Sicherheitsbericht 2011 Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe

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Stadt Karlsruhe Ordnungs- und B端rgeramt

SICHERHEITSBERICHT 2011 Unser Service f端r Ihre Sicherheit


2 | SICHERHEITSBERICHT 2011


ORDNUNGS- UND BÜRGERAMT | 3

VORWORT SEHR GEEHRTE LESERIN, SEHR GEEHRTER LESER, TROTZ EINER ZUNAHME DER STRAFTATEN UM 4,1 PROZENT BEFAND SICH DIE SICHERHEITSLAGE 2011 IN KARLSRUHE AUF EINEM BERUHIGEND HOHEN NIVEAU. IM VERGLEICH DER BADEN-WÜRTTEMBERGISCHEN GROSSSTÄDTE STEHT KARLSRUHE IN DER KRIMINALITÄTSBELASTUNG HINTER FREIBURG, STUTTGART UND MANNHEIM AN VIERTER STELLE. ERFREULICH IST DER RÜCKGANG BEI DER JUGEND­ DELINQUENZ. DENNOCH MUSS ES ZIEL DER SICHERHEITSBEHÖRDEN, SCHULEN, JUGENDVERBÄNDE UND VEREINE SEIN, DIE PRÄVENTIONSARBEIT AUF DIESEM GEBIET WEITER ZU FORCIEREN. EINE GROSSE UNTERSTÜTZUNG, DIE ANZAHL DER STRAF­ TATEN UND DIE ORDNUNGSSTÖRUNGEN ZU REDUZIEREN, SEHE ICH IN DER PRÄSENZ DES KOMMUNALEN ORDNUNGSDIENSTES, DER SEIT APRIL 2011 AUF DEN KARLSRUHER STRASSEN UNTERWEGS IST UND – OBWOHL ER SICH NOCH IN DER AUFBAUPHASE BEFAND – DEN KARLSRUHER BÜRGERINNEN UND BÜRGERN BEREITS EIN PLUS AN SICHERHEITSGEFÜHL GEGEBEN HAT. WÄHREND DIE KARLSRUHER BEVÖLKERUNG AUF DEM GEBIET DER LEBENSMITTELSICHERHEIT DURCH DIE BUNDESWEITEN LEBENSMITTELSKANDALE VERSCHONT GEBLIEBEN IST, HAT SICH DIE UNFALLBILANZ – WIE SCHON IN DEN BEIDEN JAHREN ZUVOR – ERNEUT LEICHT VERSCHLECHTERT. Wolfram Jäger Bürgermeister


4 | SICHERHEITSBERICHT 2011

INHALT 6

8

DIE KRIMINALITÄTS­ HANDLUNGSENTWICKLUNG SCHWERPUNKTE IM STADTGEBIET VON KARLSRUHE IM JAHRE 2011

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG DER KOMMUNALE ORDNUNGSDIENST TESTKÄUFE AUFENTHALTSVERBOTE, BLAUE BRIEFE UND GELBE KARTEN WAFFENKONTROLLEN HÄUSLICHE GEWALT GEFÄHRLICHE HUNDE BETTELN IN DER INNENSTADT DEMONSTRATIONEN BOMBENRÄUMUNG


ORDNUNGS- UND BÜRGERAMT | 5

16

27

28

HANDLUNGSSCHWERPUNKTE

PRÄVENTION – GEFAHRENVORSORGE

HINTERGRUND­ INFORMATIONEN

SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR

VERKEHRS- UND BRAND­SCHAUEN

EHRENAMTLICHE BEDIENSTETE BEIM KOMMUNALEN ORDNUNGSDIENST

VERKEHRSUNFALLBILANZ FÜHRERSCHEIN MIT 17 ÜBERWACHUNG DES „FLIESSENDEN VERKEHRS“ ÜBERWACHUNG DES „RUHENDEN VERKEHRS“

ORDNUNGSDIENST EINSATZ – AUSWERTUNGSSYSTEM (ODEA) SICHERHEIT BEI SKATENITE SICHERHEIT BEI SPIELEN DES KARLSRUHER SPORT-CLUBS

BAUSTELLEN UMWELTZONE LEBENSMITTELSICHERHEIT UND TIERSCHUTZ LEBENSMITTELSICHERHEIT UND TIERSCHUTZ ÜBERWACHUNGSTÄTIGKEIT KARLSRUHER HYGIENESIEGEL

www.karlsruhe.de


6 | KRIMINALITÄTSENTWICKLUNG

DIE KRIMINALITÄTSENTWICKLUNG IM STADTGEBIET VON KARLSRUHE IM JAHRE 2011 Gegenüber dem Vorjahr weist die Kriminalitätsstatistik 2011 des Polizeipräsidiums Karlsruhe ein Plus von 1.069 Delikten auf. Die Anzahl der in Karlsruhe begangenen Straftaten stieg somit um 4,1 % und liegt jetzt bei insgesamt 27.386 Delikten. Der in den beiden vergangenen Jahren in Baden-Württemberg sich abzeichnende Trend der Zunahme von Strafdelikten hat sich somit auch 2011 in Karlsruhe fortgesetzt. Dennoch steht Karlsruhe im Vergleich der baden-württembergischen Großstädte ein weiteres Mal hinter Freiburg, Stuttgart und Mannheim an vierter Stelle. Straftaten insgesamt 25.716

2009

26.317

2010

27.386

2011 5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

Bei Betrachtung einzelner Deliktsbereiche lassen sich gegenüber dem Vorjahr insbesondere bei den Fahrrad- und Taschendiebstählen, bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten sowie bei der Rauschgift- und Straßenkriminalität die deutlichsten Zunahmen feststellen. Eine auffällige Häufung von Körperverletzungsdelikten stellte die Polizei an Wochenenden fest. Über 60 % aller im Jahre 2011 registrierten Taten geschahen freitags, samstags oder sonntags, und das in mehr als zwei Drittel der Fälle in der Zeit zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Hierbei zählten viele Besucher (zumeist männliche Personen) der in der Innenstadt liegenden Betriebe der Eventgastronomie zu den Tatverdächtigen. Ursächlich war zumeist ein übermäßiger Alkoholkonsum.


KRIMINALITÄTSENTWICKLUNG | 7

Im Stadtgebiet von Karlsruhe wurde 2011 ein Mensch Opfer eines Tötungsdeliktes. Vier Menschen verstarben an den Folgen ihrer Drogensucht (2010: 2 Personen). Bei den festgestellten Rauschgiftdelikten stiegen die Zahlen von 1.091 auf 1.343 um 23,1%. Trotz dieser zum Teil deutlichen Anstiege können für das Jahr 2011 auch positive Werte vermeldet werden. Erfreulich ist hierbei der Rückgang von Wohnungs- und PKW-Aufbrüchen, Handtaschendiebstählen und Delikten der Internetkriminalität. Ein weiterer positiver Aspekt ist der Rückgang der jugendlichen Straftäter unter 18 Jahren. Allerdings zeigte sich bei den Heranwachsenden und jungen Erwachsenen – entsprechend dem landesweiten Trend – eine Zunahme der Straftaten.

DIE HÄUFIGSTEN DELIKTE IN KARLSRUHE DELIKTE

2009

2010

2011

Rohheitsdelikte

2.626

2.567

2.728

Körperverletzungen

1.947

1.926

2.080

Straßenkriminalität

5.382

6.110

6.216

Gewaltkriminalität

860

812

830

Rauschgiftdelikte

1.088

1.091

1.343

Vermögens- und Fälschungsdelikte

6.813

6.684

7.166

10.273

10.919

10.829

2009

2010

2011

436

306

279

Jugendliche

1.302

1.248

1.225

Heranwachsende

1.345

1.269

1.397

Junge Erwachsene (21–24 Jahre)

1.734

1.527

1.722

Erwachsene (ab 25 Jahren)

6.382

6.260

6.563

11.199

10.610

11.186

Diebstähle

TATVERDÄCHTIGE: ANTEILE NACH ALTERSGRUPPEN ALTERSGRUPPEN Kinder

Gesamt

FAZIT: nn

nn

nn

nn

nn

nstieg der Straftaten um 4,1 Prozent A Deutlicher Rückgang bei PKW-Aufbrüchen Weniger junge Tatverdächtige Viele Körperverletzungsdelikte am Wochenende Aufklärungsquote (2011: 57,5 Prozent) um 0,6 Prozent gestiegen

Zu beachten: Einer strafbaren Handlung können auch mehrere Delikte zugrunde liegen!


8 | HANDLUNGSSCHWERPUNKTE

HANDLUNGSSCHWERPUNKTE ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG DER KOMMUNALE ORDNUNGSDIENST Das Jahr 2011 stand ganz im Zeichen des Aufbaus des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD).

Es waren die Planungen des Vorjahres hinsichtlich Aufgabengebiet und Ausbildung in die Praxis umzusetzen. Zunächst galt es für die ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die intensive Ausbildung zu absolvieren. Diese Ausbildung begann am 01.12.2010 und umfasste knapp 500 Stunden. Im Rahmen dieser Ausbildung wurden u. a. in folgenden Bereichen umfassende Kenntnisse vermittelt: nn

nn

nn

nn

nn

nn

nn

Einführungsseminar mit Vorstellung problematischer Örtlichkeiten (Szenen­ bereiche) Kompaktseminar „Kommunaler Ordnungsdienst“ bei der VWA Karlsruhe Hospitation beim Polizeipräsidium Karlsruhe – Revierdienst – Abwehr- und Zugriffstraining bei der Bereitschaftspolizei Bruchsal theoretische Einweisung und Unterrichtung durch das Polizeipräsidium Karlsruhe im Bereich der Funkleitstelle, im Waffenrecht, der Drogenkunde, Hundehaltung, Verkehrsregelung, Zugriffsrechte etc. Seminar „einsatzbezogene Kommunikation und Konfliktbewältigung“ Ersthelferkurs


HANDLUNGSSCHWERPUNKTE | 9

Die Beschäftigten des KOD sind i. d. R. in Zweier-Teams auf Streife unterwegs. Sie arbeiten im Rahmen eines siebentägigen Schichtplans in Früh- oder Spätschicht in einem Vier-Wochen-Rhythmus. Die Schichtzeiten umfassen montags bis donnerstags den Zeitraum von 6.30 Uhr bis 22 Uhr, freitags von 6.30 Uhr bis 24 Uhr, samstags von 15.30 Uhr bis 24 Uhr und sonntags von 13.00 Uhr bis 21.30 Uhr. Die KODBeschäftigten haben im Rahmen ihrer dienstlichen Funktion auch die Stellung von Polizeibeamten und somit die gleichen Rechte und Pflichten wie diese. Innerhalb ihrer Dienstzeiten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt unterwegs und sorgen oftmals schon allein durch ihre Präsenz für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum. Immer wieder gab es dazu positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Anders als die Kolleginnen und Kollegen des Gemeindlichen Vollzugsdienstes achten die KOD-Beschäftigten dabei aber nicht schwerpunktmäßig auf Parkverstöße, sondern konzentrieren ihr Augenmerk eher auf andere Störungen im öffentlichen Raum. Zum einen können dies konkrete Beschwerden sein, wie z. B. Ruhestörungen, aber auch eigene Feststellungen, die anlässlich von Streifengängen gemacht werden. Die Schwerpunkte der Kontrolltätigkeiten – mit dem entsprechenden anlassbezogenen und angemessenen Einschreiten – lagen 2011 vor allem bei Störungen durch das Verhalten von Angehörigen so genannter „Trinkerszenen“, hier insbesondere im Bereich Friedrichsplatz, Nottingham-Anlage sowie Werderplatz, und festgestellten Verstößen gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen – und hier explizit der Konsum von Alkohol und Rauchen bei Minderjährigen. Mehrfach wurden stark alkoholisierte Jugendliche aufgegriffen und anschließend musste für ihr sicheres Nach­ hausekommen gesorgt werden. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, war der KOD auch regelmäßig bei der Durchführung von Testkaufaktionen beteiligt. Aber auch bei Lärmbelästigungen – meist im Bereich von Spiel-/Bolzplätzen, im Zusammenhang mit Gaststätten oder Straßenmusikanten –, illegalen Müllablagerungen, gewerblichen Sperrmüllsammlern, aggressiven oder betrügerischen Bettlern und rücksichtslos agierenden Radfahrerinnen und Radfahrern war der Kommunale Ordnungsdienst immer wieder gefragt. Ebenso rief das – nicht erlaubte – Grillen in

Am 01.04.2011 begann der Einsatz des KOD auf den Straßen und Plätzen in Karlsruhe.


10 | HANDLUNGSSCHWERPUNKTE

der Günter-Klotz-Anlage und anderen Grünanlagen, vor allem durch die negativen Begleiterscheinungen wie z. B. erhebliche Müllansammlungen, regelmäßig die Beschäftigten des Kommunalen Ordnungsdienstes auf den Plan. Da die Uniform mittlerweile einen hohen Erkennungswert hat und damit in manchen Bereichen nicht immer hilfreich war, sind die Kolleginnen und Kollegen des Kommunalen Ordnungsdienstes hin und wieder auch in Zivil unterwegs gewesen und konnten sich dabei oftmals ein sehr gutes Bild und einen neutralen Eindruck über bestimmte Situationen verschaffen. Diese Erkenntnisse wurden dann in die „uniformierte Streifentätigkeit“ übertragen. Darüber hinaus waren regelmäßig Präsenzstreifen anlässlich von Veranstaltungen, sowohl im Innenstadtbereich (z. B. Stadtfest, Christkindles-Markt), aber auch in den Stadtteilen (z. B. Altstadtfest Durlach, Bürgervereinsfeste) vor Ort. Sicher ist, dass sich die Aufgabenbereiche des KOD in Zukunft noch weiter ausdehnen werden – entsprechende neue Problemfelder werden nicht nur im Rahmen der Streifentätigkeit, sondern auch seitens der Bevölkerung immer wieder aufgezeigt. Auch die Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Karlsruhe für das Jahr 2011 lässt annehmen, dass der KOD dauerhaft gebraucht werden wird. So ist Karlsruhe zwar im Vergleich zu anderen Städten noch immer eine sehr sichere Stadt – aber auch hier ist ein Anstieg der Straftaten im Vergleich zum Jahr 2010 um 4,1 Prozent festzustellen gewesen. Insbesondere die Vielzahl von Körperverletzungsdelikten am Wochenende, bei denen die Tatverdächtigen zu einem hohen Prozentsatz unter Alkoholeinfluss standen, bindet zwangsläufig Kräfte der Vollzugspolizei. Dadurch entstehen an anderer Stelle Lücken in der polizeilichen Präsenz, die durch den KOD gefüllt werden müssen.


HANDLUNGSSCHWERPUNKTE | 11

ALKOHOL- UND TABAKWAREN – TESTKÄUFE Die Möglichkeit, Testkäufe durch Jugendliche durchzuführen, nahm das Ordnungsamt zum Anlass, gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe und dem Landratsamt Karlsruhe eine Konzeption auszuarbeiten, wie solche Testkäufe unter Beachtung der strengen rechtlichen Aufgaben umgesetzt werden könnten. Nachdem dieses Konzept Ende 2010 von allen Entscheidungsträgern abgesegnet worden war, konnten zu Beginn des Jahres 2011 mit freiwilligen städtischen Auszubildenden die jugendlichen Testkäuferinnen und Testkäufer gefunden werden. In einer gemeinsamen Schulung wurden dann die Testkäuferinnen und Testkäufer der Stadt und des Landkreises Karlsruhe über ihre zukünftige Aufgabe informiert.

Im Frühjahr 2010 wurde durch das Sozialministerium Baden-Württemberg den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Testkäufe durch Jugendliche durchführen zu lassen.

2011 wurden insgesamt drei Testkaufaktionen durchgeführt – mit leider fragwürdigem Erfolg, wie die nachfolgende Aufstellung zeigt:

DURCHGEFÜHRTE TESTKAUFAKTIONEN DATUM

08.07.2011

ANZAHL DER VERKAUFSSTELLEN 14

VERKAUF VON ALKOHOL UND/ODER TABAKWAREN ERFOLGT

NICHT ERFOLGT

5x

9x

30.09.2011

4

2x

2x

02.12.2011

19

14 x

5x

AUFENTHALTSVERBOTE, BLAUE BRIEFE UND GELBE KARTEN Vor allem junge männliche Erwachsene fallen nach wie vor überwiegend an Wochenenden durch alkoholbedingte Gewalttätigkeiten auf. Mit einem „Blauen Brief“ erhalten sie eine deutliche Abmahnung und werden auf eine notwendige Verhaltensänderung hingewiesen. Gewalttätige Wiederholungstäter oder Personen, die im Umfeld von Lokalen der Erlebnisgastronomie schwerwiegende Straftaten wie Körperverletzungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder Widerstand gegen Polizeibeamte begangen haben, erhalten ein längerfristiges Aufenthaltsverbot, das für die Abend- und Nachtstunden an Wochenenden gilt und bis zu 3 Monate dauern kann. Wer unter Alkoholeinfluss randaliert, muss auch mit einer Meldung an die Führerscheinstelle rechnen. Von dort erhalten die Betroffenen mit einer „Gelben Karte“ einen deutlichen Hinweis, dass im Wiederholungsfall ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt wird. Im Einzelfall kann auch sofort ein Gutachten über die Kraftfahreignung gefordert werden.

Dieses Ergebnis wird uns auch in Zukunft dazu veranlassen, Testkauf­ aktionen in regelmäßigen Abständen durchzuführen.


12 | HANDLUNGSSCHWERPUNKTE

MASSNAHMEN GEGEN ALKOHOLAUFFÄLLIGE UND GEWALTBEREITE JUNGE MENSCHEN Diese Zahlen zeigen, dass die Problematik nach wie vor besteht – gleichzeitig aber auch, dass die Präventivmaßnahmen offensichtlich ihre warnende Wirkung erzielen.

MASSNAHMEN

2009

2010

2011

Polizeimeldungen

210

218

230

Blaue Briefe (Androhung eines Aufenthaltsverbotes)

132

149

194

Aufenthaltsverbote

48

25

17

Meldungen an Führerscheinstelle

70

78

79

Gelbe Karten (Androhung führerscheinrechtlicher Maßnahmen)

20

24

18

Anordnung eines medizinischpsychologischen Gutachtens

4

11

6

Nach „Blauem Brief“ wieder auffällig geworden

15

9

Nach „Gelber Karte“ wieder auffällig geworden

WAFFENKONTROLLEN Der Amoklauf von Winnenden im Jahr 2009 hatte eine Änderung des Waffengesetzes zur Folge. U. a. besteht danach für die Waffenbehörde die Verpflichtung, die sichere Aufbewahrung der Waffen in den Wohnungen der Waffenbesitzer zu überprüfen. Beim Ordnungs- und Bürgeramt wird diese Aufgabe seit Sommer 2010 von zwei Beschäftigten ausgeführt. Die Kontrollbesuche erfolgten zunächst bei den Waffenbesitzern, die beim Ordnungsamt bis dahin noch nicht nachgewiesen hatten, dass sie ihre Waffen ordnungsgemäß aufbewahren. Bis Ende 2011 haben die Beschäftigten des Ordnungsamtes rund 650 Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer zu Hause besucht. Diese Besuche verliefen in den meisten Fällen völlig problemlos – nur vereinzelt wurde das Kontrollpersonal etwas unhöflich empfangen. Die Beanstandungsrate lag bei knapp 20 %. Allerdings konnten sich doch auch etliche Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer dazu entschließen, ihre Waffen abzuschaffen. Insoweit sind die Kontrollbesuche sicherlich als Erfolg zu sehen – wenn auch mit der Erkenntnis, dass sie weiterhin notwendig sind und deshalb im Jahr 2012 mit unverminderter Häufigkeit fortgesetzt werden. Insgesamt hat sich die Zahl der Waffenbesitzenden in Karlsruhe seit Ende 2010 von damals 3.048 Personen auf 2.272 Personen verringert – die Zahl der Waffen von 17.323 auf 14.424.


HANDLUNGSSCHWERPUNKTE | 13

HÄUSLICHE GEWALT Gewalt, vor allem gegen Frauen und Kinder, findet meist im sozialen Umfeld, in der Familie und in der Partnerschaft statt. In den Gesprächen mit den Opfern – in den meisten Fällen sind dies Frauen – wird ermittelt, ob und welche Maßnahmen zu deren Schutz ergriffen werden müssen. Darüber hinaus werden die Opfer auch über bestehende Beratungsangebote informiert. Als Konsequenz eines Übergriffes kann gegen den Täter ein Wohnungsverweis mit Rückkehrverbot ergehen. Gleichzeitig kann auch ein sogenanntes Annäherungsverbot ausgesprochen werden, das dem Täter verbietet, sich dem Opfer zu nähern. 2011 wurden beim Ordnungsamt 153 Fälle häuslicher Gewalt bekannt, die in 86 Fällen eine Folgemaßnahme verursachten (i. d. R. Wohnungsverweis mit Rückkehrverbot und Annäherungsverbot). In jedem vierten Fall handelte es sich um eine Wiederholungstat.

GEFÄHRLICHE HUNDE Wo sich viele Menschen aufhalten, können Hunde eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen. So beispielsweise in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen, in Haltestellenbereichen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, in Fußgängerunterführungen, in Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen. Zahlreiche Rechtsvorschriften beinhalten Regelungen für die Gefahrenvorsorge. Dazu zählen die Anleinpflicht, das Verbot, Hunde auf Kinderspielplätzen auszuführen, und viele mehr. Darüber hinaus sind häufig auch polizeibehördliche Anordnungen zu treffen, um ein gefahrloses Zusammenleben von Mensch und Hund zu gewährleisten. Die folgenden Zahlen lassen als Fazit die Aussage zu, dass zwar das Thema „Kampfhund“ in Karlsruhe nicht sonderlich brisant ist, dass allerdings die Problematik „gefährliche Hunde“ ganz allgemein und unabhängig von der Rasse eine zunehmende Bedeutung erlangt hat.

GEFAHRENVORSORGENDE ANORDNUNGEN GEGENÜBER HUNDE HALTENDEN PERSONEN ANORDNUNGEN

2009

2010

2011

Führen des Hundes an der Leine bzw. mit einem Maulkorb

18

21

35

Anordnung eines Hundehaltungsverbotes

2

2

Sonstige Auflagen

8

7

4

99

100

149

2

6

3

14

8

18

Beschlagnahmen u.a. wegen Hundehaltungsverbot

2

1

3

Tötung eines Hundes mangels Resozialisierung

1

Überprüfung der Hundehaltung Rassefeststellung bei Kampfhunden Verhaltensprüfung u.a. zur Feststellung der Aggressivität

Etwa 7.000 Hunde werden täglich auf den Karlsruher Straßen und Plätzen ausgeführt.


14 | HANDLUNGSSCHWERPUNKTE

Christopher Street Day 2011 in Karlsruhe

BETTELN IN DER INNENSTADT Regelmäßig sind in den Fußgängerzonen bettelnde Personen anzutreffen. War dieses Phänomen in den vergangenen Jahren insbesondere in der Vorweihnachtszeit festzustellen, gibt es inzwischen keine jahreszeitlich bedingten Unterschiede mehr. Handelt es sich um ein so genanntes passives – also stilles – Betteln, ist ein polizeiliches Einschreiten nur möglich, wenn beispielsweise das übrige Verkehrsgeschehen beeinträchtigt wird, u.a. wenn die Gehflächen nicht mehr gefahrlos und behinderungsfrei benutzt werden können. Beim aggressiven Betteln, d.h. wenn auf Passanten massiv zur Abgabe eines Geldbetrages eingewirkt wird, oder beim Betteln mit Tieren erfolgt in aller Regel ein Platzverweis, ggf. verbunden mit einem Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen. Die Beschäftigten des KOD haben im Rahmen ihrer Streifentätigkeit ein besonderes Augenmerk auf bettelnde Personen und schreiten ggf. konsequent ein – vor allem auch dann, wenn Kinder dazu benutzt werden, bei Passanten ein besonderes Mitleidsgefühl hervorzurufen um damit deren Spendenbereitschaft zu erhöhen.

DEMONSTRATIONEN 2011 fanden in Karlsruhe insgesamt 184 Versammlungen unter freiem Himmel statt – Kundgebungen, Aufzüge, Mahnwachen zu den vielfältigsten Anlässen und Themen. Vor allem bei größeren Veranstaltungen werden im Rahmen von Kooperationsgesprächen mit dem Veranstalter und der Polizei Regeln festgelegt und Vereinbarungen getroffen, um die belastenden Auswirkungen für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Herausragend für das Jahr 2011 war dabei das Verfahren rund um den CastorTransport, der in der Nacht vom 15./16. Februar durch das Stadtgebiet von Karlsruhe rollte. Im Vorfeld wurde vom Ordnungsamt – Versammlungsbehörde – ein zeitlich und räumlich beschränktes Versammlungsverbot ausgesprochen. Von Castor-Gegnerinnen und Castor-Gegnern wurde die Rechtmäßigkeit dieses Verbots angezweifelt – es hielt jedoch der gericht­lichen Überprüfung im Eilverfahren stand. Trotz des Versammlungsverbotes kam es zu einer mehrstündigen Gleisblockade. In Abstimmung zwischen Polizei und der Versammlungsbehörde, die ebenfalls während der gesamten Nacht vor Ort durch Bedienstete vertreten war, konnte die Blockade ohne größere gewalttätige Auseinandersetzungen so rechtzeitig beendet werden, dass der Castor-Transport ohne zeitliche Verzögerungen Karlsruhe durchfahren und letztendlich verlassen konnte.


HANDLUNGSSCHWERPUNKTE | 15

BOMBENRÄUMUNG Immer noch befinden sich in unbekannter Anzahl Bomben, Granaten, Minen und andere Munition auf Karlsruher Gemarkung im Erdreich. Diese Relikte stammen vorwiegend aus dem Zweiten Weltkrieg und sind bei den Angriffen der alliierten Streitkräfte auf Karlsruhe nicht detoniert. Gefunden werden sie häufig bei Ausgrabungsarbeiten. Zum Auffinden von Kampfmitteln dient auch die Auswertung der im Zweiten Weltkrieg von der amerikanischen und britischen Luftwaffe nach Angriffen gefertigten Luftbildaufnahmen. Für die Entschärfung, Bergung und Beförderung geborgener Kampfmittel sowie deren anschließende Vernichtung ist in Baden-Württemberg der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart zuständig. Um mögliche Gefahren für die Bevölkerung abzuwehren, trifft das Ordnungsamt die notwendigen Anordnungen und koordiniert die erforderlichen Maßnahmen, u.a. die Zusammenarbeit mit den Rettungsdiensten, Polizei und Feuerwehr. Ebenso ist eine sorgfältige Planung von Evakuierungsmaßnahmen, die Verständigung der Öffentlichkeit – vor allem der betroffenen Anwohnerschaft – notwendig. Gerade bei Evakuierungsmaßnahmen sind eine gute Öffentlichkeitsarbeit und das Angebot einer Kontaktstelle für Fragen zur Vermeidung oder Minimierung von möglichen Ängsten in der Bevölkerung wichtig. Im Februar und im Dezember 2011 wurden auf dem Gelände der Verkehrsbetriebe in der Wikingerstraße bzw. im Bereich des Hofgutes Maxau noch aktive Kampfmittel gefunden und geborgen. Eine Evakuierung von rund 1.000 Beschäftigten war erforderlich, nachdem im November 2011 im Technologiepark eine größere Bombe gefunden worden war. Nicht bestätigt haben sich im April Verdachtsmomente möglicher Blindgänger auf dem Gelände der Verkehrsbetriebe und im November in der Südstadt. Im letzteren Fall waren bereits umfangreiche Maßnahmen der Gefahrenabwehr getroffen worden, u.a. die Vorbereitung der Evakuierung von 2.500 Anwohnerinnen und Anwohnern. Glücklicherweise konnte der Kampfmittelbesei­ tigungsdienst hier Entwarnung geben.


16 | HANDLUNGSSCHWERPUNKTE

SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR KRAFTFAHRZEUGBESTAND IN KARLSRUHE (STAND: 31.12.2011) KRAFTFAHRZEUGE

2011

PKW

128.616

Krafträder

10.820

LKW und Sonstige

23.575

Kraftfahrzeuge insgesamt

163.011

VERKEHRSUNFALLBILANZ 2011 FÜR DAS STADTGEBIET KARLSRUHE Auf den Karlsruher Straßen hat die Polizei im Jahre 2011 9.829 Verkehrs­unfälle registriert, und damit 1,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Über die Hälfte der Unfälle waren Bagatellunfälle (5.731).

KRAFTFAHRZEUGBESTAND UND ZAHL DER VERKEHRSUNFÄLLE IN KARLSRUHE 2000–2011 Verkehrsunfälle

Kfz-Bestand

16.000

180.000

14.000

160.000 140.000

12.000

120.000

10.000

100.000

8.000

80.000

6.000

60.000

4.000

40.000

2.000 0

20.000 2000

2002

2004

2006

2008

2010 2011

0


HANDLUNGSSCHWERPUNKTE | 17

UNFÄLLE MIT PERSONENSCHADEN 2009

2010

2011

VERÄNDERUNG VORJAHR

Anzahl der Unfälle mit Personenschaden

1.153

1.084

1.236

+ 14.0 %

Anzahl der Verletzten

1.417

1.346

1.514

+ 12,4 %

195

201

232

+ 15,4 %

2

6

3

- 50,0 %

Anzahl der Schwerverletzten Getötete Personen

Tendenz: Mehr Unfälle mit Personenschaden und Anstieg bei den Verletzten

Verkehrsunfälle mit Kinderbeteiligung

VERKEHRSUNFÄLLE MIT KINDERBETEILIGUNG 120 100 80

85 45

20 0

Verunglückte Kinder als Fußgänger

76 36

60 40

Verunglückte Kinder als Radfahrer

110 47

Verunglückte Kinder im PKW

30 Verunglückte Kinder als Radfahrer 18 22 2009

12 28 2010

Verunglückte Kinder als Fußgänger

33

2011

Verunglückte Kinder mit PKW-, Zweirad-, Straßenbahnbeteiligung etc.

Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen verunglückten 110 Kinder. Gegenüber dem Vorjahresniveau (76) entspricht dies einem Anstieg von + 44,7 Prozent.


18 | HANDLUNGSSCHWERPUNKTE

RADFAHRERUNFÄLLE Trotz einem umfangreichen Bündel von planerischen und baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung verunglückten im Jahre 2011 517 Radfahrerinnen und Radfahrer. Im Jahre 2010 waren es noch 427 Personen. Der drastische Anstieg von 21,1 Prozent gibt Veranlassung, die Sicherheit der radfahrenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Leider hat sich der seit 2006 festgestellte kontinuierliche Rückgang der Radfahrunfälle im Jahre 2011 nicht fortgesetzt.

FUSSGÄNGERUNFÄLLE Im Jahr 2011 ereigneten sich 183 Verkehrsunfälle (+ 27,9 Prozent) mit Fußgängerinnen und Fußgängern. Die Zahl der verunglückten Personen stieg hierbei von 121 auf 165 (+ 36,3 Prozent) deutlich an. 123 Personen (+ 43 Prozent) wurden leicht verletzt. Auch bei den schwer verletzten Personen war gegenüber dem Vorjahr (34 Personen) ein Anstieg um + 17,6 % auf 40 schwer verletzte Fußgängerinnen und Fußgängern im Jahr 2011 zu verzeichnen.

Motorisierte Zweiräder

MOTORISIERTE ZWEIRÄDER Tendenz: Zunahme der Verkehrsunfälle gegenüber den Vorjahren. Anstieg der verletzten Personen

350 308 34

300 250

265 19 123

345 38

Schwerverletzte Personen

153

Verunglückte Personen

139 Unfälle mit Personenschaden

200 150 100

135

123

154 Schwerverletzte Personen Verunglückte Personen

50 0

2009

2010

Unfälle mit Personenschaden

2011

AUSGEGEBENE FAHRERLAUBNISSE UND ENTZOGENE FÜHRERSCHEINE FAHRERLAUBNISSE/FÜHRERSCHEINE

2009

2010

2011

Ausgegebene Fahrerlaubnisse (nur Ersterteilungen)

1.982

2.810

2.734

Entzogene Führerscheine (ohne Fahrverbote)

307

354

346

davon vom Ordnungsamt Karlsruhe 1)

168

149

114

davon durch Gericht

139

205

232

2)

1) u.a. bei Mehrfachtätern, geistigen und körperlichen Gebrechen oder bei Drogenkonsum 2) wegen Alkohol am Steuer, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs


HANDLUNGSSCHWERPUNKTE | 19

DER FÜHRERSCHEIN MIT 17 – BEGLEITETES FAHREN (BF 17) Das Projekt ermöglicht es Jugendlichen, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen, sofern die entsprechende Fahrprüfung bestanden wurde. Mit dem begleiteten Fahren sollen Fahranfänger „unter Aufsicht“ zusätzlich Fahrpraxis erwerben, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Regelung ist die Senkung der Unfälle, die durch junge Menschen häufig verursacht werden, da diese nicht die notwendige Erfahrung mit den vom Straßenverkehr ausgehenden Gefahren haben, jedoch über eine hohe Risikobereitschaft verfügen. Die bisherigen Auswertungen haben gezeigt, dass Teilnehmende an BF 17 deutlich weniger Verkehrsverstöße aufzuweisen haben und dadurch ein geringeres Unfall­ risiko besteht. Die Fahrerlaubnis „BF 17“ wurde im Jahre 2011 von 912 Personen beantragt.

ÜBERWACHUNG DES „FLIESSENDEN VERKEHRS“ Das Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Stadtgebiet wurde mit vierzehn stationären und sieben mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen kontrolliert. Die mobilen Messanlagen waren 5.325 Stunden im Einsatz und haben hierbei 2.342.414 Kraftfahrzeuge gemessen. Wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit wurden davon 141.625 Kraftfahrerinnen bzw. Kraftfahrer beanstandet. Der Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen erfolgte überwiegend wegen den Unfallrisiken im Nahbereich von Schulen, Kindergärten, Altersheimen oder auch an Straßenabschnitten mit hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie aus Lärmschutzgründen. An den Standorten der stationären Geschwindigkeitsmessanlagen wurden 309.477 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Im vorigen Jahr waren hier noch 172.707 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs. Die Steigerung der Beanstandungen ist insbesondere auf eine neue Messtechnik zurückzuführen. Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen sind in aller Regel rund um die Uhr in Betrieb.

GESCHWINDIGKEITSKONTROLLEN AUF EINEN BLICK 2010

2011

5.238

5.325

Geschwindigkeitsüberschreitungen mobile Messanlagen

169.323

141.625

Geschwindigkeitsüberschreitungen stationäre Messanlagen

172.707

309.477

Einsatzdauer mobile Messanlagen in Std.

Der Modellversuch zu BF 17 wurde am 01.01.2008 in Baden-Württemberg gestartet und am 01.01.2011 aufgrund der positiven Bilanz dauerhaft eingeführt.


20 | HANDLUNGSSCHWERPUNKTE

GESCHWINDIGKEITSKONTROLLEN ZUR NACHTZEIT Aus Gründen des Lärmschutzes wurden auf der B 3 in Durlach zwischen der Grötzinger Straße und der Badener Straße sowie auf der Kriegsstraße zwischen Weinbrenner Platz und der Wichernstraße in den Abend- und Nachtstunden wiederholte Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Auf diesen Straßenabschnitten ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Von insgesamt 2.307 gemessenen Fahrzeugen wurden auf beiden Straßenabschnitten 732 Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer wegen nicht eingehaltener Geschwindigkeit beanstandet. Einige waren mit über 40 km/h zu schnell unterwegs. gemessene Fahrzeuge (beide Fahrtrichtungen) 1.190 291

1.200 1.000

899

800 600 400 200 0

1.117 441

492 185

526 198

307

328

2010 Kriegsstraße B 3 in Durlach

676

2011 Kriegsstraße B 3 in Durlach

Beanstandungen keine Beanstandungen


HANDLUNGSSCHWERPUNKTE | 21

ÜBERWACHUNG DER LICHTZEICHENANLAGEN An besonders gefährlichen Kreuzungen und Fußgängerüberwegen mit Signalanlagen sind Rotlichtüberwachungsanlagen installiert und erfassen dort Rotlichtverstöße. In 3.529 Fällen haben Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer das Rotlicht nicht beachtet.

DIE ÜBERWACHUNG DES „RUHENDEN VERKEHRS“ AUF EINEN BLICK Eine stetige Zunahme von Kraftfahrzeugen und immer weniger Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum erfordern eine konsequente Überwachung des ruhenden Verkehrs.

DIE HÄUFIGSTEN BEANSTANDUNGEN 2009

2010

2011

134.476

152.467

149.221

Bewohnerzone

37.147

41.007

38.661

Eingeschänktes Halteverbot

12.006

12.667

11.504

8.735

9.170

10.733

Zeitüberschreitung an Parkuhren

Absolutes Halteverbot

ABGESCHLEPPT WURDEN IM JAHR 2011 INSGESAMT 1.360 FAHRZEUGE ABSCHLEPPGRUND Parken auf einem Behindertenparkplatz

2009

2010

2011

664

565

398

Parken in einer Brandschutzzone

72

93

112

Parken mit Verkehrsbehinderung (Halteverbot, 5-m-Zone, abgesenkter Bordstein)

374

432

422

Sonstige (Geh- und Radwege, Bewohnerparkplätze, Kurzzeitparkbereiche)

634

701

428

1.774

1.791

1.360

Gesamt

Die Abschleppgrundsätze der Stadt Karlsruhe sind unter www.karlsruhe.de/b4/ buergerdienste/oa/gvd einzusehen.

Erstmals seit 2008 haben sich Abschleppmaßnahmen verringert. Auffallend ist der Rückgang bei den Behindertenparkplätzen bei gleichzeitiger Zunahme von Abschleppmaßnahmen aus den Brandschutzzonen.


22 | HANDLUNGSSCHWERPUNKTE

Baustelle am Ettlinger Tor

BAUSTELLEN Im Jahr 2011 wurde auf und unter den Karlsruher Straßen viel gebaut und erneuert. Damit die Verkehrsabläufe behinderungsfrei und sicher funktionieren, mussten viele Straßen und Wege saniert werden. Zur Erschließung von Wohnquartieren wurden neue Straßen gebaut. Signalanlagen, Fußgängerüberwege und Straßenmarkierungen wurden im Verkehrsraum installiert und im Straßenuntergrund waren Baumaßnahmen für die Versorgung mit Strom, Gas, Telekommunikationstechnik und Frischwasser sowie die Entsorgung von Abwasser erforderlich. Daneben war das Stadtbild von vielen Baustellen auf dem Schienennetz des öffentlichen Personennahverkehrs geprägt.

BAUSTELLEN 2011 IN KARLSRUHE Baustellen mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr

914 1.060

Kurzzeit-/Tagesbaustellen

1.974

Baustellen insgesamt 0

500

1.000

1.500

2.000


HANDLUNGSSCHWERPUNKTE | 23

ZEITLICH UND RÄUMLICH GRÖSSTE BAUSTELLEN: Im Verlauf des Straßenbahnnetzes: Kreuzung Durlacher Allee / Tullastraße Kreisel B10 (östliche Kriegsstraße) / Wolfahrtsweierer Straße / Ludwig-ErhardStraße Kreuzung Rüppurrer Straße / Philipp-Reis-Straße Verlegung der Straßenbahnhaltestelle „Gottesauer Platz“ in östliche Richtung vor „BGV“ nn

nn

nn

nn

Im Zusammenhang mit der Kombi-Lösung: Durlacher Tor Waldhornstraße / Kronenplatz Kaiserstraße, Höhe Lammstraße Europaplatz Ettlinger Straße nn

nn

nn

nn

nn

Im Straßennetz: Neugestaltung/Verbesserung der Kreuzungssituation Wolfartsweierer Straße / Ottostraße nn

Durch die Baustellen waren häufig Verkehrsbeeinträchtigungen unvermeidlich. Dank der sorgfältig geplanten verkehrsrechtlichen Maßnahmen wie Umleitungen und Straßensperrungen sowie einer hervorragenden Kooperation zwischen den an der Baustellenabwicklung beteiligten Behörden, Polizei und Baufirmen gab es keine Auswirkungen auf die Verkehrsunfallbilanz.


24 | HANDLUNGSSCHWERPUNKTE

UMWELTZONE In die Karlsruher Umweltzone dürfen Kraftfahrzeuge grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Plakette (rot, gelb, grün) einfahren. Für Fahrzeuge, die keine Plakette erhalten, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

PERSONENKRAFTWAGEN UND NUTZFAHRZEUGE IN KARLSRUHE 2011 NACH SCHADSTOFFGRUPPEN PERSONENKRAFTWAGEN

NUTZFAHRZEUGE

ANZAHL

%

ANZAHL

%

insgesamt

128.616

100,00

11.807

100,00

davon

121.846

94,74

8.034

68,04

ohne Plakette / nicht bestimmbar

6.770

5,26

3.773

31,96

rote Plakette

2.636

2,05

1.110

9,40

gelbe Plakette

7.633

5,94

2.514

21,29

grüne Plakette

111.577

86,75

4.410

37,35

davon

mit Plakette

EINSTUFUNG DER PERSONENKRAFTWAGEN 2011 NACH SCHADSTOFFGRUPPEN Personenkraftwagen 2011 nach Schadstoffgruppen 5,26 % ohne Plakette 2,05 % rote Plakette 5,94 % gelbe Plakette

86,75 % grüne Plakette


HANDLUNGSSCHWERPUNKTE | 25

LEBENSMITTELSICHERHEIT UND TIERSCHUTZ Im vergangenen Jahr waren beim Gewerbeamt des Ordnungs- und Bürgeramtes 3.650 lebensmittelverarbeitende bzw. -herstellende Betriebe und Verkaufsstellen registriert. Um einen hohen Lebensmittelstandard für die Karlsruher Bevölkerung zu gewährleisten, wurden auch im vergangenen Jahr vom Fachbereich Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen des Ordnungs- und Bürgeramtes wieder eine Vielzahl von Gaststätten, Kantinen Lebensmittelgeschäften, Kiosken, Wochenmärkten, landwirtschaftlichen Tierproduktionsstätten und viele mehr durch Betriebsprüfungen und Probenahmen überwacht. In aller Regel fanden hierzu unangemeldete Kontrollen statt. Bei diesen Kontrollen wird auch besonders auf die Einhaltung der Vorschriften der ordnungsgemäßen Produktzusammensetzung und Kennzeichnung geachtet. Die Lebensmittelüberwachung ist zudem eine Anlaufstelle für Verbraucherbeschwerden. So wurden im vergangenen Jahr wieder zahlreiche Beschwerden über Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben, Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen oder gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels vorgetragen. Auf dem Tierschutzsektor sorgt der Fachbereich Veterinärwesen für die Einhaltung der besonderen Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohlbefindens der Tiere. Der Überwachung unterliegen der Tierhandel, Tiertransporte, Tierhaltungen und Einrichtungen, die Tierversuche durchführen. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Überwachung der Tierhygiene und der Tiergesundheit. Hierzu gehört auch der internationale Handels- und Reiseverkehr von Schlacht- und Heimtieren.

Unangemeldete Kontrollen durch den Fachbereich Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen des Ordnungs- und Bürgeramtes gewährleisten einen hohen Lebensmittelstandard für die Karlsruher Bevölkerung.


26 | HANDLUNGSSCHWERPUNKTE

DIE ÜBERWACHUNG DES FACHBEREICHES LEBENSMITTELÜBERWACHUNG UND VETERINÄRWESEN AUF EINEN BLICK: LEBENSMITTEL Betriebe planmäßige Routinekontrollen

2010

2011

ca. 5.000

3.650

1.262

1.346

außerplanmäßige Kontrollen

890

839

Kontrollen wg. Rückrufen

223

256

86

194

1.225

1.493

232

367

vorübergehende Betriebsschließungen

25

19

Bußgeldverfahren

60

56

158

188

2010

2011

259

237

7

10

Schnellwarnungen, die von LuV überwacht werden mussten Probenahmen davon Beanstandungen

Auflagen zur Beseitigung von Mängeln VETERINÄRWESEN Tierhaltungskontrollen tierseuchenrechtliche Anordnungen tierschutzrechtliche Anordnungen

18

34

Tierhaltungsverbote

8

13

Wegnahme von Tieren

4

3

FAZIT: Insgesamt ist der Standard der Lebensmittelüberwachung und des Tierschutzes in Karlsruhe mit dem Prädikat „gut“ zu bewerten.

KARLSRUHER HYGIENESIEGEL FÜR ÜBERDURCHSCHNITTLICH GUTE LEBENSMITTELBETRIEBE Mehr als 200 Karlsruher Gewerbebetriebe sind seit Februar 2010 mit dem Karlsruher Hygienesiegel, dem so genannten „Smiley“ ausgezeichnet worden. Voraussetzung ist eine Bewertung, bei der insbesondere neben der Sauberkeit auch auf Personalhygiene, Einhaltung der Kühltemperaturen sowie Eigenkontrollen und auf die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden geachtet wird. Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen den „Smiley“ an dem hochgereckten Daumen, der schon an den Eingängen oder Schaufenstern der Betriebe auf die besonderen Qualitätsmerkmale des Betriebes hinweist. Eine Liste der Lebensmittelbetriebe, Gaststätten oder lebensmittelverarbeitenden Betriebe, die den „Smiley“ erhalten haben, ist nebst einem Webstadtplan, der die Standorte der Betriebe anzeigt, auf den Internetseiten des Ordnungs- und Bürgeramtes unter www.karlsruhe.de veröffentlicht.


PRÄVENTION – GEFAHRENVORSORGE | 27

Brandschau in Grünwinkel

PRÄVENTION – GEFAHRENVORSORGE VERKEHRS- UND BRANDSCHAUEN Freie Fahrt für Feuerwehr, Polizei und Rettungseinsatzfahrzeuge führt bei vielen Rettungseinsätzen zu einer schnellen Hilfe und meist auch zu einer frühzeitigen Rettung aus lebensbedrohlichen Situationen. Brandschauen sind daher in der Präventionsarbeit von Straßenverkehrsbehörde und Verkehrspolizei ein wichtiges Arbeitsfeld, um mögliche Gefahrenquellen, die durch Hindernisse am Fahrbahnrand oder im Straßenprofil vorliegen, frühzeitig zu entdecken und dann auch zu beseitigen. Um solche sensiblen Verkehrsräume ausfindig zu machen, führt das Ordnungs- und Bürgeramt mit der Branddirektion so genannte Brandschauen durch. Hierbei werden in allen Stadtteilen Straßen mit großen Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr abgefahren. Insbesondere enge Kurvenbereiche und enge Straßenstellen stehen hier im Blick der kritischen Überprüfung. Um eine Gefahrenstelle sofort zu beseitigen, muss auch schon einmal das Martinshorn eingeschaltet werden, um einen Fahrzeughalter ausfindig zu machen und ihn um Wegfahrt zu bitten. Meistens hat dies auch bei anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine nachhaltige Wirkung. Oftmals sind auch verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie ein Halteverbot, eine Sperrfläche oder Grenzmarkierungen zur Verdeutlichung der Gefahrenstelle anzuordnen.

2011 wurden vier Brandschauen in der Südweststadt, Grünwinkel, Grötzingen und Südstadt durchgeführt.


28 | HINTERGRUNDINFORMATIONEN

HINTERGRUND­­INFORMATIONEN EHRENAMTLICHE BESCHÄFTIGTE Zur Unterstützung der hauptamtlichen Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes, insbesondere zu besonderen Anlässen und besonders zu den Abend- und Nachtdiensten in der „warmen Jahreszeit“, hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe mit Beschluss vom 26.07.2011 das Ordnungsamt beauftragt, ehrenamtliche Kräfte auszuwählen und auszubilden. Auf eine entsprechende Stellenausschreibung bewarben sich 37 Personen. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurde zunächst ein Sporttest mit allen Bewerberinnen und Bewerbern durchgeführt. Dieser Test war an die Kriterien des Deutschen Sportabzeichens angelehnt. 17 Personen (2 Frauen und 15 Männer) haben den Test erfolgreich bestanden und wurden danach zu einer schriftlichen Aufgabenstellung und zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. Für die endgültige Teilnahme an der ehrenamtlichen Tätigkeit qualifizierten sich 12 Personen (11 Männer und 1 Frau), die zum 01.01.2012 mit ihrer Ausbildung beim Ordnungsamt begonnen haben. Nach Ablauf dieser theoretischen und praktischen Ausbildung sowie der erfolgreichen Absolvierung eines Abschlusstests wurden die „Ehrenamtlichen“ ab Ende April/ Anfang Mai 2012 zur Unterstützung der hauptamtlich Beschäftigten beim KOD eingesetzt.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN | 29

ORDNUNGSDIENST EINSATZ – AUSWERTUNGSSYSTEM (ODEA) Zu Beginn der Tätigkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes gab es kein EDVFachverfahren – Nachfragen bei anderen Städten nach einem entsprechenden Angebot verliefen erfolglos. Für eine sinnvolle Einsatzsteuerung des KOD, insbesondere jedoch zur Erstellung von aussagefähigen und belastbaren Auswertungen, war es daher erforderlich, an die Entwicklung eines leistungsstarken Auswertesystems heranzugehen. Unter Leitung des Amtes für Stadtentwicklung, das seine fachliche Kompetenz zur Lösung des Problems zur Verfügung stellte, haben die KOD-Beschäftigten ab Mai 2011 in 6 Workshops eine Vielzahl von Daten und Aufgaben-Details erhoben sowie Wünsche zur Auswertung und Aussagekraft der erfassten Sachverhalte etc. zusammengefasst. Die Verfahrensentwicklung wird im Frühjahr 2012 abgeschlossen sein. Es kann davon ausgegangen werden, dass dann auch der Einsatz des Programms die tägliche Arbeit des KOD deutlich erleichtern wird. Erste Anfragen anderer Städte, die sich für den evtl. Erwerb des Programms interessieren, liegen bereits vor.

Screenshot des ODEA Einsatzplaners – Listendarstellung


30 | HINTERGRUNDINFORMATIONEN

SKATENITE Die Karlsruher SkateNite wird vom Stadtjugendausschuss in Zusammenarbeit mit „Inline Karlsruhe“ seit nunmehr zwölf Jahren veranstaltet. Mit Unterstützung des Ordnungs- und Bürgeramts, des Polizeipräsidiums Karlsruhe, des Karlsruher Verkehrsverbunds, des Tiefbauamts und der DRK-Stadtbereitschaft rollen die zahlreichen Skater durchs Stadtgebiet. Da sich das Teilnehmerfeld ausschließlich auf öffentlichen Straßen bewegt, sind die Anforderungen an die Sicherheit entsprechend hoch. Zielsetzung ist hierbei ein gefahrloses und sicheres Skaten auf den Straßen. Die jeweiligen Strecken werden im Vorfeld durch das Polizeipräsidium Karlsruhe mit Unterstützung der SkateNite-Ordner für den Verkehr temporär gesperrt. Alle zuführenden Straßen werden kurzzeitig mittels Leitkegeln gesperrt, sodass die Teilnehmer der SkateNite die Straßen gefahrlos nutzen können. Darüber hinaus wird je nach Straßenverlauf auch eine Sperrung des Gegenverkehrs vorgenommen, um auch hier einen möglichst hohen Sicherheitsstandard zu erreichen. Das Ordnungs- und Bürgeramt unterstützt die SkateNite nicht nur in der Funktion als Genehmigungsbehörde, sondern sichert das Teilnehmerfeld mit einem Schlussfahrzeug ab. Neben den verkehrsrechtlichen Sicherheitsaspekten gelten aber für die Teilnehmer auch persönliche Sicherheitsvorschriften und Verhaltensregeln des Veranstalters. So sollten die Teilnehmer eine sichere Fahrtechnik beherrschen und wirkungsvoll bremsen können. Auch eine entsprechende Schutzkleidung wie Helm, Knie-, Ellenbogenund Handgelenkschützer wird empfohlen.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN | 31

GEFAHRENVORSORGE BEI SPIELEN DES KARLSRUHER SPORT-CLUBS Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden die Spielbegegnungen des Karlsruher Sport-Clubs (KSC) im Wildparkstadion je nach rivalisierenden oder feindschaftlichen Beziehungen zu Teilen des Fanumfeldes konkurrierender Vereine in drei Sicherheitsstufen eingeteilt. Für problemlose Spiele gilt die Stufe 1, für problembehaftete Spiele Stufe 2, und die sicherheitsrelevanten Spiele sind der Stufe 3 zugeordnet. So gab es in der Rückrunde der Spielsaison 2010/2011 sechs Spielbegegnungen der Kategorie 2 und fünf Spiele der Kategorie 3. Sicherheitsmaßnahmen werden zu allen Spielbegegnungen wenige Tage vor der jeweiligen Spielansetzung nach Absprache mit dem Polizeipräsidium, Ordnungs- und Bürgeramt und dem Karlsruher Sport-Club und dessen Sicherheitsbeauftragten abgestimmt und festgelegt. Um Randale bereits im Vorfeld zu vermeiden, stehen die Ordnungsorgane in engem Kontakt und ständigem Dialog sowohl mit dem KSCFanprojekt als auch mit den KSC-Fanbeauftragten. Eine besonders traurige Bilanz brachte die Spielbegegnung mit dem 1. FC Union Berlin. Trotz intensiver Vorkehrungen zur Separierung der gewaltbereiten Personen aus beiden Fanlagern kam es vor dem Spiel am Durlacher Tor zu heftigen körperlichen Auseinandersetzungen, in deren Verlauf ein Karlsruher Fan schwere Kopfverletzungen erlitt. Während bei regulären Spielen etwa 150 Polizeibeamte im Einsatz sind, sind es bei Risiko-Spielen bis zu 600 Polizeikräfte und mehr, deren Aufgabe es ist, auch die Verkehrssituationen im Nahbereich des Wildparkstadions zu meistern. Für einen ordnungsgemäßen Ablauf im Stadion sorgt der Ordnungsdienst des KSC.

IMPRESSUM HERAUSGEBER: Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, 76124 Karlsruhe VISDP: Dr. Björn Weiße, Amtsleiter Ordnungs- und Bürgeramt KOORDINATION UND REDAKTIONELLE BEARBEITUNG: Günther Röstel, Ordnungs- und Bürgeramt, Tel. 0721 133-3370, guenther.roestel@oa.karlsruhe.de GESTALTUNG: HOB-DESIGN, Kommunikations- und Werbeagentur, www.hob-design.de DRUCK: Stadt Karlsruhe, Hauptamt, 76124 Karlsruhe BILDNACHWEIS: Ordnungs- und Bürgeramt, Gustavo Alàbiso, Oliver Buchmüller, Jörg Donecker, Roland Fränkle, stockpix4u/fotolia.com, luchschen/www.shutterstock.de

Über Gewalt in Fußballstadien berichten die Medien nahezu nach jedem Spieltag.


Stadt Karlsruhe Ordnungs- und B端rgeramt Briefanschrift: Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und B端rgeramt 76124 Karlsruhe Paketanschrift: Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und B端rgeramt Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3381 Telefax: 0721 133-3369 www.karlsruhe.de/ordnungsamt


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