Erfolgreiche Betriebsratsarbeit
für AT-Beschäftigte – Programm 2013
Wissen, wo du stehst. Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder und entdecke dein neues Ziel. Ab Ende 2012 kannst du deinen Bildungsweg auch online gehen: www.bws-bildungslandschaft.de
IG BCE BWS – Wir sind das Original.
Programm 2013 Erfolgreiche Betriebsratsarbeit f체r AT-Besch채ftigte
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Horizonte entdecken Wissen schafft Weitblick
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Jetzt auch telefonische Anmeldung mÜglich – Hotline 0511 7631-336
Vorwort
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Der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Akademiker(inne)n ist in Deutschland in den letzten zehn Jahren um 27 % angestiegen. Im selben Zeitraum hat die Zahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gerade einmal um 2 % zugenommen. Dies allein macht deutlich, dass wir eine zunehmende Akademisierung der Arbeitswelt beobachten können, die verstärkt in den industrienahen Ingenieurberufen stattfindet. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, dieser – mit zunehmender Zahl auch an Exklusivität verlierenden – Gruppe der außertariflichen (AT) Beschäftigten eine qualitativ hochwertige Interessenvertretung zu bieten, zumal in einigen Unternehmen die Zahl der AT-Beschäftigten die Zahl der tariflich Beschäftigten übersteigt. Die betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen stehen daher gerade bei dieser Beschäftigtengruppe vor einigen neuen Herausforderungen, um ihren Aufgaben im Rahmen einer humaneren Gestaltung der Arbeitswelt im Sinne von „Guter Arbeit“ gerecht zu werden. Mit diesem Seminarprogramm wollen wir dieser veränderten betrieblichen Realität gerecht werden und noch einmal die wichtigen rechtlichen Grundlagen für das AT-Arbeitsverhältnis sowie die Mitbestimmung des Betriebsrats in diesem Bereich aufarbeiten. Der bisher relativ elitäre Status der außertariflichen Beschäftigten hat die Nachfrage dieser Beschäftigtengruppe nach Vertretung durch Gewerkschaften oftmals sehr begrenzt. Auch die Betriebsräte haben sich nicht selten auf die Frage von Entgeltregelungen begrenzt, obwohl sie für einen Großteil der außertariflichen Beschäftigten originär zuständig sind. Derzeit ändert sich diese Haltung an vielen Stellen, da die Exklusivität durch die oben beschriebene Zunahme der akademischen Arbeitsverhältnisse abnimmt und damit auch der direkte Einfluss auf die Arbeitsvertragsgestaltung. Hierdurch wird der Betriebsrat stärker als wichtiger Partner angesehen. Diesen wichtigen Zeitpunkt müssen wir in den Betrieben nutzen und gewerkschaftliche wie betriebsrätliche Kompetenz einbringen. Gerade auch, weil wir eine nicht immer ganz klar gelebte Abgrenzung zwischen dem Tarifbereich und dem AT-Bereich beobachten. Daher haben wir gemeinsam mit Betriebspraktikern und Vertreter(inne)n der Hochschulen Angebote für Betriebsräte herausgearbeitet, die im AT-Bereich tätig sind. Wir wollen hiermit helfen, den nicht leitenden AT-Bereich für die Interessenvertretung Betriebsrat zu erschließen und somit Betriebsrat sowie IG BCE zu kompetenten Partnern entwickeln. Daher bieten wir neben den Seminaren auch diverse Informationsmaterialien an und haben gemeinsam mit Professor Blanke (Uni Oldenburg) ein Handbuch zu AT-Fragen herausgegeben. Nur durch inhaltliche Kompetenz und qualitativ hochwertige Ansprache im Betrieb lassen sich Menschen von unserer Arbeit überzeugen. Des Weiteren implementieren wir durch das regelmäßige Netzwerktreffen unter Beteiligung wissenschaftlicher Impulse einen stetigen Austausch mit euch als handelnden Akteuren im AT-Bereich, um dieses strategische Feld der Betriebsratsarbeit stetig weiterzuentwickeln. Hannover, im Oktober 2012
Edeltraud Glänzer Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Oliver Hecker Leiter Abteilung Zielgruppen der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Impressum | Fotonachweis
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Impressum
Fotonachweis
Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH | Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover
Fotodokumentation aus den IG BCE-Bildungszentren: Dirk Egelkamp Fotografie | 2012 und Michael Kottmeier | agenda | 2010
Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind
Titelseite Seite 5 Seite 5 Seite 12, 13 Seite 13 Seite 32 Seite 33
Redaktion Oliver Hecker Annika Schalin Soufia Knorr Kathrin Behrens kb² kommunikationsberatung | Berliner Straße 80 · 14467 Potsdam
Fotolia Foto von Edeltraud Glänzer: Ulrich Pucknat Foto von Oliver Hecker: Peter Hiltmann großes Foto: Fotolia Handyfotos: Jochen Wintz ARCOTEL Camino Stuttgart Hotel Excelsior München
Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH | Bendhecker Straße 64 · 41236 Mönchengladbach Druck BWH GmbH – Die Publishing Company | Beckstraße 10 · 30457 Hannover Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Inhalt
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Inhalt q Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
q Bildungszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
q Impressum | Fotonachweis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
q Kalender 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
q Der Weg zum Seminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 q Das BWS Zertifikat- und Bonusprogramm . . . . . . . . . . 10 q Die Zertifikate der BWS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
q Referent(inn)en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
q Vernetzung des betrieblichen Know-hows . . . . . . . . . . 16 q Zweites AT-Netzwerktreffen: Abwälzen des
q Inhouse-Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Unternehmensrisikos auf die AT-Mitarbeiter durch Zielvereinbarungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Drittes AT-Netzwerktreffen: Wichtige Rahmenbedingungen bei der betrieblichen Altersvorsorge von AT-Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Strategische Kommunikation des Betriebsrats zur wirkungsvollen Interessenvertretung von außertariflich Beschäftigten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten bei Studierenden im Betrieb – Akademiker(innen) von morgen schon heute von der Betriebsratsarbeit überzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Optimaler Einsatz von Ressourcen und Zeit zur erfolgreichen Umsetzung personalwirtschaftlicher Themen für außertariflich Beschäftigte . . . . . . . . . . . 21 Studienabschlüsse Master, Bachelor & Co.: Status quo im Bologna-Prozess – Unterschiede und Gemeinsamkeiten – betriebliche Relevanz und entgeltspezifische Eingruppierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Aktuelles Recht für AT-Beschäftigte. . . . . . . . . . . . . . 23 Arbeitsrechtliche Grundlagen der Betriebsratsarbeit für außertariflich Beschäftigte . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
q Bildungsanfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
q Der direkte Draht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
q Informationen zur Freistellung . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 q Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 q Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . . . . . . 47
q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 q Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 q IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile . . . . . . 50 q Beitrittserklärung zur IG BCE . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Der Weg zum Seminar
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Der Weg zum Seminar
Seminar auswählen
Entscheide, welches der Seminare für dich und dein Gremium erforderlich ist. Dabei kannst du q die verschiedenen Bildungsprogramme der BWS durchstöbern und die dortige Bildungslandschaft nutzen, q unsere Webseite (www.igbce-bws.de) durchsuchen und dort auch aktuelle Angebote finden oder q unsere persönliche Weiterbildungsberatung nutzen (Hotline 0511 7631-336). Auf Seite 42 findest du alle nötigen Informationen zum Schulungsanspruch.
Beschlussfassung
Damit Betriebsratsmitglieder für ein Seminar freigestellt und die Kosten durch den Arbeitgeber übernommen werden können, muss ein Beschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst werden, in dem die Erforderlichkeit und die Entsendung beschlossen wird. Bei der Anmeldung zum Seminar ist zu beachten, dass unabhängig von der Erlangung von Grundkenntnissen ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass gegeben sein muss. Wenn mehrere BR-Mitglieder daran teilnehmen sollen, ist es hilfreich, dies gleich bei der Beschlussfassung zu begründen.
Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause
Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG
der Betriebsrat hat in einer Sitzung am
Datum beschlossen,
das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn
Name
zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:
Titel des Seminars zu entsenden.
Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:
Euro und
die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:
Frau/Herrn
als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
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Stempel/Unterschrift des Betriebsrats
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Anmeldung
Die Anmeldung zu BWS-Seminaren erfolgt über folgende Wege: q Per Internet (www.igbce-bws.de) q Telefon 0511 7631-336 q Fax 0511 7631-775 (Vordruck siehe Seite 49) q Schriftlich Nach wenigen Tagen erhältst du eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Zusendung der
Etwa 4–6 Wochen vor Seminarbeginn erhältst du die Unterlagen mit der offiziellen Einladung zum Seminar sowie Themenplan und Anfahrtsbeschreibung zum Seminarort.
Teilnahme am Seminar
Euro.
Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat
Ort, Datum
Einladungsunterlagen
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach der Teilnahme am Seminar erhältst du ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung durch den Referenten/die Referentin. Dieser/Diese hilft dir auch gerne bei der Frage, welches Seminar gut in deine persönliche Bildungsplanung passt.
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Tipp
q Neben den landesbezirklichen und zentralen Seminarprogrammen findest du auf unserer Webseite auch Spezialprogramme für besondere Zielgruppen (z. B. Aufsichtsräte) oder zu besonderen Themen (z. B. Demografie). Gerne unterstützen wir euch auch bei der systematischen Bildungsplanung im gesamten Gremium. Mit Klausur- und Inhouse-Angeboten können wir euch maßgeschneiderte Bildungsangebote zusammenstellen.
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Tipp Für einen gültigen Entsendebeschluss müssen in einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung folgende Kriterien erfüllt sein: q Tagesordnungspunkt: q Seminarteilnahme des Mitglieds zum Thema XX. q Beschluss zum Seminar XX, jeweils für konkrete Kolleginnen und Kollegen mit Nennung der IG BCE BWS GmbH als Veranstalter, Seminarort und Zeit. q Beschlussfassung mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden BR-Mitglieder. q Der Beschluss ist in die Sitzungsniederschrift nach § 34 BetrVG aufzunehmen.
q Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber über den
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Entsendebeschluss rechtzeitig (i. d. R. 2–3 Wochen vor der Veranstaltung) informieren. (Vordruck: „Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG“, Seite 45). Lege hier auch eine Kopie des Themenplans und/oder der Seminarbeschreibung bei! Solltet ihr für die Teilnahme am Seminar eine Kinderbetreuung benötigen, ist es ratsam, die Übernahme der Betreuungskosten durch den Arbeitgeber schon im Beschluss festzulegen.
Tipp
q Halte die Seminarnummer und ggf. deine IG BCE-Mitgliedsnummer parat, dann geht die Anmeldung zum Seminar besonders schnell!
q Eine Kopie des Zertifikats reichst du beim Arbeitgeber ein.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Das BWS-Zertifikat- und Bonusprogramm
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Das BWS-Zertifikat- und Bonusprogramm
Jede Fortbildung ist für euch ein wichtiger Baustein für eure Zukunft. Daher erhaltet ihr von uns nach Abschluss eines Seminars ein Zertifikat. Unsere Bronze-, Silber- und GoldZertifikate sind nicht nur ein Beleg für euer Engagement und euren Ausbildungsstatus, sondern auch für eure Treue gegenüber der BWS. Ab 2013 gibt es Neues: Das Zertifikat „Guter Betriebsrat“ dokumentiert eine Teilnahme an den Seminaren BR 1–3 und den Basis-Seminaren. Diejenigen, die mehr als 15 Seminare bei der BWS besucht haben, werden im „Platin Club“ der BWS aufgenommen. Für sie gibt es neben einigen Extras ein eigenes Bildungsprogramm mit attraktiven Seminarangeboten.
Starter- und Basis-Paket Zur besseren Übersicht haben wir unser Seminarprogramm in ein Starter- und Basis-Paket gegliedert. In beiden Modulen profitieren die Teilnehmenden von aktuell konzipierten Lernmethoden und Inhalten. Starter-Paket Das Starter-Paket umfasst die Seminare BR 1–3. Diese Seminare vermitteln die Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes und werden regional durchgeführt. Basis-Paket Dieses Paket vermittelt die wichtigsten Grundlagen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Personalplanung, Wirtschaft, Arbeitsund Gesundheitsschutz sowie Kommunikation.
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Die Zertifikate der BWS
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Das BWS-Bronze-Zertifikat Wer alle Seminare aus dem Starter-Paket oder dem BasisPaket besucht, erhält je ein Bronze-Zertifikat. Das BWS-Silber-Zertifikat Wer zwei Seminare aus dem Starter-Paket und weitere vier Seminare aus dem Basis-Paket belegt, erhält das BWS-SilberZertifikat. NEU! Das BWS-Zertifikat „Guter Betriebsrat“ Wer alle Seminare aus dem Bereich des Starter- und BasisPakets besucht, erhält das Zertifikat „Guter Betriebsrat“. Das BWS-Gold-Zertifikat Das Gold-Zertifikat erhalten jene, die zwei SozialkompetenzSeminare, ein Grundlagenseminar und zwei Spezialisierungsseminare besucht haben.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
NEU! Der Platin-Club Wer 15 oder mehr Seminare bei der BWS besucht hat, wird im Platin-Club der BWS aufgenommen und kann an einem besonderen Platin-Bildungsprogramm mit attraktiven Seminarangeboten teilnehmen. Persönliche Beratung Gerne unterstützen wir dich dabei, deinen persönlichen Bildungsplan zusammenzustellen. Die Nummer unserer Hotline lautet: 0511 7631-336. Mehr Information Weitere Informationen zu unserem Zertifikaten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen findest du unter www.igbce-bws.de/zertifikate.
Schnell mal nachsehen, wann dein Seminar beginnt? – Kein Problem! Jetzt könnt ihr uns auch mobil mit Smartphone oder Tablet-PC überall und jederzeit erreichen!
BWS – jetzt auch mobil zu erreichen ‌
zur mobilen Webseite: q http://m.igbce-bws.de
1. QR-Code scannen
2. direkt auf unserer mobilen Website surfen
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
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Sich austauschen „to exchange experiences“ Ein Dialog ist eine mündlich oder schriftlich zwischen zwei oder mehreren Personen geführte Rede und Gegenrede. Er ist Teil des Sprachgebrauchs. Sein Gegensatz ist der Monolog, das Gespräch einer Person mit oder vor sich alleine (vor allem im Drama), aber auch als Rede und Vortrag. Die im deutschsprachigen Raum oft übersehene Quelle des Dialogs ist Sokrates, dessen sokratischen Dialoge von Platon übermittelt worden sind. Sokrates ging es um das direkte Gespräch, in dem das Wissen des Gesprächspartners an die Oberfläche zu holen ist (Mäeutik). Sein Ansatz sieht im Dialog in kleinen und kleinsten Gruppen die Quelle der Förderung des eigenverantwortlichen, selbstbestimmten Denkens des Einzelnen. Quelle: www.wikipedia.de
IG BCE: Sei dabei!
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www.igbce.de
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit f체r AT-Besch채ftigte
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit für AT-Beschäftigte
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Vernetzung des betrieblichen Know-hows Neben den klassischen Seminaren bieten wir mit den regelmäßigen Netzwerktreffen „Erfolgreiche Betriebsratsarbeit für außertariflich Beschäftigte“ eine wissenschaftlich begleitete Austauschplattform auf einmaligem Niveau. Vernetzung
q Gute Betriebsratsarbeit hängt, wie wir wissen, nicht nur von unserem theoretischen Wissen über Mitbestimmungsrechte ab, sondern ganz konkret von den Erfahrungen in der Ausgestaltung. Diese Erfahrungen aus den verschiedensten Unternehmen gilt es koordiniert zu vernetzen. Keine andere Bildungsgesellschaft vereint so viel Branchen-Erfahrung im AT-Bereich wie die BWS der IG BCE. Werden Sie Teil davon.
Wissenschaft
schen Wissensgesellschaft am Beispiel des akademisch qualifizierten Personals in der chemischen Industrie in Deutschland“ von Prof. Dr. Blanke – über die arbeitsrechtliche Perspektive der AT-Beschäftigten diskutiert. Hier stand insbesondere die Frage im Raum, inwieweit Betriebsrätinnen und Betriebsräte, aber auch Gewerkschaften die Schutzlücken, die durch die fehlende Geltung von Tarifverträgen im AT-Bereich bestehen, füllen können. Diese Diskussionen werden wir in den kommenden Netzwerktreffen auf die Themen Zielvereinbarungssysteme und Altersvorsorge für AT-Beschäftigte erweitern. Nutzen Sie diese Chance und werden Sie Teil des Netzwerks.
q Fortschritt braucht Impulse. Unter diesem Motto haben wir es uns zum Ziel gesetzt, jedes Netzwerktreffen auch durch einen wissenschaftlichen Input bzw. Denkanstoß zu begleiten. Dazu wollen wir den Austausch mit den uns nahestehenden Universitäten fördern und eine Arbeitsebene von Wissenschaft und Betriebsratspraxis schaffen. Im ersten AT-Netzwerktreffen vom 20. bis 21. September 2011 haben wir mit Prof. Dr. Pries von der Ruhr-Uni Bochum über das Thema „Haltungen und Interessenlagen der Führungskräfte in der chemischen Industrie“ und die hieraus resultierenden Chancen und Risiken für die betriebliche Mitbestimmung im Bereich der außertariflichen Beschäftigten gesprochen. Außerdem haben wir mit Frau Dr. Evgenya Weike – aus dem Projekt „Arbeitsrechtliche Regulierung in der Europäi-
Strategie
q Agieren statt reagieren! Dieser von Betriebsrätinnen und Betriebsräten oft formulierte Wunsch erfordert in einer vernetzten Welt eine gute Strategie und ein gutes eigenes Netzwerk. Oftmals ist es illusorisch bestimmte Trends nur allein im eigenen Unternehmen zu setzen. Deshalb wollen wir neben der Vermittlung und dem Transfer von Wissen das Thema Branchen- und Beschäftigtengruppen-Strategien vorantreiben. Wir müssen, genau wie die Vertreter/-innen der Arbeitgeber auch, Strategien für AT-Beschäftigte in unseren Branchen entwickeln und koordiniert umsetzen.
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit für AT-Beschäftigte
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Zweites AT-Netzwerktreffen: Abwälzen des Unternehmensrisikos auf die AT-Mitarbeiter durch Zielvereinbarungen
Inhalte q Austausch mit anderen Betriebsrät(inn)en aus dem AT-Bereich q Arbeits- und sozialrechtlicher Handlungsbedarf infolge der Verlagerung des Unternehmensrisikos auf die AT-Mitarbeiter(innen) durch Zielvereinbarungen q Gestaltungsspielraum des Betriebsrats bei Zielvereinbarungen q Aktivitäten der IG BCE im Bereich außertariflicher und hoch qualifizierter Beschäftigter q Weiterentwicklung der laufenden Projekte und Entwicklung weiterer Projektideen für hoch qualifizierte Betriebsratsarbeit im AT-Bereich q Raum für Austausch und Diskussion zu aktuellen Betriebsratsthemen in Bezug auf außertariflich Beschäftigte
Oliver Hecker
Mit dem Netzwerktreffen für Betriebsratsarbeit im AT-Bereich wurde 2012 erstmals ein Forum für den Austausch über aktuelle Trends und Themen geschaffen. Beim zweiten Netzwerktreffen steht neben diesem wichtigen Erfahrungsaustausch das Thema Zielvereinbarungen im Vordergrund. Insbesondere die Tatsache, dass hierdurch das Unternehmensrisiko immer häufiger auf die Mitarbeiter(innen) abgewälzt wird, ist in diesem Zusammenhang ein großes Problem. Dieses gewinnt durch den fehlenden arbeitsrechtlichen Schutz im AT-Bereich an Brisanz.
Victor W. Hering
Prof. Dr. Thomas Breisig
Termin q Dauer: 2 Tage (Beginn: mittags / Ende: mittags) Monat von
bis
Mai
29.05.13
28.05.
Seminarort Best-Western Hotel, Friedberger Warte, Frankfurt
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Seminarkosten 640,00 €
UV* Seminarnummer 210,00 € BWS-032-680201-13
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 36–37
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit für AT-Beschäftigte
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Drittes AT-Netzwerktreffen: Wichtige Rahmenbedingungen bei der betrieblichen Altersvorsorge von AT-Beschäftigten Mit dem Netzwerktreffen für Betriebsratsarbeit im AT-Bereich wurde 2012 erstmals ein Forum für den Austausch über aktuelle Trends und Themen geschaffen. Beim dritten Netzwerktreffen werden neben diesem wichtigen Erfahrungsaustausch insbesondere die Themen Umstrukturierung sowie Transportabilität der Betriebsrenten beim Wechsel des Unternehmens beleuchtet. Welcher arbeitsund sozialrechtliche Handlungsbedarf entsteht in diesen Bereichen, in denen der Druck auf die Betriebsräte zunimmt?
Inhalte q Austausch mit anderen Betriebsrät(inn)en aus dem AT-Bereich q Wichtige Rahmenbedingungen bei der betrieblichen Altersvorsorge von AT-Beschäftigten q Betriebliche Umstrukturierungen sowie die Transportabilität der Betriebsrente bei Unternehmenswechsel – Handlungs- und Gestaltungsspielraum des Betriebsrats bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Praxis q Aktivitäten der IG BCE im Bereich außertariflicher und hoch qualifizierter Beschäftigter q Weiterentwicklung der laufenden Projekte und Entwicklung weiterer Projektideen für hoch qualifizierte Betriebsratsarbeit im AT-Bereich q Raum für Austausch und Diskussion zu aktuellen Betriebsratsthemen in Bezug auf außertariflich Beschäftigte
Oliver Hecker
Victor W. Hering
Dr. Evgenya Weike
Termin q Dauer: 2 Tage (Beginn: mittags / Ende: mittags) Monat Oktober
von 14.10.
bis 15.10.13
Seminarort Kagel-Möllenhorst
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Seminarkosten 612,00 €
UV* Seminarnummer 152,00 € BWS-032-680301-13
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 36–37
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit für AT-Beschäftigte
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Strategische Kommunikation des Betriebsrats zur wirkungsvollen Interessenvertretung von außertariflich Beschäftigten
Inhalte q Wirkungsvolle Kommunikationsstrategien entwickeln und umsetzen q Themen strategisch auswählen und angehen q Ansprachehemmnisse gezielt abbauen q Umgang mit anderen Interessenvertretungen in der Kommunikation
Oliver Hecker
Für den Betriebsrat kommt es vor allem darauf an, den Rückhalt der AT-Beschäftigten zu haben, wenn es darum geht, die rechtlichen und politischen Vorhaben durchzusetzen. Daher werden in diesem Seminar Instrumente der strategischen Kommunikation sowie der Rhetorik und Gesprächsführung vermittelt. Ziel ist es, sowohl in persönlichen Gesprächen als auch in der strategischen Kommunikation, die außertariflich Beschäftigten uneingeschränkt überzeugen zu können.
Victor W. Hering
Termin q Dauer: 3 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags) Monat September
von
bis
Seminarort Best-Western Hotel, 04.09. 06.09.13 Friedberger Warte, Frankfurt
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Seminarkosten 1.074,00 €
UV* Seminarnummer 386,00 € BWS-032-680401-13
Referent Oliver Hecker
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 36–37
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit für AT-Beschäftigte
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Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten bei Studierenden im Betrieb – Akademiker(innen) von morgen schon heute von der Betriebsratsarbeit überzeugen Studierende sind aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Sie finden sich nicht nur als Diplomanden, Doktoranden oder Praktikanten in den Betrieben, sondern auch als Aushilfen oder Teilzeitbeschäftigte. Das Seminar zeigt auf, wie Studierende im Betrieb eingebunden sein können und welche rechtlichen Rahmenbedingungen es dazu gibt. Auch die Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsräte kommen zur Sprache. Ziel des Seminars ist es außerdem, die Position des Betriebsrats und der JAV gegenüber den Studierenden zu stärken, indem etwa erstes Wissen zur Studienfinanzierung und zu weiterführenden Beratungsstellen vermittelt wird.
Inhalte q Studierende in der Arbeitswelt q Formen der Studienfinanzierung – BAföG, Unterhalt, Stipendien und Co. q Besonderheiten studentischer Beschäftigung (Sozialversicherungsfreiheit, Befristungsrecht, kurzfristige Beschäftigung) q Diplomanden und Doktoranden (besondere Rechtsstellung, Mitwirkungsrechte des Betriebsrats) q Studierende als Praktikanten (Mitwirkungsrechte der BR und JAVen) q Strategien guter Praktika (Gestaltungsmöglichkeiten der BR und JAVen; Ausbildungspläne für Praktika) q Weitere Beratungsstellen für Studierende und Möglichkeiten der Zusammenarbeit
Andrea Kraatz
Termin q Dauer: 2 Tage (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags) Monat April
von bis Seminarort 15.04. 16.04.13 Bad Münder
Seminarkosten 603,00 €
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
UV* Seminarnummer Referentin 162,00 € BWS-032-680501-13 Andrea Kraatz *zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 36–37
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Erfolgreiche Betriebsratsarbeit für AT-Beschäftigte
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Optimaler Einsatz von Ressourcen und Zeit zur erfolgreichen Umsetzung personalwirtschaftlicher Themen für außertariflich Beschäftigte Inhalte q Grundlagen des Ressourcen- und Zeitmanagements q Vorgehensmodelle und Erfolgsfaktoren q Erfolgreicher Zeit- und Ressourceneinsatz für außertariflich Beschäftigte q Praxisvorträge durch Fachexpert(inn)en aus der Wirtschaft q Selbstständige Bearbeitung (Gruppenarbeit) und Präsentationen ausgewählter Themenstellungen
Dr. Frank Lelke
Erfolgreiche Projekte scheitern nicht selten daran, dass die knappen Güter Ressourcen und Zeit nicht optimal eingesetzt werden. Das Seminar versetzt die Teilnehmenden in die Lage, Themenstellungen professionell zu planen, zu organisieren und erfolgreich umzusetzen. Projekterfahrungen in Unternehmen werden vorgestellt und diskutiert. Ein Ziel des Seminars ist es auch, Projektvorhaben sowie Zielsetzungen anderer Fach- und Funktionsbereiche fachlich besser beurteilen und kritisch hinterfragen zu können.
Andreas Ollech
Termin q Dauer: 3 Tage (Beginn: morgens / Ende: abends) Monat von April 02.04.
bis 04.04.13
Seminarort Maritim Hotel, Köln
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Seminarkosten 1.241,00 €
UV* Seminarnummer Referent 412,00 € BWS-032-680601-13 Dr. Frank Lelke *zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 36–37
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Studienabschlüsse Master, Bachelor & Co.: Status quo im Bologna-Prozess – Unterschiede und Gemeinsamkeiten – betriebliche Relevanz und entgeltspezifische Eingruppierung Wie können im Ausland erbrachte Studienzeiten und -abschlüsse adäquat an deutschen Hochschulen angerechnet werden? Dieses Problem stellt sich zunehmend, seit der Bologna-Prozess zum Ende der Jahrtausendwende in Kraft getreten ist. In der betrieblichen Praxis fehlt zudem die Trennschärfe zur ganzheitlichen Bewertung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Diplomstudiengängen, FOM-, VWA- und IHK-Absolventen. Dadurch wird es sowohl schwierig, das Leistungsvermögen fachlich-inhaltlich einzuschätzen, als auch, den angemessenen (Einstiegs-)Tarif zu bestimmen.
Inhalte q Gegenstand und Inhalte des Bologna-Abkommens q Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse q Studienabschlüsse, Akademien und freie Bildungsträger q Schwierigkeiten der Vergleichbarkeit, Anerkennung und des Erwerbs von Studienleistungen q Betriebliche Relevanz q Entgeltspezifische Eingruppierung in verschiedenen Industrien q Nächste Schritte q Gastvortrag: Prof. Dr. Stephan Kress (Fachhochschule Gelsenkirchen)
Dr. Frank Lelke
Andreas Ollech
Termin q Dauer: 2 Tage (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags) Monat Oktober
von bis Seminarort 21.10. 22.10.13 Maritim Hotel, München
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Seminarkosten 709,00 €
UV* Seminarnummer Referent 232,00 € BWS-032-680701-13 Dr. Frank Lelke *zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 36–37
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Aktuelles Recht für AT-Beschäftigte
Inhalte q Aktuelle Rechtsprechung mit Relevanz für den AT-Bereich q Besprechung aktueller Urteile und ihre Indizien für die zukünftige Rechtsprechung
Welche Entscheidungen und Tendenzen der aktuellen Rechtsprechung sind insbesondere für außertariflich Beschäftigte von Bedeutung? Welche Schlüsse auf die zukünftige Rechtsprechung lassen sich daraus ableiten? Im Hinblick auf diese Fragen wird das allgemeine Arbeitsrecht ebenso betrachtet wie die Abgrenzung zum Tarif und die aktuelle Rechtsprechung zu den Mitbestimmungsrechten bezüglich der AT-Beschäftigten.
Rudi Bantel
Termin q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat
von
bis
September
16.09.
18.09.13
Seminarort Arcotel Camino, Stuttgart
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Seminarkosten 714,00 €
UV* Seminarnummer 482,00 € BWS-032-680801-13
Referent Rudi Bantel
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 36–37
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit für AT-Beschäftigte
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Arbeitsrechtliche Grundlagen der Betriebsratsarbeit für außertariflich Beschäftigte Außertariflich Beschäftigte sind hoch qualifiziert und flexibel. Es ist oft schwierig, ihre Position gegenüber dem Tarifbereich oder den leitenden Angestellten abzugrenzen.
Inhalte q Abgrenzung AT-Beschäftigte zu Tarifbeschäftigten und leitenden Angestellten q Geltung von Gesetzen und Tarifverträgen q Arbeitsvertragsgestaltung und ihre Grenzen im Tarifund AT-Bereich q Mitbestimmung bei betrieblichen Entgeltsystemen/ -bändern im AT-Bereich q Gesetzliche Arbeitszeitregelungen und ihre Kontrolle im AT-Bereich q Gestaltungsmöglichkeiten und Mitbestimmung bei Arbeitszeit im AT-Bereich q Work-Life-Balance unter Leistungsdruck q Arbeitszeitregelungen aus der Praxis q Flexibilität und gesunder Karrieresinn vs. Selbstausbeutung q Grenzen und Möglichkeiten der Vertrauensarbeitszeit q Chancen und Risiken von Lebensarbeitszeitkonten q Modelle projektbezogener Arbeitszeit q Gestaltungsmöglichkeiten für AT-Gehaltsbänder q Gestaltung und Anwendung von Zielvereinbarungssystemen und deren Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
Dieses Seminar unterstützt Betriebsrätinnen sowie Betriebsräte in der konzeptionellen Arbeit mit außertariflichen und hoch qualifizierten Angestellten. Von Entgeltsystemen über Arbeitszeitgestaltung bis hin zur Frage der Gültigkeit von arbeitsvertraglichen Klauseln werden tragfähige Grundlagen erarbeitet, um für außertariflich Beschäftigte eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit zu leisten. Im Rahmen dieser Seminarreihe werden gemeinsam mit den Teilnehmenden konkrete Konzepte und Projekte entwickelt wie auch mittel- bis langfristig durch die Sachkompetenz der IG BCE begleitet.
Heiko Engeler
Dr. Frank Lelke
Victor W. Hering
Oliver Hecker
Termin q Dauer: 3 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags) Monat März
von
bis
Seminarort Best-Western Hotel, 04.03. 06.03.13 Friedberger Warte, Frankfurt
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Seminarkosten 762,00 €
UV* Seminarnummer 376,00 € BWS-032-680101-13
Referent Oliver Hecker
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 36–37
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Inhouse-Tagesschulung AT-Beschäftigte
Der bisher relativ elitäre Status der außertariflichen Beschäftigten hat die Nachfrage dieser Beschäftigtengruppe nach Vertretung durch Betriebsräte und Gewerkschaften oftmals sehr begrenzt. Derzeit ändert sich diese Haltung an vielen Stellen, da die Exklusivität durch die stetige Zunahme der akademischen Arbeitsverhältnisse abnimmt und damit auch der direkte Einfluss auf die Gestaltung der eigenen Arbeitsbedingungen. Durch diese Entwicklung wird der Betriebsrat stärker als nützlicher und wichtiger Partner bei der Durchsetzung eigener Interessen akzeptiert. Diesen wichtigen Zeitpunkt wollen wir in den Betrieben nutzen und gewerkschaftliche sowie betriebsrätliche Kompetenz einbringen. Mit der AT-Tagesschulung möchten wir möglichst breit qualifizieren und einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten im AT-Bereich geben.
Themen der Tagesschulung q Abgrenzungsfragen q Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der BR q Individualrechtliche Situation der AT-Beschäftigten q Aktuelle Rechtsprechung
Selbstverständlich könnt ihr das Seminar auch in anderen Formaten bei uns buchen, um die betrieblichen Bedürfnisse und daraus abzuleitende Fragestellungen besser bearbeiten zu können.
Kontakt Hotline: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de
Buchempfehlungen
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Prof. Dr. Thomas Blanke / Dr. Evgenya Weike Handbuch für Außertariflich Beschäftigte Herausgeber: Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie VB 3, Abteilung Zielgruppen
Die AT-Stellung ist durch eine Reihe von Besonderheiten geprägt, insbesondere durch erweiterte Flexibilität der Arbeitsbedingungen, die sich in räumlicher, zeitlicher und monetärer Hinsicht auswirkt. Die Broschüre lotet den arbeitsrechtlichen Regelungsrahmen im AT-Bereich systematisch aus und zeigt die Schutzlücken in diesem Bereich auf. Zunächst werden die wichtigsten Aspekte der individualvertraglichen Gestaltung (Individualabrede, Versetzungen, Arbeitszeitregulierung, Zusammensetzung der Vergütung, Zielvereinbarungen etc.) dargestellt. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Frage, ob auch die Grundsätze des Abstandsgebots zur tariflichen Vergütung beachtet werden.
Thomas Blanke/Evgenya Weike
Außertariflich Beschäftigte Ratgeber für außertariflich ariflich Beschäfftigte t zu arbei arbeitsrechtlichen ertragsgestaltung. Fragestellungen rund um Geld, Zeit und Ve 1. Auflage
Die Gestaltungskompetenz des Betriebsrats im AT-Bereich ist größer als beim tariflichen Personal, weil die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 und § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG in Bezug auf AT-Beschäftigte nicht gilt. In der Praxis ist die Betriebsvereinbarung das wichtigste Instrument der normativen Regulierung der Arbeitsbedingungen im AT-Bereich. Die vorliegende Broschüre liefert eine rechtliche Grundlage für betriebliche Praktiker, die mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen von AT-Angestellten befasst sind und ist ein Ratgeber für die AT-Beschäftigten selbst.
Bestellung: Das Handbuch „Außertariflich Beschäftigte“ kann bei der IG BCE, VB 3, Abteilung Zielgruppen bestellt werden:
Tel. 0511 7631-385 • abt.zielgruppen@igbce.de
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Thomas Breisig AT-Angestellte Betriebs- und Dienstvereinbarungen Bund Verlag, 1. Auflage Januar 2010, inkl. CD-ROM ISBN: 978-3-7663-3944-7 € 12,90 In vielen Branchen gibt es sogenannte außertarifliche (AT-)Angestellte. Sie arbeiten etwa in besonders verantwortlichen Positionen oder mit umfangreichen Spezialkenntnissen. Anforderungen und Vergütungen sind höher als im jeweiligen Tarifvertrag für die höchste Vergütungsgruppe. AT-Angestellte fallen aus dem Tarifvertrag heraus, werden aber vom Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz vertreten. Die Betriebsparteien regeln einen Großteil der Arbeits- und
Beschäftigungsbedingungen wie Arbeitszeit, Vergütungsregelungen, Urlaub usw. In der vorliegenden Analyse werden erstmals in größerem Umfang betriebliche Vereinbarungen speziell mit Bezug auf AT-Angestellte ausgewertet. Gezeigt wird wie Betriebsparteien Fragen der Arbeitsbedingungen für AT-Angestellte regeln, Anregungen und Tipps unterstützen bei der Gestaltung eigener Vereinbarungen.
Kotthoff, Hermann / Wagner, Alexandra Die Leistungsträger Führungskräfte im Wandel der Firmenkultur Verlag: edition sigma, Ausstattung: kartoniert ISBN: 978-3-8360-8693-6 € 19,90 Die „beitragsorientierten Leistungsträger“ – Fach- und Führungskräfte mit hoher intrinsischer Motivation – standen 1997 schon einmal im Zentrum einer Studie von Hermann Kotthoff. Zwölf Jahre später haben er und Alexandra Wagner dieselben Firmen ein zweites Mal aufgesucht und – soweit noch vor Ort – dieselben Personen befragt. Dazwischen liegt eine Epoche großer Umstrukturierungen im Zeichen von Globalisierung und „Shareholder-Value“. Wie hat sich die Arbeitssituation und -orientierung der Leistungsträger unterdessen verändert? Sind sie – wie in letzter Zeit häufig vermutet – zu „Intrapreneuren“ oder „Arbeitskraftunternehmern“ geworden? Geben sie ihr
individuelles Interessenhandeln zugunsten einer kollektiven Orientierung auf? Die vielfach sehr überraschenden Ergebnisse zeigen, wie sehr das individuelle Arbeitserleben und die betrieblichen Sozialordnungen von den firmenspezifischen Entwicklungspfaden abhängen. Sie münden je unterschiedlich in eine „inspirierte“ oder „anomische“ Hochleistungskultur ein, führen in eine „brüchige soziale Identität“ oder zum „virtuellen Unternehmen“. Die bisher als Einheit wahrgenommenen Fach- und Führungskräfte scheinen sich in NurFachkräfte („Wissensarbeiter“) und Führungskräfte („HighPotentials“) aufzuspalten.
Bestellung: Beide Bücher können beim BWS-Fachverlag bestellt werden:
Tel. 0511 7631-591 • shop@bws-fachverlag.de • www.bws-fachverlag.de
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
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Wissen macht den Unterschied Jetzt Nichtmitglieder 端berzeugen!
IG BCE: Mitglied werden! q
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Weitere Informationen
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Bildungszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30
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Kalender 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34
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Referent(inn)en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36
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Der direkte Draht . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38
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Inhouse-Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . .40
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Bildungsanfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41
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Informationen zur Freistellung . . . . . . . . . .42
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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . .45
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Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . . . . . . . . . . .47
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Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .48
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Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . .49
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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile . . . . . . . . . . . .50
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Beitrittserklärung zur IG BCE . . . . . . . . . . .51
Die Bildungszentren der IG BCE Bildung von ihrer lebendigsten Seite …
Bad Münder
Haltern
KagelMöllenhorst Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Bildung von ihrer lebendigsten Seite … Die Bildungszentren der IG BCE richten sich an engagierte und politisch aktive Menschen, ganz besonders aber an diejenigen, die vor den alltäglichen Herausforderungen der Interessenvertretung im Betrieb stehen. Die Seminare, Tagungen und Konferenzen decken ein breites Spektrum fachlicher, methodischer und sozialer Kompetenzen ab. Die Themen reichen vom Arbeitsrecht über Gesundheit, Wirtschafts-, Energie-, Europa- und Gesellschaftspolitik bis hin zur Auseinandersetzung mit Kultur und Kulturen. Unsere Häuser sind einer aufklärenden, eigenständigen, sachlichen und politischen Bildung verpflichtet. Sie werben für gewerkschaftliche Werte und Ideale, für Chancengleichheit und Gleichberechtigung, für die Schaffung guter Arbeits- und Lebensbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die Stärkung von Arbeitnehmerrechten. In der sich wandelenden Arbeitswelt vermitteln unsere Seminare und Tagungen aktuelle Themen auf fachlich fundierte Weise. Besonderes Kennzeichen ist dabei der Bezug zur betrieblichen Praxis und die gemeinsame Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten und Strategien für die konkrete Umsetzung im Betrieb. Die IG BCE-Bildungszentren sind Orte der Begegnung, des Austauschs und des Lernens. Hier wird diskutiert, gestritten und philosophiert. Kolleginnen und Kollegen können sich in Themen vertiefen, können gemeinsam mit anderen Ideen entwickeln und Maßnahmen planen. Man lernt neue Leute sowie andere Meinungen kennen, knüpft Netzwerke – und schließt Freundschaften. Getragen wird das alles von Menschen, die unsere Häuser lebendig machen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Dozentinnen und Dozenten, Referentinnen und Referenten und vor allem unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Kurzum: die Kolleginnen und Kollegen der IG BCE.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Die Bildungszentren bieten ein professionell konzipiertes Bildungsangebot und Rahmenbedingungen auf hohem Niveau: q Helle, lernfreundliche Seminarräume mit modernster Tagungs- und Konferenztechnik; Tagungs- und Gruppenräume für kleine und große Gruppen. q Moderne Zimmer mit Dusche/WC, teilweise mit Balkon. Zum Standard gehören Telefon, Flachbild-TV, Radio und Internetzugang. q Ausgezeichnetes Essen mit abwechslungsreicher, gesunder und tagungsgerechter Kost. An den Buffets stehen täglich mehrere Menüs zur Auswahl. Individuelle Ernährungswünsche werden gerne berücksichtigt. q Freundliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die bei Fragen gerne weiterhelfen. q Die reizvollen Landschaften bieten sich für Spaziergänge, Fahrrad- und ggf. Kanutouren an. Sportmöglichkeiten finden sich in den Häusern und deren Außenanlagen. Möglichkeiten zur Entspannung oder für kreative Betätigung sind vielfach vorhanden. q Für jene, die Stadtflair erleben wollen, bieten sich Besuche in nahe gelegenen Städten wie Berlin oder Hannover bzw. den Ruhrmetropolen an. q Auf Wunsch kann in allen Häusern Kinderbetreuung organisiert werden. In diesen Fällen wird um eine rechtzeitige Anmeldung im jeweiligen Bildungszentrum gebeten. q Beliebte Treffpunkte am Abend sind die hauseigenen Gaststätten – ob an der Bar beim frisch gezapften Bier oder einem guten Glas Wein, in geselliger Cocktail-Runde oder am Skattisch. Immer wieder auf dem Programm: Live-Musik, Kabarett oder Polit-Talkrunden. Nähere Informationen sind auf den Internetseiten der Bildungszentren zu finden:
Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum Deisterallee 44 • 31848 Bad Münder Telefon: 05042 601-0 • Fax: 05042 601-95 E-Mail: bz.badmuender@igbce.de • www.wgb.igbce.de
Bildungszentrum Haltern am See Hullerner Straße 100 • 45721 Haltern am See Telefon: 02364 966-0 • Fax: 02364 966-540 E-Mail: bz.haltern@igbce.de • www.haltern.igbce.de
Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst Weg zur Erholung 34 • 15537 Grünheide (Mark) Telefon: 033434 422-30 • Fax: 033434 422-33 E-Mail: bz.kagel@igbce.de • www.kagel-moellenhorst.igbce.de
Die Bildungszentren der IG BCE Bildung von ihrer lebendigsten Seite ‌
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Kalender 2013
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Do Christi Himmelfahrt
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Do Reformationstag
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Di Silvester
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
5. Gewerkschafts-
Referent(inn)en
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Mitarbeiter der IG BCE:
Oliver Hecker q Gewerkschaftssekretär, IG BCE-Hauptverwaltung, Abt. Zielgruppen.
Referent(inn)en:
Rudi Bantel
Prof. Dr. Thomas Breisig
q ist Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Sozialrecht. Er ist regelmäßiges Mitglied in betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen und anwaltlicher Sachverständiger. Der Rechtswissenschaftler ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Bremen und in der juristischen Bildungsarbeit aktiv.
q ist Professor für Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Organisation und Personal an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Darüber hinaus ist er Dozent am Center für Lebenslanges Lernen (C3L), das sich mit Fragen der Weiterbildung befasst und forschungsorientierte sowie praxisrelevante Weiterbildungsangebote bereitstellt. Zahlreiche Veröffentlichungen insbesondere zu Themen der betrieblichen Interessenvertretung flankieren seine Laufbahn, unter anderem ein Handbuch für Betriebsräte zum Thema „Betriebliche Sozialtechniken“.
Heiko Engeler
Victor W. Hering
q ist selbstständiger Rechtsanwalt. Er ist spezialisiert auf Arbeitsrecht mit einem Schwerpunkt im kollektivrechtlichen Bereich. Hier berät und begleitet er Betriebsräte bei allen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber im Betrieb, im Unternehmen oder Konzern.
q ist freiberuflicher Berater, Trainer und Coach. Die Schwerpunkte des Diplom-Literaturwissenschaftlers sind u. a. Strategieentwicklung, handlungsorientierte Lernarchitektur, Kompetenzentwicklung und Bildungsplanung, Bildung von Kompetenznetzwerken, Persönlichkeitsentwicklung für leitende Betriebsräte, Betriebsmanagement sowie Teamentwicklung.
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Andrea Kraatz
Dr. Frank Lelke
q arbeitet als Fachreferentin für Arbeitsrecht und ist u. a. auf die Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern, Betriebsrätinnen und Betriebsräten spezialisiert. Die Volljuristin ist in der Berliner Kanzlei Artejura tätig.
q arbeitet für die Evonik Degussa. Der Wirtschaftswissenschaftler ist Experte im Bereich Personalwirtschaft, Controlling und Management sowie Wirtschaftsinformatik. Er ist zudem ehrenamtliches Mitglied des Prüfungsausschusses der IHK in Gelsenkirchen sowie Laienrichter am Landgericht Bochum.
Andreas Ollech
Dr. Evgenya Weike
q ist Dipl.-Kfm. und arbeitet am Paul-Spiegel-Berufskolleg Dorsten. Zuvor war er jahrelang Lehrer und Betriebsrat bei der RAG Bildung Berufkolleg GmbH. Der Wirtschaftswissenschaftler ist Experte im Bereich Personalwirtschaft und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Themen Demografie, IT-Management und E-Learning. Er ist zudem ehrenamtliches Mitglied des Prüfungsausschusses der IHK in Gelsenkirchen.
q ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im DFG-Projekt „Arbeitsrechtliche Regulierung in der Europäischen Wissensgesellschaft am Beispiel des akademisch qualifizierten Personals in der chemischen Industrie in Deutschland“ an der Universität Oldenburg. Die Juristin und Trainerin ist Expertin für das Thema Arbeitsrecht.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Der direkte Draht
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Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter:
Nadine Köller Telefon: 0511 7631-270 E-Mail: nadine.koeller@igbce.de
Bärbel Gieseler Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: baerbel.gieseler@igbce.de
Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: claudia.binnewies@igbce.de
Anmeldung
Angebotsseminare
Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes.
Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. (Siehe auch nächste Doppelseite!)
Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung Zusätzliche Seminare Montag bis Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr
Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu sehen.
An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen.
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Kerstin Panoussis Telefon: 0511 7631-513 E-Mail: kerstin.panoussis@igbce.de
Angela Beyer Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: angela.beyer@igbce.de
Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2013 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter.
Kinderbertreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de
Inhouse-Seminare Maßgeschneiderte Seminare für individuelle Lösungen
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Seminare, zugeschnitten auf betriebliche Bedürfnisse
Seminar gewünscht?
Alle Themen und Seminare aus unseren Bildungsprogrammen können auch spezifisch auf eure betrieblichen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Diese maßgeschneiderte Fortbildung bietet viele Vorteile:
Die Planung der individuellen Seminare erfolgt von erfahrenen Fachkräften. Eine kurze Anfrage an die BWS genügt. Hierzu kann das Formular rechts genutzt werden. per Fax: im Intern et:
q Die Themen der eigenen Betriebsratspraxis bestimmen das Seminar
0511 763 1-7 www..igbc 75 e-bws.d e
Wisse Ind Indiv iviidduueell llee Bildduun n jetzt! nggssan anfr fraaggee
Wir entwickeln gerne unverbindlich ein maßgeschneidertes Angebot für euren Betrieb, das individuelle Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer berücksichtigt. Zudem suchen wir gezielt kompetente Fachreferenten zu den einzelnen Themen aus und stellen auch Seminarunterlagen oder Fachliteratur zusammen. Erst mit der Annahme des Angebots der BWS kommt ein Vertrag zur Durchführung des Seminars zustande. Die BWS stellt dann einen reibungslosen Ablauf rund um das Seminar sicher.
Liebes BWS bitte unte -Team, rbreitet uns ein Angebot für eine Schulung zum The BR ma: Grundlag en Arbeitsr echt Rechtsth Teil emen e 1 – Grun Aktu dlagen Teil e 2 – Kün elle Rech tssprech di Teil Themen Verha ung e 3 – Betr gung schwerpu ndlungsfü iebliche Leih nkt: Teil Konfl hrung e 4 – Fle arbeit Veränderun iktbewä xibilisierun gsprozes Inter Teil ltigung e 5–P se essenausg (z.B. Mobb Organi ersonalen g und Mobilität leich un Betr ing) twicklun sation d d Sozialpla iebsüber Kernkomp g es Öffe gänge n Kün etenz-Se ntlichkeits BR-Büros digung minare Betr arbeit Betr Ausle iebsversa iebswirtsc gun g mmlung von Taarifv haftlich Perso es Hand Arbe erträgen nalplan Wirtscha eln its- und ft im Untern ung und -entwi Gesu ndheits Schwerpu cklung ehmen BWL schutz Komm nkt: -Einführ unikation Date Gute Schwerpu ung nschutz Arbeit d nkt: im Untern Grun urch Arbe Schwerpu Gesundh dlagen für ehmen its- und nkt: eitsschutz den Wirt Teil e 1 – Basi schaftsau EDV JAV swissen -Organi sschuss Teil e 2–A sation (Ex uswertun cel, Wor Teil web e 1 – Grun g un wirtschaf d etc.) 2.0 tlicher Date d Nutzung dlagen Teeil Teil e 3–K n 2 – Beru Leis onzernabsc fsbildun tungsbe Teeil g Rechnun hluss un 3 – Arbe wert un gslegun g und En d itstechni Schi ch ken g tgeltfin chtplan Rhetor dung ik Alte Selb rsvorsor stmanag ge und Wunsch ement Mod schtth Sozi hem ema ales Fam eration ilie und Beruf Migr ation/I ntegrati on Dem ografie Ort: Schw erbehin Wilhelmdertenver Gefe tretung BR Bildungsze ller-BildungsKlausur und Tagun n a Bildungsze trum Haltern gszentrum am See ntrum K Bad Mün agel-Mölle der Wunsch Teermin: scho ort nhorst rt Bitte schl agt uns einen T Wunsch ermin vor schtterm ermin r. von Absend bis er: Vorauss ichtlich e Anzahl der Teeiln Firma ehmer/innen:
q Große Identifikation mit den Inhalten und hoher Praxisbezug q Es werden individuelle betriebliche Fragestellungen bearbeitet q Es werden konkrete Lösungen erarbeitet q Es wird schnell ein gemeinsamer, aktueller Wissensstand erreicht q Bereits vorhandene Kenntnisse werden firmenintern vertieft
Straße, Hausnumm er
Postleitzahl, Ort
Ansprechpa rtner/-in
Ort, Datum
q Es ist möglich, den gesamten Betriebsrat zu schulen
Telefon-, Faxnumm er
E-Mail-A dresse
Untersch rift
Firmenstemp el
q Die Handlungskompetenz von Betriebsräten im Betrieb wird gesteigert q Das Betriebsratsteam wird gestärkt q Die Seminarinhalte werden in enger Zusammenarbeit mit der IG BCE behandelt q Professionelle Qualifizierung, hohe Qualität und faire Preise
(mit An schrift)
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung und die Rechnung geht an den Arbeitgeber. Zudem wird § 37 Abs. 6 BetrVG Fähigkeit sichergestellt.
q Seminarzeiten und -dauer können flexibel gestaltet werden q Betriebsvereinbarungen können konkret vorbereitet werden q Kurze An- und Abreisezeiten q Familiären Verpflichtungen (z. B. pflegebedürftige Angehörige, Kinderbetreuung, Haustiere) kann nachgegangen werden
Kontakt Viola Lorenz Telefon: 0511 7631-275 E-Mail: viola.lorenz@igbce.de
Werner Wenz Telefon: 0511 7631-205 E-Mail: werner.wenz@igbce.de
Meike Kiegeland Telefon: 0511 7631-515 E-Mail: meike.kiegeland@igbce.de
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
per Fax: im Internet:
Liebes BWS-Team, bitte unterbreitet uns ein Angebot f端r eine Schulung zum
0511 7631-775 www w..igbce-bws.de
Thema:
Wissen jetzt! Individuelle Bildungsanfrage In dividuelle Bild ungsanfrage
Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
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Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!
Woraus fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte? Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräten für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden zu gewähren. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch der Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.
Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.
In diesem Sinne sind immer erforderlich: q Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom 19.07.1995, 7 ABR 49/94). q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 bis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landesbezirke findet. q Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84). q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundesprogramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbezirke finden. q Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden Tarifverträge q Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83). q Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen Kenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe „Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss 1–3“. Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen
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Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind. Auch gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand bei der Seminarplanung selbst initiativ werden will.
Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Obwohl die Schulungsmöglichkeiten nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben).
um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl Schoof, Betriebsratspraxis von A–Z, 9. Aufl., S. 1359).
Wie teuer darf ein Seminar sein? Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.
Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann,
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.
Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen. (BAGUrteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/51). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.
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Dürfen Seminare erneut besucht werden?
Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber?
Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.
Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.
Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.
Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforderlichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.
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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause
Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am
Datum beschlossen,
das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn
Name
zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:
Titel des Seminars zu entsenden.
Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:
Euro und
die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:
Euro.
Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn
als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
✃
Ort, Datum
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Stempel/Unterschrift des Betriebsrats
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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung
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Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Schwerbehindertenvertretung Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause
Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es erforderlich, dass Frau/Herr mit dem Thema:
Name an dem Seminar Titel des Seminars teilnimmt.
Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:
Euro und
die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:
Euro.
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gemäß nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar wurden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
Ort, Datum
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Stempel/Unterschrift der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Kosten
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Kosten
Seminargebühren
Rücktritts- und Stornogebühren
Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildendenund Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.
Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Fahrtkosten und Spesen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Referentinnen und Referenten Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.
Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.
Ansprechpartnerinnen:
Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: heidi.wenzel@igbce.de
Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: marion.probst@igbce.de
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Anmeldeformular
per Post:
IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover
per Telefon:
0511 7631-336
per Fax::
0511 7631-775
Internet:
www.igbce-bws.de
Nachname, Vorname
IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
Bitte schicken Sie die Einladungsunterlagen an die:
Firmenadresse
Privatadresse
Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/folgenden Seminaren an:
Titel
Termin
Meine dienstliche Anschrift:
Seminarnummer
Meine private Anschrift (falls kein IG BCE-Mitglied):
Firma/Unternehmen
Bereich/Abteilung
Straße, Hausnummer/Postfach
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Postleitzahl, Ort
Telefonnummer
Telefonnummer
Fax-Nummer
✃
E-Mail-Adresse
Ort, Datum
E-Mail-Adresse
Unterschrift
Firmenstempel (mit Anschrift)
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile e Soziale Zukunft gestalten Unsere Mitglieder haben eine starke, demokratisch organisierte und unabhängige Gewerkschaft im Rücken. Die IG BCE steht für eine soziale Marktwirtschaft und dafür, dass die Lasten des Sozialstaats gerecht verteilt werden. Sie setzt auf solidarisches Handeln und unterstützt ihre Mitglieder im Kampf für eine lebenswerte Zukunft. r Gut organisierte Unterstützung Die Mitglieder in den Ortsgruppen, die gewählten Vertrauensleute und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte in den Betrieben stehen jederzeit als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind präsent – nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Mit ihrer Kompetenz beraten und unterstützen sie unsere Mitglieder vor Ort. Darüber hinaus stehen hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IG BCE in den Bezirken und Landesbezirken zur Verfügung. t Zahlreiche Mitgliedervorteile Mitgliedern der IG BCE werden exklusiv Produkte und Leistungen mit echtem Vorteilscharakter über unsere neu gegründete IG BCE-Bonusagentur angeboten. Hierzu gehören Produkte und Leistungen zum Thema Beratung & Job, Gesundheit, Freizeit, Reisen und Vorsorge. Reinschauen lohnt sich unter www.igbce-bonusagentur.de. u Rechtsberatung und Rechtsschutz Wir erteilen Rechtsauskünfte und gewähren unseren Mitgliedern gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Im Konfliktfall vertreten wir deine Interessen in allen Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Beamten- und Personalrechts. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Und wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen.
q
www.igbce.de
i Selbstverwaltung – wir nehmen eure Rechte wahr Mitglieder der IG BCE, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wurden, vertreten in der Selbstverwaltung der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Interessen der Versicherten. Sie arbeiten in Widerspruchsausschüssen mit und achten darauf, dass die Versicherten ihre Rechte wahrnehmen können. Die IG BCE berät und unterstützt ihre Selbstverwalter durch Qualifizierungsmaßnahmen und gezielten Erfahrungsaustausch. o Freizeit- und Unfallversicherung inklusive Mitglieder der IG BCE sind auch in ihrer Freizeit unfallversichert – weltweit. Voraussetzung: Ein Jahr Mitgliedschaft und die Entrichtung satzungsgemäßer Beiträge. p Streikunterstützung Kommt es im Unternehmen zum Streik oder zu einer Aussperrung, dann sind die Mitglieder der IG BCE finanziell abgesichert. a Tariflich im Vorteil Die tariflichen Vereinbarungen liegen für die Mitglieder der IG BCE deutlich über den gesetzlichen Minimal-Regelungen. Wir schließen Jahr für Jahr mit den Arbeitgebern unserer Branchen über 2.000 Tarifverträge ab und tragen damit entscheidend zur Existenzsicherung unserer Mitglieder und deren Familien bei. s Qualifizierung Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind. d Vorsprung durch exklusive Information Wer Dinge bewegen will, sichert sich bei uns einen echten Informationsvorsprung. Aktuelle, nicht alltägliche – aus dem Alltagsleben gründlich recherchierte – Informationen, Reportagen und Berichte liefert dir unsere Redaktion frei Haus mit der monatlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „kompakt“. Die Abonnentengebühren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht
*Bezirks-Nr.
*Mitgl.-Nr.
*Wird von den Bezirken ausgefüllt.
per Fax:
0511 7631-708 Beschäftigt bei
oder das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei deinem Betriebsrat abgeben.
PLZ/Ort Tätigkeit
Ausbildungsbeginn (Monat/Jahr)
Lehrjahr
Ausbildungsende (Monat/Jahr)
privat
Name
Vorname
Telefon
Geburtsdatum
Mobiltelefon
PLZ, Wohnort
Straße, Hausnummer
Telefon
Nationalität
Mobiltelefon
dienstlich
Beschäftigt als (Zutreffendes bitte ankreuzen) Werber(in) Eintritt Übertritt/Vorgew.
01
Un-/Angelernte(r)
07
Akademiker(in)
02
Handwerker(in) Facharbeiter(in)
08
AT-Angestellte(r)
09
Angestellte(r) im Außendienst
10
Leitende(r) Angestellte(r)
11
Beamter/Beamtin
12
Sonstige(r) Angestelle(r)
unter Tage
03
Meister(in)
04
Technische(r) Angestellte(r) Ingenieur(in)
Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Personalnummer
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Chemotechniker(in) Laborant(in)
06
Kaufmännische(r) Büroangestellte(r)
BLZ/Kontonr. Bankinstitut
Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG
Ich ermächtige die IG BCE, meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
✃
von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin von meinem Lohn bzw. Gehalt einzubehalten. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der IG BCE vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.
Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und/oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.
Datum
Unterschrift
Kontakt q IG BCE BWS GmbH
Kรถnigsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de
zur mobilen Webseite: q http://m.igbce-bws.de