JAV-Programm 2014 - Landesbezirk Rheinland-Pfalz / Saarland

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JAV-Seminare 2014 Landesbezirk Rheinland-Pfalz / Saarland


Wissen, wo du stehst. Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder und entdecke dein neues Ziel. Du kannst deinen Bildungsweg auch online gehen: www.bws-bildungslandschaft.de

IG BCE BWS – Wir sind das Original.


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Deinem Ziel ein St체ck n채her: Das Programm 2014


Vorwort 4

Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen,

Landesbezirkssekretär Malte Lückert

vor euch liegt nun das brandneue Bildungsangebot der IG BCE BWS für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Auch im Jahr 2014 bieten wir euch tolle und interessante Seminare, die euch das nötige Basiswissen vermitteln und in der täglichen Arbeit unterstützen. Die Grundlagenseminare sind für eine erfolgreiche und kompetente JAV-Arbeit unerlässlich. Über das Basiswissen hinaus gibt es spezielle Themenseminare in unserer Bildungsstätte in Kagel-Möllenhorst (bei Berlin). Die Bundesseminare findet ihr auf den ersten Seiten in dieser Broschüre und im Anschluss folgen die Grundlagenseminare, die über den Landesbezirk angeboten werden.

Anmeldung und weitere Informationen:


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Wir wünschen euch nun viel Spaß bei der Planung eurer Weiterbildung und freuen uns, euch zahlreich in unseren Seminaren begrüßen zu können. Solltet ihr zur Bildungsplanung Fragen haben, stehen wir euch gerne beratend zur Seite. Mit freundlichen Grüßen

Malte Lückert Landesbezirkssekretär

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Inhalt 6

JAV-Seminare auf Bundesebene q Social Media für JAVen – Von der konsumierenden Nutzung von Blogs, Facebook, Twitter & Co. hin zum professionellen Umgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 q JAV-Vorsitzenden-Seminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 q JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung . . . . . . . . . . . . 14 q Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit der JAV . . . . . . . . . . 16

JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Rheinland-Pfalz / Saarland. . . . . . . . . . . . 18 q q q q

JAV I – Grundlagenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 JAV II – Ausbildung checken und verbessern . . . . . . . . 22 JAV III – Arbeitstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 JAV-Wahlvorstandsschulung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Anmeldung und weitere Informationen:


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Weitere Informationen q Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 q Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 q JAV-Seminare auf Bundesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 q JAV-Seminare auf Landesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 q Schulferien 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 q Der direkte Draht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 q Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Rheinland-Pfalz / Saarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 q Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 q Informationen zur Freistellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 q

Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds /Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . 48

q Anmeldebogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 q Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 q Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . . . . 54

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Viele Türen öffnen sich heute automatisch, doch die wichtigsten musst du selbst öffnen.

Mit deiner Arbeit als JAV unterstützt du die Auszubildenden in deinem Betrieb. Eine gezielte Weiterbildung unterstützt dich bei deinen Aufgaben. Und sie hilft dir dabei, viele Türen zu öffnen!


JAV-Seminare auf Bundesebene


JAV-Seminare auf Bundesebene 10

Social Media für JAVen – Von der konsumierenden Nutzung von Blogs, Facebook, Twitter & Co. hin zum professionellen Umgang Gemeinsam mit dem Betriebsrat unterstützt die JAV ihre jungen Kolleg(inn)en im Kontakt mit Ausbilder(inne)n und Arbeitgebern. Ihre Zielgruppe ist eine neue Generation von Nutzer(inne)n, die mit dem Internet und vor allem mit den neusten Entwicklungen aufgewachsen sind – die sogenannten „Digital Natives“. Zwar sind auch die Mitglieder der JAV oft selbst noch in der Ausbildung und daher Teil dieser Generation, doch der Weg von einer rein konsumierenden Nutzung von Blogs, Facebook, Twitter & Co. hin zu einem professionellen Umgang ist weit.

Termine q Dauer: 2 Tage (Beginn: vormittags / Ende: abends) Monat

von

bis

Februar

17.02.

18.02.14

Dezember

15.12.

16.12.14

Seminarort Holiday Inn München Süd Mercure Hotel München Neuperlach Süd

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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Inhalte q Überblick über und Verständnis von Social Media und Web 2.0 q Monitoring: Gezielt Informationen finden q Suchmaschinennutzung und Web 2.0 q Sensibilisieren für Risiken: personalrechtlich relevante Freizeitbeschäftigungen und Äußerungen über das eigene Unternehmen, die Chefin / den Chef oder die Kolleg(inn)en q Beispiele, wie Personalabteilungen Facebook & Co. für ihre eigenen Zwecke nutzen q Social Media intelligent für die eigene Karriere nutzen q Beispiele für Social Media Guidelines in Unternehmen

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

616,00 €

219,00 €

BWS-025-900501-14

639,00 €

216,00 €

BWS-025-900502-14

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 12

JAV-Vorsitzenden-Seminar

Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber da gibt es Probleme. Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich eigentlich zu tun? Bei meinem Vorgänger sah das alles so einfach aus … Wie kommt man zu Themen und wie wirkt sich die besondere Rolle auf die Zusammenarbeit mit dem BR und der IG BCE aus? Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du auf diesem Seminar genau richtig.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

März / April

30.03.

04.04.14

Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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Inhalte q q q q q

Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien Motivation, mit gutem Beispiel voran Arbeitsplanung, delegieren und spezialisieren Qualifizierungsplan für JAVis Kooperatives Arbeiten mit dem BR / der IG BCE

Seminarkosten

UV*

892,00 €

679,00 €

Seminarnummer BWS-025-900201-14

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 14

JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung

Um als JAV etwas zu erreichen, musst du mit dem Arbeitgeber verhandeln. Auf diesem Seminar werden deine rhetorischen Fähigkeiten und dein Verhandlungsgeschick geschult. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen und Möglichkeiten der Übernahme von Auszubildenden. Die Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch eines JAV-I-Grundlagenseminars.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

März

16.03.

21.03.14

Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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Inhalte Rhetorik und Redetechnik Stilmittel gekonnt verwenden Verhandlungsführung Strategien für mehr Ausbildungsplätze und mehr Übernahme nach der Ausbildung q Demografische Entwicklung in den Betrieben q q q q

Seminarkosten

UV*

973,00 €

679,00 €

Seminarnummer BWS-025-900301-14

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 16

Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit der JAV

Wie kann ich aussagekräftige Präsentationen erstellen und muss es immer PowerPoint sein? Welche Möglichkeiten habe ich als JAV, um meine Arbeit darzustellen? Habt ihr als JAV schon einmal über eure Öffentlichkeitsarbeit diskutiert und noch keine zündende Idee gehabt? Wir wollen mit euch über die aktuellen Entwicklungen in der Berufsausbildung diskutieren und sie mit den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit verknüpfen. Nutzt auch die Chance, neue Leute für das Amt des JAVis zu gewinnen, indem ihr sie kreativ ansprecht.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Mai

04.05.

09.05.14

Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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Inhalte q Datenschutz, öffentliche Netzwerke – Chance oder Risiko? q Themen zum Thema machen q Öffentlichkeitsarbeit q Macht der Medien q Gutes tun und drüber reden (seine Arbeit gut verkaufen)

Seminarkosten

UV*

973,00 €

679,00 €

Seminarnummer BWS-025-900401-14

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bed端rfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind.

Jetzt zur IG BCE! q

www.igbce.de


JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Rheinland-Pfalz / Saarland


JAV-Seminare auf Landesebene 20

JAV I – Grundlagenseminar

Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit. Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbstständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Es zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf. Der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAV-Seminaren und sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden!

Landesbezirk Rheinland-Pfalz / Saarland q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Februar

09.02.

14.02.14

Bildungszentrum Kirkel

Dezember

07.12.

12.12.14

Bildungszentrum Kirkel

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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Inhalte q Einführung in die JAV-Arbeit q Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung q Aufbau und Handhabung von Gesetzen q Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung q Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen q Strategien für die JAV-Arbeit

P

In diesem Seminar inklusive: 1. Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Hellmann, Sybille Spoo – Betriebsverfassungsgesetz (Basiskommentar mit Wahlordnung) 2. Kittner – Arbeits- und Sozialordung (Gesetzestexte, Einleitungen, Anwendungshilfen)

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

941,00 €

600,00 €

BWS-800-280101-14

941,00 €

600,00 €

BWS-800-280102-14

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Landesebene 22

JAV II – Ausbildung checken und verbessern

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.

Landesbezirk Rheinland-Pfalz / Saarland q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Februar

02.02.

07.02.14

Bildungszentrum Kirkel

Mai

11.05.

16.05.14

Bildungszentrum Kirkel

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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Inhalte Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung q Beurteilungssysteme q Entwicklung und Aufbau des dualen Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise q q q q

P

In diesem Seminar inklusive: BBiG mit Kurzkommentierung des JArbSchG

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

958,00 €

600,00 €

BWS-800-280201-14

958,00 €

600,00 €

BWS-800-280202-14

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Landesebene 24

JAV III – Arbeitstechniken

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Eine effektive JAV-Arbeit bedarf einer sinnvollen Arbeits- und Büroorganisation sowie einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit; denn diese sind der Schlüssel zum Erfolg. Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, gekonnt zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie kriege ich die Organisation der JAV-Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und des Arbeitsrechts erfolgreich vereinbart, ohne, dass etwas hinten runterfällt? Das Seminar liefert zahlreiche Hilfestellungen.

Landesbezirk Rheinland-Pfalz / Saarland q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Seminarort

Mai

04.05.

09.05.14

Bildungszentrum Kirkel

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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Inhalte q Team- und Projektarbeit q Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen q Arbeitstechniken und Präsentationen q Öffentlichkeitsarbeit der JAV q Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen q Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten

Seminarkosten

UV*

870,00 €

600,00 €

Seminarnummer BWS-800-280301-14

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Landesebene 26

JAV-Wahlvorstandsschulung

Wie wichtig es ist, funktionierende und starke Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) im Betrieb zu haben, zeigt die fortwährende Diskussion um Probezeitverlängerung, Ausbildungsplatzangebot und Qualifikation der Bewerber(innen) und die spätere Übernahme der Auszubildenden. Damit die Wahlen reibungslos durchgeführt werden können, bieten wir auch in diesem Jahr wieder ein Tagesseminar an, in dem die gesetzlichen Grundlagen der Wahl, die verschiedenen Wahlverfahren und die im Wahlverfahren einzuhaltenden Normen und Fristen erläutert werden.

Landesbezirk Rheinland-Pfalz / Saarland Termine – Vereinfachtes Wahlverfahren q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat

von

Seminarort

Juli

23.07.14

Novotel Mainz

August

21.08.14

Novotel Mainz

Termine – Normales Wahlverfahren q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat

von

Seminarort

Juli

24.07.14

Novotel Mainz

August

20.08.14

Novotel Mainz

q Freistellung: § 20 Abs. 3 BetrVG

Anmeldung und weitere Informationen:


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Inhalte q q q q

Einsetzung des Wahlvorstands Vorbereitung des Wahlausschreibens Terminplanung Vorbereitung und Durchführung der Wahlversammlung

Seminarkosten

V*

Seminarnummer

147,00 €

50,00 €

BWS-800-280401-14

147,00 €

50,00 €

BWS-800-280402-14

Seminarkosten

V*

147,00 €

50,00 €

BWS-800-280501-14

147,00 €

50,00 €

BWS-800-280502-14

Seminarnummer

*Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Literaturempfehlung 28

Anmeldung und weitere Informationen:


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Berufsbildungsgesetz Thomas Lakies, Annette Malottke Kommentar für die Praxis BUND Verlag, 4. Auflage 2011, 884 Seiten Ausstattung: gebunden ISBN: 978-3-7663-6014-4 79,90 € Der Kommentar erläutert das Recht der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und Umschulung. Die Kommentierungen gelten für alle Bereiche der Wirtschaft, einschließlich des Handwerks. Die für die Berufsausbildung geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften sind berücksichtigt, soweit sie für die Berufsausbildungsverträge maßgeblich sind – genauso die Vorschriften der Handwerksordnung. Eine kurze Kommentierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes findet sich im Anhang. Die Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung sind eingearbeitet. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind auf dem Stand Anfang 2011. Schwerpunkte der Kommentierung sind: q Anerkennung von Ausbildungsberufen q Berufsausbildungsvertrag q Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden q Kündigungsschutz für Auszubildende, einschließlich Verfahrensrecht q Schlichtungsausschüsse bei den Kammern q Überwachung der Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden sowie Überwachung der Ausbildung durch die zuständigen Stellen q Prüfungswesen q Berufliche Fortbildung, Zulässigkeit der Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln bezüglich der Fortbildungskosten q Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Ende der Ausbildung

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Schulferien 2014 30

Land

Winter

Frühjahr / Ostern

Baden-Württemberg

14.04. - 25.04.

Bayern

03.03.-07.03. / 14.04. - 26.04.

Berlin

03.02. -08.02.

14.04. -26.04.

Brandenburg

03.02. -08.02.

16.04. -26.04.

Bremen

30.01. +31.01.

03.04. -22.04.

Hamburg

31.01.

03.03. -14.03.

14.04. - 26.04.

Mecklenburg-Vorpommern

03.02. -15.02.

14.04. - 23.04.

Niedersachsen

30.01. +31.01.

03.04. -22.04.

Nordrhein-Westfalen

14.04. - 26.04.

Rheinland-Pfalz

11.04. - 25.04.

Saarland

03.03. - 08.03.

14.04. - 26.04.

Sachsen

17.02. - 01.03.

18.04. - 26.04.

Sachsen-Anhalt

01.02. - 12.02.

14.04. - 17.04.

16.04. - 02.05.

17.02. - 22.02.

19.04. - 02.05.

Hessen

Schleswig-Holstein* Thüringen

* Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommerund Herbstferien Sonderregelungen. Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2012

Anmeldung und weitere Informationen:


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Himmelfahrt / Pfingsten

Sommer

Herbst

Weihnachten

10.06. - 21.06.

31.07. - 13.09.

27.10. - 30.10.

22.12. -05.01.

10.06. - 21.06.

30.07. - 15.09.

27.10. - 31.10.

24.12. -05.01.

02.05. / 30.05.

09./10.07. - 22.08.

20.10. - 01.11.

22.12. -02.01.

02.05. / 30.05.

10.07. - 22.08.

20.10. - 01.11.

22.12. -02.01.

10.06.

31.07. - 10.09.

27.10. - 08.11.

22.12. -05.01.

28.04. -02.05. / 30.05.

10.07. - 20.08.

13.10. - 24.10.

22.12. -06.01.

28.07. - 05.09.

20.10. - 01.11.

22.12. -10.01.

06.06. - 10.06.

14.07. - 23.08.

20.10. - 25.10.

22.12. -02.01.

02.05. / 30.05. / 10.06.

31.07. - 10.09.

27.10. - 08.11.

22.12. -05.01.

10.06.

07.07. - 19.08.

06.10. - 18.10.

22.12. -06.01.

30.05. / 20.06.

28.07. - 05.09.

20.10. - 31.10.

22.12. -07.01.

28.07. - 06.09.

20.10. - 31.10.

22.12. -07.01.

30.05.

21.07.- 29.08.

20.10. - 31.10.

22.12. -03.01.

30.05. - 07.06.

21.07.- 03.09.

27.10. - 30.10.

22.12. -05.01.

30.05.

14.07.- 23.08.

13.10. - 25.10.

22.12. -06.01.

30.05.

21.07.- 29.08.

06.10. - 18.10.

22.12. -03.01.

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Kosten 32

Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs- / Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Fahrtkosten und Spesen Betriebs- / Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage. Preisvorteile bei An- und Abreise mit der Bahn Mit dem Kooperationsangebot der IG BCE BWS GmbH und der Deutschen Bahn reisen die Teilnehmer(innen) zu unseren Seminaren und Fortbildungen von Anfang an entspannt und komfortabel an. Dabei profitieren sie von erheblichen Preisvorteilen gegenüber dem jeweiligen Normalpreis. Buche deine Reise telefonisch unter der Service-Nummer 0180 6311153* mit dem Stichwort „IG BCE BWS“ und halte deine Kreditkarte zur Zahlung bereit. * Die Hotline ist Montag bis Samstag von 07:00 – 22:00 Uhr erreichbar, die Telefonkosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent pro Anruf aus den Mobilfunknetzen.

Anmeldung und weitere Informationen:


33

Rücktritts- und Stornogebühren Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar. Referent(inn)en Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz. Ansprechpartnerinnen

Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: heidi.wenzel@igbce.de

Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: marion.probst@igbce.de Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Der direkte Draht 34

Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter:

Bärbel Gieseler Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: baerbel.gieseler@igbce.de

Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: claudia.binnewies@igbce.de

Nadine KĂśller Telefon: 0511 7631-270 E-Mail: nadine.koeller@igbce.de

Natascha von Morgenstern-Bläsig Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: natascha.vonmorgensternblaesig@igbce.de

Anmeldung und weitere Informationen:


35

Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag . . . . . 08:00 – 17:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 15:00 Uhr

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Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Rheinland-Pfalz / Saarland 36

q IG BCE-Landesbezirk Rheinland-Pfalz / Saarland Kaiserstraße 26–30 55116 Mainz Telefon: 06131 28728-0 Telefax: 06131 28728-25 E-Mail: lb.rps@igbce.de q www.rheinland-pfalz-saarland.igbce.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag Freitag

08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 16:30 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr

q IG BCE-Bezirk Ludwigshafen Rathausplatz 10 + 12; Rheincenter 67059 Ludwigshafen Telefon: 0621 52047-0 Telefax: 0621 517998 E-Mail: bezirk.ludwigshafen@igbce.de www.ludwigshafen.igbce.de q IG BCE-Bezirk Mainz Kaiserstraße 26 –30; 4. Etage 55116 Mainz Telefon: 06131 28633-0 Telefax: 06131 28633-25 E-Mail: bezirk.mainz@igbce.de www.mainz.igbce.de

Anmeldung und weitere Informationen:


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q IG BCE-Bezirk Mittelrhein Andernacher Straße 70 56564 Neuwied Telefon: 02631 9073-0 Telefax: 02631 21184 E-Mail: bezirk.mittelrhein@igbce.de www.mittelrhein.igbce.de q IG BCE-Bezirk Saarbrücken Fritz-Dobisch-Straße 5 66111 Saarbrücken Telefon: 0681 94802-0 Telefax: 0681 94802-28 E-Mail: bezirk.saarbruecken@igbce.de www.saarbruecken.igbce.de

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Anmeldung 38

Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmhefts. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare sowohl für Einzelpersonen als auch für ein gesamtes Gremium an. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu finden. An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Auf Seite 32 findest du weitere Informationen zu unserem Kooperationsangebot mit der Deutschen Bahn. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2014 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Veranstaltungsorte Informationen zu unseren Veranstaltungsorten und Unterkünften findet ihr auf unserer Hompage: www.igbce-bws.de/veranstaltungsorte

Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.


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Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 40

Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!

Worauf fußt der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder? Das BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAVMitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2 BetrVG).

Anmeldung und weitere Informationen:


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Der Anspruch der Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.

Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In diesem Sinne sind immer erforderlich: q Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4) q Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a.; BetrVG Handkommentar, 26. Aufl.; § 65 RN 15). q Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen wie insb. das JArbSchG und das BBiG (vgl. Fitting u. a.; BetrVG Handkommentar, 26. Aufl.; § 65 RN 15)

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Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 42

Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind.

Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertreter einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a.; BetrVG Handkommentar, 26. Aufl.; § 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt.

Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen, die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.

Anmeldung und weitere Informationen:


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Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 – 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A – Z, 9. Aufl., S. 1359).

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 44

Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.

Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.

Anmeldung und weitere Informationen:


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Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtssprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.

Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen für die JAV-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.

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Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 46

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

Anmeldung und weitere Informationen:


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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber 48

Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds /Mitglieds der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Ort, Datum Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am

Datum

beschlossen, das Betriebsratsmitglied /Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung Frau / Herrn

Name

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:

Titel des Seminars zu entsenden.

Zeit: Ort:

Anmeldung und weitere Informationen:


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Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung Verpflegung belaufen sich auf: Euro. Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau / Herrn

Name

als Ersatzteilnehmerin /Ersatzteilnehmer. Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Stempel /Unterschrift des Betriebsrats

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Anmeldung und weitere Informationen:


Anmeldebogen 51

Fax 0511 7631-775 Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar / folgenden Seminaren an:

Titel

Termin

Seminarnummer

Ich melde mich an.

Nachname, Vorname

IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)

Meine dienstliche Anschrift:

Firma / Unternehmen

Bereich / Abteilung

StraĂ&#x;e, Hausnummer / Postfach

Postleitzahl, Ort

Telefonnummer

Fax-Nummer

E-Mail-Adresse

Ort, Datum

Unterschrift

✃

Firmenstempel (mit Anschrift)

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


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Anmeldung und weitere Informationen:


Impressum | Fotonachweis 53

Impressum Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind Redaktion Franziska Raebel, IG BCE BWS GmbH Jennifer Reinhardt, IG BCE BWS GmbH Kathrin Behrens, kb² kommunikationsberatung Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH Druck Drei R Druck GmbH

Fotonachweis Titelseite Seite 9 Seite 19 Seite 39 Mitarbeiterfotos

yurolaitsalbert – Fotolia.com Eisenhans – Fotolia.com Robert Kneschke – Fotolia.com tiero – Fotolia.com Dirk Egelkamp, Fotografie

Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de


Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Per Fax: 0511 7631-708 oder das Formular bei deinem Betriebsrat abgeben.

Name Vorname

❍m/❍w

Geburtsdatum PLZ / Wohnort Straße, Hausnummer Nationalität Werber(in) Eintrittsdatum Übertritt/Vorgewerkschaft Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Beschäftigt bei Personalnummer PLZ / Ort Tätigkeit Ausbildungsbeginn (Monat / Jahr)

Lehrjahr

Ausbildungsende (Monat / Jahr)

privat

E-Mail Telefon Mobiltelefon

dienstlich

E-Mail Telefon Mobiltelefon

Berufsgruppe 01

Angelernte

07

02

Handwerker(innen) und Facharbeiter(innen)

08

Angestellte im Außendienst

09

Akademiker(innen)

Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en

10

Leitende Angestellte

04

Büroangestellte / Kaufleute

11

05

Meister(innen)

06

Technische Angestellte und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen

03

AT-Angestellte:

Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen)  Befristet Beschäftigte 

12

Sonstige: ______________


*Bezirks-Nr.

*Mitgl.-Nr.

*Wird von den Bezirken ausgefüllt.

Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.

Ort, Datum

Unterschrift

Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird.

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, 30167 Hannover

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPALastschriftmandats Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer)

1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.

2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungsweise:

monatlich halbjährlich

vierteljährlich jährlich

Vorname und Nachname (Kontoinhaber)

Straße und Hausnummer

Postleitzahl und Ort

Bankleitzahl

Kontonummer

IBAN

DE

BIC (8 oder 11 Stellen)

Ort, Datum

Unterschrift

Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.


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Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de

Zur mobilen Website: http://m.igbce-bws.de

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