TOP IM JOB - Programm 2015 für Schwerbehindertenvertrauenspersonen

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Seminarprogramm 2015 Seminare f체r

Schwerbehindertenvertrauenspersonen sowie Betriebsr채tinnen und Betriebsr채te

TOP IM JOB


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DI E AKADEMI E Führungskräfte im Betriebsrat

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Wissen, wo du stehst. Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder und entdecke dein neues Ziel.

Deinen Bildungsweg kannst du auch online gehen: www.bws-bildungslandschaft.de

IG BCE BWS – Wir sind das Original.


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Seminarprogramm 2015E DI E AKADEMI

Führungskräfte im Betriebsrat für Schwerbehindertenvertrauenspersonen sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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TOP IM JOB


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DI E AKADEMI E F체hrungskr채fte im Betriebsrat


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DI E AKADEMI VorwortE Führungskräfte im Betriebsrat

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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Wahlen für die Schwerbehindertenvertretungen sind zwar noch nicht ganz abgeschlossen, dennoch möchten wir bereits allen gewählten sowie wiedergewählten Kolleg(inn)en gratulieren. Ihr übernehmt in der Interessenvertretung ein Aufgabenfeld, das in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Um die Herausforderungen meistern zu können, muss die persönliche Qualifizierung und Weiterbildung an erster Stelle stehen. Schon fast traditionell bieten wir Jahr für Jahr eine breite Auswahl an Seminaren für Schwerbehindertenvertrauenspersonen an. Auch im Bildungsjahr 2015 beinhaltet unser Programm Seminare, die in zahlreichen Themengebieten fundiertes Wissen, wertvolle Erfahrungen, den Blick nach vorn und vor allem Praxisnähe vermitteln. Vor allem für neu Gewählte ist es wichtig, schnell eine solide Basis an Grundkenntnissen zu erlangen. Hier bieten wir ein breites Angebot zur Qualifizierung an. Aber auch Wiedergewählte haben mithilfe der Themengebiete zu aktuellen Rechtsfragen und -entwicklungen sowie zu Beratungshilfen für Kolleg(inn)en mit Schwerbehinderung bei der Antragstellung die Möglichkeit, ihr Wissen und ihre Kompetenzen zu vertiefen. Darüber hinaus jährt sich 2015 zum 9. Mal unsere SBV-Jahrestagung, zu der wir euch gerne wieder einladen möchten. Mit Expert(inn)en zum Thema und zur aktuellen Politik werden wir in Workshops Strategien in der SBV-Arbeit, die Umsetzung aktueller Veränderungen und viele weitere Themen diskutieren. Auch 2015 laden wir euch auf eine spannende Bildungsreise ein. Stärkt gemeinsam mit uns die betriebliche Mitbestimmung für Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland. Herzliche Grüße

Peter Wind Geschäftsführer IG BCE BWS GmbH


DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Impressum | Fotonachweis Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat

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Impressum

Fotonachweis

Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover

Titel Filograph – www.gettyimages.com Bildungslandschaft inkl. Ausschnitten Syskom Werbeagentur GmbH Seite 25 Gary Houlder – www.gettyimages.com

Verantwortlich Ralf Sikorski Peter Wind Redaktion Franziska Raebel, IG BCE BWS GmbH Jennifer Reinhardt, IG BCE BWS GmbH Marion Kamp, bildertoeneworte

Fotodokumentation aus den IG BCE-Bildungszentren: Dirk Egelkamp, Fotografie, 2012 Michael Kottmeier, agenda, 2010 Seite 36

Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH Hotelfotos Druck BWH GmbH – Die Publishing Company

Referent(inn)en Mitarbeiterfotos Seite 56 Rückseite

Städtefotos Würzburg: Norbert Suessenguth – www.fotolia.com Stuttgart: thorabeti – www.fotolia.com München: Andreas Haertle – www.fotolia.com Die Fotorechte liegen bei den jeweiligen Hotels. Die Fotorechte liegen bei den jeweiligen Referent(inn)en. Dirk Egelkamp, Fotografie Ammaniel Hintza, Hannover agenda | Michael Kottmeier Großes Foto: AndreyPopov – www.gettyimages.com Kleines Foto: Ammaniel Hintza, Hannover


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DI E AKADEMI InhaltE Führungskräfte im Betriebsrat

7 Tagung

q Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

q 9. SBV-Jahrestagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

NEU

Exklusiv-Angebot für SBV im Spannungsfeld vielfältiger Aufgaben

q Mit Strategie zum Ziel: Strategien entwickeln – kompetente Netzwerke knüpfen – Ein ExklusivSeminar für die Schwerbehindertenvertretung . . . . . . . 11

q Impressum | Fotonachweis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 q Der Weg zum Seminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Weitere Informationen q Die Bildungszentren der IG BCE . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 q Bildungsoffensive Süd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Grundlagen der SBV-Arbeit q Jahresübersicht 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 q Die Zusammenarbeit der SBV mit internen und externen Partnern – Teil I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 q Die Zusammenarbeit der SBV mit internen und externen Partnern – Teil II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 q Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen kompakt . . 14 q Schwerbehindertenvertretung – Auffrischer kompakt – „Wer rastet, der rostet“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Arbeits- und Sozialordnung q Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Gesetzesänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 q Einbeziehung der SBV bei personellen Einzelmaßnahmen und der Arbeitsplatzsicherung . . . . . . . . . . . 17 q Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 q Feststellung der Schwerbehinderung – Beratung und Hilfestellung bei Anträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 q Inklusion anpacken – Gestaltung von betrieblichen Aktionsplänen und Integrationsvereinbarungen . . . . . . 20 q Konzern- und Gesamt-Schwerbehindertenvertretung . . 21 Beratung und soziale Kompetenz q „Tue Gutes und rede darüber“ – die SBV zieht Bilanz . . 22 q Die Vertrauensperson als Ansprechpartner(in) für psychische Gesundheitsthemen . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Öffentlichkeitsarbeit

q Unsere Referent(inn)en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 q Der direkte Draht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 q Heimspiel und Heimvorteil: Inhouse-Seminare für Teams und Gremien. . . . . . . . . . 48 q Informationen zur Freistellung . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 q Wissen jetzt! Individuelle Bildungsanfrage . . . . . . . . . 56 q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds / Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . 57 q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 q BWS-Shop Bestellformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 q Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 q IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

q Wir haben was zu sagen – jetzt spricht die SBV! . . . . . 24 q Beitrittserklärung zur IG BCE . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Gesundheitsschutz q Arbeitsplatzgestaltung, Barrierefreiheit, neueste Entwicklungen im Rehabereich . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 q Psychische Erkrankungen verstehen und bei der Eingliederung unterstützen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 q Umgang mit psychischen Gefährdungen . . . . . . . . . . . 28 q Psychische Belastungen erheben – Risiken bewerten: Instrumente und Vorgehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29


Headline in 2 Zeilen Der Weg zum Seminar Headline in maximal 2 Zeilen

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Seminar auswählen

DI E AKADEMI E Führungskräfte im Betriebsrat

Entscheide, welches der Seminare für dich und dein Gremium erforderlich ist. Dabei kannst du q

die verschiedenen Bildungsprogramme der BWS durchstöbern und die dortige Bildungslandschaft nutzen,

q

unsere Website (www.igbce-bws.de) durchsuchen und dort auch aktuelle Angebote finden oder

q

unsere persönliche Weiterbildungsberatung nutzen (Hotline 0511 7631-336).

Auf Seite 52 findest du alle nötigen Informationen zum Schulungsanspruch.

Beschlussfassung

Damit Betriebsratsmitglieder für ein Seminar freigestellt und die Kosten durch den Arbeitgeber übernommen werden können, muss ein Beschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst werden, in dem die Erforderlichkeit und die Entsendung beschlossen werden. Bei der Anmeldung zum Seminar ist zu beachten, dass unabhängig von der Erlangung von Grundkenntnissen ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass gegeben sein muss. Wenn mehrere BR-Mitglieder daran teilnehmen sollen, ist es hilfreich, dies gleich bei der Beschlussfassung zu begründen.

Anmeldung

Die Anmeldung zu BWS-Seminaren erfolgt über folgende Wege: q

Per Internet (www.igbce-bws.de)

q

Telefon 0511 7631-336

q

Fax 0511 7631-775 (Vordruck siehe Seite 61)

q

Schriftlich

Nach wenigen Tagen erhältst du eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Zusendung der Einladungsunterlagen

Ca. 4 – 6 Wochen vor Seminarbeginn erhältst du die Unterlagen mit der offiziellen Einladung sowie den Themenplan zum Seminar.

Teilnahme am Seminar

Nach der Teilnahme am Seminar erhältst du ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung durch die Referentin bzw. den Referenten. Diese(r) hilft dir auch gerne bei der Frage, welches Seminar gut in deine persönliche Bildungsplanung passt.


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DI E AKADEMI E Führungskräfte im Betriebsrat

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Tipp q

Neben den landesbezirklichen und zentralen Seminarprogrammen findest du auf unserer Website auch Spezialprogramme für besondere Zielgruppen (z. B. Aufsichtsräte) oder zu besonderen Themen (z. B. Demografie).

q

Gerne unterstützen wir euch auch bei der systematischen Bildungsplanung im gesamten Gremium.

q

Mit Klausur- und Inhouse-Angeboten können wir euch maßgeschneiderte Bildungsangebote zusammenstellen.

Tipp Für einen gültigen Entsendebeschluss müssen in einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung folgende Kriterien erfüllt sein: q

Tagesordnungspunkt: q Seminarteilnahme des Mitglieds zum Thema XX

q

Beschluss zum Seminar XX, jeweils für konkrete Kolleg(inn)en mit Nennung der IG BCE BWS GmbH als Veranstalter sowie von Seminarort und -zeit

q

Beschlussfassung mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden BR-Mitglieder

q

Der Beschluss ist in die Sitzungsniederschrift nach § 34 BetrVG aufzunehmen.

q

Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber über den Entsendebeschluss rechtzeitig (i. d. R. 2–3 Wochen vor der Veranstaltung) informieren (Vordruck: „Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG“, Seite 57). Lege hier auch eine Kopie des Themenplans und / oder der Seminarbeschreibung bei!

q

Solltet ihr für die Teilnahme am Seminar eine Kinderbetreuung benötigen, ist es ratsam, die Übernahme der Betreuungskosten durch den Arbeitgeber schon im Beschluss festzulegen.

Tipp q

Halte die Seminarnummer und ggf. deine IG BCE-Mitgliedsnummer parat, dann geht die Anmeldung zum Seminar besonders schnell!

Tipp q

Eine Kopie des Zertifikats reichst du beim Arbeitgeber ein.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de oder über unsere Hotline 0511 7631-336


DI E AKADEMI E

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Tagung

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Führungskräfte im Betriebsrat

9. SBV-Jahrestagung

q

q q q

(Re-)Integration gesundheitlich belasteter Arbeitnehmer(innen) und die Rolle der Schwerbehindertenvertretung Die Reformierung des SGB IX und die Bedeutung für die Schwerbehindertenvertretung UN-Aktionsplan: Umsetzung in den Betrieben Aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen

nn)en i ( t r e p x E Mit a! zum Them

warum? Auf welche Weise lassen sich gesundheitlich belastete Kolleg(inn)en re-integrieren? Wie kann die UN-Behindertenrechtskonvention praxisnah umgesetzt werden und welche Auswirkungen haben aktuelle Gesetzesänderungen auf die Tätigkeiten der SBV? Wer meint, mit diesen oder ähnlichen Fragen allein dazustehen, der irrt. Denn bei der Jahrestagung für Schwerbehindertenvertretungen finden sich Gleichgesinnte, mit denen wir gemeinsam diskutieren.

dein Vorteil: Die 9. Jahrestagung bietet dir drei spannende Tage mit Fachvorträgen, Workshops zu interessanten Themen und vielen Gelegenheiten zum Informations- und Erfahrungsaustausch rund um die Schwerbehindertenvertretung.

Die Tagungsinhalte werden bis kurz vor der Veranstaltung weiter aktualisiert. Daher kann es zu Ergänzungen und Abweichungen im Ablauf kommen.

Termin q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten*

Seminarnummer

Mai

27.05.

29.05.15

Haltern am See

605,00 €

BWS-437-090101-15

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Headline in 2 Zeilen DI E AKADEMI E Exklusiv-Angebot für Schwerbehindertenvertrauenspersonen Führungskräfte im Betriebsrat Headline in maximal 2 Zeilen

NEU

im Spannungsfeld vielfältiger Aufgaben

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Mit Strategie zum Ziel: Strategien entwickeln – kompetente Netzwerke knüpfen Ein Exklusiv-Seminar für die Schwerbehindertenvertretung q q q q

Netzwerke strategisch nutzen Frühwarnsysteme entwickeln Handlungsfähigkeit stärken Tipps und Tricks für ein erfolgreiches Handeln

Referent Victor W. Hering

warum? Die Schwerbehindertenvertretung muss in einem Netzwerk von unterschiedlichen Partnern innerhalb und außerhalb des Betriebs handeln. Dabei verfügen die Kolleg(inn)en der SBV oft über einen unterschätzten Erfahrungsschatz im Umgang mit Netzwerken. Wie können diese Erfahrungen gebündelt werden, um schnell, schlagkräftig und vorausschauend zu agieren, statt nur zu reagieren?

dein Vorteil: In diesem Exklusiv-Seminar entwickelst du Strategien zur Netzwerkbildung für ein Frühwarnsystem, damit die SBV kompetent und schnell handlungsfähig ist. Es werden Szenarien für schwierige Situationen durchgespielt und ebenso Tipps und Tricks für erfolgreiches und rechtssicheres Handeln im Dschungel der Institutionen vermittelt.

Termin

q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

September 13.09.

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

18.09.15

Kagel-Möllenhorst

1.569,00 €

Victor W. Hering

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

BWS-437-201001-15

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Grundlagen der SBV-Arbeit Headline in maximal 2 Zeilen

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Führungskräfte im Betriebsrat

Die Zusammenarbeit der SBV mit internen und externen Partnern – Teil I

q Aufgaben und Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung q Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen – SGB IX q Antragstellung, Feststellungsbescheid, Widerspruch, Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen q Präventive Maßnahmen des IA q Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX q Zusammenarbeit von Vertrauensperson und Betriebsrat q Vertreter(innen) der Ämter

t(inn)en Mit Exper a! zum Them

Referent Michael Blaucza

in diesem Seminar inklusive: 1. BMAS VersorgungsmedizinVerordnung 2. Feldes | Fraunhoffer | Rehwald | von Seggern | Westermann | Witt Schwerbehindertenrecht

warum?

3. Horst Marburger SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Die Aufgaben in der Schwerbehindertenvertretung sind vielfältig und bedürfen genauerer Betrachtung. Dazu gehört auch das SGB IX, welches besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen enthält. Dieses Seminar richtet sich sowohl an die Schwerbehindertenvertretung als auch an Betriebsratsmitglieder, die sich mit dem Themenkomplex befassen. Denn die Verknüpfung der Arbeit aller Beteiligten ist von großer Bedeutung.

Die Seminare „Die Zusammenarbeit der SBV mit internen und externen Partnern“ – Teil I und Teil II – bilden eine aufeinander aufbauende Einheit. Um Wiederholungen der Inhalte zu vermeiden, empfehlen wir daher entweder die Teilnahme am Seminar „Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen kompakt“ oder am bereits genannten Seminarpaket aus Teil I und Teil II.

dein Vorteil: Das Seminar gibt dir einen guten Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Schwerbehindertenvertretung und zeigt verschiedene Anwendungsmöglichkeiten auf. Dabei erhältst du praxisnahe Informationen von fachkundigen Referent(inn)en aus unterschiedlichen Institutionen und Ämtern und profitierst von ihren Erfahrungen.

Das Seminar kann mit 14 Stunden zur Ausbildung zum „Certified Disability Management Professional“(CDMP) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angerechnet werden.

Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

Februar

15.02.

20.02.15

Haltern am See

1.295,00 €

BWS-437-870101-15

Michael Blaucza

März

01.03.

06.03.15

Bad Münder

1.295,00 €

BWS-437-870102-15

Michael Blaucza

November 08.11.

13.11.15

Haltern am See

1.295,00 €

BWS-437-870103-15

Michael Blaucza

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI Grundlagen der SBV-ArbeitE

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Führungskräfte im Betriebsrat

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Die Zusammenarbeit der SBV mit internen und externen Partnern – Teil II

q q q q q q q

Aufgaben und Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen – SGB IX Antragstellung, Feststellungsbescheid, Widerspruch, Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen Präventive Maßnahmen des IA Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX Zusammenarbeit von Vertrauensperson und Betriebsrat Vertreter(innen) der Ämter

Referent Michael Blaucza

in diesem Seminar inklusive: 1. Lange | Windel Kleine Ergonomische Datensammlung 2. BMAS – VersorgungsmedizinVerordnung 3. Feldes | Fraunhoffer | Rehwald | von Seggern | Westermann | Witt Schwerbehindertenrecht

warum? Die Aufgaben in der Schwerbehindertenvertretung sind vielfältig und bedürfen genauerer Betrachtung. Dazu gehört auch das SGB IX, welches besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen enthält. Dieses Seminar richtet sich sowohl an die Schwerbehindertenvertretung als auch an Betriebsratsmitglieder, die sich mit dem Themenkomplex befassen. Denn die Verknüpfung der Arbeit aller Beteiligten ist von großer Bedeutung.

4. Horst Marburger SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Die Seminare „Die Zusammenarbeit der SBV mit internen und externen Partnern“ – Teil I und Teil II – bilden eine aufeinander aufbauende Einheit. Um Wiederholungen der Inhalte zu vermeiden, empfehlen wir daher entweder die Teilnahme am Seminar „Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen kompakt“ oder am bereits genannten Seminarpaket aus Teil I und Teil II.

dein Vorteil: Das Seminar knüpft an dein bereits erworbenes Know-how an und vertieft deine Kenntnisse über gesetzliche Rahmenbedingungen. Dabei zeigt es dir verschiedene Anwendungsmöglichkeiten auf. Auch hier erhältst du praxisnahe Informationen von fachkundigen Referent(inn)en aus unterschiedlichen Institutionen und Ämtern und profitierst von ihrer Erfahrung.

t(inn)en Mit Exper a! zum Them

Das Seminar kann mit 14 Stunden zur Ausbildung zum „Certified Disability Management Professional“(CDMP) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angerechnet werden.

Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

April

19.04.

24.04.15

Haltern am See

1.295,00 €

BWS-437-870201-15

Michael Blaucza

August

23.08.

28.08.15

Haltern am See

1.295,00 €

BWS-437-870202-15

Michael Blaucza

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Grundlagen der SBV-Arbeit Headline in maximal 2 Zeilen

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Führungskräfte im Betriebsrat

Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen kompakt

Betrieb und Interessenvertretung Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung in der betrieblichen Interessenvertretung q Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebsrat q Durchsetzung von Rechten q Tarifverträge und Bildungsangebote q q q q

Referent Nils Hindersmann

Referent Günter Leger

Referentin Ilona Spitzenberg

Referentin Gudula Völkel

in diesem Seminar inklusive: warum? Dieses Seminar schafft eine Grundlage für unsere weiterführenden Fachseminare. Es richtet sich an alle Schwerbehindertenvertrauenspersonen, die neu gewählt sind oder noch nicht an anderen Seminaren zum Thema teilgenommen haben.

1. BMAS VersorgungsmedizinVerordnung 2. Feldes | Fraunhoffer | Rehwald | von Seggern | Westermann | Witt Schwerbehindertenrecht 3. Horst Marburger SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

dein Vorteil: Hier verschaffst du dir das nötige Basiswissen zu den vielfältigen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung. Dabei erhältst du einen ersten Überblick über deine Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des SGB IX und lernst, wie du diese erfolgreich in der betrieblichen Interessenarbeit umsetzen kannst.

Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

April

20.04.

24.04.15

Seminarort Mercure Hotel Stuttgart City Center

Seminarkosten* Seminarnummer 1.295,00 €

BWS-437-870302-15

Referent(in) Ilona Spitzenberg, Günter Leger, Nils Hindersmann

q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

März

15.03.

20.03.15

Bad Münder

1.295,00 €

BWS-437-870301-15

Juni

14.06.

19.06.15

Haltern am See

1.295,00 €

BWS-437-870303-15

August

09.08.

14.08.15

Haltern am See

1.295,00 €

BWS-437-870305-15

Oktober

25.10.

30.10.15

Bad Münder

1.295,00 €

BWS-437-870304-15

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Referent(in) Ilona Spitzenberg, Günter Leger, Nils Hindersmann Ilona Spitzenberg, Günter Leger, Nils Hindersmann Gudula Völkel Nils Hindersmann Gudula Völkel Nils Hindersmann

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI Grundlagen der SBV-ArbeitE

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Führungskräfte im Betriebsrat

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Schwerbehindertenvertretung – Auffrischer kompakt – „Wer rastet, der rostet“

q Feststellung der Behinderteneigenschaft q Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung q Antragsverfahren q Widerspruchs- und Klageverfahren q Partner der Schwerbehindertenvertretung q Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX

Referentin Gudula Völkel

Referentin Julia Grimme

in diesem Seminar inklusive: Dr. Michael Kittner

warum?

Arbeits- und Sozialordnung

Ebenso wie berufliches Fachwissen immer wieder aktualisiert werden muss, ist es auch für die kompetente Interessenvertretung Schwerbehinderter notwendig, am Ball zu bleiben.

dein Vorteil: Wenn du als Schwerbehindertenvertreter(in) dein Wissen in kompakter Form auffrischen oder dir einen schnellen Überblick über die vielfältigen Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung verschaffen willst, bist du in diesem Seminar bestens aufgehoben.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Januar

18.01.

23.01.15

Bad Münder

1.295,00 €

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

BWS-437-870401-15

Referent(in) Julia Grimme Gudula Völkel

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Arbeits- und Sozialordnung Headline in maximal 2 Zeilen

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Führungskräfte im Betriebsrat

Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Gesetzesänderungen

q q q q

Feststellung des Grades der Behinderung Diskriminierung aufgrund einer Behinderung Besonderer Kündigungsschutz von Schwerbehinderten Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Referentin Julia Grimme

in diesem Seminar inklusive:

warum? Dieses Seminar richtet sich an Schwerbehindertenvertrauenspersonen und an Betriebsratsmitglieder, die sich mit der Integration von Schwerbehinderten im Betrieb befassen. Denn hier ist nicht nur Feingefühl gefragt, sondern auch von Bedeutung, die aktuelle Rechtsprechung gut zu kennen.

Dr. Michael Kittner Arbeits- und Sozialordnung

dein Vorteil: Mit der Teilnahme an diesem Seminar erwirbst du rechtliche Sicherheit und bist bestens mit wichtigen Gesetzesänderungen vertraut. So kannst du die Interessen deiner schwerbehinderten Kolleg(inn)en im Betrieb noch kompetenter wahrnehmen.

Das Seminar kann mit 14 Stunden zur Ausbildung zum „Certified Disability Management Professional“(CDMP) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angerechnet werden.

!

Dieses Seminar ist in den Bildungszentren terminlich kombinierbar mit dem Seminar „Einbeziehung der SBV bei personellen Einzelmaßnahmen und der Arbeitsplatzsicherung“. (siehe S. 17)

Termine q Dauer: 3 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

Februar

08.02.

11.02.15

Haltern am See

798,00 €

BWS-437-880201-15

Julia Grimme

Juli

26.07.

29.07.15

Bad Münder

798,00 €

BWS-437-880202-15

Julia Grimme

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DIund E AKADEMI ArbeitsSozialordnungE

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Führungskräfte im Betriebsrat

Einbeziehung der SBV bei personellen Einzelmaßnahmen und der Arbeitsplatzsicherung

q Überblick über personelle Einzelmaßnahmen von der Einstellung bis zur Kündigung q Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung – Wann und in welcher Form? q Durchsetzung der Beteiligungsrechte und Rechtsfolgen

Referentin Gudula Völkel

in diesem Seminar inklusive:

warum?

Dr. Michael Kittner

Im echten Leben läuft nur das Wenigste nach „Schema F“. Das gilt im betrieblichen Alltag vor allem dann, wenn personelle Einzelmaßnahmen gefordert sind. Nur wer seine Beteiligungsrechte kennt und rechtliche Folgen richtig einschätzt, kann individuelle Lösungskonzepte entwickeln und erfolgreich durchsetzen.

Arbeits- und Sozialordnung

dein Vorteil: Wenn du als Schwerbehindertenvertrauensperson deine Kolleg(inn)en in speziellen Fällen unterstützen musst, bist du in diesem Seminar genau richtig. Es vermittelt dir umfassende Kenntnisse über die Möglichkeiten personeller Einzelmaßnahmen seitens des Arbeitgebers sowie über Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung.

!

Dieses Seminar ist in den Bildungszentren terminlich kombinierbar mit dem Seminar „Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Gesetzesänderungen“. (siehe S. 16)

Termine q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

Februar

11.02.

13.02.15

Haltern am See

834,00 €

BWS-437-880401-15

Gudula Völkel

Juli

29.07.

31.07.15

Bad Münder

834,00 €

BWS-437-880402-15

Gudula Völkel

q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags) Monat

von

Juni / Juli 29.06.

bis 01.07.15

Seminarort Holiday Inn München Süd

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

834,00 €

Gudula Völkel

BWS-437-880403-15

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

17


DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Arbeits- und Sozialordnung Headline in maximal 2 Zeilen

18

Führungskräfte im Betriebsrat

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung

Einführung in die Rechtssystematik Recht und Gerechtigkeit Die verschiedenen Funktionen des Arbeitsrechts Unterschiedlich starke Rechtsnormen Kollektives und individuelles Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis Wie wirken Rechtsnormen auf das Arbeitsverhältnis ein? q Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses q Aktuelle Rechtsentwicklung q q q q q q q

Referent Oliver Schmidt-Eicher

Referentin Gudula Völkel

in diesem Seminar inklusive: Dr. Michael Kittner Arbeits- und Sozialordnung

warum? Schwerbehindertenvertrauenspersonen haben darüber zu wachen, dass die zugunsten Schwerbehinderter geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc. eingehalten werden. Dazu müssen sie wissen, welche Sachverhalte in welcher Rechtsnorm geregelt werden. Auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind detaillierte Kenntnisse wichtig, denn die Schwerbehinderung bietet zwar einen gewissen Schutz, ist aber keine Vollkaskoversicherung gegen Kündigungen. Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist es für Schwerbehindertenvertreter(innen) zudem wichtig, sich auch im Bereich der Betriebsverfassung auszukennen.

dein Vorteil: Dieses Seminar bietet dir in kompakter Form einen Einblick in die wichtigsten Regelungen des Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Kündigungsrechts für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen werden die einzelnen Sachverhalte nachvollziehbar und verständlich analysiert.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

März

01.03.

06.03.15

Haltern am See

1.295,00 €

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

BWS-437-880101-15

Referent(in) Oliver Schmidt-Eicher Gudula Völkel

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DIund E AKADEMI ArbeitsSozialordnungE

Headline in 2 Zeilen Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat

Feststellung der Schwerbehinderung – Beratung und Hilfestellung bei Anträgen

q Anträge beim Versorgungsamt – Antragstellung, Verfahrensgang, Widerspruchsmöglichkeiten q Feststellung des Grades der Behinderung – Grundlagen und Formulierungshilfen q Gesprächsführung – Welche Informationen werden für einen erfolgreichen Antrag benötigt?

Referentin Marion Thar

Referentin Julia Grimme

in diesem Seminar inklusive:

warum?

1. Horst Marburger SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Das Seminar richtet sich an Schwerbehindertenvertrauenspersonen, die Hilfestellung bei Anträgen an das Versorgungsamt zur Feststellung des Grades der Behinderung leisten. Diese Aufgabe erfordert detaillierte Kenntnisse über die Verfahrensabläufe sowie über die Grundlagen für die Bestimmung des Grades der Behinderung.

2. BMAS VersorgungsmedizinVerordnung

dein Vorteil: Das Seminar kann mit 14 Stunden zur Ausbildung zum „Certified Disability Management Professional“(CDMP) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angerechnet werden.

Hier erwirbst du die erforderlichen Grundlagen, um den Behinderungsgrad zu bestimmen, sowie weitere relevante Informationen für erfolgreiche Anträge. Auf dieser Basis kannst du deinen Kolleg(inn)en Unterstützung bei bürokratischen Hürden bieten.

!

Dieses Seminar ist in Haltern am See terminlich kombinierbar mit dem Seminar „Inklusion anpacken – Gestaltung von betrieblichen Aktionsplänen und Integrationsvereinbarungen“. (siehe S. 20)

Termine q Dauer: 3 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

März / April 29.03.

01.04.15

Novotel Hamburg

809,00 €

BWS-437-880301-15

Julia Grimme, Marion Thar

September 27.09.

30.09.15

Haltern am See

809,00 €

BWS-437-880302-15

Julia Grimme, Marion Thar

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

19


Headline in 2 Zeilen Arbeits- und Sozialordnung Headline in maximal 2 Zeilen

20

NEU

DI E AKADEMI E Führungskräfte im Betriebsrat

Inklusion anpacken – Gestaltung von betrieblichen Aktionsplänen und Integrationsvereinbarungen

q Rechtliche Grundlagen: die UN-Behindertenrechtskonvention, der Nationale Aktionsplan und die Inklusionsinitiative q Inklusion im Betrieb – Analyse der Ist-Situation q Erarbeitung von konkreten Zielen im Betrieb q Handlungsauftrag für die Schwerbehindertenvertrauensperson und den Betriebsrat q Eckpunkte für eine zielführende Integrationsvereinbarung / Betriebsvereinbarung

Referentin Julia Grimme

in diesem Seminar inklusive: Dr. Michael Kittner Arbeits- und Sozialordnung

warum? Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu fördern, Barrieren abzubauen und Hindernisse aus dem Weg zu räumen, sind Ziele des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben daher eine Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung beschlossen, mit der u. a. eine Verbesserung der Beschäftigungssituation und eine Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung erreicht werden soll.

!

Dieses Seminar ist in Haltern am See terminlich kombinierbar mit dem Seminar „Feststellung der Schwerbehinderung – Beratung und Hilfestellung bei Anträgen“. (siehe S. 19)

dein Vorteil: Mit diesem Seminar werden Ansätze und Handlungsfelder für die betrieblichen Interessenvertretungen aufgezeigt sowie Beispiele erarbeitet, wie sich dieses beschäftigungsund sozialpolitische Ziel konkret in den Betrieben umsetzen lässt. Schwerbehindertenvertrauenspersonen sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräte können hier ihre fachliche Kompetenz rund um betriebliche Aktionspläne und Integrationsvereinbarungen erweitern.

Termine q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

April

08.04.

10.04.15

Bad Münder

889,00 €

BWS-437-881101-15

n. n.

Sept. / Okt. 30.09.

02.10.15

Haltern am See

889,00 €

BWS-437-881102-15

Julia Grimme

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DIund E AKADEMI ArbeitsSozialordnungE

Headline in 2 Zeilen Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat

21

Konzern- und Gesamt-Schwerbehindertenvertretung

Rechtliche Grundlagen Bildung von Gesamt- und Konzern-SBV Zuständigkeitsfragen Vernetzung und Kommunikation Einbindung der örtlichen SBV Kooperation und Versammlung der Vertrauenspersonen q Zusammenarbeit mit Gesamt- und Konzernbetriebsrat q Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberbeauftragten q q q q q q

Referentin Marion Thar

Referentin Julia Grimme

in diesem Seminar inklusive: Dr. Michael Kittner Arbeits- und Sozialordnung

warum? Viele Unternehmen gehören einem Konzern an. Dies bedeutet, dass wesentliche Entscheidungen in der Konzernzentrale getroffen werden. Die Interessenvertreter(innen) sind in diesem Fall besonders gefordert: Möchten sie die Anliegen der Arbeitnehmer(innen) kompetent vertreten, müssen sie die Entwicklung des Konzerns ebenso im Auge behalten wie die des eigenen Betriebs. Da die Konzernstrukturen zudem häufig sehr komplex sind, ist dies mit einem hohen Aufwand und viel Koordination verbunden. Und gibt es viel zu beachten: Denn ebenso wie auf Unternehmensebene GesamtSchwerbehindertenvertretungen gewählt werden müssen, sind auf Konzernebene Konzern-Schwerbehindertenvertretungen zu wählen.

!

Dieses Seminar ist terminlich kombinierbar mit dem Seminar „Tue Gutes und rede darüber – die SBV zieht Bilanz“. (siehe S. 22)

dein Vorteil: Schwerbehindertenvertrauenspersonen, die Mitglied einer Konzern- oder Gesamt-Schwerbehindertenvertretung sind, profitieren von diesem Seminar. Denn: Von rechtlichen Grundlagen über die Vernetzung mit Kolleg(inn)en bis zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist es genau auf deine Bedürfnisse und die damit verbundenen Fragen zugeschnitten.

Termin q Dauer: 3 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

Juni

07.06.

10.06.15

Bad Münder

809,00 €

Julia Grimme, Marion Thar

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

BWS-437-880801-15

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Headline in 2 Zeilen Beratung und soziale Kompetenz Headline in maximal 2 Zeilen

22

NEU

DI E AKADEMI E Führungskräfte im Betriebsrat

„Tue Gutes und rede darüber“ – die SBV zieht Bilanz

q Bilanz der eigenen Arbeit ziehen q Eigene Erfolge und Ziele herausstellen und professionell präsentieren q Öffentlichkeitsarbeit ansprechend gestalten q Planung und Aufbau einer Präsentation q Visualisierungsmittel

warum?

Referentin Hedwig Grabenberger

!

Dieses Seminar ist terminlich kombinierbar mit dem Seminar „Konzern- und Gesamt-Schwerbehindertenvertretung“. (siehe S. 21)

Oft ist in Betrieben die Arbeit der SBV nicht genügend bekannt und respektiert. Das können und sollten wir ändern! Denn nur wenn sie andere an ihren Tätigkeiten, Erfolgen und Zielen teilhaben lässt, erfährt sie von ihren Kolleg(inn)en auch die notwendige Anerkennung und Unterstützung.

dein Vorteil: In diesem Seminar ziehen wir gemeinsam Bilanz unserer bisherigen Arbeit und gestalten eine publikumswirksame Öffentlichkeitsarbeit. Dabei lernst du auch, Visualisierungsmittel zum Verdeutlichen der Botschaften der Schwerbehindertenvertretung geschickt einzusetzen.

Termin q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

Juni

10.06.

12.06.15

Bad Münder

749,00 €

Hedwig Grabenberger

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

BWS-437-881201-15

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DIsoziale E AKADEMI Beratung und KompetenzE

Headline in 2 Zeilen Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat

NEU

23

Die Vertrauensperson als Ansprechpartner(in) für psychische Gesundheitsthemen

q Was beeinflusst unsere (psychische) Gesundheit? q Wie kann Führung ein gesundheitsschützendes Klima stärken? q Was brauchen wir, um angstfrei mit psychischen Themen umzugehen? q Wie kann die SBV agieren und beraten? q Auffüllen des „Methodenkoffers“: z. B. ressourcenorientierte Beratung, Kommunikation und Präsentation

Referentin Cäcilia Lenz-Müller

warum? Wenn es aufgrund langer Überlastung zum Zusammenbruch (Burn-out) kommt, wird die Diagnose gesellschaftlich und im Betrieb akzeptiert. Das Ansprechen psychischer Problemthemen hingegen wird immer noch tabuisiert. Dies erschwert ein frühzeitiges Erkennen von psychischer Überforderung sowie eine hilfreiche Unterstützung und ein gesundheitsschützendes Handeln. Hier kann die Schwerbehindertenvertretung eine Schlüsselrolle einnehmen: Sie sollte Vorbild sein und eine offene, angstfreie Kommunikation über psychische Themen anstoßen. Auch kann sie Betroffenen, Gremien und Führungskräften beratend zur Seite stehen.

dein Vorteil: Aktuelle Anforderungen an dich als Vertrauensperson werden im kollegialen Coaching besprochen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Auffüllen deines „Methodenkoffers“, wodurch sich deine Handlungsmöglichkeiten als Schwerbehindertenvertrauensperson bei psychischen Gesundheitsthemen erweitern.

Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

April

12.04.

17.04.15

Haltern am See

1.295,00 €

BWS-437-881301-15

Cäcilia Lenz-Müller

Mai

03.05.

08.05.15

Bad Münder

1.295,00 €

BWS-437-881302-15

Cäcilia Lenz-Müller

q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

Oktober

19.10.

23.10.15

Seminarort Ringhotel Wittelsbacher Höh

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

1.295,00 €

Cäcilia Lenz-Müller

BWS-437-881303-15

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Headline in 2 Zeilen Öffentlichkeitsarbeit Headline in maximal 2 Zeilen

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NEU

DI E AKADEMI E Führungskräfte im Betriebsrat

Wir haben was zu sagen – jetzt spricht die SBV!

q Interessen und Positionen öffentlich / betriebsöffentlich vertreten können q Die formalen Gliederungen der Rede / verschiedene Redetypen q Das Redekonzept als hilfreiches Instrument zum Aufbau einer Rede q Sprechängste durch Übungen abbauen und überwinden q Die Rede in der Betriebsversammlung

Referentin Hedwig Grabenberger

warum? Wissen die Kolleg(inn)en eigentlich, was eine SBV so alles macht und was sie machen kann? Wer diese Frage mit „nein“ beantwortet, sollte sich Gedanken über eine gute Darstellung der eigenen Arbeit im Betrieb machen. Vorträge und Projekte in Betriebs- und Abteilungsversammlungen oder in Betriebsratssitzungen professionell zu präsentieren, einen Vortrag sicher, verständlich und effektiv zu gestalten bzw. zu halten und damit andere von seinen Zielen zu überzeugen, ist keine Gabe, die in „die Wiege gelegt“ wurde, sondern kann erlernt werden.

dein Vorteil: Mit vielen Tipps, Anregungen und Übungen gibt dieses Seminar dir einen Überblick zu den Möglichkeiten, die Positionen und Interessen der SBV erfolgreich zu kommunizieren. Dabei erfährst du unter anderem, wie du eine Rede gut aufbauen und Sprechängste überwinden kannst.

Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

März

23.03.

27.03.15

Seminarort Holiday Inn München Süd

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

1.295,00 €

Hedwig Grabenberger

BWS-437-881402-15

q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

Juli

19.07.

24.07.15

Bad Münder

1.295,00 €

Hedwig Grabenberger

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

BWS-437-881401-15

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


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Wissen auf den Punkt gebracht ‌ Betriebsratsliteratur im BWS-Shop

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DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Gesundheitsschutz Headline in maximal 2 Zeilen

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Führungskräfte im Betriebsrat

Arbeitsplatzgestaltung, Barrierefreiheit, neueste Entwicklungen im Rehabereich

q Menschenwürdige Arbeitsbedingungen q Berufsbedingte Erkrankungen q Die besondere Situation von schwerbehinderten Menschen in der Arbeitswelt q Grundlagen der Ergonomie q Grundlagen des technischen Arbeitsschutzes q Barrierefreiheit im Betrieb q Gefährdungsanalyse und Arbeitsplatzbeurteilung q Einrichtung von Arbeitsplätzen q Neueste Entwicklungen im Bereich der Rehabilitation q Besuch der Fachmesse REHACARE

Referent Carsten Brausch

Referentin Ilona Spitzenberg

in diesem Seminar inklusive: Lange | Windel Kleine Ergonomische Datensammlung

warum? Arbeit darf nicht krank machen. Doch die Belastungen in Betrieben nehmen derzeit eher zu als ab. Umso wichtiger ist es, Arbeitsplätze so alternsgerecht wie möglich zu gestalten. Dieses gilt besonders für schwerbehinderte Menschen. Deren Vertrauenspersonen müssen sich gut damit auskennen, wie ein Arbeitsplatz für sie auszusehen hat.

!

Mit Besuch der Fachmesse REHACARE

dein Vorteil: Im Seminar lernst du die Grundlagen des ergonomischen und technischen Arbeitsschutzes als Basis für einen menschengerechten und barrierefreien Arbeitsplatz kennen. Doch hier geht es nicht nur um die Theorie. Denn ein weiterer Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der Fachmesse REHACARE. Hier erhältst du praxisnah einen Überblick zu den neuesten Entwicklungen im Rehabereich für die Umsetzung im Betrieb.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Oktober

11.10.

16.10.15

Haltern am See

1.295,00 €

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

BWS-437-880901-15

Referent(in) Ilona Spitzenberg Carsten Brausch

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DIGesundheitsschutz E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat

27

Psychische Erkrankungen verstehen und bei der Eingliederung unterstützen

q Störungsbilder und ihre Auswirkungen q Anzeichen für seelische Störungen am Arbeitsplatz q Gründe für Unsicherheit im Miteinander und Lösungsansätze q Unterstützung bei der Bewältigung einer psychischen Erkrankung q Therapieansätze und Auswirkungen auf den Arbeitsplatz q Was ist beim BEM und bei den Arbeitsbedingungen zu beachten?

Referentin Cäcilia Lenz-Müller

!

Dieses Seminar ist terminlich kombinierbar mit dem Seminar „Umgang mit psychischen Gefährdungen“. (siehe S. 28)

warum? Jede Zeit hat spezifische Gefährdungspotenziale für die Entstehung von psychischen Störungen. Beispiele für unsere Zeit sind Burn-out, Depressionen und Angststörungen. Um betroffenen Kolleg(inn)en bei der Bewältigung ihrer Erkrankung zu helfen, ist es unerlässlich, Krankheitsbilder und Lösungsansätze zu kennen.

dein Vorteil: Das Seminar gibt dir einen Überblick über psychische Störungen und Krankheitsbilder. Dabei wird anhand von Beispielen vermittelt, wie betroffene Menschen ihre psychische Erkrankung erleben und wie sich Denkmuster und Gefühlslagen in Arbeitssituationen auswirken können. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen der Unterstützung bei der Eingliederung – verbunden mit den besonderen Anforderungen für die Schwerbehindertenvertretung, BEM-Teams und Führungskräfte.

Termine q Dauer: 3 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

März

08.03.

11.03.15

Bad Münder

749,00 €

BWS-437-880701-15

Cäcilia Lenz-Müller

September 13.09.

16.09.15

Haltern am See

749,00 €

BWS-437-880702-15

Cäcilia Lenz-Müller

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Gesundheitsschutz Headline in maximal 2 Zeilen

28

Führungskräfte im Betriebsrat

Umgang mit psychischen Gefährdungen

q Belastende Situationen verarbeiten / bewältigen: passive und aktive Bewältigungsstile, Persönlichkeitsmerkmale, Lerngeschichte q Risikofaktoren erkennen und beeinflussen / abmildern q Ansatzpunkte zum Schutz der seelischen Gesundheit q Vorbeugende Maßnahmen, betriebliche Gesprächskultur zu Gesundheitsthemen, psychosoziale Unterstützungskonzepte q Hilfe für Betroffene: Beratung durch die Schwerbehindertenvertretung, Verhalten der Führungskraft, kollegiale Unterstützung

Referentin Cäcilia Lenz-Müller

!

Dieses Seminar ist terminlich kombinierbar mit dem Seminar „Psychische Erkrankungen verstehen und bei der Eingliederung unterstützen“. (siehe S. 27)

warum? Psychische Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz kennt heutzutage fast jeder. Dabei nehmen psychische Gefährdungen durch Arbeitsbedingungen z. B. aufgrund von permanentem Arbeitsdruck und Überlastung zu. Die Folge: Es entstehen erhebliche Kosten durch eine verminderte Arbeitsmotivation beim Einzelnen und in Teams, eine Verschlechterung des Betriebsklimas und lange Fehlzeiten.

dein Vorteil: Das Seminar setzt sich mit den Ursachen und Auswirkungen von psychischen Gefährdungen und Krisen auseinander. Im Fokus stehen Indikatoren der Überforderung, (frühe) Anzeichen am Arbeitsplatz und das Erkennen krisenhafter Entwicklungen. Ein wichtiges Ziel ist die Stärkung der Handlungssicherheit zur Unterstützung der Betroffenen. Ausgehend von den Erfahrungen zum Umgang mit Gesundheitsthemen und Krankheit im Betrieb beschäftigen wir uns zudem mit präventiven Ansätzen und der Förderung einer gesundheitsbewussten Betriebskultur. So seid ihr als Gremium für Kolleg(inn)en im Krisenfall eine wertvolle Stütze – von Beginn an.

Termine q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

März

11.03.

13.03.15

Bad Münder

749,00 €

BWS-437-880501-15

Cäcilia Lenz-Müller

September 16.09.

18.09.15

Haltern am See

749,00 €

BWS-437-880502-15

Cäcilia Lenz-Müller

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DIGesundheitsschutz E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat

NEU

29

Psychische Belastungen erheben – Risiken bewerten: Instrumente und Vorgehen

q Überblick über Instrumente und Vorgehen q Wann ist was geeignet: Kriterien zur Einordnung und Überprüfung q Gefährdungs- und Risikobewertung q Praktischer Umgang mit ausgesuchten Instrumenten q Beste Praxis: von der ersten Information der Beschäftigten bis zur Umsetzung von Ergebnissen q Rolle und Wirkung der Schwerbehindertenvertretung

Referentin Cäcilia Lenz-Müller

warum? Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung zu integrieren. Doch wie geht er hier vor? An Methoden diesbezüglich mangelt es nicht – sie finden sich in der umfangreichen Toolbox der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Aber viele Beschäftigte haben Vorbehalte. Sie befürchten, dass mit der Erhebung von Daten zu psychischen Belastungen ihre Leistungsfähigkeit überprüft werden soll. Gemeinsam mit Akteur(inn)en des Gesundheitsschutzes können und müssen Schwerbehindertenvertretungen um Vertrauen werben, damit Beschäftigte Informationen zu ihrer psychischen Belastungssituation angstfrei angeben. Denn um Kolleg(inn)en wirksam zu helfen, müssen die Erhebungsdaten aussagekräftig sein.

dein Vorteil: In diesem Seminar erwirbst du die erforderlichen Kenntnisse für den Umgang mit Erhebungsdaten und Risikobewertungen. Darüber hinaus lernst du Methoden und Verfahren wie z. B. orientierende oder vertiefende Ansätze in diesem Zusammenhang sicher einzuschätzen.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten* Seminarnummer

Referent(in)

Februar

01.02.

06.02.15

Kagel-Möllenhorst

1.295,00 €

Cäcilia Lenz-Müller

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

BWS-437-881501-15

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten / siehe Seite 59 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 42 bis 44

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

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Nimm dir die Zeit f端r deine Ziele.

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Weitere Informationen

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q

Die Bildungszentren der IG BCE . . . . . . . . . . . .32

q

Bildungsoffensive Süd . . . . . . . . . . . . . . . . . .36

q

Jahresübersicht 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . .40

q

Unsere Referent(inn)en . . . . . . . . . . . . . . . . .42

q

Der direkte Draht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46

q

Heimspiel und Heimvorteil: Inhouse-Seminare für Teams und Gremien . . . . .48

q

Informationen zur Freistellung . . . . . . . . . . . .52

q

Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . . . . . . . . . . . . . .55

q

Wissen jetzt! Individuelle Bildungsanfrage . . . .56

q

Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds / Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 37 Abs. 6 BetrVG . .57

q

Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58

q

BWS-Shop Bestellformular . . . . . . . . . . . . . . .60

q

Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61

q

IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile . . . . . . . . . . . . . . .62

q

Beitrittserklärung zur IG BCE . . . . . . . . . . . . .63


Die Bildungszentren der IG BCE

32

Bad MĂźnder

Haltern

KagelMĂśllenhorst


Die Bildungszentren der IG BCE

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Bildung von ihrer lebendigsten Seite … Die Bildungszentren der IG BCE richten sich an engagierte und politisch aktive Menschen, ganz besonders aber an diejenigen, die vor den alltäglichen Herausforderungen der Interessenvertretung im Betrieb stehen. Die Seminare, Tagungen und Konferenzen decken ein breites Spektrum fachlicher, methodischer und sozialer Kompetenzen ab. Die Themen reichen vom Arbeitsrecht über Gesundheit, Wirtschafts-, Energie-, Europa- und Gesellschaftspolitik bis hin zur Auseinandersetzung mit Kultur und Kulturen. Unsere Häuser sind einer aufklärenden, sachlichen und politischen Bildung verpflichtet. Sie werben für gewerkschaftliche Werte und Ideale, für Chancengleichheit und Gleichberechtigung, für die Schaffung guter Arbeitsund Lebensbedingungen für alle Arbeitnehmer(innen) sowie für die Stärkung von Arbeitnehmerrechten. In der sich wandelnden Arbeitswelt vermitteln unsere Seminare und Tagungen aktuelle Themen auf fachlich fundierte Weise. Besonderes Kennzeichen ist dabei der Bezug zur betrieblichen Praxis und die gemeinsame Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten und Strategien für die konkrete Umsetzung im Betrieb. Die IG BCE-Bildungszentren sind Orte der Begegnung, des Austauschs und des Lernens. Hier wird diskutiert, gestritten und philosophiert. Kolleg(inn)en können sich in Themen vertiefen, gemeinsam mit anderen Ideen entwickeln und Maßnahmen planen. Man lernt neue Leute sowie andere Meinungen kennen, knüpft Netzwerke – und schließt Freundschaften. Getragen wird das alles von Menschen, die unsere Häuser lebendig machen: den Mitarbeiter(inne)n, den Dozent(inn)en, den Referent(inn)en und vor allem unseren Teilnehmer(inne)n. Kurzum: den Kolleg(inn)en der IG BCE.


Die Bildungszentren der IG BCE

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Die Bildungszentren bieten ein professionell konzipiertes Bildungsangebot und Rahmenbedingungen auf hohem Niveau: q Helle, lernfreundliche Seminarräume mit modernster Tagungs- und Konferenztechnik sowie Tagungs- und Gruppenräume für kleine und große Gruppen. q Moderne Zimmer mit Dusche / WC, teilweise mit Balkon. Zum Standard gehören Telefon, Flachbild-TV, Radio und Internetzugang. q Ausgezeichnetes Essen mit abwechslungsreicher, gesunder und tagungsgerechter Kost. An den Buffets stehen täglich mehrere Menüs zur Auswahl. Individuelle Ernährungswünsche werden gerne berücksichtigt. q Freundliche Mitarbeiter(innen), die bei Fragen gerne weiterhelfen. q Die reizvollen Landschaften bieten sich für Spaziergänge sowie Fahrrad- und ggf. Kanutouren an. Sportmöglichkeiten finden sich in den Häusern und deren Außenanlagen. Möglichkeiten zur Entspannung oder für kreative Betätigung sind vielfach vorhanden. q Für jene, die Stadtflair erleben wollen, bieten sich Besuche in nahe gelegenen Städten wie Berlin oder Hannover bzw. den Ruhrmetropolen an. q Beliebte Treffpunkte am Abend sind die hauseigenen Gaststätten – ob an der Bar beim frisch gezapften Bier oder bei einem guten Glas Wein, in geselliger Cocktail-Runde oder am Skattisch. Immer wieder auf dem Programm: Live-Musik, Kabarett oder Polit-Talkrunden. Auf Wunsch kann in allen Häusern Kinderbetreuung organisiert werden. In diesen Fällen wird um eine rechtzeitige Anmeldung im jeweiligen Bildungszentrum gebeten.

Nähere Informationen sind auf den Internetseiten der Bildungszentren zu finden:

Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum Deisterallee 44 • 31848 Bad Münder Telefon: 05042 601-0 • Fax: 05042 601-95 E-Mail: bz.badmuender@igbce.de • www.wgb.igbce.de

Adolf-Schmidt-Bildungszentrum Haltern am See Hullerner Straße 100 • 45721 Haltern am See Telefon: 02364 966-0 • Fax: 02364 966-540 E-Mail: bz.haltern@igbce.de • www.haltern.igbce.de

Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst Weg zur Erholung 34 • 15537 Grünheide (Mark) Telefon: 033434 42-230 • Fax: 033434 42-233 E-Mail: bz.kagel@igbce.de • www.kagel-moellenhorst.igbce.de


Die Bildungszentren der IG BCE

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DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Bildungsoffensive Süd Headline in maximal 2 Zeilen Seminare im Süden Deutschlands

Führungskräfte im Betriebsrat

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Würzburg

Würzburg

Stuttgart

Stuttgart München

München


DI EBildungsoffensive AKADEMI SüdE

Headline in 2 Zeilen Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat München Obersendling

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Holiday Inn München Süd Das charmante und beliebte First-Class-Hotel Holiday Inn München Süd liegt ruhig und zentral im Stadtteil Obersendling. Die komfortablen 320 Nichtraucherzimmer verfügen alle über einen Balkon oder eine Terrasse und sind größtenteils mit Blick auf den großen Innenhofgarten ausgerichtet. Jedes Zimmer verfügt über ein Badezimmer mit Badewanne, Klimaanlage, SATTV mit Pay-TV, Telefon, Internetzugang, Minibar, Tea- & Coffee Making Facilities und ein Pillow-Menü. Wer Ruhe und Entspannung sucht, kann das hoteleigene Schwimmbad, die Sauna oder das Fitnesscenter kostenfrei nutzen. Genießen Sie internationale und bayerische Spezialitäten in den gemütlichen Restaurants, an der Lobby-Bar oder im Sommer auf der ruhigen Biergarten-Terrasse.

Kontakt q Holiday Inn München Süd Kistlerhofstraße 142 81379 München Tel.: 089 78002-0 Fax: 089 78002-672 E-Mail: reservierung@hi-muenchen.de q www.holidayinn.com

Ausstattung q 320 Einzel- und Doppelzimmer, davon 12 Executive-Zimmer und 1 Suite q 11 Veranstaltungsräume mit hochwertiger Technik q Kostenfreie Nutzung des hoteleigenen Schwimmbads, der Sauna und des Fitnessraums q Hoteleigene Tiefgarage vorhanden (gegen Gebühr) q Businesscenter q Ruhige und große Gartenterrasse

Lage Das Holiday Inn München Süd liegt in dem ruhigen Vorort Obersendling und ist nur 15 Minuten vom Stadtzentrum entfernt. Durch die gute Anbindung zur A95, A8 und A96 sowie zum „Mittleren Ring“ ist das Hotel mit dem Auto sehr gut erreichbar. Die U-Bahn-Station „Machtlfingerstraße“ der Linie U3 befindet sich nur 5 Gehminuten vom Holiday Inn München Süd entfernt und bringt Sie schnell in das Stadtzentrum Münchens. Seminar

von

bis

Seminarnummer

Seite

Wir haben was zu sagen – jetzt spricht die SBV!

23.03.

27.03.15

BWS-437-881402-15

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Einbeziehung der SBV bei personellen Einzelmaßnahmen und der Arbeitsplatzsicherung

29.06.

01.07.15

BWS-437-880403-15

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Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Bildungsoffensive Süd Headline in maximal 2 Zeilen Stuttgart

Führungskräfte im Betriebsrat

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Mercure Hotel Stuttgart City Center Wenn Sie eine zentrale Lage schätzen, sind Sie im 3-SterneSuperior-Mercure-Hotel Stuttgart City Center genau richtig. Alle 174 Zimmer sind klimatisiert und haben WLAN. Unser Tagungsbereich bietet Ihnen 6 kombinierbare Räume für bis zu 200 Teilnehmer – die es bei Anreise mit dem Zug nicht weit haben: Der Hauptbahnhof ist 800 m entfernt. Die nächste Autobahn ist die A81, die Sie nach 2 km erreichen. Bis zum Flughafen und zur Messe sind es 15 km. Ihr Auto können Sie bequem in unserer Tiefgarage parken. Ausstattung q 174 Zimmer: Standard-Zimmer mit Queen-Size-Bett, Doppelbett oder 2 Einzelbetten, Privilege-Zimmer mit ruhiger Lage zum Hinterhof und Queen-Size- oder Doppelbett sowie Komfortzimmer mit ruhiger Lage zum Hinterhof, Queen-Size- oder Doppelbett, extra Badezimmerausstattung, Kaffee- / Teemaschine sowie Wasser auf dem Zimmer q Internetzugang via Kabel und WLAN q Alle 174 Zimmer sind mit kostenfreiem WLAN ausgestattet. q 6 Konferenzräume mit moderner Tagungstechnik q Restaurant und Bar q Tiefgarage (öffentlich und kostenpflichtig)

Kontakt q Mercure Hotel Stuttgart City Center Heilbronner Straße 88 70191 Stuttgart Tel.: 0711 25558-0 Fax: 0711 25558-100 E-Mail: h5424@accor.com q www.mercure-tagung.de www.mercure.com

Lage Das Mercure Hotel Stuttgart City Center befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Stuttgarter City. Den Hauptbahnhof finden Sie in 800 m Entfernung. Von dort aus gelangen Sie direkt in die Königsstraße. Eine U-Bahn-Station befindet sich in 200 m Entfernung.

Seminar

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Seminarnummer

Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen kompakt

20.04.

24.04.15

BWS-437-870302-15

Seite 14

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI EBildungsoffensive AKADEMISüdE

Headline in 2 Zeilen Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat Würzburg

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Hotel Wittelsbacher Höh *** superior Ringhotel Würzburg Unter familiärer Führung und mit viel Gespür für persönliche Atmosphäre präsentiert sich die Wittelsbacher Höh heute nach umfangreichen Umbauarbeiten als komfortables Hotel, das allen modernen Ansprüchen gerecht wird.

Kontakt q Hotel Wittelsbacher Höh Hexenbruchweg 10 97082 Würzburg Tel.: 0931 45 30 40 Fax: 0931 41 54 58 E-Mail: info@wittelsbacherhoeh.de q www.wittelsbacherhoeh.de

Ausstattung q 74 Zimmer: 66 Doppel-, 3 Einzelbett- sowie Mehrbettzimmer und Apartments. 30 Nichtraucherzimmer. Alle mit FlachbildTV, Telefon, Bad / Dusche / WC, Minibar, Föhn, kostenfreiem Internet, teilweise Klima und Loggia. q 50 kostenfreie Parkplätze am Hotel und 2 kostenfreie Busparkplätze. Bushaltestelle (200 m). ICE-Bahnhof. Autobahnanbindung A3, A7 und A81. q Rezeption & Service rund um die Uhr. Mehrpersonenaufzug. Barrierefreier Eingangsbereich. Sauna im Haus. q 8 Tagungsräume in unterschiedlichen Größen für bis zu 100 Personen. q Restaurant mit 200 Sitzplätzen und Gartenterrasse mit 120 Sitzplätzen. q Arrangements ganzjährig buchbar. Lage Unser historisch-fränkisches Haus liegt oberhalb der Weinberge, in citynaher Höhenlage. Mit einem herrlichen Blick über die Dächer von Würzburg und auf die Festung Marienberg.

Seminar

von

bis

Seminarnummer

Die Vertrauensperson als Ansprechpartner(in) für psychische Gesundheitsthemen

19.10.

23.10.15

BWS-437-881303-15

Seite 23

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Jahresübersicht 2015 Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat

40

Januar

1

Do Neujahr

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3

Februar

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März

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Di Heilige Drei Könige*

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Juni

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Do Gründonnerstag

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Fr Karfreitag

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Do Fronleichnam*

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So Ostersonntag

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Mo Ostermontag

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So Muttertag

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Do Christi Himmelfahrt

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Mo Rosenmontag

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Di Fastnacht

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Mi Aschermittwoch

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So Pfingstsonntag

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Mo Pfingstmontag

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* In Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat

41

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

1

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1

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1

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So Allerheiligen*

2

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3

Sa Tag der Dt. Einheit

3

4

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So Nikolaus / 2. Advent

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So 3. Advent

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Sa Mariä Himmelfahrt*

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So Volkstrauertag

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Mi Buß- u. Bettag*

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So 4. Advent

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So Totensonntag

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Do Heiligabend

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Fr 1. Weihnachtstag

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So 1. Advent

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Sa Reformationstag*

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Do Silvester

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* In Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Unsere Referent(inn)en Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat

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Nils Hindersmann

Gewerkschaftssekretär, IG BCE-Hauptverwaltung, Abt. Sozialpolitik

Carsten Brausch

ist Diplom-Ingenieur und arbeitet seit 2004 als Abteilungsleiter des Technischen Beratungsdienstes beim Landesverband Rheinland (LVR) – Integrationsamt. Zu den Themenschwerpunkten seiner Referententätigkeit gehören die Arbeitsgestaltung für schwerbehinderte und leistungsgewandelte Menschen, Ergonomie, der Einsatz von technischen Arbeitshilfen und behinderungskompensierenden Technologien sowie Facility-Management.

Michael Blaucza

arbeitet für die RAG Deutsche Steinkohle und ist dort Vorsitzender der Gesamt-Schwerbehindertenvertretung. Der gelernte Handwerksmeister ist zudem ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht und Sozialgericht sowie Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Sachverständiger bei der PAL in Stuttgart.

Hedwig Grabenberger

arbeitet seit 1991 als freiberufliche Seminarleiterin und Coach – oft und gerne für die IG BCE, der sie schon seit 1986 als Mitglied angehört. Zu ihren Schwerpunkten zählen: Arbeits- und Gesundheitsschutz, Kommunikationsseminare sowie Grundlagenschulungen zum BetrVG. Nach ihrem Studium der Arbeitspsychologie und Industrieanthropologie arbeitete sie in einem Hamburger Forschungsunternehmen, bei dem sie auch lange Zeit als Betriebsrätin tätig war. 2007 absolvierte sie die Ausbildung zum Personal Coach an der Hamburger Akademie für Fernstudien.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat

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Julia Grimme ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht sowie Partnerin der Kanzlei Hamburger Anwaltskontor. Seit vielen Jahren ist sie als Referentin für arbeits- und sozialrechtliche Themen der betrieblichen Interessenvertretungen tätig und arbeitet ehrenamtlich für die Öffentliche Rechtsauskunft in Hamburg.

Günter Leger

arbeitet in der Produktion als Kraftwerker und ist Vertrauensperson der Schwerbehinderten in KW Bexbach, Gesamt-Schwerbehindertenvertreter der Steag Power Saar GmbH sowie erster Stellvertreter der Konzern-Schwerbehindertenvertretung Steag GmbH. Darüber hinaus ist er Vertrauensleute-Vorsitzender am Standort KW Bexbach und im Vorstand der IG BCE-Ortsgruppe Höcherberg.

Victor W. Hering

ist selbstständiger Berater und systemischer Coach. Nach langjähriger Projektverantwortung bei tiefgreifenden Veränderungsprozessen in einem international arbeitenden Konzernbetrieb sind seine Schwerpunkte der strategische Dialog im Unternehmen, Teamentwicklung und Strategien bei psychosozialen Belastungen. Besondere Erfahrungen hat der Diplom-Literaturwissenschaftler in den Themen Coaching und Persönlichkeitsentwicklung für leitende Betriebsräte.

Cäcilia Lenz-Müller

ist Diplom-Psychologin mit dem Schwerpunkt Arbeitspsychologie sowie Trainerin und Beraterin. Ihre fachlichen Schwerpunkte sind u. a. Projektmanagement, Befragungsmethoden sowie arbeitsbedingte psychische Belastungen. Sie arbeitet für den gemeinnützigen Verein „Arbeit, Bildung und Forschung“ (ABF).

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Unsere Referent(inn)en Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat

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Oliver Schmidt-Eicher

berät und vertritt Betriebsräte und Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen sowie Privatmandant(inn)en in den Rechtsgebieten Arbeits- sowie Sozialrecht.

Marion Thar

arbeitet als freiberufliche Kommunikationsberaterin mit den Schwerpunkten Kommunikation, Verhandeln und Lösung von Konfliktsituationen. Die Germanistin und Moderatorin ist zudem Expertin für Arbeitszeugnisse.

Ilona Spitzenberg

ist als freigestellte Konzern-Schwerbehindertenvertretung bei der Merck KGaA in Darmstadt beschäftigt. Ehrenamtlich ist sie zudem Richterin am Sozialgericht, Versichertenälteste der DRV und seit 2011 durch Zusatzqualifikation als Eingliederungsberaterin im BEM tätig.

Gudula Völkel

ist in ihrer eigenen Kanzlei Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht. Seit vielen Jahren arbeitet sie zudem als Referentin für die Fortbildung von Betriebsrätinnen und Betriebsräten. Ehrenamtlich engagiert sie sich für den Weißen Ring.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Headline in 2 Zeilen Headline in maximal 2 Zeilen

DI E AKADEMI E F체hrungskr채fte im Betriebsrat

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Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI E

Headline in 2 Zeilen Der direkte Draht Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat

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Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter:

Teamleitung Natascha von Morgenstern-Bläsig Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: natascha.vonmorgenstern-blaesig@igbce.de

Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: claudia.binnewies@igbce.de

Carolin Giessmann Telefon: 0511 7631-164 E-Mail: carolin.giessmann@igbce.de

Viola Lorenz Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: viola.lorenz@igbce.de

Nadine Köller Telefon: 0511 7631-270 E-Mail: nadine.koeller@igbce.de

Katja Wendler Telefon: 0511 7631-474 E-Mail: katja.wendler@igbce.de

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Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


DI E AKADEMI E

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Führungskräfte im Betriebsrat

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Anmeldung

Kontakt

Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post oder Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmhefts.

Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung: Montag bis Donnerstag: Freitag:

08:00 – 17:00 Uhr 08:00 – 15:00 Uhr

q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Tel.: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de

Angebotsseminare Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare sowohl für Einzelpersonen als auch für ein gesamtes Gremium an. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter (siehe auch Seite 56).

Zusätzliche Seminare Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu finden.

An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten oder Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen.

Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2015 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter.

Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Heimspiel und Heimvorteil: Inhouse-Seminare für Teams und Gremien 48

Inhouse-Seminare schaffen schnelle Lösungen Manchmal ist das mit den Inhouse-Seminaren wie im Sport: Ein guter Coach und die Vorteile des Heimspiels – schon läuft die Sache. In den vergangenen Jahren haben Inhouse-Seminare in der Interessenvertretung an Bedeutung gewonnen. Denn immer mehr Betriebe erkennen, dass Erfolge besonders schnell erzielt werden können, wenn gelegentlich die gesamte Mannschaft trainiert wird. Und das ist nicht nur rund um die Betriebsratswahlen entscheidend, wenn zunächst die Wahl und später die Arbeit in den Betrieben organisiert werden muss. Viele Prozesse, die in Diskussionen verharren, können mithilfe eines Inhouse-Seminars stark vorangetrieben werden. Und dann heißt es nicht nur „Heimspiel“, sondern auch „Heimvorteil“. Die BWS bietet ein breites Angebot für spezielle Team-Trainings.

Inhouse-Seminare der BWS

Wann ist ein Inhouse-Seminar sinnvoll? Qualifizierung ist immer ein wichtiger Baustein einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit. Für einzelne Teams oder das gesamte Gremium bietet sich ein Inhouse-Seminar an, wenn eine gemeinsame Hürde genommen oder ein Ziel erreicht werden muss. Besonders dann, wenn sehr konträre Positionen im Team vertreten sind, ist eine externe Unterstützung fast unabdingbar. Oder aber, man möchte einen Prozess gleich mit einem gewissen Druck angehen – da hilft ein Inhouse-Seminar schnell auf die Sprünge. Wie im Sport geht es darum, das eigene Team zu stärken. Ein gemeinsames Training ist die Basis.

Vorteile von Inhouse-Seminaren q Besonders schnelle Qualifizierung von Teams q Arbeiten an den eigenen Themen im Betrieb q Große Identifikation mit den Inhalten q Hoher Praxisbezug

q Individuell auf die betrieblichen Bedürfnisse zugeschnittene Themen

q Individuelle betriebliche Fragestellungen stehen im Vordergrund

q Aktuelle Themen

q Es werden konkrete Lösungen erarbeitet

q Teamentwicklung

q Es wird schnell ein gemeinsamer aktueller Wissensstand erreicht

q Konfliktklärung und Mediation q Strategie-Entwicklungs-Seminare q BR-Klausuren q Alle Basis-Themen aus dem Zentralen Seminarplan

q Bereits vorhandene Kenntnisse werden firmenintern vertieft q Betriebsvereinbarungen können konkret vorbereitet werden q Das Betriebsratsteam wird gestärkt

q Internationale Themen und Themen in englischer Sprache

Was macht die IG BCE BWS GmbH zum besten Partner? Die BWS bietet euch die besten Coachs. Zudem macht die Nähe zur Gewerkschaft die Inhouse-Seminare der BWS besonders wertvoll. Denn niemand kennt eure Herausforderungen und die Spielregeln besser als wir. Mit der BWS erhaltet ihr unmittelbare Unterstützung und ein intensives Training. Wenn nötig, werden die Seminarinhalte direkt mit der Gewerkschaft behandelt und es wird der nötige langfristige Beistand organisiert. Euer Vorteil: Bei uns genießt ihr doppelten Heimvorteil. Denn wir sind immer ganz nah am Ball.


inhouse seminare

Heimspiel und Heimvorteil Für ei

n gutes Ergebn is ist es wichtig gangspunkt zu , über den Ausreflektieren und ein Ziel vor Auge haben. Im Zent n zu rum unseres Weg s stehen die Frag Wo stehen wir en: ? Wo wollen w ir hin? Was br wir dafür? auchen

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Der Weg zum Seminar Zur Planung und Vorbereitung eures Seminars findet ihr auf unserer Website ein Formular unter www.igbce-bws.de im Bereich „Inhouse“. Im ersten Step entwickeln wir gerne unverbindlich ein maßgeschneidertes Angebot für euren Betrieb, welches eure Wünsche berücksichtigt. Erst mit der Annahme des Angebots kommt ein Vertrag zustande. Die BWS stellt anschließend einen reibungslosen Ablauf des Seminars sicher. Zudem suchen wir kompetente Referenten zu den Themen aus und stellen die Seminarunterlagen oder Fachliteratur zusammen.

Inhouse-Semin are bieten Hei mvorteil: Wie beim Sport ist das Training auf die gesamte schaft ausgeric Mannhtet. Alle werde n fit gemacht, Spiel zu gewinne um das n (siehe auch Se ite 50).

Die Teilnehmer(innen) erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Die Rechnung geht an den Arbeitgeber. Zudem wird die Fähigkeit zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG sichergestellt.

Eure Ansprechpartner:

Meike Kiegeland Telefon: 0511 7631-515 E-Mail: meike.kiegeland@igbce.de

Professionelle Qualifizierung, hohe Qualität, faire Preise Inhouse-Seminare ergänzen die individuelle Weiterbildung von Betriebsräten. Sie helfen, Prozesse voranzutreiben und ihre Umsetzung erheblich zu beschleunigen. Eine hohe Professionalität und Qualität sind für uns selbstverständlich – zu fairen Preisen. Erkundigt euch!

Marion Köhler Telefon: 0511 7631-205 E-Mail: marion.koehler@igbce.de

Christian Müller Telefon: 0511 7631-350 E-Mail: christian.mueller@igbce.de

Christina Nass Telefon: 0511 7631-275 E-Mail: christina.nass@igbce.de

Julia Sämel Telefon: 0511 7631-373 E-Mail: julia.saemel@igbce.de

Siehe auch: Individuelle Bildungsanfrage, Seite 56

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Heimspiel und Heimvorteil: Inhouse-Seminare für Teams und Gremien Team & Strategie

382 50

z. B. ·Welche Ziele haben wir 2014– 2018? ·Wie aktivieren wir unser gesamtes Gremium? ·Aufgaben auf alle Schultern verteilen für effiziente und projektorientierte BR-Arbeit – wie setzen wir das um? ·Gute Arbeit bei uns im Betrieb verwirklichen – wie gelingt das am besten? ·Herausforderungen und Konflikte meistern? Passgenaue Antworten und Unterstützung findet ihr hier.

BW INHS OU SE

Wo stehen wir?

Was b dafür Heimspiel und Heimvorteil Für ein gutes Ergebnis ist es wichtig, über den Ausgangspunkt zu reflektieren und ein Ziel vor Augen zu haben. Im Zentrum unseres Wegs stehen die Fragen: • Wo stehen wir? • Wo wollen wir hin? • Was brauchen wir dafür? BWS-Inhouse-Seminare für Teams und Gremien bieten Heimvorteil: Wie beim Sport ist das Training auf die gesamte Mannschaft ausgerichtet. Alle werden fit gemacht, um das Spiel zu gewinnen.

Erkennen und Bewerten von betrieblichen Kennzahlen

z. B. ·Was bedeuten die wichtigen Kennzahlen und ihre Entwicklung für unseren Standort? ·Was ist der nachvollziehbare Kern in der Sichtweise des Managements und wie sehen Alternativen aus? Auf euch zugeschnittene Antworten entwickelt ihr hier. Wir unterstützen euch auch danach weiter.


n

Betriebliche Umsetzung Tarif - Demografie - Schichtpläne

z. B. ·Was bringt der „Demo 2“ für uns? ·Wie stellen wir eine intelligente und gesundheitsgerechte Schichtplangestaltung auf die Beine? ·Ist es gut, jetzt schon eine Betriebsvereinbarung zum Mitarbeiterdatenschutz auf den Weg zu bringen? ·Wie können wir heute schon Weichen stellen und Wissensverlust vorbeugen, wenn in 6 Jahren ein großer Teil der Mannschaft in Rente geht? Für euren Betrieb maßgeschneiderte Antworten erarbeitet ihr hier.

Wo wollen wir hin?

brauchen wir r? Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Web 2.0

z. B. Gutes tun und darüber sprechen: ·Wie sieht Betriebsratsmarketing konkret bei uns aus? ·Wie stellen wir Anstrengungen und Erfolge der Betriebsratsarbeit bei uns anschaulich dar? ·Ein Kommunikationskonzept für die Wahlperiode 2014 – 2018 erarbeiten, eine wichtige Betriebsversammlung vorbereiten, Pressearbeit – wann hilft uns das? Wie machen wir das? Passgenaue Antworten und Unterstützung findet ihr hier.

inhouse seminare

Betriebliche Veränderungen, Restrukturierungen, Sozialplan

z. B. Euer Betrieb steht unter Druck, jetzt geht es um Change Management und Veränderungsprojekte mit hoher Komplexität: ·Gibt es alternative Szenarien? ·Wie stellen wir uns als Gremium auf? ·Was ist die Logik in der Vorgehensweise von Management und Beratern? Wie wirkt sich das kurz- und langfristig aus? ·Wie können wir Arbeitsplätze und Innovationskraft erhalten und ausbauen? Passgenaue Antworten und Unterstützung findet ihr hier.


DI E AKADEMI E

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Führungskräfte im Betriebsrat

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Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!

Worauf fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte?

In diesem Sinne sind immer erforderlich: q Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts

Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom 19.07.1995 – 7 ABR 49 / 94). q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 bis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landesbezirke findet. q Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts

Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräte für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden zu gewähren. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.

Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14 / 84). q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundesprogramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbezirke finden. q Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden

Tarifverträge q Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der

Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83). q Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen

Kenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2 / 96). Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse wie an unserer Seminarreihe „Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss 1 – 3“. Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen

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DI E AKADEMI E Führungskräfte im Betriebsrat

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Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind. Auch gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand bei der Seminarplanung selbst initiativ werden will.

Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Obwohl die Schulungsmöglichkeiten nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt sind, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom 19.09.2001 – 7 ABR 32 / 00 sowie BAG-Urteil vom 14.12.1994 – 7 ABR 31 / 94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben).

Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.

Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen z. B. gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen.

Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 / 01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A–Z, 9. Aufl., S. 1359).

Wie viel darf ein Seminar kosten? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.

Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 / 94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 / 51). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


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DI E AKADEMI E Führungskräfte im Betriebsrat

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Dürfen Seminare erneut besucht werden?

Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber?

Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.

Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrät(inn)en dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforderlichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


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Führungskräfte im Betriebsrat über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung

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Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Schwerbehindertenvertretung Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause

Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es erforderlich, dass Frau / Herr mit dem Thema:

Name an dem Seminar Titel des Seminars teilnimmt.

Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung / Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar wurden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Stempel / Unterschrift der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Wissen jetzt! DI E AKADEMI E

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Individuelle Bildungsanfrage Führungskräfte im Betriebsrat

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Die BWS ist ein Vollanbieter für Betriebsräte und andere betriebliche Interessenvertretungen. Daher können wir euch zu allen Themenbereichen eurer täglichen Arbeit ein individuelles Angebot erstellen. Mögliche Themen können sein: q

Grundlagen der Betriebsverfassung und Arbeitsrecht

q

Klausuren zur Team- und Strategiefindung

q

Basiswissen und Fachwissen aus den betrieblichen Handlungsfeldern q q q q q

q

Arbeitsrecht und Personal Wirtschaft Tarif und Entgelt Arbeits- und Gesundheitsschutz EDV und Datenschutz

q q q q

Organisation und Öffentlichkeitsarbeit Soziale Kompetenzen Besondere Zielgruppen Sprachen

Seminare für JAV und SBV

per Fax: 0511 7631-775 oder im Internet: www.igbce-bws.de Liebes BWS-Team, bitte unterbreitet uns ein Angebot für eine Schulung zum Thema: Ort:

Termin: Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum Bad Münder Adolf-Schmidt-Bildungszentrum Haltern am See Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst

Bitte schlagt uns einen Termin vor

Wunschtermin: von

bis

Wunschort: Voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer(innen):

Absender: Firma

Postleitzahl, Ort

Telefon-, Faxnummer

Straße, Hausnummer

Ansprechpartner(in)

E-Mail-Adresse

Ort, Datum

Unterschrift

Firmenstempel (mit Anschrift)


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Führungskräfte im Betriebsrat über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds / Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds / Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause

Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am

Datum beschlossen,

das Betriebsratsmitglied / Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau / Herrn

Name

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:

Titel des Seminars zu entsenden.

Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung / Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau / Herrn

als Ersatzteilnehmer(in).

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Stempel / Unterschrift des Betriebsrats

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


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Headline in 2 Zeilen Kosten Headline in maximal 2 Zeilen

Führungskräfte im Betriebsrat

58 Seminargebühren

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs- / Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar. Referent(inn)en Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz. Ansprechpartnerinnen

Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a UStG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.

Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: heidi.wenzel@igbce.de

Fahrtkosten und Spesen Betriebs- / Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.

Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: marion.probst@igbce.de

Rücktritts- und Stornogebühren Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


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Führungskräfte im Betriebsrat

59 Unterkunfts- und Verpflegungskosten IG BCE-Bildungszentren Tage

Bad Münder

Haltern am See

Kagel-Möllenhorst

3

Sonntag bis Mittwoch

403,00 €

372,00 €

3

Mittwoch bis Freitag

290,00 €

266,00 €

5

Sonntag bis Freitag

672,00 €

619,00 €

679,00 €

Mercure Hotel Stuttgart City Center

Ringhotel Wittelsbacher Höh

Hotels der Bildungsoffensive Süd Tage

Holiday Inn München Süd

3

376,00 €

5

699,00 €

666,00 €

604,00 €

Sonstige Hotels Tage 3

Novotel Hamburg 574,00 €

Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. der gesetzl. MwSt.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


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BWS-Shop Bestellformular per Fax: 0511 7631-881774

im Internet: www.bws-fachverlag.de

Bestell-Hotline 0511 7631-591

Hier findet ihr eine Auswahl der Fachliteratur, die ihr für eure Arbeit braucht. Einige dieser Bücher erhaltet ihr, wenn ihr unsere Seminare bucht. Einen entsprechenden Hinweis findet ihr in den Seminarbeschreibungen. Schaut auch in unserem BWS-Shop vorbei, hier könnt ihr in einem umfangreichen Angebot stöbern.

Hiermit bestelle ich die folgenden Bücher zu dem jeweiligen Einzelpreis in der angegebenen Stückzahl: Anzahl

ISBN

Titel

VK-Preis

978-3-7663-6321-3

Arbeits- und Sozialordnung | Autor: Kittner

26,90 €

978-3-8006-4707-1

Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar mit Wahlordnung | Autoren: Fitting, Engels, Schmidt, Trebinger, Linsenmaier u. a.

79,00 €

978-3-7663-6325-1

Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung | Autoren: Klebe, Ratayczak, Heilmann, Spoo

39,90 €

978-3-7663-6318-3

Betriebsratspraxis von A–Z | Autor: Schoof

54,90 €

978-3-7663-6320-6

BetrVG – Kommentar für die Praxis mit Wahlordnung und EBR-Gesetz | Autoren: Däubler, Kittner, Klebe, Wedde

98,00 €

978-3-7663-6327-5

Arbeitsrecht | Autor: Wedde

89,00 €

978-3-7663-6351-0

ArbSchR – Arbeitsschutzrecht | Autor: Pieper

978-3-7663-6237-7

Arbeitsschutzgesetz | Autor: Pieper

978-3-7663-6147-9

Schwerbehindertenrecht Basiskommentar zum SGB IX | Autoren: Kamm, Peiseler, von Seggern, Westermann, Rehwald, Witt, Feldes 39,90 €

978-3-7663-6310-7

Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z | Autoren: Meyer, Ratayczak, Ressel, Lenz, Rudolf

978-3-7663-6247-6

Handbuch Wirtschaftsausschuss | Autoren: Rupp, Laßmann

34,90 €

978-3-7663-6148-6

Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan | Autoren: Göritz, Hase, Rupp

59,90 €

978-3-7663-3985-0

Rechtsprechung zum Arbeitsrecht von A bis Z | Autor: Schoof

978-3-7663-8326-6

Betriebsratswissen digital, CD-ROM zur Fortsetzung – ABO | Autoren: Schoof, Klebe, Kittner, Däubler, Wedde

978-3-7663-6081-6

Bilanzanalyse leicht gemacht | Autoren: Engel-Bock, Laßmann, Rupp

34,90 €

978-3-7663-6303-9

Die kleine Betriebsratsbibliothek – Band 1–6 | Autoren: Fricke, Grimberg, Wolter

64,90 €

voraussichtlich ab November 2014: ca. 118,00 € 24,90 €

ca. 49,90 €

59,90 € 79,80 €/ Quartal

978-3-406-63876-3

Bundesdatenschutzgesetz | Autoren: Gola, Schomerus, Klug, Körffer

59,00 €

978-3-7663-6097-7

Bundesdatenschutzgesetz – Kompaktkommentar zum BDSG | Autoren: Däubler, Klebe, Wedde, Weichert

89,90 €

978-3-89472-221-0

Arbeit gestalten, Fähigkeiten entfalten | Autoren: Allespach, Beraus, Mlynczak

19,90 €

978-3-7663-6295-7

Betriebliches Eingliederungsmanagement | Autorin: Britschgi

19,90 €

978-3-8487-0168-1

Sozialgesetzbuch IX | Autoren: Dau, Düwell, Joussen

98,00 €

978-3-7663-3934-8

Jugendarbeitsschutzgesetz | Autoren: Lakies, Schoden

29,90 €

978-3-7663-6014-4

BBiG – Berufsbildungsgesetz | Autoren: Lakies, Malottke

79,90 €

Hinweis für Betriebsräte Wenn du beschlossen hast, welche Fachliteratur du für deine Arbeit benötigst, trage bitte die Anzahl in das Bestellfax ein. Dann gib das Formular zur Genehmigung an die Geschäftsleitung weiter, bevor du uns die Bestellung faxt. Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und zzgl. einer Versandkostenpauschale für Bücher und CD-ROMs von 3,20 €. Ab einem Bestellwert von 50,00 € übernehmen wir alle Lieferkosten (gilt nicht für Ergänzungslieferungen). Kosten für Eilzulieferung auf Anfrage.

Lieferanschrift:

Rechnungsanschrift (falls abweichend von der Lieferanschrift):

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Firma / Unternehmen

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Bereich / Abteilung

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Straße, Hausnummer

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PLZ, Ort

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Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de

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Führungskräfte im Betriebsrat


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Führungskräfte im Betriebsrat

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Anmeldeformular per Post:

IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover

per Telefon:

0511 7631-336

per Fax::

0511 7631-775

Internet:

www.igbce-bws.de

Nachname, Vorname

IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)

Bitte schickt die Einladungsunterlagen an die: 

Firmenadresse

Privatadresse

Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar / folgenden Seminaren an:

Titel

Termin

Meine dienstliche Anschrift:

Seminarnummer

Meine private Anschrift (falls kein IG BCE-Mitglied):

Firma / Unternehmen

Bereich / Abteilung

Straße, Hausnummer / Postfach

Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Ort

Postleitzahl, Ort

Telefonnummer

Telefonnummer

Fax-Nummer

E-Mail-Adresse

E-Mail-Adresse

Ort, Datum

Unterschrift

Firmenstempel (mit Anschrift)

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Soziale Zukunft gestalten Unsere Mitglieder haben eine starke, demokratisch organisierte und unabhängige Gewerkschaft im Rücken. Die IG BCE steht für eine soziale Marktwirtschaft und dafür, dass die Lasten des Sozialstaats gerecht verteilt werden. Sie setzt auf solidarisches Handeln und unterstützt ihre Mitglieder im Kampf für eine lebenswerte Zukunft.

Gut organisierte Unterstützung

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Die Mitglieder in den Ortsgruppen, die gewählten Vertrauensleute und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte in den Betrieben stehen jederzeit als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind präsent – nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Mit ihrer Kompetenz beraten und unterstützen sie unsere Mitglieder vor Ort. Darüber hinaus stehen hauptamtliche Mitarbeiter(innen) der IG BCE in den Bezirken und Landesbezirken zur Verfügung.

Zahlreiche Mitgliedervorteile

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Mitgliedern der IG BCE und deren Familienangehörigen werden exklusiv Produkte und Leistungen mit echtem Vorteilscharakter über unsere IG BCE Bonusagentur GmbH angeboten. Hierzu gehören Produkte und Leistungen zu den Themen Beratung & Job, Gesundheit & Fitness, Freizeit & Reisen sowie Vorsorge & Finanzen. Reinschauen lohnt sich unter www.igbce-bonusagentur.de.

Rechtsberatung und Rechtsschutz

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Wir erteilen Rechtsauskünfte und gewähren unseren Mitgliedern gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Im Konfliktfall vertreten wir deine Interessen in allen Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Beamten- und Personalrechts. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Und wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen.

Selbstverwaltung – wir nehmen eure Rechte wahr

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Mitglieder der IG BCE, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wurden, vertreten in der Selbstverwaltung der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Interessen der Versicherten. Sie arbeiten in Widerspruchsausschüssen mit und achten darauf, dass die Versicherten ihre Rechte wahrnehmen können. Die IG BCE berät und unterstützt ihre Selbstverwalter durch Qualifizierungsmaßnahmen und gezielten Erfahrungsaustausch.

Freizeit- und Unfallversicherung inklusive Mitglieder der IG BCE sind auch in ihrer Freizeit unfallversichert – weltweit. Voraussetzung: ein Jahr Mitgliedschaft und die Entrichtung satzungsgemäßer Beiträge.

Streikunterstützung Kommt es im Unternehmen zum Streik oder zu einer Aussperrung, dann sind die Mitglieder der IG BCE finanziell abgesichert.

Tariflich im Vorteil

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Die tariflichen Vereinbarungen liegen für die Mitglieder der IG BCE deutlich über den gesetzlichen Minimal-Regelungen. Wir schließen Jahr für Jahr mit den Arbeitgebern unserer Branchen über 2.000 Tarifverträge ab und tragen damit entscheidend zur Existenzsicherung unserer Mitglieder und deren Familien bei.

Qualifizierung Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind.

Vorsprung durch exklusive Information

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Wer Dinge bewegen will, sichert sich bei uns einen echten Informationsvorsprung. Aktuelle, nicht alltägliche – aus dem Alltagsleben gründlich recherchierte – Informationen, Reportagen und Berichte liefert dir unsere Redaktion frei Haus mit der monatlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „kompakt“. Die Abonnentengebühren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.


Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

per Fax: 0511 7631-708 oder das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei deinem Betriebsrat abgeben. *Bezirks-Nr.

*Mitgl.-Nr.

*Wird von den Bezirken ausgefüllt.

Name

Berufsgruppe

Vorname

m

w

(Zutreffendes im Kreis ankreuzen)

01

Angelernte

07

AT-Angestellte:

02

Handwerker(innen) und Facharbeiter(innen)

08

Angestellte im Außendienst

09

Akademiker(innen)

03

Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en

10

Leitende Angestellte

Büroangestellte / Kaufleute

11

Geburtsdatum PLZ / Wohnort Straße, Hausnummer

04

Nationalität

Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen)  Befristet Beschäftigte 

Werber(in)

05

Meister(innen)

06

Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen

Eintrittsdatum

12

Sonstige: ______________

Übertritt/Vorgewerkschaft Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, 30167 Hannover

Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364

Beschäftigt bei

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPALastschriftmandats

Personalnummer

Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer)

PLZ / Ort

1. Einzugsermächtigung

Tätigkeit Ausbildungsbeginn (Monat / Jahr)

Lehrjahr

Ausbildungsende (Monat / Jahr)

Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.

2. SEPA-Lastschriftmandat privat

E-Mail Telefon Mobiltelefon

dienstlich

E-Mail

Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungsweise:

monatlich halbjährlich

vierteljährlich jährlich

Telefon Vorname und Nachname (Kontoinhaber)

Mobiltelefon

Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.

Straße und Hausnummer

Postleitzahl und Ort

Bankleitzahl

IBAN

DE BIC (8 oder 11 Stellen)

Ort, Datum

Ort, Datum

Kontonummer

Unterschrift

Unterschrift

Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird.

Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.


„Top im Job“ mit aktuellen Themen für die Betriebsratsarbeit 2015

Jetzt Wissen sichern mit dem Seminarprogramm 2015! q Arbeitsrecht q Kommunikation und Social Media q Arbeits- und Gesundheitsschutz q Tarif und Entgelt q u. v. m.

www.igbce-bws.de

Kontakt Unser Qualitätsmanagement ist nach ISO 9001:2008 zertifiziert. Damit möchten wir unsere Anstrengungen im Bereich Qualität nachhaltig dokumentieren. Zertifiziert wurden wir durch die CERTQUA – Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbH.

q IG BCE BWS GmbH

Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de

www.facebook.com/ igbcebws

Zur mobilen Website: http://m.igbce-bws.de

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur ein wichtiges Tätigkeitsfeld von Betriebsräten. Auch wir möchten als BWS mit einer familienbewussten Personalpolitik die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinfachen. Durch das „audit berufundfamilie“ möchten wir dies dokumentieren.


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