JAV-Programm 2015: Landesbezirk Nordost

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JAV-Seminare 2015 Landesbezirk Nordost


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Wissen, wo du stehst. Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder und entdecke dein neues Ziel. Du kannst deinen Bildungsweg auch online gehen: www.bws-bildungslandschaft.de

IG BCE BWS – Wir sind das Original.


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Seminarprogramm 2015 f端r Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung


Vorwort

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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den JAVen,

Stellv. Landesbezirksleiter Stephan Enzmann eine starke, gut geschulte und selbstbewusste Jugend- und Auszubildendenvertretung bildet immer das Fundament für eine erfolgreiche Durchsetzung guter Ausbildungsbedingungen. Unser überarbeitetes JAV-Bildungsprogramm für das Jahr 2015 ist darauf zugeschnitten, euch die nötige Unterstützung zu bieten, um in genau diesem Sinne tätig zu werden. Viele Jugendliche sind 2014 neu in die JAVen gewählt worden. Sie müssen nun schnell das Rüstzeug für ihre Funktion erhalten. Hilfreich dafür ist das vorliegende Bildungsprogramm. Wir bieten euch sowohl auf der landesbezirklichen als auch auf der Bundesebene Grundlagenseminare sowie Fachseminare an, die euch das nötige Fachwissen für eure tägliche Arbeit mit auf den Weg geben – egal, ob ihr die Qualität in der Berufsausbildung weiterentwickeln wollt oder für mehr Ausbildungsplätze und die Übernahme von Auszubildenden nach ihrer Ausbildung eintreten möchtet.

Anmeldung und weitere Informationen:


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Alle Seminare sind sehr praxisorientiert und berücksichtigen die vielfältigen Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen). Unsere Teamerinnen und Teamer sind größtenteils selbst erfahrene JAVen sowie Jugendsekretäre und -sekretärinnen der IG BCE. Auf den ersten Seiten des Bildungsprogramms findet ihr die JAV-Seminare auf Bundesebene. Die darauffolgenden Seiten beinhalten die Grund- und Fachseminare unseres Landesbezirks. Wir wünschen euch nun viel Spaß bei der Planung eurer Weiterbildung und freuen uns, euch in unseren Seminaren begrüßen zu dürfen.

Stephan Enzmann Stellv. Landesbezirksleiter

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Inhalt

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JAV-Seminare auf Bundesebene q q q q q

JAV gestalten und mitbestimmen . . . . . . . . . . . . . . . .10 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung . . . . . . . . . . .12 JAV-Vorsitzenden-Seminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14 JAV-Wirtschaftspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 JAV-Seminar für 1er-JAVen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Nordost q JAV I – Grundlagenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 q JAV II – Ausbildung checken und verbessern . . . . . . . .24 q JAV III – Arbeitstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26

Anmeldung und weitere Informationen:


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Weitere Informationen q Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 q JAV-Seminare auf Bundesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 q JAV-Seminare auf Landesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 q Schulferien 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 q Der direkte Draht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 q Der IG BCE Landesbezirk Nordost . . . . . . . . . . . . . . . . 34 q Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 q Informationen zur Freistellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds / Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . 46 q Anmeldebogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 q Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . . . . 49 q Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Viele Türen öffnen sich heute automatisch, doch die wichtigsten musst du selbst öffnen.

Mit deiner Arbeit als JAV unterstützt du die Auszubildenden in deinem Betrieb. Eine gezielte Weiterbildung unterstützt dich bei deinen Aufgaben. Und sie hilft dir dabei, viele Türen zu öffnen!


JAV-Seminare auf Bundesebene


JAV-Seminare auf Bundesebene 10

JAV gestalten und mitbestimmen q Wie sehen die rechtlichen Grundlagen zum Betriebsverfassungsgesetz aus? q Welche Möglichkeiten zur betrieblichen Mitbestimmung haben Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)? q Was kann / sollte die Jugend- und Auszubildendenvertretung bei veränderten Ausbildungsbedingungen tun?

warum? Als Jugend- und Auszubildendenvertretung im Unternehmen können einem viele Herausforderungen begegnen. Beispielsweise: Veränderung von Ausbildungszahlen und Ausbildungsstätten, Einführung von zweijährigen Berufsausbildungen, Umstrukturierung von Ausbildungsberufen oder schwierige Übernahmesituation im Betrieb. Doch wie lässt sich all dies meistern?

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Oktober

18.10.

23.10.15

Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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dein Vorteil: In diesem Seminar lernst du, wie ihr als Jugend- und Auszubildendenvertretung mit diesen Themen und Problemen umgehen könnt. Wir erarbeiten gemeinsam die rechtlichen Grundlagen zum Betriebsverfassungsgesetz zur betrieblichen Mitbestimmung und geben dir Handlungshilfen zum Umgang mit veränderten Ausbildungsbedingungen.

!

Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.

Seminarkosten

UV*

759,00 €

679,00 €

Seminarnummer BWS-025-900601-15

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 12

JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung Rhetorik und Redetechnik Stilmittel gekonnt verwenden Verhandlungsführung Strategien für mehr Ausbildungsplätze und mehr Übernahme nach der Ausbildung q Demografische Entwicklung in den Betrieben q q q q

warum? „Wir haben uns durchgesetzt! Jetzt haben wir der Ausbildungsabteilung mal richtig die Meinung gegeigt! Und … äh … ja, das war’s. Ich bin mit meinem Vortrag fertig.“ Die richtigen Worte auf der JAV-Versammlung zu finden, ist gar nicht so einfach. Doch für zielführende JAV-Arbeit bedarf es einer guten Rhetorik.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Juni

07.06.

12.06.15

Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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dein Vorteil: In diesem Seminar setzen wir uns mit den Grundlagen von Verhandlungsführung auseinander und widmen uns der Rhetorik, Mimik und Gestik. Dabei hast du die Möglichkeit, dich in Rollenspielen und bei Präsentationen selbst auszuprobieren und das Gelernte direkt anzuwenden, damit du in jeder betrieblichen Situation die richtigen Worte findest.

!

Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.

Seminarkosten

UV*

759,00 €

679,00 €

Seminarnummer BWS-025-900301-15

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 14

JAV-Vorsitzenden-Seminar

q q q q q

Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien Motivation: mit gutem Beispiel vorangehen Arbeitsplanung: delegieren und spezialisieren Qualifizierungsplan für JAVen Kooperatives Arbeiten mit dem BR / der IG BCE

warum? Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gremiums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen?

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Juli

12.07.

17.07.15

Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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dein Vorteil: Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du in diesem Seminar genau richtig. Denn hier geben wir dir praxisnahe Antworten.

!

Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.

Seminarkosten

UV*

759,00 €

679,00 €

Seminarnummer BWS-025-900201-15

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 16

JAV-Wirtschaftspolitik q Das „A und O“ der Wirtschaftspolitik q Betriebliche Ausbildungs- und Personalplanung

warum? Die Wirtschaft unterliegt ständigen Veränderungen und fordert eine angemessene Reaktion der betrieblichen Akteure – auch von Jugend- und Auszubildendenvertreter(inne)n. Wichtig ist daher, die wesentlichen Zusammenhänge zu kennen und ihre Auswirkungen einschätzen zu können.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

September

13.09.

18.09.15

Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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dein Vorteil: Dieses Seminar gibt dir einen Einblick in die komplexen Beziehungen der Wirtschaftspolitik. Es bringt dir daraus resultierende betriebliche Konsequenzen näher und erlaubt dir, neue Handlungsfelder mit deinem Gremium zu erschließen. Dabei widmen wir der betrieblichen Ausbildungsund Personalplanung besondere Aufmerksamkeit, denn sie birgt für die Übernahme entscheidende Aspekte.

!

Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.

Seminarkosten

UV*

759,00 €

679,00 €

Seminarnummer BWS-025-900701-15

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 18

JAV-Seminar für 1er-JAVen q Welche Besonderheiten gelten für mich? q Habe ich besondere Rechte und Pflichten? q Mit welchen Personen kann und sollte ich zusammenarbeiten? q Wie schaffe ich es, als Einzelner zu überzeugen? q Wie bleibe ich bei meinen Azubis präsent und greifbar?

warum? Als Jugend- und Auszubildendenvertreter kommt dir in einer 1er-JAV eine besondere Stellung innerhalb der JAV-Arbeit zu. Besonders die Situation, dass du als „Einzelkämpfer“ agierst, erschwert deine Arbeit. Umso wichtiger ist es, dass du deine Rechte kennst und Unterstützung von außen erfährst.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Mai

17.05.

22.05.15

Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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dein Vorteil: Mit dem hier erworbenen Wissen stehen dir alle Türen offen, um deine Ideen auf Grundlage des BetrVG und anderer Vorgaben erfolgreich im Betrieb umzusetzen.

!

Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.

Seminarkosten

UV*

759,00 €

679,00 €

Seminarnummer BWS-025-900801-15

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bed端rfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind.

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www.igbce.de


JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Nordost

BerlinMark Brandenburg

9 Halle-Magdeburg

9

Leipzig

9

9

Cottbus

9

DresdenChemnitz


JAV-Seminare auf Landesebene 22

JAV I – Grundlagenseminar

Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit. Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbstständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Das Seminar zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf. Der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAV-Seminaren und es sollte von jeder Jugendund Auszubildendenvertretung besucht werden!

Landesbezirk Nordost q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Februar

22.02.

27.02.15

Kagel-Möllenhorst

März

08.03.

13.03.15

Kagel-Möllenhorst

August

16.08.

21.08.15

Kagel-Möllenhorst

November

22.11.

27.11.15

Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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Inhalte q Einführung in die JAV-Arbeit q Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung q Aufbau und Handhabung von Gesetzen q Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung q Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen q Strategien für die JAV-Arbeit

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

923,00 €

679,00 €

BWS-200-220101-15

923,00 €

679,00 €

BWS-200-220102-15

923,00 €

679,00 €

BWS-200-220103-15

923,00 €

679,00 €

BWS-200-220104-15

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Landesebene 24

JAV II – Ausbildung checken und verbessern

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugendund Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.

Landesbezirk Nordost q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

April

19.04.

24.04.15

Kagel-Möllenhorst

Aug. / Sept.

30.08.

04.09.15

Kagel-Möllenhorst

Dezember

06.12

11.12.15

Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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Inhalte Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung q Beurteilungssysteme q Entwicklung und Aufbau des dualen Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise q q q q

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

923,00 €

679,00 €

BWS-200-220202-15

923,00 €

679,00 €

BWS-200-220201-15

923,00 €

679,00 €

BWS-200-220203-15

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Landesebene 26

JAV III – Arbeitstechniken

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Eine effektive JAV-Arbeit bedarf einer sinnvollen Arbeits- und Büroorganisation sowie einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit, denn diese sind der Schlüssel zum Erfolg. Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, gekonnt zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie kriege ich die Organisation der JAV-Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und des Arbeitsrechts erfolgreich vereinbart, ohne dass etwas hinten runterfällt? Das Seminar liefert zahlreiche Hilfestellungen.

Landesbezirk Nordost q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

November

15.11.

20.11.15

Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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Inhalte q Team- und Projektarbeit q Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen q Arbeitstechniken und Präsentationen q Öffentlichkeitsarbeit der JAV q Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen q Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten

Seminarkosten

UV*

923,00 €

679,00 €

Seminarnummer BWS-200-220301-15

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Schulferien 2015

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Land

Winter

Ostern

30.03.– 10.04.

Bayern

16.02.– 20.02.

30.03.– 11.04.

Berlin

02.02.– 07.02.

30.03.– 11.04.

Brandenburg

02.02.– 07.02.

01.04.– 11.04.

Bremen

02.02.– 03.02.

25.03.– 10.04.

Hamburg

30.01.

02.03.– 13.03.

30.03.– 11.04.

Mecklenburg-Vorpommern

02.02.– 14.02.

30.03.– 08.04.

Niedersachsen

02.02.– 03.02.

25.03.– 10.04.

Nordrhein-Westfalen

30.03.– 11.04.

Rheinland-Pfalz

26.03.– 10.04.

Saarland

16.02.– 21.02.

30.03.– 11.04.

Sachsen

09.02.– 21.02.

02.04.– 11.04.

Sachsen-Anhalt

02.02.– 14.02.

02.04.

01.04.– 17.04.

02.02.– 07.02.

30.03.–11.04.

Baden-Württemberg

Hessen

Schleswig-Holstein* Thüringen

* Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen.

Anmeldung und weitere Informationen:


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Himmelfahrt / Pfingsten

Sommer

Herbst

Weihnachten

26.05.– 06.06.

30.07.– 12.09.

02.11.– 06.11.

23.12.– 09.01.

26.05.– 05.06.

01.08.– 14.09.

02.11.– 07.11.

24.12.– 05.01.

15.05.

15. / 16.07. – 28.08.

19.10.– 31.10.

23.12.– 02.01.

15.05.

16.07.– 28.08.

19.10.– 30.10.

23.12.– 02.01.

26.05.

23.07.– 02.09.

19.10.– 31.10.

23.12.– 06.01.

11.05.– 15.05.

16.07.– 26.08.

19.10.– 30.10.

21.12.– 01.01.

27.07.– 04.09.

19.10.– 31.10.

23.12.– 09.01.

22.05.– 26.05.

20.07.– 29.08.

24.10.– 30.10.

21.12.– 02.01.

15.05. / 26.05.

23.07.– 02.09.

19.10.– 31.10.

23.12.– 06.01.

26.05.

29.06.– 11.08.

05.10.– 17.10.

23.12.– 06.01.

27.07.– 04.09.

19.10.– 30.10.

23.12.– 08.01.

27.07.– 05.09.

19.10.– 31.10.

21.12.– 02.01.

15.05.

13.07.– 21.08.

12.10.– 24.10.

21.12.– 02.01.

15.05.– 23.05.

13.07.– 26.08.

17.10.– 24.10.

21.12.– 05.01.

15.05.

20.07.– 29.08.

19.10.– 31.10.

21.12.– 06.01.

15.05.

13.07.–21.08.

05.10.–17.10.

23.12.–02.01.

Angaben ohne Gewähr. Stand: 30.10.2013

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Kosten

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Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/ Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a UStG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Fahrtkosten und Spesen Betriebs- / Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage. Rücktritts- und Stornogebühren Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.

Anmeldung und weitere Informationen:


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Allgemeine Gesch채ftsbedingungen Die Allgemeinen Gesch채ftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH f체r die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar. Referent(inn)en Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir f체r einen gleichwertigen Ersatz. Ansprechpartnerinnen

Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: heidi.wenzel@igbce.de

Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: marion.probst@igbce.de

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Der direkte Draht

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Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter:

Teamleitung Natascha von Morgenstern-Bläsig Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: natascha.vonmorgenstern-blaesig@igbce.de

Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: claudia.binnewies@igbce.de

Carolin Giessmann Telefon: 0511 7631-164 E-Mail: carolin.giessmann@igbce.de

Viola Lorenz Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: viola.lorenz@igbce.de

Nadine KĂśller Telefon: 0511 7631-270 E-Mail: nadine.koeller@igbce.de

Katja Wendler Telefon: 0511 7631-474 E-Mail: katja.wendler@igbce.de

Anmeldung und weitere Informationen:


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Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag . . . . . 08:00 – 17:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 15:00 Uhr

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Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Der IG BCE Landesbezirk Nordost

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q IG BCE Landesbezirk Nordost Inselstraße 6 10179 Berlin Telefon: 030 278713-3 Fax: 030 278713-44 E-Mail: lb.nordost@igbce.de q www.nordost.igbce.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag . . . . . 08:00 – 16:30 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 14:45 Uhr

q IG BCE Bezirk Berlin-Mark Brandenburg Inselstraße 6 10179 Berlin Telefon: 030 308680-0 E-Mail: bezirk.berlin@igbce.de q IG BCE Bezirk Cottbus Straße der Jugend 13 – 14 03046 Cottbus Telefon: 0355 38046-0 E-Mail: bezirk.cottbus@igbce.de q IG BCE Bezirk Dresden-Chemnitz Schützenplatz 14 01067 Dresden Telefon: 0351 86765-0 E-Mail: bezirk.dresden-chemnitz@igbce.de

Anmeldung und weitere Informationen:


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q IG BCE Bezirk Halle-Magdeburg Merseburger StraĂ&#x;e 46 06110 Halle Telefon: 0345 29169-0 E-Mail: bezirk.halle-magdeburg@igbce.de q IG BCE Bezirk Leipzig Karl-Liebknecht-StraĂ&#x;e 30/32 04107 Leipzig Telefon: 0341 14077-6 E-Mail: bezirk.leipzig@igbce.de

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Anmeldung

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Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post oder Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmhefts. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare sowohl für Einzelpersonen als auch für ein gesamtes Gremium an. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu finden. An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten oder Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2015 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Veranstaltungsorte Informationen zu unseren Veranstaltungsorten und Unterkünften findet ihr auf unserer Homepage: www.igbce-bws.de Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.


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Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 38

Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!

Worauf fußt der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder? Das BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAVMitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2 BetrVG).

Anmeldung und weitere Informationen:


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Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.

Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In diesem Sinne sind immer erforderlich: q Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4) q Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15). q Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen, wie insbesondere das JArbSchG und das BBiG (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15)

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 40

Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind.

Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertreter(innen) einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt.

Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.

Anmeldung und weitere Informationen:


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Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 – 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A – Z, 9. Aufl., S. 1359).

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Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 42

Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.

Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.

Anmeldung und weitere Informationen:


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Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.

Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen für die JAV-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.

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Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 44

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

Anmeldung und weitere Informationen:


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Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber 46

Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds /Mitglieds der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Ort, Datum Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am

Datum

beschlossen, das Betriebsratsmitglied /Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung Frau / Herrn

Name

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:

Titel des Seminars zu entsenden.

Zeit: Ort:

Anmeldung und weitere Informationen:


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Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung / Verpflegung belaufen sich auf: Euro. Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau / Herrn

Name

als Ersatzteilnehmer(in) . Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Stempel /Unterschrift des Betriebsrats

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Anmeldebogen

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Fax 0511 7631-775 Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar / folgenden Seminaren an:

Titel

Termin

Seminarnummer

Ich melde mich an.

Nachname, Vorname

IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)

Meine dienstliche Anschrift:

Firma / Unternehmen

Bereich / Abteilung

StraĂ&#x;e, Hausnummer / Postfach

Postleitzahl, Ort

Telefonnummer

Fax-Nummer

E-Mail-Adresse

Ort, Datum

Unterschrift

Firmenstempel (mit Anschrift)

Anmeldung und weitere Informationen:


Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Per Fax: 0511 7631-708 oder das Formular bei deinem Betriebsrat abgeben.

Name Vorname

❍m/❍w

Geburtsdatum PLZ / Wohnort Straße, Hausnummer Nationalität Werber(in) Eintrittsdatum Übertritt/Vorgewerkschaft Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Beschäftigt bei Personalnummer PLZ / Ort Tätigkeit Ausbildungsbeginn (Monat / Jahr)

Lehrjahr

Ausbildungsende (Monat / Jahr)

privat

E-Mail Telefon Mobiltelefon

dienstlich

E-Mail Telefon Mobiltelefon

Berufsgruppe 01

Angelernte

07

02

Handwerker(innen) und Facharbeiter(innen)

08

Angestellte im Außendienst

09

Akademiker(innen)

Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en

10

Leitende Angestellte

04

Büroangestellte / Kaufleute

11

05

Meister(innen)

06

Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen

03

AT-Angestellte:

Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen)  Befristet Beschäftigte 

12

Sonstige: ______________


*Bezirks-Nr.

*Mitgl.-Nr.

*Wird von den Bezirken ausgefüllt.

Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.

Ort, Datum

Unterschrift

Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird.

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, 30167 Hannover

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPALastschriftmandats Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer)

1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.

2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungsweise:

monatlich halbjährlich

vierteljährlich jährlich

Vorname und Nachname (Kontoinhaber)

Straße und Hausnummer

Postleitzahl und Ort

Bankleitzahl

Kontonummer

IBAN

DE

BIC (8 oder 11 Stellen)

Ort, Datum

Unterschrift

Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.


Impressum Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover Verantwortlich Ralf Sikorski Peter Wind Redaktion Franziska Raebel, IG BCE BWS GmbH Jennifer Reinhardt, IG BCE BWS GmbH Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH Druck Drei-R-Druck GmbH

Fotonachweis Titelseite Seite 4 Seite 9 Seite 21 Seite 31, 32

Seite 37 Rückseite

georgemuresan – www.gettyimages.com Foto Stephan Enzmann: IG BCE Landesbezirk Nordost Jacob Wackerhausen – www.gettyimages.com Andreas Rodriguez – www.gettyimages.com Mitarbeiterfoto Katja Wendler: Ammaniel Hintza, Hannover Alle anderen Mitarbeiterfotos: Dirk Egelkamp, Fotografie Gary Houlder – www.gettyimages.com Großes Foto: AndreyPopov – www.gettyimages.com Kleines Foto: Ammaniel Hintza, Hannover


„Top im Job“ mit aktuellen Themen für die Betriebsratsarbeit 2015

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Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de

Zur mobilen Website: http://m.igbce-bws.de

www.facebook.com/ igbcebws


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