Medienrecht / Persönlichkeitsschutzrechte

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PersönlichkeitsschutzrechtMedienrechtKerstinGustke

Allgemeines Persönlichkeitsschutzrecht - ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient - ist im deutschen Recht nicht in einem Gesetz geregelt, sondern verteilt in mehreren und zusammengefasst als Allgemeines Persönlichkeitsschutzrecht (APR) - GGAusgangspunktArt.1Abs.1 Wahrung der Menschenwürde und Art. 2 Abs. 1 Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit - Regelung der Urheberpersönlichkeitsrecht im Urheberrechtsgesetz Kerstin Gustke

Allgemeines Persönlichkeitsschutzrecht Schutzsphären:Öffentlichkeitssph äre - der Einzelne, der sich bewusst im öffentlichen Raum bewegt; genießt den schw ächsten Schutz - Sozialsph äre - der Einzelne als „Soziales Wesen“ im Austausch mit anderen Menschen - Privatsphäre - der einzelne in seinem privaten Bereich (Leben im häuslichen Bereich, im Familienkreis, Privatleben); Eingriffe sind in der Regel unzul ässig, wenn nicht ausnahmsweise ein berechtigtes öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann - Intimsphäre (Innere Gedanken- und Gefühlswelt, EingriffeSexualbereich);sindgrundsätzlich unzul ässig Kerstin Gustke

Persönlichkeitsschutzgesetz - Recht auf informelle Selbstbestimmung - Recht am eigenen Wort - Recht am eigenen Bild Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild Eine Privatperson darf nach dem gültigen Pers önlichkeitsschutzrecht nicht ohne deren Zustimmung im Bild oder Bewegtbild abgebildet und öffentlich dargestellt werden. Besonderer Schutz für Kinder und Jugendliche Die Abbildung von Kindern und Jugendlichen - unter 7 Jahren bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Erziehungsberechtigen, - zwischen 8 und 14 Jahren der Zustimmung der Eltern und der Kinder/Jugendlichen und - ab dem 14. Lebensjahr (“erreichte Einsichtsfähigkeit“) nur der Jugendlichen, so fern die Eltern dem nicht widersprechen Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild dieAusnahmen,dasGesetz vorsieht: wenn die Person sich in eine öffentliche Veranstaltung begibt Beispiele StraßWahlveranstaltungen,Sportveranstaltungen,Tagungen,Demonstrationenenfesteusw. Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild dieAusnahmen,dasGesetz vorsieht: wenn die Person/der Künstler sich in eine Veranstaltungöffentlichebegibt Sonderfall 1 Konzerte in Stadien, Hallen, Bars usw. – Hausrecht des VorgabenSonderfallVeranstalters2der Labels Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild dieAusnahmen,dasGesetz vorsieht: wenn es sich bei dem Bildmaterial um zeitgeschichtlich relevante Dokumente handelt Beispiele JahrhundertflutWiedervereinigungMauerfall Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild dieAusnahmen,dasGesetz vorsieht: wenn das Bild künstlerischeneinenWert hat und damit einem höheren Interesse der Kunst SchwierigedientAbgrenzung Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild dieAusnahmen,dasGesetz vorsieht: wenn die Privatpersonabgebildetenurdas Beiwerk und nicht der Bildinhalt ist Beispiel eine Person in einer Landschaft, bei der aber die Landschaft im Vordergrund steht Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild dieAusnahmen,dasGesetz vorsieht: bei Gefahr im Verzug richterlichoder StrafverfolgungsmaßnahmenErmittlungsgenehmigten-und Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild dieAusnahmen,dasGesetz vorsieht: wenn die Person in Ausübung des Berufes oder einer Tätigkeit abgebildet wird und daran ein bestehtInformationsinteressesachbezogenes Beispiele Richter im Zusammenhang eines ZugunglLokführerPolizeiaktionPolizistenProzessesbeieinerbeieinemückusw Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild dieAusnahmen,dasGesetz vorsieht: wenn es sich um eine Person der Zeitgeschichte, um Prominente handelt Beispiele prominente Künstler, Sportler, Politiker, Influencer, Mitglieder der Königshäuser usw. so fern es sich nicht um ihre Privatsphäre handelt Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild Relative Person der Zeitgeschichte sind Menschen an denen nur in einem ganz bestimmten und zeitlich begrenztem Sachzusammenhang ein öffentliches Interesse besteht. Außerhalb dieses Zusammenhangs dürfen sie ohne Zustimmung nicht abgebildet werden. Beispiel Einsatzkräfte Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild Absolute Person der Zeitgeschichte sind prominente Menschen, an deren gesamtem öffentlichen Wirken und Auftreten ein öffentliches Interesse besteht, ausgenommen ihre Privatund Intimsphäre Beispiel Königin von England Heidi ThomasKlumMüller Kerstin Gustke

Recht am Bild der eigenen Sache Panoramafreiheit • § 59 UrhG: „(1)( Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film (von öffentlichen Grund aus) zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“ Auf Privat-/Betriebsgelände gilt das Hausrecht des Eigentümers/Pächters. Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild Juristische Mittel bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte Unterlassungsanspruch Schadensersatz Schmerzensgeld Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild Juristische Strafen - Strafgesetzbuch § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen „...mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird, (1)wer:von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. .. (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Kerstin Gustke

Recht am eigenen Bild Zusätzliche gesetzliche Vorgaben nach der neuen Datenschutzgrundverordnung DSGVO Informationspflicht gegenüber dem Abgebildeten, was mit seinen personenbezogenen Daten (digitales Foto/Video incl. Metadaten) passiert. Welche Daten werden wo, zu welchem Zweck, wie lange digital gespeichert? siehe auch Handout Kerstin Gustke

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