BR Aktuell 03/2012

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Ausgabe 3/12 · Oktober 2012

Bildung Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in den vergangenen Wochen haben wir uns wieder intensiv unserem neuen Bildungsangebot gewidmet. Auch 2013 wollen wir erneut ein interessantes, zielgruppenspezifisches und unterstützendes Programm für unsere Betriebsrätinnen und Betriebsräte zur Verfügung stellen. Hilfreich dabei war unsere Betriebsrätebefragung, die uns wichtige Hinweise zum Angebot und der Qualität unserer Seminare gegeben hat. Herzlichen Dank allen, die sich daran beteiligt und somit zur Optimierung beigetragen haben. Die Herausforderungen für die betriebliche Mitbestimmung mit den sich verändernden politischen Rahmenbedingungen und den ausdifferenzierten Belegschaften nehmen schließlich stetig zu. Die betriebliche Fortbildung bekommt damit einen immer höheren Stellenwert. In dieser Ausgabe von br-aktuell wird das neue Bildungsprogramm vorgestellt. Es gibt Ratschläge für die Beschlussfassung zum Seminarbesuch im Betrieb und vieles mehr. Darüber hinaus informieren wir über das Projekt „IG BCE-Weiterbildungsberatung“. Dort wird seit Beginn letzten Jahres insbesondere die Förderung

der Weiterbildung und Qualifizierung unserer Kolleginnen und Kollegen in den Fokus genommen. Damit soll einerseits die Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaften sichergestellt und ausgebaut sowie andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch langfristige und strategische Qualifizierungsmaßnahmen gestärkt werden. Diese erfolgreiche Arbeit wurde jüngst vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis Ende März 2013 verlängert. Auch die „Bildungsoffensive Süd“, die wir 2012 mit großem Erfolg gestartet haben, setzen wir im nächsten Jahr mit Seminaren in München, Stuttgart und Ulm fort. Besonders gut entwickelt haben sich im vergangenen Jahr unsere Angebotsseminare. In vielen Betriebsratsgremien hat es sich bewährt, interne Prozesse mit externer Unterstützung voranzutreiben. Interessierte können sich gern an die BWS GmbH wenden. Dort werden maßgeschneiderte Angebote entwickelt. Mit herzlichen Grüßen eure Edeltraud Glänzer

Betriebsrat aktuell kostenlos per E-Mail abonnieren bei bws@igbce.de – Hotline 0511 7631-336

Bildungslandschaft der IG BCE BWS Im aufklappbaren Innenteil des Zentralen Bildungsprogramms findet ihr die neue BWS Bildungslandschaft. Mit ihr haben wir das komplette Bildungsangebot der IG BCE BWS in eine Grafik untergebracht. Aufbauend auf den Handlungsfeldern im Betrieb, könnt ihr mit den Leitfragen: „Wohin will ich?“, „Was kann ich?“ und „Was brauche ich dafür?“ und den verschiedenen „Seminarhäusern“ durch unser Bildungsangebot navigieren. Die BWS unterstützt euch bei eurer persönlichen Bildungsplanung! Ab Ende 2012 wird es auch eine Onlinevariante der Bildungslandschaft geben!

IG BCE BWS GmbH, Tel. 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


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Seminarübersicht Mitwirkung und Mitbestimmung in der beruflichen Ausbildung BWS-387-900601-13 20.02. – 22.02.2013 Ort: Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum in Bad Münder Berufsausbildung – Veränderungsprozesse mit neuen Ausbildungsstrukturen BWS-387-900701-13 26.05. – 29.05.2013

Kontinuierliche Weiterbildung ist wichtiger denn je Eine regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird immer wichtiger. In Zeiten drastischer technologischer, struktureller, politischer und inhaltlicher Veränderungen sichert diese die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.

Ort: Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum in Bad Münder Betriebsvereinbarungen richtig gestalten BWS-001-310401-13 20.01. – 25.01.2013 (weiterer Termine 2013 vorhanden) Ort: Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum in Bad Münder

Betriebliche Weiterbildung ist Thema für den Betriebsrat In den Unternehmen, in denen es keine systematische Weiterbildung gibt, sollte der Betriebsrat den Arbeitgeber initiativ auf seine Verantwortung hinweisen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) liefert ihm hierfür die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.

Workshop Aktuelle Rechtsprechung BWS-002-200101-13 02.01. – 04.01.2013 Ort: IG BCE-Bildungszentrum Haltern am See

Sprachen Englisch von A–Z (Grundkurs) BWS-000-570101-13 18.02. – 20.02.2013 Ort: München BWS-000-570102-13 07.04. – 10.04.2013 Ort: Wilhelm-GefellerBildungs- und Tagungszentrum in Bad Münder

Beratung und Begleitung durch die IG BCE Damit der Betriebsrat sich für sinnvolle Bildungsmaßnahmen einsetzen kann, muss er sich zuerst einen Überblick über die Weiterbildungssituation im Betrieb verschaffen. Dabei helfen wir: Die Abteilung Berufliche Bildung/Weiterbildung der IG BCE koordiniert hierfür ein Netzwerk von Expertinnen und Experten. Im Rahmen von Workshops analysieren diese mit euch den Fortbildungsbedarf. Sie entwickeln Ideen und Ziele mit dem Gremium, diskutieren Ansätze mit den Entscheidungsträgern und begleiten bei der Umsetzung von Qualifizierungsinitiativen.

Jahrestagung für Betriebsräte in Aus- und Weiterbildungsausschüssen 23. Januar – 24. Januar 2013 Wilhelm-GefellerBildungszentrum, Bad Münder Die Kosten für die Beratung übernimmt der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 3 BetrVG. Betriebe, die unter den Gültigkeitsbereich des Tarifvertrags „Lebensarbeitszeit und Demografie“ der chemischen Industrie fallen, können bis zum 31.03.2013 die Beratungsdienstleistungen kostenlos anfordern, die in diesem Fall aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie aus dem Sozialfonds der Europäischen Union gefördert werden.

Abt. Berufliche Bildung, Anis Ben-Rhouma (Tel. 0511 7631-327, anis.ben-rhouma@igbce.de)

Englisch von A-Z (Aufbaukurs)

Broschüren zum Projekt

BWS-000-580101-13 27.10. – 30.10.2013

Bestellung: Telefon 0511 7631-327 • anis.ben-rhouma@igbce.de

Ort: Wilhelm-GefellerBildungs- und Tagungszentrum in Bad Münder How's Business? Englischkurs und Wirtschaftswissen im Doppelpack BWS-000-590101-13 12.05. – 17.05.2013 Ort: Grand Parade Eastbourne, England BWS-000-590102-13 08.09. – 13.09.2013 Ort: Grand Parade Eastbourne, England

Betriebsrat aktuell kostenlos per E-Mail abonnieren bei bws@igbce.de – Hotline 0511 7631-336


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Bildung und Betriebsratsarbeit Betriebsräte müssen sich in vielen Themen, Zusammenhängen und Rechtsinhalten auskennen. Das Bildungsprogramm der BWS deckt das gesamte Spektrum ab. Wer das Angebot nutzt, kann professionell auf die vielfältigen Herausforderungen in seinem Betrieb reagieren. Die Kosten für die Fortbildung von Betriebsräten trägt nach §37 Abs. 6 BetrVG der Arbeitgeber. Der Beschluss zur Entsendung muss alle Informationen zum Seminar enthalten (Ort, Preis, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Vertretungsregelung für den Fall der Verhinderung usw.). In unseren Bildungsprogrammen wird dies ausführlich dargestellt. Im Vorfeld sollten Betriebsräte sich folgenden Fragen stellen: Behandelt die Schulung relevante Inhalte in einem angemessenen Zeitraum? Welchen Tätigkeiten hat das BR-Mitglied im Gremium und welche Spezialkenntnisse aus seiner beruflichen Qualifikation? Kann während der Schulung im Betrieb auf die entsendete Person verzichtet werden? Der Betriebsrat hat im Rahmen vergleichbarer Schulungen die günstige Variante auszuwählen. Wenn eine alternative Tagung ausgebucht ist und eine weitere Wartezeit nicht sinnvoll erscheint, kann ein Veranstaltungsort gewählt werden, der weiter entfernt ist, auch Veranstaltungen der gewerkschaftlichen Anbieter können bevorzugt werden. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er die Schulung für erforderlich und die betrieblichen Notwendigkeiten für ausreichend berücksichtigt hält. Im ersten Fall kann er das Arbeitsgericht anrufen und mit einer

Wegweiser für eure Fortbildung: Neues Bildungsprogramm 2013 Es ist da – das neue Bildungsprogramm 2013 mit noch mehr Themen, aktuellem Bezug und viel Praxisnähe. Unsere neue „Bildungslandschaft“ hilft euch dabei, euren individuellen Fortbildungsplan leichter zusammenzustellen. Wie gewohnt findet ein Großteil unserer Veranstaltungen auch 2013 in unseren Schulungszentren statt. Aufgrund des großen Erfolges führen wir auch die Bildungsoffensive Süd mit Seminaren in Stuttgart, Ulm und München fort. Zudem gibt es natürlich wieder regionale Seminare der IG BCE-Bezirke und Landesbezirke. Wir wünschen euch viel Spaß bei der Zusammenstellung eurer Seminare.

einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der Fortbildung verhindern. Hier kann der Betriebsrat entgegenwirken, indem er mit einem neuen Beschluss die Arbeitgeberargumente widerlegt und aufzeigt, warum die Weiterbildung wichtig ist. Befindet der Arbeitgeber die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen, die dann nach § 76 Abs. 5 BetrVG entscheidet. Reagiert der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nicht auf eine bekannt gemachte Entsendung, so kann er dem Betriebratsmitglied die Teilnahme an der Schulung nicht verwehren, da dann davon ausgegangen wird, dass er keine Bedenken dagegen hat.

Fachliteratur Schulung und Bildung von Betriebsratsmitgliedern Handlungshilfe für Betriebsräte zu § 37 Abs. 6, 7 BetrVG Autorin: Gabriele Peter Preis: 12,90 € ISBN: 978-3-7663-6115-8

Schulung und Fortbildung Gesamtdarstellung für betriebliche Interessenvertreter Autor: Wolfgang Däubler

Wollen mehrere Mitglieder eines Gremiums an einem Seminar teilnehmen, bedarf dies der besonderen Prüfung; entscheidend kann hier die Komplexität eines Themas sein. Grundsätzlich hat jedes Betriebsratsmitglied das Recht an der Teilnahme von Grundlagenseminaren. Nicht zuletzt eine besonders positive Nachricht für alle Teilnehmer von BWS-Seminaren: Die Rechtsprechung erkennt an, dass gewerkschaftlich organisierte Veranstaltungen den Erfolg bei der Vermittlung von notwendigen Betriebsratskenntnissen fördern, da sie besonders nah an der Praxis sind.

Preis: 49,90 € ISBN: 978-3-7663-3473-2

BWS-Fachverlag Den BWS-Fachverlag erreicht Ihr über die folgende neue Webseite: www.bws-fachverlag.de Bestellungen unter der E-Mail-Adresse: shop@bws-fachverlag.de, per Telefon: 0511 7631-591 oder per Fax: 0511 7631-881774

Abt. Betriebsverfassung abt.betriebsverfassung@igbce.de · Tel. 0511 7631-606

Seminarübersicht Führungskräfte im Betriebsrat

DI E AKADEMI E Infoveranstaltung: Als Betriebsrat zum Hochschulabschluss: (Wie) kann ich „Manager(in) der Sozialökonomie“ werden BWS-003-910401-13 11.01. – 12.01.2013 Ort: IG BCE-Bildungszentrum, Kagel-Möllenhorst

BWS-003-910402-13 25.01. – 26.01.2013 Ort: IG BCE-Bildungszentrum, Kagel-Möllenhorst Anmeldung jetzt auch telefonisch unter 0511 7631-336, per Fax an 0511 7631-775 oder auf der Webseite www.igbce-bws.de

Aufsichtsratsseminare Basiswissen für Arbeitnehmervertreter(innen) im Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz BWS-022-960101-13 27.01. – 30.01.2013 Ort: IG BCE-Bildungszentrum, Kagel-Möllenhorst BWS-022-960102-13 21.05. – 24.05.2013 Ort: IG BCE-Bildungszentrum, Kagel-Möllenhorst Basiswissen für Abeitnehmervertreter(innen) im Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz BWS-022-960201-13 30.03. – 06.03.2013 Ort: IG BCE-Bildungszentrum, Kagel-Möllenhorst BWS-022-960202-13 28.07. – 31.07.2013 Ort: IG BCE-Bildungszentrum, Kagel-Möllenhorst

Betriebsrat aktuell kostenlos per E-Mail abonnieren bei bws@igbce.de – Hotline 0511 7631-336


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Web 2.0 in der BR-Arbeit Seit der Seminarkampagne haben über 100 Betriebsratsmitglieder an unseren Seminaren zum Thema Web 2.0 teilgenommen. Wir möchten diese Erfolgsgeschichte fortsetzen und bieten auch 2013 Seminare zum Thema an. Die Form ist ganz unterschiedlich: Von 5-Tagesseminaren in Bad Münder, in denen Facebook, Twitter und Co. in Ruhe ausprobiert werden können, bis hin zu kurzen Express-Tagesschulungen um zu erfahren, worum’s überhaupt geht. www.igbce-bws.de/web-2.0

Zentrale Seminare der IG BCE Seminare für die Vertrauensleute-Arbeit oder Bildungsurlaube finden sich in dieser Broschüre http://www.igbce.de/mitglieder/bildungsangebote

Seminarübersicht Betriebsratsrechte Effektive Durchsetzung von Betriebsratsrechten – Wenn Gespräche nicht mehr helfen BWS-001-311002-13 17.03. – 22.03.2013 (weiterer Termin im Oktober 2013) Ort: Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum in Bad Münder Betriebsratsbeschlüsse richtig fassen BWS-001-310301-13 14.04. – 17.04.2013 (weiterer Termin im September 2013) Ort: Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum in Bad Münder

Branchenkonferenzen Branchenkonferenz Chemie- und Industrieparks – Entwicklung und Zukunftsperspektiven BWS-014-940101-13 11.02. – 12.02.2013 Ort: IG BCE-Bildungszentrum, Kagel-Möllenhorst Zentrale Branchenkonferenz Kunststoff – Ausbildung, Fachkräftemangel und andere aktuelle Themen BWS-014-940201-13 13.02. – 14.02.2013 Ort: IG BCE-Bildungszentrum, Kagel-Möllenhorst

Wichtige BAG-Entscheidungen Hürden für Kettenverträge höher gelegt Für Arbeitgeber wird es in Zukunft schwieriger, befristete MitarbeiterVerträge mehrmals hintereinander zu verlängern. Demnach sollen sie bei Kettenbefristungen über längere Zeiträume künftig begründen, wieso das Arbeitsverhältnis nicht in ein dauerhaftes umgewandelt wird. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Aus diesem Verfahren resultierte die Vorlage beim EuGH hinsichtlich der europarechtlichen Vereinbarkeit von 13 Kettenbefristungen über einen Zeitraum von 11 Jahren. Der EuGH hatte in der „Kücük“Entscheidung (EuGH 26.01.2012 – C-586/10 – NZA 2012, 135) jedoch keinen Verstoß gegen europäisches Recht gesehen und hielt die 13-malige befristete Verlängerung des Arbeitsvertrages für zulässig. Somit besteht für das BAG faktisch kein Grund, an einer Sachgrundbefristung auch bei dauerhaftem Vertretungsbedarf zu zweifeln. Allerdings schärft das BAG den

Blick darauf, dass mitunter die über das TzBfG eröffneten Möglichkeiten für Sachgrundbefristungen rechtsmissbräuchlich zulasten der Arbeitnehmer(innen) ausgenutzt werden können. Demnach hat eine Prüfung nach § 242 BGB (Treu und Glauben) stattzufinden. Zwar spricht das BAG von hohen Anforderungen für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs, allerdings werden als Indizien für einen Verstoß gegen § 242 BGB die Gesamtdauer und Anzahl der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge herausgestellt. In Zukunft bleibt demnach abzuwarten, inwiefern diese langfristigen Kettenbefristungen auch von den Gerichten kritischer betrachtet werden.

Mitbestimmungsrecht bei Nutzungsbedingungen von Parkflächen

Diese Entscheidung bestätigt die bisherige Rechtsprechung und eröffnet den Betriebsräten ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkflächen durch den Arbeitgeber. Eine Arbeitgeberin wollte in diesem Verfahren den Personenkreis der zum Parken berechtigten Mitarbeiter eigenständig ohne die Hinzuziehung des Betriebsrates festlegen. Gegenstand des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist das betriebliche Zusammenleben und kollektive Zusammenwirken der Beschäftigten. Bei der Vergabe von Parkplätzen sind Fragen der Gleichberechtigung zu beachten und diese BAG 19.07.2012 – abschließende Überprüfung ist 7 AZR 443/09 zusammen mit den Betriebsräten durchzuführen. Insofern ist die Entscheidung nur konsequent. BAG 11.02.2012 – 1 ABR 63/10 – NZA 2012, 685

DemTV-Netzwerkkonferenz „Führungskultur im Wandel! Wertschätzung bindet Fachkräfte! Gute Führung leben!“ BWS-036-091801-12 04.12. – 05.12.2012 Ort: Hannover

Impressum Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover Verantwortlich Edeltraud Glänzer, Peter Wind Redaktion Jan Grüneberg · Anis Ben-Rhouma | IG BCE, Hannover Daniele Frijia | IG BCE BWS GmbH Kathrin Behrens | kb², Berlin Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH, Mönchengladbach Druck BWH GmbH – Die Publishing Company, Hannover


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