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NGG legt Forderungen für die Tarifverhandlungen in Bayern vor

Mit Schreiben vom 27. Januar 2023 hat der NGG-Landesbezirk Bayern seine Forderungen zum gekündigten Entgelttarifvertrag sowie zum ebenfalls gekündigten Abkommen für die Auszubildenden des Braugewerbes in Bayern vom 22. Mai 1985 vorgebracht.

Dem Schreiben zufolge hat die Tarifkommission folgende Forderungen beschlossen:

- Erhöhung der Entgelte um 12%

- 150,00 € mehr pro Ausbildungsjahr

- Anschlusstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 12 Monaten

Darüber hinaus fordert die NGG zur Verbesserung des Abkommens für die Auszubildenden:

- Angleichung des Urlaubs auf 30 Urlaubstage für alle Vollzeitbeschäftigten und Auszubildenden, unabhängig vom Alter

- Angleichung des Urlaubsentgeltes auf 660,00 € für alle Vollzeitbeschäftigten und Auszubildenden, unabhängig vom Alter

- Ausbildungsprämie bei bestandener Abschlussprüfung in Höhe der Ausbildungsvergütung im 3. Ausbildungsjahr

- 2 Arbeitstage frei vor jeder Prüfung (Abschluss- und Zwischenprüfung)

Ein erster Verhandlungstermin ist derzeit für Ende März ins Auge gefasst. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.

Über den Verlauf und das Ergebnis der Tarifverhandlungen werden wir in den Verbandsmitteilungen berichten.

Bierabsatz November 2022

Die Absatzzahlen finden Sie in den beigefügten Anlagen.

Anlage:

1. Gesamtbierabsatz nach Bundesländern

2. Steuerpflichtiger Bierabsatz nach Bundesländern

3. Steuerfreier Bierabsatz

4. Gesamtbierabsatz nach Steuerklassen

5. Steuerpflichtiger Bierabsatz nach Steuerklassen

6. Bierabsatz nach Steuerklassen in Deutschland im Monat

7. Bierabsatz nach Steuerklassen in Deutschland im Kalenderjahr

8. Absatz von Biermischungen nach Steuerklassen

9. Absatz von Biermischungen nach Bundesländern

10. Bierabsatz nach Bundesländern im Brauwirtschaftsjahr

Anlage: Gesamtbierabsatz nach Wetter und Arbeitstagen

Bierabsatz Dezember 2022

Die Absatzzahlen finden Sie in den beigefügten Anlagen.

Anlage:

1. Gesamtbierabsatz nach Bundesländern

2. Steuerpflichtiger Bierabsatz nach Bundesländern

3. Steuerfreier Bierabsatz

4. Gesamtbierabsatz nach Steuerklassen

5. Steuerpflichtiger Bierabsatz nach Steuerklassen

6. Bierabsatz nach Steuerklassen in Deutschland im Monat

7. Bierabsatz nach Steuerklassen in Deutschland im Kalenderjahr

8. Absatz von Biermischungen nach Steuerklassen

9. Absatz von Biermischungen nach Bundesländern

10. Bierabsatz nach Bundesländern im Brauwirtschaftsjahr

Anlage: Gesamtbierabsatz nach Wetter und Arbeitstagen

Gesamt‐ und steuerpflichtiger Bierabsatz in Nord‐ und Südbayern

Januar bis Dezember 2022/2021

Bierabsatz insgesamt Januar bis Dezember

OFD‐Bezirk 2022 2021 Veränd. in % steuerfreier Bierabsatz (nur Export) Januar bis Dezember EU

OFD‐Bezirk 2022 2021 Veränd. in %

OFD‐Bezirk 2022 2021 Veränd. in %

Interessensbekundung / unverbindliche Anmeldung

Bayerische Gemeinschaftsbeteiligung auf der Food & Life 2023 – erstmalig im Frühjahr und Herbst!

Nach dem erfolgreichen Neustart der FOOD & LIFE im November 2022 findet der Treffpunkt für Genießer ab 2023 nun zweimal im Jahr statt. Neben dem bewährten Termin in der Vorweihnachtszeit, wird die Messe im kommenden Frühjahr vom 08. bis 12. März 2023 zusammen mit der Internationalen Handwerksmesse, Garten München und Handwerk & Design auf dem Messegelände München stattfinden.

Die alp Bayern, Marketingorganisation des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums, plant 2023 sowohl beim Frühjahrstermin als auch im Herbst mit einer geförderten bayerischen Gemeinschaftsfläche bei der FOOD & LIFE dabei zu sein.

Unverbindliche Interessensbekundung Frühjahr (bis 20. Januar 2023): https://www.alp-bayern.de/event/food-life-fruehjahr-muenchen/

Unverbindliche Interessensbekundung Winter (bis 15. April 2023): https://www.alp-bayern.de/event/food-life-muenchen-2023/

Auf der bayerischen Gemeinschaftsfläche können die Besucher heimische Spezialitäten an den Verkaufsständen der Hersteller gegen Entgelt probieren und sich von Qualität und Vielfalt regionaler Spezialitäten überzeugen.

Gefördert werden Standflächen von 6 m² bis 18 m². Die Förderung beträgt gut 40 % oder 150,- € pro m² bezugsfertiger Standfläche (200 €/m² statt 350 € m²).

Details dazu sowie weitere grundlegende Voraussetzungen für Ihre Beteiligung finden Sie in den Teilnahmebedingungen der alp Bayern hier .

Für Rückfragen steht Ihnen bei der alp Bayern

Simone Fischer, Tel.: 089 – 2182 2418, E-Mail: Simone.Fischer@alp.bayern.de gerne zur Verfügung.

Alkoholpolitik

WHO führt Umfrage zu Warnhinweisen auf alkoholhaltigen Getränken durch

Das Regionalbüro der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Europa führt derzeit eine Umfrage zu Warnhinweisen auf alkoholhaltigen Getränken durch. Auftraggeber der manipulativ gestalteten Umfrage sind die WHO und die EU-Kommission, die so das Thema „Alkohol und Krebs“weiter forcieren.Insgesamt gibtessechs unterschiedliche Versionen der Umfrage, ander man sich unter nachfolgendem Link beteiligen kann: https://extranet.who.int/dataformv3/index.php/112836

Erst nach Abschluss der Umfrage werden die Nutzer darüber informiert, dass jeweils unterschiedliche Informationen gezeigt werden. So soll die Wirkung der Alkoholwarnhinweise getestet werden. Gezeigt wird entweder ein fiktives „einfaches“ Etikett, eines, das zum verantwortungsbewussten Trinken anregt, eines, das darauf hinweist, dass Alkohol gesundheitsschädlich ist, oder eine von drei Versionen, die besagen, dass Alkohol Brust- und Darmkrebs verursacht (mit einem Piktogramm, nur Text oder einem grafischen Bild). Um den Grad der Aufmerksamkeit zu testen, den die Nutzer den Etiketten widmen, wird die Betrachtungszeit aufgezeichnet. Auch wenn das Ergebnis der Umfrage die WHO sicherlich in ihrem sehr restriktiven Kurs bestätigen soll (und vermutlich auch wird), wäre es hilfreich, wenn auch Nutzer an der Umfrage teilnehmen, denen die Risiken eines übermäßigen Alkoholkonsums für die Gesundheit auch ohne unverhältnismäßige Warnhinweise bekannt sind. Insofern bitten wir um Ihre Teilnahme

Die WHO hatte gleich zu Jahresbeginn in einer Pressemeldung das Thema „No safe level“ und Krebsrisiko aufgegriffen. „Beim Alkoholkonsum gibt es keine gesundheitlich unbedenkliche Menge“, bekräftigt die WHO in einer in dem Fachjournal „The Lancet Public Health“ veröffentlichten Erklärung. Die deutsche Pressemeldung vom 4. Januar 2023 sowie die englischsprachige Veröffentlichung in The Lancet sind hier abrufbar: https://bit.ly/3Qzdz8A

Die Regionalbeauftragte für Alkohol und illegale Drogen beim WHO-Regionalbüro für Europa, Dr. Carina Ferreira-Borges, ergänzt: „Von einer gesundheitlich unbedenklichen Menge an Alkoholkonsum kann nicht die Rede sein. Egal, wie viel man trinkt – das Risiko für die Gesundheit beginnt schon beim ersten Tropfen jedes alkoholischen Getränks. Das Einzige, was wir mit Sicherheit sagen können, ist: je mehr man trinkt, desto schädlicher die Wirkung – oder anders ausgedrückt: je weniger man trinkt, desto sicherer ist man.“

Die Erklärung der WHO soll offensichtlich dem Bild der zuletzt veröffentlichten „Global Burden of Disease-Studie“ entgegenwirken, wonach moderater Alkoholkonsum durchaus gesundheitliche Vorteile im Bereich kardiovaskulärer Erkrankungen, Schlaganfall und Diabetes Typ 2 haben kann.

Irland notifiziert Krebswarnhinweise

Die EU-Kommission hat im Rahmen des EU-Krebsbekämpfungsplans angekündigt, vor Ende 2023 einen Vorschlag für verpflichtende gesundheitsbezogene Warnhinweise auf den Etiketten alkoholhaltiger Getränke vorzulegen. Irland ist bereits vorgeprescht und hat Ende letzten Jahres erfolgreich eine nationale Verordnung für sehr weitgehende (Krebs-)Warnhinweise in Brüssel notifiziert (vgl. Intranet Politik & ÖA Nr. 37-2022 vom 08.08.2022 / Mitteilungen 08-2022 Kap. Politik und Öffentlichkeitsarbeit S. 21 f.). Neun Mitgliedstaaten hatten zwar im Verlauf des so genannten TRIS-Verfahrens Kritik geäußert. Auch mangels Aktivitäten der EU-Kommission passierten die irischen Vorschläge aber letztlich das europäische Verfahren. Noch hat Irland das Gesetz nicht in Kraft gesetzt und erst danach beginnt die dreijährige Übergangsfrist für die Unternehmen zur Umsetzung der neuen Etikettierungsvorschriften. Wir befürchten aber, dass die irischen Warnhinweise als Blaupause für den erwarteten Vorschlag der EU-Kommission dienen könnten. Auch die Ergebnisse der WHO-Umfrage werden den Prozess in Brüssel beeinflussen.

Es ist unstreitig, dass Alkoholmissbrauch ernsthafte Gesundheitsrisiken birgt. Wichtig ist jedoch eine Versachlichung der Debatte. Zur Veranschaulichung verweisen wir auf eine „KrebsInfografik“ aus der Broschüre „Bier und Gesundheit“, die wir als Anlage beifügen Stark vereinfachende Krebswarnhinweise sind aus unserer Sicht weder sachgerecht noch wurde bislang belegt, dass dadurch Alkoholmissbrauch verringert werden kann.

Der Zusammenhang zwischen Alkohol und Krebsrisiko ist komplex und kann nicht durch einen Warnhinweis angemessen erklärt werden. Krebs ist eine multikausale Krankheit und Alkohol nur einer der vermeidbaren Risikofaktoren.

Das Konzept der WHO und anderer Organisationen „Es gibt kein sicheres Maß an Alkoholkonsum“istvielzustarkvereinfachend,daesgeradenichtdasTrinkverhaltenundandere Lebensstilfaktoren berücksichtigt.

Anlage: Krebs-Infografik aus der Broschüre „Bier und Gesundheit“

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