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Assistenzhund
Zu den Assistenzhunden zählen gem. § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG) Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Diese brauchen in unseren Fahrzeugen keinen Maulkorb zu tragen. Erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei einer Prüfstelle wird ein Hund als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt.
WOZU GIBT ES ASSISTENZHUNDE?
Assistenzhunde unterstützen etwa Menschen, die im Rollstuhl sitzen oder dauerhaft auf eine Gehhilfe angewiesen sind. Sie können für viele Krankheiten ausgebildet werden: Multiple Sklerose, Spina bifida, Parkinson, Muskelerkrankungen oder Wirbelsäulen-Verletzungen. Sie assistieren ebenso Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen.
WORAN ERKENNEN SIE EINEN ASSISTENZHUND?
Als Erkennungszeichen muss er eine Kenndecke, ein Führgeschirr oder ein Halstuch tragen. Seine Identifizierung ist besonders wichtig in Bereichen, in denen Hunde sonst keinen Zutritt haben.
Richtiger Umgang Mit Einem Assistenzhund
Einen Assistenzhund sollten Sie keinesfalls ohne vorherige Erlaubnis berühren, streicheln, anfassen oder gar locken! Damit lenken Sie den Hund ab und setzen die Gesundheit oder das Leben der Hundehalter:innen aufs Spiel.
Aufmerksamkeitsfeld/ Noppenfeld
Siehe Seite 24, 26, 40, 134, 135, 205
Das Aufmerksamkeitsfeld, auch „Noppenfeld“ genannt, steht vorrangig blinden und sehbehinderten Menschen zur Verfügung.
Auftragsverkehr
Um eine Linie zu führen, braucht es genügend Fahrzeuge und Fahrpersonal. Weil wir nicht alles alleine schaffen können, setzen wir Auftragsverkehr ein: Derzeit wird beispielsweise die Linie 66 von Postbus gefahren. Auch einzelne Sonderverkehre werden anlassbezogen vergeben.