Nord JAV 2012

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Neum端nster

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SchleswigHolstein

Oldenburg

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HamburgHarburg

Hannover Ibbenb端ren

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Wolfenb端ttel

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Alfeld

JAV-Seminare 2012 Landesbezirk Nord


Wir wissen, wofür ihr kämpft. Wir kennen eure Hindernisse und die Wege, diese zu überwinden. Bildung direkt aus der Praxis – das können nur wir. Denn keiner ist näher dran.

IG BCE BWS – Wir sind das Original.


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H端rden meistern Wissen, das kommt

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Vorwort 4

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den JAVen,

Landesbezirksjugendsekretärin Anita Schultz

ihr haltet das Bildungsangebot der IG BCE BWS für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in der Hand. Im Jahr 2012 haben wir wieder ein Seminarprogramm aufgelegt, um die Arbeit der JAV in den Betrieben zu begleiten und zu unterstützen. Wichtig sind die Grundlagenseminare, da hier das Basiswissen vermittelt wird, um die Interessen der Azubis im Betrieb vertreten zu können. Darüber hinaus geben wir euch das Rüstzeug mit auf den Weg, um beispielsweise die Qualität in der Berufsausbildung weiterzuentwickeln oder sich für mehr Ausbildungsplätze und die Übernahme nach der Ausbildung in ein festes Arbeitsverhältnis einzusetzen. Das Themenspektrum ist weit gesteckt und entspricht der Vielfalt der Aufgaben, die in den JAVen beraten werden. Die Teamerinnen und Teamer, die für uns die Seminare durchführen, sind zum großen Teil selbst erfahrene Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter und Jugendsekretärinnen und -sekretäre der IG BCE.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Auf den ersten Seiten des Bildungsprogramms findet ihr die JAV-Seminare der Bundesebene, die im Bildungszentrum KagelMöllenhorst bei Berlin stattfinden. Die darauffolgenden Seiten beinhalten die Grund- und Fachseminare des Landesbezirks. Wir wünschen euch nun viel Spaß bei der Planung eurer Weiterbildung und freuen uns, euch in unseren Seminaren begrüßen zu dürfen.

Anita Schultz

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Inhalt 6

Seminare der Bundesebene qq JAV mit Biss – Auch über den Betrieb hinaus . . . . . . qq JAV-Vorsitzenden-Seminar . . . . . . . . . . . . . . qq JAV – Gute Ausbildung, gute Übernahme . . . . . . . . qq GJAV und KJAV – Arbeitstagung . . . . . . . . . . . . qq JAV-Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . qq Mitwirkung und Mitbestimmung in der beruflichen Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . qq Berufsausbildung – Veränderungsprozesse mit neuen Ausbildungsstrukturen . . . . . . . . . . .

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Seminare der Landesbezirksebene Landesbezirk Nord . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 qq JAV 1 – Grundlagenseminar . . . . . . . . . . . . . . 26 qq JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern . . . . . . 28 qq JAV – Rhetorik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Weitere Informationen qq Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 qq Ferien 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 qq Schulferien | Deutschland . . . . . . . . . . . . . 34 qq BWS-Team . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 qq Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 qq Informationen zur Freistellung . . . . . . . . . . . . 40 qq Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber . . . . . . 48 qq Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . qq Anmeldebogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . qq Beitrittserkl채rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . qq Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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50 51 53 55


Bei der IG BCE BWS fĂźhle ich mich gut aufgehoben. Die sind nah dran am Geschehen und helfen mir, am Ball zu bleiben. Wer kĂśnnte besser wissen, was an neuen Themen auf uns zukommt?

Jetzt zur IG BCE! q www.igbce.de


Seminare auf Bundesebene


JAV-Seminare auf Bundesebene 10

JAV mit BISS – Auch über den Betrieb hinaus Seit Jahren steht BISS für die Interessenvertretung junger Menschen durch Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Oftmals „beißen“ sich Kolleginnen und Kollegen tatsächlich tagtäglich die Zähne daran aus, sich für ihre Azubis einzusetzen. In dieser Veranstaltung geht es um viele wichtige Themen im Betrieb – angefangen bei der Auseinandersetzung von Auszubildenden mit ihren Arbeitgebern über die zukünftigen Einstellungszahlen bis hin zu möglichen Perspektiven junger Menschen nach der Ausbildung. Mit unseren JAV-Grundlagenseminaren bieten wir dir einen Überblick über rechtliche Grundlagen der Betriebsverfassung, des Jugendarbeitsschutzes und der Berufsbildung. Dort, wo jemand mit dem Fachwissen an Grenzen stößt und sich die Frage stellt, wie es weitergehen könnte, geben wir besondere Hilfestellungen.

Termin qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

von

bis

Januar

15.01.

20.01.12

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminarort

Kagel-Möllenhorst

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Inhalte qq Errungenschaften außerbetrieblicher Interessenvertretung qq Netzwerke und Bündnisse als Schlüssel des Erfolgs qq Berufsschule als Spannungsfeld zwischen Azubi und Betrieb qq Projektarbeit an konkreten Handlungsfeldern qq Lernen am praktischen Beispiel

Seminarkosten

826,00 €

UV*

629,00

Seminarnummer

BWS-025-920101-12

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 12

JAV-Vorsitzenden-Seminar

Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber schon zeigen sich erste Hürden: Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was wird von mir erwartet? Das Seminar hilft bei der Bewältigung der ersten Hürden einer oder eines JAV-Vorsitzenden. Es gibt Hilfestellung bei der Entwicklung und Umsetzung von Themen. Zudem unterstützt es junge Vorsitzende dabei, die eigene Rolle in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und der IG BCE besser auszufüllen.

Termin qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

Januar/ Februar

von

bis

29.01.

03.02.12

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminarort

Kagel-Möllenhorst

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Inhalte qq Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien qq Motivation, mit gutem Beispiel voran qq Arbeitsplanung, delegieren und spezialisieren qq Qualifizierungsplan für JAVen qq Kooperatives Arbeiten mit dem BR/der IG BCE

Seminarkosten

826,00 €

UV*

629,00

Seminarnummer

BWS-025-920201-12

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 14

JAV – Gute Ausbildung, gute Übernahme

Noch nie war es so schwer wie heute, erfolgreich in den Beruf zu starten. Neben der (noch immer) katastrophalen Lage auf dem Ausbildungsmarkt gestaltet sich auch der Übergang von Ausbildung in reguläre Beschäftigung immer schwieriger. Viele junge Facharbeiter(innen) erleben Befristungen, Leiharbeit oder Niedriglöhne als Normalarbeitsverhältnis und das macht jede Form der Zukunftsplanung unmöglich. Eine Befragung unter allen Jugend- und Auszubildendenvertretungen hat ergeben, dass nur 25  % aller Unternehmen ihre Azubis am Ende der Ausbildung unbefristet übernehmen. Eine Zahl, die so gar nicht zu der Aussage passt, dass immer mehr Betriebe nur noch für den Eigenbedarf ausbilden. Unternehmen, die angeblich „bedarfsorientiert“ ausbilden und ihre Azubis trotzdem nur befristet oder gar nicht übernehmen, handeln kurzsichtig. Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft erfordert genau das Gegenteil. Gerade qualifizierte individuelle Ausbildung und nachfolgende Bindung der jungen Facharbeiter(innen) an die Betriebe sichern das Überleben der Unternehmen und des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Wir wollen uns in dieser Woche mit Möglichkeiten der Einflussnahme von JAVen auf die Übernahme beschäftigen.

Termin qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

März

von

bis

25.03.

30.03.12

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminarort

Kagel-Möllenhorst

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Inhalte qq „Unser EINSATZ für deine ÜBERNAHME“ Jugendkampagne der IG BCE-Jugend qq Aktionen zum Thema qq Einflussmöglichkeiten der JAV qq gesetzliche Grundlagen

Seminarkosten

826,00 €

UV*

629,00

Seminarnummer

BWS-025-920301-12

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 16

GJAV und KJAV – Arbeitstagung

Großbetriebe und Unternehmen mit mehreren Betrieben, Standorten oder Konzernteilen funktionieren nach eigenen Gesetzen. Es bedarf eines außerordentlichen Organisations­ aufwandes, Aufgaben und Themen sinnvoll zu verteilen. Hierbei gewinnen zudem Netzwerke und Austauschplattformen an Bedeutung. In der JAV-Arbeit geht es nicht nur um die Rechte und Pflichten gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz, sondern oftmals um ganz andere Probleme. Die JAV-Arbeit befindet sich immer häufiger im Interessenkonflikt zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und der Verantwortung gegenüber dem eigenen Standort. Wir möchten mit euch gemeinsam an Themen arbeiten, um das Bestmögliche für eure Zielgruppe zu erreichen. Wir bieten Raum und Zeit zum Austausch und zur Vernetzung. Darüber ­hinaus geben wir Hilfestellungen und informieren über mögliche Ansprechpartner, damit ihr euch für die Arbeit im Gremium fit machen könnt.

Termin qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

März

von

bis

04.03.

09.03.12

Seminarort

Kagel-Möllenhorst

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Inhalte qq Überbetrieblicher Informationsaustausch qq Schaffung von Netzwerken qq Arbeitsplanung und -teilung qq Themen entwickeln und umsetzen qq Kooperatives Arbeiten mit dem BR und der Gewerkschaft

Seminarkosten

826,00 €

UV*

629,00

Seminarnummer

BWS-025-920401-12

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 18

JAV-Öffentlichkeitsarbeit

Themen zum Thema machen und kreative JAV-Wahlen Wie kann ich aussagekräftige Präsentationen erstellen? Gibt es Alternativen zu PowerPoint-Präsentationen? Welche Möglichkeiten habe ich als JAV, um meine Arbeit darzustellen? Habt ihr als JAV schon einmal über eure Öffentlichkeitsarbeit nachgedacht, jedoch keine zündende Idee gehabt? Wir diskutieren mit euch über die aktuellen Entwicklungen in der Berufsausbildung und zeigen euch Wege, wie ihr eure Öffentlichkeitsarbeit gestalten könnt. Zudem erarbeiten wir gemeinsam kreative Konzepte für die JAV-Wahlen.

Termin qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

Mai

von

bis

20.05.

25.05.12

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminarort

Kagel-Möllenhorst

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Inhalte qq JAV-Wahlen kreativ umgesetzt qq Themen zum Thema machen qq Öffentlichkeitsarbeit qq Macht der Medien qq Gutes tun und darüber reden (seine Arbeit gut verkaufen)

Seminarkosten

826,00 €

UV*

629,00

Seminarnummer

BWS-025-920501-12

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 20

Mitwirkung und Mitbestimmung in der beruflichen Ausbildung Ausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die duale Ausbildung ist seit langer Zeit das Erfolgsmodell für die Rekrutierung des Fachkräftenachwuchses. Sie garantiert eine qualitativ hochwertige und bundesweit einheitliche berufliche Qualifizierung. Sie ist daher besonders angesehen, weil sie Theorie und Praxis sinnvoll miteinander verknüpft. Zurzeit gibt es etwa 340 anerkannte Ausbildungsberufe, für die gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben ist. Dennoch gibt es in den Betrieben die unterschiedlichsten Auswahlkriterien für die Ausbildungsberufe. Dieses Seminar informiert über die Möglichkeiten der Mitwirkung in der beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Termin qqDauer: 3 Tage (Beginn: mittags | Ende: mittags)

Monat

Mai

von

bis

Seminarort

02.05.

04.05.12

Bad Münder

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Inhalte qq Rechtliche Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) qq Betriebliche Mitbestimmung in der beruflichen Ausbildung qq Rechtliche Grundlagen für die berufliche Ausbildung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) qq Möglichkeiten bei Einstellungsverfahren der Auszubildenden

Seminarkosten

633,00 €

UV*

268,00

Seminarnummer

BWS-387-920701-12

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 22

Berufsausbildung – Veränderungsprozesse mit neuen Ausbildungsstrukturen Die Berufsausbildung erfolgt in Deutschland auf der Grundlage bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen. Dazu gehören eine breit angelegte Grundbildung, sachliche Qualifikationen und Berufserfahrung. Die Berufsausbildung ist planmäßig zu gestalten, zeitlich und sachlich so zu gliedern, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Die Globalisierung, der technische Fortschritt und der damit verbundene Strukturwandel haben einen Modernisierungsprozess in der Berufsausbildung in Gang gesetzt. Damit geht eine Neuordnung der Ausbildungsberufe und -strukturen einher. Dieses Seminar informiert über den Status quo sowie geplante Änderungen.

Termin qqDauer: 3 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

von

bis

Seminarort

Februar

19.02.

22.02.12

Bad Münder

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Inhalte qq Veränderte Anforderungen an die Berufsausbildung qq Mitbestimmungsmöglichkeiten BR/JAV bei Ausbildungsprozessen und -abläufen qq Modernisierte Ausbildungsberufe und ihre Auswirkungen auf die Ausbildungsabläufe qq Organisation der Ausbildung

Seminarkosten

678,00 €

UV*

372,00

Seminarnummer

BWS-387-920601-12

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bed端rfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind.

Jetzt zur IG BCE! q www.igbce.de


Neum端nster

9

SchleswigHolstein

Oldenburg

9

9

HamburgHarburg

Hannover Ibbenb端ren

9

9 9

Wolfenb端ttel

9

Alfeld

Seminare auf Landesebene


JAV-Seminare auf Landesebene 26

JAV 1 – Grundlagenseminar

Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit. Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Es zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf. Der Besuch des JAV-1-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAV-Seminaren und sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden!

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

März Dezember

von

bis

25.03. 09.12.

30.03.12 14.12.12

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminarort

Springe Springe

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Landesbezirk Nord 27

Inhalte qq Einführung in die JAV-Arbeit qq Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung qq Aufbau und Handhabung von Gesetzen qq Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung qq Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen qq Strategien für die JAV-Arbeit

Seminarkosten

764,00 € 764,00 €

UV*

509,00 € 509,00 €

Seminarnummer

BWS-100-210101-12 BWS-100-210102-12

*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Landesebene 28

JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum alltäglichen Geschäft der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung zu sorgen und zudem für gute Übernahmemodelle. Dieses Seminar vermittelt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.

Termin qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

Juni

von

bis

17.06.

22.06.12

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminarort

Springe

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Landesbezirk Nord 29

Inhalte qq Analyse der Qualität der Berufsausbildung qq Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung qq Problemlösungsstrategien qq Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung qq Beurteilungssysteme qq Entwicklung und Aufbau des dualen Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise

Seminarkosten

764,00 €

UV*

509,00 €

Seminarnummer

BWS-100-210201-12

Fußball-EM wird gezeigt *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Landesebene 30

JAV – Rhetorik

Ob ihr ein Statement auf der Jugend- und Auszubildendenversammlung geben wollt, was die JAV so macht und was ihr in nächster Zeit vorhabt, oder an der nächsten Betriebsratssitzung teilnehmen und den alten Hasen dort überzeugend berichten, wo der Schuh in der Ausbildung wirklich drückt: Zur JAV-Arbeit gehört auch das gesprochene Wort – reden, argumentieren, überzeugen. Dafür werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Rhetorikseminars fit gemacht.

Termin qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

Juli

von

bis

22.07.

27.07.12

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminarort

Springe

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Landesbezirk Nord 31

Inhalte qq Rechtliche Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenversammlung qq Rechtliche Grundlagen für die Teilnahme an Betriebsratssitzungen und die Durchführung von Sprechstunden qq Grundlagen der Kommunikation qq Sicher auftreten mit und ohne Redepult qq Sinnvolle Konzepttechnik und Redenvorbereitung „Schritt für Schritt“ qq Stimme, Körperhaltung und Körpersprache qq Kontakt zu den Zuhörer(inne)n aufbauen – mit Zwischenrufen umgehen qq In Gesprächen und Verhandlungen überzeugend argumentieren

Seminarkosten

718,00 €

UV*

509,00 €

Seminarnummer

BWS-100-210401-12

Olympia wird gezeigt *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Bestell-Hotline 0511 7631-591 32


Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) 33

Berufsbildungsgesetz Thomas Lakies, Annette Malottke Kommentar für die Praxis 4. Auflage 2011, 884 Seiten, gebunden ISBN: 978-3-7663-6014-4 € 79,90 Der Kommentar erläutert das Recht der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und Umschulung. Die Kommentierungen gelten für alle Bereiche der Wirtschaft, einschließlich des Handwerks. Die für die Berufsausbildung geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften sind berücksichtigt, soweit sie für die Berufsausbildungsverträge maßgeblich sind – genauso die Vorschriften der Handwerksordnung. Eine kurze Kommentierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes findet sich im Anhang. Die Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung sind eingearbeitet. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind auf dem Stand Anfang 2011. Schwerpunkte der Kommentierung sind: qq Anerkennung von Ausbildungsberufen qq Berufsausbildungsvertrag | Prüfungswesen qq Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden qq Kündigungsschutz für Auszubildende (mit Verfahrensrecht) qq Überwachung der Berechtigung zum Einstellen & Ausbilden der Ausbildung durch die zuständigen Stellen qq Berufliche Fortbildung, Zulässigkeit der Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln bezüglich der Fortbildungskosten qq Übernahme in Arbeitsverhältnis nach Ende der Ausbildung

Weitere Informationen unter www.bws-fachverlag.de


Ferien 2012 34

Schulferien | Deutschland Winter

Ostern/ Frühjahr

-

02.04.-13.04.

Bayern

20.02.-24.02.

02.04.-14.04.

Berlin

30.01.-04.02.

02.04.-14.04. | 30.04.

Brandenburg

30.01.-04.02.

04.04.-14.04. | 30.04.

Bremen

30.01.-31.01.

26.03.-11.04. | 30.04.

Hamburg

30.01.

05.03.-16.03.

-

02.04.-14.04.

Mecklenburg-Vorpommern

06.02.-17.02.

02.04.-11.04.

Niedersachsen

30.01.-31.01.

26.03.-11.04. | 30.04.

Nordrhein-Westfalen

-

02.04.-14.04.

Rheinland-Pfalz

-

29.03.-13.04.

Saarland

20.02.-25.02.

02.04.-14.04.

Sachsen

13.02.-25.02.

06.04.-14.04.

Sachsen-Anhalt

04.02.-11.02.

02.04.-07.04.

-

30.03.-13.04.

06.02.-11.02.

02.04.-13.04.

Land Baden-Württemberg

Hessen

Schleswig-Holstein Thüringen

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Himmelfahrt/ Pfingsten

Sommer

Herbst

Weihnachten

29.05.-09.06.

26.07.-08.09.

29.10.-02.11.

24.12.-05.01.

29.05.-09.06.

01.08.-12.09.

29.10.-03.11.

24.12.-05.01.

18.05.

20./21.06.03.08.

01.10.-13.10.

24.12.-04.01.

18.05.

21.06.-03.08.

01.10.-13.10.

24.12.-04.01.

18.05.|29.05.

23.07.-31.08.

22.10.-03.11.

24.12.-05.01.

30.04.-04.05. |18.05.

21.06.-01.08.

01.10.-12.10.

21.12.-04.01.

-

02.07.-10.08.

15.10.-27.10.

24.12.-12.01.

25.05.-29.05.

23.06.-04.08.

01.10.-05.10.

21.12.-04.01.

18.05.|29.05.

23.07.-31.08.

22.10.-03.11.

24.12.-05.01.

29.05.

09.07.-21.08.

08.10.-20.10.

21.12.-04.01.

-

02.07.-10.08.

01.10.-12.10.

20.12.-04.01.

-

02.07.-14.08.

22.10.-03.11.

24.12.-05.01.

18.05.

23.07.-31.08.

22.10.-02.11.

22.12.-02.01.

21.05-26.05.

23.07.-05.09.

29.10.-02.11.

19.12.-04.01.

18.05.

25.06.-04.08.

04.10.-19.10.

24.12.-05.01.

25.05.-29.05.

23.07.-31.08.

22.10.-03.11.

24.12.-05.01.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


BWS-Team 36

Geschäftsführung

Peter Wind | Telefon: 0511 7631-677

Sekretariat Sabina Mehic | Telefon: 0511 7631-605

Rechnungswesen

Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Heidi Wenzel | Telefon: 0511 7631-304

Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Marion Probst | Telefon: 0511 7631-233

Seminarplanung und Organisation sowie Inhouse-Angebote

Sachgebiet Seminarmaterial, Angebote, Seminarplanung Meike Kiegeland | Telefon: 0511 7631-515

Sachgebiet SBV-Seminare, Angebote Werner Wenz | Telefon: 0511 7631-205 Projektmanagement, Führungskräfteakademie und neue Seminarformen Daniele Frijia | Telefon: 0511 7631-373

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Seminaranmeldung und Einladung

Einladung, Anmeldung, Hotline Dagmar Scheper | Telefon: 0511 7631-513

37 Einladung, Anmeldung, Hotline Bärbel Gieseler | Telefon: 0511 7631-667

Einladung, Anmeldung, Hotline Claudia Binnewies | Telefon: 0511 7631-423

Einladung, Anmeldung, Hotline Nadine Köller | Telefon: 0511 7631-270

Anmeldung, Hotline Angela Beyer | Telefon: 0511 7631-391

Marketing und Spezialangebote Referentendatei, Seminarmaterial, Seminarplanung, Hotline Marion Köhler | Telefon: 0511 7631-206

BWS-Fachverlag und Jugendseminare, Hotline Viola Lorenz | Telefon: 0511 7631-275 Marketing, Tagungen, Seminarplanung, Hotline Annika Schalin | Telefon: 0511 7631-159 Konzernseminare und Führungskräfteakademie Andrea Knüppel | Telefon: 0511 7631-416

Hotelmanagement Anja Machate-Bente | Telefon: 0511 7631-350

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Kosten 38

Kosten

Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildendenund Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zu Grunde gelegt. Hierin ist eine Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Fahrtkosten und Spesen Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.

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Rücktritts- und Stornogebühren Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.

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Informationen zur Freistellung 40

Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!

Worauf fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte? Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräte für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden zu gewähren. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.

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gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 41

Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In diesem Sinne sind immer erforderlich: qq Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom 19.07.1995, 7 ABR 49/94). qq Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 bis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landesbezirke findet. qq Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84). qq Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundesprogramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbezirke finden. qq Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden Tarifverträge

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Informationen zur Freistellung 42

qq Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83). qq Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen Kenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe „Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss 1–3“. Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind. Ebenso gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand selbst bei der Seminarplanung initiativ werden will.

Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Obwohl die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt

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gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 43

ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben).

Hat der Betriebsrat einen Beurteilungs­ spielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.

Muss der Betriebsrat auf „betriebliche ­Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist.

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Informationen zur Freistellung 44

Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z, 9. Aufl., S. 1359).

Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.

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gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 45

Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAGUrteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 /83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.

Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.

Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

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Informationen zur Freistellung 46

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforderlichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit ­bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

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gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 47

Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber 48

Mitteilung über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause

Ort, Datum

Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am

Datum

beschlossen, das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn

Name

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema: Titel des Seminars zu entsenden.

Zeit: Ort:

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Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf: Euro. Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn

Name als Ersatzteil-

nehmerin/Ersatzteilnehmer. Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Stempel/Unterschrift des Betriebsrats

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Anmeldung 50

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu sehen. An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2012 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.

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Anmeldebogen

Fax 0511 7631-775

51 Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/folgenden Seminaren an: Titel

Termin

Ich melde mich an.

Nachname, Vorname

IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)

Meine dienstliche Anschrift:

Firma/Unternehmen

Bereich/Abteilung

StraĂ&#x;e, Hausnummer/Postfach

Postleitzahl

Ort

Telefonnummer

Faxnummer

E-Mail-Adresse

Ort, Datum

Unterschrift

Firmenstempel (mit Anschrift)

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Seminarnummer


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Bestellung: Tel. 0511 7631-591 shop@bws-fachverlag.de


Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht Fax: 0511 7631-708 (oder das vollständig ausgefüllte Formular bei deinem Betriebsrat abgeben)

*Bezirks-Nr.

*Wird von den Bezirken ausgefüllt.

*Mitgl.-Nr.

Beschäftigt bei PLZ/Ort Tätigkeit Name Vorname Geburtsdatum PLZ/Wohnort Straße/Hausnr. Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Kontonr. BLZ Bankinstitut Ich bevollmächtige die IG Bergbau, Chemie, Energie meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit P

monatlich

P

vierteljährlich

P

halbjährlich

P

jährlich

von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber von meinem Lohn bzw. Gehalt einzubehalten. Diese Ermächtigung gilt auch für jedes andere auf meinen Namen lautende Konto bei jedwedem Kreditinstitut. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der IG Bergbau, Chemie, Energie vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.

Datum

Unterschrift

Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben einschließlich eventueller Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben, insbesondere der Mitgliederverwaltung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragsabzugs im erforderlichen Umfang – auch durch Datenträgeraustausch – mithilfe von Computern (automatisiert) verarbeitet und genutzt werden können.


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Impressum 55

Impressum Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH | Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind Redaktion Viola Lorenz Kathrin Behrens kb2 kommunikationsberatung | Berliner Straße 80 · 14467 Potsdam Gestaltung & Layout Antje Zimmermann Julia Hintz junge meister* | Kantstraße 149 · 10623 Berlin Druck BWH GmbH – Die Publishing Company | Beckstraße 10 · 30457 Hannover

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Kontakt q IG BCE BWS GmbH Kรถnigsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de


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