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JAV-Seminare 2015 Landesbezirk Nordrhein
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Wissen, wo du stehst. Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder und entdecke dein neues Ziel. Du kannst deinen Bildungsweg auch online gehen: www.bws-bildungslandschaft.de
IG BCE BWS – Wir sind das Original.
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Seminarprogramm 2015 f端r Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Vorwort
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Landesbezirksjugendsekretär Thomas Neumann
zunächst möchte ich allen neu bzw. wiedergewählten Jugendund Auszubildendenvertreterinnen und -vertretern zu ihrer Wahl gratulieren. Falls die Wahl noch nicht stattgefunden hat, drücken wir natürlich allen Kandidatinnen und Kandidaten die Daumen. Euch erwarten jetzt zwei spannende Jahre, in denen ihr bei vielen Fragen der Berufsausbildung mitreden dürft. Ihr könnt nun über euer Engagement dafür sorgen, dass die Qualität der Berufsausbildung in eurem Betrieb verbessert wird, und euch dafür einsetzen, dass Auszubildende zu ihren Rechten kommen. Dafür müsst ihr nicht nur aktiv und selbstbewusst im Betrieb auftreten, sondern euch auch fachlich weiterbilden. Hierbei wollen wir euch als Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie kräftig unterstützen. Die IG BCE BWS bietet euch gezielte Fortbildungen an – von Grundlagenseminaren mit viel Basiswissen über spezielle Themen wie Wirtschafts- und Tarifpolitik. In den Seminaren bekommt ihr nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, sondern konkrete Hilfestellungen und Orientierung für die tägliche Arbeit. Unser Ziel ist es, euch dabei zu helfen, eure Rolle in den Betrieben zu gestalten.
Anmeldung und weitere Informationen:
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Unsere Teamerinnen und Teamer sind überwiegend selbst erfahrene Jugend- und Auszubildendenvertreter und Gewerkschaftssekretäre der IG BCE. Sie sprechen eure Sprache und wissen, was es bedeutet, sich als professionelle Interessenvertretung für die Anliegen der Jugendlichen und Auszubildenden in Betrieben und Dienststellen einzusetzen. Sie kennen die Praxis mit ihren alltäglichen Hindernissen und können eure Fragen beantworten. Denkt daran, ihr seid nicht allein. Wir stärken euch den Rücken und helfen euch bei eurer Aufgabe. Wir freuen uns darauf, euch in unseren Seminaren zu treffen.
Thomas Neumann Landesbezirksjugendsekretär
Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Inhalt
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JAV-Seminare auf Bundesebene q q q q q
JAV gestalten und mitbestimmen . . . . . . . . . . . . . . . .10 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung . . . . . . . . . . .12 JAV-Vorsitzenden-Seminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14 JAV-Wirtschaftspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 JAV-Seminar für 1er-JAVen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18
JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Nordrhein q JAV I – Grundlagenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 q JAV II – Ausbildung checken und verbessern . . . . . . . .24
Anmeldung und weitere Informationen:
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Weitere Informationen q Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 q JAV-Seminare auf Bundesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 q JAV-Seminare auf Landesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 q Schulferien 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 q Der direkte Draht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 q Der IG BCE-Landesbezirk Nordrhein. . . . . . . . . . . . . . . 34 q Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 q Informationen zur Freistellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds / Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . 46 q Anmeldebogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 q Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . . . . 49 q Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Viele Türen öffnen sich heute automatisch, doch die wichtigsten musst du selbst öffnen.
Mit deiner Arbeit als JAV unterstützt du die Auszubildenden in deinem Betrieb. Eine gezielte Weiterbildung unterstützt dich bei deinen Aufgaben. Und sie hilft dir dabei, viele Türen zu öffnen!
JAV-Seminare auf Bundesebene
JAV-Seminare auf Bundesebene 10
JAV gestalten und mitbestimmen q Wie sehen die rechtlichen Grundlagen zum Betriebsverfassungsgesetz aus? q Welche Möglichkeiten zur betrieblichen Mitbestimmung haben Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)? q Was kann / sollte die Jugend- und Auszubildendenvertretung bei veränderten Ausbildungsbedingungen tun?
warum? Als Jugend- und Auszubildendenvertretung im Unternehmen können einem viele Herausforderungen begegnen. Beispielsweise: Veränderung von Ausbildungszahlen und Ausbildungsstätten, Einführung von zweijährigen Berufsausbildungen, Umstrukturierung von Ausbildungsberufen oder schwierige Übernahmesituation im Betrieb. Doch wie lässt sich all dies meistern?
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat
von
bis
Seminarort
Oktober
18.10.
23.10.15
Kagel-Möllenhorst
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
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dein Vorteil: In diesem Seminar lernst du, wie ihr als Jugend- und Auszubildendenvertretung mit diesen Themen und Problemen umgehen könnt. Wir erarbeiten gemeinsam die rechtlichen Grundlagen zum Betriebsverfassungsgesetz zur betrieblichen Mitbestimmung und geben dir Handlungshilfen zum Umgang mit veränderten Ausbildungsbedingungen.
!
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.
Seminarkosten
UV*
759,00 €
679,00 €
Seminarnummer BWS-025-900601-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Bundesebene 12
JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung Rhetorik und Redetechnik Stilmittel gekonnt verwenden Verhandlungsführung Strategien für mehr Ausbildungsplätze und mehr Übernahme nach der Ausbildung q Demografische Entwicklung in den Betrieben q q q q
warum? „Wir haben uns durchgesetzt! Jetzt haben wir der Ausbildungsabteilung mal richtig die Meinung gegeigt! Und … äh … ja, das war’s. Ich bin mit meinem Vortrag fertig.“ Die richtigen Worte auf der JAV-Versammlung zu finden, ist gar nicht so einfach. Doch für zielführende JAV-Arbeit bedarf es einer guten Rhetorik.
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat
von
bis
Seminarort
Juni
07.06.
12.06.15
Kagel-Möllenhorst
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
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dein Vorteil: In diesem Seminar setzen wir uns mit den Grundlagen von Verhandlungsführung auseinander und widmen uns der Rhetorik, Mimik und Gestik. Dabei hast du die Möglichkeit, dich in Rollenspielen und bei Präsentationen selbst auszuprobieren und das Gelernte direkt anzuwenden, damit du in jeder betrieblichen Situation die richtigen Worte findest.
!
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.
Seminarkosten
UV*
759,00 €
679,00 €
Seminarnummer BWS-025-900301-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Bundesebene 14
JAV-Vorsitzenden-Seminar
q q q q q
Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien Motivation: mit gutem Beispiel vorangehen Arbeitsplanung: delegieren und spezialisieren Qualifizierungsplan für JAVen Kooperatives Arbeiten mit dem BR / der IG BCE
warum? Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gremiums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen?
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat
von
bis
Seminarort
Juli
12.07.
17.07.15
Kagel-Möllenhorst
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
15
dein Vorteil: Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du in diesem Seminar genau richtig. Denn hier geben wir dir praxisnahe Antworten.
!
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.
Seminarkosten
UV*
759,00 €
679,00 €
Seminarnummer BWS-025-900201-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Bundesebene 16
JAV-Wirtschaftspolitik q Das „A und O“ der Wirtschaftspolitik q Betriebliche Ausbildungs- und Personalplanung
warum? Die Wirtschaft unterliegt ständigen Veränderungen und fordert eine angemessene Reaktion der betrieblichen Akteure – auch von Jugend- und Auszubildendenvertreter(inne)n. Wichtig ist daher, die wesentlichen Zusammenhänge zu kennen und ihre Auswirkungen einschätzen zu können.
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat
von
bis
Seminarort
September
13.09.
18.09.15
Kagel-Möllenhorst
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
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dein Vorteil: Dieses Seminar gibt dir einen Einblick in die komplexen Beziehungen der Wirtschaftspolitik. Es bringt dir daraus resultierende betriebliche Konsequenzen näher und erlaubt dir, neue Handlungsfelder mit deinem Gremium zu erschließen. Dabei widmen wir der betrieblichen Ausbildungsund Personalplanung besondere Aufmerksamkeit, denn sie birgt für die Übernahme entscheidende Aspekte.
!
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.
Seminarkosten
UV*
759,00 €
679,00 €
Seminarnummer BWS-025-900701-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Bundesebene 18
JAV-Seminar für 1er-JAVen q Welche Besonderheiten gelten für mich? q Habe ich besondere Rechte und Pflichten? q Mit welchen Personen kann und sollte ich zusammenarbeiten? q Wie schaffe ich es, als Einzelner zu überzeugen? q Wie bleibe ich bei meinen Azubis präsent und greifbar?
warum? Als Jugend- und Auszubildendenvertreter kommt dir in einer 1er-JAV eine besondere Stellung innerhalb der JAV-Arbeit zu. Besonders die Situation, dass du als „Einzelkämpfer“ agierst, erschwert deine Arbeit. Umso wichtiger ist es, dass du deine Rechte kennst und Unterstützung von außen erfährst.
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat
von
bis
Seminarort
Mai
17.05.
22.05.15
Kagel-Möllenhorst
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
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dein Vorteil: Mit dem hier erworbenen Wissen stehen dir alle Türen offen, um deine Ideen auf Grundlage des BetrVG und anderer Vorgaben erfolgreich im Betrieb umzusetzen.
!
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.
Seminarkosten
UV*
759,00 €
679,00 €
Seminarnummer BWS-025-900801-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bed端rfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind.
Jetzt zur IG BCE! q
www.igbce.de
JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Nordrhein
JAV-Seminare auf Landesebene 22
JAV I – Grundlagenseminar
Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit. Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbstständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Das Seminar zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf. Der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAV-Seminaren und es sollte von jeder Jugendund Auszubildendenvertretung besucht werden!
Landesbezirk Nordrhein q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat
von
bis
Januar
11.01.
16.01.15
Februar
01.02.
06.02.15
März
08.03.
13.03.15
April
06.04.
10.04.15
Juni / Juli
28.06.
03.07.15
Oktober
11.10.
16.10.15
Seminarort DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
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Inhalte q Einführung in die JAV-Arbeit q Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung q Aufbau und Handhabung von Gesetzen q Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung q Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen q Strategien für die JAV-Arbeit
P
In diesem Seminar inklusive: Prof. Karl Fitting u. a. Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
870,00 €
685,00 €
BWS-400-240106-15
870,00 €
685,00 €
BWS-400-240101-15
870,00 €
685,00 €
BWS-400-240102-15
870,00 €
685,00 €
BWS-400-240103-15
870,00 €
600,00 €
BWS-400-240104-15
870,00 €
685,00 €
BWS-400-240105-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-Seminare auf Landesebene 24
JAV II – Ausbildung checken und verbessern
Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugendund Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.
Landesbezirk Nordrhein q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat
von
bis
Juni
21.06.
26.06.15
August
16.08.
21.08.15
Oktober
25.10.
30.10.15
Seminarort DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Anmeldung und weitere Informationen:
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Inhalte Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung q Beurteilungssysteme q Entwicklung und Aufbau des dualen Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise q q q q
P
In diesem Seminar inklusive: Dr. Michael Kittner Arbeits- und Sozialordnung
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
839,00 €
685,00 €
BWS-400-240201-15
839,00 €
685,00 €
BWS-400-240202-15
839,00 €
685,00 €
BWS-400-240203-15
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Literaturempfehlung
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Anmeldung und weitere Informationen:
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Berufsbildungsgesetz Thomas Lakies, Annette Malottke Kommentar für die Praxis BUND Verlag, 4. Auflage 2011, 884 Seiten Ausstattung: gebunden ISBN: 978-3-7663-6014-4 79,90 € Der Kommentar erläutert das Recht der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung. Die Kommentierungen gelten für alle Bereiche der Wirtschaft, einschließlich des Handwerks. Die für die Berufsausbildung geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften sind berücksichtigt, soweit sie für die Berufsausbildungsverträge maßgeblich sind, genauso wie die Vorschriften der Handwerksordnung. Eine kurze Kommentierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes findet sich im Anhang. Die Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung sind eingearbeitet. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind auf dem Stand Anfang 2011. Schwerpunkte der Kommentierung sind: q Anerkennung von Ausbildungsberufen q Berufsausbildungsvertrag q Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden q Kündigungsschutz für Auszubildende, einschließlich Verfahrensrecht q Schlichtungsausschüsse bei den Kammern q Überwachung der Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden sowie Überwachung der Ausbildung durch die zuständigen Stellen q Prüfungswesen q Berufliche Fortbildung, Zulässigkeit der Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln bezüglich der Fortbildungskosten q Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Ende der Ausbildung
Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Schulferien 2015
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Land
Winter
Ostern
–
30.03.– 10.04.
Bayern
16.02.– 20.02.
30.03.– 11.04.
Berlin
02.02.– 07.02.
30.03.– 11.04.
Brandenburg
02.02.– 07.02.
01.04.– 11.04.
Bremen
02.02.– 03.02.
25.03.– 10.04.
Hamburg
30.01.
02.03.– 13.03.
–
30.03.– 11.04.
Mecklenburg-Vorpommern
02.02.– 14.02.
30.03.– 08.04.
Niedersachsen
02.02.– 03.02.
25.03.– 10.04.
Nordrhein-Westfalen
–
30.03.– 11.04.
Rheinland-Pfalz
–
26.03.– 10.04.
Saarland
16.02.– 21.02.
30.03.– 11.04.
Sachsen
09.02.– 21.02.
02.04.– 11.04.
Sachsen-Anhalt
02.02.– 14.02.
02.04.
–
01.04.– 17.04.
02.02.– 07.02.
30.03.–11.04.
Baden-Württemberg
Hessen
Schleswig-Holstein* Thüringen
* Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen.
Anmeldung und weitere Informationen:
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Himmelfahrt / Pfingsten
Sommer
Herbst
Weihnachten
26.05.– 06.06.
30.07.– 12.09.
02.11.– 06.11.
23.12.– 09.01.
26.05.– 05.06.
01.08.– 14.09.
02.11.– 07.11.
24.12.– 05.01.
15.05.
15. / 16.07. – 28.08.
19.10.– 31.10.
23.12.– 02.01.
15.05.
16.07.– 28.08.
19.10.– 30.10.
23.12.– 02.01.
26.05.
23.07.– 02.09.
19.10.– 31.10.
23.12.– 06.01.
11.05.– 15.05.
16.07.– 26.08.
19.10.– 30.10.
21.12.– 01.01.
–
27.07.– 04.09.
19.10.– 31.10.
23.12.– 09.01.
22.05.– 26.05.
20.07.– 29.08.
24.10.– 30.10.
21.12.– 02.01.
15.05. / 26.05.
23.07.– 02.09.
19.10.– 31.10.
23.12.– 06.01.
26.05.
29.06.– 11.08.
05.10.– 17.10.
23.12.– 06.01.
–
27.07.– 04.09.
19.10.– 30.10.
23.12.– 08.01.
–
27.07.– 05.09.
19.10.– 31.10.
21.12.– 02.01.
15.05.
13.07.– 21.08.
12.10.– 24.10.
21.12.– 02.01.
15.05.– 23.05.
13.07.– 26.08.
17.10.– 24.10.
21.12.– 05.01.
15.05.
20.07.– 29.08.
19.10.– 31.10.
21.12.– 06.01.
15.05.
13.07.–21.08.
05.10.–17.10.
23.12.–02.01.
Angaben ohne Gewähr. Stand: 30.10.2013
Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Kosten
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Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/ Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a UStG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Fahrtkosten und Spesen Betriebs- / Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage. Rücktritts- und Stornogebühren Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.
Anmeldung und weitere Informationen:
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Allgemeine Gesch채ftsbedingungen Die Allgemeinen Gesch채ftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH f체r die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar. Referent(inn)en Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir f체r einen gleichwertigen Ersatz. Ansprechpartnerinnen
Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: heidi.wenzel@igbce.de
Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: marion.probst@igbce.de
Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Der direkte Draht
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Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter:
Teamleitung Natascha von Morgenstern-Bläsig Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: natascha.vonmorgenstern-blaesig@igbce.de
Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: claudia.binnewies@igbce.de
Carolin Giessmann Telefon: 0511 7631-164 E-Mail: carolin.giessmann@igbce.de
Viola Lorenz Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: viola.lorenz@igbce.de
Nadine KĂśller Telefon: 0511 7631-270 E-Mail: nadine.koeller@igbce.de
Katja Wendler Telefon: 0511 7631-474 E-Mail: katja.wendler@igbce.de
Anmeldung und weitere Informationen:
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Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag . . . . . 08:00 – 17:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 15:00 Uhr
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Der IG BCE-Landesbezirk Nordrhein
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q IG BCE-Landesbezirk Nordrhein Hans-Böckler-Straße 39 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 179376-0 Fax: 0211 179376-620 E-Mail: lb.nordrhein@igbce.de q www.nordrhein.igbce.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag . . . . 08:00 – 16:30 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 14:30 Uhr
q IG BCE-Bezirk Alsdorf Otto-Brenner-Straße 4 52477 Alsdorf Telefon: 02404 9097-0 E-Mail: bezirk.alsdorf@igbce.de q IG BCE-Bezirk Duisburg Philosophenweg 19 47051 Duisburg Telefon: 0203 28119-0 E-Mail: bezirk.duisburg@igbce.de q IG BCE-Bezirk Düsseldorf Friedrich-Ebert-Straße 34 – 38 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17216-0 E-Mail: bezirk.duesseldorf@igbce.de
Anmeldung und weitere Informationen:
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q IG BCE-Bezirk Köln-Bonn Aachener Straße 340 – 346 50933 Köln Telefon: 0221 951478-0 E-Mail: bezirk.koeln-bonn@igbce.de q IG BCE-Bezirk Leverkusen Moskauer Straße 4 a 51373 Leverkusen Telefon: 0214 83046-0 E-Mail: bezirk.leverkusen@igbce.de q IG BCE-Bezirk Moers Ostring 2 47441 Moers Telefon: 02841 9012-0 E-Mail: bezirk.moers@igbce.de
Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Anmeldung
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Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post oder Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmhefts. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare sowohl für Einzelpersonen als auch für ein gesamtes Gremium an. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu finden. An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten oder Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2015 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Veranstaltungsorte Informationen zu unseren Veranstaltungsorten und Unterkünften findet ihr auf unserer Homepage: www.igbce-bws.de Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.
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Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 38
Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!
Worauf fußt der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder? Das BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAVMitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2 BetrVG).
Anmeldung und weitere Informationen:
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Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.
Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In diesem Sinne sind immer erforderlich: q Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4) q Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15). q Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen, wie insbesondere das JArbSchG und das BBiG (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15)
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Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 40
Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind.
Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertreter(innen) einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt.
Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.
Anmeldung und weitere Informationen:
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Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 – 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A – Z, 9. Aufl., S. 1359).
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Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 42
Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.
Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.
Anmeldung und weitere Informationen:
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Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.
Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.
Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen für die JAV-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.
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Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.
Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.
Anmeldung und weitere Informationen:
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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber 46
Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds /Mitglieds der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Ort, Datum Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am
Datum
beschlossen, das Betriebsratsmitglied /Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung Frau / Herrn
Name
zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:
Titel des Seminars zu entsenden.
Zeit: Ort:
Anmeldung und weitere Informationen:
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Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:
Euro und
die Kosten für die Übernachtung / Verpflegung belaufen sich auf: Euro. Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau / Herrn
Name
als Ersatzteilnehmer(in) . Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
Ort, Datum
Stempel /Unterschrift des Betriebsrats
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Anmeldebogen
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Fax 0511 7631-775 Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar / folgenden Seminaren an:
Titel
Termin
Seminarnummer
Ich melde mich an.
Nachname, Vorname
IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
Meine dienstliche Anschrift:
Firma / Unternehmen
Bereich / Abteilung
StraĂ&#x;e, Hausnummer / Postfach
Postleitzahl, Ort
Telefonnummer
Fax-Nummer
E-Mail-Adresse
Ort, Datum
Unterschrift
Firmenstempel (mit Anschrift)
Anmeldung und weitere Informationen:
Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Per Fax: 0511 7631-708 oder das Formular bei deinem Betriebsrat abgeben.
Name Vorname
❍m/❍w
Geburtsdatum PLZ / Wohnort Straße, Hausnummer Nationalität Werber(in) Eintrittsdatum Übertritt/Vorgewerkschaft Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Beschäftigt bei Personalnummer PLZ / Ort Tätigkeit Ausbildungsbeginn (Monat / Jahr)
Lehrjahr
Ausbildungsende (Monat / Jahr)
privat
E-Mail Telefon Mobiltelefon
dienstlich
E-Mail Telefon Mobiltelefon
Berufsgruppe 01
Angelernte
07
02
Handwerker(innen) und Facharbeiter(innen)
08
Angestellte im Außendienst
09
Akademiker(innen)
Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en
10
Leitende Angestellte
04
Büroangestellte / Kaufleute
11
05
Meister(innen)
06
Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen
03
AT-Angestellte:
Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen) Befristet Beschäftigte
12
Sonstige: ______________
*Bezirks-Nr.
*Mitgl.-Nr.
*Wird von den Bezirken ausgefüllt.
Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.
Ort, Datum
Unterschrift
Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird.
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, 30167 Hannover
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPALastschriftmandats Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer)
1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.
2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlungsweise:
monatlich halbjährlich
vierteljährlich jährlich
Vorname und Nachname (Kontoinhaber)
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Bankleitzahl
Kontonummer
IBAN
DE
BIC (8 oder 11 Stellen)
Ort, Datum
Unterschrift
Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.
Impressum Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover Verantwortlich Ralf Sikorski Peter Wind Redaktion Franziska Raebel, IG BCE BWS GmbH Jennifer Reinhardt, IG BCE BWS GmbH Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH Druck Drei-R-Druck GmbH
Fotonachweis Titelseite Seite 4 Seite 9 Seite 21 Seite 31, 32
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Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de
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