Ausgabe 1/14 · Mai 2014
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, drei Monate voller Spannung, gewerkschaftlichem Engagement und persönlichem Einsatz liegen hinter uns. Nun ist es entschieden: Die Beschäftigten haben euch zu Betriebsräten gewählt. Dazu gratulieren wir ganz herzlich und wünschen viel Glück, Erfolg und jede Menge kollegialen Schulterschluss! Jetzt heißt es kurz durchatmen und durchstarten, denn zahlreiche Herausforderungen warten bereits – seien es soziale, organisatorische, rechtliche, personelle oder wirtschaftliche Aufgaben. Da tut Unterstützung gut. Und um die kümmern wir uns. Beispielsweise wenn es sich um die thematische und strategische Aufstellung der Betriebsratsgremien handelt. Hier ist es ratsam, beizeiten in Klausur zu gehen, um Ausschüsse ideal zu besetzen. Aber wie findet man eigentlich eine effiziente Struktur? Und wie werden neue Gremien zu „echten Teams“, die gemeinsam professionell agieren? Unsere Referenten geben die Antworten – gerne auch Inhouse. Natürlich helfen wir euch auch sonst beim Einstieg in die tägliche Führung der Geschäfte. Dank unseres Starterpakets (BR 1–3) wird sie leicht gemacht! Mehr dazu auf den folgenden Seiten. Mit ihrer Bildungslandschaft richtet sich die BWS zudem gezielt auch an „alte Hasen“: Schließlich ist die Arbeitswelt permanent im Wandel. Man denke nur an Gesetzesänderungen oder den Einfluss mobiler Arbeitsmittel! BWS-Seminare geben konkrete Hilfestellungen, um neues Wissen zu erwerben, vorhandenes zu vertiefen, bestehende Konflikte aufzulösen oder frischen Wind durch die eigenen Reihen wehen zu lassen. Apropos eigene Reihen: Auf die legen wir Wert wie kein anderer! Getreu unserem Motto „Niemand ist näher dran“ schulen euch nicht nur externe Experten, sondern – wo immer möglich – Top-Referenten aus eurer betrieblichen Praxis. Sie kennen eure Probleme, Wünsche und Möglichkeiten aus eigener Erfahrung. Genau das unterscheidet die BWS von anderen Anbietern. Wir sind an eurer Seite. Mit persönlicher Beratung und maßgeschneiderten Bildungsplänen – online wie offline. Unser Rat: Keine Zurückhaltung! Weiterbildungen sind für Betriebsräte wichtig und stehen ihnen zu. Anregungen und Wissenswertes finden sich natürlich auch in diesem Newsletter. Mit kollegialen Grüßen euer Ralf Sikorski
Betriebsratswahlen: „Deine Wahl. Mitdenken. Mitbestimmen. Mitmachen.“ In vielen Unternehmen sind die Betriebsratswahlen noch in vollem Gange. Doch in rund einem Viertel der Betriebe aus den IG BCE-Branchen sind sie bereits abgeschlossen. Hier erhielten die IG BCEKandidatinnen und -Kandidaten 83 Prozent der Sitze bei einer Wahlbeteiligung von rund 73 Prozent. Ein erfreuliches Ergebnis!
befreiung für Schulungs- und Bildungszwecke, sofern sie Kenntnisse vermitteln, die für die konkrete Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Welche Schulungen ihm förderlich sind, kann der Betriebsrat im Wesentlichen selbst entscheiden. Der Arbeitgeber trägt derweil die Kosten dafür. So sieht es das Gesetz vor (§ 40 Abs. 1 BetrVG). Leider gibt es in puncto Kostenübernahme
Für manch einen geht sie bereits los: Die Arbeit als frisch gewählter Betriebsrat. Um diese in den nächsten vier Jahren erfolgreich zu gestalten, bedarf es einer ausgefeilten Strategie. Gute Bildungsplanung ist dabei unerlässlich. Die Bildungsgesellschaft der IG BCE, die BWS, bietet dazu wichtige Grundlagenseminare sowie viele interessante, maßgeschneiderte Angebote rund um aktuelle Fragen der Betriebsratsarbeit. Und diese sollte man nutzen, denn: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Arbeits-
gelegentlich Streit: Einige Arbeitgeber verlangen von ihren Betriebsräten Vergleichsangebote von mehreren Anbietern einzuholen. Doch dies macht nur wenig Sinn – immerhin werben manche Institute nur mit Nettopreisen, was eine Vergleichbarkeit erschwert oder gar unmöglich macht. Zudem unterscheiden sie sich stark in ihren Schulungsansätzen. Gewerkschaftliche Seminare beispielsweise zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie inhaltliche Bezüge zu entsprechenden
Betriebsrat aktuell kostenlos per E-Mail abonnieren bei bws@igbce.de – Hotline 0511 7631-336
Fortsetzung Seite 2 >>>
2
Seminarempfehlung Für neu- und wiedergewählte Betriebsrätinnen und Betriebsräte:
Das Starter-Paket BR 1 – 3 ... umfasst gleich drei Seminare, welche regional stattfinden. Sie sind exakt auf eure Bedürfnisse zugeschnitten. Hier lernt ihr, wie Betriebsratsarbeit funktioniert, in welchem Spannungsfeld sie stattfindet und wie ihr euch gekonnt einbringt. Natürlich vermitteln wir auch rechtliche Grundlagen wie die des Betriebsverfassungsgesetzes. Doch egal um welche Inhalte es sich handelt – im Mittelpunkt steht immer: „Aus Erfahrung lernen“. Deshalb werden unsere Seminare von Betriebspraktikern für Betriebspraktiker durchgeführt. Das gewährleistet eine hohe Überlappung von Theorie und Praxis. Genau das, was neue Betriebsräte brauchen, um im Betrieb durchstarten zu können. BR 1 – 1x1 für Betriebsräte – Aller Anfang ist gar nicht so schwer! Inhalte: q Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung q Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und Beteiligungsrechte des Betriebsrats q Aufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle Zusammenarbeit und persönliche Rechtsstellung q Geschäftsführung des Betriebsrats q Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung q Betriebsversammlung q Tarifverträge und Bildungsangebote BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten – Der Mensch geht vor! Inhalte: q Gesetze und Rechtssystematik q Personalplanung und Qualifizierung q Personelle Einzelmaßnahmen q Mitwirkung und Mitbestimmung bei Kündigungen q Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik q Bildungsangebote BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten – Agieren statt reagieren! Inhalte: q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen q Initiativ- und Beteiligungsrechte der Betriebsrätinnen und Betriebsräte q Informationsquellen und Möglichkeiten der Informationsbeschaffung q Verhandlungsführung und Konfliktlösung q Abschluss von Betriebsvereinbarungen q Bildungsangebote
Anmeldung und weitere Infos: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de . www.igbce-bws.de
Fortsetzung von Seite 1
Tarifverträgen herstellen und auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen. Auf diese Weise gewährleisten sie erhöhte Qualität, Praxisbezüge und Lernerfolge. Und darauf kommt es an! Der Betriebsrat muss und sollte keinesfalls eine „Marktanalyse“ betreiben und den preisgünstigsten Anbieter ermitteln. Damit schränkt er nur seine Verhandlungsposition ein und betreibt einen unnötig hohen Argumentationsaufwand. Vielmehr sollte er die für sich relevanten Kriterien festlegen und seine Entscheidung samt Begründung dokumentieren. Hinweis: Er kann dabei berücksichtigen, „dass
gewerkschaftliche oder gewerkschaftsnahe Anbieter eine an den praktischen Bedürfnissen der Betriebsratsarbeit ausgerichtete Wissensvermittlung erwarten lassen und eine gemeinsame Gewerkschaftszugehörigkeit ein Klima gegenseitigen Vertrauens schafft, das den Schulungserfolg fördert.“ (Entscheidung des BAG vom 28.6.1995, Az.: 7 ABR 55/94) Wir wünschen allen neu- und wiedergewählten Betriebsratsmitgliedern einen guten Start in ihre Betriebsratsarbeit! IG BCE-Abteilung Mitbestimmung, abt.mitbestimmung@igbce.de
Gold für Betriebsräte der IG BCE!
Frank Eschenauer, Betriebsratsvorsitzender der Metsä Board Zanders GmbH
Der Deutsche Betriebsrätepreis 2013 in Gold wurde auf dem Deutschen Betriebsrätetag an den Betriebsrat der Metsä Board Zanders GmbH verliehen. Weiterhin ging der Preis in der Kategorie Beschäftigungssicherung an den Betriebsrat der Merck KGaA – beides Betriebsräte der IG BCE! Diese Preise sind kein Zufall. Denn das Erfolgsrezept der beiden Gewinner basiert auf identischen Prinzipien: eine proaktive Herangehensweise, genaue Marktbeobachtung, die enge Einbindung von Belegschaft und Medien sowie natürlich die Unterstützung der IG BCE. Mit vereinten Kräften verhinderten sie die Unternehmensschließung beziehungsweise Ausgliederung (Outsourcing) und verringerten zudem den geplanten
Stellenabbau. Die beiden Musterbeispiele zeigen: Kompetenz und strategisches Geschick des Betriebsrats zahlen und zeichnen sich aus! Wir sagen herzlichen Glückwunsch! Informationen über den Betriebsrätetag und die Gewinner 2013 findet ihr unter: http://www.betriebsraetetag.de/. Bewerben für den Deutschen Betriebsrätepreis 2014 könnt ihr euch bereits jetzt mit guten Ideen: http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/deutscher-betriebsraete-preis/jetztbewerben/
Betriebsrat aktuell kostenlos per E-Mail abonnieren bei bws@igbce.de – Hotline 0511 7631-336
IG BCE-Abteilung Mitbestimmung, abt.mitbestimmung@igbce.de
3
IG BCE fördert Mitbestimmung Mitbestimmung ist ein Erfolgsfaktor und sorgt in Krisenzeiten für Stabilität. Leider sind immer noch viele Beschäftige davon ausgeschlossen. Sie bietet Beschäftigten und Unternehmern viele Vorteile: die Mitbestimmung. Dennoch sind längst nicht alle Arbeitgeber von ihr überzeugt. Manch einer setzt sich gar vehement gegen sie ein. Diesem Missstand will die IG BCE ein Ende bereiten. Und zwar ganz gezielt – anhand des Projekts „Offensive Mitbestimmung“. Das Projekt wurde lanciert von Edeltraud Glänzer und basiert auf drei Kernpunkten. Zum einen müssen Mitbestimmungsrechte auf politischer Ebene gestärkt und ausgebaut werden – beispielsweise zur Bekämpfung
von Scheinwerkverträgen. Zum anderen gilt es, bestehende Rechte auf betrieblicher Ebene auszuschöpfen. Ferner ist es wichtig, Beschäftigten in „mitbestimmungsfreien Zonen“ die Vorteile einer legitimierten Interessenvertretung nahezubringen und sie dabei mit Rat und Tat zu unterstützen. Dafür macht sich eure IG BCE stark!
IG BCE-Abteilung Mitbestimmung, abt.mitbestimmung@igbce.de
Seminarübersicht Seminare zum Thema Social Media Blogs, soziale Netzwerke und mehr – Web 2.0 und Betriebsratsarbeit BWS-001-710101-14 31.08. – 05.09.2014 Ort: Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum Bad Münder
Risiko mobile Betriebsratstechnik – Laptops, USB-Sticks, Smartphones und Co. sicher nutzen BWS-001-720501-14 12.10. – 15.10.2014 Ort: Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum Bad Münder
Social Media Konferenz Digitalisierung der Arbeitswelt: Herausforderung für Betriebsräte, JAV und SBV Digital, mobil, flexibel … Das neue Verständnis von Arbeit? Interessenvertretungen stehen vor neuen Herausforderungen in einer Arbeitswelt, in der Social Media, E-Collaboration und Cloud Computing an der Tagesordnung sind: Personenbezogene Daten sind überall
Aber auch die Wünsche der Belegschaften verändernsich. In der digitalen Arbeitswelt kann problemlos jederzeit von überall aus gearbeitet werden. Doch sind die Beschäftigten wirklich so selbstbestimmt wie es den Anschein macht? Welche Belastungen ergeben sich aus der neuen Flexibilität? Die Veranstaltung beginnt mit einem Impuls-Vortrag des bekannten deutschen Social-Media-Experten, Buchautors und Journalisten Sascha Lobo. Im Anschluss diskutieren kleinere Gruppen in Workshops einzelne aktuelle Themen und Beispiele. Prof. Dr. Peter Wedde wird in seinem Beitrag am zweiten Tag Einblicke in rechtliche Entwicklungen geben und diese bewerten.
Sascha Lobo Strategieberater und Blogger, bekannt aus Funk und Fernsehen
Social Media Konferenz, 10.07.–11.07.2014, BWS-000-090601-14, IG BCE-Hauptverwaltung Hannover und jederzeit verfügbar. Die Vernetzung und die Verknüpfung von Daten ermöglichen weitgehende Überwachungen und bedeuten häufig eine zunehmende Entgrenzung von Arbeit und Freizeit. Eine zentrale Frage hierbei: Wie kann ich als Interessenvertretung Social Media und Webanwendungen wie Sharepoint effektiv nutzen? Interessenvertretungen müssen ihre Beschäftigten vor dauernder Überwachung und Erreichbarkeit schützen.
Den EDV-Einsatz regeln – Basiswissen IT – Mitbestimmung im Unternehmen BWS-001-710202-14 02.11. – 07.11.2014 Ort: Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum Bad Münder
Social Media aus arbeitsrechtlicher Sicht – Rechtliche Rahmenbedingungen und Regelnotwendigkeiten einer neuen technischen Entwicklung BWS-005-710702-14 16.10.2014 Ort: Holiday Inn München Süd
Social Media für die BR-Arbeit – Express-Seminar BWS-005-710603-14 05.12.2014 Ort: Mercure Hotel Stuttgart City Center
Anmeldung und weitere Infos: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de . www.igbce-bws.de
Prof. Dr. Peter Wedde Themenschwerpunkt: Neue IT und Datenschutz
IG BCE BWS GmbH, Hotline 0511 7631-336
Betriebsrat aktuell kostenlos per E-Mail abonnieren bei bws@igbce.de – Hotline 0511 7631-336
4
Wichtige BAG-Entscheidungen Wirksame Beschlüsse selbst bei spontanen Änderungen der Tagesordnung Nach einer aktuellen Entscheidung des BAG ist das Erstellen, Ändern oder Ergänzen einer Tagesordnung in der Betriebsratssitzung bereits dann möglich, wenn der Betriebsrat beschlussfähig ist und alle Erschienenen – darunter auch ordnungsgemäß geladene Ersatzmitglieder – einer neuen Tagesordnung zustimmen. Die bisherige Rechtsprechung diesbezüglich sah indes die Einstimmigkeit aller Betriebsratsmitglieder vor und war nahezu unmöglich einzuhalten. In Betrieben mit größeren Gremien beispielsweise, sind Verhinderungen von Betriebsratsmitgliedern bei Sitzungen nämlich durchaus üblich. Ohne sie durfte die Tagesordnung jedoch nicht neu erstellt bzw. verändert werden. Bei Zuwiderhandlungen riskierte der Betriebsrat die Unwirksamkeit seiner Beschlüsse. Auf Anfrage des 1. Senats entschied nun der 7. Senat des BAG, dass er an dieser alten Rechtsprechung nicht festhalten will. Hierdurch wird die Handhabung in der Praxis deutlich vereinfacht. BAG 22.1.2014, Az.: 7 AS 6/13 (im Anschluss an die Betriebsrat aktuell 3/2013)
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Kein Verzicht auf Mitbestimmung Nach einer Betriebsvereinbarung erhält der Betriebsrat quartalsweise ein Verzeichnis aller Mitarbeiter, die im Jahreszeitraum mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Jedoch wollen Arbeitgeber die Namen dieser Arbeitnehmer ab sofort nur noch mit deren ausdrücklichem Einverständnis offen legen. Dem erteilte das BAG eine klare Absage. Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) hat der Betriebsrat zu überwachen, dass der Arbeitgeber seine Pflicht zur Einleitung des BEM-Verfahrens einhält. Für die Ausübung seines gesetzlichen Überwachungsrechts muss der Betriebsrat den fraglichen Personenkreis kennen. Auch stehen einer namentlichen Benennung weder datenschutzrechtliche Gründe, noch das Unionsrecht entgegen. Das Einverständnis der Mitarbeiter benötigt der Arbeitgeber nicht. Im Gegenteil kann der Beschäftigte auf den Schutz durch den Betriebsrat nicht verzichten. Ferner stellte das BAG fest: Der Betriebsrat ist Teil der verantwortlichen Stelle und nicht Dritter im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
Dauerüberlassung: Kein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher Mit Spannung wurde diese Entscheidung erwartet: Ein Beschäftigter wurde nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft überlassen und klagte individualrechtlich auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher. Das BAG verwies jedoch darauf, dass der Gesetzgeber hier in der Pflicht sei und das BAG deshalb nicht entscheiden könne. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher ist somit nicht zustande gekommen. Es bleibt dabei: Die Sanktionen bei missbräuchlicher Arbeitnehmerüberlassung sind nicht ausreichend geregelt. Es bedarf künftig noch vieler ergänzender gesetzlicher Regelungen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird die IG BCE ihre Vorstellungen dazu einfließen lassen. Was heißt das jetzt für die Betriebsräte: Sie können weiter von ihrem Zustimmungsverweigerungsrecht bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung Gebrauch machen. Diese positive Entscheidung (BAG 10.7.2013, Az.: 7 ABR 91/11) bleibt bestehen – nachzulesen in der Betriebsrat aktuell 3/2013. BAG 10.12.2013, Az.: 9 AZR 51/13
BAG vom 7.2.2012, Az.: 1 ABR 46/10
Impressum Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH, Mönchengladbach
Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover
Druck BWH GmbH – Die Publishing Company, Hannover
Verantwortlich Ralf Sikorski, Peter Wind Redaktion Christian Müller | IG BCE BWS GmbH, Hannover Isabel Eder | IG BCE, Hannover Marion Kamp | bildertoeneworte, Duvensee
Fotonachweis Titel: Ralf Sikorski: © Helge Krueckeberg Innenseiten: F. Eschenauer: © Frank Rogner Sascha Lobo: © Reto Klar Prof. Dr. Wedde: © Monika Werneke
Betriebsrat aktuell kostenlos per E-Mail abonnieren bei bws@igbce.de – Hotline 0511 7631-336