

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Gefährliche Plagiate Mögliche Folgen bei der Nutzung von Plagiaten

Studieren ohne Kopieren? Sind Kopien für den Unterricht rechtswidrig?

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Klonen … Warum das Recht manchmal hinter der Technik herhinkt

Verschwiegen und gekürzt Wenn Hersteller wichtige Informationen unterschlagen

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Fake im globalen Dorf Lügen auf Twitter

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Autor im freien Fall Jeder zweite Student schummelt

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Lohnenswertes Klonen Ohne Individualität entstehen keine wertvollen Netz-Inhalte

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Die junge Sicht 10

Wer (richtig) sucht, der findet! Fluch und Segen der Suchmaschine

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Angepinnt! Das Prinzip Pinterest 27

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30-Minuten-Pizza Warum wir für Pizza bezahlen, aber nicht für Musik

121 Jahre im Blog Ein Kriegstagebuch im Netz

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Der Blogger vom Kirchentor War Luther der erste Blogger?

Meine Vision Was Teilen wirklich bedeutet

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Aktiv und gerecht Geisiges Eigentum auf Facebook

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Feibeuter der Kunst Literaturpiraten sind Kunstbanausen

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Denkanstoß eines Musikers Ein Musiker ärgert sich über Musikklau

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T.E.A.M? Die Verlässlichkeit von Wikipedia

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Lösch das! Probleme von Partyfotos

Inhalt

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Alles auf einen Blick

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Interviews

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Interview


Jede Seite ©! Ein Gespräch über den Schutz von Ideen

Ich könnte diese Idee aber nicht allein umsetzen, sondern müsste sie potenziellen Partnern und Förderern verraten. Wie kann ich verhindern, dass mir diese Idee gestohlen wird? Ideen sind grundsätzlich nicht geschützt. Das muss auch so sein, ansonsten wäre Fortschritt nicht denkbar. Ihre Idee kann also jeder nutzen – aber die konkrete Umsetzung Ihrer Idee kann geschützt sein durch das Urheberrecht. Wenn ich aber meine Idee noch gar nicht umgesetzt habe? Wahrscheinlich haben Sie schon einen Text geschrieben, vielleicht ein optisches Konzept oder Entwürfe einer Programmierung entwickelt. Solche „Ausformungen“ einer Idee in Gestalt konkreter Leistungen können über das Urheberrecht Schutz erfahren. Trotzdem: Sobald ich jemandem von meiner Idee erzähle, könnte sie legal gestohlen werden? Nicht ganz. Wenn Sie auf jemanden mit dem Ziel einer Zusammenarbeit zugehen, dann entsteht eine Art vorvertragliches Rechtsverhältnis. Und dadurch übernimmt der andere auch Pflichten: Schutz- und Obhutspflichten nennen wir Juristen das. Was bedeuten diese Pflichten? Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Ein Modedesigner ist während einer Messe mal auf einen Vertreter einer Airline zugegangen und hat ihm einen neuen Designvorschlag für die Uniformen der Stewardessen überreicht. Er fand die alten nicht schön und hatte deshalb schon vor der Messe neue Entwürfe gemacht. Die Airline hat diese Vorschläge später tatsächlich umgesetzt – ohne allerdings mit dem Designer zu arbeiten. Das war nicht zulässig, hat das Gericht entschieden. Die Airline war aufgrund des vorvertraglichen Rechtsverhältnisses zur Geheimhaltung des Designvorschlags verpflichtet. Das heißt, meine potenziellen Partner dürften meine Idee nicht einfach ohne mich umsetzen? Es gibt zumindest Gerichte, die Ihrer Klage Recht geben könnten. Es kann aber auch sein, dass das Gericht anders entscheidet? Genau so ist es. Wenn Sie sicher sein wollen, dann lassen Sie sich eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben. Darin müssen sich Ihre Partner verpflichten, die Idee nur mit Ihnen zusammen umzusetzen, oder eben „Stillschweigen zu wahren“. Müsste ich diese Erklärung beglaubigen lassen – von einem Notar zum Beispiel? Nein, das müssen Sie nicht. Eine Geheimhaltungserklärung, die

Es gibt auch Verlage oder Firmen, die Geheimhaltungserklärungen nicht unterschreiben. Was mache ich dann? Wenn Sie Ihrem Gegenüber dennoch Ihre Idee unterbreiten wollen, dann sollten Sie auf jeder Seite Ihres Ausdrucks unten ein kleines ©-Zeichen setzen, dahinter Datum, Ihren Vor- und Hausnamen und „streng vertraulich“. Und: Soweit Sie Ihre Idee zumindest teilweise ausgearbeitet und niedergeschrieben haben, sollten Sie diese Entwürfe bei einem Anwalt hinterlegen. Hierzu gehören z. B. Text-, Konzept- oder Gestaltungsentwürfe, Sendeformate für die Filmbranche, Notationen oder Aufnahmen in der Musik. Ein Urheberrecht entsteht ja automatisch im Zeitpunkt der Schöpfung. Durch die Hinterlegung sind Sie auf der sicheren Seite und können den Schöpfungszeitpunkt nachweisen. Wenn nachher jemand behauptet, Sie hätten von ihm geklaut, zaubern Sie die anwaltliche Bestätigung über den Hinterlegungszeitpunkt hervor. Der Richter muss dann „nur“ noch darüber entscheiden, dass Ihre Entwürfe eben nicht bloß alltäglich, banal und durchschnittlich sind, sondern urheberrechtlich geschützt. Und warum der Hinweis „streng vertraulich“ auf jeder Seite des versandten Ausdrucks? Es gibt eine Vorschrift, die besagt, dass die unbefugte Verwertung oder Mitteilung anvertrauter Vorlagen strafbar ist. Der Hinweis auf die Vertraulichkeit führt Ihrem Gegenüber die Notwendigkeit der Geheimhaltung vor Augen. Die Winklevoss-Zwillinge haben sich viel Geld erstritten, weil sie nachweisen konnten, dass sie ursprünglich die Idee zu Facebook hatten. Das war in den USA. Wäre das in Deutschland auch möglich gewesen? Nun, ich müsste mir diesen Fall genauer angucken. Aber auch hier gilt: Wenn jemand hinter dem Rücken seiner Geschäftspartner die gemeinsame Idee umsetzt, dann darf er das aus vertragsrechtlichen Gründen nicht. Erst recht darf er die gemeinsam erarbeitete Programmierung nicht unabgesprochen allein nutzen. Software ist nämlich auch durch das Urheberrecht geschützt. StudiVZ sah Facebook anfangs auch sehr ähnlich. Das stimmt, es sah ähnlich aus. Die bloße Gestaltungsidee allein ist aber nicht geschützt. Sonst hätte Facebook ja die absolute MonopolStellung z. B. hinsichtlich Farbauswahl und Layout. Urheberrechtlich geschützt sind „Gebrauchsgestaltungen“ auch erst bei einer deutlich über dem Durchschnitt liegenden kreativen Schöpfung.

dieter nennen ist Medienanwalt und professor für medienwirtschaft an der rheinischen fachhochschule köln.

Interview

Herr Nennen, nehmen wir mal an, ich hätte die zündende Idee zu einem sozialen Netzwerk, das Facebook Konkurrenz machen könnte. Okay.

zu Beweiszwecken schriftlich abgefasst sein sollte, mit der Unterschrift Ihrer potenziellen Partner reicht.

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Die Umsetzung von Ideen schützt das Urheberrecht. Aber was schützt die Ideen selbst? Eine Idee schützen zu lassen, ist gar nicht so einfach. Wie es trotzdem geht, erklärt Dieter Nennen. Er ist Medienanwalt und Professor für Medienwirtschaft an der Rheinischen Fachhochschule Köln.

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Kfz-Kennzeichen des 21. Jh. Schreckmomente eines Internet-Nutzers

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Expertenkommentar

Die IP-Adresse ist für die Verfolger von illegalen Downloads das Beweisstück Nummer 1 zur Überführung unrechtmäßigen Herunterladens. Unser anonymer Internet-Nutzer ist kein illegaler Downloader. Dafür ein Anfänger in Sachen IP-Wissen. In seinem Kommentar lest ihr, wie erschrocken er darüber war, seine IP-Adresse ganz simpel im Internet zu finden. Und darüber, was sonst noch im Netz über ihn stand.

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Ich downloade nicht illegal. Ich kaufe meine mp3 im Online-Shop, Filme leihe ich in der DVthek, und Computerprogramme gibt’s im Netz zu Hauf als Freeware. Meine IP braucht niemand. Meine IP wäre ja sowieso versteckt in diesem kleinen schwarzen Kasten irgendwo hinterm Schreibtisch, unter Kabelstrunk und Staubflusenfell. Dachte ich, bis gestern. Bis gestern war die IP-Adresse für mich so ein Ding für Informatiker, und für das Anschlussfachpersonal meines DSL-Anbieters. So eine mehrstellige Zahlenreihe eben, so wichtig für mein Leben, wie die Farbe des Telefonkabels fürs Telefonieren: Hauptsache Internet ist da. Wie gesagt, bis gestern. Gestern wollte ich rausfinden, wie ich rausfinde, wie meine IP ist. Einfach mal googeln. Einfach mal eingeben „wie IP finden“. Es genügte das Wort „wie“ und Google ergänzte: „Wie ist meine IP“.

Ein Klick auf die Seite www.wieistmeineip.de und da stand sie: 79.240.231.195. Nicht nur das. Es stand da, welches Betriebssystem ich nutze, welchen Browser in welcher Version, welchen Provider. Und was ich zuletzt bei Google eingegeben hab‘. Auf www.wie-ist-meine-ip.net fand ich meine Bildschirmauflösung. Die Seite www.utrace.de zeigte mir auf einer Google-Maps-Karte, dass ich gerade in Dresden sitze. Bis gestern wusste ich nicht – oder es war mir egal, ich weiß es nicht mehr – was der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière meinte, als er 2010 sagte: Die IP-Adresse sei heute so etwas wie „das Kfz-Kennzeichen des 21. Jahrhunderts“. Seit gestern kenne ich übrigens auch die Seite www.youhavedownloaded.com.


Rechtsfreier Raum Internet?

Darunter befinden sich beispielsweise Beiträge von Politikern [1], Interessenverbänden [2] und Jugendschutzeinrichtungen [3]. Beiträge von Juristen hingegen findet man weniger häufig. … und dies ist auch nicht verwunderlich. Es ist geradezu selbstverständlich, dass auch das Internet und das Handy von der bestehenden Rechtsordnung erfasst sind, d.h. die in diesen rechtlichen Regeln aufgestellten Grundsätze gelten grundsätzlich auch für die modernen Kommunikationsmittel. Dies gilt für strafrechtliche Vorschriften ebenso, wie für das Urheberrecht. Es ist nicht zu bestreiten, dass mit dem Beginn der technischen Entwicklung des Internets, als ein Medium mit breiter Reichweite, zu Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts völlig neue Phänomene und rechtliche Fragestellung aufgeworfen wurden. Für den aktiven Nutzer des Mediums hat die Anwendung der bestehenden Gesetze zuweilen auch skurrile Seiten, wird doch häufig der in gesetzlichen Regelungen verwandte Begriff der „Schrift“ auch auf dieses neue Medium angewandt. Indes kann man feststellen, dass die Rechtsordnung diese neuen Herausforderungen – zum Teil vielleicht mit nicht völlig unumstrittenen und auch noch nicht alle Facetten abdeckenden Regelungen – in den Griff bekommen hat. Analysiert man die eingangs erwähnten Beiträge in inhaltlicher Hinsicht etwas genauer, stellt man fest, dass in diesen in aller Regel nicht die fehlenden gesetzlichen Regelungen, sondern vielmehr die Schwierigkeiten bei deren Durchsetzung thematisiert werden. Diese resultieren meist aus dem Umstand, dass sich hier das World-Wide-Web und die jeweiligen staatlichen Gesetze gegenüberstehen. Was in dem einen Land verboten ist, kann in

einem anderen durchaus zulässig sein. Das Internet nimmt keine Rücksicht auf die unterschiedlichen Kultur- und Rechtskreise, die die Ursache für unterschiedliche gesetzliche Regelungen bilden. Zur Verdeutlichung mögen zwei Beispiele dienen. Die Verbreitung von Kinderpornografie ist nahezu weltweit geächtet und steht in vielen Ländern unter Strafe – aber eben nur „nahezu weltweit“. So lange es Staaten gibt, die sich, aus welchen Gründen auch immer, diesem Konsens entziehen, werden diese das Einfallstor für solche Inhalte in das Internet sein. Nach der Rechtsordnung in Deutschland sind die Verbreitung verfassungswidrigen Gedankengutes und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (z.B. Hakenkreuzen) grundsätzlich verboten und mit Strafe bedroht. Hier besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der deutschen Geschichte und diesen Regelungen. Demgegenüber wäre etwa ein solches Verbot als fundamentaler Verstoß gegen die Grundsätze der Meinungsfreiheit etwa in den USA völlig undenkbar. Das wohl einzige Mittel, den bestehenden, nationalen gesetzlichen Verboten Wirkung zu verleihen, besteht darin, den Zugang zu solchen Inhalten etwa durch den Einsatz technischer Sperren effizient zu unterbinden. Es liegt auf der Hand, welche Problemstellung mit einer solchen Verfahrensweise verbunden ist. Man stelle sich nur einmal vor, jeder Staat würde die nationalen Gesetze, bezogen auf das Internet, in der Art und Weise durchsetzen, dass verbotene Inhalte durch Sperren im eigenen Land nicht mehr zugänglich wären. Das World-Wide-Web würde sehr schnell zu einem allenfalls Nation-Wide-Web mutieren – was wohl das Ende des Mediums wäre. RS 21.04.2009

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Antwort vom Anwalt

Ist das Internet ein rechtsfreier Raum? Gibt man diese Frage in eine bekannte Internet-Suchmaschine ein, so erhält man fast 27.000 Hits auf Angebote, in denen diese Frage thematisiert und diskutiert wird – und jeden Tag werden es mehr.

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Gefährliche Plagiate

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Antwort vom Anwalt

Es erscheint verlockend, einen Kinofilm, der in den deutschen Kinos noch nicht angelaufen ist, mit Bier und Chips ausgestattet auf dem heimischen Sofa liegend, unter Nutzung der eigenen Surround-Anlage im Freundeskreis zu „genießen“.

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Also wird er rasch aus dem Internet geladen, auf dem lokalen Trödelmarkt, in Polen oder Tschechien gekauft. Doch das böse Erwachen kommt – und das zwangsläufig. Da das Bild in aller Regel in einem Kino von der Leinwand mit einem handelsüblichen Camcorder abgefilmt wurde, muss man eben damit leben, dass von Zeit zu Zeit einer der anderen Kinobesucher aufsteht und durch das Bild läuft, weil er zur Toilette muss oder Nachschub an Popcorn besorgen will. Und dann der Ton: Natürlich sprechen alle, die vor dem heimischen Bildschirm sitzen fließend englisch und können sowohl der Handlung folgen, als auch sämtliche Gags verstehen. Hilfreich ist, dass man durch das neben dem eigentlichen Filmton auf der Tonspur aufgenommene Gelächter der übrigen Kinobesucher deutlich auf die Stellen hingewiesen wird, an denen man lachen muss. Nur ärgerlich, dass der Nebenmann des Filmenden offensichtlich eine starke Erkältung hatte und permanent in die Dialoge niest und schnäuzt. Da ist es ein reines Glück, dass von Surround-Effekt keine Rede sein kann – denn Nase putzen über fünf Kanäle? Doch in vielen Fällen bleibt es nicht bei bloßer Genusseinschränkung. Leicht wird es – wie im Falle des USB-Sticks [4] oder des TShirts mit dem Krokodil, das zwar nur fünf Euro gekostet hat, aber nach der ersten Wäsche auf etwa die Hälfte seiner ursprünglichen Größe geschrumpft ist – ärgerlich. Hält sich der persönliche Schaden in diesem Falle noch in überschaubaren Grenzen, kann er auch größere Ausmaße annehmen. Als Beispiel sei das aus dem Internet heruntergeladene Computerspiel genannt. Der Fall, dass diese Software mit Viren verseucht ist, ist hier noch der „harmlose“, obwohl er zur Folge haben kann,

dass eigene Daten beschädigt oder verloren gehen oder der eigene Rechner unbrauchbar wird. Häufig ist diese Software indes mit sogenannter Spy Software versehen, die die auf dem Rechner gespeicherten Daten, insbesondere Kennwörter, an den „Lieferanten“ übermitteln. Die Folge ist unter Umständen nicht nur die Überflutung des eigenen Rechners mit Spams. Ausgespähte Kennwörter oder Bankverbindungen können für Bestellungen auf Kosten des Rechnerbesitzers bis hin zu direkten Abbuchungen von seinem Bankkonto genutzt werden. Aber es kann auch gefährlich werden. Man denke nur an die Plagiate sicherheitsrelevanter Bauteile für Mofas, Mopeds, Motorräder oder Autos, die im entscheidenden Moment ihren Dienst verweigern und damit Ursache von zum Teil schweren Unfällen sind. Oder das nachgemachte Medikament, dass zwar den gleichen Namen auf der Verpackung trägt wie das Original, in Wirklichkeit aber nur eine eingeschränkte oder gar keine Wirkung hat. Natürlich taucht dann immer wieder das Argument auf, dass die Originale wesentlich teurer seien als die Plagiate und die Hersteller von Originalen erhebliche Gewinne machen. Wer glaubt, dass die Zielsetzung der Hersteller und Vertreiber von Plagiaten sozialer Natur sei, irrt. Sie umgibt keinesfalls die Aura eines Robin Hood oder der Piraten, wie wir sie aus den Hollywood Filmen der 50er und 60er Jahre kennen. Sie wollen nicht den Armen helfen oder für das Gute kämpfen – sie wollen schlicht „Kohle“ machen und das auf Kosten anderer. Und das trifft nicht nur die Hersteller von Originalen, sondern auch diejenigen, die diese Produkte kaufen. Ein scheinbares Schnäppchen erweißt sich hier häufig als Bumerang. RS 24.03.2009


Klonen ...

Kreativität schafft geistiges Eigentum. Geistiges Eigentum bedarf zur Sicherung kultureller Vielfalt des aktiven Schutzes. Schutz geistigen Eigentums wird gewährleistet durch seine gesellschaftliche Akzeptanz. Daher bestimmt jede Gesellschaft durch das Maß des Schutzes geistigen Eigentums über den Grad der Vielfalt ihres kulturellen Angebotes. Volkswirtschaften, die ihre Einkünfte nicht aus der Verwertung natürlicher Ressourcen erzielen können, sind unter anderem auf die intellektuellen Fähigkeiten ihrer Bevölkerungen angewiesen. Intellektuelle Fähigkeiten schaffen geistiges Eigentum. Geistiges Eigentum schafft volkswirtschaftliche Werte – geistiges Eigentum schafft Arbeitsplätze. Geistiges Eigentum muss sowohl unter kulturellen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten geschützt werden, da seine Verletzung nicht nur gegen den Einzelnen, sondern die Gesellschaft insgesamt gerichtet ist. Dazu bedarf es wirksamer rechtlicher Rahmenbedingungen ebenso wie der effizienten Überwachung der Einhaltung dieser gesellschaftlichen Regeln. Die technische Entwicklung schreitet mit einer Geschwindigkeit fort, die es dem Gesetzgeber kaum ermöglicht, Schritt zu halten. Die Folge: Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden nicht in jedem Fall ein solides Fundament zum Schutze geistigen Eigentums. Auch sind im Zeitalter grenzüberschreitender Datenleitung ohne Schranken nationale Regelungen kaum mehr geeignet, einen wirksamen Schutz zu gewährleisten. Unterschiedliche

(wirtschaftliche) Interessenlagen der Beteiligten einerseits und unterschiedliche kulturelle Hintergründe auch in den europäischen Gesellschaften führen immer wieder zum „kleinsten gemeinsamen Nenner“. Die Folge: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden den Anforderungen nicht mehr gerecht. Die Überwachung der bestehenden rechtlichen Regelungen wird immer schwieriger und dies gilt sowohl in technischer als auch in tatsächlicher Hinsicht. Das Internet bietet in gewissem Umfang eine Form der Anonymität, überschreitet Grenzen und Kontinente und macht es jedenfalls ungleich schwerer, dem Urheberrechtsverletzer habhaft zu werden. Der Akzeptanz von geistigem Eigentum in der Gesellschaft kommt daher im Zeitalter des Internets eine ungleich höhere Bedeutung zu als zu Beginn des Buchdrucks. Machten damals technische Gegebenheiten eine Urheberrechtsverletzung schwierig, wenn nicht unmöglich, so sind diese Hindernisse heute für fast jeden beseitigt. Nicht das Können, sondern das Wollen jedes einzelnen Mitglieds einer Gesellschaft entscheidet über den Umfang des Schutzes geistigen Eigentums. Indes sind Defizite in diesem Bereich unverkennbar, die Variationsbreite der Urheberrechtsverletzungen ist schier unüberschaubar. Als Erklärung für diese Entwicklung kann nur dienen, dass die einleitenden Einsichten offensichtlich auf der Datenautobahn der hohen Geschwindigkeit und zum Nachteil der Gesellschaft insgesamt zum Opfer gefallen sind. [Vgl. S. 26] RS 12.01.2009

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Antwort vom Anwalt

... darf sich nicht lohnen!!! Die Begriffe Original und Urheber sind keineswegs angestaubt, denn auch im Zeitalter der Datenautobahnen und der digitalisierten Gesellschaft gilt: Kulturelle Vielfalt einer Gesellschaft ist Ausdruck ihrer Kreativität.

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Wer (richtig) suchet, der findet!

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Die junge Sicht

Sie kennen die Antworten auf fast alle unsere Fragen. Neben dem Schreiben von E-Mails gehören sie zur zweitbeliebtesten Tätigkeit im Web: Die Suchmaschinen. Suchmaschinen haben heutzutage Medien wie Lexikon, Wörterbuch,

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Neulich unterhielt ich mich mit einer Freundin. Sie war plötzlich fest davon überzeugt Lungenkrebs zu haben. Als ich sie daraufhin fragte wie sie denn darauf komme, erklärte sie mir, dass sie eben die typischen Symptome dafür aufweise. Weil sie endlich wissen wollte, was mit ihr los war, sie aber nicht zum Arzt gehen wollte, setzte sie sich an den Computer und tippte ihre Krankheitssymptome in eine Suchmaschine. Als sie mir das erzählte, klingelten bei mir sofort die Alarmglocken. Ich hatte schon oft erlebt, dass sich jemand nach der Internetrecherche unnötig „krankdenkt“. Doch was ist eigentlich so gefährlich daran, Symptome im Internet zu suchen? Dazu ist es wichtig zu verstehen, wie so eine Suchmaschine funktioniert. Gebe ich auf Internetsuchdiensten wie z. B. Microsofts Bing einen Suchbegriff ein, werden mir innerhalb weniger Sekunden bereits die ersten Ergebnisse geliefert. In dieser Zeit hat Bing aber nicht – wie man vielleicht vermuten könnte – das ganze Internet durchforstet, um Treffer zu liefern. Stattdessen arbeiten Suchmaschinen wie Bing mit einem sogenannten „Index“. Der Index ist zu vergleichen mit einem Stichwortverzeichnis, welches sich in Büchern finden lässt. In diesem Index befinden sich aber keine Seitenzahlen, sondern Internetadressen, auf denen ein bestimmtes Stichwort auftaucht. Anders als beim Buch wird der Index aber nicht von Menschen, sondern von Programmen erstellt. Diese Programme durchforsten Tag und Nacht das Internet, um noch nicht aufgelistete Dokumente inklusive der Stichwörter zu finden. Die Arbeit einer Suchmaschine besteht also im Wesentlichen aus drei Teilen: Informationen sammeln, indizieren und auswerten. Nun nahm meine Freundin wahrscheinlich an, dass die ersten Treffer gleich die besten sind, weshalb sie beim Suchen nach bestimmten Krankheitssymptomen beispielsweise schnell die Antwort finden müsste. Dies stimmt aber so nicht, denn die Reihenfolge wird bei indexorientierten Suchmaschinen lediglich von einem Programm, dem „Robot“, entschieden. Dazu nimmt

Telefonbuch usw, beinahe abgelöst. Aber: Sie zu verstehen und richtig zu nutzen ist die erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Recherche.

der Robot eine Bewertung des Index‘ vor. So kommt es, dass Dokumente, in denen der Suchbegriff öfter auftritt, weiter oben stehen. Gibt man mehrere Begriffe ein, so werden zuerst die Ergebnisse gezeigt, in denen sich möglichst alle Suchbegriffe befinden. Dieses sogenannte „Ranking“ ist das wichtigste Merkmal einer Suchmaschine, denn: Je besser sie für uns relevante Ergebnisse zeigt, desto häufiger möchten wir sie nutzen. Um erfolgreich im Internet zu suchen, sollte man also darauf achten, die Suchanfrage möglichst kurz und präzise zu formulieren. Von Krankheitssymptomen suchen ist generell abzusehen, weil beispielsweise bei dem Begriff „Bauchschmerzen“ natürlich auch mehr oder weniger seriöse Artikel zu schlimmeren Krankheiten auftauchen, teilweise eben sogar direkt am Anfang. Diese Abfrage ersetzt keineswegs einen Arztbesuch! Zudem ist der Suchbegriff „Bauchschmerzen“ viel zu unspezifisch. Übrigens: Wie sich später herausstellte, hatte meine Freundin gar keinen Krebs, sondern lediglich eine Allergie. Hilfreich für die Internetrecherche sind auch sogenannte Suchoperatoren. Hier ist eine Auswahl von Befehlen, die man beim Suchen mit Hilfe von Suchmaschinen verwenden kann: ▪ define:buch – Sucht nach Definitionen des Wortes „Buch“ ▪ Hund:pdf – Sucht nach pdf-Dokumenten zum Thema „Hund“ (auch andere Formate möglich) ▪ movie:Schlümpfe Berlin – Sucht nach dem Kinoprogramm zum Film „Die Schlümpfe“ in Berlin ▪ author:Regine Rina – Sucht nach Dokumenten, die von „Regina Rina“ stammen ▪ Hund AND Maus / Hund + Maus – Sucht nach Texten, in denen beide Begriffe vorkommen ▪ Hund OR Maus – Sucht nach Texten, in denen einer der beiden Begriffe vorkommt ▪ Hund AND NOT Maus / Hund - Maus – Schließt den Begriff „Maus“ aus der Suche aus jr 16.07.2012


Das Wort „Pinterest““ ist ein Neologismus aus „Pinnwand“ und „Interessen“. Genau das erklärt, was man auf Pinterest machen kann: Auf der englischen Website ist es möglich, eine private oder öffentliche Pinnwand zu führen. Anders als bei anderen Netzwerken, stehen dabei die Bilder und Videos im Vordergrund. Die Handhabung von Pinterest ähnelt dem Facebook-Gefällt mir-Button. Gepinnte Funde können von anderen kommentiert und erneut gepinnt, also repinned, werden. Man kann unterschiedliche Boards erstellen, auf denen die Pins platziert und geordnet werden. Pinterest lebt also von den Aktionen der Nutzer: Davon, dass immer neue Bilder außerhalb der Plattform gepinnt werden sowie davon, dass Pins von anderen in die eigene Sammlung aufgenommen werden. Nach eigener Angabe soll der eigentliche Schwerpunkt beim Shoppen liegen, weshalb Pinterest ursprünglich unter die Kategorie „Social Shopping“ fiel. Das scheint bisher gut zu klappen, denn der der Großteil der Nutzer von Pinterest ist weiblich. Wer sich an den Gefällt mir-Button von Facebook gewöhnt hat, wird sich schnell mit dem Pin-it-Prinzip anfreunden. Auf den ersten Blick erscheint das „social bookmarking“ praktisch. Außerdem sieht so ein Pinterest-Board mit seinen Lieblingszeichnungen oder Büchern viel schöner aus, als in der Lesezeichenleiste. Aber zwischen den beiden Buttons besteht ein Unterschied. Der Facebook-Button wird selbst eingefügt, während man mit dem Pin-it Button sämtliche Bilder einer Website pinnen kann, ohne dass eine zusätzliche Installation nötig ist. Da stellt sich mir die Frage, wie weit man das unter Kontrolle behalten möchte. Es ist nicht leicht, den Überblick zu behalten, über das, was möglich ist, und das, was man wirklich tun sollte. Denn grundsätzlich gilt: Wer die „Gefällt mir“, oder „Twittern“ Funktion auf seiner Website anbietet, erklärt sich dazu bereit, dass die Daten geteilt werden. Das Problem ist: Mit „pin it“ kann man theoretisch alles pinnen. Klar ist, dass Inhalte, die urheberrechtlich geschützt

sind, nur mit Einwilligung der Inhaber vervielfältigt werden dürfen – das gilt auch für‘s Pinnen und schließt neben Bildern auch Videos, Zeichnungen und Texte ein. Wird nun etwas, das ursprünglich schon rechtswidrig ist, geteilt, haftet man automatisch mit. Auf den ersten Blick mag das sehr verwirrend sein, aber es hilft, sich vorzustellen, dass Teilen eben nicht gleich Teilen ist. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, seine Daten zu teilen. Die Art des Teilens entscheidet über die Art einer etwaigen Haftung: ▪ Teilen durch Verlinken: relativ geringes Risiko, weil Verweis auf Ursprung – ist erlaubt ▪ Teilen durch Kopieren: benötigt immer Erlaubnis, auch wenn Quelle genannt ist. Haftung, sobald Rechtsverletztung ▪ Teilen durch Einbinden: wird ähnlich wie Kopie behandelt, auch nur mit Erlaubnis möglich.

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„Gefällt mir“, „Teilen“ oder „Twittern“: Wenn man im Netz auf etwas stößt, das man seinen Freunden zeigen möchte, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Zusammengefasst werden sie anschließend für Freunde nachvollziehbar auf der Pinnwand. Seit der Entwicklung sozialer Netzwerke denkt man bei dem Wort „Pinnwand“ an viel mehr als an ein Brett aus Kork mit bunten Post-It’s. Seit Anfang 2010 gibt es eine neue Form dieser Darstellung: Pinterest. Denn heute ist die eigene Pinnwand ein Platz zur Selbstdarstellung, dem Hinterlassen von Nachrichten und vieles mehr.

Die junge Sicht

Angepinnt!

Bei Pinterest verhält sich das so: Pinterest erstellt von gepinnten Bildern Kopien. Das bedeutet, dass auch hier streng genommen eine Einwilligung der Urheber vorliegen muss und man bei einer etwaigen Rechtsverletzung haftet. Es gilt also: möglichst immer nur Auszüge teilen, keine ganzen Texte. Das ist gut zu wissen, hilft mir aber leider wenig bei der Frage, ob ich Pinterest nutzen sollte oder lieber die Finger davon lasse. Denn: Auch wenn die Risiken bekannt sind, erfreut sich social bookmarking, wie es auf Pinterest möglich ist, weiterhin großer Beliebtheit. Warum denn auch nicht, schließlich ist das eine gute Lösung, um einer Seite oder einem Produkt die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.

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Unklar ist jetzt noch immer: Verletze ich mit der Nutzung von Pinterest nun Urheberrecht, oder nicht? Immerhin bleibt die ursprüngliche Quelle mit einem Klick stets erreichbar, also müsste das Pinnen doch theoretisch erlaubt sein – oder? Egal wo oder was man pinned, liked, oder twittert: Solange man bei Inhalten fremden Ursprungs immer die Quellen angibt, sollte niemand etwas dagegen haben. Die Quellenangabe ist nur fair, immerhin ist die Grundidee von Pinterest klasse und sollte weiterentwickelt werden. Ich stelle mir aber folgende Frage: Sollte man nun, bevor man in einer derartigen Grauzone wandert, doch lieber bei dem Brett aus Kork bleiben? Oder sind die Vorteile, die Dienste wie Pinterest & Co größer und die Quellenangabe entschädigend? JR 29.05.2012


Die junge Sicht Originale setzen Zeichen 12

30-Minuten-Pizza Max sitzt vor dem Computer in seinem Zimmer. Seine Eltern sind seit dem Morgen unterwegs und werden erst in einigen Stunden zurück sein. Er will die Gelegenheit nutzen, um die Musik mal wieder laut aufzudrehen. Die Musikalben auf seinem Computer hat er jedoch bereits zu oft gehört. Er entschließt sich deshalb, ein neues Album herunterzuladen. Bei einem Blick auf die Uhr stellt Max fest, dass es bereits Mittagszeit ist. Er öffnet daher zuerst eine Bestellseite für Fastfood. Dort entscheidet er sich für seine Lieblingspizza im indischen Stil mit Hühnchen und Curry und für ein kaltes Getränk. Bis zur Lieferung wird es noch etwa 30 Minuten dauern. Max legt sich sofort einen Zehner bereit, um später den Lieferanten zu bezahlen. Danach öffnet er eine Webseite, die Downloads von Musik anbietet. Das neue Album von David Guetta wird empfohlen. Er entscheidet sich schnell dafür, dieses Album heute laut zu hören. Dann schaut Max auf den Preis von knapp 10 Euro. Das ist ihm zu viel! Schnell öffnet er eine andere Webseite. Gott sei Dank kostet das Album hier nichts! Schaut man sich die Situation einmal genau an, fällt auf, wie paradox sie ist: Wenn es darum geht, dem Pizzalieferanten zehn Euro

zu bezahlen, dann gibt es keinen Protest. Geht es jedoch um ein Musikalbum, dann sind zehn Euro plötzlich viel zu viel Geld. Dabei stecken in der Produktion der verschiedenen Songs sehr viel mehr Ideen, Schweiß und schlaflose Nächte als in der Zubereitung einer Pizza! Wenn man es genau nimmt, dann ist der Download der Musik auch „faster als Fastfood“. Nach einem Klick und wenigen Minuten Wartezeit ist das Album auf dem eigenen Rechner, wohingegen die Lieferung der Pizza etwa eine halbe Stunde dauert. Der Nutzen der Pizza ist auch begrenzt, da nach dem Verspeisen davon nichts übrig bleibt. Doch ein Album bleibt Jahre erhalten und kann jederzeit angehört werden. Wieso also diese unterschiedliche Wertschätzung, wenn es um zehn Euro geht? Der Grund kann doch nicht der sein, dass eine Pizza satt macht und man von guter Musik nicht genug bekommen kann?! Auf jeden Fall scheinen Musikalbum und 30-MinutenPizza im Kopf des Verbrauchers irgendwie nicht vergleichbar zu sein … JS 12.09.2011


Meine Vision Ja, ich möchte, dass du meine Vision teilst – aber doch nicht so! Teilen? Ja! Teilen soll man! Das lernt man schon von Anfang an. Man lernt es schon im Kindergarten und in der Schule und insbesondere wenn man Geschwister hat und mit ihnen aufwächst, dann wird man erinnert an das Teilen.

Klar ist auch: Die Leute fragen Unterhaltung nach, weil sie sich von ihrem stressigen Alltag ablenken wollen. Die Anfrage besteht und es ist das Internet, das sich als Plattform für alle Formen von unterhaltsamen Inhalten anbietet. Es macht eine schnelle Verbreitung möglich und spricht gleichzeitig ein breites Publikum an. Doch neben solchen Chancen gibt es einige nicht legale Entwicklungen, die die Harmonie stören: Werke werden kopiert und meist in schlechterer Qualität zur freien Verfügung gestellt. Es erreicht uns schon lange nicht mehr nur noch das Original! An die Konsequenzen für zukünftige Entwicklungen denkt aber anscheinend bisher kaum einer. Der einfache Zusammenhang des Gebens und Nehmens existiert so nicht mehr. Die Meinung des Künstlers gegenüber seinem Publikum ist klar: „Ja, ich möchte, dass du meine Vision teilst, aber doch nicht so und vor allem nicht zu diesem Preis!“ Das Risiko, das man als Künstler bereits heute und wohl auch in Zukunft weiterhin eingeht, wird irgendwann nicht mehr tragbar sein. Je mehr die Kopien „boomen“, desto mehr verdrängen sie die Originale und desto geringer ist die Wertschätzung für den Künstler. Wo bleibt dann also der Anreiz die Welt weiter zu „bespaßen“? Warum innovativ, kreativ, produktiv sein und sich Gedanken machen um neue Originale? Warum Ideen produzieren, wenn es sich doch einfach nicht lohnt und man es sich v.a. auch gar nicht mehr leisten kann. Auf welche Ebene reduziert sich der Wert von geistigem Eigentum? Stellt man sich dann vor, dass sich irgendwann keiner mehr erbarmen wird und sich keiner mehr hauptberuflich mit neuen Ideen auseinander setzen will bzw. kann: Was wäre das für eine langweilige Zeit? Doch gibt es überhaupt noch Rettung? Wie kann

Und wenn es nicht anders geht, dann wird auch die Idee der „Kultur-Flatrate“, als verpflichtende Pauschalabgabe, die dann unter ALLEN Internetnutzern aufgeteilt sein muss und den Künstlern zu Gute kommen soll, in Betracht gezogen. Dann ist es wieder so weit, dass man gezwungen wird zum Teilen: Ganz genauso wie damals im Kindergarten! JS 11.08.2011

Die junge Sicht

Klar ist: Die Produktion eines Songs hat hohe Kosten verursacht. Ein Buch zu schreiben hat viel Zeit in Anspruch genommen und gerade bei der Entstehung eines Films werden diese beiden Aufwandsfaktoren noch vereint. Der Künstlererlös liegt einzig und allein im Verkauf des fertigen Produkts, denn von reiner Begeisterung kann der Kreative nicht leben. Deswegen verkauft er seine CD, sein Buch oder seine DVD.

man die negative Entwicklung stoppen und damit bewirken, dass sich die Grauzone der Urheberrechtsverletzungen nicht noch ausweitet? Das Thema wird immer relevanter und es brodelt, sodass sicher ist, dass etwas passieren wird: etwas im Sinne des Schutzes von geistigem Eigentum.

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Auch wenn Künstler Werke schaffen, dann möchten sie ihre Ideen mit der Welt teilen. Der Musiker will, dass sein Song gehört; die Autorin möchte, dass ihr Buch gelesen und der Regisseur wünscht sich, dass sein Film angeschaut wird. Ein Künstler ist stolz auf das, was er geschaffen hat und wenn es auch noch dem Publikum gefällt, dann zeigt sich der Lohn dafür darin, dass Song, Buch oder Film gekauft werden. Zeitlicher und finanzieller Aufwand der Produktion, der kreativen Idee werden also durch den Kauf entschädigt. Das funktioniert wie in jedem anderen Job in dem eine Leistung entsprechend entlohnt wird. Wenn die Ideen also erfolgreich sind, dann kann der Künstler davon leben. Dieser Zusammenhang klingt einfach, doch das ist er schon lange nicht mehr!

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Die junge Sicht

Respekt perfekt versteckt

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Im Mittelalter sangen die Völker Gedichte von Künstlern, Stift und Papier waren fern, der Künstler wurde verehrt. Heute gibt es Musikpiraten.

„Wie jetzt, ein Gedicht schreiben? Soll das etwa ein Witz sein? Ich stehe auf Musik“, behauptete Kevin (16). Eines ist klar: Kevin steht nicht alleine da! Die wissenschaftliche Studie [5] des Meinungsforschungsinstituts „polis“ [6] ergab 2005, dass jeder zweite Deutsche kein Interesse an Lyrik zeigt. Genaueres Hinschauen ist gefragt, denn Gedichte bewirken mehr als man ihnen zutraut. Man findet sein Spiegelbild in ihnen wieder. Zudem bringen sie die Gefühle stark zum Ausdruck. Die Gefühle können positiv sein, so dass man auf Wolke sieben schwebt. Die Worte können aber genauso gut verletzen. Herzschmerzen, vielleicht weil Erinnerungen neu durchlebt werden. Und wer glaubt, dass Gedichte und Musik nichts miteinander zu tun haben, der hat falsch geraten. Die Lyrik ist der Ursprung von Musik. Wie kann es dann angehen, dass die Menschen der Lyrik keinen Funken Aufmerksamkeit mehr schenken? Gedichte werden missachtet, aber die Musik gehört zum Alltag der Menschen. Heute mehr denn je, denn wir können sie über iPods und Kopfhörer fast überall hin mitmehmen. Außerdem muss mittlerweile keiner mehr teure CDs kaufen – Lieder tauschen ist angesagt und zwar digital und oft illegal. Der Respekt ist dahin Der Branchenverband IFPI [7] (International Federation of the Phonographic Industry) nahm Stellung zu dem weltweit illegalen Musikhandel. Die Studie vom 18. Januar 2009 ergab, dass 95 Prozent der weltweiten Downloads ohne jegliche Rechte verkauft

würden. Die Qualität und die Kunst der Musik wird in Deutschland nicht mehr anerkannt. Der Respekt ist dahin. Das zeigt diese Zahl. Die Plattenfirmen sehen schon seit einigen Jahren schwarz. Die Musikverwertungsgesellschaft MCPS-PRS Alliance gab der britischen Gema den Auftrag, das Album „In Rainbows“ [8] der britischen Band Radiohead als Download ins Internet zu stellen. Der Benutzer durfte frei entscheiden, ob oder wie viel er für das Album ausgeben möchte. Das Ergebnis war erschreckend. Unbeirrt handelten die Kunden auf den Internettauschbörsen weiter, anstatt das Album umsonst downzuloaden. Und wer glaubt, man könne bei solchen Aktionen sowieso nicht erwischt werden, der irrt: Über die jeweilige IP-Adresse kann jeder Klick verfolgt werden. Wenn man illegal Musik herunterlädt und sie zusätzlich anbietet, befindet man sich genau einen Schritt vor dem Abgrund. Mit einer Strafe ab 2.000 bis 10.000 Euro müssen die ertappten Nutzer rechnen – egal ob Kind oder Erwachsener. Wofür das alles? Wieso greifen wir nicht mal ins Portemonnaie und geben der Kassiererin den Wert des Albums, ohne den Preis zu bereuen. Aus Neugier wurde Gier, die sich weltweit ausbreitet. „Man sollte jeden Tag wenigstens ein kleines gutes Lied hören, ein gutes Gedicht lesen, ein treffliches Gemälde sehen und, wenn es möglich zu machen wäre, einge vernünftige Worte sprechen“, zitierte der deutsche Schriftsteller Johann Wolfgang von Goethe. [9] [10] FSJ 20.07.2009


Denkanstoß eines Musikers

ist. Die Wirksamkeit lässt sich nicht nur aufgrund Ermessenssache und der Gesetzeslücken bestreiten.

Über meine Begabung will ich mich hier nicht streiten. Ich bin nicht national bekannt, was wohl daran liegen wird, dass ich Nischenmusik mache. Und keinen Mainstream. Ob mir das bei dem Problem, das ich heute ankratzen möchte, nicht sogar von Vorteil ist, kann möglich sein. Muss aber nicht.

Jeder weiß es, jeder kennt es, die Plattformen haben viel zu viele Nutzer. Musik unter der Hand zu verbreiten, bedeutet mit der gleichen Hand einen Faustschlag in die Magengrube der Künstler. Das Urheberrecht muss gestärkt werden. Datenklau darf nicht zur Gewohnheit werden. Und nichts anderes ist es. In keiner Kunstart. Auch nicht bei Büchern. Dafür heißt es jetzt einzustehen. Ich möchte nicht mit erhobenen Zeigefinger dastehen, ich verurteile niemanden persönlich, mein Wille ist einen Denkanstoß, aufgrund bestehender Loyalität zu Musikern, Künstlern, Schriftstellern und allen denen es ähnlich wie mir ergeht, zu geben. Ich habe mit meinem Protest den ersten Schritt gemacht. Es wäre schön, Menschen neben mir zu haben.

Ich spreche von Diebstahl. Das findest du überzogen? Nein, genau dieses Wort passt. Man muss das Kind beim Namen nennen. Oder, wie würdest du das nennen, wenn du um dein Eigentum gebracht wirst? Würdest du noch versuchen, das hochtrabend mit Urheberrechtsverstoß zu betiteln oder die unerlaubte Weiterverwendung sogar noch nach positiven Aspekten zu durchforsten. Bestimmt nicht. Niemand. Diebstahl ist Diebstahl. Warum werden Kassiererinnen wegen 32 Cent fristlos entlassen und für andere Verbrechen gibt es offizielle Plattformen? Ich spreche von allbekannten Musikseiten, zahlreich im Internet vorhanden. Und ich spreche von Songs. Ideen. Kunst. Persönlichkeit. Und Raub. Jeder Musiker hat dieses Problem. Musikdiebstahl. Noch vor der Veröffentlichung eines Albums gibt es sämtliche Tracks auf dem Schwarzmarkt zum Runterladen. Für Niente. Das ist organisierter Diebstahl. Aus diesen Seiten folgt die logische Konsequenz, dass die CDs nicht mehr (oder zumindest nicht mehr im möglichen Umfang) gekauft werden. Im besten Fall noch von Nostalgikern, Sammlern und technisch Unbegabten. Aber das ist unser Leben. Diese Art des Musikvertriebs bringt uns um unser Gehalt. Unser Geld. Auch das Geld, das wir in neue CDs investiert hätten (das nur als Nebenerscheinung). Dieser Umgang mit Kunst ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Aber ich möchte nicht nur von handfesten Tatsachen sprechen. Es tut auch weh. Ich verstehe diese Missetaten als persönlichen Angriff. Vielleicht wirkt das überzogen und allzu sentimental. Aber das ist es nicht. Meine Musik ist individuell. Sie ist Teil meiner Persönlichkeit und im Grunde gehört sie mir. Aber mein Auftrag an mich lautet, diese Musik unters Volk zu bringen denn das ist das Ziel eines jeden Musikers. Aber nicht zu diesem Preis. Auch wenn Kunst und Musik oft nicht als Arbeit gesehen werden. Es ist eine ebensolche. Und für Arbeit folgt eine angemessene Entlohnung. Das steht sogar im Grundgesetz. Es ist ein Menschenrecht. Es kommt eine gewisse Lethargie auf, eine Art Mutlosigkeit. Arbeit ohne Lohn ist reiner Idealismus. Durch Idealismus ist kein Lebensunterhalt zu bestreiten. Es geht mir auch ums Prinzip. Es kann nicht sein, es darf nicht sein, dass diese Art von Straftat bagatellisiert wird. Wenn auch nicht legalisiert, aber geduldet. Es besteht ein juristisch leider nicht ganz durchsichtiges Urheberrechtgesetz, dass EU-weit genormt

Kunst ist Persönlichkeit. Und die darf nicht für umsonst im Internet verbreitet werden. FSJ 26.06.2009

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Ich habe nämlich Angst. Und nicht nur ich, ich würde sagen das gesamte Künstlermilieu. Und nicht nur Angst. Sondern auch Unmut.

Die junge Sicht

Hallo du, ich glaube, ich muss deutlicher werden. Ich bin mir dessen bewusst, dass ich eventuell eine Grundsatzdiskussion vom Zaun breche, die du schon kennst. Aber was sein muss, muss sein.

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T.E.A.M?

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Die junge Sicht

TEAM – T.oll E.in A.nderer M.achts?

16 An der Onlineenzyklopädie Wikipedia.org kann mitschreiben, wer mit einer Computertastatur umgehen kann. Seit dem Start der Internetseite im Januar 2001 ist die Zahl der Beiträge auf ca. 5 Millionen Artikel gewachsen – und das in 230 Sprachen. Das Projekt ist somit wohl ein Paradebeispiel für erfolgreiche Teamarbeit in puncto Urheberschaft.

Laut des renommierten Wissenschaftsjournals „Nature“ sei die tatsächliche Ungenauigkeits- und Fehlerquote der Online-Enzyklopädie mit ihren immerhin 860.000 deutschsprachigen und knapp 3 Millionen englischen Einträgen jedoch verhältnismäßig gering, was auf den basisdemokratischen Entscheidungsprozess zurückzuführen ist, unter dem die Artikel verfasst werden.

…Dass zu viele Cyberköche eben doch manchmal den digitalen Brei versalzen, zeigte erst am Dienstag ein amüsanter Zwischenfall:

Außerdem sorgen 5.000 ehrenamtliche Mitarbeiter dafür, dass die Artikeländerungen ständig auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Ein Versuch der Süddeutschen Zeitung, die „Village People“ bei Ronald Reagans Amtseinführung auftreten zu lassen, hielt sich genau 2 Minuten; so schnell war die Änderung nämlich schon entfernt.

Sowohl die Bild, als auch das Handelsblatt, Spiegel Online, die Süddeutsche Zeitung und die taz waren bei ihrer journalistischen Recherche für den Bericht über den neuen Bundeswirtschaftsministers Guttenberg hinters Licht geführt worden. Grund dafür war ein manipulierter Wikipedia-Artikel, in dem ein Mitautor einen „Wilhelm“ zu Freiherr von und zu Guttenbergs Karl-Theodor, Maria Nikolaus, Johann, Jacob, Philipp, Franz Joseph und Sylvester dazutaufte. Die Journalisten schrieben munter ab. Doch gerade die Bildzeitung hätte besser mit den Inhalten der beliebtesten Online-Enzyklopädie der Welt umzugehen wissen müssen, regte sie doch 2006 in ihrem Artikel „Wiki-Fehlia - So unzuverlässig ist Deutschlands beliebtestes Internetlexikon“ [11] zur Fehlersuche an.

Bezüglich der Geburtsnamen politisch bedeutender Personen hatte Wikipedia sowieso noch „Einen gut“ – schließlich enthüllte das Internetlexikon 2007 den Fehler, dass der Name des 42. Präsidenten der USA nicht „William Jefferson Blythe IV“, wie es seit Jahren in der ältesten Enzyklopädie „Encyclopædia Britannica“ abgedruckt wurde, sondern Blythe III ist. [12] FSJ 13.02.2009


Lösch das!

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In der Zeit von wilder Partyfotografie, Digitalkamera und USB 2.0 macht sich in der sogenannten „Netzgeneration“ kaum einer beim Klick auf den Button „Bilder hochladen“ Gedanken über die Rechte.

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Die Digitalkamera ist zum ständigen Partybegleiter geworden. Sogar Veranstalter und Clubbesitzer haben diesen Trend erkannt, den man schon fast als Plage bezeichnen kann – was früher das Stroboskop war, erledigt heute der Blitz der Pocketcam. Immer mehr Clubs verbieten mittlerweile sogar das Fotografieren komplett, was der ausgelassenen Stimmung zugute kommen soll. Scheinbar tanzt es sich für einige ohne die Angst – am nächsten Morgen eingefroren in einer verrenkt anmutenden Pose aus dem nachts zuvor noch coolen Dancemove – auf einem Foto im Onlinealbum eines anderen Partygastes aufzutauchen, irgendwie ausgelassener. Der Technik sei Dank, liegen heute nämlich zwischen Auslöser und Onlineveröffentlichung nur noch wenige Klicks. Einfache Bedienoberflächen machen das Hochladen und Organisieren der Fotos in Onlineplattformen auch für Amateure kinderleicht. Zusatzfunktionen, wie das „Verlinken“ von Personen in Fotos, machen es möglich, Personen auf den Bildern wiederzuerkennen und direkt auf ihr Profil weitergeleitet zu werden, falls sie ebenfalls in dem jeweiligen Netzwerk registriert sind.

Zu kurz kommen meiner Meinung nach die Erklärungen zur rechtlichen Lage bezüglich der dargestellten Personen. Plattformen, die eigenen Aussagen zufolge für Benutzer ab 13 Jahren konzipiert sind, handeln das Thema unter selbstverfassten, sogenannten „Fotorichtlinien“ ab, die lediglich darauf hinweisen, dass „Bilder anderer Personen hochzuladen, ohne dass diese davon wissen“ verboten sei. Wo die Bitte „Lösch das!“ auf der Chipkarte der Kamera vielleicht noch ernst genommen wird, oft auch von der fotografierten Person selbst in die Hand genommen werden kann, hört die Kontrolle nach dem Übertragen der Bilder auf den PC meist auf. Kaum einer wird sich vor seinen Freunden auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen (wollen), wenn ein „ungünstiges“ Bild von ihm oder ihr im Internet auftaucht. Statt dem Leitsatz „Mein Bild gehört mir –0 dein Bild gehört dir“ gilt im Web 2.0 wohl eher das ungeschriebene Gesetz „Wer sich fotografieren lässt, ist selbst schuld.“ FSJ 22.12.2008


Am Anfang war die Idee

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Alles auf einen Blick

Und die Idee ist oft der Grund dafür, dass etwas erfolgreich ist. Eine Fernsehserie. Ein Computerspiel. Oder eine ganze Firma. Es ist nicht leicht, eine Idee schützen zu lassen, und so zu verhindern, dass sie geklaut wird. Es gibt zwar den Immaterialgüterschutz, den Schutz von geistigem Eigentum. Aber so richtig wasserdicht ist der nicht.

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Urheberrechte

Gewerblicher Schutz

Das Problem

Werke wie literarische Texte und Musikstücke sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Und zwar automatisch. Allerdings gilt das eben nur für fertige Stücke – nicht aber zum Beispiel für die Idee zu einem Roman, der noch nicht geschrieben ist.

Unter den gewerblichen Schutz fallen technische Erfindungen. Diese müssen allerdings erst angemeldet werden. Zum Beispiel als Patente, Marken und Muster wie Geschmacks- oder Gebrauchsmuster.

Der Haken an der Sache: Es gibt Ideen, die zu keiner der beiden Gruppen gehören. Ideen für Medienformate zum Beispiel. Oder Werbekampagnen. Oder eben Geschäftsmodelle. Obwohl solche Ideen sehr wertvoll – das heißt auch: Geld wert – sein können, ist es ziemlich leicht, sie straffrei zu klauen.

▪ Der Schutz des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses: Wer Ideen aus versiegelter Post klaut, der verstößt gegen das Gesetz. Nicht aber, wer einen Gedanken zum Beispiel aus einem veröffentlichten Artikel abguckt oder einfach im Gespräch am Nebentisch im Café mithört.

▪ Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Die Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen ist dann verboten, wenn die nötigen Kenntnisse dafür „unredlich“ erworben wurden, wenn also zum Beispiel Firmen oder Mitarbeiter gezielt ausspioniert wurden.

Ideen schützen Es gibt ein paar gesetzliche Regelungen, die den Ideenklau in bestimmten Fällen erschweren:

Dieses und andere Poster für den Klassenraum gibt es auch zum Download auf www.originale-setzen-zeichen.de

▪ Das Verbot der Verletzung von Privatgeheimnissen und der Verwertung fremder Geheimnisse: Hier geht es aber vor allem um Ärzte, Anwälte etc., die das, was sie beruflich über Menschen erfahren, für sich behalten müssen. Am besten: Vorsicht bei guten Ideen. Lieber erst mal für sich behalten und sich selbst um die Umsetzung kümmern.


Vielleicht erinnert sich das ein oder andere Mitglied prädigitaler Musikgenerationen an folgende Situation:

Wir bekamen vom Musiklehrer den Auftrag in der nächsten Stunde unser Lieblingsstück mitzubringen, um es dann gemeinsam im Unterricht zu diskutieren. Das zusammengetragene Material, das sich in unseren vollgestopften Schultaschen ansammelte, bestand aus diversen heiß geliebten Vinyls und CDs, die wir uns im Laden gekauft hatten. Da man sich nur schwer für ein Lied entscheiden konnte und sich die Stücke auf unterschiedlichen Alben befanden, brachte man gleich mehrere mit. Mit der Digitalisierung von Musik und den aufkommenden tragbaren Geräten wurden die Schultaschen leichter, aber auch die Möglichkeiten, sich diese Stücke illegal zu beschaffen. Cloud Services heißen die neuesten Entwicklungen, die den Horizont der Nutzung von Audiofiles auch als Lehrmaterial und Lerninhalt erweitern könnten. Anbieter dieser Technologie ermöglichen es, die auf einem entfernten Server gespeicherte Musik über einen Streamingdienst von jedem kompatiblen Gerät aus jederzeit abzurufen und nicht mehr speichern zu müssen. Durch die freie Verfügbarkeit der Stücke im Äther des Musikuniversums kann im Rahmen eines bezahlbaren Abonnements auch der illegale Austausch der Files zumindest eingeschränkt werden, insbesondere wenn die angebotenen Inhalte auch die Interessen spezieller Hörergemeinschaften berücksichtigen. So schließt beispielsweise der neue Sony Service „Music Unlimited“ [13] neben den vier Major Labels einige Independent Labels in den Pool der sechs Millionen zur Auswahl stehenden Stücke ein.

Inszenieren wir nun eine Liedanalyse im Musikunterricht der Zukunft und gehen davon aus, dass die Schule Abonnent eines solchen music-in-the-cloud Dienstes ist, dessen allumfassende Inhalte legal, jederzeit und nach Bedarf von jedem Gerät der Schule aufgerufen und genutzt werden können. Wir hätten zunächst die Option einer digitalen Sammlung historischer sowie neuester Musikstücke, eine Art hörbares Nachschlagewerk für das Lehrpersonal sowie die Schülerinnen und Schüler. Aber auch für die multimediale Präsentation von Unterrichtsergebnissen könnten sich die Cloud Services als Vorteil erweisen. Die Zusammenfassung der Lieblingslied-Stunde sähe dann folgendermaßen aus: Die aktuellen Favoriten werden als persönliche Playlist der Klasse mit den eigenständigen Rezensionen der Schülerinnen und Schüler ins Intranet der Schule gestellt. Von dort aus kann jeder auf das Ergebnis der eigenen Arbeit zugreifen. In Bezug auf die kreative Anwendung im Lernalltag als Medium oder Lehrmaterial oder die legale Nutzung geistigen Eigentums im Unterricht, lohnt es sich, die Entwicklung und Optimierung der Cloud Services im Auge zu behalten. Vorausgesetzt die Anbieter der jeweiligen Dienste berücksichtigen in ihren Angeboten den schulischen Kontext, kann dies sowohl für den Musikunterricht in der Schule sowie für alle schulischen Festlichkeiten neue Dimensionen öffnen. NAst 01.04.2011

Fallbeispiele Originale setzen Zeichen

Music In The Cloud

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Gefallener Stern

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Fallbeispiele

Helene Hegemann hat es mit ihrem vor kurzem erschienen Romandebüt „Axolotl Roadkill“ in die Runde der vom deutschen Feuilleton lobgepreisten Bücher geschafft; nominiert für den Preis der Leipziger Buchmesse ist sie auch.

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Als „Kugelblitz in Prosaform und Prosasprache“ und „packend im disharmonischen Gesamtklang, einer Mischung aus schwärzester Verzweiflung und spinnerter Vergnügung“ wird der Roman gelobt, denn „was man heraushört, ist weniger die Stimme irgendeiner Generation als vielmehr das Grundgeräusch unserer Gegenwart“, lobte Ursula März den Roman in der Zeit[ 14]. Bereits kurz nach Erscheinen des Buches wies der Blogger Deef Pirmasens allerding auf „copy-paste-mäßige Züge“ von „Axolotl Roadkill“ [15] hin: Texte des Bloggers Airen, in denen dieser in einer Art Live-Biografie seine von Drogen, Sex und Alkohol durchtränkten Nächte im Berliner Club Berghain beschreibt, und die dieser als Roman unter dem Namen „Strobo“ veröffentlicht hatte, gingen in nur sehr wenig veränderter Form in Hegemanns Roman auf. Der hochgelobte Teenager fiel aus den weichen Wipfeln der deutschen Literaturkritik auf den harten Boden handfester Plagiatsvorwürfe und verhielt sich einfach nur falsch und uneinsichtig: „Wenn da die komplette Zeit über reininterpretiert wird, dass das, was ich geschrieben habe, ein Stellvertreterroman für die Nullerjahre ist, muss auch anerkannt werden, dass der Entstehungsprozess mit diesem Jahrzehnt und den Vorgehensweisen

dieses Jahrzehnts zu tun hat, also mit der Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess durch das Recht zum Kopieren und zur Transformation.“ Und: „Originalität gibt’s sowieso nicht, nur Echtheit.“ [16] Rechtfertigt die massenhafte Vervielfältigung von Texten, Bildern, Musik, etc., die Hegemann als die „Vorgehensweisen dieses Jahrzehnts“ bezeichnet, wirklich die Tatsache, dass sie schlicht und ergreifend ohne zu fragen und ohne Quellen zu nennen (wie sich rausgestellt hat, war Airen nicht ihre einzige „Quelle“) in Teilen abgeschrieben hat? Oder hat sich bei der jungen Autorin bereits ein Bewertungssystem eingestellt, das nicht mehr akzeptiert, dass geistiges Eigentum, das Josef Joffe in der Zeit [17] als „Hauptwertschöpfer des 21. Jahrhunderts“ bezeichnet, schlicht und ergreifend Eigentum ist, das respektiert und anerkannt werden sollte? An dieser – Gott sei Dank – noch gültigen Tatsache ändert auch die intellektuelle Aufwertung des Romans durch Begriffe wie „Transformation“[18] oder „Intertextualität“ nichts. NAST 04.03.2010


Auch Herr zu Guttenberg wird es vermutlich schon vorher gewusst haben: Abschreiben gilt nicht.

Nachdem es nicht mehr zu verheimlichen war, hat er „Fehler“ bei seiner Doktorarbeit eingestanden, in der sich nun doch sehr viele Plagiate gefunden haben. Den Doktortitel will er nun nicht mehr führen. Seine Partei und die Kanzlerin stehen hinter ihm, auch Politiker sind fehlbar, meinen sie und so hätte er das Amt des Verteidigungsministers durchaus weiter bekleiden können. Das erinnert auch an den „Fall“ Helene Hegemann, einer Jungautorin, die vor knapp einem Jahr mit dem Roman Axolotl Roadkill [19] debütierte, hochgelobt wurde, sich aber – wie sich rausstellte – an den Texten eines Bloggers vergriffen hatte und sich handfesten Plagiatsvorwürfen [Vgl. S. 20] stellen musste. Ein drittes Beispiel aus der Musikbranche: Vier große Labels der Musikindustrie haben sich in Kanada gerichtlich verglichen und bereit erklärt, rund 37 Millionen Euro Entschädigung [20] zu zahlen, da sie die Urheberrechte an mehr als 300.000 Musikstücken verletzt hatten und ohne Lizenz Tonträger und Videos auf den Markt gebracht haben. Angesichts dieser Beispiele und massenhaften illegalen Kopierens von Texten, Musikstücken und Filmen, erscheint es angebracht, in der Schule über das Thema geistiges Eigentum auch unter einer eher moralischen Perspektive und dem Fokus nötiger Konsequenzen zu sprechen und den eigenen Wertekanon zu schärfen. Folgende Fragen könnten einen Diskussionsauftakt bieten:

▪ Was muss die Konsequenz aus dem Plagiatsfall zu Guttenberg sein? Reicht das Nichtführen des Doktortitels oder kann man ihm als Politiker nicht mehr vertrauen? Musste er also auch als Verteidigungsminister zurücktreten? ▪ Wie ist eine Musikindustrie zu bewerten, die Lizenzverstöße betreibt und gleichzeitig ein Vorgehen gegen Urheberrechtsverstöße fordert? ▪ Rechtfertigt illegales Verhalten anderer eigene Urheberrechtsverstöße? Nach dem Motto: Wenn die Industrie selbst betrügt, kann ich doch auch ein paar Liedchen kopieren. ▪ Müssen für alle immer die gleichen Beurteilungskriterien gelten? Oder gibt es Ausnahmen? ▪ Setzen wir für uns selbst die gleichen Normen, nach denen wir die Handlungen anderer beurteilen? Das Themenfeld ist unerschöpflich, als Aufhänger lassen sich sicherlich auch weitere Beispiele finden. Zu erwarten sind lebendige und konfliktreiche Diskussionen. Letztendlich ist es auch für Schülerinnen und Schüler [21] wichtig, sich mit Fragen von Normen und Werten, Moral und Kritik auseinanderzusetzen, eigene Beurteilungskriterien zu reflektieren und sich in kantschem Sinne die Frage zu stellen, ob das eigene Handeln auch für andere ein Leitbild darstellen könnte oder wie Immanuel Kant [22] es gesagt hat: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie allgemeines Gesetz werde.“ NAH 02.03.2011

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Fallbeispiele

Wofür stehe ich?

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Studieren ohne Kopieren?

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Fallbeispiele

Bücher sind ein kostbares Gut und Schulbücher umso mehr, denn jedes Schulkind braucht sie. Und wie jedes Jahr zu Beginn des neuen Schuljahrs stellt sich die Frage nach dem richtigen Lehrmaterial.

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Ganz zu schweigen von den stöhnenden Eltern, die neben einer langen und kostspieligen Bücherliste nun auch noch dies und das besorgen sollen. Aber ein Schulbuch allein macht noch keinen Unterricht. Was liegt also näher als das Kopieren. In deutschen Schulen werden jährlich wohl 290 Millionen Kopien gefertigt. In den vergangenen Jahrzehnten, zumindest seit Einzug der Kopiergeräte in die Schulen, konnte so einiges an Kosten in Grenzen gehalten werden. Auch der Gesetzgeber drückte bisher angesichts der Kopierflut alle Augen zu, ging es doch schließlich darum, dass allen der Zugang zu Bildung ermöglicht werden sollte. Mit Beginn des digitalen Zeitalters wendet sich das Blatt jäh. Das gute alte Urheberrecht wird gerüttelt und geschüttelt und soll den Bedingungen einer modernen digitalen Welt stand halten, was nicht immer und überall auf positive Resonanz stößt. Mit der schnellen und einfachen Verfügbarkeit dank digitaler Medien sind Kopien im Nu erstellt und in Umlauf gebracht und der Ruf nach dem Schutz des geistigen Eigentums ist laut. Aber was tun? Bisher genießen Bildungseinrichtungen nach wie vor einen Sonderstatus und können weiterhin kopieren, analog versteht sich. Schließlich zahlen ja die Bundesländer Pauschalabgaben

für die Vervielfältigungsgeräte in den Bildungseinrichtungen, die an die Verlage und Autoren abgetreten werden. Aber auch den Schulen wurde ein Kopierriegel vorgeschoben. In einem Vertrag [23] zwischen den Bundesländern und den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst, VG Musikedition und dem VdS Bildungsmedien als Vertreter der Autoren und Schulbuchverlage wurde festgelegt, was und wie viel in der Schule [24] kopiert werden darf. Dieser Vertrag, der am 31.12.2010 endet, besagt: kopieren ja, aber nach festen Regeln. Digitale Kopien und das Verteilen dieser über interne Netzwerke oder E-Mail sind jedoch gänzlich ausgeschlossen. Und schon steht uns die dritte Stufe der Urheberrechtsnovelle, der 3. Korb, ins Haus. In ihrer „Berliner Rede zum Urheberrecht“ [25] am 14. Juni 2010 endet Bundesjustizministerin Sabine LeutheusserSchnarrenberger mit den folgenden Worten: „Die Geschichte des Urheberrechts ist die Geschichte seiner permanenten Anpassung an neue Technologien. Für alle technischen Neuerungen – von der Schallplatte über den Rundfunk bis zum Computerprogramm – hat der Gesetzgeber Lösungen gefunden. Das Urheberrecht war immer schon ein Spiegel des Fortschritts, es ist ,work in progress‘. Gehen wir also an die Arbeit und schreiben wir ein weiteres Kapitel in der Geschichte des Urheberrechts.“ AM 10.09.2010


Fallbeispiele

Ist das Verschweigen von Wahrheiten im Dienste einer Manipulation, sprich der Erzeugung falschen Bewusstseins, einer Fälschung des Originals gleichzusetzen? Vorschnelle Antworten führen bei der Beantwortung der Frage eher ins geistige Abseits und Verbote von Informationen gehören wohl zu den untauglichsten Mitteln. Öffnen wir das „Fenster“ der Betrachtung nicht zu weit, denn Redundanz bringt möglicherweise noch mehr Unklarheit ins zu bearbeitende Feld. Bleiben wir bei einem konkreten Sachverhalt. Seriöse Untersuchungen von Mineralwasser bezeugen, dass „ ... jedes achte Mineralwasser ... zuviel Uran (enthält). Foodwatch [26] fordert Grenzwerte für Uran, da vor allem Kleinkinder gefährdet sein könnten.“ – eine Vor-(Ver)warnung, die eigentlich nur der Gesundheit der Kleinsten unter uns dienen soll. Es handelt sich also um eine wissenschaftlich belegbare Aussage, die Mineralwasserproduzenten bei der Prüfung ihres Produkts gelegentlich dazu führen sollte, auf den Etiketten einen deutlichen Vermerk „erhöhte Uranwerte“ anzubringen oder das Produkt vom Markt zu nehmen. Sicher sind die angezeigten Uranwerte korrigierbar, aber ist das Verschweigen nicht gleichbedeutend mit geheim gehaltener Gefährdung? Vor Jahren hat man jungen Müttern geraten, wegen des hohen Nitratgehaltes des Wassers in bestimmten Regionen

statt Leitungswasser besser Mineralwasser für Fläschchenmilch zu nutzen. Mütter verlassen sich auf die Aussagen der Produzenten und sind nicht gewillt, bei jedem Einkauf die „Stiftung Warentest“ zu bemühen. Sicher sind die Untersuchungsergebnisse den entsprechenden Unternehmen bekannt (sie werden mitgeteilt), aber ihre Reaktionen versickern oft im allgemeinen Schweigen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an Brechts „Galileo Galilei“ [27] wo Schweigen als die „Erbsünde“ der modernen Naturwissenschaften definiert wird. Im Original heißt es: Wer „die Wahrheit kennt und (sie) verschweigt, der ist ein Verbrecher.“ Die Geschichte des Sozialen ist reich an jenem „Schweigen“. Bewusstes Verschweigen von wahren Sachverhalten gehört zu einer besonders gefährlichen Form der Fälschungen. In der Regel ist sie schwer erkennbar, weil hinter den Fälschungen oft Lobbyisten agieren, die bestimmte Dienste, Leistungen zu erbringen haben. Kehren wir zum Titel zurück – ja, Verschweigenund Kürzen von Wahrheiten sind in die Kategorie Fälschungen/Verfälschungen einzureihen und unterlaufen bewusst die wissenschaftlich Redlichkeit. [28] Drum prüfe, prüfe ... und „Zweifle an allem wenigstens einmal, und wäre es auch der Satz: zwei mal zwei ist vier.“ [29] KHS 26.05.2009

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Verschwiegen und gekürzt

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Fake im globalen Dorf

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Fallbeispiele

Früher wurde dem reitenden Boten einfach eine gefakte Nachricht untergejubelt. Oder die echte Nachricht verschwand samt echtem Boten.

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Und der Bote der schlechten Nachricht wurde gehängt – selbst wenn es die falsche schlechte Nachricht war, was der echte Empfänger nun wiederum nicht unbedingt wissen konnte. Wirklich sicher waren Medienbotschaften (und ihre Überbringer) offenbar schon damals nicht. Medienkritik noch des 20. Jahrhunderts schloss lange Zeit: Vertraue keinem Medium. Später hieß es dann umsichtiger: Wir können gar nicht anders, als uns via Medien ein Bild von der Welt zu machen. Also bleibt uns nur, aus Erfahrung die richtige von der falschen Nachricht zu unterscheiden. Vom Internet hatten allerdings weder Pessimisten noch Realisten unter den Medientheoretikern bis dahin auch nur eine Vision. Genau vom 2.0 Medium erreichen uns ohne Ende moderne Schreckensmeldungen. Auf Twitter wird falsch gezwitschert. Auch 140 Zeichen reichen für den Fake. Auf der beliebten Kurznachrichtenplattform (geschätzte Nutzer 4 bis 5 Millionen) wurden Anfang des Jahres Konten von Prominenten und Unternehmen gehackt. Darunter waren auch die Nutzerkonten von Facebook und von Barack Obama, in deren Namen dann gefälschte Textnachrichten in die Welt gingen. Das alles mag mancher noch dem Spieltrieb der Szene zurechnen. Eher ungemütlich wird dagegen schon die Vorstellung, Firmen könnten unsere Kaufentscheidungen beeinflussen, indem sie ihre Marketingbotschaften ins große Netz tragen – über gefälschte Nutzereinträge in Blogs und Foren. Im Prinzip möglich und durchaus Praxis, sagt die Firma infospeed [30], die unter anderem Seiten prüft und bewertet, auf denen es um Kundeneinschätzungen zu Produkten und Dienstleistungen geht.

Was ist heute anders als beim gefakten reitenden Boten? Die Verfügbarkeit der Boten und die Reichweite der Botschaft natürlich. Anders sind aber auch die Aufmerksamkeit für den Fake und die „soziale Kontrolle“ des Fälschens durch Medien selbst. Sowohl das falsche Gezwitscher als auch Informationen über gefakte Nutzerbewertungen für Produkte wurden durch Medien öffentlich. Da ist das globale Netz dann doch wieder globales Mediendorf, das Klatsch und Tratsch am Ende von der Sonntagspredigt zu unterscheiden weiß. Gegen den Fake im Medium hilft auch heute eine spezielle „Lesefähigkeit“, mit der man in Klatsch und Tratsch und Sonntagspredigt dann gleichermaßen eingelesen ist. Diese Fähigkeit kann auch die Schule trainieren: ▪ Online scheint zu fast jeder Information auch eine andere Auskunft verfügbar. Wie erhält man dann für einen Vortrag in der Schule gesichertes Wissen? ▪ Bei der Recherche für die Hausaufgaben stehen online zu fast jedem Thema Tausende Seiten zur Verfügung. Woran erkennt man Verlässlichkeit der Betreiber und Sicherheit der Inhalte? ▪ Auch der Spieltrieb hat mitunter ungewollte Nebenwirkungen. Wie ist eigentlich die juristische Bewertung einer gefakten Textbotschaft auf Seiten wie twitter – oder eben auf der Schulhomepage? ▪ Verlässlichkeit online ist heute auch ein Geschäftsmodell. Wer zahlt für Vertrauen im Internet, was genau ist dann das Business und was können Schülerinnen und Schüler daraus lernen? PG 04.05.2009


Autor im freien Fall Für viele Jugendliche und Studenten ist die „Urheberschaft in Gemeinschaft“ (PG) [31] anscheinend eine Selbstverständlichkeit geworden.

Führende Quelle der Plagiatorinnen und Plagiatoren sei die

Haben die Damen und Herren Studenten vielleicht die hinter Wikipedia stehende GNU-Lizenz [33] für freie Dokumentation und das damit verbundene Copyleft-Prinzip falsch verstanden oder gar nie gelesen? So frei nach dem Motto „Copyleft“ [34] ist das Gegenteil von „Copyright“ [35] (quasi die Freiheit der Überlassung „left“ gegen das Verbot der Verbreitung „right“). Autorenschaft gibt’s im freien Wissensnetz doch eh nicht mehr – oder doch? Der Autor also im freien Fall. Aufklärung tut not ... NAH 15.12.2012

Fallbeispiele

Die englische Universität Cambridge ist entsetzt und hat eine Umfrage unter Studenten durchgeführt, nach der jeder zweite bei schriftlichen Arbeiten betrügt, berichtet silicon.de [32]. Laut der im Bericht genannten Studentenzeitung Varsity gaben zudem 49 Prozent der Befragten an, Arbeiten anderer unter ihrem eigenen Namen abzugeben. Köstliche Zusatzinformation: Jurastudenten führten die Liste der Plagiatoren mit 62 Prozent geständigen Betrügen an.

Online-Enzyklopädie Wikipedia. 82 Prozent der befragten englischen Studenten hätten sich bei der in gemeinschaftlicher Autorenschaft verfassten Wissensdatenbank schon bedient, indem sie z. B. Sätze kopierten und in ihre Arbeiten einfügten.

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Brisant ist allerdings, dass es sich bei so mancher „gemeinsamen Urheberschaft“ meist nicht um im Team geplante und verwirklichte Seminararbeiten, Referate oder ähnliches handelt, sondern soziale Netzwerke oder Online-Enzyklopädien genutzt werden, um Seminar- oder Facharbeiten zu verfassen, ohne dabei die genutzte Quelle bzw. den Autor anzugeben.

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Lohnenswertes Klonen

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Fallbeispiele

Irgendwie klingen schon die Worte angestaubt in unserer digital getrimmten Medienwelt: Original und Urheber. Das universelle Netz liefert kollektives Weltwissen aus der Dose.

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Da kommt auch der Strom raus, ohne ein gesteigertes Interesse am diensthabenden Elektriker auszulösen. Autorenschaft ist global. Schreiben wir nicht alle irgendwie. Wissenschaft ist demokratisch kontrolliert. Wie hieß gleich das Forum, in dem sie den Dingsda aber richtig fertig gemacht haben. Gott wie hieß er, der Nobelpreisträger … Ein großes WWW-Kollektiv vermehrt das kulturelle Erbe, das wir der Generation 3.0 in gewaltigen digitalen Archiven hinterlegen. Wir sind das Original. Alle. Unsere Wissensgesellschaft lebt nach wie vor – und mehr denn je – aus höchst einmaligen, individuellen Fähigkeiten. Unsere hochdigitalisierte Gesellschaft hat sich gerade deshalb auch die endlose Verfügbarkeit höchst individueller Problemlösungen in neuen Berufsständen gesichert. Der „Programmierer“ wurde so zum Symbol sowohl der Universalität unserer Kommunikation als auch des (meist etwas schrulligen) Individualismus genau derer, die uns Universalität durch ihre schöpferischen Einzelleistungen ermöglichen. Nicht zufällig sind es immer diese etwas schrägen Typen, die bei 007 und Kollegen an der Seite der Weltenretter oder Weltenzerstörer den Eindruck vermitteln, dass von ihnen unser aller Schicksal abhängt. Bei aller genretypischen Übertreibung einschlägiger Filme, Bücher, Games wissen wir allerdings inzwischen: Unser Schicksal hängt in der Tat weithin von ihnen ab. Unser aller Matrix ist wahrscheinlich auf ihren Servern schon hinterlegt. Enter. Bilder, Texte, Filme, Games sind in digitalen Netzen in zahllosen

Kopien nahezu universell verfügbar und bieten sich als globales Bastelmaterial an. Das lässt offenbar auch vergessen, dass Kopien Originale und mithin Originalität und Individualität brauchen. Der Kulturoptimist freut sich: Wir leben unwiderruflich in der Welt der Kopien und Neuschöpfungen, ein weiterer Beleg für das Spielerische und Kreative des übermütigen homo ludens. Der Kulturpessimist fühlt sich eher ganz bestätigt: Die moderne (Medien-)Welt ist voll von Scharlatanerie und Selbstbetrug, Kopie und Fake sind die Markenzeichen einer Welt, die ihre kulturellen Werte verspielt.* Ob man sich der einen oder der anderen Wertung anschließt, wird auch davon abhängen, wie solche Fragen individuell beantwortet werden: ▪ Die Digitalisierung aller Kommunikation hat die Nutzung von Medieninhalten demokratisiert. Wird die individuelle Leistung der Urheberschaft zukünftig in einer Art globalem Teamwork aufgehoben? ▪ Ob Grafik, Film, Text oder Game – Originale haben einen Preis. Wie sehen die Finanzierungsmodelle in neuen digitalen Vertriebsnetzen aus, von denen auch die Urheber leben können? ▪ „Klonen kann sich lohnen …“ Liegt unsere Zukunft dank technischer Systeme und Biogenetik nicht ohnehin beim Duplikat? ▪ Die Sorge um das Original ist so alt, wie es die menschlichen Kulturen sind. Wird das Original dank digitaler Technologien nun zum global verfügbaren Bastelmaterial für den homo ludens digitalis? [36] PG 08.01.2009


121 Jahre im Blog Am 24.01.2008 berichtet die ARD in den Tagesthemen, dass in Großbritannien ein außergewöhnliches Experiment im Web 2.0 gestartet wurde.

Ob Mitarbeiter aus Unternehmen, Presse mit Rang und Namen, Interessensgruppen oder Schriftsteller – viele haben einen Blog und wollen der Menschheit etwas mitteilen. Aber über reine Statements hinaus gewinnt der Blog auch literarisch zunehmend an Bedeutung. Keine Suche nach einem Verlag, kaum finanzieller

Harry’s Tagebuch zeigt uns, wie Geschichte wieder auflebt und in nie geahnter Weise um die Welt geht. Kommentare wie: „Nur noch 7 Wochen bis zum Waffenstillstand. Halt den Kopf unten, Harry“ zeigen, wie Leser aus aller Welt mitfiebern. Seit dem Irakkrieg 2003 gewinnen so genannte Warblogs an Popularität. Salam Pax aus Bagdad gilt als Vorreiter einer neuen Berichterstattung, die eine wenn auch subjektive, so doch authentische Sicht auf das Kriegsgeschehen ermöglicht. Zeitzeugen, wie es sie nie gab? AM 23.10.2008

Fallbeispiele

Der Blog – Tagebuch oder Journal? Schneller, einfacher und weitreichender denn je, bietet ein Blog die Möglichkeit Anliegen, Beiträge, Meinungen, Literatur und vieles mehr der weltweiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Fast gehört es schon zum guten Ton. Was früher Flugblätter, Leserbriefe, alternative Stattzeitungen und Wandzeitungen waren, ist heute der Blog.

Aufwand, und darüber hinaus eröffnen sich dem Schreiber neue Dimensionen des Publizierens, die das Medium mit sich bringt. Der Blog besticht durch eine Dynamik, die das gedruckte Werk nicht bieten kann. Dabei steht nicht nur das schnelle und kostengünstige Publizieren im Vordergrund, sondern vielmehr eine Kommunikationsstruktur, die Postings, Permanentlinks, Kommentare, Trackback, Pingback und RSS-Feed ermöglicht.

Originale setzen Zeichen

„WW1: Experiences of an English Soldier“ [37] ist ein Kriegstagebuch von William Henry Bonser Lamin, das jeweils auf den Tag genau 90 Jahre später in einem Blog veröffentlicht wird. Harry Lamin wäre heute 121 Jahre alt.

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Originale setzen Zeichen

Fallbeispiele

Der Blogger vom r o t n e h c Kir

Angenommen es stimmt, dass am 31. Oktober 1517 am Hauptportal der Schlosskirche zu Wittenberg 95 Thesen angeschlagen worden sind und dadurch eines der größten Unternehmen aller Zeiten erst in eine tiefe Krise gestürzt und dann reformiert wurde.

28 Dann ist es doch erstaunlich, welch weitreichende Konsequenzen die Veröffentlichung eines Textes hatte. Nun ist das mit dem Anschlag ans Kirchentor aber höchst umstritten und wohl eher nur ein schönes Bild. Die Geschichte ist mit großer Wahrscheinlichkeit so gelaufen: Martin Luther schrieb 1517 einen Brief an seinen Chef und legte dem Brief auch die Thesen bei, in denen er seinen Unmut über die Eintreibung von Geld durch sogenannten „Ablasshandel“ kund tat. Der Empfänger des Briefes hatte gute Gründe, Luthers Schreiben unbeantwortet zu lassen und es der Öffentlichkeit zu verschweigen. Die brisanten Thesen verbreiteten sich jedoch wohl auf Initiative von Freunden des Autors, als „Einblattdruck“ im Jahr 1518 in Windeseile. Der Urheber selbst war überrascht über dessen ungeheure Wirkung. Sein eng beschriebenes Blatt leitete die Reformation ein. An das Tor der Schlosskirche zu Wittenberg hat er seinen Text offenbar nie angeschlagen. Der Blogger vom Kirchentor ist er also nicht. Dennoch ist der „Thesenanschlag“ ein Sinnbild für eine äußerst effektive und erfolgreiche Verbreitung eines Werkes. Heute gilt: Ein Blog ist schnell geschrieben und noch schneller der Öffentlichkeit präsentiert. Aber wer in einem Blog schreibt, trägt Verantwortung.

▪ Wenn Schülerinnen und Schüler heute in einer Institution (z.B. Schule) etwas publizieren, stellt sich die Frage, was veröffentlicht werden darf und wer die Verantwortung dafür trägt. ▪ Bei Luthers Thesen sind die „Besitzverhältnisse“ schnell geklärt. Ganz klar ist er der Urheber der Thesen. Wie verhält es sich jedoch bei einem Blog, einer Webseite oder einer Zeitung in der Schule, an denen meist mehrere Menschen mitarbeiten? Wer ist dann Urheber von diesem Werk? ▪ Ähnlich wie seinerzeit ein Kirchentor ist heute ein Blog ein effektives und schnelles Publikationsmedium. Aber wer trägt die „journalistische Sorgfaltspflicht“? ▪ Blickt man 500 Jahre zurück, so verdankt Luther die schnelle Verbreitung seiner Thesen wohl offensichtlich seinen Freunden oder Anhängern – seiner Community. Welche Rolle spielt die Community heute, wenn es um den Erfolg von Webpublikationen geht? PG 12.10.2008


Aktiv und gerecht Sie überschreiten Grenzen, indem sie sich an den unmöglichsten Orten bäuchlings fotografieren lassen. Buttons auf dem Profilbild signalisieren ihre Vorbehalte gegen Atomkraft.

Als Portal für Kulturschaffende und -konsumenten, begünstigt es durch den Austausch von Musik, Videos, Bildern oder Texten gleichermaßen die Aufmerksamkeit für bekannte und weniger bekannte aber dennoch interessante Künstler. Das ist ein positiver Effekt der Vernetzung. Wird der gepostete und unbearbeitete Inhalt jedoch nicht mit seinem Urheber in Verbindung gebracht, ist dies eher nachteilig. Auch die Medien, die für oben genannte Aktionen genutzt werden, stammen nicht unbedingt aus Eigenproduktion. Dabei gilt der Urheberschutz laut den Facebook Nutzungsbedingungen [38] als Voraussetzung für die Erstellung eines Profils. Im Falle eines Verstoßes haben sämtliche User der Webseite die Möglichkeit, die Verletzung eigener oder anderer Rechte zu melden. Dennoch wird die Wahrung von Urheberrechten gerne im Eifer des Gefechtes vernachlässigt. Das nötige Bewusstsein für die Nutzung geistigen Eigentums, den Schaden am Urheber und die Folgen für den User scheinen nicht vorhanden oder zuweilen

Gerade deshalb ist es wichtig, im Unterricht an diese Erfahrungsbereiche anzuknüpfen und sich als Lehrkraft mit den Regeln im Web 2.0 auseinanderzusetzen. Dies würde sicherlich die Aufgabe erleichtern, junge Nutzerinnen und Nutzer für den verantwortungsvollen Umgang mit fremdem und eigenem geistigen Werken zu sensibilisieren. Im Schulalltag sieht es jedoch oftmals anders aus, da die Vorbehalte [39] gegen den Hype um digitale Medien überwiegen. Eine Alternative zum erhobenen Zeigefinger bietet das Unterrichtsmaterial „Medien machen Meinung“ [40]. Hier wird Facebook als vertrautes Medium für die gemeinsame Aktion genutzt. Über die Gestaltung, Organisation und Beobachtung eines eigenen Forums lernen die beteiligten Schülerinnen und Schüler das digitale Netzwerk für den aktiven und kritischen Informationsaustausch zu nutzen und dabei kompetent mit geistigem Eigentum umzugehen. Um kreative und innovative Ansätze einer Netzgesellschaft zu fördern, ist es unumgänglich, sich mit den Gepflogenheiten und Regeln frühzeitig auseinanderzusetzen. Kinder und Jugendliche wachsen als medienaffine User auf. Dennoch benötigen sie das Know-how, um zu mündigen und verantwortungsvollen Nutzerinnen und Nutzern heranzuwachsen. NaSt 07.06.2011

Fallbeispiele

Facebook ist längst mehr als das eigene Profil. Wie viele soziale Netzwerke bietet es mit unzähligen Anwendungen Gelegenheit, möglichst viele Menschen zu erreichen oder sich in Umfragen, Foren und Kunstaktionen politisch und gesellschaftlich zu positionieren.

wenig ausgeprägt zu sein. Dies betrifft insbesondere Jugendliche, die den Austausch in unabhängigen Netzwerken als Selbstverständlichkeit in ihren Lebensalltag integriert haben aber nicht ausreichend über diese Regelungen informiert sind.

Originale setzen Zeichen

Sie schließen sich in skurrilen Interessensgruppen zusammen und huldigen der Vergangenheit des Planeten Pluto als neuntem Planeten der Sonne. Facebook-Nutzer!

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Autoren AM ist Sprachwissenschaftlerin und stellt sich als Autorin und Redakteurin seit 2008 urheberrechtlichen Fragen in der Bildung. DCA widmet sich als Literaturwissenschaftler Urheberrechtsfragen und Plagiatsfällen in der Alltagskultur und Literaturgeschichte. FSJ sind junge Menschen, die sich im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahr Kultur mit der modernen Gesellschaft und dem Urheberrecht auseinandergesetzt haben. KHS betrachtet als berenteter Diplomlehrer für Philosophie, Schulgeschichtsschreibung, Lehrerausbildung in Entwicklungsländern und programmierter Unterricht in Gesellschaftswissenschaften das Urheberrecht aus historischer Sicht.

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Facebook

NAH sieht es als Kommunikationswissenschaftlerin und Autorin als eine reizvolle Aufgabe die gesellschaftliche Veränderung aufgrund der rasanten Entwicklung von Technologien und Medien zu analysieren.

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Nast sucht als freie Autorin und Musikerin nach zeitgemäßen Antworten auf urheberrechtliche Fragen in digitalen Medien. PG erkundet als Soziologe und Autor seit mehr als 10 das Abenteuer „Games“ und versteht diese als Teil der digitalen Alltagskultur. RS ist selbstständiger Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Jugendschutz und Urheberrechtsschutz.

Vielen Dank auch an alle weiteren Autorinnen und Autoren, die im Rahmen von Originale setzen Zeichen Beiträge zum Schutz des geistigen Eigentums geleistet haben.

Quellen:

Bildnachweise:

[1] http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/blogger-klage-des-bundespraesidenten-von-der-wuerde-des-amtes-11586041.html

Titel: Shutterstock.com / wavebreakmedia

[2] http://www.welt.de/kultur/article3558839/Das-Internet-ist-ein-rechtsfreier-Raum.html

S. 4: Nejron / Dreamstime.com

[3] http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Jugendmedienschutz-Medienerziehung/internet-handy,did=107502.html

S. 5: privat

[4] http://www.sicherheit-macht-schule.de/Magazin/Aktuelles/1768_Wenn_Shooter_schummeln.htm

S. 6: Chughes / Dreamstime.com, privat

[5] http://www.blauenarzisse.de/index.php/gesichtet/1579-deutsche-lyrik-im-21-jahrhundert-das-volk-der-dichter-und-denker-ist-am-ende

S. 7: iStockphoto.com / nico_blue

[6] http://www.polis-forschung.de

S. 8: Shutterstock.com / David M. Schrader

[7] http://www.computerbase.de/news/2009-01/95-prozent-der-musik-downloads-sind-illegal/

S. 9: Dreamstime.com

[8] http://www.discogs.com/Radiohead-In-Rainbows/master/21520

S. 10: iStockphoto.com / RichVintage

[9] http://www.medienbewusst.de/musik-und-hoerbuecher/20081130/musik-download-risiko-oder-chance.html

S. 11: Silverv / Dreamstime.com

[10] http://de.statista.com/statistik/daten/studie/170998/umfrage/download-von-kostenpflichtigen-musikdateien-aus-dem-internet/

S. 12: Underwatermaui / Dreamstime.com

[11] http://www.bild.de/tipps-trends/digital-leben/digital/wikipedia-fehler-1019050.bild.html

S. 13: iStockphoto.com / mattjeacock

[12] http://www.taz.de/!30245/

S. 14: Shutterstock.com / jannoon028

[13] http://www.sonyentertainmentnetwork.com/de-de/home/

S. 15: Shutterstock.com / White Room

[14] http://www.zeit.de/2010/04/L-B-Hegemann

S. 16: Shutterstock.com / FotobyRoy

[15] http://www.gefuehlskonserve.de/axolotl-roadkill-alles-nur-geklaut-05022010.html

S. 17: Shutterstock.com / Nejron Photo

[16] http://www.buchmarkt.de/content/41393-axolotl-roadkill-helene-hegemann-und-ullstein-verlegerin-dr-siv-bublitz-antworten-auf-plagiatsvorwurf.htm

S. 18: Shutterstock.com / dubassy

[17] http://www.zeit.de/2010/08/Helene-Hegemann-Plagiat

S. 19: Shutterstock.com / Yuri Arcurs

[18] http://www.zeit.de/2010/07/Spitze-7

S. 20: Shutterstock.com / Stephen Rees

[19] http://www.gefuehlskonserve.de/axolotl-roadkill-alles-nur-geklaut-05022010.html

S. 21: Ginasanders / Dreamstime.com

[20] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Millionenvergleich-in-kanadischem-Urheberrechtsstreit-1169005.html

S. 22: iStockphoto.com / flyingdouglas

[21] http://www.sicherheit-macht-schule.de/Unterrichtsideen/Klasse_7_10/1260_Erfolgreich_Publizieren.htm

S. 23: Shutterstock.com / Efired

[22] http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorischer_Imperativ

S. 24: Armonn / Dreamstime.com

[23] http://www.vgwort.de/einnahmen-tarife/vervielfaeltigen/schulen.html

S. 25: iStockphoto.com / Irkeyn

[24] http://www.schulbuchkopie.de/download.html

S. 26: Jayobrien / Dreamstime.com

[25] http://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2010/20100614_Berliner_Rede_zum_Urheberrecht.html?nn=1477162

S. 27: Shutterstock.com / VAlex

[26] http://www.heise.de/tp/blogs/3/138113

S. 28: Shutterstock.com / Markus Gann

[27] http://www.zum.de/Faecher/D/BW/gym/Brecht/galilei.htm

S. 29: Shutterstock.com / ollyy

[28] http://www.secret.tv/artikel4942591/Frieder_Wagner_ueber_Depleted_Uranium_

S. 31: Shutterstock.com / Spectral-Design

[29] http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Christoph_Lichtenberg [30] http://www.infospeed.de/web-2-0-studie.htm [31] http://www.sicherheit-macht-schule.de/Magazin/Aktuelles/1772_Gruenderzeit_in_Gemeinschaft.htm [32] http://www.silicon.de/39198551/facebook-foerdert-gegenseitiges-abschreiben-unter-studenten/ [33] http://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz_für_freie_Dokumentation#Beabsichtigter_Zweck [34] http://de.wikipedia.org/wiki/Copyleft [35] http://de.wikipedia.org/wiki/Copyleft [36] http://www.amazon.de/Fälschungen-Autorschaft-Beweis-Wissenschaften-Kunst/dp/3518293818/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1231251679&sr=8-1 [37] http://www.wwar1.blogspot.de [38] https://www.facebook.com/legal/terms [39] http://widerspiegel.wordpress.com/2011/05/08/facebook-gruppen-fur-den-unterricht-opco11/ [40] http://www.sicherheit-macht-schule.de/Unterrichtsideen/Klasse_11_13/1259_Medien_machen_Meinung.htm


Originale

setzen Zeichen

Originale setzen Zeichen – auch bei Facebook

www.facebook.com/Originale21


Kontakt: Microsoft Deutschland GmbH Initiative „Originale setzen Zeichen“ Katharina Heinroth Ufer 1 10878 Berlin

G /Originale21 U @MicrosoftOsZ P MicrosoftOsZ w www.originale-setzen-zeichen.de


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