Jahrgang 70 / Heft 1 / 2019
Psychologische Rundschau
Herausgeber Karl Christoph Klauer Jens Bölte Oliver Dickhäuser Klaus Moser Silja Vocks
Offizielles Organ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs)
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Psychologische Rundschau
Jahrgang 70 / Heft 1 / 2019 Offizielles Organ der Deutschen Gesellschaft fĂźr Psychologie (DGPs) zugleich Informationsorgan des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
Herausgeber
Prof. Dr. Karl Christoph Klauer, Institut für Psychologie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 79085 Freiburg
Mitherausgeberinnen und Mitherausgeber
Prof. Dr. Jens Bölte, Münster Prof. Dr. Oliver Dickhäuser, Mannheim Prof. Dr. Klaus Moser, Nürnberg Prof. Dr. Silja Vocks, Osnabrück
Hinweise für Autorinnen und Autoren
Die Richtlinien zur Manuskriptgestaltung und Hinweise für Autorinnen und Autoren können unter https://www.hogrefe.com/j/pru mit dem Acrobat Reader heruntergeladen werden.
Verlag
Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG, Merkelstraße 3, 37085 Göttingen, Postfach 3751, 37027 Göttingen, Tel. 0551 99950 0, Fax 0551 99950 111, verlag@hogrefe.de Redaktion: journals@hogrefe.de, https://www.hogrefe.de Verleger: Dr. G.-Jürgen Hogrefe
Herstellung
Angelika Dornieden, Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG, Merkelstraße 3, 37085 Göttingen, Tel. 0551 99950 440, Fax 0551 99950 445
Vertrieb/Verwaltung
Hendriekje Thiel, Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG, Herbert-Quandt-Straße 4, 37081 Göttingen, Tel. 0551 99950 900, Fax 0551 99950 998
Anzeigen-/Beilagenverwaltung
Nadine Teichert, Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG, Merkelstraße 3, 37085 Göttingen, Tel. 0551 99950 526, Fax 0551 99950 111
Satz
3w+p GmbH, Ketteler Straße 5 – 11, 97222 Rimpar
Druck
AZ Druck und Datentechnik GmbH, Heisinger Straße 16, 87437 Kempten
ISSN
ISSN-L 0033-3042, ISSN-Print 0033-3042, ISSN-Online 2190-6238 Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Rechte, auch das der Übersetzung, vorbehalten.
Erscheinungsweise
vierteljährlich
Bezugsbedingungen
Jahresabonnement Institute € 181,00 / CHF 231.00 (Print only; Informationen zu den Online-Abonnements finden Sie im Zeitschriftenprospekt unter hgf.io/zftkatalog); Jahresabonnement Privat € 72,00 / CHF 97.00 (Print & online); Einzelheft € 49,00 / CHF 65.00 (Print only) zzgl. Porto und Versandgebühren (unverbindliche Preisempfehlung). Die Preise verstehen sich in Deutschland inkl. MwSt. und für Lieferungen von Deutschland ins Ausland exkl. MwSt. Das Abonnement verpflichtet zum Bezug eines ganzen Jahrgangs. Das Abonnement verlängert sich, wenn nicht bis 8 Wochen vor Jahresende abbestellt wird. Bei Ausfall der Lieferung durch höhere Gewalt, Streik oder dergleichen ergeben sich hieraus keine Ansprüche auf Lieferung oder Rückzahlung des Bezugsgeldes durch den Verlag. Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Die Abonnentin bzw. der Abonnent ist damit einverstanden, dass der Transportdienstleister ggf. den Verlag während der Laufzeit des Abonnements über eine Anschriftenänderung informiert. Ist sie bzw. er nicht damit einverstanden, hat sie bzw. er dies spätestens zwei Wochen nach Erhalt des ersten Heftes schriftlich dem Verlag mitzuteilen.
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Elektronische Volltexte
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Psychologische Rundschau (2019), 70 (1)
© 2019 Hogrefe Verlag
Inhalt Editorial
Siebzig Jahre Psychologische Rundschau
1
Karl Christoph Klauer Originalarbeit
Zur Lage der Psychologie
4
Conny H. Antoni Historische Seite
Nach 50 Jahren: Der 26. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie 1968
27
Rudolf Günther Nachrichten
Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. – DGPs
29
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
82
Nachrichten aus Instituten und Institutionen
85
Veranstaltungen und Ankündigungen
92
TBS-TK-Rezension
96
Rasch-basiertes Depressionsscreening (DESC; 1. Auflage) Gunter Groen und Sebastian Sauer Gutachterliste Psychologische Rundschau 2018 Hinweise für Autorinnen und Autoren
© 2019 Hogrefe Verlag
99 100
Psychologische Rundschau (2019), 70 (1)
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Editorial Siebzig Jahre Psychologische Rundschau Karl Christoph Klauer Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Vor siebzig Jahren erschien das erste Heft der Psychologischen Rundschau, herausgegeben von Professor Dr. Johannes Allesch. Ziel der Zeitschrift sollte es sein, so Allesch im Jahre 1949, über den Gang der psychologischen Forschung und ihre Anwendung im Großen zu berichten, ferner die Neuerscheinungen des gesamten Gebietes so vollständig wie möglich zu besprechen und die realen Vorgänge im Bereich der Psychologie mitzuteilen (Allesch, 1949). Wie der Untertitel der Zeitschrift feststellte, sollte dies bezogen auf die Fortschritte der Psychologie in Deutschland, Österreich und der Schweiz geschehen. Dementsprechend bestanden die Hefte der Psychologischen Rundschau bis ins Jahr 1982 aus drei Teilen: Teil 1 – Originalia, Teil 2 – Buchbesprechungen, Teil 3 – Diskussionen, Nachrichten, Berichte. Teil 1 war den wissenschaftlichen Aufsätzen gewidmet, Teil 3 umfasste wie heute Nachrichten aus den einzelnen Instituten, aber auch kurze Kommentare zu den Aufsätzen aus Teil 1, zum Teil mit Antwort des oder der Verfasser beziehungsweise der Verfasserin oder Verfasserinnen des kommentierten Aufsatzes und einen bunten Strauß unterschiedlicher Berichte, zum Beispiel über Tagungen und Konferenzen, über Testverfahren. über Anwendungsgebiete und verschiedene hochschul- und berufspolitische Themen. Von Anfang an war also die doppelte Rolle der Psychologischen Rundschau definiert – als Forum, auf dem aktuelle Entwicklungen psychologischer Forschung einem wissenschaftlich ausgebildeten, deutschsprachigen Publikum vorgestellt und diskutiert werden sowie als Nachrichtenorgan, das über „die realen Vorgänge im Bereich der Psychologie“ berichtet und reflektiert. Eine offizielle Anerkennung dieser zweiten Funktion durch die Deutsche Gesellschaft für Psychologie erfährt die Psychologische Rundschau im Jahre 1976, in dem sie zum Informationsorgan der Deutschen Gesellschaft für Psychologie wird. Bis dahin war sie das Organ des Berufsverbands Deutscher Psychologen, was sie auch weiterhin bis ins Jahr 1983 blieb. Ab dem Jahr 1983 ist die Psychologische Rundschau das offizielle Organ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und zugleich Informationsorgan des Berufsverbands Deutscher Psychologen. Seit dem Jahr © 2019 Hogrefe Verlag
1973 werden übrigens die Berichte zur Lage der Psychologie des jeweiligen Präsidenten beziehungsweise der jeweiligen Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychologie im Heft 1 des auf den Kongress der Gesellschaft folgenden Jahrgangs im ersten Teil des Hefts abgedruckt. Die frühen Jahrgänge waren der Berichterstattung über das wissenschaftliche Geschehen im deutschen Sprachraum gewidmet. Im Zuge der siebziger und achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts gelang der deutschsprachigen Psychologie in zunehmendem Maße wieder der Anschluss an die internationale Forschung. Dementsprechend wandelte sich die Funktion der Psychologischen Rundschau. Deutschsprachige, wissenschaftlich ausgebildete Psychologinnen und Psychologen stellen zwar nach wie vor die Leserschaft der Psychologischen Rundschau, diese berichtet aber nun über aktuelle Trends und Entwicklungen der Psychologie insgesamt, wie die Herausgeber Wolfgang Prinz, Urs Baumann, Dieter Frey und Theo Herrmann im Jahre 1983 in einem Editorial feststellten. Der Untertitel „Überblick über die Fortschritte der Psychologie in Deutschland, Österreich und der Schweiz“ entfällt seitdem. Auch in der formalen Gliederung und im Aufbau der Zeitschrift gab es bei aller Kontinuität in der Zielsetzung über die Jahrzehnte immer wieder Veränderung. So sind im wissenschaftlichen Teil die Buchbesprechungen seit 1992 ganz verschwunden und seit 1998 die Manuskriptkategorien des Überblickartikels und des Positionspapiers verwendet worden (Engelkamp, 1998). Kommentare wurden aus dem Nachrichtenteil ausgegliedert (Prinz, Baumann, Frey & Herrmann, 1983) und zum Teil in das neue Format von Diskussionsforen überführt (Stroebe, Amelang, Gigerenzer & Huber, 1989). Während sich Diskussionsforen bis heute großer Beliebtheit erfreuen, ist manch anderes Experiment von Manuskriptkategorien für den wissenschaftlichen Teil nach kurzer Zeit wieder aufgegeben worden. Die „Historische Seite“, 1989 eingestellt (Stroebe, Amelang, Gigerenzer & Huber, 1989), ist allerdings seit 2013, nun betreut durch die Fachgruppe Geschichte der Psychologie, wieder aufgelebt (Petermann, 2013). Der relativ jungen Manuskriptkategorie „Psychologie für die Gesellschaft“ wird besondere Aufmerksamkeit Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 1–3 https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000428
2
Editorial
Abbildung 1. Layoutentwicklung der Psychologischen Rundschau.
des jetzigen Herausgeberteams zuteilwerden. Seit 1992 erscheinen in unregelmäßigem Abstand Themenhefte, von denen sich mehrere großer Resonanz erfreuten. Im Nachrichtenteil sind die Berichte über Konferenzen und Tagungen stark eingeschränkt worden. Die Nachrichten aus Instituten und Institutionen wurden immer wieder reglementiert und sind heute relativ streng normiert. Eine 1977 eingeführte Rubrik „Diplomarbeiten und Dissertationen“, die für jedes Institut eine Liste der Titel der Arbeiten anführte, wurde 1983 wieder gestrichen. Diese letzten Entwicklungen spiegeln auch das Spannungsverhältnis zwischen den Raumforderungen des wissenschaftlichen Teils und des Nachrichtenteils wider, ein Spannungsverhältnis, das die Psychologische Rundschau von den Anfängen an begleitete, in den Editorials der vergangenen Jahrzehnte immer wieder diskutiert wird und regelmäßig zu korrigierenden Eingriffen nötigt. Auf der anderen Seite ist der Umfang der Zeitschrift mit vier Heften pro Jahrgang von etwa sechzig Seiten pro Heft mit vergleichsweise geringen Schwankungen über viele Jahrzehnte hinweg konstant geblieben – auch dies ein Anlass von Klagen der jeweiligen Herausgeberinnen und Herausgeber, führt die starke Umfangsbeschränkung doch zu Kürzungsforderungen an die Autorinnen und Autoren der wissenschaftlichen und nachrichtlichen Beiträge und manchmal zu längeren Wartezeiten bis zur Veröffentlichung eines angenommenen Beitrags. Ganz aktuell schlagen sich wichtige Debatten wie die zur Replizierbarkeit psychologischer Ergebnisse und zur „open science“ Bewegung, zum Papier des Wissenschaftsrats zur Psychologie und zur anstehenden Neuregelung der psychologischen Studiengänge direkt und indirekt in vermehrtem Diskussionsbedarf der Fachgruppen und in vermehrten Mitteilungsbedarf anderer Akteure nieder, was sich in einer zuletzt angestiegenen Zahl von nicht wissenschaftlichen Berichten und fachpolitischen Diskussionsforen äußerte. Bei allem Wandel beeindruckt aber doch die Stetigkeit im Konzept und gelebtem Anspruch der Zeitschrift. Zu dieser Kontinuität zählt nicht zuletzt auch die zuverlässige Betreuung der Zeitschrift durch den Hogrefe Verlag, der mit der Gründung der Psychologischen Rundschau Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 1–3
seinen Anfang nahm und dieser immer besondere Aufmerksamkeit zukommen ließ. Um Allesch nochmals aufzugreifen, inhaltlich geht es damals wie heute darum, über den Gang der psychologischen Forschung und ihre Anwendung im Großen zu berichten und die realen Vorgänge im Bereich der Psychologie mitzuteilen und darüber zu diskutieren. Auch heute noch ist die Mission der Zeitschrift also durch das charakterisiert, was Prinz, Baumann, Frey und Herrmann in einem Editorial aus dem Jahre 1983 schreiben: „Die Psychologische Rundschau ist eine wissenschaftliche Zeitschrift, die über Entwicklungen in den verschiedenen Gebieten der Grundlagenforschung, der Angewandten Forschung und der beruflichen Praxis im Bereich der Psychologie informiert. Sie wendet sich an alle wissenschaftlich ausgebildeten Psychologen [und Psychologinnen] in Forschung und Praxis. Angesichts des breiten und immer breiter werdenden Spektrums von verschiedenartigen Teildisziplinen, in die die Psychologie heute aufgegliedert ist, ist eine wissenschaftliche Zeitschrift, die sich ausdrücklich einer solchen Zielsetzung verschreibt, besonders notwendig. Notwendig ist nicht nur ein Organ, in dem sich jeder Wissenschaftler [beziehungsweise jede Wissenschaftlerin] über Entwicklungen in verschiedenen Teilgebieten der Psychologie informieren kann, sondern notwendig ist auch ein Forum, auf dem diese verschiedenartigen Ansätze miteinander in Kommunikation, vielleicht auch in Streit treten können. Diese Funktion, die der Förderung des intradisziplinären Zusammenhalts dient (und die z. B. in den USA weitgehend durch den American Psychologist ausgefüllt wird), soll die Psychologische Rundschau übernehmen. Allerdings soll sie dabei nicht den Charakter eines internen Verbandsblattes annehmen; sie wendet sich nach wie vor an alle wissenschaftlich ausgebildeten Psychologen [beziehungsweise Psychologinnen], die in Forschung und Praxis tätig sind.“ (Prinz, Baumann, Frey & Herrmann, 1983, S. I). © 2019 Hogrefe Verlag
Editorial
Zuletzt möchte ich auf die vielen Personen hinweisen, deren Einsatz es ermöglicht hat, dass die Psychologische Rundschau diesem anspruchsvollen Auftrag viele Jahrzehnte lang nachkommen konnte. Zu diesem Personenkreis zählen wie schon erwähnt die im Hogrefe Verlag in der Führung und der Redaktion tätigen Personen, aber auch die Vorstände der DGPs, die die Zeitschrift begleitet haben, die früheren Herausgeberinnen und Herausgeber sowie die Autorinnen und Autoren der Zeitschriftenaufsätze. Mögen der Zeitschrift noch viele weitere Jahrzehnte gewährt werden, um ihre Arbeit wie bisher fortzusetzen!
© 2019 Hogrefe Verlag
3
Literatur Allesch, J. (1949). Zum Geleit. Psychologische Rundschau, 1, 3. Engelkamp, H. (1998). Editorial. Psychologische Rundschau, 49, 1. Petermann, F. (2013). Wechsel in der Herausgeberschaft und neue Publikationsformate – ein Editorial. Psychologische Rundschau, 64, 73 – 74. Prinz, W., Frey, D., Baumann, U. & Herrmann, T. (1983). Psychologische Rundschau in neuem Gewand – Ziele und Perspektiven. Psychologische Rundschau, 34, I – II. Stroebe, W., Amelang, M., Gigerenzer, G. & Huber, H. (1989). Editorial. Psychologische Rundschau, 40, 187. Karl Christoph Klauer christoph.klauer@psychologie.uni-freiburg.de
Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 1–3
Originalarbeit
Zur Lage der Psychologie Conny H. Antoni Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie, Universität Trier
In der Tradition meiner Vorgängerinnen und Vorgänger im Präsidentenamt der DGPs möchte ich in diesem Bericht die aktuelle Lage der deutschen Psychologie in Hinblick auf Studium, Forschung, Gesellschaft und Beruf beschreiben. Ich gehe dabei insbesondere auf die zentralen Herausforderungen ein, mit denen wir uns auch künftig auseinandersetzen müssen. Zu ihnen gehören die wachsende Zahl und Vielfalt psychologischer und psychologieverwandter Studiengänge, die Diskussion um Transparenz und Offenheit in der Forschung, die Rolle der Psychologie in der Gesellschaft, die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und ihre Auswirkungen auf die Einheit des Faches und auf andere psychologische Berufsfelder. Wichtige Ansatzpunkte zur Bewältigung dieser Herausforderungen liegen meines Erachtens in der Weiterentwicklung von Strukturen und Prozessen der Sicherung der Qualität von Studium, Forschung und beruflicher Praxis. Dieser Bericht basiert auf dem Vortrag, den ich auf dem 51. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie gehalten habe.
1. Studium 1.1 Qualitätssicherung der Studiengänge Explizites Ziel der Bologna-Reform war es, Bachelor- und Masterstudiengänge einzuführen und das Angebot an Studiengängen zu diversifizieren sowie die Profilbildung und den Wettbewerbsgedanken bei gleichlautender Bezeichnung der Studiengänge zu stärken. Das bisherige System der Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen über Rahmenprüfungsordnungen für diese Studiengänge wurde als zu zeitaufwändig, innovationshemmend und modernen internationalen Anforderungen nicht genu ̈gend, kritisiert und durch ein System der Qualitätssicherung über Akkreditierung abgelöst. Die Akkreditierung übernahmen im Wesentlichen die im Wettbewerb stehenden Akkreditierungsagenturen entsprechend der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Mindeststandards und Kriterien (KMK, 1998, 2002, 2004). Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26 https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000429
Die sicherlich hehren Absichten der Studienreform führten leider zu sehr unerfreulichen Auswüchsen vor allem im Bereich von Studienangeboten privater Hochschulen. So wurden Psychologiestudiengänge neu akkreditiert und von den staatlichen Behörden des Landes zugelassen, obwohl das hierfür notwendige, einschlägig qualifizierte psychologische Lehrpersonal und / oder die notwendige Infrastruktur an Laborräumen, -technik und -software oder an Fachzeitschriften und -büchern nicht vorhanden war. Es gibt Beispiele, in denen die Lehre in den psychologischen Teildisziplinen fast durchweg von Medizinern erbracht und auch der Prüfungsausschuss Psychologie vorwiegend durch Mediziner besetzt wurde. Der Studiengang Psychologie diente hier aufgrund der geringen erforderlichen Investitionskosten und der hohen Studierendennachfrage als „cash cow“ und Steigbügel für die Etablierung medizinischer Studiengänge. So betrugen im Jahr 2015 die Kosten für einen Studienplatz in Psychologie 3.990 Euro, während ein Studienplatz in Humanmedizin 30.870 Euro kostete (DESTATIS, 2018). In anderen Fällen wurde aufgrund der hohen Zugkraft des Namen, Psychologie in die Bezeichnung des Studiengangs aufgenommen, obwohl sich kaum psychologische Inhalte im Studiengang finden, oder es werden weitgehend identische Inhalte sowohl als B.Sc. als auch als M.Sc. WirtschaftspsychologieStudiengang beworben. Dies sind Beispiele, in denen meines Erachtens sowohl die Qualitätssicherungssysteme der Programm- und Systemakkreditierung, als auch die zuständigen Landesministerien als Aufsichtsbehörden versagt haben. Aufgabe der Länder ist es nach § 9(2) HRG, dafür Sorge zu tragen, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse gewährleistet ist. Leider werden solche Fehlentwicklungen zu selten dokumentiert und an den Akkreditierungsrat gemeldet, sodass deren Korrektur, die ohnehin schwierig ist, zusätzlich erschwert wird. Hinzu kommt, dass aufgrund eigener oder berichteter negativer Erfahrungen im Begutachtungsprozess viele Kolleginnen und Kollegen sich weigern, sich als Gutachtende an Akkreditierungsverfahren zu beteiligen. Die Umsetzung des an sich guten Gedankens des peer reviews im Akkreditierungsprozess wird dadurch weiter erschwert. Diesen Teufelskreis gilt es zu unterbrechen. © 2019 Hogrefe Verlag
C. H. Antoni, Zur Lage der Psychologie
Der mit Beginn des Jahres 2018 in Kraft getretene neue Studienakkreditierungsstaatsvertrag bietet dazu neue Chancen (KMK, 2018). Er setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2016 (BvL 8/10) um, verändert die Aufgaben von Akkreditierungsrat und -agenturen und erhöht den Einfluss der Wissenschaft. Der Akkreditierungsrat prüft die Einhaltung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien und fällt auf dieser Basis die Entscheidung über die Akkreditierung und Reakkreditierung der Studienga ̈nge und hochschulinternen Qualitätssicherungssysteme an den deutschen Hochschulen. Er ist somit nun Entscheidungsorgan, in dem die Wissenschaft die Mehrheit der Stimmen hat, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob Studiengänge die geforderten fachlichinhaltlichen Kriterien erfüllen. Die Rolle der Akkreditierungsagenturen beschränkt sich auf die Erstellung der Gutachten und die Bestellung der hierfür verantwortlichen, externen, sachverständigen Gutachtenden. In der Musterrechtsverordnung, die die Details der Studienakkreditierung von den Ländern regelt, wird die Rolle der Fachgesellschaften insofern wieder gestärkt, als gefordert wird, dass der fachliche Diskurs bei der fachlich-inhaltlichen Gestaltung der Studiengänge auf nationaler und gegebenenfalls internationaler Ebene systematisch beru ̈cksichtigt werden muss (KMK, 2017). Dies bietet die Chance, die von der DGPs auf nationaler und der European Federation of Psychologists Associations (EFPA) auf europäischer Ebene entwickelten Empfehlungen für die Gestaltung von B.Sc. und M.Sc. Studiengängen als fachlich-inhaltliche Kriterien für die Begutachtung heranzuziehen. Damit dies umgesetzt werden kann, ist es jedoch erforderlich, dass die Mitglieder der DGPs bereit sind, als Gutachterinnen und Gutachter zu fungieren und sich für die Berücksichtigung unserer Empfehlungen als fachlich-inhaltliche Kriterien bei der Begutachtung einzusetzen. Auf der Grundlage der Gutachten fällt der Akkreditierungsrat seine Entscheidung. Nur, wenn fachlich-inhaltliche Probleme in den Gutachten angesprochen werden, können sie berücksichtigt werden. DGPs-Strategie ist es daher, den Gutachtenden, den Agenturen und dem Akkreditierungsrat zu empfehlen, als Begutachtungskriterien die Empfehlungen der DGPs heranzuziehen. Für die fachlich-inhaltlichen Begutachtungskriterien eignen sich unsere Empfehlungen zur Modulstruktur und zur Vergabe von Leistungspunkten von Bachelor- und Masterstudiengängen in Psychologie sowie zur Benennung von Masterstudiengängen in der Psychologie (Abele-Brehm et al., 2014, 2015). Für die formalen Begutachtungskriterien eignen sich ergänzend die entsprechenden Kriterien der Qualitätssiegel der DGPs für psychologische Bachelorstudiengänge und wirtschaftspsychologische Masterstudiengänge. Als erster Schritt zur Umsetzung dieser Strategie wurde ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch mit dem Akkreditierungsrat und den © 2019 Hogrefe Verlag
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-agenturen begonnen. Im nächsten Schritt sollen hierzu auch die Gutachterinnen und Gutachter eingeladen werden, um gemeinsame Standards für den Prüfprozess zu entwickeln. Unabhängig davon wird die DGPs auch den Aufbau und die Verbreitung eigener Qualitätsmarken fortsetzen, wozu auch der Vorsitzende des Akkreditierungsrats rät. Auf die erfolgreiche Einführung des Qualitätssiegels B.Sc. Psychologie und auf das Qualitätssiegel Master Wirtschaftspsychologie gehe ich weiter unten näher ein.
1.2 Studiengänge und -anbieter Die Diversifizierung psychologischer Studiengänge spiegelt sich in erster Linie bei den (Fach)Hochschulen wider (Tabelle 1). Während bei den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen 42 der 50 Studiengänge einen allgemeinen Bachelorstudiengang in Psychologie anbieten, sind es bei den Hochschulen ohne Promotionsrecht lediglich 10 von 57. Mit 27 von 57 Studiengängen sind Studiengänge der Wirtschaftspsychologie bei Weitem am häufigsten vertreten, gefolgt von angewandter Psychologie (6), Gesundheitspsychologie (5) sowie Kommunikations- bzw. Medienpsychologie (4). Die Fokussierung der Bachelorstudiengänge der (Fach) Hochschulen auf spezifische Anwendungsfelder der Psychologie begrüße ich. Dadurch stärken sie ihr spezifisch anwendungsorientiertes Profil, stellen einen engen Praxisbezug her und signalisieren dies mit einer entsprechend spezifischen Bezeichnung des spezialisierten Studiengangs, z. B. Wirtschaftspsychologie, auch nach außen. Die meisten Universitäten folgen mit dem Angebot eines polyvalenten Bachelorstudiengangs den Empfehlungen der DGPs. Aber auch in einem breit angelegten universitären Bachelorstudium der Psychologie sollte der Anwendungsbezug von Beginn an beachtet werden und im Studienverlauf schrittweise an Bedeutung gewinnen; zudem sollten unterschiedliche Wahlmöglichkeiten bestehen, um Entscheidungshilfen für ein passendes Masterstudium zu geben. Diesen Empfehlungen des Wissenschaftsrats (2018) schließe ich mich an. Die DGPs empfiehlt, dass Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie (AOW), Klinische Psychologie und Pädagogische Psychologie nach Möglichkeit als Basismodule gelehrt werden und weitere Anwendungsfelder sich nach den Schwerpunkten im Master orientieren sollten (Abele-Brehm et al., 2014). Angesichts der anstehenden Reform des Psychotherapeutengesetzes und der damit verbundenen Einführung eines eigenen zulassungsbeschränkten Masterstudiengangs M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie wird es noch wichtiger werden, die Attraktivität anderer forschungs- und anwendungsorientierter Schwerpunkte Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
6
C. H. Antoni, Zur Lage der Psychologie
Tabelle 1. Bachelorstudiengänge mit Psychologie nach Hochschultyp Studiengang
Universitäten und gleichgestellte Hochschulen
Hochschulen ohne Promotionsrecht
Psychologie
42
10
1
27
Angewandte Psychologie
6
Wirtschaftspsychologie / AOW Gesundheitspsychologie
5
Kommunikations- / Medienpsychologie
4
Ingenieurpsychologie
1
Lehr- / Lernpsychologie / Pädagogische Psychologie
2
Sonstige
5
4
Gesamt
50
57
Tabelle 2. Masterstudiengänge mit Psychologie (nach Hochschultyp) Quelle: http://www.akkreditierungsrat.de/ Datenbank Abruf 21. 08. 2018, eigene Auswertung Studiengang
Universitäten und gleichgestellte Hochschulen
Psychologie
36
Angewandte Psychologie Klinische Psychologie
Hochschulen ohne Promotionsrecht 5 1
6
1
Wirtschaftspsychologie / AOW
3
24
Kommunikations- / Medienpsychologie
1
1
Lehr- / Lernpsychologie / Pädagogische Psychologie
2
Prävention und Gesundheitspsychologie Recht
1 1
Sport
1
Sonstige
5
1
Gesamt
54
35
im Masterstudium und anderer Berufsfelder möglichst frühzeitig zu vermitteln. Zu diesem Zweck haben wir unsere Webseite Psychologie studieren (https://studium. dgps.de) komplett neu und zielgruppengerechter gestaltet. Studiumsinteressierte können sich hier über das Psychologiestudium und die Breite des Faches informieren und bekommen interessante Filmclips zu den vielfältigen Berufsperspektiven angeboten. Bei den Masterstudiengängen bietet sich ein ähnliches Bild wie im Bachelor (Tabelle 2). 36 von 54 Studiengängen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen bieten einen allgemeinen Masterstudiengang in Psychologie. Daneben gibt es sechs spezialisierte Masterstudiengänge in klinischer Psychologie, drei in Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie, zwei in pädagogischer Psychologie und je einen in Kommunikations- / Medienpsychologie und Rechtspsychologie. Bei den 35 Studiengängen an Hochschulen ohne Promotionsrecht finden sich fünf allgemeine und 30 spezialisierte Masterstudiengänge in einer „Bindestrich-Psychologie“, davon 24 in Wirtschaftspsychologie. Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
Der Wissenschaftsrat (2018) spricht sich dezidiert für eine Spezialisierung der universitären Masterstudiengänge aus, sei sie berufsfeld- oder forschungsorientiert, um die Vielfalt des Faches abzubilden und den unterschiedlichen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Ich halte die Strategie der DGPs, eine Spezialisierung im Sinne einer Schwerpunktbildung im Rahmen eines allgemeinen Masterstudiengangs für Psychologie zu ermöglichen, unverändert für richtig. Durch die in unseren Empfehlungen geforderten Kernbereiche, Forschungsmethoden, Psychologische Diagnostik, Grundlagen und Anwendung im Umfang von jeweils mindestens 10 Leistungspunkten, stärken wir die Einheit des Faches, vertiefen die gemeinsame Basis der polyvalenten Bachelorausbildung und damit den Markenkern des universitären Psychologiestudiums. Ich bin zuversichtlich, dass die methodische Qualität und Breite der Ausbildung es unseren Absolventen und Absolventinnen auch künftig ermöglichen werden, erfolgreich neue Tätigkeitsfelder für die Psychologie zu erschließen. Unsere Empfehlungen ermöglichen es aber auch, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen, die bis © 2019 Hogrefe Verlag
C. H. Antoni, Zur Lage der Psychologie
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Abbildung 1. Psychologiestudierende 2000 bis 2016 (DESTATIS, 2018).
zu 90 Leistungspunkte umfassen können. Dies ist beispielsweise im Zuge der Reform des Psychotherapeutengesetzes für den Masterstudiengang M.Sc. Psychologie: Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie geplant. Es können jedoch auch Schwerpunkte mit einem geringeren Umfang und einem höheren Anteil an Grundlagen- und anderen Anwendungsfächern als alternative Wahloptionen innerhalb eines Studiengangs oder als eigenständige Studiengänge angeboten werden. Analog zum Bachelor würde ich empfehlen, dass (Fach) Hochschulen, ihr spezifisch anwendungsorientiertes Profil durch eine entsprechend spezifische Bezeichnung ihres Studiengangs, z. B. Wirtschaftspsychologie, nach außen signalisieren. Universitäre Studiengänge sollten meines Erachtens eine Spezialisierung, wie oben dargelegt, im Rahmen eines allgemeinen Masters mit Schwerpunkt abbilden und entsprechend bezeichnet werden.
1.3 Studierendenzahlen Das dynamische Wachstum der Studierendenzahlen im Studiengang Psychologie hält unvermindert an (Abb. 1). Waren es im Wintersemester 2014/15 noch 64.674 Studierende, stieg die Zahl im Wintersemester 2016/17 auf 75.448 Studierende. Der Großteil des Wachstums geht dabei auf das Konto der privaten (Fach)Hochschulen, während die Zahl der Studierenden an der Fernuniversität Hagen in diesem Zeitraum fast unverändert blieb (13.717 vs. 13.254). Die Zahl der Studierenden an (Fach)Hochschulen wuchs von 13.717 im Wintersemester 2014/15 auf 23.324 im Wintersemester 2016/17 an (DESTATIS, 2018; Abb. 2). Im Bericht des Wissenschaftsrates (2018) sind die Zahlen der Studierenden der privaten (Fach)Hochschulen für das Wintersemester 2015/16 getrennt ausgewie© 2019 Hogrefe Verlag
sen (Tabelle 1, S. 105). Von 19.126 Studierenden an (Fach) Hochschulen im Wintersemester 2015/16 studierten danach 16.983 und damit rund 89 Prozent an privaten (Fach) Hochschulen. Weitere 1.093 Studierende waren an privaten Universitäten eingeschrieben. Private (Fach)Hochschulen eröffnen somit immer mehr Interessierten einen Zugang zu einem Psychologiestudium, sofern diese in der Lage sind, die hierfür notwendigen Studiengebühren zu bezahlen. Die eindrucksvollen Zuwachszahlen privater (Fach)Hochschulen belegen, dass viele Personen, die Psychologie studieren möchten, bereit sind, für den Zugang zum Psychologiestudium monatliche Studiengebühren zu bezahlen, die zum Teil deutlich höher sind als die allgemeine Studiengebühr, die an staatlichen Hochschulen früher für das gesamte Semester erhoben wurde. Es verwundert jedoch nicht, dass angesichts dieser hohen Kosten, Studierende versuchen, bereits während des Bachelorstudiums oder für das Masterstudium an eine staatliche Hochschule zu wechseln. Die zunehmende Studierendenzahl an privaten (Fach)Hochschulen wird damit auch die Konkurrenz um Studienplätze an den staatlichen Hochschulen, insbesondere beim Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang, weiter verschärfen. Die stark wachsenden Studierendenzahlen führten ab 2010 wieder zu einer Verschlechterung der Betreuungsrelation, d. h. der Anzahl Studierender pro Professor und Professorin, von 47 auf 61 Studierende pro Professur im Wintersemester 2016/17 (ohne Fernuniversität Hagen, Abb. 3). In den letzten beiden Berichten zur Lage der Psychologie (Abele-Brehm, 2017; Margraf, 2015) wurde bereits die im internationalen Vergleich zu niedrige Betreuungsrelation angemahnt, die sich nun weiter verschlechtert hat und unter das Niveau des Jahres 2000 gefallen ist. Eine besonders ungünstige Betreuungsrelation zeichnet sich Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
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Abbildung 2. Psychologiestudierende an (Fach)Hochschulen 2000 bis 2016 (DESTATIS, 2018).
Abbildung 3. Betreuungsrelation Studierende / Professur an (Fach)Hochschulen 2000 bis 2016 ohne Fernuniversität Hagen (DESTATIS, 2018).
bei den privaten Hochschulen ab. Laut Bericht des Wissenschaftsrats lag die Betreuungsrelation bei den privaten Fachhochschulen im Wintersemester 2015/16 bei 124 Studierenden pro Professur (Wissenschaftsrat, 2018, Tabelle 5, S. 113).
1.4 Studienabschlüsse und Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium Die wachsenden Studierendenzahlen im Studiengang Psychologie spiegeln sich in der wachsenden Zahl der Bachelor- und Masterabschlüsse wider. Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
Im Jahre 2016 absolvierten 6.566 Studierende erfolgreich ihren Bachelorabschluss in Psychologie. 5.258 (80 Prozent) von ihnen waren Frauen (Abb. 4). 4.199 Studierende erreichten 2016 ihren Masterabschluss, darunter 3.993 (81 Prozent) Frauen (Abb. 5). Ferner schlossen noch 523 Studierende erfolgreich ihr Diplom ab (Frauenanteil 80 Prozent). Der Frauenanteil bei den Studienabschlüssen liegt damit auch höher als ihr Anteil an den Studierenden, der im Jahr 2016 bei rund 75 Prozent lag. Der Anteil weiblicher Studierender lag bereits bei den Diplomabschlüssen seit dem Jahr 2000 mit 72 Prozent deutlich über dem Anteil der Männer. Er erhöhte sich in den letzten Jahren weiter und schwankt bei den Masterabschlüssen seit 2011 zwischen 80 und © 2019 Hogrefe Verlag
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Abbildung 4. Bachelorabschlüsse in Psychologie 2000 bis 2016 (DESTATIS, 2018).
Abbildung 5. Masterabschlüsse in Psychologie 2000 bis 2016 (DESTATIS, 2018).
86 Prozent. Psychologie wird damit immer mehr ein Fach und ein Beruf von Frauen. Betrachtet man die Entwicklung der Notenabschlüsse im Bachelorstudium zeigt sich, dass seit Jahren durchweg fast nur sehr gute und gute Zensuren vergeben werden. Es findet kaum Differenzierung statt, was den Wert der Noten beeinträchtigt. Im Durchschnitt vergeben Universitäten dabei noch häufiger sehr gute Noten als (Fach) Hochschulen (Abb. 6). Der bisweilen geäußerte Verdacht, dass (Fach)Hochschulen bessere Noten vergeben und dadurch unfaire Vorteile bei der Bewerbung um einen Platz im Masterstudium entstehen, lässt sich mit diesen Zahlen nicht belegen. © 2019 Hogrefe Verlag
Die Situation beim Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium ist unverändert schwierig. Dies liegt zum einen an der zu geringen Zahl an Masterstudienplätzen an staatlichen Hochschulen, insbesondere an Universitäten. Eine Umfrage des Fakultätentags Psychologie (FTPs) im Jahre 2017, an der sich 50 der 53 universitären Psychologie-Institute beteiligten, zeigt, dass im Sommersemester 2016 insgesamt 4.776 Studierende ihr Bachelorstudium abschlossen, darunter 728 an der Fernuniversität Hagen, und im Wintersemester 2016/17 4.273 Studierende ihr Masterstudium begannen, davon 313 an der Fernuniversität Hagen. Die Differenz zwischen Bachelorabschlüssen und den Erstsemestern im Master weist bereits Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
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Abbildung 6. Notenabschlüsse B.Sc. Psychologie 2011 bis 2016 (DESTATIS, 2018).
auf eine Lücke von mindestens 503 bzw. rund 11 Prozent der Studienplätze hin. Berücksichtigt man, dass mindestens 285 Erstsemester von außeruniversitären Hochschulen (144 Studierende) oder ausländischen Universitäten (141 Studierende) stammen, genauere Angaben sind aufgrund der hohen Zahl von 989 fehlenden Angaben nicht möglich, fehlen mindestens 16 Prozent Studienplätze im Master, wenn nur die Studierenden staatlicher deutscher Universitäten betrachtet werden, die nach ihrem Bachelorabschluss in den Master wechseln wollen. Je nachdem, wie viele der 989 Studierenden, zu denen Angaben fehlen, an deutschen Universitäten ihren Bachelorabschluss erworben haben, könnte sich der Prozentsatz auf bis zu 27 Prozent erhöhen. Da wir nicht wissen, wie viele Studierende von privaten Hochschulen oder aus dem Ausland (insbesondere Deutsche mit einem Bachelorabschluss aus Österreich, den Niederlanden oder Luxemburg) sich um einen Masterplatz an deutschen staatlichen Universitäten beworben haben, fehlen uns belastbare Zahlen zur tatsächlichen Konkurrenzsituation um staatliche Studienplätze im Master. Das enorme Wachstum der Studierendenzahlen an privaten Hochschulen, die von der Bildungspolitik geforderte Anschlussfähigkeit der Studiengänge und die Möglichkeit, auch von psychologischen Studiengängen an privaten (Fach)Hochschulen und Universitäten in Psychologiestudiengänge an staatlichen Hochschulen wechseln zu können, wird aller Voraussicht nach, den Kampf um kostenfreie Masterstudienplätze an staatlichen Hochschulen und insbesondere an Universitäten noch deutlich verschärfen. Zum anderen trägt zu der schwierigen Situation das für Studierende und Hochschulen sehr aufwändige Bewerbungs- und Auswahlverfahren bei. Studierende müssen sich an einer Vielzahl von Universitäten bewerben, wenn sie ihre Chancen auf einen Masterstudienplatz optimal nutzen wollen. Hinzu kommt, dass Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
für Studierende, die sich von anderen Hochschulen bewerben, die Zulassungsverfahren zum Teil bewusst intransparent und schwierig gestaltet werden, um die Chancen der eigenen Studierenden zu erhöhen, einen Masterplatz an ihrer Hochschule zu erhalten.
1.5 Empfehlungen Zur Sicherung der Qualität der Studienangebote hatte die DGPs im Jahre 2016 das Qualitätssiegel B.Sc. Psychologie eingeführt. Inzwischen haben 25 Psychologie-Institute das Siegel beantragt und 20 davon das Siegel verliehen bekommen (Stand: 15. 09. 2018). Weitere Institute planen zurzeit die Beantragung. Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Das Qualitätssiegel B.Sc. Psychologie etabliert sich damit sukzessive als Qualitätsmarke der DGPs für polyvalente Bachelorstudiengänge in der Psychologie. Die Institute, die das Qualitätssiegel erworben haben, nutzen es, um damit für die Qualität ihres Studiengangs zu werben. Auch auf der „Psychologie studieren Website“ der DGPs (https://studium.dgps.de) wird das Qualitätssiegel als ein mögliches Kriterium genannt, um hochwertige Studiengänge zu identifizieren. Qualitätssicherung ist ein Prozess, daher wurde bereits bei der Einführung des Qualitätssiegels darauf hingewiesen, dass es geplant ist, die mit dem Qualitätssiegel gesammelten Erfahrungen zu evaluieren und es entsprechend weiterzuentwickeln. Im Vorstand und in der Kommission Studium und Lehre haben wir bereits intensive Diskussionen geführt, inwieweit es erforderlich ist, die Kriterien beispielsweise in Hinblick auf die geforderten Veranstaltungsformen und Infrastrukturen zu präzisieren bzw. zu ergänzen. Da vermutlich im Zuge der Reform des Psychotherapeutengesetzes im Bachelorstudium Anforderungen, beispielsweise an die Ver© 2019 Hogrefe Verlag
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mittlung von Kompetenzen im Bereich Diagnostik und Gesprächsführung, durch die Approbationsordnung präzisiert werden, bietet es sich meines Erachtens an, erforderliche Anpassungen in diesem Zusammenhang vorzunehmen. Einige der Erfahrungen, die zwischenzeitlich mit dem Qualitätssiegel B.Sc. Psychologie gesammelt wurden, sind in die Konzeption des neuen Qualitätssiegels Master Wirtschaftspsychologie eingeflossen, das von Vertreterinnen und Vertretern von Universitäten und (Fach)Hochschulen gemeinsam entwickelt wurde. Beispielsweise wurde präzisiert, dass die Veranstaltungsform den Lehrzielen angemessen sein muss. Da beispielsweise soziale, Gesprächsfu ̈hrungs- oder didaktische Kompetenzen sinnvollerweise in Präsenzveranstaltungen vermittelt werden, wurden die Anforderungen an Präsenzveranstaltungen präzisiert. Im nächsten Schritt sollen, aufbauend auf den Erfahrungen mit den vorliegenden Qualitätssiegeln, weitere Qualitätssiegel für Masterstudiengänge mit Vertretern und Vertreterinnen der Fachgruppen sowie staatlicher und privater Hochschulen gemeinsam entwickelt werden, um damit den Aufbau der eigenen Qualitätsmarken, parallel zu der oben angesprochenen Strategie zur Verbesserung des Akkreditierungsprozesses, voranzutreiben. Neben der Entwicklung weiterer Qualitätssiegel wird es darum gehen, die von der Kommission Studium und Lehre unter Federführung von Birgit Spinath erarbeiteten und vom Vorstand im April 2018 verabschiedeten Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre in den Instituten umzusetzen (Spinath et al., 2018). Ein weiterer Aspekt der Sicherung der Qualität des Studiums betrifft faire und valide Auswahlverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 3/14), dass bundes- und landesgesetzliche Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, dürfte meines Erachtens auch Auswirkungen auf andere zulassungsbeschränkte Fächer und damit auch auf die Psychologie haben. Da sich das Urteil abzeichnete, haben wir bereits im Herbst 2017 eine Kommission eingesetzt, die sich mit der Thematik der Studierendenauswahl beschäftigt. Zudem haben wir im Februar 2018 in einer Stellungnahme zur Gründung einer zentralen Einrichtung für studiengangsspezifische Eignungstests aufgerufen und unsere Mitarbeit dabei angeboten. Inwieweit sich langfristig die Möglichkeit der Gründung einer zentralen Einrichtung unter maßgeblicher Beteiligung der DGPs eröffnet, muss sich zeigen. Potentielle Impulse hierfür könnten sich aus laufenden BMBF Verbundprojekten oder aus Initiativen auf Landesebene ergeben. Konkret ergab sich die Möglichkeit, die Beteiligung psychologischer Expertise an dem BMBF Verbundprojekt „Förderung der Begleitforschung für den © 2019 Hogrefe Verlag
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Erfolg von kompetenzbezogenen Auswahlverfahren der Hochschulen im Rahmen des „Masterplans Medizinstudium 2020“ zu stärken. Ferner gibt es in Baden-Württemberg eine Ausschreibung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu kompetenzbezogenen Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren, an der sich die Mehrzahl der psychologischen Institute des Landes mit einem gemeinsamen Projektantrag beteiligen. Viele der Herausforderungen der Psychologie in Deutschland, finden sich früher oder später auch in anderen europäischen Ländern und umgekehrt. Durch die Bologna-Reform hat sich in Europa die inhaltliche und Anforderungsvielfalt der Studiengänge weiter erhöht. Ein Vergleich und eine Bewertung der in verschiedenen Systemen erworbenen Qualifikationsnachweise ist dadurch sehr schwierig. Daher liegt es nahe, Maßnahmen zur Sicherung der Qualität von Studium und Lehre mit anderen europäischen psychologischen Fachgesellschaften abzustimmen. Die EFPA hat mit dem EuroPsy Zertifikat einen gemeinsamen Qualifikationsstandard für Psychologinnen und Psychologen in Europa entwickelt. Die Kriterien des EuroPsy Zertifikats beschreiben, welches Wissen, welche Fertigkeiten und welche Kompetenzen in einem mindestens fünfjährigen, konsekutiven Hochschulstudium der Psychologie vermittelt werden müssen, an das sich eine einjährige supervidierte Praxis anschließen muss. Das EuroPsy Zertifikat hat mit dazu beigetragen, dass sich ein fünfjähriges konsekutives Psychologiestudium als europäischer Standard politisch durchgesetzt hat. Allerdings gestaltet sich bislang die Verbreitung des EuroPsy Zertifikats in Deutschland und allen anderen Ländern schwierig, in denen die Berufszulassung nicht wie in Spanien, Portugal oder Norwegen durch einen nationalen Psychologieverband geregelt und damit faktisch an den Erwerb des EuroPsy Zertifikats gebunden wird. Das EuroPsy Zertifikat wird bislang von den Absolventinnen und Absolventen in Deutschland als nicht attraktiv und nützlich bewertet. Allerdings gab es in Deutschland mit dem Diplom in Psychologie bis zur Bologna-Reform eine weitgehend einheitliche universitäre Ausbildung, die das Bild der Psychologie in der Öffentlichkeit prägte und, aufgrund der bislang vergleichsweise geringen Zahl von Absolventinnen und Absolventen mit einem abweichenden Kompetenzprofil, bis heute prägt. Niemand ohne diese Ausbildung durfte den Titel Diplom-Psychologin bzw. Diplom-Psychologe führen und sich Psychologin bzw. Psychologe nennen, wollte man nicht riskieren, vom BDP verklagt zu werden. Jüngste Gerichtsurteile zeigen jedoch, dass die rechtliche Grundlage des Titelschutzes, aufgrund der neuen Studienabschlüsse und der Regelungen der Bologna-Reform erodiert. Daher könnte das EuroPsy Zertifikat als personenbezogener Nachweis einer qualitativ hochwertigen Ausbildung an Attraktivität gePsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
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Abbildung 7. Promotionen in Psychologie 2000 bis 2016 (DESTATIS, 2018).
winnen, insbesondere falls unsere Empfehlungen und Qualitätssiegel der DGPs zur strukturellen Sicherung der Standards von Psychologiestudiengängen nicht die erhoffte Wirkung zeigen. Um die Attraktivität des EuroPsy weiter zu steigern, haben wir in Absprache mit der EFPA die EuroPsy-Anwartschaft eingeführt. Absolventinnen und Absolventen von Masterstudiengängen der Psychologie, die die Kriterien für das EuroPsy Zertifikat erfüllen, können gegen eine geringe Gebühr eine EuroPsy-Anwartschaft beantragen. Sie können damit bereits in der Bewerbungsphase dokumentieren, dass ihr Studium dem hohen EuroPsy Standard entspricht dass ihnen die Weiterentwicklung ihrer professionellen Kompetenzen wichtig ist und sie daher eine Supervision im ersten Jahr der Berufspraxis anstreben. Damit dieses Modell bekannt und aufgegriffen wird, muss es von uns aktiv beworben und durch den Aufbau von Absolventen- und Berufspraxisnetzwerken unterstützt werden.
2. Forschung 2.1 Promotionen und Habilitationen Die Zukunft unserer Forschung liegt in den Händen unseres wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Zahl der Promotionen ist seit Jahren mit leichten Schwankungen in der Tendenz steigend (Abb. 7) und erreichte im Jahre 2016 mit 598 Promotionen einen neuen Höhepunkt. Dieser Anstieg ist auf die zunehmende Zahl von promovierenden Frauen zurückzuführen. Promovierten im Jahre 2000 noch etwas Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
mehr Männer als Frauen (157 vs. 144), drehte sich dieses Verhältnis in den folgenden Jahren deutlich um. Im Jahre 2017 provierten zweieinhalbmal so viele Frauen wie Männer (429 vs. 169). Dennoch liegt mit 72 Prozent die Promotionsquote von Frauen immer noch leicht unterhalb des Absolventenanteils von Frauen beim Masterstudium Psychologie von 81 Prozent (DESTATIS, 2018). Die Zahl der Habilitationen schwankt stark über die Jahre, so dass ein langfristiger Trend schwer auszumachen ist. Im Unterschied zu den Promotionen scheint sich jedoch eher ein tendenzieller Rückgang bei der Zahl der Habilitationen anzudeuten (vgl. Abb. 8). Im Jahre 2017 habilitierten 18 Männer und 15 Frauen, im Jahr zuvor waren es noch 27 Frauen und 20 Männer. Angesichts der zunehmenden Praxis, die Qualität und Einschlägigkeit der vorgelegten Publikationen als habilitationsäquivalente Leistungen, neben vielen anderen Kriterien, in Berufungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. Abele-Brehm & Bu ̈hner, 2016), wäre ein langfristiger Rückgang der Habilitationen auch nicht verwunderlich, zumal Juniorprofessuren und Tenure-track-Verfahren als alternative Karrierewege staatlich sehr gefördert und gefordert werden. Allerdings legen manche Berufungskommissionen und Hochschulen, erstaunlicherweise sogar Fachhochschulen, noch Wert auf eine Habilitation. Solange der wissenschaftliche Nachwuchs durch die unterschiedliche Gewichtung der Habilitation bei Berufungsverfahren verunsichert wird, ist es nachvollziehbar, dass als Absicherungsstrategie noch Habilitationsschriften angefertigt werden, insbesondere wenn der Ruf auf sich warten lässt. Um diese Verunsicherung langfristig zu vermeiden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine klarere Orientiertung zu © 2019 Hogrefe Verlag
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Abbildung 8. Habilitationen in Psychologie 2000 bis 2016 (DESTATIS, 2018).
geben, haben die Kommission Studium und Lehre und der Vorstands der DGPs die Empfehlung ausgesprochen, dass Berufungskommissionen explizit auf die Habilitation als Einstellungsvoraussetzung für die Berufung verzichten (König et al., 2018).
2.2 DFG-Förderung Die DFG-Förderung psychologischer Forschung hat sich seit der Jahrtausendwende deutlich gesteigert (Abb. 9). Das Bewilligungsvolumen für die gesamte Psychologie belief sich in den Jahren 2016/17 auf 41,9 bzw. 42,5 Millionen Euro. Das Bewilligungsvolumen im Bereich der Einzelförderung betrug in diesen Jahren 28,6 bzw. 28,4 Millionen Euro. 41 Prozent bzw. 34 Prozent der eingereichten Anträge und 32 Prozent bzw. 30 Prozent der insgesamt beantragten Fördersumme wurden in den Jahren 2016/17 bewilligt. Zur Einzelförderung zählen Einzelanträge/ Sachbeihilfen, wissenschaftliche Netzwerke, Forschungsstipendien, Emmy Noether-Programm, Heisenberg-Programm, Heisenberg-Stipendien, Heisenberg-Professuren, Reinhart Koselleck-Projekte, Klinische Studien. Neben der Einzelförderung wurden in diesen Jahren im Bereich der Koordinierten Programme vier Schwerpunktprogramme, sieben Forschergruppen, fünf Graduiertenkollegs und drei Sonderforschungsbereiche (SFB 940 Volition und kognitive Kontrolle: Mechanismen, Modulatoren, Dysfunktionen, SFB / TRR 135 Kardinale Mechanismen der Wahrnehmung: Prädiktion, Bewertung, Kategorisierung, SFB 1280 Extinktionslernen) mit einem Volumen von 13,3 bzw. 14,1 Millionen Euro bewilligt. Dies ist insgesamt eine erfreuliche Entwicklung, auch wenn es sicherlich wünschenswert wäre, wenn die Psy© 2019 Hogrefe Verlag
chologie neben ihrer Rolle als Hub Science (Margraf, 2015) noch stärker die Rolle als Lead Science im Rahmen der Koordinierten Programme übernehmen könnte.
2.3 Publikationsentwicklung Betrachtet man die Entwicklung der deutsch‐ vs. englischsprachigen Publikationen in der Psychologie aus dem deutschsprachigen Bereich von 2006 bis 2016 zeigt sich ein deutlicher Anstieg von einem Anteil von 26 Prozent englischsprachiger Publikationen im Jahre 2006 auf je 45 Prozent in den Jahren 2014/15 und knapp 50 Prozent im Jahre 2016 (Schui, 2018). Dies unterstreicht eindrucksvoll die zunehmende internationale Sichtbarkeit der deutschen Psychologie (Abb. 10).
2.4 Publikationsaktivität Universitäten / Fachhochschulen Betrachtet man die langfristige Entwicklung der Publikationszahlen im PSYNDEX von 1980 bis 2016 zeichnen sich für Universitäten und Fachhochschulen zunehmende Publikationszahlen auf unterschiedlich hohem Niveau ab. Der Anteil der Publikationen von Universitäten beläuft sich auf durchschnittlich ca. 52 Prozent der Gesamtzahl an Publikationen im PSYNDEX, der von Fachhochschulen liegt bei ca. 4 Prozent. Ferner fällt ab dem Jahre 2005 bis zum Jahr 2011 ein deutlicher Anstieg der Publikationszahlen auf (Bittermann, 2018). Im Zeitraum 2005 bis 2011 nahm die Zahl der Professuren in der Psychologie um 10 Prozent, im Zeitraum 2005 bis 2016 um 48 Prozent zu, so dass die höhere Zahl an Professuren nicht zur ErPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
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Abbildung 9. DFG Förderung 2001 bis 2017 (Mitteilung der DFG).
Abbildung 10. Entwicklung deutsch‐ vs. englischsprachiger Publikationen in der Psychologie aus dem deutschsprachigen Bereich von 2006‐2016 in absoluten Zahlen (Schui, 2018).
klärung dieser Entwicklung ausreicht. Da ab 2009 vor allem an den privaten Fach(Hochschulen) ein Wachstum der Studierendenzahlen von z. T. mehr als 40 Prozent jährlich festzustellen ist, dürfte die Zunahme der Professuren vor allem auf den Personalaufbau an privaten Fach(Hochschulen) zurückzuführen sein. Im Jahr 2005 wurde auch die W-Besoldung eingeführt. Inwieweit gerade in der Anfangsphase vermehrt Ziele vereinbart wurPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
den, die zu einer Erhöhung der Publikationszahlen führten, bleibt Spekulation. Ein Vergleich der inhaltlichen Themen zeigt, dass visuelle Wahrnehmung und Aufmerksamkeit, affektive Störungen, Elektrophysiologie, kognitive Entwicklung im Alter sowie Lernen und Gedächtnis nahezu ausschließlich von Universitätspublikationen behandelt werden. Fachhochschulpublikationen widmen sich tendenziell mit hö© 2019 Hogrefe Verlag
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Abbildung 11. Anzahl der Publikationen von 1980 bis 2016 (PSYNDEX-Daten vom 12. 06. 2018, Sonderauswertung ZPID, Bittermann, 2018).
Abbildung 12. Entwicklung von Retractions in der Psychologie – Update Juli 2018 (Günther, 2018; Stricker & Günther, in press).
herer Wahrscheinlichkeit Themen im Bereich sozialer Arbeit, Organisationsentwicklung und Arbeitsgruppen, Lehrund Lernmethoden, Förderunterricht und Inklusion sowie Gesundheitsförderung und -prävention. Dies ist aufgrund ihrer anwendungsorientierten Ausrichtung nicht verwunderlich. Auch Universitäten sind – vermutlich mit den Publikationen ihrer Anwendungsfächer – in diesen Themenbereichen stark vertreten (Abb. 11).
2.5 Entwicklung der Retractions Sehr erfreulich entwickelte sich die Zahl der zurückgezogenen Beiträge bzw. der Rücknahmemeldungen in psychologischen Zeitschriften. Eine am 19. 01. 2018 durchgeführte Abfrage der in PsychINFO erfassten Zeitschrif© 2019 Hogrefe Verlag
ten zeigt (Günther, 2018; Stricker & Günther, in press), dass die Zahl der Retractions ab 2005 deutlich anstieg und im Jahr 2011 mit 52 zurückgezogenen Beiträgen und im Jahr 2013 mit 53 Rückzugsmeldungen einen Höhepunkt erreichte, in den letzten Jahren aber deutlich rückläufig war (Abb. 12). Im Jahr 2017 gab es nur 4 Beiträge, die zurückgezogen wurden, und 30 Rückzugsmeldungen.
2.6 DGPs und Open Science Ich sehe Open Science als Chance, um mit der Präregistrierung von Studien, der Bereitstellung von Daten, Forschungsmaterialien, Auswertungscodes und dem freien Zugang zu wissenschaftlichen Artikeln, eine multidimensionale Strategie der Qualitätssicherung in der Forschung Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
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zu realisieren. Die Präregistrierung von Studien bietet die Chance, frühzeitig Feedback von Gutachtenden zu den theoretischen und methodischen Überlegungen an der geplanten Studie zu erhalten, sodass die Anregungen bei der Realisierung der Untersuchung noch genutzt und umgesetzt werden können. Zugleich wird klar dokumentiert, was die Hypothesen sind, und apriori Testung und explorative Datenanalyse lassen sich klarer voneinander trennen. Durch das Bereitstellen von Daten, Forschungsmaterialien, Auswertungscodes können die berichteten Ergebnisse nicht nur besser nachvollzogen werden, sondern auch die Durchführung von Replikations-, Generalisierungsstudien und Metaanalysen wird erleichtert. Durch den freien Zugang zu wissenschaftlichen Artikeln wird der Zugang zu Originalliteratur erleichtert und beschleunigt. Es ist zu hoffen, dass dann mehr auf Primär- und weniger auf Sekundärliteratur zurückgegriffen wird. Die DGPs bekennt sich klar zu einer offenen und transparenten Wissenschaft und begrüßt die Vielzahl entsprechender Initiativen an den psychologischen Instituten und Fachbereichen. Bereits im Jahre 2004 stimmte die Mitgliederversammlung im Rahmen des DGPs-Kongresses in Göttingen für die Unterzeichnung der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“. Aus unerfindlichen Gründen blieb die Umsetzung dieses Beschlusses zunächst aus. Dies wurde von mir im Jahr 2016 nachgeholt. Um Open Access zu fördern, haben wir dafür geworben, in Open Access Zeitschriften zu publizieren oder Zweitveröffentlichungen frei zur Verfügung zu stellen. Open Access Zeitschriften, die hohe Gebühren für die Veröffentlichung von Beiträgen verlangen, verlagern jedoch nur die Eintrittshürde vom Lesen zum Veröffentlichen eines Beitrags. Ich begrüße daher, dass das ZPID die erforderliche Infrastruktur zur Gründung und Publikation weiterer qualitativ hochwertiger psychologischer Open Access Zeitschriften kostenlos zur Verfügung stellt. Die Einführung neuer, qualitativ hochwertiger und kostengünstiger Open Access Zeitschriften bleibt dennoch ein schwieriger und langwieriger Prozess. Es gibt viele etablierte Zeitschriften mit einem hohen Impactfaktor, der, trotz aller Kritik, immer noch große Bedeutung hat. Die Erfolgschancen neuer Zeitschriften werden auch dadurch beeinflusst, ob und wie etablierte Zeitschriften vom Subskriptions- auf ein Open Access Modell umstellen. Diese Umstellung stellt sich aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungsformen alles andere als einfach dar und setzt voraus, dass es genügend Autoren gibt, die bereit und in der Lage sind, die Gebühren für die Open Access Beiträge zu bezahlen. Inwieweit Hybridmodelle den Umstieg von Subskriptions- auf Open Access Modelle erleichtern können, ist umstritten. Um dem Vorwurf der Doppelberechnung zu begegnen, dass bei HybridzeitPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
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schriften für das Lesen und Veröffentlichen bezahlt werden muss, versichern Verlage wie Hogrefe, dass Open Access Beiträge zusätzlich zum regulären und damit zum subskribierten Umfang der Zeitschrift veröffentlicht werden. Da, gemessen an der Gesamtzahl psychologischer Studien und Publikationen, der Anteil der Arbeiten, die präregistriert wurden und Zugang zu den Daten, Forschungsmaterialien, Auswertungscodes und dem wissenschaftlichen Artikel bieten, immer noch sehr klein ist, haben wir auf dem DGPs Kongress in Frankfurt eine strategische Partnerschaft zwischen ZPID, Hogrefe Verlag und DGPs unterzeichnet, die dies fördern soll. Ziel ist es, die technischen und finanziellen Hürden zu senken und Anreize für Open Science zu schaffen. Hierzu wollen wir die vom ZPID bereitgestellte technische Plattform Registered Reports in Psychology für die Präregistrierung von Studien und PsychArchives zur Speicherung und zum Zugang zu den Daten und Materialien als einheitlichen Standard etablieren, damit man sich nicht bei jeder Zeitschrift in unterschiedliche technische Systeme einarbeiten muss. Dies könnte die technischen Hürden und den Arbeitsaufwand senken. Der Hogrefe Verlag schlägt die Nutzung der Plattform des ZPID den Herausgebern seiner Zeitschriften als einheitlichen Standard vor. Er gewährt korrespondierenden Autoren, die DGPs-Mitglieder sind, einen 25-prozentigen Rabatt auf die Open Access Gebühren des Open Access Programms des Verlags (OpenMind). Ferner gewährt Hogrefe DGPs-Mitgliedern als korrespondierenden Autoren bis 2022 einen weiteren, 10-prozentigen Rabatt, wenn sie ihre Studien präregistrieren und die Daten auf PsychArchives oder anderen anerkannten Repositorien zugänglich machen. Darüber hinaus haben Herausgeber einzelner Zeitschriften mit dem Hogrefe Verlag verhandelt, dass sie einen Artikel pro Heft ohne Gebühren als Open Access Artikel veröffentlichen können. Bereits in der letzten Vorstandsperiode wurden die Empfehlungen der DGPs zum Umgang mit Forschungsdaten veröffentlicht, die eine optimale Nachnutzung von Daten ermöglichen sollen (Schönbrodt et al., 2017). Diese haben wir auf einer Paneldiskussion auf dem DGPs Kongress in Frankfurt mit Vertreterinnen und Vertretern der American Psychological Association (APA), der British Psychological Society (BPS), der Österreichischen Gesellschaft für Psychologie (ÖGP), des EFPA Board of Scientific Affairs, der European Society for Cognitive Psychology (ESCOP) und des ZPID diskutiert, um Möglichkeiten der Entwicklung internationaler gemeinsamer Standards auszuloten. Erfreulicherweise wird 2019 eine gemeinsame Arbeitsgruppe der APA, der BPS und der DGPs, unterstützt vom ZPID, hierzu die Arbeit aufnehmen, um detaillierte Vorschläge auszuarbeiten. © 2019 Hogrefe Verlag
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3. Die Rolle der Psychologie in der Gesellschaft Der Forderung des Wissenschaftsrates, dass die Psychologie noch stärker gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und Antworten auf drängende gesellschaftliche Fragen liefern sollte, kann ich mich nur anschließen. Zwar hat diese Forderung auch kontroverse Stellungnahmen ausgelöst, diese haben aber nicht infrage gestellt, dass die Psychologie zu gesellschaftlich relevanten Themen forschen, entsprechende Erkenntnisse und Methoden bereitstellen und zu den Themen Stellung beziehen soll. Nach meinem Eindruck lag es eher daran, dass man die bereits erbrachten Leistungen nicht hinreichend gewürdigt sah. Meines Erachtens lohnt es sich zu versuchen, den Beitrag und den Einfluss der wissenschaftlichen Psychologie zur Lösung gesellschaftlicher Probleme weiter zu steigern. André Bittermann vom ZPID hat erfreulicherweise auf Basis einer PSYNDEX-Recherche analysiert, ob und wie viel psychologische Forschung zu den aktuell gesellschaftlich-relevanten Themen Klimawandel, Flucht und Migration, demografischer Wandel, Veränderungen der Arbeitswelt im digitalen Zeitalter, Mensch-Maschine-Interaktion und künstliche Intelligenz publiziert wurde (Abb. 13). Es zeigt sich, dass die psychologischen Forschungspublikationen die Entwicklung der gesellschaftlichen Diskussion zu diesen Themen widerspiegeln. Es werden also durchaus gesellschaftlich relevante Themen erforscht, aber ich bin mit dem Wissenschaftsrat der Meinung, dass wir unsere Forschung noch deutlich wahrnehmbarer kommunizieren und politisch und gesellschaftlich Stellung beziehen können und sollten. Ob sie dadurch auch stärker in den politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt und in den gesellschaftlichen Diskursen aufgegriffen wird, muss sich zeigen. Bereits in den vergangenen Vorstandsperioden versuchte die DGPs, durch professionelle und strategische Außenkommunikation in Form von Pressemitteilungen, Stellungnahmen, durch die Veranstaltung parlamentarischer Abende und durch die Mitarbeit an Leitlinien und Leitfäden sichtbarer zu werden und psychologische Erkenntnisse zu gesellschaftlich relevanten Themen stärker in die gesellschaftlichen und politischen Debatten einzubringen. Ich glaube, wir sind diesem Ziel in den vergangenen Jahren zwar ein deutliches Stück nähergekommen, aber wir können noch mehr erreichen. Die höhere Sichtbarkeit der DGPs zeigt sich unter anderem darin, dass das Bundesverfassungsgericht uns bei wichtigen gerichtlichen Entscheidungen um Stellungnahmen anfragt, in denen psychologische Expertise gefordert ist. Unsere Stellungnahmen werden beachtet. Beispielsweise wurden wir © 2019 Hogrefe Verlag
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zu einem Gespräch mit dem Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) eingeladen, nachdem wir an die KMK gemeinsam mit dem BDP und dem Verband der Psychologielehrerinnen und -lehrer appelliert hatten, mehr Psychologie in die Schulen zu bringen, um die vielfältigen Probleme in den Bereichen Gewalt, Gesundheitsverhalten, Lern- und Arbeitsstrategien, Lenkung des eigenen Verhaltens sowie Umgang mit Stress und Belastungen zu lösen. Die Parlamentarischen Abende, die wir 2016 zusammen mit der Sektion Rechtspsychologie im BDP und der Arbeitsgemeinschaft der Anwältinnen im Deutschen Anwaltverein (DAV) zum Thema „Qualitätssicherung von Gerichtsgutachten“ im Landtag des Landes NordrheinWestfalen in Düsseldorf und anlässlich der Gründung des interdisziplinären Kompetenzzentrums für Gutachten 2017 mit dem Kompetenzzentrum für Gutachten und der Sektion Rechtspsychologie im BDP zur Qualität von Gerichtsgutachten im Bayerischen Landtag veranstalteten, fanden bei den Landtagsabgeordneten und den zuständigen Ministerien große Beachtung. Die DGPs war in den letzten beiden Jahren auf den Arbeitsschutzforen der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz und den Präventionsforen der Nationalen Präventionskonferenz vertreten und hat bei der Überarbeitung des Leitfadens „Prävention“ des GKV-Spitzenverbands mitgewirkt. Ferner hat sich die DGPs an der Entwicklung zahlreicher Behandlungsleitlinien beteiligt, bei denen die Medizin die Federführung hatte. Um die Rolle der Psychologie zu stärken, haben wir angeregt, in Abstimmung mit dem BDP und weiteren psychologischen Fachgesellschaften, gemeinsame Leitlinien zur psychologischen Begutachtung von Funktionen, Fähigkeiten, krankheitsbedingten Leistungsbeeinträchtigungen und Behinderungen zu entwickeln. Nicht zuletzt haben wir im Rahmen der Föderation, zusammen mit dem BDP und mit Hilfe des Diagnostikund Testkuratoriums, neue Qualitätsstandards für psychologische Gutachten und für die DIN 33430 eine neue Lizenz- und Prüfungsordnung sowie eine neue Gebührenordnung verabschiedet. Die neue Gebührenordnung ermöglicht es Studierenden, die Lizenz für berufsbezogene Eignungsdiagnostik kostengünstiger zu erwerben.
4. Psychotherapiereform 4.1 Ziele Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes den Vorschlag einer Direktausbildung. Diese soll nach einem fu ̈nfjährigen Hochschulstudium der Psychotherapie mit einer staatlichen Prüfung abschließen und zur Berufszulassung Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
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Abbildung 13. Publikationen zu gesellschaftlich relevanten Themen 1979 bis 2014. Quelle: ZPID, PSYNDEX, André Bittermann Juli 2018.
(Approbation) führen. Wie bislang, soll die Zulassung zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung darüber hinaus den Erwerb des Fachkundenachweises in einer anschließenden Weiterbildung voraussetzen. Die DGPs und der Fakultätentag Psychologie (FTPs) vertreten die Position, dass analog zur Ausbildung in anderen akademischen Heilberufen, durch die Integration der Trias universitäre Lehre, Forschung und praktische Weiterbildung im Rahmen eines Psychologiestudiums die Qualität der Psychotherapieausbildung und der Patientenschutz am besten nachhaltig gesichert werden. Für eine solch qualitativ hochwertige Ausbildung ist die Breite Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
und Einheit des Faches erforderlich. Das Modell der DGPs sieht daher vor, dass die Ausbildung in ein universitäres Studium der Psychologie integriert wird und ein dreijähriges polyvalentes Bachelorstudium und ein zweijähriges Masterstudium Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie umfasst. Im Vergleich zu anderen Modellen ist dieses Konzept zudem vergleichsweise kostengünstig zu realisieren, da auf bewährte Strukturen und Prozesse zurückgegriffen werden kann. Dennoch sind zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der veränderten Anforderungen erforderlich. Die Reform darf nicht zulasten anderer Teildisziplinen der Psychologie gehen. © 2019 Hogrefe Verlag
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Abbildung 14. Approbationsprüfungen 2012 bis 2017 (IMPP, 2018).
Ziel der DGPs ist es, mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes einen wissenschaftlich fundierten akademischen Heilberuf zu schaffen, der die bisher getrennten beiden Berufe des_r Psychologischen Psychotherapeuten_in und des_r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten_in vereint und der gleichwertig zur Ausbildung in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie ist.
4.2 Anforderungen an die Gestaltung des Studiengangs Betrachtet man die Entwicklung der Zahl der Approbationsprüfungen in den letzten Jahren, so stieg die Zahl der Approbationen seit dem Jahre 2012 von 1934 auf über 2700 in den Jahren 2016 und 2017 (Abb. 14). Nach aktuellen Zahlen des IMPP sind es im Jahr 2018 sogar 2869 Approbationen. Eine entsprechende Zahl von Absolventen im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie wird benötigt, wenn wir den Anspruch haben, die psychologische Psychotherapieausbildung für den Altersbereich der Erwachsenen und der Kinder und Jugendlichen in das Psychologiestudium zu integrieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Großteil der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, Schätzungen bewegen sich bei 70 bis 80 Prozent, bislang nicht Psychologie studiert haben. Nicht zuletzt durch die zunehmende Zahl von Professuren und Weiterbildungsinstituten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an psychologischen Universitätsinstituten, wächst der Anteil der Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten mit Psychologiestudium in den letzten Jahren. Damit die vollständige Übernahme der Ausbildung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nicht zulas© 2019 Hogrefe Verlag
ten anderer psychologischer Fächer geht, sind zusätzliche Ressourcen für den Aufbau von Studienplätzen in der Psychologie erforderlich. Legt man die Zahl der Approbationsprüfungen der Jahre 2016 und 2017 zugrunde, sind bereits im Bachelorstudium ca. 15 Prozent mehr Studienplätze erforderlich.
4.3 Erforderliche Maßnahmen In der Kommission Psychologie und Psychotherapie wurde die gemeinsame Position der DGPs und des Fakultätentages Psychologie (FTPs) entwickelt und mit der Kommission Studium und Lehre abgestimmt, sowie auf den Treffen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Fachgruppen und in der Plenarversammlung des FTPs vorgestellt und diskutiert. Ferner wurden Vertreterinnen und Vertreter der Psychologie-Fachschafts-Konferenz (PsyFaKo) zu den Plenarversammlungen des FTPs und zu Vorstandssitzungen eingeladen, um Fragen zur Psychotherapeutenreform und die Position der DGPs und des FTPs zu diskutieren. Um die gemeinsame Position der DGPs und des FTPs zu vertreten, führten die Mitglieder der Kommission Psychologie und Psychotherapie eine Vielzahl von Gesprächen mit relevanten Vertreterinnen und Vertretern der Politik, auf Bundes- und Landesebene, der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sowie verschiedener Verbände, um gemeinsame Positionen auszuloten. Mit dem Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGkJP) und zuletzt mit den Vertreterinnen und Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
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Vertretern der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Psychiatrie und Psychotherapie (LIPPs) konnten gemeinsame Positionspapiere erarbeitet und verabschiedet werden, die den Positionen der DGPs mehr Aufmerksamkeit verschafften und unsere Position auch im weiteren politischen Prozess der Gesetzgebung stärken. Auf der neuen Website Psychotherapie-Reform finden sich alle aktuellen Informationen, Stellungnahmen und Positionen sowie das aktualisierte Eckpunktepapier der DGPs übersichtlich zusammengeführt. Angesichts des im Jahr 2019 beginnenden Gesetzgebungsverfahrens müssen nun die folgenden nächsten Schritte auf Bundes-, Landes- und Universitätsebene von DGPs, dem FTPs und den psychologischen Instituten zügig geplant und angegangen werden. Das kommende Psychotherapeutengesetz wird aus Sicht des Vorstands der DGPs einen eigenen Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie erfordern. Daher müssen die psychologischen Institute nun für sich entscheiden, ob sie einen Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KLIPP) einführen wollen. Diese Entscheidung muss an die Universitätsleitung sowie an die Landesministerien für Gesundheit und Wissenschaft kommuniziert werden. Wenn ein Institut sich gegen die Einführung des Masterstudiengangs Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie entscheidet, sollte es sich bewusst sein, dass andere Einrichtungen diese Aufgabe dann übernehmen könnten. Es ist damit zu rechnen, dass Universitätskliniken für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an einer Kooperation bei der Einführung eines Masterstudiengangs Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie interessiert sind und, falls die Psychologie einen solchen Studiengang nicht einführen möchte, gegebenenfalls selbst die Initiative übernehmen. Da sich der Vorstand der DGPs, die Leitung des FTPs und die Kommission Psychologie und Psychotherapie entschieden dafür eingesetzt haben, dass der Psychologie und den universitären psychologischen Instituten die Führungsrolle bei der Ausbildung psychologischer Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zukommt, fände ich es sehr bedauerlich, wenn diese Chance nicht genutzt würde. Entscheidet sich ein Institut für die Einführung eines Masterstudiengangs Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie, sollte mit den inhaltlichen und Kapazitätsplanungen begonnen werden. Dabei sollten die Empfehlungen der DGPs berücksichtigt werden. Dies bedeutet insbesondere, dass mindestens 30 Leistungspunkte für Forschungsmethoden, Diagnostik und Grundlagenvertiefung vorzusehen sind. Bei der Kapazitätsplanung sollten die aktuellen Approbationszahlen des Landes gePsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
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gebenenfalls korrigiert um den Landesanteil an der Gesamtbevölkerung, und den Anteil des Instituts an den Psychologiestudierenden an Universitäten des Landes berücksichtigt werden. Nach den CNW Berechnungen der Kommission Psychologie und Psychotherapie ist von einem Mehrbedarf von ca. 0,3 SWS / Student_in im Bachelorstudium und von ca. 1,0 SWS / Student_in im M.Sc. Psychologie: KLIPP auszugehen. Ferner sollte, wie oben erwähnt, einkalkuliert werden, dass ca. 15 Prozent mehr Psychologiestudierende erforderlich sind, wenn die Ausbildung ausschließlich in der Psychologie verortet wird. Bei der Planung ist ferner zu berücksichtigen, dass es zwar lange Übergangszeiten geben wird, die Rede ist von mehr als zehn Jahren, dass aber die Verhandlungen mit den Ministerien über die erforderlichen Ressourcen spätestens bei der Verabschiedung des Gesetzes und der Approbationsordnung anstehen. Daher sollte bereits jetzt mit der Sondierung begonnen werden. Es ist vermutlich nicht damit zu rechnen, dass zu einem späteren Zeitpunkt erneut erfolgreich über Ressourcen verhandelt werden kann. Die DGPs und der FTPs werden den Instituten ein Beratungsangebot für diesen Planungs- und Verhandlungsprozess unterbreiten.
5. Psychologie und Beruf 5.1 Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktlage von Psychologinnen und Psychologen entwickelte sich in den letzten Jahren unverändert gut. Laut Mikrozensus hatten 129.000 Erwerbstätige im Jahr 2016 einen Studienabschluss in Psychologie. Im Vergleich zum Jahr 2014 mit etwa 114.000 Erwerbstätigen war dies ein weiteres Wachstum von 13 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2007 mit rund 77.000 Erwerbstätigen betrug das Wachstum fast 70 Prozent. 2016 gaben rund 99.000 Personen an, als Psychologe oder Psychologin tätig zu sein. Im Vergleich zum Jahr 2014 mit 92.000 ist dies ein Wachstum von knapp 8 Prozent. Damit ist der Anteil der Erwerbstätigen, die als Psychologe oder Psychologin im studierten Fachgebiet arbeiten, mit knapp 77 Prozent geringfügig niedriger als 2014 mit gut 79 Prozent. 44 Prozent waren 2017 nach eigenen Angaben als Selbstständige tätig. Laut Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur fu ̈r Arbeit (2018) arbeiteten rund 39.000 Psychologinnen und Psychologen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Die Arbeitslosenquote lag mit 2,3 Prozent noch etwas niedriger als für den Durchschnitt aller Akademiker. Der Arbeitsmarkt konnte somit bislang gut die wachsenden Absolventenzahlen in der Psychologie aufnehmen. © 2019 Hogrefe Verlag
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Abbildung 15. Tätigkeitsfelder in Stellenausschreibungen. DGPs Stellenrecherche 2017, 5636 analysierte Angebote.
Um die Nachfrage am Arbeitsmarkt genauer beurteilen zu können, führten wir wieder eine Analyse der in den Stellenausschreibungen genannten Tätigkeitsfelder durch. Dabei wurden die Online-Stellenbörsen von Hogrefe, Stepstone, Zeit online, FAZ online und der Stellenbörse des ZPID ausgewertet. Bei der Analyse der Zahlen ist zu beachten, dass insbesondere im klinischen Bereich viele Stellen nicht ausgeschrieben, sondern aufgrund direkter Kontakte vergeben werden. 45 Prozent der Stellenanzeigen richteten sich ausschließlich an Psychologinnen und Psychologen. 45 Prozent der Stellen waren befristet ausgeschrieben, nur 18 Prozent unbefristet. Bei 30 Prozent der Stellenanzeigen gab es zum Beschäftigungsverhältnis keine Angaben, was auf einen Regelarbeitsvertrag, d. h. auf eine unbefristete Stelle schließen lässt. In 64 Prozent der Anzeigen wurde ein Diplom- oder Masterabschluss, in 29 Prozent ein Hochschulabschluss gefordert. Nur in einem Prozent der Anzeigen wurde explizit ein Bachelorabschluss genannt. 4 bzw. 2 Prozent der Anzeigen forderten einen Hochschulabschluss oder eine Ausbildung bzw. einen Diplom-, Masterabschluss oder eine Qualifikation als Arzt. Der größte Anteil der Stellenanzeigen kam aus dem Wissenschaftsbereich (Abb. 15). Jede dritte Stellenausschreibung bezog sich auf wissenschaftliche Tätigkeitsfelder. 92 Prozent dieser Stellen waren für zeitlich befristete Tätigkeiten ausgeschrieben. Diese forderten fast durchweg einem Masterabschluss, aber nur jede dritte Ausschreibung richtete sich speziell an Personen mit einem Abschluss in Psychologie (Abb. 16). An zweiter Stelle © 2019 Hogrefe Verlag
folgten mit 29 Prozent knapp dahinter Tätigkeitsfelder in der Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie. Diese richteten sich aber auch an Personen mit einem Abschluss in anderen Fächern. An dritter Position folgten mit 16 Prozent Stellenausschreibungen zu therapeutischen Tätigkeiten, die sich fast ausschließlich an Psychologinnen und Psychologen richteten. Auf den nächsten Positionen folgten sonstige klinische Tätigkeiten (6,2 Prozent), Beratungstätigkeiten (5,6 Prozent) und Verkehrspsychologie (4,8 Prozent), die auch fast durchweg ein Psychologiestudium forderten. In Hinblick auf die Stellen im Wissenschaftsbereich ist der Anteil der weiblichen Beschäftigten seit der Jahrtausendwende zwar gewachsen, er lag aber auch im Jahr 2016 immer noch unter ihrem 75-prozentigen Anteil an den Studierenden (vgl. Abb. 17) bzw. an den Masterabschlüssen der letzten Jahre von 80 bis 81 Prozent (s. o.). Er veränderte sich in den letzten Jahren auch nur noch geringfügig. Bei den Professuren war der Frauenanteil mit ca. 40 Prozent am geringsten, gefolgt von den W1bzw. befristeten C2-Stellen, die zur Hälfte, und den wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen, die zu Zweidritteln mit Frauen besetzt waren. Als Fazit lässt sich somit festhalten, dass der Stellenmarkt für Psychologinnen und Psychologen mit einem Diplom- oder Masterabschluss unverändert gut ist. Er bietet Zugang zu Tätigkeiten in vielfältigen Feldern auch außerhalb einer klinisch-psychotherapeutischen Tätigkeit. Allerdings stehen diese Tätigkeitsfelder, insbesondere im Bereich der Wissenschaft und der Arbeits-, OrganisationsPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
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Abbildung 16. Geforderter Abschluss in Stellenausschreibungen. DGPs Stellenrecherche 2017, 5636 analysierte Angebote.
Abbildung 17. Frauenanteil (%) an Studierenden und Beschäftigtengruppen im Wissenschaftsbereich.
und Wirtschaftspsychologie, auch Absolventinnen und Absolventen aus anderen Disziplinen offen. Angesichts des hohen Frauenanteils bei den Masterabschlüssen, der seit 2011 zwischen 80 und 86 Prozent beträgt, ist absehbar, dass dem Arbeitsmarkt, den Klientinnen und Klienten, Patientinnen und Patienten künftig fast nur noch Psychologinnen zur Verfügung stehen. 91 Prozent der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter 35 Jahren sind weiblich (BundespsychotherapeuPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
tenkammer, 2016). Firmen, die ein Team mit Männern und Frauen besetzen möchten, müssen sich, wenn sie männliche Mitarbeiter suchen, verstärkt bei anderen Disziplinen umsehen. Unter dem Gesichtspunkt, dass fast jeder Beruf davon profitiert, wenn er die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen abbildet, wäre es meines Erachtens wünschenswert, dass wir auch in Hinblick auf die Geschlechterverteilung, als eines der Diversitätskriterien neben anderen, langfristig ein ausgeglicheneres Ver© 2019 Hogrefe Verlag
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hältnis im Studium und im Beruf und den verschiedenen beruflichen Rollen und Positionen erreichen.
5.2 Weiterbildung Ich unterstütze nachdrücklich die Forderung des Wissenschaftsrats (2018), dass die psychologischen Institute stärker als bisher Verantwortung für den Bereich der Weiterbildung übernehmen sollten, um lebenslanges Lernen in der Psychologie auf qualitativ hochwertigem Niveau und wissenschaftlicher Grundlage zu ermöglichen. In den psychologischen Instituten findet die Forschung statt, deren Erkenntnisse in die Lehre im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung einfließen und zu einer evidenzbasierten Berufspraxis führen sollen. Warum sollte die im Bereich der Psychotherapeutenausbildung von uns aus guten Gründen geforderte Trias von Forschung, universitärer Lehre und praktischer Aus- und Weiterbildung nicht auch für andere psychologische Tätigkeitsfelder sinnvoll sein und damit zu deren Qualitätssicherung und -entwicklung beitragen? Dies umso mehr, wenn wir uns in nicht gesetzlich geregelten Tätigkeitsfeldern und Berufen von Psychologinnen und Psychologen bewegen, und damit Inhalte und Rahmenbedingungen selbst bestimmen können? Meines Erachtens sollte die DGPs zukünftig, ähnlich wie im Bereich des Studiums, Empfehlungen zu Inhalten und Rahmenbedingungen wissenschaftlich basierter Fortund Weiterbildung in Kooperation mit dem FTPs entwickeln. Die DGPs sollte auch selbst oder im Rahmen der Föderation weitere Fort- und Weiterbildungskonzepte entwickeln und in Kooperation mit den Instituten, mit dem Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen der DGPs oder der deutschen Psychologenakademie umsetzen. Die Unterstützung postgradualer wissenschaftlicher Qualifizierungen und die Mitwirkung an der Fort- und Weiterbildung für graduierte Psychologen und Psychologinnen sind explizite Ziele unserer Satzung. Erfolgreich geschieht dies heute bereits für Einzelmaßnahmen im Bereich der wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung oder, im Rahmen der Föderation, bei der Fachpsychologieausbildung Rechtspsychologie. Vor der Umsetzung steht die Fachpsychologieausbildung Arbeit: Sicherheit und Gesundheit.
5.3 Berufspolitik und Interessenvertretung Bei gesetzlich geregelten Berufen wird die Wechselwirkung von Studium und Beruf sowie von Aus- und Weiterbildung besonders deutlich. Dies lässt sich am besten am Beispiel der anstehenden Reform des Psychotherapeutengesetzes verdeutlichen. Mit dem neuen Gesetz, zu dem © 2019 Hogrefe Verlag
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ein Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vorliegt, regelt der Gesetzgeber u. a. Ausbildungsziel, Dauer und Struktur des Studiums, Durchführung des Studiums, sowie die erforderlichen Prüfungen zur Erlangung der Berufszulassung. Im Rahmen des Ausbildungsziels benennt der vorliegende Arbeitsentwurf, wozu die Ausbildung befähigen soll, und legt fest, dass die Inhalte des Studiums bei 180 von 300 ECTS-Punkten des Gesamtstudiums von der Approbationsordnung näher vorgegeben werden. Das BMG bzw. der Gesetzgeber greift damit in die Freiheit von Forschung und Lehre ein, um sicherzustellen, dass die notwendigen Kompetenzen für die Ausübung des Berufs im Studium vermittelt werden. Bei der Festlegung, welche Kompetenzen im Studium vermittelt werden sollen, muss auch berücksichtigt werden, welche Kompetenzen erst im Rahmen der Weiterbildung zum Erwerb der Fachkunde im Anschluss an das Studium vermittelt werden und umgekehrt. Für die berufliche Fort- und Weiterbildung sind die Landespsychotherapeutenkammern zuständig, die sich in der Bundespsychotherapeutenkammer koordinieren. Sie sind damit ein wichtiger Gesprächspartner des BMG und beeinflussen aus ihren berufspolitischen Überlegungen, die Vorgaben des BMG für das Studium. Auf diese Weise sind gesundheitspolitische, berufspolitische, hochschulpolitische und wissenschaftspolitische Interessen bei diesem Reformprozess eng verzahnt. Gleiches gilt prinzipiell in ähnlicher Weise für andere Berufsfelder, die durch Gesetze oder Verordnungen geregelt sind, beispielsweise für den Bereich der Arbeitssicherheit oder der Gesundheitsprävention. Als wissenschaftliche Fachgesellschaft und als Vertretung der Institute über den FTPs müssen wir uns daher verstärkt um berufspolitische Fragen kümmern, wenn wir erreichen wollen, dass unsere Absolventinnen und Absolventen den Zugang zu bestehenden Berufsfeldern behalten oder Zugang zu neuen Berufsfeldern außerhalb der Wissenschaft bekommen. Insbesondere wenn wir unseren Einfluss auf die Ausgestaltung des Psychologiestudiums behalten wollen, gilt es, sich verstärkt um berufspolitische Fragen zu kümmern. Unsere Einflussmöglichkeiten werden wesentlich durch unsere Vertretungsmacht beeinflusst. Im Rahmen der Reform des Psychotherapeutengesetzes erwies es sich als enorm vorteilhaft, dass der FTPs als Interessensvertretung aller psychologischen Institute auftreten konnte. Das BMG erkannte früh, dass für die erfolgreiche Umsetzung der Reform die Mitwirkung der Institute benötigt wird. Gleiches gilt für die Landesministerien für Gesundheit und Wissenschaft. Für die DGPs können wir in die Waagschale werfen, dass wir am Ende meiner Amtszeit 4.660 Mitglieder und damit einen Großteil des akademischen Personals der psychologischen Institute vertreten. Mehr Mitglieder erhöhen den Einfluss. Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
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Abbildung 18. DGPs Mitgliederzahl 2011 bis 2018.
Abbildung 19. DGPs Mitgliederzahl 2018 nach Fachgruppen.
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In den letzten Jahren ist nicht nur die Zahl der ordentlichen Mitglieder, sondern vor allem der assoziierten Mitglieder beeindruckend gewachsen. Inzwischen haben wir sogar eine zunehmende Zahl studentischer Mitglieder, die Psychologie im Master studieren (Abb. 18). Betrachtet man die Mitgliederzahl nach Fachgruppen, dann zeigen sich insbesondere bei den assoziierten Mitgliedern deutliche Unterschiede zwischen den Fachgruppen (Abb. 19). Anders formuliert haben wir noch ein beachtliches Wachstumspotential, wenn wir unseren wissenschaftlichen Nachwuchs noch stärker an unsere Fachgesellschaft heranführen. Zu dem wissenschaftlichen Nachwuchs zähle ich aber auch unsere Studierenden, denn sie sollen sich durch das Studium zum eigenständigen wissenschaftlichen Handeln befähigen. Als studentische Mitglieder wären sie stärker in unseren Diskurs eingebunden, könnten ihre Vorstellungen in die DGPs einbringen und gemeinsam vereinbarte Positionen mit uns politisch nach außen vertreten. Auf Studierende wird bisweilen mehr gehört als auf die Lehrenden. Viele von ihnen wollen wir zudem für die Mitarbeit in unseren wissenschaftlichen Projekten und Abteilungen gewinnen, das belegen die 1.910 Ausschreibungen für wissenschaftliche Stellen des Jahres 2017. Warum sollten wir sie daher nicht schon im Studium motivieren, in die DGPs einzutreten? Vielleicht erhöht sich durch die Mitarbeit in der DGPs auch ihr Interesse für Lehraufgaben und wissenschaftliche Fragestellungen und wir können sie leichter als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen. Aber selbst wenn sie bereits nach dem Studium in die Praxis gehen, sollen sie psychologische Forschungsergebnisse in ihr Handeln einfließen lassen. Dies qualifiziert sie nach unserer Satzung für eine assoziierte Mitgliedschaft. Als Mitglieder könnten sie uns helfen, Forschungsprojekte in der Praxis zur realisieren, Supervisionsnetzwerke aufzubauen, Praktikumsstellen zu vermitteln. Ich trete daher für eine aktive Gewinnung studentischer Mitglieder ein und werbe im Sinne des Scientist Practitioner Konzepts dafür, Psychologinnen und Psychologen als Mitglieder zu halten, auch wenn sie den Wissenschaftsbereich verlassen und in die Praxis gehen. Ich bin der Überzeugung, dass dies sowohl die Psychologie und unsere Fachgesellschaft, als auch unseren Beitrag zur Lösung von gesellschaftlichen Problemen stärken würde.
6. Fazit Mein Fazit zur Lage der Psychologie fällt insgesamt positiv aus. Ich sehe, wie meine Vorgängerin im Amt, uns auf gutem Wege, die vielfältigen und großen Herausforderungen zu meistern. Dafür bedarf es jedoch noch großer © 2019 Hogrefe Verlag
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Anstrengungen und des inhaltlichen, des hochschul-, forschungs– und berufspolitischen Engagements aller Mitglieder. Ich möchte daher an alle Mitglieder appellieren, sich an ihren Instituten und in der DGPs, in den Kommissionen, Fachgruppen oder im Fakultätentag Psychologie zu engagieren. Für die Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung unserer Studiengänge in Zeiten des Wandels wird dies von großer Wichtigkeit sein. Die Psychologie als eine transparente Wissenschaft soll sich in der Gesellschaft sichtbarer und stärker einbringen, indem wir unsere Forschungserkenntnisse proaktiv zur Verfügung stellen und mithilfe der Beiträge von Psychologinnen und Psychologen in der Praxis umsetzen. Nur durch das Engagement ihrer Mitglieder ist die DGPs stark und kann die anstehenden Aufgaben bewältigen.
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Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 4–26
C. H. Antoni, Zur Lage der Psychologie
ZPID Science Information Online, 18 (2). https://doi.org/10. 23668/psycharchives.2090 Spinath, B., Antoni, C., Bühner, M., Elsner, B., Erdfelder, E., Fydrich, T. et al. (2018). Empfehlungen zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre. Verabschiedet vom Vorstand der DGPs am 20. April 2018. Psychologische Rundschau, 69, 183 – 192. https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000408 Stricker, J. & Günther, A. (in press). Scientific misconduct in psychology: A systematic review of prevalence estimates and new empirical data. Zeitschrift für Psychologie, 227. https://doi.org/ 10.1027/2151-2604/a000350 Wissenschaftsrat. (2018). Perspektiven der Psychologie in Deutschland. Verfügbar unter https://www.wissenschaftsrat.de/down load/archiv/6825-18.pdf
Danksagung Mein herzlicher Dank gilt Dr. Bianca Vaterrodt, Dr. Anne Klostermann und dem gesamten Team des Berliner Büros. Insbesondere danke ich Alexandra Greinke für die Recherche und Auswertung der Stellenausschreibungen. Ferne danke ich herzlich dem Team des Leibniz-Zentrums für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) für die Vorarbeiten zu den hier berichteten Zahlen und für die gute Zusammenarbeit in der vergangenen Vorstandsperiode.
Prof. Dr. Conny H. Antoni Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie, FB I Universität Trier Universitätsring 15 54286 Trier antoni@uni-trier.de
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Historische Seite Nach 50 Jahren: Der 26. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie 1968
Der 26. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie fand vom 16. – 19. September 1968 in Tübingen mit etwa 1200 Teilnehmer_innen statt, unter ihnen auch viele Studierende (am Ende der 60er Jahre waren in der Bundesrepublik geschätzt insgesamt ca. 3500 Diplompsycholog_innen beruflich tätig). Die 60 Einzelvorträge, drei Übersichtsreferate und drei Symposien sind im zwölfseitigen Einladungsprogramm genannt und in dem von Martin Irle (1969) herausgegebenen Kongressband nachzulesen. Aus dem breiten Spektrum der inhaltlichen Fachbeiträge sind auch den heute im Berufsfeld tätigen Hochschul- und Praxiskolleg_innen viele Forschungsansätze unverändert vertraut, etwa zur künstlichen Intelligenz, zum Problemlösungsverhalten, zur Neuropsychologie, zur Leistungsfähigkeit älterer Menschen oder zu Methoden der Personalauslese. Erwähnt sei auch, dass im Rahmen des Kongresses sowohl die DGPs als auch der BDP ihre jeweiligen Mitgliederversammlungen durchführten. © 2019 Hogrefe Verlag
Die örtliche und überregionale Beachtung des Kongresses war beachtlich: „Psychologen im Rathaus“; „Deutsche Psychologie hat wieder internationalen Rang“, aber auch „Proteste schon zur Eröffnung“ waren Überschriften aus über zwei Dutzend Pressemitteilungen. Es sind aber zwei weitere Besonderheiten gewesen, die diesen Kongress prägten: Zum einen war der Kongress des Jahres 1968 durch demonstrative Entschlossenheit von Studierenden gekennzeichnet, eigene, als diskussionswürdig angesehene gesellschafts- oder berufspolitische Anliegen zur Sprache zu bringen, notfalls auch entgegen dem von den Organisatoren vorbereiteten Kongressablauf. Zwei Brennpunkte im Programmablauf sind hier jedem der damaligen Teilnehmer_innen bis heute in Erinnerung geblieben: Erstens die Störung des Eröffnungsvortages zur Zeitwahrnehmung von Rudolf Bergius, dem damaligen Präsidenten der Gesellschaft, durch lautstark unterlegte optische Visualisierung eines Transparentes auf der Bühne des Festsaals der Tübinger Universität. Zweitens der Versuch, das Symposium zur Bedeutung psychologischer Erkenntnisse auf politisches Verhalten umzufunktionieren, zugunsten einer langen Reihe von politisch orientierten Forderungen, die von den Studierenden vorbereitet waren (vgl. Graumann, 1969, S. 116). In einem eigenen Wortbeitrag hat Graumann dort vor allem darauf hingewiesen, dass die psychologischen Standesorganisationen seit ihrer Gründung als ein Leitziel ihres Handelns definiert hatten, jeder Wiederholung von antisemitischen oder rassistischen Erscheinungsformen im politischen Leben gerade auch durch Einsatz psychologischer Erkenntnisse wirkungsvoll zu begegnen – heute leider wieder hoch aktuell. Die zweite Besonderheit dieses 26. Psychologie-Kongresses dürfte hingegen – auch international – kaum Parallelen finden, nämlich der Versuch, mit Hilfe eines Fachkongresses einen aktiven Beitrag zur Verminderung von jahrzehntelang bestehenden internationalen Vorurteilen zu leisten und einer nationenübergreifenden Völkerverständigung zu dienen. Hierzu hatten die Organisatoren – federführend der stellvertretende Verbandsvorsitzende, Friedrich Merz – den Versuch unternommen, einer größeren Zahl von Kolleg_innen aus der politisch in starkem Umbruch stehenden Tschechoslowakei eine Teilnahme am Kongress Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 27–28
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zu ermöglichen, auch durch eine Reisekostenbezuschussung durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst. Obwohl sich unmittelbar vor dem Kongress die politische Situation durch das militärische Eingreifen von Truppen des Warschauer Paktes (ohne Beteiligung von Truppen der DDR) am 21. 08. 1968 dramatisch zuspitzte, konnten die – insgesamt 14 – Fachkolleg_innen am Tübinger Kongress teilnehmen und damit auch, wie vorgesehen, ihre acht Vorträge (fünf Beiträge aus Prag, drei aus Bratislava) zur Diskussion stellen. Sie sind mit einer Ausnahme im Kongressband enthalten. Einer der pädagogisch-psychologischen Fachvorträge (des Prager Kollegen Anton Jurovsky) über Einstellungen von tschechischen Jugendlichen zum Unterrichtsverhalten von Lehrern fand auch in der überregionalen westdeutschen Presse Beachtung. Auch die Besichtigung des Institutsgebäudes und seiner Ausstattung durch die tschechoslowakischen Kolleg_innen mit ihrem Sprecher Damian Kovac von der Universität in Bratislava sind mehreren der damaligen Kollegen gut in Erinnerung geblieben. Dem Verfasser ist die überaus bedrückte Stimmung bei der Verabschiedung der tschechoslowakischen Kolleg_innen unvergessen geblieben. Unsere tröstenden Rückmeldungen zu ihren bangen Einschätzungen, dass die politische Zukunft ihrer Heimat ja vielleicht nicht so schlimm würde, glaubten wir wohl selber nicht so recht: Unmittelbar vor Kongressende berichteten Tageszeitungen auf Titelseiten über die Mitteilung des damals noch amtierenden Parteichefs Alexander Dubcek über beschlossene
Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 27–28
Historische Seite
„vorübergehende“ Wiedereinführung der Pressezensur, Verbot der Gründung von politischen Organisationen und Beschränkung der Reisefreiheit in der CSSR. Daher konnten in diesem Kontext leider die Bemühungen, auch mit Methoden der politischen Psychologie einen weiteren, konkreten Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten – der damalige Präsident der Deutschen Gesellschaft, Rudolf Bergius, war maßgeblich auf dieser fachlichen Grundlage aktiv auch an den Programmen zur Förderung der deutsch-französischen Freundschaft beteiligt gewesen –, in den anschließenden zwei Jahrzehnten nicht fortgeführt werden. Nicht zuletzt aufgrund der beiden fachgeschichtlich herausragenden Besonderheiten verdient dieser Kongress es, in Erinnerung behalten zu werden; sie haben zugleich in mehreren Punkten heute wieder zunehmende Aktualität gewonnen. Literatur Graumann, C. F. (1969). Psychologie und politisches Verhalten. In M. Irle (Hrsg.) Bericht über den 26. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie in Tübingen 1968 (S. 106 – 132). Göttingen: Hogrefe. Irle, M. (Hrsg.). (1969). Bericht über den 26. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie in Tübingen 1968. Göttingen: Hogrefe. Verfasser: PD Dr. Rudolf Günther, Psychologisches Institut der Universität Tübingen, Schleichstraße 4, 72076 Tübingen, rudolf. guenther@uni-tuebingen.de https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000433
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Nachrichten Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. – DGPs
Aus dem Kreis der Mitglieder Mitgliederaufnahmen Folgende Damen und Herren wurden als ordentliche Mitglieder vom Vorstand in die DGPs aufgenommen: Christina Bergmann (AH Nijmegen), Katarina Blask (Trier), Charlotte Dignath (Frankfurt), Thomas Dresler (Tübingen), Johanna Drewelies (Berlin), Aileen Edele (Berlin), Julia Foecker (Lincoln), Katharina Gangl (Göttingen), Hanna Gaspard (Tübingen), Carolin Hahnel (Frankfurt), Anja Hildebrandt (Nürnberg), Alexandra Kibbe (Magdeburg), Kerstin Konrad (Aachen), Christoph Korn (Hamburg), Thomas Krüger (Bonn), Veit Kubik (Berlin), Marit Kristine List (Kassel), Swantje Müller (Hamburg), Thomas Munder (Berlin), German Neubaum (Duisburg), Sophie Nolden (Frankfurt), Katrin Preckel (Leipzig), Maimu Rehbein (Münster), Gerald Richter (Frankfurt), Kati Roesmann (Münster), Michaela Rohr (Saarbrücken), Julia Saße (Bonn), Michael P. Schaub (Zürich), Saska Scholten (Landau), Dörte Schott (Mainz), Philipp Schröder (Tübingen), Katrin Schulze (Heidelberg), Katharina Schwarz (Würzburg), Bernhard Spitzer (Berlin), Christian Vorstius (Wuppertal), Lars White (Leipzig), Rebecca Wiczorek (Berlin), Carolyn Wu (Trier). Als assoziierte Mitglieder wurden aufgenommen: Maik Beege (Chemnitz), Benedikt Bill (Ulm), Martin Bordewieck (Bochum), Tim Brouns (Düsseldorf), Daniela Datzer (München), Thomas Dyllik-Brenzinger (Mannheim), Thérése Eder (Tübingen), Sören Fiedler (Hamburg), Juliane Friedrichs (Kassel), Susanne Gaube (Regensburg), Elsa Gewehr (Flensburg), Josephine Gherairi (Rostock), Angelika Guglhör-Rudan (München), Salsabil Hamadache (Bochum), Clara Sofie Hemshorn de Sánchez (Hamburg), Felix Henninger (Landau), Holger Heppner (Bielefeld), Anne Israel (Hamburg), Pascal Kieslich (Mannheim), Sandra Konrad (Hamburg), Barbara Körner (Zürich), Carrie Kovacs (Linz), Julia Kuhlmann (Hagen), Trinh Nguyen (Wien), Maren Oberländer (Würzburg), Umut © 2019 Hogrefe Verlag
Cumali Özdemir (Berlin), Simone Pfeiffer (Landau), Franziska Pröller (Eichstätt), Lara Puhlmann (Leipzig), Kathrin Reinke (Kassel), Stefan Reiß (Salzburg), Miriam Schilbach (Mainz), Sebastian Alexander Siuda (Köln), Catharina Tibken (Würzburg), Wienke Wannagat (Würzburg), Kira Elena Weber (Lüneburg), Julien Wessels (Hagen), Anna Desiree Winkler (Frankfurt), Carolin Wolters (Köln). Als studentische Mitglieder wurden aufgenommen: Rico Antonio Fischer (Aachen), Nina Claudia Jansen (Rheine), Tatiana Kvetnaya (Frankfurt), Daniel Weppert (Wuppertal), Nathalie Werkle (Hamburg).
Geburtstage Februar bis April 2019 60 Gerhard Blickle (Bonn), 3. 2. 59; Stephan Dutke (Münster), 14. 4. 59; Thomas Jahn (Gerolsbach), 21. 2. 59; Christian Korunka (Wien), 20. 4. 59; Joachim Kugler (Wermelskirchen), 23. 3. 59; Gebhard Sammer (Gießen), 16. 4. 59; Ernst Schraube (Roskilde/Dänemark), 1. 3. 59; Karin Schweizer (Weingarten), 2. 3. 59; Ursula M. Staudinger (New York), 3. 4. 59; Christoph Steinebach (Allensbach), 6. 4. 59; Ursula Stockhorst (Osnabrück), 7. 4. 59; Bernd Strauß (Münster), 27. 2. 59; Heiner Vogel (Würzburg), 24. 4. 59; Klaudia Winkler (Bad Feilnbach), 21. 4. 59; Mattias Witt-Brummermann (Detmold), 22. 4. 59; Klaus Wortmann (Kiel), 9. 2. 59 65 Gerhard Büttner (Würzburg), 2. 3. 54; Monika Bullinger-Naber (Hamburg), 7. 2. 54; Herta Flor (Mannheim), 23. 4. 54; Georg Gittler (Wien), 11. 2. 54; Rainer Höger (Rullstorf), 18. 3. 54; Günther Kebeck (Münster), 6. 4. 54; Alexander Günter Keul (Salzburg), 12. 2. 54; Ludwig Lewandowski (Havixbeck), 3. 4. 54; Jörg Mailahn (Köln), 27. 2. 54; Rüdiger Pohl (Hannover), 7. 4. 54; Manfred Schmitt (Landau), 30. 3. 54 70 Norbert Halsig (Bonn), 7. 3. 39; Siegfried Hoppe-Graff (Leipzig), 23. 3. 49; Hans J. Markowitsch (Baden-Baden), 26. 3. 49; Siegfried L. Sporer (Gießen), 13. 3. 49; Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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Hartmut Wandke (Berlin), 14. 2. 49; Theo Wehner (Zürich), 27. 3. 49 75 Dietmar Schulte (Schwerte), 29. 2. 44; Max Steller (Berlin), 29. 2. 44 80 Jürgen Bredenkamp (Bonn), 29. 3. 39; Rudolf Fisch (Konstanz), 16. 4. 39; Gert Haubensak (Pohlheim), 13. 3. 39; Helga Huber (Vasoldsberg / Österreich), 15. 4. 39; Adam Kormann (Weißenbrunn), 29. 3. 39; Heinz Walter Krohne (Bad Kreuznach), 5. 2. 39; Helmut Lamm (Köln), 2. 2. 39 85 Winfried Hacker (Dresden), 19. 2. 34; Kurt Pawlik (Hamburg), 16. 3. 34
Nachrichten aus dem Vorstand DGPs-Vorstandswahl 2018 Am 19. 09. 2018 wurden im Rahmen des 51. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main die Ergebnisse der DGPs-Vorstandswahl bekannt gegeben. Birgit Spinath (U Heidelberg) tritt als Präsidentin die Nachfolge von Conny H. Antoni (U Trier) an. Sie ist seit 2004 Professorin für Pädagogische Psychologie an der RuprechtKarls-Universität Heidelberg. Zum 1. Vizepräsidenten wurde Markus Bühner (LMU München), Lehrstuhlinhaber für psychologische Methodenlehre und Diagnostik, gewählt. Mit der Wiederwahl von Annette Schröder (U Koblenz-Landau) als 2. Vizepräsidentin ist auch in diesem Vorstand eine Professorin für Klinische Psychologie und Psychotherapie vertreten. Neuer Schriftführer ist Christian Fiebach, Professor für Neurokognitive Psychologie an der Goethe-Universität Frankfurt. Jens Bölte (U Münster), außerplanmäßiger Professor für Linguistik und Kognitive Neurowissenschaften, wurde als Schatzmeister wiedergewählt. Der neue Vertreter der Jungmitglieder ist Gordon Feld, Fellow am Wissenschaftskolleg Berlin. Ulrich Ansorge, Professor für Kognitionspsychologie an der Universität Wien, ist neuer Beisitzer und gleichzeitig Ausrichter des 52. Kongresses der DGPs, der im September 2020 in Wien stattfinden wird. Die neuen Vorstandsmitglieder haben es sich zum Ziel gesetzt, die erfolgreiche Arbeit des alten Vorstands in enger Kooperation mit dem Fakultätentag Psychologie (FTPs) fortzusetzen. Von zentraler Bedeutung werden weiterhin die Themen: Sicherung der Qualität in Studium und Lehre, Begleitung der Prozesse der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und die Maßnahmen zur fairen und validen Auswahl von Studierenden sowie der Umsetzung der DGPs-Empfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten zur Förderung einer transparenten und offenen Wissenschaft sein. Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
Nachrichten
Darüber hinaus will sich der Vorstand dafür einsetzen, dass der Psychologie an Schulen ein höherer Stellenwert zukommt.
Mitgliederversammlung Am 19. September 2018 fand die Mitgliederversammlung der DGPs in Frankfurt am Main statt. Neben dem Bericht des Vorstands wurden verschiedene Beschlüsse gefasst, die unter anderem die Verlängerung dreier Fachgruppen, die Festlegung des Kongressortes im Jahr 2020 in Wien sowie verschiedene Vorschläge zur Satzungsänderung und Satzungsneufassung betrafen. Beschlossen wurde auch die Etablierung der Fachgruppe „Ingenieurpsychologie“. Um die strukturellen Kosten zu decken und die Inflation auszugleichen, wurde nach nunmehr acht Jahren eine moderate Erhöhung der Mitgliedsbeiträge auf 120 Euro pro Jahr für ordentliche Mitglieder und 55 Euro pro Jahr für assoziierte Mitlieder beschlossen. Das vollständige Protokoll der Mitgliederversammlung finden Sie zusammen mit dem Rechenschaftsbericht der Vorstandsperiode 2016 – 2018 und dem Bericht des Schatzmeisters Jens Bölte im internen Mitgliederbereich der DGPs-Website und in diesem Heft der Psychologischen Rundschau.
Erste konstituierende Vorstandssitzung in Frankfurt am Main Die erste konstituierende Sitzung des neuen DGPs-Vorstands fand am 20. 09. 2018 in Frankfurt am Main statt. Der Vorstand besprach die Verteilung der Aufgabenbereiche, die aktuellen und anstehenden Aktivitäten und stimmte die Termine der Vorstandssitzungen für die kommenden zwei Jahre ab. Zudem beschloss der Vorstand, dass die Präsidentin Birgit Spinath – als Nachfolgerin von Conny Antoni – als Vorstandsmitglied in der Fakultätentagsleitung vertreten sein soll. Gordon Feld, neuer Vertreter der Jungmitglieder im Vorstand der DGPs, ist gemäß der DGPs-Satzung auch der Vertreter der Jungmitglieder in der Leitung des Fakultätentages Psychologie (FTPs).
Open Science Kooperation: DGPs-Hogrefe-ZPID Im Rahmen des 51. DGPs-Kongress unterzeichneten Conny Antoni (DGPs-Präsident 2016 – 2018), Michael Bosnjak (Direktor ZPID) und Jürgen Hogrefe (Hogrefe-Verlag) einen Kooperationsvertrag, um eine offene und transparente Wissenschaft in der Psychologie zu fördern. Das Ziel ist © 2019 Hogrefe Verlag
Nachrichten
es, eine standardisierte, benutzerfreundliche Plattform zu schaffen, welche sowohl zur Prä-Registrierung von Studien genutzt werden kann, als auch dem Austausch wissenschaftlicher Arbeiten und Informationen dient. Der Hogrefe Verlag gewährt den DGPs-Mitgliedern im Rahmen dieser Partnerschaft Rabatte. Detaillierte Informationen können Sie auf der DGPs-Website abrufen.
Kooperation DGPs und British Psychological Society (BPS) Die DGPs und die BPS haben sich in einem Memorandum of Unterstanding, das am 19. 09. 2018 im Rahmen des DGPs-Kongresses unterzeichnet wurde, darauf geeinigt, den fachlichen Austausch der Mitglieder beider Gesellschaften zu verbessern. Hierzu gehören gemeinschaftliche Veranstaltungen und die Förderung wissenschaftlicher Zusammenarbeit zwischen britischen und deutschen Fachkolleginnen und –kollegen. Weitere Informationen finden sie auf der DGPs-Website.
DFG-Fachkollegienwahlen Im kommenden Jahr stehen erneut die Fachkollegienwahlen der DFG an. Angesichts der Stärkung des fachungebundenen Vorschlagsrechts der Universitäten zulasten der Fachwissenschaft und der Fachgesellschaften im Jahr 2015, hat sich die DGPs auch in diesem Jahr erneut intensiv darum bemüht, die Vorschläge zu koordinieren, damit letztlich Personen auf die Wahlliste der Kandidierenden gelangen, die eine größtmögliche Akzeptanz im Fach finden. Die DGPs hat im Juli 2018 Fachgruppensprecherinnen und -sprecher um Nominierungsvorschläge für die verschiedenen Fächer gebeten und die vorgeschlagenen Personen bei der DFG nominiert. Gleichzeitig haben wir die Delegierten des Fakultätentages gebeten, diese Vorschläge zu unterstützen indem sie an ihre Universitäten herantreten. Um den Universitäten den Nominierungsprozess zu erleichtern, wurden die Kopien der Einverständniserklärungen aller von der DGPs nominierten Kandidatinnen und Kandidaten an die Delegierten des FTPs übermittelt. Wir danken allen Instituten und Fachbereichen des FTPs, die unseren Vorschlägen gefolgt sind und sich bei ihren Universitäten für die Nominierung der von der DGPs und ihren Fachgruppen vorgeschlagenen Kandidierenden eingesetzt haben.
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Reform des Psychotherapeutengesetzes Zum Ende des Jahres 2018 erwarten wir die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs durch das Bundesministerium für Gesundheit zu einer Revision des Psychotherapeutengesetzes. Die Psychologie als Mutterwissenschaft der Psychotherapie trägt bei der Begleitung der Reform eine besondere Verantwortung. Bereits seit mehreren Jahren arbeitet insbesondere die DGPs-Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung (Vorsitz: Winfried Rief) an Vorschlägen, wie eine moderne, qualitativ hochwertige Ausbildung in Psychotherapie in die PsychologieStudiengänge integriert werden kann. Unser Ziel ist es, die relevanten Vertreterinnen und Vertreter in der Politik und auch die Institute von unserem Konzept zu überzeugen. Das umfassende und aktualisierte Eckpunktepapier der DGPs und des Fakultätentages Psychologie (FTPs) kann auf der DGPs-Website zur Psychotherapiereform https:// psychotherapie.dgps.de eingesehen werden. Wichtige Kernpunkte des DGPs-Modells im Hinblick auf die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes sind: (1) eine breite Ausbildung in der akademischen Psychologie, die nach dem Bachelorstudium Wahlmöglichkeiten für alle psychologischen Tätigkeitsfelder lässt; (2) eine vertiefte Ausbildung in einem Master-Studiengang der Psychologie, der eine Spezialisierung in Klinischer Psychologie und Psychotherapie vermittelt und neben der wissenschaftlichen Qualifizierung auch die Vermittlung praktischer Handlungskompetenzen beinhaltet; (3) am Ende des Studiums eine praxisorientierte Approbationsprüfung sowie eine anschließende Weiterbildung zur Vertiefung in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Behandlungsansätzen entweder des Erwachsenen- oder des Kinder- und Jugendalters. Die Institute werden sich klar entscheiden müssen, ob sie den M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie, der zur Approbation führt, einführen möchten. Darüber sollten die Universitätsleitungen und die Landesministerien informiert werden. Zwar wird es lange Übergangszeiten geben, aber die Ressourcenplanung und die Ressourcenverhandlungen sind jetzt erforderlich! DGPs und FTPs bieten hier ihre Unterstützung an.
Etablierung eines Zentrums für Psychische Gesundheit Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 6. September 2018 den Startschuss für die Gründung eines Zentrums für Psychische Gesundheit gegeben hat und für Anfang 2019 eine Ausschreibung hierzu plant. Eine entsprechende Beteiligung an den Vorbereitungen der Ausschreibung sowie bei der Projektauswahl erscheint uns sachdienlich und erforderPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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lich. Die DGPs als akademische Vertretung der Psychologie und der Fakultätentag Psychologie (FTPs) als strukturelle Vertretung aller psychologischen universitären Institute in Deutschland haben dem BMBF daher angeboten, die wissenschaftlichen und fachpsychotherapeutischen Kompetenzen ihrer Mitglieder einzubringen, um die weitere konkrete Planung der Einrichtung des Zentrums für Psychische Gesundheit optimal zu gestalten.
Qualitätssiegel der DGPs für Studiengänge B.Sc. Psychologie Wir freuen uns sehr darüber, dass bereits 20 Studiengänge mit dem Qualitätssiegel B.Sc. Psychologie ausgezeichnet werden konnten. Weitere zehn Anträge befinden sich in Bearbeitung. Seit Juli 2018 haben die B.Sc.-Studiengänge der Universitäten Freiburg, Hamburg und der LMU München das Qualitätssiegel B.Sc. Psychologie erhalten. Weitere Informationen unter: https://zwpd.transmit.de/ zwpd-dienstleistungen/qualitaetssiegel.
Qualitätssiegel der DGPs für Masterstudiengänge Wirtschaftspsychologie Seit dem 1. Oktober 2018 kann das Qualitätssiegel der DGPs für Masterstudiengänge Wirtschaftspsychologie über das ZwpD beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://zwpd.transmit.de/zwpd-dienstleis tungen/qualitaetssiegel.
Website zur Reform des Psychotherapie-Gesetzes Seit September 2018 lassen sich aktuelle Informationen rund um die angestrebte Reform des Psychotherapie-Gesetzes auf der von der DGPs eigens dafür erstellten Website finden. Interessierte werden sowohl über Neuigkeiten hinsichtlich der Psychotherapeutengesetz-Novellierung, als auch über Stellungnahmen und das Modell der DGPs informiert (siehe auch Abschnitt 7).
Positionspapier der DGPs und der Sektion Rechtspsychologie im BDP zur Diskussion um das Wechselmodell im familiären Trennungsfall Anfang des Jahres hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Familiengerichte unter eng definierten Kriterien auch gegen den Willen eines der Ex-Partner das „WechselmoPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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dell“ anordnen können. Das heißt, dass die Trennungskinder abwechselnd zu gleichen Teilen mit beiden Eltern leben. Kurz darauf wurden die Rufe nach einer gesetzlichen Verankerung des Wechselmodells als Regelmodell immer lauter. Auch die Justizministerkonferenz hat sich fu ̈r die Pru fung einer gesetzlichen Regelung des Wechselmodells ̈ ausgesprochen. In einem Positionspapier sprechen sich die Sektion Rechtspsychologie im BDP und die DGPs gegen eine gesetzliche Verankerung des Wechselmodells aus. Obwohl die Einbindung beider Elternteile in die Erziehung befürwortet wird, würde das Wechselmodell als Regelmodell nicht automatisch eine Verbesserung des Kindeswohls mit sich bringen. Hierzu müssen emotionale, finanzielle und räumliche Faktoren in Betracht gezogen werden, welche im Einzelfall genau betrachtet werden müssen. Die vollständige Stellungnahme können Sie auf der DGPs-Website unter der Rubrik Stellungnahmen abrufen. Wir danken Anja Kannegießer für ihr Engagement in dieser Angelegenheit.
Gemeinsame Positionen der DGPs mit den Lehrstuhlinhabern für Psychiatrie und Psychotherapie (LIPPs) Der DGPs-Vorstand hat mit den Vertretern der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Psychiatrie und Psychotherapie (LIPPs) die gemeinsamen Positionen zur Reform des Psychotherapeutengesetzes eruiert und in einem Positionspapier zusammengestellt. Es besteht Konsens in verschiedenen Punkten wie z. B. hinsichtlich der Berufsbezeichnung, der Hochschultypen, die zur Approbation ausbilden dürfen, der im Studium zu vermittelnden Behandlungsansätze sowie zu den Inhalten des Studiums zur Approbation. Das gemeinsame Positionspapier kann von der Website der DGPs abgerufen werden.
Stellungnahmen der DGPs und des FTPs zu den Positionspapieren der PsychologieFachschaften-Konferenz Die DGPs und der FTPs haben zu vier Positionspapieren der 27. Psychologie Fachschaften-Konferenz Stellung (PsyFaKo) bezogen. Die Stellungnahmen von DGPs und FTPs zu den Themen · Replikationskrise und Open Science in der Psychologie, · Bayerisches Krankenhilfegesetz, · Reformprozess des Psychotherapeutengesetzes sowie · Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen können Sie von der Website der DGPs und des FTPs abrufen. © 2019 Hogrefe Verlag
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DGPs ehrt Preisträgerinnen und Preisträger Alle zwei Jahre verleiht die Deutsche Gesellschaft für Psychologie anlässlich ihres Kongresses Preise und Ehrungen für herausragende wissenschaftliche Leistungen und Verdienste für die Psychologie. Auf dem DGPs-Kongress in Frankfurt am Main im September 2018 wurden insgesamt neun Personen und ein Herausgeberteam ausgezeichnet. An dieser Stelle möchten wir die Preisträgerinnen und Preisträger noch einmal kurz vorstellen. Die vollständigen Laudationes können Sie von der Website der DGPs unter „Preise und Ehrungen 2018“ abrufen.
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Die DGPs ehrte Reinhard Pekrun (LMU München) für sein wissenschaftliches Lebenswerk. Er hat mit seinen bahnbrechenden Forschungsleistungen hinsichtlich Emotion und Motivation und ihren Beziehungen zu Leistung, Persönlichkeitsentwicklung und Bildung, sowie seinem Engagement in Wissenschaftsmanagement, Politikberatung und Öffentlichkeitsarbeit entscheidend zum internationalen Ansehen der deutschen Psychologie beigetragen. Seine wissenschaftlichen Leistungen stellen einen Markierungspunkt in der Geschichte der Psychologie dar. Wilhelm-Wundt-Medaille 2018: Angela D. Friederici
Ehrung für das Wissenschaftliche Lebenswerk 2018: Sabine Sonnentag
Die DGPs ehrte Sabine Sonnentag (U Mannheim) für ihr wissenschaftliches Lebenswerk. Ihre vielfältigen Arbeiten, etwa zu Erholungsprozessen nach der Arbeit, sind weltweit einflussreich. Mit einem bahnbrechenden und breiten Methodenmix hat sie sich um die Forschung zum Leistungsverhalten sowie zu den Themen Expertise, Proaktivität und zur Theorie der Performanz in herausragender Weise verdient gemacht. Ehrung für des Wissenschaftliche Lebenswerk 2018: Reinhard Pekrun
Mit Angela D. Friederici (MPI für Kognitions- und Neurowissenschaften Leipzig) wurde eine weltweit hochangesehene Wissenschaftlerin für ihre Forschung zur Neurokognition der Sprache mit der Wilhelm-Wundt-Medaille ausgezeichnet. Ihre wissenschaftliche Arbeit führte zur Formulierung ihrer einflussreichen Theorie der Sprachverarbeitung und eines Modells für die Entstehung und Entwicklung des neurobiologischen Netzwerks der Sprache vom frühesten Kindes- bis zum Erwachsenenalter. Angela D. Friederici ist aktuell Vize-Präsidentin der MaxPlanck-Gesellschaft. Martin-Irle-Preis 2018: Manfred Schmitt
Manfred Schmitt (U Koblenz-Landau) wurde mit dem Martin-Irle-Preis geehrt. Die Förderung des wissenschaft© 2019 Hogrefe Verlag
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lichen Nachwuchses ist Manfred Schmitts persönliche Mission. Sein Mentoring erfolgt auf Augenhöhe und wird als wertschätzend, offen, interessiert, konstruktiv und großzügig erlebt. Besonders geschätzt wird seine inhaltliche und methodische Breite und Exzellenz. Er setzt sich außerdem unermüdlich dafür ein, die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern.
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Heinz-Heckhausen-Preis 2018: Annika Clamor
Franz-Emanuel-Weinert-2018: Elsbeth Stern
Annika Clamor (U Hamburg) erhielt den Heinz-Heckhausen-Preis für ihre herausragende Forschungsarbeit zum Einfluss von psychophysiologischem Stress auf die Entstehung und Prävention von psychotischer Symptomatik, die sich durch die Kombination aus experimenteller Grundlagenarbeit, der Ableitung in praktisch-klinische Interventionsstrategien sowie herausragender Methodenvielfalt auszeichnet. Elsbeth Stern (ETH Zürich) wurde mit dem Franz-Emanuel-Weinert Preis geehrt für ihre herausragenden wissenschaftlichen Leistungen in der Forschung zum Lehren und Lernen und für ihre engagierte Vermittlung dieser Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit und in interdisziplinären universitären Kontexten, sowie für ihr Engagement in der Umsetzung von Forschungsergebnissen im schulischen Unterricht.
Charlotte- und Karl-Bühler-Preis 2018: Benjamin E. Hilbig
Heinz-Heckhausen-Preis 2018: Daniel Heck
Die DGPs verlieh den Charlotte und Karl Bühler-Preis 2018 an Benjamin Hilbig (U Koblenz-Landau) für seine herausragenden Forschungsleistungen auf den Gebieten der Urteils- und Entscheidungsforschung, der Differentiellen Psychologie sowie der mathematischen Modellierung psychologischer Prozesse. Daniel Heck (U Mannheim) erhielt den Heinz-Heckhausen-Preis für seine herausragenden Leistungen im Bereich psychologischer Methoden, die er nicht nur rigoros anwendet, sondern auch durch seine Forschungsleistung umfangreich weiterentwickelt. Darunter besonders zu erwähnen das Multinomial Processing Tree-Modell in der Kognitionspsychologie. Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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Preis für Wissenschaftspublizistik 2018: Gert Scobel
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Themenhefte der Zeitschrift für Psychologie Thema des vierten Themenheftes ist „Big Data in Psychology: Methods and Applications“ mit Mike W. L. Cheung (National University of Singapore) und Suzanne Jak (University of Amsterdam, Niederlande) als Gastherausgebern. DGPs-Mitglieder erhalten auf Einzelhefte einen Nachlass von 25 %, auf das Abo wird ein Nachlass von 20 % gewährt.
Redaktion Gert Scobel wurde mit dem Preis für Wissenschaftspublizistik ausgezeichnet. Gert Scobel hat herausragend dazu beigetragen, Ergebnisse der wissenschaftlichen Psychologie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es gelingt ihm in besonderer Weise, Einblicke in den empirischen Forschungsprozess zu kommunizieren sowie psychologische Erkenntnisse in einen breiten interdisziplinären Kontext zu stellen. Dadurch bringt er einem breiten Publikum das Verständnis für psychologische Forschung nahe.
Förderpreis Psychologie 2018: In-Mind Deutschland
Das Team von In-Mind Deutschland erhielt den Förderpreis Psychologie, da es ihm in außerordentlich professioneller Weise gelingt, psychologische Forschung niveauvoll, anschaulich und unterhaltsam für ein breites Publikum aufzuarbeiten. In-Mind ist damit ein leuchtendes Beispiel für gelungene Wissenschaftskommunikation. Die Herausgeber Malte Friese (U Saarbrücken), Oliver Genschow, Jan Crusius (beide U Köln) und Melanie Sauerland (U Maastricht) werden unterstützt von den Mitherausgeberinnnen und -herausgebern Hans Alves (U Köln), Axel Burger (U Mannheim), Jens Hellmann (U Münster) und Esther Kühn (Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften Leipzig). © 2019 Hogrefe Verlag
Birgit Spinath (Präsidentin) Christian Fiebach (Schriftführer) Bianca Vaterrodt (Wissenschaftliche Referentin)
Protokoll der Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. Mittwoch, 19. September 2018, Frankfurt am Main, 17:00 – 19:15 Uhr; Hörsaalgebäude Campus Westend, GoetheUniversität Frankfurt am Main, 60323 Frankfurt am Main 1. Begrüßung und Eröffnung Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, Prof. Dr. Conny H. Antoni, begrüßt die zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder. Er stellt fest, dass fristgerecht zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde. Das Protokoll führt die wissenschaftliche Referentin der DGPs, Dr. Bianca Vaterrodt. Der Präsident dankt Prof. Dr. Holger Horz (U Frankfurt) und Prof. Dr. Johannes Hartig (DIPF) sowie dem gesamten Team für die erfolgreiche Kongressausrichtung. Der Präsident bittet die Anwesenden, sich zum Gedenken an die Mitglieder der DGPs, die in der aktuellen Vorstandsperiode verstorbenen sind, zu erheben. Verstorben sind: Prof. Dr. Dr. hc. Kurt Aurin, Prof. Dr. Reinhold Bergler, Prof. Dr. Nils-Peter Biehl, Prof. Dr. Kerry Christiansen-Much, Prof. Dr. Rudolf Cohen, Dr. HansDieter Czarkowski, Prof. Dr. Martin Dobrick, Prof. Dr. Erna Duhm, Prof. Dr. Suitbert Ertel, Prof. Dr. Dieter Ferring, Prof. Dr. Dieter Geulen, Prof. Dr. Lutz Goldbeck, Prof. Dr. Hans-Joachim Grabitz, Prof. Dr. Simone Grebner, Prof. Dr. Uwe Hentschel, Prof. Dr. Jan Peters Janssen, Prof. Dr. Sabine Krolak-Schwerdt, Prof. Dr. Dieter Klebelsberg, Dr. Peter Kruse († Juni 2015), Dr. Martin Latsch, Prof. Dr. Maharaj Krishen Malhotra, Prof. Dr. Carl M. Merkel, Dr. Joachim Ploch, Prof. Dr. Andreas Plöger, Prof. Dr. Hans-Dieter Rösler, Dr. Fritz Schaumann, Prof. Dr. Franz-Peter Schimunek, Prof. Dr. Emil Schmalohr, Prof. Dr. Peter Schwenkmezger, Prof. Dr. Herbert Selg, Prof. Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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Dr. Lothar Sprung, Prof. Dr. Martin Stengel, Prof. Dr. Inge Strauch, Dr. Erich Strohmeier und Prof. Dr. Franz Thurner. Es folgt eine Schweigeminute. 2. Festlegung der Tagesordnung Die Mitgliederversammlung stimmt der vorgeschlagenen Tagesordnung zu. Diese wird wie folgt festgelegt: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Festlegung der Tagesordnung 3. Bericht des Vorstands und Aussprache 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Verlängerungsanträge der Fachgruppen 6. Satzungsänderungen 7. Satzungsneufassung 8. Beschluss zu den Vorschlägen zu Satzungsänderungen und Satzungsneufassung 9. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Beitragseinzug 10. Antrag auf Einrichtung der Fachgruppe Ingenieurpsychologie 11. Einladung zum Kongress 2020 (Ausblick Kongress 2022) 12. Entlastung des Vorstands 13. Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss 14. Verschiedenes Es sind 251 ordentliche, 58 assoziierte, sechs studentische und elf institutionelle Mitglieder anwesend. Stimmberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder und die institutionellen Mitglieder (262). 3. Bericht des Vorstands und Aussprache Prof. Dr. Conny Antoni verweist auf den Rechenschaftsbericht des Präsidenten, der zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung, der Tagesordnung, den Rechenschaftsberichten der Fachgruppen sowie den Beschlussvorschlägen am 24. August 2018 an alle Mitglieder fristgerecht versendet wurde. Er dankt seinen Kolleginnen und Kollegen des Vorstands, der Fakultätentagsleitung, den Mitgliedern in den Kommissionen und den Mitarbeiterinnen des Berliner DGPs-Büros. Die Fülle der Themen wäre nicht zu bewältigen gewesen, wenn nicht alle Beteiligten in außerordentlichem Maße engagiert und so konstruktiv zusammengearbeitet hätten. Die Zeit seiner Präsidentschaft sei sehr arbeitsintensiv gewesen, habe ihm aber auch viel Freude gemacht. Der Vorstand stellt einige Aktivitäten der vergangenen Vorstandsperiode kurz vor. Die Vorstandsarbeit und die Arbeit der Kommissionen sind ausführlich im Rechenschaftsbericht dargestellt, der diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist. Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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3.1. Qualitätssicherung in Studium und Lehre Prof. Dr. Birgit Spinath, 1. Vizepräsidentin, informiert über die Aktivitäten des Vorstands und der Kommissionen zur Sicherung der Qualität in Studium und Lehre. Nachdem die DGPs 2016 ein Qualitätssiegel für Bachelorstudiengänge eingeführt hat, soll ab Oktober 2018 das Qualitätssiegel der DGPs für Masterstudiengänge Wirtschaftspsychologie an den Start gehen. Im Hinblick auf die Akkreditierung von Psychologiestudiengängen hat der Vorstand darauf hingewirkt und wird weiterhin darauf hinarbeiten, dass sich die Akkreditierungsagenturen und der Akkreditierungsrat stärker an den Empfehlungen der DGPs orientieren. Mit der Einführung der EuroPsy-Anwartschaft in der vergangenen Vorstandsperiode soll das EuroPsy-Zertifikat, das von der EFPA herausgegeben wird, eine stärkere Verbreitung finden, da die EuroPsy-Anwartschaft bereits nach dem Studium beantragt werden kann. Der Vorstand hat Empfehlungen zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre herausgegeben, die von der Kommission Studium und Lehre erarbeitet wurden. Zudem besteht eine intensive Kooperation mit dem CHE, um eine bessere und validere Bewertung von Studiengängen zu erreichen. Bereits im Vorfeld des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Studierendenauswahl für das Fach Medizin hatte die DGPs eine Kommission eingerichtet, die sich mit der Studierendenauswahl im Fach Psychologie beschäftigt. Darüber hinaus hat der Vorstand sich mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates „Perspektiven der Psychologie in Deutschland“, die im Januar 2018 veröffentlicht wurden, auseinandergesetzt und eine Stellungnahme verfasst.
3.2. Sicherung des Berufs und des Berufsbildes Psychotherapeutengesetz: Prof. Dr. Conny Antoni informiert über die intensive Tätigkeit der Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung und des Vorstands in Bezug auf die anstehende Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Neben zahlreichen Gesprächen mit Akteurinnen und Akteuren sowie Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in der Politik und in den verschiedenen Verbänden wurde eine neue DGPs-Website zum Thema „Psychotherapie-Reform“ eingerichtet, die die Positionen der DGPs übersichtlich und anschaulich darstellt: https://psychotherapie.dgps.de/startseite/. Der Prozess der Gesetzesnovellierung wurde durch die langwierige Regierungsbildung und die damit einhergehenden Neubesetzungen verschiedener Positionen stark verzögert. Derzeit warte man auf den für Ende des Jahres angekündigten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit in der Hoffnung, dass dieser Referentenentwurf die Empfehlungen der DGPs berücksichtigt. Im Rahmen des Kongresses fand am Dienstagvormittag (18. Septem© 2019 Hogrefe Verlag
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ber 2018) eine Podiumsdiskussion zur Reform des Psychotherapeutengesetzes statt. Betriebliche Gesundheit und Arbeitsschutz: Der Präsident informiert, dass in seiner Amtszeit eine Weiterbildung zur Fachpsychologin bzw. zum Fachpsychologen „Arbeit: Sicherheit und Gesundheit“ konzipiert und verabschiedet wurde. Zunächst soll diese Weiterbildung in Kooperation mit einigen Universitäten angeboten werden. Habilitationen: Der Vorstand hat eine von der DGPsKommission Studium und Lehre erarbeitete Empfehlung, die sich auf den Stellen- und Nutzwert der Habilitation bezieht, verabschiedet. Es wird dafür plädiert, auf die Institution Habilitation zu verzichten. Auch wenn dies in der Regel nicht allein von den psychologischen Instituten beschlossen werden kann, könnte diese Positionierung an den Fakultäten diskutiert werden. 3.3. Qualitätssicherung in der Forschung DGPs-Empfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten Prof. Dr. Mario Gollwitzer, DGPs-Schriftführer, informiert, dass die DGPs eine Arbeitsgruppe „Open Science / Datenmanagement“ (Abele-Brehm, Gollwitzer, Schönbrodt, siehe Aktuelle Mitteilungen der DGPs Nr. 48, 08/17) eingerichtet hat. Es wurde eine Umfrage zur Bekanntheit, Akzeptanz und Praktikabilität der DGPs-Empfehlungen durchgeführt (siehe Bericht in der Psychologischen Rundschau, Heft 4/18). Zudem hat die Arbeitsgruppe an zwei Rundgesprächen der DFG (01/18, 02/18) teilgenommen. Im Rahmen des Kongresses gab es am 18. September 2018 eine Podiumsdiskussion mit dem Thema „Establishing common open science standards for Psychology”, an der auch Vertreterinnen und Vertreter internationaler Fachgesellschaften teilgenommen haben. Mit der Unterzeichnung der „Berliner Erklärung“ hat sich die DGPs zu einem offenen Zugang zu „wissenschaftlichem Wissen“ (https://openaccess.mpg.de/Ber liner-Erklaerung) bekannt. Das ZPID, Hogrefe und die DGPs haben eine strategische Kooperation zur Förderung von Open Science einschließlich Open Access vereinbart. Der „Förderpreis“ der DGPs wurde in einen „Förderpreis für Qualitätssicherung in der Psychologie“ umgewidmet, mit dem ab dem Jahr 2020 (d. h. zum 52. Kongress) Personen oder Institutionen ausgezeichnet werden sollen, die sich um die Förderung bzw. Sicherung von wissenschaftlicher Qualität in der psychologischen Forschung, Lehre und / oder Anwendung verdient gemacht haben. 3.4. Forschungsethik und Datenschutz Prof. Dr. Annette Schröder, 2. Vizepräsidentin, informiert darüber, dass die Broschüre: „Ethisches Handeln in der psychologischen Forschung: Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie für Forschende und Ethik© 2019 Hogrefe Verlag
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kommissionen“ rechtzeitig zum Kongress bei Hogrefe erschienen ist. Jens Bölte berichtet, dass eine Kommission eingesetzt worden ist, die, ausgehend von der neuen Datenschutzgrundverordnung, Arbeitshilfen entwickelt hat. Diese wurden im Entwurf fertig gestellt. Aktuell werden diese Arbeitshilfen mit der zentralen Ethikkommission der DGPs abgestimmt. Anschließend werden sie den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. 3.5. Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung Der Präsident berichtet über verschiedene Aktivitäten und Stellungnahmen der letzten beiden Jahre, die der Forderung des Wissenschaftsrates, als Fach gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, gerecht werden. So gab es zwei Stellungnahmen der DGPs für das Bundesverfassungsgericht, eine Stellungnahme der DGPs zum Psychiatriegesetz, zwei Parlamentarische Abende zum Thema Qualitätssicherung von Gerichtsgutachten, Workshops zum Thema „Wissenschaftskommunikation“. Die neue DIN 33430, die für mehr Qualität in der Personalauswahl steht, wurde herausgegeben und ein entsprechender Vertrag zur Administration und Vergabe der DIN-Zertifikate wurde zwischen der Föderation und der Deutschen Psychologen Akademie (DPA) geschlossen. Zur aktuellen Situation an Schulen wurde eine Stellungnahme der Föderation herausgegeben. Im Bereich der Gesundheitsförderung hat sich die DGPs an der Erarbeitung des Leitfadens Prävention beteiligt. 3.6. Jungmitglieder Prof. Dr. Deborah Hellman hat die Jungmitglieder im Vorstand vertreten. Sie berichtet, dass es ihr ein zentrales Anliegen war, die Sichtbarkeit der Jungmitglieder zu erhöhen, zu einer besseren Vernetzung beizutragen und neue Jungmitglieder anzuwerben. Es fand ein regelmäßiger Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Jungmitglieder der Fachgruppen statt. Ein Arbeitspapier mit dem Titel: „Änderungsvorschläge zur Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit aus Sicht der DGPs-Jungmitglieder-Vertreter*innen“ ist entstanden. Darüber hinaus wurde in der Mitgliederdatei eine Kategorie „Jungmitglied“ eingeführt, um die gezielte Korrespondenz zu vereinfachen. Sie habe sich für die reduzierte Beitragserhöhung für assoziierte und studentische Mitglieder eingesetzt und dafür, dass es auf Fachgruppenebene eine Stellvertretung des Jungmitgliedervertreters bzw. der Jungmitgliedervertreterin gibt. Die Blitzlichtvorträge wurden von den Jungmitgliedern organisiert. Eine Veröffentlichung in der PRU beschäftigte sich mit der Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses (Rentzsch, Harzer & Wolter, 2017) und Berufswegen nach der Promotion außerhalb der Wissenschaft.
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3.7. Interne Kommunikation Von besonderer Bedeutung für unsere Fachgesellschaft ist eine gute interne Kommunikation. Prof. Dr. Conny Antoni informiert, dass es einen vielfältigen Austausch gab. Bewährt hat sich insbesondere der verzahnte Dialog durch Mitwirkung einzelner Vorstandsmitglieder in verschiedenen Kommissionen und die gute Kooperation des Vorstands mit der Leitung des Fakultätentages Psychologie. Es fanden zweimal pro Jahr Treffen des Vorstands mit den Sprecherinnen und Sprechern der Fachgruppen statt. Die Vorstandssitzungen „vor Ort“ ermöglichten es dem Vorstand, einzelne Institute genauer kennenzulernen und sich mit den Vertreterinnen und Vertretern auszutauschen. Alle Mitglieder werden vierteljährlich über die Aktuellen Mitteilungen und die Psychologische Rundschau und, je nach Anlass, auch über den Rundmail-Verteiler oder das Vereinsmanagement-System informiert. Der Präsident stellt heraus, dass der Rundmailverteiler, mit dem die Mitglieder auch selbst Mails an die Fachgruppenmitglieder versenden können, intensiv genutzt wird, und dass es vermutlich kaum andere Fachgesellschaften gibt, die ihren Mitgliedern diesen Service bieten. Aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung wird die DGPs jedoch über Alternativen nachdenken müssen. 3.8. Externe Kommunikation Prof. Dr. Conny Antoni informiert, dass aktuelle Themen und Pressemitteilungen regelmäßig auf der DGPs-Website veröffentlicht wurden. Eine große Herausforderung wird der bevorstehende Relaunch der DGPs-Website sein. Bereits jetzt gibt es eine neue Internetpräsenz für Studiumsinteressierte und zur Psychotherapiegesetzesreform. Mit der Erstellung der Berufsbilderfilme verfolgt die DGPs das Ziel, die Vielfältigkeit der Berufe, die auch jenseits der Psychotherapie mit einem Psychologiestudium angestrebt werden können, bekannter zu machen. Seit 2018 ist die DGPs mit einem Facebook-Auftritt auch in den sozialen Medien präsent. Hier werden regelmäßig Themen rund um die Psychologie gepostet. 3.9. ZwpD Der Präsident dankt Prof. Dr. Gerhard Stemmler, der seit 2013 das TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (ZwpD) der DGPs leitet, für seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohle der DGPs. Das ZwpD hat die Trägerschaft der Geschäftsstelle der Ethikkommission und die der föderativen Weiterbildung in Rechtspsychologie BDP / DGPs inne. Seit 2016 werden zudem das Qualitätssiegel der DGPs für Bachelorstudiengänge Psychologie, das EuroPsy und die EuroPsyAnwartschaft administriert. Ab Oktober 2018 kann über das ZwpD das Qualitätssiegel für Masterstudiengänge Wirtschaftspsychologie beantragt werden. Besonders erPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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freulich ist zudem, dass das ZwpD im Jahr 2018 die behördliche Anerkennung als unabhängige Stelle für die Evaluation von Testverfahren und -geräten nach § 71a der Fahrerlaubnisverordnung erhalten hat. Damit kann es Evaluation von Testverfahren und -geräten im Rahmen der Fahreignungsuntersuchung übernehmen. Die erwirtschafteten Mittel kommen der DGPs zugute. 3.10. Bericht des Schatzmeisters Prof. Dr. Jens Bölte, Schatzmeister, informiert über die Entwicklung der Mitgliederanzahl und die finanzielle Situation der DGPs. Ein ausführlicher Bericht ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Eine Aussprache zum Bericht des Vorstands wird nicht gewünscht. 4. Bericht der Kassenprüfer Prof. Dr. Joachim Hüffmeier (TU Dortmund) und Prof. Dr. Christoph Klauer (U Freiburg) haben die Kassenbücher der Fachgruppen und der DGPs geprüft. Dies fand am Montag, den 17. September 2018 statt. Anwesend waren neben den Kassenprüfern Prof. Dr. Jens Bölte als Schatzmeister und Wolfgang Claßen von Claßen und Partner Vereinsmanagement. Es wurde festgestellt, dass die Belege der Buchführung übersichtlich und ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Die Prüfung der Buchungen ergab keine Beanstandungen. Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprechen daher den Vorschriften der Vereinssatzung. 5. Verlängerungsanträge der Fachgruppen Der Mitgliederversammlung liegen Anträge auf Verlängerung von drei Fachgruppen vor. Beschluss (1 – 3, Sammelbeschluss): Die Mitgliederversammlung der DGPs beschließt einstimmig, die Fachgruppe „Geschichte der Psychologie“, die Fachgruppe „Medienpsychologie“ und die Fachgruppe „Verkehrspsychologie“ um weitere zehn Jahre zu verlängern. 6. Satzungsänderungen Prof. Dr. Conny Antoni informiert, dass für die anstehenden Satzungsänderungen und die Satzungsneufassung das Quorum nicht erfüllt ist. Dafür wäre eine Anwesenheit von 20 % der ordentlichen Mitglieder notwendig. Daher werden die folgenden Beschlüsse als Vorschläge behandelt, über die nachträglich in einem schriftlichen Verfahren abgestimmt wird. Der Präsident stellt den Antrag des Vorstands den § 2 bezüglich der „Ziele der Gesellschaft“ zu ergänzen mit der Begründung: Die DGPs möchte die aktive Kommunikation wissenschaftlicher Erkenntnisse, die für das Verständnis und die Lösung gesellschaftlicher Probleme von Bedeutung sind, stärker betonen. © 2019 Hogrefe Verlag
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Beschlussvorschlag (4): Die Mitgliederversammlung möge beschließen, den § 2 bezüglich der „Ziele der Gesellschaft“ zu ergänzen. Die Satzung soll dazu wie folgt ergänzt werden (Ergänzungen unterstrichen): § 2 Ziele Die DGPs erstrebt die Förderung, und Verbreitung und Anwendung der wissenschaftlichen Psychologie zum Wohle der Menschen und der Gesellschaft. Dieses Ziel strebt sie an durch die Förderung der psychologischen Wissenschaft und Forschung sowie der Anwendung gesicherter psychologischer Erkenntnisse. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‚steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung, dies insbesondere durch: […] 10. Die Vorbereitung von Stellungnahmen zu wissenschaftlichen und ethischen Fragen der Psychologie. 11. Die Zusammenarbeit mit psychologischen Berufsverbänden, mit Nachbardisziplinen und mit anderen wissenschaftlichen Vereinigungen. In derartigen Kooperationen vertritt die DGPs insbesondere die wissenschaftlichen Belange der Psychologie. […] Information der Öffentlichkeit über Stand und Entwicklung der Psychologie und aktive Kommunikation psychologischer Erkenntnisse, die für das Verständnis und die Lösung gesellschaftlicher Probleme von Bedeutung sind. Der Präsident stellt den Antrag des Vorstands auf Ergänzung der Mitgliederkategorien um die Kategorie „assoziiert-institutionelle Mitgliedschaft“ mit der Begründung: Die Einführung der assoziiert-institutionellen Mitgliedschaft ermöglicht, dass ausländische Universitäten Mitglied in der DGPs-Fachgruppe „Fakultätentag Psychologie“ werden können. Dies ist insbesondere für die Universitäten im deutschsprachigen Ausland (z. B. Österreich) erwünscht, um den Austausch zu fördern. Beschlussvorschlag (5): Die Mitgliederversammlung möge beschließen, eine weitere Mitgliedskategorie in der Gesellschaft zu verankern, die „assoziiert-institutionelle“ Mitgliedschaft. Die Satzung muss dazu an verschiedenen Stellen um die neue Mitgliedskategorie „assoziiert-institutionelles Mitglied“ ergänzt werden (Ergänzungen sind unterstrichen): § 5 Erwerb der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft besteht aus ordentlichen, assoziierten, studentischen, institutionellen und assoziiert-institutionellen Mitgliedern. […] Die Aufnahme eines ordentlichen Mitglieds, assoziierten Mitglieds, studentischen, institutionellen, assoziiertinstitutionellen Mitglieds oder fördernden Mitglieds ist vollzogen, wenn der Vorstand einstimmig einem Aufnahmevorschlag zugestimmt hat. […] © 2019 Hogrefe Verlag
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Assoziiert-institutionelle Mitglieder können Fakultäten, Fachbereiche und Institute für Psychologie werden, die Studiengänge für Psychologie an Universitäten außerhalb von Deutschland anbieten. Darüber hinaus gelten die Bedingungen unter § 5 Abs. (10). § 9 Einberufung der Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen und institutionellen Mitgliedern der DGPs. Assoziierte, studentische, assoziiert-institutionelle und fördernde Mitglieder sind teilnahme –, aber nicht stimmberechtigt. § 15 Fachgruppen (8) Es wird eine Fachgruppe „Fakultätentag Psychologie“ eingerichtet. Der Fachgruppe „Fakultätentag Psychologie“ können nur institutionelle und assoziiert-institutionelle Mitglieder angehören; sie werden mit der Aufnahme in die DGPs Mitglied der Fachgruppe „Fakultätentag Psychologie“. Institutionelle und assoziiert-institutionelle Mitglieder können keiner anderen Fachgruppe angehören. Aufgabe dieser Fachgruppe ist es insbesondere, die Zusammenarbeit auf universitärer Ebene zu fördern und mindestens einmal jährlich den „Fakultätentag Psychologie“ zu organisieren, zu dem alle institutionellen und assoziiert-institutionellen Mitglieder zusammenkommen. […] Zur Finanzierung ihrer Arbeit erhält die Fachgruppe „Fakultätentag Psychologie“ 90 % der Beiträge der institutionellen und assoziiert-institutionellen Mitglieder. § 17 Mitgliedsbeitrag Die Beiträge für ordentliche, assoziierte, studentische, institutionelle, assoziiert-institutionelle Mitglieder sowie die Beitragszuschläge für die Zugehörigkeit zu einer Fachgruppe bzw. Regionalgruppe der DGPs werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung für die jeweils folgenden zwei Jahre festgelegt. Für institutionelle und assoziiert-institutionelle Mitglieder wird ein Beitragszuschlag für die Zugehörigkeit in der Fachgruppe „Fakultätentag Psychologie“ nach § 15 Abs. 8 nicht festgelegt. § 6 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft als ordentliches, assoziiertes, studentisches, förderndes oder, institutionelles oder als assoziiertinstitutionelles Mitglied wird durch Austritt oder Ausschluss beendet. Der Austritt muss schriftlich erklärt werden und kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Die Mitgliedschaft als ordentliches, assoziiertes oder studentisches Mitglied erlischt durch Tod oder durch Nichtentrichtung des Beitrages während der letzten drei Jahre. Die Mitgliedschaft institutioneller oder assoziiertinstitutioneller Mitglieder erlischt, wenn der Studiengang Psychologie nicht mehr angeboten wird. Der Präsident stellt den Antrag des Vorstands auf Verankerung der ersten Vizepräsidentin bzw. des ersten Vizepräsidenten als „President elect“ in der Satzung der DGPs mit der Begründung: Die hier vorgeschlagene SatzungsänPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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derung entspricht im Ergebnis der Praxis, die seit vielen Jahren bereits informell praktiziert wird und sich bewährt hat, da auf diese Weise die Kontinuität der Vorstandsarbeit besser gewährleistet ist. Bereits 2002 hat die Mitgliederversammlung per Beschluss die Einrichtung des „President elect“ unterstützt. Im Unterschied zum damaligen Beschluss schlagen wir vor, auf den weiteren Wahlgang zum Präsidenten bzw. zur Präsidentin zu verzichten, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Beschlussvorschlag (6): Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass die gewählte erste Vizepräsidentin bzw. der gewählte erste Vizepräsident der DGPs in der darauffolgenden Amtszeit automatisch und ohne weiteren Wahlgang zur Präsidentin bzw. zum Präsidenten der DGPs gewählt wird. Die Satzung muss dazu an verschiedenen Stellen ergänzt werden (Ergänzungen sind unterstrichen): § 7 Vorstand Die erste Vizepräsidentin bzw. der erste Vizepräsident wird in der darauffolgenden Amtszeit automatisch ohne weiteren Wahlgang zur Präsidentin bzw. zum Präsidenten gewählt („President elect“). Mit der Wahl zum ersten Vizepräsidenten („President elect“) bzw. zur ersten Vizepräsidentin nimmt die Kandidatin bzw. der Kandidat die Wahl zur Präsidentin bzw. zum Präsidenten in der darauffolgenden Amtszeit an. Seitens der Mitgliedschaft wird folgende eindeutigere Formulierung vorgeschlagen: § 7 Vorstand Die erste Vizepräsidentin bzw. der erste Vizepräsident wird in der darauffolgenden Amtszeit automatisch zur Präsidentin bzw. zum Präsidenten („President elect“). Mit der Wahl zum ersten Vizepräsidenten („President elect“) bzw. zur ersten Vizepräsidentin nimmt die Kandidatin bzw. der Kandidat die Präsidentschaft in der darauffolgenden Amtszeit an. Folgeänderungen ergeben sich in Bezug auf § 12. § 12 Vorbereitung und Durchführung der Wahlen Der Wahlausschuss stellt nach Ablauf der Vorschlagsfrist für die zur Wahl stehenden Ämter eine Liste von höchstens vier kandidierenden Personen zusammen […]. Seitens der Mitgliedschaft wird die folgende, eindeutigere Formulierung vorgeschlagen: § 12 Vorbereitung und Durchführung der Wahlen Der Wahlausschuss stellt nach Ablauf der Vorschlagsfrist für jedes zur Wahl stehende Amt eine Liste von höchstens vier kandidierenden Personen zusammen […]. Die beiden eindeutigeren Formulierungsvorschläge werden einhellig begrüßt. Der Präsident stellt den Antrag des Vorstands auf Verankerung der Haftungsfrage in der Satzung mit der Begründung: Durch die Ausübung der ehrenamtlichen TäPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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tigkeit sollen weder den Vorstandsmitgliedern noch den Mitgliedern, die vom Vorstand beauftragt wurden, Nachteile entstehen, indem Haftungsansprüche gegen sie geltend gemacht werden können. Auf Nachfrage erläutert Prof. Dr. Conny Antoni, dass die Gesellschaft im Rahmen ihres Gesellschaftsvermögens haftet. Nach der gegenwärtigen Satzung haftet darüber hinaus aber auch bspw. der Präsident bzw. die Präsidentin des Kongresses und der DGPs mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt für die Kosten des Kongresses. Diese unbeschränkte Haftung soll mit der Satzungsänderung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden. Beschlussvorschlag (7): Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass die Frage der Haftung des Vorstands und der Mitglieder der Gesellschaft, die für den Vorstand ehrenamtlich tätig sind, explizit in der Satzung verankert wird. § 8 Vertretung der DGPs und Haftung […] Die Haftung des Vorstands für die Amtsführung und die Haftung der Mitglieder der Gesellschaft, die für den Vorstand ehrenamtlich tätig sind, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dies kraft Gesetzes zulässig ist. Der Präsident stellt den Antrag des Vorstands auf eine optionale Erweiterung der Sprechergruppe der Fachgruppen um eine stellvertretende Vertretung der Jungmitglieder mit der Begründung: Durch diesen Beschluss soll eine stärkere Kontinuität bei der Einbindung von Jungmitgliedern in die Arbeit der DGPs gewährleistet und die besonderen Anforderungen an Jungwissenschaftlerinnen und Jungwissenschaftler in der Qualifikationsphase berücksichtigt werden. Beschlussvorschlag (8): Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass die Fachgruppen die Möglichkeit haben, eine stellvertretende Jungmitgliedervertreterin bzw. einen stellvertretenden Jungmitgliedervertreter in die Sprechergruppe wählen zu lassen. Die Satzung muss dazu wie folgt ergänzt werden (Ergänzungen sind unterstrichen): § 15 Fachgruppen (4) Die Aktivitäten der Fachgruppe werden durch eine Fachgruppenleitung koordiniert, die sich aus der bzw. dem Fachgruppenvorsitzenden, der Beisitzerin bzw. dem Beisitzer und der Kassenwartin bzw. dem Kassenwart sowie optional einer Jungmitgliedervertreterin bzw. einem Jungmitgliedervertreter sowie zusätzlich optional einem stellvertretenden Jungmitgliedervertreter bzw. einer stellvertretenden Jungmitgliedervertreterin zusammensetzt. […] Der Präsident stellt den Antrag des Vorstands, die rechtlich erforderlichen Satzungsänderungen in die Satzung zu integrieren. Dies erfolgt mit der folgenden Be© 2019 Hogrefe Verlag
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gründung: Das Amtsgericht Berlin hat auf Folgendes hingewiesen: „Das sogenannte Minderheitenrecht im Sinne § 37 BGB (DGPs-Satzung § 9 Absatz 2 und 4) ist mit der nächsten Satzungsänderung / -neufassung zu überarbeiten, denn das Recht steht nicht nur den ordentlichen Mitgliedern, sondern allen Mitgliedern zu (Gleichbehandlungsgrundsatz). Beschlussvorschlag (9): Die Mitgliederversammlung möge die rechtlich erforderlichen Änderungen zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beschließen. Die Satzung muss dazu an folgenden Stellen geändert werden: § 9 Einberufung der Mitgliederversammlung (2) Die Mitgliederversammlung wird in der Regel alle zwei Jahre vom Vorstand einberufen. Sie muss jedoch jederzeit innerhalb von drei Monaten einberufen werden, wenn mindestens 10 % der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangen. […] (4) Ist eine Mitgliederversammlung gemäß Abs. 3 einberufen, so ist ein Punkt zusätzlich auf die Tagesordnung zu setzen, sofern dies von mindestens 10 % der ordentlichen Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt wird. Dieses Verlangen ist von den Antragstellern, dem Vorstand und allen ordentlichen Mitgliedern in einem Schreiben mitzuteilen, das spätestens 10 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung zum Versand gebracht werden muss. 7. Satzungsneufassung Der Präsident stellt den Antrag des Vorstands, die rechtlich erforderlichen Satzungsänderungen in die Satzung zu integrieren. Dies erfolgt mit der folgenden Begründung: Das Amtsgericht Berlin hat mitgeteilt, dass die immer noch geltende Satzung vom 24. September 2002 durch zahlreiche nachfolgend beschlossene Änderungen unübersichtlich geworden ist. Im Vereinsinteresse wurde empfohlen, dass anlässlich der nächsten Satzungsänderung eine vollständige Neufassung der Satzung beschlossen und zur Eintragung angemeldet wird. Beschlussvorschlag (10): Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass die Satzung mit den vorgeschlagenen Änderungen, die von den Mitgliedern beschlossen worden sind, neu gefasst wird. 8. Beschluss zu den „Vorschlägen zu Satzungsänderungen und Satzungsneufassung“ Prof. Dr. Conny Antoni stellt, wie schon zu Beginn mitgeteilt, in Bezug auf die Beschlussvorschläge 4 – 10 zur Satzungsänderung und Satzungsneufassung fest, dass das © 2019 Hogrefe Verlag
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Quorum, um Satzungsänderungen und eine Satzungsneufassung von der Mitgliederversammlung beschließen zu lassen, nicht erfüllt ist. Dafür wäre eine Anwesenheit von 20 % der ordentlichen Mitglieder (ca. 600) notwendig. In der DGPs-Satzung ist unter § 23 Satzungsänderungen festgelegt: Satzungsänderungen können nur mit mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, an der mindestens 20 % aller ordentlichen Mitglieder teilnehmen. Bei Anwesenheit von weniger als 20 % aller ordentlichen Mitglieder kann eine Mitgliederversammlung Vorschläge zu Satzungsänderungen beschließen. Beschluss (11): Die Mitgliederversammlung beschließt mit großer Mehrheit, alle Beschlussvorschläge (4 – 9) und den Beschlussvorschlag zur Satzungsneufassung (10) als Vorschläge zu Satzungsänderungen und zur Satzungsneufassung zu behandeln, über die nachfolgend in einem schriftlichen Verfahren abgestimmt wird (1 Gegenstimme, 5 Enthaltungen, 256 Zustimmungen). Noch in diesem Jahr soll die Abstimmung online über die Plattform „Unipark“ erfolgen. Die Mitglieder bekommen die Vorschläge im Wortlaut zu lesen und können zu jedem der Vorschläge Zustimmung, Ablehnung oder Stimmenthaltung kundtun. Ein Vorschlag ist bestätigt, wenn 30 Tage nach Versenden der Abstimmungsunterlagen ausgefüllte Abstimmungsbögen von mindestens 20 % der ordentlichen Mitglieder eingegangen sind und wenn er dabei mindestens drei Viertel der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. In die Neufassung der Satzung sollen jeweils die einzelnen Vorschläge eingehen, die durch die Abstimmung bestätigt werden. 9. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Beitragseinzug Der Mitgliederversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Vorstands auf Erhöhung der Mitgliedsbeiträge vor. Die Mitgliedsbeiträge wurden zuletzt im Jahr 2010 erhöht. Die Erhöhung dient dem Ausgleich der Inflation und der Deckung struktureller Kosten, wie etwa den zunehmend zeitintensiveren Aktivitäten im Rahmen der politischen Lobbyarbeit oder der Öffentlichkeits- und Medienarbeit. Prof. Dr. Jürgen Margraf merkt an, dass in Anbetracht der Leistungen, die die DGPs für die Psychologie erbringt, er für eine deutlich stärkere Erhöhung plädieren würde. Aus der Mitgliedschaft wird zudem angeregt, dass die DGPs als gemeinnütziger Verein auch Spendenquittungen ausstellen dürfe und einige Mitglieder vielleicht geneigt wären, die DGPs mit einer Geldspende zu unterstützen. Prof. Dr. Peter Kirsch fragt, ob der Vorstand sich auch Gedanken über die Fachgruppenzuschläge gemacht habe, zumal die Beiträge hier durch die zweijährige kostenfreie Mitgliedschaft faktisch gesenkt wurden. Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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Prof. Dr. Conny Antoni erläutert, dass eine Erhöhung der Fachgruppenbeiträge nicht vorgeschlagen wird, da einige Fachgruppen aus steuerlicher Sicht immer noch eher zu hohe Geldbestände hätten. Ein strukturelles Finanzierungsdefizit liegt lediglich auf Ebene der DGPs vor, das mit der vorgeschlagenen Beitragserhöhung gedeckt werden soll. Eine weitergehende Erhöhung der Beiträge, wie von Herrn Prof. Dr. Jürgen Margraf vorgeschlagen, wird zurzeit als nicht erforderlich angesehen. Darüber könne man ggfs. in zwei Jahren beraten. Die Mitgliederversammlung beschließt den Vorschlag des Vorstands. Beschluss (12): Die Mitgliederversammlung beschließt mit großer Mehrheit, ab dem Kalenderjahr 2019 die Höhe der Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder um 20 % und für assoziierte Mitglieder um 10 % zu erhöhen (6 Gegenstimmen, 15 Enthaltungen, 241 Zustimmungen). Die jährlichen Mitgliedsbeiträge ab 2019 · für ordentliche Mitglieder betragen damit 120 Euro bzw. bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einem der Verbände BDP, BÖP, ÖGP oder SGP oder in einer Landespsychotherapeutenkammer 108 Euro, · für assoziierte Mitglieder 55 Euro (dieser Beitragssatz gilt nur für die ersten fünf Jahre der Mitgliedschaft) und · für studentische Mitglieder weiterhin 25 Euro. · Der Beitrag für institutionelle Mitglieder beträgt weiterhin 500 Euro, für assoziiert-institutionelle Mitglieder 150 Euro. Der Mitgliederversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Vorstands vor, der den Gebühreneinzug der Mitgliedsbeiträge betrifft. Das SEPA-Lastschriftverfahren soll den Prozess der Gebühreneinziehung vereinfachen. Zusätzliche Bearbeitungskosten, die durch andere Verfahren der Gebührenzahlung und durch Mahnungen entstehen, sollen gedeckt werden. Beschluss (13): Die Mitgliederversammlung beschließt mit großer Mehrheit (4 Gegenstimmen, 244 Zustimmungen und 14 Enthaltungen), dass die Beitragszahlung für Mitglieder aus Deutschland standardmäßig über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt. Sollte der Betrag nicht über SEPA-Lastschrift bezahlt werden, ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Kommt es bei ausstehenden Zahlungen zu Mahnungen, ist jeweils eine Mahngebühr fällig. Die Bearbeitungs- und Mahngebühren werden auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung als Beitragszuschläge für die jeweils folgenden zwei Jahre festgelegt. Der Beitragszuschlag für Mitglieder aus Deutschland, die sich Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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dem Lastschriftverfahren nicht anschließen möchten, beträgt zehn Euro. Pro Mahnung werden drei Euro Mahngebühr berechnet. 10. Antrag auf Einrichtung der Fachgruppe Ingenieurpsychologie Der Präsident stellt den Antrag des Vorstands auf Einrichtung der Fachgruppe Ingenieurpsychologie. Dieser Antrag wird damit begründet, dass die DGPs den Herausforderungen der Gesellschaft angemessen begegnen möchte und auch nach außen die Offenheit der Psychologie gegenüber den zentralen Herausforderungen des sogenannten „digitalen Zeitalters“ dokumentieren will. Der Bedarf wird von der Psychologie erkannt und sie arbeitet aktiv an der Lösung der neuen Herausforderungen. Aktuell werden bereits ca. zehn Bachelor- und MasterStudiengänge in diesem Bereich in Deutschland angeboten. Im Bereich der Ingenieurpsychologie existieren mehr als zehn Professuren mit der Denomination „Ingenieurpsychologie“. Nach kurzer Diskussion erfolgt die Abstimmung über die Einrichtung der Fachgruppe. Beschluss (14): Die Mitgliederversammlung beschließt mehrheitlich die Einführung einer neuen Fachgruppe „Ingenieurpsychologie“ (4 Gegenstimmen, 77 Enthaltungen, 181 Zustimmungen). 11. Einladung zum Kongress 2020 (Ausblick 2022) Prof. Dr. Ulrich Ansorge lädt zum 52. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie vom 13. bis 17. September 2020 nach Wien ein. Dieser Kongress wird gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Psychologie ausgerichtet werden. Die Mitgliederversammlung nimmt diese Einladung mit großer Freude und Dank für die Bereitschaft an. Beschluss (15): Die Mitgliederversammlung beschließt einstimmig Wien als Austragungsort des Kongresses 2020. Ausrichter des Kongresses ist Prof. Dr. Ulrich Ansorge (Kongresspräsident und Mitglied des DGPs-Vorstands in der Amtsperiode 2018 – 2020). Für den DGPs-Kongress im Jahre 2022 liegen noch keine Vorschläge vor. Der neue Vorstand wird sich darum bemühen, einen Kongressort zu finden. Vorschläge aus der Mitgliedschaft sind sehr willkommen. 12. Entlastung des Vorstands Prof. Dr. Kurt Pawlik bedankt sich beim Vorstand für die professionelle Amtsführung und stellt den Antrag auf Entlastung des Vorstands. Beschluss: Der Vorstand wird einstimmig von der Mitgliederversammlung entlastet. © 2019 Hogrefe Verlag
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13. Bekanntgabe der Wahlergebnisse durch den Wahlausschuss Die Vorsitzende des Wahlausschusses, Prof. Dr. Christina Bermeitinger, gibt das Wahlergebnis der schriftlichen Wahlen zum neuen DGPs-Vorstand bekannt. Zur Wahl aufgerufen waren 3066 ordentliche Mitglieder, 53 institutionelle Mitglieder und – zusätzlich für die Wahl des Jungmitgliedervertreters bzw. der Jungmitgliedervertreterin – 1.360 assoziierte Mitglieder. Von den ordentlichen Mitgliedern gaben 1.146 (37,38 %), von den institutionellen Mitgliedern 27 (50,04 %) und von den assoziierten Mitgliedern 418 (30,74 %) ihre Stimme ab. 13.1. Wahl für die Gruppe der Kassenprüfer 2020 Die Liste der Kassenprüfer für 2020 wurde mit 1120 Zustimmungen (95,81 %), 10 Ablehnungen (0,86 %) und 39 Enthaltungen (3,34 %) angenommen. Zur Gruppe der Kassenprüfer 2020 gehören: Dr. Pamela Baess (U Hildesheim), Prof. Dr. Eva-Lotta Brakemeier (U Marburg), Prof. Dr. Kristian Folta-Schoofs (U Hildesheim), Prof. Dr. Thomas Gruber (U Osnabrück), Prof. Dr. Anke Huckauf (U Ulm), Prof. Dr. Tim Klucken (U Siegen), Prof. Dr. Nexhmedin Morina (U Münster), Prof. Dr. Frank Neuner (U Bielefeld), Prof. Dr. Ralf Rummer (U Kassel) und Prof. Dr. Thomas Staufenbiel (U Osnabrück). 13.2. Vorstandswahl Die Vorsitzende des Wahlausschusses gibt das Ergebnis der Vorstandswahl bekannt: Präsidentin: Prof. Dr. Birgit Spinath (U Heidelberg): Zustimmungen: 1075 (91,65 %): Ablehnungen 38 (3,24 %), Enthaltungen: 60 (5,12 %). Damit ist Birgit Spinath zur Präsidentin gewählt. Sie nimmt die Wahl an. 1. Vizepräsident: Prof. Dr. Markus Bühner (LMU München): Zustimmungen: 1036 (89 %), Ablehnungen: 50 (4,30 %), Enthaltungen: 78 (6,70 %). Damit ist Markus Bühner als 1. Vizepräsident gewählt. Er nimmt die Wahl an. 2. VizePräsident_in: Prof. Dr. Annette Schröder (U Koblenz-Landau) Zustimmungen: 616 (52,56 %); Prof. Dr. Markus Knauff (U Giessen): Zustimmungen: 442 (37,71 %); Enthaltungen für beide Kandidaten: 114 (9,73 %). Damit ist Annette Schröder als 2. Vizepräsidentin gewählt. Sie nimmt die Wahl an. Schriftführer: Prof. Dr. Christian Fiebach (U Frankfurt): Zustimmungen: 1068 (91,99 %); Ablehnungen: 24 (2,07 %); Enthaltungen: 69 (5,94 %). Damit ist Christian Fiebach als Schriftführer gewählt. Er nimmt die Wahl an. Schatzmeister: Prof. Dr. Jens Bölte (U Münster); Zustimmungen: 1090 (93,80 %); Ablehnungen: 10 (0,86 %); Enthaltungen: 62 (5,34 %). Damit ist Jens Bölte als Schatzmeister gewählt. Er nimmt die Wahl an. © 2019 Hogrefe Verlag
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Beisitzer: Prof. Dr. Ulrich Ansorge (U Wien): Zustimmungen: 1095 (94,89 %); Ablehnungen: 12 (1,04 %); Enthaltungen: 47 (4,07 %). Damit ist Ulrich Ansorge als Beisitzer gewählt. Er nimmt die Wahl an. Vertreter der Jungmitglieder (gewählt durch ordentliche und assoziierte Mitglieder): Dr. Gordon Feld (Wissenschaftskolleg zu Berlin): Zustimmungen: 1.301 (82,29 %); Ablehnungen: 57 (3,61 %); Enthaltungen: 223 (14,10 %). Damit ist Dr. Gordon Feld als Vertreter der Jungmitglieder in den Vorstand gewählt. Er nimmt die Wahl an. 14. Verschiedenes Prof. Dr. Birgit Spinath übernimmt als neue Präsidentin der DGPs den Vorsitz. Sie freut sich über ihre Wahl zur Präsidentin des 42. Vorstands der DGPs und bedankt sich beim ausscheidenden Vorstand und dem Wahlausschuss für die geleistete Arbeit. Es ist ihr ein wichtiges Anliegen, die erfolgreiche Arbeit des alten Vorstands in enger Abstimmung mit dem Fakultätentag Psychologie, den Fachgruppen und Kommissionen fortzuführen. Zentral werden auch weiterhin die Themen „Novellierung des Psychotherapeutengesetzes“, „Qualitätssicherung in der Forschung“ und „Qualitätssicherung in Studium und Lehre“ sein. Die bevorstehende Arbeit soll auf viele Schultern verteilt werden. Es gibt keine weiteren Punkte unter „Verschiedenes“. Die Präsidentin dankt allen Anwesenden und schließt die Mitgliederversammlung.
Anlage 1 zum Protokoll: Rechenschaftsbericht des Präsidenten Conny Herbert Antoni (Universität Trier) 2016 – 2018 1. Einleitung Es ist gute Tradition in unserer Gesellschaft, mit dem Rechenschaftsbericht am Ende der Amtszeit über die zentralen Themen und Herausforderungen zu informieren und die Aktivitäten, Maßnahmen und Positionen zu dokumentieren, die in der Vorstandsperiode erarbeitet und umgesetzt wurden. Die Fülle der Themen wäre nicht zu bewältigen gewesen, wenn sich die Mitglieder der zahlreichen Kommissionen und meine Kolleginnen und Kollegen im Vorstand und in der Leitung des Fakultätentages Psychologie (FTPs), Markus Bühner, Cornelia Exner und Alexander Gerlach, nicht in außerordentlichem Maße engagiert und so konstruktiv zusammengearbeitet hätten. Dies gilt insbesondere auch für unsere wissenschaftliche Referentin und Leiterin des Hauptstadtbüros Bianca Vaterrodt, und unsere Pressereferentin Anne Klostermann, die sich mit Herz und Seele für die DGPs einsetzen. Ihre Arbeit wurde von unseren studentischen Mitarbeiterinnen Alexandra Greinke, Nina Hense, Sarah Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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Oberwemmer und insbesondere Josephine Wapsa unterstützt. Für ihren Einsatz, ihre tolle Leistung und die herausragend konstruktive und freundliche Zusammenarbeit danke ich allen ganz herzlich. Es war für alle viel Arbeit, aber es hat auch Spaß gemacht.
in den Anfragen, die unsere wissenschaftliche Referentin fast täglich erreichen. Maßnahmen zur Sicherung der Qualität von Studiengängen wurden in meiner Amtszeit auf verschiedenen Ebenen initiiert und fortgeführt. Darüber berichte ich im Folgenden.
2. Zentrale Herausforderungen und Maßnahmen Zentrale Herausforderungen meiner Amtszeit, wie die wachsende Zahl und Vielfalt psychologischer und psychologieverwandter Studiengänge, die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und seine Auswirkungen auf die Einheit des Faches und andere psychologische Berufsfelder oder die Diskussion um Transparenz und Offenheit in der Forschung, haben mich bereits intensiv als Vizepräsident in der letzten Vorstandsperiode beschäftigt. Ein wichtiges Anliegen meiner Amtszeit bestand daher darin, die erfolgreiche Arbeit des alten Vorstands in diesen Themengebieten in enger Abstimmung mit dem FTPs, den Fachgruppen und Kommissionen fortzuführen. Hierzu gehörten und gehören die Sicherung der Qualität von Studium und Lehre, die Vertretung unserer fach- und berufspolitischen Interessen bei der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes, aber auch bei anderen Themenund Berufsfeldern, und nicht zuletzt die Verbesserung der Transparenz und Offenheit sowie der entsprechenden Rahmenbedingungen psychologischer Forschung. Wir haben ferner dafür Sorge getragen, dass die Anliegen der wissenschaftlichen Psychologie in gesellschaftlichen Diskursen Berücksichtigung finden und uns daher aktiv in die jeweiligen Diskussionen eingebracht.
2.1.1. Qualitätssiegel für Bachelorstudiengänge In der Amtszeit meiner Vorgängerin Andrea Abele-Brehm (2014 – 2016) wurde die Einführung eines Qualitätssiegels für Bachelorstudiengänge beschlossen. Seit Anfang 2017 vergibt die DGPs ein Qualitätssiegel für diejenigen psychologischen Bachelorstudiengänge, die in Bezug auf Struktur und Inhalt den Empfehlungen der DGPs folgen und die in Bezug auf ihre Wissenschaftlichkeit und Forschungsorientierung gewisse Mindeststandards einhalten. Jede Hochschule, die einen Bachelorstudiengang mit dem Abschluss „Psychologie, B.Sc.“ anbietet, kann das Siegel beantragen. Aktuell haben 25 Institute das Siegel beantragt, 18 Institute haben das Siegel verliehen bekommen (Stand: 24. 07. 2018). Weitere Institute befinden sich zurzeit in der Phase der Beantragung. Wir freuen uns sehr über das Interesse der Institute, das Qualitätssiegel zu erhalten; nur so kann es sich als Marke in einem zunehmend unübersichtlicher werdenden Markt von Angeboten etablieren und Orientierungshilfen für Studieninteressierte, aber auch für Mitglieder von Akkreditierungskommissionen geben. Da viele Kompetenzen, beispielsweise im Bereich der Gesprächsführung, Verhaltensbeobachtung oder Diagnostik, im Psychologiestudium nur sinnvoll in Form von Präsenzveranstaltungen (Seminare und Kleingruppen) mit begrenzten Teilnehmerzahlen erworben werden können, hat der Vorstand darüber diskutiert, bei einer künftigen Überarbeitung der Qualitätssiegel-Kriterien für Bachelorstudiengänge auf diesen Aspekt mehr Wert zu legen. Informationen zum Qualitätssiegel können auch auf der Website des Zentrums für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen der DGPs (ZwpD) abgerufen werden.
2.1. Sicherung der Qualität von Studium und Lehre Betrachtet man die Daten des statistischen Bundesamtes, so zeigt sich, dass sich die Anzahl der Psychologiestudierenden in weniger als neun Jahren mehr als verdoppelt hat (2007: 31.196, 2016: 75.000). Zurückzuführen ist diese Zunahme auf die weiter wachsende Zahl von Studiengängen an privaten Hochschulen und Fachhochschulen und auf das Studienangebot an der FernUniversität Hagen. Demgegenüber ist die Anzahl der Studierenden an Universitäten in den letzten zehn Jahren nur unwesentlich gestiegen. Die Statistik des Akkreditierungsrates weist aktuell 196 akkreditierte grundständige und weiterführende Studiengänge aus, die „Psychologie“ im Namen tragen, davon 96 an Fachhochschulen und Hochschulen ohne Promotionsrecht (Stand: 21. 06. 2018). Die Angebotsvielfalt erschwert zunehmend die Orientierung für Studieninteressierte, aber auch für Auftrags- und Arbeitgeber. Vielfach tragen Studiengänge den Begriff „Psychologie“ im Titel, bei denen nicht klar ist, ob bzw. inwieweit sie den Empfehlungen der DGPs entsprechen bzw. wie viel Psychologie sie überhaupt beinhalten. Die Unsicherheit von Studienplatzsuchenden offenbart sich auch Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
2.1.2. Qualitätssiegel der DGPs für Masterstudiengänge Wirtschaftspsychologie Ich freue mich sehr darüber, dass im Juli 2018 die Kriterien, das Statut und die Geschäftsordnung zur Vergabe des Qualitätssiegels für Masterstudiengänge Wirtschaftspsychologie verabschiedet werden konnten. Insbesondere im Bereich der Wirtschaftspsychologie gibt es ein großes, kaum überschaubares Angebot an Masterstudiengängen, die teilweise auch als Fernstudium angeboten werden. Nicht immer ist klar, wie viel „Psychologie“ der jeweilige Studiengang tatsächlich enthält. Um die Qualität von Masterstudiengängen in Wirtschaftspsychologie zu sichern, hatte der Vorstand eine Kommission eingerichtet und damit beauftragt, Kriterien für die Vergabe © 2019 Hogrefe Verlag
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eines Qualitätssiegels der DGPs für Masterstudiengänge in Wirtschaftspsychologie zu entwickeln, die auch die erforderlichen Vorkenntnisse und Eingangsqualifikationen in Psychologie umfassen. Auch die Notwendigkeit von Präsenzveranstaltungen wird in den Kriterien für die Vergabe des Qualitätssiegels berücksichtigt. (Abschnitt 8.9). 2.1.3. Akkreditierung von Studiengängen: Hinwirkung auf eine verstärkte Orientierung an den Empfehlungen der DGPs Verschiedene Gutachterinnen und Gutachter haben ihre Unzufriedenheit mit den Prozessen der Akkreditierung von Psychologiestudiengängen an den Vorstand herangetragen. Wir haben diese Kritik bei einem ersten Treffen im Oktober 2017 dem Akkreditierungsrat vorgetragen. Nachfolgend haben wir die für die Psychologie relevanten Akkreditierungsagenturen angeschrieben und sie auf die Kriterien (Qualitätssiegel und DGPs-Empfehlungen zum Bachelor- und Masterstudium) der DGPs aufmerksam gemacht und zu einem Treffen nach Berlin eingeladen. Dieses Treffen fand im Juni 2018 statt. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Akkreditierungsagenturen nahmen auch eine Vertreterin und der Vorsitzende des Akkreditierungsrates an dem Treffen teil. Besprochen wurden unter anderem der Prozess der Akkreditierung und wie die Auflagenerfüllung kontrolliert wird angesichts des neuen, seit 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Akkreditierungsstaatsvertrags, der die Rolle der Wissenschaft stärkt und die Entscheidung über die Akkreditierung von den Agenturen weg auf den Akkreditierungsrat überträgt. Einigkeit bestand darin, dass eine Klärung hinsichtlich der Benennung von sogenannten BindestrichStudiengängen (z. B. Wirtschaftspsychologie) dringend erforderlich ist. Die Fächerkultur und das Studium der Psychologie werden durch die Akkreditierung von Studiengängen, bei denen „Psychologie“ im Namen steht, die aber tatsächlich kaum Psychologie enthalten, beschädigt. Daher sollte bei der Benennung von Studiengängen der Musterrechtsverordnung (§ 6) Folge geleistet werden, indem sich bei interdisziplinären und Kombinationsstudiengängen die Abschlussbezeichnung nach demjenigen Fachgebiet richtet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt. Es wurde vereinbart, im kommenden Jahr ein Treffen zu organisieren, dessen Anliegen ein Erfahrungsaustausch zwischen Gutachterinnen und Gutachtern, Akkreditierungsrat und Agenturen ist. Von besonderer Bedeutung ist dabei ist es, die Gutachterinnen und Gutachter für die Anliegen der DGPs zu sensibilisieren. Seitens des Akkreditierungsrates besteht großes Interesse und eine große Bereitschaft, Veränderungen anzustoßen, damit fachlich-inhaltliche Themen, die der DGPs als Fachgesellschaft wichtig sind, bei der Akkreditierung von Studiengängen berücksichtigt werden. © 2019 Hogrefe Verlag
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Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen Mitgliedern danken, die sich auf unseren Aufruf hin bereit erklärt haben, als Gutachterinnen und Gutachter zur Verfügung zu stehen und weitere Mitglieder ermuntern, sich an Begutachtungen in Akkreditierungsverfahren zu beteiligen. Im Rahmen von Begutachtungen sollte immer kritisch hinterfragt werden, ob sich der zu begutachtende Studiengang an den curricularen Empfehlungen der DGPs orientiert, ob genügend einschlägig qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und ob die infrastrukturellen Rahmenbedingungen, wie sie beispielsweise als Kriterien im Qualitätssiegel der DGPs definiert sind, vorliegen. Erwähnen möchte ich darüber hinaus, dass die DGPs Mitglied in zwei für die Psychologie relevanten Akkreditierungsagenturen, ACQUIN und AQAS, ist. Herzlich danken möchte ich an dieser Stelle Christel Salewski (FernUni Hagen), die nominiert durch die DGPs als Vertreterin der Berufspraxis in die Akkreditierungskommission von ACQUIN gewählt wurde. 2.1.4. EuroPsy – Maßnahmen für eine stärkere Verbreitung Das EuroPsy-Zertifikat in Psychologie bezeichnet den gemeinsamen Qualifikationsstandard der European Federation of Psychologists Associations (EFPA) für Psychologinnen und Psychologen in Europa. Es bestimmt den curricularen Rahmen für die akademische Psychologieausbildung und ist verbunden mit dem Nachweis von einem Jahr supervidierter Praxis. Mit der zunehmenden Vielfalt an Studiengängen in Europa (und auch in Deutschland), die auf psychologische Berufsfelder zielen, stellt das EuroPsy-Zertifikat einen klaren Maßstab dafür dar, was als Psychologiestudium gilt und welche Kompetenzen von Psychologinnen und Psychologen erwartet werden dürfen. Es hilft bei der Abgrenzung gegenüber Studiengängen, deren Absolventinnen und Absolventen auf den Psychologie-Arbeitsmarkt streben, ohne hierfür (im Sinne des Konsenses der EFPA-Mitgliedsverbände) qualifiziert zu sein. Damit das EuroPsy-Zertifikat eine politische Wirkung entfalten kann, ist eine weite Verbreitung erforderlich. Um die Beantragung zu forcieren, entstand die Idee, es Absolventinnen und Absolventen bereits mit dem Master-Abschluss in Psychologie zu ermöglichen, eine EuroPsyAnwartschaft zu beantragen. Wir haben diesen Vorschlag an die EFPA herangetragen und freuen uns, dass die EFPA dieses Vorhaben auch finanziell unterstützt. Zu Beginn des Jahres sind wir an die Institute mit der Bitte herangetreten, den Masterabschlusszeugnissen entsprechende Schreiben und einen Informationsflyer für die Absolventinnen und Absolventen beizulegen, um das EuroPsyZertifikat bekannt zu machen, sowie die Absolventinnen und Absolventen, beispielsweise durch den Aufbau von Absolventen- und Berufspraxisnetzwerken, bei dem ZuPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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gang zu einer Supervision ihrer beruflichen Praxis zu unterstützen. Seit April 2018 können Absolventinnen und Absolventen von Masterstudiengängen der Psychologie (konsekutiver Bachelor und Master), die hinsichtlich des Studiengangs die Kriterien für das EuroPsy-Zertifikat erfüllen, gegen eine geringe Gebühr eine EuroPsy-Anwartschaft beantragen. Die Beantragung erfolgt über das ZwpD (siehe auch Abschnitt 9) 2.1.5. Empfehlungen zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre Über die bereits veröffentlichten, primär curricularen Empfehlungen für Bachelor- und Master-Studiengänge hinaus (Abele-Brehm et al., 2014, 2015), wurden von der Kommission Studium und Lehre (Abschnitt 8.6) unter Federführung von Birgit Spinath, der ich auch dafür herzlich danke, Empfehlungen zur Sicherung der Qualität in Studium und Lehre entwickelt. Diese Empfehlungen wurden vom DGPs-Vorstand im April 2018 verabschiedet. Sie sollen einer zeitgemäßen Weiterentwicklung von Studium und Lehre dienen und das disziplinäre Selbstverständnis stärken. Sie richten sich an Lehrende aller Hochschulen, die Psychologie unterrichten, sowie an Instanzen, die die Rahmenbedingungen für diese Lehre mitbestimmen (z. B. Institutsleitungen, Fakultätsräte, Habilitationskonferenzen, Berufungskommissionen, Qualitätssicherungsgremien). 2.1.6. Kooperation CHE: Für eine bessere und validere Bewertung von Studiengängen Die Unzufriedenheit vieler Institute mit vergangenen Rankings hatte das CHE zum Anlass genommen, einen Fachbeirat zu gründen, der sich mit Verbesserungsvorschlägen für das CHE-Ranking beschäftigen sollte. Birgit Spinath und Manfred Schmitt (U Koblenz-Landau) sind für die DGPs im Fachbeirat vertreten. Dafür bin ich ihnen sehr dankbar. Die Befragungsinstrumente wurden im Fachbeirat besprochen und optimiert. Auf der Seite der CHE-Organisatoren bestand und besteht eine große Bereitschaft, auf die Vorschläge einzugehen. Alle realisierbaren Vorschläge wurden übernommen. Zukünftig werden in den Befragungsinstrumenten fachspezifische Anpassungen möglich sein. Im Wintersemester 2018/2019 wird es eine neue Befragungsrunde geben. Wir rufen alle Institute auf, sich an der Befragung zu beteiligen. Das CHE wird auch Hinweise geben, wie man eine gute Darstellung des eigenen Instituts erreichen kann (z. B. sicherstellen, dass alle Publikationen in PSYNDEX erfasst sind; oder die Studierenden informieren, dass sie sich zahlreich an den Befragungen beteiligen sollen).
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2.1.7. Studierendenauswahl: Maßnahmen für eine fairere und validere Auswahl von Studierenden Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (1 BvL 3/ 14, 1 BvL 4/14), dass bundes- und landesgesetzliche Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, da sie den Anspruch auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot verletzen. Mindestens ein ergänzendes, nicht schulnotenbasiertes Auswahlkriterium sollte neben der Abiturnote zur Bestimmung der Eignung herangezogen werden. Das Urteil könnte auch für andere zulassungsbeschränkte Studiengänge entsprechende Neuregelungen nach sich ziehen. Der Vorstand der DGPs befürwortet diese Reformen. Bereits im Herbst 2017 haben wir eine Kommission eingesetzt, die sich mit der Thematik der Studierendenauswahl beschäftigt (Abschnitt 8.10). Im Februar 2018 haben wir eine Stellungnahme mit einem Appell zur Gründung einer zentralen Einrichtung für studiengangsspezifische Eignungstests veröffentlicht. Parallel zu den DGPs-internen Entwicklungen hatten mehrere medizinische Institute (mit Mitja Back und Stefan Krumm als Kooperationspartnern) im vergangenen Jahr einen Verbundantrag für eine BMBF-Ausschreibung eingereicht: „Förderung der Begleitforschung für den Erfolg von kompetenzbezogenen Auswahlverfahren der Hochschulen im Rahmen des „Masterplans Medizinstudium 2020“. Wir führten im März 2018 mit dem Koordinator des Verbundprojekts und weiteren Verbund- und Kooperationspartnern erfolgreiche Gespräche, um die Möglichkeit einer vertieften Kooperation und der Beteiligung einschlägiger psychologischer Institute auszuloten. Auch seitens des BMBF wurde gewünscht, dass die Psychologie in diesen Verbundantrag stärker einbezogen werden sollte. Inzwischen sind die Universität Saarbrücken (Frank Spinath) als Verbundpartner, die DGPs und der FTPs als Kooperationspartner eingebunden. Ich freue mich, dass der BMBF-Antrag inzwischen bewilligt wurde. Sollte es weitere BMBF-Ausschreibungen zu kompetenzbezogenen Auswahlverfahren geben, wären Verbundprojekte unter der Federführung der Psychologie gegebenenfalls auch ein möglicher Weg, um langfristig eine zentrale Einrichtung für studiengangsspezifische Eignungstests zu etablieren. Alternativ könnten gegebenenfalls auch Projekte auf Landesebene hierzu einen Impuls geben. Derzeit koordinieren die psychologischen Institute in Baden-Württemberg einen gemeinsamen Projektantrag im Rahmen einer Ausschreibung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes zu kompetenzbezogenen Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren.
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2.1.8. Wissenschaftsrat: Empfehlungen zu den Perspektiven der Psychologie Vor dem Hintergrund, dass die Psychologie als akademische Disziplin und als eines der beliebtesten Studienfächer vor großen inhaltlichen (zunehmender gesellschaftlicher Bedarf an psychologischen Erkenntnissen) und strukturellen Herausforderungen (Ausdifferenzierung des Studienangebotes auch außerhalb der Universitäten, bevorstehende Reform des Psychotherapeutengesetzes) steht, hatte der Wissenschaftsrat im Juni 2016 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um sich mit den Perspektiven des Faches zu befassen. Im Januar 2018 veröffentlichte der Wissenschaftsrat den Bericht „Perspektiven der Psychologie in Deutschland“. Zu den zentralen Punkten der Wissenschaftsrat-Empfehlungen wie zu Angebot, Struktur und Qualitätssicherung von psychologischen Studiengängen, zur Qualitätssicherung in der psychologischen Forschung, zur Aufforderung gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und zur Reform des Psychotherapeutengesetzes haben wir im Februar 2018 eine Stellungnahme veröffentlicht und den relevanten Akteurinnen und Akteuren in Wissenschaft und Politik übermittelt. Darüber hinaus fand im Februar 2018 ein Treffen der FTPs-Leitung und des DGPs-Vorstands mit dem Leiter der wissenschaftlichen Arbeitsgruppe und Mitarbeiterinnen des Wissenschaftsrates statt. In dessen Rahmen haben FTPs und DGPs ihre Sichtweisen zu den Inhalten des Berichts und zur Zusammensetzung der Kommission dargelegt. Kommentare zu unserer Stellungnahme und zum Bericht des Wissenschaftsrates sind ausdrücklich erwünscht. Wir haben dafür ein Diskussionsforum auf der internen Homepage der DGPs-Website eingerichtet und veranstalten hierzu eine Podiumsdiskussion im Rahmen des DGPs-Kongresses in Frankfurt am Main. 2.2. Sicherung des Berufes und des Berufsbildes Während meiner Amtszeit haben den Vorstand verschiedene Fragen und Themen beschäftigt, die im weiteren Sinne das Berufsbild und unsere Profession betreffen. Eng verknüpft mit diesen Fragen ist sicherlich die Situation der Ausbildung und die Sicherung der Qualität der Studiengänge, auf die ich in Anschnitt 2.1 eingegangen bin, da sich diese Themenfelder wechselseitig beeinflussen. Um Berufsfelder für Psychologinnen und Psychologen zu erschließen, zu sichern und weiterzuentwickeln, darf das fach- und berufspolitische Engagement nicht unterschätzt werden. Um Psychologinnen und Psychologen mit unseren Ausbildungsstandards in Berufsfeldern zu verankern, ist es erforderlich, in verschiedenen Gremien und Verbänden präsent zu sein, aktuelle Gesetzgebungsinitiativen zu verfolgen und beharrlich zu versuchen mit relevanten Politikerinnen und Politikern sowie Akteuren und Akteurinnen ins Gespräch zu kommen. Dafür ist der Vorstand © 2019 Hogrefe Verlag
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nicht nur auf die Arbeit der verschiedenen Kommissionen angewiesen, sondern auch auf den Input von Mitgliedern, die in ihren Fachgebieten die neuesten fach- und berufspolitischen Entwicklungen intensiver verfolgen können. Wir sind daher immer sehr dankbar, wenn uns Anregungen unserer Mitglieder erreichen. Ein gutes Beispiel, das zeigt, wie wichtig fach- und berufspolitisches Engagement ist und sich wechselseitig beeinflussen, sind unsere Aktivitäten im Rahmen der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Darüber hinaus möchte ich in diesem Abschnitt auf weitere Projekte in meiner Amtszeit eingehen, die ebenfalls darauf abzielen, die beruflichen Chancen und Karrieremöglichkeiten von Psychologinnen und Psychologen zu fördern. 2.2.1. Psychotherapeutengesetz – Arbeit der Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung Seit mehr als acht Jahren beschäftigen sich die Vorstände der DGPs sowie die Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung (Abschnitt 0) intensiv mit der geplanten Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Mit der Gründung des FTPs im Jahr 2015 haben wir einen weiteren Mitstreiter für die Belange der Psychologie gewonnen. Neben zahlreichen Gesprächen mit relevanten Politikerinnen und Politikern, sowohl auf der Bundes- als auch auf Landesebene, wurde der Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Verbände gesucht, um gemeinsame Positionen auszuloten. Neben dem regelmäßigen Austausch mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) fanden Gespräche mit der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) statt. Verschiedene Schreiben, Positionspapiere und Stellungnahmen wurden verfasst und verbreitet, von denen ich an dieser Stelle nur einige herausgreife: Im November 2016 wurden durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erste Eckpunkte zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes verbreitet. Zwar wurden in diesem Eckpunktepapier auch Zielvorstellungen und Kriterien aufgegriffen, die die DGPs und der FTPs wiederholt gefordert hatten, darunter eine enge Verzahnung zwischen wissenschaftlicher und praktischer Ausbildung und die Orientierung an einem fünfjährigen wissenschaftlichen Hochschulstudium, allerdings gab es in diesem Eckpunktepapier etliche Punkte, die für die DGPs und den FTPs überraschend und nicht akzeptabel waren. In verschiedenen intensiven Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des BMG und in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem BDP haben wir verdeutlicht, dass eine Korrektur der Eckpunkte des BMG Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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dringend erforderlich ist. Gemeinsam mit dem FTPs und der Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung wurde Anfang März 2017 ein Positionspapier verfasst, das Stellung zu den erforderlichen Qualitätsmerkmalen von ausbildenden Hochschulen und zur Umsetzbarkeit einer Studienreform bezieht. Erläutert wird hier, dass die Ausbildung in einem akademischen Heilberuf wie der Psychotherapie Hochschulen erfordert, die eine Trias von Fachwissen, wissenschaftlicher Methoden- und Urteilskompetenz sowie berufspraktischen Fertigkeiten in der Heilbehandlung vermitteln können. Dies leisten aus unserer Sicht aktuell nur Universitäten und gleichgestellte Hochschulen. Anlass zur Freude war das am 27. 07. 2017 offiziell veröffentlichte Arbeitspapier des BMG, das in weiten Teilen unsere Vorstellungen widerspiegelt, auch wenn offene Fragen und notwendige Regularien, wie die Legaldefinition, die inhaltliche Ausgestaltung der Approbationsordnung, die Finanzierung der zusätzlich erforderlichen Mittel für das Studium und die Schaffung der berufs- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Finanzierung, noch nicht thematisiert wurden. Auf dieses Arbeitspapier haben DGPs, FTPs und die Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung mit einem ausführlichen gemeinsamen Kommentar am 18. 09. 2017 reagiert. Ferner haben wir nach der Bundestagswahl alle an den Koalitionsverhandlungen beteiligten Parteien angeschrieben und eine zügige Umsetzung des Psychotherapeutengesetzes gefordert, wie sie dann erfreulicherweise auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, und ihnen unsere zentralen Positionen mitgeteilt. Darüber hinaus gaben die DGPs und der BDP am 05. 10. 2017 eine gemeinsame Erklärung zum diesem Arbeitsentwurf heraus. Es war und ist zentrales Anliegen des Vorstands die Interessen aller Fachgruppen zu vertreten und eine Ausweitung der Legaldefinition zu verhindern, die andere psychologische Berufsgruppen einschränkt. Seit der Vorlage des Arbeitsentwurfs im Juli letzten Jahres gibt es keine neue öffentliche Verlautbarung seitens des BMG. Auf der Basis von Aussagen aus Gesprächen mit der Politik und dem BMG rechnen wir allerdings mit einem Referentenentwurf bis spätestens Ende 2018, der dann 2019 in eine Gesetzgebung münden könnte. 2.2.2. Betriebliche Gesundheit und Arbeitsschutz Im Bereich des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung werden ebenfalls Reformen diskutiert, die zu einer größeren Nachfrage nach Psychologinnen und Psychologen mit profunden Kenntnissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz führen könnten. Wir haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um zu erreichen, dass Psychologinnen und Psychologen in diesen Bereichen besser verankert werden können. Bereits im September 2016 hatte der damalige Vorstand ein Positionspapier verabschiedet, in dem argumentiert Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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wird, dass die Arbeits- und Organisationspsychologie eine wesentliche Grundlage für eine qualifizierte Durchführung von nach dem Arbeitsschutzgesetz (ASiG) vorgesehenen Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen ist. Mein herzlicher Dank gilt hier Eva Bamberg (U Hamburg), Gisela Mohr (U Leipzig) und Rainer Wieland (U Wuppertal), die im Rahmen des Arbeitskreises Gefährdungsbeurteilung das Positionspapier stellvertretend im Auftrag der Fachgruppe Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie erarbeitet haben. Zentral für meine Amtszeit war die Konzeption einer Weiterbildung zur Fachpsychologin bzw. zum Fachpsychologen „Arbeit: Sicherheit und Gesundheit“. Dafür hat der Vorstand eine Kommission eingesetzt und deren Konzept im Juli 2018 verabschiedet (Abschnitt 8.8). Im Januar 2018 haben wir uns vor den Koalitionsverhandlungen mit einem ausführlichen Schreiben an die Koalitionsparteien gewendet, um darauf hinzuwirken, dass das ASiG aus dem Jahr 1973 und die DGUV Vorschrift 2 so angepasst werden, dass Arbeitgeber auch offiziell Psychologinnen und Psychologen mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie sowie andere qualifizierte Professionen zur Beratung der Betriebe im Rahmen der Einsatzzeiten der Grundbetreuung der DGUV Vorschrift 2 bestellen können. Als Mandatsträger der DGPs im Fachbereich Organisation des Arbeitsschutzes sowie seiner Untergruppen, insbesondere für die Projektgruppe, die den neuen Entwurf der DGUV-Vorschrift 2 erarbeitet, wurde Rüdiger Trimpop (U Jena) offiziell benannt, um unsere Interessen zu vertreten, dem ich hierfür sehr herzlich danke. 2.2.3. Habilitation Der Vorstand hat die von der DGPs-Kommission Studium und Lehre erarbeitete Empfehlung, die sich auf den Stellen- und Nutzwert der Habilitation bezieht, am 20. 04. 2018 verabschiedet. In der Empfehlung wird festgestellt, dass die Habilitation zwar historisch eine qualitätssichernde Funktion im akademischen System hatte, sich aber seit Jahren zeigt, dass die Habilitation allein kein aussagekräftiges Gütekriterium im Rahmen von Berufungsverfahren mehr ist und sich daher das Kosten-Nutzen-Verhältnis deutlich zuungunsten des Nutzens verändert hat. Deswegen plädiert der Vorstand im Einklang mit der Kommission Studium und Lehre dafür, auf die Institution Habilitation zu verzichten, auch wenn dies in der Regel nicht allein von den psychologischen Instituten beschlossen werden kann. Bei der Plenarversammlung des FTPs am 04. 05. 2018 wurde die Empfehlung vorgestellt und kontrovers diskutiert. Die Mehrheit der anwesenden Delegierten stellte keinen Handlungsbedarf fest. Die Empfehlung kann im Wortlaut auf der Website der DGPs abgerufen werden. © 2019 Hogrefe Verlag
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2.3. Qualitätssicherung der Forschung und Open Science Zur Sicherung der Qualität in der Forschung haben wir darauf hingearbeitet, die Empfehlungen der DGPs zum Umgang mit Forschungsdaten weiter voranzutreiben (Abschnitt 2.3.1), den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information in Form von Open Access zu fördern und strategische Open Science Kooperationen zur Präregistrierung von Studien, zur Speicherung der Forschungsdaten und zu Open Access zu vereinbaren (Abschnitt 2.3.2). Der Vorstand hat die „March for Science“-Initiative (Abschnitt 2.3.4) unterstützt, eine Stellungnahme zur automatischen Plausibilitätsüberprüfung mit statcheck herausgegeben (Abschnitt 2.3.4) und Hinweise zu externen Abschlussarbeiten verabschiedet (Abschnitt 2.3.5). 2.3.1. Empfehlungen der DGPs zum Umgang mit Forschungsdaten In der Vorstandsperiode meiner Amtsvorgängerin Andrea Abele-Brehm wurden die Empfehlungen der DGPs zum Umgang mit Forschungsdaten veröffentlicht, die eine optimale Nachnutzung von Daten ermöglichen und dem Ideal einer transparenten Wissenschaft verpflichtet sind. Der Vorstand setzte im Dezember 2016 die Arbeitsgruppe „Open Science, Datenmanagement“, bestehend aus Andrea Abele-Brehm (ehemalige Präsidentin DGPs, U Erlangen), Mario Gollwitzer (Schriftführer DGPs, LMU München) und Felix Schönbrodt (LMU München), ein, die auch bei der Erstellung der genannten Empfehlungen federführend war. Die Arbeitsgruppe wurde damit beauftragt, die DGPs-Empfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten weiterzuentwickeln, die Praktikabilität der Empfehlungen zu überprüfen und sich einen Überblick über ihre Umsetzung in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu verschaffen. Die Arbeitsgruppe war sehr aktiv, wofür ich mich sehr bedanke: So wurden die Empfehlungen an die Herausgeberinnen und Herausgeber der Organzeitschriften der DGPs versendet mit der Bitte, die Empfehlungen zu bedenken und gegebenenfalls die Regularien für die Einreichung von Manuskripten bei der von ihnen verantworteten Zeitschrift anzupassen. Zudem wurden die Empfehlungen an die Leitungen verschiedener internationaler psychologischer Fachgesellschaften versendet. Die Rückmeldungen machen deutlich, dass in vielen Fällen entsprechende Anpassungen angestrebt oder zumindest diskutiert werden. Erfreulich ist, dass die Zeitschrift Experimental Psychology bereits seit 2014 die offene Bereitstellung der für eine Publikation relevanten Rohdaten intensiv unterstützt. Auf europäischer Ebene wurden die Empfehlungen zum Datenmanagement vom Board of Scientific Affairs der European Federation of Psychologists’ Associations (EFPA), in dem Andrea AbeleBrehm seit 2017 Mitglied ist, besprochen und positiv auf© 2019 Hogrefe Verlag
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genommen. Zudem wurden sie im Rahmen verschiedener Konferenzen, Vorträge und Workshops diskutiert und in (inter)nationalen Blogs vorgestellt (z. B. dem Blog des Center for Open Science oder dem Blog der AG Open Science in der Open Knowledge Foundation). Ich selbst habe die Empfehlungen im Rahmen eines Symposiums des Board of Scientific Affairs während des European Congress of Psychology (ECP) der EFPA in Amsterdam 2017 präsentiert. Die DGPs organisierte zusammen mit dem Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) in Trier einen zweitägigen Workshop zum Thema „Forschungsdatenmanagement in der Psychologie: Anforderungen, Werkzeuge und Praxis“. In diesem Zusammenhang wurden auch allgemeine Fragen rund um das Thema Forschungsdatenmanagement (beispielsweise aus rechtlicher Perspektive) beleuchtet. Deutlich wurde, dass es in der wissenschaftlichen Gemeinschaft einen großen Bedarf an weiteren Diskussionen zu dem Thema gibt. Mit Kolleginnen und Kollegen der Technischen Universität München (Claudia Peus, Ulf Steinberg, Kristin Knipfer) und des ZPID (Michael Bosnjak, Erich Weichselgartner) wurde von der Arbeitsgruppe im November 2017 unter allen Mitgliedern der DGPs eine Online-Umfrage durchgeführt, um zu eruieren, wie bekannt die Empfehlungen der DGPs zum Umgang mit Forschungsdaten sind, ob sie sich in der Forschungspraxis als verständlich und hilfreich erweisen und wie sie verbessert werden können. Der Bericht der Arbeitsgruppe dazu wird in Kürze in der Psychologischen Rundschau erscheinen. Erste Ergebnisse wurden im Januar 2018 sowie im Februar 2018 im Rahmen zweier Rundgespräche präsentiert, zu denen die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eingeladen hatte, um die Diskussion mit unterschiedlichen Fachkollegien innerhalb der DFG fortzuführen. Das gemeinsame Ziel von DGPs und DFG ist es, sinnvolle, praktikable und nützliche Normen zum Umgang mit Forschungsdaten in der Psychologie zu erarbeiten und zu etablieren. 2.3.2. Open Access Die Mitgliederversammlung der DGPs hatte schon im Rahmen des DGPs-Kongresses in Göttingen im Jahr 2004 für die Unterzeichnung der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ votiert. Unser Kollege Joachim Funke (U Heidelberg) hat uns dankenswerterweise darauf aufmerksam gemacht, dass eine Unterzeichnung diese Erklärung noch ausstand. Dies habe ich im Jahr 2016 nachgeholt. Aus unserer Sicht sollte sich Open Access zu einem selbstverständlichen Publikationsmodell im Forschungsalltag entwickeln. Wir haben verschiedene Initiativen angeregt, um den unbeschränkten und freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Forschungsdaten zu unterstützen. So Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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haben wir alle Autorinnen und Autoren ermuntert, selbst in Open Access-Zeitschriften zu publizieren oder ihre Erkenntnisse in Form von Zweitveröffentlichungen frei zur Verfügung zu stellen. Ich freue mich, dass Winfried Rief (U Marburg) eine Open Access-Zeitschrift im Kontext der Gründung der European Association for Clinical Psychology and Psychological Treatment etabliert hat. Markus Bühner (LMU München) plant eine Zeitschrift für Diagnostik im Open Access-Format. Ein herzlicher Dank gilt insbesondere dem ZPID, das mit PsychOpen eine kostenfreie Plattform für Online-Publikationen zur Verfügung stellt und die Idee von Open Science in allen Phasen des Forschungszyklus unterstützt. Ende Juni 2018 traf ich mich mit Michael Bosnjak, Erich Weichselgartner (ZPID) und Jürgen Hogrefe in Göttingen mit dem Ziel, eine strategische Open Science-Kooperation zur Präregistrierung von Studien, zur Speicherung der Forschungsdaten und zu Open Access zwischen der DGPs, dem Hogrefe Verlag und dem ZPID zu vereinbaren. Nach meiner festen Überzeugung wäre diese Kooperation für alle drei Parteien langfristig von Vorteil. Es wäre wünschenswert, wenn für die psychologischen Zeitschriften des Hogrefe Verlags standardmäßig die ZPID-Angebote für die Präregistrierung von Studien und zur Speicherung der Forschungsdaten genutzt würden. Dies würde die Entwicklung eines einheitlichen, für die Psychologie maßgeschneiderten und aufeinander abgestimmten Verfahrens zur Präregistrierung von Studien sowie zur Speicherung der und zum Zugang zu den entsprechenden Studiendaten fördern. Eine Vereinbarung mit Hogrefe, die Präregistrierung und Open Data durch einen zusätzlichen Rabatt zu fördern, inklusive der Möglichkeit, einen Artikel pro Heft ohne Gebühren als Open Access-Artikel zu veröffentlichen, wäre ein deutlicher Anreiz für unsere Mitglieder, diese Angebote auch tatsächlich zu nutzen und damit Open Science zu praktizieren. Die DGPs wird dies mit ihren Empfehlungen auch künftig aktiv unterstützen. So lange wir noch in einer gemischten Welt mit und ohne Open Access leben, würde auch die Erweiterung des Online-Zugriffs, der für unsere Mitglieder für die Psychologische Rundschau bereits möglich ist, auf alle Artikel der Hogrefe-Psychologiezeitschriften eine Erleichterung für die Mitglieder darstellen, wenn sie gerade nicht oder nicht mehr an der Universität arbeiten. Wünschenswert wäre im nächsten Schritt auch ein für Forschungszwecke kostenfreier Zugang zu Testverfahren, bei dem im Gegenzug die Testdaten für eine zeitnahe Aktualisierung der Normwerte bereitgestellt werden sowie der Einbezug weiterer Verlage in ähnliche Vereinbarungen.
2.3.5. Hinweise zu externen Abschlussarbeiten Die Anfertigung von studentischen Abschlussarbeiten und Doktorarbeiten in Unternehmen oder anderen nichtwissenschaftlichen Einrichtungen ermöglicht es Studierenden sowie Promovierenden, praktische Erfahrungen für das spätere Berufsleben zu sammeln und führt zu einer anwendungsorientierten Forschung. Dabei sind jedoch verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten. Ich danke der Fachgruppe Verkehrspsychologie (Sprecher: Mark Vollrath) sehr herzlich, die angeregt hatte, dass der Vorstand Empfehlungen hinsichtlich dieser Rahmenbedingungen aussprechen soll und bereits einen sehr guten Vorschlag erarbeitet hatte. Einige andere Fachgruppen haben dazu hilfreiche Kommentare gegeben. Der DGPs-Vorstand und die Leitung des FTPs haben diese Empfehlung diskutiert und im April 2018 eine konsentierte Version verabschiedet.
2.3.3. DGPs unterstützt March for Science Im April 2017 demonstrierten weltweit zehntausende Wissenschaftler, Wissenschaftlerinnen sowie Wissenschafts-
2.4. Forschungsethik und Datenschutz In der Wissenschaft herrschen nicht nur methodische, sondern auch ethische Regeln, denen jede Forscherin und
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freundinnen und -freunde bei einem „March for Science“ gegen „Postfaktizismus“ und für die gesellschaftliche bzw. politische Freiheit, Unabhängigkeit und Wertschätzung von Wissenschaft. Der DGPs-Vorstand hat diese Initiative ausdrücklich unterstützt und sich – wie viele andere Mitglieder unserer Gesellschaft – aktiv an den Demonstrationen beteiligt. Ein herzlicher Dank gebührt hier Tanja Baudson (U Luxemburg), die als Hauptinitiatorin des deutschen „March for Science“ maßgeblich daran beteiligt war, gut 37.000 Menschen auch außerhalb der Wissenschaftsszene zu mobilisieren, um bundesweit für die Freiheit der Forschung zu demonstrieren. Für ihre Initiative hat der Deutsche Hochschulverband (DHV) Tanja Baudson als „Hochschullehrerin des Jahres“ ausgezeichnet. Zu dieser Auszeichnung gratulieren wir sehr herzlich! 2.3.4. Stellungnahme des DGPs-Vorstands zur Praxis der automatischen Plausibilitätsüberprüfung wissenschaftlicher Arbeiten mit statcheck Aus gegebenem Anlass hat der Vorstand der DGPs im Oktober 2016 eine Stellungnahme zur Praxis der automatischen Plausibilitätsüberprüfung wissenschaftlicher Arbeiten mit statcheck herausgegeben. In dieser Stellungnahme befürwortet der Vorstand den Einsatz automatisierter Algorithmen zur Fehlerkontrolle in wissenschaftlichen Veröffentlichungen, sofern sie valide Ergebnisse liefern, empfiehlt aber eine vorherige Rücksprache mit den jeweiligen Autorinnen und Autoren. Die Stellungnahme ist auf der DGPs-Website in deutscher und englischer Fassung abrufbar.
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jeder Forscher verpflichtet ist. Der Vorstand hatte sich bereits in der Vorstandsperiode Abele-Brehm zum Ziel gesetzt, neben der Publikation der berufsethischen Richtlinien der Föderation, eine Broschüre herauszugeben, die über ethisches Verhalten in der Forschung informiert (Abschnitt 2.4.1). Zudem bestand Handlungsbedarf aufgrund des Inkrafttretens der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO-2018; Abschnitte 2.4.2 und 8.5).
zeitig Anpassungen im Rahmen unserer Internetpräsenz und der Mitgliederverwaltung vorzunehmen. Darüber hinaus haben wir eine Kommission eingesetzt und damit beauftragt, für unsere Mitglieder die Auswirkungen der DSGVO-2018 auf die psychologische Forschung abzuschätzen und Arbeitshilfen bzw. Handreichungen zu erstellen, die die Anwendung der DSGVO-2018 sicherstellen. Näheres hierzu wird in Abschnitt 8.5 erläutert.
2.4.1. Ethikbroschüre der DGPs Im Jahr 1998 hat die DGPs erstmalig Empfehlungen zur Ethik psychologischen Forschens vorgelegt, deren erste Revision 2004 als „Ethische Richtlinien der DGPs und des BDP“ erschienen ist. Unter der Bezeichnung „Berufsethische Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V.“ wurde im Jahr 2016 eine aktualisierte Version verabschiedet, die online auf der DGPs-Website verfügbar ist. Die bereits vorliegenden Richtlinien ebenso wie zahlreiche Checklisten lokaler (psychologischer und medizinischer) Ethikkommissionen geben zwar vor, auf welche Punkte bei Anträgen an die jeweilige Kommission zu achten ist und welche Anlagen für eine Antragsbearbeitung unerlässlich sind. Eine eingehende Erläuterung erfolgt in der Regel jedoch nicht, auch werden selten Beispiele genannt. Diese Lücke möchte die zum kommenden Kongress vorliegende Broschüre schließen, die federführend Annette Schröder (Vize-Präsidentin 2) erarbeitet hat, etwa dadurch, dass Good practice-Beispiele gegeben werden. Zudem werden die bestehenden Hinweise zur Antragstellung der zentralen Ethikkommission der DGPs (Abschnitt 0) durch konkrete Erläuterungen der geforderten ethischen Prinzipien ergänzt und es werden Hilfestellungen für deren Umsetzung bei Forschungsvorhaben formuliert. Der Schwerpunkt liegt dabei (wie auch der genannte Abschnitt in den berufsethischen Richtlinien) insbesondere auf dem ethischen Umgang mit Menschen in der Forschung. Meiner Kollegin Annette Schröder und allen, die an dem Entstehen dieser Broschüre mitgewirkt haben (Andrea Abele-Brehm, Mario Gollwitzer vom Vorstand, Sigrun-Heide Filipp, Claudia Friedrich, Brigitte Kudielka-Wüst, Christian J. Merz, Martin Pinquart, Gerhard Stemmler, Stefan Stürmer, Christiane Thiel, Dirk Vorberg) möchte ich an dieser Stelle sehr herzlich danken.
2.5. Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung Von einer empirischen Wissenschaft wie der Psychologie wird erwartet, dass sie sich auch den Problemen unserer Zeit widmet, um wissenschaftlich fundierte Antworten auf gesellschaftlich drängende Fragen zu geben. Der Wissenschaftsrat hat in seinem Bericht Anfang 2018 die psychologische Fachgemeinschaft ausdrücklich zu einer stärkeren Öffnung gegenüber der Gesellschaft und zum aktiven Eintreten in die dafür erforderlichen Kommunikationsprozesse ermuntert. Dieser Aufforderung kann ich mich ausdrücklich anschließen. So zielten auch die Professionalisierungsbestrebungen der DGPs in den vergangenen Vorstandsperioden darauf ab, sichtbarer zu werden und den Beitrag psychologischer Erkenntnisse zu gesellschaftlich relevanten Themen stärker zu demonstrieren. Ich denke, wir sind diesem Ziel in den vergangenen Jahren ein deutliches Stück nähergekommen. Die professionelle und strategische Außenkommunikation wurde mit der Etablierung einer Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die mit Anne Klostermann hervorragend besetzt ist, ermöglicht. Auf die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werde ich in Abschnitt 5 gesondert eingehen. Zudem haben wir uns unter anderem aktiv in politisch und gesellschaftlich relevante Diskussionen eingebracht und Stellungnahmen zu verschiedenen, in der Bundesrepublik aktuell diskutierten Themen verabschiedet. Auf einige Aspekte gehe ich im Folgenden ein.
2.4.2. Neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO-2018) Seit Mai 2018 ist auch die neue europaweit geltende DSGVO-2018 in Kraft, die nach der Vorstellung des Europäischen Gesetzgebers die Datenschutzbestimmungen für alle EU-Staaten regelt. Mit der DSGVO-2018 beschäftigen wir uns auf zwei Ebenen. Hier war es erforderlich, recht© 2019 Hogrefe Verlag
2.5.1. Stellungnahmen der DGPs für das Bundesverfassungsgericht Die Tatsache, dass sich die Visibilität der DGPs in den vergangenen Jahren verstärkt hat, manifestiert sich auch darin, dass das Bundesverfassungsgericht uns als relevante Ansprechpartnerin berücksichtigt, wenn es um Stellungnahmen zu wichtigen gerichtlichen Entscheidungen geht, in denen psychologische Expertise gefragt ist. Zweimal hat sich das Bundesverfassungsgericht in meiner Amtszeit mit der Bitte um eine Stellungnahme an uns gewendet. Ich freue mich, dass wir in beiden Fällen auf die Expertise unserer Mitglieder zählen konnten: Katinka Schweizer (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) konnten wir als Expertin für eine Stellungnahme zum Thema „Dritte Option“ gewinnen. Liselotte Ahnert (U Wien) hat für die Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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DGPs eine Stellungnahme zu Fragen, die das Adoptionsrecht betreffen, verfasst. Ich danke den beiden Kolleginnen sehr herzlich. 2.5.2. Stellungnahmen der DGPs zum Psychiatriegesetz Am 18. 04. 2018 hatte der Bayerische Landtag in erster Lesung ein Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz behandelt, „mit dem die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung in Bayern nachhaltig verbessert“ werden sollte. Allerdings stieß die mit diesem Gesetz geplante Speicherung von Patientendaten sowie die Bezugnahme auf gesetzliche Regelungen der psychiatrischen Unterbringung von psychisch kranken Straftäterinnen und Straftätern auf heftigen Protest: Betroffenen-, Angehörigen- und Ärzteverbände sowie die Oppositionsparteien im bayerischen Landtag sprachen sich massiv gegen das Gesetz und insbesondere gegen die geplante „Zentraldatei“, in der alle in der Psychiatrie zwangsuntergebrachten Patientinnen und Patienten erfasst werden sollten, aus. Die DGPs hat dazu im April 2018 eine Stellungnahme abgegeben. Aus Sicht der Psychologie sind die erfolgten Nachbesserungen richtig und notwendig. Eine Stigmatisierung psychisch Kranker im Zuge des „Hilfe-Gesetzes“ muss verhindert werden. 2.5.3. Parlamentarische Abende Das Format eines Parlamentarischen Abends, bei dem Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Politik miteinander ins Gespräch kommen, ist ein wichtiges Element, um die Sichtbarkeit der wissenschaftlichen Psychologie zu erhöhen. In meiner Amtszeit wurden zwei Parlamentarische Abende durchgeführt. Am 02. 11. 2016 fand auf Einladung der Sektion Rechtspsychologie im BDP, der DGPs und der Arbeitsgemeinschaft der Anwältinnen im Deutschen Anwaltverein (DAV) ein Parlamentarischer Abend zum Thema „Qualitätssicherung von Gerichtsgutachten“ im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf statt. Es folgte ein weiterer Parlamentarischer Abend am 16. 11. 2017 auf Einladung des Kompetenzzentrums für Gutachten, der DGPs und der Sektion Rechtspsychologie im BDP zur Qualität von Gerichtsgutachten im Bayerischen Landtag. Anja Kannegießer war an der Initiierung und Organisation der Parlamentarischen Abende maßgeblich beteiligt. Ich danke ihr für ihr enormes Engagement sehr herzlich. 2.5.4. Workshop zur Wissenschaftskommunikation Ein wichtiges Ziel der DGPs ist es, die Sichtbarkeit der wissenschaftlichen Psychologie zu erhöhen. Dazu ist eine gute Kommunikation mit den Medien erforderlich. Wir sind der Auffassung, dass im Sinne der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung alle Wissenschaftlerinnen Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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und Wissenschaftler sich aufgefordert fühlen sollten, Forschungsergebnisse, die auch von gesellschaftlichem Interesse sind, so zu vermitteln, dass sie sowohl für eine große Öffentlichkeit verständlich sind als auch gewährleistet ist, dass der wissenschaftliche Anspruch nicht verloren geht. Mein besonderer Dank gilt hier Jens Hellmann (U Münster), der für die DGPs-Mitglieder den Workshop „Mit den Medien reden“ angeboten hat, um eine gelungene Kommunikation mit Medienvertreterinnen und -vertretern zu trainieren. 2.5.5. DIN 33430 – Mehr Qualität bei der Personalauswahl Im Jahr 2016 wurde die Neuauflage der DIN 33430 „Anforderungen an die berufsbezogene Eignungsdiagnostik“ publiziert. Die Norm richtet sich an alle Personen, die an der internen und externen Personalauswahl beteiligt sind. Die neue DIN 33430 ist praxisorientiert und bietet konkrete Hilfestellung etwa bei Fragen zum Ablauf der Eignungsdiagnostik, der Auswahl der richtigen Verfahren und der erforderlichen Qualifikation der beteiligten Personen. Sie trägt in hohem Maße zur Qualitätssicherung in der Personalauswahl bei und stellt für Organisationen eine Grundlage für die Auswahl geeigneten Personals und für dessen Qualifizierung dar. Durch erfolgreich absolvierte Prüfungen kann man eine Personenlizenz für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen nach DIN 33430 erlangen. Die Lizenzen werden durch die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen vergeben, die dafür einen Lizenzprüfungsausschuss eingesetzt hat. Im Anschluss an die Veröffentlichung der neuen DIN 33430 wurde die neue DIN-Lizenz- und Prüfungsordnung durch den Föderationsvorstand am 30. 06. 2017 verabschiedet. Der Vorstand der DGPs hatte sich bereits in den vergangenen Vorstandsperioden intensiv dafür eingesetzt, die DIN 33430 an Universitäten und bei Studierenden der Psychologie bekannter zu machen. Dies sollte in einem Dienstleistervertrag, der Regelungen zu den administrativen Aufgaben enthält, sowie in einer neuen Gebührenordnung berücksichtigt werden. Für Wirtschaftsunternehmen war bisher der zuständige Dienstleister für die administrativen Aufgaben, die mit der Lizensierung verbunden sind, die Deutschen Psychologenakademie (DPA), die mit dem BDP verbunden ist. Die Vertragsverhandlungen gestalteten sich langwierig. Wir zogen daher auch in Erwägung, das ZwpD mit der Dienstleistung für Universitäten zu beauftragen und damit Dienstleistungsverträge mit zwei unterschiedlichen Dienstleistern abzuschließen, einerseits das ZwpD für Universitäten und andererseits die DPA für Wirtschaftsunternehmen. Letztlich freue ich mich, dass es uns nach einem mehrjährigen Prozess nun gelungen ist, einen Dienstleistungsvertrag mit der DPA abzuschließen, der auch unseren Vorstel© 2019 Hogrefe Verlag
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lungen zur Regelung von Lizenzprüfungen für Studierende an Universitäten entspricht. In Zukunft wird es Universitäten offiziell möglich sein, ihren Studierenden zu einem deutlich vergünstigten Preis eine DIN-Lizenzprüfung anzubieten. 2.5.6. Stellungnahme zur aktuellen Situation in den Schulen Aus aktuellem Anlass hatte die DGPs im März 2018 gemeinsam mit dem BDP und dem Verband der Psychologielehrerinnen eine Stellungnahme zur aktuellen Situation in den Schulen abgegeben. Neben dem zunehmenden Klima der Gewalt und Verrohung des Umgangs miteinander werden in unserer Gesellschaft Defizite in den Bereichen Gesundheitsverhalten, Lern- und Arbeitsstrategien, Lenkung des eigenen Verhaltens sowie Umgang mit Stress und Belastungen immer wieder thematisiert. Um sich diesen Problemen stellen zu können, benötigen Schulen gut ausgebildete Schulpsychologinnen und -psychologen und Psychologie-Lehrkräfte. Die Versorgung mit Schulpsychologinnen und -psychologen ist in Deutschland nach wie vor mangelhaft und bleibt weit hinter dem zurück, was die Kultusministerkonferenz bereits in den 1970er Jahren forderte. An die Kultusministerien der Länder haben wir daher appelliert, mehr Psychologie in die Schulen zu bringen. Deutsche Schulen benötigen mehr Schulpsychologinnen und -psychologen, mehr Psychologie-Unterricht sowie gut ausgebildete Psychologielehrerinnen und -lehrer. Die an der Stellungnahme beteiligten Verbände haben zur Bewältigung dieser Aufgaben ihre Unterstützung angeboten. Birgit Spinath (Vize-Präsidentin 1) und Stefan Dutke (U Münster) gilt an dieser Stelle mein ganz besonderer Dank für die Erarbeitung der Stellungnahme. 2.5.7. Prävention und Gesundheitsförderung Der GKV-Spitzenverband ist mit der Erarbeitung eines Leitfadens „Prävention“ befasst und hat auch die DGPs im Rahmen einer erweiterten Kommission mehrfach um Kommentare zu einzelnen Kapiteln dieses Leitfadens gebeten. Sehr herzlich danken möchte ich Hanna Christiansen (U Marburg), Rainer Wieland (U Wuppertal) und Petra Warschburger (U Potsdam), die die verschiedenen Kapitel des Leitfadens aus dem Blickwinkel ihrer Expertise kommentiert haben. Als Delegierte der DGPs haben am 23. 10. 2017 Annkathrin Hoppe (FU Berlin) und Petra Warschburger (U Potsdam), Babette Renneberg (FU Berlin) und Gisela Mohr (U Leipzig) das Präventionsforum der Nationalen Präventionskonferenz besucht und sich in verschiedenen Workshops eingebracht. An den Arbeitsschutzforen der Jahre 2016 und 2017 der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz habe ich selbst als Vertreter der DGPs teilgenommen. © 2019 Hogrefe Verlag
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2.5.8. Leitlinien Wissenschaftliche Leitlinien gewinnen in der klinischen Praxis zunehmend an Bedeutung. Unterschieden werden dabei sogenannte S1-Leitlinien (Expertengruppe erzielt informellen Konsens), S2-Leitlinien (formale Konsensfindung und ggf. systematische Evidenz-Recherche) sowie S3-Leitlinien (zusätzlich Elemente einer systematischen Entwicklung, z. B. Bewertung der klinischen Relevanz der Studien und regelmäßige Überprüfung). Über die Entsendung einzelner Mitglieder und über ihre Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie ist die DGPs an der Entwicklung zahlreicher Behandlungsleitlinien beteiligt. Wir haben angeregt, in Abstimmung mit dem BDP und weiteren psychologischen Fachgesellschaften die Entwicklung einer gemeinsamen Leitlinie zur psychologischen Begutachtung von Funktionen, Fähigkeiten, krankheitsbedingten Leistungsbeeinträchtigungen und Behinderungen zu entwickeln. Wir folgen damit den aktuellen Empfehlungen des Wissenschaftsrates, psychologische Kenntnisse und Methoden stärker als bisher in die Lösung gesellschaftlicher Probleme einzubringen. Die Leitlinie soll Regelungen zum diagnostischen und gutachterlichen Vorgehen bei sozial-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen zwecks Anerkennung von unter anderem krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Berufsförderung, Dienstunfähigkeit, Schadensausgleich, Rehabilitationsbedarf, Behinderung oder Zuerkennung von Merkzeichen enthalten. Damit soll sie auch eine Voraussetzung für eine stärkere gesetzliche Verankerung psychologischer Begutachtungsleistungen in verschiedenen Rechtsbereichen schaffen. Bislang haben Sondierungsgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von DGPs, BDP und BPtK stattgefunden. Der DGPs-Vorstand hat Ralf Dohrenbusch (U Bonn) mit der Bildung einer Leitlinienkommission beauftragt. Herr Dohrenbusch hat geeignete Kommissionsteilnehmer und -teilnehmerinnen sowie weitere Fachgesellschaften kontaktiert und Anstrengungen zur Bildung eines Kompetenznetzwerks „Begutachtung“ und zur Gewinnung finanzieller Fördermittel unternommen. Der Beginn der Kommissionstätigkeit wird für das laufende Jahr angestrebt, sofern erforderliche Fördermittel vorliegen. Für sein Engagement danke ich Ralf Dohrenbusch sehr herzlich! 3. Entwicklung des Mitgliederstandes und der Finanzen Mitglieder: Über den kontinuierlichen Mitgliederzuwachs unserer Gesellschaft freue ich mich. Mit Stand vom 15. 06. 2018 hatte die DGPs 4.524 Mitglieder (2.293 Frauen und 2.231 Männer). Davon sind 3.026 ordentliche Mitglieder (von denen sind 20 Ehrenmitglieder), 1.368 assoziierte Mitglieder, 129 studentische Mitglieder und ein fördernPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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des Mitglied. Außerdem gibt es drei Ehrenmitglieder, die nicht Mitglied der DGPs sind, und 52 institutionelle Mitglieder, die den FTPs konstituieren. Seit der Mitgliederversammlung im September 2016 in Leipzig hat uns die traurige Nachricht vom Tod von 31 Mitgliedern erreicht. In Trauer gedenken wir Kurt Aurin, Reinhold Bergler, Nils-Peter Biehl, Kerry Christiansen-Much, Rudolf Cohen, Martin Dobrick, Erna Duhm, Suitbert Ertel, Dieter Ferring, Dieter Geulen, Lutz Goldbeck, Hans-Joachim Grabitz, Uwe Hentschel, Jan Peters Janssen, Sabine Krolak-Schwerdt, Peter Kruse (verstorben Juni 2015). Martin Latsch, Maharaj Krishen Malhotra, Carl M. Merkel, Joachim Ploch (verstorben Juli 2016), Andreas Plöger, Hans-Dieter Rösler, Fritz Schaumann, Franz-Peter Schimunek, Emil Schmalohr, Peter Schwenkmezger, Lothar Sprung, Martin Stengel, Inge Strauch, Erich Strohmeier, Franz Thurner. Von Juli 2016 bis Juli 2017 verzeichneten wir 635 Neueintritte. Diesen stehen 151 Austritte bzw. Ausschlüsse gegenüber, die in der Regel durch das Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben oder durch berufliche Neuorientierung begründet sind. Es verbleibt somit eine um 484 Personen erhöhte Mitgliederzahl. Die äußerst erfreuliche Mitgliederentwicklung deutet auf ein kontinuierliches Wachstum unserer Gesellschaft hin. Die Gruppe der 31- bis 40-Jährigen stellt mit 1.293 Mitgliedern (29,2 %) die mitgliederstärkste Altersgruppe dar, gefolgt von den 41- bis 50-Jährigen mit 1.054 Mitgliedern (23,5 %). 693 (15,5 %) sind zwischen 51 und 60 Jahren alt, 422 Mitglieder zwischen 61 und 70 Jahren alt (10,2 %) und 457 Mitglieder sind über 70 Jahre alt (10,4 %). Der Anteil der jüngeren Mitglieder unter 31 Jahren hat mit 555 Mitgliedern (12,4 %) weiter zugenommen. Die Angaben beziehen sich auf ein N von 4.474, da von 50 Mitgliedern keine Altersangabe vorliegt. Wohnsitz: 4.085 Mitglieder haben ihren Wohnsitz in Deutschland, 179 in der Schweiz, 123 in Österreich, 20 Mitglieder in den USA, 22 Mitglieder in Großbritannien und 18 in den Niederlanden. Weitere 46 Mitglieder wohnen in weiteren 13 Ländern. Von einigen Mitgliedern liegt uns derzeit keine Anschrift vor. Finanzen: Die Einnahmen der DGPs wachsen mit der steigenden Mitgliederzahl. Gleichzeitig sind die strukturbedingten Ausgaben vor allem aufgrund der zunehmenden Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit und der intensiven Arbeit der Kommissionen gestiegen. Zum 15. 06. 2018 belief sich der Kassenstand der DGPs-Muttergesellschaft auf etwa 304.985 Euro. Zur Verstetigung der strukturellen Einnahmen und zum Inflationsausgleich schlägt der Vorstand eine dem Mitgliederstatus entsprechend abgestufte Erhöhung des Mitgliedbeitrages vor. Die Details zu den Finanzen wird Ihnen unser Schatzmeister,
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Jens Bölte, bei der Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main vorstellen. Die Verwaltung der Mitgliederangelegenheiten (Login Mitgliederbereich der Homepage, Änderung der Kontaktdaten und Pflege der Mitgliederdatenbank) und der Finanzen (Mitgliedsbeiträge, Buchungen, Abrechnungen) sowie die Veranstaltungsankündigungen auf der Website liegt seit vielen Jahre in den Händen von Wolfgang Classen (Classen und Partner Vereinsmanagement, CPV). Für sein Engagement danke ich ihm sehr herzlich. 4. Interne Kooperation und Kommunikation Um eine gute interne Kommunikation und Kooperation zu gewährleisten, haben wir uns der seit Jahren bewährten Mittel und Strukturen bedient und begonnen, diese durch neue Kommunikationswege, wie etwa neue Websites und Facebook zu ergänzen. Von besonderer Bedeutung ist hier die enge Kommunikation und die Mitarbeit einzelner Vorstandsmitglieder in verschiedenen Kommissionen, der Dialog des Vorstands mit den Fachgruppen und die Zusammenarbeit mit der Leitung des FTPs. Mit den Aktuellen Mitteilungen halten wir die Mitglieder regelmäßig auf dem Laufenden und versenden über den Rundmailverteiler aktuelle Stellungnahmen, Empfehlungen und Informationen. Mit der Einrichtung von Diskussionsforen auf der internen Website bieten wir den Mitgliedern eine Plattform zum Meinungsaustausch über bestimmte Themen. Auch die „Vorstandssitzungen vor Ort“ tragen wesentlich zu einer guten internen Kommunikation bei. 4.1. Treffen mit den Sprechern und Sprecherinnen der Fachgruppen Ein zentrales Element der Vorstandsarbeit ist die Kooperation mit den Fachgruppen. Der Vorstand hat sich in seiner Amtszeit mit den Sprecherinnen und Sprechern der Fachgruppen insgesamt viermal getroffen. Diese Treffen fördern nicht nur den Austausch zwischen Vorstand und Fachgruppen, sondern auch den Informationsfluss zwischen den Fachgruppen. Besonders erfreulich ist, dass unsere Fachgruppen den wissenschaftlichen Nachwuchs aktiv fördern, indem sie Workshops und Mentoring-Programme anbieten oder Reisestipendien und Preise für exzellente Abschlussarbeiten ausloben. Im Rahmen dieser Treffen, die jeweils im Vorfeld der Plenarversammlungen des FTPs stattfanden, wurden verschiedene Themen, die auch in diesem Bericht behandelt werden, mit den Fachgruppensprecherinnen und -sprechern intensiv diskutiert. Ich habe diesen Austausch als sehr bereichernd erlebt, da er oftmals neue Perspektiven eröffnete, daher sollte m. E. inhaltlichen Diskussionen künftig noch mehr Zeit eingeräumt werden.
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4.2. Mitarbeit von Vorstandsmitgliedern und Mitgliedern der FTPs-Leitung in verschiedenen Kommissionen Um einen verzahnten Dialog und einen konstruktiven Austausch zu fördern, arbeiten die Mitglieder des Vorstands und der Leitung des FTPs in einigen DGPs-Kommissionen selbst aktiv mit: Annette Schröder ist Mitglied der Ethikkommission, Birgit Spinath ist Vorsitzende der Kommission Studium und Lehre, der zudem seitens des Vorstands Mario Gollwitzer und ich sowie seitens der FTPs-Leitung Markus Bühner angehören. Jens Bölte engagiert sich in der Kommission Datenschutzgrundverordnung. Mario Gollwitzer ist auch Mitglied in der Kommission Qualitätssiegel für Masterstudiengänge. Ich selbst arbeitete in der Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung mit, in der auch Markus Bühner und Cornelia Exner als Mitglieder der FTPs-Leitung und seit diesem Jahr auch Birgit Spinath engagiert sind. Zudem bin ich Vorsitzender der Kommission Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz. 4.3. Kooperation Vorstand und Leitung des FTPs Nach Etablierung des FTPs hatte sich aufgrund der sich überschneidenden Themen schnell herausgestellt, dass es sinnvoll ist, einen Teil der Vorstandssitzung gemeinsam mit der Leitung des FTPs abzuhalten. Deshalb wurden die Treffen beider Gruppen zeitlich koordiniert. Die Entscheidung, immer einen Tag der Vorstandssitzung gemeinsam mit der Leitung des FTPs abzuhalten, hat sich als sinnvoll erwiesen und sehr bewährt. 4.4. Vorstandssitzungen an den Instituten In dieser Vorstandsperiode hat der Vorstand etwas häufiger als in der Vergangenheit üblich getagt. Neben der konstituierenden Vorstandssitzung in Leipzig am letzten Tag des Kongresses (22. 09. 2016) tagte der Vorstand zweimal im Berliner Büro (2./3. 12. 2016 sowie 20./21. 10. 2017). Daneben haben wir die Tradition fortgeführt, einige Vorstandssitzungen auf Einladung der Institute „vor Ort“ abzuhalten. Ich habe diese Vorstandssitzungen vor Ort als sehr informativ und gewinnbringend erlebt. Sie bieten eine gute Gelegenheit, sich in persönlichen Gesprächen mit den Institutsmitgliedern auszutauschen, Fragen zu erläutern, Positionen darzustellen und die Institute mit ihrem Angebot besser kennenzulernen. Auf Einladung der jeweiligen Institute tagte der Vorstand in Heidelberg (10./11. 02. 2017), in Frankfurt am Main (20./21. 04. 2017), in Wien (07./08. 07. 2017), in Köln (02./03. 02. 2018), in Osnabrück (20./21. 04. 2018) und in München (6./7. 07. 2018). Die letzte Vorstandssitzung in meiner Amtszeit wird in Frankfurt am Main unmittelbar vor dem DGPsKongress stattfinden (15./16. 09. 2018). Für die Gastfreundschaft und den intensiven Austausch danken wir © 2019 Hogrefe Verlag
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den Kolleginnen und Kollegen an den Instituten ganz herzlich. 4.5. Aktuelle Mitteilungen Viermal pro Jahr erscheinen die Aktuellen Mitteilungen, die per Rundmail an alle Mitglieder versendet werden. Das ermöglicht uns, die Mitglieder über aktuelle Themen, mit denen sich der Vorstand, die FTPs-Leitung und die Kommissionen befassen, zeitnah zu informieren. Für die Aktuellen Mitteilungen waren neben mir als Präsident, Mario Gollwitzer als Schriftführer und Bianca Vaterrodt als Wissenschaftliche Referentin verantwortlich. Wir freuen uns über die positive Resonanz. Die Aktuellen Mitteilungen stellen einen wesentlichen Bestandteil der internen Kommunikation dar. 4.6. Psychologische Rundschau Die Psychologische Rundschau ist die Organzeitschrift der DGPs, die alle Mitglieder erhalten. Neben neuen theoretischen und methodischen Entwicklungen aus allen Teilgebieten bietet sie ein Forum, um generelle theoretische und methodische Standpunkte zu reflektieren und zu diskutieren. Die Möglichkeit zur kritischen Diskussion neuer Ideen in Kommentaren und Repliken wurde in den vergangenen zwei Jahren intensiv genutzt. Als Nachrichtenorgan der DGPs werden in der Psychologischen Rundschau auch die wichtigsten aktuellen Nachrichten, Stellungnahmen und Empfehlungen des Vorstands veröffentlicht. Die Psychologische Rundschau steht allen Mitgliedern auch Online im internen Mitgliederbereich der DGPs zur Verfügung. 4.7. Rundmail-Mailverteiler Der Rundmail-Mailverteiler für DGPs-Mitglieder ist ein besonderer Service der DGPs, um Vernetzung und Informationsfluss innerhalb der Gesellschaft zu unterstützen. Besonders daran ist, dass nicht nur eine Top-Down-Information möglich ist, also Informationen vom Vorstand an die Mitglieder, sondern auch eine Binnenkommunikation zwischen einzelnen Mitgliedern und allen Fachgruppenmitgliedern ermöglicht wird. Mir ist keine andere Fachgesellschaft bekannt, die eine Austauschmöglichkeit dieser Art bietet. Nachdem eingeführt worden war, dass sich die Rundmails im Betreff verschiedenen Kategorien zuordnen lassen, stieg auch die Zufriedenheit, da für einzelne Mitglieder nun eine bessere Filtermöglichkeit für Rundmails besteht. Der Rundmail-Mailverteiler ist das am häufigsten genutzte Tool unserer Website. Insgesamt wurden 2017 etwa 2.000 E-Mails über den Verteiler versendet. Leider gibt es aber aufgrund des inzwischen veralteten Content Management Systems unserer Website immer wieder Probleme und auch die Frage der Sicherheit ist nicht mehr hinreichend gewährleistet. Wir planen daPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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her für 2019 einen vollständigen Relaunch der Website, der sich im Auftritt an unsere neue Website Psychologie Studieren anlehnt (Abschnitt 5.2). Dabei werden wir nach einer neuen Möglichkeit suchen, wie wir die Funktion des Rundmail-Mailverteilers erhalten und verbessern können. 4.8. Diskussionsforen auf der internen DGPs-Website Um die Diskussion und den Meinungsaustausch innerhalb der Fachgesellschaft zu fördern, wurde in meiner Amtszeit den Mitgliedern wieder die Möglichkeit gegeben, im Rahmen interner Diskussionsforen Kommentare abzugeben. Zu folgenden Themen haben wir Diskussionsforen eingerichtet: a) „Big Data & Psychological Targeting“, b) „Wer darf Medikamente verordnen?“ und c) „Kommentare zum Bericht des Wissenschaftsrates: Perspektiven der Psychologie in Deutschland“. Betrachtet man die Anzahl der Beiträge, so stellt man fest, dass kaum Kommentare eingestellt wurden. Hiermit möchte ich alle Mitglieder ermuntern, sich an den fachinternen Diskussionen zu wichtigen Themen zu beteiligen. Wir werden im Zuge des geplanten Website-Relaunchs auch nach einer neuen und komfortableren Möglichkeit suchen, Diskussionsforen anzubieten. 5. Kommunikation nach außen: Öffentlichkeitsarbeit Die DGPs steht für hohe Qualität in Forschung, Lehre und Aus- und Weiterbildung. Als Vertretung der in Forschung und Wissenschaft arbeitenden Psychologinnen und Psychologen bezieht die DGPs einerseits öffentlich Stellung zu aktuellen gesellschaftlichen, fachpolitischen und politischen Entwicklungen. Andererseits setzt die DGPs mit der proaktiven Öffentlichkeitsarbeit aktiv Impulse und trägt wissenschaftliche Erkenntnisse über das Erleben und Verhalten des Menschen in die Öffentlichkeit. In meiner Amtszeit wurden die Aktivitäten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit fortgeführt. Die strategische Ausrichtung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurde weiter professionalisiert und auf die Kommunikationsziele unserer Fachgesellschaft angepasst. In meiner Amtszeit wurden verschiedene Maßnahmen realisiert, die dazu beitragen, die DGPs als Ansprechpartnerin für Medienvertreterinnen und Medienvertreter, Politikerinnen und Politiker sowie allgemein die interessierte Öffentlichkeit zu Fragen rund um die wissenschaftliche Psychologie, das Studium und viele Bereiche der Aus- und Weiterbildung nach Außen noch sichtbarer zu machen. 5.1. Pressearbeit Ein bewährtes Instrument der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit waren auch in meiner Amtszeit Pressemitteilungen zu inhaltlichen Forschungsthemen unserer Mitglieder sowie zu fachpolitischen Themen. Folgende 36 Pressemitteilungen wurden in meiner Amtszeit herausgegeben: Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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· Offene und transparente Wissenschaft: DGPs veröffentlicht Empfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten in der wissenschaftlichen Psychologie (04. 10. 2016) · Hauptstadtsymposium zum Thema E-Mental-Health (13. 10. 2016) · Stellungnahme des DGPs-Vorstands zur Praxis der automatischen Plausibilitätsüberprüfung wissenschaftlicher Arbeiten mit statcheck (20. 10. 2016) · Mehr Qualität in der Personalauswahl: Neuauflage der DIN 33430 wurde publiziert (02. 11. 2016) · Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen bei der Arbeit: DGPs fordert Einsatz von Psychologinnen und Psychologen (10. 11. 2016) · Gemeinsame Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zur Reform des Psychotherapeutengesetzes (15. 11. 2016) · BMG plant Novellierung des Psychotherapeutengesetzes – DGPs und Fakultätentag Psychologie fordern Abschluss auf Masterniveau (18. 11. 2016) · Haustiere: Garant für subjektives Wohlbefinden? (01. 12. 2016) · Einschätzung von Tatmotiven beeinflusst das Augenzeugengedächtnis (14. 12. 2016) · Die Macht der Gewohnheiten: Vermeidungsverhalten lässt sich leichter ändern als Annäherungsverhalten (19. 12. 2016) · Höchste Standards in der Ausbildung von rechtspsychologischen Gutachterinnen und Gutachtern (19. 12. 2016) · Bewerbungen: Diese Strategien wenden Jobsuchende an (31. 01. 2017) · Neue Studie zu Kommunikationsfähigkeiten zweisprachig aufwachsender Kinder (14. 02. 2017) · Reform des Psychotherapeutengesetzes (01. 03. 2017) · Gemeinsames Bücherlesen macht Kinder fit für die Schule (23. 03. 2017) · Aktuelle Studie zum Zusammenhang zwischen Wohlbefinden und Ernährung (28. 03. 2017) · DGPs unterstützt den March for Science! (18. 04. 2017) · Neue Erkenntnisse zum Spracherwerb von Säuglingen (02. 05. 2017) · Selbstkontrolle lässt sich trainieren – aber nicht so gut, wie man glauben möchte (11. 05. 2017) · Original oder Täuschung? Neue Studie zeigt, wie schwierig der Gesichterabgleich bei Passkontrollen ist (16. 05. 2017) · Gut qualifizierte Lehrende: ein Schlüssel zum Erfolg im Studium (13. 06. 2017) · Fakultätentagsleitung im Amt bestätigt (30. 06. 2017) · Berufliche Entscheidungen von Müttern: Einstellungen des Partners spielen eine wichtige Rolle (11. 07. 2017) · Alternative Fakten: Psychologische Grundlagen einer postfaktischen Diskussionskultur (08. 09. 2017) © 2019 Hogrefe Verlag
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· Symposium „Die große Transformation – Beitrag der Umweltpsychologie“ (14. 09. 2017) · Mathematikunterricht: So können Lehrkräfte die Motivation von Lernenden fördern (18. 09. 2017) · Personalauswahl: Mit den richtigen Methoden Talente entdecken (04. 10. 2017) · Psychologische Psychotherapie muss eindeutig als solche erkennbar bleiben (05. 10. 2017) · G8 oder G9? Fördert eine längere Beschulung die Intelligenz? (11. 10. 2017) · Inklusiver Unterricht: Keine Nachteile beim Lernzuwachs (08. 11. 2017) · Gehirnjoggings: So lässt sich das Arbeitsgedächtnis trainieren (18. 12. 2017) · Gemeinsam gegen Übeltäter: Demokratische Bestrafung erhöht die Kooperationsbereitschaft (30. 01. 2018) · Psychologie ist die „Mutterwissenschaft“ der Psychotherapie (02. 03. 2018) · DGPs-Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe (15. 02. 2018) · „Ich mach’ das nur noch schnell fertig!“ Beeinträchtigt Arbeit am Wochenende die Work-Life-Balance? (26. 02. 2018) · Mehr Psychologie in die Schulen! (22. 03. 2018)
5.2. Internetpräsenz der DGPs – Website Psychologie Studieren Eine weitere Maßnahme der Verbesserung unserer Kommunikation nach außen war der Relaunch unseres Internetauftritts für die Zielgruppe derjenigen, die sich für das Studium der Psychologie interessieren. Dazu wurde in Zusammenarbeit mit der Agentur Webworker aus Köln ein neuer, responsiver Internetauftritt, zugeschnitten auf die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, gestaltet. Die neuen Studiums-Websites der DGPs mit umfassenden Informationen rund ums Studium sind seit dem 23. 04. 2018 online abrufbar unter: https://stu dium.dgps.de. Schülerinnen und Schüler, aber auch Studentinnen und Studenten können sich auf den neuen Seiten über den Aufbau des Studiums, Fächer im Studium, spannende Experimente und Hot Topics der psychologischen Forschung, verschiedene Studienorte bis hin zu Berufsfeldern und Aus- und Weiterbildungen umfassend informieren. Der neue Webauftritt wurde bereits über verschiedene Presseaktivitäten bekannt gemacht. Unter anderem wird auf Spiegel Online in einem Artikel über das Psychologiestudium auf die Website verwiesen und der aktuelle ZEIT Studienführer 2018/2019 verlinkt direkt auf die Berufsbilder-Videoclips der DGPs. Die Fachgruppen haben den neuen Webauftritt tatkräftig unterstützt, indem sie der Pressestelle anschauliche und abwechslungsreiche Beschreibungen der Studienfächer ha© 2019 Hogrefe Verlag
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ben zukommen lassen. An dieser Stelle gilt allen Beteiligten ein herzlicher Dank! 5.3. Internetpräsenz der DGPs – Website Psychotherapie Anlässlich der Reform des Psychotherapeutengesetzes wurde in meiner Amtszeit eine weitere Unterseite der DGPs-Website entwickelt. Auf https://psychotherapie. dgps.de können sich Interessierte über die Positionen der DGPs zum Psychotherapeutengesetz informieren. Die Website dient als Informationsplattform nach außen für Politik, Medien und an der Reform Interessierte. Sie dient aber auch als Informationsplattform für unsere Mitglieder, da neben der ausführlichen Darstellung des DGPsModells auch viele FAQs gelistet sind und kontinuierlich aktuelle Entwicklungen der Reform dargestellt werden. 5.4. Berufsbilderfilme Eine weitere Maßnahme der DGPs-Öffentlichkeitsarbeit in den vergangenen zwei Jahren war die Produktion von Berufsbilderfilmen, in denen Psychologinnen und Psychologen in verschiedenen Berufen porträtiert werden und über ihren Werdegang vom Psychologiestudium bis hin zu ihrer aktuellen Tätigkeit berichten. Ziel dieses Kommunikationsprojekts ist es, interessierte Schülerinnen und Schüler, aber auch Studentinnen und Studenten über die Vielfalt an Tätigkeitsbereichen für Psychologinnen und Psychologen auch jenseits der Psychotherapie zu informieren. Für die Produktion der Berufsbilderfilme hat sich der Vorstand für eine Zusammenarbeit mit der Agentur „Ideenmanufaktur“ und der Filmemacherin Antje Dombrowky entschieden. Ende Mai 2017 fand ein Workshop mit Mitgliedern des Vorstands, des Berliner DGPs-Büros und Agentur-Mitarbeiterinnen statt. In dem Workshop wurden mögliche Berufsbilder für die Videoclips vorausgewählt. Mitte 2017 sind wir mit der Produktion von insgesamt zehn Berufsbilderfilmen gestartet. Zu jedem ausgewählten Berufsbild wurde ein kurzer Teaser geschnitten, der das jeweilige Berufsbild bewerben soll, sowie ein längerer Videoclip, der detaillierter auf die Besonderheiten der jeweiligen Tätigkeit sowie den Werdegang unserer Psychologinnen und Psychologen eingeht. Die bislang neun fertigen Filme können auf der Studiums-Website abgerufen werden: https://studium.dgps.de. Ein weiterer Film zum Thema Forschung befindet sich in der Vorbereitung. 5.5. Social Media: Facebook-Auftritt Neben der neuen Website hat der DGPs-Vorstand beschlossen, weitere Kommunikationskanäle zu nutzen. Der Vorstand hat über die Vor- und Nachteile einer eigenen Facebookseite intensiv diskutiert und entschieden, diese Plattform für die Vernetzung unter den Mitgliedern, mit Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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anderen Fachverbänden, Studierenden und allgemein an der Psychologie Interessierten zu nutzen, um den Bekanntheitsgrad der DGPs als Partnerin für Wissenschaft und Studium zu erweitern. Die Jungmitglieder der DGPs vernetzen sich bereits seit einigen Jahren über eine eigene Facebook-Gruppe und auch unsere europäischen Partnerverbände sind über Facebook vernetzt. Auf der DGPsFacebook-Seite werden aktuelle Pressemitteilungen und Stellungnahmen eingestellt und darüber hinaus auch interessante Neuigkeiten aus Wissenschaft, Lehre und anderen Feldern der Psychologie gepostet. Die Vernetzung über diesen Social-Media-Kanal ist ein optionales Angebot für unsere Mitglieder – alle wichtigen Informationen werden selbstverständlich wie bisher auch durch die Aktuellen Mitteilungen, regelmäßige Meldungen des Vorstands und auch auf den Internetseiten der DGPs (www. dgps.de) und des Kongresses (https://www.dgpskongress. de/) verbreitet. 5.6. Neues Logo der DGPs Im Zuge des Relaunchs der Studiums-Website und des bevorstehenden erforderlichen Relaunchs der DGPs-Website wurde das Logo der DGPs neugestaltet. Der Hauptgrund für die Neugestaltung des DGPs-Logos war, dass sich das bisher verwendete Logo für digitale Darstellungen oftmals als ungeeignet erwiesen hatte. Als Vertretung der wissenschaftlich arbeitenden Psychologinnen und Psychologen beruft sich die DGPs nun auch mit dem neuen Logo auf ihre Wurzeln und nimmt das Psi – das Zeichen der Psychologie – als zentrales Element auf. Die Farbgebung wurde beibehalten, zusätzlich steht aber auch eine NegativDarstellung des Logos zur Verfügung. 5.7. Vorbereitungen des Relaunchs der DGPs-Internetpräsenz Im Jahre 2013 wurde der letzte umfassende Relaunch der Website der DGPs abgeschlossen. Damals wurde die DGPs-Website auf ein Content-Management-System umgestellt, das das komfortable Einstellen von Inhalten möglich machte. Fünf Jahre sind in der digitalen Welt eine lange Zeit. Die Website ist heute technisch veraltet und das Typo3, auf dem sie basiert, kann weder die aktuellen Sicherheitsanforderungen adäquat erfüllen, noch entspricht die Darstellung der Inhalte dem aktuellen Standard. Gute Websites sind heue „responsiv“. Das bedeutet, dass sich die Darstellung anpasst, je nachdem, ob man die Website auf dem Smartphone oder auf einem großen Desktop-Monitor betrachtet. Die bereits erstellten neuen Websites mit Informationen für Studierende und Informationen zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes entsprechen dem aktuellen Standard. Analog soll der Relaunch für die gesamte Internetpräsenz der DGPs und der Fachgruppen einschließlich des FTPs in Angriff gePsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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nommen werden. Wie Sie sich vielleicht vorstellen können, handelt es sich dabei um ein Mammutprojekt, das kosten- und personalintensiv sein wird. 6. Wissenschaftlicher Nachwuchs – Jungmitglieder Als Nachfolgerin von Ilka Wolter hat Deborah Hellmann die Interessen der Jungmitglieder der DGPs in der Vorstandsperiode 2016 – 2018 vertreten, der ich dafür sehr herzlich danke. Zentrales Thema war in diesem Zeitraum vor allem die Sichtbarkeit der Jungmitglieder – zum einen nach innen im Sinne einer besseren Vernetzung der Jungmitglieder zwischen den Fachgruppen und zum anderen nach außen im Sinne einer aktiveren Öffentlichkeitsarbeit zur Werbung potenzieller Neumitglieder. Darüber hinaus spielten die Ergebnisse einer Umfrage unter den Jungmitgliedern zur Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses eine wichtige Rolle. Deborah Hellmann hat sich regelmäßig mit den Vertreterinnen und Vertretern der Jungmitglieder der einzelnen Fachgruppen ausgetauscht. Regelmäßige SkypeTreffen dienten einerseits dazu, die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler kontinuierlich stärker zu vernetzen, um die Interessen gezielt bündeln und Synergien nutzen zu können. Andererseits sollten diese Treffen genutzt werden, um die Kommunikation zwischen Vorstand und Jungmitglieder-Vertretungen zu optimieren. Beispielsweise wurde ein Papier mit „Änderungsvorschlägen zur Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit aus Sicht der DGPs-Jungmitglieder-Vertreter*innen“ erarbeitet und dem DGPs-Vorstand vorgelegt. Ein zentrales Anliegen der Jungmitglieder bestand darin, die Sichtbarkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses innerhalb der DGPs zu erhöhen und eine Jungmitgliedschaft auch formell kenntlich zu machen. Derzeit werden die Daten der aktuellen Mitglieder entsprechend aufbereitet, damit es zukünftig beispielsweise möglich ist, E-Mails gezielt an die Gruppe der Jungmitglieder über alle Fachgruppen hinweg zu versenden. Ein weiteres wichtiges Anliegen der Jungmitglieder-Vertretungen der einzelnen Fachgruppen betrifft die Implementierung von offiziellen Positionen für Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen sowohl in den Fachgruppen als auch auf der Ebene der Jungmitglieder-Vertretung im DGPs-Vorstand. Während der Qualifikationsphase engagieren sich Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in unterschiedlichsten Bereichen: Neben der regulär anfallenden Lehr- und Forschungstätigkeit sind Aufgaben der akademischen Selbstverwaltung sowie die Mitarbeit in diversen Gremien und ein aktives Engagement in der Scientific Community zu bewältigen, um nur einige Tätigkeitsfelder aufzuzeigen. Gerade mit Blick auf die aktuellen Gegebenheiten wissenschaftlicher Karrieren (z. B. Publikationsdruck, internationale Forschungsaufent© 2019 Hogrefe Verlag
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halte, befristete Arbeitsverträge mit kurzen Laufzeiten) und vor dem Hintergrund, dass sich Jungmitglieder häufig in einer Lebensphase befinden, in der Entscheidungen über die zukünftige Familienplanung anstehen, wäre die Implementierung offizieller Positionen für Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter ein wichtiger Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Familie und Beruf (hier: ehrenamtliches Engagement in der Scientific Community) und würde dazu beitragen, die Kontinuität bei der Einbindung von Jungmitgliedern auf der Ebene der Fachgruppen und auch auf Vorstandsebene zu gewährleisten. Der Vorstand hat sich dafür ausgesprochen, eine Stellvertreterposition auf Ebene der Fachgruppen zu verankern. Die DGPs und ihre Fachgruppen stellen eine Vielzahl von Leistungen und Angeboten für Jungmitglieder bereit, zum Beispiel Benachrichtigungen über Stellenangebote, vergünstigte oder kostenfreie Teilnahme an Workshops zu Themen, die speziell für Jungmitglieder relevant sind (z. B. „Forschungsdatenmanagement in der Psychologie: Anforderungen, Werkzeuge und Praxis“ oder „Do’s and Don’ts der Datenanalyse: Lehren aus der Replikationskrise“), Angebote von Mentoring und Coaching, Vermittlung von Expertinnen und Experten oder auch den HeinzHeckhausen-Preis für Jungwissenschaftlerinnen und Jungwissenschaftler. Infolge der Ergebnisse einer Umfrage des Arbeitskreises „Öffentlichkeitsarbeit“ der Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie unter Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen sprachen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Jungmitglieder für eine Neugestaltung der DGPs-Homepage aus und präsentierten konkrete Verbesserungsvorschläge mit der Idee, durch eine attraktivere und informativere Homepage potenziellen wissenschaftlichen Nachwuchs anzusprechen und für eine DGPs-Mitgliedschaft zu gewinnen. Von einer stärkeren Staffelung der Mitgliedsbeiträge konnten die Jungmitglieder-Vertretungen den DGPs-Vorstand zwar nicht überzeugen, allerdings sollen anstehende Beitragserhöhungen primär von ordentlichen Mitgliedern getragen werden. Zudem ist eine Neumitgliedschaft für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler dadurch attraktiv, dass der Beitrag für die Fachgruppenzugehörigkeit für studentische und assoziierte Neumitglieder weiterhin für die ersten zwei Jahre der Mitgliedschaft erlassen wird. Ein weiteres Angebot, das sowohl der Sichtbarkeit der Jungmitglieder innerhalb der DGPs als auch der Außendarstellung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient, sind die Blitzlichtvorträge der Jungmitglieder während des DGPs-Kongresses. Das Blitzlicht-Symposium wird von der Jungmitgliedervertreterin im Vorstand und den Jungmitgliedervertreterinnen und -vertretern der Fachgruppen organisiert und durchgeführt. Da sich die „Blitzlichter“ einer © 2019 Hogrefe Verlag
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zunehmenden Beliebtheit erfreuen, sollen sie beim anstehenden Kongress in Frankfurt am Main konkurrenzfrei in einem eigenen Timeslot stattfinden. Auch die Nachfrage auf Seiten der Vortragenden ist hoch: In diesem Jahr wurden insgesamt 36 Beiträge eingereicht, von denen im blind peer review-Verfahren die 12 besten nach den Kriterien Qualität, Innovation und Strahlkraft auf die verschiedenen Bereiche der Psychologie ausgewählt wurden. Initiiert durch die Jungmitglieder-Vertretungen der einzelnen Fachgruppen wurde unter der Federführung von Katrin Rentzsch, Claudia Harzer und Ilka Wolter bereits während der Vorstandsperiode 2014 – 2016 eine Umfrage durchgeführt, um die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses vor dem Hintergrund der Befristungspraxis und der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes mit den damit verbundenen Möglichkeiten und Herausforderungen der Karriereplanung näher zu beleuchten. Deren Ergebnisse haben Rentzsch, Harzer und Wolter (2017) in der Psychologischen Rundschau veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Die Autorinnen zielen auf einen breiten öffentlichen Diskurs ab und zeigen in ihrer Stellungnahme unter anderem eine bessere Planbarkeit von Karrierewegen als Chance für die internationale Anschlussfähigkeit der deutschen Psychologie auf. Tatsächlich wurde ein breiter Diskurs in Form von 16 Kommentaren angestoßen, die ebenfalls in der Psychologischen Rundschau veröffentlicht wurden. 7. Wissenschaftliche Weiterbildung Ich freue mich, dass wir wie bereits in der vergangenen Vorstandsperiode auch in meiner Amtszeit – neben den verschiedenen Fachgruppen – seitens der DGPs mehrere Workshops anbieten konnten: Ein Workshop, der von der DGPs gemeinsam mit dem ZPID an der Universität Trier angeboten wurde, behandelte das Thema „Management von Forschungsdaten in der Psychologie“ (Leitung: Erich Weichselgartner, ZPID, und Mario Gollwitzer, DGPs). Für den Workshop „Mit den Medien reden“ konnten wir Jens Hellmann (U Münster) als Dozenten gewinnen. Neu im Angebot der DGPs war der Workshop „Big Data in der Psychologie“, der von Steffen Nestler (U Leipzig) angeboten wurde. Zum Thema „Bayes’sches Hypothesentesten“ wird es im Oktober 2018 einen Workshop in Heidelberg geben (Dozenten: Momme von Sydow, Ulf Mertens). Die Workshops haben großen Anklang gefunden und waren nach kurzer Zeit ausgebucht. Mein herzlicher Dank gilt den Dozenten, die für die DGPs diese Workshops angeboten haben. Um dieses Angebot auch künftig professionell organisieren und erweitern zu können, wird es notwendig sein, die hierfür erforderlichen Personalressourcen im Hauptstadtbüro aufzubauen.
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8. DGPs-Kommissionen Die Kommissionen sind ein äußerst wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Anders als der Vorstand sind die Mitglieder der Kommissionen oft über viele Jahre im Amt und arbeiten beständig an bestimmten Themen, wodurch eine Kontinuität geschaffen wird. In den Kommissionen wird – wie auch im Vorstand – auf ehrenamtlicher Basis gearbeitet. 8.1. Ethikkommission Die Ethikkommission der DGPs (EK) nimmt auf Antrag der für ein psychologisches Forschungsvorhaben verantwortlichen Person zur ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen dieses Vorhabens Stellung. Der Bedarf an Beratung psychologischer Forschung durch Ethikkommissionen ist in der vergangenen Dekade kontinuierlich gestiegen. Dies ist zumeist darin begründet, dass die Dokumentation eines Ethik-Votums von Drittmittelgebern oder Fachzeitschriften für geförderte Projekte und deren Publikation nun fast durchgängig verlangt wird. In dieser Hinsicht ist es außerordentlich begrüßenswert, dass sich viele lokale Ethikkommissionen gegründet haben und die entsprechende Beratung von den Kolleginnen und Kollegen vor Ort organisiert wird. Von einer einzelnen zentralen Ethikkommission wäre diese Menge nicht mehr zu bewältigen. Mit dem 01. 01. 2017 übernahm Claudia Friedrich (U Tübingen) den Vorsitz der EK. Bis dahin füllte Sigrun-Heide Filipp (U Trier) dieses Ehrenamt viele Jahre mit viel Engagement im Anschluss an ihre aktive Dienstzeit aus. Im Jahr 2017 gingen 59 Anträge an die EK ein. Für diese wurden durch die Vorsitzende 56 Unbedenklichkeits-Voten (in 20 Verfahren nach mindestens einer Wiedervorlage) und drei vorläufige Stellungnahmen (mit noch nicht wieder eingegangenen Überarbeitungen) verfasst. Im ersten Halbjahr des laufenden Jahres 2018 sind bisher 39 Anträge eingegangen (Stand Mitte Juni). Eine Abfrage der EK gemeinsam mit dem Vorstand der DGPs im Jahr 2017 ergab 22 lokale psychologische Ethikkommissionen an deutschen Universitäten. Kontaktdaten zu den lokalen psychologischen Ethikkommissionen sind seit 2018 – sofern die jeweiligen Vorsitzenden eingewilligt haben – über die Website der DGPs zu finden. Die lokalen psychologischen Ethikkommissionen haben sich mehrheitlich an der durch die DGPs bereitgestellten Beispiel-Satzung orientiert. Auch werden vielerorts die von der EK erarbeiteten „Hinweise zur Antragstellung“ und die verschiedenen Vorlagen für Aufklärungen und Einwilligungen verwendet. Hier wird deutlich, dass die Gesellschaft in diesem Bereich langfristig hilfreiche Pionierarbeit geleistet hat. Zweifellos erhöht die Beratung zur ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen psychologischer Vorhaben die Professionalität im Fach und sichert langPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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fristig die Reputation unserer Forschung in der Öffentlichkeit. Die im Vergleich zur englischsprachigen Forschungslandschaft eher niederschwellige Beratung durch psychologische Ethikkommissionen in Deutschland bietet die Chance, über Standards psychologischer Forschung ständig interaktiv in Dialog zu bleiben. Die EK hat im Februar 2018 ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der lokalen psychologischen Ethikkommissionen in Frankfurt am Main initiiert. Nach einem Fachvortrag zur DSGVO-2018 tauschten sich die Teilnehmenden über Rahmenbedingungen und Prinzipen der Beratung in den verschiedenen Ethikkommissionen aus. Das Treffen hat den langfristigen Bedarf an Austausch, Fortbildung und Synchronisation der Aktivitäten psychologischer Ethikkommissionen offengelegt. Die angestoßene Diskussion über die Notwendigkeit, die Rolle und die Funktionen einer zentralen psychologischen Ethikkommission soll in enger Abstimmung mit der EK durch den Vorstand der DGPs weiterhin moderiert werden. Zudem könnte die EK in einer zukünftig rotierenden Besetzung aus Vertretern und Vertreterinnen lokaler psychologischer Ethikkommissionen, den Rahmen einer solchen zentralen psychologischen Ethikkommission bieten. Ein weiteres Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der lokalen psychologischen Ethikkommission im kommenden Jahr ist geplant. Aus einigen Standorten gehen Anträge forschender Psychologinnen und Psychologen an die EK ein, obwohl vor Ort eine lokale psychologische Ethikkommission gegründet wurde. Die EK würde es ausdrücklich begrüßen, wenn die lokalen psychologischen Ethikkommissionen Vorhaben der an ihren jeweiligen Universitäten forschenden Psychologinnen und Psychologen auch instituts- bzw. fakultätsübergreifend beraten. Dies wird in der Tat von vielen lokalen Ethikkommissionen realisiert. Der entstehende Mehraufwand kann beispielsweise durch Mitgliedschaften von psychologisch forschenden Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen anderen Instituten oder Fakultäten aufgefangen werden. Eine rotierende Beteiligung an Ethikkommissionen kann zudem die Reichweite der aktuell erarbeiteten Standards psychologischer Forschung nicht nur an dem jeweiligen Fachbereich bzw. Institut sondern auch darüber hinaus erhöhen und dadurch wiederum die Beratung einzelner Anträge erleichtern. In den Rechenschaftszeitraum fällt auch das Inkrafttreten der DSGVO-2018 am 25. 05. 2018. Vor diesem Hintergrund muss noch einmal betont werden, dass Voten der EK in Empfehlungen bestehen, die weder die Prüfung von Datenschutzrecht zum Gegenstand haben, noch den Zweck und das Ziel, die antragstellenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von der Notwendigkeit der Einhaltung des geltenden Rechts zu entlasten. Zur langfristigen Speicherung und Verarbeitung personenbezoge© 2019 Hogrefe Verlag
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ner Daten innerhalb psychologischer Studien macht die EK dennoch regelmäßig Anmerkungen in ihren Voten. Zu kritischen Aspekten gehören unter anderem: Probandendatenbanken, Bild- und Tonaufnahmen, Telefon-Screenings, E-Mail-Abfragen von Ein- und Ausschlusskriterien, Kodierlisten oder Online-Erhebungen in denen IP-Adressen und eventuell Ortsdaten mobiler Endgeräte erfasst werden. Insbesondere in Bezug auf die langfristige Speicherung und Verfügbarmachung nicht vollständig anonymisierbarer genetischer Daten (z. B. in einschlägigen Biodatenbanken) sieht die Kommission zudem weiterhin einen grundsätzlichen Diskussionsbedarf. Vor dem Hintergrund der DSGVO-2018 ist nun allerdings – zusätzlich zur Beratung durch eine Ethikkommission – die Beratung durch den lokalen Datenschutzexperten oder die lokale Datenschutzexpertin immer dann dringend anzuraten, wenn personenbezogene Informationen erhoben, verarbeitet und längerfristig gespeichert werden sollen. Zudem muss die lokal für den Datenschutz zuständige Person entsprechend der DSGVO-2018 ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten an der jeweiligen Universität führen. Eine Arbeitsgruppe der DGPs erarbeitet eine Handreichung und Vorlagen für eine der DSGVO-2018 genügende informierte Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Informationen im Rahmen psychologischer Forschung. Diese Materialien sollen über den DGPs-Verteiler in Umlauf gebracht und auf den Internetseiten der EK bereitgestellt werden (Abschnitt 2.4.2). Im Rechenschaftszeitraum wurden die Gebühren für Ethikvoten erhöht. Zudem wurde eine Gebühr für Wiedervorlagen eingeführt. Dies reflektiert den vergleichsweise hohen Beratungsaufwand für Anträge, die eine Wiedervorlage erforderlich machen. Zudem war die Ethikkommission an der Bearbeitung der Ethik-Broschüre beteiligt, die meine Vorstandskollegin Annette Schröder federführend verfasst hat (Abschnitt 2.4.1). Für die engagierte und mit erheblichem zeitlichen Aufwand verbundene vorbildliche Kommissionstätigkeit danke ich insbesondere der Vorsitzenden der Ethikkommission, Claudia Friedrich (U Tübingen), und allen aktuellen Mitgliedern: Brigitte Kudielka-Wüst (U Regensburg), Christian J. Merz (U Bochum), Martin Pinquart (U Marburg), Annette Schröder (U Landau), Stefan Stürmer (FernUni Hagen), Christiane Thiel (U Oldenburg), Dirk Vorberg (U Münster), Robert Kumsta (U Bochum) sowie den beiden kooptierten Mitglieder Nikolai Axmacher (U Bochum) und Bruno Müller-Oerlinghausen (HU Berlin), die die Arbeit der EK mit ihrer medizinischen Expertise unterstützen. Herzlich danken möchte ich zudem Sigrun-Heide Filipp, die der EK als kooptiertes Mitglied erhalten blieb. © 2019 Hogrefe Verlag
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8.2. Ehrengericht Das Ehrengericht der DGPs (§ 18 der Satzung der DGPs) ahndet wissenschaftliches Fehlverhalten und Verstöße von Mitgliedern der DGPs gegen ihre satzungsmäßigen Ziele. Es ist somit das einzige Gremium in unserer Gesellschaft, von dem man hofft, dass es besonders wenig beansprucht wird. Ich freue mich sehr darüber, dass während meiner Amtszeit das Ehrengericht in keinem Fall angerufen wurde. Mit der Neuwahl des Ehrengerichts im Jahr 2016 wurde eine neue Ehrengerichtsordnung erarbeitet und 2017 vom Vorstand verabschiedet. Ich danke den Mitgliedern des Ehrengerichts, den Juristen Matthias Jestaedt, (Freiburg, Vorsitzender) und Wolfram Eberbach (stellv. Vorsitzender), sowie unseren Mitgliedern Ursula Stockhorst (U Osnabrück, 1. Beisitzerin), Wolfgang Schneider (U Würzburg, 2. Beisitzer), Barbara Krahé (U Potsdam, Stellvertreterin) und Dirk Wentura (U Saarbrücken, Stellvertreter). 8.3. Psychologie und Psychotherapieausbildung Seit 2010 beschäftigen sich die Vorstände der DGPs sowie die Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung intensiv mit der geplanten Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Hauptaufgaben der Kommission sind die Ausarbeitung von Vorschlägen und Positionen zum Thema Psychotherapieaus- und Weiterbildung sowie zum Psychotherapeutengesetz, die Anpassung dieser Vorschläge an Neuentwicklungen im politischen Umfeld sowie die Vertretung der Positionen der DGPs und des FTPs in der gesamtpolitischen Situation. Die Kommission ist in sehr engem, oft mehrmals täglichem Kontakt und Austausch. In den vergangen Jahren fanden zahlreiche Gespräche statt, zum Beispiel mit Vertreterinnen und Vertretern des BMG, Vertreterinnen und Vertretern der Landeministerien für Gesundheit und Wissenschaft, dem Vorstand der BPtK, Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaftsministerien der Länder, Gespräche mit dem Begleitausschuss von Bund und Ländern zum Thema Psychotherapeutengesetz, Anhörung beim Wissenschaftsrat, Anhörungen beim BMG, Vertretung unserer Interessen bei verschiedenen Veranstaltungen der BPtK und bei der BPtK-Kommission „Transition“ sowie Gespräche mit Psychotherapie- und Ärzteverbänden, insbesondere der DGPPN sowie den Lehrstuhlinhabern für Psychiatrie und Psychotherapie (LIPPS). Gleichzeitig wurde auch innerhalb der akademischen Psychologie immer wieder der Dialog mit Fachvertreterinnen und Fachvertretern gesucht, zum Beispiel der Kommission „Studium und Lehre“, den Fachgruppen und bei den Plenarversammlungen des FTPs. Trotz diverser Vorgespräche kamen manche Inhalte des ersten Eckpunktepapiers des BMGs im Oktober 2016 überraschend und wichen in substantiellen Fragen von Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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unseren Positionen ab. Aus diesem Grund wurden die Aktivitäten verstärkt, sich bei Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien für Eckpunkte unserer Vorschläge einzusetzen, hier insbesondere bei jenen der Wissenschaftspolitik. Als Eckpunkte waren definiert: Einsatz für einen polyvalenten Bachelor in Psychologie, darauf aufbauend einen Master in Psychologie mit Schwerpunkt im Bereich Klinische Psychologie und Psychotherapie, der mit einer Approbationsprüfung zusätzlich zum Masterabschluss beendet werden kann, Bereitstellung der hierfür erforderlichen zusätzlichen Mittel, ohne dass dies zu Lasten anderer psychologischer Teildisziplinen geht. Während die Approbation zur berufsrechtlichen Anerkennung führt, soll die sozialrechtliche Anerkennung dem Abschluss einer nachfolgenden Weiterbildung vorbehalten sein. Nach Veröffentlichung des Eckpunktepapiers 2016 konnte zunehmend ein Bewusstsein bei den beteiligten Politikern und Politikerinnen geschaffen werden, dass Regelungen zum Studium die Mitsprache der beteiligten Hochschulvertreterinnen und -vertreter voraussetzt. Die Kommission sowie der Vorsitzende des FTPs und der Präsident der DGPs wurden entsprechend zu einer Anhörung der damals beim BMG mit dem Thema betrauten Person (Frau Knufmann-Happe) geladen, die sich zunehmend mit unseren Positionen auseinandersetzte. Im Sommer 2017 wurde ein Arbeitsentwurf des BMG veröffentlicht, der zwar zu vielen wichtigen Aspekten keine spezifische Information enthielt (Inhalte einer Approbationsordnung, Finanzierung von Mehrkosten im Studium und bei der Weiterbildung), der aber bezüglich der Eckpunkte kompatibel mit den Vorstellungen von DGPs und FTPs war. Die Kommission hat darauf aufbauend zwischenzeitlich eine Überarbeitung ihrer Vorstellungen vorgenommen, die die politischen Entwicklungen und insbesondere den Arbeitsentwurf des BMG besser berücksichtigen. Zusätzlich flossen in diese Vorstellungen viele der Empfehlungen des Wissenschaftsrats ein. Der Wissenschaftsrat hatte zuvor über zwei Jahre regelmäßig getagt, um eine Stellungnahme zur Lage der Psychologie als akademisches Fach zu erarbeiten, die im Januar 2018 veröffentlicht wurde. Darin wurde auch an vielen Stellen auf die möglichen zukünftigen Entwicklungen im Rahmen eines Psychotherapeutengesetzes eingegangen. Zusätzlich wurden in den vergangenen zwei Jahren auch Gespräche mit den Vertretern und Vertreterinnen der großen Parteien im Gesundheitsausschuss des Parlaments gesucht. Die Mehrzahl dieser Gespräche verlief sehr erfolgreich und wir konnten Unterstützung für unsere Positionen erreichen. Allerdings hat die Verzögerung in der Konstituierung einer neuen Bundesregierung nach den Bundestagswahlen 2017 zu einer erneuten Verzögerung geführt, nicht zuletzt da diverse Positionen beim Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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BMG neu besetzt wurden, die für das Psychotherapeutengesetz zuständig sind. Trotzdem geht nach aktuellem Stand der Prozess weiter und wir erwarten detailliertere Vorschläge des BMGs, die nun auch ans Parlament gehen können. Da ich selbst Mitglied dieser Kommission bin, weiß ich, wie intensiv daran gearbeitet wird, die Interessen der akademischen Psychologie bei der Novellierung des PsychThG einzubringen. Mein ausdrücklicher Dank gilt meinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern in der Kommission: allen voran Winfried Rief (Vorsitz, U Marburg) für seinen unermüdlichen und höchst kompetenten Einsatz, Markus Bühner (LMU München), Cornelia Exner (U Leipzig), Thomas Fydrich (HU Berlin) und Silvia Schneider (U Bochum) sowie Birgit Spinath (U Heidelberg). Die Kommission wird sich weiterhin mit viel Engagement für die Vertretung unserer Interessen einsetzen. Würdigung der aktuellen Studieninhalte und -strukturen der Psychologie, Mitgestaltung von Eckpunkten eines Psychotherapeutengesetzes und Beteiligung bei der Ausformulierung von Inhalten einer Approbationsordnung werden beispielhaft Themen sein, die die Kommission in den nächsten Monaten und Jahren weiter beschäftigen werden. In einer Podiumsdiskussion wird die Kommission die Ergebnisse ihrer Arbeit während des DGPs-Kongresses in Frankfurt am Main vorstellen. Zu dieser Podiumsdiskussion lade ich Sie bereits jetzt ein. 8.4. Prüfung der Anträge auf Akkreditierung von Weiterbildungsstudiengängen in Psychologischer Psychotherapie Universitäre Ausbildungsstätten zum Psychologischen Psychotherapeuten oder zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ermöglichen eine wissenschaftliche und gleichzeitig praxisorientierte Aus- oder Weiterbildung und bieten somit nicht zuletzt auch die Möglichkeit, wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern; gleichzeitig wird durch diese enge Verbindung auch die Weiterentwicklung des Fachs angeregt. Um dies zu fördern, akkreditiert diese Kommission der DGPs auf Antrag staatlich anerkannte Ausbildungsstätten entsprechend § 6 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG), die dieser Zielsetzung entsprechen, als universitäre Ausbildungsstätten zum Psychologischen Psychotherapeuten oder zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. als universitäre Ausbildungsstätten zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Die für die Akkreditierung geltenden Kriterien sind auf den Seiten der DGPs veröffentlicht (https://www.dgps.de/index.php?id= 189). Über die bei der Kommission eingereichten Anträge © 2019 Hogrefe Verlag
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auf Akkreditierung oder Reakkreditierung finden innerhalb der Kommission regelmäßige schriftliche Abstimmungen, in Zweifelsfällen mündliche Beratungen (z. B. über Telefonkonferenzen) statt. Im Berichtszeitraum fand darüber hinaus eine Kommissionssitzung in Chemnitz im Mai 2017 statt. Während des Berichtszeitraums wurden die folgenden Akkreditierungen oder Reakkreditierungen bearbeitet: · Insgesamt 11 Anträge zur Akkreditierung als universitäre Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapie an den Universitäten HU Berlin (2017), Bern (2017), Bochum (2017), Braunschweig (2017), Göttingen (2017), Heidelberg (2017), Jena (2018), Mainz (2016), München (Erstakkreditierung 2018), Osnabrück (2017) und Trier (2017). Darüber hinaus sind vier Anträge in Bearbeitung und sechs weitere Anträge stehen aufgrund der ausgelaufenen Akkreditierungszeiträume aus. · Insgesamt sechs Anträge zur Akkreditierung als universitäre Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, und zwar an den Universitäten FU Berlin (2017), Bochum (2017), Freiburg (2016), Heidelberg (2017), Mannheim (Erstakkreditierung 2016), Osnabrück (2017). Darüber hinaus sind eine Erstakkreditierung aus Gießen und drei Reakkreditierungsanträge in Überprüfung. · Eine Reihe weiterer Prüfverfahren zur Reakkreditierung steht im laufenden Kalenderjahr an. Benachrichtigt werden aktuell alle Institutionen mit Laufzeitende in 2018. Insgesamt registrieren wir also 40 von der DGPs akkreditierte Ausbildungsstätten, davon 27 als „Universitäre Ausbildungsstätten zum Psychologischen Psychotherapeuten“ und 13 als „Universitäre Ausbildungsstätten zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“. Damit verzeichnet die DGPs über die letzten Berichtszeiträume hinweg eine weiter anwachsende Anzahl akkreditierter universitär-psychologischer Ausbildungsstätten für Psychotherapie. Den Kommissionsmitgliedern gilt mein herzlicher Dank für die Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe! Zur Kommission gehören Thomas Ehring (LMU München), Tina In-Albon U Koblenz-Landau), Ursula Luka-Krausgrill (U Mainz), Brunna Tuschen-Caffier (U Freiburg), sowie Alexandra Martin (U Wuppertal), die den Vorsitz innehat. 8.5. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO-2018) Der Vorstand der DGPs hat im September 2017 eine Arbeitsgruppe zur DSGVO-2018 eingesetzt. Die Arbeitsgruppe wurde gebeten, die Auswirkungen der DSGVO2018 auf die psychologische Forschung abzuschätzen und Arbeitshilfen bzw. Handreichungen zu erstellen, die die Anwendung der DSGVO sicherstellen. © 2019 Hogrefe Verlag
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Die Kommission hat sich am 17. 11. 2017 sowie am 08. 06. 2018 getroffen, um die Auswirkungen zu diskutieren und Arbeitshilfen bzw. Handreichungen zu besprechen. Am 09. 02. 2018 fand in Kooperation mit der EK eine Informationsveranstaltung zur DSGVO-2018 statt, in der Rechtsanwalt Gerrit Huesmann über die DSGVO2018 informierte. Viele in der DSGVO-2018 formulierten Anforderungen mussten auch schon unter der alten DSGVO erfüllt werden (z. B.: Vorabschätzung → Folgeabschätzung). Im Unterschied zur DSGVO-1995 erhöht sich jedoch der Dokumentationsumfang. Insofern bewertet die Arbeitsgruppe die Auswirkungen auf die psychologische Forschung aktuell zwar als bedeutsam, aber als relativ gering. Die Kommission hat mittlerweile drei Arbeitshilfen erstellt, die helfen sollen, die Anforderungen der DSGVO2018 zu erfüllen. Diese Arbeitshilfen wurden im Juli 2018 im Vorstand besprochen und sollen nun durch einen Rechtsanwalt geprüft werden. Die Arbeitsgruppe schätzt, bis spätestens Ende 2018 juristisch geprüfte Vorlagen erstellt zu haben, die in die Vorlagen der Ethikkommission der DGPs einfließen können. Die Arbeitshilfen stellen einen ersten, wenn auch wichtigen Schritt dar. So sind die Universitäten, aber auch die Landesdatenschutzbehörden unterschiedlich gut vorbereitet und es ist unklar, wie einzelne Universitäten und deren Datenschutzbeauftragte die DSGVO-2018 interpretieren. Die Verfahren, die eine Datenschutzfolgeabschätzung nach sich ziehen, werden auch kontinuierlich durch die Landesbehörden angepasst werden. Mein herzlicher Dank gilt den Mitgliedern der Kommission Michael Eid (FU Berlin), Michael Gerards (ZPID), Annette Schröder (Vize-Präsidentin 2, U KoblenzLandau), Christiane Thiel (U Oldenburg) und Jens Bölte (DGPs-Schatzmeister, U Münster), der den Vorsitz in der Kommission innehat. 8.6. Studium und Lehre Die Kommission Studium und Lehre mit ihren Mitgliedern Markus Bühner (LMU München), Edgar Erdfelder (U Mannheim), Thomas Fydrich (HU Berlin), Mario Gollwitzer (LMU München), Markus Heinrichs (U Freiburg), Cornelius König (U Saarbrücken), Birgit Elsner (U Potsdam), Birgit Spinath (Vorsitz, U Heidelberg) und mir selbst hat sich im Berichtszeitraum am 25. 11. 2016, am 17.03., am 23. 10. 2017 sowie am 29.01. und am 07. 05. 2018 getroffen und darüber hinaus über E-Mail korrespondiert und sich abgestimmt. Während dieser Zeit wurden zwei Empfehlungen erarbeitet, die vom Vorstand verabschiedet worden sind. Über die Empfehlung zur „Qualitätssicherung in Studium und Lehre“, die verschiedene Aspekte der Qualität der Lehre betrachtet, habe ich bereits unter Punkt 2.1.5 berichtet. Die zweite Empfehlung betrifft die Analyse des Stellenwerts der Habilitation für unser Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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Fach, über die ich auch unter Abschnitt 2.2.3. informiert habe. Beide Empfehlungen sind auf der Website der DGPs abrufbar. Regelmäßig hat sich die Kommission auch mit verschiedenen Aspekten der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes befasst. Da Thomas Fydrich und ich in beiden Kommissionen vertreten sind, war hier ein guter Informationsaustausch gewährleistet. Darüber hinaus hat Winfried Rief, als Vorsitzender der Kommission Psychologie und Psychotherapie am 07. 05. 2018 der Kommission den Vorschlag zu einer Approbationsordnung vorgestellt und in Teilen besprochen. Ein weiteres Thema, mit dem sich die Kommission intensiv befasste, war die Frage, ob eine Empfehlung zu strukturierten Promotionsprogrammen erarbeitet werden soll. Die Vor- und Nachteile von strukturierten Promotionsprogrammen und Individualpromotionen wurden einander gegenübergestellt. Da es keine klare Meinung in der Kommission gibt, wurde der Vorschlag befürwortet, zunächst Erfahrungsberichte zu strukturierten Promotionsprogrammen zu sammeln und das Thema zur Diskussion zu stellen, zum Beispiel im Rahmen eines Diskussionsforums. Für die intensive und gute Zusammenarbeit in der Kommission danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich. 8.7. Psychologie in Lehramtsstudiengängen Die Kommission „Psychologie in Lehramtsstudiengängen“ hatte die Aufgaben, „sich an der Sicherung der Qualität des Psychologie-Unterrichts an Schulen sowie an der Qualitätssicherung der Ausbildung von Psychologielehrerinnen und -lehrern zu beteiligen, Anpassungen der Empfehlungen zur Psychologieausbildung in Lehramtsstudiengängen an aktuelle Erfordernisse zu erarbeiten sowie Daten zur tatsächlichen Lage der Psychologie in den Lehramtsstudiengängen zu erheben. Im Berichtszeitraum traf sich die Kommission in alter Besetzung (Roland Brünken, Stephan Dutke, Bärbel Kracke) am 20. 09. 2016 im Rahmen des Kongresses der DGPs in Leipzig, um aktuelle Entwicklungen in Bezug auf den Psychologieunterricht an Schulen sowie die Lage der Psychologie in den Lehramtsstudiengängen zu besprechen. Die Kommission traf sich am 13. 09. 2017 im Rahmen der Tagung der Fachgruppe „Pädagogische Psychologie“ in Münster in neuer Besetzung, um das sehr gut besuchte Postersymposium mit Posterbeiträgen aus zehn Bundesländern zu aktuellen Perspektiven in Lehre und Forschung der Psychologie in der Lehramtsausbildung zu reflektieren. Zur Weiterführung des Austauschs zwischen den lehrerbildenden Universitäten mit dem Fokus auf Ergebnissen aus Projekten der Psychologie im Rahmen der BMBF-geförderten „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ wird beim kommenden DGPs-Kongress in Frankfurt am Main 2018 ein „Interaktives Forum: Psychologische Perspektiven in der Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ angeboten. Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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Sicherung der Qualität des Psychologieunterrichts an Schulen: Mit diesem Aufgabenbereich. war vornehmlich Stephan Dutke (U Münster) betraut. Es wurde eine Vielzahl informativer Gespräche in verschiedenen Kultusministerien geführt, an denen jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der DGPs, des BDP und des Psychologielehrerverbandes beteiligt waren. Es bestand in allen Fällen Konsens, die Beziehungen zwischen akademischer Psychologie und Psychologielehrkräften an Schulen zu intensivieren. Die Kultusministerien der Länder, in denen es Psychologie als Oberstufenfach gibt, beklagten die geringe Anzahl von Studienplätzen für eine grundständige Psychologielehrerausbildung. Die Kommission unterstützt deshalb die Suche nach weiteren Ausbildungsstandorten. Die Universität Halle-Wittenberg hat inzwischen befristet einen Aufbaustudiengang für das Unterrichtsfach Psychologie wiederaufgenommen. Die Universität Paderborn erwägt, einen grundständigen Lehramtsstudiengang Psychologie einzuführen. Weiterhin äußerten alle Ministerien Bedarf nach qualifizierter Fort- und Weiterbildung. Es gelang, mehrere Kolleginnen und Kollegen zu motivieren, Weiterbildungsveranstaltungen für Psychologielehrkräfte auf der Grundlage des Weiterbildungskonzepts von Roeder und Dutke (2014) zu konzipieren und anzubieten. Diese Veranstaltungen wurden bisher entweder bei Tagungen des Psychologielehrerverbandes oder am Rande der Tagung Psychologiedidaktik und Evaluation durchgeführt. In Zusammenarbeit mit dem Hamburger Senat wird ab September 2018 eine Fortbildungsreihe mit zwölf Modulen beginnen, deren Konzeption von Ute-Regina Roeder und Stephan Dutke unterstützt wurde und an der sich mehrere Kolleginnen und Kollegen aus der DGPs und dem BDP beteiligen. Als ein weiteres, schwieriger zu explorierendes Feld hat sich der Psychologieunterricht an berufsbildenden Schulen herausgestellt, der quantitativ den an allgemeinbildenden Schulen überragt. Diese Lehrkräfte sind in geringerem Maß im Psychologielehrerverband organisiert, die Psychologieanteile in vielen Ausbildungsgängen sind durch eine ausgeprägte Lernfeldorientierung nicht immer leicht zu erkennen. Die Aufsicht über diese Schulformen und die Lehrplanarbeit vollzieht sich in eigenständigen Abteilungen der jeweiligen Ministerien. Kasuistische Beobachtungen zeigen aber, dass Psychologie hier noch öfter fachfremd unterrichtet wird als im allgemeinbildenden Bereich. Zusammenfassend sind positive Entwicklungen des Unterrichtfaches Psychologie erkennbar, grundlegende Probleme bedürfen aber weiterer Aufmerksamkeit und Intervention. Lage der Psychologie in den Lehramtsstudiengängen. Roland Brünken und Bärbel Kracke führten Anfang 2016 eine Online-Befragung als erweiterte Replikationsstudie der 2007 von Möller und Kollegen durchgeführten Stu© 2019 Hogrefe Verlag
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die zur „Lage der Psychologie in den Lehramtsstudiengängen“ durch und präsentierten im September 2016 die Ergebnisse in Leipzig auf der Sitzung der Fachgruppe „Pädagogische Psychologie“ im Rahmen des DGPs-Kongresses. Der schriftliche Bericht über die Befragung der 40 Universitäten aus 13 Bundesländern wurde unter der Berücksichtigung der Ergebnisse einer Postersession zu aktuellen Perspektiven der Lehre und Forschung der Psychologie in Lehramtsstudiengängen im Rahmen der Tagung der Fachgruppe „Pädagogische Psychologie“ in Münster 2017 überarbeitet und liegt vor. Mit dem Vorstand der DGPs soll die Art der Veröffentlichung des Berichts besprochen werden. Empfehlungen zur Psychologieausbildung in den Lehramtsstudiengängen. Die existierenden Empfehlungen wurden in der Kommission diskutiert und als nur unwesentlich ergänzungsbedürftig eingeschätzt. Die Überarbeitung wird Ende 2018 vorgelegt. Für Ihren Einsatz danke ich den Mitgliedern der Kommission Roland Brünken (U Saarbrücken), Kirsten Berthold (U Bielefeld), Barbara Drechsel (U Bamberg), Stephan Dutke (U Münster), Christoph Perleth (U Rostock), Rosa Puca (U Osnabrück), Gabriele Ricken (U Hamburg), Ricarda Steinmayr (U Dortmund) und Bärbel Kracke (U Jena, Vorsitz) sehr herzlich. 8.8. Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz Ein wichtiges Ziel meiner Amtszeit bestand in der Entwicklung eines Weiterbildungskonzeptes für Psychologinnen und Psychologen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung und des Arbeitsschutzes. Wie ich bereits unter 2.2.2. berichtet habe, werden in diesem Bereich Gesetzesänderungen diskutiert und es befindet sich eine Reform der DGUV Vorschrift 2, die das Arbeitssicherheitsgesetz konkretisiert, in der Überarbeitung. Die Chance, ein weiteres Berufsfeld für Psychologinnen und Psychologen zu erschließen, sollte genutzt werden. Ich freue mich sehr darüber, dass wir in dieser Kommission das Konzept der Fachpsychologie Weiterbildung, bestehend aus einem Modulhandbuch und einer Prüfungsordnung vorlegen können. Neben mir arbeiteten Annkatrin Hoppe (FU Berlin), Stefan Schulz-Hardt (U Göttingen), Rüdiger Trimpop (U Jena) und Rainer Wieland (U Wuppertal) in der Kommission mit. Ihnen gilt mein herzlicher Dank für die sehr gute Kooperation und die geleistete Arbeit. Die Kommission hat sich mehrfach in Berlin getroffen und auch per Skype zusammengearbeitet. Zu einigen Treffen wurden externe Expertinnen und Experten aus dem Bereich des Arbeitsschutzes und der Betrieblichen Gesundheitsförderung eingeladen. Der berufsbegleitende modulare Fachpsychologie-Weiterbildungsstudiengang „Arbeit: Sicherheit und Gesundheit (Occupatio© 2019 Hogrefe Verlag
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nal Safety and Health Psychology)“ vermittelt aufbauend auf dem M. Sc. (oder Diplom) in Psychologie eine wissenschaftlich fundierte, theoretische und praktische berufsbegleitende Qualifikation für psychologische Tätigkeiten im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Sicherheit bei der beruflich bedingten Mobilität sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung und des Managements von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Er soll mit einer Prüfung abgeschlossen werden, die zur Führung des Titels „Fachpsychologe bzw. Fachpsychologin für Arbeit: Sicherheit und Gesundheit“ berechtigt. In den kommenden Monaten werden wir uns mit der Frage beschäftigen, in welcher Form die Weiterbildung angeboten werden soll. 8.9. Kommission Qualitätssiegel für M. Sc.-Studiengänge (M. Sc.-Wirtschaftspsychologie) Im Januar 2017 wurde die Kommission „Qualitätssiegel M. Sc. Wirtschaftspsychologie“ eingerichtet. Der Arbeitsauftrag bestand darin, Qualitätskriterien für Masterstudiengänge in Wirtschaftspsychologie (M. Sc.) für ein entsprechendes Qualitätssiegel der DGPs analog zu dem Qualitätssiegel für Bachelorstudiengänge zu entwickeln. Drei der Mitglieder, Oliver Dickhäuser (U Mannheim), Georg Felser (Hochschule Harz) und Mario Gollwitzer (DGPs-Schriftführer, LMU München), hatten bereits in der Kommission zum Bachelor-Siegel mitgearbeitet und brachten eine entsprechende Erfahrung mit. Zudem arbeiten vier der Kommissionsmitglieder, Georg Felser, Patrick Müller (HFT Stuttgart), Thomas Rigotti (U Mainz) und Stefanie Winter (Hochschule Darmstadt, Vizepräsidentin der Gesellschaft für angewandte Wirtschaftspsychologie), hauptamtlich in wirtschaftspsychologischen Studiengängen bzw. Schwerpunkten, drei davon an Fachhochschulen. Die Kommission präsentierte die Zwischenergebnisse ihrer Arbeit dem DGPs-Vorstand am 20. 10. 2017 und am 02. 02. 2018, bei einem Treffen der Gesellschaft für angewandte Wirtschaftspsychologie (GWPs) am 17./18. 11. 2017 und bei einer Informationsveranstaltung bei der 22. Jahrestagung der Gesellschaft für angewandte Wirtschaftspsychologie am 09. 03. 2018. Auf Anregung des Vorstands der DGPs fand ein Austausch über den zu fordernden Mindestumfang an Präsenzlehre in den Masterstudiengängen statt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wurden in einem Kriterienkatalog und einem Statut ausformuliert, vom Vorstand diskutiert und am 06. 07. 2018 verabschiedet. Im erarbeiteten Kriterienkatalog sind die folgenden drei Aspekte zentral: a. Zulassungsvoraussetzungen: Hier ist von besonderer Bedeutung, dass nur solche Masterstudiengänge siegelfähig sein können, die bereits von ihren Bewerberinnen und Bewerbern hinreichende psychologische Qualifikationen auf Bachelor-Niveau fordern. Diese QualifikatioPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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nen werden als Mindestanforderungen im Kriterienkatalog quantifiziert. b. Inhalt und Struktur des Studiengangs: Hier werden Standards festgelegt, die die Studiengänge einerseits als „psychologische“ Studiengänge, andererseits aber auch als Studiengänge mit einem bestimmten Schwerpunkt qualifizieren. c. Personelle und materielle Ausstattung des Studiengangs: Hier werden Merkmale abgefragt, die erforderlich sind, um die Vergabe eines „Masters of Science“ zu rechtfertigen. Mein herzlicher Dank gilt den Mitgliedern der Kommission für ihre geleistete Arbeit. Ich gehe davon aus, dass das Qualitätssiegel M. Sc. Wirtschaftspsychologie im Herbst 2018 eingeführt werden kann. 8.10. Kommission Studierendenauswahl und Studienzulassung Kurz vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende vergangenen Jahres (1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14) hat der Vorstand der DGPs eine Kommission Studierendenauswahl und Studienzulassung ins Leben gerufen. Dieser Kommission gehören Oliver Wilhelm (Vorsitz, U Ulm), Peter Frensch (HU Berlin), Stefan Krumm (FU Berlin), Ricarda Steinmayr (U Dortmund), Hannelore Weber (U Greifswald) sowie Matthias Ziegler (HU Berlin) an, denen ich sehr herzlich für ihr Engagement danke. Die Kommission hat die Aufgabe, konkrete Empfehlungen für Auswahl- und Zulassungsverfahren psychologischer Studiengänge zu erarbeiten und darauf einzugehen, welche praktischen, organisatorischen und strukturellen Bedingungen hierfür erfüllt sein müssten und welche Hindernisse zu erwarten sind. Konkret geht es um die Klärung der Fragen: 1. Was ist der Stand der Forschung zur Validität und Gerechtigkeit von Kriterien und Verfahren bei der Auswahl von Studierenden? Besondere Beachtung sollen Aspekte der Validität und Fairness von Schulabschlussnoten finden. 2. Welches sind spezifische Gegebenheiten bei der Selektion von Studierenden für psychologische Studiengänge? Besondere Beachtung sollen hier Aspekte der Diversität erfahren. 3. Welche Schlussfolgerungen lassen sich aufgrund des Forschungsstandes und der psychologiespezifischen Bedingungen für Auswahlverfahren von psychologischen Studiengängen ziehen? Die Kommission hat mit dem Vorstand eine erste Stellungnahme zum Urteil verfasst. Darüber hinaus hat sie die Perspektive der DGPs vielfältig vertreten und kommuniziert und einen ersten Bericht zur Beantwortung Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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der oben aufgeführten Fragen vorgelegt. Ferner hat sie geholfen, eine Kooperation der DGPs und des FTPs mit dem Verbundprojekt „Förderung der Begleitforschung für den Erfolg von kompetenzbezogenen Auswahlverfahren der Hochschulen im Rahmen des „Masterplans Medizinstudium 2020“ und die Aufnahme eines psychologischen Teilprojektes (Frank Spinath) in den Verbund anzubahnen. 8.11. Historische Kommission: Aufarbeitung des Missbrauchs der Psychologie im Rahmen der „operativen Psychologie“ der Staatssicherheit der DDR Die im Februar 2017 eingesetzte Kommission, die mit Psychologinnen, Psychologen sowie Historikerinnen und Historiker besetzt ist, hat die Aufarbeitung des Missbrauchs der Psychologie im Rahmen der „operativen Psychologie“ der Staatssicherheit der DDR zum Ziel. Inhaltlich hat die Kommission den Gegenstandsbereich gesichtet und bewertet. Dazu konnte auf vorliegende Forschung insbesondere zur operativen Psychologie an der Stasi-Hochschule Potsdam-Golm (Richter, 2001) und zur zentralen Strategie der sogenannten „Feindbearbeitung“, der Zersetzung (Pingel-Schliemann, 2004), zurückgegriffen werden, wobei festgestellt wurde, dass es in den letzten 15 Jahren keine weiterführenden systematischen Untersuchungen dazu gab. Mit Historikerinnen und Historikern sowie Zeitzeugen und Zeitzeuginnen wurde im Februar 2018 am Standort der ehemaligen Stasi-Hochschule in Potsdam-Golm eine Tagung am Psychologischen Institut durchgeführt mit Barbara Krahé als Gastgeberin. Die erweiterte Kommissionssitzung ergab, dass insbesondere die ehemaligen Opfer bzw. Zeitzeuginnen und Zeitzeugen der Wirkungen der Stasi-Psychologie bis heute verfügbar sind und im „Zielprodukt“ der Kommission eine angemessene Würdigung ihres erlittenen Unrechts erhalten sollen. Generelles Ziel ist, das Bewusstsein für ethische Standards im akademischen Berufsstand der Psychologinnen und Psychologen zu erhöhen, um heutige und mögliche zukünftige Gefahren zu unethischem Berufshandeln (Stichworte: Folterbeteiligungs-Debatte der American Psychological Association um 2015; Cambridge Analytic Affäre 2018) identifizieren zu können. Der Vorstand hatte im Vorfeld der Einsetzung der Kommission festgelegt, dass sich die Kommission nach einer Anschubfinanzierung durch die DGPs um die Finanzierung eines größeren, in die (Fach‐)Öffentlichkeit hineinwirkenden Projekts bemühen solle, vorzugsweise bei der „Bundesstiftung für Aufarbeitung der SED-Diktatur“. Als Projekt hat sich die Kommission daraufhin auf die Erarbeitung einer Wanderausstellung mit einem Begleitprogramm festgelegt. Diese Ausstellung soll dann an interessierten psychologiebezogenen Orten (insbesondere interessierten Universitätsinstituten) und weiteren geeigneten Ein© 2019 Hogrefe Verlag
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richtungen gezeigt werden und gleichzeitig im Internet einen, durch den Einsatz neuer Medien geprägten, Online-Auftritt haben. Aktuell bereitet die Kommission einen Projektantrag vor, der die Finanzierung sicherstellen soll. Die Aufarbeitung des Missbrauchs der Psychologie im Rahmen der „operativen Psychologie“ der Staatssicherheit der DDR wird vom Vorstand unterstützt und für wichtig erachtet. Aus Sicht des Vorstands ist das Konzept einer Wanderausstellung, selbst wenn Mittel in gewissem Umfang durch die Stiftung genehmigt werden, sowohl personal- als auch kostenintensiv. Seitens der DGPs können, über die zugesagte Anschubfinanzierung hinaus, keine finanziellen Mittel oder personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Wir haben daher angeregt, über alternative Varianten der Aufarbeitung des Themas nachzudenken, die auch nachhaltig nutzbar sein könnten. Mein herzlicher Dank geht an die Mitglieder der Kommission, dem Vorsitzenden Andreas Maercker (U Zürich), Wolfgang Frindte (U Jena), Holger Richter (St.-MarienKrankenhaus Dresden) Holger Gieseke (Zentrum für Zeithistorische Forschung, U Potsdam), Hans-Peter Schmiedebach (Charite-Universitätsmedizin, Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin), Uwe Wolfradt (U Halle) sowie Susanne Guski-Leinwand (U Jena). 8.12. Findungskommission (Wahlausschuss) Gemäß § 12 der Satzung wurde vom Vorstand der DGPs der Wahlausschuss berufen. Neben Marcus Hasselhorn (DIPF, Frankfurt am Main), der zunächst den Vorsitz übernommen hatte, wurden Christina Bermeitinger (HU Berlin) und Cornelia Exner (U Leipzig) als Mitglieder des Wahlausschusses benannt. Damit wurde den Anforderungen unserer Satzung entsprochen, dass dem unabhängigen Wahlausschuss ein ehemaliger Präsident bzw. eine ehemalige Präsidentin sowie ein Mitglied im Alter von unter 45 Jahren angehören müssen. Als stellvertretende Mitglieder wurden vom Vorstand Jürgen Margraf (U Bochum), Michaela Wänke (U Mannheim) und Christian Fiebach (U Frankfurt a. M.) ernannt. Krankheitsbedingt musste Marcus Hasselhorn aus dem Wahlausschuss ausscheiden. Für ihn trat Jürgen Margraf (U Bochum) in den Wahlausschuss ein und Christina Bermeitinger übernahm den Vorsitz. Christian Fiebach trat als stellvertretendes Mitglied zurück, da er sich entschloss, als DGPs-Schriftführer zu kandidieren. Ende 2017 wurden alle Mitglieder zur Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die zu besetzenden Ämter im Vorstand und als Kassenprüfer bzw. Kassenprüferin aufgerufen. Auf der Grundlage der Nominierungen erstellte der Wahlausschuss eine Liste mit Wahlvorschlägen. Die Wahl wird in diesem Jahr erneut online durchgeführt. Am 01. 08. 2018 wurde der Wahlaufruf versendet. Dem Wahlausschuss danke ich sehr herzlich für seine geleistete Arbeit. © 2019 Hogrefe Verlag
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9. Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen der DGPs (ZwpD) Ende 2012 schlug die Geburtsstunde des ZwpD. Seither lautet sein Ziel, „psychologische Dienstleistungen auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung für Wirtschaft, Gesellschaft und Einzelpersonen verfügbar zu machen und sich dabei auf den umfassenden psychologischen Sachverstand aus deutschen Universitäten und Hochschulen zu stützen“. In der aktuellen Vorstandsperiode 2016 bis 2018 wurde das Angebot des ZwpD – über die Trägerschaft der Geschäftsstelle der Ethikkommission der DGPs und der föderativen Weiterbildung in Rechtspsychologie BDP / DGPs hinaus – erheblich ausgeweitet: Qualitätssiegel der DGPs: Die DGPs richtete ab dem 01. 01. 2017 im Rahmen ihrer Bemühungen um eine möglichst große Vergleichbarkeit aller grundlegenden (allgemeinen) Bachelorstudiengänge in Psychologie ein Qualitätssiegel für psychologische Bachelorstudiengänge ein. Ziel ist die Wahrung der Einheit des Faches und die Sicherung einer exzellenten fachlichen Qualität und damit eines hohen Stellenwertes psychologischer Studiengänge. Das ZwpD ist für die organisatorische Abwicklung der Anträge auf Verleihung des Qualitätssiegels verantwortlich. Der Vorstand der DGPs hat ein neues Qualitätssiegel für wirtschaftspsychologische Masterstudiengänge beschlossen. Anträge auf Vergabe des Qualitätssiegels können ab dem 01. 10. 2018 an das ZwpD gestellt werden. EuroPsy: Das ZwpD führt im Auftrag der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen seit dem 01. 01. 2017 die organisatorischen, finanz- und verwaltungstechnischen Aufgaben bei der Umsetzung der EFPA-Direktive über die Anerkennung von Fachqualifikationen zur Verleihung und Registrierung des Europäischen Zertifikates in Psychologie (EuroPsy-Zertifikat) in Deutschland durch. Damit arbeitet das ZwpD der deutschen Nationalen Anerkennungskommission zu. Um das EuroPsy-Zertifikat bekannter zu machen, wurde auf meine Initiative von der Föderation am 01. 05. 2018 eine EuroPsy-Anwartschaft eingeführt, die aktuellen Absolventinnen und Absolventen anerkannter deutscher Studiengänge in Psychologie offensteht und die nach dem Nachweis einer einjährigen supervidierten psychologischen Berufstätigkeit zu einem vollgültigen EuroPsy-Zertifikat führt. Evaluation von Testverfahren und -geräten im Rahmen der Fahreignungsuntersuchung: Das ZwpD hat Mitte 2018 die behördliche Anerkennung als unabhängige Stelle für die Evaluation von Testverfahren und -geräten nach § 71a der Fahrerlaubnisverordnung erhalten und wird die Evaluation mit dafür akkreditierten Kolleginnen und Kollegen aus der Psychologischen Diagnostik durchführen. Mein Dank gilt an dieser Stelle Gerhard Stemmler, dem Leiter des ZwpD, der vier Jahre im Vorstand als zweiter Vizepräsident (2012 – 2016) engagiert war. Er hat ein breiPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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tes Wissen über die DGPs und über verschiedene Vorgänge, auf das wir in den vergangenen Jahren immer wieder zurückgegriffen haben. Seinem intensiven und unermüdlichen Einsatz ist es zu verdanken, dass die DGPs diese Angebote machen kann. Die erwirtschafteten Mittel kommen der DGPs zugute. Im Zuge der fortschreitenden Professionalisierung werden diese Mittel auch dringend benötigt. 10. Preise und Ehrungen der DGPs Die Preisverleihungen sind ein schöner Anlass, mit dem unsere Fachgesellschaft ihren Mitgliedern für besondere Leistungen und Verdienste Anerkennung und Wertschätzung zollen kann. Der Kongress bietet alle zwei Jahre den Rahmen für die Verleihungen der Preise und Ehrungen der DGPs. Der DGPs-Vorstand hat die Preisträgerinnen und Preisträger auf der Grundlage der Vorschläge der Jurys im April 2018 bestimmt. Ich freue mich darüber, dass es auch in diesem Jahr wieder gelungen ist, alle Preise zu vergeben. Unseren Mitgliedern, die eine Nominierung eingereicht haben, und den Mitgliedern der Jurys danke ich sehr herzlich für ihre Arbeit. In diesem Jahr werden die folgenden Kolleginnen und Kollegen mit Preisen und Ehrungen der DGPs ausgezeichnet: · Die Wilhelm-Wundt-Medaille wird an Angela D. Friederici (MPI Leipzig) verliehen. · Mit dem Charlotte-und-Karl-Bühler-Preis wird Benjamin Hilbig (U Koblenz-Landau) ausgezeichnet. · Für ihr wissenschaftliches Lebenswerk werden Sabine Sonnentag (U Mannheim) und Reinhard Pekrun (LMU München) geehrt. · Mit dem Martin-Irle-Preis wird Manfred Schmitt (U Koblenz-Landau) ausgezeichnet. · Der Franz-Emanuel-Weinert-Preis wird an Elsbeth Stern (U Wien) verliehen. · Für ihre herausragenden Dissertationen werden mit dem Heinz-Heckhausen-Preis Annika Clamor (U Hamburg) und Daniel Heck (U Mannheim) geehrt. · Den Förderpreis Psychologie 2018 erhält das Psychologie Online-Magazin In-Mind (Herausgeber: Malte Friese (U Saarbrücken), Oliver Genschow (U Köln), Jan Crusius (U Köln) und Melanie Sauerland (U Maastricht). · Gert Scobel (ZDF) wird mit dem Preis für Wissenschaftspublizistik ausgezeichnet. Das Format der diesjährigen Preisverleihungen haben wir in diesem Jahr modifiziert. Mit einer Verteilung der Preisverleihungen im Rahmen verschiedener, aller Voraussicht nach gut besuchter, Veranstaltungen während des Kongresses sollen viele Mitglieder an den Ehrungen teilhaben, um die Preisträgerinnen und Preisträger angemessen würdigen zu können.
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11. Deutscher Psychologie Preis 2017 Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass Heinz Schuler (U Hohenheim) für seine wegweisende Pionierarbeit in der Arbeits- und Organisationspsychologie, insbesondere auf den Gebieten der Berufs- und Personalpsychologie sowie der Eignungsdiagnostik, mit dem Deutschen Psychologie Preis 2017 ausgezeichnet wurde. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis wurde ihm am 24. 10. 2017 im Rahmen einer Festveranstaltung in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in Berlin verliehen. Die DGPs, der BDP, die BPtK und die Christoph-DornierStiftung (CDS) würdigen mit diesem Preis alle zwei Jahre herausragende Leistungen. Die DGPs war im Jahr 2017 für die gesamte Organisation der Preisverleihung zuständig. Ich danke unseren Mitarbeiterinnen der DGPs sehr herzlich für die Pressearbeit und die Vorbereitung und Organisation dieser – aus meiner Sicht – sehr gelungenen Veranstaltung. Ende 2017 ist die Christoph-Dornier-Stiftung aus dem Kreis der Trägerorganisationen des Deutschen Psychologie Preises ausgeschieden. Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit Michael Bosnjak und dem ZPID ein neues Mitglied im Kreise der Trägerorganisationen zur Verleihung des Deutschen Psychologie Preises begrüßen dürfen. Die Geschäftsordnung für die Verleihung des Deutschen Psychologie Preises wurde angepasst und die Trägerorganisationen haben sich dafür ausgesprochen, alternative Konzepte der Preisverleihung zu prüfen, damit dieser wichtige Preis in Wissenschaft und Gesellschaft zukünftig mehr Beachtung findet. 12. 100. Todestag von Wilhelm Wundt 2020 Am 31. 08. 2020 jährt sich der Todestag Wilhelm Wundts zum 100. Male. Die Bedeutung Wundts für die Psychologie ist unbestritten. Gerd Jüttemann (TU Berlin) hatte angeregt, den Todestag als Anlass zu nehmen, um an Wundts Werk zu erinnern. Für sein Engagement danke ich ihm sehr herzlich. Auf Vorschlag des Vorstands haben nun die Leipziger Kolleginnen und Kollegen (vertreten durch Erich Schröger, Jörg Jescheniak und Immo Fritsche) zugesagt, sich der Sache anzunehmen. Sie werden in Kooperation mit Armin Stock (Adolf-Würth-Zentrum, Würzburg) und dem Kongresspräsidenten 2020, Ulrich Ansorge (U Wien), ein entsprechendes Programm im Rahmen des zeitnah in Wien stattfindenden DGPs-Kongresses im Jahr 2020 organisieren. Dies soll auch unsererseits mit entsprechender Pressearbeit begleitet werden. Im Hinblick auf die Sanierung und Nutzung des WundtHauses in Großbothen bei Leipzig haben wir auf Vorschlag von Gerd Jüttemann diverse Gespräche geführt. Nach intensiven Diskussionen ist der Vorstand letztlich zu der Auffassung gelangt, dass das Projekt eine Größenordnung hat, für die die DGPs weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen aufbringen kann, um © 2019 Hogrefe Verlag
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weitere Initiativen zu ergreifen. Eine Sanierung und Restaurierung würde laut erster Schätzung ca. 2 Millionen Euro kosten, wovon bislang noch nichts sichergestellt ist. Eine Nutzung als Tagungsstätte ist aus unserer Sicht kaum möglich, sowohl aufgrund der geringen Fläche als auch des Primats der denkmalschützerischen Bestrebungen. Da die DGPs im Dienste ihrer Mitglieder mit der personellen Kapazität haushalten muss, sehen wir keine Möglichkeit, das Projekt weiter zu verfolgen. 13. Nationale Kooperationen 13.1. Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen Im Rahmen der Föderation vertritt die DGPs gemeinsam mit dem BDP die deutsche Psychologenschaft auf europäischer und internationaler Ebene. Die Föderation ist Mitglied des europäischen Dachverbandes der Psychologinnen und Psychologen (EFPA, Abschnitt 14.1), des internationalen Dachverbandes (IUPsyS, Abschnitt 14.2) und der International Test Commission (ITC). Auf nationaler Ebene setzt sich die Föderation für fach- und berufspolitische Interessen ein. Der Föderationsvorstand hat während meiner Amtszeit konstruktiv kooperiert. Insgesamt fanden fünf Föderationsvorstandssitzungen statt, teils in Frankfurt am Main, teils in Berlin, und zwar am 02. 12. 2016, am 24. 04. 2017, am 30. 06. 2017, am 10. 11. 2017 und am 03.04. 2018. Darüber hinaus fand ein zusätzliches Strategiegespräch am 05. 02. 2018 in Frankfurt am Main statt. Es wurde beschlossen, eine gemeinsame Kommission einzurichten, die versuchen soll, gemeinsame Positionen zur Reform des Psychotherapeutengesetzes zu erarbeiten. Ich freue mich, dass einige Vorhaben, die schon seit mehreren Jahren und über verschiedene Vorstandsperioden bearbeitet worden sind, in meiner Amtszeit nach intensiven Gesprächen endlich abgeschlossen werden konnten. Die Qualitätsstandards für psychologische Gutachten wurden am 18. 10. 2017 verabschiedet. Diese Standards sind als Mindestanforderungen an ein psychologisches Gutachten zu verstehen. Die neuen Standards ersetzen die „Richtlinien für die Erstellung Psychologischer Gutachten“ der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen von 1988. Nach der Herausgabe der neuen DIN 33430 und der Verabschiedung der Fortbildungs- und Prüfungsordnung am 30. 06. 2017 durch den Föderationsvorstand wurde nach langwierigen Verhandlungen mit dem BDP und der DPA am 09. 07. 2018 ein neuer Dienstleistungsvertrag geschlossen, der sich auf die Durchführung der Lizenzprüfungen nach der DIN 33430 in Wirtschaftsunternehmen und in Hochschulen bezieht. Studierende können die Lizenz an Hochschulen, die die DIN-Prüfung anbieten, zu einem deutlich vergünstigten Preis erhalten. In Bezug auf die Reform des Psychotherapeutengesetzes wurden zwei gemeinsame Erklärungen der DGPs und © 2019 Hogrefe Verlag
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des BDP zur Reform des Psychotherapeutengesetzes herausgegeben: am 05. 10. 2017 mit dem Titel „Psychologische Psychotherapie muss eindeutig als solche erkennbar bleiben“ und am 05. 11. 2016 mit dem Titel „Die Einheit der Psychologie muss erhalten bleiben“. Am 22. 03. 2018 gaben wir eine Stellungnahme der DGPs, des BDP und des Verbandes der Psychologielehrerinnen und -lehrer zur aktuellen Situation in den Schulen heraus, die auch an die Kultusministerien versendet wurde. Neben dem „Diagnostik und Testkuratorium“ (DTK), sind die „Nationale Anerkennungskommission EuroPsy“ (NAK), die „Föderative Richtlinienkommission Ethik“, das Fachgremium Rechtspsychologie“ und der Lizenz-Prüfungsausschuss (DIN 33430) Gremien der Föderation, die paritätisch durch Mitglieder der DGPs und des BDP besetzt sind. Über einige Aktivitäten möchte ich im Folgenden berichten. 13.1.1. Diagnostik- und Testkuratorium (DTK) Als Gremium der Föderation ist das DTK zuständig für alle Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätsoptimierung des diagnostischen Prozesses in Forschung und Anwendung. Das DTK hat sich im Berichtszeitraum achtmal getroffen. Zu den Aufgaben des Gremiums gehört die Steuerung und Supervision der Personenlizenzierung für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen nach DIN 33430. Grundlage für die Fortbildungen und die Lizenzprüfungen ist das im Springer Verlag publizierte Buch: „Personalauswahl kompetent gestalten: Grundlagen und Praxis der Eignungsdiagnostik nach DIN 33430“. Herausgeber des 2018 erschienenen Buches ist das DTK. Dies ist das erste Mal seit Bestehen des Gremiums, dass das DTK ein Buch herausgegeben hat. Eine weitere Aufgabe des DTK ist die Durchführung und Fortentwicklung des Testbeurteilungssystems des Diagnostik‐ und Testkuratoriums (TBS‐DTK). Das DTK setzt mit dem TBS-DTK nicht nur den Standard für die Bewertung bereits publizierter Tests, sondern stellt zugleich einen Leitfaden für die Entwicklung qualitativ hochwertiger Tests sowie für die Gestaltung von Verfahrenshinweisen (Handbüchern) zur Verfügung. Im Berichtszeitraum wurde die dritte Revision dieses Systems erarbeitet und publiziert. Bisher wurden 40 Testrezensionen veröffentlicht, 11 davon im Berichtszeitraum. Über die Vergabe des Alfred-Binet-Preises 2017 hat das DTK gemeinsam mit der Fachgruppe für Differentielle Psychologie, Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik (DPPD) entschieden. Eine weitere wichtige und aufwändige Arbeit leistete das DTK im Rahmen der Erstellung der QualitätsstanPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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dards für Psychologische Gutachten. Im Jahr 2014 war das DTK damit beauftragt worden, auf der Grundlage der Entwürfe von zwei Arbeitsgruppen der DGPs und des BDP, einen gemeinsamen Entwurf der Qualitätsstandards für Psychologische Gutachten für die Föderation zu erarbeiten. Der Entwurf wurde in der Föderation diskutiert. Um die Position der Rechtspsychologie in den Gutachtenstandards angemessen zu berücksichtigen, fanden mehrere Treffen und Telefonbesprechungen von Vertreterinnen und Vertretern des DTK mit Vertreterinnen und Vertretern der Rechtspsychologie und auch mit mir statt. Ich freue mich, dass es nach intensiven Diskussionen und mehrfachen Modifikationen, die das DTK vorgenommen hat, gelungen ist, eine von allen Beteiligten konsentierte Version der Qualitätsstandards psychologischer Gutachten zu verabschieden. Den Mitgliedern des DTK, seitens der DGPs Martin Kersting (Vorsitz, U Gießen), Matthias Ziegler (HU Berlin) und Nina Heinrichs (U Braunschweig) sowie seitens des BDP Fredi Lang (BDP), Carmen Hagemeister (TU Dresden) und Tom Frenzel (BDP) danke ich sehr für ihren Einsatz. 13.1.2. Nationale Anerkennungskommission (NAK) EuroPsy Die NAK legt unter anderem die Durchführungsbestimmungen für die Beurteilung der im EuroPsy geforderten Kompetenzen der Antragstellerinnen und Antragsteller fest und entscheidet über die eingehenden Anträge. Ich freue mich, dass im Februar 2017 der Dienstleistungsvertrag für die Aufgaben in der Organisation der EuroPsyVerleihung mit dem ZwpD (Abschnitt 9) geschlossen werden konnte. Für Personen, die die Voraussetzungen für das EuroPsy-Zertifikat erfüllen, kann die Föderation das Zertifikat nun deutlich günstiger anbieten als zuvor. Um die Verbreitung weiter zu fördern, wurde zudem die „EuroPsy-Anwartschaft“ eingeführt. Darüber habe ich unter Abschnitt 2.1.4. bereits berichtet. Unser Ziel ist es, die Verbreitung des Zertifikates – im Sinne eines gemeinsamen Europäischen Standards der Psychologieausbildung – zu fördern. Mein herzlicher Dank gilt den Mitgliedern des NAK: Susanne Guski-Leinwand (BDP, FH Dortmund), Georg Felser (DGPs, Hochschule Harz), Sandra Ohly (DGPs, U Kassel), Stephan Dutke (BDP, NAK-Vorsitz, U Münster), Johannes Michalak (DGPs, U Hildesheim) und Lothar Hellfritsch (BDP, FHVR München). 13.1.3. Fachgremium Rechtspsychologie Die regelmäßigen und wiederkehrenden Aufgaben des Fachgremiums im Zeitraum vom April 2016 bis zum Juli 2018 bezogen sich auf die Prüfung auf Anerkennung theoretischer Studienleistungen im In- und Ausland, als Prüferin bzw. Prüfer oder Supervisor bzw. Supervisorin, von Veranstaltungen für die theoretische Weiterbildung Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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und die Fortbildung sowie auf die Bearbeitung von allgemeinen Anfragen von Weiterbildungsteilnehmern und -teilnehmerinnen, Weiterbildungsinteressierten und in der Weiterbildung engagierten Kolleginnen und Kollegen. Als außerplanmäßige Aufgabe stand in dem zweijährigen Zeitraum insbesondere die Mitwirkung an der Erstellung der Qualitätsstandards psychologischer Gutachten der DGPs und des BDP im Fokus des Fachgremiums. Seitens der Sektion Rechtspsychologie des BDP hat sich vor allem Anja Kannegießer sehr engagiert. Ich danke ihr an dieser Stelle auch für die Zeit und ihr Engagement, mit welchem sie als Mitglied des Fachgremiums in den vergangenen Jahren gewirkt hat. Anja Kannegießer hat im Mai 2017 ihr Amt niedergelegt. Als Nachfolgerin wurde Ann-Christin Posten (U Köln) zum Mitglied des Fachgremiums ernannt. Die Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die sich derzeit in der Weiterbildung befinden und durch die Geschäftsstelle und das Fachgremium betreut werden, beläuft sich auf etwa 184. Aktuell werden 324 nach der Weiterbildungsordnung akkreditierte Kolleginnen und Kollegen im Register bei der DPA geführt. Die Geschäftsstelle des Fachgremiums unter der Leitung von Gerhard Stemmler (ZwpD) und Wolfgang Claßen (Claßen und Partner Vereinsmanagement, CPV) als Dienstleister für die Administration unterstützen die Arbeit des Fachgremiums weiterhin in einem außerordentlichen Ausmaß. Dafür danke ich ihnen sehr herzlich. Mein Dank geht auch an die Mitglieder des Fachgremiums Cornelia Orth (BDP), Ann-Christin Posten (U Köln, BDP), Thomas Bliesener (U Göttingen, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, DGPs) und Klaus-Peter Dahle (FU Berlin, DGPs) für ihren engagierten Einsatz. 13.2. Kooperationen mit Fachverbänden Der DGPs-Vorstand steht in regelmäßigem Austausch mit der BPtK. Die Treffen in den vergangenen beiden Jahren wurden inhaltlich von der Reform des Psychotherapeutengesetzes geprägt. Weitere Gespräche fanden mit der DGPPN und der DPtV statt, über die ich bereits in den Abschnitten 2.2.1 und 0 berichtet habe. Im Hinblick auf das Thema Betriebliche Gesundheit, Arbeitsschutz und Prävention wurden zu verschiedenen Gelegenheiten Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der DGUV, der BauA und PASiG geführt (Abschnitt 2.2.2). Seit 2017 ist die DGPs Mitglied in der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung (bvpg), um dort unter anderem die wissenschaftliche Perspektive und die Psychologie stärker einbringen zu können, zum Beispiel in die Nationale Präventionskonferenz. 13.3. Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) Der RatSWD berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder zu forschungsstrategischen Fragen zur © 2019 Hogrefe Verlag
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Weiterentwicklung der Infrastruktur der empirischen Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften. Anfang 2017 erfolgte die Wahl der Mitglieder im RatSWD. Die DGPs hatte Anja Göritz (U Freiburg) und Michael Eid (FU Berlin) als Kandidatin bzw. Kandidaten nominiert und die wahlberechtigten Mitglieder entsprechend informiert. Ich freue mich, dass beide gewählt wurden, da eine Repräsentanz der Psychologie im RatSWD aus Sicht des Vorstands sehr wichtig ist. 14. Internationale Kooperationen 14.1. European Federation of Psychologists’ Association (EFPA) Gemeinsam mit dem BDP vertreten wir seit 2003 als „Federation of German Psychologists Associations“ die deutsche Psychologie in der EFPA. Im Jahr 2016 organisierte die Föderation das European Semester der EFPA, das mit dem Presidents’ Council Meeting der EFPA im Dezember 2016 in Berlin seinen Abschluss fand. Für die Vertretung in den verschiedenen Boards und Gremien der EFPA nominierte der Föderationsvorstand Ende 2016 Mitglieder beider Verbände. Im Sommer 2017 lud die EFPA zu ihrem Kongress nach Amsterdam ein (European Congress of Psychology, ECP). Am Rande des ECP fand auch die General Assembly der EFPA am 15./16. 07. 2017 statt, auf der die Weichen für die politische Zukunft der EFPA gestellt werden. Zum Beispiel wird hier entschieden, welche Arbeitsgruppen und Projekte fortgeführt oder eingerichtet werden und wo die kommenden ECP-Kongresse stattfinden werden. Im Executive Council als der Steuerungsinstanz der EFPA ist die Föderation mit Christoph Steinebach (FH Zürich) als Schatzmeister hervorragend vertreten. Von besonderer Bedeutung ist das EuroPsy-Zertifikat, das von der EFPA verliehen wird. Darüber habe ich bereits unter Abschnitt 2.1.4 berichtet. Zweimal pro Jahr findet des Presidents’ Council Meeting der EFPA statt. Ich nahm als Präsident der Föderation sowohl an der General Assembly als auch an den Presidents Council Meetings im Jahr 2017 teil. In diesem Rahmen stellte ich unter anderem das Modell der DGPs zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes vor und initiierte die Einführung der „EuroPsy-Anwartschaft“ in Deutschland. Die EFPA vergibt verschiedene Preise während der europäischen Kongresse. Ich freue mich, dass die Nominierung von Daniel David Ebert durch die Föderation erfolgreich war. Ihm wurde 2017 der Comenius Early Career Award verliehen. Die Planungen für den nächsten europäischen Kongress der EFPA (ECP) vom 02. – 05. 07. 2019 in Moskau sind weit fortgeschritten. Der russische Psychologieverband will versuchen zu erreichen, dass für die Teilnahme kein Visum notwendig werden wird oder es mit sehr geringem Aufwand beschafft werden kann. © 2019 Hogrefe Verlag
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14.2. International Union of Psychological Science (IUPsyS) Über die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen ist die DGPs Mitglied der IUPsyS, dem Weltverband der wissenschaftlichen Psychologie, in dem 87 Nationen weltweit vertreten sind. Die IUPsyS sieht sich als Plattform für den internationalen Fachdiskurs. Die DGPs kann in der IUPsyS über die Delegierten der Föderation Sachkenntnisse einbringen und profitiert von dem Austausch mit anderen Ländern. Alle vier Jahre veranstaltet die IUPsyS den International Congress of Psychology (ICP). Ein herzliches Dankeschön geht an Winfried Rief (U Marburg), der Mitglied des Advisory Boards des ICP-Kongresses im Jahr 2020 ist. In meiner Vorstandsperiode hat die DGPs darüber hinaus Vorschläge für Keynote und Invited Speaker für diesen Kongress gemacht. Danken möchte ich Christoph Steinebach (ZAHW Zürich), Markus Raab (DSHS Köln) und Jürgen Margraf (U Bochum), die als Delegierte die Föderation in der IUPsyS vertreten haben. Mein Dank gilt auch Rainer Silbereisen (U Jena), der als ehemaliger IUPsyS-Präsident bis Mitte 2018 im Excecutive Committee und bis Ende 2016 als Herausgeber des International Journal of Psychology tätig war. Leider ist Deutschland nach dem Ausscheiden von Rainer Silbereisen seit Mitte 2018 nicht mehr im Executive Commitee der IUPsys vertreten. Obwohl wir mit Jürgen Margraf einen erstklassigen Kandidaten für das Executive Committee nominiert hatten, konnte sich Deutschland bei der Wahl im Rahmen der General Assembly in Montreal am 30. 06. 2018 nicht durchsetzen. Das amtierende Executive Committee hatte zuvor massiv eingefordert, dass unterrepräsentierte Länder bevorzugt werden. Daraufhin hatten Japan und Norwegen ihren Kandidaten zurückgezogen. Obwohl dies auch der Föderation nahegelegt wurde, haben unsere Delegierten dies abgelehnt. Nach diesen eindrücklichen Appellen war aber leider kein anderes Wahlergebnis zu erwarten. Die Einforderung einer repräsentativen Verteilung der Länder im Executive Committee ist satzungskonform. In zwei Jahren steht ein großer Wechsel im Executive Committee der IUPsyS an. Falls die Föderation dann wieder besser vertreten sein möchte, müsste eine Kandidatur gut vorbereitet werden. 14.3. Österreichische Gesellschaft für Psychologie (ÖGP) Mit der ÖGP pflegt die DGPs einen intensiven Austausch und eine sehr gute Kooperation. Auf Vorstandsebene fanden zwei Treffen statt. Das erste Treffen ereignete sich im Rahmen einer Vorstandssitzung in Wien im Juli 2017. Das zweite fand anlässlich der ÖGP-Tagung in Linz im April 2018 statt, an dem neben mir auch Annette Schröder und Bianca Vaterrodt teilnahmen. Wir verständigten uns darauf, dass der Kongress 2020 in Wien als gemeinsamer Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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Kongress beider Fachgesellschaften angeboten werden soll. Mein besonderer Dank gilt hier Ulrich Ansorge, dem Kongresspräsidenten in Wien 2020, der bereits mit den Vorbereitungen begonnen hat. Weitere Themen bei diesen Treffen waren die anstehende Reform des PsychThG in Deutschland und die möglichen Konsequenzen für die Psychologie-Absolventinnen und -Absolventen in Österreich. Ein wesentlicher Unterschied bestünde zukünftig darin, dass das geplante Studium in Deutschland anders als in Österreich, mit einer Approbation in Psychotherapie abschließen würde. Davon wären die zahlreichen in Österreich studierenden Deutschen betroffen, die nach ihrem Studium nach Deutschland zurückkehren möchten und eine Psychotherapeutenausbildung anstreben. Besprochen wurde auch eine potenzielle Mitgliedschaft der österreichischen Institute im FTPs. Der Vorstand unterstützt diese Idee, da eine Mitgliedschaft im FTPs zu einer engeren Abstimmung beitragen und den Informationsfluss verbessern würde. Bei der kommenden DGPsMitgliederversammlung in Frankfurt am Main soll daher eine Satzungsänderung beschlossen werden, die die Aufnahme der österreichischen Institute in den FTPs in Form einer „assoziiert-institutionellen Mitgliedschaft“ ermöglichen soll. Der Vorstand der ÖGP plant angesichts der Tatsache, dass in Österreich genauso viele deutsche Studierende in Psychologe ausgebildet werden wie in einem deutschen Bundesland, ein Sonderheft in der Psychologischen Rundschau, in dem die Themen „Studierendensituation in Österreich“, „Absolventenbefragung“, „Herausforderungen und Probleme des wissenschaftlichen Nachwuchses“ sowie „Ausbildung Klinische Psychologie und Psychotherapie in Österreich“ … 14.4. American Psychological Association (APA) Im Rahmen des APA-Kongresses im Jahr 2017 in Washington wurde seitens der Föderation, deren Vorsitz ich im Jahr 2017 innehatte, und der APA ein Memorandum of Understanding (MOU) geschlossen. Mit diesem Memorandum erklären die Organisationen als ihr gemeinsames Ziel, den Fortschritt der Psychologie im öffentlichen Interesse zu fördern. Mit dem Memorandum versichern sie, regelmäßig gemeinsame Anliegen zu diskutieren und Projekte zu bestimmen, bei denen sie sich gegenseitig unterstützen und zusammenarbeiten. Im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung bekräftigten beide Seiten, künftig Kooperationen und Austausch zwischen den Organisationen in Deutschland und den USA zu intensivieren. Ich freue mich, dass dieser Absichtserklärung auch Taten folgen. Beim kommenden Kongress werden vier Vertreterinnen und Vertreter der APA vertreten sein und an der Podiumsdiskussion zum Thema „Umgang mit Forschungsdaten“ teilnehmen sowie ihre Forschungsarbeiten im Bereich Counseling Psychology Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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vorstellen und diesbezüglich Kooperationsmöglichkeiten diskutieren. 14.5. British Psychological Society (BPS) Ähnlich wie mit der APA ist geplant, die Kooperation mit der BPS zu intensivieren und während des DGPs-Kongresses in Frankfurt am Main hierzu ein MOU abzuschließen. 15. Kongresse 15.1. Einladung zum 52. Kongress in Wien 2020 Wir freuen uns sehr, dass wir mit Ulrich Ansorge (U Wien) einen Ausrichter des 52. Kongresses der DGPs gefunden haben. Der Kongress der DGPs wird vom 14. – 17. 09. 2020 gemeinsam mit der Tagung der ÖGP an der Universität Wien stattfinden. Eine Einladung von Ulrich Ansorge finden Sie in den Anlagen zur Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main, in der formal über den Austragungsort dieses Kongresses entschieden wird. 15.2. 53. DGPs-Kongress 2022 und zukünftige Kongresse Traditionell legt der Vorstand der Mitgliederversammlung der DGPs vier Jahre vor einem Kongress Vorschläge für den Austragungsort des Kongresses vor. Formal entscheidet die Mitgliederversammlung über den Austragungsort zwei Jahre vor dem Kongress. Wir hoffen, dass wir bis zur Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main einen Vorschlag für den Austragungsort des Kongresses 2022 präsentieren können. Da die Anzahl der Teilnehmenden am DGPs-Kongress erfreulicherweise sehr stark gewachsen ist, wird die Auswahl eines passenden Kongressortes immer schwieriger, da nur Städte als Ausrichtungsort in Frage kommen, die über die entsprechenden Strukturen verfügen, die ein Kongress in dieser Größenordnung erfordert (z. B. genügend Hotelzimmer). Gerne möchten wir Sie ermuntern, einen der zukünftigen DGPs-Kongresse zu organisieren, falls die strukturellen Rahmenbedingungen gegeben sind. Betrachtet man die Reihe der ehemaligen Kongresspräsidentinnen und -präsidenten, so stellt man fest, dass insbesondere die Frauen deutlich unterrepräsentiert sind. Hier sehe ich einen deutlichen Nachholbedarf. Erst zweimal hatte die DGPs eine Kongresspräsidentin: Im Jahr 2002 organisierte Elke van der Meer den Kongress in Berlin, im Jahr 1984 Brigitte Rollett in Wien. 16. Ausblick Viele der angesprochenen Herausforderungen, wie die wachsende Zahl und Vielfalt psychologischer und psychologieverwandter Studiengänge, die Novellierung und Umsetzung des Psychotherapeutengesetzes und die Diskussion um Transparenz und Offenheit in der Forschung werden den Vorstand auch in den kommenden Jahren beschäftigen. Hier gilt es, bereits eingeführte oder be© 2019 Hogrefe Verlag
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schlossene Instrumente zur Sicherung der Qualität von Studium und Lehre, wie das Qualitätssiegel für B.Sc.-Studiengänge in Psychologie, das Qualitätssiegel für Masterstudiengänge in Wirtschaftspsychologie, die Empfehlungen zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre oder die Empfehlungen zum Forschungsdatenmanagement umzusetzen, in der Breite zu verankern, ihre Wirkung zu evaluieren, sie weiterzuentwickeln und bei Bedarf durch weitere Instrumente und Maßnahmen zu ergänzen. Ebenso müssen die seit langem laufenden politischen Reformvorhaben, wie die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes oder der Arbeitsschutzvorschriften sowie deren anstehende Umsetzung weiterhin begleitet und mitgestaltet werden. Gerade die Diskussion um die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes zeigt anschaulich, wie politische bzw. berufspolitische Diskussionen und Entscheidungen Studium und Lehre beeinflussen und sogar die Einheit unseres Faches gefährden können. Wenn wir diese Entwicklungen erfolgreich und künftig noch proaktiver mitgestalten wollen, sind kontinuierliches politisches Engagement und Kontinuität der Ansprechpersonen für die Politik gefordert. Hierzu leisten unsere Kommissionen bereits einen hervorragenden Beitrag. Dies erfordert aber auch weiterhin eine strategisch und langfristig ausgerichtete Vorstandsarbeit. Hierzu trägt die seit langem gelebte Praxis eines „president elect“ bei. Da sich diese Praxis seit langem bewährt hat, schlägt der amtierende Vorstand vor, die Funktion des „president elect“ auch satzungsmäßig zu verankern. Für eine proaktivere Fachpolitik zur Förderung und Verbreitung der wissenschaftlichen Psychologie im Sinne der Ziele unserer Satzung, ist es auch erforderlich, die Professionalisierung unserer Strukturen und Prozesse fortzusetzen. Zur weiteren Verbesserung der DGPs-internen Kommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit bedarf es auch einer neuen Internetplattform. Mit den neuen Websites Psychologie studieren und Psychotherapiereform sowie der ergänzenden social media Seite bei Facebook haben wir die ersten Schritte bereits unternommen. Auf der Website https://studium.dgps.de/start seite/ erhalten Studiumsinteressierte nun attraktive, zielgruppengerecht gestaltete Informationen zum Studium und zur Vielfalt psychologischer Berufsfelder. Auf der Website Psychotherapiereform stellen wir rechtzeitig für die heiße Phase des Gesetzgebungsprozesses die relevanten DGPs Positionen und Vorschläge kompakt dar und ermöglichen den leichten Zugang zu unseren detaillierten Papieren. Nun stehen noch entsprechende Überarbeitungen der Website der DGPs und des Fakultätentages Psychologie an. Diese sehr arbeits- und kostenintensiven Projekte stemmen wir durch Sondereinnahmen. Um die Kommunikation nach innen und außen nachhaltig professionell zu gestalten, die ehrenamtliche Arbeit © 2019 Hogrefe Verlag
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der Kommissionen und des Vorstands zu unterstützen und unseren Mitgliedern attraktive wissenschaftliche Weiterbildungsveranstaltungen nicht nur im Vorfeld von Kongressen anbieten zu können, bedarf es jedoch auch einer entsprechenden Personal- und Infrastruktur, die durch die Mitgliederbeiträge langfristig abgesichert ist. Aus diesem Grund schlägt der amtierende Vorstand vor, die Mitgliederbeiträge über den reinen Inflationsausgleich hinaus moderat anzupassen, damit die Finanzierung der wissenschaftlichen Stellen im Hauptstadtbüro in dem notwendigen Umfang gesichert ist. Die DGPs versteht sich als Vereinigung der in Forschung und Lehre tätigen Psychologinnen und Psychologen. Bis zur Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge beschränkte sich die Lehre auf die Psychologie Diplomstudiengänge an den Universitäten. Seitdem hat sich die Hochschullandschaft im Bereich der Psychologie enorm verändert. Im Jahr 2016 studierten bereits mehr 23.000 Studierende an außeruniversitären Hochschulen in einer zunehmenden Zahl psychologischer und psychologieverwandter Studiengänge. Dieser Trend scheint aufgrund der hohen Attraktivität des Psychologiestudiums und der begrenzten und weitgehend unveränderten Kapazitäten der universitären Psychologieinstitute ungebrochen. Dies führt dazu, dass eine zunehmende Zahl unserer hochqualifizierten Mitglieder sehr erfolgreich an diesen außeruniversitären Hochschulen in Lehre und Forschung tätig ist und in den Kommissionen der DGPs aktiv mitarbeitet. Für viele dieser Mitglieder ist es ein großes Anliegen, an ihren außeruniversitären Hochschulen weiterhin qualitativ hochwertig lehren und möglichst auch forschen zu können. Diese Mitglieder sehen die DGPs zurecht als ihre Interessenvertretung für qualitativ hochwertige Lehre und Forschung an. Ein erfolgreiches Beispiel hierfür ist die Kommission „Qualitätssiegel M.Sc. Wirtschafts-Psychologie“ deren Mitglieder aus Universitäten und (Fach‐)Hochschulen kommen und die Kriterien zur Sicherung der Qualität in diesen Studiengängen gemeinsam erarbeitet und das Qualitätssiegel für Masterstudiengänge Wirtschaftspsychologie entwickelt haben. Eine Herausforderung für die Zukunft wird es sein, dieses Qualitätssiegel in der Breite umzusetzen und ähnliche Qualitätssiegel auch für andere psychologische Studiengänge zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen. Inwieweit dies gelingt, hängt jedoch nicht nur von den individuellen Mitgliedern ab, sondern auch davon, dass sie ihre Interessen in ihren Instituten und die psychologischen Institute ihre Interessen gegenüber ihren Hochschulleitungen vertreten. Psychologische Institute von außeruniversitären Hochschulen können im Fakultätentag Psychologie bislang nicht Mitglied werden. Der Fakultätentag Psychologie ist daher weder legitimiert in ihrem Namen zu sprechen, noch ihre Interessen zu vertreten. Aufgrund Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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potentieller Interessenkonflikte bei der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes wurde die Frage einer wie auch immer gearteten Mitgliedschaft bis zu dessen Verabschiedung zurückgestellt. Diese Frage gilt es jedoch künftig zu klären, wenn man an einer Interessenvertretung auch der außeruniversitären Hochschulen unter dem Dach der DGPs interessiert ist. Die Ermöglichung einer assoziiert-institutionellen Mitgliedschaft könnte auf diesem Weg ein erster Schritt sein.
Anlage 2 Bericht des Schatzmeisters 2016 – 2018 Mitgliederstand In der zurückliegenden Amtsperiode wurde die Schwelle von 4.500 Mitgliedern überschritten (Stand 05. 11. 2018: 4660 Mitglieder; 2383 Frauen und 2277 Männer). Die Mitglieder teilen sich auf in 3077 (66 %) ordentliche Mitglieder, 1447 assoziierte Mitglieder (31 %), 135 studentische Mitglieder (3 %) und ein förderndes Mitglied. Es gibt 19 Ehrenmitglieder und drei Ehrenmitglieder, die nicht Mitglied der DGPs sind. Außerdem gibt es 52 institutionelle Mitglieder. Die Mitgliederentwicklung (siehe Tabelle 1), die in den letzten fünf Vorstandsperioden über 10 % lag, hat sich weiter verstetigt. Werbeaktionen, wie die erstmalige Mitgliedsrabattaktion in 2017, haben, neben der inhaltlichen und wissenschaftlichen Attraktivität der DGPs, dazu beigetragen, dass der Mitgliederzuwachs so konstant hoch ist. Finanzen Die Mitgliedsbeiträge sind, wie in den vergangenen Jahren, die Haupteinnahmequelle der DGPs. Die finanzielle Lage der DGPs ist vor dem Hintergrund der gestiegenen Mitgliederzahlen noch ausgewogen und positiv zu bewerten. Die Kongresseinnahmen sind gegenüber den Kongresseinnahmen in den vorangegangenen Jahren deutlich zurückgegangen.
Die Anstrengungen, die Gemeinnützigkeit der DGPs aufrecht zu erhalten, müssen fortgeführt werden. Die positive Entwicklung der Fachgruppenbeiträge bis 2016 hat einen Dämpfer erhalten. Einige Fachgruppen haben, gemessen an ihren Fachgruppenbeiträgen, zu viel Geld. Betrachtet man alle Fachgruppen ergibt sich ein noch akzeptables Guthaben, da einige Fachgruppen ihren Rahmen nicht ausschöpfen. Hier kann nur die eindringliche Bitte an die Fachgruppen ergehen, den Kontostand entsprechend ihrer Mitgliederzahl anzupassen. Die Einnahmen der DGPs im Zeitraum 8/2016 bis 8/ 2018 betrugen 1.042.990,65 € und lagen damit leicht unter den Einnahmen der vorherigen Vorstandsperiode. Der Vorstand möchte hier nochmals ausdrücklich den Kongresspräsidenten Prof. Dr. Immo Fritsche (Leipzig) sowie Prof. Dr. Johannes Hartig und Prof. Dr. Holger Horz (beide Frankfurt). Diesen Einnahmen standen die im Folgenden dargestellten Ausgaben gegenüber (siehe Tabelle 3). Die größten Steigerungen bei den wiederkommenden Ausgaben (26 %) ergaben sich im Personalbereich (Aufstockung Stundenzahl Pressereferentin, Lohnsteigerungen). Die Überlegung weitere Personen hauptamtlich im Hauptstadtbüro zu beschäftigen wird neben Lohnsteigerung aufgrund von Tarifverträgen zu weiteren Steigerungen der Personalkosten führen. Die Reisekosten für den Vorstand, Kommissionen und Gremien sind wiederum um ca. 31 % gestiegen. DSGVO, Psychotherapeutengesetz, parlamentarische Abende, individuelle intensive Reisetätigkeit der Vorstandsmitglieder usw. tragen hier zur Kostensteigerung bei. Der Launch der Studiumshomepage (studium.dgps.de) sowie der Website zur Psychotherapiereform (psychotherapie.dgps.de) führten erstmalig zu Kosten. Die DGPsHomepage muss auf einen aktuellen Stand gebracht werden, was erhebliche Kosten mit sich bringen wird. Die Pflege der Websites muss verstetigt werden. Die Kostensteigerungen für die Psychologische Rundschau sind auf die Verbuchung der Rechnung 2016 in die Vorstandsperiode 2016 – 2018 zurückzuführen.
Tabelle 1. DGPs-Mitgliederentwicklung seit 2002 pro Vorstandsperiode
Periode
Anzahl
Zuwachs
Prozent
2.240
167
+8,1 %
2004 – 2006
2.416
176
+7,9 %
2006 – 2008
2.612
157
+6,5 %
2008 – 2010
2.884
311
+12,1 %
2010 – 2012
3.202
318
+11,0 %
2012 – 2014
3.623
421
+13,1 %
2014 – 2016
4.093
470
+13,0 %
2016 – 2018
4.660
567
+13,8 %
Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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Tabelle 2. Einnahmen DGPs 8/2014 – 7/2016 Einnahmen Mitglieds- und Fachgruppenbeiträge
8 – 12/2016
2017
1 – 8/2018
Summe €
18.283,60
348.858,18
332.444,18
699.585,96
Mitgliedsbeiträge Fakultätentag
1.000,00
25.250,00
23.500,00
49.750,00
Gebühren für Ethikgutachten
8.873,27
8.359,45
17.232,72
3.329,67
3.561,55
6.891,22
100,00
100,00
200,00
3.636,95
3.119,54
6.756,49
Honorar Manuskriptrichtlinien Spenden Erstattung Auslagen Parlament. Abende EFPA Unterstützung Auslagen EuroPsy-Anwartschaft
2.750,00
2.750,00
DFG Erstattung für Abgaben Fachverbände
30.296,00
Beteiligung PsychJob
36.541,56
33.323,03
69.864,59
Workshop Gebühren
5.950,00
4.000,00
9.950,00
Kongress Leipzig 2016 Abschlag Teilnehmergelder
75.000,00
Kongress Leipzig 2016 Erstattung Umsatzsteuer 2014 Summe Einnahmen
30.296,00
75.000,00 29.891,76
29.891,76
44.821,91 147.978,78
44.821,91 483.854,12
411.157,75
1.042.990,65
Tabelle 3. Ausgaben DGPs 8/2016 – 8/2018 Ausgaben
8 – 12/2016
2017
1 – 8/2018
Summe €
Büro Berlin Miete, Nebenkosten, sonstige Kosten
14.031,66
29.623,91
19.603,86
63.259,43
Personalkosten
59.206,93
148.059,67
112.381,71
319.648,31
CPV Claßen
21.734,13
47.078,13
31.389,00
100.201,26
2.060,41
5.278,08
1.961,37
9.299,86
16.496,85
16.496,85
Computer, Softwarelizenzen, Server Relaunch DGPs-Homepage SEWOBE Mitgliederdatenbank
71,40
1.678,76
1.857,26
3.607,42
Vorstand
14.305,55
28.917,96
23.009,00
66.232,51
Kommissionen / Gremien / sonstige Reisen
20.701,38
29.079,06
21.398,79
71.179,23
Psychologische Rundschau
46.764,00
54.156,00
62.846,00
163.766,00
Kongress Bochum 2014 Kongress Leipzig 2016
2.296,12
Gutachten Studienabschluss
2.499,00
6.676,80
6.676,80
21.301,00
23.800,00
2.296,12
Projekt Berufsbilder
2.588,25
European Psychologist
1.300,00
1.300,00
16.386,72
17.218,30
Abgaben Fachverbände Fachgruppenbeiträge
50.600,00
2.588,25
68.490,00
2.600,00 33.605,02 119.090,00
Spende für Adolf-Würth-Zentrum
5.000,00
5.000,00
10.000,00
Deutscher Psychologiepreis
3.122,86
6.500,00
9.622,86
Rechtsanwälte und Steuerberater
1.029,35
1.670,05
2.699,40
13.446,17
13.446,17
Umsatzsteuer Sonstige Kosten Summe Ausgaben
15.498,33
13.033,51
11.423,50
39.955,34
249.768,91
482.800,06
347.501,86
1.080.070,83
Die auch in dieser Vorstandsperiode entstandenen Rechtsanwalts- und Steuerberatungskosten sind gegenüber 2014 – 2016 zurückgegangen. Durch die Mitgliedschaft beim „Deutsches Ehrenamt“ seit 2018 hofft der Vorstand die Rechtsanwaltskosten weiter zu reduzieren. Mit Vergabe des Kongresses an Prof. Dr. Ulrich Ansorge (Wien) © 2019 Hogrefe Verlag
werden sich für die Vorstandsperiode 2018 – 2020 die Steuerberatungskosten sicherlich erhöhen. Die steuerlich komplexe Situation mit einer Veranstaltung im Ausland bringt einen erhöhten Beratungsaufwand mit sich. In der Summe ist das Vermögen der DGPs aufgrund der leicht gesunkenen Einnahmen (2014 – 2016: 1.052.181 €, Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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Tabelle 4. Entwicklung Kassenstand der DGPs von 2006 – 2018 (in Tausend €) nach Vorstandsperioden 2006 – 2008 (09/06 – 06/08)
2008 – 2010 (07/08 – 07/10)
2010 – 2012 (08/10 – 07/12)
2012 – 2014 (08/12 – 07/14)
2014 – 2016 (08/14 – 07/16)
Beginn
206
282
221
356
324
497
Ausgaben
471
620
557
900
878
1080
Einnahmen
547
559
693
867
1052
1042
Differenz Ende
2016 – 2018 (08/16 – 08/18)
76
-61
136
-33
174
-38
282
221
356
324
497
467
2016 – 2018: 1.042.990,65 €) bei gestiegenen Ausgaben (2014 – 2016: 878.188,21 €; 2016 – 2018: 1.080.070 €) um 29.914,34 € von 497.686,90 € auf 467.772,56 € gesunken. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die DGPs derzeit über eine hohe finanzielle Rücklage verfügt. Mit steigenden Mitgliederzahlen werden auch die Einnahmen wieter steigen. Die Kongresseinnahmen stellen eine schwierig zu kalkulierende Größe dar. Gleichzeitig steigen die Ausgaben (Pflege Homepage, Lohnsteigerungen, weitere Hauptamtliche usw.), sodass eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge geboten scheint (ordentliche Mitglieder: 100,00 € → 120,00 €; assoziierte 50,00 → 55,00 €). Die bereits getätigten und die von der Gesamtgesellschaft und den Fachgruppen geplanten Ausgaben sind begründet und entsprechen dem Vereinszweck, so dass nach gegenwärtigem Stand dem Erhalt der Gemeinnützigkeit nichts entgegensteht und die Gesellschaft finanziell weiterhin stabil ist.
Nachrichten aus den Fachgruppen Fachgruppe Allgemeine Psychologie DGPs-Kongress, Fachgruppensitzung, Sprechergruppenwahl Die Fachgruppe war auf dem DGPs-Kongress in Frankfurt bei einer Reihe von Veranstaltungen vertreten, z. B. bei einer Podiumsdiskussion zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrates oder mit einem eingeladenen Symposium bei dem Hot Topic der Fachgruppe (Multisensory processing and the neglected senses). Auf dem DGPs-Kongress in Frankfurt fand außerdem am 18. 09. 2018 eine ordentliche Sitzung der Fachgruppe statt. Im Rahmen der Fachgruppensitzung wurden die Wahlergebnisse der Sprechergruppenwahl bekannt gegeben; als Mitglieder des neuen Sprecherteams wurden gewählt: Dirk Wentura (Saarbrücken; Sprecher), Andreas Eder (Würzburg; Beisitzer), Martha Michalkiewicz (Düsseldorf; Kassenwartin) und Carina Giesen (Jena, Jungmitgliedervertreterin). Wir gratulieren dem Sprecherteam Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
zur Wahl und danken für die Bereitschaft, sich zukünftig in besonderem Maße für die Fachgruppe zu engagieren. Die neue Sprechergruppe übernimmt ab dem 01. 01. 2019 die Leitung der Fachgruppe. Den bisherigen Mitgliedern der Sprechergruppe (Christina Bermeitinger, Sprecher; Markus Janzcyk, Beisitzer; Jan Rummel, Kassenwart; Carina Giesen, Jungmitgliedervertreterin) wird Dank ausgesprochen. Dank geht auch an die Mitglieder des Wahlausschusses (Roland Pfister, Birte Möller, Sandra Sülzenbrück) für die Durchführung der Wahlen. Ein herzlicher Glückwunsch geht an unser Fachgruppenmitglied Benjamin Hilbig (Landau), der den Charlotte und Karl Bühler-Preis der DGPs 2018 erhalten hat. Einladung zu Beiträgen in der Psychologischen Rundschau Auf das Positionspapier der Fachgruppe (Bermeitinger et al., 2016, Psychologische Rundschau) gab es unter anderem die Rückmeldung, dass die Theorien und Konzepte aus der Allgemeinen Psychologie für andere psychologische Disziplinen schwer (auf)greifbar und (deshalb) irrelevant erscheinen. Im Gegensatz dazu werden Paradigmen aus der Allgemeinen Psychologie häufig von anderen (psychologischen) Disziplinen aufgegriffen und eingesetzt. Teilweise werden jedoch Weiterentwicklungen und methodische Details nicht immer verfolgt und dementsprechend auch nicht berücksichtigt. Um diesen beiden Beobachtungen zu begegnen, könnten entsprechend gestaltete Artikel, auch und gerade in der Psychologischen Rundschau, sinnvolle und gewinnbringende Reaktionen sein. Wir laden deshalb Kolleginnen und Kollegen ein, über Manuskripte für die Psychologische Rundschau nachzudenken (und diese ggf. zu schreiben und einzureichen). Zwei Ausrichtungen könnten hierbei besonders ins Auge gefasst werden: 1. Das Manuskript könnte einzelne Konzepte oder Theorien, die für verschiedene psychologische Disziplinen relevant sind, zusammenfassend und aktuell beschreiben (Stichwort „Theoretisch interessant“); 2. Im Manuskript könnten Paradigmen mit ihren „dos and dont’s“, den verschiedenen Varianten sowie ihren Einsatzmöglichkeiten zusammenfassend dargestellt werden (Stichwort: „Paradigmen: state of the art“). Wir freuen © 2019 Hogrefe Verlag
Nachrichten
uns, dass in einer der nächsten Ausgaben der Psychologischen Rundschau ein erster Artikel veröffentlicht werden wird, der einer der skizzierten Ausrichtungen folgt. Christian Merz und Tina Lonsdorf stellen in einem Überblick methodische Details der Furchtkonditionierung sowie verschiedene Anwendungsbereiche, in denen Furchtkonditionierung eingesetzt wird, vor. Weitere Beiträge aus der Fachgruppe sind sehr willkommen! Christina Bermeitinger (Sprecherin der Fachgruppe)
Fachgruppe Arbeits-, Organisationsund Wirtschaftspsychologie 15. Nachwuchsworkshop der Fachgruppe 2018 in Kassel Der diesjährige Nachwuchsworkshop der Fachgruppe wurde von Heidi Möller und Silja Kotte vom Fachgebiet Theorie und Methodik der Beratung sowie Sandra Ohly und Viktoria Gochmann vom Fachgebiet Wirtschaftspsychologie der Universität Kassel organisiert. Tatkräftig unterstützt wurden sie von weiteren Mitarbeiterinnen der Fachgebiete. Die 38 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland und Österreich arbeiteten zwei Tage gemeinsam mit 10 Mentorinnen und Mentoren in fünf thematisch zusammengestellten Gruppen zu den Themen „Diagnostik und Personalentwicklung“, „Stress, Gesundheit, Wohlbefinden“, „Moderne Arbeitsgestaltung“, „Teamarbeit und soziale Beziehungen“ sowie „Führung“. Dabei stellte jede_r Doktorand_in den aktuellen Stand seiner bzw. ihrer Dissertation vor, und diskutierte offene Fragen mit den anderen Teilnehmer_innen und den Mentor_innen. Dazu standen noch eine Podiumsdiskussion, Vorträge zu „Karriere in der Wissenschaft“, „Karriere in der Praxis“ und „Lehre als Energizer“ auf dem Programm. Kassel präsentierte sich dabei mit über 25 Grad von seiner besten Seite und ermöglichte ein schönes Outdoor-Rahmenprogramm mit Führungen wahlweise zu den öffentlichen documenta-Kunstwerken oder zu den 700 Eichen von Joseph Beuys sowie einen gemütlichen Abend am Bootshaus der Universität Kassel an der Fulda. 11. Tagung der Fachgruppe 2019 in Braunschweig Die 11. Fachgruppentagung unter der Leitung von Simone Kauffeld und Mark Vollrath steht unter dem Motto „Neue Formen der Arbeit in der digitalisierten Welt: Veränderungskompetenz stärken“ und wird vom 25. – 27. 09. 2019 an der TU Braunschweig ausgetragen. Als Keynote-Sprecherinnen konnten Sharon Parker (Curtin University, Australien), Leslie DeChurch (Northwestern University, USA) und Natasha Merat (University of Leeds, UK) gewonnen werden. Neben den klassischen Formaten ist geplant, auch © 2019 Hogrefe Verlag
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innovativen Lehrkonzepten, politischen Diskursen sowie Projekten aus der Praxis ein Forum zu bieten. Geplante Workshops im Jahr 2019 Der Nachwuchsworkshop wird organisiert von Eva Jonas und Simone Kauffeld und vom 16. – 18. 06. 2019 in Salzburg stattfinden. Die Organisation des Writing-Workshops, der in Münster stattfinden wird, übernehmen 2019 Maike Debus und Christoph Noe. Guido Hertel wird zudem in Münster einen Theory-Writing-Workshop anbieten. Erstmals lädt die Fachgruppe unter der organisatorischen Leitung von Cornelius König am 25./26. 03. 2019 zu einem Bundesprofessorium ein. Termine und weitere Infos werden an die Fachgruppenmitglieder bis Ende des Jahres verschickt. Neue Fachgruppenleitung Die Fachgruppe Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie hat eine neue Leitung gewählt. Zum neuen Sprecher der Fachgruppe wurde Thomas Rigotti (Mainz) gewählt. Neuer Beisitzer ist Jan Dettmers (Hamburg). Tanja Bipp (Würzburg) wurde zur Kassenwartin gewählt. Ulrich Leicht-Deobald (St. Gallen) wurde zum Vertreter der Jungmitglieder gewählt. Ein herzlicher Dank geht an Cornelius König für sein langjähriges Engagement in der Sprechergruppe sowie an Claudia Harzer. Thomas Rigotti (Sprecher der Fachgruppe)
Fachgruppe Differentielle Psychologie, Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik Summer School of Personality Science Die Fachgruppe hat die von John Rauthmann initiierte und erstmals in diesem Jahr im Vorfeld der European Conference on Personality in Zadar, Kroatien, durchgeführte Summer School of Personality Science unterstützt. Die mit internationalen Experten und Expertinnen besetzte einwöchige Summer School fördert herausragende Studierende aus dem Bereich der Persönlichkeitspsychologie und Diagnostik vor der Promotion. Themen waren u. a.: Integrating Between-person Structure and Within-person Dynamics, Personality Neuroscience, Culture and Identity: Personality and Socio-Cognitive Perspectives sowie verschiedene methodische Einheiten, u. a. zu Analysis of Within-Interaction Dynamics, Strategies for Reproducible Data Analysis, Dyadic Analyses in Personality Research. Weitere Informationen zur ersten Summer School finden Sie auf der folgenden Webseite: https://osf.io/ zq8fr/.
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Ausschreibung für den vom Hogrefe Verlag gestifteten Alfred-Binet-Preis zur Förderung der Qualität in der Psychodiagnostik Der Preis soll an Personen verliehen werden für innovative Testentwicklungen, computerbasierte Innovationen, anwendungsorientierte Verbesserungen für die diagnostische Praxis, Verbesserung bestehender Methoden, neue Validierungsstrategien, Adaption bestehender Verfahren für bestimmte Zielgruppen bzw. Fragestellungen sowie Bearbeitung ethischer Fragestellungen in der diagnostischen Arbeit. Bisherige Träger des Alfred-Binet-Preises sind: Prof. Dr. Jürgen Guthke (2001), Prof. Dr. Lutz Hornke (2003), Prof. Dr. Klaus Willmes-von Hinckeldey (2005), Prof. Dr. Klaus D. Kubinger (2007), Prof. Dr. Manfred Schmitt (2009), Prof. Dr. André Beauducel (2011), Dr. Rüdiger Hossiep (2013), Prof. Dr. L. Schmidt-Atzert (2015), Prof. Dr. Karl Schweizer (2017). Über die Preisvergabe entscheiden das Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (http:// www.zpid.de/TK) und die Fachgruppe Differentielle Psychologie, Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik (http://www.dgps.de/fachgruppen/diff_psy/). Der Hogrefe Verlag verleiht den Alfred-Binet-Preis alle zwei Jahre auf der Tagung der Fachgruppe, die 2019 in Dresden stattfindet. Der Preis ist mit € 2.500 dotiert. Bitte richten Sie Ihren Kandidat_innenvorschlag für den Alfred-Binet-Preis 2019 bis spätestens 31. Mai 2019 an den Vorsitzenden des Diagnostik- und Testkuratoriums (DTK), Prof. Dr. Martin Kersting (Justus-Liebig-Universität Gießen, Fachbereich 06, Fachgebiet Psychologie, Otto-Behaghel-Str. 10F, 35394 Gießen, E-Mail: martin. kersting@psychol.uni-giessen.de).
Ausschreibung für den von der Firma Schuhfried gestifteten Preis für Digitale Diagnostik Mit dem Preis soll eine hervorragende Arbeit zur digitalen Diagnostik ausgezeichnet werden. Über die Preisvergabe entscheidet eine von der Fachgruppe Differentielle Psychologie, Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik in der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. eingesetzte Jury. Der Preis wird auf der Tagung der Fachgruppe 2019 in Dresden verliehen. Er ist mit € 1.500,– dotiert. Vorschläge zur Nominierung kann jedes Mitglied der Fachgruppe einreichen. Selbstnominationen sind nicht vorgesehen. Vorschläge sollen eine Würdigung der besonderen Leistung der auszuzeichnenden Arbeit, die Arbeit selber und den Lebenslauf sowie das Literaturverzeichnis der Autorin oder des Autors enthalten. Die zu prämierende Arbeit sollte im Zeitraum 2017 bis 2019 publiziert oder zur Publikation angenommen worden sein. Vorschläge sind bis zum 31. Mai 2019 per E-Mail an den Sprecher der Fachgruppe, Prof. Dr. Karl-Heinz Renner, Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
Nachrichten
Universität der Bundeswehr München (karl-heinz.renner @unibw.de) zu richten. Ausschreibung für den von Pearson Clinical and Talent Assessment gestifteten Preis für herausragende Diplom- / Masterarbeiten auf den Gebieten der Differentiellen Psychologie / Persönlichkeitspsychologie und Psychologischen Diagnostik Mit dem Preis sollen besondere wissenschaftliche Leistungen aus dem Kreis des wissenschaftlichen Nachwuchses gewürdigt werden. Aus den beiden Bereichen „Differentielle Psychologie/ Persönlichkeitspsychologie“ und „Psychologische Diagnostik“ wird jeweils eine hervorragende Diplom- oder Masterarbeit ausgezeichnet. Über die Preisvergabe entscheidet eine von der Fachgruppe Differentielle Psychologie, Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik in der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. eingesetzte Jury. Der Preis wird auf der Tagung der Fachgruppe 2019 in Dresden verliehen. Er ist mit insgesamt € 700,– dotiert (350,– € für jeden Bereich). Vorschläge zur Nominierung kann jedes Mitglied der Fachgruppe einreichen. Selbstnominationen sind nicht vorgesehen. Das Diplom bzw. der Master der oder des Auszuzeichnenden soll im Zeitraum 2017 bis 2019 verliehen worden sein. Vorschläge sollen die besondere Leistung der auszuzeichnenden Arbeit, eine Zusammenfassung der Arbeit (maximal 500 Wörter) und den Lebenslauf der Autorin oder des Autors enthalten. Vorschläge sind bis zum 31. Mai 2019 per E-Mail an den Sprecher der Fachgruppe, Prof. Dr. Karl-Heinz Renner, Universität der Bundeswehr München (karl-heinz.renner@ unibw.de) zu richten. Die Jury bittet später nach einer Vorauswahl um die vollständigen Diplom- / Masterarbeiten. Ausschreibung für den von der Fachgruppe Differentielle Psychologie, Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik gestifteten William-Stern-Preis Der Preis wird für hervorragende innovative Arbeiten auf dem Gebiet der Persönlichkeitspsychologie vergeben. Er soll dazu dienen, die Fachöffentlichkeit auf die außergewöhnlichen Leistungen noch nicht endgültig etablierter, jüngerer Kolleginnen und Kollegen hinzuweisen. Als Preisträgerin oder Preisträger kommt daher nur in Frage, wer noch keine Professur auf Lebenszeit innehat. Der Preis kann nur an einzelne Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler vergeben werden. Über die Preisvergabe entscheidet eine von der Fachgruppe Differentielle Psychologie, Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik in der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. eingesetzte Jury. Der Preis wird auf der Tagung der Fachgruppe 2019 in Dresden verliehen. Er ist mit € 1000,– dotiert. Vorschläge zur Nominierung kann jedes Mitglied © 2019 Hogrefe Verlag
Nachrichten
der Fachgruppe einreichen. Selbstnominierungen sind nicht vorgesehen. Vorschläge sollen die besonderen Leistungen der nominierten Person würdigen. Dem Vorschlag sollen ausgewählte Publikationen, der Lebenslauf sowie das Schriftenverzeichnis der nominierten Person beigefügt sein. Vorschläge sind bis zum 31. Mai 2019 per E-Mail an den Sprecher der Fachgruppe, Prof. Dr. Karl-Heinz Renner, Universität der Bundeswehr München (karl-heinz. renner@unibw.de) zu richten. Auf der Fachgruppen-Versammlung im Rahmen des 51. Kongresses der DGPs in Frankfurt wurde zudem beschlossen, einen Preis für herausragende Dissertationen auf den Gebieten der Persönlichkeitspsychologie, Differentiellen Psychologie und Psychologischen Diagnostik auszuloben. Karl-Heinz Renner (Sprecher der Fachgruppe)
Fachgruppe Geschichte der Psychologie Fachgruppentagung Geschichte der Psychologie Vom 23. – 25. September 2019 wird die Fachgruppentagung Geschichte der Psychologie zusammen mit der Gesellschaft für Kulturpsychologie in Würzburg stattfinden. Gleichzeitig feiert das Adolf-Würth-Zentrum für Geschichte der Psychologie der Universität Würzburg sein zehnjähriges Bestehen. Auf der Tagung wird auch der Max-Dessoir-Preis für herausragende Arbeiten zur Geschichte der Psychologie verliehen (https://www.dgps. de/fachgruppen/fgge/foerderung/index.html). Nominierungen können noch bis zum 31. 05. 2019 per E-Mail bei Olaf Morgenroth eingereicht werden: olaf.morgenroth@ medicalschool-hamburg.de. Die Fachgruppe hat auf dem Frankfurter DGPs-Kongress eine neue Sprechergruppe gewählt. Das neue Team setzt sich aus Susanne Guski-Leinwand, Wolfgang Mack und Armin Stock zusammen. Armin Stock (Sprecher der Fachgruppe)
Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der DGPs Reform des Psychotherapeutengesetzes Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lud am 26. 06. 2018 Vertreterinnen und Vertreter aus Gesundheits- und Bildungspolitik sowie Organisationen der Gesundheitsberufe und Kostenträger zum Symposium „Reform des Psychotherapeutengesetzes: Anforderungen für eine gute Versorgung“ nach Berlin ein. Der Vorstand der BPtK fasste in mehreren Beiträgen den aktuellen Stand zur Reform des PsychThG zusammen und lud die Sym© 2019 Hogrefe Verlag
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posiumsteilnehmer_innen zur Diskussion ein. Mit großem Interesse wurde dem Beitrag des Sozialrechtlers Dr. Rainer Hess gefolgt, der die wichtigsten Ergebnisse seines Rechtsgutachtens zu den notwendigen bundes- und landesrechtlichen Regelungen für die Weiterbildung von Psychotherapeuten vortrug. In dem Gutachten arbeitet Dr. Hess Finanzierungsmöglichkeiten für die ambulante Weiterbildung in Psychotherapie auf, die sich an dem Konzept zur ambulanten Weiterbildung der Hausärzte orientieren. Die von Dr. Hess vorgetragenen Finanzierungsmöglichkeiten der ambulanten Weiterbildung in Psychotherapie wurden von den anwesenden Politikern als machbare Option eingeschätzt. Weitere Informationen zu der Veranstaltung können der Pressemitteilung der BPtK entnommen werden (https://www.bptk.de/aktuell/einzel seite/artikel/weiterbildun-1.html). Der Referentenentwurf wird zum Ende des Jahres erwartet. European Association of Clinical Psychology and Psychological Treatment Im Sommer 2017 wurde die „European Association of Clinical Psychology and Psychological Treatment“ (EACLIPT) gegründet. Die Fachgruppe unterstützt diese Initiative mit einer Anschubfinanzierung und empfiehlt die Mitgliedschaft. Weitere Informationen zur EACLIPT finden Sie auf der Homepage unter folgendem Link: http://www.ea clipt.org/. Treffen der Professorinnen und Professoren in Klinischer Psychologe 2018 Das Treffen der Universitätsprofessorinnen und -professoren für Klinische Psychologie und Psychotherapie fand am 26. und 27. Oktober 2018 auf Einladung von Frau Prof. Dr. Cornelia Exner und Herrn Prof. Dr. Julian Schmitz in Leipzig statt. Wir danken herzlich für die Ausrichtung. Auszeichnungen im Rahmen des 36. Fachgruppensymposiums in Landau Preisträgerin des Förderpreises für jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich der Klinischen Psychologie und Psychotherapie ist Dr. Vera Zamoscik für ihre Arbeit „Respiration pattern variability and related default mode network connectivity are altered in remitted depression“. Die Arbeit wurde 2018 in der Zeitschrift Psychological Medicine veröffentlicht. Bei den Auszeichnungen der Posterpräsentationen gratulieren wir Jennifer Schmidt (Bergische Universität Wuppertal) für den 1. Platz, Inga Frantz (Universität Hamburg, TU Braunschweig) für den 2. Platz sowie Christian Paret (Universität Heidelberg) und Caroline Wüsten (Universität Hamburg) für den geteilten 3. Platz. Der Betreuerpreis für die beste Doktormutter bzw. den besten Doktorvater wurde von den JungPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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wissenschaftler_innen an Prof. Dr. Christine Knaevelsrud (Freie Universität Berlin) verliehen. Wahl des stellvertretenden Jungmitgliedervertreters Dr. Jakob Fink wurde mit deutlicher Mehrheit zum stellvertretenden Jungmitglied in die Sprechergruppe der Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie gewählt. Die Fachgruppe gratuliert Herrn Dr. Fink herzlich. Bericht „Der wissenschaftliche Nachwuchs in der Klinischen Psychologie und Psychotherapie – Vorteile und Barrieren einer DGPs-Mitgliedschaft“ Der Arbeitskreis „Öffentlichkeitsarbeit“ der Jungmitglieder (Jakob Fink, Universität Leipzig; Lena Krämer, Universität Freiburg; Stefan Lüttke, Universität Tübingen; Jan Richter, Universität Greifswald; Bernadette von Dawans, Universität Trier; Lydia Kogler, Universität Tübingen), unterstützt durch die Sprechergruppe der Fachgruppe Klinischen Psychologie und Psychotherapie, hat einen Bericht mit dem Titel „Der wissenschaftliche Nachwuchs in der Klinischen Psychologie und Psychotherapie – Vorteile und Barrieren einer DGPs-Mitgliedschaft“ in der Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie veröffentlicht (Heft 02/2018). In einer empirischen Erhebung wurde der Frage nachgegangen, warum die Fachgruppe im Vergleich zu anderen Fachgruppen wenige Jungmitglieder hat. An der Umfrage nahmen 155 klinische Nachwuchswissenschaftler_innen teil. Der Bericht benennt neben den Vorteilen (öffentliche Vertretung des Berufsstandes, Mitarbeit und Mitgestaltung, Vernetzung zu anderen Wissenschaftler_innen) und Barrieren (mangelndes Wissen, hohe Kosten, mangelnde Informationen z. B. auf der Homepage) der DGPs-Mitgliedschaft auch Möglichkeiten zur Erhöhung des Anteils des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Fachgruppe (insbesondere verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung). Des Weiteren werden die Geschlechterverteilung in unterschiedlichen Karrierestufen sowie die Doppelbelastung durch die wissenschaftliche und klinische Ausbildung diskutiert. Der Bericht dient zusätzlich dazu, über die Initiativen der Jungmitglieder zu informieren. Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten der Zeitschrift und der Fachgruppe. Silvia Schneider (Sprecherin der Fachgruppe)
Fachgruppe Methoden und Evaluation Positionspapier Unter der Leitung von Thorsten Meiser haben Vertreter_innen der Fachgruppe ein Positionspapier zur Rolle der Psychologie in Forschung und Lehre für die PsycholoPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
Nachrichten
gische Rundschau geschrieben (s. Psychologische Rundschau, Heft 4/2018). In dem Papier wird die Bedeutung von Methodenlehre für die Psychologie sowie die Repräsentation der Methodenlehre als eigenständiger Forschungsbereich in den Universitäten diskutiert. Die Fachgruppe freut sich über die vielen Stellungnahmen und Ideen, die dazu verfasst wurden. Nachwuchsförderung Im Rahmen der Förderung für Studierende hat die Fachgruppe die Tagungsteilnahme von Kevin Hoppe (Freie Universität Berlin) am European Congress of Methodology in Jena unterstützt. Weiterhin hat die Fachgruppe einen eintägigen Pre-Conference-Workshop im Rahmen des DGPs-Kongress in Frankfurt zum Thema „Mathematische Grundlagen von statistischen Tests und Schätzern“ (Dozent: Andreas Neudecker, Friedrich-Schiller-Universität Jena) organisiert. Er richtete sich speziell an die Jungmitglieder der Fachgruppe, die dieses Thema zuvor per Abstimmung gewählt hatten. Es nahmen 24 Jungwissenschaftler_innen teil. Interdisziplinarität Die Fachgruppe Methoden und Evaluation ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Statistik (DAGStat), ein Dachverband verschiedener statistischer Gesellschaften aus unterschiedlichen Fächern. Die nächste DAGStat-Tagung findet vom 18. bis 22. März 2019 in München statt. Die Fachgruppe ist mit Keynotes und Symposien zu den Themen „Measurements and Measurement Errors“, „Statistics in Behavioral and Educational Sciences“, und „Latent Variable Modelling“ vertreten. Weitere Informationen zur Tagung finden Sie unter https://www.dagstat2019.statis tik.uni-muenchen.de. Steffi Pohl (Sprecherin der Fachgruppe)
Fachgruppe Rechtspsychologie Gründung der familienrechtspsychologischdiagnostischen Arbeitsgemeinschaft (famdiAG) Die Fachgruppe Rechtspsychologie gibt die Gründung einer familienrechtspsychologisch-diagnostischen Arbeitsgemeinschaft, kurz famdiAG, bekannt. Das Ziel der famdiAG ist die Entwicklung und Validierung neuer beziehungs- und familienrechtspsychologischer Diagnoseverfahren. Für diese schwierige Aufgabe erscheint es hilfreich, ein Austauschforum zu schaffen, welches die Zusammenarbeit zwischen familienrechtspsychologisch arbeitenden Psychologischen Sachverständigen und Testautor_innen aus der Wissenschaft ermöglicht. Die Mitgliedschaft steht allen Interessierten offen, die aktiv an der Entwicklung © 2019 Hogrefe Verlag
Nachrichten
dieser Verfahren mitwirken möchten: Autor_innen, Übersetzer_innen oder Wissenschaftler_innen, Anwender_innen von familiendiagnostischen Verfahren, aber auch Studierenden, Praktikant_innen oder sonstigen Unterstützer_innen. Die famdiAG wird von Prof. Dr. Banse, Prof. Dr. Salewski und Prof. Dr. Stürmer geleitet, die Koordination und Kommunikation übernimmt Charis Neuerburg (M. Sc.). Wenn Sie gerne Mitglied der famdiAG und per EMail über Neuigkeiten informiert werden möchten, können Sie sich durch eine einfache formlose E-Mail an fam diAG@uni-bonn.de bei Charis Neuerburg anmelden und Ihr Arbeitsgebiet sowie Ihre (Projekt‐)Interessen und Ressourcen für die Mitarbeit mitteilen. Weitere Informationen finden Sie unter https://master-rechtspsychologie.de/ ueber-die-famdi-ag/. Wir freuen uns über neue Mitglieder! Rainer Banse (Sprecher der Fachgruppe)
Fachgruppe Sozialpsychologie Die Sprecher_innengruppe der Fachgruppe organisierte auf dem 51. Kongress der DGPs ein Hot-Topic Symposium zum Thema „Populism, Nationalism, and Radicalization“ mit Julia Becker (Universität Osnabrück), Christopher Cohrs (Universität Marburg), Oliver Decker (Universität Leipzig), Alex Haslam (University of Queenland) und Roland Imhoff (Universität Mainz), das auf hohe Resonanz stieß. In der Fachgruppe wurde in den vergangenen Jahren wiederholt über den Stellenwert der Angewandten Sozialpsychologie diskutiert – eine Diskussion die angesichts der Empfehlungen des deutschen Wissenschaftsrats zur Intensivierung des Transfers psychologischer Erkenntnisse in die Gesellschaft zusätzlich an Aktualität gewonnen hat. Die Sprecher_innengruppe führte zu diesem Thema eine an Hochschullehrer_innen der Sozialpsychologie gerichtete Befragung durch. Erste Ergebnisse der Befragung wurden auf der Fachgruppenversammlung auf dem 51. Kongress berichtet. Das Mentoringprogramm der Fachgruppe zur Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses wurde weiterentwickelt. Weitentwickelt wurden auch die Kriterien für die von der Fachgruppe vergebenen Preise zur Prämierung herausragender Publikationen von Jungwissenschaftlerinnen und Jungwissenschaftlern. Kriterien sind zusätzlich zu theoretischer und methodischer Exzellenz die wissenschaftliche und gesellschaftliche Relevanz sowie wissenschaftliche Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Die 17. Fachgruppentagung wird vom 16. bis 18. September 2019 an der Universität zu Köln stattfinden. Ausrichter ist das
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Social Cognition Center Cologne. Der nächste SoDocWorkshop findet vom 20. – 22. März 2019 an der Universität des Saarlands statt. Stefan Stürmer (Sprecher der Fachgruppe)
Fachgruppe Umweltpsychologie Im Rahmen des DGPS-Kongresses in Frankfurt am Main wurde am 18. 09. 2018 der mit 500 € dotierte „C.-F. Graumann Preis für die beste Nachwuchsarbeit“ der Fachgruppe Umweltpsychologie verliehen. Die diesjärige Preisträgerin Lisa Oswald (Universität Kassel) überzeugte die Gutachterinnen und Gutachter mit Ihrer Bachelorarbeit mit dem Titel: „Wer sich bewegt, bewegt was. Der Zusammenhang zwischen Sport, Naturerleben, Volition und Umweltverhalten“. Weiterhin wurde während des DGPS-Kongresses am 18. 09. 2018 die Sprecher_innengruppe der Fachgruppe Umweltpsychologie neu gewählt. Sprecher ist Prof. Gerhard Reese, Beisitzer Prof. Sebastian Bamberg, Kassenwartin Alexandra Kibbe und Jungmitglied Maxie Schulte. Gerhard Reese (Sprecher der Fachgruppe)
Fachgruppe Verkehrspsychologie Das neue Sprecherteam der Fachgruppe Verkehrspsychologie (Mark Vollrath, Christine Sutter, Felix Siebert) betreuten den 12. Doktorandenworkshop der Fachgruppe am ika in Aachen. Mehr als 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen stellten ihre Doktorarbeiten vor und diskutierten intensiv miteinander. Die Rolle des Menschen beim automatisierten Fahren war auch dies Jahr wieder ein Schwerpunkt. Aber auch neue Ansätze der Mobilität werden zunehmend in verkehrspsychologischen Dissertationen untersucht. Der 3. Kongress der Fachgruppe Verkehrspsychologie findet unter dem Motto „Mehr Mensch im Verkehr?“ vom 5. – 7. 3. 2019 an der Universität des Saarlands am Lehrstuhl für empirische Bildungsforschung statt. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Fachgruppe. Mark Vollrath (Sprecher der Fachgruppe) https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000435
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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
Die Vermeidung der digitalen Kluft In der Debatte um Digitalisierung scheint es nur zwei Lager zu geben: Diejenigen, die mehr Digitalisierung in allen Lebensbereichen fordern und diejenigen, die vor den noch nicht gänzlich abschätzbaren Neben- und Folgewirkungen warnen. Im aktuellen BDP-Bericht „Mensch und Gesellschaft im digitalen Wandel“ widmen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der psychologischen Technikfolgenabschätzung. Durch die freie und kostenlose Verfügbarkeit von Informationen war die Hoffnung groß, dass die Digitalisierung zur Auflösung sozialer Ungleichheiten beitragen würde. Allerdings haben sich auch neue „digitale Klüfte“ aufgetan. Die Digitalkompetenz deutscher Erwachsener liegt zwar leicht über dem OECD-Durchschnitt, jedoch wiesen ältere Erwachsene, länger nicht Erwerbstätige sowie Migrantinnen und Migranten der ersten Generation vergleichsweise niedrigere Digitalkompetenzen auf. In der Altersgruppe 52 bis 65 Jahre sind 75 Prozent der Befragten allenfalls im Stande, einfache und vertraute Anwendungen (z.B. E-Mail oder Webbrowser) zu nutzen. Circa 40 Prozent dieser Altersgruppe können höchstens auf einem rudimentären Level computerbasierte Aufgaben lösen, bei denen die Aufgabenstellung klar definiert ist und nur wenige Schritte erforderlich sind. Zu digitaler Kompetenz gehören nicht nur rein technische Fähigkeiten zur Anwendung von Hard- und Software. Vielmehr erfordern Digitalkompetenzen auch kognitive Grundfähigkeiten, wie etwa Lesekompetenz, numerisch-mathematische Kompetenz aber auch die Fähigkeit zum kritischen Denken. „Aus psychologischer Perspektive erscheint es wichtig, den Individuen den Zugang zur Technik zu erleichtern und neben der Kompetenz zur Nutzung auch zielgruppenspezifisch Methodenkompetenzen zur Recherche, zur Bewertung von Informationen und der Belastbarkeit von Quellen zu vermitteln“, erklärt BDP-Präsident Prof. Dr. Michael Krämer. Zur Verringerung der digitalen Kluft sind neben Investitionen in digitale Bildung in Schulen auch verstärkt Angebote in der Fort- und Weiterbildung von Erwachsenen nötig. Die Digitalisierung wird zuweilen als NaturPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
gewalt wahrgenommen, die über uns hereinbricht. Dabei ist die Digitalisierung ein Prozess, dessen Ausgestaltung in unserer Hand liegt. Die Politik ist in diesem Prozess als übergeordneter Struktur- und Richtungsgeber gefordert. „Mehr denn je sind psychologische Kompetenzen und Dienstleistungen gefragt, wenn Digitalisierung gelingen soll. Bedarfe sehen wir vor allem im Umgang mit Verunsicherung und Teilhabechancen und der Unterstützung von Organisationen und Beschäftigten zur Gestaltung des Wandels.“ BDP-Bericht „Mensch und Gesellschaft im digitalen Wandel“: http://bit.ly/BDP-Bericht2018
Es gibt doch ein Melderegister – nur nicht unter diesem Namen Stellungnahme des Verbandes Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V. (VPP) zum „entschärften“ bayrischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Das bayrische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz wurde vor seiner Verabschiedung massiv von Verbänden, Organisationen und der Opposition kritisiert. Im Zentrum der Kritik stand das Melderegister für Behörden und Polizei. Namen und Behandlungsdaten von Patientinnen und Patienten, die vorübergehend geschützt untergebracht waren, sollten dabei weiter gegeben werden. Diese gesetzlichen Vorgaben sollten zur verbesserten „Gefahrenabwehr“ dienen – ausgehend von psychisch erkrankten Gewalttätern, z.B. Amok-Lauf am OEZ 2016, Germanwings-Flug 2015. Nach der massiven Kritik wurde das Gesetz angepasst. Es wurde in der Presse mitgeteilt, dass auf das Melderegister verzichtet wird. Nicht erwähnt wurde, dass ein „abgespecktes“ Meldeverfahren erhalten bleibt – auf Änderungsantrag der CSU (Änderungsantrag 17/21573 zu Art. 14, Abs. 4). Dies bedeutet, dass wegen Fremdgefährlichkeit vorübergehend untergebrachte Personen mit Namen und Angaben zu dem Aufnahmezustand an Polizei und Behörde gemeldet und © 2019 Hogrefe Verlag
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gespeichert werden. In der Regel handelt es sich dabei um Personen, welche an einer vorübergehenden, akuten Phase einer schwereren psychischen Erkrankung (z.B. aus dem schizophrenen Formenkreis) leiden oder aber die durch Alkohol oder Drogen einen vorübergehenden Zustand des Kontrollverlustes erleben. Diese Personen fühlen sich in akuten Krankheitsphasen oftmals bedroht und es kommt bei der (für sie oft als gewaltsam erlebten) Einlieferung durch die Polizei zu aggressivem „Abwehr“-Verhalten. Weiterlesen: http://bit.ly/Melderegister
Mehr Regelungen machen noch lange nicht mehr Psychotherapieplätze Ab 1. Oktober dieses Jahres sollen probatorische Sitzungen über die Termin-Servicestellen vermittelt werden. Die Überprüfung der Bedarfsplanung wird hingegen weiterhin aufgeschoben. Diese Vorgabe entstammt noch aus dem Versorgungsstärkungsgesetz von 2015, welches eine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung gewährleisten und insbesondere die Wartezeiten verkürzen sollte. Das ist nicht eingetreten: Die Wartezeit liegt im Bundesdurchschnitt nach wie vor bei 20 Wochen, die Überprüfung der Bedarfsplanung lässt weiter auf sich warten. Wer auf einen Therapieplatz wartet, hat derzeit einen Anspruch auf eine Sprechstunde binnen vier Wochen. Ab 1. Oktober sollen nun auch probatorische Sitzungen (bis zu vier „Probestunden“) über die Termin-Servicestellen vermittelt werden. Jedoch werden auch diese das Problem der psychotherapeutischen Unterversorgung in Deutschland nicht lösen. Erschwerend kommt hinzu: „Bietet eine Therapeutin probatorische Sitzungen an, ohne einen Therapieplatz zu haben, werden die Patientenhoffnungen doppelt frustriert“, erklärt Dipl.-Psych. Dr. Johanna Thünker, Stellv. Vorsitzende des Verbandes Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V. (VPP). Das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG) wurde in diesem Jahr erlassen und sieht einige weitere Änderungen vor, etwa zu den Mindestöffnungszeiten der Praxen und zur Aufhebung der Niederlassungsbegrenzung für Ärzt_innen in stark unterversorgten Gebieten. Diese Aufhebung soll allerdings nicht für kassenzugelassene Psychologische Psychotherapeut_innen gelten. Ärztliche Psychotherapeut_innen, die sich niederlassen könnten, gibt es leider zu wenige, da die „sprechende Medizin“ mit Abstand am schlechtesten bezahlt wird. Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die „sprechende Medizin“ grundsätzlich aufzuwerten scheint. Je© 2019 Hogrefe Verlag
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doch ist zu bemängeln, dass gerade die überfällige Überprüfung der Bedarfsplanung sowie der gleichberechtigte Einbezug Psychologischer Psychotherapeut_innen weiterhin auf sich warten lassen.
Tag der Psychologie Unter dem Titel „Digitalisierung und Psychologie – mehr als Nullen und Einsen“ fand am 12. Oktober 2018 der Tag der Psychologie in Berlin statt. Über hundert Interessierte hatten sich im Haus der Psychologie versammelt, um gemeinsam über Digitalisierung und Psychologie zu sprechen. In einem Fachgespräch interviewte BDP-Präsident Prof. Dr. Michael Krämer die Berichtsautor_innen Jun.-Prof’in Dr. Leen Vereenooghe und Prof. Dr. Thomas Kliche. Anschließend hielten beide Kurzvorträge, die in Kürze online verfügbar sein werden. Im Anschluss fand ein Barcamp mit insgesamt zwölf Sessions statt. Themen waren hier u.a. Therapeutinnen und Therapeuten in den Sozialen Medien, Qualitätssicherung bei Online-Therapien oder ob Roboter Menschen ersetzen können.
Heterogenität verbindet Vom 20. – 22. September 2018 tagte in Frankfurt am Main der 23. Bundeskongress für Schulpsychologie. BuKo 2018. Heterogenität macht das Lehren, Lernen und das soziale Zusammenleben für Lehrkräfte, Schüler_innen und Eltern nicht immer leicht. Gleichzeitig bietet sie aber auch Chancen für neue Perspektiven und Herangehensweisen, sie kann dann auf allen Ebenen schulischen Lernens und Lebens eine Bereicherung sein. Der BuKo bot die Möglichkeit, Heterogenität aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, neue Ideen zu entwickeln und somit vor allem einen konstruktiven, lösungsorientierten Blick auf die pädagogischen und psychologischen Herausforderungen zu entwickeln, mit denen Schulen aktuell konfrontiert sind. Über hundert Referentinnen und Referenten aus Forschung und Praxis waren dem Call for Papers der Sektion Schulpsychologie gefolgt. Die Teilnehmenden repräsentierten verschiedenste Bereiche aus Politik, Kultur und Gesellschaft. Auf der Veranstaltung vertreten waren zudem Gäste aus Israel, Italien, Schweiz und Österreich.
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Treffen der Arbeitsgemeinschaft deutschsprachiger PsychologieVerbände Ende September trafen die Mitglieder der Treffen der Arbeitsgemeinschaft deutschsprachiger Psychologie-Verbände (ADP) in Frankfurt zusammen, um sich über aktuelle Themen der Berufspolitik auszutauschen. Schwerpunkte des Treffens waren die Psychologengesetze in Österreich und der Schweiz sowie die Novellierung der Psychotherapeutengesetze in Österreich und Deutschland. Nach der Vorstellung des gastgebenden Verbands BDP wurden aktuelle Themen aus den beteiligten Verbänden und der EFPA berichtet. So ist beispielsweise die Einheit der Profession (insbesondere von Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) in allen Verbänden ein wichtiges Thema. Durch die Breite des psychologischen Arbeitsfelds kann die psychologische Berufstätigkeit nicht eindeutig als Gesundheitsberuf deklariert werden. Dies verleitet Behörden und politisch Verantwortliche aufgrund ihrer Zuständigkeiten und administrativen Abläufe dazu, Psychologie und Psychotherapie separieren zu wollen. Ein weiterer Themenschwerpunkt des Treffens lag auf dem Austausch zu Vor- und Nachteilen der Psychologengesetze in Österreich und der Schweiz. Im BDP wird aktuell diskutiert, ob nach Jahrzehnten ein erneuter Anlauf zur Forderung eines Psychologengesetzes als Pendant zum Psychotherapeutengesetz sinnvoll ist, insbesondere um den Titel „Psychologin bzw. Psychologe“ gegenüber Personen mit Teilqualifikationen oder ohne psychologische Qualifikation besser zu schützen. Nach einem jüngst gefällten Urteil eines Oberlandesgerichts scheint der in Deutschland erreichte Titelschutz infrage gestellt zu sein. Es wurden Ideen entwickelt, welche Unterstützung die EFPA leisten könnte. Weiterlesen: http://bit.ly/ADP-Treffen
Reform des Psychotherapeutengesetzes – Anforderungen aus gewerkschaftlicher Sicht Am 20.07.2017 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt. Die Vorlage eines Referentenentwurfs steht weiterhin aus. Der Ankündigung im Koalitionsvertrag von CDU / CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, die Novellierung der Psychothe-
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rapieausbildung zügig abzuschließen, müssen schnell weitere Schritte folgen. Notwendig ist ein zügiger Abschluss der Reform unter breiter Beteiligung der betroffenen Akteure. Sabine Noak-Schönian, Mitglied der Sektion Klinische Psychologie, hat in ihrer Funktion als Mitglied der Bundesfachkommission Psychologische Psychotherapeut_innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_innen (BFK PP / KJP) bei der Gewerkschaft ver.di an einer Stellungnahme mitgearbeitet: http://bit.ly/PsychTHG_verdi
Erfolgreiche 5. Deutsche Fachtagung Notfallpsychologie 27 Vorträge, zwei Workshops und eine Fachdiskussion beinhaltete das Programm der diesjährigen Fachtagung, die vom 11. bis 13. Oktober 2018 in Hamburg stattfand. Unter dem Leitthema „Über Grenzen hinweg – Erfahrungen, Zusammenarbeit und praktische Tätigkeit im europäischen Kontext“ hatten Gabriele Bringer, Dr. Gerd Reimann, Nina Smolarz, Petros Stathakos und Florian Stoeck ein vielfältiges Programm mit internationaler Beteiligung zusammengestellt. Die inhaltliche Breite reichte dabei von der Vorstellung laufender und abgeschlossener wissenschaftlicher Forschungsprojekte, über Krisen- und Notfallkonzepte im schulischen Kontext, in Institutionen, Unternehmen und bei Verkehrsbetrieben bis hin zur Präsentation von Ereignis-Kasuistiken und Falldarstellungen internationaler Zusammenarbeit, wie beispielsweise nach dem Terroranschlag von Barcelona oder nach Erdbeben in Italien. Aber auch die persönlichen Grenzen, in Bezug auf die nicht immer einfachen Anforderungen notfallpsychologischer Tätigkeit, wurden in den Blickpunkt gestellt. Eine Besonderheit der diesjährigen Fachtagung stellte die Kombination von Fachtag und Ausrichtung des Meetings des Standing Committee on Crisis, Disaster and Trauma Psychology der European Federation of Psychologists’ Associations (EFPA), einem Expertengremium, welches sich mit Fragestellungen der Notfallpsychologie auf internationaler Ebene beschäftigt (www.disaster.efpa.eu), dar. Darüber hinaus kam bei der Veranstaltung der persönlichen Vernetzung und dem internationalen Austausch eine besondere Bedeutung zu. So konnten in den Räumen der Medical School Hamburg auf verschiedensten Ebenen Kontakte geknüpft und Absprachen für zukünftige Kooperationen getroffen werden. https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000436
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Nachrichten aus Instituten und Institutionen Nachrichten senden Sie bitte in elektronischer Form an die Redaktion des Hogrefe Verlages. E-Mail: journals@ hogrefe.de Workshops, Tagungen und Veranstaltungen werden unter der Rubrik „Veranstaltungen und Ankündigungen“ angekündigt. Bitte reichen Sie Ihre Angaben online im Hogrefe Tagungsplaner ein: https://www.hogrefe.de/ver anstaltungen/tagungen-und-kongresse Aachen: Prof. Dr. Ute Habel (RWTH Aachen) wurde zur Prorektorin für Internationales gewählt. Berlin: Die Psychologische Hochschule Berlin wurde durch den Wissenschaftsrat institutionell akkreditiert. Die Genehmigung der Hochschule auf universitärem Niveau und ihrer sechs Studiengänge (M. Sc. Psychotherapie – Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, M. Sc. Psychotherapie – Verhaltenstherapie, M. Sc. Rechtspsychologie, M. Sc. Familienpsychologie, B. Sc. Psychologie, M. Sc. Psychologie) wurde durch die Berliner Senatskanzlei entsprechend verlängert. – An der Psychologischen Hochschule Berlin wurde zum WiSe 2018/19 der universitäre B. Sc.-Studiengang Psychologie neu eingerichtet und begonnen. – Dr. Guido Hesselmann wurde zum Professor für Allgemeine und Biologische Psychologie ab 01. 09. 2018 an der Psychologischen Hochschule Berlin ernannt. – Dr. Jelena Zumbach wurde zur Juniorprofessorin für Familienrechtspsychologie ab 01. 10. 2018 an der Psychologischen Hochschule Berlin ernannt. – Prof. Dr. Rebecca Bondü, Professorin für Familienpsychologie an der Psychologischen Hochschule Berlin, wurde zusätzlich ab 01. 10. 2018 zur Professorin für Entwicklungspsychologie ernannt. – Prof. Dr. Tobias Koch wurde zum Professor für Methodenlehre und Psychologische Diagnostik ab 01. 01. 2019 an der Psychologischen Hochschule Berlin ernannt. – Am 27. 09. 2018 hat die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DFG) die Exzellenzcluster bekanntgegeben, die im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes für sieben Jahre mit jeweils jährlich bis zu zehn Millionen Euro gefördert werden. Bei Science of Intelligence (SCIoI), einem gemeinsamen Exzellenzcluster der TU Berlin und Humboldt-Universität zu Berlin beteiligt sich der Forschungsbereich Adaptive Rationalität des MPI für Bildungsforschung. Ziel des interdisziplinären Clusters ist es, die fundamentalen Gesetze und Prinzipien von Intelligenz zu erforschen. – Ute Frevert, Direktorin des Forschungsbereichs Geschichte der Gefühle, erhält die Ehrendoktorwürde der finnischen Universität Tampere. Die Fakultät für Sozialwissenschaften ehrt Ute Frevert für ihre Verdienste in der Erforschung der Emotionsgeschichte und © 2019 Hogrefe Verlag
besonders für ihre Pionierarbeit in der historischen Männerforschung. Der Titel wurde am 16. 08. 2018 feierlich in Tampere verliehen. – Dr. Olaf Dimigen vertritt ab WiSe 2018/19 für zwei Jahre die Professur für Biologische Psychologie und Psychophysiologie an der Humboldt-Universität zu Berlin. – Dr. Jan Beucke (Klinische Psychologie) erhielt ein Forschungsstipendium der DFG für das Projekt „Neurobiologische Risikofaktoren der Zwangsstörung: eine Studie monozygoter diskordanter Zwillinge“ am Karolinska Institutet in Stockholm (BE5964/1 – 1; Laufzeit: 2 Jahre; Gesamtsumme etwa 85.000 €). Ferner erhielt er von der Swedish Brain Foundation Mittel zur Durchführung ebendieser fMRT Studie in Höhe von etwa 50.000 €. – Dr. Anja Riesel (Klinische Psychologie) erhielt von der Society for Psychophysiological Research den „Award for Distinguished Early Career Contributions to Psychophysiology 2018“. – Prof. Dr. Rasha Abdel Rahman und Prof. Dr. Martin Rolfs (Institut für Psychologie der Humboldt Universität zu Berlin) haben gemeinsam mit Kolleg_innen aller Berliner Universitäten, des Max Planck Instituts für Bildungsforschung und der Universität Potsdam den neuen Exzellenzcluster „Science of Intelligence“ eingeworben (Laufzeit 7 Jahre). Die Technische Universität Berlin und die Humboldt-Universität zu Berlin hatten den gemeinsamen Antrag federführend gestellt. – Das Exzellenzcluster Neurocure wurde auch in der dritten Förderperiode bewilligt (Laufzeit 7 Jahre). Prof. Dr. Isabel Dziobek vom Institut für Psychologie ist Principal Investigator. Antragstellende Hochschulen waren die Freie Universität Berlin und die Humboldt-Universität zu Berlin als Trägerinnen der Charité – Universitätsmedizin Berlin. – Prof. Dr. Matthias Ziegler wurde als Mitglied in den Normungsausschuss ISO/TC 260 Human resource management gewählt. Hierbei wird er als Experte an der Neugestaltung der ISO 10667 (Assessment service delivery – Procedures and methods to assess people in work and organizational settings – Part 1: Requirements for the client / Part 2: Requirements for service providers) mitwirken. – Prof. Dr. Mirko Wegner wurde zum Mitherausgeber der „Zeitschrift für Sportpsychologie“ berufen. Bern: Prof. Dr. Ulrich Orth ist zum Fellow der Society for Personality and Social Psychology (SPSP) gewählt worden. – Simone Denzer, M. Sc. und Sarah Diezig, M. Sc. haben als Doktorandinnen am Projekt „Reality Monitoring, Psychosis and Virtual Reality“ der Interfakultären Forschungskooperation „Decoding Sleep“ ihre Arbeit aufgenommen (Laufzeit 4 Jahre; Fördersumme 6 Mio.). – Prof. Dr. Jennifer Inauen hat einen Ruf an die Universität Bern als Assistenzprofessorin mit Tenure Track für GePsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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sundheitspsychologie erhalten und angenommen. – Prof. Dr. Jennifer Inauen erhält den Early Career Award der European Health Psychology Society (EHPS). Der Preis wurde im Rahmen der jährlichen Konferenz der EHPS, am 21. 08. 2018 in Galway, Irland verliehen. – Prof. Dr. Jennifer Inauen wurde per 01. 10. 2018 zum Consulting Editor für die Fachzeitschrift Health Psychology and Behavioral Medicine ernannt. – Prof. Dr. Jennifer Inauen wurde per 01. 01. 2019 zum Associate Editor für die Fachzeitschrift Applied Psychology: Health and Well-Being ernannt. Bielefeld: Den Universitäten Paderborn und Bielefeld wurden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in der zweiten Förderphase Mittel für die Fortführung des NRW-Forschungskollegs „Gestaltung von flexiblen Arbeitswelten – Menschen-zentrierte Nutzung von Cyber-Physical Systems in Industrie 4.0“ bewilligt (voraussichtliche Laufzeit 01/ 2019 – 06/2022; Fördersumme 2.2 Mio. €; 13 x 13 TV-L Stellen). Die Abteilung Psychologie der Universität Bielefeld ist durch Prof. Dr. Günter W. Maier (Arbeits- und Organisationspsychologie) an dem Forschungskolleg beteiligt. – PD Dr. Dirk Koester, Universität Bielefeld (Arbeitsbereich Neurokognition und Bewegung – Biomechanik), hat einen Ruf auf die Professur für Sportpsychologie an die BSP Business School Berlin erhalten. Bochum: Prof. Dr. Martin Diers wurde von der FoRUM Förderung der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum eine Sachbeihilfe für das Projekt „Investigation of thalamic function, structure and neurochemistry in patients suffering from phantom limb pain“ (Laufzeit 1 Jahr; Fördersumme ca. 60.000 €) und vom Mercator Research Center Ruhr (MERCUR) eine Anschubfinanzierung für eine Studie zum Thema „Kleine Moleküle mit großer Wirkung: miRNAs in der Pathogenese der Fibromyalgie“ (Laufzeit 1 Jahr; Fördersumme ca. 30.000 €) bewilligt. – Susanne Bücker, M. Sc., Julia Krasko, M. Sc. und Sophia Terwiel, M. Sc. (Lehrstuhl Psychologische Methodenlehre) haben von der Society of Personality and Social Psychology (SPPS) jeweils einen Travel Award in Höhe von 500 US$ für die Teilnahme an der nächsten Tagung der SPSP im Februar 2019 in Portland, USA, erhalten. – Prof. Dr. Boris Suchan wurde von der Leitmarkt Agentur NRW (EFRE 2014 – 2020) das Projekt „go4cognition: Entwicklung eines Gamificationsmoduls zum Erhalt kognitiver & ensomotorischer Funktionen bei MCI“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 185.600 € Personal- und Sachmittel). – Prof. Dr. Nikolai Axmacher wurde von der DFG eine internationale Förderung (Open Research Area for the Social Sciences) zusammen mit Prof. Mark Stokes für das Projekt „WMRPS Hidden brain states underlying efficient representations in working memory“ bewilligt Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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(Laufzeit 3 Jahre; 1 Postdoc; 0,2 Wiss. Mitarb., 12.000 € Sachmittel, 58.100 € Programmpauschale). – Prof. Dr. Nikolai Axmacher wurde von der German-Israeli Foundation (GIF) zusammen mit Prof. Daniel Levy das Projekt „Enhancing Early Memory Consolidation via Theta EEG Neurofeedback and Stimulation bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 1 x TV-L Doktorand; 30.050 € Sachmittel für Deutschland). – Prof. Dr. Birgit Leyendecker wurden von RuhrFutur Mittel für das Projekt „Neu zugewanderte Kinder – Wirksamkeit von vorschulischen Maßnahmen zur Integration im Übergang zur Grundschule“ bewilligt (Laufzeit 15 Monate; 78.328 €). – Prof. Dr. Birgit Leyendecker und Julian Busch wurden vom Ministerium fu ̈r Kinder, Familie, Flu chtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) ̈ Mittel für das Projekt „asyLSBTiQ, Psychosoziale Belastungen, Ressourcen und gesellschaftliche Teilhabe von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Intersexuellen und Quee-ren mit Fluchthintergrund in Deutschland“ bewilligt (Laufzeit 16 Monate; 34.730 €). – Annette Kluge erhält gemeinsam mit Dr. Benjamin Weyers (RWTH Aachen, Virtual Reality Lab) von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Die Wirkung von Ambient Awareness auf die zeitliche Koordination von räumlich verteilten Teams / The impact of ambient awareness on the temporal coordination of spatially dispersed teams“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; 178.000 €, Anteil A. Kluge, Gesamtbudget 315.000 €). – Prof. Dr. Oliver Wolf (Lehrstuhl für Kognitionspsychologie) wurde von der DFG im Rahmen des Förderprogramms „Open Research Area for the Social Sciences (ORA)“, eine Finanzierung für ein Kooperationsprojekt mit dem Donders Institute for Brain, Cognition and Behaviour in Nimwegen mit dem Titel „Stress effects on accuracy versus generalisation“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre ab 03/2019; Forschungs-Vorhaben insgesamt etwa 1 Mio. €; Anteil RUB 734.000 €, WO 733/ 17 – 1). Aus den Niederlanden sind die Arbeitsgruppen von Prof. Benno Roo-zendaal, Prof. Marloes Henckens und Prof. Erno Hermans beteiligt. – Prof. Dr. Silvia Schneider ist im Oktober 2018 vom Rektor der Universität Wien in das Scientific Advisory Board (SAB) der Fakultät für Psychologie berufen worden. Dem SAB gehören insgesamt vier Mitglieder an (Prof. Dr. Stefan Schweinberger, Universität Jena, Prof. Dr. Ursula Staudinger, Columbia University und Prof. Dr. Hannelore Weber, Universität Greifswald). Braunschweig: Prof. Dr. Beate Muschalla (zuvor SRH Hochschule für Gesundheit) hat einen Ruf an die Technische Universität Braunschweig angenommen und die W2Professur für Psychotherapie und Diagnostik am 01. 10. 2018 angetreten. Bremen: Prof. Dr. Nina Heinrichs hat einen Ruf auf die W3-Professur für Klinische Psychologie und Psychothe© 2019 Hogrefe Verlag
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rapie an der Universität Bremen angenommen. – Prof. Dr. Markus Janczyk hat einen Ruf auf die W2-Professur für Forschungsmethoden und Evaluation an der Universität Bremen angenommen. – Prof. Dr. Bettina von Helversen hat einen Ruf auf die W3-Professur für Allgemeine Psychologie an der Universität Bremen angenommen. – Prof. Dr. Christian Kandler wurde von der DFG eine Sachbeihilfe zur Fortsetzung des Projektes „Study of Personality Architecture and Dynamics“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 471.250 € Sachmittel; 2 x 60 % TV-L 13). – Prof. Dr. Nina Heinrichs wurde als ordentliches Mitglied für eine weitere Amtsperiode in den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) berufen. – Prof. Dr. Vera Hagemann (Fachbereich 7) wurde aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“ der Initiative Neue Qualität der Arbeit des BMAS eine Forschungsförderung im Rahmen des Verbundprojektes „Digitalisiertes Ideen- und Arbeitsmanagement in Produktion, Logistik und Handel“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 154.351 €; Gesamtfördervolumen 1,5 Mio. €). Weitere beteiligte Projektpartner sind die Juniorprofessur für Arbeits- und Organisationssoziologie der Universität Trier, das Paluno Institut der Universität Duisburg-Essen und das Institut für Logistik- und Dienstleistungsmanagement der FOM Essen. Düsseldorf: PD Dr. Gerhard Jocham hat einen Ruf auf die W2-Professur für Biologische Psychologie des Entscheidungsverhaltens an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erhalten und angenommen. – Dr. Eckart Zimmermann hat einen Ruf auf die W2-Professur Wahrnehmungspsychologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erhalten und angenommen. Dresden: Der Arbeitsgruppe Wissen-Denken-Handeln (Leitung: Sen.-Prof. Dr. Winfried Hacker) wurden von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Mittel für das Projekt „Erweiterung des PegA-Programms für den Bereich Lager/ Lagerlogistik“ bewilligt (Laufzeit 17 Monate; Personal- und Sachmittel 167.818 €; Projektleiterin: Dr. Ulrike Pietrzyk). – Prof. Dr. Tibor Petzoldt (Professur Verkehrspsychologie) wurden vom Nationalen Radverkehrsplan (NRVP2020)/BMVI Mittel für das Projekt „Integration auf zwei Rädern – Evaluation und Weiterentwicklung integrativer Radverkehrsmaßnahmen für Menschen mit Migrationserfahrung in Deutschland“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; Fördersumme 180.000 €). – Dr. rer. nat. Claudia Roswandowitz (Professur Kognitive und Klinische Neurowissenschaft) erhielt am 12. 10. 2018 den Nachwuchsförderpreis der Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) für ihre Arbeit: „Obligatory and facultative brain regions for voice-identity recognition“ C. Roswandowitz et al. (2017). https://www.ncbi.nlm.nih.gov/ pubmed/29228111 – Der Senat und Hauptausschuss der © 2019 Hogrefe Verlag
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DFG hat jetzt die Förderung der neuen Forschungsgruppe „Kognitive Theorie des Tourette Syndroms – Ein neuer Ansatz“ beschlossen. Diese neue DFG-Forschungsgruppe wird standortübergreifend an den Universitäten zu Lübeck und der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden zum weiter als vermutet verbreiteten Störungsbild „Tic-Störungen/Tourette Syndrom“ forschen. Kontakt: Prof. Dr. rer. nat. Christian Beste; E-Mail: Christi an.Beste@uniklinikum-dresden.de Eichstätt: Prof. Dr. Marco Steinhauser (Lehrstuhl für Allgemeine Psychologie) wurde von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Causes and consequences of errors in dual-tasking“ (STE 1708/4 – 2) im Rahmen des SPP 1772 bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 199.000 €). Essen: Prof. Dr. Christian Mette hat einen Ruf zum Professor für Psychologie an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum erhalten . – PD Dr. Thomas Forkmann hat den Ruf auf eine W2-Professur für Klinische Psychologie angenommen. – Dr. Philipp Jugert hat einen Ruf auf eine W2-Professur für Interkulturelle Psychologie mit dem Schwerpunkt Migration und Integration angenommen. – Prof. Dr. Philipp Jugert wurde mit Wirkung zum 01. 02. 2019 zum Associate Editor des British Journal of Developmental Psychology ernannt. Frankfurt: Prof. Dr. Rolf van Dick wurde auf dem diesjährigen International Congress of Applied Psychology in Montreal zum Fellow der International Association of Applied Psychology (IAAP) berufen. – Am Arbeitsbereich Psychoanalyse ist der brasilianische Prof. Dr. William Alves Biserra vom Oktober 2018 bis September 2019 als Gastprofessor tätig. – Dr. Nina Junker und Prof. Dr. Rolf van Dick wurde gemeinsam mit Prof. Dr. Jan Häusser (Justus-Liebig-Universität Gießen) eine Sachbeihilfe für das Forschungsprojekt „Soziale Identität als Stresspuffer: Gruppenleveleffekte versus Individualleveleffekte“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Gesamtvolumen 435.110 €). Freiburg: PD Dr. Dr. Kai Spiegelhalder (Universitätsklinikum Freiburg) wurde von der Hans-Böckler-Stiftung die Nachwuchsforschungsgruppe „Arbeit und Schlaf – bidirektionale Zusammenhänge und individuelle Schutzmaßnahmen“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 172.500 €). – Das Institut für Psychologie der Universität Freiburg trauert um Prof. Dr. Sieghard Beller, der das Institut über viele Jahre bereichert hat. Zuletzt als Professor für Kognitive Psychologie an der Universität Bergen, Norwegen, prägte Sieghard Beller gemeinsam mit seiner Frau, Prof. Dr. Andrea Bender, die Forschung an der Schnittstelle von Kognitiver Psychologie, Kognitionswissenschaft und Kognitiver Ethnologie. Sieghard Bellers wissenschaftliche Beiträge sowie sein Engagement für gute Lehre wirken durch zahlreiche Publikationen und herausragende Lehrbücher fort. – Dr. Fritz Renner hat den mit 1.65 Mio. € dotierten Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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Sofja-Kovalevskaja Preis 2018 der Alexander von Humboldt Stiftung zur Auszeichnung als Spitzennachwuchswissenschaftler erhalten. Mit der Förderung wird der Forscher in den nächsten fünf Jahren an der Abteilung Klinische Psychologie und Psychotherapie (Leitung: Prof. Dr. Tuschen-Caffier) der Universität Freiburg eine Arbeitsgruppe zur Depressionsforschung mit dem Thema: „Mental imagery as motivational amplifier for low mood and depression“ aufbauen. – Dr. Inga Frey und Kolleg_innen (Abteilung Pädagogische und Entwicklungspsychologie, Prof. Dr. Alexander Renkl) wurde von der Robert-Bosch-Stiftung das Projekt „Digital gestütztes, individuelles Feedback zur Förderung von Lernmotivation und Lernerfolg – Evaluation eines Unterrichtskonzepts in Mathematik“ bewilligt (Laufzeit 27 Monate; 218.173 €). – Prof. Dr. Andrea Kiesel und Dr. Michael Stumpf (Abteilung Allgemeine Psychologie) sind an dem neu bewilligten Exzellenzcluster „Lebende, adaptive und energieautonome Materialsysteme (livMatS)“ der Universität Freiburg mit einem Projekt zur Prädiktion von Akzeptanz beteiligt. – Dr. David Dignath (Abteilung Allgemeine Psychologie, Prof. Dr. Andrea Kiesel) wurde von der DFG im Rahmen des Schwerpunktprogramms SPP 1772 „Human performance under multiple cognitive task requirements: From basic mechanisms to optimized task scheduling“ das Projekt „Dynamic Conflict Management: Using performance monitoring to guide stable adjustment in task performance and flexible task selection in self-organized multitasking environments“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 178.345 €). – PD Dr. Roland Thomaschke (Abteilung Allgemeine Psychologie, Prof. Dr. Andrea Kiesel) wurde von der DFG im Rahmen des Schwerpunktprogramms SPP 1772 „Human performance under multiple cognitive task requirements: From basic mechanisms to optimized task scheduling“ das Projekt „Zeitbasierte Erwartung im Multitasking: Kognitive Psychologie und Bewegungswissenschaft“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 205.488 €). – Prof. Dr. Andrea Kiesel (Abteilung Allgemeine Psychologie) wurde von der DFG im Rahmen des Schwerpunktprogramms SPP 1772 „Human performance under multiple cognitive task requirements: From basic mechanisms to optimized task scheduling“ das Projekt „Selbst-organisierte versus extern kontrollierte Aufgabenabfolge bei multiplen kognitiven Aufgabenanforderungen“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 193.980 €). Gießen: Prof. Dr. Jan A. Häusser wurde gemeinsam mit Prof. Dr. Rolf van Dick und Dr. Nina Junker (Universität Frankfurt am Main) eine Sachbeihilfe für das Forschungsprojekt „Soziale Identität als Stresspuffer: Gruppenleveleffekte versus Individualleveleffekte“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Gesamtvolumen 430.000 €). – Prof. Dr. Katja Fiehler wurden im Rahmen der Open Research Area (ORA) for the Social Sciences von der DFG Drittmittel für Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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das Projekt „The active observer“ (TAO) bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 330.000 €). Das Projekt wird zusammen mit Prof. Eli Brenner (Amsterdam) und Prof. Simon Rushton (Cardiff) durchgeführt, die eine Förderung durch NWO und ESRC für dieses Projekt erhielten. Göttingen: Prof. Dr. Timo Brockmeyer hat einen Ruf auf die W3-Professur „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ angenommen. Graz: Prof. Dr. Bettina Kubicek hat einen Ruf auf die Professur Arbeits- und Organisationspsychologie an die Karl-Franzens-Universität Graz angenommen. – Dr. Paulino Jiménez habilitierte sich an der Karl-Franzens-Universität Graz und hat die venia docendi für das Fach Psychologie erhalten. Der Titel der Habilitationsschrift lautet: Creating healthy workplaces for employees and leaders. Greifswald: Dr. Claudia Harzer und Dr. Marco Weber vertreten ab dem 01. 10. 2018 die Professur für „Differentielle und Persönlichkeitspsychologie/ Psychologische Diagnostik“. Halle: Prof. Dr. Torsten Schubert wurde von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Mechanismen der Reihenfolgenkontrolle in Doppelaufgabensituationen“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Mittel insgesamt 217.312 €; dabei 65 % 13 TV-L). Das Projekt ist Teil des DFG Schwerpunktprogrammes „Multitasking“. Hamburg: Dr. Tina Lonsdorf (Institut für Systemische Neurowissenschaften, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) wurde von der DFG das Projekt ‚Fear Profiles‘ im Rahmen des Emmy-Nöther Programms bewilligt (Laufzeit 5 Jahre; Gesamtvolumen ca. 1.5 Mio. €). – Prof. Dr. Nale Lehmann-Willenbrock wurden von der DFG Mittel für das Forschungsprojekt „Psychisches Wohlbefinden und Resilienz in Pflegeteams“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; 1 Doktorandin, 75 %; weitere Doktorandenstelle im Arbeitsbereich Gesundheitswissenschaft). – Prof. Dr. Nale Lehmann-Willenbrock ist zuständig für die Organisation des Symposiums on Interdisciplinary Insights into Group Dynamics gemeinsam mit Hayley Hung u. a., 5. – 6. 12. 2018, Delft. – Group & Organization Management 2017 Best Empirical Paper Award für Prof. Dr. N. Lehmann-Willenbrock. – Dr. David A. Magezi wurden von der DFG Mittel für das Projekt „Aktive Stimme: Der Einfluss dynamischer nicht-linguistischer und akustisch-räumlicher Information auf die stimmliche Selbsterkennung“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 252.686 €). – Dr. Annika Clamor wurde am 17. 09. 2018 der Heinz-Heckhausen-Jungwissenschaftlerpreis verliehen. Sie wird geehrt für ihre herausragende Forschungsarbeit zum Einfluss von psychophysiologischem Stress auf die Entstehung und Prävention psychotischer Symptomatik, die sich durch die Kombi© 2019 Hogrefe Verlag
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nation aus experimenteller Grundlagenarbeit, der Ableitung in praktisch-klinische Interventionsstrategien sowie herausragender Methodenvielfalt auszeichnet. Mit dem Heinz-Heckhausen-Jungwissenschaftlerpreis wird eine herausragende Dissertation im Hauptfach Psychologie prämiert. Der Preis ist mit 1.000 € dotiert. – Prof. Dr. Ines Pfeffer wurde zur Mitherausgeberin der „Zeitschrift für Sportpsychologie“ berufen. Hannover: Prof. Dr. Peter F. Titzmann (Leibniz Universität Hannover) wurden Projektmittel vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur – gefördert aus Mitteln des Niedersächsischen Vorab – für ein Projekt bewilligt, das die Lehrenden-Eltern-Interaktion bei Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund untersucht und auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse eine Online-Lehreinheit für Studierende in Lehramtsstudiengängen entwickelt (Laufzeit 3 Jahre; 233.685 €; Mitarbeiterinnen Dr. Alison Benbow und Madalina Paizan). Heidelberg: Dr. Johannes C. Ehrenthal hat den mit 2.000 € dotierten Lehrpreis „ApplAAUs! – Preis für herausragende Lehre“ der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt verliehen bekommen. – Dr. Monika Eckstein, Dr. Anna-Lena Zietlow und Dr. Martin F. Gerchen haben den mit 12.500 € dotierten “Klaus-Georg und Sigrid Hengstberger Preis“ der Universität Heidelberg für die Ausrichtung des internationalen Symposiums „Social Interaction: Neurobiological Reward Systems and their Role in Mental Health“ im Mai 2019 erhalten. Kaiserslautern: apl. Prof. Dr. Maria Klatte und Prof. Dr. Thomas Lachmann (Kognitive und Entwicklungspsychologie, TU Kaiserslautern) wurde das DFG Projekt „Differenzielle Mechanismen kognitiver Leistungsbeeinträchtigungen durch aufgabenirrelevante Hintergrundschalle bei Kindern und Erwachsenen“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme inkl. PP 202.600 €). Es handelt sich um das entwicklungspsychologische Teilprojekt eines gemeinsamen Antrags mit Prof. Dr. Janina Fels, Medizinische Akustik, RWTH Aachen, und Prof. Dr. Sabine Schlittmeier, Auditive Kognition, RWTH Aachen. Köln: Jun.-Prof. Dr. Oliver Genschow (Sozialpsychologie: Social Cognition) and Dr. Jan Crusius (Sozialpsychologie) wurde im Rahmen der DFG Forschungsgruppe „Relativity in Social Cognition“ von der DFG eine Sachbeihilfe für das Teilprojekt „Der Einfluss von Vergleichsprozessen auf Bewegungs- und Effektor-Kompatibilitäts-Effekte“ bewilligt (Laufzeit 2,5 Jahre; 202.610 €). – Prof. Dr. Christian Mette hat einen Ruf auf die Professur für Psychologie an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum erhalten und angenommen. © 2019 Hogrefe Verlag
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Landau: Prof. Felicia Pratto (University of Connecticut) ist im WiSe 2018/19 zu Gast in der Sozialpsychologie in Landau als Klara Marie Faßbinder‐Gastprofessorin fu ̈r Frauen- und Geschlechterforschung Rheinland‐Pfalz sowie als Gastwissenschaftlerin des Forschungsschwerpunkts KoMePol. Hierzu wurden Drittmittel vom Landeswissenschaftsministerium (Melanie Steffens), der DFG (Selma Rudert, Melanie Steffens) sowie der European Association of Social Psychology bewilligt (Summe > 50.000 €). – Dr. Stephan Winter hat zum WiSe 2018/2019 einen Ruf auf die W3-Professur für Medienpsychologie an der Universität Koblenz-Landau (Campus Landau) angenommen. Zuvor war er an der Universität Amsterdam tätig. Leipzig: Prof. Cornelia Exner (Professur für Klinische Psychologie und Psychotherapie) hat einen Ruf der Uni Jena auf die W3-Professur für Klinische Psychologie abgelehnt und das Bleibeangebot der Uni Leipzig angenommen. Mainz: PD Dr. Martin Rettenberger (Psychologisches Institut und Kriminologische Zentralstelle – KrimZ, Wiesbaden) wurde durch das Hessische Ministerium der Justiz eine Förderung für das Projekt „Evaluation der Häuser des Jugendrechts“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; Fördersumme 93.000 €; 0,5 x 13 TVöD-Bund; Katrin Schäfer, M.A.). – PD Dr. Martin Rettenberger (Psychologisches Institut und Kriminologische Zentralstelle – KrimZ, Wiesbaden) wurde durch das Hessische Ministerium der Justiz eine Förderung für das Projekt „Evaluation der Risiko-orientierten Bewährungshilfe“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; Fördersumme 89.500 €; 0,5 x 13 TVöD-Bund). Mannheim: Prof. Dr. Thorsten Meiser wurde zum Sprecher des Graduiertenkollegs „Statistical Modeling in Psychology“ (DFG, GRK 2277) gewählt. – Dr. Daniel Heck Postdoktorand im GRK „Statistische Modellierung in der Psychologie“, wurde auf dem 51. Kongress der DGPs in Frankfurt der Heinz-Heckhausen-Preis verliehen. – Prof. Dr. Herbert Bless wurde zum Fellow der Society of Personality and Social Psychology (SPSP) ernannt. – Prof. Dr. Georg W. Alpers wurde gemeinsam mit Prof. Dr. Maurice Stephan Michel und PD Dr. Maximilian Kriegmair (beide Medizinische Fakultät Mannheim, Universität Heidelberg) von der Deutschen Krebshilfe das Projekt „Partizipative Entscheidungsfindung beim Harnblasenkarzinom: Analysen von Einflussfaktoren und Entwicklung e-Health basierter Konzepte zur Stärkung der Patientenorientierung“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 470.480 €). – Jun.-Prof. Dr. Martina Zemp hat einen Ruf auf die Universitätsprofessur für Klinische Psychologie des Kindesund Jugendalters an der Universität Wien erhalten. – Dr. Robin Bekrater-Bodmann wurden von der DFG Mittel für das Projekt zum Thema „Neuropsychologische Mechanismen der wahrgenommenen Einheit von Körper und Selbst“ im Rahmen des Schwerpunktprogramms 2134 „Das hanPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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delnde Selbst“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 401.882 €). – Dr. Susanne Becker wurden vom Schweizerischen Nationalfonds Mittel für das Projekt „Feeling pain and being in pain: Mechanisms of emotional-motivational pain processing in health and disease“ im Rahmen des PRIMA-Programms bewilligt (Laufzeit 5 Jahre; Fördersumme 1.469.431 €). München: Prof. Dr. Maria Bannert (TUM School of Education; Susanne Klatten-Stiftungslehrstuhl für Lehren und Lernen mit Digitalen Medien) wurde vom BMBF im Rahmen des Verbundprojektes „Be-IT-Ink – Berufliches Immersives Training für Inklusion“ das Teilvorhaben „Forschungsstand und Evaluation“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; Fördersumme für das Teilvorhaben 107.807,38 €). Projektpartner sind Zeitbild (Leitung), Kolping-Berufsbildungswerk Brakel, Kolping-Schulwerk Gütersloh, Wieneke Metallbau, Warning Metalltechnik, Meinolf Gockel GmbH & Co. KG, VISCOPIC. – Prof. Dr. Maria Bannert (main applicant und Leitung) wurde von der DFG das internationale und interdisziplinäre ORA-Projekt „Facilitating SelfRegulated Learning with Personalized Scaffolds on Student’s own Regulation Activities“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Personal- und Sachmittel 231.604 €; Gesamtvolumen 857.675 €). Die beteiligten Forschungspartner (PIs) sind Dr. Inge Molenaar (Radboud University Nijmegen, Behavioural Science Institute, Learning and Plasticity Group, Department of Pedagogics and Educational Sciences, The Netherlands), Prof. Dragan Gasevic (University of Edinburgh, Moray House School of Education and School of Informatics, United Kingdom), Prof. Johanna Moore (University of Edinburgh, Human Communication Research Centre, United Kingdom). Münster: Prof. Dr. Pienie Zwitserlood wurde für ein weiteres Jahr bis zum 30. 09. 2019 als Seniorprofessorin für den Forschungsbereich „Psycholinguistik und kognitive Neurowissenschaften“ beauftragt. – Prof. Dr. Regina Jucks wurden Mittel im Rahmen des EU-Projekts „Dialogue and Argumentation for cultural Literacy Learning in Schools“ bewilligt (Laufzeit 4 Jahre; 376.230 €). – Prof. Dr. Joscha Kärtner wurden von der DFG für die 2. Förderperiode Graduiertenkolleg „Vertrauen und Kommunikation in eine digitalisierte Welt“ bewilligt (Laufzeit 5 Jahre; 103.729 €). Osnabrück: Prof. Dr. Roman Osinsky wurde von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Attentional Bias Modification und die neurokognitive Verarbeitung negativ valenter Gesichter bei sozialer Ängstlichkeit“ bewilligt (Laufzeit 2,5 Jahre; Fördersumme 175.242) – Prof. Dr. Rosa Maria Puca, wurden zusammen mit Prof. Dr. Hedwig Gasteiger (Mathematikdidaktik), Prof. Dr. Dominik Krinninger (Pädagogische Kindheits- und Familienforschung) und Prof. Dr. Hans-Rüdiger Müller (Allgemeine PädagoPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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gik) vom MWK Niedersachsen Mittel für ein Forschungsprojekt zum Thema „Familiales und professionelles Feedback und dessen Zusammenhang mit mathematischer Entwicklung bei 4 – 6-jährigen Kindern aus unterschiedlichen Sozialmilieus“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Fördersumme 799.985 €). – Prof. Dr. Silja Vocks wurde zur Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Essstörungen (DGESS) gewählt. – Das Fachgebiet Klinische Psychologie und Psychotherapie (Prof. Dr. Silja Vocks) hat den mit 2.000 € dotierten Open Access-Preis der Universität Osnabrück erhalten. – Prof. Dr. Silja Vocks wurde zur Mitherausgeberin der Zeitschrift „Psychologische Rundschau“ berufen. Potsdam: Prof. Dr. Ulrich Schiefele (Department Psychologie) und Prof. Dr. Rebecca Lazarides (Department Erziehungswissenschaft) wurde von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Teach! The Role of Teachers’ Beliefs and Instructional Practices for Students’ Beliefs and Academic Outcomes“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 343.913 €). – Prof. Dr. Birgit Elsner wurde von der DFG eine Sachbeihilfe für das Projekt „Development of the agentive self: Critical components in the emerging ability of action prediction and goal anticipation“ bewilligt (Kooperationsprojekt mit Prof. Dr. Martin V. Butz, Universität Tübingen; DFG SPP 2134: The active self; Laufzeit 3 Jahre; ca. 307.000 €). – Prof. Dr. Michel Knigge wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Mittel für das Projekt „Schule tatsächlich inklusiv – Evidenzbasierte modulare Weiterbildung für praktizierende Lehr- und andere pädagogische Fachkräfte (StiEL)„ – Teilprojekt „Schwerpunkt Brandenburg“ bewilligt. In diesem anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsprojekt werden in einem Verbund von der PH Freiburg, der Universität Bielefeld und der Universität Potsdam evidenzbasierte Module für inklusionsorientierte Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal Allgemeinbildender und Beruflicher Schulen entwickelt (Laufzeit 3 Jahre bis 12/2020; Gesamtvolumen > 1,5 Mio. €). – Prof. Dr. Florian Weck wurde zum Mitherausgeber der „Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie“ berufen. Siegen: Prof. Dr. Simon Forstmeier ist zum Prodekan für Planung, Struktur & Finanzen der Fakultät II gewählt worden. – Am BMBF-Projekt „NOSTRESS“ zu Fragestellungen der multimodalen Stressreduktion (Koordinator: Prof. Dr. Christian Geiger, HS Düsseldorf; Laufzeit 3 Jahre ab 09/ 2018; Gesamtmittel 1,65 Mio. €) sind Prof. Dr. Marc Hassenzahl und Prof. Dr. Tim Klucken mit einem Teilprojekt (499.753 €; je zur Hälfte) beteiligt. – Dr. Kristian Kleinke (FernUniversität Hagen) vertritt im WiSe 2018/19 die im Besetzungsverfahren befindliche W2-Professur für Psychologische Methodenlehre und Allgemeine Psychologie; © 2019 Hogrefe Verlag
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mit 67 Studierenden startete zum WiSE 2018/19 der neue Bachelorstudiengang Psychologie. Trier: Dr. Bernadette von Dawans wurde zusammen mit Prof. Dr. Gregor Domes (Abt. für Biologische und Klinische Psychologie) von der Nikolaus-Koch-Stiftung, Trier, ein Projekt mit dem Titel „Gemeinsam sind wir stark! Soziale Unterstützung für Kinder mit Schulstress“ bewilligt (Laufzeit 2 Jahre; Fördersumme 87.990 €). Tübingen: PD Dr. Michael Schönenberg hat den mit 10.000 € dotierten Hamburger Preis der Gesellschaft zur Erforschung und Therapie von Persönlichkeitsstörungen (GePs) erhalten. – Prof. Dr. Hanna Dumont vertritt im WiSe 2018/2019 die Professur für Educational Effectiveness and Educational Trajectories. Ulm: Prof. Dr. Iris-Tatjana Kolassa wurde zur Mitherausgeberin der „Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie“ berufen. Wien: Prof. Dipl.-Psych. Dr. Barbara Schober wurde vom Rektorat der Universität Wien für die Funktionsperiode 01. 10. 2018 – 30. 9. 2020 zur Dekanin der Fakultät für Psychologie bestellt. Vizedekan_innen sind Prof. Dipl.-Psych. Dr. Stefanie Höhl und Prof. Mag. Dr. Claus Lamm. – Prof. Dr. Anton-Rupert Laireiter wurde im Juli in den Herausgeberstab des neu gegründeten eJournals „Clinical Psychology in Europe“ der European Association of Clinical Psychology and Psychological Treatment (EACLIPT) berufen und wird dort den Bereich „Training and training conditions in Europe: Models and legal regulations“ betreuen, worunter auch empirische Arbeiten zur Ausbildung in Klinischer Psychologie und Psychotherapie fallen. – Prof. Dr. Urs Nater wurde vom Vorstand der EACLIPT zum „national representative“ für Österreich bestellt. – Dr. Dr. Ricarda Nater-Mewes wurde in den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Verhaltensmedizin und Verhaltensmodifikation (DGVM) gewählt; sie fungiert dort als Schriftführerin. – Dr. Dr. Ricarda Nater-Mewes wurde mit dem „Outstanding New Investigator Award“ der International Society of Behavioral Medicine (ISBM) ausgezeichnet. – Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel wurde vom Österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingeladen, eine Keynote auf der Digital Education Expert Conference „Digital strategies for school education: barriers, enablers and success factors“ zum Thema „Implementing Strategies in Digital School Education – Recommendations from Implementation Science“ zu halten. Die Konferenz fand im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft statt. – Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel wurde vom Österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung in das Sounding Board zum Masterplan Digitalisierung berufen. – Prof. Dr. Dr. Christiane Spiel wurde vom Österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und For© 2019 Hogrefe Verlag
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schung in den Wissenschaftlichen Beirat für das Projekt „Neue Oberstufe“ berufen. – Dr. Dina Weindl wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit einem „Award of Excellence“ ausgezeichnet. Mit dem Award wurden die 40 besten Dissertationen des Studienjahres 2017/18 prämiert. Witten: Jun.-Prof. Dr. Jan Philipp Röer wurde zum Mitherausgeber (Associate Editor) der Zeitschrift „Auditory Perception & Cognition“ berufen. Wolfenbüttel: Prof. Dr. Sandra Verena Müller wurden gemeinsam mit Prof. Ina Schiering (Informatik) vom BMBF Fördermittel für das Verbundprojekt „Smarte Inklusion – Smarte Devices zur Förderung der Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt“ gemeinsam mit der Fortbildungsakademie der deutschen Wirtschaft, dem Deutschen Roten Kreuz in Wolfenbüttel und der Hasomed GmbH in der Förderreihe: Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 620.609 € Fördervolumen Ostfalia Hochschule; Förderkennzeichen 01PE18011). Würzburg: Dr. Anna Katharina Diergarten und Prof. Dr. Gerhild Nieding wurden zusammen mit Prof. Dr. Peter Ohler und Dr. Sabine Völkel (TU-Chemnitz) DFG-Mittel für das Forschungsprojekt „Training medialer Zeichenkompetenz im Kindergartenalter“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; Gesamtvolumen 586.071 €). – Prof. Dr. Wolfgang Lenhard und Prof. Dr. Tobias Richter (Lehrstuhl für Psychologie IV) wurde von Schweizer Nationalfonds (SNF) eine Sachbeihilfe im Rahmen des Sinergia-Projekts „Metacognition and Early Dual Language Learning in Social Context“ (Gesamtleitung: Prof. Dr. Alexander Grob, Universität Basel) bewilligt (Laufzeit 4 Jahre; Fördersumme ca. 478.000 €; 1,5 Stellen TV-L 13; Dr. Julia Schindler, Panagiotis Karageorgos, M. Sc., N.N.). – Dr. Andre Pittig und Dr. Marta Andreatta (Lehrstuhl für Psychologie I) wurden von der DFG Drittmittel zur Unterstützung der internationalen Tagung „European Meeting on Human Fear Conditioning“ bewilligt, welche vom 06.-08. 05. 2019 in Würzburg stattfinden wird (Fördersumme bis 18.300 €). – PD Dr. Oliver Herbort wurden von der DFG Mittel für das Projekt „Die räumliche Interpretation von Zeigegesten“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 1 Post-Doc 65 %, Sachmittel). – Prof. Dr. Wilfried Kunde wurden von der DFG Mittel für das Projekt „Die Rolle der Effektüberwachung für Mehrfachtätigkeiten“ im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Human performance under multiple cognitive task requirements: From basic mechanisms to optimized task scheduling“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 1 PostDoc 65 %, Sachmittel). – PD Dr. Oliver Herbort wurden gemeinsam mit Prof. Dr. Rouwen Canal Bruland, Friedrich-Schiller-Universität Jena von der DFG Mittel für das Projekt „Crosstalk von motorischen zu kognitiven Prozessen in hierarchisch organisiertem Verhalten“ im RahPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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men des Schwerpunktprogramms „Human performance under multiple cognitive task requirements: From basic mechanisms to optimized task scheduling“ bewilligt. (Laufzeit 3 Jahre; 1 Post-Doc 65 %, Sachmittel). – Prof. Dr. Wilfried Kunde wurden von der DFG Mittel für das Projekt: „Wechselwirkungen körperbezogener und körperferner Komponenten des aktiven Selbst“ im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Das handelnde Selbst“ bewilligt (Laufzeit 3 Jahre; 1 Post-Doc 65 %, Sachmittel). Zürich: Prof. Dr. Dr. Dominik Bach (Psychiatrische Universitätsklinik, Universität Zürich) erhielt von der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften den mit 50.000 CHF dotierten Robert Bing-Preis 2018 für herausragende Arbeiten im Bereich der Erkennung, Behandlung und Heilung von Nervenkrankheiten. – Prof. Ulrike Ehlert wurde vom Schweizerischen Nationalfonds das Forschungsprojekt „Neuroendocrinology and (Epi)-Genetics of Female Reproductive Transition Phase Mood Disorder: from Pregnancy to Postpartum“ bewilligt (Laufzeit 45 Monate; Fördersumme 770.655 CHF). – Prof. Jörg Rössel (Soziologisches Institut) und M. A. Alexander Seifert (UFSP Dynamik Gesunden Alterns und Zentrum für Gerontologie) wurde vom SNF im Call „Digital Lives“ eine Beihilfe für das Projekt „Older Adults’ Experienced and Subjectively Perceived Sense of Social Exclusion from the Digital World“ bewilligt (Laufzeit 18 Monate; 222.450 CHF). – Prof. Dr. Gizem Hülür (UFSP Dynamik Gesunden Alterns und Psychologisches Institut) wurde vom SNF die Finanzierung des Forschungsprojekts „Digitalisation and the Social Lives of Older Adults“ bewilligt (Laufzeit 18 Monate; 214.593 CHF). – Birgit Kleim hat zusammen mit Urte Scholz einen SNF Digital Lives Grant von 223.962 CHF zugesprochen bekommen für das Projekt «Feasibility of a digital protocol to monitor and predict
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suicidal ideation». Das Projekt wird gemeinsam mit Tobias Kowatsch, Prof. Elgar Fleisch (ETH und St. Gallen), PD Dr Stefan Vetter, Prof Erich Seifritz (PUK), und Prof Isaac Galatzer Levy (NYU und Mindstrong Mental Health) durchgeführt. – Dr. Anne Milek wurden im Rahmen des Rückkehrprogramms vom Kultur- und Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Mittel bewilligt, um an einer Universität ihrer Wahl in Nordrhein-Westfalen eine eigene Nachwuchsgruppe aufzubauen (Laufzeit 5 Jahre; 1.25 Mio. €). – Prof. Dr. Gizem Hülür wurde vom SNF die Finanzierung des Forschungsprojekts „Digitalisation and the Social Lives of Older Adults“ bewilligt (Laufzeit 18 Monate; 214.593 CHF). – Dr. Theda Radtke hat den Early Career Award der European Health Psychology Society 2018 verliehen bekommen. – Prof. Dr. Gizem Hülür hat den 2018 Outstanding Alumni Award der International Max Planck Research School on the LIFE Course erhalten. – Prof. Christian Beste (Universität Dresden) und Prof. Boris Quednow (Psychiatrische Universitätsklinik Zürich) haben von der DFG und dem Schweizerischen Nationalfonds eine gemeinsame Förderung für das Projekt „Comparative neuropsychopharmacology of methamphetamine („Crystal Meth“) and MDMA („Ecstasy“) on facets of cognitive control and impulsive behavior in social and non-social contexts: integrating behavior, psychophysiology, and neurochemistry“ zugesprochen bekommen (Laufzeit 3 Jahre; Gesamtbetrag 663.000 €). – Prof. Boris B. Quednow (Psychiatrische Universitätsklinik Zürich) hat einen Ruf auf die W3-Professur für Suchtforschung am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim (Universität Heidelberg) erhalten. https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000432
Veranstaltungen und Ankündigungen Bitte reichen Sie Ihre Angaben online im Hogrefe Tagungsplaner ein: https://www.hogrefe.de/veranstal tungen/tagungen-und-kongresse 14. 02. – 16. 02. 2019. Klinische Neuropsychologie für Kinder und Jugendliche, in Berlin, Germany. Thema: Aktuelles aus Praxis und Forschung. Auskünfte: Katja SchulerPetschler, neuroraum Fortbildung, Semmelstraße 36/38, 97070 Würzburg, Tel. +49 931 46079033, Fax +49 931 46079034, info@neuroraum.de, http://pdf.neuroraum. de/kurs/FB190214 A.pdf
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19. 02. 2019. Symposium Forensik 2019, in Gießen, Germany. Thema: Psychotherapie von Persönlichkeitsstörungen im Massregelvollzug (MRV). Auskünfte: Konrad Linnenschmidt, Vitos Akademie, Licherstraße 104, 35394 Gießen, Tel. +49 641 943750, Fax +49 641 9437510, in fo@vitos-akademie.de, https://www.vitos-akademie.de/ akademie/akademie-homepage.html 11. 03. – 17. 03. 2019. 15th European Spring Conference on Social Psychology, in St. Moritz, Switzerland. Auskünfte: Anja Göritz, University of Freiburg – Occupational and Consumer Psychology, Engelbergstraße 41, 79085 Frei© 2019 Hogrefe Verlag
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burg, Tel. +49 761 2035686, goeritz@psychology.uni-frei burg.de 12. 03. – 14. 03. 2019. ZPID Open Science Conference 2019, in Trier, Germany. Thema: Methodological and conceptual issues of the implementation of open science standards as a response to the replication crisis are discussed. Auskünfte: Andrea Muthers, Leibniz Institute for Psychology Information (ZPID), Universitätsring 15, 54296 Trier, events@leibniz-psychology.org, https://con ferences.leibniz-psychology.org/index.php/openscience/ os2019 14. 03. – 16. 03. 2019. Jahrestagung der Gesellschaft für angewandte Wirtschaftspsychologie (GWPs), in Berlin, Germany. Thema: Wirtschaftspsychologie in Anwendungsfeldern mit der Mitgliederversammlung der GWPs. Auskünfte: Christian Dries, Gesellschaft für angewandte Wirtschaftspsychologie e.V., Domstraße 55 – 73, 50668 Köln, Tel. +49 221 3409090, Fax +49 221 34090919, s.beyhoff@ki-management.com, https://www.gwps-ev.de 15. 03. – 17. 03. 2019. 134. Verhaltenstherapiewoche, in Meiringen, Switzerland. Thema: Neue Entwicklungen in der Psychotherapie. Auskünfte: Ina Lizon, IFT-Gesundheitsförderung, Leopoldstraße 175, 80804 München, Tel. +49 89 36080494, lizon@ift-gesundheit.de, https://vtwo che.de 20. 03. – 22. 03. 2019. Workshoptagung „more than theory“. Forensik. Konkret. Integrativ., in Hamburg, Germany. Thema: HCR-20 V3, VRS, FOTRES. Auskünfte: Annika Gnoth, Gemeinschaftspraxis für Psychotherapie und Begutachtungen, Lohnerhofstrasse 2, 78467 Konstanz, Tel. +49 7531 3813365, info@praxis-psychotherapie-gutachten. de, https://www.praxis-psychotherapie-gutachten.de/work shops 29. 03. – 31. 03. 2019. 135. Verhaltenstherapiewoche, in Hürth bei Köln, Germany. Thema: Neue Erkenntnisse der Suchttherapie. Auskünfte: Ina Lizon, IFT-Gesundheitsförderung, Leopoldstraße 175, 80804 München, Tel. +49 89 36080494, lizon@ift-gesundheit.de, https://vtwoche. de 10. 04. – 13. 04. 2019. XXXVI. DGKJP Kongress, in Mannheim, Germany. Thema: VERNETZT! – Neuronale Netze, Forschungsnetze, Versorgungsnetze, soziale Netze, internationale Vernetzung. Auskünfte: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V., Reinhardtstr. 27B, 10117 Berlin, ge schaeftsstelle@dgkjp.de, http://www.dgkjp-kongress.de/ 15. 04. – 17. 04. 2019. 28. Reha-Kolloquium-Deutscher Kongress für Rehabilitationsforschung; 15th Congress of EFRR – Congress of the European REsearch Forum in Rehabilitation, in Maritim Hotel Berlin, Germany. Thema: Rehabilitation – Shaping healthcare for the future. Aus© 2019 Hogrefe Verlag
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künfte: Kerstin Seidel, Deutsche Rentenversicherung Bund, Bereich Reha-Wissenschaften, Ruhrstraße 2, 10704 Berlin, Tel. +49 30 86539336, Fax +49 30 86528879, reha-kol loquium@web.de, https://www.reha-kolloquium.de 24. 04. – 26. 04. 2019. 5th International Conference Aging & Cognition 2019, in Zürich, Switzerland. Thema: Cognitive Aging. Auskünfte: Claudia Hagmayer, University of Zurich / University Research Priority Program Dynamics of Healthy Aging, Andreasstrasse 15, Box 2, 8050 Zürich, Switzerland, ac2019@dynage.uzh.ch, http://eucas.org/ ac2019/ 03. 05. – 04. 05. 2019. 3. Kongress der Bundesvereinigung Verhaltenstherapie im Kindes- und Jugendalter (BVKJ) e.V., in Berlin, Germany. Thema: Kinder- und Jugendpsychotherapie – digital – Potentiale & Risiken. Auskünfte: BVKJ e.V., Ostbahnstraße 12, 76829 Landau, info@bvkj. org 03. 05. – 07. 05. 2019. 136. Verhaltenstherapiewoche, in Dresden, Germany. Thema: Neue Erkenntnisse der Stressforschung. Auskünfte: Ina Lizon, IFT-Gesundheitsförderung, Leopoldstraße 175, 80804 München, Tel. +49 89 36080494, lizon@ift-gesundheit.de, https://vtwoche. de 18. 05. – 19. 05. 2019. 25. INPP Konferenz, in Zürich, Switzerland. Thema: Neuromotorische Unreife bei kindlichen Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen. Auskünfte: Anja van Velzen, INPP Schweiz, Funkenbergweg 3, 88459 Tannheim, Switzerland, Tel. +41 049 8395934229, a.van velzen@t-online.de, http://inpp.ch/weiterbildung.html# kongresse 30. 05. – 02. 06. 2019. 53. Kongress der Initiative Psychologie im Umweltschutz, in Burg Rieneck, Germany. Thema: Grenzen der Umweltpsychologie. Auskünfte: Initiative Psychologie im Umweltschutz e.V., Postfach 4120, 39016 Magdeburg, Tel. +49 160 2487903, kongress@ipuev.de, http://ipu-ev.de/ipu-kongresse 14. 06. – 16. 06. 2019. 49. Kinder- und Jugendärztetag, in Berlin, Germany. Thema: Jahrestagung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Auskünfte: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V., Mielenforster Str. 2, 51069 Köln, Tel. 0221 68909 – 26, Fax 0221 68909 – 78, bvkj.kongress@uminfo.de, https://www.bvkj. de/kongresse/kongresse/article/46-kinder-und-jugend aerztetag/ 21. 06. – 24. 06. 2019. 137. Verhaltenstherapiewoche, in Lübeck, Germany. Thema: Psychotherapie am Lebensende und in lebensbedrohlichen gesundheitlichen Situationen. Auskünfte: Ina Lizon, IFT-Gesundheitsförderung, Leopoldstraße 175, 80804 München, Tel. +49 89 36080494, lizon@ift-gesundheit.de, https://vtwoche.de Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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02. 07. – 05. 07. 2019. 16th European Congress of Psychology, in Moskau, Russia. Auskünfte über: Tel. +7 925 5206650, info@ecp2019.ru, https://ecp2019.ru/ 05. 07. – 07. 07. 2019. 11. Internationaler Kongress über Theorie und Therapie von Persönlichkeitsstörungen, in München, Germany. Thema: Radikalität und Polarisierung: Herausforderung für Therapie und Gesellschaft. Auskünfte: Schattauer Verlag / Klett-Cotta, Rotebühlstraße 71, 70178 Stuttgart, ikttp@schattauer.de, 17. 07. – 20. 07. 2019. 9th World Congress of Behavioural and Cognitive Therapies, in Berlin, Germany. Thema: Cognitive and Behavioural Therapies at the Crossroads. Auskünfte: Vanessa Bernhardt, MCI Germany-Berlin, Markgrafenstraße 56, 10117 Berlin, Tel. +49 30 204590, Fax +49 30 2045950, wcbt@mci-group.com, http:// wcbct2019.org/ 09. 09. – 12. 09. 2019. Tagung der Fachgruppe Pädagogische Psychologie und der Fachgruppe Entwicklungspsychologie, in Leipzig, Germany. Auskünfte: Wolfgang Claßen, Claßen und Partner Vereinsmanagement GbR, Postfach 42 01 43, 48068 Münster, Tel. +49 2533 2811520, Fax +49 2533 281144, cpv@dgps.de, https://www.dgps.de/in dex.php?id=2000738 16. 09. – 18. 09. 2019. 15. Arbeitstagung der Fachgruppe Differentielle Psychologie, Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik, in Dresden, Germany. Auskünfte: Wolfgang Claßen, Claßen und Partner Vereinsmanagement GbR, Postfach 42 01 43, 48068 Münster, Tel. +49 2533 2811520, Fax +49 2533 281144, cpv@dgps. de, https://www.dgps.de/fachgruppen/diff_psy/ 17. 09. – 19. 09. 2019. Zukunft Personal Europe, in Köln, Germany. Thema: tbc. Auskünfte: spring Messe Management GmbH, Güterhallenstraße 18a, 68159 Mannheim, Tel. +49 621 700190, Fax +49 621 7001919, info@messe. org, https://www.zukunft-personal.com/ 19. 09. – 21. 09. 2019. DGSF-Jahrestagung 2019, in Hamburg, Germany. Auskünfte: Hamburgisches Institut für systemische Weiterbildung, Bargteheider Str. 124, 22143 Hamburg, Tel. +49 40 6779991, Fax +49 40 67582789, info@hisw.de, https://www.dgsf.org/aktuell/termine/ter mine/dgsf-jahrestagung-2019 20. 09. – 21. 09. 2019. 1. GNP Workshoptagung 2019, in Fulda, Germany. Auskünfte: Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) e.V., Nikolausstraße 10, 36037 Fulda, Tel. +49 661 9019665, Fax +49 661 9019692, fulda@gnp.de, https://www.gnp.de/aktuelles/workshoptagung-2019 20. 09. – 22. 09. 2019. 138. Verhaltenstherapiewoche, in Freiburg, Germany. Thema: Muße in Krankheitszeiten – Freiraum und Neuorientierung. Auskünfte: Ina Lizon, IFTGesundheitsförderung, Leopoldstraße 175, 80804 MünPsychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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chen, Tel. +49 89 36080494, lizon@ift-gesundheit.de, https://vtwoche.de 25. 09. – 27. 09. 2019. 11. Fachgruppentagung Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie, in Braunschweig, Germany. Auskünfte: Wolfgang Claßen, Claßen und Partner Vereinsmanagement GbR, Postfach 420143, 48068 Münster, Tel. +49 2533 2811520, Fax +49 2533 281144, cpv@dgps.de, https://www.dgps.de/index.php?id=2001046 15. 11. – 17. 11. 2019. 139. Verhaltenstherapiewoche, in München, Germany. Thema: ACT – Stellenwert in der Psychotherapie. Auskünfte: Ina Lizon, IFT-Gesundheitsförderung, Leopoldstraße 175, 80804 München, Tel. +49 89 36080494, lizon@ift-gesundheit.de, https://vtwoche.de
Die G.-A.-Lienert-Stiftung zur Nachwuchsförderung in Biopsychologischer Methodik schreibt für das Jahr 2019 mehrere Stipendien aus Es soll sich um junge Wissenschaftler_innen handeln (Doktorand_innen, Habilitand_innen), die einen Forschungsaufenthalt in einem ausländischen oder inländischen Institut zum Erwerb neuer biopsychologischer ggfs. auch einschlägiger statistischer Methoden planen, um diese später in ihrer Heimatinstitution zu implementieren. Die bisherigen Stipendien waren je nach Vorhaben mit bis zu 3.200 € ausgewiesen (je nach Aufenthaltsort und -Dauer auch geringer) Der Bewerbung beizufügen sind (bitte möglichst per Email; bei schriftlicher Bewerbung alle Unterlagen 3fach einreichen) · Lebenslauf ggfs. mit Publikationsverzeichnis · Zeugnis (Abschlusszeugnis Master, Dipl.-Psychologie oder vergleichbar, mit Notenangaben, bei Postdocs: zusätzlich Promotionsurkunde) · Darstellung des Forschungsprojektes mit Projekttitel (ca. 3 – 5 Seiten) · Institut, Ort, Land des Aufenthaltes · Name und Position des Betreuers oder der Betreuerin im Ausland · Angabe von Reisetermin und Aufenthaltsdauer (ganz wichtig) · Befürwortendes Begleitschreiben des betreuenden Dozenten bzw. der Dozentin der Heimatuniversität (Deutschland / Österreich / Schweiz) · Einverständniserklärung laut Europäischer DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) mit folgendem Text: © 2019 Hogrefe Verlag
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Ich bin damit einverstanden, dass meine mit dem Antrag auf ein Stipendium mitgeteilten personenbezogenen Daten von der GA-Lienert-Stiftung zu Zwecken im Rahmen der Stiftungsaufgaben gespeichert und verarbeitet werden Datum Name Eine Kostenaufstellung ist nicht erforderlich. ► Bei Einreichen per e-mail unbedingt beachten: Jeder Dokumentenname im Anhang sollte zwecks Zuordnung mit Ihrem Nachnamen beginnen und in einem üblichen Dateiformat (word oder pdf) abgespeichert sein. Wenn möglich, fassen Sie bitte alle Bewerbungsunterlagen in einer Datei zusammen. Die Bewerbung ist bis zum 31. März 2019 einzureichen bei: Prof. Dr. Dr. P. Netter, Fachbereich Psychologie, Justus-Liebig-Universität Giessen, Otto-Behaghel-Str. 10F, 35394 Giessen, petra.netter@psychol.uni-giessen.de, Tel: 0641 – 99 26 065. Eine Benachrichtigung über die Entscheidung erfolgt im Mai 2019, so dass das Stipendium im Sommer 2019 oder später angetreten werden könnte.
Neue PsychOpen-Zeitschrift: Clinical Psychology in Europe (CPE) PsychOpen GOLD freut sich, den Start einer neuen Zeitschrift bekannt zu geben: Clinical Psychology in Europe (CPE). CPE ist die offizielle wissenschaftliche Zeitschrift der European Association of Clinical Psychology and Psychological Treatment (EACLIPТ) mit einem Editorial Board aus international anerkannten Experten der Klinischen Psychologie. Winfried Rief, Herausgeber (Editor-in-Chief) der CPE, stellt fest: „CPE ist das erste und einzige europäische Journal, das die ganze Breite der Klinischen Psychologie abdeckt. Durch die Verbindung mit der EACLIPT wird es eine einzigartige Plattform für die Publikation aktueller Forschung in Klinischer Psychologie und psychologischer Behandlung.“ Alle in CPE veröffentlichten Beiträge werden kostenlos zugänglich sein (Open Access), wodurch die bestmögliche Sichtbarkeit sowohl für Wissenschaftler als auch für Praktiker erreicht wird. Die Zeitschrift publiziert Forschung, die unterschiedliche Ansätze, Themen und theoretische Konzepte umfassen und zu Fortschritten in der Klinischen Psychologie beiträgt. Reichen Sie Ihre Forschung bei Clinical Psychology in Europe ein! Durch eine Veröffentlichung in CPE machen © 2019 Hogrefe Verlag
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Sie Ihre Forschung führenden Experten der Klinischen Psychologie bekannt. Zum Einreichen Ihres Manuskripts besuchen Sie bitte die Clinical Psychology in Europe (CPE) Website: cpe.psychopen.eu. CPE wird bereitgestellt von PsychOpen GOLD, The European Open-Access Publishing Platform for Psychology. PsychOpen GOLD ist ein Angebot des Leibniz-Zentrums für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) in Trier.
Neue Konferenzreihe zu Replizierbarkeit – Auftakt mit Icek Ajzen Das ZPID – Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation hat eine Konferenzreihe gestartet, die darauf abzielt, Faktoren von (Nicht‐) Reproduzierbarkeit häufig angewandter psychologischer Theorien zu identifizieren. Die Konferenzreihe wird in diesem Jahr fortgesetzt. Im Mittelpunkt der ersten Veranstaltung stand die Theorie des geplanten Verhaltens. Drei Tage waren gefüllt mit Impulsvorträgen, Präsentationen, einem Workshop und einem Hackathon. Professor Icek Ajzen, der die Theorie des geplanten Verhaltens (TPB) entwickelt hat, war einer der Impulsredner in Trier und gab zusammen mit Peter Schmidt, Professor an der Universität Gießen, einen Workshop. Teil der Konferenz war ein Hackathon, der darauf abzielte, Kernstücke eines Studienprotokolls zu entwickeln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tauschten sich mit anderen Forscherinnen und Forschern aus und untersuchten Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Weitere Informationen finden Sie unter http://dx.doi.org/10.23668/ psycharchives.919.
Neuer wissenschaftlicher Beirat des ZPID konstituiert Der wissenschaftliche Beirat des ZPID – Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation hat sich in seiner jüngsten Sitzung neu aufgestellt. Vorsitzende ist nun Prof. Dr. Katharina Scheiter. Sie ist Leiterin der Arbeitsgruppe Multiple Repräsentationen am Leibniz-Institut für Wissensmedien (IWM) in Tübingen. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wählte das Gremium Andreas Glöckner, Professor für Sozialpsychologie an der Universität Köln. Scheiter löst Prof. Dr. Werner Greve (Stiftung Universität Hildesheim) als Vorsitzenden des Beirats ab. Er hatte Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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die Funktion für mehr als fünf Jahre inne. „Ich danke Herrn Greve für sein herausragendes Engagement zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des ZPID in Richtung eines Public Open Science Instituts. Gleichzeitig freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit Frau Scheiter“, sagte Prof. Dr. Michael Bosnjak, Direktor des ZPID. Der wissenschaftliche Beirat des ZPID besteht aus zehn Mitgliedern. Neben Scheiter, Glöckner und Greve gehören dazu: Prof. Dr. Michael Krämer (Präsident des BDP), Prof. Dr. Antje Michel (Fachhochschule Potsdam), Prof. Dr. Jochen Musch (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Prof. Dr. Vivien Petras (Humboldt-Universität zu Berlin), Dr. Ute-Regina Roeder (Westfälische Wilhelms-Universität Münster), PD Dr. Felix Schönbrodt (Ludwig-MaximiliansUniversität München) und Prof. Dr. Hannelore Weber (Rektorin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald).
DFG bewilligt DataWiz-Folgeantrag des ZPID Die Weiterentwicklung des Datenmanagement-Systems DataWiz ist gesichert. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat einen entsprechenden Folgeantrag des ZPID genehmigt.
Nachrichten
„DataWiz mithilfe der DFG-Förderung weiterentwickeln zu können, ist ein großer Erfolg, der unsere strategische Ausrichtung hin zu einem Universalanbieter für forschungsbasierte Infrastrukturangebote für die Psychologie und angrenzende Disziplinen entscheidend unterstützt“, sagte Prof. Dr. Michael Bosnjak, Leiter des Leibniz-Zentrums für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID). „Unser Ziel ist es nun, einerseits die Usability und andererseits die Interoperabilität von DataWiz zu verbessern, damit das Werkzeug einen festen Platz unter den Arbeitsmitteln der psychologischen Fachgemeinschaft findet“, erläutert Projektleiter PD Dr. Erich Weichselgartner, Leiter des Bereichs Archivierungs- und Veröffentlichungsdienste. Die Arbeit an DataWiz war 2015 am ZPID gestartet worden. Das kostenfreie Open-Science-Tool unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dabei, Forschungsdaten fachgerecht aufzubereiten – vom Beginn bis zum Ende des Forschungsprozesses. Daten können im Team geteilt sowie an ein Repositorium wie PsychArchives übergeben werden. Weitere Informationen: Bianca Weber, M.A., Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations, ZPID – Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation, ZPID – Leibniz Institute for Psychology Information, Universitätsring 15, 54296 Trier, Tel. +49 651 201 2028, www.leibniz-psychology.org https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000434
TBS-TK-Rezension Rasch-basiertes Depressionsscreening (DESC; 1. Auflage) Gunter Groen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fakultät Wirtschaft und Soziales Sebastian Sauer, FOM Hochschule für Oekonomie & Management, Institut für Wirtschaftspsychologie Allgemeine Informationen Das Rasch-basierte Depressionsscreening (DESC) ist ein kurzer Selbstbeurteilungsfragebogen zum Screening einer depressiven Episode sowie zur Erfassung der Schwere einer Depression. Es besteht aus zwei Varianten (DESC-I und DESC-II) mit jeweils zehn (positiv formulierten) Items zu möglichen Depressionssymptomen. Die Auswertung erfolgt durch Aufsummieren der Antworten auf einer fünfstufigen Likert-Skala von „nie“ (0) bis „immer“ (4). Der Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
Test ist in ca. fünf Minuten durchzuführen. Als Zielgruppe werden Gesunde und Patientinen und Patienten von 14 bis 94 Jahren angegeben. Einige Normwerte und Cutoff-Werte liegen vor. Die Parallelversionen sollen sich für den Einsatz in Verlaufserhebungen eignen. Der Test ist als Papierversion verfügbar. Zentrale Informationen zum Test finden sich im Manual.
© 2019 Hogrefe Verlag
Nachrichten
Theoretische Grundlagen als Ausgangspunkt der Testkonstruktion Der Test fußt nicht auf einer expliziten Theorie; vielmehr wurden für seine Konstruktion 241 Items bzw. Depressionssymptome aus 20 bestehenden Fragebogen zugrunde gelegt und per Ausschluss redundanter Items und einer Hierarchisierung durch Expertinnen und Experten reduziert. Anschließend wurde der Item-Pool durch eine empirische Kalibrierung und Rasch-Analyse weiter konzentriert. Im Manual wird angeführt, dass häufige psychometrische Abstriche überwunden werden sollen, dazu zählen die fragliche Eindimensionalität der Skalen, redundante Items mit Überschneidung zu Symptomen der körperlichen Komorbidität sowie eine Stichprobenabhängigkeit der psychometrischen Kennwerte. Es wurden außerdem zwei Parallelversionen konzipiert, um Messwiederholungseffekten in Verlaufsbeobachtungen vorzubeugen. Inwieweit der Einsatz dieser Parallelversionen tatsächlich Messwiederholungseffekte vermeiden kann, bedarf mehr Absicherung. Objektivität Durchführung, Auswertung und Interpretation des DESC werden im Handbuch beschrieben. Die Instruktionen auf dem Testbogen unterstützen die Objektivität. Die Interpretation wird durch Cut-off-Werte und Normwerte erleichtert. Formulierungsvorschläge zur Interpretation fehlen. Auch fehlen Hinweise zum Umgang mit fehlenden Werten; so bleibt die Frage offen, ob und wie der Summenscore einer Probandin bzw. eines Probanden mit fehlenden Werten interpretiert werden kann. Der in der Praxis häufige Ausweg, den Mittelwert der beantworteten Items hochzurechnen, sollte vorab, bei der Entwicklung des Instruments, abgesichert werden. Da Menschen mit Depression mitunter an Konzentrationsproblemen leiden, sind fehlende Werte erwartbar. Für die Praxis wäre der Hinweis zum Umgang mit fehlenden Werten daher wichtig. Ferner liegen keine Hinweise vor, wie die Testleiterin bzw. der Testleiter mit Fragen der Testperson oder Leseschwierigkeiten umgehen soll. Beispiel- oder Übungsitems für die zu testenden Personen fehlen. Normierung Normwerte für die Normalbevölkerung liegen für beide Varianten des DESC vor (N = 2.509). Berichtet werden Prozentrang, Z- und T-Werte sowie ein geschätzter Wert des latenten Trait-Scores zur Depressivität im Rahmen der Rasch-Analyse. Die Veröffentlichung der Normierung erfolgte 2010, der Zeitpunkt der Erhebung ist nicht angegeben. Die gröbere Verteilung der Normstichprobe nach Geschlecht, Wohnsitz (ländlich vs. städtisch), Bildung und Haushaltseinkommen wird berichtet. Belege für die vom Manual angegebene Repräsentativität fehlen im Manual, © 2019 Hogrefe Verlag
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ebenso Hinweise zur Stichprobenziehung, sind aber in Forkmann et al. (2010) nachzulesen. Gleiches gilt für alters- und geschlechtsspezifische Normen (deren Fehlen im Manual nicht begründet wird). Normen für klinische Stichproben fehlen. Der Cut-off-Wert wurde mittels Receiver-Operating-Characteristics-Analysen sowie anhand des Vergleichs mit einem halbstrukturierten klinischen Interview (IDCL) in einer klinischen Stichprobe ermittelt. Zuverlässigkeit Es werden Reliabilitätskennwerte nach dem Rasch-Modell bestimmt (Personen- und Item-Reliabilität) sowie die Paralleltest-Reliabilität und Cronbachs Alpha. Diese Werte liegen zumeist im guten bis sehr guten Bereich. So sind die Werte beider DESC-Varianten > .90 für Cronbachs Alpha, die Paralleltest-Reliabilität und die Item-Reliabilität; die Personen-Reliabilität liegt zwischen .69 und .90. Die relativ geringe Variabilität von Depressivität in der Stichprobe (aus der Allgemeinbevölkerung) könnte zu einer Verringerung der Reliabilität geführt haben. RetestReliabilitäten werden nicht berichtet, was überrascht, da die einfach durchzuführende Testwiederholung im Manual als Alleinstellungsmerkmal angeführt wird. Die Reliabilitäts-Kennwerte wurden anhand mehrerer Stichproben und einer insgesamt großen Stichprobe berechnet (N = 2.943) und sind daher als stabil anzusehen. Es fehlt ein Hinweis auf die Standardschätzfehler.
Gültigkeit Die Faktorenstruktur ist anhand konfirmatorischer Faktorenanalysen überprüft. Dabei werden relevante Statistiken mit guten Werten berichtet. Die Stichprobe für die Faktorenstruktur setzte sich ausschließlich aus Patientinnen und Patienten zusammen (psychisch und somatisch); die Faktorenstruktur für Gesunde sollte noch besser abgesichert werden. Unbefriedigend ist, dass das Manual nicht expliziert, auf welche Stichproben sich die Kennwerte der Rasch-Analyse und der Faktorenanalyse beziehen. Die berichteten Gütekennwerte nach dem RaschModell sind gut. Zusätzliche Gütekennwerte wären wünschenswert, fehlen aber. Das Manual berichtet einige Daten zu konvergenter, diskriminanter und kriteriumsbezogener Validität. Diese Daten unterstützen die Validität. Weitere Gütekriterien Das Manual versäumt es zu bestätigen, dass alle Daten und relevanten Analysen berichtet werden, so dass keine selektive Berichterstattung vorliegt. Daten und Auswertungssyntax wurden nicht publiziert, was die Einschätzung der Güte erschwert; Schwächen in der Auswertung könnten Reliabilität und Validität in Frage stellen. Wie Psychologische Rundschau (2019), 70 (1), 29–99
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alle Selbstbeurteilungsverfahren ist der DESC störanfällig gegenüber Fälschung. Sowohl willentliche als auch unwillentliche Verzerrungen nach „oben“ als auch nach „unten“ sollten vom Diagnostizierenden in Betracht gezogen werden. Auf diese Problematik wird im Manual nicht hingewiesen. Im klinischen Kontext sollten Diskrepanzen zum Beispiel zum klinischen Eindruck allerdings in der Regel auffallen und können thematisiert werden.
Nachrichten
DESC (1. Auflage)
Die TBS-TK-Anforderungen sind erfüllt voll
Allgemeine Informationen, Beschreibung und diagnostische Zielsetzung
weitgehend
x x
Validität
Abschlussbewertungen/Empfehlungen Beim DESC handelt es sich um einen methodisch recht anspruchsvoll und differenziert entwickelten Fragebogen zur Erfassung des Schweregrades depressiver Symptomatik und zum Screening depressiver Störungen. Anwendung, Auswertung und Interpretation sind klar beschrieben. Das Instrument ist in dieser Hinsicht gut für die diagnostische Praxis geeignet. Die gut begründete Konzentrierung der erfassten Symptome ermöglicht eine einfache, schnelle und ökonomische Durchführung. Die Nutzung der Parallelversionen bietet sich für Verlaufsbeobachtungen an. Der Bericht zur Testentwicklung und Güteprüfung ist insgesamt von guter methodischer Qualität, allerdings sind weitere Informationen und empirische Belege wünschenswert. So wird unter anderem nicht berichtet, ob und wie Beobachtungen aus der Stichprobe entfernt wurden. Ebenso fehlen Informationen darüber, welche Variante des Rasch-Modells verwendet wurde. Die Auswahl der Gütestatistiken ist diskutabel bzw. könnte noch erweitert werden. Allerdings unterstützen die bisherigen Daten die Qualität des Instruments; dabei ist die Evidenzlage (noch) begrenzt. Wünschenswert wären unter anderem breitere Untersuchungen zur Validität. Außerdem sollte die Parallelität der beiden DESC-Varianten besser abgesichert werden, stellen die Parallelversionen doch eine Besonderheit dieses Instruments dar. Praktikerinnen und Praktiker würden von ausdifferenzierteren Normwerten profitieren, da von gewissen Alters- und Geschlechtsunterschieden in Auftreten und Berichterstattung von depressiven Symptomen ausgegangen werden kann. Ebenso wären klinische Normwerte zur Interpretation hilfreich. Unter dem Strich stellt der DESC ein handwerklich gut ausgearbeitetes Instrument dar, das den Anforderungen der Praxis weitgehend gut gerecht wird
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nicht
x
Objektivität Zuverlässigkeit
teilweise
x
Diese Testrezension wurde im Auftrag des Testkuratoriums der Föderation deutscher Psychologenvereinigungen (DGPs und BDP) gemäß den TBS-TK-Richtlinien (Testkuratorium, 2009, 2010) erstellt. Literatur Testkuratorium (2009). TBS-TK. Testbeurteilungssystem des Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. Revidierte Fassung vom 09. September 2009. Report Psychologie, 34, 470 – 478. Testkuratorium (2010). TBS-TK. Testbeurteilungssystem des Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. Revidierte Fassung vom 09. September 2009. Psychologische Rundschau, 61, 52 – 56. Forkmann, T., Boecker, M., Wirtz, M., Glaesmer, H., Brahler, E., Norra, C. et al. (2010). Validation of the Rasch-based Depression Screening in a large scale German general population sample. Health and Quality of Life Outcomes, 8, 105.
Testinformationen Forkmann, T., Böcker, M., Wirtz, M., Norra, C. & Gauggel, S. (2011). Rasch-basiertes Depressionsscreening Form I und II (DESC I & II). Verfügbar unter www.psychometrikon.de. Bezugsquelle: www.psychometrikon.de Das Verfahren ist kostenlos; für den Download ist eine Registrierung erforderlich.
Bitte zitieren Sie diesen Artikel wie folgt: Groen, G. & Sauer, S. (2019). TBS-TK Rezension: „Rasch-basiertes Depressionsscreening (DESC; 1. Auflage).“ Psychologische Rundschau, 70, 96 – 98. https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000431
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Gutachterliste Psychologische Rundschau 2018 An der Gestaltung des Jahrgangs 2018 der Psychologischen Rundschau haben die folgenden Personen durch Gutachten, Stellungnahmen und Revisionsvorschläge entsprechend beigetragen: Harald Baumeister, Ulm Gerhard Blickle, Bonn Axel Buchner, Düsseldorf Emese Domahidi, Ilmenau Werner Greve, Hildesheim Alfons Hamm, Greifswald Dirk Kerzel, Genf Ottmar Lipp, Perth, Australia
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Tanja Michael, Saarbrücken Rainer Reisenzein, Greifswald Karl-Heinz Renner, München Matthias Spörrle, Salzburg Erich H. Witte, Hamburg
https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000430
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Hinweise für Autorinnen und Autoren Die Psychologische Rundschau ist ein Forum, das neue theoretische und methodische Entwicklungen aus allen Teilgebieten der Psychologie einer breiten Leserschaft zugänglich macht. Besondere Beachtung finden Arbeiten, die generelle theoretische und methodische Standpunkte reflektieren und dabei auch provokative Positionen vertreten. Die Psychologische Rundschau bietet dabei auch die Möglichkeit zur kritischen Diskussion neuer Ideen in Kommentaren und Repliken. Zusätzlich ist die Integration von Grundlagenforschung und Anwendung ein zentrales Ziel der Zeitschrift. Schließlich bietet die Zeitschrift in einem eigenen Berichtsteil Raum für die Auseinandersetzung mit aktuellen berufs- und wissenschaftspolitischen Fragen. Neben den wissenschaftlichen Informationen liefert die Psychologische Rundschau als Nachrichtenorgan der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen auch die wichtigsten aktuellen Nachrichten und Termine. Veröffentlicht werden in der Psychologischen Rundschau die Rubriken: Originalbeiträge, Berichte, Kommentare, Historische Seite, Psychologie für die Gesellschaft und Nachrichten. Einsendung von Manuskripten. Alle Manuskripte sind in elektronischer Form an den geschäftsführenden Herausgeber zu senden: Prof. Dr. Karl Christoph Klauer, E-Mail: christoph.klauer @psychologie.uni-freiburg.de. Detaillierte Hinweise für Autorinnen und Autoren finden Sie unter https://www.hogrefe.com/j/pru Urheber- und Nutzungsrechte. Manuskripte, die zur Veröffentlichung in der Psychologischen Rundschau eingereicht werden, dürfen nicht gleichzeitig an anderer Stelle eingereicht oder veröffentlicht sein bzw. werden. Die Autoren bestätigen und garantieren, dass sie uneingeschränkt über sämtliche Urheberrechte an ihrem Beitrag einschließlich eventueller Bildvorlagen, Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen verfügen und dass der Beitrag keine Rechte Dritter verletzt. Die Autoren räumen dem Verlag räumlich und mengenmäßig unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht der Vervielfältigung und Verbreitung bzw. der unkörperlichen Wiedergabe des Bei-
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trages ein. Dies gilt auch für die Verwertung des Beitrages außerhalb der Psychologischen Rundschau und unabhängig von deren Veröffentlichung. Die Autoren räumen dem Verlag ferner die folgenden ausschließlichen Nutzungsrechte am Beitrag ein: a) Das Recht zum ganzen oder teilweisen Vorabdruck oder Nachdruck – auch in Form eines Sonderdrucks, zur Übersetzung in andere Sprachen, zu sonstiger Bearbeitung und zur Erstellung von Zusammenfassungen (Abstracts); b) das Recht zur Veröffentlichung einer Mikrokopie-, Mikroficheund Mikroformausgabe, zur Nutzung im Weg von Bildschirmtext, Videotext und ähnlichen Verfahren, zur Aufzeichnung auf Bildund/oder Tonträger und zu deren öffentlicher Wiedergabe – auch multimedial – sowie zur öffentlichen Wiedergabe durch Radiound Fernsehsendungen; c) das Recht zur maschinenlesbaren Erfassung und elektronischen Speicherung auf einem Datenträger (z. B. Diskette, CDRom, Magnetband) und in einer eigenen oder fremden OnlineDatenbank, zum Download in einem eigenen oder fremden Rechner, zur Wiedergabe am Bildschirm – sei es unmittelbar oder im Wege der Datenfernübertragung – sowie zur Bereithaltung in einer eigenen oder fremden Online-Datenbank zur Nutzung durch Dritte; d) das Recht zu sonstiger Vervielfältigung, insbesondere durch fotomechanische und ähnliche Verfahren (z. B. Fotokopie, Fernkopie) und zur Nutzung im Rahmen eines sogenannten Kopienversands auf Bestellung; e) das Recht zur Vergabe der vorgenannten Nutzungsrechte an Dritte in In- und Ausland sowie die von der Verwertungsgesellschaft WORT wahrgenommenen Rechte einschließlich der entsprechenden Vergütungsansprüche. Nutzungsrichtlinien für Hogrefe-Zeitschriftenartikel. Hinweise für Autorinnen und Autoren zur Online-Archivierung einer elektronischen Version Ihres Manuskriptes finden Sie auf unserer Homepage unter www.hgf.io/nutzungsrichtlinien. September 2016
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Unsere Buchtipps Expositionsbasierte Therapie der Panikstörung mit Agoraphobie
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(Reihe: „Therapeutische Praxis“). 2., aktualisierte Auflage 2018, 163 Seiten, Großformat, inkl. CD-ROM, € 39,95 / CHF 48.50 ISBN 978-3-8017-2867-0 Auch als eBook erhältlich
(Reihe: „Therapeutische Praxis“) 2018, 181 Seiten, Großformat, inkl. CD-ROM, € 49,95/CHF 65.00 ISBN 978-3-8017-2754-3 Auch als eBook erhältlich
Das Manual stellt ein Programm zur optimierten, expositionsbasierten Behandlung bei Panikstörung und Agoraphobie vor. Das therapeutische Vorgehen in den 12 Sitzungen wird detailliert erläutert. Zahlreiche Arbeitsmaterialien erleichtern die Umsetzung in der Praxis.
Das Manual stellt einen kognitiv-behavioralen Therapieleitfaden zur Verbesserung der Handlungs- und Impulskontrolle sowie der Emotionsregulation für Patienten mit Adipositas und pathologischem Essverhalten vor. Die beiliegende CD-ROM enthält zahlreiche Arbeitsmaterialien.
Silja Vocks/Anika Bauer/ Tanja Legenbauer Körperbildtherapie bei Anorexia und Bulimia nervosa
Silja Vocks Anika Bauer Tanja Legenbauer
Ein kognitiv-verhaltenstherapeutisches Behandlungsprogramm
Körperbildtherapie bei Anorexia und Bulimia nervosa
Ein kognitiv-verhaltenstherapeutisches Behandlungsprogramm
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen nach Hirnschädigung
Angelika Thöne-Otto / Anne Schellhorn / Conny Wenz
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen nach Hirnschädigung
Angelika Thöne-Otto Anne Schellhorn Conny Wenz
3., vollständig überarbeitete Auflage
Therapeutische Praxis
Fortschritte der Neuropsychologie
(Reihe: „Therapeutische Praxis“). 3., vollständig überarbeitete Auflage 2018, 176 Seiten, Großformat, inkl. CD-ROM, € 49,95/CHF 65.00 ISBN 978-3-8017-2862-5 Auch als eBook erhältlich
(Reihe: „Fortschritte der Neuropsychologie“, Band 18) 2018, VI/115 Seiten, € 22,95 / CHF 29.90 (Im Reihenabonnement € 15,95 / 21.50) ISBN 978-3-8017-2335-4 Auch als eBook erhältlich
Die Neubearbeitung des Manuals beschreibt kognitiv-verhaltenstherapeutische Interventionen zur Behandlung eines gestörten Körperbildes bei Patientinnen mit Anorexia und Bulimia nervosa. Aktuelle Forschungserkenntnisse wurden bei der Neubearbeitung berücksichtigt. Die zahlreichen Arbeitsmaterialien liegen auf einer CD-ROM vor.
Hirnorganische Verhaltensstörungen wie erhöhte Aggressivität, unangemessenes Sozialverhalten oder Apathie behindern die neurologische Rehabilitation sowie die soziale und berufliche Teilhabe von Menschen mit erworbener Hirnschädigung gravierend. Der Band informiert über die Diagnostik und die verhaltenstherapeutische Behandlung.
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Andere überzeugen Robert B. Cialdini
Die Psychologie des Überzeugens Wie Sie sich selbst und Ihren Mitmenschen auf die Schliche kommen Übersetzt von Matthias Wengenroth. 8., unveränd. Aufl. 2017. 400 S., 42 Abb., Gb € 34,95 / CHF 45.50 ISBN 978-3-456-85720-6 Auch als eBook erhältlich
Das Hörbuch: 2. Aufl. 2014. 12 S., € 29,95 / CHF 39.90 ISBN 978-3-45685396-3
Der Marketingexperte und Sozialpsychologe Robert B. Cialdini beschreibt die sechs grundlegenden Prinzipien der Überzeugung und zeigt, wie man diese nutzt, um sich vor Beeinflussung zu schützen oder um selbst überzeugender auftreten zu können. „Da wird Lernstoff kurzweilig.“ FAZ
Noah J. Goldstein / Steve J. Martin / Robert B. Cialdini
Yes!
Andere überzeugen – 60 wissenschaftlich gesicherte Geheimrezepte Übersetzt von Irmela Erckenbrecht. 2., überarb. und erw. Aufl. 2018. 248 S., Kt € 24,95 / CHF 32.50 ISBN 978-3-456-85853-1 Auch als eBook erhältlich Basierend auf über 70 Jahren Forschung auf dem Gebiet der Sozialpsychologie eröffnet dieses Buch bemerkenswerte Einblicke, die Ihnen helfen werden, am Arbeitsplatz ebenso wie im häuslichen oder familiären Umfeld deutlich überzeugender aufzutreten.
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Steve J. Martin / Noah J. Goldstein / Robert B. Cialdini
Überzeugen mit einfachen Kniffen Übersetzt von Felix Kurz / Max Henninger. 2015. 282 S., Gb € 29,95 / CHF 39.90 ISBN 978-3-456-85524-0 Auch als eBook erhältlich
Die Autoren zeigen – in 50 kurzen Kapiteln, die auf Fallbeispielen beruhen –, welche kleinen Ursachen beim Überzeugen große Wirkung zeigen. Denn genau darauf kommt es an: mit wenig Einsatz möglichst viel an Veränderung zu erzielen.
Tests für die Neuropsychologie Hrsg. von Eid, M. / Niedeggen, M. / Willmes-von Hinckeldey, K. / Ziegler, W. Ziegler, W. / Schölderle, T. / Staiger, A. / Vogel M.
BoDyS
LLT
Location Learning Test – Deutsche Version
Bogenhausener Dysarthrieskalen Best.-Nr. 01 538 01 Test komplett: € 118,00
Manual
Kessel, R. P. C. / Bucks, R. S. / Willison, J. R. / Byrne L. M. T.
LLT
Location Learning Test – Deutsche Version
Roy P. C. Kessels Romola S. Bucks Jonathan R. Willison Lucie M. T. Byrne
Best.-Nr. 01 508 01 Test komplett: € 188,00
Tests für die Neuropsychologie
Die Bogenhausener Dysarthrieskalen (BODYS) sind ein Instrument für die Untersuchung von motorischen Sprechstörungen bei erwachsenen Patienten mit neurologischen Erkrankungen. Es werden in drei parallel aufgebauten Testdurchgängen Sprechproben erhoben. Diese werden in einem zweischrittigen Verfahren auditiv analysiert. Die Testung ermöglicht eine Einschätzung des Gesamtschweregrads und gibt durch die Erstellung eines Störungsprofils einen umfassenden Überblick über Störungsschwerpunkte.
CAV
Computer-based Assessment of Visual Function
Michael Niedeggen Maria Hoffmann
Deutsche Version
Manual
Der LLT ist eine visuell-räumliche Alternative zu den sonst üblichen verbalen Gedächtnistests und kann bei Erwachsenen ab 18 Jahren eingesetzt werden. Da keine verbalen Antworten gefordert werden, ist der LLT auch für Aphasiker geeignet. Aufgabe des Probanden ist es, sich die räumliche Anordnung von Objekten in einem 5 × 5-Gitter zu merken. Die Lernkurve und die Leistung bei der verzögerten Wiedergabe erlauben eine sichere diagnostische Einordung möglicher Probleme beim Lernen und/oder Behalten von räumlichen Informationen.
Niedeggen, M. / Hoffmann, M.
Lubitz, A. F. / Niedeggen, M.
Computer-based Assessment of Visual Function – Deutsche Version
Screeningverfahren für Exekutivfunktionen
CAV
Best.-Nr. 50 790 01 Test komplett: € 498,00
SEF
Best.-Nr. 01 549 01 Test komplett: € 79,00
Tests für die Neuropsychologie
Die computergestützte Testbatterie gibt Aufschluss über den Zustand verschiedener visueller Funktionen und wurde primär für den Einsatz in Neurologischen Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen entwickelt. Das Programm kann sowohl von Psychologen und Ergotherapeuten als auch vom medizinischen Personal genutzt werden. Weitere Anwendungsbereiche sind die Untersuchung der Fahreignung und der Wirkung von Psychopharmaka auf die visuelle Wahrnehmung. Die Bearbeitung der Aufgaben erfolgt komplett sprachfrei und ist auch zur Untersuchung von Personen mit gestörter Sprachproduktion oder geringen Deutschkenntnissen geeignet.
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Schwerpunkt des SEF bildet die stichprobenartige Untersuchung der Inhibition, der Umschaltfähigkeit, der Handlungsflüssigkeit, der höheren motorischen Kontrolle sowie des Arbeitsgedächtnisses, welche in 15 Items überprüft werden. Für jedes Item können bis zu zwei Fehlerpunkte vergeben werden. Die Testergebnisse können mit Cut-off-Werten abgeglichen werden, welche für zwei Altersgruppen (≤ 59 Jahre, ≥ 60 Jahre) vorliegen. Im Falle eines auffälligen Screening-Ergebnisses kann analysiert werden, ob Auffälligkeiten einem bestimmten funktionellen Bereich zuzuordnen sind.
GPOP
Golden Profiler of Personality J.P. Golden / R. Bents / R. Blank / D. Diergarten Deutsche Adaptation des Golden Personality Type Profiler™ von John P. Golden 2., überarbeitete und neu normierte Auflage Nutzen Sie das Potenzial des GPOP: in der Beratung von Einzelpersonen und Arbeitsgruppen, für die Leistungsoptimierung, zur Entwicklung und zum Coaching von Führungskräften, für die Teamanalyse und -entwicklung, zur Laufbahn- und Karriereberatung sowie zur Steigerung von sozialer Kompetenz.
Manual, 2. Auflage Best.-Nr. 03 087 04 € 167,00 / CHF 203.00 Fragenheft, 2. Auflage Best.-Nr. 03 087 05 € 11,90 / CHF 14.50 HTS 5* Testkit inkl. 10 Nutzungen und Manual Best.-Nr. H5 159 01 € 1095,00 / CHF 1315.00 * Für das HTS 5 wird eine Jahreslizenz benötigt. Für weitere Informationen zum HTS 5 wenden Sie sich bitte an Ihre Testzentrale.
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Der GPOP ist ein Fragebogen, dessen 121 Items fünf Dimensionen zuge ordnet sind. Vier dieser Dimensionen messen Wahrnehmungs- und Urteils präferenzen im Sinne der Persönlichkeitstheorie von C. G. Jung: Extra version / Introversion; Sinneswahrnehmung / Intuition; Analytisches Entscheiden / wertorientiertes Entscheiden; Strukturorientierung / Wahrnehmungsorientierung. Die fünfte Dimension (Anspannung / Gelassenheit) beschreibt den aktuellen Stressgrad der Person und dessen Auswirkungen auf das Verhalten. Den einzelnen Dimensionen sind jeweils fünf Facettenskalen zugeordnet, welche die individuellen Ausprägungen differenzierter beschreiben. Auf der Grundlage der Skalenwerte erfolgt eine Zuordnung zu einem von 16 Persönlichkeitsmustern. Die Auswertung des Verfahrens erfolgt automatisiert am Computer. Im Ergebnisbericht werden die Persönlichkeitsprofile, differenziert nach sechs Bereichen, beschrieben. Darauf basierend werden Anregungen für die individuelle Entwicklung gegeben. Die 2. Auflage bietet u. a.: • einen leicht verkürzten Fragebogen • eine aktuelle Normierung • überarbeitete und ergänzte Beschreibungen zur Interpretation • weitere Untersuchungen zu Validität und Reliabilität • eine verbesserte computergestützte Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse
Unsere Buchtipps 100 Warm-ups für Trainings und Seminare
Zunächst wird erklärt, was genau unter Warm-ups und körperaktivierenden Übungen zu verstehen ist und wann diese Übungen eingesetzt werden können. Anschließend werden 103 Warm-ups für verschiedene Einsatzbereiche vorgestellt: Übungen zum Kennenlernen, zum Aufbau von Vertrauen und Zusammenhalt, zur körperlichen Aktivierung, zur Förderung von Konzentration und Wahrnehmung, zur Interaktion und Introspektion, zur Förderung von Spontanität und kreativem Denken, zur Führung und Konfliktbewältigung, zum Teambuilding sowie zum Abschluss einer Gruppenarbeit. Das Buch ist ein hervorragender Begleiter für Trainer, Seminarleiter, Moderatoren, Referenten, Lehrer, Führungskräfte und für alle, die inspirierende und aktivierende Momente in ihrer Arbeit mit Gruppen schaffen wollen.
Aktivierende Übungen für Gruppen und Teams
9 783801 728953
2018, 209 Seiten, € 24,95 / CHF 32.50 ISBN 978-3-8017-2895-3 Auch als eBook erhältlich
Übungen und Modelle Praxis der Gruppendynamik
100 Warm-ups für Trainings und Seminare
Das Buch enthält über 100 aktivierende Übungen, die ein Team oder eine Gruppe in Schwung bringen und die im Laufe eines Trainings oder eines Seminars als Katalysator fungieren können. Die Warm-up-Übungen können u.a. zum Kennenlernen, zum Aufbau von Vertrauen und Zusammenhalt, zur körperlichen Aktivierung, zur Förderung von Konzentration und Wahrnehmung, zur Interaktion, zur Förderung von Spontanität und kreativem Denken, zur Führung und Konfliktbewältigung und zum Teambuilding eingesetzt werden. Karin de Galan
Gruppen souverän leiten
Karin de Galan
Gruppen souverän leiten Wie Trainer Stolpersteine erkennen und mit schwierigen Situationen umgehen können
Wie Trainer Stolpersteine erkennen und mit schwierigen Situationen umgehen können 2016, 217 Seiten, € 26,95 / CHF 35.90 ISBN 978-3-8017-2678-2 Auch als eBook erhältlich
Anhand von bekannten Konzepten aus der Psychologie, wie z. B. der kognitiven Dissonanz, der Transaktionsanalyse oder der Rational Emotiven Therapie, analysiert die Autorin problematische Situationen, die bei Gruppentrainings auftreten können. Sie zeigt anhand von zahlreichen Beispielen Wege auf, wie Trainer, Berater und Coaches solchen Situationen begegnen und zurück in ihre professionelle Rolle finden können.
Klaus Antons Heidi Ehrensperger Rita Milesi
Praxis der Gruppendynamik Übungen und Modelle 10., vollständig überarbeitete Auflage
10., vollständig überarbeitete Auflage 2019, 484 Seiten, inkl. CD-ROM, € 39,95 / CHF 48.50 ISBN 978-3-8017-2781-9 Auch als eBook erhältlich
Die „Praxis der Gruppendynamik“ ist auch in der 10. Auflage ein bewährtes und nützliches Hilfsmittel für alle, die im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen, in der Arbeit mit Führungskräften und Beratern selbst Arbeitsund Lerngruppen anleiten, beraten und begleiten oder Teamentwicklungen durchführen. In 10 Kapiteln wird der typische Verlauf eines Gruppenprozesses nachgebildet. Jedes Kapitel enthält eine Einführung in das jeweilige Thema, acht Hauptübungen (mit vielen Varianten) und Arbeitspapiere mit gruppendynamischen Modellen. Michael Marwitz
Marwitz
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ISBN 978-3-8017-2895-3
Marcel Karreman
Verhaltenstherapeutische Gruppentherapie Grundlagen und Praxis
Verhaltenstherapeutische Gruppentherapie
Göttingen · Bern · Wien · Oxford · Paris Boston · Amsterdam · Prag · Florenz Kopenhagen · Stockholm · Helsinki · Oslo Madrid · Barcelona · Sevilla · Bilbao Saragossa · São Paulo · Lissabon
Praxis der Gruppendynamik
Aktivierende Übungen für Gruppen und Teams 100 Warm-ups für Trainings und Seminare
Hogrefe Verlagsgruppe
Klaus Antons / Heidi Ehrensperger / Rita Milesi
Antons / Ehrensperger / Milesi
Marcel Karreman
Karreman
Wie gewinnt man das Vertrauen einer Gruppe? Wie entsteht in einem Training eine Atmosphäre, die Platz für Kreativität und persönliche Offenheit lässt? Wie können Sie als Trainer oder Gruppenleiter den Teamgeist unterstützen? Und wie sorgen Sie dafür, dass Sie die Aufmerksamkeit eines großen Publikums bekommen und auch aufrechterhalten? In diesem Buch finden Sie über 100 aktivierende Übungen, die ein Team oder eine Gruppe in Schwung bringen und die im Laufe eines Trainings oder eines Seminars als Katalysator fungieren können.
Michael Marwitz
Verhaltenstherapeutische Gruppentherapie Grundlagen und Praxis
2016, 476 Seiten, € 39,95 / CHF 48.50 ISBN 978-3-8017-2480-1 Auch als eBook erhältlich
Ziel des Buches ist es, Psychotherapeuten einen Leitfaden für die Durchführung zieloffener verhaltenstherapeutischer Gruppen an die Hand zu geben. Anhand von konkreten Handlungsanweisungen und Fallbeispielen wird das erforderliche Wissen vermittelt. Dabei geht es u.a. um die Förderung einer konstruktiven Kommunikation zwischen den Gruppenteilnehmern, den Umgang mit schwierigen Therapiesituationen und das Arbeit mit einem Fokuspatienten mit Hilfe unterschiedlicher psychotherapeutischer Methoden.