BR Aktuell 01/13

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Ausgabe 1/13 · Februar 2013

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich hoffe, ihr seid erholt und gesund ins neue Jahr gekommen. Wir haben viel erreicht und erfolgreich gearbeitet. Umso wichtiger ist es, die Zeit am Jahresende zum Abschalten und zur Erholung zu nutzen. Denn 2013 ist ein Jahr mit großen Chancen. Wir haben mit der Bundestagswahl und den verschiedenen Landtagswahlen die Möglichkeit auf einen nachhaltigen Kurswechsel. Das gilt nicht nur im Hinblick auf die politischen Auseinandersetzungen, sondern besonders auch in unseren Unternehmen. Gerade dort müssen wir unsere Vorstellungen von „Guter Arbeit“ realisieren. Dabei steht die sogenannte prekäre Beschäftigung ganz besonders im Fokus. Denn meistens ist da, wo prekär draufsteht, in der Praxis Ausbeutung drin. Das kann so nicht bleiben. Mit den Branchenzuschlägen für Leihbeschäftigte in den Tarifbereichen Chemie, Kautschuk und in der Kunststoff verarbeitenden Industrie konnten wir bereits deutliche Verbesserungen erzielen. Bis zum neunten Monat der Beschäftigung werden die Arbeitsentgelte von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern stufenweise angehoben – wir berichten. Darüber hinaus fordern wir hier vom Gesetzgeber eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Das Gesetz muss so novelliert werden, dass es den Veränderungen der Arbeitswelt entspricht. Dazu gehört eine zwingende Mitbestimmung von Betriebsräten bei der Fremdbeschäftigung. Nur zur Klarstellung: es geht uns nicht um die generelle Ächtung der Leiharbeit. Wir wollen allerdings keine missbräuchliche Verwendung und wir wollen vernünftige sowie gut bezahlte Arbeitsbedingungen. Die BWS startet in das Jahr mit einer überarbeiteten Website, die für den mobilen Gebrauch optimiert wurde. Ab sofort könnt ihr unser gesamtes Angebot sehr komfortabel über euer Smartphone einsehen. Und am besten holt ihr euch dafür gleich die brandneue BWS-App auf euer Handy!

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit IG BCE erzielt Erfolge Mit der Einführung von Zuschlägen für Leihbeschäftigte in den Branchen Chemie, Kunststoff und Kautschuk ist es der IG BCE erstmals gelungen, die Entlohnung zwischen der Stammbelegschaft und den Leihbeschäftigten anzugleichen. Wir haben uns mit den Arbeitgeberverbänden auf konkrete Zuschläge für die einzelnen Entgeltgruppen geeinigt: Diese erhöhen sich in Stufen abhängig von der Einsatzzeit im Entleihbetrieb. Um der Struktur der Entgeltgruppen gerecht zu werden, mussten wir unterschiedliche Prozentsätze ansetzen. Generell sind die Branchenzuschläge immer dort am höchsten, wo der Unterschied zwischen Entgelt im Entleihbetrieb und das Leiharbeitsentgelt am größten ist.

Weiterhin ist es unser Ziel, den Missbrauch von Leiharbeit in unseren Branchen zu bekämpfen. Darüber hinaus wollen wir eine Begrenzung der Einsatzzeiten und eine Übernahme in Stammarbeitsverhältnisse. Wir halten fest am Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Die Tarifvertragsparteien allein können nicht alle Probleme lösen, eine gesetzliche Flankierung ist dringend erforderlich und bleibt auf der Tagesordnung.

IG BCE-Abteilung Tarifpolitik abt.tarifpolitik@igbce.de 0511 7631-486

Leider gibt es vereinzelt Anzeichen, dass Leiharbeitsunternehmen unsere Tarifverträge umgehen. Deshalb muss die Umsetzung dieser Regelung in den Betrieben überwacht werden. Dies ist umso wichtiger, da es unser Ziel ist, Zuschläge auch in weiteren Branchen unseres Organisationsbereiches umzusetzen.

Jetzt online: Die BWSBildungslandschaft

Es grüßt euch,

Nun gibt es sie auch online, die Bildungslandschaft der BWS. Sie hilft euch, eure ganz persönliche Bildungsbiografie zu starten. Für all jene, die einen umfangreichen Wegweiser bevorzugen, steht ein großer Fragebogen zur Verfügung. Diesen werten wir aus und stellen euch einen ganz individuellen Plan zusammen. Siehe auch:

eure Edeltraud Glänzer

www.bws-bildungslandschaft.de

Wir wünschen euch viel Spaß beim Ausprobieren unserer App und natürlich beim Lesen dieser ersten BR aktuell.

Betriebsrat aktuell kostenlos per E-Mail abonnieren bei bws@igbce.de – Hotline 0511 7631-336

Infoblatt zu den Branchenzuschlägen erhältlich bei: IG BCE-Abteilung Zielgruppen, abt.zielgruppen@igbce.de, 0511 7631-385


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Seminare zum Thema Leiharbeit und Werkverträge Leiharbeit – Intensivseminar BWS-005-320301-13 22.04. – 26.04.2013 Ort: Hotel Excelsior, München Leiharbeit und Co. – Die Ausnahme von der Regel? BWS-002-320401-13 05.05. – 08.05.2013 Ort: IG BCE-Bildungszentrum Haltern am See BWS-001-320402-13 01.09. – 04.09.2013 Ort: Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum in Bad Münder Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) und Werkvertrag – Wo ist die Notbremse? BWS-005-320501-13 23.10. – 25.10.2013 Ort: Hotel Excelsior, München

InhouseTagesschulung

Werkverträge: Welche Rechte hat der Betriebsrat? Immer häufiger werden Aufgaben an Fremdfirmen vergeben. Neben der Leiharbeit sparen Betriebe zunehmend mit Werk- und Dienstverträgen Kosten. Betriebsräte stehen hier vor zahlreichen Herausforderungen. Wenn es darum geht, eine Strategie zu entwickeln, scheitert dies oft daran, dass die notwendigen Informationen fehlen.

Foto: shoot4u – fotolia.com

Seminarübersicht

„Erfolgreiche Betriebsratsarbeit für AT-Beschäftigte“ Unsere Inhouse-Tagesschulung vermittelt kompakt alle Basics zur Betriebsratsarbeit für AT-Beschäftigte.

Nur wenn ein Betriebsrat schon bei der Personalplanung wie auch der Beschäftigungssicherung ansetzt und sich im Wirtschaftsausschuss informiert, kann er frühzeitig Tendenzen erkennen und aktiv werden. Wichtig ist es für eine Erfolg versprechende Strategie, dass er umfassende Informationen über den Istzustand im Betrieb erwirbt. Hier ist die Rechtsprechung auf seiner Seite: Der Betriebsrat ist vom Arbeitgeber recht-

Fachliteratur AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – Kommentar für die Praxis 4. Auflage 2011 Autor: Jürgen Ulber Preis: 98,00 € ISBN: 978-3-7663-3997-3

www.bws-fachverlag.de zeitig und umfassend auch über die Beschäftigung von Personen, die nicht im Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber stehen, zu unterrichten (§ 80 Abs. 2 Satz 1, 2. HS. BetrVG). Er kann sich hierzu insbesondere die Werk- und Dienstverträge vorlegen lassen (so schon BAG 15.12.1998, Az.: 1 ABR 9/98). Wenn die Werkvertragsbeschäftigten bereits im Betrieb sind, sollte der Betriebsrat neben dem zentralen Unterrichtungsrecht aus § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG insbesondere Möglichkeiten der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG erwägen. Entscheidend ist es dabei vor allem, kreativ zu sein und Zusammenhänge herzustellen – zum Beispiel können mitbestimmungspflichtige Elemente mit nicht mitbestimmungspflichtigen Elementen verknüpft werden.

Auch im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen hat der Betriebsrat vielfältige Einwirkungsmöglichkeiten und Rechte. Entscheidend ist, dass er seine rechtlichen Kompetenzen ausschöpft, um Fremdfirmenbeschäftigung dort zurückzudrängen, wo diese nicht sinnvoll sind.

IG BCE BWS GmbH, Tel. 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

nehmen, dass geeignete Stammbeschäftigte weiterqualifiziert werden, um diese Tätigkeiten in der Stammbelegschaft zu halten.

Zur Unterstützung der Betriebsräte wurden umfangreiche Materialien erarbeitet, die in Kürze online unter www.igbce.de zu finden sein werden.

IG BCE-Abteilung Betriebsverfassung, Isabel Eder, abt.betriebverfassung@igbce.de, 0511 7631-606

Bis zum Einsatz von Fremdfirmenbeschäftigten gibt es viele Zwischenschritte, wo sich der Betriebsrat einbringen kann: Zunächst kann er seine Beteiligungsrechte bei der Planung von Arbeitsplätzen (§ 90 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG), der Personalplanung (§ 92 BetrVG) und der Beschäftigungssicherung (§ 92a BetrVG) wirksam nutzen, um zumindest sinnlose Fremdfirmenbeschäftigung abzuwehren. Im nächsten Schritt kann er über die Vorschriften der Berufsbildung dahingehend Einfluss

Betriebsrat aktuell kostenlos per E-Mail abonnieren bei bws@igbce.de – Hotline 0511 7631-336

Praxishilfen der IG BCE für den Betriebsrat unter: http://bit.ly/10gE4xX


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BWS-Website benutzerfreundlicher

Seminarübersicht

Das Neue auf einen Blick:

Führungskräfte im Betriebsrat

DI E AKADEMI E

q Express-Anmeldung: Mit wenigen Klicks könnt ihr euch hier zum Seminar anmelden.

Macher, Motor, Motivator: Ein Kolleg zum „Nachfüllen des Werkzeugkastens“ BWS-003-970101-13 21.04. – 26.04.2013

q Anmeldedaten: Diese können nun hinterlegt und später erneut genutzt werden.

q Mobiler: Geht ihr mit dem Smartphone oder

Ort: IG BCE-Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst

Tablet ins Netz, passt sich die Seite an.

q Kalender: Ihr könnt eure Seminartermine direkt in euren digitalen Kalender eintragen.

Was woanders funktioniert: „Beste Praxis“ im Management von Betriebsratsgremien BWS-003-920401-13 21.05. – 24.05.2013

q Veranstaltungsorte: Einige Navigationsgeräte können die Orte direkt importieren.

q Kontakt: Ruft ihr ein Seminar auf und habt noch Fragen, geht es direkt zum Kontakt.

Ort: IG BCE-Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst

JAV: Neue Amtsperiode

Systematische Personalentwicklung im Betriebsratsgremium – (wie) geht das? BWS-003-910101-13 24.05. – 25.05.2013

Im Herbst des vergangenen Jahres wurden die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) neu gewählt. Die Auszubildenden sowie die jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben waren aufgerufen, die Vertreter ihrer Interessen zu wählen. Zusammen mit der IG BCE und den Betriebsräten werden sich die JAVen nun für ihre Themen wie zum Beispiel die Steigerung von Ausbildungsplätzen, gute Ausbildung oder eine unbefristete Übernahme einsetzen. Bis zur nächsten Wahl in zwei Jahren gestalten wir gemeinsam die Arbeits- und Lebensbedingungen der jungen Generation.

Abteilung Junge Generation/Ausbildung abt.jugend@igbce.de, 0511 7631-493 www.igbce-jugend.de, www.facebook.com/igbcejugend

Fachliteratur Praxis der JAV von A bis Z Das Lexikon für die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, 7. Auflage 2012 Autoren: Jan Duschek, Dieter Lenz, Jürgen Ratayczak, Thomas Ressel, René Rudolf Preis: 49,90 €

ISBN: 978-3-7663-6216-2

www.bws-fachverlag.de

Projekte managen – zum Beispiel die Betriebsratswahl: Ein Kolleg rund ums Projektmanagement BWS-003-970301-13 02.06. – 07.06.2013 Ort: IG BCE-Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst Bundesarbeitsgericht vor Ort BWS-003-950201-13 10.06. – 12.06.2013 Ort: Hotel Pullman Erfurt am Dom

ISBN: 978-3-7663-6155-4

www.bws-fachverlag.de

Den Kittner 2013 bestellen ... Im Februar erscheint die neue Arbeits- und Sozialrechtsordnung für das Jahr 2013 („Der Kittner“)

Ort: IG BCE-Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst

... und nicht verpassen: Update Arbeitsrecht: Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung Eine Veranstaltung mit den Kittner-Autoren 11.04.2013 BWS-000-090801-13 Ort: Hotel Savigny Frankfurt City

Zentrale Seminare für JAVen: http://www.igbce-bws.de/ gremienundfunktionen/jav Regionale Seminare für JAVen: http://www.igbce-bws.de/ landesbezirkseminare

BWS-Fachverlag Den BWS-Fachverlag erreicht ihr über die folgende neue Website: www.bws-fachverlag.de Bestellungen unter der E-Mail-Adresse: shop@bws-fachverlag.de, per Telefon: 0511 7631-591 oder per Fax: 0511 7631-881774

FACHVERLAG GmbH

Betriebsrat aktuell kostenlos per E-Mail abonnieren bei bws@igbce.de – Hotline 0511 7631-336


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Holt sie euch: Die neue BWS-App! Seit Anfang Januar gibt es sie – die neue BWS-App. Mit ihr könnt ihr euer Smartphone nach Seminaren durchstöbern, sofort buchen oder Termine in Kalender eintragen. Die BWSApp ist für Android-Smartphones bei Google Play erhältlich. Für iPhones erfolgt die Veröffentlichung in den nächsten Wochen. Siehe auch: www.igbce-bws.de/app

Bildungsprogramm für Pharmabetriebsräte Im Jahr 2013 gibt die IG BCE über ihre Betriebsräte-Bildungsgesellschaft IG BCE BWS GmbH erstmals ein eigenes Bildungsprogramm für Betriebsrätinnen und Betriebsräte der pharmazeutischen Industrie heraus.

Oder gleich downloaden: BWS-App für Android

Wichtige BAG-Entscheidungen Zustimmungsverweigerungsrecht bei unbefristeter Einstellung von Leihbeschäftigten

auch die Ausführungen zur Umgehung der Regelungen zum Interessenausgleich und Sozialplan bei dem schleichenden Abbau von Stammbeschäftigten.

LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012, Az.: 4 TaBV 1163/12 (Pressemitteilung) LAG Niedersachsen 19.9.2012, Az.: 17 TaBV 124/11

Beabsichtigt ein Arbeitgeber einen Leihbeschäftigten unbefristet einzustellen, kann der Betriebsrat laut der erfreulichen Entscheidung des LAG Niedersachsens seine Zu- Zustimmungsverweigestimmung zur Einstellung wegen rungsrecht des BetriebsGesetzesverstoßes verweigern. rats bei Einstellung von Nach der Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist Leihbeschäftigten auf ein Dauerverleih von Arbeitneh- Dauerarbeitsplätzen mer(inne)n unzulässig. Diese Entscheidung bestätigt die Nach Auffassung des Gerichts er- bisherige Rechtsprechung und gibt sich dies aus der Richtlinie eröffnet den Betriebsräten ein und der Gesetzesbegründung zu Mitbestimmungsrecht nach § 87 den Neuregelungen im Arbeitneh- Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Festmerüberlassungsgesetz. Die Richt- legung der Nutzungsbedingungen linie beinhaltet, dass der nationale von Parkflächen durch den ArbeitGesetzgeber wirksame, angemes- geber. sene und abschreckende Sanktio- Eine Arbeitgeberin wollte in dienen für Verstöße vorsieht. Mangels sem Verfahren den Personenkreis anderer Sanktionen, ergibt sich der zum Parken berechtigten Mitaus einer richtlinienkonformen arbeiter eigenständig ohne die Auslegung, dass das Zustimmungs- Hinzuziehung des Betriebsrats verweigerungsrecht des Betriebs- festlegen. Gegenstand des Mitrats als Sanktion zählt. bestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Wenn ein Arbeitgeber grundsätzlich nur noch Leihbeschäftigte einstellt, um die Personalkosten zu senken, kann auch ein Rechtsmissbrauch vorliegen, welcher ebenfalls eine Zustimmungsverweigerung rechtfertigt. Interessant sind

zusammen mit den Betriebsräten durchzuführen. Insofern ist die Entscheidung nur konsequent.

Nr. 1 BetrVG ist das betriebliche Zusammenleben und kollektive Zusammenwirken der Beschäftigten. Bei der Vergabe von Parkplätzen sind Fragen der Gleichberechtigung zu beachten und diese abschließende Überprüfung ist

Kosten der Moderation einer Klausurtagung des Betriebsrats

Grundsätzlich gehört es zu den Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden, Sitzungen des Gremiums alleine zu leiten. Ausnahmsweise kann auf externe Hilfe zurück gegriffen werden. Die Kosten können dem Arbeitgeber zugemutet werden. Dem Betriebsratsvorsitzenden kommt eine Einschätzungsprärogative zu, ob er die Situation lösen kann oder externer Hilfe bedarf. Auch von einem langjährigen Vorsitzenden kann nicht erwartet werden, dass er alle Kommunikationsstörungen im Gremium alleine oder mit seinem Stellvertreter bewältigt. Das gilt auch dann, wenn der Stellvertreter ausgebildeter Mediator ist. Denn auch er ist Teil des Gremiums und kann von den anderen Betriebsratsmitgliedern als einem Lager zugehörig und deswegen als nicht neutral angesehen werden. LAG Frankfurt 11.6.2012, Az.: 16 TaBV 237/11

IG BCE BWS GmbH, Tel. 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de Impressum Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover Verantwortlich Edeltraud Glänzer, Peter Wind Redaktion Isabel Eder, Bernd Stahl, Michael Porschen | IG BCE, Hannover, Daniele Frijia | IG BCE BWS GmbH, Hannover Kathrin Behrens | kb², Berlin Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH, Mönchengladbach Druck BWH GmbH – Die Publishing Company, Hannover

Betriebsrat aktuell kostenlos per E-Mail abonnieren bei bws@igbce.de – Hotline 0511 7631-336


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