Integration von Flüchtlingen in Arbeit Der Betriebsrat als Motor 20.07. – 22.07.2016 02.11. – 04.11.2016 12.12. – 14.12.2016
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Adolf-Schmidt-Bildungszentrum Haltern am See
Integration von Flüchtlingen in Arbeit Der Betriebsrat als Motor Die Gesellschaft ist beim Thema Flüchtlinge gespalten. Die einen sehen vor allem die Risiken durch Menschen aus Kulturen, die unserem Verständnis von Demokratie und Gleichberechtigung eher fernstehen, die anderen betonen die Chancen, die durch die große Zahl junger Menschen für unsere überalternde Gesellschaft entstehen. Nun liegt es an uns allen, mitzuentscheiden, und die Entwicklung positiv zu gestalten. Die Experten sind sich einig: Integration läuft am besten über Arbeit. Wurde in eurem Betrieb schon über die Beschäftigung von Flüchtlingen nachgedacht? Hier entsteht für Betriebsrätinnen und Betriebsräte eine besondere Verantwortung. Sie können mit darauf hinwirken, dass Betriebe Flüchtlingen Chancen geben und sie können entscheidend dazu beitragen, dass aus Flüchtlingen integrierte Kolleginnen und Kollegen werden. Wer demokratische Strukturen hautnah in Betrieben erlaubt, versteht sie besser und direkter, als jeder Integrationskurs das in der Theorie vermitteln kann. Welche Handlungsmöglichkeiten haben Betriebsrätinnen und Betriebsräte konkret bei der Integration von Flüchtlingen in Arbeit? Mit dieser Frage setzen wir uns unter verschiedenen Aspekten auseinander und finden teils überraschende Antworten. 1. Was hat sich in der Praxis bewährt? Best Practice Beispiele von Konzepten, die Betriebsräte mit Arbeitgebern zusammen erstellt haben 2. Was sind sinnvolle erste Schritte? 3. Was gibt das Betriebsverfassungsgesetz zu diesem Thema her? Es ist sowohl wirtschaftlich, als auch menschlich richtig, Flüchtlinge als Arbeitnehmer zu integrieren, daher profitieren alle Beteiligten – die Betriebsräte, die Arbeitgeber, die Flüchtlinge und ihre Familien und die Gesellschaft als Ganzes. Nutzen: Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die hier einen Beitrag zur Gestaltung einer menschlich gerechten Zukunft leisten wollen, können nach diesem Seminar alle rechtlichen und sozialen Fragen klären, die bei der Eingliederung von Flüchtlingen in ihrem Betrieb auftreten können. Gemeinsam schaffen wir vieles!
TAG 1 bis 10:00 Uhr Anreise und Check-In Begrüßung und Einführung in das Seminar 10:00 Uhr
Strategien und Positionen der IG BCE zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit q Regina Karsch oder Michael Wolters, IG BCE-Abt. Politische Schwerpunktgruppen / Globalisierung / Europapolitik
12:15 Uhr
Mittagspause
14:00 Uhr
Fortsetzung vom Vormittag
18:00 Uhr
Ende des ersten Tages
TAG 2 08:30 Uhr
Von der Flucht bis zur Integration – Die rechtlichen Hürden für Flüchtlinge q Ralph Göbel Zimmermann, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Wiesbaden
12:15 Uhr
Mittagspause
14:00 Uhr
Integration von Flüchtlingen in die Betriebe Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen q Nadine Burgsmüller , Fachanwältin für Arbeitsrecht oder Lars Hüsemann
18:00 Uhr
Ende des zweiten Tages
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Best Practice aus den Betrieben q Volker Kemper oder Oliver Lesch, Ausbildungsleitung Evonik Industries, Marl
11:00 Uhr
Feedbackrunde
12:15 Uhr
Ende der Veranstaltung und anschlieĂ&#x;ende Abreise
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08:30 Uhr
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TAG 3
Anmeldebogen Faxen an 0511 7631-775
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BWS-002-200801-16 BWS-002-200802-16 BWS-002-200803-16
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Im Überblick
Termine 20.07. – 22.07.2016 02.11. – 04.11.2016 12.12. – 14.12.2016 (Beginn: vormittags | Ende: mittags) Seminarnummern BWS-002-200801-16, BWS-002-200802-16 und BWS-002-200803-16 Veranstaltungsort Adolf-Schmidt-Bildungszentrum Haltern am See Hullener Straße 100 45721 Haltern am See Teilnahmegebühr 528,00 € zzgl. 297,00 €* Übernachtungs- und Verpflegungskosten Freistellung Die Freistellung erfolgt gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG sowie § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX. Anmeldung und weitere Informationen IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Tel. 0511 7631-336 Fax 0511 7631-775 bws@igbce.de www.igbce-bws.de *zzgl. gesetzlicher MwSt.
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