Ausgabe 3/13 · November 2013
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Leitsatz „Nach der Wahl ist vor der Wahl“ gilt nicht nur für die politische, sondern auch für die betriebliche Ebene. Nachdem im September der Bundestag neu gewählt wurde, läuft für uns nun der Countdown zu den Betriebsratswahlen. Von März bis Mai 2014 sind unter dem Motto: „Deine Wahl. Mitdenken. Mitbestimmen. Mitmachen.“ rund eine Million Beschäftigte aufgerufen, über ihre Interessenvertretung im Unternehmen zu entscheiden. Auch hier gilt: Jede Stimme zählt und nur wer sich beteiligt, kann mitbestimmen.
Betriebsratswahl: „Deine Wahl. Mitdenken. Mitbestimmen. Mitmachen.“ Vom 1. März bis 31. Mai 2014 finden nach vier Jahren erneut Betriebsratswahlen statt. Rund eine Million Beschäftigte im Betreuungsbereich der IG BCE können dann ihre Vertreter(innen) im Betrieb bestimmen.
In der Vorbereitungszeit übernehmen wieder insbesondere Wahlvorstandsmitglieder und Wahlhelfer(innen) die wichtige Aufgabe, die Betriebsratswahlen vorzubereiten und ordnungsgemäß durchzuführen. Es gibt einige Neuerungen in der Rechtsprechung, so zählen z. B. erstmals auch die Leih-
Sie haben darüber hinaus die Chance, sich selbst einzubringen und die Demokratie im Betrieb durch die eigene Kandidatur mit auszugestalten. Einige Betriebsratsmitglieder haben sich für eine erneute Kandidatur entschieden.
beschäftigten zur Belegschaft eines Betriebes und müssen deswegen auch bei der Bildung des Betriebsrates berücksichtigt werden. Dies kann entscheidende Veränderungen mit sich bringen. Zur Vorbereitung gibt es für den Wahlvorstand spezielle regionale Seminare der BWS für Wahlvorstandsmitglieder.
Die IG BCE ist gut vorbereitet: mit unseren Wahlvorstandsschulungen und mit differenzierten Angeboten für unterschiedliche Beschäftigtengruppen. Es geht uns um die Nachwuchssicherung in den Gremien und eine breite Beteiligung von Frauen, außertariflichen und jungen Beschäftigten. Mit dieser Zielsetzung haben wir verschiedene Toolboxen und Veranstaltungskonzepte entwickelt. Darüber hinaus arbeiten wir an Kommunikationskonzepten für neu gewählte und nicht organisierte Betriebsratsmitglieder. Hier gilt für uns insbesondere, die Ansprache in den ersten Wochen der neuen Amtszeit sicherzustellen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, unser gerade beendeter Gewerkschaftskongress hat wiederum deutliche Zeichen gesetzt – auch für die Betriebsratsarbeit. Wir haben uns intensiv mit den zentralen politischen und gewerkschaftspolitischen Themen der kommenden Jahre auseinandergesetzt. Unsere Vorstellungen von Guter Arbeit mit mehr Mitbestimmung, vernünftiger Industrie- und Energiepolitik und einem sozialen Europa haben wir mit Vertreter(innen) politischer Parteien diskutiert und somit auch in die laufenden Koalitionsverhandlungen eingebracht. Ein zentrales Thema, das auch unsere Betriebsratsgremien in Zukunft intensiv beschäftigen wird, ist der demografische Wandel. Hier müssen in den kommenden Jahren in den Unternehmen Rahmenbedingungen, zum Beispiel mit einer strategischen Personalplanung, alters- und alternsgerechten Arbeitsplätzen und mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung, geschaffen werden. Wir informieren in dieser Ausgabe über den aktuellen Stand nach der Einführung des Demografiebetrags II in der chemischen Industrie. Viel Spaß beim Lesen! Es grüßt euch, eure Edeltraud Glänzer
Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt den Betriebsräten den Rücken. Sie können sich des Rückhaltes in der Belegschaft sicher sein und haben damit eine bessere Verhandlungsposition im Betrieb. Wer sich an den Wahlen aktiv beteiligt und mit seiner Stimme die Kandidatenvorschläge der IG BCE unterstützt, stärkt damit auch die IG BCE, die euch in allen Situationen zur Seite steht.
Betriebsrat aktuell kostenlos per E-Mail abonnieren bei bws@igbce.de – Hotline 0511 7631-336
Setzt euch offensiv für die IG BCE ein, um zu einer starken und auf Solidarität beruhenden Vertretung der eigenen Interessen beizutragen.
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Seminarübersicht Seminare zum Thema Demografie Grundlagen des demografischen Wandels - Die Folgen für die Betriebe und die BR-Arbeit BWS-065-820601-14 26.01.2014 bis 31.01.2014 Ort: Bildungszentrum Haltern am See
Demografie – Herausforderung für den Betriebsrat: Tarifvertrag mit Leben füllen Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind absehbar und müssen gestaltet werden. Da sind sich alle einig. Hierzu leistet die IG BCE insbesondere mit dem Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ einen wichtigen Beitrag.
Lebensarbeitszeit und Beschäftigungsfähigkeit BWS-065-830201-14 04.05.2014 bis 07.05.2014 Ort: Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum Bad Münder
Personalplanung, Personalgewinnung und -bindung BWS-065-200901-14 06.04.2014 bis 09.04.2014
Peter Hausmann, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG BCE
Ort: Bildungszentrum Haltern am See
staltung ihrer Arbeitszeiten auf die unterschiedlichen Lebensphasen und Anforderungen der Arbeitswelt abstimmen können. Der Demografiefonds kann deshalb für Langzeitkonten, Altersteilzeit, Teilrente, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Chemie, tarifliche Altersvorsorge oder lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung verwendet werden.
Kompakt- und Intensivseminare zu den BR-Wahlen 2014
IG BCE BWS GmbH, Tel. 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Dabei geht es um Beschäftigte und ihre Arbeitsbedingungen, Produktionsgestaltung, Qualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Arbeitgeberattraktivität im Konkurrenzkampf und um intelligente Arbeitszeitmodelle. Die Aufgabe ist es, zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine nachhaltige und vorausschauende Personalpolitik zu ermöglichen. Hierzu hat die IG BCE vielfältige tarifvertragliche Regelungen vereinbart, die zu einer demografiefesten Personalplanung beitragen. Nach einer abgeschlossenen Demografieanalyse kann der Demografiefonds für die im Tarifvertrag festgelegten Handlungsfelder eingesetzt werden.
Personalplanung im weitesten Sinne wird in der Praxis eher stiefmütterlich behandelt. Die tarifvertraglichen Regelungen (Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie, Demo I und Demo II), die den Rahmen der Möglichkeiten vorgeben, stärken die Rechte des Betriebsrates. Es gibt bereits viele gute Beispiele in den Betrieben. Die IG BCE will mehr Mitbestimmung für unsere Betriebsräte in den Themenfeldern „Demografie“ und „Gute Arbeit“ und wir müssen jedes Unternehmen und jeden Personalverantwortlichen überzeugen. Demografieorientierte Personalpolitik hat eine strategische Bedeutung. Auf der betriebsverfassungsrechtlichen Ebene stehen erzwingbare Mitbestimmungsrechte z. B. zur Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 BetrVG) und zur betrieblichen Altersversorgung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) im Vordergrund. Daneben sind insbesondere die Vorschriften zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung (§ 90 f. BetrVG), zur Personalplanung (§ 92 ff. BetrVG) und zur Berufsbildung (§§ 96-98 BetrVG) wichtige Ansatzpunkte für die Arbeit des Betriebsrates.
In der Tarifrunde 2012 wurde der Schwerpunkt im Tarifvertrag auf die „Arbeitszeit als Handlungsfeld“ gelegt. Dabei sollen Betriebe und Beschäftigte die Ge-
Betriebsrat aktuell kostenlos per E-Mail abonnieren bei bws@igbce.de – Hotline 0511 7631-336
IG BCE Abteilung Tarifrecht/-gestaltung, Karin Erhard, abt.tarifrecht-gestaltung@igbce.de
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Tarifrunde Chemie: Gut gerüstet!
Seminarübersicht Seminare zum Thema Tarif & Arbeitsrecht Leiharbeit und Co. – Die Ausnahme von der Regel? BWS-005-320303-14 26.05.2014 bis 28.05.2014 Ort: Mercure Hotel München Neuperlach Süd
Leiharbeit und Co. – Die Ausnahme von der Regel? BWS-002-320301-14 11.06.2014 bis 13.06.2014 Ort: Bildungszentrum Haltern am See
Die Tarifrunde für die Chemische Industrie steht kurz vor dem Start. Die Krise ist Vergangenheit, die Dividenden sind ausgeschüttet und der Blick ist nach vorne gerichtet. Schaut man sich an, wer in den vergangenen Monaten den größten Belastungen ausgesetzt war, so waren dies eindeutig die Beschäftigten der Branche, denn die gestiegenen Preise belasten die Einkommen. Wir werden diese Tarifrunde nutzen, um dies zu korrigieren. Die Arbeitgeber können sich bereits heute auf harte Verhandlungen einstellen.
Nach unserem Kongress beginnen die Diskussionen in den Betrieben über die Forderungshöhe, die dann am 28. November von der Bundestarifkommission beschlossen wird. Nach regionalen Verhandlungsrunden im Dezember folgt die erste Bundesverhandlung am 15. Januar 2014. Die Zeit bis zur zweiten am 4. Februar werden wir nutzen, um den Druck zu erhöhen. Wir sind gut gerüstet – die Unterstützung aus den Betrieben wird dies deutlich machen. Jeder Einzelne kann dazu beitragen eine erfolgreiche Tarifrunde zu gestalten. Wir setzen und vertrauen darauf, denn: „Du bist Tarif!“ IG BCE Abteilung Tarifpolitik, abt.tarifpolitik@igbce.de
Seminare zum Thema Vor und nach der Wahl
Wahlvorstandsschulungen Zur Vorbereitung auf die BRWahlen 2014 bieten wir in den kommenden Monaten wieder Wahlvorstandsschulungen an. Da diese auf Landesebene stattfinden, könnt ihr weitere Informationen bei eurem jeweiligen Bezirk oder natürlich auch bei uns anfragen. Tel.: 0511 7631-336 Von Anfang an gut aufgestellt: Die Startklausur Beratung zum Inhouse-Angebot unter: 0511 7631-350 Ansprechpartner: Christian Müller
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Gewerkschaftskongress der IG BCE
Mitte Oktober fand in Hannover der 5. Ordentliche Gewerkschaftskongress der IG BCE statt. Spitzenpolitiker und Delegierte diskutierten über die Zukunft der Gewerkschaftsarbeit. Unser Dank gilt den zahlreichen Besuchern auf unserem BWS-Stand in der kleinen Eilenriedehalle. Dort nahmen 800 Delegierte an unserem BWS-Quiz teil und navigierten interaktiv durch die BWS-Bildungslandschaft. Ein großer Spaß für alle – der in Zukunft auch auf unserer Website angeboten wird. Dort kannst auch du dir Vorsprung mit deinem Wissen verschaffen: Komm mit, geh’ mit uns auf Bildungsreise und gewinne einen von vielen attraktiven Preisen – zum Beispiel eines von 3 iPad-mini oder eine von drei kostenlosen Seminarteilnahmen nach Wunsch. Das Spiel und alle Teilnahmebedingungen werden auf unserer Website bekannt gegeben.
Großer Zulauf beim BWS-Quiz
Wichtige BAG-Entscheidungen Unwirksamkeit von BRBeschlüssen: Änderung der Rechtsprechung? Welche Folgen für die Beschlüsse des Betriebsrates hat zukünftig die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Mitteilung einer Tagesordnung? Das fragt ein Senat des BAG einen anderen Senat.
kann von seiner eigenen Rechtsprechung abweichen und sie weiterentwickeln. Will er aber von der Meinung eines anderen Senates abweichen, fragt er bei diesem nach. Sollte dieser Senat bei seiner Meinung bleiben, muss der so genannte große Senat als oberstes Organ angerufen werden, um die Frage zu entscheiden.
BAG 09.07.2013, Az.: 1 ABR 2/13 Bislang gilt, dass es entscheidend (Pressemitteilung) darauf ankommt, ob alle Betriebsratsmitglieder (ggf. Ersatzmitglieder) rechtzeitig geladen wurden Zustimmungsverweigeund alle Betriebsratsmitglieder in rungsgrund bei nicht nur der Sitzung auch anwesend sind. vorübergehender ArbeitNur dann kann eine Tagesordnung, nehmerüberlassung wenn vorher keine vorlag, beschlossen werden und daraus ein Das BAG hat endlich bestätigt, was wirksamer Beschluss entstehen. viele Betriebsräte bereits mutig Das BAG möchte nun von seiner praktizieren: Der Betriebsrat kann bisherigen restriktiven Auslegung seine Zustimmung gemäß § 99 abweichen. Für einen wirksamen Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigern, Beschluss soll es ausreichen, dass wenn eine Arbeitnehmerüberlassämtliche Betriebsratsmitglieder sung nicht nur vorübergehend errechtzeitig eingeladen wurden. Die folgt. Dann, so das BAG, liegt ein tatsächliche Präsenz in der Sitzung Verstoß nach dem § 1 Abs. 1 Satz wäre dann nicht mehr entschei- 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dend. Die anwesenden Mitglieder vor. Interessant ist die Begrünkönnten dann eine Tagesordnung dung: Diese Regelung soll einerbeschließen und wirksame Be- seits Leihbeschäftigte schützen. Sie soll andererseits aber auch die schlüsse fassen. dauerhafte Aufspaltung der BelegWarum so kompliziert? Das BAG schaft des Entleihbetriebs in hat mehrere Senate zu unter- Stammbelegschaft und Entliehene schiedlichen Themen. Ein Senat verhindern. Leider wird der Begriff
Impressum „vorübergehend“ hier nicht näher beleuchtet, da das in diesem Fall nicht entscheidend war. Hier war überhaupt kein Enddatum vorgesehen und schon deswegen konnte es nicht vorübergehend sein. BAG 10.07.2013, Az.: 7 ABR 91/11 (Pressemitteilung)
Zuständigkeit Konzernbetriebsrat – Personalverwaltungssystem Der Konzernbetriebsrat ist nach der Entscheidung des BAG zuständig, wenn ein Personalverwaltungssystem (SAP ERP) konzernweit Daten aufzeichnen sowie Verknüpfungen und Auswertungen ermöglichen soll. Im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist dies für eine unternehmensübergreifende Regelung zwingend erforderlich. Es besteht nämlich eine zentrale Nutzungs- und Überwachungsmöglichkeit, die zwingend nur unternehmensübergreifend geregelt werden kann. Die Daten können miteinander verknüpft, exportiert, importiert und ohne zusätzlichen technischen Aufwand auch von allen Konzernunternehmen genutzt werden.
Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover Verantwortlich Edeltraud Glänzer, Peter Wind Redaktion Isabel Eder | IG BCE, Hannover, Francesco Grioli | IG BCE, Hannover, Stefan Dirscherl | IG BCE BWS GmbH, Hannover Kathrin Behrens | kb², Berlin Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH, Mönchengladbach Druck BWH GmbH – Die Publishing Company, Hannover Fotonachweis IG BCE, IG BCE BWS GmbH und fotolia.com
BAG 25.09.2012, Az.: 1 ABR 45/11
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