JAV-Programm 2016: Landesbezirk Baden-Württemberg

Page 1

Jav 2016 IG BCE-Landesbezirk Baden-W端rttemberg

Seminare, Infos u.v.m. f端r Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)

1


2


Jav 2016

IG BCE-Landesbezirk Baden-W端rttemberg

Seminare, Infos u.v.m. f端r Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)

3


4


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen,

ihr haltet das Bildungsangebot der IG BCE BWS für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in der Hand. Für 2016 haben wir wieder ein Seminarprogramm entwickelt, um die Arbeit der JAV in den Betrieben zu begleiten und zu unterstützen. In unseren Grundlagenseminaren wird das Basiswissen vermittelt, um die Interessen der jungen Menschen und der Auszubildenden im Betrieb vertreten zu können.

Darüber hinaus wollen wir euch zu unterschiedlichen Schwerpunkten weitere Qualifikationen anbieten. Welche Möglichkeiten hat eine JAV, dabei mitzuhelfen, dass junge Menschen überhaupt eine Ausbildung beginnen können? Wie kann die JAV dafür sorgen, die Qualität in der Berufsausbildung zu sichern oder sogar zu verbessern? Und wie kann die JAV dazu beitragen, dass junge Menschen nach ihrer guten Ausbildung eine Perspektive im Betrieb bekommen und übernommen werden? Das Themenspektrum ist so vielfältig wie die Aufgaben, die in den JAVen übernommen werden.

5


Unsere Teamerinnen und Teamer sind zum großen Teil selbst erfahrene Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter und Jugendsekretärinnen und -sekretäre der IG BCE. Sie kennen die Herausforderungen, die auf euch zukommen, aus eigenem Erleben und können euch nicht nur inhaltlich qualifizieren, sondern haben auch reichlich Erfahrung damit, wie aus guten Inhalten praktische JAV-Arbeit werden kann.

In den Seminaren lernt ihr andere Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) kennen, die in der gleichen Situation sind wie ihr. Gemeinsam könnt ihr euch austauschen und gegenseitig beim Einstieg in eine gute JAVArbeit unterstützen. Auf den ersten Seiten des Bildungsprogramms findet ihr die Grund- und Fachseminare des Landesbezirks Baden-Württemberg. Die darauffolgenden Seiten beinhalten die JAV-Seminare auf Bundesebene, die im Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst bei Berlin stattfinden. Wir wünschen euch nun viel Spaß bei der Planung eurer Weiterbildung und freuen uns auf euch.

6

Marcel Prause Landesbezirksjugendsekretär


IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg In Baden-Württemberg vertritt die IG BCE die Interessen von rund 50.000 Mitgliedern. Diese sind größtenteils in den folgenden Branchen tätig: Chemie, Papier, Kunststoff, Leder, Kautschuk, Glas, Feinkeramik, Kali- und Steinsalz, Grobkeramik, Schleifmittel, Umwelt, Entsorgung, Energieerzeugung und Veredelung. Sitz der Landesbezirksleitung ist Stuttgart. Hinzu kommen unsere Büros in den Bezirken Freiburg, Ulm, Karlsruhe, Mannheim und Kornwestheim sowie zwei weitere Büros in Weinheim und Heilbronn. Egal, ob du bereits Mitglied der IG BCE bist oder erst noch beitreten möchtest: Dank unserer flächendeckenden Aufstellung verfügen wir über Anlaufstellen ganz in deiner Nähe. Schließlich hat deine individuelle Beratung und Betreuung für uns höchste Priorität. IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Telefon: 0711 22916-0 Fax: 0711 22916-99 E-Mail: lb.bawue@igbce.de www.baden-wuerttemberg.igbce.de

Bürozeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr

7


IG BCE-Bezirk Freiburg Friedrichstraße 41 – 43 79098 Freiburg Telefon: 0761 55942-0 E-Mail: bezirk.freiburg@igbce.de

IG BCE-Bezirk Stuttgart Poststraße 8 70806 Kornwestheim Telefon: 07154 8312-0 E-Mail: bezirk.stuttgart@igbce.de

IG BCE-Bezirk Karlsruhe Ettlinger Straße 3 a 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 93342-0 E-Mail: bezirk.karlsruhe@igbce.de

IG BCE-Bezirk Ulm Weinhof 23 89073 Ulm Telefon: 0731 96891-0 E-Mail: bezirk.ulm@igbce.de

IG BCE-Bezirk Mannheim Hans-Böckler-Straße 1 68161 Mannheim Telefon: 0621 178289-30 E-Mail: bezirk.mannheim@igbce.de

8


Inhalt

JAV-Seminare auf Landesebene

JAV-Seminare auf Bundesebene

Landesbezirk Baden-Württemberg q JAV I – Grundlagenseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 q JAV II – Ausbildung checken und verbessern. . . . . . . . . . 17 q JAV III – Arbeitstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

q JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 q JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung . . . . . . . . . . . .25 q JAV-BR-Huckepackseminar – Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern . . . .27 q JAV-Vorsitzendenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29

Fortsetzung siehe Rückseite --->>>

9


Goodies

Weitere Informationen

q JAV-Wahlen Herbst 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

q Der direkte Draht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

q Postkarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

q Kalender 2016. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

q Informationen zur Freistellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

q Schulferien 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

JAV-Wahlen 2016 ALLES RUND UM DIE WAHLEN IM HERBST ! Seite 31 10

q Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . . . . . 51 q Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53


Als JAV durchstarten

V -A rbeit

2016 sind JAV-Wahlen. Welche Schritte sind im Vorfeld wichtig? Und für die JA welche danach? All das erfährst du in unseren JAV-Seminaren. Sie sind exakt auf deine Bedürfnisse als Jugend- und Auszubildendenvertreter(in) zugeschnitten. So erfährst du hier nicht nur deine Rechte und Pflichten, sondern auch, wie du deine Tätigkeiten effektiv organisierst, wie du Zuspruch durch Öffentlichkeitsarbeit erntest oder welche Handlungsmöglichkeiten dir das Arbeitsrecht einräumt -beispielsweise, um bessere Perspektiven für junge Kolleg(inn)en im Betrieb zu gestalten.

Unsere Veranstaltungen verschaffen dir also einen soliden Background und zugleich Raum für frische Ideen. Ferner sind sie eine ideale Plattform, um Gleichgesinnte kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen. Und mit all dieser Unterstützung kannst du als JAV richtig durchstarten!

Übrigens: Für unsere JAV-Grundlagenseminare hast du einen Freistellungsanspruch! Mehr dazu auf Seite 45 bis 49!

11


Los geht’s:

12

Mit den BWS-Seminaren JAV I– III sind wir gut aufgestellt. Wir werden praxisnah und kompetent unterstützt.


Die Grundausstattungen der Seminare JAV I– III

JAV I

Bei den Seminaren JAV I– III erhältst du viele nützliche Sachen, mit denen du den JAV-Alltag besser meistern kannst. Vom USB-Stick über JAV-Taschen bis hin zu Fachbüchern ist alles dabei. q JAV-Tasche q BWS-Kugelschreiber q BWS-Schreibblock q BWS-USB-Stick

-Arbeit für die JAV

q JAV-Arbeitshilfe q Dr. Michael Kittner: Arbeits- und Sozialordnung – Gesetze / Verordnungen, Einleitungen, Übersichten / Checklisten, Rechtsprechung q Dr. Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo: Betriebsverfassungsgesetz, Basiskommentar mit Wahlordnung


JAV II

JAV III

q JAV-Laptop-Tasche

14

q JAV-Mappe q BWS-Schreibblock q BWS-USB-Stick q BWS-Kugelschreiber

q BWS-Schreibblock q BWS-USB-Stick q BWS-Kugelschreiber

q JAV-II-Arbeitsmaterialien „Ausbildung checken und verbessern“

q JAV-III-Arbeitsmaterialien „JAV-Arbeitshilfe: Im Zeichen des Feedbacks – Beurteilungssysteme“

q Thomas Lakies, Annette Malottke: BBiG – Berufsbildungsgesetz – Kommentar für die Praxis q Thomas Lakies: Jugendarbeitsschutzgesetz, Basiskommentar

q Prof. Karl Fitting u. a.: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar


JAV I – Grundlagenseminar

q q q q q

Einführung in die JAV-Arbeit Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung Aufbau und Handhabung von Gesetzen Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen Strategien für die JAV-Arbeit

warum?

q

Dieses Seminar sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden! Besonders für all jene, die erst seit Kurzem dabei sind, ist es wichtig, sich die notwendigen Grundlagen einer guten JAV-Arbeit anzueignen. Nur so werden sie den Ansprüchen an ihr Amt gerecht und bewegen sich auf sicherem Boden.

Inhalte dein Vorteil: Sei es in Theorie oder Praxis, dieses Seminar vermittelt dir, welche Rechte, Pflichten und Aufgaben du in der betrieblichen Interessenvertretung hast und wie du mit Gesetzen richtig umgehst. Ferner lernst du, eine Jugend- und Auszubildendenversammlung zu organisieren oder dich in Gremien gekonnt einzubringen. Last but not least werden hier Strategien für die JAV-Arbeit vorgestellt und erarbeitet.

!

Der Besuch dieses Grundlagenseminars ist Voraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren auf Landesebene sowie BundesJAV-Seminaren.

Die Termine für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!

15


JAV I – Grundlagenseminar Termine IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg

-A rbeit für die JAV

q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)

16

Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

Januar

24.01.

29.01.16

Hotel Berlin, Sindelfingen

975,00 €

735,00 €

BWS-700-270101-16

April

03.04.

08.04.16

Hotel Berlin, Sindelfingen

975,00 €

735,00 €

BWS-700-270102-16

Dezember

04.12.

09.12.16

Hotel Berlin, Sindelfingen

975,00 €

735,00 €

BWS-700-270103-16

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV II – Ausbildung checken und verbessern q Qualitätsanalyse der Berufsausbildung Inhalte dein Vorteil: q Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung q q q q

Problemlösungsstrategien Rechtliche und qualitative Anforderungen an die Berufsausbildung Beurteilungssysteme Das duale System: Berufsbilder und ihre Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise

warum?

Fragen der Berufsausbildung gehören zum Alltag der Jugendund Auszubildendenvertreter(innen). So sollten sie die Qualität der Berufsausbildungen in ihrem Betrieb möglichst hochhalten und für gute Übernahmemodelle sorgen. Keine leichte Aufgabe, doch mit entsprechendem Know-how lässt sie sich bewältigen.

Wir gehen auf Beispiele ein, die zeigen, warum Prüfungsergebnisse der Azubis allein nicht reichen, um betriebliche Bildung „wirklich“ einzuschätzen. Dabei lernst du, wie man berufliche Ausbildung richtig bewertet und wie sie sich optimieren lässt. Auch duale Ausbildungssysteme werden im Seminar eingehend betrachtet. Ausgestattet mit dem erworbenen Wissen, wird es dir leichter fallen, die Ausbildungsstrukturen in deinem Betrieb zu checken und zu verbessern.

!

Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.

Die Termine für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!

17


JAV II – Ausbildung checken und verbessern Termine IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg

-A für die JAV

rbeit

q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

März

06.03.

11.03.16

Hotel Berlin, Sindelfingen

995,00 €

735,00 €

BWS-700-270201-16

Juni / Juli

26.06.

01.07.16

Hotel Badischer Hof, Prinzbach

995,00 €

659,00 €

BWS-700-270202-16

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

18

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV III – Arbeitstechniken q q q q q q

Team- und Projektarbeit Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen Arbeitstechniken und Präsentationen Öffentlichkeitsarbeit der JAV Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten

warum?

Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, bestmöglich zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie bekomme ich meine diesbezüglichen Aufgaben mit meinen sonstigen JAV-Tätigkeiten vereinbart? Schließlich muss ich meine Ideen und Projekte ja auch noch erfolgreich kommunizieren?! Wer sich vom Wust der Aufgaben nicht überrollen lassen will, ist im JAV-III-Seminar bestens aufgehoben!

dein Vorteil: Hier zeigen wir dir Techniken auf, um deine Arbeits- und Büroorganisation effektiv zu gestalten. Außerdem erfährst du, wie sich Projekt- und Teamarbeit verbessern lassen und wie du eindrucksvoll Konzepte präsentierst oder Betriebsvereinbarungen kompetent vorbereitest. Darüber hinaus machst du dich mit wichtigen Aspekten der Öffentlichkeitsarbeit vertraut. Denn auch sie ist ein Schlüssel zum Erfolg.

!

Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-II-Grundlagenseminars.

Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!

19


JAV III – Arbeitstechniken Termin IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg

-A rbeit für die JAV

q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)

20

Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

Juli

04.07.

09.07.16

Leonardo Hotel Heidelberg-Walldorf

999,00 €

882,00 €

BWS-700-270301-16

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Weiter geht’s mit den JAV-Seminaren auf Bundesebene. Hier könnt ihr z. B. euer Wissen in Öffentlichkeitsarbeit oder Rhetorik ausbauen. 21


JAV-Seminare auf Bundesebene q JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 q JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung . . . . . . . . . . . .25 q JAV-BR-Huckepackseminar – Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern . . . .27 q JAV-Vorsitzendenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29

22


JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten q Datenschutz, öffentliche Netzwerke – Chance oder Inhalte dein Vorteil: Risiko? q q q q

Themen zum Thema machen Effektive Öffentlichkeitsarbeit Die Macht der Medien Gutes tun und darüber reden (die eigene Arbeit erfolgreich verkaufen)

warum?

Nicht erst im Herbst zu den JAV-Wahlen werden Fragen nach eurer Arbeit laut. Doch wie bereite ich die Wahlen am besten vor? Wie verschaffe ich mir Gehör zu wichtigen Themen für Jugendliche und Auszubildende? Und wie mache ich Erfolge meiner eigenen Arbeit publik?

Das Seminar gibt dir die Möglichkeit, deine Fähigkeiten als JAV weiterzuentwickeln. So kannst du hier strategische Herangehensweisen an Probleme im Betrieb erproben. Zugleich wird vermittelt, wie du deine Tätigkeiten öffentlichkeitswirksam gestalten kannst. Für die JAV-Wahlen bist du damit bestens vorbereitet.

!

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.

Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!

23


JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten

Ö ffe n keitsatlichr b e it

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)

24

Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

Juli

10.07.

15.07.16

Kagel-Möllenhorst

899,00 €

704,00 €

BWS-025-900101-16

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung q Rhetorik und Redetechnik Inhalte dein Vorteil: q Stilmittel gekonnt verwenden q q q

Verhandlungsführung Strategien für mehr Ausbildungsplätze und mehr Übernahme nach der Ausbildung Demografische Entwicklung in den Betrieben

warum?

„Wir haben uns durchgesetzt! Jetzt haben wir der Ausbildungsabteilung mal richtig die Meinung gegeigt! Und … äh … ja, das war’s. Ich bin mit meinem Vortrag fertig.“ Die richtigen Worte auf der JAV-Versammlung zu finden, ist gar nicht so einfach. Doch für zielführende JAV-Arbeit bedarf es einer guten Rhetorik.

In diesem Seminar setzen wir uns mit den Grundlagen von Verhandlungsführung auseinander und widmen uns der Rhetorik, Mimik und Gestik. Dabei hast du die Möglichkeit, dich in Rollenspielen und bei Präsentationen selbst auszuprobieren und das Gelernte direkt anzuwenden, damit du in jeder betrieblichen Situation die richtigen Worte findest.

!

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.

Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!

25


JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)

26

Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

Juni / Juli

26.06.

01.07.16

Kagel-Möllenhorst

899,00 €

704,00 €

BWS-025-900201-16

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-BR-Huckepackseminar – Gemeinsame Herausforderungen erfolgreichInhalte meistern q Zusammenarbeit von JAV und BR dein Vorteil: q Gemeinsame Projekte initiieren q q

Herausforderungen in der beruflichen Bildung Ausbildung als wesentlicher Bestandteil der Personalplanung und Fachkräftesicherung

warum?

Die Zusammenarbeit von JAV- und BR-Gremien ist für die Gestaltung einer guten, zukunftsweisenden Ausbildung junger Menschen zwingend notwendig. Doch durch die sich ständig wandelnden Anforderungen an die Beschäftigten von morgen lassen sich Ausbildungen oft nur schwierig gestalten. Dieses Seminar soll euch dazu verhelfen, die Herausforderungen gemeinsam und erfolgreicher zu bewältigen.

In unserem „Huckepackseminar“ erfahrt ihr, wie ihr euch aus Mitbestimmungssicht zu Fragen der Ausbildung mit anderen wichtigen Akteuren vernetzen könnt. Dabei betrachten wir unter anderem, wie sich gemeinsame Projekte initiieren lassen und wie sich die Zusammenarbeit der Interessenvertretungen in euren Betrieben optimieren lässt.

!

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.

Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!

27


JAV-BR-Huckepackseminar – Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern

Termin q Dauer: 3 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)

28

Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

April

24.04.

27.04.16

Kagel-Möllenhorst

572,00 €

423,00 €

BWS-025-900301-16

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Vorsitzendenseminar q q q q q

Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien Motivation: mit gutem Beispiel vorangehen Arbeitsplanung: delegieren und spezialisieren Qualifizierungsplan für JAVen Kooperatives Arbeiten mit dem BR / der IG BCE

warum?

Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gremiums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen?

Inhalte dein Vorteil:

!

Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du in diesem Seminar genau richtig. Denn hier geben wir dir praxisnahe Antworten.

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.

Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!

29


JAV-Vorsitzendenseminar

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)

30

Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

Mai

22.05.

27.05.16

Kagel-Möllenhorst

899,00 €

704,00 €

BWS-025-910101-16

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Jav-Wahl 2016 deine Stimme zählt!

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) setzt sich für die Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb ein. Von Oktober bis November finden die Wahlen zur neuen JAV statt und für die folgenden zwei Jahre kümmern sich die gewählten Vertreter(innen) um die Belange der jungen Leute im Betrieb. Sie setzen sich für eine gute Ausbildung ein und sorgen z. B. dafür, dass möglichst viele Auszubildende übernommen werden.

31


32

Haben Auszubildende berufliche Probleme, versucht die JAV, zu vermitteln. Sie nimmt Verbesserungsvorschläge für die Ausbildung entgegen und überprüft für ihre Zielgruppe, ob Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Darüber hinaus agieren die JA-Vertreter häufig auch als Vermittler zwischen den Auszubildenden und dem Betriebsrat. Damit das auch in deinem Betrieb so ist, geh zur JAV-Wahl und nutze die angefügten Postkarten, um andere junge Leute in deinem Betrieb zum Mitmachen zu motivieren.


Wann kann eine JAV gewählt werden? Ein Betrieb kann eine JAV bilden, wenn dort mindestens fünf jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren oder Auszubildende unter 25 Jahren arbeiten. Außerdem muss es einen Betriebsrat geben. Wie viele JA-Vertreter gewählt werden, hängt von der 3 2 1 Zahl der jungen Beschäftigten und Auszubildenden ab.

4 5 Möchtest du auch kandidieren? Jeder Beschäftigte eines Betriebs, der noch nicht 25 Jahre alt ist, kann sich zur Wahl stellen – es sei denn, er ist bereits Mitglied des amtierenden Betriebsrats. Es spielt keine Rolle, wie lange der Kandidat dem Unternehmen bereits angehört und ob er seine Ausbildung eventuell schon abgeschlossen hat.

33


Engagier dich!

Stell dich zur Wahl oder unterst端tze eine andere junge Person in deinem Betrieb. So ist sichergestellt, dass deine Interessen und die deiner jungen Kolleg(inn)en im Betrieb vertreten werden. Es lohnt sich!

34

Weiterf端hrende Inforoadmationen und Downl ma Materialien zum The st JAV-Wahl 2016 finde

du auf:

www.igbce.de


Jav

deine Stimme im Betrieb f端r faire

gute ldung i b s u A

ng u l h a z Be

soziale gerechtigkeit

端bernahme der Azubis


Absender

36


a a a a Ja a a a a aa ! V A J zur

Klappe halten kann jeder!


Absender

38


Kalender Januar

Februar

M채rz

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

1 Mo

1 Di

1 Fr

1 So Tag d. Arbeit 1 Mi

1 Fr

1 Mo

1 Do

1 Sa

1 Di

1 Do

2 Sa

2 Di

2 Mi

2 Sa

2 Mo

2 Do

2 Sa

2 Di

2 Fr

2 So

2 Mi

2 Fr

3 So

3 Mi

3 Do

3 So

3 Di

3 Fr

3 So

3 Mi

3 Sa

der Dt. 3 Mo Tag Einheit

3 Do

3 Sa

4 Mo

4 Do

4 Fr

4 Mo

4 Mi

4 Sa

4 Mo

4 Do

4 So

4 Di

4 Fr

4 So

5 Di

5 Fr

5 Sa

5 Di

5 Do Christi Himmelfahrt 5 So

5 Di

5 Fr

5 Mo

5 Mi

5 Sa

5 Mo

6 Mi

6 Sa

6 So

6 Mi

6 Fr

6 Mo

6 Mi

6 Sa

6 Di

6 Do

6 So

6 Di

7 Do

7 So

7 Mo

7 Do

7 Sa

7 Di

7 Do

7 So

7 Mi

7 Fr

7 Mo

7 Mi

8 Fr

8 Mo

8 Di

8 Fr

8 So

8 Mi

8 Fr

8 Mo

8 Do

8 Sa

8 Di

8 Do

9 Sa

9 Di

9 Mi

9 Sa

9 Mo

9 Do

9 Sa

9 Di

9 Fr

9 So

9 Mi

9 Fr

10 So

10 Mi

10 Do

10 So

10 Di

10 Fr

10 So

10 Mi

10 Sa

10 Mo

10 Do

10 Sa

11 Mo

11 Do

11 Fr

11 Mo

11 Mi

11 Sa

11 Mo

11 Do

11 So

11 Di

11 Fr

11 So

12 Di

12 Fr

12 Sa

12 Di

12 Do

12 So

12 Di

12 Fr

12 Mo

12 Mi

12 Sa

12 Mo

13 Mi

13 Sa

13 So

13 Mi

13 Fr

13 Mo

13 Mi

13 Sa

13 Di

13 Do

13 So

13 Di

14 Do

14 So

14 Mo

14 Do

14 Sa

14 Di

14 Do

14 So

14 Mi

14 Fr

14 Mo

14 Mi

15 Fr

15 Mo

15 Di

15 Fr

15 So Pfingsten 15 Mi

15 Fr

15 Mo

15 Do

15 Sa

15 Di

15 Do

16 Sa

16 Di

16 Mi

16 Sa

16 Mo Pfingsten 16 Do

16 Sa

16 Di

16 Fr

16 So

16 Mi

16 Fr

17 So

17 Mi

17 Do

17 So

17 Di

17 Fr

17 So

17 Mi

17 Sa

17 Mo

17 Do

17 Sa

18 Mo

18 Do

18 Fr

18 Mo

18 Mi

18 Sa

18 Mo

18 Do

18 So

18 Di

18 Fr

18 So

19 Di

19 Fr

19 Sa

19 Di

19 Do

19 So

19 Di

19 Fr

19 Mo

19 Mi

19 Sa

19 Mo

20 Mi

20 Sa

20 So

20 Mi

20 Fr

20 Mo

20 Mi

20 Sa

20 Di

20 Do

20 So

20 Di

21 Do

21 So

21 Mo

21 Do

21 Sa

21 Di

21 Do

21 So

21 Mi

21 Fr

21 Mo

21 Mi

22 Fr

22 Mo

22 Di

22 Fr

22 So

22 Mi

22 Fr

22 Mo

22 Do

22 Sa

22 Di

22 Do

23 Sa

23 Di

23 Mi

23 Sa

23 Mo

23 Do

23 Sa

23 Di

23 Fr

23 So

23 Mi

23 Fr

24 So

24 Mi

24 Do

24 So

24 Di

24 Fr

24 So

24 Mi

24 Sa

24 Mo

24 Do

24 Sa

25 Mo

25 Do

25 Fr Karfreitag 25 Mo

25 Mi

25 Sa

25 Mo

25 Do

25 So

25 Di

25 Fr

25 So

26 Di

26 Fr

26 Sa

26 Di

26 Do

26 So

26 Di

26 Fr

26 Mo

26 Mi

26 Sa

Weih26 Mo 2. nachtstag

27 Mi

27 Sa

27 So Ostern

27 Mi

27 Fr

27 Mo

27 Mi

27 Sa

27 Di

27 Do

27 So

27 Di

28 Do

28 So

28 Mo Ostern

28 Do

28 Sa

28 Di

28 Do

28 So

28 Mi

28 Fr

28 Mo

28 Mi

29 Fr

29 Mo

2016

1 Fr Neujahr

29 Di

29 Fr

29 So

29 Mi

29 Fr

29 Mo

29 Do

29 Sa

29 Di

29 Do

30 Sa

30 Mi

30 Sa

30 Mo

30 Do

30 Sa

30 Di

30 Fr

30 So

30 Mi

30 Fr

31 So

31 Do

31 So

31 Mi

31 Di

31 Mo

31 Sa

1. Weihnachtstag


Winter

Ostern

Himmelfahrt /Pfingsten

Sommer

Herbst

Weihnachten

29.03.– 02.04.

17.05.– 28.05.

28.07.– 10.09.

02.11.– 04.11.

23.12.– 07.01.

Bayern

08.02.– 12.02.

21.03.– 01.04.

17.05.– 28.05.

30.07.– 12.09.

31.10.– 04.11.

24.12.– 05.01.

Berlin

01.02.– 06.02.

21.03.– 02.04.

06.05. und 17.05.– 18.05.

21.07.– 02.09.

17.10.– 28.10.

23.12.– 03.01.

Brandenburg

01.02.– 06.02.

23.03.– 02.04.

06.05. und 17.05.

21.07.– 03.09.

17.10.– 28.10.

23.12.– 03.01.

Bremen

28.01.– 29.01.

18.03.– 02.04.

17.05.

23.06.– 03.08.

04.10.– 15.10.

21.12.– 06.01.

Hamburg

29.01.

07.03.– 18.03.

06.05. und 17.05.– 20.05.

21.07.– 31.08.

17.10.– 28.10.

27.12.– 06.01.

Baden-Württemberg

Hessen

29.03.– 09.04.

18.07.– 26.08.

17.10.– 29.10.

22.12.– 07.01.

Mecklenburg-Vorpommern

01.02.– 13.02.

21.03.– 30.03.

14.05.– 17.05.

25.07.– 03.09.

24.10.– 29.10.

22.12.– 02.01.

Niedersachsen

28.01.– 29.01.

18.03.– 02.04.

06.05. / 17.05.

23.06.– 03.08.

04.10.– 15.10.

21.12.– 06.01.

21.03.– 02.04.

17.05.

11.07.– 23.08.

10.10.– 21.10.

23.12.– 06.01.

Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz

18.03.– 01.04.

18.07.– 26.08.

10.10.– 21.10.

22.12.– 06.01.

Saarland

08.02.– 13.02.

29.03.– 09.04.

18.07.– 27.08.

10.10.– 22.10.

19.12.– 31.12.

Sachsen

08.02.– 20.02.

25.03.– 02.04.

06.05.

27.06.– 05.08.

03.10.– 15.10.

23.12.– 02.01.

Sachsen-Anhalt

01.02.– 10.02.

24.03.

06.05.– 14.05.

27.06.– 10.08.

04.10.– 15.10.

19.12.– 02.01.

24.03.– 09.04.

06.05.

25.07.– 03.09.

17.10.– 29.10.

23.12.– 06.01.

01.02.– 06.02.

24.03.–02.04.

06.05.

27.06.–10.08.

10.10.–22.10.

23.12.–31.12.

Schleswig-Holstein*

40

Thüringen

* Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen. Angaben ohne Gewähr. Stand: 13.08.2015. Quelle: www.kmk.org/ferienkalender.html

Schulferien 2016 Land


Der direkte Draht Du benötigst persönliche Beratung bei der Wahl deiner Seminare, Unterstützung bei der Anmeldung, weitere Informationen oder Tipps für einen reibungslosen Ablauf? Wir helfen dir! Landesbezirke Nordost und Rheinland-Pfalz / Saarland Teamleitung Natascha von Morgenstern-Bläsig Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de

Landesbezirk Nord sowie JAV-Seminare Katja Wendler Telefon: 0511 7631-474 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de

Landesbezirk Bayern Linda Chylinski Telefon: 0511 7631-347 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de

Landesbezirk Baden-Württemberg sowie Bildungsoffensive Süd Carolin Giessmann Telefon: 0511 7631-164 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de

41


Landesbezirk Hessen-Thüringen Diana Morosov Telefon: 0511 7631-383 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de

Mirsada Mustafi Telefon: 0511 7631-448 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de

Landesbezirke Westfalen und Nordrhein Kerstin Panoussis Telefon: 0511 7631-513 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de

Landesbezirk Hessen-Thüringen Viktor Wecker Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de

Erreichbarkeit 42

Montag – Donnerstag: Freitag

08:00 – 17:00 Uhr 08:00 – 15:00 Uhr


Kosten

Seminargebühren

Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs- / Personalräten, Jugend- und Auszubildendensowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a UStG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher

MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.

Fahrtkosten und Spesen

Betriebs- / Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugendund Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.

Rücktritts- und Stornogebühren

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 €

43


erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Michael Bärwinkel Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: buchhaltung-bws@igbce.de

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.

Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: buchhaltung-bws@igbce.de

Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.

Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: buchhaltung-bws@igbce.de

Referent(inn)en

44

Ansprechpartner(innen)


Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!

Worauf fußt der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder?

Das BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des

Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAVMitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2 BetrVG). Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.

45


Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche Kenntnisse?

Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

In diesem Sinne sind immer erforderlich:

q Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4)

46

q Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15).

q Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen, wie insbesondere das JArbSchG und das BBiG (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15) Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind.

Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch?

Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertreter(innen) einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein


Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt.

Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum?

Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.

Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen?

Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 – 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert,

47


kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z, 9. Aufl., S. 1359).

Wie teuer darf ein Seminar sein?

Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.

48

Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen?

Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.

Dürfen Seminare erneut besucht werden?

Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaß-


nahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.

Wie viele Seminare dürfen besucht werden?

Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden?

Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen für die JAV-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet?

Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

49


Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber

Ein Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG findest du: q zum direkten Ausfüllen und Ausdrucken unter www.igbce.bws.de, q im Bundesprogramm sowie q in der Landesbroschüre. Solltest du dabei Hilfe benötigen oder noch Rückfragen haben, stehen wir dir natürlich gern als Ansprechpartner(innen) zur Verfügung!

50

IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de


Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Tätigkeit

Per Fax: 0511 7631-708 oder das Formular bei deinem Betriebsrat abgeben.

Ausbildungsbeginn (Monat / Jahr)

Name

E-Mail

Lehrjahr

Ausbildungsende (Monat / Jahr)

privat

Telefon

Vorname

❍m/❍w Geburtsdatum

Mobiltelefon

PLZ / Wohnort

E-Mail

Straße, Hausnummer

Telefon

Nationalität

Mobiltelefon

Werber(in)

Berufsgruppe

dienstlich

01

Angelernte

07

AT-Angestellte:

02

Handwerker(innen) und Facharbeiter(innen)

08

Angestellte im Außendienst

09

Akademiker(innen)

03

Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en

10

Leitende Angestellte

04

Büroangestellte / Kaufleute

11

05

Meister(innen)

Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen) Befristet Beschäftigte

06

Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen

12

Sonstige: ______________

Eintrittsdatum Übertritt/Vorgewerkschaft Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Beschäftigt bei Personalnummer PLZ / Ort T


1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.

*Bezirks-Nr.

*Mitgl.-Nr.

*Wird von den Bezirken ausgefüllt.

2. SEPA-Lastschriftmandat

Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG

Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.

Ort, Datum

Unterschrift

Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird.

Zahlungsweise:

monatlich halbjährlich

vierteljährlich jährlich

Vorname und Nachname (Kontoinhaber)

Straße und Hausnummer

Postleitzahl und Ort

Bankleitzahl

Kontonummer

DE

IBAN

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, 30167 Hannover

BIC (8 oder 11 Stellen)

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364 Ort, Datum

Unterschrift

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer)

Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.


Impressum | Fotonachweis Titel, Rückseite Seite 2

Seite 4, 53

Seite 5 Seite 7, 8

Seite 12 Seite 13, 14 Seite 21, 22 Seite 24 Seite 26, 30 Seite 28, 32, 33 Seite 35 Seite 37 Seite 41, 42, 44 Seite 46 Seite 48

ra2studio – www.fotolia.com Ausschnitt Titelbild: ra2studio – www.fotolia.com; alle anderen: www.gettyimages.com v. l. n. r.: paultarasenko, stevanovicigor, strigaroman, IPGGutenbergUKLtd Ausschnitt Titelbild: ra2studio – www.fotolia.com; alle anderen: www.gettyimages.com v. l. n. r.: -art-siberia-, JohanJK, Wavebreakmedia Ltd, Tijana87 Foto Marcel Prause: IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg Städtefotos: Freiburg: peresanz – www.gettyimages.com Karlsruhe: Marc Dietrich – www.gettyimages.com Mannheim: Sasa Komlen – www.gettyimages.com Stuttgart: Olaf Bender – www.gettyimages.com Ulm: Jimmy1984 – www.gettyimages.com IPGGutenbergUKLtd – www.gettyimages.de Fotodesign Joachim Wintz Tijana87 – www.gettyimages.com Emojoez – www.gettyimages.com Askold Romanov – www.gettyimages.com Pazhyna, etraveler – www.gettyimages.com Augusto Cabral – www.gettyimages.com xavigm – www.gettyimages.com Dirk Egelkamp, Fotografie Ivan Sedlak – www.gettyimages.com LDProd – www.gettyimages.com

Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Verantwortlich Peter Wind Petra Reinbold-Knape

Redaktion Franziska Raebel, IG BCE BWS GmbH Jennifer Reinhardt, IG BCE BWS GmbH Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH Druck BWH GmbH – Die Publishing Company

53


Kontakt

IG BCE BWS GmbH Kรถnigsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de

Zur mobilen Website: http://m.igbce-bws.de

www.facebook.com/ igbcebws


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.