Hessen-Thüringen 2013

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Landesseminarplan 2013

für Betriebsrätinnen und Betriebsräte sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)

2013 2014 2012

2011

2015

Horizonte entdecken Landesbezirk Hessen-Thüringen


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Wissen, wo du stehst. Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder und entdecke dein neues Ziel. Ab Ende 2012 kannst du deinen Bildungsweg auch online gehen: www.bws-bildungslandschaft.de

IG BCE BWS – Wir sind das Original.


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Landesseminarplan 2013 f체r Betriebsr채tinnen und Betriebsr채te sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)

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Horizonte entdecken Wissen schafft Weitblick

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Vorwort

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Liebe Kolleginnen und Kollegen im Landesbezirk Hessen-Thüringen,

Landesbezirksleiter Volker Weber

es gibt immer noch viele Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die sich seit der letzten Wahl noch nicht um ihre persönliche Weiterbildung gekümmert haben. Ein Betriebsratsgremium ist jedoch nur so stark, wie jedes einzelne Mitglied selbst. Daher ist die Qualifizierung so wichtig. Aus diesem Grund bieten wir 2013 wieder ein umfangreiches Bildungsprogramm. Es enthält wichtige Grundlagen- und Aufbauseminare sowie spannende Veranstaltungen zu aktuellen Themen. Unser Angebot ist so ausgerichtet, dass ihr euer Wissen schrittweise ausbauen könnt, um eure Arbeit kontinuierlich zu verbessern. Wie in jedem Jahr bieten wir auch diesmal wichtige Mehrwerte: Neben den erforderlichen theoretischen Inhalten legen wir besonderen Wert auf die Praxis. Unsere erfahrenen Referenten zeigen euch, wie ihr das Erlernte unmittelbar in eurem Betrieb umsetzen können. Eine besondere Nähe zu eurem Alltag ist zudem über die IG BCE gewährleistet. Denn keiner kennt euere Inhalte, Probleme und Sorgen so gut, wie die Gewerkschaft selbst. Rund um unsere Veranstaltungen gibt es viel Raum für den persönlichen Austausch. So lernt ihr nicht nur viele Gleichgesinnte kennen, sondern im Gespräch sicher auch Lösungen für Probleme, die euren ähnlich sind.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Wie im letzten Jahr wird eure Teilnahme an unseren Seminaren mit Zertifikaten und einem besonderen Bonusprogramm honoriert. Mehr dazu erfahrt ihr unter: www.igbce-bws.de/wir_ueber_uns/zertifikate/ In den vergangen Jahren haben unsere Inhouse-Seminare immer mehr an Bedeutung gewonnen. Vielleicht ist das auch für euch eine Option, um das gesamte Gremium in euren betriebseigenen Themen zu qualifizieren. Informiert euch! Fragt einfach bei den BWS-Kolleg(inn)en in Hannover oder bei uns im Landesbezirk nach. Wir finden dann die richtige Lösung für eure Aufgabe oder auch für das jeweilige Problem, dem ihr gerade gegenübersteht. Fortbildung bringt euch persönlich und eure Arbeit nach vorne. Nutzt die Chance, wir freuen uns auf euch! Mit einem herzlichen „Glück auf“ und besten Grüßen

Volker Weber Landesbezirksleiter


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Impressum | Inhalt

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Darmstadt Impressum Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH | Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind Redaktion Annika Schalin Soufia Knorr Kathrin Behrens kb² kommunikationsberatung | Berliner Straße 80 · 14467 Potsdam Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH | Bendhecker Straße 64 · 41236 Mönchengladbach Druck BWH GmbH – Die Publishing Company | Beckstraße 10 · 30457 Hannover

BR 1 – 1x1 für Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten . . . 18 BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten . . . . . 20 Aktuelles Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Burn-out I – Erkennen und begrenzen. . . . . . . . . . . . . 23 Burn-out II – Erkennen und begrenzen . . . . . . . . . . . . 24 Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats nach SGB IX. . . . . . . . . . . . . . . . 25

Bezirk Kassel BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten . . . 18 BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten . . . . . 20 Demografie – Teil A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Demografie – Teil B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Schichtarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Wahlvorstandsschulung zur Betriebsratswahl 2014 . . . . 29 Personalplanung für Klein- und mittelständische Unternehmen – Teil A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 q Personalplanung für Klein- und mittelständische Unternehmen – Teil B. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 q FAQ der Betriebsratsarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 q q q q q q q

Bezirk Thüringen

Fotonachweis Fotodokumentation aus den IG BCE-Bildungszentren: Titelseite: Seiten 10, 35, 45: Seite 35: Handy-Fotos:

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Dirk Egelkamp Fotografie Getty Images Fotolia Jochen Wintz

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BR 1 – 1x1 für Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten . . . 18 BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten . . . . . 20 Wahlvorstandsschulung zur Betriebsratswahl 2014 . . . . 29

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Inhalt

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Weitere Informationen

Bezirk Rhein-Main

q Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

BR 1 – 1x1 für Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten . . . 18 BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten . . . . . 20 Aktuelles Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Betriebliches Eingliederungsmanagement und Gesundheitsförderung im Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . 33 q Aktuelles Arbeitsrecht in Verbindung mit dem Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung . . . . . . . . . . . . 34

q Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

q q q q q

q Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 q Der Weg zum Seminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 q Bildung auf Bundesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 q Das BWS-Zertifikat- und Bonusprogramm . . . . . . . . . . . 12 q Kalender 2013. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Bezirk Mittelhessen q BR 1 – 1x1 für Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 q BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten . . . 18 q BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten . . . . . 20

q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 q Der direkte Draht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 q Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Hessen-Thüringen . . . 48 q Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 q Informationen zur Freistellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

Landesbezirk Hessen-Thüringen q JAV 1 – Grundlagenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 q JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern . . . . . . . . 39 q JAV 3 – Arbeitstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

q Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . 53 q Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 q IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile Teil 1 . . 56 q Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 q IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile Teil 2 . . 58 q Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . . . . 59

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


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Der Weg zum Seminar!

8 Seminar auswählen

Entscheide, welches der Seminare für dich und dein Gremium erforderlich ist. Dabei kannst du q die verschiedenen Bildungsprogramme der BWS durchstöbern und die dortige Bildungslandschaft nutzen, q unsere Webseite (www.igbce-bws.de) durchsuchen und dort auch aktuelle Angebote finden oder q unsere persönliche Weiterbildungsberatung nutzen (Hotline 0511 7631-336). Auf Seite 50 findest du alle nötigen Informationen zum Schulungsanspruch.

Beschlussfassung

Damit Betriebsratsmitglieder für ein Seminar freigestellt und die Kosten durch den Arbeitgeber übernommen werden können, muss ein Beschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst werden, in dem die Erforderlichkeit und die Entsendung beschlossen wird. Bei der Anmeldung zum Seminar ist zu beachten, dass unabhängig von der Erlangung von Grundkenntnissen ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass gegeben sein muss. Wenn mehrere BR-Mitglieder daran teilnehmen sollen, ist es hilfreich, dies gleich bei der Beschlussfassung zu begründen.

Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause

Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am

Datum beschlossen,

das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn

Name

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:

Titel des Seminars zu entsenden.

Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn

als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Stempel/Unterschrift des Betriebsrats

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Anmeldung

Die Anmeldung zu BWS-Seminaren erfolgt über folgende Wege: q Per Internet (www.igbce-bws.de) q Telefon 0511 7631-336 q Fax 0511 7631-775 (Vordruck siehe Seite 57) q Schriftlich Nach wenigen Tagen erhältst du eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Zusendung der

Ca. 4–6 Wochen vor Seminarbeginn erhältst du die Unterlagen mit der offiziellen Einladung zum Seminar sowie Themenplan und Anfahrtsbeschreibung zum Seminarort.

Einladungsunterlagen

Teilnahme am Seminar

Nach der Teilnahme am Seminar erhältst du ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung durch den Referenten/die Referentin. Dieser/Diese hilft dir auch gerne bei der Frage, welches Seminar gut in deine persönliche Bildungsplanung passt. Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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9

!

Tipp

q Neben den landesbezirklichen und zentralen Seminarprogrammen findest du auf unserer Webseite auch Spezialprogramme für besondere Zielgruppen (z. B. Aufsichtsräte) oder zu besonderen Themen (z. B. Demografie). Gerne unterstützen wir euch auch bei der systematischen Bildungsplanung im gesamten Gremium. Mit Klausur- und Inhouse-Angeboten können wir euch maßgeschneiderte Bildungsangebote zusammenstellen.

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!

!

Tipp Für einen gültigen Entsendebeschluss müssen in einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung folgende Kriterien erfüllt sein: q Tagesordnungspunkt: q Seminarteilnahme des Mitglieds zum Thema XX. q Beschluss zum Seminar XX, jeweils für konkrete Kolleginnen und Kollegen mit Nennung der IG BCE BWS GmbH als Veranstalter, Seminarort und Zeit. q Beschlussfassung mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden BR-Mitglieder. q Der Beschluss ist in die Sitzungsniederschrift nach § 34 BetrVG aufzunehmen.

q Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber über den

q

Entsendebeschluss rechtzeitig (i. d. R. 2–3 Wochen vor der Veranstaltung) informieren. (Vordruck: „Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG“, Seite 53). Lege hier auch eine Kopie des Themenplans und/oder der Seminarbeschreibung bei! Solltet ihr für die Teilnahme am Seminar eine Kinderbetreuung benötigen, ist es ratsam, die Übernahme der Betreuungskosten durch den Arbeitgeber schon im Beschluss festzulegen.

Tipp

q Halte die Seminarnummer und ggf. deine IG BCE-Mitgliedsnummer parat, dann geht die Anmeldung zum Seminar besonders schnell!

q Eine Kopie des Zertifikats reichst du beim Arbeitgeber ein.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


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Der neue Seminarplan ist da!

Jetzt Wissen sichern! Informier dich auf: www.igbce-bws.de


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Bildung auf Bundesebene Wissen macht den Unterschied

q

Arbeitsrecht und Personal

q

Wirtschaft

q

Tarif und Entgelt

q

Arbeits- und Gesundheitsschutz

q

EDV und Datenschutz

q

Organisation und Ă–ffentlichkeitsarbeit

q

Zielgruppen

q

Soziale Kompetenzen

q

Sprachen

q

Schwerbehindertenvertretung

q

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jetzt Bildung sichern unter q

www.igbce-bws.de


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Das BWS-Zertifikat- und Bonusprogramm

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Das BWS-Zertifikat- und Bonusprogramm

Jede Fortbildung ist für euch ein wichtiger Baustein für eure Zukunft. Daher erhaltet ihr von uns nach Abschluss eines Seminars ein Zertifikat. Unsere Bronze-, Silber- und GoldZertifikate sind nicht nur ein Beleg für euer Engagement und euren Ausbildungsstatus, sondern auch für eure Treue gegenüber der BWS. Ab 2013 gibt es Neues: Das Zertifikat „Guter Betriebsrat“ dokumentiert eine Teilnahme an den Seminaren BR 1–3 und den Basis-Seminaren. Diejenigen, die mehr als 15 Seminare bei der BWS besucht haben, werden im „Platin Club“ der BWS aufgenommen. Für sie gibt es neben einigen Extras ein eigenes Bildungsprogramm mit attraktiven Seminarangeboten.

Starter- und Basis-Paket Zur besseren Übersicht haben wir unser Seminarprogramm in ein Starter- und Basis-Paket gegliedert. In beiden Modulen profitieren die Teilnehmenden von aktuell konzipierten Lernmethoden und Inhalten. Starter-Paket Das Starter-Paket umfasst die Seminare BR 1–3. Diese Seminare vermitteln die Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes und werden regional durchgeführt. Basis-Paket Dieses Paket vermittelt die wichtigsten Grundlagen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Wirtschaft, Kommunikation, Arbeitsund Gesundheitsschutz sowie Personalplanung.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Die Zertifikate der BWS

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Das BWS-Bronze-Zertifikat Wer alle Seminare aus dem Starter-Paket oder dem BasisPaket besucht, erhält je ein Bronze-Zertifikat. Das BWS-Silber-Zertifikat Wer zwei Seminare aus dem Starter-Paket und weitere vier Seminare aus dem Basis-Paket belegt, erhält das BWS-SilberZertifikat. NEU! Das BWS-Zertifikat „Guter Betriebsrat“ Wer alle Seminare aus dem Bereich des Starter- und BasisPakets besucht, erhält das Zertifikat „Guter Betriebsrat“. Das BWS-Gold-Zertifikat Das Gold-Zertifikat erhalten jene, die zwei SozialkompetenzSeminare, ein Grundlagenseminar und zwei Spezialisierungsseminare besucht haben.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

NEU! Der Platin-Club Wer 15 oder mehr Seminare bei der BWS besucht hat, wird im Platin-Club der BWS aufgenommen und kann an einem besonderen Platin-Bildungsprogramm mit attraktiven Seminarangeboten teilnehmen. Persönliche Beratung Gerne unterstützen wir dich dabei, deinen persönlichen Bildungsplan zusammenzustellen. Die Nummer unserer Hotline lautet: 0511 7631-336. Mehr Information Weitere Informationen zu unseren Zertifikaten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen findest du unter www.igbce-bws.de/zertifikate.


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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

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Sich austauschen „to exchange experiences“ Ein Dialog ist eine mündlich oder schriftlich zwischen zwei oder mehreren Personen geführte Rede und Gegenrede. Er ist Teil des Sprachgebrauchs. Sein Gegensatz ist der Monolog, das Gespräch einer Person mit oder vor sich alleine (vor allem im Drama), aber auch als Rede und Vortrag. Die im deutschsprachigen Raum oft übersehene Quelle des Dialogs ist Sokrates, dessen sokratischen Dialoge von Platon übermittelt worden sind. Sokrates ging es um das direkte Gespräch, in dem das Wissen des Gesprächspartners an die Oberfläche zu holen ist (Mäeutik). Sein Ansatz sieht im Dialog in kleinen und kleinsten Gruppen die Quelle der Förderung des eigenverantwortlichen, selbstbestimmten Denkens des Einzelnen. Quelle: www.wikipedia.de

IG BCE: Sei dabei!

q

www.igbce.de


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Seminare f체r Betriebsr채tinnen und Betriebsr채te


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte – Aller Anfang ist gar nicht so schwer! Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen und Übungen vermittelt. Zielgruppe: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Kandidaten zur Betriebsratswahl oder Ersatzkandidaten, die noch kein Einführungsseminar für Betriebsratsmitglieder besucht haben.

Inhalte q Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung q Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und Beteiligungsrechte des Betriebsrats q Aufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle Zusammenarbeit und persönliche Rechtsstellung q Geschäftsführung des Betriebsrats q Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung q Betriebsversammlung q Tarifverträge und Bildungsangebote

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Bezirk Darmstadt q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

Februar

18.02.

22.02.13

Seminarort Landhotel „Kühler Grund“, Grasellenbach

Seminarkosten 791,00 €

UV* Seminarnummer 394,00 € BWS-501-150102-13

Bezirk Thüringen q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat Januar April Juli September

von 21.01. 08.04. 01.07. 02.09.

bis 25.01.13 12.04.13 05.07.13 06.09.13

Seminarort Park Inn, Weimar Novotel, Gera Park Inn, Weimar Novotel, Gera

Seminarkosten 794,00 € 729,00 € 794,00 € 729,00 €

UV* 557,00 € 456,00 € 557,00 € 456,00 €

Seminarnummer BWS-508-150101-13 BWS-508-150103-13 BWS-508-150104-13 BWS-508-150105-13

Bezirk Rhein-Main q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat

von

bis

Februar

18.02.

22.02.13

September

09.09.

13.09.13

Seminarort Waldhotel Rheingau, Geisenheim-Marienthal Waldhotel Rheingau, Geisenheim-Marienthal

Seminarkosten

UV* Seminarnummer

769,00 €

610,00 € BWS-509-150108-13

769,00 €

610,00 € BWS-509-150109-13

Bezirk Mittelhessen q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags) Monat

von

bis

Januar

21.01.

25.01.13

August

26.08.

30.08.13

Seminarort Jagdhof Klein-HeiligKreuz, Großenlüder Hotel zur Krone, Löhnberg

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

UV* Seminarnummer

679,00 €

372,00 € BWS-510-150106-13

694,00 €

458,00 € BWS-510-150107-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten – Der Mensch geht vor! Ein zentraler Aufgabenbereich jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und beleuchtet Themen wie Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigungen. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet im Rahmen der §§ 92–102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. Auch diese werden vorgestellt.

Inhalte q q q q q q

Gesetze und Rechtssystematik Personalplanung und Qualifizierung Personelle Einzelmaßnahmen Mitwirkung und Mitbestimmung bei Kündigungen Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik Bildungsangebote

Im Bezirk Kassel bitte Teil A und Teil B gemeinsam buchen!

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Bezirk Darmstadt q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat März

von 04.03.

Juni

03.06.

bis Seminarort 08.03.13 Hotel Bessunger Forst, Roßdorf „Kühler Grund“, 07.06.13 Landhotel Grasellenbach

Seminarkosten 865,00 €

UV* Seminarnummer 606,00 € BWS-501-150201-13

865,00 €

394,00 € BWS-501-150202-13

Seminarkosten 749,00 € 794,00 €

UV* Seminarnummer 531,00 € BWS-508-150205-13 557,00 € BWS-508-150206-13

Bezirk Thüringen q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat April Oktober

von 22.04. 07.10.

bis Seminarort 26.04.13 Berghotel, Friedrichroda 11.10.13 Park Inn, Weimar

Bezirk Rhein-Main q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat

von

März

04.03.

Oktober

14.10.

bis

Seminarort Hotel Jesuitengarten, 08.03.13 advena Oestrich-Winkel Hotel Jesuitengarten, 18.10.13 advena Oestrich-Winkel

Seminarkosten

UV* Seminarnummer

761,00 €

553,00 € BWS-509-150209-13

761,00 €

553,00 € BWS-509-150210-13

Seminarkosten 694,00 €

UV* Seminarnummer 458,00 € BWS-510-150207-13

679,00 €

458,00 € BWS-510-150208-13

Seminarkosten 535,00 €

UV* Seminarnummer 266,00 € BWS-505-150203-13

Bezirk Mittelhessen q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags) Monat März

von 18.03.

September

16.09.

bis Seminarort 22.03.13 Hotel zur Krone, Löhnberg Klein-Heilig-Kreuz, 20.09.13 Jagdhof Großenlüder

Bezirk Kassel – Termin Teil A q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags) Monat März

von 04.03.

bis Seminarort 06.03.13 Hotel Sonneck, Knüllwald

Bezirk Kassel – Termin Teil B q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags) Monat

von

April

10.04.

bis

Seminarort und Wellnesshotel Freund, 12.04.13 SportVöhl-Oberorke

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 527,00 €

UV* Seminarnummer 298,00 € BWS-505-150204-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten – Agieren statt reagieren! Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende Möglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Diese beinhaltet, dass der Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder technischen Einrichtungen gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann. In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt. Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

Inhalte q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen q Initiativ- und Beteiligungsrechte der Betriebsrätinnen und Betriebsräte q Informationsquellen und Möglichkeiten der Informationsbeschaffung q Verhandlungsführung und Konfliktlösung q Abschluss von Betriebsvereinbarungen q Bildungsangebote

Im Bezirk Kassel bitte Teil A und Teil B gemeinsam buchen!

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Bezirk Darmstadt q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat März Juni

von 18.03. 17.06.

bis Seminarort 22.03.13 Alleehotel Europa, Bensheim 21.06.13 Hotel Bessunger Forst, Roßdorf

Seminarkosten 877,00 € 865,00 €

UV* Seminarnummer 587,00 € BWS-501-150301-13 606,00 € BWS-501-150302-13

Seminarkosten 729,00 € 794,00 € 779,00 €

UV* 456,00 € 557,00 € 540,00 €

Seminarkosten 764,00 € 764,00 €

UV* Seminarnummer 458,00 € BWS-509-150310-13 458,00 € BWS-509-150311-13

Bezirk Thüringen q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat Juni August November

von 10.06. 26.08. 11.11.

bis 14.06.13 30.08.13 15.11.13

Seminarort Novotel, Gera Park Inn, Weimar Hotel Ramada, Friedrichroda

Seminarnummer BWS-508-150305-13 BWS-508-150306-13 BWS-508-150307-13

Bezirk Rhein-Main q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat Mai November

von 06.05. 11.11.

bis Seminarort 10.05.13 Hotel zur Krone, Löhnberg 15.11.13 Hotel zur Krone, Löhnberg

Bezirk Mittelhessen q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags) Monat

von

März

11.03.

November

04.11.

bis

Seminarort Klein-Heilig-Kreuz, 15.03.13 Jagdhof Großenlüder zur Krone, 08.11.13 Hotel Löhnberg

Seminarkosten

UV* Seminarnummer

679,00 €

372,00 € BWS-510-150308-13

693,00 €

458,00 € BWS-510-150309-13

Seminarkosten 530,00 €

UV* Seminarnummer 266,00 € BWS-505-150303-13

Bezirk Kassel – Termin Teil A q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags) Monat Mai

von 06.05.

bis 08.05.

Seminarort Hotel Sonneck, Knüllwald

Bezirk Kassel – Termin Teil B q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags) Monat

von

Juni

05.06.

bis

Seminarort und Wellnesshotel Freund, 07.06.13 SportVöhl-Oberorke

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 498,00 €

UV* Seminarnummer 298,00 € BWS-505-150304-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Aktuelles Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist das Schutzrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dieses unterliegt jedoch ständigen Anpassungen und Veränderungen, die oft von großer Bedeutung sind.

Inhalte q q q q q

Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben Neue Gesetzesänderungen Grundlegende Urteile der Rechtsprechung Auswirkungen auf die betriebliche Praxis Rückschlüsse auf die tägliche Betriebsratsarbeit

Bezirk Darmstadt q Dauer: 1 Tag (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags) Monat Juni Oktober

am 13.06.13 24.10.13

Seminarort Hotel Bessunger Forst, Roßdorf MARITIM Rhein-Main-Hotel, Darmstadt

Seminarkosten 179,00 € 179,00 €

V* Seminarnummer 51,00 € BWS-501-150601-13 58,00 € BWS-501-150602-13

Bezirk Rhein-Main q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat

am

April

25.04.13

November

07.11.13

Seminarort Waldhotel Rheingau, GeisenheimMarienthal advena Hotel Jesuitengarten, Oestrich-Winkel

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten

V* Seminarnummer

182,00 €

45,00 € BWS-509-150603-13

179,00 €

44,00 € BWS-509-150604-13 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Burn-out I – Erkennen und begrenzen

Inhalte q Definition des Begriffs Burn-out q Burn-out als wachsende Gefahr im betrieblichen Alltag: Wie kommt das? q Die Ursachen von Burn-out in der Organisation der Arbeit q Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- / Personalrats q Ausschöpfen der Mitbestimmungsrechte nach §§ 89–91 BetrVG (und der EU Gesundheitsrichtlinie) q Prävention und Selbsthilfe im Betrieb und in der Dienststelle q Präventionsangebote von Krankenkassen q Organisatorische und betriebspolitische Formen der Auseinandersetzung mit dem Burn-out

Mehr und mehr Menschen in den Betrieben leiden an Belastungen, die unter dem Begriff „Burn-out“ – zu Deutsch „Ausgebranntsein“ – zusammengefasst werden. Hierzu gehören Symptome wie Erschöpfung, nachlassende Leistungsfähigkeit, Zynismus und sogar Depressionen. Ein Burn-out ist ein relativ neues Phänomen, das sich in Zukunft jedoch weiter ausbreiten wird. Neueste Erkenntnisse weisen darauf hin, dass ein Burn-out oft mit den neuen Formen der Arbeitsorganisation zusammenhängt, die sich gerade erst durchsetzen. Beschäftigt man sich mit den Ursachen und Folgen eines Burn-outs, lernt man viel darüber. Das Seminar vermittelt ein Grundverständnis und zeigt anhand von Praxisbeispielen die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten auf.

Bezirk Darmstadt q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

März

25.03.

27.03.13 Hotel Bessunger Forst, Roßdorf

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 647,00 €

UV* Seminarnummer 329,00 € BWS-501-150701-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Burn-out II – Erkennen und begrenzen Während das Seminar Burn-out I grundlegende theoretische Kenntnisse vermittelt, geht es in diesem dreitägigen Seminar Burn-out II darum, das Wissen in praktische Arbeit umzusetzen. Schwerpunkte hierbei sind Symptome von psychischen Belastungen zu analysieren und den Umgang mit einem Burn-out zu üben. Ein Besuch des Seminars Burn-out I wäre wünschenswert, ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Inhalte q Fragestellungen der emotionalen Belastungsanalyse q Analyse der mitbestimmungspflichtigen Gefährdungsbeurteilung und persönliche Erfahrungen der teilnehmenden Betriebs- und Personalräte q Entwicklung eines „Anspruchshorizonts“ q Analyse von gruppendynamischen Prozessen und Erarbeitung von Möglichkeiten, die hierin gewonnenen Erkenntnisse in die praktische gewerkschaftliche Arbeit zu integrieren

Bezirk Darmstadt q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Mai

13.05.

17.05.13 Hotel Bessunger Forst, Roßdorf

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten 870,00 €

UV* Seminarnummer 606,00 € BWS-501-150801-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats nach SGB IX Inhalte q Welche Rechtsgrundlagen haben die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat? q Rechtsgrundlagen bei Einstellung, Arbeitsplatzsicherung und Kündigung q Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung q Durchsetzung der Beteiligungsrechte q Rechtsfolgen q Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht

Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat sind zwei eigenständige Interessenvertretungsorgane, die eng miteinander verknüpft sind. Dieses Seminar beschäftigt mit ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden. Zudem werden Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Zusammenarbeit definiert.

Bezirk Darmstadt q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat Februar September

von 04.02. 11.09.

bis Seminarort 06.02.13 Hotel Bessunger Forst, Roßdorf 13.09.13 Alleehotel Europa, Bensheim

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 499,00 € 499,00 €

UV* Seminarnummer 329,00 € BWS-501-150901-13 317,00 € BWS-501-150902-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Demografie Teil A

Dieses Seminar beschäftigt sich mit dem Thema Demografie und vermittelt Grundlagen: Was bedeutet eigentlich Demografie? Wie wirkt sich diese in Klein- und mittelständischen Unternehmen aus? Können Betriebsräte im Rahmen ihrer betrieblichen Mitbestimmung dem demografischen Wandel entgegentreten? Gibt es bereits „Institutionen“, die nur aktualisiert werden sollten, mit dem Thema?

Inhalte Was ist Demografie? Was bringt eine Altersstrukturanalyse? Rechtliche Grundlagen für Betriebsräte? Verknüpfung mit vorhandenen Instrumenten im Betrieb q Einbindung SBV q q q q

Bitte Teil A und Teil B gemeinsam buchen! Bezirk Kassel q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags) Monat Februar

von 25.02.

bis Seminarort 27.02.13 Hotel Sonneck, Knüllwald

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten 490,00 €

UV* Seminarnummer 266,00 € BWS-505-151001-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Demografie Teil B

Dieses Seminar beschäftigt sich mit dem Thema Demografie und baut auf dem Seminar „Demografie Teil A“ auf. Es werden Kompetenzprofile erarbeitet und eine Kompetenzinventur erstellt.

Inhalte q Erarbeitung von Kompetenzprofilen und Kompetenzinventur q Nachqualifizierung

Dabei werden folgende Fragen beantwortet: Was bedeutet eigentlich Demografie? Wie wirkt sich diese in Klein- und mittelständischen Unternehmen aus? Können Betriebsräte im Rahmen ihrer betrieblichen Mitbestimmung dem demografischen Wandel entgegentreten? Gibt es bereits „Institutionen“, die nur aktualisiert werden sollten, mit dem Thema?

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch des Seminars „Demografie Teil A“.

Bitte Teil A und Teil B gemeinsam buchen! Bezirk Kassel q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags) Monat Juni

von 24.06.

bis Seminarort 26.06.13 Hotel Sonneck, Knüllwald

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 490,00 €

UV* Seminarnummer 266,00 € BWS-505-151101-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Schichtarbeit

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sind mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat. Gleichzeitig wissen wir, dass Schichtarbeit grundsätzlich ungesund ist. Was sind die Gründe dafür? Wie muss ein Schichtsystem gestaltet sein, und was muss berücksichtigt werden, um die negativen Auswirkungen der Schichtarbeit abzumildern? Diese Themen sollen in diesem Seminar behandelt werden, mit spezieller Berücksichtigung der Fragestellungen von kleinen und mittleren Betrieben.

Inhalte q Körperliche und seelische Belastungen bei Schichtarbeit q Schichtmodelle q Personalplanung q Arbeitszeitberechnung

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In diesem Seminar inklusive: Das IG BCE-Schichthandbuch (Jungvogel, Weiss)

Bezirk Kassel q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat April

am 26.04.13

Seminarort DGB-Haus, Kassel

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten 147,00 €

V* Seminarnummer 42,00 € BWS-505-151201-13 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Wahlvorstandsschulung zur Betriebsratswahl 2014

Inhalte q q q q q q

Bestellung des Wahlvorstandes Konstituierung des Wahlvorstandes Wahlverfahren Amtszeit des BR und Zeitpunkt der Wahl Die Wahlordnung Der Ablauf der Betriebsratswahl

Erfolgreiche Betriebsratswahlen müssen von den Wahlvorständen gut vorbereitet werden. Dem Wahlvorstand können sowohl aktive Betriebsratsmitglieder, interessierte Mitarbeiter(innen) des Betriebes als auch Kandidatinnen und Kandidaten für den künftigen Betriebsrat angehören. Die Schulung zeigt auf, wie Betriebsratswahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Hierbei werden alle notwendigen Kriterien besprochen, mit denen vermieden wird, dass die Wahlen im Nachhinein angefochten werden. Die IG BCE BWS bietet zu verschiedenen Terminen Wahlvorstandsschulungen an.

Bezirk Kassel q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat Dezember

am 03.12.13

Seminarort Stadthalle, Bad Hersfeld

Seminarkosten 160,00 €

V* Seminarnummer 25,00 € BWS-505-151301-13

Bezirk Thüringen – Wahlvorstandsschulung – vereinfachtes Wahlverfahren q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat November Dezember

am 27.11.13 11.12.13

Seminarort Park Inn, Weimar Novotel, Gera

Seminarkosten 145,00 € 145,00 €

V* Seminarnummer 45,00 € BWS-508-151701-13 37,00 € BWS-508-151702-13

Bezirk Thüringen – Wahlvorstandsschulung – normales Wahlverfahren q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat Dezember

am 02.12.13

Seminarort Park Inn, Weimar

q Freistellung: § 20 Abs. 3 BetrVG

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 145,00 €

V* Seminarnummer 45,00 € BWS-508-151703-13 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Personalplanung für Klein- und mittelständische Unternehmen – Teil A In größeren Betrieben wird Personalplanung in der dafür eingerichteten Personalabteilung betrieben. Doch wie sieht es in kleineren Unternehmen aus? Und wie wirkt sich die Demografie auf die Personalplanung aus?

Inhalte q Was beinhaltet die Personalplanung? q Erarbeitung der 6 Handlungsfelder für Betriebsräte q Rechtliche Grundlagen für die Mitbestimmung? q Bedeutung von Stellenbeschreibungen und Qualifikationen

In dieser Reihe wird Betriebsräten gezeigt, wie sie ihre betriebliche Mitbestimmung in diesem Themenfeld gestalten können. Weiterhin werden die Betriebsräte befähigt, die Personalplanung in ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen.

Bitte Teil A und Teil B gemeinsam buchen!

Bezirk Kassel q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags) Monat Juni

von 03.06.

bis 05.06.13

Seminarort Posthotel Rotenburg, Rotenburg

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten 428,00 €

UV* Seminarnummer 225,00 € BWS-505-151401-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Personalplanung für Klein- und mittelständische Unternehmen – Teil B In größeren Betrieben wird Personalplanung in der dafür eingerichteten Personalabteilung betrieben. Doch wie sieht es in kleineren Unternehmen aus? Und wie wirkt sich die Demografie auf die Personalplanung aus?

Inhalte q Welche Faktoren müssen bei einer Personalbedarfsplanung berücksichtigt werden? q Wie kann die Personalbedarfsplanung in kleineren Unternehmungen aussehen? q Definition der Arbeitsplätze und Qualifikationen q Ableitung von Arbeitszeitmodellen q Einarbeitungsphasen, Doppelbesetzung und Leistungsminderung q Maschinenlaufzeiten und Wartungspläne q Urlaub und Urlaubsplanung q Krankheit q Ehrenamt (Katastrophenschutz, freiwillige Feuerwehr, BR) q Weiterbildung und Bildungsurlaub

In dieser Reihe wird Betriebsräten gezeigt, wie sie ihre betriebliche Mitbestimmung gestalten können. Weiterhin werden die Betriebsräte befähigt, die Personalplanung in ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen.

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch des Seminars „Personalplanung für Klein- und mittelständische Unternehmen – Teil A“. Bitte Teil A und Teil B gemeinsam buchen!

Bezirk Kassel q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags) Monat Juli

von 01.07.

bis 03.07.13

Seminarort Posthotel Rotenburg, Rotenburg

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 428,00 €

UV* Seminarnummer 225,00 € BWS-505-151501-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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FAQ der Betriebsratsarbeit

In diesen Seminaren sollen Fragen aufgegriffen werden, die zurzeit in den Betrieben im Bezirk Kassel aktuell sind. Themenwünsche können gern im Vorfeld an den Bezirk gerichtet werden. Die inhaltliche Ausschreibung erfolgt gesondert jeweils vor den Terminen.

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Bezirk Kassel q Dauer: 1 Tag (Beginn: vormittags / Ende: nachmittags) Monat Februar November

am 26.02.13 14.11.13

Seminarort DGB-Haus, Kassel DGB-Haus, Kassel

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten 159,00 € 159,00 €

V* Seminarnummer 42,00 € BWS-505-151601-13 42,00 € BWS-505-151602-13 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Betriebliches Eingliederungsmanagement und Gesundheitsförderung im Betrieb

Inhalte q Gefährdungsbeurteilung, § 5 ArbSchG q Bestandsaufnahme: Gefährdungsanalyse einschließlich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz q Betriebliches Eingliederungsmanagement statt Krankenrückkehrgespräche? q Mitbestimmung des Betriebsrats, § 87 BetrVG q Was macht eine Betriebsvereinbarung im Sinne der betroffenen Beschäftigten aus? Worauf muss der Betriebsrat achten? q Überlastungsanzeigen – machen Sinn?!

Bezirk Rhein-Main q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat September

am 19.09.13

Seminarort Waldhotel Rheingau, Geisenheim-Marienthal

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 182,00 €

V* Seminarnummer 45,00 € BWS-509-151901-13 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Aktuelles Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung Dieses Seminar vermittelt gem. § 37.6 BetrVG Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Für den Betriebsrat ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung zum Arbeitsrecht genauso wichtig wie das Wissen über die gesetzlichen Neuregelungen im individuellen und im kollektiven Arbeitsrecht. Das Seminar wird daher schwerpunktmäßig aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen auf die betriebliche Praxis darstellen.

Inhalte q Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) q Auswirkungen der neuen Urteile bei BMW und Mercedes zum AÜG q Beteiligungsrechte des BR bei Werkverträgen q Aktuelle Rechtslage zur Konzernleihe q Neue Rechtsprechung zur Urlaubsgewährung q Übertragung von Urlaub aufgrund von Krankheit q Neue Urteile zum Verfall von Urlaub q Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht

Bezirk Rhein-Main q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat April

am 26.04.13

Seminarort Waldhotel Rheingau, Geisenheim-Marienthal

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten 182,00 €

V* Seminarnummer 45,00 € BWS-509-152001-13 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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BWS – jetzt auch mobil zu erreichen … 35

Schnell mal nachsehen, wann dein Seminar beginnt? – Kein Problem! Jetzt könnt ihr uns auch mobil mit Smartphone oder Tablet-PC überall und jederzeit erreichen!

zur mobilen Webseite: q http://m.igbce-bws.de

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2. direkt auf unserer mobilen Website surfen


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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

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Hürden überwinden „to break down barriers“ Hürde

q (Leichtathletik, Reitsport) Hindernis in einer bestimmten Höhe,

das die Läufer bei einem Hürdenlauf, die Pferde bei einem Hürdenrennen überspringen müssen

eine Hürde nehmen

q eine Schwierigkeit überwinden Synonyme

q Barriere, Barrikade, Hindernis q Beeinträchtigung, Behinderung, Erschwernis, Erschwerung, Hemmnis, Hemmschuh, Widerstand

Quelle: www.duden.de

Wir helfen dir zu springen! IG BCE

q

www.igbce.de


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Seminare f端r Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)


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Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

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JAV 1 – Grundlagenseminar

Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit. Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbstständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Es zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf. Der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAVSeminaren und sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden!

Inhalte q Einführung in die JAV-Arbeit q Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung q Aufbau und Handhabung von Gesetzen q Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung q Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen q Strategien für die JAV-Arbeit

Landesbezirk Hessen-Thüringen q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Januar

20.01.

25.01.13

Februar

17.02.

22.02.13

März

17.03.

22.03.13

Juni

02.06.

07.06.13

August

04.08.

09.08.13

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminarort Hotel Rhön Garden, Poppenhausen Hotel zur Krone, Löhnberg Hotel Carat, Erfurt Hotel Aqualux, Bad Salzschlirf Hotel Rhön Garden, Poppenhausen

Seminarkosten

UV* Seminarnummer

792,00 €

586,00 € BWS-500-250101-13

761,00 €

458,00 € BWS-500-250102-13

779,00 €

525,00 € BWS-500-250103-13

789,00 €

542,00 € BWS-500-250104-13

792,00 €

525,00 € BWS-500-250105-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

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JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAVGrundlagenseminars.

Inhalte Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung q Beurteilungssysteme q Entwicklung und Aufbau des dualen Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise q q q q

Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.

Landesbezirk Hessen-Thüringen q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

März

03.03.

08.03.13

April

07.04.

12.04.13

Juni

23.06.

28.06.13

Oktober

06.10.

11.10.13

Seminarort Landhotel Betz, Bad Soden Salmünster Bildungsstätte der IG BAU, Steinbach Park Inn, Weimar Hotel Rhön Garden, Poppenhausen

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

UV* Seminarnummer

769,00 €

522,00 € BWS-500-250201-13

774,00 €

522,00 € BWS-500-250202-13

783,00 €

641,00 € BWS-500-250204-13

792,00 €

641,00 € BWS-500-250205-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


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Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

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JAV 3 – Arbeitstechniken

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAVGrundlagenseminars. Eine effektive JAV-Arbeit bedarf einer sinnvollen Arbeits- und Büroorganisation sowie einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit; denn diese sind der Schlüssel zum Erfolg. Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, gekonnt zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie kriege ich die Organisation der JAV-Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und des Arbeitsrechts erfolgreich vereinbart, ohne dass etwas hinten runterfällt? Das Seminar liefert zahlreiche Hilfestellungen.

Inhalte q Team- und Projektarbeit q Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen q Arbeitstechniken und Präsentationen q Öffentlichkeitsarbeit der JAV q Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen q Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten

Landesbezirk Hessen-Thüringen q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Okt./Nov.

27.10.

01.11.13

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminarort Landhotel Betz, Bad Soden Salmünster

Seminarkosten 769,00 €

UV* Seminarnummer 542,00 € BWS-500-250301-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) Bestell-Hotline 0511 7631-591

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Berufsbildungsgesetz Thomas Lakies, Annette Malottke Kommentar für die Praxis BUND Verlag, 4. Auflage 2011, 884 Seiten Ausstattung: gebunden ISBN: 978-3-7663-6014-4 € 79,00 Der Kommentar erläutert das Recht der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und Umschulung. Die Kommentierungen gelten für alle Bereiche der Wirtschaft, einschließlich des Handwerks. Die für die Berufsausbildung geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften sind berücksichtigt, soweit sie für die Berufsausbildungsverträge maßgeblich sind – genauso die Vorschriften der Handwerksordnung. Eine kurze Kommentierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes findet sich im Anhang. Die Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung sind eingearbeitet. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind auf dem Stand Anfang 2011. Schwerpunkte der Kommentierung sind: q Anerkennung von Ausbildungsberufen q Berufsausbildungsvertrag q Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden q Kündigungsschutz für Auszubildende, einschließlich Verfahrensrecht q Schlichtungsausschüsse bei den Kammern q Überwachung der Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden sowie Überwachung der Ausbildung durch die zuständigen Stellen q Prüfungswesen q Berufliche Fortbildung, Zulässigkeit der Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln bezüglich der Fortbildungskosten q Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Ende der Ausbildung

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


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Kalender 2013

42

Januar

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Di Neujahr Mi Do Fr Sa So Heilige Drei Könige Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do

Februar

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do

März

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Int. Frauentag Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Karfreitag Sa So Ostersonntag

April

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Mo Ostermontag Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di

Mai

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Mi Tag der Arbeit Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Christi Himmelfahrt Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Pfingstsonntag Mo Pfingstmontag Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fronleichnam

Juni

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So

Fr

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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43

Juli

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi

August

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Mariä Himmelfahrt Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr

September

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Sa

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo

Oktober

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Di Mi Do Tag der Dt. Einheit Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di 5. GewerkschaftsMi kongress der IG BCE

Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Reformationstag

November

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Fr Allerheiligen Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Buß- und Bettag Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa

Dezember

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Heiligabend Mi 1. Weihnachtstag Do 2. Weihnachtstag Fr Sa So Mo Di Silvester


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Kosten

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Kosten

Rücktritts- und Stornogebühren

Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildendensowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar. Referentinnen und Referenten Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.

Fahrtkosten und Spesen Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.

Ansprechpartnerinnen Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: heidi.wenzel@igbce.de

Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: marion.probst@igbce.de

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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www.bws-fachverlag.de

Wissen schafft Vorsprung

Betriebsratsliteratur im BWS-Shop

Bestellung: Tel. 0511 7631-591 shop@bws-fachverlag.de


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Der direkte Draht

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Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter:

Angela Beyer Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: angela.beyer@igbce.de

Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: claudia.binnewies@igbce.de

Kerstin Panoussis Telefon: 0511 7631-513 E-Mail: kerstin.panoussis@igbce.de Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung: Montag bis Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr

Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Bärbel Gieseler Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: baerbel.gieseler@igbce.de

Jetzt Fan werden!

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Nadine Köller Telefon: 0511 7631-270 E-Mail: nadine.koeller@igbce.de

www.facebook.com/igbcebws


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Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Hessen-Thüringen

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q IG BCE-Bezirk Darmstadt Rheinstraße 50 64283 Darmstadt Telefon: 06151 36688-0 E-Mail: bezirk.darmstadt@igbce.de q IG BCE-Bezirk Kassel Spohrstraße 6–8 34117 Kassel Telefon: 0561 72939-0 E-Mail: bezirk.kassel@igbce.de q IG BCE-Bezirk Mittelhessen Eichgärtenallee 5 35394 Gießen Telefon: 0641 93254-0 E-Mail: bezirk.mittelhessen@igbce.de q IG BCE-Bezirk Rhein-Main Rheingaustr. 190–196, Gebäude K 256 65203 Wiesbaden Telefon: 0611 462092-0 E-Mail: bezirk.rhein-main@igbce.de q IG BCE-Bezirk Thüringen Dubliner Straße 12 99091 Erfurt Telefon: 0361 77758-0 E-Mail: bezirk.thueringen@igbce.de

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Anmeldung

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Anmeldung Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de

Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes.

q www.igbce-bws.de

Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter.

q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag . . . . 08:00 – 17:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 15:00 Uhr

Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare

Zusätzliche Seminare q IG BCE-Landesbezirk Hessen-Thüringen Wilhelm-Leuschner-Straße 69–77 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 238566-0 Fax: 069 238566-29 E-Mail: lb.hessen@igbce.de q www.hessen-thueringen.igbce.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag . . . . 08:00 – 16:30 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 14:30 Uhr

Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu sehen. An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2013 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


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Informationen zur Freistellung

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Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner! Woraus fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte? Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräten für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden zu gewähren. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch der Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat. Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

In diesem Sinne sind immer erforderlich: q Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom 19.07.1995, 7 ABR 49/94). q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 bis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landesbezirke findet. q Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84). q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundesprogramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbezirke finden. q Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden Tarifverträge q Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83). q Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen Kenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe „Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss 1–3“.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Informationen zur Freistellung

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Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind. Auch gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand bei der Seminarplanung selbst initiativ werden will. Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Obwohl die Schulungsmöglichkeiten nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben). Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte. Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A–Z, 9. Aufl., S. 1359). Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben. Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen. (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/51). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.


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Informationen zur Freistellung

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Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist. Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern. Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforderlichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am

Datum beschlossen,

das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn

Name

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:

Titel des Seminars zu entsenden.

Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn

als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Stempel/Unterschrift des Betriebsrats


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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung

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Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretungen zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Schwerbehindertenvertretung Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause

Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es erforderlich, dass Frau/Herr mit dem Thema:

Name an dem Seminar Titel des Seminars teilnimmt.

Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gemäß nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar wurden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Stempel/Unterschrift der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen


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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 1 e Soziale Zukunft gestalten Unsere Mitglieder haben eine starke, demokratisch organisierte und unabhängige Gewerkschaft im Rücken. Die IG BCE steht für eine soziale Marktwirtschaft und dafür, dass die Lasten des Sozialstaats gerecht verteilt werden. Sie setzt auf solidarisches Handeln und unterstützt ihre Mitglieder im Kampf für eine lebenswerte Zukunft. r Gut organisierte Unterstützung Die Mitglieder in den Ortsgruppen, die gewählten Vertrauensleute und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte in den Betrieben stehen jederzeit als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind präsent – nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Mit ihrer Kompetenz beraten und unterstützen sie unsere Mitglieder vor Ort. Darüber hinaus stehen hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IG BCE in den Bezirken und Landesbezirken zur Verfügung. t Zahlreiche Mitgliedervorteile Mitgliedern der IG BCE werden exklusiv Produkte und Leistungen mit echtem Vorteilscharakter über unsere neu gegründete IG BCE-Bonusagentur angeboten. Hierzu gehören Produkte und Leistungen zum Thema Beratung & Job, Gesundheit, Freizeit, Reisen und Vorsorge. Reinschauen lohnt sich unter www.igbce-bonusagentur.de. u Rechtsberatung und Rechtsschutz Wir erteilen Rechtsauskünfte und gewähren unseren Mitgliedern gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Im Konfliktfall vertreten wir deine Interessen in allen Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Beamten- und Personalrechts. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Und wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen.

www.igbce.de ✃

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Anmeldeformular

57 per Post:

IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover

per Telefon:

0511 7631-336

per Fax::

0511 7631-775

Internet:

www.igbce-bws.de

Nachname, Vorname

IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)

Bitte schicken Sie die Einladungsunterlagen an die: 

Firmenadresse

Privatadresse

Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/folgenden Seminaren an:

Titel

Termin

Meine dienstliche Anschrift:

Seminarnummer

Meine private Anschrift (falls kein IG BCE-Mitglied):

Firma/Unternehmen

Bereich/Abteilung

Straße, Hausnummer/Postfach

Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Ort

Postleitzahl, Ort

Telefonnummer

Telefonnummer

Fax-Nummer

E-Mail-Adresse

Ort, Datum

E-Mail-Adresse

Unterschrift

Firmenstempel (mit Anschrift)


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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 2 i Selbstverwaltung – wir nehmen eure Rechte wahr Mitglieder der IG BCE, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wurden, vertreten in der Selbstverwaltung der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Interessen der Versicherten. Sie arbeiten in Widerspruchsausschüssen mit und achten darauf, dass die Versicherten ihre Rechte wahrnehmen können. Die IG BCE berät und unterstützt ihre Selbstverwalter durch Qualifizierungsmaßnahmen und gezielten Erfahrungsaustausch. o Freizeit- und Unfallversicherung inklusive Mitglieder der IG BCE sind auch in ihrer Freizeit unfallversichert – weltweit. Voraussetzung: Ein Jahr Mitgliedschaft und die Entrichtung satzungsgemäßer Beiträge. p Streikunterstützung Kommt es im Unternehmen zum Streik oder zu einer Aussperrung, dann sind die Mitglieder der IG BCE finanziell abgesichert. a Tariflich im Vorteil Die tariflichen Vereinbarungen liegen für die Mitglieder der IG BCE deutlich über den gesetzlichen Minimal-Regelungen. Wir schließen Jahr für Jahr mit den Arbeitgebern unserer Branchen über 2.000 Tarifverträge ab und tragen damit entscheidend zur Existenzsicherung unserer Mitglieder und deren Familien bei. s Qualifizierung Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind. d Vorsprung durch exklusive Information Wer Dinge bewegen will, sichert sich bei uns einen echten Informationsvorsprung. Aktuelle, nicht alltägliche – aus dem Alltagsleben gründlich recherchierte – Informationen, Reportagen und Berichte liefert dir unsere Redaktion frei Haus mit der monatlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „kompakt“. Die Abonnentengebühren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.

www.igbce.de ✃

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht

per Fax:

0511 7631-708

Beschäftigt bei PLZ/Ort

oder das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei deinem Betriebsrat abgeben.

Tätigkeit

Ausbildungsbeginn (Monat/Jahr)

Name

Lehrjahr

Ausbildungsende (Monat/Jahr)

Vorname

privat

Geburtsdatum

E-Mail

PLZ, Wohnort

Telefon

Straße, Hausnummer

Mobiltelefon

Nationalität

E-Mail

dienstlich

Telefon Werber(in) Mobiltelefon Eintritt

Beschäftigt als

Übertritt/Vorgew.

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Personalnummer BLZ/Kontonr. Bankinstitut Ich ermächtige die IG BCE, meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit 

monatlich

vierteljährlich

halbjährlich

jährlich

von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin von meinem Lohn bzw. Gehalt einzubehalten. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der IG BCE vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.

01

Un-/Angelernte(r)

07

Akademiker(in)

02

Handwerker(in) Facharbeiter(in)

08

AT-Angestellte(r)

09

Angestellte(r) im Außendienst

10

Leitende(r) Angestellte(r)

11

Beamter/Beamtin

12

Sonstige(r) Angestelle(r)

unter Tage

03

Meister(in)

04

Technische(r) Angestellte(r) Ingenieur(in)

05

Chemotechniker(in) Laborant(in)

06

Kaufmännische(r) Büroangestellte(r)

Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und/oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.

Datum

Unterschrift


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Kontakt q IG BCE BWS GmbH

Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de

zur mobilen Webseite: q http://m.igbce-bws.de


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