Nord JAV 2013

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JAV-Seminare 2013 Landesbezirk Nord


Wissen, wo du stehst. Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder und entdecke dein neues Ziel. Ab Ende 2012 kannst du deinen Bildungsweg auch online gehen: www.bws-bildungslandschaft.de

IG BCE BWS – Wir sind das Original.


Landesseminarplan 2013 3

Horizonte entdecken Wissen schafft Weitblick


Vorwort

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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen,

Landesbezirksjugendsekretärin Jeanette Härtling

im Herbst 2012 fanden die regulären JAV-Wahlen statt. Viele von euch sind bei diesen Wahlen erstmalig gewählt worden. Andere haben schon eine Amtszeit hinter sich gebracht, und sind nun „alte Hasen“. Mit dem Bildungsprogramm 2013, das ihr in den Händen haltet, bieten wir euch ein differenziertes Seminarangebot an, das eurem jeweiligen Bildungsbedarf gerecht wird. Die erstmalig gewählten Jugendvertretungen erhalten eine Grundausstattung an Wissen und Kompetenzen, um sich in der Arbeit der JAV zurechtzufinden und die ersten Schritte meistern zu können. Dies ist der Schwerpunkt des Angebots in den Bezirken des Nordens und im Landesbezirk Nord, z. B. mit dem JAV I-Seminar. Diejenigen, die bereits länger dabei sind, können ihre Kenntnisse weiterentwickeln und sich spezialisieren, beispielsweise in der Gestaltung der Berufsausbildung. Oder ihr arbeitet an

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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eurem Auftritt und eurer Fähigkeit, öffentlich zu sprechen – eine wichtige Aufgabe, wenn es darum geht, die Arbeit der JAV in einer Jugend- und Auszubildendenversammlung zu erklären. Für eure Weiterbildung als JAV hat euch der Gesetzgeber Freistellungsmöglichkeiten eingeräumt. Diese und weitere Informationen findet ihr ebenfalls in dieser Broschüre. Nutzt diese Möglichkeiten für eure Entwicklung. Nun viel Spaß bei der Planung eurer Weiterbildung.

Jeannette Härtling

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Inhalt 6

JAV-Seminare auf Bundesebene

q „JAV mit BISS“, auch über den Betrieb hinaus – Probleme lösen auch außerhalb des Betriebs . . . . . . . . 10 q JAV-Vorsitzenden-Seminar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 q „Großbetriebetreffen“ – Seminar JAV mit einer Mindestgröße von 9 und/oder GJAV-/KJAV-Gremien . . . 14 q Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit der JAV . . . . . . . . . . 16 q Seminar für „Einer-JAVen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 q Mitwirkung und Mitbestimmung in der beruflichen Ausbildung – Ausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) . . . 20 q Berufsausbildung – Veränderungsprozesse mit neuen Ausbildungsstrukturen – Neue Ausbildungsstrukturen – Aktualisierung der Ausbildungsinhalte . . . . . . . . . . . . 22

JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Nord . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 q JAV 1 – Grundlagenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 q JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern . . . . . . . . 30 q JAV 3 – Arbeitstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Weitere Informationen

q Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 q Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 q JAV-Seminare auf Bundesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 q JAV-Seminare auf Landesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 q Ferien 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 q Der direkte Draht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 q Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Nord . . . . . . . . . . . . 42 q Informationen zur Freistellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 q

Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . 52

q Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 q Anmeldebogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 q Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . . . . 57 q Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Hürden überwinden „to break down barriers“ Hürde q (Leichtathletik, Reitsport) Hindernis in einer bestimmten Höhe, das die Läufer bei einem Hürdenlauf, die Pferde bei einem Hürdenrennen überspringen müssen eine Hürde nehmen q eine Schwierigkeit überwinden Synonyme q Barriere, Barrikade, Hindernis q Beeinträchtigung, Behinderung, Erschwernis, Erschwerung, Hemmnis, Hemmschuh, Widerstand Quelle: www.duden.de

Wir helfen dir zu springen! IG BCE q

www.igbce.de


JAV-Seminare auf Bundesebene


JAV-Seminare auf Bundesebene

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„JAV mit BISS“, auch über den Betrieb hinaus – Probleme lösen auch außerhalb des Betriebs Seit Jahren steht der Slogan „JAV mit BISS“ für die Interessenvertretung junger Menschen durch Jugend- und Auszubildendenvertretungen. An vielen Stellen „beißen“ sich Kolleginnen und Kollegen tatsächlich oft die Zähne daran aus, sich für ihre Azubis einzusetzen. Dieses Seminar gibt vielseitige Hilfestellungen. Es beleuchtet eine Vielzahl von Themen im Betrieb – von der Auseinandersetzung der JAVen mit ihren Arbeitgebern über die zukünftigen Einstellungszahlen neuer Auszubildender bis zu den Perspektiven junger Menschen. Mit unseren JAV-Grundlagen-Seminaren bieten wir dir sowie vielen weiteren Kolleginnen und Kollegen einen Überblick über rechtliche Grundlagen der Betriebsverfassung, den Jugendarbeitsschutz und der Berufsbildung. Doch allzu oft kommt es vor, dass man mit diesem Fachwissen an seine Grenzen stößt. Und dann stellen sich viele Fragen: Wie geht es nun weiter? Wie komme ich trotzdem zu einer Lösung und somit dazu, das Beste für meine Kolleginnen und Kollegen zu erreichen? Das Seminar unterstützt euch dabei, Lösungen zu finden.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags) Monat Oktober

von 06.10.

bis 11.10.13

Seminarort Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

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Inhalte q Errungenschaften außerbetrieblicher Interessenvertretung q Netzwerke und Bündnisse als Schlüssel des Erfolges q Berufschule als Spannungsfeld zwischen Azubi und Betrieb q Projektarbeit an konkreten Handlungsfeldern q Lernen am praktischen Beispiel

Seminarkosten 954,00 €

UV* 654,00 €

Seminarnummer BWS-025-900101-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene 12

JAV-Vorsitzenden-Seminar

Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber da gibt es Probleme und noch mehr Fragen: Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich eigentlich zu tun? Bei meinem Vorgänger sah das alles so einfach aus … Wie kommt man zu Themen und wie wirkt sich die besondere Rolle auf die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und der IG BCE aus? Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du auf diesem Seminar genau richtig.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags) Monat Juni

von 02.06.

bis 07.06.13

Seminarort Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

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Inhalte q q q q q

Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien Motivation, mit gutem Beispiel voran Arbeitsplanung, delegieren und spezialisieren Qualifizierungsplan für JAVis Kooperatives Arbeiten mit dem BR/IG BCE

Seminarkosten 903,00 €

UV* 654,00 €

Seminarnummer BWS-025-900201-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene

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„Großbetriebetreffen“ – Seminar JAV mit einer Mindestgröße von 9 und/oder GJAV-/KJAV-Gremien In Großbetrieben und Unternehmen mit mehreren Betrieben, Standorten und/oder Konzernteilen, tickt die Welt meistens anders. Aufgaben und Themenschwerpunkte zu finden und sinnvoll aufzuteilen, bedeuten viel Aufwand. Die Frage nach Netzwerken und Austauschplattformen gewinnt an Bedeutung. In der JAV-Arbeit geht es nicht nur um die Rechte und Pflichten gemäß der Betriebsverfassung, sondern oft um weit darüber hinaus gehende Probleme. Für viele ist es eine Herausforderung, die JAVArbeit im Interessenkonflikt zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und der Verantwortung gegenüber dem eigenen Standort zu meistern. Wir möchten mit euch gemeinsam an den wichtigsten Themen arbeiten, um das Bestmögliche für eure Zielgruppe zu erreichen. Zudem bieten wir euch Raum und Zeit zum Austausch sowie zur Vernetzung. Ferner zeigen wir Hilfestellungen auf und helfen euch bei der Suche nach den richtigen Ansprechpartnern. Damit ihr im Gremium fit für die Zukunft seid.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags) Monat November

von 03.11.

bis 08.11.13

Seminarort Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Landesseminarplan 2013 15

Inhalte q q q q q

Überbetrieblicher Informationsaustausch Schaffung von Netzwerken Arbeitsplanung und -teilung Themen entwickeln und umsetzen Kooperatives Arbeiten mit dem BR und der Gewerkschaft

Seminarkosten 992,00 €

UV* 654,00 €

Seminarnummer BWS-025-900301-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene

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Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit der JAV Wie kann ich aussagekräftige Präsentationen erstellen? Gibt es Alternativen zu PowerPoint-Präsentationen? Welche Möglichkeiten habe ich als JAV, um meine Arbeit darzustellen? Habt ihr als JAV schon einmal über eure Öffentlichkeitsarbeit diskutiert und noch keine zündende Idee gehabt? Wir wollen mit euch über die aktuellen Entwicklungen in der Berufsausbildung diskutieren und sie mit den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit verknüpfen.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags) Monat Mai

von 12.05.

bis 17.05.13

Seminarort Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

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Inhalte q Datenschutz, öffentliche Netzwerke – Chance oder Risiko q Themen zum Thema machen q Öffentlichkeitsarbeit q Macht der Medien q Gutes tun und darüber reden (seine Arbeit gut verkaufen)

Seminarkosten 954,00 €

UV* 654,00 €

Seminarnummer BWS-025-900401-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene

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Seminar für „Einer-JAVen“

Jugend- und Auszubildendenvertretern in Einer-JAVen kommt eine besondere Stellung innerhalb der JAV-Arbeit zu. Die Tatsache, dass sie Einzelkämpfer sind, ihre Arbeit somit alleine gestalten, Entscheidungen ohne Hilfe treffen und Probleme selbstständig lösen müssen, erschwert die Arbeit. In dem Seminar wird gezeigt, wie eine effektive JAV-Arbeit gestaltet werden kann. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei in der Koordination und Strukturierung der Aufgaben.

Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags) Monat Juni

von 16.06.

bis 21.06.13

Seminarort Kagel-Möllenhorst

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

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Inhalte q q q q q

Arbeitsplanung Wer ist mein Ansprechpartner, wer steht mir bei? Öffentlichkeitsarbeit für Einer-JAVen Rechte und Pflichten in der Ausbildung Überbetrieblicher Informationsaustausch, Schaffung von Netzwerken (BJA, …)

Seminarkosten 997,00 €

UV* 654,00 €

Seminarnummer BWS-025-900501-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene

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Mitwirkung und Mitbestimmung in der beruflichen Ausbildung – Ausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Die duale Ausbildung ist seit langen Jahren das Erfolgsmodell für die Rekrutierung des Fachkräftenachwuchses. Sie garantiert eine qualitativ hochwertige und bundesweit einheitliche berufliche Qualifizierung. Besonders anerkannt ist die Nähe zur betrieblichen Praxis, die vom Kleinunternehmen bis zum Großbetrieb gewährleistet ist. Für rund 340 anerkannte Ausbildungsberufe ist derzeit gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Dennoch gibt es in den Betrieben die unterschiedlichsten Auswahlkriterien.

Termin q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags | Ende: mittags) Monat Februar

von 20.02.

bis 22.02.13

Seminarort Bad Münder

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

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Landesseminarplan 2013 21

Inhalte q Rechtliche Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) q Betriebliche Mitbestimmung in der beruflichen Ausbildung q Rechtliche Grundlagen für die berufliche Ausbildung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) q Möglichkeiten bei Einstellungsverfahren der Auszubildenden

P

In diesem Seminar inklusive: Lakies | Nehls – Berufsbildungsgesetz – Basiskommentar ohne BetrVG

Seminarkosten 633,00 €

UV* 280,00 €

Seminarnummer BWS-387-900601-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Bundesebene

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Berufsausbildung – Veränderungsprozesse mit neuen Ausbildungsstrukturen – Neue Ausbildungsstrukturen – Aktualisierung der Ausbildungsinhalte Die Berufsausbildung erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen. Ihre Ziele sind es, eine breit angelegte Grundbildung, sachliche Qualifikationen und Berufserfahrung zu vermitteln, die zur Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit befähigen. Die Berufsausbildung ist planmäßig zu gestalten, zeitlich und sachlich so zu gliedern, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Globalisierung, technischer Fortschritt und Strukturwandel haben einen Modernisierungsprozess in der Berufsausbildung in Gang gesetzt. Infolge der Neuordnungen der Ausbildungsberufe wurden nicht nur die Inhalte aktualisiert, sondern verstärkt auch neue Strukturen eingeführt.

Termin q Dauer: 3 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags) Monat Mai

von 26.05.

bis 29.05.13

Seminarort Bad Münder

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

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Inhalte q Veränderte Anforderungen an die Berufsausbildung q Mitbestimmungsmöglichkeiten BR/JAV bei Ausbildungsprozessen und -abläufen q Modernisierte Ausbildungsberufe und ihre Auswirkungen auf die Ausbildungsabläufe q Organisation der Ausbildung

Seminarkosten 678,00 €

UV* 388,00 €

Seminarnummer BWS-387-900701-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bed端rfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind.

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q

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JAV-Seminare auf Landesebene


JAV-Seminare auf Landesebene

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JAV 1 – Grundlagenseminar

Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit. Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbstständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Es zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf. Der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie BundesJAV-Seminaren und sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden!

Landesbezirk Nord q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags) Monat März September

von 10.03. 15.09.

bis 15.03.13 20.09.13

Seminarort HVHS Springe HVHS Springe

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

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Landesbezirk Nord Landesseminarplan 2013

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Inhalte q Einführung in die JAV-Arbeit q Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung q Aufbau und Handhabung von Gesetzen q Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung q Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen q Strategien für die JAV-Arbeit

Weitere Termine in den Bezirken siehe nächste Seite

Seminarkosten 783,00 € 783,00 €

UV* 551,00 € 551,00 €

Seminarnummer BWS-100-210101-13 BWS-100-210102-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


JAV-Seminare auf Landesebene

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JAV 1 – Grundlagenseminar Termine in den Bezirken:

Bezirk Alfeld q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags) Monat Februar

von 10.02.

bis 15.02.13

Seminarort HVHS Springe

Bezirk Hannover q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags) Monat Januar März Mai

von 20.01. 17.03. 12.05.

bis 25.01.13 22.03.13 17.05.13

Seminarort Mercure Hotel, Hannover Mercure Hotel, Hannover Mercure Hotel, Hannover

Bezirk Ibbenbüren q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags) Monat

von

bis

März

17.03.

22.03.13

Juli

14.07.

19.07.13

Seminarort IG BCE-Jugenddorf Hans-Böckler, Grömitz Ringhotel Teutoburger Wald

Bezirk Hamburg/Harburg q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags) Monat

von

bis

März

17.03.

22.03.13

Seminarort IG BCE-Jugenddorf Hans-Böckler, Grömitz

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

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Landesbezirk Nord Landesseminarplan 2013

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Seminarkosten 783,00 €

UV* Seminarnummer 551,00 € BWS-101-210103-13

Seminarkosten 845,00 € 845,00 € 845,00 €

UV* 824,00 € 824,00 € 824,00 €

Seminarkosten

Seminarnummer BWS-104-210104-13 BWS-104-210105-13 BWS-104-210106-13

UV* Seminarnummer

863,00 €

450,00 € BWS-106-210107-13

845,00 €

615,00 € BWS-106-210108-13

Seminarkosten 863,00 €

UV* Seminarnummer 450,00 € BWS-112-210109-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

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JAV-Seminare auf Landesebene

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JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.

Landesbezirk Nord q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags) Monat April Mai Juli/August Okt./Nov.

von 21.04. 12.05. 28.07. 27.10.

bis 26.04.13 17.05.13 02.08.13 01.11.13

Seminarort HVHS Springe HVHS Springe HVHS Springe HVHS Springe

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

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Landesbezirk Nord Landesseminarplan 2013

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Inhalte Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung q Beurteilungssysteme q Entwicklung und Aufbau des dualen Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise q q q q

Seminarkosten 783,00 € 783,00 € 783,00 € 783,00 €

UV* 551,00 € 551,00 € 551,00 € 551,00 €

Seminarnummer BWS-100-210201-13 BWS-100-210202-13 BWS-100-210203-13 BWS-100-210204-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

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JAV-Seminare auf Landesebene

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JAV 3 – Arbeitstechniken

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Eine effektive JAV-Arbeit bedarf einer sinnvollen Arbeits- und Büroorganisation sowie einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit; denn diese sind der Schlüssel zum Erfolg. Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, gekonnt zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie kriege ich die Organisation der JAV-Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und des Arbeitsrechts erfolgreich vereinbart, ohne, dass etwas hinten runterfällt? Das Seminar liefert zahlreiche Hilfestellungen.

Landesbezirk Nord q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags) Monat November

von 24.11.

bis 29.11.13

Seminarort HVHS Springe

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

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Landesbezirk Nord Landesseminarplan 2013

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Inhalte q Team- und Projektarbeit q Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen q Arbeitstechniken und Präsentationen q Öffentlichkeitsarbeit der JAV q Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen q Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten

Seminarkosten 783,00 €

UV* 551,00 €

Seminarnummer BWS-100-210301-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Bestellhotline 0511 7631-591 34


Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

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Berufsbildungsgesetz Thomas Lakies, Annette Malottke Kommentar für die Praxis BUND Verlag, 4. Auflage 2011, 884 Seiten, gebunden ISBN: 978-3-7663-6014-4 € 79,00 Der Kommentar erläutert das Recht der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und Umschulung. Die Kommentierungen gelten für alle Bereiche der Wirtschaft, einschließlich des Handwerks. Die für die Berufsausbildung geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften sind berücksichtigt, soweit sie für die Berufsausbildungsverträge maßgeblich sind – genauso die Vorschriften der Handwerksordnung. Eine kurze Kommentierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes findet sich im Anhang. Die Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung sind eingearbeitet. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind auf dem Stand Anfang 2011. Schwerpunkte der Kommentierung sind: q Anerkennung von Ausbildungsberufen q Berufsausbildungsvertrag q Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden q Kündigungsschutz für Auszubildende, einschließlich Verfahrensrecht q Schlichtungsausschüsse bei den Kammern q Überwachung der Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden sowie Überwachung der Ausbildung durch die zuständigen Stellen q Prüfungswesen q Berufliche Fortbildung, Zulässigkeit der Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln bezüglich der Fortbildungskosten q Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Ende der Ausbildung

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Ferien 2013

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Schulferien Deutschland

Land

Winter

Ostern

25.03.- 05.04.

Bayern

11.02.- 15.02.

25.03.- 06.04.

Berlin

04.02.- 09.02.

25.03.- 06.04.

Brandenburg

04.02.- 09.02.

27.03.- 06.04.

Bremen

31.01.+ 01.02.

16.03.- 02.04.

Hamburg

01.02.

04.03.- 15.03.

25.03.- 06.04.

Mecklenburg-Vorpommern

04.02.- 15.02.

25.03.- 03.04.

Niedersachsen

31.01.+ 01.02.

16.03.- 02.04.

Nordrhein-Westfalen

25.03.- 06.04.

Rheinland-Pfalz

20.03.- 05.04.

Saarland

11.02.- 16.02.

25.03.- 06.04.

Sachsen

04.02.- 15.02.

29.03.- 06.04.

Sachsen-Annhalt

01.02.- 08.02.

25.03.- 30.03.

25.03.- 09.04.

18.02.- 23.02.

25.03.- 06.04.

Baden-Württemberg

Hessen

Schleswig-Holstein Thüringen

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Landesseminarplan 2013 37

Himmelfahrt/ Pfingsten

Sommer

Herbst

Weihnachten

21.05.- 01.06.

25.07.- 07.09.

28.10.- 30.10.

23.12.- 04.01.

21.05.- 31.05.

31.07.- 11.09.

28.10.- 31.10.

23.12.- 04.01.

10.05. / 21.05.

19./20.06. 02.08.

30.09.- 12.10.

23.12.- 03.01.

10.05.

20.06.- 02.08.

30.09.- 12.10./ 01.11.

23.12.- 03.01.

21.05.

27.06.- 07.08.

04.10.- 18.10.

23.12.- 03.01.

02.05.- 10.05.

20.06.- 31.07.

30.09.- 11.10.

19.12.- 03.01.

08.07.- 16.08.

14.10.- 26.10.

23.12.- 11.01.

17.05.- 21.05.

22.06.- 03.08.

14.10.- 19.10.

23.12.- 03.01.

10.05. / 21.05.

27.06.- 07.08.

04.10.- 18.10.

23.12.- 03.01.

21.05.

22.07.- 03.09.

21.10.- 02.11.

23.12.- 07.01.

10.05. / 31.05.

08.07.- 16.08.

04.10.- 18.10.

23.12.- 07.01.

08.07.- 17.08.

21.10.- 02.11.

20.12.- 04.01.

10.05./ 18.05.- 22.05.

15.07.- 23.08.

21.10.- 01.11.

21.12.- 03.01.

10.05.- 18.05.

15.07.- 28.08.

21.10.- 25.10.

21.12.- 03.01.

10.05.

24.06.- 03.08.

04.10.- 18.10.

23.12.- 06.01.

10.05.

15.07.- 23.08.

21.10.- 02.11.

23.12.- 04.01.

Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2012

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Kosten

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Kosten

Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildendensowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Fahrtkosten und Spesen Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage. Rücktritts- und Stornogebühren Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird

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Landesseminarplan 2013 39

eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar. Referentinnen und Referenten Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.

Ansprechpartnerinnen

Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: heidi.wenzel@igbce.de

Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: marion.probst@igbce.de

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Der direkte Draht

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Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter: Angela Beyer Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: angela.beyer@igbce.de

Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: claudia.binnewies@igbce.de

Kerstin Panoussis Telefon: 0511 7631-513 E-Mail: kerstin.panoussis@igbce.de

Bärbel Gieseler Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: baerbel.gieseler@igbce.de

Nadine Köller Telefon: 0511 7631-270 E-Mail: nadine.koeller@igbce.de

Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung: Montag bis Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr

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Landesseminarplan 2013 41

Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag . . . . 08:00 – 17:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 15:00 Uhr

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Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Nord

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q IG BCE-Landesbezirk Nord Königworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-500 Fax: 0511 7631-520 E-Mail: lb.nord@igbce.de q www.nord.igbce.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag . . . . 08:00 – 16:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 14:00 Uhr

q IG BCE-Bezirk Alfeld Kalandstraße 5 31061 Alfeld Telefon: 05181 8416-0 E-Mail: bezirk.alfeld@igbce.de q IG BCE-Bezirk Hamburg/Harburg Besenbinderhof 60, Ebene 3 20097 Hamburg Telefon: 040 280096-0 E-Mail: bezirk.hamburg@igbce.de q IG BCE-Bezirk Hannover Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-550 E-Mail: bezirk.hannover@igbce.de q IG BCE-Bezirk Ibbenbüren Breite Straße 12 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451 9685-0 E-Mail: bezirk.ibbenbueren@igbce.de

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Landesseminarplan 2013 43

q IG BCE-Bezirk Oldenburg Amalienstraße 14 26135 Oldenburg Telefon: 0441 408891-0 E-Mail: bezirk.oldenburg@igbce.de q IG BCE-Bezirk Schleswig-Holstein Rendsburger Straße 4 24534 Neumünster Telefon: 04321 4041-0 E-Mail: bezirk.schleswig-holstein@igbce.de q IG BCE-Bezirk Wolfenbüttel Im Kalten Tale 33 38304 Wolfenbüttel Telefon: 05331 9556-0 E-Mail: bezirk.wolfenbuettel@igbce.de

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Informationen zur Freistellung

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Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!

Worauf fußt der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder? Das BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs.1). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAVMitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2 BetrVG).

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gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Landesseminarplan 2013

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Der Anspruch der Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.

Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In diesem Sinne sind immer erforderlich: q Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4) q Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a.; BetrVG Handkommentar, 26. Aufl.; § 65 RN 15). q Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer betreffen wie insb. das JugArbSchutzG und das BBiG (vgl. Fitting u. a.; BetrVG Handkommentar, 26. Aufl.; § 65 RN 15)

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Informationen zur Freistellung

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Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind.

Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertreter einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a.; BetrVG Handkommentar, 26. Aufl.; § 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt.

Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer

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gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

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der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen, die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.

Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 – 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 - 2 BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A – Z, 9. Aufl., S. 1359).

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Informationen zur Freistellung

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Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultieren wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.

Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen. (BAG-Urteil vom 15.05.1986 - 6 ABR 74 /83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 - 7 ABR 55/94 ). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.

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gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Landesseminarplan 2013

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Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtssprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.

Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen für die JAV-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.

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Informationen zur Freistellung

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Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schuldung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

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gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Landesseminarplan 2013

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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber

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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Ort, Datum Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am

Datum

beschlossen, das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung Frau/Herrn

Name

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:

Titel des Seminars zu entsenden.

Zeit: Ort:

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Landesseminarplan 2013 53

Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf: Euro. Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn

Name

als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer. Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Stempel/Unterschrift des Betriebsrats

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Anmeldung

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Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular zur schriftlichen Anmeldung findet ihr rechts. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu sehen. An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2013 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.

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Landesseminarplan 2013 Anmeldebogen Fax 0511 7631-775 55 Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/folgenden Seminaren an:

Titel

Termin

Ich melde mich an.

Nachname, Vorname

IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)

Meine dienstliche Anschrift:

Firma/Unternehmen

Bereich/Abteilung

StraĂ&#x;e, Hausnummer/Postfach

Postleitzahl, Ort

Telefonnummer

Fax-Nummer

E-Mail-Adresse

Ort, Datum

Unterschrift

#

Firmenstempel (mit Anschrift)

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarnummer


www.bws-fachverlag.de

Wissen schafft Vorsprung Betriebsratsliteratur im BWS-Shop

Bestellung: Tel. 0511 7631-591 shop@bws-fachverlag.de


Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Fax: 0511 7631-708 (oder das vollständig ausgefüllte Formular bei deinem Betriebsrat abgeben)

*Bezirks-Nr. *Wird von den Bezirken ausgefüllt.

*Mitgl.-Nr.

Beschäftigt bei PLZ/Ort Tätigkeit Name Vorname Geburtsdatum PLZ, Wohnort Straße, Hausnummer Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung BLZ Kontonr. Bankinstitut Ich ermächtige die IG BCE, meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit

monatlich

vierteljährlich

halbjährlich

jährlich

von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin von meinem Lohn bzw. Gehalt einzubehalten. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der IG BCE vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.

Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG

#

Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und/oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.

Datum

Unterschrift


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Impressum | Fotonachweis Landesseminarplan 2013

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Impressum Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH | Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind Redaktion Jennifer Reinhardt Franziska Raebel Kathrin Behrens kb² kommunikationsberatung | Berliner Straße 80 · 14467 Potsdam Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH | Bendhecker Straße 64 · 41236 Mönchengladbach Druck BWH GmbH – Die Publishing Company | Beckstraße 10 · 30457 Hannover

Fotonachweis Fotodokumentation aus den IG BCE-Bildungszentren: Dirk Egelkamp Fotografie Titelseite: © Nick Freund – Fotolia.com Seite 56: © tiero – Fotolia Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Kontakt q IG BCE BWS GmbH

Kรถnigsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de

Zur mobilen Webseite: http://m.igbce-bws.de

facebook.com/igbcebws


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