Jav 2016 IG BCE-Landesbezirk Baden-W端rttemberg
Seminare, Infos u.v.m. f端r Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)
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Jav 2016
IG BCE-Landesbezirk Baden-W端rttemberg
Seminare, Infos u.v.m. f端r Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)
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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen,
ihr haltet das Bildungsangebot der IG BCE BWS für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in der Hand. Für 2016 haben wir wieder ein Seminarprogramm entwickelt, um die Arbeit der JAV in den Betrieben zu begleiten und zu unterstützen. In unseren Grundlagenseminaren wird das Basiswissen vermittelt, um die Interessen der jungen Menschen und der Auszubildenden im Betrieb vertreten zu können.
Darüber hinaus wollen wir euch zu unterschiedlichen Schwerpunkten weitere Qualifikationen anbieten. Welche Möglichkeiten hat eine JAV, dabei mitzuhelfen, dass junge Menschen überhaupt eine Ausbildung beginnen können? Wie kann die JAV dafür sorgen, die Qualität in der Berufsausbildung zu sichern oder sogar zu verbessern? Und wie kann die JAV dazu beitragen, dass junge Menschen nach ihrer guten Ausbildung eine Perspektive im Betrieb bekommen und übernommen werden? Das Themenspektrum ist so vielfältig wie die Aufgaben, die in den JAVen übernommen werden.
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Unsere Teamerinnen und Teamer sind zum großen Teil selbst erfahrene Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter und Jugendsekretärinnen und -sekretäre der IG BCE. Sie kennen die Herausforderungen, die auf euch zukommen, aus eigenem Erleben und können euch nicht nur inhaltlich qualifizieren, sondern haben auch reichlich Erfahrung damit, wie aus guten Inhalten praktische JAV-Arbeit werden kann.
In den Seminaren lernt ihr andere Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) kennen, die in der gleichen Situation sind wie ihr. Gemeinsam könnt ihr euch austauschen und gegenseitig beim Einstieg in eine gute JAVArbeit unterstützen. Auf den ersten Seiten des Bildungsprogramms findet ihr die Grund- und Fachseminare des Landesbezirks Baden-Württemberg. Die darauffolgenden Seiten beinhalten die JAV-Seminare auf Bundesebene, die im Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst bei Berlin stattfinden. Wir wünschen euch nun viel Spaß bei der Planung eurer Weiterbildung und freuen uns auf euch.
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Marcel Prause Landesbezirksjugendsekretär
IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg In Baden-Württemberg vertritt die IG BCE die Interessen von rund 50.000 Mitgliedern. Diese sind größtenteils in den folgenden Branchen tätig: Chemie, Papier, Kunststoff, Leder, Kautschuk, Glas, Feinkeramik, Kali- und Steinsalz, Grobkeramik, Schleifmittel, Umwelt, Entsorgung, Energieerzeugung und Veredelung. Sitz der Landesbezirksleitung ist Stuttgart. Hinzu kommen unsere Büros in den Bezirken Freiburg, Ulm, Karlsruhe, Mannheim und Kornwestheim sowie zwei weitere Büros in Weinheim und Heilbronn. Egal, ob du bereits Mitglied der IG BCE bist oder erst noch beitreten möchtest: Dank unserer flächendeckenden Aufstellung verfügen wir über Anlaufstellen ganz in deiner Nähe. Schließlich hat deine individuelle Beratung und Betreuung für uns höchste Priorität. IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Telefon: 0711 22916-0 Fax: 0711 22916-99 E-Mail: lb.bawue@igbce.de www.baden-wuerttemberg.igbce.de
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr
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IG BCE-Bezirk Freiburg Friedrichstraße 41 – 43 79098 Freiburg Telefon: 0761 55942-0 E-Mail: bezirk.freiburg@igbce.de
IG BCE-Bezirk Stuttgart Poststraße 8 70806 Kornwestheim Telefon: 07154 8312-0 E-Mail: bezirk.stuttgart@igbce.de
IG BCE-Bezirk Karlsruhe Ettlinger Straße 3 a 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 93342-0 E-Mail: bezirk.karlsruhe@igbce.de
IG BCE-Bezirk Ulm Weinhof 23 89073 Ulm Telefon: 0731 96891-0 E-Mail: bezirk.ulm@igbce.de
IG BCE-Bezirk Mannheim Hans-Böckler-Straße 1 68161 Mannheim Telefon: 0621 178289-30 E-Mail: bezirk.mannheim@igbce.de
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Inhalt
JAV-Seminare auf Landesebene
JAV-Seminare auf Bundesebene
Landesbezirk Baden-Württemberg q JAV I – Grundlagenseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 q JAV II – Ausbildung checken und verbessern. . . . . . . . . . 17 q JAV III – Arbeitstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
q JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 q JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung . . . . . . . . . . . .25 q JAV-BR-Huckepackseminar – Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern . . . .27 q JAV-Vorsitzendenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29
Fortsetzung siehe Rückseite --->>>
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Goodies
Weitere Informationen
q JAV-Wahlen Herbst 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
q Der direkte Draht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
q Postkarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
q Kalender 2016. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
q Informationen zur Freistellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
q Schulferien 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
JAV-Wahlen 2016 ALLES RUND UM DIE WAHLEN IM HERBST ! Seite 31 10
q Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . . . . . 51 q Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Als JAV durchstarten
V -A rbeit
2016 sind JAV-Wahlen. Welche Schritte sind im Vorfeld wichtig? Und für die JA welche danach? All das erfährst du in unseren JAV-Seminaren. Sie sind exakt auf deine Bedürfnisse als Jugend- und Auszubildendenvertreter(in) zugeschnitten. So erfährst du hier nicht nur deine Rechte und Pflichten, sondern auch, wie du deine Tätigkeiten effektiv organisierst, wie du Zuspruch durch Öffentlichkeitsarbeit erntest oder welche Handlungsmöglichkeiten dir das Arbeitsrecht einräumt -beispielsweise, um bessere Perspektiven für junge Kolleg(inn)en im Betrieb zu gestalten.
Unsere Veranstaltungen verschaffen dir also einen soliden Background und zugleich Raum für frische Ideen. Ferner sind sie eine ideale Plattform, um Gleichgesinnte kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen. Und mit all dieser Unterstützung kannst du als JAV richtig durchstarten!
Übrigens: Für unsere JAV-Grundlagenseminare hast du einen Freistellungsanspruch! Mehr dazu auf Seite 45 bis 49!
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Los geht’s:
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Mit den BWS-Seminaren JAV I– III sind wir gut aufgestellt. Wir werden praxisnah und kompetent unterstützt.
Die Grundausstattungen der Seminare JAV I– III
JAV I
Bei den Seminaren JAV I– III erhältst du viele nützliche Sachen, mit denen du den JAV-Alltag besser meistern kannst. Vom USB-Stick über JAV-Taschen bis hin zu Fachbüchern ist alles dabei. q JAV-Tasche q BWS-Kugelschreiber q BWS-Schreibblock q BWS-USB-Stick
-Arbeit für die JAV
q JAV-Arbeitshilfe q Dr. Michael Kittner: Arbeits- und Sozialordnung – Gesetze / Verordnungen, Einleitungen, Übersichten / Checklisten, Rechtsprechung q Dr. Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo: Betriebsverfassungsgesetz, Basiskommentar mit Wahlordnung
JAV II
JAV III
q JAV-Laptop-Tasche
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q JAV-Mappe q BWS-Schreibblock q BWS-USB-Stick q BWS-Kugelschreiber
q BWS-Schreibblock q BWS-USB-Stick q BWS-Kugelschreiber
q JAV-II-Arbeitsmaterialien „Ausbildung checken und verbessern“
q JAV-III-Arbeitsmaterialien „JAV-Arbeitshilfe: Im Zeichen des Feedbacks – Beurteilungssysteme“
q Thomas Lakies, Annette Malottke: BBiG – Berufsbildungsgesetz – Kommentar für die Praxis q Thomas Lakies: Jugendarbeitsschutzgesetz, Basiskommentar
q Prof. Karl Fitting u. a.: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar
JAV I – Grundlagenseminar
q q q q q
Einführung in die JAV-Arbeit Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung Aufbau und Handhabung von Gesetzen Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen Strategien für die JAV-Arbeit
warum?
q
Dieses Seminar sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden! Besonders für all jene, die erst seit Kurzem dabei sind, ist es wichtig, sich die notwendigen Grundlagen einer guten JAV-Arbeit anzueignen. Nur so werden sie den Ansprüchen an ihr Amt gerecht und bewegen sich auf sicherem Boden.
Inhalte dein Vorteil: Sei es in Theorie oder Praxis, dieses Seminar vermittelt dir, welche Rechte, Pflichten und Aufgaben du in der betrieblichen Interessenvertretung hast und wie du mit Gesetzen richtig umgehst. Ferner lernst du, eine Jugend- und Auszubildendenversammlung zu organisieren oder dich in Gremien gekonnt einzubringen. Last but not least werden hier Strategien für die JAV-Arbeit vorgestellt und erarbeitet.
!
Der Besuch dieses Grundlagenseminars ist Voraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren auf Landesebene sowie BundesJAV-Seminaren.
Die Termine für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
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JAV I – Grundlagenseminar Termine IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg
-A rbeit für die JAV
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
16
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Januar
24.01.
29.01.16
Hotel Berlin, Sindelfingen
975,00 €
735,00 €
BWS-700-270101-16
April
03.04.
08.04.16
Hotel Berlin, Sindelfingen
975,00 €
735,00 €
BWS-700-270102-16
Dezember
04.12.
09.12.16
Hotel Berlin, Sindelfingen
975,00 €
735,00 €
BWS-700-270103-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV II – Ausbildung checken und verbessern q Qualitätsanalyse der Berufsausbildung Inhalte dein Vorteil: q Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung q q q q
Problemlösungsstrategien Rechtliche und qualitative Anforderungen an die Berufsausbildung Beurteilungssysteme Das duale System: Berufsbilder und ihre Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise
warum?
Fragen der Berufsausbildung gehören zum Alltag der Jugendund Auszubildendenvertreter(innen). So sollten sie die Qualität der Berufsausbildungen in ihrem Betrieb möglichst hochhalten und für gute Übernahmemodelle sorgen. Keine leichte Aufgabe, doch mit entsprechendem Know-how lässt sie sich bewältigen.
Wir gehen auf Beispiele ein, die zeigen, warum Prüfungsergebnisse der Azubis allein nicht reichen, um betriebliche Bildung „wirklich“ einzuschätzen. Dabei lernst du, wie man berufliche Ausbildung richtig bewertet und wie sie sich optimieren lässt. Auch duale Ausbildungssysteme werden im Seminar eingehend betrachtet. Ausgestattet mit dem erworbenen Wissen, wird es dir leichter fallen, die Ausbildungsstrukturen in deinem Betrieb zu checken und zu verbessern.
!
Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.
Die Termine für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
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JAV II – Ausbildung checken und verbessern Termine IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg
-A für die JAV
rbeit
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
März
06.03.
11.03.16
Hotel Berlin, Sindelfingen
995,00 €
735,00 €
BWS-700-270201-16
Juni / Juli
26.06.
01.07.16
Hotel Badischer Hof, Prinzbach
995,00 €
659,00 €
BWS-700-270202-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
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*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV III – Arbeitstechniken q q q q q q
Team- und Projektarbeit Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen Arbeitstechniken und Präsentationen Öffentlichkeitsarbeit der JAV Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten
warum?
Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, bestmöglich zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie bekomme ich meine diesbezüglichen Aufgaben mit meinen sonstigen JAV-Tätigkeiten vereinbart? Schließlich muss ich meine Ideen und Projekte ja auch noch erfolgreich kommunizieren?! Wer sich vom Wust der Aufgaben nicht überrollen lassen will, ist im JAV-III-Seminar bestens aufgehoben!
dein Vorteil: Hier zeigen wir dir Techniken auf, um deine Arbeits- und Büroorganisation effektiv zu gestalten. Außerdem erfährst du, wie sich Projekt- und Teamarbeit verbessern lassen und wie du eindrucksvoll Konzepte präsentierst oder Betriebsvereinbarungen kompetent vorbereitest. Darüber hinaus machst du dich mit wichtigen Aspekten der Öffentlichkeitsarbeit vertraut. Denn auch sie ist ein Schlüssel zum Erfolg.
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Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-II-Grundlagenseminars.
Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
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JAV III – Arbeitstechniken Termin IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg
-A rbeit für die JAV
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
20
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Juli
04.07.
09.07.16
Leonardo Hotel Heidelberg-Walldorf
999,00 €
882,00 €
BWS-700-270301-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Weiter geht’s mit den JAV-Seminaren auf Bundesebene. Hier könnt ihr z. B. euer Wissen in Öffentlichkeitsarbeit oder Rhetorik ausbauen. 21
JAV-Seminare auf Bundesebene q JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 q JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung . . . . . . . . . . . .25 q JAV-BR-Huckepackseminar – Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern . . . .27 q JAV-Vorsitzendenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29
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JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten q Datenschutz, öffentliche Netzwerke – Chance oder Inhalte dein Vorteil: Risiko? q q q q
Themen zum Thema machen Effektive Öffentlichkeitsarbeit Die Macht der Medien Gutes tun und darüber reden (die eigene Arbeit erfolgreich verkaufen)
warum?
Nicht erst im Herbst zu den JAV-Wahlen werden Fragen nach eurer Arbeit laut. Doch wie bereite ich die Wahlen am besten vor? Wie verschaffe ich mir Gehör zu wichtigen Themen für Jugendliche und Auszubildende? Und wie mache ich Erfolge meiner eigenen Arbeit publik?
Das Seminar gibt dir die Möglichkeit, deine Fähigkeiten als JAV weiterzuentwickeln. So kannst du hier strategische Herangehensweisen an Probleme im Betrieb erproben. Zugleich wird vermittelt, wie du deine Tätigkeiten öffentlichkeitswirksam gestalten kannst. Für die JAV-Wahlen bist du damit bestens vorbereitet.
!
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.
Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
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JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten
Ö ffe n keitsatlichr b e it
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
24
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Juli
10.07.
15.07.16
Kagel-Möllenhorst
899,00 €
704,00 €
BWS-025-900101-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung q Rhetorik und Redetechnik Inhalte dein Vorteil: q Stilmittel gekonnt verwenden q q q
Verhandlungsführung Strategien für mehr Ausbildungsplätze und mehr Übernahme nach der Ausbildung Demografische Entwicklung in den Betrieben
warum?
„Wir haben uns durchgesetzt! Jetzt haben wir der Ausbildungsabteilung mal richtig die Meinung gegeigt! Und … äh … ja, das war’s. Ich bin mit meinem Vortrag fertig.“ Die richtigen Worte auf der JAV-Versammlung zu finden, ist gar nicht so einfach. Doch für zielführende JAV-Arbeit bedarf es einer guten Rhetorik.
In diesem Seminar setzen wir uns mit den Grundlagen von Verhandlungsführung auseinander und widmen uns der Rhetorik, Mimik und Gestik. Dabei hast du die Möglichkeit, dich in Rollenspielen und bei Präsentationen selbst auszuprobieren und das Gelernte direkt anzuwenden, damit du in jeder betrieblichen Situation die richtigen Worte findest.
!
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.
Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
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JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
26
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Juni / Juli
26.06.
01.07.16
Kagel-Möllenhorst
899,00 €
704,00 €
BWS-025-900201-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-BR-Huckepackseminar – Gemeinsame Herausforderungen erfolgreichInhalte meistern q Zusammenarbeit von JAV und BR dein Vorteil: q Gemeinsame Projekte initiieren q q
Herausforderungen in der beruflichen Bildung Ausbildung als wesentlicher Bestandteil der Personalplanung und Fachkräftesicherung
warum?
Die Zusammenarbeit von JAV- und BR-Gremien ist für die Gestaltung einer guten, zukunftsweisenden Ausbildung junger Menschen zwingend notwendig. Doch durch die sich ständig wandelnden Anforderungen an die Beschäftigten von morgen lassen sich Ausbildungen oft nur schwierig gestalten. Dieses Seminar soll euch dazu verhelfen, die Herausforderungen gemeinsam und erfolgreicher zu bewältigen.
In unserem „Huckepackseminar“ erfahrt ihr, wie ihr euch aus Mitbestimmungssicht zu Fragen der Ausbildung mit anderen wichtigen Akteuren vernetzen könnt. Dabei betrachten wir unter anderem, wie sich gemeinsame Projekte initiieren lassen und wie sich die Zusammenarbeit der Interessenvertretungen in euren Betrieben optimieren lässt.
!
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.
Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
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JAV-BR-Huckepackseminar – Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern
Termin q Dauer: 3 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
28
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
April
24.04.
27.04.16
Kagel-Möllenhorst
572,00 €
423,00 €
BWS-025-900301-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-Vorsitzendenseminar q q q q q
Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien Motivation: mit gutem Beispiel vorangehen Arbeitsplanung: delegieren und spezialisieren Qualifizierungsplan für JAVen Kooperatives Arbeiten mit dem BR / der IG BCE
warum?
Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gremiums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen?
Inhalte dein Vorteil:
!
Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du in diesem Seminar genau richtig. Denn hier geben wir dir praxisnahe Antworten.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.
Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
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JAV-Vorsitzendenseminar
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
30
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Mai
22.05.
27.05.16
Kagel-Möllenhorst
899,00 €
704,00 €
BWS-025-910101-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Jav-Wahl 2016 deine Stimme zählt!
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) setzt sich für die Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb ein. Von Oktober bis November finden die Wahlen zur neuen JAV statt und für die folgenden zwei Jahre kümmern sich die gewählten Vertreter(innen) um die Belange der jungen Leute im Betrieb. Sie setzen sich für eine gute Ausbildung ein und sorgen z. B. dafür, dass möglichst viele Auszubildende übernommen werden.
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Haben Auszubildende berufliche Probleme, versucht die JAV, zu vermitteln. Sie nimmt Verbesserungsvorschläge für die Ausbildung entgegen und überprüft für ihre Zielgruppe, ob Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Darüber hinaus agieren die JA-Vertreter häufig auch als Vermittler zwischen den Auszubildenden und dem Betriebsrat. Damit das auch in deinem Betrieb so ist, geh zur JAV-Wahl und nutze die angefügten Postkarten, um andere junge Leute in deinem Betrieb zum Mitmachen zu motivieren.
Wann kann eine JAV gewählt werden? Ein Betrieb kann eine JAV bilden, wenn dort mindestens fünf jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren oder Auszubildende unter 25 Jahren arbeiten. Außerdem muss es einen Betriebsrat geben. Wie viele JA-Vertreter gewählt werden, hängt von der 3 2 1 Zahl der jungen Beschäftigten und Auszubildenden ab.
4 5 Möchtest du auch kandidieren? Jeder Beschäftigte eines Betriebs, der noch nicht 25 Jahre alt ist, kann sich zur Wahl stellen – es sei denn, er ist bereits Mitglied des amtierenden Betriebsrats. Es spielt keine Rolle, wie lange der Kandidat dem Unternehmen bereits angehört und ob er seine Ausbildung eventuell schon abgeschlossen hat.
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Engagier dich!
Stell dich zur Wahl oder unterst端tze eine andere junge Person in deinem Betrieb. So ist sichergestellt, dass deine Interessen und die deiner jungen Kolleg(inn)en im Betrieb vertreten werden. Es lohnt sich!
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Weiterf端hrende Inforoadmationen und Downl ma Materialien zum The st JAV-Wahl 2016 finde
du auf:
www.igbce.de
Jav
deine Stimme im Betrieb f端r faire
gute ldung i b s u A
ng u l h a z Be
soziale gerechtigkeit
端bernahme der Azubis
Absender
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a a a a Ja a a a a aa ! V A J zur
Klappe halten kann jeder!
Absender
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Kalender Januar
Februar
M채rz
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
1 Mo
1 Di
1 Fr
1 So Tag d. Arbeit 1 Mi
1 Fr
1 Mo
1 Do
1 Sa
1 Di
1 Do
2 Sa
2 Di
2 Mi
2 Sa
2 Mo
2 Do
2 Sa
2 Di
2 Fr
2 So
2 Mi
2 Fr
3 So
3 Mi
3 Do
3 So
3 Di
3 Fr
3 So
3 Mi
3 Sa
der Dt. 3 Mo Tag Einheit
3 Do
3 Sa
4 Mo
4 Do
4 Fr
4 Mo
4 Mi
4 Sa
4 Mo
4 Do
4 So
4 Di
4 Fr
4 So
5 Di
5 Fr
5 Sa
5 Di
5 Do Christi Himmelfahrt 5 So
5 Di
5 Fr
5 Mo
5 Mi
5 Sa
5 Mo
6 Mi
6 Sa
6 So
6 Mi
6 Fr
6 Mo
6 Mi
6 Sa
6 Di
6 Do
6 So
6 Di
7 Do
7 So
7 Mo
7 Do
7 Sa
7 Di
7 Do
7 So
7 Mi
7 Fr
7 Mo
7 Mi
8 Fr
8 Mo
8 Di
8 Fr
8 So
8 Mi
8 Fr
8 Mo
8 Do
8 Sa
8 Di
8 Do
9 Sa
9 Di
9 Mi
9 Sa
9 Mo
9 Do
9 Sa
9 Di
9 Fr
9 So
9 Mi
9 Fr
10 So
10 Mi
10 Do
10 So
10 Di
10 Fr
10 So
10 Mi
10 Sa
10 Mo
10 Do
10 Sa
11 Mo
11 Do
11 Fr
11 Mo
11 Mi
11 Sa
11 Mo
11 Do
11 So
11 Di
11 Fr
11 So
12 Di
12 Fr
12 Sa
12 Di
12 Do
12 So
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12 Fr
12 Mo
12 Mi
12 Sa
12 Mo
13 Mi
13 Sa
13 So
13 Mi
13 Fr
13 Mo
13 Mi
13 Sa
13 Di
13 Do
13 So
13 Di
14 Do
14 So
14 Mo
14 Do
14 Sa
14 Di
14 Do
14 So
14 Mi
14 Fr
14 Mo
14 Mi
15 Fr
15 Mo
15 Di
15 Fr
15 So Pfingsten 15 Mi
15 Fr
15 Mo
15 Do
15 Sa
15 Di
15 Do
16 Sa
16 Di
16 Mi
16 Sa
16 Mo Pfingsten 16 Do
16 Sa
16 Di
16 Fr
16 So
16 Mi
16 Fr
17 So
17 Mi
17 Do
17 So
17 Di
17 Fr
17 So
17 Mi
17 Sa
17 Mo
17 Do
17 Sa
18 Mo
18 Do
18 Fr
18 Mo
18 Mi
18 Sa
18 Mo
18 Do
18 So
18 Di
18 Fr
18 So
19 Di
19 Fr
19 Sa
19 Di
19 Do
19 So
19 Di
19 Fr
19 Mo
19 Mi
19 Sa
19 Mo
20 Mi
20 Sa
20 So
20 Mi
20 Fr
20 Mo
20 Mi
20 Sa
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1. Weihnachtstag
Winter
Ostern
Himmelfahrt /Pfingsten
Sommer
Herbst
Weihnachten
–
29.03.– 02.04.
17.05.– 28.05.
28.07.– 10.09.
02.11.– 04.11.
23.12.– 07.01.
Bayern
08.02.– 12.02.
21.03.– 01.04.
17.05.– 28.05.
30.07.– 12.09.
31.10.– 04.11.
24.12.– 05.01.
Berlin
01.02.– 06.02.
21.03.– 02.04.
06.05. und 17.05.– 18.05.
21.07.– 02.09.
17.10.– 28.10.
23.12.– 03.01.
Brandenburg
01.02.– 06.02.
23.03.– 02.04.
06.05. und 17.05.
21.07.– 03.09.
17.10.– 28.10.
23.12.– 03.01.
Bremen
28.01.– 29.01.
18.03.– 02.04.
17.05.
23.06.– 03.08.
04.10.– 15.10.
21.12.– 06.01.
Hamburg
29.01.
07.03.– 18.03.
06.05. und 17.05.– 20.05.
21.07.– 31.08.
17.10.– 28.10.
27.12.– 06.01.
Baden-Württemberg
Hessen
–
29.03.– 09.04.
–
18.07.– 26.08.
17.10.– 29.10.
22.12.– 07.01.
Mecklenburg-Vorpommern
01.02.– 13.02.
21.03.– 30.03.
14.05.– 17.05.
25.07.– 03.09.
24.10.– 29.10.
22.12.– 02.01.
Niedersachsen
28.01.– 29.01.
18.03.– 02.04.
06.05. / 17.05.
23.06.– 03.08.
04.10.– 15.10.
21.12.– 06.01.
–
21.03.– 02.04.
17.05.
11.07.– 23.08.
10.10.– 21.10.
23.12.– 06.01.
Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
–
18.03.– 01.04.
–
18.07.– 26.08.
10.10.– 21.10.
22.12.– 06.01.
Saarland
08.02.– 13.02.
29.03.– 09.04.
–
18.07.– 27.08.
10.10.– 22.10.
19.12.– 31.12.
Sachsen
08.02.– 20.02.
25.03.– 02.04.
06.05.
27.06.– 05.08.
03.10.– 15.10.
23.12.– 02.01.
Sachsen-Anhalt
01.02.– 10.02.
24.03.
06.05.– 14.05.
27.06.– 10.08.
04.10.– 15.10.
19.12.– 02.01.
–
24.03.– 09.04.
06.05.
25.07.– 03.09.
17.10.– 29.10.
23.12.– 06.01.
01.02.– 06.02.
24.03.–02.04.
06.05.
27.06.–10.08.
10.10.–22.10.
23.12.–31.12.
Schleswig-Holstein*
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Thüringen
* Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen. Angaben ohne Gewähr. Stand: 13.08.2015. Quelle: www.kmk.org/ferienkalender.html
Schulferien 2016 Land
Der direkte Draht Du benötigst persönliche Beratung bei der Wahl deiner Seminare, Unterstützung bei der Anmeldung, weitere Informationen oder Tipps für einen reibungslosen Ablauf? Wir helfen dir! Landesbezirke Nordost und Rheinland-Pfalz / Saarland Teamleitung Natascha von Morgenstern-Bläsig Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Landesbezirk Nord sowie JAV-Seminare Katja Wendler Telefon: 0511 7631-474 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Landesbezirk Bayern Linda Chylinski Telefon: 0511 7631-347 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Landesbezirk Baden-Württemberg sowie Bildungsoffensive Süd Carolin Giessmann Telefon: 0511 7631-164 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
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Landesbezirk Hessen-Thüringen Diana Morosov Telefon: 0511 7631-383 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Mirsada Mustafi Telefon: 0511 7631-448 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Landesbezirke Westfalen und Nordrhein Kerstin Panoussis Telefon: 0511 7631-513 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Landesbezirk Hessen-Thüringen Viktor Wecker Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Erreichbarkeit 42
Montag – Donnerstag: Freitag
08:00 – 17:00 Uhr 08:00 – 15:00 Uhr
Kosten
Seminargebühren
Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs- / Personalräten, Jugend- und Auszubildendensowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a UStG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher
MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.
Fahrtkosten und Spesen
Betriebs- / Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugendund Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.
Rücktritts- und Stornogebühren
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 €
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erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Michael Bärwinkel Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: buchhaltung-bws@igbce.de
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.
Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: buchhaltung-bws@igbce.de
Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.
Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: buchhaltung-bws@igbce.de
Referent(inn)en
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Ansprechpartner(innen)
Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!
Worauf fußt der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder?
Das BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des
Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAVMitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2 BetrVG). Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.
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Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche Kenntnisse?
Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.
In diesem Sinne sind immer erforderlich:
q Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4)
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q Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15).
q Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen, wie insbesondere das JArbSchG und das BBiG (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15) Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind.
Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch?
Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertreter(innen) einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein
Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt.
Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum?
Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.
Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen?
Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 – 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert,
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kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z, 9. Aufl., S. 1359).
Wie teuer darf ein Seminar sein?
Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.
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Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen?
Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.
Dürfen Seminare erneut besucht werden?
Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaß-
nahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.
Wie viele Seminare dürfen besucht werden?
Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.
Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden?
Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen für die JAV-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet?
Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.
Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.
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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber
Ein Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG findest du: q zum direkten Ausfüllen und Ausdrucken unter www.igbce.bws.de, q im Bundesprogramm sowie q in der Landesbroschüre. Solltest du dabei Hilfe benötigen oder noch Rückfragen haben, stehen wir dir natürlich gern als Ansprechpartner(innen) zur Verfügung!
50
IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de
Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Tätigkeit
Per Fax: 0511 7631-708 oder das Formular bei deinem Betriebsrat abgeben.
Ausbildungsbeginn (Monat / Jahr)
Name
Lehrjahr
Ausbildungsende (Monat / Jahr)
privat
Telefon
Vorname
❍m/❍w Geburtsdatum
Mobiltelefon
PLZ / Wohnort
Straße, Hausnummer
Telefon
Nationalität
Mobiltelefon
Werber(in)
Berufsgruppe
dienstlich
01
Angelernte
07
AT-Angestellte:
02
Handwerker(innen) und Facharbeiter(innen)
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Angestellte im Außendienst
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Akademiker(innen)
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Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en
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Leitende Angestellte
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Büroangestellte / Kaufleute
11
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Meister(innen)
Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen) Befristet Beschäftigte
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Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen
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Sonstige: ______________
Eintrittsdatum Übertritt/Vorgewerkschaft Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Beschäftigt bei Personalnummer PLZ / Ort T
1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.
*Bezirks-Nr.
*Mitgl.-Nr.
*Wird von den Bezirken ausgefüllt.
2. SEPA-Lastschriftmandat
Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG
Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.
Ort, Datum
Unterschrift
Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird.
Zahlungsweise:
monatlich halbjährlich
vierteljährlich jährlich
Vorname und Nachname (Kontoinhaber)
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Bankleitzahl
Kontonummer
DE
IBAN
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, 30167 Hannover
BIC (8 oder 11 Stellen)
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364 Ort, Datum
Unterschrift
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer)
Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.
Impressum | Fotonachweis Titel, Rückseite Seite 2
Seite 4, 53
Seite 5 Seite 7, 8
Seite 12 Seite 13, 14 Seite 21, 22 Seite 24 Seite 26, 30 Seite 28, 32, 33 Seite 35 Seite 37 Seite 41, 42, 44 Seite 46 Seite 48
ra2studio – www.fotolia.com Ausschnitt Titelbild: ra2studio – www.fotolia.com; alle anderen: www.gettyimages.com v. l. n. r.: paultarasenko, stevanovicigor, strigaroman, IPGGutenbergUKLtd Ausschnitt Titelbild: ra2studio – www.fotolia.com; alle anderen: www.gettyimages.com v. l. n. r.: -art-siberia-, JohanJK, Wavebreakmedia Ltd, Tijana87 Foto Marcel Prause: IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg Städtefotos: Freiburg: peresanz – www.gettyimages.com Karlsruhe: Marc Dietrich – www.gettyimages.com Mannheim: Sasa Komlen – www.gettyimages.com Stuttgart: Olaf Bender – www.gettyimages.com Ulm: Jimmy1984 – www.gettyimages.com IPGGutenbergUKLtd – www.gettyimages.de Fotodesign Joachim Wintz Tijana87 – www.gettyimages.com Emojoez – www.gettyimages.com Askold Romanov – www.gettyimages.com Pazhyna, etraveler – www.gettyimages.com Augusto Cabral – www.gettyimages.com xavigm – www.gettyimages.com Dirk Egelkamp, Fotografie Ivan Sedlak – www.gettyimages.com LDProd – www.gettyimages.com
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