Rheinland-Pfalz/Saar 2012

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Landesseminarplan 2012 für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Neuwied-Wirges

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Mainz

Ludwigshafen Saarbrücken

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Hürden meistern Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland


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Wir wissen, wofür ihr kämpft. Wir kennen eure Hindernisse und die Wege, diese zu überwinden. Bildung direkt aus der Praxis – das können nur wir. Denn keiner ist näher dran.

IG BCE BWS – Wir sind das Original.


Landesseminarplan Musterüberschrift 2012

für Betriebsrätinnen und Unterkategorie Betriebsräte

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Hürden meistern Wissen, das kommt

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Musterüberschrift Unterkategorie

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Musterüberschrift Vorwort

Unterkategorie

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Liebe Kolleginnen und Kollegen im Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland,

Landesbezirksleiter Ralf Sikorski

Landesbildungssekretär Matthias Hille

auch für das Jahr 2012 haben wir ein spannendes Bildungsprogramm für euch zusammengestellt. Dieses soll euch dabei unterstützen, die anfallenden Aufgabenfelder kompetent und zeitgemäß zu gestalten. Hierzu bieten wir wichtige Basisund Fortgeschrittenenseminare sowie solche mit aktuellem Themenbezug an.

Jede unserer Veranstaltungen ist für euch ein wichtiger Baustein für die Zukunft. Niemals zuvor war die BWS so umfangreich und aktuell aufgestellt wie heute. In jedem Fall solltet ihr daher auch einen Blick in das zentrale bundesweite Seminarprogramm werfen. Falls ihr keines zur Hand habt, findet ihr das Angebot auch unter www.igbce-bws.de.

Die Betriebsratswahlen liegen nun schon zwei Jahre zurück. Viele von euch haben die Zeit bereits für ihre persönliche Fortbildung genutzt. Wer dies noch nicht getan und immer wieder verschoben hat, sollte schnell aktiv werden: In den Grundlagenseminaren BR 1-5 erhaltet ihr das notwendige Know-how, um eure Arbeit im Betriebsrat kompetent, zielorientiert und effizient zu verrichten. Zudem könnt ihr euch hier mit Gleichgesinnten austauschen und vernetzen.

Übrigens organisiert die IG BCE BWS auch Inhouse-Seminare, die auf euren ganz individuellen Bedarf zugeschnitten sind. Das Prozedere ist ganz unkompliziert: Fragt einfach bei den Kolleginnen und Kollegen in eurem Bezirk oder bei uns im Landesbezirk an. Wir finden dann die richtige Lösung für eure Aufgabe oder auch für das jeweilige Problem, dem ihr gerade gegenübersteht.

Ab dem Jahr 2012 wird jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer zum Ende eines Seminars ein Zertifikat von der BWS erhalten. Dieses dokumentiert euer persönliches und berufliches Engagement und euer fundiertes Wissen. Einige Zertifikate werden Teil eines Bonusprogramms, das die BWS ab 2013 mit besonderen Anreizen belohnen wird. In diesem Jahr könnt ihr hierfür bereits erste Bronze- und Silber-Zertifikate erwerben und im kommenden Jahr mit Gold- und Platin-Zertifikaten ergänzen.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Nutzt die Chance der Fortbildung. Wir wünschen euch viel Spaß bei den Schulungen, wichtige Erkenntnisse, bereichernde Kontakte und natürlich Erfolg bei eurer Arbeit. Mit einem herzlichen „Glück auf“ und besten Grüßen

Ralf Sikorski Landesbezirksleiter

Matthias Hille Landesbildungssekretär


Musterüberschrift Unterkategorie Impressum | Fotonachweis

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Impressum

Fotonachweis

Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH | Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover

Fotodokumentation aus den IG BCE-Bildungszentren: Michael Kottmeier | agenda | 2010

Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind Redaktion Marion Köhler Kathrin Behrens kb2 kommunikationsberatung | Berliner Straße 80 · 14467 Potsdam Gestaltung & Layout Antje Zimmermann Julia Hintz junge meister* | Kantstraße 149 · 10623 Berlin Druck BWH GmbH – Die Publishing Company | Beckstraße 10 · 30457 Hannover

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Musterüberschrift Inhalt

Unterkategorie

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Weitere Informationen

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland . . . . . . . . . 16 qq BR 1 – 1x1 für Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . qq BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten . . . qq BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten . . . . qq BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrecht . . . . . . . . . . qq BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaft . . . . . . . . . . .

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Bezirk Neuwied-Wirges . . . . . . . . . . . . . . . . 21 qq Leiharbeit und Werkverträge . . . . . . . . . . . . . qq Betriebsräte in der betrieblichen Öffentlichkeit – Die erfolgreiche Betriebsversammlung . . . . . . . . qq Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben – Fördermöglichkeiten und Leistungen . . . qq Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb – Weg vom Reagieren hin zum Agieren . . . . . . . . .

21 22

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Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland . . . . . . . . . 34 qq JAV 1 – Grundlagenseminar . . . . . . . . . . . . . . 34 qq JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern . . . . . . 35 qq JAV 3 – Arbeitstechniken . . . . . . . . . . . . . . . 36 Bezirk Neuwied-Wirges . . . . . . . . . . . . . . . . 37 qq JAV-Öffentlichkeitsarbeit – Die Jugendversammlung als Sprachrohr der JAV . . . . . . . . . . . . . . . . 37 qq JAV und BR – Gemeinsam für eine starke Ausbildung . . 38 qq JAV-Wahlvorstandsschulung . . . . . . . . . . . . . . 39 Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

qq Weiterbildung sinnvoll planen . . . . . . . . . . . . . qq Hilfestellung für die Planung . . . . . . . . . . . . qq Persönliche Weiterbildungsplanung . . . . . . . . . . . qq Wo stehe ich? – Die sechs Fragen zu meiner Weiterbildungsplanung . . . . . . . . . .

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qq Baustein für die Zukunft Das BWS Zertifikats- und Bonusprogramm . . . . . . . 12

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Bezirk Mainz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 qq Personalplanung und Qualifizierungsplanung vor Ort . . . qq Fit als Betriebsrat: Belastungen und ihre Bewältigungsstrategie für Betriebsräte . . . . . . . . . qq Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . qq Mediation – Der moderne Weg der Konfliktlösung . . . . qq Aktuelles aus Arbeits- und Sozialrecht . . . . . . . . .

qq Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 qq Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . 6

qq Kalender 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 qq Referent(inn)en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 qq Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 qq Das BWS-Team . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 qq Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Rheinland-Pfalz/Saarland . . . . . . . . . . . . . . 48 qq Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 qq Informationen zur Freistellung . . . . . . . . . . . . 50 qq Mitteilung über die Entsendung eines Betriebs­ ratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Aus­ zubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . 53 qq Mitteilung über die Teilnahme einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung an einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . . . . . . . . . 55 qq Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 qq Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . 59


Musterüberschrift Weiterbildung sinnvoll planen Unterkategorie

8

Hilfestellung für die Planung Wer in ein Seminarprogramm schaut, hat die Qual der Wahl: Welche Veranstaltung belege ich? Welche Weiterbildung ist in Hinblick auf mein Arbeitsfeld und meine persönliche Weiterentwicklung tatsächlich sinnvoll? Klug entscheidet, wer bedarfsgerecht und vorausschauend bucht. Eine erste Hilfestellung gibt euch diese persönliche Weiterbildungsplanung. Gerne helfen wir euch jedoch auch dabei, eure Weiterbildung langfristig zu planen. Hierzu gehört zunächst eine umfassende Bedarfsanalyse, die sowohl individuell als auch für das gesamte Betriebsratsgremium gestaltet werden kann.

BR-/GBR-Vorsitzende

qq Führung eines Betriebsratsgremiums qq Leiten von Betriebsratssitzung und -versammlung qq Organisation der Betriebsratsarbeit: Betriebsausschuss, Betriebsratsbüro qq Position beziehen, Verantwortung in Projektgruppen, Motivation, Einbindung der BR-Mitglieder qq Vertretung des Betriebsrats nach außen qq Verhandlungsführung qq Umgang mit schwierigen Situationen in Gesprächen

Freigestellte Betriebsrätinnen und Betriebsräte

qq Steuerung komplexer Themen im Betriebsrat qq Umstrukturierung von Abteilungen qq Schichtplangestaltung oder Weiterbildungsprojekte qq Leiten von Ausschüssen: Inhaltliche Leitung von Betriebsratssitzungen, Abteilungsversammlungen qq Verhandlungen führen qq Umgang mit Menschen in schwierigen Situationen

Spezialist(inn)en, Expert(inn)en

qq Eigenständige Bearbeitung von Themen qq Konzeption/Umsetzung von Themen – komplexere Aufgaben z. B. in Form von Projekten qq Leiten von Ausschüssen im Betriebsrat bzw. von Versammlungen qq Ausschusssprecher(in) qq Entwickeln von Initiativen des Betriebsrats

Fortgeschrittene 2. und 3. Amtszeit

qq Vertreter(in) im Wirtschaftsausschuss oder Aufsichtsrat qq Mitarbeit in Projekten, ggf. in Arbeitsgemeinschaftsprojekten qq Eigenständige Bearbeitung von Themen qq Ausbau von Themenschwerpunkten qq Umgang mit Menschen

Einsteiger(innen) 1. Amtszeit

qq Basiswissen in Betriebswirtschaftslehre qq Grundlagenseminare nach BetrVG Betriebsrat 1–5 qq Orientierung über grundlegende Aufgaben/Themen qq Kernkompetenz-Paket (siehe Zentraler Seminarplan)

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Persönliche Weiterbildungsplanung Musterüberschrift

Unterkategorie

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Ansprechpartner

Wo stehe ich? – Die sechs Fragen zu meiner Weiterbildungsplanung

Werner Wenz Tel. 0511 7631-205 werner.wenz@igbce.de

Welche Schwerpunkte habe ich bisher im Betriebsrat bearbeitet? Was waren meine Themen? Welche Aufgaben habe ich bearbeitet?

Welche Kenntnisse brauche ich für meine Betriebsratsarbeit in nächster Zeit? Welche zusätzlichen Themen/Aufgaben möchte ich zukünftig bearbeiten?

Was gelingt mir in meiner Betriebsratsarbeit gut? (Stärken)

Was gelingt mir weniger gut?

Welche Weiterbildung würde mir helfen, meine Arbeitsschwerpunkte und meine Stärken auszubauen, meine Schwächen zu minimieren oder neue Aufgaben übernehmen zu können? Thema

Lernmethode (Seminar, persönlicher Austausch mit einem Betriebsrat, Coaching)

Welche Themen im Seminarplan passen zu meiner Analyse?

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Zentraler Seminarplan 2012 F체r Betriebsr채tinnen und Betriebsr채te


Bildung auf Bundesebene Wissen macht den Unterschied

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Kernkompetenz Aktuelle Tagungen Aktuelle Themen Arbeitsrecht Wirtschaft Soziale Kompetenz und Rhetorik Organisation und Ă–ffentlichkeitsarbeit Sprachen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz EDV | Datenschutz Spezielle Betriebsratsthemen Schwerbehindertenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jetzt Bildung sichern unter q www.igbce-bws.de


Baustein für die Zukunft Das BWS Zertifikats- und Bonusprogramm

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Baustein für die Zukunft Das BWS Zertifikats- und Bonusprogramm Im Bildungsjahr 2012 bietet die IG BCE BWS eine noch breitere Auswahl an Fortbildungen an. Jede unserer Veranstaltungen ist für euch ein wichtiger Baustein für die Zukunft. Dies werden wir ab diesem Jahr verstärkt honorieren: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten zum Abschluss eines Seminars Zertifikate. Diese dokumentieren nicht nur euer persönliches und berufliches Engagement und euer fundiertes Wissen, sondern auch eure Treue gegenüber der BWS. Einige Zertifikate sind Teil eines Bonusprogramms, das wir ab 2013 starten. In diesem Jahr könnt ihr hierfür bereits erste Bronze- und SilberZertifikate erwerben und im kommenden Jahr mit Gold- und Platin-Zertifikaten ergänzen.

Die Zertifikate der BWS Das BWS Bronze-Zertifikat qq Wer alle Seminare aus dem Starter-Paket oder aus dem Kernkompetenz-Paket besucht, erhält je ein Bronze-Zertifikat.

Das BWS Silber-Zertifikat

Starter- und Kernkompetenz-Paket Zur besseren Übersicht haben wir Teile unseres Seminarprogramms in ein Starter- und Kernkompetenz-Paket gegliedert. In beiden Modulen profitieren die Teilnehmenden von aktuell konzipierten Lernmethoden und Inhalten.

qq Wer mindestens 2 Seminare aus dem Starter-Paket und 4 Seminare aus dem Kernkompetenz-Paket ­besucht, erhält das Silber-Zertifikat der BWS.

Starter-Paket Das Starter-Paket umfasst die Seminare BR 1–3. Diese Semi­ nare vermitteln die Grundlagen des Betriebsverfassungs­ gesetzes und werden regional durchgeführt.

Kernkompetenz-Paket Das Kernkompetenz-Paket vermittelt erste Grundlagen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Wirtschaft, Kommunikation, Arbeitsund Gesundheitsschutz sowie Personalplanung, die jede Betriebsrätin und jeder Betriebsrat haben sollte.

Das BWS Gold- und Platin-Zertifikat qq Aufbauend auf das Silber-Zertifikat kannst du 2013 deine betriebliche Fortbildung mit dem BWS Goldund Platin-Zertifikat veredeln. Mit diesen Zertifikaten gehörst du zu einer besonderen Gruppe, für die wir ab 2013 ein exklusives Bonusprogramm anbieten werden.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Die Zertifikate der BWS

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Wir beraten dich!

Mehr Information

Gerne unterstützen wir dich dabei, deinen persönlichen Bildungsplan zusammenzustellen. Die Nummer unserer Hotline lautet: 0511 7631-336.

Weitere Informationen zu unserem Bonusprogramm sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen findest du unter www.igbce-bws.de/zertifikate

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Entwicklung im Unternehmen

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Immer auf dem neuesten Stand Jetzt zur IG BCE!

„Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt.“ Dante Alighieri (1265-1321)

q www.igbce-bws.de


Seminare f체r Betriebsr채tinnen und Betriebsr채te


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

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BR 1 – 1x1 für Betriebsräte

Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

Inhalte

Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen und Übungen vermittelt. Zielgruppe: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Kandidaten zur Betriebsratswahl oder Ersatzkandidaten, die noch kein Einführungsseminar für Betriebsratsmitglieder besucht haben.

qq Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung qq Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes qq Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und Beteiligungsrechte des Betriebsrats qq Aufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle Zusammenarbeit und persönliche Rechtsstellung qq Geschäftsführung des Betriebsrats qq Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Jugend- und Auszubildendenvertretung qq Betriebsversammlung qq Tarifverträge und Bildungsangebote

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)

Monat

von

bis

Februar

06.02.

10.02.12

Juni

11.06.

15.06.12

September

03.09.

07.09.12

Seminarort

Seminarkosten

Sparkassenakademie, Budenheim Pfalzhotel, Asselheim Pfalzhotel, Asselheim

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

UV*

Seminarnummer

874,00 €

472,00 €

BWS-800-180101-12

847,00 €

551,00 €

BWS-800-180102-12

847,00 €

551,00 €

BWS-800-180103-12

Fußball-EM wird gezeigt

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

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BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten Der Mensch geht vor!

Inhalte qq Gesetze und Rechtssystematik qq Personalplanung und Qualifizierung qq Personelle Einzelmaßnahmen qq Mitwirkung und Mitbestimmung bei Kündigungen qq Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik qq Bildungsangebote

Ein zentrales Handlungsfeld jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Die Themen Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigungen werden intensiv in diesem Seminar behandelt. Die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes bieten im Rahmen der §§ 92-102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte – diese werden vorgestellt.

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)

Monat

von

bis

März

05.03.

09.03.12

Mai

07.05.

11.05.12

August

27.08.

31.08.12

Seminarort

Pfalzhotel, Asselheim Hotel Heinz, Höhr-Grenzhausen Sparkassenakademie, Budenheim

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

847,00 €

551,00 €

BWS-800-180201-12

833,00 €

601,00 €

BWS-800-180202-12

874,00 €

472,00 €

BWS-800-180203-12

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

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BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten Agieren statt reagieren! Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende Möglichkeiten zur Durchsetzung seiner Rechte wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Diese beinhaltet, dass der Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder technischen Einrichtungen gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann. In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt. Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

Inhalte qq Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen qq Initiativ- und Beteiligungsrechte der Betriebsrätinnen und Betriebsräte qq Informationsquellen und Möglichkeiten der Informationsbeschaffung qq Verhandlungsführung und Konfliktlösung qq Abschluss von Betriebsvereinbarungen qq Bildungsangebote

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)

Monat

von

bis

Februar

27.02.

02.03.12

April

23.04.

27.04.12

September

17.09.

21.09.12

November

12.11.

16.11.12

Seminarort

Seminarkosten

Sparkassenakademie, Budenheim Pfalzhotel, Asselheim Pfalzhotel, Asselheim Hotel Heinz, Höhr-Grenzhausen

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

UV*

Seminarnummer

874,00 €

472,00 €

BWS-800-180301-12

847,00 €

551,00 €

BWS-800-180302-12

847,00 €

551,00 €

BWS-800-180303-12

833,00 €

601,00 €

BWS-800-180304-12

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

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BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrecht

Wege durch den Irrgarten!

Inhalte qq Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen qq Entstehung und Bedeutung des Arbeitsrechts qq Verhältnis von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertrag qq Kollektives Arbeitsrecht qq Individualarbeitsrecht qq Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik qq Bildungsangebote

Das Arbeitsrecht erscheint auf den ersten Blick kompliziert und schwer durchschaubar. Trotzdem werden Betriebsrätinnen und Betriebsräte häufig schon zu Beginn ihrer Amtszeit mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. So bitten beispielsweise die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Betriebsrat um Unterstützung, um Arbeitsverträge zu verändern oder mit Abmahnungen umzugehen. Er muss in Mitbestimmungsfragen aktiv werden und Betriebsvereinbarungen verhandeln. Das Seminar zeigt Wege durch den Irrgarten. Es erklärt die verschiedenen Felder des Arbeitsrechts und zeigt auf, wie diese in der Praxis angewendet werden können. Auch für neue Betriebsrätinnen und Betriebsräte ist dies eine gute Grundlage für weiterführende Seminare der IG BCE BWS GmbH.

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)

Monat

von

bis

März

19.03.

23.03.12

Juni

18.06.

22.06.12

Oktober

15.10.

19.10.12

Seminarort

Pfalzhotel, Asselheim Pfalzhotel, Asselheim Hotel Heinz, Höhr-Grenzhausen

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

UV*

Seminarnummer

881,00 €

551,00 €

BWS-800-180401-12

881,00 €

551,00 €

BWS-800-180402-12

867,00 €

601,00 €

BWS-800-180403-12

Fußball-EM wird gezeigt

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

20

BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaft

Einblick für mehr Durchblick! Wer in den klassischen Feldern der Betriebsratsarbeit mitreden und -bestimmen will, der muss die Grundlagen unternehmerischen Handelns verstehen. Dazu gehört heutzutage mehr denn je ein volkswirtschaftliches wie betriebswirtschaftliches Grundwissen. Auf dieser Basis kann der Betriebsrat eigene Strategien entwickeln, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzusetzen. Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über wirtschaftliche Zusammenhänge. Es vermittelt die theoretischen Grundlagen und zeigt anhand konkreter Beispiele praktische Umsetzungen. Auch für neue Betriebsräte ist dies eine gute Grundlage für weiterführende Seminare der IG BCE BWS GmbH.

Inhalte qq Grundlagen der Wirtschaftsordnung qq Wirtschaftspolitische Probleme qq Wandel der Wirtschaft/Unternehmenswandel qq Standortbedingungen/Industriepolitik qq Unternehmens- und Managementstrategien qq Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat qq Grundverständnis der Betriebswirtschaft qq Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)

Monat

von

bis

April

16.04.

20.04.12

September

24.09.

28.09.12

Seminarort

Seminarkosten

Sparkassenakademie, Budenheim Pfalzhotel, Asselheim

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

UV*

Seminarnummer

875,00 €

472,00 €

BWS-800-180501-12

847,00 €

551,00 €

BWS-800-180502-12

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Bezirk Neuwied-Wirges

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Leiharbeit und Werkverträge – Fluch oder Gestaltungsmöglichkeit Prekäre Arbeitsverhältnisse EU-Erweiterung, Entsendegesetz, Equal Pay & Co

Inhalte qq Gesetzliche Grundlagen qq Was ist Leiharbeit qq Was sind die Grundlagen für die Gültigkeit eines Werkvertrages qq Wer darf entleihen qq Welche gesetzlichen oder tariflichen Rahmenbedingungen gelten und welche Wirkung entfalten sie qq Einsatz von Leiharbeit qq Mitbestimmungsfelder des Betriebsrats und der SBV qq Betriebliche Regelungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten qq Equal Pay qq Das Entsendegesetz qq Die Liberalisierung des Arbeitsmarktes in Richtung osteuropäischer Länder und die Konsequenzen qq Beispiele für betriebliche Regelungen

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In vielen Unternehmen, nicht nur des produzierenden Gewerbes, ist der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern und die Vergabe von Werkverträgen schon seit Jahren an der Tagesordnung. Nicht selten werden aber die Abgrenzungen dieser beiden Formen der Arbeitnehmerüberlassung missachtet. Neue Regelungen in der EU, gesetzliche Regelungen zur Bezahlung und zum Schutz dieser Arbeitnehmer(innen), tarifvertragliche Normen oder deren Wegfall haben Auswirkungen, die nicht selten ein Handeln der Mitbestimmungsträger in den Betrieben erfordern. Daneben gibt es eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, die wir in diesem Seminar neben den gesetzlichen Notwendigkeiten aufzeigen wollen.

In diesem Seminar inklusive: Jürgen Ulber – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Basiskommentar zum AÜG)

Termin qqDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)

Monat

März

am

20.03.12

Seminarort

Hotel Silicium, Höhr-Grenzhausen

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

279,00 €

V*

34,00 €

Seminarnummer

BWS-801-180601-12 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Neuwied-Wirges

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Betriebsräte in der betrieblichen Öffentlichkeit – Die erfolgreiche Betriebsversammlung Die erfolgreiche Betriebsversammlung – Von den rechtlichen Grundlagen bis zur gekonnten Durchführung

Inhalte

Die Betriebsversammlung ist der ideale Ort, um mit Belegschaft und Geschäftsleitung drängende Fragen und brisante Probleme offen zu diskutieren. Sie ist die ideale Möglichkeit, um die Arbeit des Betriebsrats eindrucksvoll darzustellen. Dennoch ist die (An-)Teilnahme der Belegschaft meist gering. Genau das könnt ihr ändern. Dieses Seminar bietet eine Mischung aus rechtlichem Hintergrundwissen und praktischem Knowhow. Wir zeigen euch, wie ihr die richtigen Themen findet und eure Kolleg(inn)en zur aktiven Teilnahme motiviert. Von uns bekommt ihr viele hilfreiche Tipps – von der werbewirksamen Gestaltung der Einladung über Checklisten zur Organisation bis hin zur lebendigen Präsentation der Vorträge. So wird eure Betriebsversammlung bestimmt ein Erfolg!

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In diesem Seminar inklusive: Monika Matschnig – Körpersprache: Verräterische Gesten und wirkungsvolle Signale In diesem Seminar inklusive: Cornelia Gericke – Rhetorik: Die Kunst zu überzeugen und sich durchzusetzen

Termin

qq Der rechtliche Hintergrund – Was ist zu beachten? qq Formen der Betriebsversammlung qq Teilnahmeberechtigte Personen qq Kostenerstattung, Fortzahlung des Arbeitsentgelts qq Von der Themensuche bis zur Generalprobe qq Interesse wecken und Kolleg(inn)en aktivieren qq Gute Themen finden und gekonnt formulieren qq Tipps für eine interessante Tagesordnung qq Checklisten zur organisatorischen Planung qq Absprachen im Gremium & mit Geschäftsleitung qq Leitfaden zur Gestaltung und Vorbereitung eines Redebeitrags qq Werbung in Sachen Betriebsversammlung qq Gekonnte Öffentlichkeitsarbeit qq Tipps & Tricks aus der Markt- & Werbepsychologie qq Gestaltung von Einladungen, Aushängen & Flyern qq Betriebsversammlung live qq Tipps für eine gelungene Präsentation qq Möglichkeiten, die Belegschaft zu motivieren, ihre Fragen und Probleme offen anzusprechen qq Umgang mit Störungen und Zwischenrufen qq Auseinandersetzung mit der Geschäftsleitung souverän meistern qq Nachbereitung der Versammlung qq Auswertung/Protokoll qq Nachbesprechung im Gremium qq Rückmeldung aus der Belegschaft einholen

qqDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)

Monat

September

am

25.09.12

Seminarort

Seminarkosten

Hotel Silicium, Höhr-Grenzhausen

260,00 €

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

V*

34,00 €

Seminarnummer

BWS-801-180701-12 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Bezirk Neuwied-Wirges

23

Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben – Fördermöglichkeiten und Leistungen Die Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben scheitert oft daran, dass Kosten ein Hemmnis für die Einstellungen sind.

Inhalte Finanzielle Leistungen/ Unterstützung: qq Leistungen an Arbeitgeber qq Finanzielle Förderung qq Voraussetzungen für eine Förderung qq Zuständige Stelle und Rechtsgrundlage qq Leistungen für behinderte Menschen im Beruf qq Finanzielle Förderung qq Voraussetzungen für eine Förderung qq Zuständige Stelle und Rechtsgrundlage

m

Zudem haben viele Arbeitgeber schlichtweg keine Zeit, sich in den Dschungel aus Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen einzuarbeiten. Dies führt dann dazu, das Thema ganz außen vor zu lassen. In diesem Seminar wollen wir mit euch in diese Thematik eintauchen. Denn wenn auf dem Weg zur Einstellung behinderter Menschen so wenige Steine wie möglich liegen, wird es für den Arbeitgeber leichter, diesen zu beschreiten.

In diesem Seminar inklusive: Feldes, Ritz, Schmidt – Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z

Termin qqDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)

Monat

Februar

am

23.02.12

Seminarort

Hotel Silicium, Höhr-Grenzhausen

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

284,00 €

V*

34,00 €

Seminarnummer

BWS-801-180801-12 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Neuwied-Wirges

24

Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb – Weg vom Reagieren hin zum Agieren „Krankheitsstände auf historischem Tiefstand“ – so oder so ähnlich lauten die Schlagzeilen, wenn derzeit über Fehlzeiten in den deutschen Unternehmen berichtet wird. Macht es da überhaupt Sinn, sich mit der betrieblichen Gesundheitsförderung zu beschäftigen? Sind die Mitarbeiter(innen) in den Unternehmen in den vergangenen Jahren alle deutlich gesünder geworden? Sicher nicht.

Inhalte qq Rechtliche Rahmenbedingungen der betrieblichen Gesundheitsförderung qq Management für Sicherheit und Gesundheitsschutz: Auf dem Weg zu mehr Prävention? qq Schritte zu einem erfolgreichen und nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagement qq Rechte der betrieblichen Interessenvertretung

Gerade in der heutigen Situation ist es wichtig, sich dem Thema Gesundheit im Unternehmen zu widmen. Viele Unternehmen können es sich einfach nicht mehr erlauben, dass von ihren „verschlankten“ Belegschaften Mitarbeiter(innen) krankheitsbedingt ausfallen. Umgekehrt haben auch die Arbeitnehmer(innen) ein hohes Interesse an ihrer Gesundheit. Unstrittig ist, dass ein betriebliches Gesundheitsmanagement einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens leisten kann – nicht nur durch die Verringerung der Lohnfortzahlungskosten im Krankheitsfall; gesündere und zufriedenere Mitarbeiter(innen) sind leistungsfähiger und arbeiten mit einer besseren Qualität.

m

In diesem Seminar inklusive: Beate Eberhardt, Werner Feldes, Hans Günther Ritz – Tipps für die betriebliche Vertretung behinderter Menschen (Aufgaben – Rechte – Kompetenzen)

Zudem eröffnet das Thema Gesundheitsmanagement Beteiligungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer(innen) und ihre betriebliche Interessenvertretung, die offensiv genutzt werden sollten.

Termin qqDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)

Monat

September

am

11.09.12

Seminarort

Seminarkosten

Hotel Silicium, Höhr-Grenzhausen

247,00 €

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

V*

34,00 €

Seminarnummer

BWS-801-180901-12 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Bezirk Mainz

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Personalplanung und Qualifizierungsplanung vor Ort – Vorgehensweise und Einflussmöglichkeiten Betriebsräte, die eine vorausschauende Unternehmens- und Betriebsentwicklung fordern, haben oft keinen leichten Stand. In vielen Betrieben wird von der Hand in den Mund gelebt.

Inhalte qq Personalplanung – zeitgemäß und vorausschauend qq kontinuierliche Qualifizierung der Belegschaft qq Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte

Die Betriebe produzieren weiter in einem turbulenten Umfeld. Mehr Wettbewerb, neue Technologien, Internet und E-Business verlangen Veränderungen und Anpassungen der Organisation. Unternehmen und Betriebe, die alleine auf den Arbeitsmarkt setzen, laufen Gefahr, in absehbarer Zeit bei der Suche nach Fachkräften resignieren zu müssen. Dagegen muss heute schon etwas getan werden. Erfolgreich ist der Betrieb, der sein Fach und seine Prozesse beherrscht, aber dabei nicht stehen bleibt. Die Zukunftsfähigkeit liegt im Können und Wollen der Beschäftigten. Die Tarifparteien haben dies erkannt und in einer ganzen Reihe von Qualifizierungsverträgen Rahmenbedingungen geschaffen. Sie müssen betrieblich umgesetzt und mit Leben erfüllt werden.

Termin qqDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)

Monat

Februar

am

14.02.12

Seminarort

Best Western Hotel, Alzey

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

181,00 €

V*

38,00 €

Seminarnummer

BWS-803-181001-12 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Mainz

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Fit als Betriebsrat: Belastungen und ihre Bewältigungsstrategie für Betriebsräte Im Seminar soll neben einem intensiven Erfahrungsaustausch über die Belastungssituationen als Betriebsrätin und Betriebsrat (z. B. mit Methoden des Gesundheitsmappings) auch über die Ressourcen der Betriebsratsarbeit gesprochen werden und über die Ressourcen, die es zum Ausgleich der Belastungen zu nutzen gilt. Weitere Seminarinhalte werden zudem allgemeine Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sein, soweit sie für die Arbeit als Betriebsrätin und Betriebsrat selbst relevant sind.

Inhalte qq Umgang mit psychologischen Belastungen qq allgemeine Grundlagen des Arbeitsund Gesundheitsschutzes qq individueller Umgang mit Stress und dessen Bewältigung

Im Zuge der Diskussion über mögliche betriebliche Bewältigungsstrategien soll auch die individuelle Ebene in den Mittelpunkt gerückt werden, wie etwa die Bedeutung von Sport und Entspannung zur Bewältigung von negativem Stress.

Termin qqDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)

Monat

April

am

25.04.12

Seminarort

Seminarkosten

Best Western Wein- und Parkhotel, Nierstein

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

181,00 €

V*

47,00 €

Seminarnummer

BWS-803-181101-12 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Bezirk Mainz

27

Gefährdungsbeurteilung – A und O des Handelns in der Arbeitssicherheit

Inhalte qq Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes qq Rechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmers qq Mitbestimmung des Betriebsrats qq Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb/ Pflichten aus der Arbeitsstättenverordnung/ Gefahrstoffbeurteilung qq Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen [welche Gefährdungen liegen vor und welche Auswirkungen hat dies auf die Arbeitnehmer(innen)] qq Vorausschauende Gefährdungsbeurteilung qq Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Gefährdungen qq Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung qq Gefährdungsbeurteilung und BEM qq Gefährdungsbeurteilung und Managementsysteme

Die systematische Erfassung der Gefährdungen und Belastungen ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen. In diesem Seminar wird über die relevanten Themen der betrieblichen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes informiert und es werden Methoden für eine praxisorientierte Gefährdungsbeurteilung vorgestellt. Anhand von Beispielen werden die Verfahrensschritte vertieft und alltagstaugliche Modelle präsentiert.

Termin qqDauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)

Monat

September

von

bis

12.09.

14.09.12

Seminarort

Sparkassenakademie Schloß WaldthausenBudenheim

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

572,00 €

UV*

Seminarnummer

257,00 €

BWS-803-181201-12

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Mainz

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Mediation – Der moderne Weg der Konfliktlösung – Kostengünstiger als ein Prozess: Bei Konflikten in der Wirtschaft helfen Mediatoren Der berufliche Alltag verläuft selten in Harmonie. So kommt es häufig zu Differenzen zwischen den Mitarbeiter(inne)n eines Teams oder zwischen Beschäftigten und Betriebsleitung oder dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung. Keine Blockade durch Konflikte

Inhalte qq Was ist Mediation? qq Wobei können Mediator(inn)en helfen? qq Handlungsfelder für die Nutzung von Mediation

Konflikte sind ein natürlicher Bestandteil des Arbeitslebens. Schädlich sind sie nur, wenn sie ungelöst bleiben und Arbeitsabläufe blockieren – oder wenn sie sich so zuspitzen, dass sie vor Gericht ausgefochten werden müssen. In beiden Fällen verlieren alle Beteiligten Zeit, Geld und Nerven. Eine Möglichkeit, mit beruflichen Zwistigkeiten konstruktiv umzugehen und das eigentliche Konfliktmanagement für die Zukunft zu verbessern, bietet die Wirtschaftsmediation. Weiterhin kann die Mediation als Basis zur Einführung eines kompletten Konfliktmanagements dienen. Oftmals werden über die Mediation Schwachstellen im Unternehmen aufgezeigt. Somit ergibt sich eine Perspektive für neue Wege, die Gesprächskultur und das Miteinander im Unternehmen neu zu gestalten, indem man z. B. gezielt Vertrauenspersonen (Konfliktlotsen) in allen Bereichen des Unternehmens ausbildet. Wir wollen in diesem Seminar beleuchten, wie ihr als Betriebsrätinnen und Betriebsräte die Möglichkeiten von Mediation nutzen könntet und anhand von euren betrieblichen Beispielen ausprobieren, wie Mediation in eurem Betrieb einsetzbar wäre.

Termin qqDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)

Monat

September

am

18.09.12

Seminarort

Seminarkosten

Sparkassenakademie Schloß Waldthausen-Budenheim

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

150,00 €

V*

42,00 €

Seminarnummer

BWS-803-181301-12 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Bezirk Mainz

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Aktuelles aus Arbeits- und Sozialrecht

Inhalte

Das Arbeits- und Sozialrecht wird geprägt durch Rechtsprechung. Dies hat Auswirkungen auf die Mitbestimmung in den Betrieben.

qq Neue Gesetzesänderungen qq Grundlegende Urteile der Rechtsprechung qq Auswirkungen auf die betriebliche Praxis qq Rückschlüsse auf die tägliche Betriebsratsarbeit

Wir wollen in diesem Seminar die aktuellsten Urteile aufzeigen und die Auswirkungen beleuchten. Aktuelle Themen werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben. Ansonsten können auch aktuelle Fragestellungen aus den Betrieben zur Klärung mitgebracht werden!

Termin qqDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)

Monat

November

am

08.11.12

Seminarort

Jordan‘s Untermühle, Köngernheim

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

145,00 €

V*

44,00 €

Seminarnummer

BWS-803-181401-12 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.


Betriebsrätinnen und Betriebsräte BWS-Shop

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Betriebsverfassungsgesetz – Basiskommentar mit Wahlordnung Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo BUND Verlag, 16. Auflage 2010, 744 Seiten ISBN: 978-3-7663-3999-7 € 32,00 Der Basiskommentar ist das bewährte Handwerkszeug für jedes Betriebsratsmitglied. Leicht verständlich und prägnant erläutert er das gesamte Betriebsverfassungsrecht und bringt die Rechtsprechung auf den Punkt. Der Benutzer erhält zu vielen Einzelfällen einen Überblick über den gegenwärtigen rechtlichen Stand, die Meinung der Rechtsprechung und – wenn nötig – eine arbeitnehmerfreundliche Empfehlung der Autoren. Die 16. Auflage bietet neben den weiterhin aktuellen Fragen zu den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Arbeit des Betriebsrats u. a. folgende Schwerpunkte: Änderungen des § 5 BetrVG, Datenschutznovellen 2009, Gendiagnostikgesetz, BAG zur außerordentlichen Verdachtskündigung, BAG zu den Sozialplanregelungen, BAG zu den Diskriminierungsverboten, BAG zur Beschwerdestelle nach dem AGG Gesetze und Rechtsprechung der 16. Auflage wurden bis April 2010 – dem Zeitpunkt der BR-Wahlen – ganz aktuell eingearbeitet. Die Vorteile: Breite Akzeptanz unter Betriebsräten und Fachanwälten, Praxisempfehlungen für zahlreiche Einzelfälle, kompakte und gut verständliche Darstellungsweise

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Bestell-Hotline 0511 7631-591

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Betriebsratspraxis von A bis Z Christian Schoof

Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung BUND Verlag, 9. Auflage 2010, 1728 Seiten Ausstattung: Buch mit CD-Rom ISBN: 978-3-7663-3978-2 € 49,90 Von Abfindung bis Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers: Der »Schoof« ist aus der Praxis der Betriebsratsarbeit nicht mehr wegzudenken. Das bewährte Lexikon liefert praktische Hilfen zur Lösung der Fragen, die im betrieblichen Alltag auftreten. Es informiert über die Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Zugleich werden auch ausführlich Rechte und Pflichten der Beschäftigten dargestellt. Auch für Nichtjuristen sind die Erläuterungen zu den jeweiligen Begriffen und Fallgestaltungen gut verständlich. Sie werden ergänzt durch zahlreiche Checklisten, Musterschreiben und Übersichten. Das Handwörterbuch enthält: qq Über 210 Begriffe aus dem betrieblichen Tagesgeschäft qq Zusätzliche Hinweise zu sozialrechtlichen Themen wie Arbeitslosenversicherung, Insolvenzgeld, Krankenversicherung, Kurzarbeitergeld etc. qq Neue Stichwörter, darunter: Betriebliches Bündnis für Arbeit, Kurzarbeit, Praktikum und Überwachung von Arbeitnehmern qq ein ausführliches Stichwortverzeichnis qq Jeder Begriff ist nach einem einheitlichen Schema aufgebaut: qq Grundlagen qq Bedeutung für die Betriebsratsarbeit qq Arbeitshilfen: Übersichten, Musterschreiben, Checklisten qq Weiterführende Literatur qq Jetzt mit CD-ROM: Die beigefügte CD-ROM enthält alle Stichwörter im Volltext und sämtliche Arbeitshilfen. Jeder Anwender kann diese einfach übernehmen und weiter bearbeiten. Weitere Informationen unter www.bws-fachverlag.de www.igbce-bws.de


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Der frühe Vogel fängt den Wurm Jetzt zur IG BCE und Mitglied werden!

„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.“ Franz Kafka (1883–1924)

q www.igbce-bws.de


Seminare f端r Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)


Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

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JAV 1 – Grundlagenseminar

Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit. Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Es zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf. Der Besuch des JAV-1-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAV-Seminaren und sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden!

Inhalte qq Einführung in die JAV-Arbeit qq Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung qq Aufbau und Handhabung von Gesetzen qq Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung qq Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen qq Strategien für die JAV-Arbeit

Termin qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

Dezember

von

bis

02.12.

07.12.12

Seminarort

Seminarkosten

Best Western, Alzey

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

668,00 €

UV*

Seminarnummer

584,00 €

BWS-800-280101-12

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

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JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars.

Inhalte qq Analyse der Qualität der Berufsausbildung qq Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung qq Problemlösungsstrategien qq Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung qq Beurteilungssysteme qq Entwicklung und Aufbau des dualen Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise

Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum alltäglichen Geschäft der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung zu sorgen und zudem für gute Übernahmemodelle. Dieses Seminar vermittelt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.

Termin qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

März

von

bis

11.03.

16.03.12

Seminarort

Best Western, Alzey

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

738,00 €

UV*

Seminarnummer

584,00 €

BWS-800-280201-12

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.


Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

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JAV 3 – Arbeitstechniken

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Eine effektive JAV-Arbeit bedarf einer sinnvollen Arbeits- und Büroorganisation sowie einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit, denn diese sind der Schlüssel zum Erfolg. Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, gekonnt zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie kriege ich die Organisation der JAV-Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und des Arbeitsrechts erfolgreich vereinbart, ohne dass etwas hinten runterfällt? Das Seminar liefert zahlreiche Hilfestellungen.

Inhalte qq Team- und Projektarbeit qq Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen qq Arbeitstechniken und Präsentationen qq Öffentlichkeitsarbeit der JAV qq Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen qq Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten

Termin qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

Juni

von

bis

17.06.

22.06.12

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminarort

Seminarkosten

Best Western, Alzey

738,00 €

Fußball-EM wird gezeigt

V*

584,00 €

Seminarnummer

BWS-800-280301-12 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

Bezirk Neuwied-Wirges

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JAV-Öffentlichkeitsarbeit – Die Jugendversammlung als Sprachrohr der JAV Im Betrieb bist du für die Jugendlichen und Auszubildenden zuständig. Du berätst, hilfst, förderst und vertrittst deren Interessen.

Inhalte qq Rechtlicher Rahmen für eine JA-Versammlung qq Organisation der JA-Versammlung qq Besondere Mittel für eine gelungene JA-Versammlung qq Jugendgerechte Gestaltung qq Erste Schritte für die eigene konkrete JA-Versammlung vereinbaren

m

In diesem Seminar inklusive: Monika Matschnig – Körpersprache: Verräterische Gesten und wirkungsvolle Signale

Ein Hauptinstrument der JAV-Arbeit ist die Jugendversammlung. Sie bietet die Möglichkeit, den Azubis von dem zu berichten, was ihr vorhabt bzw. schon geregelt habt. Sie bietet aber auch eine gute Möglichkeit zu fragen, wo „der Schuh der Azubis drückt“, und auf Themen aufmerksam zu machen. Oft findet sich aber keine Zeit, eine JA-Versammlung zu planen und durchzuführen. Um euch/dir den Weg zur Jugend- und Auszubildendenversammlung zu erleichtern oder den Versammlungen einen neuen „Kick“ zu geben, haben wir dieses Kurzseminar für euch geplant.

Termin qqDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)

Monat

Juni

am

29.06.12

Seminarort

Hotel Silicium, Höhr–Grenzhausen

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

254,00 €

V*

34,00 €

Seminarnummer

BWS-801-280401-12 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.


Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) Bezirk Neuwied-Wirges

38

JAV und BR – Gemeinsam für eine starke Ausbildung Zusammenarbeit JAV und Betriebsrat

Inhalte

Eine gute und funktionierende Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat ist notwendig und wichtig, um eine optimale und qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Um den Anforderungen als gewählter Jugend- und Auszubildendenvertreter gerecht zu werden, ist es nicht nur notwendig, sich umfassend über Aufgaben, Rechte und über bestehende Gesetze zu informieren, die für die JAV-Arbeit von Bedeutung sind, sondern auch die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu organisieren. Ebenso wichtig ist es für den Betriebsrat, eine funktionierende JAV zu haben. Sie weiß am ehesten, wo der Schuh der Auszubildenden drückt. Sie weiß aber auch, wo Optimierung in der Ausbildungsabteilung notwendig ist.

qq Rechte und Pflichten der JAV in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat qq Rechte und Pflichten des Betriebsrats in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der JAV qq Methoden, um eine bessere Zusammenarbeit aufzubauen qq Ausbildung checken und verbessern als gemeinsames Projekt

m

In diesem Seminar inklusive: Andreas Splanemann – Die Jugend- und Auszubildendenvertretung: Tipps und Arbeitshilfen für die Praxis/ Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Personalrat

Termin qqDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)

Monat

Februar

am

24.02.12

Seminarort

Seminarkosten

Hotel Silicium, Höhr–Grenzhausen

246,00 €

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

V*

34,00 €

Seminarnummer

BWS-801-280501-12 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

Bezirk Neuwied-Wirges

39

JAV-Wahlvorstandsschulung

Durchführung der JAV-Wahlen 2012 In der Zeit vom 01.10. bis 30.11.2012 finden die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen statt.

Inhalte qq Einsetzung des Wahlvorstandes qq Vorbereitung des Wahlausschreibens qq Terminplanung qq Vorbereitung und Durchführung der Wahlversammlung

m

In diesem Seminar inklusive: JAV-Wahl 2012 Digitale Wahlhilfe auf CD-ROM

Wie wichtig es ist, funktionierende und starke Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) im Betrieb zu haben, zeigt die fortwährende Diskussion um Probezeitverlängerung, Ausbildungsplatzabgabe und Qualifikation der Bewerber(innen). Damit die Wahlen reibungslos durchgeführt werden können, bieten wir auch in diesem Jahr wieder ein Tagesseminar an, in dem die gesetzlichen Grundlagen der Wahl, die verschiedenen Wahlverfahren und die im Wahlverfahren einzuhaltenden Normen und Fristen erläutert werden.

Termin qqDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)

Monat

Juni

am

14.06.12

Seminarort

Stadthalle, Ransbach-Baumbach

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

145,00 €

V*

43,00 €

Seminarnummer

BWS-801-280601-12 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.


Kalender 2012

40

Januar 1

Februar

März

April

Mai

Juni

So Neujahr

1

Mi

1

Do

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Di   Tag der Arbeit

1

Fr

2

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5

Do

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So

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5

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5

Sa

5

Di

6

Fr   Heilige Drei Könige

6

Mo

6

Di

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Fr   Karfreitag

6

So

6

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7

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7

Di

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7

Sa

7

Mo

7

Do   Fronleichnam

8

So

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Mi

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Do   Int. Frauentag

8

So   Ostersonntag

8

Di

8

Fr

9

Mo

9

Do

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Mo   Ostermontag

9

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Do   Christi Himmelfahrt

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Fr

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So   Pfingstsonntag

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Mi   Tag der Dt. Einheit

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Mi   Mariä Himmelfahrt

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Mi   Buß- und Bettag

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Mo   Silvester

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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Mi   Reformationstag


Referent(inn)en

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Karlheinz Bauer

Nina Berger

qq verfügt über 25 Jahre Erfahrung als freigestellter Betriebsratsvorsitzender bei Procter & Gamble. Er war Sprecher des Wirtschaftsausschusses, GBR und Europäischer Betriebsratsstellvertreter sowie Aufsichtsratsvorsitzender. Ehrenamtlich agierte er zudem 16 Jahre als Richter am Arbeitsgericht in Mainz und der Kammer in Worms.

qq ist Mitarbeiterin der TBS gGmbH in Mainz. Die Sozialpädagogin ist eine erfahrene Beraterin und Referentin für Betriebsratsseminare.

Gerd-Peter Brenner

Claudia Grässle

qq ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Dingeldein in Bickenbach. Während seiner früheren Tätigkeit im gewerkschaftlichen Rechtsschutz beantwortete er auch arbeitsrechtliche Fragestellungen in der Fensehsendung „ZDF-Info Arbeit und Beruf“. In der anwaltlichen Tätigkeit liegen die Schwerpunkte im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht sowie in den angrenzenden Gebieten des Sozialrechtes.

qq ist Mitarbeiterin der TBS gGmbH in Mainz. Die Diplom-Ingenieurin (FH) ist eine erfahrene Beraterin und Referentin für Betriebsratsseminare.

Tobias Hanson

Sephora McElroy

qq ist hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär.

qq ist selbständige Trainerin für verschiedene Betriebswirtschafts-, Personalwirtschafts- und Managementthemen und ausgebildeter systemischer Coach. Die Diplom-Betriebswirtin, die heute Teamentwicklungen begleitet, war zuvor als Personalreferentin bei der IG BCE tätig.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Jürgen Meißner

Bernd Müller

qq arbeitet für die RAG in Ensdorf. Er ist Spezialist für Arbeitsund Sozialrecht sowie für volkswirtschaftliche Themen. Ehrenamtlich ist er als Vertrauenskörpervorstand aktiv.

qq arbeitet für Boehringer Ingelheim Pharma. Er ist ein erfahrener Referent in den Grundlagenseminaren sowie im Arbeitsrecht.

Markus Reinold

Gitti Roßmann

qq ist seit vielen Jahren ein erfahrener Trainer für Betriebsratsgrundlagenseminare.

qq ist Mitarbeiterin der TBS gGmbH in Mainz. Die Soziologin ist eine erfahrene Beraterin und Referentin für Betriebsratsseminare.

Dr. Hermann Schäfer

Jens Scheumer

qq ist Mitarbeiter der TBS gGmbH in Mainz. Der Soziologe ist ein erfahrener Berater und Referent für Betriebsratsseminare.

qq arbeitet für SALTIGO GmbH in Leverkusen, wo er als Vertrauensmann und Betriebsrat für den Standortbetriebsrat LANXESS aktiv ist. Als erfahrener Referent ist er für die BR-Grundlagenseminare im Einsatz.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Referent(inn)en

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Viola Schlie

Detlef Trautsch

qq ist als Sicherheitsfachkraft in drei Betrieben tätig. Als Referentin ist sie auf das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie auf die Schulung von Betriebs- und Personalratsgremien spezialisiert.

qq ist selbständiger Trainer für die BR-Grundlagenseminare sowie für Arbeitsrecht und Grundlagen des Bundesdatenschutz­gesetzes. An der technischen Akademie Ulm ließ er sich zum Datenschutzbeauftragten ausbilden und ist heute als solcher in mehreren Unternehmen als externer Berater tätig.

Sigrid Weimann

Ernst Wollstadt

qq ist Unternehmensberaterin. Ihre Schwerpunkte sind: Demografieberatung, Systemische Organisationsberatung, Systemisches Coaching, Mediation, Interkulturelles, Team­ entwicklung. Die ehemalige Gewerkschaftssekretärin und kaufmännische Angestellte ist ehrenamtlich als gerichtliche Betreuerin tätig.

qq arbeitet für die Bioscientia in Ingelheim. Der gelernte Chemielaborant und Strahlenschutzbeauftragte ist ehrenamtliches Tarifkommissionsmitglied, GBR-Vorsitzender, WA-Sprecher sowie im Referentenarbeitskreis aktiv.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Kosten

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Kosten Seminargebühren

Rücktritts- und Stornogebühren

Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildendenund Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.

Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zu Grunde gelegt. Hierin ist eine Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Fahrtkosten und Spesen Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Referent(inn)en Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.


Das BWS-Team

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Geschäftsführung

Peter Wind Telefon: 0511 7631-677

Sekretariat Sabina Mehic Telefon: 0511 7631-605

Rechnungswesen

Seminarplanung und Organisation sowie Inhouse-Angebote Sachgebiet Seminarmaterial, Angebote, Seminarplanung Meike Kiegeland Telefon: 0511 7631-515

Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304

Sachgebiet Schwerbehinderten­vertreter­seminare, Angebote Werner Wenz Telefon: 0511 7631-205

Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Marion Probst Telefon: 0511 7631-233

Projektmanagement, Führungskräfteakademie und neue Seminarformen Daniele Frijia Telefon: 0511 7631-373

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Seminaranmeldung und Einladung

Marketing und Spezialangebote

Einladung, Anmeldung, Hotline Dagmar Scheper Telefon: 0511 7631-513

Referentendatei, Seminarmaterial, Seminarplanung, Hotline Marion Köhler Telefon: 0511 7631-206

Einladung, Anmeldung, Hotline Bärbel Gieseler Telefon: 0511 7631-667

BWS-Fachverlag und Jugendseminare, Hotline Viola Lorenz Telefon: 0511 7631-275

Einladung, Anmeldung, Hotline Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423

Marketing, Tagungen, Seminarplanung, Hotline Annika Schalin Telefon: 0511 7631-159

Einladung, Anmeldung, Hotline Nadine Köller Telefon: 0511 7631-270

Konzernseminare und Führungskräfteakademie Andrea Knüppel Telefon: 0511 7631-416

Anmeldung, Hotline Angela Beyer Telefon: 0511 7631-391

Hotelmanagement Anja Machate-Bente Telefon: 0511 7631-350

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Rheinland-Pfalz/Saarland

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Neuwied-Wirges

qq IG BCE-Bezirk Neuwied-Wirges Langendorfer Straße 66 56564 Neuwied Telefon: 02631 9073-0 E-Mail: bezirk.neuwied@igbce.de

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Mainz

Ludwigshafen Saarbrücken

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qq IG BCE-Bezirk Ludwigshafen Rathausplatz 10+12, Rheincenter 67059 Ludwigshafen Telefon: 0621 52047-0 E-Mail: bezirk.ludwigshafen@igbce.de qq IG BCE-Bezirk Mainz Kaiserstraße 26-30 55116 Mainz Telefon: 06131 28633-0 E-Mail: bezirk.mainz@igbce.de qq IG BCE-Bezirk Saarbrücken Fritz-Dobisch-Straße 5 66111 Saarbrücken Telefon: 0681 94802-0 E-Mail: bezirk.saarbruecken@igbce.de

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Anmeldung

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Anmeldung

Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de qq Öffnungszeiten Montag–Donnerstag . . . . . 08:00–17:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . 08:00–15:00 Uhr

Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu sehen. An- und Abfahrt

qq IG BCE-Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland Kaiserstraße 26-30 55116 Mainz Telefon: 06131 28728-0 Fax: 06131 28728-25 E-Mail: lb.rps@igbce.de

Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung

qq www.rheinland-pfalz-saarland.igbce.de

Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2012 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter.

qq Öffnungszeiten

Kinderbetreuung

08:00–12:00 Uhr Montag–Donnerstag . . . . . 12:30–16:30 Uhr 08:00–12:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . 13:00–14:00 Uhr

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.


Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

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Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!

Worauf fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte? Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräte für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden zu gewähren. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.

Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

In diesem Sinne sind immer erforderlich: qq Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom 19.07.1995, 7 ABR 49/94). qq Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 bis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landesbezirke findet. qq Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84). qq Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundesprogramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbezirke finden. qq Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden Tarifverträge qq Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83). qq Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen Kenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe „Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss 1–3“.

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Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind. Ebenso gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand selbst bei der Seminarplanung initiativ werden will.

Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Obwohl die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben).

Hat der Betriebsrat einen Beurteilungs­ spielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Muss der Betriebsrat auf „betriebliche ­Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z, 9. Aufl., S. 1359).

Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.


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Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen?

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden?

Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAGUrteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 /83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.

Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforderlichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.

Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.

Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit ­bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am

Datum beschlossen,

das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn

Name

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:

Titel des Seminars zu entsenden.

Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn

als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Ort, Datum

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Stempel/Unterschrift des Betriebsrats


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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber

über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung

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Mitteilung über die Teilnahme einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung an einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Schwerbehindertenvertretung Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren, für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es erforderlich, dass Frau/Herr mit dem Thema:

Name an dem Seminar Titel des Seminars teilnimmt.

Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar wurden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Stempel/Unterschrift der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen


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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 1 e Soziale Zukunft gestalten

Unsere Mitglieder haben eine starke, demokratisch organisierte und unabhängige Gewerkschaft im Rücken. Die IG BCE steht für eine soziale Marktwirtschaft und dafür, dass die Lasten des Sozialstaats gerecht verteilt werden. Sie setzt auf solidarisches Handeln und unterstützt ihre Mitglieder im Kampf für eine lebenswerte Zukunft.

r Gut organisierte Unterstützung

Die Mitglieder in den Ortsgruppen, die gewählten Vertrauensleute und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte in den Betrieben stehen jederzeit als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind präsent – nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Mit ihrer Kompetenz beraten und unterstützen sie unsere Mitglieder vor Ort. Darüber hinaus stehen hauptamtliche Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter der IG BCE in den Bezirken und Landesbezirken zur Verfügung.

t Zahlreiche Mitglieder-Services

Mitgliedern der IG BCE werden exklusiv Produkte und Dienstleistungen zu besonderen Konditionen geboten. Hierzu gehören Versicherungen, Bausparen/-finanzierung, Autokauf-Center, Pannenhilfe/Privater Rechtsschutz, Schutz bei beruflichen Tätigkeiten, Urlaubsreisen, Steuerberatung, Soft- und Hardware, Musicalkarten, Freizeitparks.

u Rechtsberatung und Rechtsschutz

Wir erteilen Rechtsauskünfte und gewähren unseren Mitgliedern gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Im Konfliktfall vertreten wir deine Interessen in allen Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Beamten- und Personalrechts. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Und wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen.

i Selbstverwaltung – wir nehmen eure Rechte wahr

Mitglieder der IG BCE, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wurden, vertreten in der Selbstverwaltung der Kranken­ kassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Interessen der Versicherten. Sie arbeiten in Widerspruchsausschüssen mit und achten darauf, dass die Versicherten ihre Rechte wahrnehmen können. Die IG BCE berät und unterstützt ihre Selbstverwalter durch Qualifizierungsmaßnahmen und gezielten Erfahrungsaustausch.

Jetzt zur IG BCE! q www.igbce.de


per Post:

Anmeldeformular

IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Nachname, Vorname

IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)

per Fax: im Internet:

0511 7631-775

Bitte schickt die Einladungsunterlagen an die:

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(falls kein IG BCE-Mitglied)

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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 2 o Freizeit- und Unfallversicherung inklusive

Mitglieder der IG BCE sind auch in ihrer Freizeit unfallversichert – weltweit. Voraussetzung: Ein Jahr Mitgliedschaft und die Entrichtung satzungsgemäßer Beiträge.

p Streikunterstützung

Kommt es im Unternehmen zum Streik oder zu einer Aussperrung, dann sind die Mitglieder der IG BCE finanziell abgesichert.

a Tariflich im Vorteil

Die tariflichen Vereinbarungen liegen für die Mitglieder der IG BCE deutlich über den gesetzlichen Minimalregelungen. Wir schließen Jahr für Jahr mit den Arbeitgebern unserer Branchen über 2.000 Tarifverträge ab und tragen damit ent­scheidend zur Existenzsicherung unserer Mitglieder und deren Familien bei.

s Qualifizierung

Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind.

d Vorsprung durch exklusive Information

Wer Dinge bewegen will, sichert sich bei uns einen echten Informationsvorsprung. Aktuelle, nicht alltägliche – aus dem Alltagsleben gründlich recherchierte – Informationen, Reportagen und Berichte liefert euch unsere Redaktion frei Haus mit der monatlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „kompakt“. Die Abonnementgebühren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Jetzt zur IG BCE! q www.igbce.de


Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht

*Bezirks-Nr.

*Mitgl.-Nr.

*Wird von den Bezirken ausgefüllt.

per Fax:

0511 7631-708 oder das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei deinem Betriebsrat abgeben.

Beschäftigt bei PLZ/Ort Tätigkeit

Name Vorname

Ausbildungsbeginn (Monat/Jahr)

Geburtsdatum PLZ/Wohnort

Werber(in)

Straße/Hausnr.

Eintritt

Nationalität

Übertritt/Vorgew.

privat

Ausbildungsende (Monat/Jahr)

Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung

E-Mail

Personalnummer

Telefon

BLZ/Kontonr.

Mobiltelefon

dienstlich

Bankinstitut Ich bevollmächtige die IG Bergbau, Chemie, Energie meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit

E-Mail

P monatlich

Telefon

Beschäftigt als

(Zutreffendes bitte ankreuzen) 01 P Un-/Angelernte(r)

07 P Akademiker(in)

02 P Handwerker(in) Facharbeiter(in)

08 P AT-Angestellte(r)

03 P Meister(in)

09 P Angestellte(r) im Außendienst

04 P Technische(r) Angestellte(r) Ingenieur(in)

10 P Leitende(r) Angestellte(r)

05 P Chemotechniker(in) Laborant(in)

12 P Sonstige(r) Angestellte(r)

06 P Kaufmännische(r) Büroangestellte(r)

P vierteljährlich

P halbjährlich

P jährlich

von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber von meinem Lohn bzw. Gehalt einzubehalten. Diese Ermächtigung gilt auch für jedes andere auf meinen Namen lautende Konto bei jedwedem Kreditinstitut. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der IG Bergbau, Chemie, Energie vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.

Mobiltelefon

Lehrjahr

Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben einschließlich eventueller Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben, insbesondere der Mitgliederverwaltung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragsabzugs im erforderlichen Umfang – auch durch Datenträgeraustausch – mithilfe von Computern (automatisiert) verarbeitet und genutzt werden können.

11 P Beamter/Beamtin

P unter Tage

Datum

Unterschrift


Kontakt q IG BCE BWS GmbH Kรถnigsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de


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