Jav 2016
IG BCELandesbezirk Bayern
Seminare, Infos u.v.m. für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)
Mainfranken
9 Würzburg Nordostbayern
9
Nürnberg
Weiden
9
Kelheim-
9 Zwiesel
Altötting
Augsburg
9
9 München
9
1
2
Jav 2016
IG BCE-Landesbezirk Bayern Seminare, Infos u.v.m. für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)
Mainfranken
9 Würzburg Nordostbayern
9
Nürnberg
Weiden
9
Kelheim-
9 Zwiesel
Altötting
Augsburg
9
9 München
9 3
4
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ab jetzt kann die Bildungsplanung für 2016 losgehen! In diesem Bildungsprogramm der IG BCE BWS findest du viele wichtige Seminare speziell für dich als Jugend- und Auszubildendenvertreter(in).
In diesen Seminaren bekommst du das Wissen für deine tägliche Arbeit als Jugend- und Auszubildendenvertreter(in) vermittelt und durch die Grundlagenseminare lernst du die wichtigsten Basics, um die Interessen der Auszubildenden im Betrieb vertreten zu können. Des Weiteren hast du die Möglichkeit, dein Basiswissen weiter auszubauen, um dich in vielen wichtigen Themen, wie z. B. Qualität der Ausbildung oder Übernahme, fit zu machen. 5
Die Teamerinnen und Teamer, die bei uns Seminare durchführen, sind zum großen Teil selbst erfahrene Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) oder Jugendsekretärinnen und -sekretäre der IG BCE. Sie kennen den betrieblichen Alltag und viele deiner Probleme. Daher können sie dir gut zur Seite stehen.
Wir wünschen dir nun viel Spaß bei der Planung deiner Weiterbildung und freuen uns, dich in unseren Seminaren begrüßen zu dürfen. Liebe Grüße
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Manuel Rendla
IG BCE-Landesbezirk Bayern
Mainfranken
Der Landesbezirk Bayern vertritt die gewerkschaftlichen Interessen von über 75.500 IG BCE9 Würzburg NordostMitgliedern gegenüber der bayerischen Staatsregierung. Wir bringen unsere Positionen in die bayern 9 Medien sowie in zahlreiche Gremien, politische Foren und Veranstaltungen ein: vom DGB-BezirksNürnberg Weiden 9 vorstand Bayern über die Vertretungsgremien der Sozialversicherungen bis hin zu industriepolitischen Kelheim9 Zwiesel Initiativen. Zudem unterstützen wir die Aktivitäten der Bezirke Altötting, Augsburg, Kelheim-Zwiesel, Mainfranken, München, Nordostbayern sowie Nürnberg und koordinieren die überbezirkliche Tarifarbeit. Altötting Die sieben Bezirke dienen euch als mitgliedernahe Ansprechpartner. Sie unterstützen Vertrauensleute, Augsburg 9 Betriebsrätinnen und Betriebsräte sowie Ortsgruppen und setzen sich für deren Interessen kompetent 9 München und engagiert ein. 9 IG BCE-Landesbezirk Bayern Schwanthalerstraße 64 80336 München Telefon: 089 514041-00 Fax: 089 514041-20 E-Mail: lb.bayern@igbce.de www.bayern.igbce.de
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
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8
IG BCE-Bezirk Altötting Robert-Koch-Straße 9 84489 Burghausen Telefon: 08677 91626-0 E-Mail: bezirk.altoetting@igbce.de
IG BCE-Bezirk München Schwanthalerstraße 64 80336 München Telefon: 089 1202140-0 E-Mail: bezirk.muenchen@igbce.de
IG BCE-Bezirk Augsburg Karlstraße 12 86150 Augsburg Telefon: 0821 34679-0 E-Mail: bezirk.augsburg@igbce.de
IG BCE-Bezirk Nordostbayern Naabstraße 6 92637 Weiden Telefon: 0961 48142-0 E-Mail: bezirk.nordostbayern@igbce.de
IG BCE-Bezirk Kelheim-Zwiesel Emil-Ott-Straße 22 93309 Kelheim Telefon: 09441 7063-0 E-Mail: bezirk.kelheim@igbce.de
IG BCE-Bezirk Nürnberg Kornmarkt 5–7, 2. Stock 90402 Nürnberg Telefon: 0911 20105-30 E-Mail: bezirk.nuernberg@igbce.de
IG BCE-Bezirk Mainfranken Goethestraße 1 97072 Würzburg Telefon: 0931 329345-0 E-Mail: bezirk.mainfranken@igbce.de
Inhalt
JAV-Seminare auf Landesebene
JAV-Seminare auf Bundesebene
Landesbezirk Bayern q JAV I – Grundlagenseminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 q JAV II – Ausbildung checken und verbessern. . . . . . . . . . 17
q JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35
q JAV III – Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
q JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung . . . . . . . . . . . . .37
q JAV IV – Arbeitstechniken für JAVen . . . . . . . . . . . . . . . 21 q 7. Regensburger JAV-Konferenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
q JAV-BR-Huckepackseminar – Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern . . . .39
q JAV-Seminar für 1er-JAVen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
q JAV-Vorsitzendenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41
Bezirk Altötting q Rhetorik für JAV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 q JAV-Wahlvorstandsschulung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Bezirk Kelheim-Zwiesel q JAV-Wahlvorstandsschulung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Fortsetzung siehe Rückseite --->>>
9
Goodies
Weitere Informationen
q JAV-Wahlen Herbst 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
q Der direkte Draht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
q Postkarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
q Kalender 2016. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
q Informationen zur Freistellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
q Schulferien 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
JAV-Wahlen 2016 ALLES RUND UM DIE WAHLEN IM HERBST ! Seite 43 10
q Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . . . . . 63 q Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Als JAV durchstarten
V -A rbeit
2016 sind JAV-Wahlen. Welche Schritte sind im Vorfeld wichtig? Und für die JA welche danach? All das erfährst du in unseren JAV-Seminaren. Sie sind exakt auf deine Bedürfnisse als Jugend- und Auszubildendenvertreter(in) zugeschnitten. So erfährst du hier nicht nur deine Rechte und Pflichten, sondern auch, wie du deine Tätigkeiten effektiv organisierst, wie du Zuspruch durch Öffentlichkeitsarbeit erntest oder welche Handlungsmöglichkeiten dir das Arbeitsrecht einräumt -beispielsweise, um bessere Perspektiven für junge Kolleg(inn)en im Betrieb zu gestalten.
Unsere Veranstaltungen verschaffen dir also einen soliden Background und zugleich Raum für frische Ideen. Ferner sind sie eine ideale Plattform, um Gleichgesinnte kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen. Und mit all dieser Unterstützung kannst du als JAV richtig durchstarten!
Übrigens: Für unsere JAV-Grundlagenseminare hast du einen Freistellungsanspruch! Mehr dazu auf Seite 57 bis 61!
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Los geht’s:
12
Mit den BWS-Seminaren JAV I– III sind wir gut aufgestellt. Wir werden praxisnah und kompetent unterstützt.
Die Grundausstattungen der Seminare JAV I– III
JAV I
Bei den Seminaren JAV I– III erhältst du viele nützliche Sachen, mit denen du den JAV-Alltag besser meistern kannst. Vom USB-Stick über JAV-Taschen bis hin zu Fachbüchern ist alles dabei. q JAV-Tasche q BWS-Kugelschreiber q BWS-Schreibblock q BWS-USB-Stick
-Arbeit für die JAV
q JAV-Arbeitshilfe q Dr. Michael Kittner: Arbeits- und Sozialordnung – Gesetze / Verordnungen, Einleitungen, Übersichten / Checklisten, Rechtsprechung q Dr. Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo: Betriebsverfassungsgesetz, Basiskommentar mit Wahlordnung
JAV II
JAV III
q JAV-Laptop-Tasche q BWS-Schreibblock q BWS-USB-Stick
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q JAV-Mappe q BWS-Schreibblock q BWS-USB-Stick q BWS-Kugelschreiber
q BWS-Kugelschreiber
q JAV-II-Arbeitsmaterialien „Ausbildung checken und verbessern“
q JAV-III-Arbeitsmaterialien „JAV-Arbeitshilfe: Im Zeichen des Feedbacks – Beurteilungssysteme“
q Thomas Lakies, Annette Malottke: BBiG – Berufsbildungsgesetz – Kommentar für die Praxis q Thomas Lakies: Jugendarbeitsschutzgesetz, Basiskommentar
q Prof. Karl Fitting u. a.: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar
JAV I – Grundlagenseminar
q q q q q
Einführung in die JAV-Arbeit Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung Aufbau und Handhabung von Gesetzen Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen Strategien für die JAV-Arbeit
warum?
q
Dieses Seminar sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden! Besonders für all jene, die erst seit Kurzem dabei sind, ist es wichtig, sich die notwendigen Grundlagen einer guten JAV-Arbeit anzueignen. Nur so werden sie den Ansprüchen an ihr Amt gerecht und bewegen sich auf sicherem Boden.
Inhalte dein Vorteil: Sei es in Theorie oder Praxis, dieses Seminar vermittelt dir, welche Rechte, Pflichten und Aufgaben du in der betrieblichen Interessenvertretung hast und wie du mit Gesetzen richtig umgehst. Ferner lernst du, eine Jugend- und Auszubildendenversammlung zu organisieren oder dich in Gremien gekonnt einzubringen. Last but not least werden hier Strategien für die JAV-Arbeit vorgestellt und erarbeitet.
!
Der Besuch dieses Grundlagenseminars ist Voraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren auf Landesebene sowie BundesJAV-Seminaren.
Die Termine für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
15
JAV I – Grundlagenseminar Termine IG BCE-Landesbezirk Bayern
-A rbeit für die JAV
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: nachmittags)
16
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Januar
17.01.
22.01.16
Tagungs- und Seminarhotel Schönblick, Neumarkt in der Oberpfalz
973,00 €
456,00 €
BWS-900-290101-16
Dezember
04.12.
09.12.16
Tagungs- und Seminarhotel Schönblick, Neumarkt in der Oberpfalz
973,00 €
456,00 €
BWS-900-290102-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV II – Ausbildung checken und verbessern q Qualitätsanalyse der Berufsausbildung Inhalte dein Vorteil: q Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung q q q q
Problemlösungsstrategien Rechtliche und qualitative Anforderungen an die Berufsausbildung Beurteilungssysteme Das duale System: Berufsbilder und ihre Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise
warum?
Fragen der Berufsausbildung gehören zum Alltag der Jugendund Auszubildendenvertreter(innen). So sollten sie die Qualität der Berufsausbildungen in ihrem Betrieb möglichst hochhalten und für gute Übernahmemodelle sorgen. Keine leichte Aufgabe, doch mit entsprechendem Know-how lässt sie sich bewältigen.
Wir gehen auf Beispiele ein, die zeigen, warum Prüfungsergebnisse der Azubis allein nicht reichen, um betriebliche Bildung „wirklich“ einzuschätzen. Dabei lernst du, wie man berufliche Ausbildung richtig bewertet und wie sie sich optimieren lässt. Auch duale Ausbildungssysteme werden im Seminar eingehend betrachtet. Ausgestattet mit dem erworbenen Wissen, wird es dir leichter fallen, die Ausbildungsstrukturen in deinem Betrieb zu checken und zu verbessern.
!
Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.
Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
17
JAV II – Ausbildung checken und verbessern Termin IG BCE-Landesbezirk Bayern
-A für die JAV
rbeit
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: nachmittags)
18
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
April
10.04.
15.04.16
Tagungs- und Seminarhotel Schönblick, Neumarkt in der Oberpfalz
983,00 €
456,00 €
BWS-900-290201-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV III – Arbeitsrecht q q q q q q q q q
dein Vorteil:
Wiederholung der Grundlagen Entwicklung des Arbeitsrechts Tarifrecht Ablauf von Kündigungen Spezielles Arbeitsrecht für Auszubildende Fachgespräch mit einem Arbeitsrichter Besuch beim Arbeitsgericht Teilnahme an Gerichtsverhandlungen Behandlung von Fragen
warum?
Das Arbeitsrecht gleicht einem Dschungel: Es besteht aus einem Sammelsurium von Paragrafen und Urteilen, die einem ständigen Wandel unterliegen. Umso bedeutsamer ist es, die wichtigsten Regeln zu kennen und zu verstehen. Gut aufbereitete Theorie sowie ein anschaulicher Blick in die Praxis helfen dabei enorm!
Wir verschaffen dir einen guten Überblick über die aktuelle Rechtslage und frischen wesentliche Grundlagen auf. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf den speziellen arbeitsrechtlichen Regelungen für Auszubildende. Da hier jeder Fall besonders ist und die Abläufe vor Gericht gelernt sein wollen, wird an einem Seminartag ein Arbeitsrichter zur Verfügung stehen. Er wird mit uns beispielhafte Fälle durchsprechen und auch deine Fragen beantworten. Die besprochenen Fälle werden tags darauf am Gericht verhandelt und wir sind live dabei! Anschließend können wir unsere Eindrücke mit dem Richter noch diskutieren. Ein absolut spannendes Erlebnis!
!
Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-II-Seminars.
Die Termine für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
19
JAV III – Arbeitsrecht Termine IG BCE-Landesbezirk Bayern
-A rbeit für die JAV
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: nachmittags)
20
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Mai
08.05.
13.05.16
Tagungs- und Seminarhotel Schönblick, Neumarkt in der Oberpfalz
952,00 €
456,00 €
BWS-900-290301-16
Juli
03.07.
08.07.16
Tagungs- und Seminarhotel Schönblick, Neumarkt in der Oberpfalz
952,00 €
456,00 €
BWS-900-290302-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV IV – Arbeitstechniken für JAVen q Auffrischung von Grundlagen dein Vorteil: q Rhetorik-Aufbauwissen q q q q q
Aktions- und Projektplanung Tarifverhandlungen verstehen und begleiten Umgang mit Daten in der JAV-Arbeit Verhandlungskompetenz Öffentlichkeitsarbeit
warum?
Um eure Themen nach vorne zu bringen, bedarf es gerade heute einer guten Planung und reichhaltiger Methoden. Schließlich haben sich in den vergangenen Jahren die Aufgaben, denen sich Unternehmen widmen müssen, verdichtet und ihre Prozesse beschleunigt. Vor diesem Hintergrund scheint es manchmal nahezu unmöglich, überhaupt Gehör für Jugendthemen zu finden. Wie ihr euch dennoch erfolgreich einbringen könnt, verrät dieses Seminar.
Wir machen dich fit darin, die Interessen der Jugendlichen in deinem Betrieb auch unter schwierigen Bedingungen durchsetzen zu können. Dazu zeigen wir dir, wie du Aktionen und Projekte zielsicher planst bzw. umsetzt und worauf es bei Verhandlungen ankommt – vor allem, wenn es um Tarife geht. Dank des Seminars verbesserst du zudem deine rhetorische Stärke sowie deine Kompetenzen in puncto Öffentlichkeitsarbeit.
!
Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besuch des JAV-III-Seminars.
Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
21
JAV IV – Arbeitstechniken für JAVen Termin IG BCE-Landesbezirk Bayern
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: nachmittags)
22
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Juli
24.07.
29.07.16
Tagungs- und Seminarhotel Schönblick, Neumarkt in der Oberpfalz
889,00 €
456,00 €
BWS-900-290401-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
7. Regensburger JAV-Konferenz Nach sechs erfolgreichen JAV-Konferenzen starten wir auch 2016 wieder voll durch! Wie bereits bei den vergangenen Veranstaltungen profitiert ihr hier von dem Know-how ausgesuchter Fachreferent(inn)en, die sich zu aktuellen JAV-Themen äußern. Besagte Themen werden im Frühjahr festgelegt – dein IG BCE-Sekretär hat dann alle Infos dazu. Außerdem bietet die Konferenz jede Menge Raum, um sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und verschiedene Lösungswege für betriebliche Herausforderungen gemeinsam zu diskutieren. Wie immer sind von der IG BCE viele Ansprechpartner(innen) aus unterschiedlichen Regionen Bayerns anwesend. Sie beantworten gerne Fragen und stehen euch auch nach der Konferenz hilfreich zur Seite.
Im Anschluss an die Veranstaltung tragen wir das große JAVBowlingturnier aus und lassen den Abend gemütlich ausklingen. Also: Nichts wie ab zum Betriebsrat und die Teilnahme beschließen lassen. Sichere dir schon jetzt deinen Platz auf der 7. Regensburger JAV-Konferenz. Wir freuen uns auf dich!
Den Termin für diese Konferenz findest du auf der Rückseite der Karte!
23
7. Regensburger JAV-Konferenz Termin IG BCE-Landesbezirk Bayern
q Dauer: 2 Tage (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags)
24
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Juni
27.06.
28.06.16
Atrium im Park Hotel, Regensburg
395,00 €
183,00 €
BWS-900-290501-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-Seminar für 1er-JAVen q q q q q
Welche Besonderheiten gelten für mich? Habe ich besondere Rechte und Pflichten? Mit welchen Personen kann und sollte ich zusammenarbeiten? Wie schaffe ich es, als Einzelner zu überzeugen? Wie bleibe ich bei meinen Azubis präsent und greifbar?
dein Vorteil: Mit dem hier erworbenen Wissen stehen dir alle Türen offen, um deine Ideen auf Grundlage des BetrVG und anderer Vorgaben erfolgreich im Betrieb umzusetzen.
warum?
Als Jugend- und Auszubildendenvertreter(in) kommt dir in einer 1er-JAV eine besondere Stellung innerhalb der JAV-Arbeit zu. Besonders die Situation, dass du als „Einzelkämpfer“ agierst, erschwert deine Arbeit. Umso wichtiger ist es, dass du deine Rechte kennst und Unterstützung von außen erfährst.
Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
25
JAV-Seminar für 1er-JAVen Termin IG BCE-Landesbezirk Bayern
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: nachmittags)
26
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Februar
07.02.
12.02.16
Tagungs- und Seminarhotel Schönblick, Neumarkt in der Oberpfalz
945,00 €
456,00 €
BWS-900-290601-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Rhetorik für JAV q q q
Der sichere Auftritt Redetechniken Umgang mit Lampenfieber
warum?
Das Wort „Rhetorik“ kommt ursprünglich aus dem Griechischen und bedeutet „Redekunst“. Gemeint ist damit, eine andere Person durch Worte von einem bestimmten Sachverhalt zu überzeugen. Diese Kunst zu beherrschen, ist auch für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) wichtig. Immerhin müssen sie – früher oder später – vor vielen Leuten sprechen.
dein Vorteil: In diesem Seminar lernst du das ABC der „Redekunst“. Dabei werden verschiedene Techniken vermittelt und in praktischen Übungen erprobt. Außerdem zeigen wir dir, wie du sicher vor einer größeren Gruppe Menschen auftrittst oder gar mit Lampenfieber umgehen kannst – eine wichtige Erfahrung, die dir im Leben immer wieder zugutekommen wird.
Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
27
Rhetorik für JAV Termin IG BCE-Bezirk Altötting
q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags)
28
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Januar
13.01.
15.01.16
Hotel Zur Post Altötting
573,00 €
318,00 €
BWS-901-290801-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-Wahlvorstandsschulung q q q q
Einsetzung des Wahlvorstands Vorbereitung des Wahlausschreibens Terminplanung Vorbereitung und Durchführung der Wahlversammlung
warum?
Alle zwei Jahre finden JAV-Wahlen statt. Doch auch wenn ein JAV zurücktritt oder noch gar keiner existiert, finden solche Wahlen statt. Damit sie reibungslos durchgeführt werden können, bieten wir euch in diesem Jahr wieder ein Tagesseminar an, in dem gesetzliche Grundlagen, die verschiedenen Wahlverfahren sowie die einzuhaltenden Normen und Fristen leicht verständlich erklärt werden.
dein Vorteil: Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen? Was macht ein gutes Wahlausschreiben aus? Und worauf ist bei den JAVWahlen alles zu achten? Wir geben euch die Antworten auf diese und weitere Fragen. Hinzu kommen zahlreiche Tipps aus der Praxis. So gut vorbereitet, könnt ihr bei den kommenden Wahlen gleich durchstarten.
Den Termin für diese Schulung findest du auf der Rückseite der Karte!
29
JAV-Wahlvorstandsschulung Termin IG BCE-Bezirk Altötting
q Dauer: 1 Tag (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags)
30
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
V*
Seminarnummer
Juli
19.07.
19.07.16
IG BCE-Bezirk Altötting, Burghausen
169,00 €
25,00 €
BWS-901-290701-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-Wahlvorstandsschulung q q q q
Einsetzung des Wahlvorstands Vorbereitung des Wahlausschreibens Terminplanung Vorbereitung und Durchführung der Wahlversammlung
warum?
Alle zwei Jahre finden JAV-Wahlen statt. Doch auch wenn ein JAV zurücktritt oder noch gar keiner existiert, finden solche Wahlen statt. Damit sie reibungslos durchgeführt werden können, bieten wir euch in diesem Jahr wieder ein Tagesseminar an, in dem gesetzliche Grundlagen, die verschiedenen Wahlverfahren sowie die einzuhaltenden Normen und Fristen leicht verständlich erklärt werden.
dein Vorteil: Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen? Was macht ein gutes Wahlausschreiben aus? Und worauf ist bei den JAVWahlen alles zu achten? Wir geben euch die Antworten auf diese und weitere Fragen. Hinzu kommen zahlreiche Tipps aus der Praxis. So gut vorbereitet, könnt ihr bei den kommenden Wahlen gleich durchstarten.
Die Termine für diese Schulung findest du auf der Rückseite der Karte!
31
JAV-Wahlvorstandsschulung Termine IG BCE-Bezirk Kelheim-Zwiesel
q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags)
32
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
V*
Seminarnummer
September
27.09.
27.09.16
Landgasthof Reisinger, Straubing
205,00 €
32,00 €
BWS-904-290702-16
Oktober
06.10.
06.10.16
Landgasthof Reisinger, Straubing
205,00 €
32,00 €
BWS-904-290703-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Weiter geht’s mit den JAV-Seminaren auf Bundesebene. Hier könnt ihr z. B. euer Wissen in Öffentlichkeitsarbeit oder Rhetorik ausbauen. 33
JAV-Seminare auf Bundesebene q JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35 q JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung . . . . . . . . . . . .37 q JAV-BR-Huckepackseminar – Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern . . . .39 q JAV-Vorsitzendenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41
34
JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten q Datenschutz, öffentliche Netzwerke – Chance oder Inhalte dein Vorteil: Risiko? q q q q
Themen zum Thema machen Effektive Öffentlichkeitsarbeit Die Macht der Medien Gutes tun und darüber reden (die eigene Arbeit erfolgreich verkaufen)
warum?
Nicht erst im Herbst zu den JAV-Wahlen werden Fragen nach eurer Arbeit laut. Doch wie bereite ich die Wahlen am besten vor? Wie verschaffe ich mir Gehör zu wichtigen Themen für Jugendliche und Auszubildende? Und wie mache ich Erfolge meiner eigenen Arbeit publik?
Das Seminar gibt dir die Möglichkeit, deine Fähigkeiten als JAV weiterzuentwickeln. So kannst du hier strategische Herangehensweisen an Probleme im Betrieb erproben. Zugleich wird vermittelt, wie du deine Tätigkeiten öffentlichkeitswirksam gestalten kannst. Für die JAV-Wahlen bist du damit bestens vorbereitet.
!
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.
Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
35
JAV-Arbeit öffentlichkeitswirksam und strategisch gestalten
Ö ffe n keitsatlichr b e it
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
36
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Juli
10.07.
15.07.16
Kagel-Möllenhorst
899,00 €
704,00 €
BWS-025-900101-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung q Rhetorik und Redetechnik Inhalte dein Vorteil: q Stilmittel gekonnt verwenden q q q
Verhandlungsführung Strategien für mehr Ausbildungsplätze und mehr Übernahme nach der Ausbildung Demografische Entwicklung in den Betrieben
warum?
„Wir haben uns durchgesetzt! Jetzt haben wir der Ausbildungsabteilung mal richtig die Meinung gegeigt! Und … äh … ja, das war’s. Ich bin mit meinem Vortrag fertig.“ Die richtigen Worte auf der JAV-Versammlung zu finden, ist gar nicht so einfach. Doch für zielführende JAV-Arbeit bedarf es einer guten Rhetorik.
In diesem Seminar setzen wir uns mit den Grundlagen von Verhandlungsführung auseinander und widmen uns der Rhetorik, Mimik und Gestik. Dabei hast du die Möglichkeit, dich in Rollenspielen und bei Präsentationen selbst auszuprobieren und das Gelernte direkt anzuwenden, damit du in jeder betrieblichen Situation die richtigen Worte findest.
!
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.
Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
37
JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
38
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Juni / Juli
26.06.
01.07.16
Kagel-Möllenhorst
899,00 €
704,00 €
BWS-025-900201-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-BR-Huckepackseminar – Gemeinsame Herausforderungen erfolgreichInhalte meistern q Zusammenarbeit von JAV und BR dein Vorteil: q Gemeinsame Projekte initiieren q q
Herausforderungen in der beruflichen Bildung Ausbildung als wesentlicher Bestandteil der Personalplanung und Fachkräftesicherung
warum?
Die Zusammenarbeit von JAV- und BR-Gremien ist für die Gestaltung einer guten, zukunftsweisenden Ausbildung junger Menschen zwingend notwendig. Doch durch die sich ständig wandelnden Anforderungen an die Beschäftigten von morgen lassen sich Ausbildungen oft nur schwierig gestalten. Dieses Seminar soll euch dazu verhelfen, die Herausforderungen gemeinsam und erfolgreicher zu bewältigen.
In unserem „Huckepackseminar“ erfahrt ihr, wie ihr euch aus Mitbestimmungssicht zu Fragen der Ausbildung mit anderen wichtigen Akteuren vernetzen könnt. Dabei betrachten wir unter anderem, wie sich gemeinsame Projekte initiieren lassen und wie sich die Zusammenarbeit der Interessenvertretungen in euren Betrieben optimieren lässt.
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Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.
Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
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JAV-BR-Huckepackseminar – Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern
Termin q Dauer: 3 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
40
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
April
24.04.
27.04.16
Kagel-Möllenhorst
572,00 €
423,00 €
BWS-025-900301-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
JAV-Vorsitzendenseminar q q q q q
Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien Motivation: mit gutem Beispiel vorangehen Arbeitsplanung: delegieren und spezialisieren Qualifizierungsplan für JAVen Kooperatives Arbeiten mit dem BR / der IG BCE
warum?
Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gremiums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen?
Inhalte dein Vorteil:
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Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du in diesem Seminar genau richtig. Denn hier geben wir dir praxisnahe Antworten.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.
Den Termin für dieses Seminar findest du auf der Rückseite der Karte!
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JAV-Vorsitzendenseminar
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
42
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Mai
22.05.
27.05.16
Kagel-Möllenhorst
899,00 €
704,00 €
BWS-025-910101-16
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Jav-Wahl 2016 deine Stimme zählt!
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) setzt sich für die Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb ein. Von Oktober bis November finden die Wahlen zur neuen JAV statt und für die folgenden zwei Jahre kümmern sich die gewählten Vertreter(innen) um die Belange der jungen Leute im Betrieb. Sie setzen sich für eine gute Ausbildung ein und sorgen z. B. dafür, dass möglichst viele Auszubildende übernommen werden.
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Haben Auszubildende berufliche Probleme, versucht die JAV, zu vermitteln. Sie nimmt Verbesserungsvorschläge für die Ausbildung entgegen und überprüft für ihre Zielgruppe, ob Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Darüber hinaus agieren die JA-Vertreter häufig auch als Vermittler zwischen den Auszubildenden und dem Betriebsrat. Damit das auch in deinem Betrieb so ist, geh zur JAV-Wahl und nutze die angefügten Postkarten, um andere junge Leute in deinem Betrieb zum Mitmachen zu motivieren.
Wann kann eine JAV gewählt werden? Ein Betrieb kann eine JAV bilden, wenn dort mindestens fünf jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren oder Auszubildende unter 25 Jahren arbeiten. Außerdem muss es einen Betriebsrat geben. Wie viele JA-Vertreter gewählt werden, hängt von der 3 2 1 Zahl der jungen Beschäftigten und Auszubildenden ab.
4 5 Möchtest du auch kandidieren? Jeder Beschäftigte eines Betriebs, der noch nicht 25 Jahre alt ist, kann sich zur Wahl stellen – es sei denn, er ist bereits Mitglied des amtierenden Betriebsrats. Es spielt keine Rolle, wie lange der Kandidat dem Unternehmen bereits angehört und ob er seine Ausbildung eventuell schon abgeschlossen hat.
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Engagier dich!
Stell dich zur Wahl oder unterst端tze eine andere junge Person in deinem Betrieb. So ist sichergestellt, dass deine Interessen und die deiner jungen Kolleg(inn)en im Betrieb vertreten werden. Es lohnt sich!
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Weiterf端hrende Inforoadmationen und Downl ma Materialien zum The st JAV-Wahl 2016 finde
du auf:
www.igbce.de
Jav
deine Stimme im Betrieb f端r faire
gute ldung i b s u A
ng u l h a z Be
soziale gerechtigkeit
端bernahme der Azubis
Absender
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a a a a Ja a a a a aa ! V A J zur
Klappe halten kann jeder!
Absender
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April
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der Dt. 3 Mo Tag Einheit
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1. Weihnachtstag
Winter
Ostern
Himmelfahrt /Pfingsten
Sommer
Herbst
Weihnachten
–
29.03.– 02.04.
17.05.– 28.05.
28.07.– 10.09.
02.11.– 04.11.
23.12.– 07.01.
Bayern
08.02.– 12.02.
21.03.– 01.04.
17.05.– 28.05.
30.07.– 12.09.
31.10.– 04.11.
24.12.– 05.01.
Berlin
01.02.– 06.02.
21.03.– 02.04.
06.05. und 17.05.– 18.05.
21.07.– 02.09.
17.10.– 28.10.
23.12.– 03.01.
Brandenburg
01.02.– 06.02.
23.03.– 02.04.
06.05. und 17.05.
21.07.– 03.09.
17.10.– 28.10.
23.12.– 03.01.
Bremen
28.01.– 29.01.
18.03.– 02.04.
17.05.
23.06.– 03.08.
04.10.– 15.10.
21.12.– 06.01.
Hamburg
29.01.
07.03.– 18.03.
06.05. und 17.05.– 20.05.
21.07.– 31.08.
17.10.– 28.10.
27.12.– 06.01.
Baden-Württemberg
Hessen
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29.03.– 09.04.
–
18.07.– 26.08.
17.10.– 29.10.
22.12.– 07.01.
Mecklenburg-Vorpommern
01.02.– 13.02.
21.03.– 30.03.
14.05.– 17.05.
25.07.– 03.09.
24.10.– 29.10.
22.12.– 02.01.
Niedersachsen
28.01.– 29.01.
18.03.– 02.04.
06.05. / 17.05.
23.06.– 03.08.
04.10.– 15.10.
21.12.– 06.01.
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21.03.– 02.04.
17.05.
11.07.– 23.08.
10.10.– 21.10.
23.12.– 06.01.
Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
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18.03.– 01.04.
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18.07.– 26.08.
10.10.– 21.10.
22.12.– 06.01.
Saarland
08.02.– 13.02.
29.03.– 09.04.
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18.07.– 27.08.
10.10.– 22.10.
19.12.– 31.12.
Sachsen
08.02.– 20.02.
25.03.– 02.04.
06.05.
27.06.– 05.08.
03.10.– 15.10.
23.12.– 02.01.
Sachsen-Anhalt
01.02.– 10.02.
24.03.
06.05.– 14.05.
27.06.– 10.08.
04.10.– 15.10.
19.12.– 02.01.
–
24.03.– 09.04.
06.05.
25.07.– 03.09.
17.10.– 29.10.
23.12.– 06.01.
01.02.– 06.02.
24.03.–02.04.
06.05.
27.06.–10.08.
10.10.–22.10.
23.12.–31.12.
Schleswig-Holstein*
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Thüringen
* Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen. Angaben ohne Gewähr. Stand: 13.08.2015. Quelle: www.kmk.org/ferienkalender.html
Schulferien 2016 Land
Der direkte Draht Du benötigst persönliche Beratung bei der Wahl deiner Seminare, Unterstützung bei der Anmeldung, weitere Informationen oder Tipps für einen reibungslosen Ablauf? Wir helfen dir! Landesbezirke Nordost und Rheinland-Pfalz / Saarland Teamleitung Natascha von Morgenstern-Bläsig Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Landesbezirk Nord sowie JAV-Seminare Katja Wendler Telefon: 0511 7631-474 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Landesbezirk Bayern Linda Chylinski Telefon: 0511 7631-347 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Landesbezirk Baden-Württemberg sowie Bildungsoffensive Süd Carolin Giessmann Telefon: 0511 7631-164 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
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Landesbezirk Hessen-Thüringen Diana Morosov Telefon: 0511 7631-383 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Mirsada Mustafi Telefon: 0511 7631-448 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Landesbezirke Westfalen und Nordrhein Kerstin Panoussis Telefon: 0511 7631-513 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Landesbezirk Hessen-Thüringen Viktor Wecker Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: anmeldung-bws@igbce.de
Erreichbarkeit 54
Montag – Donnerstag: Freitag
08:00 – 17:00 Uhr 08:00 – 15:00 Uhr
Kosten
Seminargebühren
Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs- / Personalräten, Jugend- und Auszubildendensowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a UStG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher
MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.
Fahrtkosten und Spesen
Betriebs- / Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugendund Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.
Rücktritts- und Stornogebühren
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 €
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erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Michael Bärwinkel Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: buchhaltung-bws@igbce.de
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.
Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: buchhaltung-bws@igbce.de
Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.
Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: buchhaltung-bws@igbce.de
Referent(inn)en
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Ansprechpartner(innen)
Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!
Worauf fußt der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder?
Das BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des
Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAVMitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2 BetrVG). Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.
57
Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche Kenntnisse?
Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.
In diesem Sinne sind immer erforderlich:
q Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4)
58
q Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15).
q Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen, wie insbesondere das JArbSchG und das BBiG (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15) Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind.
Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch?
Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertreter(innen) einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein
Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt.
Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum?
Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.
Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen?
Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 – 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert,
59
kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z, 9. Aufl., S. 1359).
Wie teuer darf ein Seminar sein?
Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.
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Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen?
Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.
Dürfen Seminare erneut besucht werden?
Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaß-
nahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.
Wie viele Seminare dürfen besucht werden?
Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.
Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden?
Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen für die JAV-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet?
Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.
Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.
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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber
Ein Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG findest du: q zum direkten Ausfüllen und Ausdrucken unter www.igbce.bws.de, q im Bundesprogramm sowie q in der Landesbroschüre. Solltest du dabei Hilfe benötigen oder noch Rückfragen haben, stehen wir dir natürlich gern als Ansprechpartner(innen) zur Verfügung!
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IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de
Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Tätigkeit
Per Fax: 0511 7631-708 oder das Formular bei deinem Betriebsrat abgeben.
Ausbildungsbeginn (Monat / Jahr)
Name
Lehrjahr
Ausbildungsende (Monat / Jahr)
privat
Telefon
Vorname
❍m/❍w Geburtsdatum
Mobiltelefon
PLZ / Wohnort
Straße, Hausnummer
Telefon
Nationalität
Mobiltelefon
Werber(in)
Berufsgruppe
dienstlich
01
Angelernte
07
AT-Angestellte:
02
Handwerker(innen) und Facharbeiter(innen)
08
Angestellte im Außendienst
09
Akademiker(innen)
03
Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en
10
Leitende Angestellte
04
Büroangestellte / Kaufleute
11
05
Meister(innen)
Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen) Befristet Beschäftigte
06
Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen
12
Sonstige: ______________
Eintrittsdatum Übertritt/Vorgewerkschaft Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Beschäftigt bei Personalnummer PLZ / Ort T
1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.
*Bezirks-Nr.
*Mitgl.-Nr.
*Wird von den Bezirken ausgefüllt.
2. SEPA-Lastschriftmandat
Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG
Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.
Ort, Datum
Unterschrift
Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird.
Zahlungsweise:
monatlich halbjährlich
vierteljährlich jährlich
Vorname und Nachname (Kontoinhaber)
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Bankleitzahl
Kontonummer
DE
IBAN
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, 30167 Hannover
BIC (8 oder 11 Stellen)
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364 Ort, Datum
Unterschrift
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer)
Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.
Impressum | Fotonachweis Titel, Rückseite Seite 2
Seite 4, 65
Seite 5 Seite 7, 8
Seite 12 Seite 13, 14 Seite 33, 34 Seite 36 Seite 38, 42 Seite 40, 44, 45 Seite 47 Seite 49 Seite 53, 54, 56 Seite 58 Seite 60
ra2studio – www.fotolia.com Ausschnitt Titelbild: ra2studio – www.fotolia.com; alle anderen: www.gettyimages.com v. l. n. r.: paultarasenko, stevanovicigor, strigaroman, IPGGutenbergUKLtd Ausschnitt Titelbild: ra2studio – www.fotolia.com; alle anderen: www.gettyimages.com v. l. n. r.: -art-siberia-, JohanJK, Wavebreakmedia Ltd, Tijana87 Foto Manuel Rendla: Foto Hubert, Käfertal (Mannheim) Städtefotos: Altötting: Jo Graetz – www.fotolia.com Augsburg: SeanPavonePhoto – www.fotolia.com Kelheim: Bergfee – www.fotolia.com München: Henry Czauderna – www.fotolia.com Nürnberg: Brigida Soriano – www.gettyimages.com Weiden: Otto Durst – www.fotolia.com Würzburg: Lichtspieler – www.gettyimages.com IPGGutenbergUKLtd – www.gettyimages.de Fotodesign Joachim Wintz Tijana87 – www.gettyimages.com Emojoez – www.gettyimages.com Askold Romanov – www.gettyimages.com Pazhyna, etraveler – www.gettyimages.com Augusto Cabral – www.gettyimages.com xavigm – www.gettyimages.com Dirk Egelkamp, Fotografie Ivan Sedlak – www.gettyimages.com LDProd – www.gettyimages.com
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