Psychologische Rundschau

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Jahrgang 69 / Heft 2 / 2018

Psychologische Rundschau

Herausgeber Karl Christoph Klauer Jens Bölte Oliver Dickhäuser Barbara Krahé Klaus Moser

Offizielles Organ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs)


ANPS

Affective Neuroscience Personality Scales

Affective Neuroscience Personality Scales – Deutsche Version Martin Reuter Jaak Panksepp Ken Davis Christian Montag

Best.-Nr. 01 541 01 Test komplett: € 98,00

Deutsche Version

Die Affective Neuroscience Personality Scales (ANPS) beruhen im Gegensatz zu vielen Persönlichkeitsfragebögen nicht auf einem lexikalischen Ansatz, sondern sind vor dem Hintergrund zahlreicher neurowissenschaftlicher Studien entstanden. Studien weisen darauf hin, dass es distinkte neuronale Schaltkreise für die Basisemotionen SEEKING, CARE, PLAY (positive Emotionen) und FEAR, ANGER, SADNESS (negative Emotionen) gibt. Unterschiede in diesen evolutionär sehr alten emotionalen Hirnarealen sind zentral, um Unterschiede in der Emotionalität und damit auch einem wesentlichen Bestandteil der Persönlichkeit zu verstehen. Mit dem vorliegenden Fragebogen lassen sich interindividuelle Differenzen in der Disposition bezüglich der genannten sechs Primäremotionen sowie einer weiteren Dimension, Spiritualität, messen.

Manual

LEAD-Führungsfeedback Fragebogen zur Selbst- und Fremdeinschätzung von Führungskompetenzen

S. L. Dörr / M. Schmidt-Huber / G. W. Maier

LEAD-Führungsfeedback

Gurr / Stuflesser / Kleinstäuber / Baker

M. Reuter / J. Panksepp / K. Davis / C. Montag

EPS-D Emotional Processing Scale

Best.-Nr. 01 504 01 Test komplett: € 498,00

LEAD-Führungsfeedback dient der Identifikation von Potenzialen und Entwicklungsbedarfen von Führungskräften. Die konzeptionelle Basis bilden relevante wissenschaftliche Führungstheorien und zentrale Erkenntnisse aus der psychologischen Führungsforschung sowie praxisrelevante Anforderungen. Erfasst werden 18 Führungskompetenzen aus 5 übergeordneten Kompetenzbereichen. Die Durchführung ist in der Selbst- oder Fremdbeurteilung als Paper-andPencil- oder PC-Version möglich

www.hogrefe.com

B. Gurr / A. Stuflesser / M. Kleinstäuber / R. Baker

EPS-D

Emotional Processing Scale

Birgit Gurr Anna Stuflesser Maria Kleinstäuber Roger Baker

Deutsche Adaptation der Emotional Processing Scale (EPS) von R. Baker, P. Thomas, S. Thomas, M. Santonastaso & E. Corrigan

Deutsche Adaptation der Emotional Processing Scale (EPS) von R. Baker, P. Thomas, S. Thomas, M. Santonastaso & E. Corrigan Best.-Nr. 01 515 01 Test komplett: € 84,00

Die deutsche Version der Emotional Processing Scale (EPS-D) besteht aus 25 Items und dient der Identifizierung und Quantifizierung gesunder und ungesunder emotionaler Verarbeitungsstile. Erfasst werden insgesamt fünf Skalen (Verdrängung, Emotionsverarbeitung, Emotionskontrolle, Vermeidung und Emotionserleben) sowie ein Gesamtwert der Emotionsverarbeitung. Die EPS-D kann eingesetzt werden, um den Beitrag ungesunder Verarbeitungsstile zu physischen, psychosomatischen und psychologischen Störungen zu bewerten, Emotionsveränderungen vor, während oder nach einer Therapie zu messen und Therapeuten dabei zu unterstützen, den emotionalen Aspekt in die individuelle Therapieplanung zu integrieren.

Manual

NFC-KIDS Need for Cognition – Kinderskala

Fragebogen zur Selbstund Fremdeinschätzung von Führungskompetenzen

Stefan L. Dörr Marion Schmidt-Huber Günter W. Maier

Manual

EPS-D

Manual

ANPS

Reuter / Panksepp / Davis / Montag

ANPS

Franzis Preckel Anja Strobel

Eine Skala zur Erfassung der kognitiven Motivation bei Grundschulkindern

F. Preckel / A. Strobel

NFC-KIDS

Need for Cognition – Kinderskala Eine Skala zur Erfassung der kognitiven Motivation bei Grundschulkindern Best.-Nr. 01 533 01 Test komplett: € 89,00

Die Skala NFC-KIDS dient der Erfassung der kognitiven Motivation im Grundschulalter. Need for Cognition hat sich als ein essentielles Persönlichkeitsmerkmal erwiesen, um systematische Unterschiede in der Freude an der Beschäftigung mit kognitiv anspruchsvollem Material zu beschreiben.


Psychologische Rundschau

Jahrgang 69 / Heft 2 / 2018 Offizielles Organ der Deutschen Gesellschaft fĂźr Psychologie (DGPs) zugleich Informationsorgan des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)


Herausgeber

Prof. Dr. Karl Christoph Klauer, Institut für Psychologie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 79085 Freiburg

Mitherausgeber

Prof. Dr. Jens Bölte, Münster Prof. Dr. Oliver Dickhäuser, Mannheim Prof. Dr. Barbara Krahé, Potsdam Prof. Dr. Klaus Moser, Nürnberg

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Die Richtlinien zur Manuskriptgestaltung und Hinweise für Autoren können unter http://www.hogrefe.com/j/pru mit dem Acrobat Reader heruntergeladen werden.

Verlag

Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG, Merkelstraße 3, 37085 Göttingen, Postfach 3751, 37027 Göttingen, Tel. 0551 99950 0, Fax 0551 99950 111, verlag@hogrefe.de Redaktion: journals@hogrefe.de, http://www.hogrefe.de Verleger: Dr. G.-Jürgen Hogrefe

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Konrad Triltsch, Print und digitale Medien GmbH, Johannes-Gutenberg-Straße 1 – 3, 97199 Ochsenfurt-Hohestadt

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Psychologische Rundschau (2018), 69 (2)

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Inhalt Originalarbeit

Interkulturelle Unterschiede im Erleben und Verhalten nach sozialer Exkludierung

95

Intercultural Differences in the Experience of and Behavior After Social Exclusion Michaela Pfundmair, Verena Graupmann, Dieter Frey und Nilüfer Aydin Bericht

10 Jahre universitäres Fernstudium in Psychologie an der FernUniversität in Hagen

104

Stefan Stürmer, Oliver Christ, Kathrin Jonkmann, Ingrid Josephs, Robert Gaschler, Andreas Glöckner, Andreas Mokros, Anette Rohmann und Christel Salewski Nachrichten

Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen

109

Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. – DGPs

117

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

128

Nachrichten aus Instituten und Institutionen

131

Veranstaltungen und Ankündigungen

142

TBS-TK-Rezension

144

CBCL/6-18R, TRF/6-18R, YSR/11-18R. Deutsche Schulalter-Formen der Child Behavior Checklist von Thomas M. Achenbach. Elternfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (CBCL/6-18R), Lehrerfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (TRF/6-18R), Fragebogen für Jugendliche (YSR/11-18R) Günter Esser, Sylvana Hänsch-Oelgart und Julian Schmitz TBS-TK-Rezension

146

Strukturiertes Interview zur Erfassung der Kind-Eltern-Interaktion (SKEI) Sören Kliem und Claus Barkmann Hinweise für Autorinnen und Autoren

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149

Psychologische Rundschau (2018), 69 (2)


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173009


Originalarbeit

Interkulturelle Unterschiede im Erleben und Verhalten nach sozialer Exkludierung Michaela Pfundmair, Verena Graupmann, Dieter Frey und Nilüfer Aydin Zusammenfassung: Soziale Exkludierung, von anderen entfernt gehalten zu werden, zieht schwerwiegende psychische und physische Reaktionen nach sich. Wie stark allerdings Menschen von sozialer Exkludierung bedroht sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im vorliegenden Forschungsartikel wird der Frage nachgegangen, inwiefern kulturelle Unterschiede das Erleben sozialer Exkludierung beeinflussen. Die aktuelle Forschung zeigt, dass Personen mit kollektivistischem Hintergrund von Exkludierung weniger psychologisch beeinträchtigt sind als Personen mit individualistischem Hintergrund, weil sie als weniger bedrohlich und destabilisierend wahrgenommen wird. Neben der Darstellung empirischer Befunde werden die Grenzen des Effekts diskutiert, sowie theoretische und praktische Implikationen vorgestellt. Schlüsselwörter: soziale Exkludierung, Kultur, Selbstkonzept, Bedrohung

Intercultural Differences in the Experience of and Behavior After Social Exclusion Abstract: Social exclusion – being kept apart from others – has severe psychological and physiological consequences. The degree to which people are threatened by social exclusion, however, depends on multiple factors. In the current research article, we consider the question of how cultural differences shape the experience of social exclusion. According to the current state of research, people with a collectivistic background are less affected by exclusion than are people with an individualistic background, since it is perceived as less threatening and destabilizing. In addition to the empirical evidence for this effect, we address boundary conditions; moreover, theoretical and practical implications are suggested. Keywords: social exclusion, culture, self-construal, threat

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie sind unterwegs auf die Weihnachtsfeier Ihrer Firma. Als Sie die Firmenfeier erreichen, erscheint es Ihnen, als ob Ihre Kolleg_innen Ihre Blicke meiden. Sie können sich dieses Verhalten nicht erklären und fühlen sich unwohl. Zunächst versuchen Sie noch, Kontakt zu den Kolleg_innen herzustellen. Kurz erwägen Sie, die Kolleg_innen wütend zur Rede zu stellen, verlassen dann aber die Feier mit einem schlechten Gefühl. In dieser Situation wurden Sie – ob subjektiv oder objektiv – sozial exkludiert.

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Soziale Exkludierung Soziale Zugehörigkeit ist seit Anbeginn der menschlichen Epoche ein fundamentales Bedürfnis (Baumeister & Leary, 1995), da das Überleben unserer Vorfahren ohne den Schutz der Gruppe extrem unwahrscheinlich war (Gruter & Masters, 1986). Wie wichtig Zugehörigkeit und die hohe Gefahr eines Mangels an Zugehörigkeit ist, verdeutlicht sich am Vorhandensein eines Alarmsystems im Menschen, das selbst beim kleinsten Anzeichen von sozialem Ausschluss feuert: Soziale Exkludierung, der Umstand, von anderen entfernt gehalten zu werden1, aktiviert deutliche physische und psychische Reaktionen. Während einer Exkludierung zeigen ausgeschlossene Personen neuronale Schmerzreaktionen ähnlich dem physischen Schmerz (Eisenberger, Lieberman & Williams, 2003;

Die Bezeichnung „soziale Exkludierung“ (engl.: social exclusion) ist ein umfassender Begriff für die Wahrnehmung einer Person, dass ihr sozialer Kontakt verweigert wurde. Die in der Forschung ebenfalls verwendeten Begrifflichkeiten Ostrazismus (engl.: ostracism) und Ablehnung (engl.: rejection) unterscheiden feiner, wie die exkludierte Person den misslungenen Kontakt gesucht hat: Bei einem Fall von Ostrazismus werden Kontaktversuche ignoriert, bei Ablehnung wird der Kontaktversuch direkt zurückgewiesen (Blackhart, Nelson, Knowles & Baumeister, 2009; Williams, 2007). Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit wird im Folgenden nur noch der Begriff soziale Exkludierung genannt.

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Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 95–103 https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000343


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M. Pfundmair et al., Interkulturelle Unterschiede im Erleben und Verhalten nach sozialer Exkludierung

aber siehe auch Woo et al., 2014). Ausgeschlossene Personen berichten zudem in unmittelbarer Reaktion (sog. „reflexive stage“; Williams, 2009) von einer geringeren Befriedigung ihrer vier Grundbedürfnisse nach Zugehörigkeit, Selbstwert, Kontrolle und sinnvoller Daseinsberechtigung (Williams, Cheung & Choi, 2000). Vereinzelt wird auch von weiteren Stressreaktionen wie Trauer und Ärger berichtet (siehe Williams, 2007). Bezogen auf das einleitende Beispiel wird diese Reaktion an einem rasch einsetzenden, unwohlen Gefühl deutlich. Gemäß des „Temporal Need-Threat Model“ folgt auf diese erste spontane Stufe eine verhaltensmäßige Anpassung im Sinne eines aktiven Copings (sog. „reflective stage“; Williams, 2009). Mit dem Versuch einer Kontaktaufnahme anstatt einer Konfrontation der Kolleg_innen entschied sich der betroffene Mitarbeiter in unserem einleitenden Beispiel zunächst für prosoziales Verhalten. Verschiedene Modelle treffen Vorhersagen darüber, welche Reaktion auf dieser Stufe gezeigt wird. Nach Williams’ (2007) Modell und den Ergebnissen einer Metaanalyse (Gerber & Wheeler, 2009) ist das Verhalten ausgeschlossener Personen davon abhängig, welches durch Exkludierung bedrohte Bedürfnis sie wiederherstellen möchten: Wollen sie sich wieder affiliieren, ist also ihr Zugehörigkeitsbedürfnis im Fokus, verhalten sie sich typischerweise prosozial (z. B. Maner, DeWall, Baumeister & Schaller, 2007; Pickett, Gardner & Knowles, 2004). Wollen sie jedoch primär ihre Kontrolle wiederherstellen, sind antisoziale Verhaltensweisen nicht unwahrscheinlich (z. B. Twenge, Baumeister, Tice & Stucke, 2001; Warbuton, Williams & Cairns, 2006). DeWall und Bushman (2011) postulieren dagegen, dass der ausschlaggebende Punkt für Aggression nach sozialer Exkludierung der Umstand ist, dass das Ziel der Aggression keine potentielle Affiliationsquelle darstellt. Wenn die Wiederherstellung des Zugehörigkeitsbedürfnisses nicht mehr verfolgt wird, sondern Isolation im Sinne von gelernter Hilflosigkeit akzeptiert wird (Zadro, 2004), kann chronische Exkludierung auf lange Sicht sogar zu ähnlich negativen Konsequenzen wie Rauchen oder Diabetes führen (House, Landis & Umberson, 1988) und auch extreme Verhaltensweisen wie Amokläufe nach sich ziehen (Leary, Kowalski, Smith & Philips, 2003). Die Reaktionen auf einen sozialen Ausschluss können abgemildert aber auch verstärkt werden. Wie stark Menschen von sozialer Exkludierung bedroht werden, hängt von verschiedenen dispositionalen und situationalen Faktoren ab: Beispielsweise schwächen die Bewusstmachung der eigenen Religiosität (Aydin, Fischer & Frey, 2010) und soziale Hinweisreize, wie Fotos geliebter Menschen

2

(Gardner, Pickett & Knowles, 2005), psychische und behaviorale Reaktionen von Exkludierung eher ab. Dagegen verstärken Grübeltendenzen (Wesselmann, Ren, Swim & Williams, 2013; Zadro, Boland & Richardson, 2006) oder ein langfristiges Ausmaß einer sozialer Exkludierung (Bernstein & Claypool, 2012) die negativen Konsequenzen. Auch der kulturelle Hintergrund einer ausgeschlossenen Person ist ein bedeutsamer Faktor, der die Wirkung einer Ausgrenzung zu moderieren vermag. Der Frage, inwiefern kulturelle Unterschiede das Erleben sozialer Exkludierung beeinflussen, soll im Folgenden nachgegangen werden.

Das kulturelle Selbstkonzept Nach Kluckhohn (1954) ist Kultur für eine Gesellschaft das, was das Gedächtnis für eine Person ist: Sie besteht aus Ideen, Artefakten und Handlungsmustern, die in der Vergangenheit für eine Gruppe von Menschen nützlich waren, so dass es wert war, diese an die Nachkommen weiterzugeben. Kultur ist somit ein lose organisiertes Netzwerk von Wissen, das von einer Gruppe von Menschen produziert und reproduziert wird (Braumann, 1999). Kultur hat wichtige und tiefgreifende Implikationen für fast jeden Aspekt unseres psychologischen Funktionierens (Heine, 2008). Ihre Unterschiede spiegeln sich in Variationen des Selbstkonzepts wider, das auf Individualebene zwischen independenten und interdependenten Aspekten (Markus & Kitayama, 1991) und auf Kulturebene zwischen individualistischen und kollektivistischen Aspekten (Hofstede, 1980) differenziert. Personen mit einem independenten Selbstkonzept verfolgen vor allem individuelle Einzigartigkeit, Autonomie und Unabhängigkeit. Personen mit einem interdependenten Selbstkonzept dagegen setzen ihre Prioritäten eher auf wichtige Beziehungen, Harmonie und wechselseitige Verbundenheit (Markus & Kitayama, 1991). Das erstere Selbstkonzept ist häufig in individualistischen Kulturen wie Nordamerika oder Westeuropa zu finden; das letztere ist vor allem in kollektivistischen Kulturen wie Asien, Afrika oder Südamerika präsent (Hofstede, Hofstede & Minkov, 2010).2 Diese Unterschiede im Selbstkonzept sind nicht nur theoretisch fundiert, sondern auch auf Basis neurophysiologischer Korrelate sichtbar: Bei Personen mit einer individualistischen Orientierung werden separate Hirnregionen aktiv, wenn sie an selbstbezogene Inhalte denken und an Inhalte, die auf nahe andere bezogen sind. Dagegen werden bei Personen mit einer

Im Folgenden werden aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit nur noch die Begriffe Individualismus und Kollektivismus (statt Independenz und Interdependenz) verwendet.

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M. Pfundmair et al., Interkulturelle Unterschiede im Erleben und Verhalten nach sozialer Exkludierung

kollektivistischen Orientierung dieselben Hirnregionen für selbst- und fremdbezogene Inhalte aktiviert (Zhu, Zhang, Fan & Han, 2007).

Soziale Exkludierung und Kultur: Frühere Befunde Erste Studien, die das kulturelle Selbstkonzept innerhalb einer Kultur untersuchten, zeigten, dass Personen mit einer kollektivistischen Orientierung nach Exkludierung von positiverer Stimmung, einem höheren Selbstwert und weniger aggressiven Verhaltensintentionen (Gardner, Knowles & Jefferis, 2018) sowie einer abgeschwächteren sekundären Reaktion (Ren, Wesselmann & Williams, 2013) berichteten als Personen mit einer individualistischen Orientierung. Die frühe Forschung zu Exkludierung und Kultur entdeckte somit einen „kollektivistischen Vorteil“ im Umgang mit sozialem Ausschluss. Zur Ursache dieses Effekts wurde lediglich spekuliert. Gardner und Kollegen (2012) vermuteten, dass die stärker ausgeprägten sozialen Repräsentationen der kollektivistischen Proband_innen, d. h. ihre fundamentale Verbundenheit zu ihren Mitmenschen als Teil ihres Selbstkonzepts (Markus & Kitayama, 1991), als eine Art „Puffer“ dienen könnten – ein Zusatzmechanismus, welcher vor den negativen Konsequenzen sozialer Exkludierung schützen könnte. Eine empirische Überprüfung dieser Annahme blieb allerdings ebenso aus wie eine Replikation der Befunde oder eine Untersuchung des Effekts zwischen verschiedenen Kulturen und in anderen Kontexten. Um diese Forschungslücken zu schließen und konkrete Antworten auf die Frage nach kulturellen Unterschieden im Erleben von sozialer Exkludierung zu finden, wurde der Effekt weiterführend erforscht. Die Ergebnisse dieser detaillierten Überprüfung werden im Folgenden dargestellt.

Soziale Exkludierung und Kultur: Zugrunde liegende Prozesse Reflektive Reaktion In einer ersten Herangehensweise an die Frage nach Kulturunterschieden bei sozialer Exkludierung untersuchten wir, wie und warum verschiedene Kulturen auf die Bewältigung sozialer Exkludierung unterschiedlich einwirken (Pfundmair, Graupmann, Frey & Aydin, 2015). Hierfür wurde in zwei Studien das kulturelle Selbstkonzept © 2018 Hogrefe Verlag

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über Fragebogenmaße innerhalb von Kulturen operationalisiert und in weiteren zwei Studien über Proband_innen verschiedener Länder zwischen Kulturen (Deutschland vs. Türkei, USA vs. Indien). Soziale Exkludierung wurde durch Essay-, Cyberball- und Szenarioaufgaben manipuliert: Beim Schreiben des Essays wurden die Proband_innen gebeten, sich lebhaft an eine frühere Situation der sozialen Exkludierung oder Inkludierung zu erinnern und diese niederzuschreiben. Studien zeigen, dass diese Aufgabe ähnliche Effekte hervorruft wie reale Situationen von Exkludierung oder Inkludierung (z. B. Pickett et al., 2004). Bei Cyberball, einem etablierten Exkludierungsparadigma (Williams & Jarvis, 2006), nahmen Proband_innen an einem Computerspiel mit zwei anderen Mitspieler_innen teil. Aufgabe in diesem Spiel war es, einen programmierten Ball zwischen den Spielern hin und her zu werfen; die Mitspieler_innen waren jedoch ohne das Wissen der Proband_innen ebenfalls programmiert und exkludierten oder inkludierten die Proband_innen durch die Anzahl ihrer Ballwürfe. Bei der Szenarioaufgabe wurden die Proband_innen gebeten, ein Szenario zu lesen und sich dieses lebhaft vorzustellen. Ähnlich wie der Essay kann das Szenario psychologische Effekte hervorrufen, die realen Exkludierungs- oder Inkludierungssituationen entsprechen (z. B. Fiske & Yamamoto, 2005). Die vier in dieser Form durchgeführten Studien replizierten das bereits in früheren Studien beobachtete Muster: Personen mit individualistischer Orientierung zeigten differenzierte, negative (antisoziale und vermeidende) Verhaltensintentionen nach Exkludierung im Vergleich zu Inkludierung bzw. im Vergleich zu einer Kontrollbedingung. Kollektivistische Personen reagierten dagegen kaum auf exkludierende Erlebnisse, d. h. ihr Verhalten in Folge von Exkludierung unterschied sich nicht von ihrem Verhalten nach Inkludierung bzw. nach einer Kontrollbedingung. Neben dieser Replikation des Kultureffekts innerhalb und zwischen Kulturen sollte die Ursache identifiziert werden. Hierzu wurde zum einen die Idee von Gardner und Kollegen (2012) nach impliziten sozialen Repräsentationen getestet. Zum anderen wurde überprüft, ob das Alarmsystem der Exkludierung in Kollektivist_innen überhaupt anschlägt, also eine Bedrohung per se stattfindet. Um implizite Aktivierungen während des sozialen Ausschlusses zu untersuchen, wurde den Proband_innen ein Wortsuchpuzzle (z. B. Webb & Sheeran, 2007) präsentiert, in welchem sich soziale, Bedrohungs- und Kontrollwörter befanden. Proband_innen beider Kulturen identifizierten nach Exkludierung gleich häufig soziale Wörter. Im Gegensatz zu den bisherigen theoretischen Überlegungen von Gardner et al. (2012) waren somit bei Kollektivist_innen mögliche schützende soziale Inhalte (im Sinne einer inneren Verbundenheit mit anderen) nicht stärker aktiviert, um den Schmerz der sozialen Ausgrenzung zu Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 95–103


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M. Pfundmair et al., Interkulturelle Unterschiede im Erleben und Verhalten nach sozialer Exkludierung

mindern. Allerdings identifizierten die Proband_innen der individualistischen Kultur häufiger Bedrohungs- und die der kollektivistischen Kultur häufiger Kontrollwörter. Im Gegensatz zu Individualisten war folglich bei kollektivistischen Proband_innen ein geringeres Bedrohungserleben nach Exkludierung festzustellen. Dies zeigte, dass soziale Exkludierung offenbar kein psychologisches Alarmsystem in Kollektivist_innen aktiviert. Die bisherige Theorie, dass kollektivistische Personen einen aktiven „Puffer“, nämlich soziale Repräsentationen, verwenden, um die Folgen sozialer Exkludierung zu bewältigen, konnte demzufolge nicht gestützt werden. Eine alternative Theorie zur Erklärung der Kulturunterschiede bei sozialer Exkludierung zeigte sich dagegen passender: Soziale Exkludierung scheint das individualistische Selbstkonzept stark zu beeinträchtigen, welches durch die Einzigartigkeit der Einzelperson definiert wird, die allein für Erfolg und Versagen verantwortlich ist. Das kollektivistische Selbstkonzept dagegen, das im Kern auf ein grundlegenderes soziales Netz ausgerichtet ist, wird nicht von Exkludierung verletzt (Heine, 2008; Markus & Kitayama, 1991). Kollektivist_innen fühlen sich von sozialer Exkludierung somit weniger bedroht, siehe Abb. 1. Diese Annahme wurde bereits in früheren theoretischen Überlegungen getroffen: Gemäß Crocker und Park (2004) können „goals that are larger than the self“ (S. 16), also Ziele, welche (wie im Kollektivismus) über die Einzelperson hinausgehen, im Angesicht von Bedrohungen günstig sein, ohne eines speziellen Zusatzmechanismus zu bedürfen.

Abbildung 1. Williams’ „Temporal Need-Threat Model“ (2007, 2009) und seine Anwendung auf kollektivistische und individualistische Kulturen.

Reflexartige Reaktion Um zusätzlich zu verhaltensbezogenen Reaktionen nach Exkludierung („reflective stage“) auch Kultureffekte bei unmittelbaren Reaktionen („reflexive stage“) zu untersuchen, führten wir weitere vier Studien durch (Pfundmair Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 95–103

et al., 2015a). Hierbei wurden Proband_innen verschiedener kollektivistischer Kulturen (Türkei, China, Indien, Hongkong) jeweils in Abgrenzung zu Proband_innen einer individualistischen Kultur (Deutschland) untersucht und soziale Exkludierung über das Essay- und Cyberballparadigma manipuliert. In allen Studien konnte das erwartete Muster beobachtet werden: Proband_innen mit individualistischem kulturellen Hintergrund berichteten nach sozialer Exkludierung von einer geringeren Befriedigung ihrer vier Grundbedürfnisse (Zugehörigkeit, Selbstwert, Kontrolle und sinnvolle Daseinsberechtigung) als nach Inkludierung bzw. einer neutralen Kontrollbedingung. Proband_innen mit kollektivistischem kulturellen Hintergrund waren dagegen weniger oder gar nicht von einem Exkludierungserlebnis beeinträchtigt, d. h. sie zeigten eine weniger starke bis hin zu keiner Verringerung ihrer Bedürfnisbefriedigung nach Exkludierung im Gegensatz zu Inkludierung oder einer neutralen Kontrollbedingung. Neben dieser Replikation des Kultureffekts auf einer frühen Ebene der Exkludierung sollte der zugrundeliegende Mechanismus auf eine alternative Art und Weise getestet werden. Um sowohl das Konzept von Bedrohung als auch das von sozialer Eingebettetheit implizit zu erfassen, wurde eine neue Aufgabe entwickelt: Proband_innen betrachteten Fotografien von gymnastischen Gruppenformationen und wurden gebeten zu beurteilen, wie instabil und wie integriert sie sich dabei fühlen würden. Proband_innen der individualistischen Kultur beurteilten die Formationen nach Exkludierung instabiler als Proband_innen der kollektivistischen Kultur, d. h. sie zeigten ein höheres Bedrohungslevel. Proband_innen beider Kulturen beurteilten die Formationen jedoch als ähnlich integriert, d. h. beide zeigten eine ähnlich hohe soziale Repräsentation. Dies zeigte wiederum, dass der Kulturunterschied beim Erleben sozialer Exkludierung nicht, wie ursprünglich vermutet, über Unterschiede in der Aktivierung von sozialen Repräsentationen, also einer bewusst aktivierten inneren Verbundenheit zu anderen, vermittelt wurde, sondern über ein unterschiedlich hohes Bedrohungserleben. Zur direkten Testung dieses Erklärungsmodells wurden schließlich physiologische Daten erhoben. Es zeigte sich, dass sich die kulturellen Unterschiede auch auf physiologischer Ebene replizieren ließen: Während die Herzrate individualistischer Proband_innen während einer Exkludierung anstieg, veränderte sich diese bei kollektivistischen Proband_innen kaum. Kollektivist_innen waren somit bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt weniger von Exkludierung beeinträchtigt als Individualist_innen. Durch die physiologischen Befunde kann zudem ausgeschlossen werden, dass die fehlende Erregung der kollektivistischen Proband_innen durch eine künstliche Unterdrückung negativer Emotionen zustande kommt. Stattdessen scheint © 2018 Hogrefe Verlag


M. Pfundmair et al., Interkulturelle Unterschiede im Erleben und Verhalten nach sozialer Exkludierung

ein soziales Exkludierungserlebnis das Selbstkonzept der Kollektivist_innen weniger stark zu bedrohen.

Verkörperte Bedrohung Das Gefühl von Selbstbedrohung nach Exkludierung im Sinne von Instabilität (siehe Pfundmair et al., 2015a) kann nicht nur im übertragenen (psychologischen) Sinne, sondern auch im wörtlichen (physischen) Sinne interpretiert werden. Daher wurden die kulturellen Unterschiede im Erleben von Bedrohung durch Exkludierung auch im Hinblick darauf untersucht, inwieweit sich diese gefühlte Instabilität auf das physische Erleben überträgt (Graupmann, Pfundmair & Dulaney, 2018). Zur Untersuchung dieser Frage wurden US-amerikanische Versuchspersonen gebeten, während einer Exkludierung bzw. Inkludierung durch Cyberball auf Gymnastikbällen zu sitzen. Im Anschluss zu den üblichen Fragen zur Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse wurden sie gefragt, wie stabil und sicher sie sich beim Sitzen auf dem Gymnastikball gefühlt hatten. Auch hier replizierte sich das erwartete Muster: Ein stärker individualistisches Selbstkonzept ging mit geringerer Befriedigung der Bedürfnisse nach Zugehörigkeit, Selbstwert, Kontrolle und sinnvoller Daseinsberechtigung in der Exkludierungsbedingung einher. Außerdem zeigte sich, dass das Sitzen auf dem Ball umso instabiler erlebt wurde, je individualistischer das Selbstkonzept von Personen in der Exkludierungsbedingung war. Die Bedrohung des individualistischen Selbst durch die Exkludierung übertrug sich somit auf das Erleben der eigenen Person im physikalischen Raum.

Bedrohung der sozialen Identität Zur Replikation des beobachteten Kultureffekts auf Ethnizitätsebene, d. h. auf Basis von Gruppen, die über charakteristische Kulturwerte verfügen, aber innerhalb einer Nation existieren, wurde eine weitere Studie durchgeführt (Graupmann, Pfundmair, Matsoukas & Erber, 2016). Zusätzlich wurde folgende Überlegung geprüft: Die bisherige kulturvergleichende Forschung zeigte, dass Kollektivist_innen z. B. bei einer Bedrohung von Konsistenz (Hoshino-Browne et al., 2005) oder Freiheit (Graupmann, Jonas, Meier, Hawelka & Aichhorn, 2012) weniger sensibel auf aversive Zustände reagieren, die die individuelle Selbstdefinition betreffen; aversive Zustände, die die so-

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ziale Identität bedrohen, spielen jedoch eine einschneidendere Rolle. Infolgedessen könnten Kollektivist_innen stärker reagieren, wenn das Ziel eines Ausschlusses nicht das einzelne Individuum, sondern die eigene Gruppe darstellt (wie z. B. bei der Kultur der Ehre; Rodriguez Mosquera, Tan & Saleem, 2013)3. Zur Untersuchung dieser Hypothese wurden US-amerikanische Proband_innen verschiedener Ethnizitäten (europäisch-, afro-, asia-, lateinund nativ-amerikanisch) gebeten, ein neu entwickeltes Videoparadigma zu durchlaufen, in welchem sowohl Exkludierung und Inkludierung als auch Individual- und Gruppenkontext manipuliert wurde. Das Videoparadigma ist methodisch am Szenarioparadigma angelehnt: Proband_innen werden gebeten, einen kurzen Filmausschnitt anzusehen, in welchem eine oder mehrere Personen exkludiert oder inkludiert werden. Aufgabe der Proband_innen ist es, sich in die Situation hineinzuversetzen und die Perspektive des Protagonisten einzunehmen. Hierbei replizierte sich das bekannte kulturelle Muster auf der Ebene von Ethnizität: Proband_innen mit einer individualistischen Ethnizität berichteten nach sozialer Exkludierung eine geringere Erfüllung ihrer Bedürfnisse nach Zugehörigkeit, Selbstwert, Kontrolle und sinnvoller Daseinsberechtigung als Proband_innen mit einer kollektivistischen Ethnizität. Zudem wurde nach einer Exkludierung in der Gruppe grundsätzlich eine höhere Bedürfnisbefriedung berichtet als nach einer individuellen Exkludierung (analog zu früherer Forschung; Van Beest, Carter-Sowell, Van Dijk & Williams, 2012), d. h. ein Ausschluss in der Gruppe war generell weniger verletzend als ein Ausschluss als Einzelperson. Entgegen der Hypothese, dass Kollektivist_innen auf eine Gruppenexkludierung stärker reagieren, zeigte sich dieses Muster sowohl bei Proband_innen mit individualistischer als auch bei Proband_innen mit kollektivistischer Ethnizität. Ingesamt konnte der „kollektivistischen Vorteil“ im Umgang mit sozialem Ausschluss innerhalb und zwischen Kulturen repliziert werden, sowie der zugrundeliegende Mechanismus eingegrenzt werden. Im Folgenden soll der Frage nach der Anwendbarkeit dieses Effekts in verschiedenen Kontexten nachgegangen werden.

Diese Überlegung könnte anhand unterschiedlicher Operationalisierungen geprüft werden: z. B. durch die Zurückweisung einer Gruppe oder durch die Zurückweisung einer Einzelperson aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe. In der im Folgenden beschriebenen Studie wurde Ersterem nachgegangen; die zweite Operationalisierung wird aktuell innerhalb einer weiteren Studie verfolgt.

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Soziale Exkludierung und Kultur: Kontexte Re-Inkludierung In einer weiteren Studie untersuchten wir, ob auch ReInkludierungen, das heißt, der Wechsel vom Status Exkludierung zum Status Inkludierung, von Proband_innen verschiedener Kulturen unterschiedlich aufgenommen wird (Pfundmair, Graupmann, Du, Frey & Aydin, 2014). Nur wenige Studien untersuchten bislang den Einfluss früherer Exkludierungen auf den eigentlich positiven Zustand der Inkludierung. Erste Studien zeigten, dass sich re-inkludierte westliche Proband_innen in einem Ressourcendilemmaspiel weniger einschmeichelnd verhielten als regulär inkludierte westliche Proband_innen (Zadro et al., 2010). Auf Basis des „kollektivistischen Vorteils“ erwarteten wir von Proband_innen kollektivistischer Kulturen weniger negative Reaktionen auf Re-Inkludierung als von Proband_innen individualistischer Kulturen. In einer Studie, die in Deutschland, Österreich und China durchgeführt wurde und Inkludierung versus Re-Inkludierung über ein Szenarioparadigma manipulierte, zeigte sich das erwartete Muster: Während die vier Grundbedürfnisse deutscher und österreichischer Proband_innen nach einer Re-Inkludierung weniger befriedigt waren, gaben chinesische Proband_innen ähnlich hoch befriedigte Bedürfnisse nach Re-Inkludierung an wie nach einer regulären Inkludierung. Die negative Reaktion der Individualisten wurde, wie erwartet, über zurückgebliebene Gefühle der Exkludierung vermittelt; nicht so bei Kollektivist_innen.

Soziale Surrogate Frühere Forschungsarbeiten zeigten, dass die Pflege parasozialer, also einseitiger, virtueller Beziehungen wie das Ansehen von Lieblingsfernsehsendungen (Derrick, Gabriel & Hugenberg, 2009) oder das Pflegen einer Zimmerpflanze (Knowles, Liu & Sassaman, 2015) zu positiven Effekten im Zuge sozialer Exkludierung führen kann. Wir untersuchten, ob auch technische Geräte in Abhängigkeit des kulturellen Selbstkonzeptes zu einer Milderung des sozialen Schmerzes beitragen konnten (Pfundmair, Eyssel, Graupmann, Frey & Aydin, 2015). Wir überprüften diese Fragestellung in einer korrelativen und zwei experimentellen Studien, in welchen soziale Exkludierung durch Cyberball manipuliert wurde. Als parasoziale Beziehungsressource wurden den Proband_innen eine interaktive Smartphone App und ein interaktiver Dinosaurier-Roboter zur Verfügung gestellt, mit welchen sie sich während des Experiments beschäftigen durften. Es zeigte Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 95–103

sich, dass auch diese technischen Geräte als kurzfristiger sozialer Ersatz fungieren konnten, jedoch nur bei Proband_innen mit individualistischem Selbstkonzept. Probanden mit kollektivistischem Selbstkonzept, welche bereits ohne die zur Verfügung gestellte Technik weniger von Exkludierung beeinträchtigt waren, nutzten diese nicht als sozialen Ersatz. Die Studie lässt daher vermuten, dass Personen mit individualistischem Selbst, welche von Exkludierung stärker beeinträchtigt sind, gleichzeitig mehr von sozialen Ersatzstrategien profitieren. Individualisten scheinen somit ihre exklusionsbedingte Mangelsituation durch externe Ressourcen, wie in der vorliegenden Arbeit durch eine Beziehung zu technischen Geräten, kompensieren zu können.

Soziale Exkludierung und Kultur: Weiterführende Forschung Die Rolle des Selbstkonzepts In neusten Forschungsarbeiten (Over & Uskul, 2016) konnte der Kultureffekt von Exkludierung auch bei Kindern repliziert werden. Vier- bis achtjährige Kinder kollektivistischer Farmergemeinschaften bewerteten Exkludierung weniger schmerzhaft als Kinder individualistischer Hirtengemeinschaften. Zur Frage, ob die kulturellen Unterschiede im Erleben von sozialer Exkludierung tatsächlich auf der Beschaffenheit des Selbstkonzepts basieren, konnte zudem eine explizite Antwort gegeben werden: Das Ausmaß der sozialen Interdependenz der Eltern mediierte den Effekt von Kultur auf die Wahrnehmung des sozialen Schmerzes. Verschiedene Kulturen führen somit zu Unterschieden im kulturellen Selbstkonzept, welches wiederum die Reaktion auf soziale Exkludierung beeinflusst.

Grenzen des Effekts Obwohl Individuen aus allen Kulturen Grenzen zwischen den Personen ziehen, mit welchen sie Erlebnisse, Vertrautheit und Vertrauen teilen, und solchen, mit welchen nicht, also Ingroups und Outgroups bilden (Tajfel & Turner, 1979), ist diese Differenzierung in kollektivistischen Kulturen stärker ausgeprägt: Kollektivist_innen haben ein höheres Commitment zu ihrer Gruppe und identifizieren sich stärker mit ihr (siehe Matsumoto & Juang, 2007). Kollektivistische Personen sind zwar grundsätzlich weniger sensibel gegenüber Exkludierungsmanipulationen, da ein solches Ereignis offenbar nicht ihr persönliches Selbst © 2018 Hogrefe Verlag


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kränkt. Ein sozialer Ausschluss jedoch, der explizit von der für sie bedeutsamen Ingroup ausgeht und somit das interdependente Selbstkonzept angreift, könnte ähnlich negative Konsequenzen hervorrufen wie für Individualist_innen. In einer Untersuchung von Yaakobi und Williams (2015) wurde dieser Prozess näher untersucht. Jüdische Proband_innen, deren kulturelles Selbstkonzept erfasst wurde, wurden in Cyberball exkludiert oder inkludiert. Cyberball wurde dabei so verändert, dass die Mitspieler_innen explizit als Mitglieder der Ingroup präsentiert wurden. Diese Spezifikation änderte das bisher beobachtete kulturspezifische Muster: Proband_innen mit kollektivistischer Orientierung zeigten eine ähnlich geringe Bedürfnisbefriedigung und ähnlich schlechte Stimmung nach Exkludierung wie Proband_innen mit individualistischer Orientierung. Dieser Befund zeigt die Grenzen des hier diskutierten Kultureffekts auf: Personen mit kollektivistischem Hintergrund sind von sozialer Exkludierung weniger bedroht – aber nur dann, wenn diese Bedrohung nicht von der Ingroup ausgeht und ihr Selbstkonzept somit nicht in starkem Maße tangiert.

Schlussfolgerungen Insgesamt konnte in den vorliegenden Forschungsarbeiten Kultur als wichtiger Einflussfaktoren beim Erleben von sozialer Exkludierung identifiziert werden. Der „kollektivistische Vorteil“ beim Umgang mit sozialem Ausschluss konnte nicht nur innerhalb und zwischen Kulturen sowie in anderen Kontexten repliziert werden, sondern es konnten auch die Grenzen des Effekts überprüft werden. Frühere Theorien gingen davon aus, dass sozialer Ausschluss in jeglicher Form für kollektivistische Kulturen aufgrund ihres interdependenten Fokus eine schwerwiegende Belastung darstellen müsste (z. B. Triandis & Gelfand, 2012). Empirisch untersucht zeigte sich im Gegenteil, dass soziale Exkludierung von Kollektivist_innen als weniger bedrohlich wahrgenommen wird, weil sie nicht im Kern das interdependente, sondern insbesondere das individuell fragilere independente Selbstkonzept verletzt. Paradigmen sozialer Exkludierung, wie sie üblicherweise verwendet werden, induzieren somit zwar bei Individualisten einen differenziellen Effekt; für Kollektivist_innen sind sie jedoch nur dann ein kritisches Treatment, wenn sie durch einen deutlichen Fokus auf die Ingroup deren soziale Identität bedrohen. Praktisch können diese Ergebnisse dabei helfen, Ansatzpunkte für ein tieferes Verständnis und eine bessere Bewältigung von sozialem Ausschluss zu finden. Wissen über kulturelle Unterschiede im Umgang mit sozialen Bedrohungen kann helfen, interkulturelle Herausforde© 2018 Hogrefe Verlag

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rungen zu meistern und Missverständnissen vorzubeugen. Beispielsweise könnte eine geringe Motivation mancher ethnischer Minderheiten, gegen ihre soziale Exkludierung in der Gesellschaft anzuarbeiten, auf fehlendem sozialem Schmerz durch diese Exkludierung beruhen. Bei der Anwendung der Befunde sollte jedoch beachtet werden, dass bisher keine entsprechenden Studien im Feld durchgeführt wurden. Für die Bewältigung von sozialer Exkludierung könnten neue Wege durch Trainings von kollektivistischen Denkmustern gefunden werden. Solche Trainings könnten an bekannte Primingmethoden angelehnt sein: Der „Similarities and differences with family and friends“-Task (Trafimow, Triandis & Goto, 1991) zum Beispiel fordert Proband_innen zur Aktivierung ihres kollektivistischen Selbstkonzepts auf, über Gemeinsamkeit mit Familie und Freunden nachzudenken. Mit derlei Ansätzen könnten neue Formen des Copings entwickelt werden. Die hier dargestellten Unterschiede im Erleben und Verhalten nach sozialer Exkludierung in verschiedenen Kulturen vertiefen unser Verständnis von sozialem Ausschluss: Dieser muss nicht nur als Angriff auf das fundamentale Konzept der Zugehörigkeit gewertet werden, wie die frühere Forschung verdeutlicht (Baumeister & Leary, 1995), sondern auch, wie die hier beschriebenen Forschungsarbeiten zeigen, als deutliche Bedrohung des individualistischen Selbst.

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PD Dr. Michaela Pfundmair Department Psychologie Ludwig-Maximilians-Universität München Leopoldstr. 13 80802 München michaela.pfundmair@psy.lmu.de

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Bericht 10 Jahre universitäres Fernstudium in Psychologie an der FernUniversität in Hagen Stefan Stürmer, Oliver Christ, Kathrin Jonkmann, Ingrid Josephs, Robert Gaschler, Andreas Glöckner, Andreas Mokros, Anette Rohmann und Christel Salewski Mit der Akkreditierung des B.Sc.-Psychologie an der FernUniversität in Hagen im Jahr 2008 wurde ein Grundstein für den ersten konsekutiven Fernstudiengang in Psychologie an einer deutschen Universität gelegt. Die Akkreditierung des M.Sc.-Psychologie folgte im Jahr 2011. Die FernUniversität in Hagen, 1974 als Universität des Landes Nordrhein-Westfalen gegründet, ist mit über 73.000 Studierenden im Sommersemester 2017 gemessen an der Studierendenzahl die größte deutsche Universität. Der B. Sc. / M.Sc.-Psychologie der FernUniversität ist mit aktuell über 14.000 Studierenden der größte universitäre Studiengang in Psychologie im deutschen Sprachraum. Die FernUniversität hat einen wichtigen staatlichen Bildungsauftrag: Sie soll Menschen, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen kein Präsenzstudium absolvieren können, ein Hochschulstudium ermöglichen. Die FernUniversität steht damit für bildungspolitische Ziele wie Durchlässigkeit, Flexibilität und lebensbegleitendes Lernen. Während an staatlichen Fernuniversitäten anderer europäischer Ländern (z. B. der britischen Open University) Fernstudiengänge in Psychologie bereits etabliert waren, stellte die Akkreditierung des B.Sc.-Psychologie für die deutsche Studienlandschaft ein Novum dar, das innerhalb der DGPs Fragen aufwarf: Wie kann die curriculare Vergleichbarkeit eines Fernstudiums in Psychologie mit dem Studium an einer Präsenzuniversität gewährleistet werden? Wie lassen sich im Fernstudium soziale und kommunikative Kompetenzen erwerben, die für eine spätere Berufsausübung unabdingbar sind? Welche Konsequenzen ergeben sich aus den hohen Studierendenzahlen des Studiengangs an der FernUniversität für andere Institute? Diese und andere Fragen haben das Hagener Institut, die Vorstände der DGPs, den Fakultätentag Psychologie und interessierte Kolleg_innen immer wieder beschäftigt. Grund genug, das 10-jährige Bestehen des Studiengangs zum Anlass zu nehmen, um über das Institut, den Studiengang und aktuelle Entwicklungen zu berichten.

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Das Institut für Psychologie an der FernUniversität Das Fach Psychologie hat an der FernUniversität eine 40‐jährige Geschichte – der erste Lehrstuhl für Psychologie wurde bereits im Jahr 1978 eingerichtet, zwei weitere Lehrstühle folgten in den Jahren 1983 und 1991. Das Fernstudienangebot war allerdings bis zur Eröffnung des B.Sc.-Psychologie auf ein Haupt- oder Nebenfachstudium in Psychologie im Rahmen eines sozialwissenschaftlich orientierten Magisterstudiengangs beschränkt. Das heutige Institut für Psychologie umfasst 10 Lehrstühle und 2 befristete Professuren, die in einer Kombination aus traditionellen Grundlagen und innovativen Anwendungsfächern ein breites, nicht-klinisches Spektrum der Psychologie in Forschung und Lehre abdecken. Zusätzlich zu den Professor_innen sind auf dem Campus in Hagen über 60 wissenschaftliche Mitarbeiter_innen und über 50 wissenschaftliche Hilfskräfte am Institut beschäftigt. Das Institut verfügt über drei Experimentallabore, ein Beobachtungslabor, ein virtuelles Labor, eine Testothek sowie über eine umfangreiche physische und eine noch umfangreichere virtuelle Bibliothek. Es ist forschungs- und drittmittelstark, mit überwiegend englischsprachigen Publikationen international präsent, es kooperiert mit Wissenschaftler_innen an über 70 ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen, ist Mitglied im Netzwerk der Open-Science-Initiative und gehört zu den Gründungsmitgliedern des Fakultätentags Psychologie. Seit 1997 beherbergt es eines von bundesweit zwei psychologiegeschichtlichen Forschungsarchiven, das von nationaler Bedeutung ist.

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Bericht

Das Curriculum des B.Sc. / M.Sc.-Studiengangs Die Vergleichbarkeit des Hagener Studiengangs mit anderen allgemeinen B.Sc. / M.Sc.-Studiengängen in Psychologie wird dadurch gewährleistet, dass sich das Curriculum unter Berücksichtigung des standortspezifischen Profils an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie zur Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Psychologie an den Universitäten vom 30. Juni 2005 (bzw. der Revision von 2014) orientiert. Der B.Sc.-Studiengang Psychologie (180 ECTS) umfasst das Studium in den traditionellen Grundlagenfächern der Psychologie (Allgemeine Psychologie und Biologische Psychologie, Differentielle und Persönlichkeitspsychologie, Entwicklungspsychologie und Sozialpsychologie), vier Anwendungsfächern (Arbeits- und Organisationspsychologie, Bildungspsychologie, Community Psychology und Gesundheitspsychologie) sowie in Psychologischer Methodenlehre, Statistik und psychologischer Diagnostik. Der M.Sc.-Studiengang Psychologie (120 ECTS) umfasst ein vertiefendes Studium in vier Anwendungsfächern der Psychologie (Arbeits- und Organisationspsychologie, Bildungspsychologie, Community Psychology, Gesundheitspsychologie) und eine Grundlagenvertiefung sowie Ausbau und Vertiefung in der fortgeschrittenen psychologischen Methodik (angewandte Forschungsmethoden, Datenanalyse und Evaluation) und der Psychologischen Diagnostik (Testkonstruktion und Gutachtenerstellung). Im B.Sc.– und im M.Sc.-Studiengang sind wie an Präsenzuniversitäten zudem berufsorientierte Pflichtpraktika zu absolvieren (7 ECTS bzw. 12 ECTS). Darüber hinaus sind fachgeschichtliche Entwicklungen, die Anleitung zur kritisch-reflektierten Auseinandersetzung mit ethischen Aspekten sowie die Vermittlung von Open Science-Prinzipien studiengangsübergreifende Lehrinhalte im B.Sc. / M.ScPsychologie.

Das Blended-Learning-Konzept Lehrformate, Studienstruktur und Prüfungssystem an der FernUniversität müssen dem Umstand Rechnung tragen, dass ca. 80 % der Studierenden berufsbegleitend und ca. 60 % in Teilzeit studieren. In den Hagener Studiengängen wird in den einzelnen Fächern daher typischerweise jeweils ein „großes“ Modul im Umfang von 10 bis 15 ECTS angeboten statt mehrerer kleinerer, und über unterschiedliche Semester verteilter Module, und die Prüfungsleistungen werden in der Regel schriftlich statt mündlich erbracht. Um sicherzustellen, dass die Lehre © 2018 Hogrefe Verlag

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trotz der hohen Studierendenzahlen die fachlichen Ansprüche erfüllt, wurde für die Psychologie-Studiengänge das Blended Learning-Konzept der FernUniversität weiterentwickelt, das Selbststudium, e-learning und Präsenzphasen integriert. Auf der Basis der Lehr- und Lernplattform Moodle verbindet das didaktische Konzept strukturierte Inhalte (z. B. Online-Vorlesungen, Lehrbücher, Moodle-Books oder Lehrfilme) mit virtuellen Lehr- und Lernaktivitäten (z. B. virtuelle Lernkontrollfragen, OnlineLernwerkzeuge, psychologische Experimente im Browser), virtuelle soziale Interaktivität (z. B. Diskussionen in Foren, gemeinsame Gestaltung von Wikis) und Feedback (z. B. automatisiert, von anderen Studierenden oder von Lehrenden). Über das gesamte Semester besteht darüber hinaus die Möglichkeit der synchronen und asynchronen Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden bzw. zwischen Studierenden, und zwar in kennwortgeschützten modulspezifischen Lernumgebungen oder virtuellen universitären Klassenzimmern. In einzelnen Studienabschnitten werden verpflichtende Phasen des kooperativen E-Learnings in Dyaden und in Arbeitsgruppen (z. B. in der Studieneingangsphase, im empirisch-experimentellen Praktikum, im Projektmodul) realisiert, um den Erwerb oder die Vertiefung sozialer und kommunikativer Kompetenzen gezielt zu fördern. Im empirisch-experimentellen Praktikum des B.Sc.-Studiengangs (10 ECTS) kooperieren die Studierenden beispielsweise semesterbegleitend in virtuellen Arbeitsgruppen von maximal 15 Personen unter Anleitung promovierter Lehrkräfte, um aktuelle grundlagenwissenschaftliche Fragestellungen mit experimentellen oder korrelativen Forschungsdesigns zu untersuchen. Dabei werden Formen des peer-to-peer Feedbacks und der wissenschaftlichen Argumentation eingeübt. Die Forschungsergebnisse werden gemeinschaftlich in Form eines Posters auf dem Postertag in Hagen und zusätzlich individuell in Form eines Forschungsberichts präsentiert. Die Prüfungsordnung verpflichtet zudem zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen („Blockseminare“) auf dem Campus in Hagen oder in einem der bundesweiten Studien- und Regionalzentren der FernUniversität (z. B. im Modul Testkonstruktion und Gutachtenerstellung innerhalb des M.Sc.-Studiengangs) sowie zu mündlichen wissenschaftlichen Präsentation im Rahmen eines online- oder Präsenzseminars. Die Studierendenschaft an der FernUniversität ist im Vergleich zu den Studierenden in Psychologiestudiengängen an Präsenzuniversitäten durch eine größere Diversität gekennzeichnet. Einige Studierende nehmen ihr Psychologiestudium direkt nach Beendigung der Schulzeit auf (einige Hochbegabte sogar schon davor), für andere liegt der Schulabschluss oder der Abschluss eines Erststudiums bereits mehrere Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, zurück. Etwa 10 % haben ihre Hochschulzugangsberechtigung Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 104–108


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überdies nicht über die Allgemeine Hochschulreife, sondern über berufliche Qualifikationen erworben. Die Studierendenschaft ist auch in sozio-demographischer Hinsicht vielfältiger. Der Altersdurchschnitt der Studierenden liegt im B.Sc.-Psychologie in Hagen bei ca. 35 Jahren, die Studierenden befinden sich in unterschiedlichsten familiären und beruflichen Situationen, ca. 8 % der Studierenden leben und arbeiten dauerhaft im Ausland, 10 % der Studierenden haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Aus dieser Vielfalt ergeben sich mannigfaltige studentische Erwartungen, Interessen und Unterstützungsbedarfe. Für die Studieneingangseingangsphase im B.Sc.Psychologie wurden daher spezielle Angebote zur „Enkulturation“ in ein wissenschaftliches Psychologiestudium entwickelt. Eines davon ist beispielsweise das virtuelle Study Buddy-Programm (Stürmer, Ihme, Fisseler, Sonnenberg & Barbarino, 2017), das sowohl der sozialen Integration in den Studiengang als auch der Förderung von Peer-to-Peer-Unterstützung beim Aufbau fachwissenschaftlicher Schlüsselqualifikation dient (z. B. der Recherche, Erarbeitung und Zusammenfassung englischsprachiger empirischer Fachzeitschriftenartikel). Die DGPs vergibt für psychologische Bachelorstudiengänge an deutschsprachigen Hochschulen ein urheberrechtlich geschütztes Qualitätssiegel (https://zwpd.trans mit.de/zwpd-dienstleistungen/qualitaetssiegel). Dieses Siegel wurde dem B.Sc.-Psychologie der FernUniversität im August 2017 verliehen – als einem der ersten 9 Institute in Deutschland.

Die Studierendenzahlen Die Attraktivität des Psychologiestudiums an der FernUniversität ist ungebrochen. Im Oktober 2017 waren 13.323 Studierende im B.Sc.-Studiengang Psychologie (Neueinschreibungen zum WS 17/18: 3.275) und 1.368 im M.Sc.Studiengang Psychologie (Neueinschreibungen: 210 Studierende) eingeschrieben. Welche Folgen hat dieser an und für sich erfreuliche Umstand für andere psychologische Institute? Werden zukünftig alle anderen Institute von Bewerber/innen für Masterstudiengänge „überschwemmt“, die an der FernUniversität einen Bachelor abgeschlossen haben – und dies womöglich mit inflationär guten Noten? Die zehnjährige Laufzeit des B.Sc.-Studiengangs bietet eine hinreichende Datenbasis, um diese Fragen empirisch zu beantworten. Zunächst zeigen die Daten, dass sich die Studierendenzahlen an der FernUniversität nicht wie Studierendenzahlen an Präsenzuniversitäten interpretieren lassen, da die Abschlussquoten im Fernstudium allgemein aufgrund einer Vielzahl von Gründen (z. B. Mehrfachbelastungen durch Studium, BePsychologische Rundschau (2018), 69 (2), 104–108

Bericht

ruf und Familie) wesentlich geringer sind als im traditionellen Präsenzstudium. Im B.Sc.-Psychologie in Hagen beträgt die Abschlussquote gegenwärtig ca. 8 %, im M.Sc.Psychologie ca. 38 %. 14.000 Studierende bedeuten also nicht 14.000 Abschlüsse. Dennoch bleibt die absolute Zahl der Abschlüsse trotz dieser vergleichsweise niedrigen Abschlussquote erheblich: Allein im Studienjahr 15/ 16 wurden an der FernUniversität 735 Bachelorabschlüsse und 77 Masterabschlüsse im Fach Psychologie vergeben. Wie ein Vergleich der Abschlussnoten zwischen Präsenzuniversitäten und der FernUniversität im B.Sc.-Psychologie, zeigt wird an der FernUniversität entgegen mancher Befürchtung jedoch nicht inflationär gut benotet. Während an den Präsenzuniversitäten in den Jahren von 2011 bis 2014 jeweils knapp 40 % eine Abschlussnote von „sehr gut“ im B.Sc.-Psychologie erhielten, waren dies an der FernUniversität Hagen lediglich 20 %. Umgekehrt erhielten an der FernUniversität knapp 17 % die Abschlussnote „befriedigend“, an den Präsenzuniversitäten waren dies nur knapp 4 % (siehe Abele-Brehm, 2017, für eine ausführliche Darstellung). Die Bachelorabschlussnoten an der FernUniversität sind also durchschnittlich nicht besser, sondern – vermutlich aufgrund größerer studentischer Diversität und höheren extracurricularen Anforderungen – schlechter als an anderen Universitäten. Eine am 18. 11. 2016 auf der Plenarsitzung des Fakultätentags vorgestellte Umfrage zeigt schließlich, dass trotz der hohen absoluten Abschlusszahlen im B.Sc.-Psychologie in Hagen tatsächlich nur vergleichsweise wenige Absolvent_innen und Absolventen einen Masterstudienplatz an einer anderen Universität antreten. Von den 4.193 Masteranfänger_innen an den 46 Universitäten im SoSe 2015 und WiSe 2015/2016, die sich an der Umfrage beteiligten, kamen lediglich 64 (unter 2 %) von der FernUniversität in Hagen. Mitentscheidend für diese geringe Wechselquote dürfte sein, dass für viele Studierende an der FernUniversität ein Präsenzstudium auch nach Abschluss des B.Sc.-Studiengangs aufgrund ihrer Berufstätigkeit, ihrer Studieninteressen und / oder ihrer persönlichen Lebenssituation schlichtweg nicht in Frage kommt. Letzterer Umstand ist im Übrigen auch im Hinblick auf die Frage zu berücksichtigen, welche Auswirkungen die Hagener Abschlusszahlen zukünftig auf den Arbeitsmarkt für Psycholog/innen und Psychologen haben. Anders als die Absolvent_innen anderer Universitäten sind die meisten Absolvent_innen der FernUniversität bereits berufstätig. Der Abschluss dient den meisten daher nicht zum Einstieg in den Arbeitsmarkt, sondern zur Weiterentwicklung in dem Arbeitsfeld, in dem sie bereits beruflich tätig sind. Die FernUniversität sieht aufgrund der anhaltend hohen Zahlen von Neueinschreibungen in die Psychologiestudiengänge trotzdem Handlungsbedarf. Präsenzuniver© 2018 Hogrefe Verlag


Bericht

sitäten können für Studiengänge Zulassungsbeschränkungen erlassen, wenn die Nachfrage nach Studienplätzen die Kapazität übersteigt. Für die FernUniversität bestand diese Möglichkeit in der Vergangenheit nicht, weil die der Ermittlung der Aufnahmekapazität zugrundeliegende Kapazitätsverordnung des Landes NordrheinWestfalen (KapVO NRW) aufgrund ihres Zuschnitts auf die Präsenzlehre nicht auf die FernUniversität angewendet werden konnte. Dies hat sich im Jahr 2017 allerdings geändert. Nachdem in den vergangenen Jahren ein Modell zur Kapazitätsermittlung im Fernstudium entwickelt wurde, hat das zuständige Landesministerium mit der Novellierung der KapVO NRW vom 08. 05. 2017 die Rechtsgrundlage für die Einführung von Zulassungsbeschränkungen in Studiengängen der FernUniversität geschaffen. Wie ein Zulassungsverfahren in den Psychologiestudiengängen gestaltet werden kann, das mit dem speziellen Bildungsauftrag der FernUniversität und den unterschiedlichen Bildungsbiographien von Fernstudierenden vereinbar ist, ist gegenwärtig Gegenstand von Diskussion innerhalb der FernUniversität und zwischen Universitätsleitung und Ministerium.

Ausblick Die B.Sc. / M.Sc.-Studiengänge der FernUniversität entsprechen in vielerlei Hinsicht den Psychologiestudiengängen anderer universitärer Institute. Gleichzeitig sind die Hagener Studiengänge aber auch besonders. Diese Besonderheit resultiert nicht zuletzt aus der Notwendigkeit, Antworten auf Herausforderungen zu finden, die für andere Institute gegenwärtig weitgehend noch in der Zukunft liegen. Aufgrund allgemeiner gesellschaftlicher Entwicklungen, wie Digitalisierung, gesellschaftliche Diversifizierung und veränderte gesellschaftliche Ansprüche an Hochschulen, werden diese Herausforderungen aber auch für Präsenzuniversitäten zunehmend relevant. Andere Institute können daher zukünftig von den Erfahrungen in Hagen profitieren. · Digitale Lehr- und Lernarrangements: Das Fernstudiensystem erfordert den Einsatz einer größeren Vielfalt didaktischer Methoden und Lehrformate als an vielen Präsenzuniversitäten üblich. Angesicht der kontinuierlichen Weiterentwicklung von digitalen Bildungstechnologen und veränderten Ansprüchen an die Flexibilität des Studiums wird sich die Lehre auch an Präsenzuniversitäten verändern und in dieser Richtung weiterentwickeln. Das Blended Learning-Konzept der Psychologiestudiengänge der FernUniversitäten zeigt bereits heute Ansätze und Perspektiven auf, wie eine didaktisch sinnvolle Verknüpfung von traditionellen Prä© 2018 Hogrefe Verlag

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senzveranstaltungen mit modernen Formen von ELearning im Sinne einer Psychologie-Didaktik der Zukunft gestaltet werden kann. · Sozio-demographische Diversität: Die Diversität der Studierendenschaft an der FernUniversität erfordert, sich mit den Konsequenzen gesellschaftlicher Vielfalt für das Psychologiestudium zu beschäftigen. Dies betrifft nicht nur die oben bereits angesprochenen Herausforderungen der „Enkulturation“ von Studierenden. Ähnlich wie auf die Angehörigen anderer Berufsgruppen kommen durch die zunehmende gesellschaftliche Diversifizierung auch auf Psycholog_innen neue Anforderungen zu. Um Studierende frühzeitig auf diese Anforderungen vorzubereiten, wurde für die Studieneingangsphase des B.Sc.-Studiengangs Psychologie in Hagen ein über die curricularen Empfehlungen der DGPs hinausgehendes Lehrangebot entwickelt, das die Studierenden für studien- und berufsrelevante Aspekte sozialer und kultureller Diversität analog zu „diversity courses“ in Bachelorstudiengängen an U.S.-amerikanischen Universitäten sensibilisiert. Dieses Ziel wird auch in den Grundlagen-, Methoden- und Anwendungsfächern der B.Sc. / M.Sc.-Studiengänge weiterverfolgt. · Wissenschafts-Praxis-Austausch: An Hochschulen wird zunehmend der Anspruch herangetragen, der Gesellschaft kulturell, sozial oder ökonomisch verwertbare Erkenntnisse, Methoden und Technologien zur Verfügung zu stellen (http://www.hochschulforschungbmbf.de/de/1698.php). Die Psychologiestudierenden an der FernUniversität arbeiten in Bildungs- und Gesundheitsberufen, in öffentlichen Verwaltungen, in Ministerien, in der Justiz, in technischen Berufen, in Non Profit-Organisationen, in der Entwicklungshilfe genauso wie in den Bereichen Kunst und Kultur. Sie sind professionelle Leistungssportler_innen, Richter_innen, Ärzt_innen, Erzieher_innen, Polizist_innen, Sozialarbeiter_innen, Unternehmensberater_innen und vieles mehr. Durch ihr Psychologiestudium tragen sie psychologische Kenntnisse und Kompetenzen in ihre angestammten Berufsfelder und die weitere Gesellschaft. Andererseits tragen sie aus ihren Berufsfeldern auch relevante Fragen und Probleme an die Lehrenden heran, die häufig sowohl aus der grundlagenwissenschaftlichen als auch aus der methodischen und Anwendungsperspektive interessant sind. Das Psychologiestudium in Hagen bietet damit bereits heute ein einzigartiges Forum für Praxistransfer und Dialog. Digitale Bildung, Diversität und Wissenschafts-PraxisAustausch sind Gegenstand von zwei lehrstuhlübergreifenden Forschungsschwerpunkten am Hagener Institut für Psychologie. Sie sind auch Schwerpunkte eines im Aufbau befindlichen fakultätsübergreifenden ForschungsclusPsychologische Rundschau (2018), 69 (2), 104–108


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ters der FernUniversität. Wir sind daher zuversichtlich, dass das Institut in Hagen in Zukunft nicht nur durch seine besonderen Studiengänge und Studierenden zur deutschen Studienlandschaft beitragen wird, sondern auch durch empirische Forschung zu diesen, für psychologische Institute allgemein relevanter werdenden Themen.

Literatur Abele-Brehm, A. E. (2017). Zur Lage der Psychologie. Psychologische Rundschau, 68, 1 – 19.

Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 104–108

Bericht

Stürmer, S., Ihme, T. A., Fisseler, B., Sonnenberg, K. & Barbarino, M.-L. (2017). Promises of structured relationship building for higher distance education: Evaluating the effects of a virtual fast-friendship procedure. Revised manuscript under review.

Prof. Dr. Stefan Stürmer Institut für Psychologie FernUniversität in Hagen Universitätsstr. 33 58084 Hagen stefan.stuermer@fernuni-hagen.de https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000400

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Ralf Vogt (Hg.)

Helen Lindstrøm, Jutta Sniehotta

Täterbindung.

Abwegig.

Gruppentherapie und soziale Neurobiologie. 2016, 272 S., gebunden, 39.50 ISBN 978-3-89334-599-1

Überleben und Therapie bei ritueller Gewalt. 2016, 192 S., 24.50 ISBN 978-3-89334-601-1

Seit langem suchen Trauma- und Dissoziationsforscher zu ergründen, warum wir uns manchmal von anderen Menschen angezogen und an sie gebunden fühlen, obwohl sie uns schaden. Wie lässt sich erklären, dass wir zu Menschen zurückkehren, die uns geschlagen oder vergewaltigt haben? Und wie lassen sich solche traumatischen Täterbindungen therapieren?

Dieses Buch ist aus der gemeinsamen Arbeit von Klientin und Therapeutin entstanden. Die Klientin wurde von ihren Eltern von Geburt an mit in ihre Sekte genommen und darauf trainiert, starke psychische und körperliche Schmerzen auszuhalten.

„Genau darum bemüht sich Ralf Vogt als Herausgeber, die verschiedenen Strömungen vorzustellen, um sich scheinbar Ausschließendes in möglichst fruchtbaren Kontakt und Dialog zu bringen.“ (Harald Schickedanz in Trauma)

Alison Miller

Werde, wer Du wirklich bist.

„Es ist ein zutiefst erschütternder und höchst aufwühlender, anrührender Erfahrungsbericht über ein kaum zu fassendes Thema …“ (Claudia Mehlmann in socialnet) „Und so sei es allen empfohlen, die ihre Augen vor der hässlichen Seite menschlicher Abgründe und kollektiver gesellschaftlicher Leugnung nicht verschließen wollen.” (Dipl.Psych. Bernd Kuck in Politische Postkarten)

Alison Miller

Jenseits des Vorstellbaren.

Übersetzung von „Becoming yourself. Overcoming Mind Control and Ritual Abuse“. 2. Aufl. 2017, 568 S., gebunden, 34.50 ISBN 578-3-89334-597-7

Therapie bei Ritueller Gewalt und Mind Control. Übersetzung von „Healing the unimaginable: Treating Ritual Abuse and Mind Control.“ 3. Aufl. 2017, 464 S., gebunden, 49.ISBN 978-3-89334-579-3

Ein Selbsthilfebuch für Opfer extremer Gewalt, das eine Fülle von Informationen über die Folgen von Ritueller Gewalt und Mind Control bietet. Es gibt Überlebenden ganz konkrete Anleitungen, wie sie alleine und/oder mit Hilfe eines Therapeuten die an ihnen begangenen Verbrechen überwinden können. Das Buch ist eine Verneigung vor der Überlebensleistung dieser Menschen.

Alison Miller hat ein einzigartiges Handbuch über die Methoden und Folgen ritueller Gewalt und Mind Control verfasst. Sie beschreibt anhand erschütternder Beispiele, wie vor allem Kinder von religiösen Glaubensgemeinschaften und okkulten Sekten, von organisierten Tätergruppen und Geheimdiensten grauenvoll gequält und gefoltert und auf diese Weise gezielt konditioniert und systematisch programmiert werden.

„Miller ist das schier Unmögliche gelungen: respektvoll einen begehbaren Weg zu einem menschlicheren Leben und zur Verwirklichung des eigenen Wesens aufzuzeigen. Empfehlenswert auch für Therapeuten.“ (Katharina Drexler in Deutsches Ärzteblatt)

„Alison Miller gebührt der Verdienst, dass sie sachlich über ein fast unvorstellbares Maß gezielter Gewalt gegen Menschen berichtet und ihre alltägliche praktische Arbeit in verständlicher und klarer Sprache beschreibt.“ (Deutsches Ärzteblatt)


Deutsch schreiben – Englisch publizieren Englische Übersetzung frei verfügbar unter www.karger.com/ver

Herausgeber

M. Linden, Berlin W. Rief, Marburg U. Voderholzer, Prien C. Vögele, Esch-sur-Alzette

Eine Auswahl repräsentativer Beiträge • Extinktion: Neurowissenschaftliche Erkenntnisse zur Frage, wie Menschen sich ändern: Hamm, A.; Wendt, J.; Volkmann, M. (Greifswald) • Internet-Supported Psychologial Treatments – Will It Change Current Practice? An Interview with Gerhard Andersson: Vögele, C. (Esch-sur-Alzette) • Die dunkle Seite der Intervention – was hat Placebo mit Psychotherapie zu tun?: Rief, W. (Marburg); Gaab, J. (Basel) • Funktionalitäten von Essstörungen – Ergebnisse einer Analyse im stationären Setting: Mikschl, S. (Prien am Chiemsee); Schlegl, S. (München); Külz, A.K. (Freiburg i.Br.); Rief, W. (Marburg); Voderholzer, U. (Prien am Chiemsee/ Freiburg i.Br.)

• Auswirkungen von automatischen Gedanken und psychologischer Flexibilität auf die depressive Symptomatik und Rückfallwahrscheinlichkeit remittiert Depressiver: Rojas, R.; Ilg, T. (Ulm); Geissner, E. (Prien am Chiemsee/München); Hautzinger, M. (Tübingen)

Aufgeführt in bibliographischen Diensten wie: Web of Science, Google Scholar, Scopus, Embase

• Wenn sich Menschen ändern – Veränderungsprozesse in der Psycho­ therapie und ihre Beziehung zu spezifischen Therapietechniken und allgemeinen Wirkfaktoren: Lambert, M.J. (Provo); Kleinstäuber, M. (Marburg) • Langfristige Wirkung von Psychotherapie bei nichtchronischen Depressionen: Ein systemisches Review von Studien im Vergleich mit Pharmakotherapie: Voderholzer, U. (Freiburg i.Br./Prien am Chiemsee); Barton, B.

2018: Band 28 mit 4 Heften Sprache: Deutsch ISSN 1016–6262 e-ISSN 1423–0402

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Verhaltenstherapie Gegründet: 1991 Kategorie: Klinische Forschung Fachgebiet: Psychologie

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Die Zeitschrift Verhaltenstherapie bildet das breite Spektrum verhaltenstherapeutischer Verfahren ab und ist im deutschen Sprachraum das führende Publikationsorgan ihres Fachgebiets. Um die publizierten Beiträge einem möglichst breiten und internationalen Fachpublikum zugänglich zu machen, bietet Verhaltenstherapie einen besonderen Service: Mit dem Konzept «Deutsch schreiben – Englisch publizieren» haben Autoren die Möglichkeit, ihre angenommenen Arbeiten gegen eine Kostenbeteiligung professionell übersetzen zu lassen. Die übersetzten Beiträge werden als PDF-Datei kostenlos über die Homepage des Verlags zur Verfügung gestellt. Verhaltenstherapie ist das offizielle Organ von 21 Ausbildungsinstituten, Gesellschaften und Verbänden in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bietet Wissenschaftlern und Therapeuten eine umfassende Auswahl an Beiträgen aus Theorie und Praxis.


Nachrichten Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen

TBS-DTK – Testbeurteilungssystem des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. Revidierte Fassung vom 03. Januar 2018 Das TBS-DTK wurde vom Diagnostik- und Testkuratorium (DTK) erstellt. Mitglieder des Diagnostik- und Testkuratoriums zum Zeitpunkt der Erstellung der Version von 2018 waren: Dr. Tom Frenzel, Prof. Dr. Carmen Hagemeister, Prof. Dr. Nina Heinrichs, Prof. Dr. Martin Kersting (Vorsitzender), Dipl.-Psych. Fredi Lang, Prof. Dr. Matthias Ziegler. An den vorherigen Fassungen haben zusätzlich zu den genannten Personen die folgenden ehemaligen Mitglieder des Testkuratoriums mitgewirkt: Prof. Dr. Markus Bühner, Dipl.-Psych. Lothar Hellfritsch, Prof. Dr. Lutz Hornke, Prof. Dr. Klaus Kubinger, Prof. Dr. Helfried Moosbrugger, Prof. Dr. Karl Westhoff. Das TBS-TK ist in folgender Weise zu zitieren: Diagnostik- und Testkuratorium. (2018). TBS-DTK. Testbeurteilungssystem des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. Revidierte Fassung vom 03. Jan. 2018. Psychologische Rundschau, 69, 109 – 116.

Ziel Das TBS-DTK dient Testautor_innen, Verlagen und Testanbieter_innen sowie Testnutzer_innen zur Qualitätsbeurteilung, -sicherung und -optimierung von Tests.

© 2018 Hogrefe Verlag

Geltungsbereich Der Begriff „Test“ hat in der Psychologie und erst recht in der nicht psychologischen Öffentlichkeit eine sehr weit gefasste Bedeutung: Er wird praktisch für alle psychologisch-diagnostischen Verfahren, die beim psychologischen Diagnostizieren eingesetzt werden, benutzt. Obwohl ein psychologischer Test im engeren Sinne nur eine besondere Untergruppe solcher psychologisch-diagnostischer Verfahren darstellt, soll die Bezeichnung „Test“ im vorliegenden Zusammenhang als Oberbegriff gelten: Damit sind messtheoretisch fundierte Fragebogen (z. B. Persönlichkeitsfragebogen, Interessenfragebogen) und messtheoretisch fundierte Tests (z. B. Intelligenz- und Wissenstests) gemeint.

Durchführung 1. Die Auswahl der zu rezensierenden Tests erfolgt durch das Diagnostik- und Testkuratorium (DTK). Vorschläge für zu rezensierende Tests nimmt die/ der Vorsitzende des DTK entgegen. 2. Mit der Beurteilung der ausgewählten Tests werden vom DTK zwei „Rezensions-Parteien“ beauftragt. Eine „Partei“ kann aus mehreren Personen bestehen, von denen mindestens eine Person promoviert sein sollte. Das DTK bürgt für die Qualifikation, Fachexpertise, Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Rezensent_innen (hier sind alle Einzelpersonen gemeint). Die Rezensent_innen (hier sind alle Einzelpersonen gemeint) geben zudem eine Selbsterklärung zu ihrer Unvoreingenommenheit ab. Sofern ein Verfahren rezensiert wird, zu dem bereits eine TBS-TK-Rezension zu einer früheren Fassung vorliegt, sollen nach Möglichkeit die bisherigen RezensionsParteien auch für die Rezension der neuen Version gewonnen werden. Gelingt dies nicht, soll zumindest eine der beiden bisherigen Rezensions-Parteien gewonnen Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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werden, die dann um eine neue Rezensions-Partei ergänzt wird. Gelingt dies nicht, werden zwei neue Rezensions-Parteien gewonnen. 3. Das DTK sorgt dafür, dass den Rezensions-Parteien sowie dem DTK der für die Beurteilung notwendige Test sowie die dazu gehörenden Verfahrenshinweise (auch Testmanual oder Testhandbuch genannt) von den Testanbieter_innen zur Verfügung gestellt werden. Im Falle von „confidential tests“ sichern die Rezensent_innen und das DTK den Testanbieter_innen die Vertraulichkeit, z. B. wettbewerbsrechtlicher Informationen zu. Werden dem DTK die Verfahrenshinweise zu einem Verfahren innerhalb einer Frist von drei Monaten nicht zur Verfügung gestellt, wertet das DTK das Verfahren als „nicht prüffähig“ und publiziert eine Rezension mit einer Kurzbeschreibung des Verfahrens sowie der Wertung: „Das xy-Verfahren erfüllt die in den Richtlinien des Diagnostik- und Testkuratoriums für die Beurteilung von Tests zur Erfassung menschlichen Erlebens und Verhaltens festgelegten Anforderungen bezüglich Information und Dokumentation nicht.“ 4. Der Beurteilungsprozess verläuft in zwei Schritten: 4.1 Prüfung des Informationsgehalts der Verfahrenshinweise. Zunächst prüfen die Rezensions-Parteien, ob und in welchem Ausmaß die in den „Richtlinien des Diagnostik- und Testkuratoriums für die Beurteilung von Tests zur Erfassung menschlichen Erlebens und Verhaltens“ festgelegten Anforderungen bezüglich Information und Dokumentation erfüllt sind. Diese Anforderungen an Verfahrenshinweise wurden aus der DIN 33430 (2016) übernommen. Obwohl sich die DIN 33430 auf die berufsbezogene Eignungsdiagnostik bezieht, sind diese Anforderungen auf Tests aus allen Bereichen anwendbar. Die Operationalisierung dieser Anforderungen erfolgt mit der „DIN SCREEN Checkliste 1“ (Kersting, 2018). Diese Checkliste dient als „Standard des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen hinsichtlich des Qualitätsanspruches an Information und Dokumentation von Instrumenten zur Erfassung menschlichen Erlebens und Verhaltens“ (kurz: DTK-Testinformationsstandard). Die Checkliste sollte bereits durch die Testanbieter_innen unter Angabe der Seiten in den Verfahrenshinweisen, auf denen sich die jeweiligen Informationen befinden, ausgefüllt sein. Die Rezensent_innen kontrollieren diese Angaben und korrigieren sie, wenn nötig. Auf Basis der vorliegenden Informationen stellen die Rezensions-Parteien unabhängig voneinander fest, ob der Test „prüffähig“ ist. Ein Test, der in diesem Sinne nicht prüffähig ist, weil wesentliche Angaben gemäß DIN 33430 fehlen, erhält ohne weitere Prüfung die Beurteilung „Das xyVerfahren erfüllt die in den Richtlinien des DiagnostikPsychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

Nachrichten

und Testkuratoriums für die Beurteilung von Tests zur Erfassung menschlichen Erlebens und Verhaltens festgelegten Anforderungen bezüglich Information und Dokumentation nicht“. Testanbieter(innen) und / oder Testautor(inn)en können der/ dem Vorsitzenden des DTK auf eigene Initiative hin die Verfahrenshinweise sowie die Tabelle senden, in der verzeichnet ist, auf welcher Seite oder in welchem Abschnitt der Verfahrenshinweise die Informationen, die laut dem „Standard zur Information und Dokumentation von Instrumenten zur Erfassung menschlichen Erlebens und Verhaltens des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen“ notwendigerweise vorliegen müssen, zu finden sind (Übersichts-Tabelle zur „DIN SCREEN Checkliste 1“). Sofern die Verfahrensanbieter_innen / Testautor_innen zusätzlich eine schriftliche und zur Veröffentlichung autorisierte Selbsterklärung abgeben, mit der sie bestätigen, dass es sich (1) um die Verfahrenshinweise handelt, die auch Anwender_innen zur Verfügung stehen und (2) alle nach dem genannten Standard geforderten Informationen zur Verfügung stehen, können die Testanbieter_innen und / oder Testautor_innen ein Zertifikat beantragen, über dessen Vergabe das DTK entscheidet. Das Zertifikat berechtigt die Testanbieter_innen und / oder Testautor_innen mit der folgende Aussage für ihr Verfahren zu werben: „Die Verfahrenshinweise zum Test (Bezeichnung) erfüllen den Qualitätsanspruch des Diagnostik- und Testkuratoriums an Information und Dokumentation von Instrumenten zur Erfassung menschlichen Erlebens und Verhaltens. Damit erfüllt der Test (Bezeichnung) nach Ansicht des DTK die Voraussetzungen, um einer Qualitätskontrolle unterzogen zu werden. Diese Qualitätskontrolle selbst hat das DTK für den Test (Bezeichnung) nicht vorgenommen“. Das DTK behält sich jederzeit stichprobenartige Überprüfungen der Korrektheit der Angaben ebenso vor, wie die Veranlassung einer Rezension des Verfahrens auf Basis dieser Informationen. Auf der Basis des Ergebnisses dieser Überprüfung kann das Zertifikat entzogen werden. Die Testanbieter_innen und / oder Testautor_innen müssen in diesem Fall innerhalb von drei Monaten dafür Sorge tragen, dass sie nicht mehr mit dem Zertifikat für das Verfahren werben. Die Kosten für die notwendige Modifikation der Werbung tragen die Testanbieter_innen und / oder die Testautor_innen. 4.2 Bewertung des Tests anhand der Besprechungsund Beurteilungskategorien des DTK. Auf Basis der Angaben in den Verfahrenshinweisen wird eine Bewertung des Tests vorgenommen. Grundlage der Rezension sind die Verfahrenshinweise sowie solche Updates der Verfahrenshinweise, die den Test© 2018 Hogrefe Verlag


Nachrichten

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Tabelle 1. Besprechungs- und Beurteilungskategorien Kategorien

Bewertung

1. Beschreibung des Tests und seiner diagnostischen Zielsetzung

frei

2. Bewertung des Informationsgehalts der Verfahrenshinweise

frei und formalisiert*

3. Prüfung, ob in den Verfahrenshinweisen verzeichnet ist, wo die nach dem DTKTestinformationsstandard notwendigen Informationen zu finden sind

formalisiert*

4. Theoretische Grundlagen als Ausgangspunkt der Testkonstruktion

frei

5. Objektivität

frei und formalisiert*

6. Normierung (Eichung)

frei

7. Zuverlässigkeit (Reliabilität, Messgenauigkeit)

frei und formalisiert*

8. Gültigkeit (Validität)

frei und formalisiert*, auch unter Berücksichtigung der Fairness (soweit in Anspruch genommen)

9. Weitere Gütekriterien (Störanfälligkeit, Unverfälschbarkeit und Skalierung)

frei

10. Abschlussbewertung

frei

Anmerkung: * Die formalisierte Bewertung wird auf einer vierstufigen Skala gemäß Tabelle 2 vorgenommen. Ausnahme ist hier die Kategorie 3, bei der eine dichotome Bewertung (Ja / Nein) vorgenommen wird.

anwender_innen von den Testanbieter_innen zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht Aufgabe der Rezensent_innen, weitere Informationen zum Test heranzuziehen. Sofern weitere Quellen für die Rezension herangezogen werden, sind diese Quellen explizit zu benennen. Die Rezension bezieht sich auf die zum Zeitpunkt des Beginns der Rezension aktuelle Version der Verfahrenshinweise. Änderungen gegenüber diesem Sachstand können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese Änderungen sich auf die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Version des Verfahrens beziehen und von Testanbieter_innen aktiv an die Zielgruppe der Testanwender_innen herangetragen wurden („Bringschuld“ der Testanbieter_innen). Die Beurteilung gliedert sich in zehn „Besprechungsund Beurteilungskategorien“ gemäß Tabelle 1. Die Bewertung erfolgt kriterienorientiert. Es wird kein Vergleich eines Verfahrens mit einem anderen Verfahren vorgenommen. Für die Kategorien sind gemäß Tabelle 1 freie und / oder formalisierte Bewertungen vorgesehen. Für die Kategorien 2, 5, 7 und 8 erfolgt darüber hinaus eine formalisierte Bewertung auf einer vierstufigen Skala gemäß Tabelle 2. Die Kategorie 3 wird dichotom mit „ja“ oder „nein“ bewertet. Die freie Abschlussbewertung ergibt sich nicht „automatisch“ aus den formalisierten Einzelbewertungen. Vielmehr ist es Aufgabe der Rezensions-Parteien – in freier Würdigung der Gesamtheit aller Aspekte – eine abschließende Wertung abzugeben. Dabei ist der Test vor allem an den diagnostischen Zielsetzungen zu messen, die in den Verfahrenshinweisen formuliert sind.

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Tabelle 2. Formalisierte Bewertungsskala voll Der Test erfüllt die Anforderungen …

weitgehend teilweise nicht

Die Gesamtlänge der Bewertung darf 12.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Neben den einschlägigen Bewertungsaspekten sollen in den einzelnen Beurteilungskategorien insbesondere auch spezielle Aspekte beachtet werden, die im Anhang des vorliegenden Textes aufgeführt sind. Auch in dem Fall, dass ein Test als „nicht prüffähig“ eingestuft wird, erscheint eine Rezension zu diesem Test. Sie beschränkt sich allerdings darauf, das Urteil über die mangelhafte Prüffähigkeit transparent werden zu lassen und darf im Umfang 6.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. 5. Die Schritte 4.1 bis 4.2 werden von beiden Rezensions-Parteien unabhängig voneinander vorgenommen. Die Rezensions-Parteien senden ihre Ausarbeitungen zu 4.1 bis 4.2 innerhalb einer vereinbarten Frist an das DTK. Das DTK prüft, ob die Rezensions-Parteien die Richtlinien eingehalten haben und bittet anderenfalls die Rezensions-Parteien darum, die Testrezension zu modifizieren. 6. Sofern ein Verfahren rezensiert wird, zu dem bereits eine TBS-DTK Rezension zu einer früheren Fassung vorliegt und die bisherigen Rezensions-Parteien auch für die Rezension der neuen Version gewonnen wurden, entfällt die Phase, in der eine Rezension in Unkenntnis der anderen Rezensions-Partei erarbeitet wird.

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7. Sobald von beiden Rezensions-Parteien Rezensionen vorliegen, die den Richtlinien genügen, hebt das DTK die gegenseitige Anonymität der Rezensions-Parteien auf und bittet beide Rezensions-Parteien um die Erstellung einer gemeinsamen Rezension. 8. Sofern sich die beiden Rezensions-Parteien nicht darauf einigen können, ob der Test prüffähig ist oder sich nicht auf eine in allen Punkten übereinstimmende gemeinsame Fassung einigen können, werden in der Rezension die relevanten Unterschiede der Positionen dargestellt, wobei das DTK die Gesamtlänge der gemeinsamen Fassung bei Bedarf auf bis zu 15.000 Zeichen erweitern kann. Über die formalen Bewertungen entscheidet in diesem Falle das DTK, wobei explizit zu kennzeichnen ist, dass die Beurteilungen in diesem Fall vom DTK und nicht von den Rezensions-Parteien vergeben wurden. 9. Das DTK prüft, ob die von beiden Rezensions-Parteien gemeinsam erstellte Testrezension richtliniengerecht erstellt wurde und bittet anderenfalls die Rezensions-Parteien darum, die gemeinsame Testrezension zu modifizieren. 10. Das DTK schickt die Rezension an den_die erstgenannten deutschsprachigen Testautor_in oder, sofern keine Testautor_innen ermittelt werden können, an die Testanbieter_innen, um den_die Testautor_innen / ersatzweise Testanbieter_innen Gelegenheit einzuräumen, innerhalb einer gesetzten Frist gegenüber dem DTK Stellung zu beziehen. Die Stellungnahme begrenzt sich darauf, dass der_die Testautor_innen / Testanbieter_innen die Gelegenheit erhalten, auf mögliche sachliche Fehler in dem Rezensions-Entwurf hinzuweisen. Im Falle einer solchen Stellungnahme entscheidet das DTK, ob es die beiden Rezensions-Parteien bittet, aufgrund der Stellungnahme die Testrezension zu modifizieren. Sofern eine vom DTK erbetene Modifikation der Testrezension nicht rechtzeitig erfolgt oder die Modifikation nach Ansicht des DTK die Stellungnahme der Testautor_innen nicht ausreichend berücksichtigt, behält sich das DTK vor, seinerseits Anpassungen der Rezension vorzunehmen. Dies wird entsprechend ausgewiesen. 11. Die Testrezensionen des DTK werden in den Fachzeitschriften „Report Psychologie“ und „Psychologische Rundschau“ sowie online veröffentlicht. Sofern die Testrezension in Kooperation mit einer anderen Fachzeitschrift erfolgt, wird die Rezension in dieser Fachzeitschrift sowie online veröffentlicht. Andere Medien können die Rezensionen als Nachdruck veröffentlichen. Dabei müssen die fünf formalisierten Bewertungen in jedem Fall vollständig übernommen werden. Sofern in den Texten der Besprechungskategorien eine Informationsauswahl getroffen wird, ist Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

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sicherzustellen, dass kein irreführender Eindruck vom Gesamtbild entsteht. 12. Als Autor_innen der Rezension werden die Rezensent_innen (hier sind alle Einzelpersonen gemeint) in der von ihnen vereinbarten Reihenfolge genannt, es sei denn, ein_e oder mehrere Person_en wollen anonym bleiben; in diesem Fall wird für jede_n anonym bleibende_n Rezensentin und Rezensenten „N.N.“ aufgeführt. 13. Das DTK evaluiert in regelmäßigen Abständen das hier dargestellte System und nimmt ggf. Modifikationen vor. Die Rezensent_innen werden explizit aufgefordert, an der kontinuierlichen Verbesserung des Systems mitzuwirken, indem sie z. B. Streichungsund / oder Ergänzungsvorschläge zu den Beurteilungsrichtlinien einbringen. 14. Das DTK dokumentiert alle nach dem vorliegenden System erstellten Testbeurteilungen und gewährleistet den Zugriff auf die Testrezensionen. Darüber hinaus bemüht sich das DTK um die Verbreitung der Rezensionen.

Literatur DIN (2016). DIN 33430: Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik. Berlin: Beuth. Kersting, M. (2018). Zur Information über und Dokumentation von Instrumenten zur Erfassung menschlichen Erlebens und Verhaltens – Die DIN SCREEN Checkliste 1, Version 3. In Diagnostik- und Testkuratorium (Hrsg.), Personalauswahl kompetent gestalten: Grundlagen und Praxis der Eignungsdiagnostik nach DIN 33430 (S. 223 – 244). Berlin: Springer.

Kontakt: Diagnostik- und Testkuratorium, Vorsitz: Prof. Dr. Martin Kersting, Justus-Liebig-Universität Gießen, Fachbereich 06 Psychologie und Sportwissenschaft, Abteilung für Psychologische Diagnostik, Otto-Behaghel-Straße 10F, 35394 Gießen, martin.kersting @psychol.uni-giessen.de.

Anhang: Richtlinien des Diagnostik- und Testkuratoriums für die Beurteilung von Tests zur Erfassung menschlichen Erlebens und Verhaltens Neben den einschlägigen Bewertungsaspekten sollen in den einzelnen Besprechungs- und Beurteilungskategorien insbesondere auch spezielle Aspekte beachtet werden, die im Folgenden aufgeführt sind. © 2018 Hogrefe Verlag


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Zu 1: Beschreibung des Tests und seiner diagnostischen Zielsetzung DIN Screen Aussagen A1 bis A3 (V1), B1. · Diagnostische Zielstellung ‒ Einsatzzwecke ‒ Altersgruppen ‒ Einschränkungen der Anwendbarkeit · Testaufbau (z. B. Zahl der Items, Subskalen, Beantwortungsmodus, Testformen)

Zu 2: Bewertung des Informationsgehalts der Verfahrenshinweise DIN Screen Aussagen A4 (V2) bis A11, B3 bis B13. · Zugänglichkeit von Informationen / Informationspolitik. · Informationsgehalt der Darstellung aller empirischen Untersuchungen inklusive Stichprobenbeschreibung gemäß DIN Screen Checkliste. · Durchführung und Durchführungsvoraussetzungen (z. B. Qualifikation der Testleiter(innen), relevante ethische und rechtliche Aspekte des vorgesehenen Testeinsatzes). · Auswertung und Interpretation (Vorgehen bei der Auswertung [ggf. Schablonen, Auswertungsprogramme], Vergabe von Punktwerten für eine Antwort, Berechnung von Skalen und / oder Gesamtwerten, gegebenenfalls Umrechnung in Normwerte, Interpretationshilfen wie Cut-off-Werte, Normen, Vertrauensgrenzen, kritische Differenzen) · Bei adaptiven Tests müssen Entscheidungsregeln formuliert sein, die die Auswahl jedes folgenden Items festlegen. · Zeiten (Durchführung, Auswertung).

Zu 3: Prüfung, ob in den Verfahrenshinweisen verzeichnet ist, wo die nach dem DTK-Testinformationsstandard notwendigen Informationen zu finden sind Alle DIN Screen Aussagen (A1 bis B54). Die Verfahrenshinweise sollen eine Tabelle enthalten, in der verzeichnet ist, auf welcher Seite oder in welchem Abschnitt der Verfahrenshinweise die Informationen, die laut dem „Standard zur Information und Dokumentation von Instrumenten zur Erfassung menschlichen Erlebens und Verhaltens des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen“ notwendigerweise vorliegen müssen, zu finden sind (Übersichts-Tabelle zur „DIN SCREEN Checkliste 1“). Die Rezensent_innen prüfen, ob diese Tabelle vorhanden ist. Darüber hinaus werden Prüfungen zur Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Tabelleneinträge vorgenommen. © 2018 Hogrefe Verlag

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Zu 4: Theoretische Grundlagen als Ausgangspunkt der Testkonstruktion DIN Screen: Aussagen B1, B2 In dieser Kategorie geht es um die Frage, ob der theoretische Hintergrund beschrieben ist; es geht nicht um die Qualität der Untersuchungsdesigns und der Untersuchungsausführung. Mögliche Besprechungspunkte sind: · Schließt der Test an eine bestehende Theorie an oder entwickeln die Testautor(inn)en eine eigene Theorie? · Wird diese Theorie ausreichend beschrieben? Wird das Konstrukt hinlänglich beschrieben? · Wird deutlich, was und was nicht zu dem zu messenden Bereich gerechnet wird? · Wird beschrieben, was die Unterschiede und Gemeinsamkeiten gegenüber Tests mit überlappendem Geltungsanspruch sind? · Wird angegeben, was auf theoretischer Ebene/ auf der Ebene des Aufgabenmaterials der Mehrwert des neuen Instruments über bestehende Instrumente hinaus ist? · Wird deutlich, ob ein beliebiges Item zum Test gehören könnte oder nicht? · Werden das oder die zu messende(n) Konstrukt(e) auf solche Weise (z. B. mit Hilfe von Facetten-Analyse) analysiert, sodass deutlich wird, welche Aspekte innerhalb des Konstrukts oder der Konstrukte unterschieden werden können?

Zu 5: Objektivität DIN Screen Aussagen A12 (V3) bis A15, B15 (V5), B20 (V9) bis B21 Hinsichtlich der Durchführungsobjektivität soll insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden: · Der Test muss so weit wie möglich standardisiert sein. · Die Instruktionen für die Testleiter(innen) müssen ‒ möglichst wörtlich vorschreiben, was die Testleiter (innen) sagen sollen und was nicht (so ist z. B. die Empfehlung „die Testleiter(innen) erklären das Ziel des Tests“ als mangelhaft zu werten), ‒ genau angeben, welche Handlungen die Testleiter (innen) konkret zu verrichten haben (z. B. das Testmaterial in einer bestimmten Art ordnen), ‒ genau ausführen, wie auf Fragen der Teilnehmer(innen) eingegangen werden muss (es können z. B. Standardtexte gegeben werden für Antworten auf häufig vorkommende Fragen). · Die Instruktionen für die getesteten Personen sollten Beispiel- und Übungsitems enthalten sowie Informationen über die Art, wie die Reaktionen (Antworten) zu geben sind. Hinsichtlich der Auswertungsobjektivität soll insbesondere auf die folgenden Punkte geachtet werden: Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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· Falls Auswertungsschablonen gebraucht werden, muss genau angegeben sein, wie diese auf die Antwortformulare zu legen sind. · Falls Auswertungsschablonen benutzt werden, muss auf den Schablonen angegeben sein, zu welcher Version des Tests sie gehören. (Dies ist besonders von Bedeutung, wenn der Test in veränderter Auflage vorliegt.) · Es muss angegeben sein, welcher Testwert für ein nicht bearbeitetes Item gegeben werden soll bzw. wie mit nicht bearbeiteten Items umzugehen ist. · Es muss angegeben sein, bis zu welcher Anzahl von nicht bearbeiteten Items das Testergebnis noch interpretiert werden darf. · Falls der Test den Einsatz mehrerer Beurteiler(innen) / Beobachter(innen) erfordert, muss angegeben sein, wie mit unterschiedlichen Urteilen / Beobachtungen umzugehen ist. · Bei Tests, die am Computer durchgeführt und ausgewertet werden, müssen die Anwender(innen) die Auswertung vom Prinzip her nachvollziehen können. · Auch für Tests, die definitionsgemäß weniger objektiv sind, z. B. Projektive Verfahren, müssen Prozeduren beschrieben sein, durch die die Objektivität so gut wie eben möglich gewährleistet wird. Hinsichtlich der Interpretationsobjektivität soll insbesondere auf die folgenden Punkte geachtet werden: · Wurden einzelne Fallbeschreibungen in die Verfahrenshinweise (das Testmanual) aufgenommen? · Wurden, sofern unterschiedliche Normgruppen für die Interpretation angeboten werden, Hinweise gegeben, wie die Entscheidung, welche Normgruppe in welchem Fall heranzuziehen ist, zu treffen ist? · Wird bei der beispielhaften Interpretation von Testergebnissen darauf eingegangen, welchen möglichen Einfluss bestimmte Hintergrundvariablen und (Test‐) Erfahrung auf die Testwerte haben können bzw. wie mit möglichen Messfehlern umzugehen ist (z. B. Konfidenzintervalle oder kritische Differenzen)? · Wird das Ausmaß an Sachkunde angegeben, das nötig ist, um den Test zu interpretieren? Zu 6. Normierung (Eichung) DIN Screen Aussagen B16 (V6) bis B19 Von einschlägig bekannten Aspekten abgesehen, soll auf Folgendes geachtet werden: · Sofern die diagnostische Zielstellung (vgl. die Ausführungen zu 1) bei der Interpretation der Testwerte Normen (Eichtabellen) nötig macht, prüfen die Rezensent_innen, ob tatsächlich für jedes genannte diagnostische Ziel Normen (Eichtabellen) zur Verfügung stehen. Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

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· Die Eichstichprobe muss repräsentativ sein für jede angestrebte (Sub‐)Population. Die Rezensent_innen prüfen, ob die Repräsentativität für die Zielgruppen nachvollziehbar dargestellt ist. Dabei geht es um eine angemessene Beschreibung sowohl der Population als auch der Art der Stichprobenziehung oder Datensammlung. · Des Weiteren geht es darum, ob bei der Datensammlung bloß von einer „anfallenden Stichprobe“ Gebrauch gemacht wurde. Beispielsweise werden oft nur Schüler_innen mit Schwierigkeiten bei der Berufswahl in die Stichprobe aufgenommen, die sich ohnehin freiwillig für eine Beratung und Testung interessieren, oder es werden Daten von Studierenden verwendet, da diese leicht verfügbar sind. · Im Fall altersspezifischer oder in anderer Hinsicht spezifischer Normen (Eichtabellen) beurteilen die Rezensent_innen, ob die Altersintervallbreite und die betreffende Größe der jeweiligen Eichstichprobe angemessen sind. · Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Größe von Eichstichproben ist der Messfehler zu berücksichtigen. · Beim Umrechnen von Rohwerten in geeichte Testwerte beurteilen die Rezensent_innen, ob die verwendete Skala (z. B. Z-Werte) in ihrer Differenziertheit dem in den Verfahrenshinweisen (im Testmanual) formulierten Anspruch zur Differenzierungsfähigkeit des Tests entspricht. Die Wahl der Skala muss auch der Sachkunde des hauptsächlich vorgesehenen Anwenderkreises entsprechen. Zu 7. Zuverlässigkeit (Reliabilität / Messgenauigkeit) DIN Screen Aussagen B22 bis B26 Bei der Bewertung der Reliabilität (Messgenauigkeit) sind auch die folgenden Umstände mit zu berücksichtigen: · Die Rezensent_innen prüfen, ob die jeweiligen Reliabilitätskennwerte für alle (Sub‐)Populationen aus einer Stichprobenerhebung geschätzt wurden, für die der Test laut diagnostischer Zielsetzung eingesetzt werden soll. Hierbei sind die Einsatzzwecke zu berücksichtigen. · Die Rezensent_innen prüfen, ob die jeweiligen Reliabilitätskennwert-Schätzungen inhaltlich angemessen sind. Die Bestimmung der internen Konsistenz ist beispielsweise keine angemessene Art der Zuverlässigkeitsbestimmung für Verfahren mit heterogenen Inhalten. Die Bestimmung der Retest-Reliabilität ist keine angemessene Art der Zuverlässigkeitsbestimmung für Verfahren zur Messung rasch veränderlicher Eignungsmerkmale (z. B. Stimmungen). Die Angemessenheit der für die Zuverlässigkeitsbestimmung genutzten Methode(n) sollte in den Verfahrenshinweisen (im Testmanual) erläutert werden. Bei der Begründung der Angemessenheit soll die Art der untersuchten Eignungsmerkmale und © 2018 Hogrefe Verlag


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der angestrebten Entscheidung ebenso berücksichtigt werden wie die jeweiligen Anwendungs- und Untersuchungsbedingungen. Sofern mit dem Verfahren Eignungsmerkmale erfasst werden, für die eine zumindest relative Zeit- und Situationsstabilität angenommen wird, sollte die Zuverlässigkeit (auch) über die Retest-Methode bestimmt oder die Retest-Reliabilität durch einen geeigneten Untersuchungsplan geschätzt werden. Die Rezensent_innen beurteilen des Weiteren, ob im Fall von Retest-Reliabilitäten das Intervall zwischen Test und Retest angemessen ist. Werden zu große Intervalle gewählt, weisen geringe Retest-Reliabilitäten nicht zwingend auf eine geringe Messgenauigkeit hin; sie können auch auf eine geringe Merkmalsstabilität zurückführbar sein. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Reliabilitätswerte in Abhängigkeit von den untersuchten Gruppen variieren (eine besondere Bedeutung kommt der Homogenität der Gruppe hinsichtlich des gemessenen Konstrukts zu). Die Rezensent_innen prüfen darüber hinaus, ob eine sehr hohe interne Konsistenz auf nahezu identisch gestaltete Items zurückzuführen ist. Die Rezensent_innen prüfen auch, ob die Messgenauigkeit bei Tests mit einer Speed-Komponente, bei denen also nicht alle Testpersonen auch zur Bearbeitung der letzten Items kommen, zweckmäßiger Weise nicht nach der internen Konsistenz oder mit anderen Homogenitätsmaßen bestimmt worden ist, weil diese die Höhe der Reliabilitätskoeffizienten überschätzen. Bei Tests, die nach der Item-Response-Theorie (IRT) erstellt worden sind, d. h. vor allem nach dem RaschModell, ist zu beachten, ob die Standardschätzfehler im Manual angeführt werden.

Da es bei Tests eventuell Angaben zu mehreren Reliabilitätsarten gibt und da bei Tests mit mehreren Untertests / Skalen entsprechend mehrere Reliabilitätswerte vorliegen, führen die Rezensent_innen die Vielzahl der Informationen zu einem Gesamturteil zur Reliabilität zusammen. Dabei sind vor allem die Reliabilitäten derjenigen Untertests/ Skalen zu berücksichtigen, die laut der diagnostischen Zielsetzung (Abschnitt 1) besonders wichtig sind. Zudem ist abzuwägen, ob die Schätzer den diagnostischen Zielsetzungen (z. B. Statusdiagnostik oder Prognose) genügen. Zu 8. Gültigkeit (Validität) DIN Screen Aussagen B27 bis B54 Grundsätzlich geht es nicht um die Validität eines Tests, sondern um die Validität der Interpretation der Ergebnisse, die mit dem Test gewonnen werden. Bei der Bewertung © 2018 Hogrefe Verlag

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der Validität sind auch die folgenden Umstände mit zu berücksichtigen: · Die Rezensent_innen berücksichtigen bei ihrem Urteil über die Angaben zur Validität des Tests, dass die Validitätswerte in Abhängigkeit von den untersuchten Gruppen (eine besondere Bedeutung kommt der Homogenität der Gruppe hinsichtlich des gemessenen Konstrukts zu) und in Abhängigkeit vom Untersuchungsdesign variieren. · Die Rezensent_innen prüfen, ob die Validitätskoeffizienten für alle (Sub‐)Populationen aus einer Stichprobenerhebung geschätzt wurden, für die der Test laut diagnostischer Zielsetzung eingesetzt werden soll. · Im Fall, dass die Validitätsbefunde auf Mittelwertsvergleichen beruhen (etwa bei einer Extremgruppenvalidierung), soll der Effekt des Mittelwertunterschieds von den Rezensent_innen als inhaltlich relevant oder irrelevant bewertet werden. · Die Rezensent_innen führen die häufig gegebene Vielzahl von Informationen zur Validität (z. B. Kriteriumsund Konstruktvalidität) eines Tests zu einem Gesamturteil über die Validität zusammen. · Welche Art der Validitätsbestimmung sinnvoll ist und welche Ausprägung der Validität notwendig ist, hängt von der diagnostischen Zielsetzung ab. Die Rezensent_innen prüfen im Manual die hypothesengeleitete Prüfung von Validitätsbelegen zur Stützung des Testeinsatzes gemäß der diagnostischen Zielsetzung. · Die Rezensent_innen überprüfen, ob die Validitätsuntersuchungen hypothesen- bzw. theoriegeleitet entwickelt wurden und nicht nur im Nachhinein signifikante Korrelationen als Validitätsbeleg angeführt werden. · Des Weiteren ist die inhaltliche und psychometrische Qualität der zur Validierung herangezogenen Maße (z. B. andere Tests zur Konstruktvalidität; Kriteriumsmaße) von den Rezensent_innen zu beurteilen. · Wenn Übereinstimmungsvaliditäten mit gleichartigen Tests angeführt werden, soll in die Beurteilung mit einfließen, inwieweit die konkurrierenden Tests selbst das Gütekriterium der Validität erfüllen. · Die Rezensent_innen prüfen, ob die Untersuchung zur Kriteriumsvalidität unter solchen Testbedingungen stattgefunden hat, wie sie den Bedingungen bei der Nutzung des Tests in der Praxis weitgehend entsprechen. · Die Rezensent_innen beurteilen insbesondere die Art und die Qualität des Kriteriums. Es geht z. B. darum, ob Ausbildungs- oder Berufsleistungen herangezogen wurden, unter welchen Rahmenbedingungen die Kriteriumsleistungen gemessen wurden und ob spezifische Verhaltensweisen oder allgemeine, durchschnittliche oder Maximalleistungen das Kriterium ausmachen. Des Weiteren ist die psychometrische Qualität des Kriteriums (z. B. Reliabilität) zu beurteilen sowie die Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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inhaltliche Qualität (z. B. inhaltliche Gültigkeit / Relevanz). Zu bewerten ist schließlich die Art der Beziehung zwischen Prädiktor und Kriterium (z. B. linear/ non-linear) sowie die Art der Analyse dieser Beziehungen (z. B. einfache oder multiple Regression; Kreuzvalidierung; Miteinbeziehung von Moderator- und Suppressor-Variablen, Sensitivität / Spezifität). · Falls in den Verfahrenshinweisen (im Testmanual) eine Validitätsgeneralisierung in Anspruch genommen wird, soll geprüft werden, ob die Situationen und / oder Tests, für die die Generalisierbarkeit in Anspruch genommen wird, mit den Bedingungen der intendierten Nutzung des Tests übereinstimmen. Da es bei Tests eventuell Angaben zu den Ergebnissen mehrerer Validierungsuntersuchungen gibt und da bei Tests mit mehreren Untertests/ Skalen entsprechend mehrere Validitätswerte vorliegen, führen die Rezensent_innen die Vielzahl der Informationen zu einem Gesamturteil zur Validität zusammen. Dabei sind vor allem die Validitäten der Interpretationen derjenigen Untertests / Skalen zu berücksichtigen, die laut der diagnostischen Zielsetzung (Abschnitt 1) besonders wichtig sind. Zudem ist abzuwägen, ob die Validierungsprüfungen den diagnostischen Zielsetzungen (z. B. Statusdiagnostik oder Prognose) genügen. Zu 9: Weitere Gütekriterien (Störanfälligkeit, Unverfälschbarkeit und Skalierung) DIN Screen Aussage B14 (V4) Die Rezensent_innen berücksichtigen, in welchem Ausmaß der Test empfindlich ist gegenüber aktuellen Zustän-

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den der Testperson und situativen Faktoren der Umgebung („Störanfälligkeit“); insbesondere soll geprüft werden, ob eine solche Störanfälligkeit angesichts der diagnostischen Zielstellung ein Problem darstellt. Die Rezensent_innen beurteilen, inwieweit es beim gegebenen Test möglich ist, dass die Testperson durch ein gezieltes Testverhalten die konkrete Ausprägung ihres Testwerts steuern bzw. kontrollieren kann („Verfälschbarkeit“). Je nach diagnostischer Zielsetzung ist dabei darauf zu achten, inwieweit ein Faking-good, ein Fakingbad oder auch beides möglich ist und – falls ja – ob diese Verfälschungen angesichts der diagnostischen Zielstellung ein Problem darstellen. Insbesondere die IRT, d. h. vor allem das Rasch-Modell, bringt es mit sich, dass bei Tests auch kritisch hinterfragt wird, inwieweit die Zahlenrelationen der Testwerte mit den Relationen der beobachtbaren Vehaltensweisen – sowohl innerhalb ein und derselben Testperson als auch zwischen verschiedenen Testpersonen – übereinstimmen („Skalierung“). Da eine entsprechende empirische Absicherung durch die Testautor_innen eben nur durch den Einsatz der Modelle der IRT möglich ist, sollten die Rezensent_innen nicht nur eine gegebenenfalls versuchte Absicherung dieser Art beurteilen, sondern auch im Fall, dass die Testkonstruktion nicht nach diesem Modell erfolgte, wenigstens anführen, inwieweit in den Verfahrenshinweisen (im Testmanual) die Frage aufgegriffen und diskutiert wird, ob die laut Verrechnungsvorschriften resultierenden Testwerte die empirischen Verhaltensrelationen adäquat abbilden. https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000401

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Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. – DGPs

Aus dem Kreis der Mitglieder Mitgliederaufnahmen Folgende Damen und Herren wurden als ordentliche Mitglieder vom Vorstand in die DGPs aufgenommen: Nicole Altvater-Mackensen (Mainz), Mareike Augsburger (Zürich), Stefanie Baasch (Hamburg), Anja Baethge (Mainz), Maik Bieleke (Konstanz), Denise Dörfel (Dresden), Franziska Ehrke (Landau), Gerlind Große (Potsdam), Silvia Gubi-Kelm (Hamburg), Anton Hahne (Wismar), Johannes Hartig (Frankfurt am Main), Daniel Heck (Mannheim), Stephan Heinzel (Berlin), Jane Hergert (Hagen), Kevin Hilbert (Berlin), Daniela Hoese (Rostock), Cordula Hölig (Hamburg), Lars Jenßen (Berlin), Sarah Klein-Radukic (Dortmund), David Kolar (Mainz), Anja Kräplin (Dresden), Linn Kristin Kühl (Berlin), Christoph Lindner (Kiel), Marlit Lindner (Kiel), Annett Lotzin (Hamburg), Debora Maehler (Mannheim), Lisa Malich (Lübeck), Jens Manzei (Dortmund), Korbinian Moeller (Tübingen), Hannes Münchow (Würzburg), Hilko Paulsen (Braunschweig), Jan Peters (Bamberg), Karoline Pieritz (Gießen), Katrin Schoenenberg (Wuppertal), Satyam Antonio Schramm (Potsdam), Friederike Schriner (Berlin), Nicolas Schuck (Berlin), Verena Carola Seibold (Tübingen), Jennifer Sparr (Zürich), Gregor Szycik (Hannover), Pascal Vtricka (Leipzig), Martin Wieser (Berlin), Ines Wolz (Tübingen), Dahlnym Yoon (Hagen), Natalia Zaretskaya (Graz), Nina Zeuch (Münster), Jelena Zumbach (Oldenburg). Als assoziierte Mitglieder wurden aufgenommen: Thorsten Philipp Aichele (Würzburg), Destina Sevde Ay (Potsdam), Jana Berkessel (Mannheim), Valeria Bernardy (Trier), Merle Buchholz (Marburg), Martina Dort (Marburg), Samantha Ehli (Bochum), Theresa Fehn (Bamberg), Scarlett Friedrich (Hamburg), Karolin Gieseler (Saarbrücken), Adrian Haar (Wolfsburg), Pia Hauck (Mainz), Lea Heidbreder (Landau), Julia Hein (Mannheim), Kristina Hengen (Mannheim), Gina-Isabelle Henze (Regensburg), Wiebke Herrmann (Hamburg), Annabelle Hofer (Bern), © 2018 Hogrefe Verlag

Sarah Kahl (Koblenz), Verena Kleissner (Chemnitz), Katharina Klug (Hamburg), Rhea-Khatarina Knauf (Schwäbisch Gmünd), Julian Konsok (Regensburg), Jonas Krüppel (Hagen), Julia Leiner (Salburg), Jana Lieberz (Bonn), Wiebke Ludewig (Bielefeld), Jonas Ludwig (Friedrichshafen), Inga Mühlenbrock (Dortmund), Rebecca Müller (Trier), Ulrich W. D. Müller (Mannheim), Lucie Nicoleizig (Leipzig), Hannah Peter (Regensburg), Barbara RabaioliFischer (München), Olga Rapoport (Koblenz), Anna-Konstantina Richter (Marburg), Anna Tabea Röltgen (Trier), Felicitas Rombold-Brühl (Berlin), Alla Sawatzky (Köln), Sarah Schäfer (Trier), Isabell Schneider (Aachen), Julia Schuler (Leipzig), Cornelina Sindermann (Ulm), Carmen Alice Stolze (Frankfurt am Main), Markus Stracke (Marburg), Anna Enrica Strelow (Marburg), Sarah-Louise Unterschemmann (Marburg), Lusine Vaganian (Köln), Tim van Lipzig (Trier), Caroline Wehner (Berlin), Vera Weingardt (Gießen), Robin Welsch (Mainz), Andreas Wertgen (Würzburg), Marlis Wullenkord (Landau), Nikolai Zinke (Rostock). Als studentische Mitglieder wurden aufgenommen: Gabriel Bonnin (Dortmund), Björn Büdenbender (Marburg), Luisa Horsten (Landau), David Izydorczyk (Köln), Agnes Kreil (Freiburg), Martin Sebastian Lehe (Erlangen), Katharina Mattonet (Köln), Nicoleta Mell (Berlin), Luisa Rieland (Bochum), Johanna Schüller (Frankfurt am Main), Marina F. Thomas (Nijmegen / NL).

Geburtstage Mai bis Juli 2018 60 Wolfgang Beelmann (Köln), 2. 6. 58; Thomas Bliesener (Hannover), 25. 7. 58; Onur Güntürkün (Bochum), 18. 7. 58; Uwe Hasebrink (Hamburg), 27. 6. 58; Wolf Heine (Steinfurt), 18. 6. 58; Jürgen Hoyer (Dresden), 25. 5. 58; Margarete Imhof (Mainz), 22. 7. 58; Gerd Mannhaupt (Bielefeld), 10. 7. 58; Sabine Nowara (Waltrop), 5. 7. 58; Christoph Perleth (Rostock-Warnemünde), 12. 5. 58; Alexander Renkl (Münstertal), 18. 5. 58; Gabi Ricken (Berlin), 14. 6. 58; Gerhard Rinkenauer (Hagen Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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a. T. W.), 17. 6. 58; Jeanette Schmid (Frankfurt am Main), 17. 5. 58; Henning Schöttke (Osnabrück), 5. 7. 58; Gabriele Vierzigmann (München), 24. 6. 58; Christiane Wempe (Ludwigshafen), 3. 6. 58; Joachim Westenhöfer (Bad Schwartau), 25. 5. 58 Joachim Funke (Heidelberg), 19. 7. 53; Jörg Wolfgang Huber (Bergisch Gladbach), 6. 6. 53; Peter Kiegeland (Staufenberg-Uschlag), 24. 7. 53; Roland Mangold (Mannheim), 21. 5. 53; Edeltrud Marx (Köln), 21. 6. 53; Gabriele Oettingen (Hamburg), 22. 7. 53; Siegbert Reiß (Rüsselsheim), 19. 6. 53; Rainer Schönhammer (Berlin), 4. 7. 53 Hans-Werner Bierhoff (Dortmund), 3. 6. 48; Herbert Bock (Aiterhofen), 31. 7. 48; Rudolf Egg (Wiesbaden), 21. 6. 48; Paul Lütkenhaus (Lenting); 22. 6. 48; Karin Münzel (München), 11. 5. 48; Gerhard Murza (Bielefeld), 20. 7. 48; Norbert Streitz (Frankfurt am Main), 10. 7. 48 Bärbel Bergmann (Dresden), 10. 5. 43; Rainer Dollase (Steinhagen), 24. 5. 43; Sigrun-Heide Filipp (Waldrach), 17. 7. 43; Rudolf Günther (Reutlingen), 27. 5. 43; Gerold Mikula (Graz / Österreich), 14. 7. 43; Peter Richter (Dresden), 28. 5. 43 Hartmut Häcker (Wuppertal), 24. 7. 38; Günter Lehmann (Friedland), 2. 7. 38; Uwe Seydel (Weinheim); 8. 5. 38; Hans-Volker Werthman (Wiesbaden), 22. 7. 38 Gerd Jansen (Heiligenhaus), 14. 7. 28; Fritz-Georg Welz (Seefeld), 31. 7. 28

Nachrichten aus dem Vorstand Wissenschaftsrat legt Empfehlungen zu den Perspektiven der Psychologie vor Der Wissenschaftsrat ist das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Deutschland. Er wurde 1957 gegründet und berät Bund und Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung des Hochschulsystems sowie der staatlichen Förderung von Forschungseinrichtungen. In regelmäßigen Abständen legt der Wissenschaftsrat auch Empfehlungen für die Entwicklung der Fächer vor. Für die Psychologie war dies zuletzt im Jahr 1983 der Fall. Damals hatte sich der Wissenschaftsrat der Forschung in der Psychologie zugewandt. Vor dem Hintergrund, dass die Psychologie als akademische Disziplin und als eines der beliebtesten Studienfächer heute vor großen inhaltlichen (zunehmender gesellschaftlicher Bedarf an psychologischen Erkenntnissen) und strukturellen Herausforderungen (Ausdifferenzierung des Studienangebotes auch außerhalb der Universitäten, bevorstehende Reform des Psychotherapeutengesetzes) Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

steht, hat der Wissenschaftsrat im Juni 2016 eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Mitgewirkt haben in ihr auch Sachverständige aus dem In- und Ausland, die nicht Mitglieder des Wissenschaftsrates sind. Die neuen Empfehlungen zu den „Perspektiven der Psychologie in Deutschland“ wurden am 26. Januar 2018 veröffentlicht. Eine ausführliche Stellungnahme des DGPs und des FTPs in diesem Papier ist im Folgenden abgedruckt.

Die Psychologie stellt sich der gesellschaftlichen Verantwortung Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und des Fakultätentages Psychologie (FTPs) zum Abschlussbericht des Wissenschaftsrates „Perspektiven der Psychologie in Deutschland“ (Drucksache 6825 – 18; 26. 01. 2018) Der Wissenschaftsrat hat im Juni 2016 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den Perspektiven der Psychologie in Deutschland beschäftigen sollte. Anlass war die Feststellung, dass die Psychologie als akademische Disziplin und als eines der beliebtesten Studienfächer heute vor großen inhaltlichen und strukturellen Herausforderungen steht. Besonders hervorgehoben werden der zunehmende gesellschaftliche Bedarf an psychologischen Erkenntnissen, die Ausdifferenzierung des Studienangebotes auch außerhalb der Universitäten und die bevorstehende Reform des Psychotherapeutengesetzes. Basierend auf dem Bericht dieser Arbeitsgruppe hat der Wissenschaftsrat am 26. Januar 2018 einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem eine detaillierte Standortanalyse der Psychologie vorgenommen und konkrete Empfehlungen herausgearbeitet werden. Die DGPs und der FTPs danken dem Wissenschaftsrat und den Mitgliedern der Arbeitsgruppe sehr für ihre Arbeit und ihre konstruktiven Vorschläge für die weitere Entwicklung unseres Faches. Zu zentralen Empfehlungen möchten wir im Folgenden Stellung beziehen. Dies betrifft Empfehlungen 1. zum Angebot, zur Struktur und zur Qualitätssicherung von psychologischen Studiengängen, 2. zur Qualitätssicherung in der psychologischen Forschung, 3. zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung sowie 4. zur Reform des Psychotherapeutengesetzes. 1. Angebot, Struktur und Qualitätssicherung von psychologischen Studiengängen Wir begrüßen, dass der Wissenschaftsrat das Konzept eines polyvalenten Bachelors der DGPs und des FTPs grundsätzlich unterstützt und Universitäten empfiehlt, im © 2018 Hogrefe Verlag


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ersten Studienabschnitt eine breite und fundierte Ausbildung in den fachlichen und methodischen Grundlagen der Psychologie und ihrer Anwendungsdisziplinen anzubieten. Wie der Wissenschaftsrat sehen wir einen Unterschied zwischen Fachhochschulen und Universitäten in Bezug auf die relative Gewichtung von Anwendungsbezug der Lehrinhalte und von Forschungsorientierung, wobei erstere bei Fachhochschulen und letztere bei Universitäten stärker ausgeprägt ist. Wir teilen daher auch die Einschätzung des Wissenschaftsrates, dass Fachhochschulen bei der Personalrekrutierung auf eine mehrjährige qualifizierte Praxiserfahrung der Lehrenden achten und spezialisierte praxisorientierte Studiengänge anbieten sollten, die Studierende vom Bachelorstudium an auf spezifische Handlungsfelder vorbereiten. Die Profession ist daher aufgefordert, praxisnahe Handlungsfelder für Studiengänge an Fachhochschulen zu erschließen, in denen wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse vermittelt werden können und eine forschungsorientierte Ausbildung weniger stark gefordert ist. Die Empfehlung des Wissenschaftsrates, analog zum Qualitätssiegel der DGPs für polyvalente Bachelorstudiengänge auch Qualitätssiegel für spezialisierte Bachelorstudiengänge und Empfehlungen zu deren Benennung zu entwickeln, greifen wir gerne auf. Darüber hinaus beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit eine Kommission, in der Fachhochschulen und Universitäten vertreten sind, am Beispiel der Wirtschaftspsychologie mit der Frage, wie die Qualität von spezialisierten Masterstudiengängen gesichert werden kann und welche Konsequenzen sich daraus insbesondere für die Anforderungen an spezialisierte Bachelorstudiengänge ergeben. Auf Masterebene plädiert der Wissenschaftsrat für eine stärkere Spezialisierung und Profilierung, je nach strategischer und personeller Ausrichtung des jeweiligen Instituts. Grundsätzlich stimmen DGPs und FTPs der Idee einer stärkeren Spezialisierung auf Masterebene zu; allerdings geben DGPs und FTPs zu bedenken, dass zu starke Spezialisierungen angesichts eines sich schnell verändernden Arbeitsmarktes auch Nachteile mit sich bringen. Wir halten daher nach wie vor den allgemeinen Masterabschluss in Psychologie, in dem die Kernbereiche unseres Faches (Forschungsmethoden, Diagnostik, Grundlagen, Anwendung) jeweils mit mindestens je 10 ECTS vertreten sind, aber auch individuelle Schwerpunkte zur Profilbildung gewählt werden können oder vorgegebene Schwerpunkte angeboten werden, für das überzeugendste Modell (Abele-Brehm et al., 20151). Den Vorschlag des Wis-

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senschaftsrates, die Anwendungsdisziplinen der Psychologie von Beginn an im Studium zu verankern und diesen dann ein immer stärkeres Gewicht im Studienverlauf beizumessen („vertikale Integration“), werden wir aufgreifen und in der Kommission Studium und Lehre sowie mit den Instituten diskutieren. Gleiches gilt für die Aufforderung stärker Weiterbildungsangebote an den psychologischen Instituten zu etablieren, um lebenslanges Lernen in der Psychologie auf qualitativ hochwertigem Niveau zu ermöglichen und neue Berufsfelder zu erschließen. Der Wissenschaftsrat fordert die grundsätzliche wechselseitige Anschlussfähigkeit von Bachelorstudiengängen an Fachhochulen und Universitäten: Studierende, die einen polyvalenten Bachelorstudiengang (an einer Universität) studiert haben, sollen die Möglichkeit haben, jede Art von spezialisiertem oder nicht-spezialisiertem Masterstudiengang zu studieren, unabhängig vom Hochschultyp. Umgekehrt sollen Studierende, die (etwa an einer Fachhochschule) einen spezialisierten Bachelorstudiengang studiert haben, prinzipiell die Möglichkeit haben, anschließend einen vergleichbar ausgerichteten Masterstudiengang an einer Universität zu studieren. Dieser Empfehlung schließen sich DGPs und FTPs an, sehen jedoch die Notwendigkeit, dass die Voraussetzungen für einen solchen Wechsel vorliegen bzw. erworben und nachgewiesen werden müssen. Dies würde beispielsweise erfordern, bei jedem spezialisierten Bachelorstudiengang zu prüfen, ob er genügend psychologische Inhalte enthält. Sind diese Inhalte nicht gegeben, muss eine entsprechende Nachqualifizierung erfolgen. Dazu müsste zunächst ein Angebot geschaffen und es müssten hierfür Ressourcen bereitgestellt werden. Aus Sicht der DGPs und des FTPs spricht der Wissenschaftsrat zu Recht das Problem an, dass es seit der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge nicht mehr möglich ist, aus der Bezeichnung eines Abschlusses Rückschlüsse auf die Inhalte der Ausbildung und deren Qualifikationsziele zu ziehen. Eine in der Vergangenheit zu verzeichnende inflationäre Akkreditierungspraxis hat dieser Entwicklung zusätzlichen Vorschub geleistet. Dies zieht erhebliche Probleme nach sich und gefährdet insbesondere den Schutz all jener Personen, die mit dem Begriff der Psychologin / des Psychologen bestimmte Kompetenzen verbinden, die ein ähnlich klingender Titel suggeriert, aber nicht beinhaltet. Die DGPs und der FTPs werden Akkreditierungsagenturen und den Akkreditierungsrat darin unterstützen, dass die Bezeichnung von Studienabschlüssen Inhalte und Qualität der Ausbil-

Abele-Brehm, A., Bühner, M., Deutsch, R., Erdfelder, E, Fydrich, F., Gollwitzer, M. et al. (2015). Bericht der Kommission „Studium und Lehre“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Teil II: Masterstudium Psychologie. Psychologische Rundschau, 66, 31 – 36. https://doi.org/10.1026/ 0033-3042/a000248

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dung und deren Qualifikationsziele stärker wiedergeben und dass die Vorgaben des Akkreditierungsstaatvertrags und der zugehörigen Musterrechtsverordnung eingehalten werden. Wir plädieren darüber hinaus für ein Psychologengesetz, das die Berufsbezeichnung regelt und ein Mindestmaß an einheitlicher Strukturqualität der Ausbildung sichert.

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2. Qualitätssicherung in der psychologischen Forschung Der Wissenschaftsrat lobt ausdrücklich, dass die psychologische Fachgemeinschaft in Deutschland sich rasch und intensiv mit den Hintergründen der „Replikationskrise“ befasst und erste Konsequenzen gezogen hat (Schönbrodt, Gollwitzer & Abele-Brehm, 20172; Fiedler, 20163). Er ermutigt die Fachgemeinschaft, diese Empfehlungen konsequent fortzuführen und weiterzuentwickeln, insbesondere bezüglich · einer höheren Transparenz hinsichtlich Daten, Materialien, Designs und Analysen, · einer höheren Wertschätzung von Replikationsstudien, · der Bereitstellung von Primärdaten zum Zweck der Reproduktion und Weiternutzung für die psychologische Forschung sowie · der Präregistrierung von Studien bzw. Hypothesen und Auswertungsstrategien.

3. Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung Der Wissenschaftsrat stellt fest, dass die Psychologie noch proaktiver als bisher deutlich machen sollte, dass ihre Erkenntnisse für das Verständnis und die Lösung gesellschaftlicher Probleme essentiell sind. Der Wissenschaftsrat ermuntert die Psychologie daher „dezidiert zu einer stärkeren Öffnung gegenüber der Gesellschaft und zum aktiven Eintreten in die dafür erforderlichen Kommunikationsprozesse“ (S. 82). Der Transfer psychologischen Grundlagenwissens in praktisches Handeln und die Kommunikation über Wissenschaft mit der Öffentlichkeit sollen nach Meinung des Wissenschaftsrates eine größere Rolle spielen als bisher, und zwar zum einen als Forschungsgegenstand selbst (d. h. Transferforschung, Wissenschaftskommunikationsforschung), zum anderen als Kompetenz, die im Studium in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase und darüber hinaus erst erworben werden muss. Die DGPs wird diese Hinweise ernst nehmen und durch verschiedene Aktivitäten zur Erreichung dieser Ziele beitragen, etwa durch Workshops zur Wissenschaftskommunikation („Mit den Medien reden“), durch eine professionelle strategische Außenkommunikation (Pressemitteilungen, Stellungnahmen, Webseite, Social Media-Auftritt) sowie durch die Mitarbeit in politisch und gesellschaftlich relevanten Diskussionsforen, Gremien und Kommissionen.

Der Wissenschaftsrat fordert auch die Förderorganisationen sowie die Herausgeberinnen und Herausgeber von Fachzeitschriften auf, diesbezügliche Maßnahmen zu unterstützen. Die DGPs versteht dies als Aufforderung, ihre Empfehlungen zur Verbesserung der Replizierbarkeit von Befunden und zum Umgang mit Forschungsdaten weiter zu konkretisieren und im kontinuierlichen Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Fachgesellschaften (national und international), mit Zeitschriften (insbesondere mit den Herausgeberinnen und Herausgebern ihrer Organzeitschriften) sowie mit Förderorganisationen die notwendigen Strukturen dafür zu schaffen, die Qualität psychologischer Forschung zu sichern. Gleichzeitig glauben wir, dass die Politik und die Forschungsförderung, insbesondere DFG und BMBF, ebenfalls Rahmenbedingungen schaffen muss, damit replizierbare Forschung möglich wird. Dazu zählen die Finanzierung großer Stichproben bzw. der Aufbau von Forschungsinfrastrukturen, beispielsweise Versuchspersonendatenbanken, die einen hohen Grad an Repräsentativität aufweisen.

4. Reform des Psychotherapeutengesetzes Einen Schwerpunkt des Berichts des Wissenschaftsrates bildet die geplante Reform der Psychotherapeutenausbildung. Wir unterstützen mit Nachdruck die Position des Wissenschaftsrates, die akademische Psychologie als „Mutterwissenschaft“ der Psychotherapie zu begreifen, und die folgenden daraus abgeleiteten Empfehlungen: · Die Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sollte analog zu den Strukturen anderer selbstständiger akademischer Heilberufe in einem zur Approbation führenden Psychologiestudium erfolgen, das sowohl wissenschaftliche als auch praktische Kompetenzen vermittelt, an das sich eine fachkundliche Weiterbildung anschließt. · Im ersten Studienabschnitt (Bachelor-Studium) sollten die Studierenden das Fach in seiner Breite kennenlernen und dabei die Grundlagen, Methoden und Anwendungsfächer der Psychologie studieren. Anschließend sollten die Studierenden in einem zweiten, stärker spezialisierten Studienabschnitt (Master-Studium) praktische und wissenschaftliche Fertigkeiten im Schwerpunkt

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Schönbrodt, F., Gollwitzer, M. & Abele-Brehm, A. (2017). Der Umgang mit Forschungsdaten im Fach Psychologie: Konkretisierung der DFGLeitlinien. Psychologische Rundschau, 68, 20 – 35. https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000341 Fiedler, K. (2016). Empfehlungen der DGPs-Kommission „Qualität der psychologischen Forschung“. Psychologische Rundschau, 68, 59 – 74. https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000316

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Klinische Psychologie und Psychotherapie altersgruppenbreit und verfahrensübergreifend erwerben. · Als Ausbildungsstätten für ein solches konsekutives fünfjähriges Studium kommen aus Gründen der Qualitätssicherung ausschließlich Hochschulen in Frage, die neben einer Praxisausbildung (insbesondere in angegliederten Hochschulambulanzen) auch zwingend höchsten Ansprüchen genügende Forschung im Bereich Psychotherapie sowie den damit assoziierten Grundlagen- und Anwendungsfächern nachweisen können und damit eine Vernetzung der praktischen Ausbildung mit aktuellen wissenschaftlichen Inhalten gewährleisten. Damit wird deutlich, dass Psychotherapie eine lebendige und sich weiter entwickelnde Therapieforschung benötigt sowie einen wissenschaftlichen Nachwuchs, der das Feld weiter vorantreibt. Diese Aufgaben leisten bislang primär die Universitäten. Die Stärke der universitären Ausbildung im Fach Psychologie liegt in der Trias von Forschung, Lehre und Praxis. Hiervon wird auch die Psychotherapieausbildung in hohem Maße profitieren. Bezüglich der konkreten Verzahnung von Forschung, Lehre und Praxis bleiben die Empfehlungen des Wissenschaftsrates eher traditionell, etwa mit der Überlegung, ob die Ausbildung um ein Praktisches Jahr verlängert werden soll, obwohl dies in gängigen Ausbildungsstrukturen schwer darstellbar wäre und zu einer Studienzeitverlängerung führen würde. Eine solche Verlängerung ist weder begründet noch notwendig, insbesondere da anschließend noch eine drei- bis fünfjährige Weiterbildung für Psychologische Psychotherapie vorgesehen wird. Bereits jetzt lässt sich eindeutig das Problem identifizieren, dass Studierenden die Integration von wissenschaftlichen Erkenntnissen in praktisches Handeln bisweilen nur schwer gelingt. Dieses Problem wird nicht dadurch gelöst, dass Praxisphasen isoliert nachgeschaltet werden, sondern Praxisphasen müssen in enger Rückkopplung mit einem wissenschaftlichen Kontext in das Studium integriert werden. Die DGPs und der FTPs haben ein Konzept vorgelegt, das diese Integration von Wissenschaft und Praxis für die Psychotherapieausbildung im Rahmen der gängigen fünfjährigen Studiendauer sicherstellt und ganz im Sinne der vom Wissenschaftsrat geforderten „vertikalen Integration“ angelegt ist. Auch müssen die Machbarkeit und ein ausreichendes Angebot von Praktikumsplätzen gesichert sein, wenn sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studium und schließlich in der Weiterbildung entsprechende Praxisplätze benötigt werden – überzogene Forderungen an die Länge und spezifischen Settings von Praxiseinsätzen führen vorhersehbar zu dysfunktionalen Engpässen, zur Verlängerung von Studien- und Weiterbildungszeiten und zu Ausbeutungssituationen. © 2018 Hogrefe Verlag

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Auch wenn vom Wissenschaftsrat die Psychologie als primäre Heimat der Psychotherapieausbildung festgehalten wird, diskutiert er mögliche Modellstudiengänge, bei denen die Medizin in der Ausbildung Psychologischer Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine wichtige Rolle spielen soll. Die an dieser Stelle einseitige berufspolitische Positionierung entsprechend medizinischer Verbände löst zu Recht Irritationen aus. In der Medizin führt die Psychotherapieausbildung im Studium ein Schattendasein und die entsprechenden Fächer haben Attraktivitäts- und Nachwuchsprobleme, während sich die Klinische Psychologie und Psychotherapie innerhalb der Psychologie-Studiengänge sowohl wissenschaftlich als auch bezüglich der Nachwuchs-Attraktivität bestens entwickelt hat. Auch der Bereich der Klinischen Kinder- und Jugendlichenpsychologie und -psychotherapie konnte innerhalb der Psychologie in den letzten Jahren substantiell ausgebaut werden. Psychologische Hochschulambulanzen für Psychotherapie wurden an fast allen Universitätsstandorten etabliert und führten nicht nur zu einem wissenschaftlichen Zugewinn, sondern bereicherten auch die Lehre mit mehr Psychotherapiepraxis. In der Psychologie wurden Modelle einer universitären Qualifizierung in Psychotherapie entwickelt, während in der Medizin Psychotherapie bislang fast ausschließlich im Rahmen einer rein praxisorientierten Weiterbildung erfolgt. Eine Ausbildung Psychologischer Psychotherapeutinnen und -therapeuten innerhalb der Medizin birgt die Gefahr, dass hier genuin psychologische Inhalte nur unzureichend vermittelt werden. Anstatt deshalb neue Modellstudiengänge an oder in Kooperation mit medizinischen Fakultäten bzw. Fachbereichen kostenintensiv einzurichten, sehen wir in dem Ausbau der Spezialisierungsmöglichkeiten in psychologischer Psychotherapie an psychologischen Fakultäten bzw. Fachbereichen den geeigneteren Weg, den wir unseren Mitgliedern, Universitätsinstituten und Landesministerien daher nachdrücklich empfehlen. Wir teilen die Einschätzung des Wissenschaftsrates, dass die Umsetzung der geplanten Psychotherapiereform mit zusätzlichen Kosten verbunden sein wird. Wie der Wissenschaftsrat fordern wir von den Ländern und dem Bund, darauf zu achten, dass die Reform nicht zu Lasten der akademischen Psychologie und ihrer Teildisziplinen geht und die knappen Mittel in den Ausbau der Spezialisierungsmöglichkeiten in psychologischer Psychotherapie im Rahmen der bewährten, gesellschaftlich hoch relevanten und stark nachgefragten psychologischen Studiengänge investiert werden.

Aktuelle Aktivitäten: PsychThG und ASiG Obwohl sich die Bildung einer neuen Bundesregierung lange hingezogen hat, drehten sich die politischen Räder Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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im Hintergrund weiter. Daher hat der DGPs-Vorstand in enger Abstimmung mit der Leitung des Fakultätentages Psychologie auch in den vergangenen Monaten die Interessen der wissenschaftlichen Psychologie in den entsprechenden politischen Gremien und im Kontakt mit politischen Akteuren vertreten. Dies betraf zum einen die geplante Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Diese ist nun im Koalitionsvertrag zwischen CDU / CSU und SPD verankert und soll zügig umgesetzt werden. Darüber hinaus haben wir uns, angesichts der zunehmenden Bedeutung psychischer Gefährdungen durch die Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeit (Arbeit 4.0), aktuell auch intensiv für eine Anpassung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) eingesetzt, damit Psychologinnen und Psychologen mit entsprechender Ausbildung bei der Beratung der Betriebe mit einbezogen werden können. Arbeitgeber als Verantwortliche für den Arbeitsschutz müssen rechtlich in die Lage versetzt werden, die Expertinnen und Experten einzusetzen, die die Probleme des Betriebs mit der höchsten Fachkompetenz lösen können. Das sind nicht mehr zwangsläufig Techniker und Mediziner, sondern auch Psychologinnen und Psychologen aus dem Bereich Arbeits- und Organisationspsychologie, die über entsprechende Kompetenzen verfügen und in der Lage sind, auch psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen und Betriebe bei der sicheren und gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitsplätze beraten können. Wir setzen uns daher dafür ein, dass das ASiG aus dem Jahr 1973 und die „DGUV Vorschrift 2“ so angepasst werden, dass Arbeitgeber auch offiziell Psychologinnen und Psychologen mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie als Beratende der Betriebe bestellen können. Dies wäre eine Anpassung an die heutige betriebliche Realität und im Sinne eines zeitgemäßen und problemangemessenen Arbeitsschutzverständnisses. Im Koalitionsvertrag ist nun die Absicht verankert, den Arbeitsschutz insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung zu überprüfen.

Qualitätssiegel der DGPs: Stand der Verleihung Seit Dezember 2016 können Hochschulen, die einen Bachelorstudiengang Psychologie mit dem Abschluss „Psychologie, B.Sc.“ anbieten, das Qualitätssiegel der DGPs beantragen. Das Siegel wird an jene Studiengänge vergeben, die in Bezug auf Struktur und Inhalt den Empfehlungen der DGPs folgen und die gewisse Mindeststandards der Wissenschaftlichkeit und Forschungsorientierung einhalten. Aktuell sind bereits 14 B.Sc.-Studiengänge für Psychologie mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnet Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

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worden. Seit Ende November 2017 haben die Universitäten Trier, Luxemburg, Bielefeld, Saarbrücken und Koblenz-Landau das Qualitätssiegel erhalten. Weitere Anträge befinden sich zurzeit in Bearbeitung. Eine Umfrage der DGPs unter den Delegierten des Fakultätentages hat ergeben, dass nahezu alle Institute des Fakultätentages die Beantragung des Qualitätssiegels entweder noch in diesem Jahr oder nach einer noch ausstehenden Reakkreditierung planen. Das Qualitätssiegel ist ein Instrument zur Qualitätssicherung in der psychologischen Hochschulausbildung. Das Qualitätssiegel kann beim Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen der DGPs (ZwpD) online beantragt werden (siehe https://zwpd.transmit.de/ zwpd-dienstleistungen/qualitaetssiegel). An dieser Stelle möchten wir noch einmal ausdrücklich Gerhard Stemmler, dem Leiter des ZwpD danken, der sich unermüdlich für die verschiedenen Belange der DGPs in seiner Rolle als Leiter des ZwpD einsetzt. Die DGPs bietet über das ZwpD psychologische Dienstleistungen auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung an. Das ZwpD unterstützt die DGPs, ihre Fachgruppen und Gremien durch ein wachsendes Angebot von Serviceleistungen.

Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe: Appell zur Gründung einer zentralen Einrichtung für studiengangspezifische Eignungstests Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. 12. 2017 entschieden (1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14), dass bundes- und landesgesetzliche Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, da sie den Anspruch auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot verletzen. Konkret wird festgestellt, dass Hochschulen neben der Abiturnote mindestens ein ergänzendes, nicht schulnotenbasiertes Auswahlkriterium zur Bestimmung der Eignung heranziehen müssen. Darüber hinaus wird angemahnt, dass die Auswahl auf standardisierte und strukturierte Weise erfolgen muss. Weitere, nicht grundgesetzkonforme Aspekte betreffen Ortspräferenzen- sowie WartezeitRegelungen. Es ist davon auszugehen, dass dieses Urteil auch für andere zulassungsbeschränkte Studiengänge entsprechende Neuregelungen nach sich ziehen wird. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) stellt fest, dass das Urteil mit dem wissenschaftlichen Kenntnisstand zur Güte von Auswahlkriterien und -verfahren übereinstimmt. Schulabschlussnoten sind ein ökonomisches und vorhersagekräftiges Instrument zur Bestimmung von Studieneignung, so dass grundsätzlich nichts gegen deren © 2018 Hogrefe Verlag


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Heranziehen spricht. Allerdings haben Schulnoten bekannte Nachteile, die zu Ungerechtigkeiten führen, wenn sie nicht durch andere Kriterien ergänzt werden. Bekannt ist beispielsweise, dass Noten aus verschiedenen Bundesländern nicht in gleicher Weise erworbene Kompetenzen abbilden. Um die studiengangspezifische Eignung festzustellen, sind daher standardisierte Verfahren nötig, die über die durch Abiturnoten erfasste grundlegende Leistungsfähigkeit hinaus spezifische, fachbezogene Eignungen diagnostizieren. Unter den denkbaren ergänzenden Methoden zur Verbesserung der Vergabepraxis sind aus wissenschaftlichen und pragmatischen Gründen studiengangspezifische Eignungstests zu empfehlen, da sie die Nachteile von Schulnoten nicht aufweisen und erwiesenermaßen über Abiturnoten hinaus den Studienerfolg vorhersagen. Die ausstehende Reform der Vergabepraxis kann nur dann überzeugend sein, wenn das Bewerbungsverfahren transparent ist, die verwendeten Kriterien fair und leistungsbezogen sind und die Effekte der Neuregelung überprüft und ggf. reguliert werden. Die einzelnen Hochschulen und auch Bundesländer benötigen für eine wirkungsvolle und sachgerechte Reform der Studienplatzvergaben Unterstützung. Die DGPs als Vereinigung der in Forschung und Lehre tätigen Psychologinnen und Psychologen unterstützt nachdrücklich Reformen der Studienplatzvergabe, die im Einklang mit diesen Feststellungen stehen. Die DGPs spricht sich für die Gründung einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung aus, die hochwertige standardisierte und strukturierte Leistungsprüfungen für die Zulassungen an staatlichen Hochschulen entwickelt und hilft, die Qualität der Studienplatzvergabe zu verbessern. Die DGPs bietet im Rahmen einer solchen Gründung dem Bund und den Ländern ihre Mitarbeit an.

Numerus Clausus – Neue DGPs-Kommission zur „Studierendenauswahl und Zulassung zum Studium“ Flankierend zu den in der oben abgedruckten Stellungnahme formulierten Argumenten hat der DGPs-Vorstand eine Kommission zur „Studierendenauswahl und Zulassung zum Studium“ eingerichtet. Die Kommission wird sich mit der Frage beschäftigen, wie Auswahl- und Zulassungsverfahren für Studiengänge im Allgemeinen und in der Psychologie im Besonderen valide, gerecht und effizient gestaltet werden sollten. Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit sollen auch dazu genutzt werden, psychologisch begründete Empfehlungen zur Studierendenauswahl politischen und anderen Entscheidungsträgern wirkungsvoll zu kommunizieren. Die Arbeit der Kommission wird sich an drei Teilfragen orientieren: © 2018 Hogrefe Verlag

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1. Was ist der Stand der Forschung zur Validität und Gerechtigkeit von Kriterien und Verfahren bei der Auswahl von Studierenden? Besondere Beachtung sollte vor dem Hintergrund des BVerfG-Urteils die Validität und Fairness von Schulabschlussnoten finden. Die spezifischen Bedingungen in Deutschland sind dabei besonders zu beleuchten (Trends zu besseren Abiturdurchschnittsnoten in verschiedenen Bundesländern, Unterschiede in Abschlussnoten in Abhängigkeit von Geschlecht, sozioökonomischem Status, Migrationshintergrund etc.). Des Weiteren soll das Potential von Testverfahren für eine valide und gerechte Studierendenauswahl ausgeleuchtet werden. 2. Welches sind spezifische Gegebenheiten bei der Selektion von Studierenden für psychologische Studiengänge? Die allgemeinen Erkenntnisse über valide und gerechte Studierendenauswahl sollen in diesem Schritt auf die spezifische Situation der Psychologie angewendet werden. Inwiefern führt die gängige Praxis der derzeitigen Auswahl unter Validitäts- und Gerechtigkeitsaspekten zu wünschenswerten Ergebnissen und inwiefern nicht? Beispielsweise sollte hier darauf eingegangenen werden, inwiefern durch die Auswahl der Studierenden eine für die Ziele der Disziplin angemessene Diversität erreicht wird (z. B. hinsichtlich Geschlechterverteilung unter den Studierenden, aber auch anderer Diversitätskriterien). 3. Welche Schlussfolgerungen lassen sich aufgrund des Forschungsstandes und der psychologiespezifischen Bedingungen für Auswahlverfahren von psychologischen Studiengängen ziehen? Die Kommission wurde damit beauftragt, konkrete Empfehlungen für Auswahl- und Zulassungsverfahren von psychologischen Studiengängen zu erarbeiten, unter Berücksichtigung der Fragen, welche praktischen, organisatorischen und strukturellen Bedingungen erfüllt sein sollten, damit die empfohlenen Auswahl- und Zulassungsverfahren umgesetzt werden können und welche Hindernisse zu erwarten sind. Wir freuen uns sehr darüber und sind sehr dankbar, dass wir als Mitglieder der Kommission Oliver Wilhelm (Universität Ulm, Vorsitz), Peter Frensch (Humboldt Universität Berlin), Stefan Krumm (Freie Universität Berlin), Ricarda Steinmayr (Technische Universität Dortmund), Hannelore Weber (Universität Greifswald) und Matthias Ziegler (Humboldt Universität Berlin) gewinnen konnten.

DFG-Rundgespräch zum Thema Forschungsdatenmanagement in der Psychologie Am 31. Januar 2018 hatte die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu einem Rundgespräch zum Thema „ForPsychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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schungsdatenmanagement in der Psychologie“ eingeladen. An diesem Rundgespräch nahmen Vertreterinnen und Vertreter der DFG-Geschäftsstelle, des DFG-Fachkollegiums Psychologie, der psychologischen Institute, des „Netzwerks der Open Science-Initiativen“ (NOSI), des DGPs-Vorstands und des Leibniz-Zentrums für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) teil. Ziel des Rundgesprächs war es, sich gemeinsam über folgende Fragen auszutauschen: · Welche Mittelbedarfe ergeben sich in der Projektförderung für das Forschungsdatenmanagement und wie können diese bedient werden? · Welche Infrastrukturen, Werkzeuge, Verfahren und Standards benötigen Forschende in der Psychologie, um ihre Forschungsdaten effizient und zielführend zu handhaben? · Welche Rahmenbedingungen müssen geklärt sein? (Datenschutz, Forschungsethik, Gute Wissenschaftliche Praxis)? · Welche Forschungsdaten müssen (neu) erhoben werden? Welche sind es wert, für eine Nachnutzung vorgehalten zu werden? Welche Aufwände sind dafür nötig und zulässig? · Wie funktionieren im Falle der Nachnutzung der Interessensausgleich der wissenschaftlich Beteiligten und die Anerkennung wissenschaftlicher Leistungen? Dabei wurde auch über die DGPs-Empfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten und die EU-DatenschutzGrundverordnung gesprochen. Einigkeit gab es in Bezug darauf, dass ein nachhaltiges Forschungsdatenmanagement zentraler Bestandteil eines jeden Forschungsprojekts sein sollte (und bei der Antragstellung zu skizzieren ist), dass die Aufbereitung und Bereitstellung von Forschungsdaten bei bestimmten Fragestellungen ressourcenintensiv sein kann, in vielen Fällen jedoch durchaus überschaubar ist, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird, und dass eine Bereitstellung von Forschungsdaten immer vor dem Hintergrund möglicher Interessenskonflikte sowie ethischer und datenschutzrechtlicher Fragen beurteilt werden muss. Ferner bestand Einigkeit darin, dass auch die Bereitstellung von Materialien und Auswertungsprozeduren wichtige Aspekte von Open Science sind. Keine Einigkeit gab es hingegen bei der Frage, inwiefern eine Bereitstellung von Forschungsdaten, wie sie etwa in den DGPs-Empfehlungen skizziert ist, als verbindlich anzusehen ist. Die Vertreterinnen und Vertreter des DGPs-Vorstands hätten sich gewünscht, dass die DFG Antragstellenden und Gutachtenden gegenüber konkreter erklärt, welche Angaben diesbezüglich im Antrag gemacht werden sollen und wie diese bewertet werden. Eine solche Konkretisierung sei aber schwer zu realisieren, arPsychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

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gumentierten die Vertreterinnen und Vertreter der DFGGeschäftsstelle. Das Rundgespräch hat deutlich gemacht, dass es in Bezug auf Forschungsdatenmanagement weiteren Gesprächsbedarf gibt und dieses Thema in einem breiteren Kontext gesehen werden muss. Die DGPs wird sich weiter dafür einsetzen, dass offene und transparente Forschung ein Grundpfeiler guter wissenschaftlicher Praxis (und damit zunehmend zum „Normalfall“) wird und dass dies im Interesse aller Forschenden und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse geschieht.

Vorstandssitzungen „vor Ort“: Köln Am 2. und 3. Februar 2018 fand auf Einladung von Alexander Gerlach, Lehrstuhlinhaber für Klinische Psychologie und Psychotherapie in Köln und Mitglied der Leitung des Fakultätentages Psychologie (FTPs), die Sitzung des Vorstands und der FTPs-Leitung statt. Besprochen wurden unter anderem Themen wie die Öffentlichkeitsarbeit und ein anstehender Website-Relaunch, die Akkreditierung von Psychologiestudiengängen durch Akkreditierungsagenturen, erforderliche Satzungsänderungen, das Qualitätssiegel für psychologische Studiengänge und weitere Professionalisierungsmaßnahmen (die vollständigen Tagesordnungen zu allen Vorstandssitzungen sind im internen Mitgliederbereich der DGPs-Homepage abrufbar). Am Freitagmittag trafen sich der DGPs-Vorstand und die FTPs-Leitung mit Angehörigen des Departments Psychologie an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Ellen Aschermann (Professorin für Pädagogische Psychologie) stellte das Department vor, das zu den exzellenten Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen in Deutschland zählt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der engen Verzahnung von Grundlagen- und Methoden- sowie Anwendungsfächern. An der Universität zu Köln werden ein Bachelor of Science-Studiengang Psychologie mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern und zwei Master of Science-Studiengänge Psychologie (anwendungsorientiert / forschungsorientiert) mit einer Regelstudienzeit von jeweils vier Semestern angeboten. Das Department verfügt über zwölf Professuren (W2 / W3), fünf Junior-Professuren (W1, teilweise mit „tenure track“) und zwei Nachwuchsforschergruppen. Weitere vier Psychologieprofessuren sind am Departement Heilpädagogik und Rehabilitation angesiedelt. 110 Personen unterstützen die Lehre am Department. Köln hat 100 Studienanfängerinnen und -anfänger pro Jahr und insgesamt etwa 1.000 Studierende im Hauptfach Psychologie. Wilhelm Hofmann (Social Cognition Center Cologne, SoCCCo) gab einen beeindruckenden Einblick in die Arbeit des SoCCCo und des Center for Social and Econo© 2018 Hogrefe Verlag


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mic Behavior (C-SEB) an der Universität zu Köln. Renommierte Kölner Forscherinnen und Forscher aus der Psychologie und den Wirtschaftswissenschaften arbeiten hier in enger Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen aus Europa und den USA daran, die Grundprinzipien sozialen und wirtschaftlichen Verhaltens zu erforschen. Der Vorstand dankt den Kölner Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich fu ̈r den interessanten Einblick und die Einladung nach Köln.

Stellungnahmen des Fakultätentages Psychologie Der Fakultätentag Psychologie (FTPs) und der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) haben gemeinsam eine Reihe von Stellungnahmen erarbeitet, die Sie auf der Homepage des FTPs (www.fakultaeten tag-psychologie.de) unter der Rubrik „Stellungnahmen“ abrufen können: · Stellungnahme FTPs/ DGPs zum Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz zur anhaltenden Masterplatzproblematik im Fach Psychologie · Stellungnahme FTPs/ DGPs zum Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz zum Arbeitsentwurf „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) · Stellungnahme FTPs/ DGPs zum Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz zum Thema Gremienblockzeit. Die Leitung des FTPs schließt sich der Stellungnahme des DGPs-Vorstands zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe an und wird auf dieser Grundlage versuchen, andere Fakultätentage für eine gemeinsame Stellungnahme, in der zur Gründung einer zentralen Einrichtung für studiengangspezifische Eignungstests aufgerufen wird, zu gewinnen.

DGPs-Kongress 2018: Herzlich willkommen in Frankfurt! Die Vorbereitungen des DGPs-Kongresses sind voll im Gange. Die fast 2.300 Beiträge, die bis zum Stichtag eingereicht wurden, versprechen ein interessantes und abwechslungsreiches Programm, mit Themenfeldern aus allen Teilgebieten der Psychologie. In diesem Zusammenhang wollen wir uns bei den 400 Kolleginnen und Kollegen für ihre Bereitschaft bedanken, die eingegangenen Beiträge zu begutachten. Im März 2018 startet die Teilnehmeranmeldung und im Sommer wird das Online-Kongressprogramm erschei© 2018 Hogrefe Verlag

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nen. Besuchen Sie auch die Kongress-Homepage: http:// www.dgpskongress.de.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DGPs Die Öffentlichkeitsarbeitspartnerinnen und -partner senden regelmäßig aktuelle Publikationen an die Pressestelle, die in Zusammenarbeit mit den Autorinnen und Autoren für Pressemitteilungen aufbereitet werden. Darüber hinaus können natürlich auch alle Mitglieder selbst interessante und öffentlichkeitswirksame Publikationen an die DGPsPressestelle (Anne Klostermann, E-Mail: klostermann@ dgps.de) senden. Folgende Pressemitteilungen wurden seit November 2017 herausgegeben: · Inklusiver Unterricht: Keine Nachteile beim Lernzuwachs (08. 11. 2017) · Gehirnjoggings: So lässt sich das Arbeitsgedächtnis trainieren (18. 12. 2017) · Gemeinsam gegen Übeltäter: Demokratische Bestrafung erhöht die Kooperationsbereitschaft (30. 01. 2018) · Psychologie ist die „Mutterwissenschaft“ der Psychotherapie (02. 02. 2018)

Treffen der Mitglieder der Lokalen Ethikkommissionen Am Freitag, dem 9. Februar 2018, fand in Frankfurt am Main ein Treffen der Vorsitzenden der lokalen Ethikkommissionen statt, zu dem die Vorsitzende der zentralen DGPs-Ethikkommission, Claudia Friedrich (Universität Tübingen) eingeladen hatte. Über 30 Personen nahmen an diesem Treffen teil. Neben einem Vortrag zur neuen EU-DatenschutzGrundverordnung von Gerrit Huesmann, Fachanwalt für IT-Recht, standen bestimmte Verfahrensweisen bei Ethikanträgen, die von psychologischen Ethikkommissionen zum Teil unterschiedlich gehandhabt werden, im Zentrum des Interesses. Hierzu gehören z. B. die Rückmeldung von individualdiagnostischen Zufallsbefunden, die Einwilligung und Aufwandsentschädigung bei minderjährigen Teilnehmenden, die langfristige Speicherung vollständiger Genomdaten, Kurzanträge, nachträgliche Voten sowie die Begutachtung psychologischer Forschung an nicht-psychologischen Fakultäten. Darüber hinaus wurde die Rolle der zentralen DGPs Ethikkommission besprochen. Über das große Interesse an diesem Treffen und die vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben wir uns sehr gefreut.

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Themenhefte der Zeitschrift für Psychologie

Fachgruppe Arbeits-, Organisationsund Wirtschaftspsychologie

Die Zeitschrift für Psychologie hat einen Call for Papers für das Themenheft „Advances in HEXACO Personality Research“ veröffentlicht. Betreut wird es von den Gastherausgebern Reinout E. de Vries (VU Amsterdam, Niederlande), Michael C. Ashton (Brock University, St. Catharines, Kanada), and Kibeom Lee (University of Calgary, Kanada). Einsendeschluss für Abstracts ist der 15. Juli 2018. Für die Autorinnen und Autoren, die daraufhin eingeladen werden, Manuskripte einzureichen, ist der Einsendeschluss für Manuskripte der 15. November 2018. Der Call for Papers ist auf der Website der Zeitschrift online zugänglich. Alle aktuellen Calls for Papers der Zeitschrift für Psychologie finden sich auf der Webseite unter „For authors and editors“ (www.hogrefe.com/j/zfp).

Bericht vom 9. Writing Workshop Der 9. Writing Workshop wurde an der Universität Potsdam von Doris Fay und Tina Urbach ausgerichtet. Vom 25. bis 26. September 2017 trafen sich 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland, Großbritannien und Frankreich. Während des Workshops erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der Kleingruppenarbeit Feedback zu ihren Manuskripten und entwickelten diese weiter. In Plenarveranstaltungen wurden übergreifende Fragen zum Schreib- und Publikationsprozess diskutiert, ergänzt durch einen Kurzvortrag zu „Best practices for writing a revision letter (and the revision too)“ von Doris Fay. Zwei Keynote-Präsentationen lieferten Anregungen zu zentralen und aktuellen Themen des wissenschaftlichen Arbeitens: Carmen Binnewies zu „Open Science: Quo vadis und Relevanz für meine Forschung“ und Sabine Sonnentag zu „Good research, habits, and persistence: How to write your papers and get them accepted“. Allen Mentorinnen und Mentoren sei herzlichst gedankt: Carmen Binnewies (Münster), Susanne Braun (Durham), Doris Fay (Potsdam), Annekatrin Hoppe (Berlin), Joachim Hüffmeier (Dortmund), Ute-Christine Klehe (Gießen), Birgit Schyns (Reims), Thomas Rigotti (Mainz), Hannes Zacher (Leipzig).

Redaktion Prof. Dr. Conny H. Antoni (Präsident) Prof. Dr. Mario Gollwitzer (Schriftführer) Dr. Bianca Vaterrodt (Wissenschaftliche Referentin)

Nachrichten aus den Fachgruppen Fachgruppe Allgemeine Psychologie

Tagung der Fachgruppe 2019 Bitte schon vormerken: Wir treffen uns zur 11. Fachgruppentagung in Braunschweig vom 25. bis 27. September 2019! Cornelius König (Sprecher der Fachgruppe)

Ankündigung: 7. A-Dok-Workshop 2018 in Mainz Der nächste A-Dok-Workshop für Doktorandinnen und Doktoranden der Allgemeinen Psychologie findet vom 12. bis 15. Juli 2018 in Mainz statt. Er wird von Pia Hauck, Robin Welsch, Christoph Bernhard, Alexander Fischenich und Christoph von Castell ausgerichtet. Als Gastredner werden Rami Zarife (Opel Automobile GmbH Rüsselsheim) zum Thema „Berufsperspektiven im Bereich Human Factors“ sowie Edmund Wascher (IfADo – Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund) zum Thema „Arbeiten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ sprechen. Für einen Pre-Workshop zum Thema „Hypothesis Evaluation Using the Bayes Factor“ konnte Herbert Hoijtink (Universität Utrecht) gewonnen werden. Weitere Informationen und Anmeldung (bis 30. April 2018 möglich) finden sich hier: https:// adok2018.psychologie.uni-mainz.de. Christina Bermeitinger (Sprecherin der Fachgruppe) Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

Fachgruppe Entwicklungspsychologie Bericht von der PAEPSY 2017 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Vom 11. bis 14. September 2017 fand die gemeinsame Tagung der Fachgruppen Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie an der Westfälischen WilhelmsUniversität Münster im Fürstenberghaus in Münster statt. Organisiert wurde die Tagung von den Münsteraner Kolleginnen und Kollegen der Entwicklungspsychologie, Manfred Holodynski und Joscha Kärtner, und der Pädagogischen Psychologie, Rainer Bromme, Stephan Dutke, Regina Jucks, Elmar Souvignier, Stephanie Pieschl (mittlerweile an der University of Newcastle, Australien) und Marc Stadtler (mittlerweile an der Ruhr-Universität Bochum). Die Tagung fand mit 739 Teilnehmerinnen und Teilnehmern großen Anklang. © 2018 Hogrefe Verlag


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Das wissenschaftliche Programm umfasste 80 Symposien mit je 4 bis 5 Beiträgen, 198 Forschungsreferaten, 6 Positionsreferaten, und 126 Postern. Die Keynote-Vorträge hielten Cristine H. Legare (University of Texas, Austin, USA), Dorothy L. Espelage (University of Florida, USA), Paul van Geert (University of Groningen, Niederlande) und Pamela M. Cole (Pennsylvania State University, University Park, USA). Im Rahmen der PAEPSY 2017 wurden drei Prä-Konferenz-Workshops angeboten: (1) ein Doktorand(inn)enWorkshop zum Thema Promotion am 10. 9. 2018, (2) am 11. 9. 2018 ein Workshop zum Thema Berufungsverfahren und erfolgreiche Bewerbung auf eine Professur und (3) ein Vortrag von Ulrike Preißler vom Deutschen Hochschulverband zum Thema Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Die Workshops waren ausgebucht und wurden als sehr informativ eingeschätzt. Mitgliederversammlung der Fachgruppe Entwicklungspsychologie Auf der Tagung fand am 11. September 2017 die Mitgliederversammlung der Fachgruppe Entwicklungspsychologie statt. In deren Rahmen wurde auch der mit 1.000 Euro dotierte Margret-und-Paul-Baltes-Dissertationspreis an Christopher Osterhaus (Pädagogische Hochschule Freiburg) und der ebenfalls mit 1.000 Euro dotierte Mentoring-Preis an Claudia Röbers (Universität Bern, Schweiz) verliehen. Ebenso wählten die Mitglieder die neue Fachgruppenleitung mit Moritz Daum (Universität Zürich) als Sprecher, Gisa Aschersleben (Universität des Saarlandes) als Beisitzerin, Marc Vierhaus (Universität Bielefeld) als Kassenwart und Jan-David Freund (Universität Bamberg) als Vertreter der Jungmitglieder sowie Ina Faßbender (Universität Bochum) als Stellvertreterin. Es soll bereits hier auf die nächste Tagung der Fachgruppe hingewiesen werden, welche wieder gemeinsam

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mit der Tagung der Fachgruppe Pädagogische Psychologie im September 2019 in Leipzig stattfinden wird und zu der Daniel Haun und sein Team herzlich einladen. Moritz Daum (Sprecher der Fachgruppe)

Fachgruppe Gesundheitspsychologie Die Fachgruppe strebt einen aktuellen Überblick zu den gesundheitspsychologischen Lehrstühlen / Professuren im deutschsprachigen Raum an. Die Fachgruppenleitung bittet daher alle Fachgruppenmitglieder (und auch sonstige DGPs-Mitglieder), die eine solche Position innehaben, sich bei der Schriftführerin der Fachgruppe (gudrun.sproesser @uni-konstanz.de) zu melden, damit wir einen solche Übersicht zur Orientierung für Studierende und Promotionsinteressierte erstellen können. 14. Kongress der Fachgruppe Gesundheitspsychologie Save the date: Wir freuen uns, dass sich Silke Schmidt von der Universität Greifswald bereit erklärt hat, den 14. Kongress der Fachgruppe Gesundheitspsychologie auszurichten. Als Termin ist der 25. bis 28. September 2019 vorgesehen. Auf der nächsten Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main wird das Konzept des Kongresses allen Fachgruppenmitgliedern vorgestellt. Wie gehabt wird dem Kongress die Summer School für den wissenschaftlichen Nachwuchs vorangehen. Wir bedanken uns bei Silke Schmidt dafür, dass sie diese Aufgabe übernommen hat! Petra Warschburger (Sprecherin der Fachgruppe) https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000404

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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Perspektiven der Psychologie in Deutschland Eine Information zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrats vom 26. 01. 2018 kommentiert aus Sicht des BDP Zur Lage der Psychologie Seit den letzten Empfehlungen des Wissenschaftsrats hat die Bologna-Reform mit der Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge stattgefunden, die Zahl der Studierenden des Fachs Psychologie hat sich in Deutschland vervielfacht und das Studienangebot deutlich aufgefächert. Im Wintersemester 2016/17 zählte die Psychologie mit über 75.000 Studierenden zu den zehn beliebtesten Studienfächern in Deutschland. Ohne eine exakte Zahl nennen zu können berichtet der Wissenschaftsrat, dass zusätzlich an ausländischen Hochschulen viele deutsche Studierende in Psychologie eingeschrieben sind. So läge der Anteil deutscher Studierender an manchen österreichischen Psychologie-Fachbereichen bei 90 %. Den höchsten Zuwachs haben in Deutschland die Fernuniversität Hagen und private Hochschulen zu verzeichnen. An den deutschen Universitäten liegt der Numerus clausus für Psychologie im Durchschnitt bei 1,4, an Fachhochschulen bei 1,7. Die Studienabbruchquote im Bachelor-Studium im Fach Psychologie ist tendenziell rückläufig und liegt unter 10 % eines Jahrgangs in Deutschland. Ca. 75 % der Studierenden des Fachs sind weiblich. Daraus folgert der Wissenschaftsrat, dass im Gegensatz zu vielen anderen Fächern Maßnahmen zur Erhöhung des Männeranteils sinnvoll seien, um eine größere Ausgewogenheit der Geschlechter im Beruf herzustellen. Explizit wird gefordert, dass das Studium sowohl wissenschaftliche als auch praktische Kompetenzen vermitteln soll. Mittlerweile existieren laut den Recherchen des Wissenschaftsrats mehr als 100 Bachelor- und MasterStudiengänge an 74 deutschen Universitäten und 33 Fachhochschulen, die in Psychologie qualifizieren. Angesichts der Vielzahl der Studienangebote und der drohenden Unübersichtlichkeit muss die Transparenz für Studierende Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

und spätere Arbeitgeber gefördert werden. Gleiches gilt für die Sicherstellung der Qualität der Inhalte und der Vermittlungsmethoden. Die Übergangsquote vom Bachelor- zum Master-Studium in Psychologie liegt bei 91 %. Dies entspricht der Empfehlung des BDP, die umfangreichere Qualifikation für die anspruchsvollen psychologischen Arbeitsfelder zu erwerben. Auch wenn exakte Zahlen schwer zu ermitteln sind, spricht der Wissenschaftsrat von 116.000 Erwerbstätigen mit Psychologie-Abschluss in Deutschland. Der Arbeitsmarkt für Absolventinnen und Absolventen des Fachs wird als positiv bezeichnet. Dafür spricht eine Arbeitslosenquote von 2,4 % (in 2014). Sie liegt noch leicht unter der Durchschnittsquote aller Akademikerinnen und Akademiker in Deutschland. Von den Berufstätigen sind ca. 45.000 selbstständig. In den vergangenen Jahrzehnten ist es den Absolventinnen und Absolventen gelungen, sich über die traditionellen Einsatzgebiete hinaus weitere Berufsfelder zu erschließen. Die Mehrzahl der Psychologinnen und Psychologen ist nach wie vor im Bereich Klinische Psychologie/ Psychotherapie/ Gesundheit tätig. Als weitere große Felder werden die Wirtschaft und die Pädagogische Psychologie/ Schulpsychologie/ Beratung genannt. Auch nach Studienabschluss ist für viele psychologische Tätigkeitsfelder eine weitere spezialisierte fachliche Qualifizierung nach Studienabschluss sinnvoll und erforderlich. Als Beispiel dafür wird die Ordnung der Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen positiv hervorgehoben. Die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes Der Wissenschaftsrat ist auf die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes näher eingegangen. Als Basis der Psychotherapieausbildung empfiehlt er ein fachlich breites Studium in Psychologie bis zum Bachelor-Abschluss. Explizit wird vor einer zu frühen Festlegung – z. B. zum Studienbeginn – auf das psychotherapeutische Arbeitsgebiet gewarnt. Der Bachelor-Abschluss soll durch eine Spezialisierung im Master-Studium mit Ausrichtung auf Klinische Psychologie und Psychotherapie ergänzt werden. © 2018 Hogrefe Verlag


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In der Ausbildung sollen wissenschaftliche und praktische Kompetenzen altersgruppenbreit und verfahrensübergreifend vermittelt werden. Die dafür erforderlichen neu zu schaffenden Kapazitäten sollen nicht zu Lasten der anderen psychologischen Fächer gehen. Neben diesem Regelfall erwähnt der Wissenschaftsrat auch, dass andere Ausbildungsmodelle denkbar seien, die jedoch zunächst erprobt und evaluiert werden müssen, bevor sie ausgeweitet werden. Dies spricht eindeutig gegen den Versuch, ein „Direktstudiums Psychotherapie“ mit allen zu erwartenden Kollateralschäden im Zuge der Gesetzesnovellierung flächendeckend einzuführen. In einem klinisch ausgerichteten Master-Studium von viersemestriger Dauer, wovon ein Semester der wissenschaftlichen Master-Arbeit gewidmet ist, lässt sich nur eine Grundlage für selbstverantwortliches psychotherapeutisches Handeln legen. Die Zeit reicht nicht aus, um fachlich und praxisbezogen alle Qualifikationen zu vermitteln, die einer Approbation nach der bisherigen Definition (als Ausweis der Fachkunde) entsprechen. Daher ist es nur konsequent, dass der Wissenschaftsrat nach einem zehnsemestrigen wissenschaftlichen Studium ein Praktisches Jahr empfiehlt, bis die Approbation erteilt wird. Er greift den Vorschlag des BDP auf, das Sammeln praktischer Erfahrungen nach dem Studienabschluss durch die Erteilung einer eingeschränkten Behandlungserlaubnis zu ermöglichen und weist darauf hin, dass die postgraduale Phase adäquat bezahlt werden müsse. Psychologie an den Hochschulen Der große Vorteil der Mehrfachanschlussfähigkeit der psychologischen Studienabschlüsse, die einen Wechsel zwischen den Arbeitsfelder bisher ermöglichte und auch von einer sehr großen Zahl der aktuell im Beruf befindlichen genutzt wurde, soll erhalten bleiben. Der Wissenschaftsrat kritisiert jedoch, dass die Benotung der Abschlüsse nur eine sehr geringe Spannbreite aufweist. 98 % der Master-Zeugnisse werden mit sehr gut oder gut benotet. Damit findet kaum noch eine Differenzierung statt. Er empfiehlt, das Notenspektrum besser auszuschöpfen, um die Aussagekraft der Zeugnisse zu erhöhen. Aufgefordert werden die Lehrenden an den Hochschulen die drei Dimensionen akademischer Bildung: (Fach) Wissenschaft, Persönlichkeitsbildung und Arbeitsmarktorientierung im Auge zu behalten. Der BDP weist beständig darauf hin, dass auch und gerade durch die BolognaReform die beiden letztgenannten Aspekte nicht vernachlässigt werden dürfen. Tendenziell jüngere Studierende befinden sich stärker als je zuvor in einer wichtigen Phase der Persönlichkeitsentwicklung. Der Beratungs- und Betreuungsbedarf hat eher zu- als abgenommen. Sehr spezifisch ausgelegte Abschlüsse, die beispielsweise Trends in © 2018 Hogrefe Verlag

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der psychologischen Forschung widerspiegeln, schränken die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen ein. Der Zielkonflikt immer mehr fachliche Inhalte zu vermitteln und gleichzeitig die Verweildauer an den Hochschulen zu reduzieren, darf nicht auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden. Da in Wissenschaftskreisen von einer Replikationskrise psychologischer wissenschaftlicher Befunde gesprochen wurde, nachdem vermeintlich sichere empirische Erkenntnisse von unabhängigen Forschern nicht wiederholt werden konnten und Beispiele wissenschaftlichen Fehlverhaltens auch in Psychologie publik geworden sind, empfiehlt der Wissenschaftsrat die Weiterentwicklung fachspezifischer Standards guter wissenschaftlicher Praxis einschließlich Leitlinien wissenschaftlicher Integrität voranzutreiben. Ethik-Codes werden nur dann wirksam, wenn alle Beteiligten – Forschende, Praktikerinnen und Praktiker, Institutionen und Verbände – gemeinsam deren Beachtung einfordern und auf deren Einhaltung hinwirken. Herausforderungen jetzt und in Zukunft Der Wissenschaftsrat hebt das Ziel der Einheit der Psychologie hervor. Dafür steht der BDP als Vertretung aller psychologischen Berufsfelder in Deutschland. Weiterhin fordert der Wissenschaftsrat dazu auf, dass sich die Psychologie stärker noch als bisher mit gesellschaftlichen Problemen auseinandersetzt und Lösungsansätze entwickelt. Nachdem sich die Psychologie als Fachdisziplin etabliert hat und stark nachgefragt wird, soll sie bei aller Komplexität der Bedingungsfaktoren des menschlichen Erlebens und Verhaltens den Transfer ihrer Erkenntnisse in die Praxis weiter verbessern. Das tagtägliche Engagement der Mitglieder des BDP trägt dazu bei. Der Wissenschaftsrat hat uns mit seinen Empfehlungen den Rücken gestärkt, vor einer Zersplitterung des Fachs gewarnt und uns zur Wahrnehmung unserer Verantwortung angehalten. Prof. Dr. Michael Krämer Präsident des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V (BDP) Quelle: https://www.wissenschaftsrat.de/ download/archiv/6825-18.pdf (abgerufen am 01. 02. 2018)

Bachelor Psychologie für den Psychotherapeutenberuf nicht nötig? Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat gegen die beiden Vorinstanzen und gegen die zuständige Behörde Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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am 17. August 2017 entschieden, dass die Absolventin eines Pädagogik-Studiums zur Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin zugelassen werden kann, wenn und weil sie einen Master in Psychologie hat. Der fehlende Bachelor in Psychologie sei nicht beachtlich.

Fehlendes psychologisches Grundlagenwissen Durch das Urteil könnte der Eindruck entstehen, dass es für den Psychotherapeutenberuf vor allem oder sogar ausschließlich auf die postgraduale Psychotherapeutenausbildung ankommt – und weniger auf die psychologischen Inhalte des Studiums. Es ist davon auszugehen, dass der klagenden Absolventin das Wissen fehlt, das in einem abgeschlossenen Psychologie-Studium erworben wird, da sie lediglich sozialpädagogisches Grundwissen in das Master-Studium mitgebracht hat. Ein solcher Fall ist damit ein gefundenes Fressen für all jene, die den Psychotherapeuten das Facharztniveau absprechen wollen. Der allgemeine Konsens, dass der Psychotherapeutenberuf (im Werdegang) einen Master-Abschluss verlangt, wird fachlich hohl, wenn auch jeder Quereinsteiger ohne ausreichendes Basiswissen der Psychologie erfasst wird.

„Minimallösung“ oder „Große Lösung“? Vage erinnert die aktuelle Situation an die vor rund 20 Jahren. Damals hatte ein Rechtsstreit vor dem Bundessozialgericht zur TK-Regelung dem Gesetzgeber Druck gemacht, endlich das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) auf den Weg zu bringen. Auch das aktuelle Urteil des BVerwG dürfte den Zeitdruck auf den Bundesgesetzgeber erhöhen. Die Bundesländer bzw. die Landesbehörden dürften sich in ihrer Ansicht gestärkt sehen, dass, wenn Gerichte zu solchen Ergebnissen finden, der Zugang zur Psychotherapeutenausbildung nicht so geregelt bleiben kann, wie er es aktuell ist. Es ist davon auszugehen, dass die Landesbehörden weiterhin primär diesen Aspekt vor Augen haben. 2015 hatten sie ihre Forderung zur Regelung des Zugangs zur Ausbildung offiziell in einem Gesetzesänderungsvorschlag formuliert. Diese Minimallösung dürfte auch heute noch schnell umsetzbar sein und würde an der bisherigen postgradualen Struktur wenig ändern. Der Gesetzgeber bzw. das zuarbeitende Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich – mit Rückenwind durch die Beschlüsse des Deutschen Psychotherapeutentags – aber einer „großen Lösung“ zugewandt: die Psychotherapeutenausbildung komplett zu reformieren. Am Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

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Rande kritisch anzumerken bleibt dabei, dass es nun einmal viel Zeit kostet, dass „große Rad zu drehen“. Das kommt einigen Akteuren gut zupass. Und die Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) warten weiter auf eine angemessene Vergütung. Was das BMG in seinem Arbeitsentwurf unterbreitete, kann man eher als mager bezeichnen. Der ursprüngliche Hauptgrund für eine Novellierung des PsychThG, die angemessene Vergütung der praktischen Tätigkeit, wurde auf eine spätere sozialrechtliche Nachregelung geschoben. Zudem ist das Fehlen einer passenden Berufsbezeichnung irritierend. Es lässt sich befürchten, dass der Gesetzgeber nicht die Überzeugung teilt, dass die Psychotherapie die Anwendung von Psychologie ist.

Gefahren einer schnellen, umfassenden Neuregelung Wenngleich das aktuelle BVerwG-Urteil als sachwidriges Ergebnis den Druck erhöht, den Zugang zur Psychotherapeutenausbildung zu aktualisieren, dürfen die Gefahren einer schnellen, umfassenden Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung nicht unterschätzt werden. Es wird nicht genügen zu hoffen, es werde sich schon ergeben, dass das neue „Direktstudium“ inhaltlich dem bisherigen Psychologie-Studium entspricht. Sobald es um die Organisation und Finanzierung des Studienganges geht, besteht die Gefahr, dass man sich inhaltlich und organisatorisch an der medizinischen Ausbildung orientieren und vielleicht sogar dort einordnen wird. Eine neue Psychotherapeutenausbildung könnte so unglücklich zwischen der Medizin und der Psychologie angesiedelt wird. Von medizinischer Seite dürfte kaum Rückendeckung zu erwarten sein, dass sich Psychotherapeuten am Ende ihrer Aus- und Weiterbildung auf Facharztniveau bewegen. Der Preis könnte schlimmstenfalls sein, dass arbeitslose Psychotherapeuten – anders als bislang – nicht mehr als Psychologen arbeiten können, weil sie die dafür erforderlichen Kompetenzen (eventuell) im Studium nicht mehr vermittelt bekommen. Mit der geplanten Teilbefugnis, stattdessen Medikamente verschreiben zu können, werden sie wenig anfangen können. Will man dem Ergebnis des BVerwG etwas Positives abgewinnen, dann ist es der Effekt, dass spätestens jetzt klar wird, wie wichtig es ist, auf die Studieninhalte zu schauen. Patienten- und verbraucherfreundlich ist es nicht, wenn diese sich nicht darauf verlassen können, dass psychologische Grundkompetenzen vorhanden sind. Jan Frederichs https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000405 © 2018 Hogrefe Verlag


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Nachrichten aus Instituten und Institutionen Nachrichten senden Sie bitte in elektronischer Form an die Redaktion des Hogrefe Verlages. E-Mail: journals@ hogrefe.de Workshops, Tagungen und Veranstaltungen werden unter der Rubrik „Veranstaltungen und Ankündigungen“ angekündigt. Bitte reichen Sie Ihre Angaben online im Hogrefe Tagungsplaner ein: https://www.hogrefe.de/ver anstaltungen/tagungen-und-kongresse Aachen: Dr. Benjamin Schüz hat einen Ruf auf die W2Professur für Gesundheitspsychologie an der RWTH Aachen abgelehnt. – Dr. Benjamin Schüz hat einen Ruf auf die W2-Professur für Public Health mit dem Schwerpunkt Prävention und Gesundheitsförderung an der Universität Bremen angenommen. – Dr. Sina Radke und Prof. Dr. Ute Habel wurden Mittel der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder für das Forschungsprojekt „Social VR: How Personal Space is Affected by a Virtual Agent’s Emotional Expressions” bewilligt (Laufzeit 1,5 Jahre; 50.035 €; ERS Seed Fund gemeinsam mit Dr. Thomas Vierjahn, M.Sc. Andrea Bönsch und Prof. Dr. Torsten Kuhlen). Bamberg: Prof. Dr. Claus-Christian Carbon ist in den Editorial Boards der Zeitschriften Open Psychology und Psihologija aufgenommen worden. Er ist seit November 2017 Associate Editor von Frontiers in Psychology, Frontiers in Neuroscience und SageOpen. Zudem wurde er mit Wirkung zum 01. 01. 2018 Editor-in-Chief der Zeitschrift Art & Perception. – Prof. Dr. Claus-Christian Carbon (Universität Bamberg) wurde zusammen mit Prof. Dr. Sandro Wartzack (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) und der BMW AG München von der Bayerischen Forschungsstiftung das Forschungsprojekt „Methoden für die realitätsgetreue visuelle Wahrnehmung durch Eye-Tracking im Head-Mounted Display“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; Gesamtvolumen des Projekts ca. 314.500 €). Berlin: Prof. Dr. Elke van der Meer ist am 30. 09. 2017 als Professorin fu ̈r Kognitive Psychologie in den Ruhestand eingetreten und hat fortan eine Seniorprofessur am Institut für Psychologie inne. – PD Dr. Reinhard Beyer vertritt fortan den Lehrstuhl fu ̈r Allgemeine Psychologie. Sein Vorgänger Dr. Andre Knops hat einen Ruf auf eine C1Forscherposition an der Universität Paris Descartes / Sorbonne angenommen. – Dr. Linda Onnasch hat einen Ruf an die Humboldt-Universität zu Berlin auf die W1-Juniorprofessur fu ̈r Ingenieurspsychologie angenommen. – Dr. Stephan Heinzel hat einen Ruf auf die W1-Juniorprofes© 2018 Hogrefe Verlag

sur fu ̈r Neurobiologische Mechanismen therapeutischer Interventionen an der Freien Universität Berlin erhalten und angenommen. – Prof. Dr. Ulrike Lüken hat einen Ruf auf die W2-Professur Psychotherapie am Institut für Psychologie der Humboldt-Universität zu Berlin angenommen. – Dr. Martin Rolfs hat einen Ruf auf die W3-Professur Allgemeine Psychologie, Schwerpunkt Aktive Wahrnehmung und Kognition, an der Humboldt-Universität angenommen. Einen Ruf auf die W2-Professur für Allgemeine Psychologie an der Universität Hamburg sowie einen Ruf auf an die University of California, Santa Barbara, hat er abgelehnt. – Prof. Dr. Annekatrin Hoppe erhielt von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Reziproke und dynamische Beziehungen zwischen persönlichen Ressourcen, Arbeitsengagement und Unterrichtsqualität bei Lehrkräften: Ein ressourcenorientierter Ansatz“ (Laufzeit 2 Jahre; 133.250 € Sach- und Personalmittel). – Dr. Martin Rolfs erhielt von der DFG Fördermittel für eine Heisenberg-Professur (Laufzeit 3 Jahre; 307.100 € Fördervolumen) sowie eine Sachbeihilfe für das Projekt „Aufmerksamkeit und sensorische Integration im aktiven Sehen von bewegten Objekten“ (Laufzeit 3 Jahre; 197.037 € Sach- und Personalmittel). – Dr. Anja Riesel (AG Klinische Psychologie, Prof. Kathmann) erhielt von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Psychophysiologische Indikatoren von Anxious Arousal und Anxious Apprehension“ (Laufzeit 3 Jahre; 1 Stelle BAT IIa 65 %, 2 SHK-Stellen, sowie Sachmittel). – Dr. Rosa Gützmann (AG Klinische Psychologie, Prof. Kathmann) erhielt von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Neurokognitive Adaptivität und deren Beeinflussung durch kognitives Training bei Patienten mit Zwangsstörung“ (Laufzeit 3 Jahre; 1 Stelle BAT IIa 65 %, 1 SHK-Stelle, sowie Sachmittel). – Prof. Dr. Ursula Hess ist zur Präsidentin der Society for Psychophysiological Research gewählt worden. – Prof. Dr. Matthias Ziegler ist von den Mitgliedern der European Association of Psychological Assessment zum President-Elect gewählt worden und trat dieses Amt während des Kongresses im Juli an. – Prof. Dr. Linda Onnasch wurde als Co-Direktorin in den Exekutivrat der Human Factors and Ergonomics Society Europe Chapter für den Zeitraum von zwei Jahren ernannt. – Prof. Dr. Martin Rolfs wurde in das Editorial Board des Journal of Vision aufgenommen. – Wouter van den Bos, Ph.D. (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsbereich „Adaptive Rationalität“ des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung) hat die Early Career Research Fellowship 2018‒2020 der Jacobs Foundation erhalten. Die Stiftung fördert damit herausragende Wissenschaftler aller Disziplinen, die sich mit den EntPsychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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wicklungs- und Lernbedingungen von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen. Wouter van den Bos beschäftigt sich mit dem Zusammenhang von dem sich entwickelnden Gehirn, dem Lernen und der Entscheidungsfindung über die Jugend hinweg. Mit Hilfe des Förderprograms möchte er einen tieferen Einblick in das soziale Lernen im Klassenzimmer gewinnen und wie sich dieses mit dem Heranwachsen verändert – speziell, wie sich soziale Lernstrategien von der Kindheit bis zur späten Adoleszenz entwickeln. – Prof. Dr. Gert G. Wagner (Max Planck Fellow am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung) hat die Ehrendoktorwürde der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln erhalten. Geehrt werden damit seine Verdienste um die Wissenschaft – zum einen als Autor und Herausgeber zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen, zum anderen als Förderer und Vermittler zwischen Wissenschaft und Praxis im Bereich der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Der Titel wurde am 08. 01. 2018 feierlich in Köln verliehen. – Prof. Dr. Birgit Wagner (Medical School Berlin) erhält vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Ausschreibung „Suizidprävention“ Fördermittel für die Entwicklung und Durchführung des Projektes „GROUP-CARE – Eine webbasierte präventive Gruppenintervention für Hinterbliebene nach einem Suizid“ (Laufzeit 3 Jahre; Bewilligungssumme für die Medical School Berlin 325.033 €). – PD Dr. Rebecca Bondü wurde zur Professorin für Familienpsychologie und Entwicklungspsychologie an der Psychologischen Hochschule Berlin ernannt. Sie ist Studiengangsleiterin des postgradualen Studiengangs „Psychologie und Psychotherapie der Familie“ und vertritt das Fach Entwicklungspsychologie im Bachelorstudiengang Psychologie. – Dr. rer. nat. Julian Keil hat sich im Fach Psychologie habilitiert und die venia legendi für Erziehungswissenschaft und Psychologie erhalten. Titel der Habilitationsschrift: Electrophysiologicial signatures of conscious perception: The influence of cognitive, cortial and pathological states on multisensory integration.

Bielefeld: Prof. Dr. Frank Neuner und PD Dr. Claudia Catani wurde gemeinsam mit Prof. Dr. Arnold Lohaus und Prof. Dr. Oliver Razum (Fakultät für Gesundheitswissenschaften) sowie Prof. Dr Heike Eschenbeck (Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Verbundprojekt „YOURHEALTH – Stress, Gesundheit und Integration junger Flüchtlinge“ bewilligt (Laufzeit 4 Jahre; Förderkennzeichen 01GL1749 A und 01GL1749C; Anteil für Universität Bielefeld: 3.020.000 €, davon 1.378.000 € für eine klinische Mulitcenter-Studie gemeinsam mit Ambulanzen in Braunschweig (Prof. Dr. Nina Heinrichs), Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

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Eichstätt (Prof. Dr. Rita Rosner) sowie im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (PD. Dr. Fiona Klasen)). Bochum: PD Dr. Christian Merz hat sich im Fach Psychologie habilitiert und die venia legendi für Kognitive und Biologische Psychologie erhalten. Titel der Habilitationsschrift: Neurobiology of emotional learning processes: Basics, neuroendocrine modulation, and clinical implications. – Prof. Dr. Birgit Leyendecker erhielt vom Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes NRW eine Verlängerung um 1 Jahr für das Projekt „Kulturen überbrücken – Integration von Kindern mit Fluchterfahrungen“ (Fördersumme 95.000 €). – Prof. Maike Luhmann wird ab 01. 07. 2018 Associate Editor bei der Fachzeitschrift Social Psychological and Personality Science (SPPS) sein. – Die Wirtschaftspsychologie unter der Leitung von Prof. Dr. Annette Kluge auf der MS Wissenschaft und bei der Science Station zu „Arbeitswelten der Zukunft“: Das SPP 1921 „Intentional Forgetting in Organisationen“ (Koordination und Projektleitung Wirtschaftspsychologie) ist zum aktuellen Wissenschaftsjahr mit dem Thema „Arbeitswelten der Zukunft“ mit einem Exponat auf der MS Wissenschaft (Das Forschungsschiff des BMBF vertreten (Laufzeit 5 Monate; Fördersumme 24.000 €). Im Rahmen des Wissenschaftsjahres gibt es mehrere Projekte, in denen aktuelle Forschung der breiten Öffentlichkeit präsentiert wird. Eins dieser Projekte ist die MS Wissenschaft, ein Schiff auf dem Forschungseinrichtungen, so auch Universitäten / Lehrstühle ihre aktuelle Forschung einem breiten Publikum präsentieren. Die Ausstellung lädt mit interaktiven Exponaten zum Ausprobieren und Mitmachen ein. Ziel ist es, die BesucherInnen von Wissenschaft zu begeistern und so das Interesse an Wissenschaft bereits bei Kindern zu wecken. Desweiteren wird das SPP 1921 mit einem Exponat bei der Science Station zum Wissenschaftsjahr 2018 vertreten sein. Die Science Station ist eine mobile Ausstellung mit interaktiven Exponaten zum jeweiligen Wissenschaftsjahr, die durch Deutschlands Bahnhöfe tourt. In 2018 sind dies z. B. Berlin Ostbahnhof, Berlin Hauptbahnhof, Stuttgart, Köln, Dresden, Erfurt, Frankfurt, Mainz, Hamburg. – Prof. Dr. Sarah Weigelt wurde als Universitätsprofessorin für das Fach „Entwicklungsneuropsychologie“ ernannt. Die Professur wird im Rahmen der Förderinitiative „LichtenbergProfessuren“ der VolkswagenStiftung gefördert (W2-Professur plus Forschungsgelder in Höhe von 959.800 €). – Prof. Dr. Sarah Weigelt wurde in das Editorial Board der Zeitschrift „Cortex“ aufgenommen. Bremen: Dr. Benjamin Schüz hat einen Ruf auf die W2Professur für Public Health mit dem Schwerpunkt Prävention und Gesundheitsförderung an der Universität Bremen angenommen. © 2018 Hogrefe Verlag


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Dortmund: Prof. Dr. Ricarda Steinmayr und Dr. Linda Wirthwein wurden vom BMBF im Rahmen des Verbundprojektes „Children Of Mentally Ill Parents At Risk Evaluation (COMPARE)“ (Förderinitiative „Gesund – ein Leben lang“) Mittel für das Teilprojekt „Psychosocial adjustment, school performance, and subjective well-being in children of mentally ill parents (COMPARE-school)“ bewilligt (Laufzeit 4 Jahre; Fördersumme 311.282,40 €). – Prof. Dr. Joachim Hüffmeier wurde von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Zwei Seiten derselben Medaille? Motivationsgewinne und -verluste in Teams“ bewilligt (Laufzeit 1,5 Jahre; 88.800 € Sachmittel; 1 x TVL 13). Dresden: Dr. Esther Carlitz wurde von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Einflüsse maternaler sozialer Stabilität auf den Reproduktionserfolg wilder weiblicher Hausmäuse“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Projektvolumen 302.150 €). – Prof. Dr. Jürgen Wegge (Institut für Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologie, Professur für Arbeits- und Organisationspsychologie) und Prof. Anja Strobel (Universität Chemnitz) wurde ein Nachantrag für eine weitere Sachbeihilfe der DFG zum Projekt „Führung in Organisationen als Determinante des Schweigens von Mitarbeitern zu moralischen Sachverhalten (FIDES II)“ bewilligt (Verlängerung 1 Jahr; 52.808 € zuzüglich 11.600 € Programmpauschale inkl. 65 %-Mitarbeiterstelle vom 01. 04. 2018 bis 31. 03. 2019). – Krankenkasse AOK Plus für Sachsen und Thüringen bewilligt an der gleichen Professur ein Projekt zum Thema „Förderung der Gesundheit durch alter(n)sgerechte Führung in sächsischen KMUs (kleine und mittlere Unternehmen) und Kleinstunternehmen“ (GaF) (Laufzeit 5 Jahre; 140.000 €). Ziel ist, die Gesundheit der Bevölkerung in speziellen Lebenswelten wie Kitas, Schulen, Hochschulen, Betrieben, stationären Pflegeeinrichtungen und Kommunen zu erhalten und zu verbessern. – Prof. Dr. Kemter-Hofmann (Professur für Arbeits- und Organisationspsychologie) wurden Mittel im Verbundprojekt „Schule inklusiv gestalten (Sing) – Entwicklung fachdidaktischer Konzepte und organisatorischer Strukturen einer inklusiven Schule“ im Rahmen der BMBF-Ausschreibung „Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte für inklusive Bildung“, das eine Kooperation mit verschiedenen Lehrstühlen der TU Dresden, Fraunhofers IMW Leipzig und der Universität in Wuppertal bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Gesamtumfang 2.163.483 €; eine 0,5 % Stelle (100.000 €) zuzüglich Sach- und Reisekosten). – Das Tandemprogramm der TU Dresden, das überwiegend an der Professur für Arbeitsund Organisationspsychologie, Leitung Christina Schulz M. A.-Soz., angesiedelt ist, wurde durch die deutsche Gesellschaft für Mentoring erfolgreich zertifiziert (Laufzeit der Zertifizierung 04. 12. 2017 – 03. 12. 2020). – Dr. Romy © 2018 Hogrefe Verlag

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Müller (Professur für Ingenieurpsychologie am Institut für Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologie) erhielt eine Förderung des BMBF im Rahmen des Verbundprojektes „Kooperative Mensch-Maschine-Dialoge in der Diagnose und Beseitigung von Störungen in Verarbeitungsmaschinen (KoMMDia)“, zusammen mit der Professur Prozessleittechnik (Prof. Leon Urbas) sowie dem Fraunhofer IVV, Theegarten-Pactec GmbH Co. KG, Monkey Works GmbH, August Storck KG, JR Die Schokoladenfabrik GmbH (Laufzeit 3 Jahre, Beginn 11/2017; 344.060,22 €). – Prof. Dr. Tanja Endrass (Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie) wurde von der DFG ein Nachantrag für ein Projekt „Cognitive Control in Impulsivity and Compulsivity“ bewilligt, das als Teilprojekt in den SFB 940 („Volition and Cognitive Control“) aufgenommen wird (Laufzeit 2,5 Jahre; 312.300 €). – Prof. Dr. Jürgen Hoyer (Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie) wurde im Rahmen des Initiativbudgets „Diversität gezielt fördern“ der TU Dresden das Projekt „Online-Programm zur Bewältigung starker Prüfungsund Vortragsangst“ bewilligt (Laufzeit 1 Jahr; 36.000 €). – PD Dr. Susanne Knappe und Prof. Dr. Jürgen Hoyer (beide Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie) wurde zusammen mit Dr. Ute Lewitzka (PI; Universitätsklinikum Carl Gustav Carus) vom Bundesgesundheitsministerium eine Förderung für das Projekt „Netzwerk Suizidprävention in Dresden“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre, Beginn 12/2017; ca. 424.000 €). – Prof. Dr. Jürgen Hoyer (Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie) wurde zusammen mit Prof. Dr. Volker Köllner (SeehofKlinik Teltow und Charité Berlin) von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Förderung für das Projekt „Verhaltensaktivierung für depressive Syndrome in der Rehabilitation“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 432.000 €). – Prof. Dr. Gerhard Bühringer (Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie) ist am 17. 11. 2017 der Diotima-Ehrenpreis 2017 für sein herausragendes Engagement für Menschen mit Suchterkrankungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) verliehen worden. Als Begründung gab die BPtK an: Professor Bühringer wurde nach langjähriger Arbeit am Institut für Therapieforschung in München 2005 auf die erste deutsche Professur für Suchtforschung an der Technischen Universität Dresden berufen, die er nach wie vor als Seniorprofessor leitet. Sein gesamtes Berufsleben lang hat er sich der empirisch und experimentell begründeten Suchtforschung und der Entwicklung und Verbreitung von Behandlungsmethoden für Suchterkrankungen gewidmet. Damit hat er die Psychotherapie von Suchterkrankungen wissenschaftlich begründet und weiterentwickelt, und zwar gleichermaßen für stoffgebundene wie auch Verhaltenssüchte. Er hat sich auf verschiedensten Ebenen für einen Wissenschaftstransfer und die Evaluation und Verbesserung der GePsychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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sundheitsversorgung eingesetzt. Besonders engagiert hat er sich außerdem für die Prävention von Suchterkrankungen, indem er Fragen nach Risikofaktoren für die Entstehung von Substanz- und Glücksspielstörungen nachgegangen ist, aber auch, indem er sich national wie international an der Weiterentwicklung von gesetzlichen Regulierungskonzepten für Substanzstörungen und Glückspiel beteiligt hat. Damit hat er die Suchtkrankenhilfe nicht nur in Deutschland maßgeblich stimuliert und geformt. – Prof. Dr. Tanja Endrass hat einen Ruf auf die W3-Professur für Klinische Psychologie an der Helmut-Schmidt-Universität – Universität der Bundeswehr Hamburg abgelehnt und das Bleibeangebot der TU Dresden angenommen. Düsseldorf: Dr. Adrian Hoffmann und Prof. Dr. Jochen Musch wurden von der DFG Mittel für das Projekt „Experimentelle Untersuchungen zur Validität zufallsverschlüsselter Befragungen“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; 190.000 €). Duisburg-Essen: Prof. Dr. Daniel Bodemer wurde von der DFG eine Sachbeihilfe zum Thema „Soziale Eingebundenheit und die Nutzung sozialer Ressourcen in der Studieneingangsphase“ bewilligt. Mitantragstellerinnen sind Dr. Julia Eberle, Prof. Dr. Nicole Krämer, Prof. Dr. Nikol Rummel und Prof. Dr. Katrin Sommer (Laufzeit 3 Jahre; Gesamtprojektsumme 318.127 €; Fördersumme Bodemer 186.225 €). – Prof. Dr. Matthias Brand und Prof. Dr. Detlev Leutner wurde von der DFG eine Sachbeihilfe zum Thema „Zentrale Datenerhebung: Generalisierung, Replikation und Längsschnitt“ bewilligt. Mitantragsteller/innen sind Prof. Dr. Elke Sumfleth und Prof. Dr. Maik Walpuski (Laufzeit 3 Jahre; Gesamtprojektsumme 623.331 €; Fördersumme Brand 139.084 €; Fördersumme Leutner 138.233 €). – Prof. Dr. Andreas Müller wurde vom BMBF im Rahmen des Verbundprojektes „SEEGEN – Seelische Gesundheit am Arbeitsplatz Krankenhaus“ (Gesamtkoordination: Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Ulm) eine Sachbeihilfe bewilligt (Laufzeit 4 Jahre; 258.000 €). Erlangen: Prof. Mark Stemmler, Ph.D. (zusammen mit Dr. Johann Endres vom Kriminologischen Dienst Erlangen) wurde von der DFG die Finanzierung für das Forschungsprojekt „Islamistische Radikalisierung im Justizvollzug – Radikalisierungspotentiale und -prozesse“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 206.000 €). – Prof. Mark Stemmler, Ph.D. (zusammen mit Prof. Dr. Braun-Scharm, Kinderund Jugendpsychiatrie des Klinikums Nürnberg) wurden vom Bundesgesundheitsministerium Mittel für das Projekt „Evaluierung der Online-Suizidpräventions-Beratung [U25]“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 159.500 €). Frankfurt a.M.: Dr. Garvin Brod hat einen Ruf auf die W1-Professur für Psychologie mit dem Schwerpunkt individuelle Förderung angenommen (DIPF-KooperationsPsychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

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professur) angenommen. – Dr. Yee Lee Shing hat einen Ruf auf die W3-Professur für Entwicklungspsychologie angenommen. – Prof. Dr. Holger Horz wurden im Rahmen des Programms „Starker Start ins Studium“, das Teil des Bund-Länder-Programms „Qualitätsoffensive Lehre“ ist, für das Projekt: „PODIUM – (Präsentieren, Organisation von Trainings, Diagnostizieren, Innovieren, Unterrichten und Moderieren)“, Personalmittel bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 100 % E13-Stelle). – Prof. Dr. Rolf van Dick und Prof. Dr. Holger Horz wurden im Rahmen des Programms „Starker Start ins Studium“, das Teil des BundLänder-Programms „Qualitätsoffensive Lehre“ ist, für das Projekt: „Groups for Health“, Personalmittel bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 50 %-E13-Stelle sowie 16.500 € Sachmittel). – PD Dr. Regina Steil, Dr. Jana Gutermann, Dr. Meike Müller-Engelmann, Prof. Ulrich Stangier wurden von der Aventis Foundation für ein Projekt zum Thema „Barrieren überwinden – Kompetenzen stärken“ (Personal- und Sachmittel bewilligt (Laufzeit 1 Jahr; 49.720 €). – Prof. Dr. Rolf van Dick wurden Mittel im Rahmen des Programms „Leibnitz-Kooperative Exzellenz“ für das Gemeinschaftsprojekt „Resilience factors in a diachronic and intercultural perspective“ unter Federführung von Dr. Alexandra Busch (RGZM Mainz) bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; insgesamt 960.000 €; Frankfurter Anteil ca. 120.000 €). – Dr. Carmen Köhler und Prof. Dr. Johannes Hartig wurden von der DFG für das Projekt: „Statistical and Practical Significance of Item Misfit in Educational Testing“, Personal- und Sachmittel bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 189.400 €). – Prof. Dr. Yee Lee Shing wurden von dem European Research Council für das Projekt: „Predictive Memory Systems Across the Human Lifespan“, Personal und Sachmittel bewilligt (Laufzeit 5 Jahre; 1.416.934 €). – Prof. Dr. Yee Lee Shing wurden von der Jacobs Foundation Mittel für das Projekt „Dissociating the Effects of Age and Schooling on Neurocognitive Development“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; 165.000 CHF). – Prof. Dr. Melissa Le-Hoa Vo wurden von der DFG Mittel für das Projekt „Effekte des szenischen Kontexts auf semantische Objektkategorisierungen“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 346.700 € Personal- und Sachmittel). – PD Dr. Anna-Katharina Praetorius hat sich im Fach Psychologie habilitiert und die venia legendi erhalten. Titel der Habilitationsschrift: Zentrale theoretische Annahmen der Forschung zu Lehrerprofessionalität und Unterrichtsqualität und ihre empirische Prüfung. Freiburg: PD Dr. Joseph Krummenacher vertritt im SoSe 2018 die Professur für Neuropsychologie (bislang Prof. Dr. Ulrike Halsband). – Prof. Dr. Harald Baumeister (Universität Ulm), Dr. David Ebert (Universität Erlangen-Nürnberg) und Prof. Dr. Dr. Jürgen Bengel (Abteilung Rehabilitationspsychologie und Psychotherapie) wurde von der DFG © 2018 Hogrefe Verlag


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das Projekt „Reduktion der Inzidenz von Depression für Patienten mit Rückenschmerz und subklinischer Depression mittels einer Internet- und Mobile-basierten Intervention – Follow-Up-Erhebung einer pragmatischen randomisierten, kontrollierten Studie“ (BA 3407/5 – 1) bewilligt (Laufzeit 15 Monate; 96.926 €). – Die Abteilung für Wirtschaftspsychologie (Prof. Dr. Anja Göritz) erhält weitere Mittel vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das mit der Universität Hamburg, Fachbereich Sozialökonomie, durchzuführende Kooperationsprojekt „Management ständiger Erreichbarkeit – Neue Wege zum gesunden Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationsmedien (MASTER)“ (Laufzeit 2014 bis 2019; 404.000 €; Dr. Nina Pauls, M.Sc. Psych. Eberhard Thörel). – Prof. Dr. Alexander Renkl (Abteilung Pädagogische Psychologie und Entwicklungspsychologie) wurde von der DFG das Projekt „Student Teachers’ Acquisition of Knowledge about Tutoring from Studying Video Examples: The Effects of Instructional Multimedia Design“ bewilligt. Die Antragsstellung erfolgt in Kooperation mit Prof. Dr. Tina Seidel (TU München) und Prof. Dr. Werner Rieß (PH Freiburg) (Laufzeit 3 Jahre; Projektteil der Uni Freiburg: 219.495 €). – Prof. Dr. Hans Spada wurde vom Bundespräsidenten, Dr. Frank Walter Steinmeier, für sein außerordentliches ehrenamtliches Engagement für die Wissenschaft das „Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“ verliehen. Die Überreichung erfolgte Ende November 2017 in Berlin durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka. Sie betonte insbesondere die Leistungen von Prof. Dr. Hans Spada als langjähriger Leiter des Evaluierungsverfahrens der Leibniz-Gemeinschaft und beim Aufbau neuer Strukturen an der Humboldt-Universität zu Berlin nach der Vereinigung. Im Kontext der Universität Freiburg erwähnte sie u. a. seine Tätigkeit im Verband der Freunde der Universität, als Vertrauensdozent der Deutschen Forschungsgemeinschaft und als Stellvertretender Vorsitzender des Universitätsrates. – Dr. Bastian Schiller und Prof. Dr. Markus Heinrichs (Abteilung für Biologische und Differentielle Psychologie) wurde von der DFG das Projekt „Effects of oxytocin on socio-cognitive processes: new insights from spatio-temporal EEG analyses“ bewilligt (Laufzeit 2,5 Jahre; 182.615 €). – Prof. Dr. Yin Wu (Center for Brain Function and Psychological Science, Shenzhen University, China, und Behavioral and Clinical Neuroscience Institute, Department of Psychology, University of Cambridge, UK) wurde von der Alexander von HumboldtStiftung ein Forschungsstipendium für einen zweijährigen Aufenthalt in der Abteilung für Biologische und Differentielle Psychologie (Prof. Dr. Markus Heinrichs) bewilligt (Laufzeit 2 Jahre). – Dr. André Aßfalg (Abteilung Sozialpsychologie und Methodenlehre, Prof. Dr. Chris© 2018 Hogrefe Verlag

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toph Klauer) wurde von der DFG das Projekt „Das Variable-Response-Modell: Theorie, Implementation und Anwendung“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 244.273 €). – Dr. Alexander Eitel und Prof. Dr. Alexander Renkl (Abteilung Pädagogische Psychologie und Entwicklungspsychologie) wurde von der DFG das Projekt „Grenzbedingungen für die Wirkungen verführerischer Details in Lehr-Lernsituationen: Eine integrative Analyse kognitiver und volitionaler Prozesse“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 211.434 €). Gießen: Die DFG hat eine Verlängerung des Sonderforschungsbereichs/ Transregio 135 „Kardinale Mechanismen der Wahrnehmung“ (Sprecher: Prof. Dr. Karl Gegenfurtner) bewilligt (Verlängerung 4 Jahre; Justus-LiebigUniversität Gießen und Philipps-Universität Marburg: insgesamt 8,8 Mio. €) An diesem interdisziplinären SFB / TRR 135 sind 13 Forscher_innen der Universität Gießen (Dr. Jutta Billino, Dr. Doris Brain, PD Dr. Knut Drewing, Prof. Dr. Katja Fiehler, Prof. Dr. Roland Fleming, Prof. Dr. Karl Gegenfurtner, Prof. Dr. Mathias Hegele, PD Dr. Bianca Jovanovic, Dr. Lisa Maurer, Prof. Dr. Hermann Müller, Prof. Dr. Gudrun Schwarzer, Dr. Matteo Valsecchi, Prof. Dr. Bianca Wittmann), 9 Forscher_innen der Universität Marburg (Prof. Dr. Frank Bremmer, Prof. Dr. Dominik Endres, Dr. Clemens Helf, Prof. Dr. Christina Kauschke, Prof. Dr. Tilo Kircher, Prof. Dr. Harald Lachnit, Prof. Dr. Anna Schubö, Prof. Dr. Alexander Schütz, Prof. Dr. Benjamin Straube) sowie Forscher_innen der Universitäten Frankfurt (Prof. Dr. Melissa Vo) und Chemnitz (Prof. Dr. Wolfgang Einhäuser-Treyer) beteiligt. Weitere Informationen zum SFB 135 sind zu finden unter: http://www.all psych.uni-giessen.de/sfb/ – Die DFG hat eine Verlängerung des Internationalen Graduiertenkolleg IRTG 1901 „The Brain in Action“ bewilligt (Verlängerung 4,5 Jahre; Gesamtvolumen 4,5 Mio. €) Das IRTG 1901 wird geleitet von Prof. Dr. Frank Bremmer (Neurophysik, PhilippsUniversität Marburg) und Prof. Dr. Katja Fiehler (Psychologie, Justus-Liebig Universität Gießen) und ist ein Ausbildungs- und Forschungsverbund, der Wissenschaftler_innen von insgesamt fünf Hochschulen zusammenbringt: die Universitäten Marburg und Gießen auf deutscher Seite und die drei Universitäten York (Toronto), Western (London, Ontario) und Queen’s (Kingston, Ontario) auf kanadischer Seite (Sprecherin: Prof. Dr. Denise Henriques). Insgesamt 25 Doktorand_innen promovieren auf deutscher Seite, 12 davon aus dem IRTG finanziert, und werden von 12 Professor_innen (Prof. Dr. Frank Bremmer, Prof. Dr. Dominik Endres, Prof. Dr. Katja Fiehler, Prof. Dr. Roland Fleming, Prof. Dr. Karl Gegenfurtner, Prof. Dr. Tilo Kircher, Prof. Dr. Jörn Munzert, Prof. Dr. Wolfgang Oertel, Prof. Dr. Anna Schubö, Prof. Dr. Alexander Schütz, Prof. Dr. Gudrun Schwarzer, Prof. Dr. Benjamin Straube) betreut. Weitere Informationen Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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zum IRTG 1901 sind zu finden unter: www.IRTG-Brain Act.de – Prof. Dr. Katja Fiehler hat einen Ruf auf die W2Professur für Allgemeine Psychologie an der Universität Hamburg erhalten. – Prof. Dr. Michael Mutz (Sozialwissenschaften des Sports) hat einen Ruf an die Sporthochschule Köln abgelehnt. – Prof. Dr. Mathias Hegele (Professor für Sportpsychologie und Motorisches Lernen) hat einen Ruf an die Universität Hamburg erhalten und zwischenzeitlich einen weiteren Ruf auf die Professur für Experimentelle Sensomotorik an der Justus-Liebig-Universität angenommen. —Dr. Matteo Lisi (University College London) wurde von der Alexander von HumboldtStiftung mit dem Fellowship für Postdoktoranden ausgezeichnet. Er wird damit demnächst für 2 Jahre in der Abteilung Allgemeine Psychologie (Gegenfurtner) forschen. —Prof. Dr. Jan Hense (Professur für Hochschuldidaktik und Evaluation) wurde für zwei Jahre zum ersten Vorsitzenden der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval e.V.) gewählt. – PD Dr. Andrea Hermann und Prof. Dr. Rudolf Stark wurde von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Intrusives Wiedererleben bei der sozialen Angststörung: Welche Rolle spielt der Kontext?“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 266.203 €). – PD Dr. Andrea Hermann wurde von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Die Relevanz kontextabhängiger Extinktionsprozesse für die Entstehung experimentell induzierter Intrusionen“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; 72.302 €). Göttingen: Prof. Dr. Michael Waldmann wurde vom European Research Council (ERC) zum Mitglied im ERC Consolidator Grant Panel SH4 „The human mind and its complexity“ berufen. – Prof. Dr. Stefan Schulz-Hardt hat einen Ruf auf eine W3-Professur für Sozialpsychologie und Arbeits- & Organisationspsychologie an der Universität Bremen erhalten. Die Professur wird im Zuge der Neuaufstellung der Psychologie in Bremen neu eingerichtet. Graz: Prof. Dr. Aljoscha Neubauer wurde zum Associate Editor des Journals „Personality and Individual Differences“ berufen. – Den Proff. Ilona Papousek, Andreas Fink und Elisabeth Weiss (Biologische Psychologie) wurde vom FWF das Projekt „Creative ways to well-being“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 391.621 €; Kooperationspartner: Prof. Manuela Paechter, Pädagogische Psychologie, Prof. Dr. Hannelore Weber, Universität Greifswald). Hamburg: Prof. Dr. Steffen Moritz wurde in das Editorial Board der APA Zeitschrift „Psychiatric Rehabilitation Journal (APA)“ aufgenommen. Heidelberg: Prof. Dr. Beate Ditzen gemeinsam mit Prof. Dr. Sabine Herpertz, Dr. Ulrike Dinger-Ehrenthal und PD Dr. Stephanie Bauer wurden Mittel aus dem Zukunftskonzept der Exzellenzinitiative II, Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen internationaler Forschungskooperationen 2017 – Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

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2019 der Universität Heidelberg für das internationale Kooperationsprojekt „Social Interaction as Core-concept in Mental Health Research and Therapy“ gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen der Pontificia Universidad Católica de Chile und der Universidad de Chile bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; 26.600 €). Jena: Prof. Dr. Andreas Beelmann und dem Zentrum für Rechtsextremismusforschung, Demokratiebildung und gesellschaftliche Integration (komrex) wurde von der Thüringer Staatskanzlei sowie der Bundesagentur für Arbeit (Regionalbüro Sachsen-Anhalt / Thüringen) ein Forschungsprojekt zur Politischen Kultur in Thüringen – Befragung zur Integration von Geflüchteten (Thüringen Monitor Integration) bewilligt (Laufzeit 1 Jahr; Fördersumme ca. 110.000 €). Ferner wurden ihm im Rahmen eines Wissenschafts-Praxis-Dialogs mit dem Landespräventionsrat Niedersachsen Projektmittel zur Entwicklung einer nachhaltigen Präventionsstrategie gegen Rechtsextremismus und Radikalisierung übertragen (Laufzeit 2 Jahre, Fördersumme ca. 180.000 €). Schließlich fördert das Bundesinnenministeriums ein gemeinsames Forschungsprojekt mit dem Institut für Konflikt und Gewaltforschung der Universität Bielefeld (Prof. Andreas Zick) zu Radikalisierungsverläufen im Kontext der Anti-Asyl Debatten (Laufzeit 2 Jahre, Fördersumme ca. 500.000 € für das Teilprojekt in Jena). – Dr. Henriette Greischel erhielt den diesjährigen Promotionspreis der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften für ihre Dissertation „Pathways of Adolescent Sojourners: Personality and Relationship Development in a Cross-Cultural Context“ (Betreuer Prof. Franz J. Neyer und Prof. Peter Noack). – Prof. Franz J. Neyer (Lehrstuhl für Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik) erhielt von der DFG für seine Beteiligung an der Fortsetzung des Deutschen Beziehungs- und Familienpanels pairfam eine Sachbeihilfe bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; 1.624.827 €; Dr. Christine Finn). Pairfam ist eine multidisziplinäre Längsschnittstudie zur Erforschung der partnerschaftlichen und familialen Lebensformen in Deutschland und wird als Langfristvorhaben von der DFG seit 2008 gefördert. Pairfam wird in Kooperation von Prof. Josef Brüderl (LMU München), Prof. Sonja Dobnic (Universität Bremen), Prof. Karsten Hank (Universität Köln), Prof. Franz J. Neyer (FSU Jena) und Prof. Sabine Walper (LMU München und Deutsches Jugendinstitut) geleitet. – Dr. Marcus Mund (Lehrstuhl für Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik) wurde zum Associate Editor des European Journal of Psychological Assessment ernannt. – Prof. Dr. Stefan R. Schweinberger wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Sachbeihilfe für das Teilprojekt Response Latencies and Multisensory Feedback im Rahmen der BMBF-Forschergruppe 3D-LivingLab for Alli© 2018 Hogrefe Verlag


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ance 3Dsensation bewilligt (Förderumfang ca. 1.894.546 € für die gesamte Forschergruppe, davon ca. 89.638 € für das Teilprojekt an der FSU Jena (Laufzeit 2 Jahre; 1 Stelle 50 % E13 und Sachmittel). Koordinator ist Dipl.-Ing. Michael Hoffmann (Fraunhofer Institut für Werkzeugmaschinen und Umformtechnik Chemnitz). – Weiter hat das BMBF Prof. Dr. Stefan R. Schweinberger eine Sachbeihilfe für das Teilprojekt Psychologische Angstmessung in der Mensch-Roboter Interaktion unter Berücksichtigung individueller Unterschiede im Rahmen der BMBF-Forschergruppe 3D-ImiR: Von der Angst zum Vertrauen: 3D-Interaktion zwischen Mensch und industriellen Robotern bewilligt (Förderumfang ca. 2.887.302 € für die gesamte Forschergruppe, davon ca. 125.268 € für das Teilprojekt an der FSU Jena (Laufzeit 2 Jahre; 1 Stelle 50 % E13, weitere Personal- und Sachmittel). Koordinator ist Dr. Mohamed Bdiwi (Fraunhofer IWU, Chemnitz). – PD Dr. Karina Weichold wurde zur Außerplanmäßigen Professorin für Psychologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ernannt. Zeitgleich wurde ihr von der Techniker Krankenkasse ein neues Forschungsprojekt zur „Bundesweiten Verbreitung des suchtpräventiven Lebenskompetenzenprogramms IPSY“ bewilligt (Laufzeit 4 Jahre; Gesamtfördersumme 750.000 €). – Prof. Dr. Gabriele Wilz (Friedrich-Schiller-Universität Jena, Psychologisches Institut, Klinisch-Psychologische Intervention) und Dr. Klaus Pfeiffer (Robert-Bosch-Krankenhaus, Stuttgart) wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Förderinitiative „Gesund – ein Leben lang, Studien der Versorgungs- und Pflegeforschung für ältere und hochbetagte Menschen“ das Projekt „Relieving Distressed Caregivers: A Pragmatic Trial“ bewilligt (FZ 01GL1702 A; Laufzeit 4 Jahre; Gesamtfördervolumen: 2.444.292 €; FSU Fördersumme: 1.161.200 €). – Prof. Dr. Gabriele Wilz (Friedrich-Schiller-Universität Jena, Psychologisches Institut, Klinisch-Psychologische Intervention) wurde vom GKV Spitzenverband im Rahmen des Modellprojekts zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung das Projekt „Individualisierte Musik für Menschen mit Demenz“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Gesamtfördersumme: 342.514,33 €). Kaiserslautern: Prof. Dr. Thomas Lachmann und Dipl.Psych. Jan Spilski (Center for Cognitive Science, TU Kaiserslautern) wurde das BMBF Projekt „InKraFT – Inklusion in der beruflichen Bildung am konkreten Fall der KFZ-Mechatronik mittels Virtual Reality Technologie“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Volumen 2,01 Mio. €; Anteil des Center for Cognitive Science der TU Kaiserslautern: 275.000 €). Das Projekt wird aus einem Konsortium von Forschern der TU Kaiserslautern (CCS), der Universität Siegen, AWSi (Saarbrücken), dem Anwendungspartner Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis e.V., Iserlohn (bbz, Verbundkoordinator) und © 2018 Hogrefe Verlag

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dem Technologiepartner IMC AG (Saarbrücken) durchgeführt. Kassel: Prof. Dr. Heidi Möller wurde vom LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht, Westfalen-Lippe und der Deutschen Fußball Liga e.V. (DFL) das Projekt „Evaluation des Modelprojektes ‚Fanszene im Wandel‘“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; 73.149 €; eine Promotionsstelle). —Dr. Simon Schindler (Mitantragsteller: Prof. Marc-André Reinhard) wurde von der DFG das Projekt „Auswirkungen von existentieller Bedrohung auf den Prozess der Lügendetektion“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 254.600 €). – Für das LOEWE-Projekt „Wünschenswerte Erschwernisse beim Lernen: Kognitive Mechanismen, Entwicklungsvoraussetzungen und effektive Implementierung im Unterricht“ (Sprecherin: Prof. Dr. Mirjam Ebersbach; Website: http://www.uni-kassel.de/ projekte/forschungsprojekt-lernen/startseite.html) wurde vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst eine Auslauffinanzierung von einem Jahr bewilligt (Laufzeit: 1. 1. 2015 – 31. 12. 2017, Verlängerung: 1. 1. 2018 – 31. 12. 2018; Umfang: 692.334 €, acht Promotionsstellen). Klagenfurt: Univ.-Prof. Dr. Sylke Andreas hat einen Ruf auf die Professur für Klinische Psychologie und Psychotherapie angenommen. – Univ.-Prof. Dr. Heather Foran hat einen Ruf auf die Professur für Gesundheitspsychologie angenommen. – Univ.-Prof. Dr. Heather Foran wurde von der Europäischen Kommission ein Horizon 2020 Projekt, „RISE – Prevention of child mental health problems in Southeastern Europe – Adapt, Optimize, Test, and Extend Parenting for Lifelong Health“ bewilligt (Laufzeit 4 Jahre, Beginn 2018; 9 Partner, Gesamtfördersumme 3 Mio. €; Anteil Klagenfurt 502.095 €). Klagenfurt übernimmt die Leitung für Diagnostik, Datenanalyse und Datenmanagement. – Univ.-Prof. Dr. Foran wurde erneut in das Editorial Board des Journals „Family Process“ aufgenommen. Köln: Prof. Dr. Wilhelm Hofmann wurde zum „APS Fellow“ der Association for Psychological Science APS (2017) ernannt. – Die DFG gewährt der Universität zu Köln eine Sachbeihilfe zur Fortsetzung der Forschergruppe „Relativity in Social Cognition: Antecedents and Consequences of Comparative Thinking“ (FOR 2150), Sprecher: Prof. Dr. Christian Unkelbach. Ziel der Forschergruppe ist es, anhand von Antezedenzien und Konsequenzen vergleichenden Denkens zu untersuchen, inwieweit psychologische Relativität ein übergeordnetes Prinzip zur Erklärung der komplexen Dynamik menschlichen Sozialverhaltens darstellt. Die Forschergruppe besteht aus folgenden 5 Teilprojekten: Taking a Measure of Comparative Thinking: Revisiting Assimilation and Contrast (Prof. Dr. Roland Imhoff, Johannes Gutenberg Universität Mainz; Dr. Ron Dotsch, Utrecht University) (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 200.680 €); The Interaction of the Evaluative Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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Ecology and Comparative Processing (Prof. Dr. Christian Unkelbach, Universität zu Köln; Dr. Anne Gast, Universität zu Köln) (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 199.780 €); Verticality and social upward / downward comparisons (JProf. Dr. Sascha Topolinksi, Universität zu Köln; Dr. Jan Crusius, Universität zu Köln) (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 183.362 €); Pushing, Coasting, Disengaging: How Social Comparison Impacts Self‐Regulation (Prof. Dr. Wilhelm Hofmann, Universität zu Köln; Prof. Dr. Axel Ockenfels, Universität zu Köln) (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 222.536 €); When they go low, we go high? People’s Reactions to Political Corruption depend on Relativity Processes (Dr. Joris Lammers, Universität zu Köln; Prof. Dr. Adam Galinsky, Columbia University / Universität zu Köln) (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 206.680 €). Zusätzlich sind Prof. Ayelet Fischbach, Ph.D. (University of Chicago), Prof. Nira Liberman, Ph.D. (Tel Aviv University), Prof. Dr. Thomas Bugnyar, Universität Wien und Prof. Dr. Thomas Mussweiler (London Business School) als Mercator-Fellows in die Forschergruppe eingebunden. Luxembourg: Dr. Tanja Gabriele Baudson hat die mit 10.000 € dotierte Auszeichnung als „Hochschullehrerin des Jahres“ des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) erhalten. Mit dem Preis wird jährlich ein_e Hochschullehrer_in geehrt, der_die durch außergewöhnliches Engagement in herausragender Weise das Ansehen des Berufsstandes in der Öffentlichkeit gefördert hat. Mainz: Prof. Dr. Roland Imhoff wurde von der DFG im Rahmen der Verlängerung der Forschergruppe „Relativity in Social Cognition“ das Teilprojekt „Die Messung vergleichenden Denkens mittels der Modellierung individueller Kurven assimilativer und kontrastiver Urteilprozesse“ (TP1) bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 71.680 € Sachund Hilfkraftmittel, TV-L-13 65 %, Paul Barker, MSc.). – Prof. Dr. Roland Imhoff wurde Mittel als Kooperationspartner im Leibniz-Programm Kooperative Exzellenz „Resilience Factors in a diachronic and intercultural perspective“ (Leitung Römisch-Germanisches Zentralmuseum) bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; eine halbe Postdoc-Stelle TVL-13, 50 %). – PD Dr. Martin Rettenberger (Psychologisches Institut und Kriminologische Zentralstelle – KrimZ, Wiesbaden) wurde durch den von der Europäischen Union geförderten Inneren Sicherheitsfonds – Teilbereich Sicherheit eine Förderung für das Projekt „Islamistische Radikalisierung erkennen und vermeiden – Programmangebote für den Justizvollzug (IRev)“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme: 297.000 €; 1 x 13 TVöD-Bund; Anika Hoffmann, Dipl.-Soz., Dipl.-Jur. & Christian Illgner, Mag. Iur.). – PD Dr. Martin Rettenberger (Psychologisches Institut und Kriminologische Zentralstelle – KrimZ, Wiesbaden) wurde von der Diözese Regensburg die Durchführung einer sozialwissenschaftlichen Studie über Misshandlung und Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

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Missbrauch bei den Regensburger Domspatzen bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; Fördersumme: 157.000 €; 1 x 13 TVöDBund; Dr. phil. Matthias Rau, Dipl.-Soz.). – PD Dr. Martin Rettenberger (Psychologisches Institut und Kriminologische Zentralstelle – KrimZ, Wiesbaden) wurde durch das Nationale Zentrum für Kriminalprävention (NZK) die Förderung des Projekts „Die bundesweite Behandlung und Betreuung von Sexualstraftätern im Rahmen extramuraler Nachsorgeeinrichtungen“ bewilligt (Laufzeit 1 Jahr; Fördersumme: 46.500 €; 0,5 x 13 TVöD-Bund; Priscilla Gregório Hertz, M.Sc.-Psych.). – PD Dr. Martin Rettenberger (Psychologisches Institut und Kriminologische Zentralstelle – KrimZ, Wiesbaden) wurde durch den Förderkreis für Kriminologie und Strafrechtspflege die Förderung des Projekts „Praxis der Überweisung in den psychiatrischen Maßregelvollzug (§ 67a II StGB)“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; Fördersumme: 89.500 €; 0,5 x 13 TVöD-Bund; Katrin Schäfer, M.A.). – Jun.-Prof. Dr. Cornelia Wrzus hat Rufe auf die W3-Professur für Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik an der Universität Bremen sowie auf die W3-Professur für Psychologische Alternsforschung an der Ruprecht-KarlsUniversität Heidelberg erhalten. Mannheim: Jun.-Prof. Dr. Beatrice G. Kuhlmann wurde von der DFG Fördermittel zur Einrichtung einer Emmy Noether Nachwuchsgruppe zum Thema „Quellenvergessen bei jüngeren und älteren Erwachsenen“ bewilligt (Laufzeit 5 Jahre; Fördersumme: 719,227 € zzgl. Programmpauschale). – Dr. Eunike Wetzel hat zum 01. 01. 2018 die neu eingerichtete Juniorprofessur für Psychologische Diagnostik mit Schwerpunkt Testtheorie angetreten. – Prof. Dr. Beatrice Rammstedt erhielt den Zuschlag des BMBF auf die Ausschreibung „Nationales Projektmanagement (NPM) für die Durchführung des zweiten Zyklus der internationalen Vergleichsstudie PIAAC (Programme for the International Assessment of Adult Competencies). (Laufzeit 6 Jahre; 9.330.561 €, Dipl. Psych. Anouk Zabal & Dipl. Betr.-Wirt. Silke Martin). – Prof. Dr. Beatrice Rammstedt wurde bis 2021 als stellvertretende Vorsitzende des Gremiums „Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)“ bestätigt. – Prof. Dr. Beatrice Rammstedt wurde zur Herausgeberin (Editor in Chief) von „Measurement Instruments for the Social Sciences“ bestellt. – Prof. Dr. Beatrice Rammstedt, „Beyond literacy – the incremental value of non-cognitive skills in PIAAC“ (Keynote), 4th PIAAC International Conference, 23. 11. 2017, Singapur. – PD Dr. Frauke Nees wurde durch die DFG ein Heisenberg-Stipendium bewilligt. – Prof. Dr. Dr. h.c. Herta Flor und PD Dr. Frauke Nees wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Sachbeihilfe für das Projekt „Translation of neurobehavioral risk © 2018 Hogrefe Verlag


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profiles into the development of screening and prevention tools in a mechanism-based approach“ im Rahmen der Förderinitiative „Gesund – ein Leben lang“ bewilligt (Laufzeit 5 Jahre; Fördersumme: 339.013 €). – Prof. Dr. Dr. Tobias Banaschewski und PD Dr. Frauke Nees wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Sachbeihilfe für das Projekt „Identification of early biopsycho-social risks and resilience factors and etiological pathways to adolescent addictive behavior“ im Rahmen der Förderinitiative „Gesund – ein Leben lang“ bewilligt (Laufzeit 5 Jahre; Fördersumme: 301.432 €). – Dr. Susanne Becker hat den Grünenthal Research Grant EGG der European Pain Federation erhalten. – Prof. Dr. Dr. h.c. Herta Flor wurde zum Mitglied des Universitätsrats der Universität Mannheim berufen. Marburg: Prof. Alexander Schütz, Prof. Anna Schubö, Prof. Harald Lachnit und Prof. Dominik Endres wurde von der DFG eine Verlängerung für den SFB / Transregio „Kardinale Mechanismen der Wahrnehmung: Prädiktion, Bewertung, Kategorisierung“ bewilligt (Verlängerung 4 Jahre; 1.735.000 €). – Prof. Harald Lachnit wurden von der DFG Mittel für ein Projekt zum Thema „Extinktionslernen“ im Rahmen eines SFB bewilligt (Laufzeit 4 Jahre; 332.000 €). – Prof. Alexander Schütz wurden von der DFG Mittel zur Ausrichtung der wissenschaftlichen Veranstaltung „Tagung experimentell arbeitender Psychologen“ in Höhe von 3.500 € bewilligt. – Dr. Anna Thorwart wurden von der DFG Mittel zum Thema „Der Einfluss des Outcomes auf prädiktives Lernen“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 166.690 €, zuzüglich 36.700 € Programmpauschale). – Dr. Markus Wöhr wurden von der DFG Mittel zur Fortführung der Forschergruppe „Neurobiologie affektiver Störungen: Eine translationale Perspektive auf Hirnstruktur und -funktion“ für das Teilprojekt WP2 „Gen x UmweltInteraktionseffekte auf Gehirn und Verhalten im genetischen Cacna1c Rattenmodell: Calcium-abhängige Signalübertragung, mikroRNAs und Immunaktivierung“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 379.090 €, zuzüglich 83.400 € Programmpauschale). – Prof. Rainer K. W. Schwarting wurden von der DFG Mittel zur Fortführung der Forschergruppe „Neurobiologie affektiver Störungen: Eine translationale Perspektive auf Hirnstruktur und -funktion“ für das Teilprojekt WP2 „Gen x UmweltInteraktionseffekte auf Gehirn und Verhalten im genetischen Cacna1c Rattenmodell: Calcium-abhängige Signalübertragung, mikroRNAs und Immunaktivierung“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 69.000 €, zuzüglich 15.200 € Programmpauschale). – Prof. Detlef H. Rost werden vom Hessischen Kultusministerium zur Weiterführung der „Begabungsdiagnostischen Beratungsstelle BRAIN“ Drittmittel bewilligt (Laufzeit bis 31. 12. 2023; 958.940 €). – Prof. Hanna Christiansen vom Fachbereich Psychologie und © 2018 Hogrefe Verlag

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Prof. Klaus Lomnitzer vom Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften entwickeln gemeinsam mit Studierenden psychologische Kinderbücher. Diese Bücher können in der Arbeit mit Kindern, Eltern und Therapeuten eingesetzt werden und sind eine Methode des fachbereichsübergreifenden Lernens, welche mit dem Innovationspreis 2017 ausgezeichnet wurde. Dieser war mit 4.000 € dotiert. Münster: Dr. Elisabeth Mayweg-Paus hat sich im Fach Psychologie habilitiert und die venia legendi für Psychologie erhalten. Titel der Habilitationsschrift: Understanding and Fostering Computer-Mediated Dialogic Argumentation on Socio-Scientific Issues. – Prof. Dr. Regina Jucks wurde von der Hochschulwahlversammlung zur Prorektorin Studium und Lehre gewählt (März 2018 – September 2022). – Prof. Dr. Fred Rist wurde für ein weiteres Jahr bis zum 31. 12. 2018 als Seniorprofessor für Prokrastination beauftragt. – Prof. Dr. Jens Bölte ist seit dem 01. 01. 2018 Section Editor im Bereich Cognitive Psychology der Open Access Zeitschrift Open Psychology des Verlags De Gruyter. – Prof. Dr. Elmar Souvignier wurde vom BMBF eine Sachbeihilfe für das Forschungsprojekt „Diagnosebasierte differenzierte Leseförderung in der Grundschule (TP14)“ bewilligt (Laufzeit 5 Jahre; 435.704,40 €). – Prof. Dr. Niko Busch wurde von der DFG eine Sachbeihilfe für das Forschungsprojekt „Rhythmische Aufmerksamkeitsprozesse für Exploration und Selektion“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 222.168 €). – Prof. Dr. Regina Jucks wurde gemeinsam mit PD Dr. Elisabeth Mayweg-Paus eine Sachmittelbeihilfe im EU-Horizon 2020 Projekt DIALLS „Dialogue and Argumentation for cultural Literacy Learning in Schools“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Münsteraner Teilprojekt ab Mai 2018: 470.287 €). – Unter der Schirmherrschaft des Landes NRW wurde ein Kooperationsvertrag zwischen dem Institut der Feuerwehr NRW (IdF NRW) und der Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) geschlossen. Das IdF NRW ist die größte deutsche Feuerwehrfortbildungseinrichtung. Kooperationspartner an der WWU ist die Organisations- und Wirtschaftspsychologie unter der Leitung von Prof. Dr. Guido Hertel mit PD Dr. Meinald Thielsch als Projektverantwortlichem. Paderborn: Prof. Dr. Matthias Weigelt wurde von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Der Täuschungseffekt im Basketball unter quasirealistischen Bedingungen“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; Forschungsmittel 154.000 €). Regensburg: Prof. Dr. Brigitte Kudielka (Universität Regensburg) erhält zusammen mit PD Dr. Monika Sommer (Bezirksklinikum Regensburg) und Prof. (apl.) Dr. Stefan Wüst (Universität Regensburg) eine Sachbeihilfe der DFG für das Projekt „Akuter psychosozialer Stress und moralisches Entscheidungsverhalten in Alltagssituationen: Verhaltenseffekte, psychoneuroendokrinologische Reaktionen und Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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neuronale Aktivität“ (Laufzeit 2,5 Jahre; 225.561 €). „Journal of Managerial Psychology“. Salzburg: Em. Prof. Dr. Josef Perner wurden vom FWF Mittel für zwei Projekte „Development of understanding goals as objective reasons“ und „Accounting for subjective reasons with the help of mental files“ (FWF 3518G24) als Teil des DACH collaborative project (Prof. Dr. Tobias Schlicht, Dr, Albert Newen, Bochum; Prof. Dr. Hanjo Glock, Zürich; O. Univ.-Prof. Dr. Josef Perner, Salzburg) „The structure and development of understanding actions and reasons“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 387.615 €). – Prof. Dr. Tuulia Ortner wurden vom Verbund Cluster Mitte Personalmittel für die Entwicklung eines neuen Aufnahmeverfahrens zum Lehramtsstudium in Salzburg und Oberösterreich bewilligt (Laufzeit 4 Jahre; zwei Doktorandenstellen MA Julia Leiner, MA Eduard Mergel, 20 Stunden Hilfskraft). – Ebenso wurde ihr von der FFG eine Sachbeihilfe für das Projekt in Kooperation mit der AMST Systemtechnik „Entwicklung und Validierung eines innovativen, modularen und objektiven Piloten Selektion Systems“ bewilligt (Laufzeit 1, 5 Jahre; ca. 78.000 €). St. Gallen / Schweiz: Dr. Ulrich Leicht-Deobald wurde sein International Postdoc Fellowship verlängert (Fördersumme 77.635 CHF) und er wurde in das Board der Zeitschrift „Journal of Managerial Psychology“ berufen. Siegen: Das Rektorat der Universität Siegen hat am 13. 09. 2017 die Einrichtung eines Bachelor- und Masterstudiengangs Psychologie beschlossen. Der Bachelorstudiengang wird zum WiSe 2018/19 beginnen. – Prof. Dr. Tim Klucken wurden von der DFG Forschungsmittel (Personal- und Sachmittel) für das Projekt „Differentielle Effekte eines unmittelbaren vs. verzögerten Extinktionstrainings und der zeitlichen Variation zwischen Extinktionstraining und Test auf das Wiederauftreten konditionierter Furchtreaktionen“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; 177.950 €). – Julia Hofmann wurde für ihre Masterarbeit zum Thema „Von der Hand in den Verstand: Gibt es einen Unterschied in der Gedächtnisleistung zwischen hand- und tastaturschriftlichen Diktaten?“ (Betreuer: Prof. Dr. Kurt Sokolowski) mit dem Waxmann-Preis der Bildungsforschung 2017 ausgezeichnet. – Im Juli 2017 hat das „Netzwerk Digitale Schulen Siegen-Wittgenstein“ (Prof. Dr. Angela Schorr, Dr. Steffen Jaschke sowie Rektorinnen und Rektoren der Schulen in Siegen-Wittgenstein) mit zwei Arbeitsgruppen (AG 1: Ausbildung von Informatiklehrern/ innen, AG 2: Schulisches Medienkonzept & Netzwerkadministration) seine Arbeit aufgenommen. Trier: Prof. Dr. Franzis Preckel (Abt. Hochbegabtenforschung und –förderung) hat in Kooperation mit Prof. Dr. Miriam Vock (Universität Potsdam) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Fördermittel für Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

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das Projekt LUPE „Leistungspotentiale suchen und finden: Ein Projekt zur materialgestützten Förderung diagnostischer Fähigkeiten von Grundschullehrkräften“ bewilligt (Laufzeit 5 Jahre; 1.173.642 Mio. €). Das Projekt ist ein Teilprojekt des Forschungsprojekts „Leistung macht Schule“, für welches ein deutschlandweiter Verbund von Hochschulen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Zuschlag im Rahmen der BundLänder-Initiative „Förderung leistungsstarker und potentiell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ erhalten hat. Die Laufzeit dieses Forschungsprojekts mit bundesweit 300 beteiligten Schulen beträgt fünf Jahre (Start 01/2018; Gesamtfördervolumen mehr als 18 Mio. € für deutschlandweit insgesamt 24 Teilprojekte). – Prof. Dr. Thomas Ellwart (Abt. Wirtschaftspsychologie) wurde mit dem 2. Platz beim bundesweiten Wettbewerb „Professor des Jahres“ der UNICUM Stiftung in der Kategorie Medizin / Naturwissenschaften ausgezeichnet. Tübingen: Hector-Institut für Empirische Bildungsforschung: Prof. Dr. Jessika Golle, Dr. Evelin Herbein, Dr. Julia Schiefer, Dr. Franziska Rebholz, Prof. Dr. Korbinian Möller und Prof. Dr. Ulrich Trautwein wurden vom BMBF Drittmittel für das Teilprojekt „Enrichment im MINTRegelunterricht für (potentiell) leistungsstarke Grundschulkinder“ im bundesweiten Forschungsverbund „Leistung macht Schule (LemaS)“ bewilligt (Laufzeit 5 Jahre; 523.440,05 €). – LEAD Graduate School & Research Network: Prof. Dr. Christoph Randler und Prof. Dr. Claudia Bohrmann-Linde wurden im Rahmen des vom BMBF geförderten Projekts ESIT („Erfolgreich Studieren in Tübingen“) Mittel für das Teilprojekt „Innovativ(es) Lehren und Lernen – MINTerdisziplinäre Wege in der Lehramtsausbildung“ bewilligt (Laufzeit 1 Jahr; 60.000 €; 1 TV-L E13). – Prof. Dr. Ulrike Cress und Dr. Peter Holtz sowie Prof. Dr. Peter Gerjets und Dr. Yvonne Kammerer (Leibniz-Institut für Wissensmedien) wurden vom Leibniz-Kooperative Exzellenz (SAW) Mittel für das Projekt „SALIENT: Search as Learning –Investigating, Enhancing, and Predicting Learning during Multimodal (Web) Search“ in Kooperation mit Prof. Dr. Ralph Ewerth (Projektkoordinator) und Prof. Dr. Sören Auer, Technische Informationsbibliothek TIB Hannover & Dr. Stefan Dietze & Prof. Dr. Wolfgang Nejdl, L3S, Hannover bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 951.591,94 €). – Prof. Dr. Peter Gerjets (LeibnizInstitut für Wissensmedien) wurden zusammen mit Dr. Axel Drecoll (Abteilung Dokumentation Obersalzberg, Institut für Zeitgeschichte, München) vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Freistaat Bayern Mittel für das Projekt „Analyse und Rezeption multimedialer Elemente in NS-Ausstellungen“ für einen interaktiven Museumstisch bewilligt (Laufzeit 19 Monate; Gesamtumfang 112.000 €). – Dr. Lauri Ok© 2018 Hogrefe Verlag


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sama aus Finnland (Academy Research Fellow/Adjunct professor, national Defence University, P.O. Box 5 (Rantatie 66, Tuusula) startete am 05. 02. 2018 am Leibniz-Institut für Wissensmedien seinen Gastaufenthalt am Institut. Bis zum 04. 05. 2018 widmet er sich dort der Forschungsfragestellung „Realistic applications or the multiple object tracking paradigm“. – Dr. Til Ole Bergmann (Universitätsklinikum Tübingen) wurden von der DFG Mittel für das Projekt „Der sensomotorische mu-Rhytmus als cholinerg modulierte pulsierende Hemmung“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 225.500 €). Ulm: Prof. Dr. Christian Montag ist in das Editorial Board der Fachzeitschriften „Personality Neuroscience“ (Cambridge University Press) und „Addictive Behaviors“ (Elsevier) aufgenommen worden. – Prof. Dr. Christian Montag wurde von der DFG der Antrag mit dem Kürzel MO 2363/ 3 – 2 zur Verlängerung der Heisenberg-Professur „Molekulare Psychologie“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre, Beginn 09/2017; 204.750 € + 45.000 € Programmpauschale). Mit der Bewilligung ist zeitgleich die Entfristung der Professur einhergegangen. – Prof. Dr. Tina Seufert wurde vom BMBF gemeinsam mit Kollegen der School of Advanced Professional Studies an der Universität Ulm die Verlängerung des Projekts „Effis – Effizient interaktiv studieren“ bewilligt (Laufzeit 2,5 Jahre; Gesamtumfang 790.000 €) – An der Universität Ulm wird im Rahmen des BMBF-Projektes Effis – Effizient interaktiv studieren ein Studiengang „Instruktionsdesign“ entwickelt, der zunächst in Form von Kontaktstudienmodulen zu belegen ist (https://www.uni-ulm.de/einrichtungen/saps/studien gaenge/instruktionsdesign-geplant/module/). – Prof. Dr. Tina Seufert wurde zum associate editor der Zeitschrift Instructional Science berufen. Würzburg: Prof. Dr. Wolfgang Lenhard und PD Dr. Sebastian Suggate (Universität Regensburg) wurde von der DFG eine Projektverlängerung für das Projekt „Eine Experimentalstudie vorschulischer Sprachinterventionen“ bewilligt (Verlängerung 1,5 Jahre; 200.900 € Sachbeihilfe). – Ab dem SoSe 2018 wird durch den Lehrstuhl für Psychologie IV (Prof. Dr.Tobias Richter, Prof. Dr. Gerhild Nieding, Prof. Dr. Wolfgang Lenhard) eine Ausbildung zur Erlangung des Zertifikats „Psychologischer Lerntherapeut / Psychologische Lerntherapeutin (BDP)“ angeboten. Die Ausbildung erfolgt studiumsintegriert im Rahmen des MSc-Studiengangs Psychologie (Major „Bildung, Entwicklung und lebenslanges Lernen“). – PD Dr. Oliver Herbort wurden von der DFG Mittel für das Projekt

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„Ideomotorische Kontrolle antizipativer Handlungen“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 1 Post-Doc 100 %, Sachmittel). – Prof. Dr. Tobias Richter, PD Dr. Sandra Schmiedeler, Prof. Dr. Wolfgang Schneider und Dr. Nicole von der Linden (Lehrstuhl für Psychologie IV / Begabungspsychologische Beratungsstelle) wurden von der Karg-Stiftung Mittel für das Forschungsprojekt „Entwicklung von Metakognition und Persönlichkeit bei hochbegabten ‚Underachievernʻ und ‚Achievernʻ in der Sekundarstufe bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 146.000 €; Dipl.-Psych. Catharina Tibken). – Dr. Thorsten Erle wurde eine DFG Sachbeihilfe zum Thema „Ein Brückenschlag zwischen sozialer und spatialer Kognition: Die Rolle des Körpers für die Perspektivenübernahme“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 325.168 €). – Prof. Dr. Paul Pauli wurde von der Volkswagen Stiftung in der Förderlinie „Experiment“ für das Forschungsvorhaben „A re-translational approach: Is animal-like anxiety behavior conserved in humans?“ bewilligt (Laufzeit 1,5 Jahre; Fördersumme bis zu 119.600 €). Zürich: Prof. Andreas Maercker wird im akademischen Jahr 2018/19 eingeladener Fellow des Wissensschaftskollegs zu Berlin sein und dort zum Thema ’PTBS und Kulturpsychologie’ forschen. Mit deutschen und europäischen Kollegen war er Mitgründer der „Europan Association for Clinical Psychology and Psychological Treatment“ (EACLIPT) und amtiert als deren Secretary. – Prof. Dr. Christoph Flückiger wurde vom SNF auf die Förderungsprofessur „Design development in randomized clinical trials – Psychological treatment in generalized anxiety“ berufen (Laufzeit 4 Jahre, 1,5 Mio €). – Prof. Dr. Gizem Hülür wurde vom SNF die Finanzierung des Forschungsprojekts „Social Cognition in Normal Cognitive Aging: A Micro-Longitudinal Dyadic Perspective“ bewilligt (Laufzeit 4 Jahre; 480.000 CHF). – Dr. Myriam Thoma wurde zum Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Gerontopsychologie gewählt. – Prof. Dr. Christoph Flückiger wurde für die APA-Task force „Alliance in Adult Psychotherapy“ als Principal Investigator bestellt. – Prof. Dr. Dr. Dominik Bach (Universität Zürich) erhielt den mit 15.000 CHF dotierten Pfizer Forschungspreis 2018 im Bereich Neurowissenschaften und Erkrankungen des Nervensystems für seine Arbeit „Blocking human fear memory with the matrix metalloproteinase inhibitor doxycycline“. https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000402

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Veranstaltungen und Ankündigungen Bitte reichen Sie Ihre Angaben online im Hogrefe Tagungsplaner ein: https://www.hogrefe.de/veranstal tungen/tagungen-und-kongresse 27. 04. – 28. 04. 2018. 16. BGF – Das Gesundheitsforum, in München, Germany. Thema: Diagnose und Therapie. Auskünfte: BGM Bayerisches Gesundheits-Management GmbH, Horst-Bieger-Weg 1, 96117 Memmelsdorf, Tel. +49 9 51 7 00 68 23, Fax +49 9 51 7 00 68 22, info@bgm. ag, http://www.bgm.ag/kongress/bgf-gesundheitsforum2018/ 04. 05. – 05. 05. 2018. 20. Jahrestagung der Deutsche Gesellschaft für psychologische Schmerztherapie und -forschung e.V., in Ludwigshafen, Germany. Thema: Schmerz und Trauma. Auskünfte: BioMedTec Wissenschaftscampus, Maria-Goeppert-Str. 1, 23562 Lübeck, Tel. +49 4515853 2901, Fax +49 4515853 2905, tagung@infinitescience.de, https://www.dgpsf-tagung.de/ 05. 05. – 09. 05. 2018. APA – 171th Annual Meeting, in New York, United States. Thema: Building Wellbeing Through Innovation. Auskünfte: American Psychiatric Association, 1000 Wilson Boulevard, Arlington, United States, apa@psych.org, https://www.psychiatry.org/psych iatrists/meetings/annual-meeting 10. 05. – 12. 05. 2018. 1. Early Life Care Konferenz, in Salzburg, Austria. Thema: Familien unter HOCH-STRESS. Auskünfte: Paracelsus Medizinische Privatuniversität, Strubergasse 21, 5020 Salzburg, Austria, www.earlylifec are.at 10. 05. – 12. 05. 2018. 36. Symposium der Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der DGPs, in Koblenz-Landau, Germany. Thema: psychotherapievielschichtig und lebensspannend. Auskünfte: Daniela Schwarz, Tel. +49 6341 280 356 12, symposium2018@unilandau.de, https://www.uni-koblenz-landau.de/de/lan dau/symposium-klinische-psychologie-2018 11. 05. – 12. 05. 2018. 12. Fachtagung für Psychologiedidaktik und Evaluation, in Berlin, Germany. Auskünfte: Kerstin Brusdeylins, Psychologische Hochschule Berlin, Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin, Tel. +49 163 8974910, kers tin.brusdeylins@t-online.de, http://www.psychologiedidak tik.de 21. 05. – 25. 05. 2018. Psychodynamische Tage, in Langeoog, Germany. Thema: Identität und Wandel. Auskünfte: Matthias Zeltwanger, Albertinen-Akademie, Tel. +49 40 55812345, info@pdt-langeoog.de, http://www.pdt-lange oog.de/ Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

22. 05. – 25. 05. 2018. 23. Suchttherapietage, in Hamburg, Germany. Thema: Suchtmittel zwischen Verbot und Freigabe – Chancen und Risiken für Prävention und Therapie. Auskünfte: Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung ZIS, Martinistraße 52, 20246 Hamburg, Tel. +49 40 74 10 542 03, Fax +49 40 74 10 551 21, http://www.suchtthera pietage.de/ 15. 06. – 18. 06. 2018. 131. Verhaltenstherapiewoche, in Lübeck, Germany. Thema: Emotionsregulation. Auskünfte: Ina Lizon, IFT-Gesundheitsförderung, Leopoldstraße 175, 80804 München, Tel. +49 89 36080494, lizon@iftgesundheit.de, http.//www.vtwoche.de 15. 06. – 16. 06. 2018. 22. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Ärztliche Hypnose und Autogenes Training, in Neuss, Germany. Thema: Psychosomatik und Hypnose in Resonanz. Auskünfte: Dagmar Meyer-Schmeling, Deutsche Gesellschaft für Ärztliche Hypnose und Autogenes Training, Thiergarten 2, 23827 Wensin, Tel. +49 455998599, Fax +49 45591349, tagung@dgaehat.de, http://www.dgaehat.de/jahrestagung/ 22. 06. – 23. 06. 2018. „Alles Netzwerk oder was?“ Bilanzierung der Netzwerkforschung und -praxis aus unterschiedlichen Perspektiven, in Freiburg, Germany. Thema: Jahrestagung der Gesellschaft für gemeindepsychologische Forschung und Praxis (GGFP). Auskünfte: Klaus FröhlichGildhoff, Evangelische Hochschule Freiburg, Bugginger Str. 38, 79114 Freiburg, froehlich-gildhoff@ehfreiburg.de, http://www.ggfp.de/index.php/jahrestagung-2018.html 26. 06. – 30. 06. 2018. 29th International Congress of Applied Psychology, in Montreal, Canada. Thema: Connecting Science with Solutions. Auskünfte: Canadian Psychological Association, 141 Laurier Avenue, Canada, icap2018@cpa. ca, http://www.icap2018.com/ 27. 06. – 30. 06. 2018. 9th European Conference on Positive Psychology, in Budapest, Hungary. Thema: Positive psychology for a flourishing Europe in times of transitions. Auskünfte: P.O. Box 245, 1519 Budapest, Hungary, Tel. +36 1 464 8218, Fax +36 1 464 8221, ecpp2018@akcon gress.com, https://ecpp2018.akcongress.com/ 28. 06. – 29. 06. 2018. 6. Zürcher Diagnostik-Kongress, in Zürich, Switzerland. Thema: Diagnostik – zwischen Ganzheitlichkeit und Reduktion. Auskünfte: Simon Hardegger, ZHAW – IAP Institut für Angewandte Psychologie, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich, Switzerland, Tel. +41 58 9348340, kongress.iap@zhaw.ch, https:// www.zhaw.ch/de/psychologie/institute/iap/veranstaltun gen/fachveranstaltungen/zuercher-diagnostik-kongress/ © 2018 Hogrefe Verlag


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09. 08. – 12. 08. 2018. 126th APA Annual Convention, in San Francisco, United States. Auskünfte: American Psychological Association, 750 First Street, United States, http://www.apa.org/convention/ 06. 09. – 09. 09. 2018. 16. Europäischer Kongress für Körperpsychotherapie, in Berlin, Germany. Thema: Entfremdung-Vitalität-Flow. Auskünfte: info@congress.eabp.org, https://congress.eabp.org/2018/site/de/welcome/ 08. 09. – 12. 09. 2018. 26. Erfurter Psychotherapiewoche, in Erfurt, Germany. Thema: Vertrauenskrisen in Psychotherapie und Gesellschaft. Auskünfte: Christian Geyer, Erfurter Psychotherapiewoche e. K., Fischmarkt 5, 99084 Erfurt, Tel. +49 361 6422448, Fax +49 361 6422449, kon takt@psychotherapiewoche.de, http://www.psychothera piewoche.de/ 11. 09. – 13. 09. 2018. Zukunft Personal 2018, in Köln, Germany. Auskünfte: Messeplatz 1, 50679 Köln, https:// www.messen.de/de/8192/koeln/zukunft-personal/info 13. 09. – 15. 09. 2018. 52. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, in Innsbruck, Austria. Thema: Wissenschaft braucht Hausärzte – Hausärzte brauchen Wissenschaft. Auskünfte: Anja Binning, Intercom Dresden GmbH, Zellescher Weg 3, 01069 Dresden, Germany Tel. +49 351 320173 – 30, Fax +49 351 320173 – 33, abin ning@intercom.de, http://www.degam-kongress.de/2018/ 15. 09. – 20. 09. 2018. 51. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, in Frankfurt am Main, Germany. Thema: Psychologie gestaltet. Auskünfte: Deutsche Gesellschaft für Psychologie, Marienstraße 30, 10117 Berlin, referentin@dgps.de, www.dgpskongress.de 20. 09. – 22. 09. 2018. 33. Bundeskongress der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik, in Rostock, Germany. Thema: Sprach-/Bildungshorizonte wahrzunehmen, beschreiben und erweitern. Auskünfte: Tel. +49 341 24 05 96 – 75, jkaftan@eventlab.org, http://www.dgs-bun deskongress.de/

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tia. Auskünfte unter: conferences@eaap.net, https://con ference.eaap.net/read/1523/save-date-24-28-september2018.html 05. 10. – 07. 10. 2018. 17. Internationale Bindungskonferenz, in Ulm, Germany. Thema: Bindung und Scheidung. Auskünfte: Interplan, Landsberger Straße 155, 80687 München, Tel. +49 89 54823473, ibk@interplan.de, www. bindungskonferenz.de 10. 10. – 12. 10. 2018. 17. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung, in Berlin, Germany. Thema: „Personenzentriert forschen, gestalten und versorgen“. Auskünfte: Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e.V., Eupener Straße 129, 50933 Köln, Tel. +49 221 47897115, dnvf@ukkoeln.de, http://www.netzwerk-versorgungsforschung. de/uploads/DKVF%202018/2018_DKVF_Fly er_RZ_2017_09_25_web.pdf 11. 10. – 13. 10. 2018. 33. Jahrestagung der Gesellschaft für Neuropsychologie, in Bielefeld, Germany. Thema: Neuropsychologie und psychische Störungen. Auskünfte: Sabine Urban, Tel. +49 521 77278510, sabine.urban@evkb.de, http://evkb.de/ueber-das-evkb/terminkalender/termine/ artikel//jahrestagung-der-gesellschaft-fuer-neuropsycholo gie.html 25. 10. – 26. 10. 2018. Missbrauch und Zwang im institutionellem Kontext, in Wiesbaden, Germany. Auskünfte: Martin Rettenberger, Kriminologische Zentralstelle (KrimZ), Viktoriastraße 35, 65189 Wiesbaden, Tel. +49 661 157580, Fax +49 661 1575810, sekretariat@krimz.de, http://www.krimz.de 02. 11. – 04. 11. 2018. 37. Jahrestagung der Fachgruppe Klinische Psychologie in der Rehabilitation, in Erkner, Germany. Auskünfte: BDP Sektion Klinische Psychologie, Kirchstr. 3b, 56203 Höhr-Grenzhausen, Tel. +49 262 49427740, info@bdp-klinische-psychologie.de, http:// bdp-klinische-psychologie.de/fachgruppen/gruppe2.shtml

21. 09. – 24. 09. 2018. 132. Verhaltenstherapiewoche, in Freiburg, Germany. Thema: Scham, die tabuisierte Emotion. Auskünfte: Ina Lizon, IFT-Gesundheitsförderung, Leopoldstraße 175, 80804 München, Tel. +49 89 36080494, lizon@ift-gesundheit.de, http.//www.vtwoche.de

09.11. – 11. 11. 2018. 133. Verhaltenstherapiewoche, in München, Germany. Thema: Nutzen und Schaden von psychotropen Substanzen in der Psychotherapie. Auskünfte: Ina Lizon, IFT-Gesundheitsförderung, Leopoldstraße 175, 80804 München, Tel. +49 89 36080494, lizon@ift-ge sundheit.de, http.//www.vtwoche.de

22. 09. – 23. 09. 2018. 2. Kongress des Deutschsprachigen Dachverbands für Positive Psychologie, in Nürnberg, Germany. Auskünfte: DACH-PP e.V., Asternweg 10a, 83109 Großkarolinenfeld, Tel. +49 8031 599 249, Fax +49 8031 50409, https://www.dach-pp.eu/event/2-kongress-desdach-pp-nuernberg

28. 11. – 01. 12. 2018. Kongress Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde, in Berlin, Germany. Auskünfte: DGPPN e.V., Reinhardtstraße 27B, 10117 Berlin, Tel. +49 30 24047720, sekretariat@ dgppn.de, http://www.messe-berlin.de/Veranstalter/Ver anstaltungskalender/Event_22976.html

24. 09. – 28. 09. 2018. 33rd Conference of the European Association for Aviation Psychology, in Dubrovnik, Croa-

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https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000403

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TBS-TK-Rezension CBCL/6-18R, TRF/6-18R, YSR/11-18R. Deutsche Schulalter-Formen der Child Behavior Checklist von Thomas M. Achenbach. Elternfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (CBCL/6-18R), Lehrerfragebogen über das Verhalten von Kindern und Jugendlichen (TRF/6-18R), Fragebogen für Jugendliche (YSR/11-18R) Günter Esser und Sylvana Hänsch-Oelgart, Akademie für Psychotherapie und Interventionsforschung an der Universität Potsdam API Julian Schmitz, Universität Leipzig, Institut für Psychologie, Abteilung für Klinische Kinderund Jugendpsychologie Allgemeine Informationen Inzwischen gehören die Verfahren der Arbeitsgruppe Deutsche Child Behavior Checklist in Deutschland sowohl in der klinischen Praxis als auch in der Forschung zu den etablierten Instrumenten der multimodalen Diagnostik im Kindes- und Jugendalter. Mit den Deutschen SchulalterFormen der CBCL liegen ab dem Grundschulalter Fremdeinschätzungsbögen für Eltern und Lehrer sowie ein Fragebogen für das Selbsturteil ab elf Jahren vor. Für die Beantwortung der Fragen werden laut Autoren etwa 15 bis 20 Minuten benötigt. Unabhängig vom Bildungsniveau sollten die relativ einfach gehaltenen Fragen beantwortet werden können. Die revidierte Version greift Weiterentwicklungen in der englischsprachigen Fassung von 2001 auf. Neuerungen sind die leichte Veränderung des Altersbereiches auf sechs bis 18 Jahre und die Anpassung weniger Items in ihrer Formulierung und Skalenzuordnung. Eine besonders relevante Neuerung des Verfahrens ist die Integration von Cutt-off Werten für klinische Populationen. Theoretische Grundlagen Die deutschen Schulalter-Formen der Child Behavior Checklist von Thomas M. Achenbach sind theoretisch eingebettet in das Konzept der evidenzbasierten multimodalen Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen und inhaltlich der Familie des Achenbach Systems of Empirically Based Assessment (ASEBA) zugehörig. Die vorliegenden Fragebögen erfassen als Screeningverfahren ein breites Spektrum psychischer Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen. In der 2001er Version gehen die AutoPsychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

ren erstmals einen Schritt in Richtung kategorialer Diagnostik und bieten den Transfer in DSM-orientierte Skalen an. Sie stellen jedoch kein direktes Äquivalent zu DSMDiagnosen dar. Eine Orientierung an Diagnosen nach dem in Deutschland im Rahmen der klinischen Versorgung verwendeten ICD-10 findet sich nicht. Objektivität Die Auswertungs- und Interpretationsobjektivität sind durch das Manual, die Software sowie die Berechnung von Normwerten weitgehend gesichert. Die Auswertungsobjektivität wird erhöht und gleichzeitig verkompliziert durch die mögliche Nachkorrektur von Antworten durch den Auswertenden. Als Interpretationshilfe werden von den Autoren Fallbeispiele gegeben. Schwierigkeiten in der Interpretation können sich durch die von den Autoren dargelegten geringen Zusammenhänge zwischen Eltern-, Kind-, und Lehrerperspektive ergeben. Weiterhin können freie Formulierungen für Problembereiche oder Ressourcen von den beantwortenden Personen gegeben werden. Eine Interpretationshilfe ist dafür nicht vorgesehen. Einschränkungen können zudem hinsichtlich der Durchführungsobjektivität entstehen. So fehlen verbindliche Angaben, wie die Zusicherung der Vertraulichkeit umgesetzt wird. Auch Vorgaben zum Umgang mit Nachfragen fehlen. Unterstützungsangebote dürften je nach Qualifizierung des Testleiters variieren. Normierung In der CBCL werden geschlechtsspezifische Normen für Sechs- bis Elfjährigen sowie Zwölf- bis 18-Jährige als T© 2018 Hogrefe Verlag


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Werte für die Kompetenzskalen, Problemskalen erster und zweiter Ordnung, den Gesamtwert sowie die DSMorientierten Skalen angegeben. Für die Selbstbeurteilungsversion liegen geschlechtsspezifische Normen für Elf- bis 18-Jährige vor. Die in einem geschichteten mehrstufiges Zufallsverfahren gezogene Normierungsstichprobe wurde bereits in der 1998er Fassung zugrunde gelegt und 1994 im Rahmen epidemiologischer Forschung erhoben. Es wurden für die 2001er-Normierung aus dieser 2471 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 18 Jahren (50,4 Prozent Jungen) ausgewählt und neue Berechnungen vollzogen. Die Größen der jeweils mindestens 6 Jahre abdeckenden Normstichproben erscheinen uns ausreichend. Eine methodisch unzureichende Normierung liegt für klinische Stichproben im Lehrerurteil (TRF) vor. Zuverlässigkeit Es werden Angaben zur internen Konsistenz der Normstichprobe sowie zusammenfassend zu den bisherigen Publikationen, die die 1991er-Version genutzt haben, gemacht. Akzeptable und gute Cronbachs-Alpha-Werte werden für den Gesamtwert (α ≥ .93), die Skalen zweiter Ordnung (internale Probleme: α ≥ .82; externale Probleme: α ≥ .88) sowie wenige Skalen erster Ordnung (aggressives Verhalten: .84 ≤ α ≤ .95) berichtet. Der überwiegende Teil der Skalen erster Ordnung weist in der CBCL interne Konsistenzwerte α ≤ .70 auf oder sie liegen im Selbsturteil (YSR) nur knapp über dieser magischen Grenze. Die Skalen mit den niedrigsten Werten sind körperliche Beschwerden sowie Denk-, Schlaf- und repetitive Probleme. Die internen Konsistenzen der Kompetenzskalen sind mangelhaft. Die Autoren raten entsprechend zu einer vorsichtigen Interpretation einzelner Problemskalen (z. B. Skalen zu depressiven Symptomen oder körperlichen Beschwerden). Retestreliabilitätswerte und Angaben zur Stabilität fehlen. Gültigkeit Die Autoren beziehen sich hinsichtlich der Prüfung der Konstruktvalidität weitgehend auf statistische Vergleiche mit der früheren Version der Verfahren. Aufgrund der unzureichenden Reliabilität der augenscheinvaliden Kompetenzskalen wurde auf eine weitere Überprüfung der Validität dieser Skalen verzichtet. Konfirmatorische Faktorenanalysen belegen kulturübergreifend 8-faktorielle Validität für CBCL sowie YSR. Insgesamt erscheint die Binnendifferenzierung für externalisierende Symptome gelungener als für internalisierende. Untersuchungen in Kombination mit anderen störungsspezifischen Diagnostikverfahren werden nicht dargestellt. Befunde zur Validierung der deutschsprachigen aktuellen Version an einem Außenkri© 2018 Hogrefe Verlag

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terium, zur Inhalts-, prognostischen oder diskriminanten Validität stehen noch aus. Weitere Gütekriterien Wie alle Fragebogenverfahren weisen die vorgestellten Derivate des Achenbach-Systems of Empirically Bases Assessment eine relativ starke Verfälschbarkeit auf, die allerdings durch den multiperspektivischen Charakter reduziert ist. In den Verfahrenshinweisen wird nichts über Studien zur Simulation und Dissimulation und deren Vermeidung berichtet. Der Youth Self Report (YSR) enthält unter anderem zur Stützung der Auskunftsbereitschaft der Jugendlichen 14 Items, die sozial erwünschtes Verhalten beschreiben. Interpretations- und Auswertungshinweise werden nicht gegeben. Die Fragebögen liegen für die kulturübergreifende Forschung in vielen Übersetzungen vor. Die Gesamtbearbeitungsdauer von circa 20 Minuten ist in Anbetracht des Informationsgehalts angemessen, sollte allerdings vor dem Hintergrund der hohen Dropouts (37 %) im Rahmen der Normierung an Kölner Schulen kritisch betrachtet werden. Abschlussbewertungen/Empfehlungen Die Autoren legen eine revidierte Fassung der Verfahren CBCL, YSR und TRF vor. Das Verfahren ist ein etabliertes diagnostisches Screening-Verfahren zur Erfassung von psychopathologischen Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen. Zur Stärke des Verfahrens gehört dabei, dass Probleme aber auch Ressourcen aus der Sichtweise von Kindern und Jugendlichen, den Eltern und Lehrkräften erfasst werden. Eine wichtige Neuerung ist die Integration von Klinischen Cut-offs zur Beurteilung einer klinischen Symptomatik. Obwohl hoffnungsstiftend nun erstmals ein deutschsprachiges Manual über einen Verlag publiziert wurde, ist die Datenbasis für die vorliegende Fassung schwach. Da bisher noch keine systematischen Daten mit der vorgelegten Fassung für das Schulalter erhoben wurden, wurde für die deutsche Normierung auf bereits vorliegende Daten zurückgegriffen, die mit den vorherigen Fassungen erhoben wurden. Anhand dieser Datenbasis wurden alle Skalen- und Normwerte – ausgehend von den Item-Rohwerten – komplett neu berechnet. Die dabei angewandte Ersetzungsstrategie (als Schätzwert für die betreffenden neuen Items wurde der individuelle Mittelwert der vorliegenden Items der Problemskala eingesetzt) führt möglicherweise zu einer Überschätzung der internen Konsistenzen. Repräsentative und differenziertere Normen für die TRF fehlen. Auch scheint die Zuordnung einiger Items zu bestimmten Problembereichen recht weit gefasst, sodass hier nur bedingt diagnostische Informationen aus den Problemindizes gewonnen werden können. Bisher zeigen Studien keine ausreichende diskriminante Validität Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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für die Unterscheidung in Störungsbilder mittels CBCL. Die übergeordneten Faktoren für internalisierende und externalisierende Symptome zeigen sich dagegen als hoch reliabel. Insgesamt handelt es sich bei den Verfahren um Instrumente, die besonders für die psychologische und psychiatrische Praxis von hohem Nutzen sein können. CBCL/6-18R TRF/6-18R YSR/11-18R Allgemeine Informationen, Beschreibung und diagnostische Zielsetzung

Die TBS-TK-Anforderungen sind erfüllt voll

weitgehend

teilweise

nicht

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Objektivität

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Zuverlässigkeit

x

Validität

x

Diese Testrezension wurde im Auftrag des Testkuratoriums der Föderation deutscher Psychologenvereinigungen (DGPs und BDP) gemäß den TBS-TK-Richtlinien (Testkuratorium, 2009, 2010) erstellt. Testkuratorium. (2009). TBS-TK. Testbeurteilungssystem des Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. Revidierte Fassung vom 09. September 2009. Report Psychologie, 34, 470 – 478.

Testkuratorium. (2010). TBS-TK. Testbeurteilungssystem des Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. Revidierte Fassung vom 09. September 2009. Psychologische Rundschau, 61, 52 – 56. Testinformationen Döpfner, M., Plück, J. & Kinnen, C. (2014). CBCL/6-18R, TRF/6-18R, YSR/11-18R. Deutsche Schulalter-Formen der Child Behavior Checklist von Thomas M. Achenbach. Göttingen: Hogrefe. Bezugsquelle: Testzentrale Göttingen, Herbert-Quandt-Str. 4, 37081 Göttingen. Test komplett 248 €. 25 Fragebogen CBCL/6-18R oder YSR/11-18R oder TRF/6-18R 16,25 €, 25 Auswertungsbogen CBCL/6-18R oder YSR/11-18R Kompetenz- und Problemskalen 13,75 €, 25 Auswertungsbogen TRF/6-18R Adaptive Funktionen und Problemskalen 13,75 €, 25 Auswertungsbogen CBCL/6-18R oder YSR/11-18R oder TRF/6-18R DSM-orientierte Skalen 13,75 €, 25 Auswertungsbogen Problem- und DSM-orientierte Skalen: Vergleich mit klinischen Stichproben 13,75 €.

Bitte zitieren Sie diesen Artikel wie folgt: Esser, G., Hänsch-Oelgart, S. & Schmitz, J. (2017). TBS-TK Rezension: „CBCL/6-18R, TRF/6-18R, YSR/11-18R. Deutsche Schulalter-Formen der Child Behavior Checklist von Thomas M. Achenbach“ Psychologische Rundschau, 69, 144 – 146. https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000394

TBS-TK-Rezension Strukturiertes Interview zur Erfassung der Kind-Eltern-Interaktion (SKEI) Sören Kliem, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, Hannover Claus Barkmann, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg Allgemeine Informationen Das strukturierte Interview zur Erfassung der Kind-Eltern-Interaktion (SKEI) ist ein Verfahren zur Einschätzung der Qualität und Intensität der emotionalen Beziehung eines Kindes zu seinen unmittelbaren Beziehungspersonen. Das Interview ist als Fragespiel konzipiert, bei dem die Interviewerin bzw. der Interviewer 34 beispielhafte Situationen als Vorzugsfrage stellt (zum Beispiel: „Wer bringt dich gerne ins Bett?“). Das Kind kann als Antwort die Mutter, den Vater und/oder eine andere Person nennen. Das Verfahren ist als eine Entscheidungshilfe im Psychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148

Rahmen familienrechtlicher Begutachtung und hier insbesondere bei strittigen Sorgerechtsfragen gedacht. Es erfasst neben einem Gesamtwert die zwei Unterskalen „positiv getönte emotionale Tiefe der Beziehung“ sowie „negativer Beziehungsaspekt“ für jede Bezugsperson und drei entsprechende Differenzierungsscores zwischen den Bezugspersonen. Zielgruppe sind Vorschul- bzw. Kindergartenkinder von vier bis sieben Jahren.

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Theoretische Grundlagen als Ausgangspunkt der Testkonstruktion Das SKEI basiert nicht auf einer bestimmten Theorie, sondern auf einem nicht näher explizierten Alltagsverständnis von Beziehungsempfinden und Zugehörigkeitsgefühl eines Kindes zu seinen Eltern. Während für das Vorläuferverfahren (Parent Attachment Structures Interview, PASI) angegeben wird, dass die Items bestimmte Dimensionen abdecken sollten, liegen für das SKEI dazu keine Informationen vor. So wird nicht deutlich, welches Konstrukt genau erfasst wird, wo dessen Grenzen zu verwandten Konstrukten sind, aus welchen Facetten es besteht und ob ein beliebiges Item zum Test gehören könnte oder nicht. Vor diesem Hintergrund ist die Bezeichnung „Weiterentwicklung des PASI“ nicht ganz angemessen. Die in der Psychologie verwendeten Beziehungskonzepte, Ansätze der kindlichen Beziehungsdiagnostik sowie der gesetzliche Rahmen und die dazugehörigen Vorgehensweisen in Sorgerechtsverfahren werden zwar beschrieben, aber es wird dabei kein Bezug zu theoretischen Grundlagen des SKEI hergestellt. Objektivität Die Durchführungsobjektivität des Verfahrens erscheint durch die standardisierten Testmaterialien und Instruktionen gegeben. Allerdings fehlen Angaben zum Umgang mit Nachfragen des Kindes, zur Beurteilung der Aufwärmfragen sowie Abbruchkriterien. Auch fehlen Hinweise zur Vermeidung von Suggestivfragen, was bei Kindern besonders problematisch erscheint. Die Auswertungsobjektivität erscheint anhand des anschaulichen Interviewbogens gegeben, allerdings fehlen Angaben zum Umgang mit fehlenden Werten (zum Beispiel durch Antwortverweigerung) bzw. Mindestanzahlen beantworteter Items zum Auswerten. Unklar bleibt auch, wie viele Personen das Kind nennen darf oder wie mit Fehlinterpretationen und Verständnisschwierigkeiten umgegangen werden soll. Insgesamt wäre es wünschenswert einige ausformulierte Phrasen für die Interviewdurchführung bereitzustellen. Zwar können Prozentrangnormen berechnet und eine Entscheidungsorientierung anhand unterschiedlicher Fallbeispiele vorgenommen werden, dennoch bleibt eine Gewichtung der unterschiedlichen diagnostischen Informationen sowie die finale Entscheidungsfindung (mit möglichen sorgerechtlichen Konsequenzen) der Gutachterin bzw. dem Gutachter überlassen. Normierung Für alle Skalenwerte stehen alters- und geschlechtsspezifische Normen als Prozentränge zur Verfügung. Die Normstichprobe besteht aus N = 308 Kindergartenkindern (152 Jungen und 156 Mädchen) bestimmter steirischer Bezirke in Österreich. Die Auswahl der Bezirke wird © 2018 Hogrefe Verlag

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nicht näher beschrieben, aber es wurde auf eine gleichmäßige Verteilung ländlicher, industrieller und städtischer Regionen geachtet. Die einzelnen Kindergärten wurden zufällig ausgewählt. Es fehlen Rücklaufquoten auf Ebene der Kindergärten und Familien, vertiefende soziodemographische Angaben (zum Beispiel Partnerschaftsstatus, Alter der Eltern oder Anzahl der Geschwister) sowie Informationen zur Aktualität und Repräsentativität. Die Stichprobe ist für eine alters-und geschlechtsspezifische Normierung mit Gruppengrößen zwischen 68 und 85 Fällen zu klein. Dementsprechend fallen die Messfehler zu groß aus. Zuverlässigkeit Mit internen Konsistenzen und Messwiederholungsreliabilität liegen die beiden wichtigsten Reliabilitätskennwerte für die Zielsetzung des Verfahrens vor. Die Messwiederholungsreliabilität wurde an einer nicht näher beschriebenen Subgruppe von 102 Kindern mit einem Intervall von ein bis zwei Monaten berechnet. Reliabilitätsanalysen für die in den Normtabellen verwendeten Altersund Geschlechtsgruppen liegen nicht vor. Die Höhe der Werte liegt für Cronbachs Alpha zwischen .69 und .82 und für die Test-Retest-Korrelationen zwischen .62 und .78. In Anbetracht des Alters der Probanden sind die teilweise unbefriedigenden Reliabilitätswerte zwar nachvollziehbar, müssen aber im Hinblick auf die primär individualdiagnostische Zielsetzung des Verfahrens als nicht ausreichend bezeichnet werden. Anzumerken ist auch, dass bereits Items ab einer Trennschärfe von ris > .20 eingeschlossen wurden und diese damit möglicherweise nicht angemessen zur Konstrukterfassung beitragen. Gültigkeit Die Inhaltsvalidität des SKEI erscheint weitestgehend gegeben. Es sollte aber geprüft werden, ob jüngere Kinder die sprachlichen Nuancen (zum Beispiel „Wer bringt Dich gerne ins Bett?“ versus „Wer bringt Dich ins Bett?“) tatsächlich korrekt interpretieren. Der faktorenanalytische Ansatz zur Testentwicklung ist aufgrund der fehlenden theoretischen Verortung problematisch. Die Kriteriumsvalidität wurde in einer Studie über Kinderzeichnungen und in einer weiteren Studie über Eltern- und Erzieherurteile untersucht, ohne dass die dazugehörigen Hypothesen genannt werden. Die Übereinstimmung von SKEIWerten mit den Kinderzeichnungen fiel schlecht, die mit Eltern- und Erzieherurteilen moderat aus. Die verwendeten Effektgrößen sind adäquat gewählt und werden grob eingeordnet, die Kennwerte werden aber nicht subgruppenspezifisch aufgetrennt. Beide Validitätskriterien sind sinnvoll, erscheinen aber aufgrund der unklaren Objektivität (Kinderzeichnungen) bzw. Reliabilität (Eltern- und Erzieherurteilen) wenig belastbar. Eine belastbare KritePsychologische Rundschau (2018), 69 (2), 109–148


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riumsvalidierung an katamnestisch untersuchten Sorgerechtsfällen fehlt. Weitere Gütekriterien Weitere Gütekriterien werden nicht berichtet und Hinweise zur praktischen Bewährung liegen nicht vor. Das Verfahren kann aber wegen seiner Kürze und Standardisierung als ökonomisch gelten. Ob die Items für Kinder aus unterschiedlichsten familiären Kontexten gleichermaßen fair sind, lässt sich nicht sicher beurteilen. Es wäre zum Beispiel denkbar, dass Kinder mit einem schwer kranken oder behinderten Elternteil manches Item nicht im intendierten Sinne beantworten können. Das Verfahren ist durchschaubar und die Ergebnisse sind für Kinder durch unwahre Angaben in jede Richtung verfälschbar. Als situative Einflussfaktoren können zum Beispiel eine gezielte elterliche Beeinflussung vor der Testung oder aktuelle Konflikte mit den Eltern angenommen werden. Ob die Testwerte im Sinne der Item-Response-Theorie (IRT) auf einer eindimensionalen, latenten Messdimension liegen, wird nicht analysiert und kann damit nicht abschließend beurteilt werden. Abschlussbewertungen/Empfehlungen Das SKEI bietet als geprüftes Messverfahren eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Datenerhebungsverfahren bei Sorgerechtsgutachten, weil die Ergebnisse weniger personell und situativ beeinflussbar sind als zum Beispiel die einer freien Exploration. Problematisch ist allerdings die fehlende theoretische Fundierung. Damit bleibt letztlich unklar, welche Dimensionen erfasst werden sollten und inwieweit dieses Ziel mit der gegebenen Struktur erreicht worden ist. Die Anwendbarkeit ist durch das enge Altersfenster von vier bis sieben Jahren begrenzt. Es sollte daher untersucht werden, inwieweit sich die Zielpopulation auf das Grundschulalter ausdehnen ließe. Weiterhin wäre es sinnvoll, den Einfluss gezielter Beeinflussung des Kindes beispielsweise durch einen Elternteil näher zu beleuchten bzw. entsprechende standardisierte Anweisungen aufzuführen. Die Reliabilität könnte besser ausfallen, aber bei vier bis sieben Jahre alten Kindern in konflikthaften familiären Situationen ist die Merkmalsstabilität wahrscheinlich reduziert. Dazu würden Reliabilitätsanalysen unter Berücksichtigung von Alter und Familiensituation mehr Information liefern. Die bisherigen Validitätsuntersuchungen sind nicht ausreichend und sollten weitergeführt werden. Dabei sollten auch Validitätskennwerte für die in den Normtabellen verwendeten Altersund Geschlechtsgruppen bestimmt werden. Die Eichstichprobe sollte landesweit repräsentativ und mit angemessener Fallzahl gezogen werden. Zu klären wäre auch, inwieweit die Testwerte durch bestehende Rollen- und

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Nachrichten

Arbeitszeitmodelle der Eltern beeinflusst sind, die die prognostische Validität vermindern könnten. So wäre zum Beispiel denkbar, dass ein Kind nur deshalb seine Mutter präferiert, weil diese bislang besser verfügbar war. Insgesamt ist das SKEI ein – mit den auf geführten Einschränkungen – objektives und reliables Verfahren, für dessen Validität noch belastbare Ergebnisse ausstehen und das sich durch die genannten Hinweise optimieren ließe.

SKEI

Die TBS-TK-Anforderungen sind erfüllt voll

Allgemeine Informationen, Beschreibung und diagnostische Zielsetzung

weitgehend

teilweise

nicht

x

Objektivität

x

Zuverlässigkeit

x

Validität

x

Diese Testrezension wurde im Auftrag des Testkuratoriums der Föderation deutscher Psychologenvereinigungen (DGPs und BDP) gemäß den TBS-TK-Richtlinien (Testkuratorium, 2009, 2010) erstellt. Testkuratorium. (2009). TBS-TK. Testbeurteilungssystem des Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. Revidierte Fassung vom 09. September 2009. Report Psychologie, 34, 470 – 478. Testkuratorium. (2010). TBS-TK. Testbeurteilungssystem des Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. Revidierte Fassung vom 09. September 2009. Psychologische Rundschau, 61, 52 – 56. Testinformationen Skatsche, R., Buchegger, M., Schulter, G. & Papousek, I. (2013). Strukturiertes Interview zur Erfassung der Kind-Eltern-Interaktion (SKEI). Ein Verfahren zur Diagnostik der emotionalen Beziehung im familienrechtlichen Kontext. Weiterentwicklung des Parent Attachment Structured Interview (PASI) von Samuel Roll, Julianne Lockwood & Elizabeth J. Roll. Bern: Huber. Bezugsquelle: Testzentrale Göttingen, Herber-Quandt-Straße 4, 37081 Göttingen. Test komplett 77,00 €. Manual 46,00 €. 20 Interviewbogen 19,00 €. 20 Ergebnisblätter 12,00 €.

Bitte zitieren Sie diesen Artikel wie folgt: Kliem, S. & Barkmann, C. (2018). TBS-TK Rezension: „Strukturiertes Interview zur Erfassung der Kind-Eltern-Interaktion (SKEI)“, Psychologische Rundschau, 69, 146 – 148. https://doi.org/0033-3042/a000398

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Hinweise für Autorinnen und Autoren Die Psychologische Rundschau ist ein Forum, das neue theoretische und methodische Entwicklungen aus allen Teilgebieten der Psychologie einer breiten Leserschaft zugänglich macht. Besondere Beachtung finden Arbeiten, die generelle theoretische und methodische Standpunkte reflektieren und dabei auch provokative Positionen vertreten. Die Psychologische Rundschau bietet dabei auch die Möglichkeit zur kritischen Diskussion neuer Ideen in Kommentaren und Repliken. Zusätzlich ist die Integration von Grundlagenforschung und Anwendung ein zentrales Ziel der Zeitschrift. Schließlich bietet die Zeitschrift in einem eigenen Berichtsteil Raum für die Auseinandersetzung mit aktuellen berufs- und wissenschaftspolitischen Fragen. Neben den wissenschaftlichen Informationen liefert die Psychologische Rundschau als Nachrichtenorgan der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen auch die wichtigsten aktuellen Nachrichten und Termine. Veröffentlicht werden in der Psychologischen Rundschau die Rubriken: Originalbeiträge, Berichte, Kommentare, Historische Seite, Psychologie für die Gesellschaft und Nachrichten. Einsendung von Manuskripten. Alle Manuskripte sind in elektronischer Form an den geschäftsführenden Herausgeber zu senden: Prof. Dr. Karl Christoph Klauer, E-Mail: christoph.klauer@psychologie.uni-freiburg.de. Detaillierte Hinweise für Autoren finden Sie unter http:// www.hogrefe.com/j/pru Urheber- und Nutzungsrechte. Manuskripte, die zur Veröffentlichung in der Psychologischen Rundschau eingereicht werden, dürfen nicht gleichzeitig an anderer Stelle eingereicht oder veröffentlicht sein bzw. werden. Die Autoren bestätigen und garantieren, dass sie uneingeschränkt über sämtliche Urheberrechte an ihrem Beitrag einschließlich eventueller Bildvorlagen, Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen verfügen und dass der Beitrag keine Rechte Dritter verletzt. Die Autoren räumen dem Verlag räumlich und mengenmäßig unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht der Vervielfältigung und Verbreitung bzw. der unkörperlichen Wiedergabe des Bei-

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trages ein. Dies gilt auch für die Verwertung des Beitrages außerhalb der Psychologischen Rundschau und unabhängig von deren Veröffentlichung. Die Autoren räumen dem Verlag ferner die folgenden ausschließlichen Nutzungsrechte am Beitrag ein: a) Das Recht zum ganzen oder teilweisen Vorabdruck oder Nachdruck – auch in Form eines Sonderdrucks, zur Übersetzung in andere Sprachen, zu sonstiger Bearbeitung und zur Erstellung von Zusammenfassungen (Abstracts); b) das Recht zur Veröffentlichung einer Mikrokopie-, Mikroficheund Mikroformausgabe, zur Nutzung im Weg von Bildschirmtext, Videotext und ähnlichen Verfahren, zur Aufzeichnung auf Bildund/oder Tonträger und zu deren öffentlicher Wiedergabe – auch multimedial – sowie zur öffentlichen Wiedergabe durch Radiound Fernsehsendungen; c) das Recht zur maschinenlesbaren Erfassung und elektronischen Speicherung auf einem Datenträger (z. B. Diskette, CDRom, Magnetband) und in einer eigenen oder fremden OnlineDatenbank, zum Download in einem eigenen oder fremden Rechner, zur Wiedergabe am Bildschirm – sei es unmittelbar oder im Wege der Datenfernübertragung – sowie zur Bereithaltung in einer eigenen oder fremden Online-Datenbank zur Nutzung durch Dritte; d) das Recht zu sonstiger Vervielfältigung, insbesondere durch fotomechanische und ähnliche Verfahren (z. B. Fotokopie, Fernkopie) und zur Nutzung im Rahmen eines sogenannten Kopienversands auf Bestellung; e) das Recht zur Vergabe der vorgenannten Nutzungsrechte an Dritte in In- und Ausland sowie die von der Verwertungsgesellschaft WORT wahrgenommenen Rechte einschließlich der entsprechenden Vergütungsansprüche. Nutzungsrichtlinien für Hogrefe-Zeitschriftenartikel. Hinweise für Autoren zur Online-Archivierung einer elektronischen Version Ihres Manuskriptes finden Sie auf unserer Homepage unter www.hgf.io/nutzungsrichtlinien. September 2016

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Das Standardwerk der Musikpsychologie

Andreas C. Lehmann / Reinhard Kopiez (Hrsg.)

Handbuch Musikpsychologie 2018. 800 S., 55 Abb., 17 Tab., Gb € 49,95 / CHF 65.00 ISBN 978-3-456-85591-2 Auch als eBook erhältlich

Die Musikpsychologie ist ein faszinierendes Gebiet an der Schnittstelle von Psychologie, Musikwissenschaft und Musikpädagogik. Ihre Fragestellungen beschäftigen sich beispielsweise mit dem Hörverhalten, dem Musizieren und dem Vermitteln von Musik, der musikalischen Begabung, dem Musikgeschmack oder dem kulturellen Musikgebrauch.

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Im Handbuch Musikpsychologie widmen sich über 40 ausgewiesene Autorinnen und Autoren aus den Bereichen der Psychologie, Musikpädagogik, Musikwissenschaft, Medizin, Neurowissenschaft und Musiktherapie diesen Themen und führen in die neuesten Erkenntnisse ihrer Fachgebiete ein.


Diagnostische Erhebungsverfahren

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(Reihe: „Bachelorstudium Psychologie “). 2015, 362 Seiten, € 34,95 / CHF 45.50 ISBN 978-3-8017-2147-3 Auch als eBook erhältlich

Diagnostische Erhebungsverfahren werden in allen Bereichen der Psychologie eingesetzt. Der Band vermittelt einen Einblick in die Arbeitsweise in der Psychologischen Diagnostik. Neben den zentralen Anwendungsgebieten der Intelligenz-, Entwicklungs- und Persönlichkeitsdiagnostik werden die klinisch-psychologische und pädagogisch-psychologische Diagnostik behandelt sowie Ansätze und Vorgehensweisen in der Eignungs-, neuro- und rechtspsychologischen sowie Rehabilitationsdiagnostik.

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Psychologische Diagnostik (Reihe: „Bachelorstudium Psychologie). 2014, 326 Seiten, € 29,95 / CHF 39.90 ISBN 978-3-8017-2256-2 Auch als eBook erhältlich

Das Lehrbuch vermittelt grundlegende Prinzipien der psychologischen Diagnostik. Dabei werden rechtliche Rahmenbedingungen und fachlich-ethische Perspektiven des psychologisch-diagnostischen Arbeitens berücksichtigt. Die weiteren Kapitel behandeln den diagnostischen Prozess, Testgütekriterien Testfairness, Normen und Verzerrungstendenzen. Abschließend geht es um die Auswertung und Interpretation diagnostischer Informationen im Rahmen diagnostischer Entscheidungsfindungen.

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Testtheorie und Testkonstruktion (Reihe: „Bachelorstudium Psychologie“). 2014, 437 Seiten, € 36,95 / CHF 49.90 ISBN 978-3-8017-2161-9 Auch als eBook erhältlich

Das Buch liefert eine Einführung in die testtheoretischen Grundlagen der Testkonstruktion und -analyse, stellt die zentralen Schritte der Testkonstruktion dar und beschreibt die wichtigsten Itemformate mit ihren Vor- und Nachteilen. Weitere Kapitel erläutern die bedeutendsten psychometrischen Modelle für dichotome, oridinale und metrische Antwortvariablen und illustrieren jedes Modell anhand eines inhaltlichen Beispiels aus der Psychologie.

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Lehrbuch Psychologische Diagnostik 2015, 386 Seiten, € 49,95 / CHF 65.00 ISBN 978-3-456-85518-9 Auch als eBook erhältlich

Das Lehrbuch stellt die wichtigsten Lehrgebiete der psychologischen Diagnostik mit einem einheitlichen, unterrichtsbezogenen Konzept vor: Verhaltensbeobachtung, Diagnostische Interviews, Testkonstruktion, Testverfahren, das psychologische Gutachten. Es bietet damit eine passgenaue Vorbereitung für Lehrende und Studierende im Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie.


Das optimale Vorgehen nach sexualisierter Gewalt

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Handbuch sexualisierte Gewalt Therapie, Prävention und Strafverfolgung Bearbeitet von Angelika Pfaller. 2018. 722 S., 26 Abb., 25 Tab., Gb € 79,95 / CHF 99.00 ISBN 978-3-456-85658-2 Auch als eBook erhältlich Sexualisierte Gewalt ist nicht nur mit vielen Tabus verbunden, sondern bedeutet für die Opfer Schmerz, Ohnmacht, das Aushalten des Geschehenen und das Bewältigen der posttraumatischen Symptome. Viele schweigen, einige suchen Unterstützung in Beratung und Therapie, aber nur wenige strengen ein Strafverfahren an. Lediglich ein kleiner Teil davon, etwas weniger als ein Fünftel, führt zur Verurteilung des Täters. Das vorliegende Handbuch weist basierend auf dem neuesten Stand der psychologischen und psychiatrischen Forschung wie auch der Diskussion in

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Polizei und Justiz den Weg für ein optimales Vorgehen der verschiedenen Fachpersonen. Die Herausgeber haben damit für die Praxis ein Nachschlagewerk geschaffen zu Kernfragen in der Unterstützung, der Behandlung, des Umgangs und der Vertretung von Opfern sexualisierter Gewalt. Im Zentrum steht der interdisziplinäre Ansatz bei der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt, der sich sowohl an medizinische und psychologische Fachpersonen wie auch an Fachleute aus der Strafverfolgung, der Gerichte und der Prävention richtet.


Die zentralen Inhalte des Fachs

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Das Lehrbuch führt über Forschungsfragen in das wissenschaftliche Denken ein, vermittelt das Basiswissen und neueste Forschungsergebnisse und erläutert, wie gewonnene Erkenntnisse zur Theorienbildung beitragen und praktische Anwendung finden. Von der Wahrnehmung und Aufmerksamkeit über Gedächtnis und Wissen, Problemlösen, Denken und Entscheiden, Sprache, Lernen und Emotion bis zu Motivation und Psy-

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chomotorik wird der Stoff des gesamten Fachs Allgemeine Psychologie in repräsentativer Auswahl dargestellt. Ergebnisse klassischer Experimente, kognitionswissenschaftliche Analysen und neurowissenschaftliche Erkenntnisse werden im Zusammenhang gesehen. Die vierte Auflage wurde vollständig überarbeitet und auf den neuesten Stand des Wissens gebracht.


Unsere Buchtipps Anne Katrin Külz / Ulrich Voderholzer

Pathologisches Horten

Anne Katrin Külz Ulrich Voderholzer

Fortschritte der Psychotherapie

Pathologisches Horten (Reihe: „Fortschritte der Psychotherapie“, Band 69) 2018, VI/89 Seiten, € 19,95 / CHF 26.90 (Im Reihenabonnement € 15,95 / CHF 21.50) ISBN 978-3-8017-2785-7 Auch als eBook erhältlich

Pathologisches Horten ist eine psychische Störung, die zur Vermüllung der Wohnung führt und eine große Belastung für Betroffene und ihre Familien darstellt. Das Buch informiert über den aktuellen Forschungsstand, stellt verschiedene diagnostische Verfahren dar und zeigt die kognitiv-verhaltenstherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten auf. Zahlreiche Arbeitsblätter und Fallbeispiele veranschaulichen das Vorgehen und unterstützen die Umsetzung der Behandlungsstrategien in die klinische Praxis.

Tobias Teismann / Jürgen Margraf

Exposition und Konfrontation

Tobias Teismann Jürgen Margraf

Standards der Psychotherapie

Exposition und Konfrontation

(Reihe: „Standards der Psychotherapie“, Band 3) 2018, 133 Seiten, € 24,95 / CHF 32.50 (Im Reihenabonnement € 19,95 / CHF 26.90) ISBN 978-3-8017-2825-0 Auch als eBook erhältlich

Die Exposition bzw. Konfrontation ist die wichtigste einzelne Interventionsform bei Angststörungen. Sie stellt zudem ein zentrales Therapieelement bei verschiedenen anderen Störungsbildern, z.B. Essstörungen, Alkoholabhängigkeit, dar. Das vorliegende Buch fasst den aktuellen Wissensstand zu dieser Interventionsform zusammen und gibt eine konkrete Anleitung für die praktisch-therapeutische Umsetzung – bei verschiedenen Störungsbildern und hinsichtlich verschiedener Arten der Exposition.

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Tania Lincoln / Eva Heibach

Psychosen

Psychosen

Tania Lincoln Eva Heibach

(Reihe: „Fortschritte der Psychotherapie“, Band 67) 2017, VI/106 Seiten, € 19,95 / CHF 26.90 (Im Reihenabonnement € 15,95 / CHF 21.50) ISBN 978-3-8017-2749-9 Auch als eBook erhältlich

Fortschritte der Psychotherapie

Der Band beschreibt die kognitiv-verhaltenstherapeutische Behandlung von Patienten mit einer psychotischen Störung sowie das Vorgehen bei verhaltenstherapeutischen Familieninterventionen. Hierzu wird u.a. auf die Erarbeitung des individuellen Störungsmodells, die Arbeit an auslösenden und aufrechterhaltenden Faktoren, den Umgang mit Wahn, Halluzinationen und der Negativsymptomatik sowie das Vorgehen beim Kommunikations- und Problemlösetraining eingegangen. Ziel ist es, Therapeuten Mut zu machen, sich an die ambulante Behandlung von Psychosen heranzuwagen.

Das AMDP-System

Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie (AMDP) (Hrsg.)

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Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie (AMDP) (Hrsg.)

Manual zur Dokumentation psychiatrischer Befunde 10., korrigierte Auflage

Manual zur Dokumentation psychiatrischer Befunde 10., korrigierte Auflage 2018, 204 Seiten, Kleinformat, € 24,95 / CHF 32.50 ISBN 978-3-8017-2885-4 Auch als eBook erhältlich

Das AMDP-System zur Dokumentation psychiatrischer Befunde und anamnestischer Daten kann erfolgreich zur Aus- und Weiterbildung von Medizin- und Psychologiestudierenden eingesetzt werden und in der Psychiatrie tätigen Berufsgruppen als Nachschlagewerk dienen. Bei der nun vorliegenden 10. Auflage handelt es sich um eine korrigierte Ausgabe der 9. Auflage, in der sowohl der Psychische Befund als auch der Somatische Befund überarbeitet sowie mit Zusatzmerkmalen ergänzt wurde.


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