3 minute read

Anzeigen-Legende | Kurbeitrag

So finden Sie sich leicht zurecht

Die Sortierung der Anzeigen innerhalb des Ortes erfolgt wie hier aufgelistet:

1. Betriebsart – Hotel – Gasthof – Pension/Gästehaus/Ferienzimmer – Ferienwohnung/Ferienhaus – Campingplatz, Hütte

Achten Sie bitte auch auf den oberen Rand am Kopf jeder Anzeigenseite. Hier ist nochmals vermerkt, welche Betriebsart Sie auf dieser Seite finden. Ferienwohnungen und Ferienzimmer werden zum Teil auch von Hotels, Gästehäusern und Bauernhöfen angeboten. Es lohnt sich also ein Blick auf alle Angebote.

2. Klassifizierung absteigend (Bitte beachten Sie, dass die Betriebe erst als klassifiziert bewertet werden, sobald mehr als 50 % der Wohneinheiten klassifiziert wurden) 3. Anzeigengröße absteigend 4. Hausname nach Alphabet aufsteigend

Planquadrat/Lageplan

Wenn Sie die Lage Ihres Gastgebers noch genauer bestimmen möchten, verwenden Sie die PlanquadratBezeichnung rechts oben im farbigen Balken der Anzeige. Den Lageplan des jeweiligen Ortes finden Sie immer nach dem Ortseinstieg. Anhand der Quadrate können Sie nun das Segment feststellen, in dem sich Ihr Gastgeber befindet.

Piktogramme Bildsymbole, die für ein bestimmtes Ausstattungsmerkmal stehen. Sie liefern eine schnelle Angebotsübersicht des Gastgebers und stehen am unteren Rand jeder Bildanzeige. Damit Sie mit den Symbolen schnell vertraut werden, finden Sie auf der Umschlag seite hinten eine Auflistung aller Zeichen mit Erklärung.

Preis Die angebotenen Übernachtungspreise sind Richtpreise pro Tag bei der angegebenen Personenzahl inkl. MwSt. und Nebenkosten für Leistungen wie Heizung, Strom, Wasser und Endreinigung. Der Kurbeitrag wird separat berechnet und ist in den Preisangaben nicht enthalten – es sei denn, es ist explizit erwähnt. Das Übernachtungsangebot der Hörnerdörfer-Gastgeber stellt lediglich eine Angebots- bzw. Leistungsübersicht dar. Ein konkretes Preis-Leistungsangebot erhalten Sie von Ihrem Gastgeber.

Haftung Bitte beachten Sie, dass die Tourismus Hörner dörfer GmbH nur als Mittler zwischen Ihnen und dem Gastgeber auftritt. Sie haftet deshalb nicht für Leistungs mängel oder nicht eingehaltene Zusagen. Für die Angaben in den Anzeigen ist der Vermieter verantwortlich.

Gastaufnahme-

bedingungen ab Seite 136.

Klassifizierung

Viele Gastgeber garantieren Ihnen Sternequalität. Diese Vermieter haben an den offiziellen, bundesweit einheitlichen Klassifizierungsverfahren für ...

• Hotels (a bis aaaaa) DEHOGA

• Pensionen (Ga bis aaa) DEHOGA

• Ferienzimmer (bis 8 Betten) (FZb bis bbbb) DTV

• Ferienwohnungen (Fb bis bbbbb) DTV

... teilgenommen. (Stand 2022)

Die Sterne finden Sie im Kopfbalken der Anzeige hinter dem Hausnamen. Gastgeber ohne Sterne haben sich diesem freiwilligen Klassifizierungsverfahren nicht unterzogen. Das Fehlen der Sterne sagt jedoch nichts über die Qualität des Angebotes aus. Weitere Informationen s. Seite 107.

Kurbeiträge in der Übersicht

In den Hörnerdörfern gibt es, bedingt durch die Größe der Orte und die Zahl der Einwohner, ein unterschiedliches Infra s truk turangebot. Bitte beachten Sie, dass eine Kurbeitragsbefreiung* nur nach erfolgter Antragstellung in der jeweiligen Gästeinformation erfolgen kann. Der Kurbeitrag gilt pro Person und Nacht.

Kurbezirk I

Ermäßigter Kurbeitrag * KurbeitragsBefreiung Fischen Bolsterlang Obermaiselstein Balderschwang Ofterschwang

Ab 15. Januar 2023 Ab 1. Dezember 2022 Ab 1. Dezember 2022 Ab 1. Dezember 2022 Ab 1. Dezember 2022

ab Vollendung des 14. Lebensjahres € 3,20 (ab 14 Jahren)

ab Vollendung des 6. Lebensjahres € 1,60 (6-13 Jahre)

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (bis 5 Jahre) sind beitragsfrei ab Vollendung des 14. Lebensjahres € 2,50 (ab14 Jahren)

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind beitragsfrei (bis 13 Jahre)

_ von Anfang Nov. bis Mitte Dez. 50 % Ermäßigung ab Vollendung des 14. Lebensjahres € 2,50 (ab14 Jahren)

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind beitragsfrei (bis 13 Jahre)

von Anfang Nov. bis Mitte Dez. 50 % Ermäßigung

ab Vollendung des 14. Lebensjahres € 2,00 (ab 14 Jahren)

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind beitragsfrei (bis 13 Jahre)

ab Vollendung des 14. Lebensjahres € 1,50 (ab 14 Jahren)

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind beitragsfrei (bis 13 Jahre)

This article is from: