Rheinland-Pfalz/Saarland 2013

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Landesseminarplan 2013 f체r Betriebsr채tinnen und Betriebsr채te sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)

2013 2014 2012

2011

2015

Horizonte entdecken Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland


Wissen, wo du stehst. Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder und entdecke dein neues Ziel. Ab Ende 2012 kannst du deinen Bildungsweg auch online gehen: www.bws-bildungslandschaft.de

IG BCE BWS – Wir sind das Original.


Landesseminarplan 2013 f체r Betriebsr채tinnen und Betriebsr채te sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)

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Horizonte entdecken Wissen schafft Weitblick

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


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Jetzt auch telefonische Anmeldung mÜglich – Hotline 0511 7631-336


Vorwort

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Liebe Kolleginnen und Kollegen im Landesbezirk Rheinland-Pfalz / Saarland,

Landesbezirksleiter Ralf Sikorski die Anforderungen an die Arbeit des Betriebsrats sind komplex und anspruchsvoll. Themen wie Standortfragen, veränderte Unternehmensstrategien, Umstrukturierungen, Kostensparprogramme oder wirtschaftliche Schwierigkeiten fordern eine kompetente, vorausschauende Betriebsratspolitik. Die Verantwortung und die Notwendigkeit einer beteiligungsorientierten und öffentlichkeitswirksamen Arbeit des Betriebsrates steigen weiter. In diesem Umfeld ist erfolgreiche Betriebsratsarbeit nur mit einer klaren Position, realistischen Zielsetzungen und als Betriebsratsteam möglich. Dazu bedarf es einer ständigen Weiterbildung und Qualifizierung der Betriebsratsmitglieder. Damit ihr für diese Herausforderungen gewappnet seid, haben wir auch in diesem Jahr ein anspruchsvolles und interessantes Bildungsprogramm zusammengestellt. Auch 2013 gibt es noch einige der im Jahr 2010 erstmals gewählten Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die entweder noch kein Seminar oder erst einige wenige besucht haben. Betriebsratsarbeit ist Teamarbeit. Ein Team ist aber nur so stark und erfolgreich, wie jedes einzelne Teammitglied selbst. Je qualifizierter und kompetenter sich jedes einzelne Betriebsratsmitglied in die Arbeit des Betriebsrats einbringen und eigene Aufgaben übernehmen kann, umso effektiver kann die Gremienarbeit werden. Die Grundseminare BR 1 bis BR 3 vermitteln dazu das Basiswissen durch Kennenlernen der Gesetze und Tarifverträge. Der Austausch mit Gleichgesinnten bringt oft frischen Wind ins eigene Denken, ins eigene Wirken und in den Arbeitsalltag. Daher macht Bildung auch Spaß und ist ein persönliches Erlebnis! Die weiterführenden Wochenseminare BR 4 „Betriebsrat und Arbeitsrecht“ und BR 5 „Betriebsrat und Wirtschaft“ sollen das erworbene Grundwissen als Betriebsrat vertiefen und abrunden. Zusätzlich bieten wir im Bildungsjahr 2013 Seminare zu speziellen Themen an, um das Wissen zu vertiefen und zu verbreitern. Durch Seminare in den Bereichen Arbeitsrecht, Wirtschaftswissen, Kommunikation oder

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Belastungen am Arbeitsplatz werden wichtige Aufgaben- und Themenfelder der Betriebsratsarbeit behandelt. Für die 2012 neu gewählten Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) bieten wir mit unseren JAV-1 und JAV-2-Wochenseminaren eine Grundqualifizierung an, die für eine gute Vertretung der Auszubildenden notwendig ist. Was ist das Besondere an unseren Veranstaltungen? Wir verknüpfen in den Seminaren theoretisches Fachwissen mit persönlichen Erfahrungen und praktischen Beispielen. Der Austausch mit Gleichgesinnten fördert den Blick über den betrieblichen Tellerrand hinaus und zeigt, dass Betriebsratsarbeit Spaß macht. Bei jeder Teilnahme an unseren Seminaren erhaltet ihr entsprechende Zertifikate, die euer persönliches und berufliches Engagement und euer fundiertes Wissen dokumentieren. Es lohnt sich, darüber hinaus einen Blick in das bundesweite Seminarprogramm zu werfen, das an alle BR-Gremien verschickt worden ist. Solltet ihr gerade keines zur Hand haben, findet ihr dieses auf der Webseite der IG BCE BWS: www.igbce-bws.de. Wir wünschen euch viel Erfolg bei den Seminaren und freuen uns auf eure Anmeldungen! Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen „Glück auf!“

Ralf Sikorski


Impressum | Fotonachweis

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Impressum

Fotonachweis

Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH | Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover

Fotodokumentation aus den IG BCE-Bildungszentren: Dirk Egelkamp Fotografie

Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind

Titelseite: Getty Images Seite 10: Fotolia Seite 25: Fotolia Seite 34: Fotolia Seite 45: Handyfotos: Jochen Wintz

Redaktion Annika Schalin Soufia Knorr Kathrin Behrens kb² kommunikationsberatung | Berliner Straße 80 · 14467 Potsdam Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH | Bendhecker Straße 64 · 41236 Mönchengladbach Druck BWH GmbH – Die Publishing Company | Beckstraße 10 · 30457 Hannover

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Inhalt

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Weitere Informationen

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland . . . . . . . . . . . 16

q Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 q Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 q Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

BR 1 – 1x1 für Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten . . . 17 BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten . . . . . 18 BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . 19 BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . 20 Betriebsräte in Kommunikation – Von der erfolgreichen Betriebsversammlung bis zum Gespräch mit dem Arbeitgeber . . . . . . . . . . . . . . 21 q Das Wirtschaftseinmaleins – Was muss der Betriebsrat wissen, um die richtigen Fragen zu stellen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 q Psychische Belastungen am Arbeitsplatz effektiv bewältigen – Umgang mit Stress, Gefährdungsanalyse und Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 q Aktuelle Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 q q q q q q

Inhouse-Seminare und Klausur-Angebote für Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Bezirk Mainz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 q Gute Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 q Gesundheitsmanagement im Betrieb . . . . . . . . . . . . . . 29 q Fit als Betriebsrat – Belastungen aus der Betriebsratsarbeit reduzieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 q Aktuelles aus Arbeits- und Sozialrecht . . . . . . . . . . . . 31 q Wahlvorstandsschulung – normales Wahlverfahren. . . . . 32 q Wahlvorstandsschulung – einfaches Wahlverfahren . . . . 33

Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) q JAV 1 – Grundlagenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 q JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern . . . . . . . . 39

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

q Der Weg zum Seminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 q Bildung auf Bundesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 q Das BWS Zertifikat- und Bonusprogramm . . . . . . . . . . . 12 q Kalender 2013. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 q Referent(inn)en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 q Der direkte Draht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 q Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Rheinland-Pfalz/Saarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 q Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 q Informationen zur Freistellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 q Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . 53 q Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 q q q q

IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile Teil 1 . . 56 Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile Teil 2 . . 58 Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . . . . 59


Der Weg zum Seminar!

8 Seminar auswählen

Entscheide, welches der Seminare für dich und dein Gremium erforderlich ist. Dabei kannst du q die verschiedenen Bildungsprogramme der BWS durchstöbern und die dortige Bildungslandschaft nutzen, q unsere Webseite (www.igbce-bws.de) durchsuchen und dort auch aktuelle Angebote finden oder q unsere persönliche Weiterbildungsberatung nutzen (Hotline 0511 7631-336). Auf Seite 50 findest du alle nötigen Informationen zum Schulungsanspruch.

Beschlussfassung

Damit Betriebsratsmitglieder für ein Seminar freigestellt und die Kosten durch den Arbeitgeber übernommen werden können, muss ein Beschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst werden, in dem die Erforderlichkeit und die Entsendung beschlossen wird. Bei der Anmeldung zum Seminar ist zu beachten, dass unabhängig von der Erlangung von Grundkenntnissen ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass gegeben sein muss. Wenn mehrere BR-Mitglieder daran teilnehmen sollen, ist es hilfreich, dies gleich bei der Beschlussfassung zu begründen.

Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause

Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am

Datum beschlossen,

das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn

Name

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:

Titel des Seminars zu entsenden.

Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn

als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Stempel/Unterschrift des Betriebsrats

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Anmeldung

Die Anmeldung zu BWS-Seminaren erfolgt über folgende Wege: q Per Internet (www.igbce-bws.de) q Telefon 0511 7631-336 q Fax 0511 7631-775 (Vordruck siehe Seite 57) q Schriftlich Nach wenigen Tagen erhältst du eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Zusendung der

Ca. 4–6 Wochen vor Seminarbeginn erhältst du die Unterlagen mit der offiziellen Einladung zum Seminar sowie Themenplan und Anfahrtsbeschreibung zum Seminarort.

Einladungsunterlagen

Teilnahme am Seminar

Nach der Teilnahme am Seminar erhältst du ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung durch den Referenten/die Referentin. Dieser/Diese hilft dir auch gerne bei der Frage, welches Seminar gut in deine persönliche Bildungsplanung passt.

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Tipp

q Neben den landesbezirklichen und zentralen Seminarprogrammen findest du auf unserer Webseite auch Spezialprogramme für besondere Zielgruppen (z. B. Aufsichtsräte) oder zu besonderen Themen (z. B. Demografie). Gerne unterstützen wir euch auch bei der systematischen Bildungsplanung im gesamten Gremium. Mit Klausur- und Inhouse-Angeboten können wir euch maßgeschneiderte Bildungsangebote zusammenstellen.

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Tipp Für einen gültigen Entsendebeschluss müssen in einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung folgende Kriterien erfüllt sein: q Tagesordnungspunkt: q Seminarteilnahme des Mitglieds zum Thema XX. q Beschluss zum Seminar XX, jeweils für konkrete Kolleginnen und Kollegen mit Nennung der IG BCE BWS GmbH als Veranstalter, Seminarort und Zeit. q Beschlussfassung mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden BR-Mitglieder. q Der Beschluss ist in die Sitzungsniederschrift nach § 34 BetrVG aufzunehmen.

q Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber über den

q

Entsendebeschluss rechtzeitig (i. d. R. 2–3 Wochen vor der Veranstaltung) informieren. (Vordruck: „Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG“, Seite 53). Lege hier auch eine Kopie des Themenplans und/oder der Seminarbeschreibung bei! Solltet ihr für die Teilnahme am Seminar eine Kinderbetreuung benötigen, ist es ratsam, die Übernahme der Betreuungskosten durch den Arbeitgeber schon im Beschluss festzulegen.

Tipp

q Halte die Seminarnummer und ggf. deine IG BCE-Mitgliedsnummer parat, dann geht die Anmeldung zum Seminar besonders schnell!

q Eine Kopie des Zertifikats reichst du beim Arbeitgeber ein.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Der neue Seminarplan ist da!

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Bildung auf Bundesebene Wissen macht den Unterschied

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Arbeitsrecht und Personal

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Wirtschaft

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Tarif und Entgelt

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

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EDV und Datenschutz

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Organisation und Ă–ffentlichkeitsarbeit

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Zielgruppen

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Soziale Kompetenzen

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Sprachen

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Schwerbehindertenvertretung

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Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Das BWS-Zertifikat- und Bonusprogramm

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Das BWS-Zertifikat- und Bonusprogramm

Jede Fortbildung ist für euch ein wichtiger Baustein für eure Zukunft. Daher erhaltet ihr von uns nach Abschluss eines Seminars ein Zertifikat. Unsere Bronze-, Silber- und GoldZertifikate sind nicht nur ein Beleg für euer Engagement und euren Ausbildungsstatus, sondern auch für eure Treue gegenüber der BWS. Ab 2013 gibt es Neues: Das Zertifikat „Guter Betriebsrat“ dokumentiert eine Teilnahme an den Seminaren BR 1–3 und den Basis-Seminaren. Diejenigen, die mehr als 15 Seminare bei der BWS besucht haben, werden im „Platin Club“ der BWS aufgenommen. Für sie gibt es neben einigen Extras ein eigenes Bildungsprogramm mit attraktiven Seminarangeboten.

Starter- und Basis-Paket Zur besseren Übersicht haben wir unser Seminarprogramm in ein Starter- und Basis-Paket gegliedert. In beiden Modulen profitieren die Teilnehmenden von aktuell konzipierten Lernmethoden und Inhalten. Starter-Paket Das Starter-Paket umfasst die Seminare BR 1–3. Diese Seminare vermitteln die Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes und werden regional durchgeführt. Basis-Paket Dieses Paket vermittelt die wichtigsten Grundlagen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Wirtschaft, Kommunikation, Arbeitsund Gesundheitsschutz sowie Personalplanung.

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Die Zertifikate der BWS

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Das BWS-Bronze-Zertifikat Wer alle Seminare aus dem Starter-Paket oder dem BasisPaket besucht, erhält je ein Bronze-Zertifikat. Das BWS-Silber-Zertifikat Wer zwei Seminare aus dem Starter-Paket und weitere vier Seminare aus dem Basis-Paket belegt, erhält das BWS-SilberZertifikat. NEU! Das BWS-Zertifikat „Guter Betriebsrat“ Wer alle Seminare aus dem Bereich des Starter- und BasisPakets besucht, erhält das Zertifikat „Guter Betriebsrat“. Das BWS-Gold-Zertifikat Das Gold-Zertifikat erhalten jene, die zwei SozialkompetenzSeminare, ein Grundlagenseminar und zwei Spezialisierungsseminare besucht haben.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

NEU! Der Platin-Club Wer 15 oder mehr Seminare bei der BWS besucht hat, wird im Platin-Club der BWS aufgenommen und kann an einem besonderen Platin-Bildungsprogramm mit attraktiven Seminarangeboten teilnehmen. Persönliche Beratung Gerne unterstützen wir dich dabei, deinen persönlichen Bildungsplan zusammenzustellen. Die Nummer unserer Hotline lautet: 0511 7631-336. Mehr Information Weitere Informationen zu unseren Zertifikaten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen findest du unter www.igbce-bws.de/zertifikate.


Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

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Sich austauschen „to exchange experiences“ Ein Dialog ist eine mündlich oder schriftlich zwischen zwei oder mehreren Personen geführte Rede und Gegenrede. Er ist Teil des Sprachgebrauchs. Sein Gegensatz ist der Monolog, das Gespräch einer Person mit oder vor sich alleine (vor allem im Drama), aber auch als Rede und Vortrag. Die im deutschsprachigen Raum oft übersehene Quelle des Dialogs ist Sokrates, dessen sokratischen Dialoge von Platon übermittelt worden sind. Sokrates ging es um das direkte Gespräch, in dem das Wissen des Gesprächspartners an die Oberfläche zu holen ist (Mäeutik). Sein Ansatz sieht im Dialog in kleinen und kleinsten Gruppen die Quelle der Förderung des eigenverantwortlichen, selbstbestimmten Denkens des Einzelnen. Quelle: www.wikipedia.de

IG BCE: Sei dabei!

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www.igbce.de


Seminare f체r Betriebsr채tinnen und Betriebsr채te


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte – Aller Anfang ist gar nicht so schwer! Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen wie auch Übungen vermittelt. Zielgruppe: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Kandidaten zur Betriebsratswahl oder Ersatzkandidaten, die noch kein Einführungsseminar für Betriebsratsmitglieder besucht haben. Die Seminare BR 1 – BR 4 werden nur in kleinen Teilnehmergruppen abgehalten.

Inhalte q Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung q Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und Beteiligungsrechte des Betriebsrats q Aufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle Zusammenarbeit und persönliche Rechtsstellung q Geschäftsführung des Betriebsrats q Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung q Betriebsversammlung q Tarifverträge und Bildungsangebote

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In diesem Seminar inklusive: Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo – Betriebsverfassungsgesetz (Basiskommentar mit Wahlordnung) Alles in Butter – Irrwitzige Stories aus dem Alltag eines Betriebsrats 2012

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat März Mai

von 18.03. 13.05.

bis 22.03.13 17.05.13

Seminarort Pfalzhotel, Asselheim Pfalzhotel, Asselheim

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten 888,00 € 888,00 €

UV* Seminarnummer 605,00 € BWS-800-180101-13 605,00 € BWS-800-180102-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten – Der Mensch geht vor!

Inhalte q q q q q q

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Gesetze und Rechtssystematik Personalplanung und Qualifizierung Personelle Einzelmaßnahmen Mitwirkung und Mitbestimmung bei Kündigungen Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik Bildungsangebote

Ein zentraler Aufgabenbereich jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und beleuchtet Themen wie Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigungen. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet im Rahmen der §§ 92–102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. Auch diese werden vorgestellt. Die Seminare BR 1 – BR 4 werden nur in kleinen Teilnehmergruppen abgehalten.

In diesem Seminar inklusive: Kittner – Arbeits- und Sozialordnung Rechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat April Juni

von 08.04. 10.06.

bis 12.04.13 14.06.13

Seminarort Pfalzhotel, Asselheim Pfalzhotel, Asselheim

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 888,00 € 888,00 €

UV* Seminarnummer 605,00 € BWS-800-180201-13 605,00 € BWS-800-180202-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten – Agieren statt reagieren! Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende Möglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Diese beinhaltet, dass der Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder technischen Einrichtungen gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann. In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt. Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Seminare BR 1 – BR 4 werden nur in kleinen Teilnehmergruppen abgehalten.

Inhalte q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen q Initiativ- und Beteiligungsrechte der Betriebsrätinnen und Betriebsräte q Informationsquellen und Möglichkeiten der Informationsbeschaffung q Verhandlungsführung und Konfliktlösung q Abschluss von Betriebsvereinbarungen q Bildungsangebote

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In diesem Seminar inklusive: Christian Schoof – Betriebsratspraxis von A–Z

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat April Juni

von 15.04. 24.06.

bis 19.04.13 28.06.13

Seminarort Pfalzhotel, Asselheim Pfalzhotel, Asselheim

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten 888,00 € 888,00 €

UV* Seminarnummer 605,00 € BWS-800-180301-13 605,00 € BWS-800-180302-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrecht – Wege durch den Irrgarten!

Inhalte q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen q Entstehung und Bedeutung des Arbeitsrechts q Verhältnis von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertrag q Kollektives Arbeitsrecht q Individualarbeitsrecht q Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik q Bildungsangebote

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Das Arbeitsrecht erscheint auf den ersten Blick kompliziert und schwer zu durchschauen. Häufig werden Betriebsrätinnen und Betriebsräte jedoch schon zu Beginn ihrer Amtszeit mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert – hierzu gehört die Unterstützung bei der Änderung von Arbeitsverträgen oder im Umgang mit Abmahnungen. Unabhängig davon, wie lange er im Amt ist, muss der Betriebrat aktiv werden und Betriebsvereinbarungen verhandeln. Das Seminar erklärt die verschiedenen Felder des Arbeitsrechts und zeigt deren Relevanz und Anwendung in der Praxis. Die Seminare BR 1 – BR 4 werden nur in kleinen Teilnehmergruppen abgehalten.

In diesem Seminar inklusive: Däubler – Arbeitsrecht – Ratgeber für Beruf, Praxis und Studium Ewald Helml – Arbeitnehmer fragen – Betriebsräte antworten – Die 100 wichtigsten Fragen

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat März Oktober

von 04.03. 14.10.

bis 08.03.13 18.10.13

Seminarort Pfalzhotel, Asselheim Pfalzhotel, Asselheim

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 899,00 € 899,00 €

UV* Seminarnummer 605,00 € BWS-800-180401-13 605,00 € BWS-800-180402-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaft – Einblick für mehr Durchblick! Wer in den klassischen Feldern der Betriebsratsarbeit mitreden und -bestimmen will, muss die Grundlagen unternehmerischen Handelns verstehen. Dazu gehören heutzutage mehr denn je ein volks- und betriebswirtschaftliches Grundwissen. Denn nur wenn er sich hinreichend auskennt, kann der Betriebsrat eigene Strategien entwickeln, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzusetzen. Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über wirtschaftliche Zusammenhänge. Es vermittelt die theoretischen Grundlagen und zeigt anhand konkreter Beispiele praktische Umsetzungen.

Inhalte q q q q q q q q

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Grundlagen der Wirtschaftsordnung Wirtschaftspolitische Probleme Wandel der Wirtschaft/Unternehmenswandel Standortbedingungen/Industriepolitik Unternehmens- und Managementstrategien Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat Grundverständnis zur Betriebswirtschaft Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns

In diesem Seminar inklusive: Wirtschaftswissen für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat November

von 04.11.

bis 08.11.13

Seminarort Pfalzhotel, Asselheim

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten 888,00 €

UV* Seminarnummer 605,00 € BWS-800-180501-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Betriebsräte in Kommunikation – Von der erfolgreichen Betriebsversammlung bis zum Gespräch mit dem Arbeitgeber

Inhalte q Die Betriebsversammlung q Basisthema Kommunikation q Verhandlung

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In diesem Seminar inklusive: Die Betriebsversammlung – So wird's gemacht!

An Betriebsräte werden vielfältige Kommunikationsaufgaben gestellt. Einen Schwerpunkt bildet hier die Betriebsversammlung, da drängende Fragen und Probleme mit der Belegschaft und Geschäftsleitung diskutiert werden. Sie bietet zudem eine ideale Plattform, um die Arbeit des Betriebsrats transparent zu machen. Das Seminar zeigt auf, wie wichtig Kommunikation für Betriebsräte ist. Es vermittelt viele hilfreiche Tipps für eine erfolgreiche Betriebsversammlung – von der werbewirksamen Gestaltung der Einladung, über Checklisten zur Organisation bis hin zur lebendigen Präsentation der Vorträge. Einen weiteren Kommunikationschwerpunkt im Alltag von Betriebsräten bilden Gespräche und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Diese müssen zielführend vorbereitet und durchgeführt werden. Das Seminar liefert damit für viele Herausforderungen des Alltags das wichtige Rüstzeug für die Praxis.

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

März

13.03.

15.03.13

Seminarort Hotel Heinz, Höhr-Grenzhausen

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 624,00 €

UV* Seminarnummer 358,00 € BWS-800-180601-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Das Wirtschaftseinmaleins – Was muss der Betriebsrat wissen, um die richtigen Fragen zu stellen? Ein wirtschaftliches Grundverständnis wird für Betriebsräte immer wichtiger. Dieses Seminar vermittelt die Basis und zieht hierzu das Planspiel FactoryTM, eine Simulation eines Produktionsbetriebes, zur Hilfe. Mit diesem lernen die Teilnehmenden betriebswirtschaftliche Kennziffern und Zusammenhänge verstehen. In zahlreichen Seminaren hat sich gezeigt, dass mit FactoryTM Betriebswirtschaft auf leichte Weise vermittelt und besonders gut verinnerlicht wird – so, dass es sogar Spaß macht. Der Teil „Kennziffern“ wird zum einen an den Zahlen aus dem Spiel und zum anderen anhand eines echten Jahresabschlusses geübt (wahlweise auch von den Teilnehmerbetrieben).

Inhalte q Grundlagen des Rechnungswesens und der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge q Gewinn- und Verlustrechung, Bilanz, CashflowRechnung q Jahresabschlussanalyse mit Rendite-, Liquiditäts-, Personalkennziffern q Anknüpfung an die täglichen Probleme und Fragen der Teilnehmer q Möglichkeiten der Einflussnahme in wirtschaftlichen Angelegenheiten

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In diesem Seminar inklusive: Ottmar Schneck – Lexikon für Betriebswirtschaft

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

Juni

03.06.

05.06.13

Seminarort Hotel Crystal, Saarbrücken

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten 638,00 €

UV* Seminarnummer 318,00 € BWS-800-180701-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz effektiv bewältigen – Umgang mit Stress, Gefährdungsanalyse und Prävention

Inhalte q Gesundheitsgefährdungen durch Stress q Was sind Belastungen? q Gefährdungsanalyse für psychische Belastungen nach dem Arbeitsschutzgesetz q Praktisches Stressmanagement: Erkennen kritischer Arbeitsmuster, Techniken zur positiven Beeinflussung von Anforderungen, Entspannungsverfahren q Prävention und Gesundheitsmanagement q Kommunikation und Beteiligung der Beschäftigten q Verminderung, Verhinderung und Kompensation von psychischen Belastungen und Stress q Betriebliche Gesundheitsförderung

P

Das Seminar vermittelt praxisnahes Grundwissen über psychische Belastungen und Stress sowie über Verfahren, mit denen Gefährdungen beurteilt werden können. Die Teilnehmenden setzen sich mit den gesundheitsrelevanten Faktoren auseinander: Welche betrieblichen Risiko- und Schutzfaktoren gibt es und wie wirken sich diese aus? Wie reagieren Kolleg(inn)en und Führungskräfte auf eine starke Beanspruchung am Arbeitsplatz? Was unterstützt uns bei der Bewältigung? Ein erster Schritt ist es, psychische Belastung und Stress zunächst einmal zu verstehen sowie die Auslöser, Reaktionen und Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit kennenzulernen. Hierbei werden verschiedene Bewältigungsmuster von Menschen vorgestellt und es wird auch auf das Thema „Burn-out“ eingegangen. Zudem werden Wirkungsmodelle zur Erhebung von psychischen Belastungen nach DIN 10075 sowie Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats, der Geschäftsführung und der Beschäftigten vorgestellt.

In diesem Seminar inklusive: TBS gGmbH Rheinland Pfalz – Psychische Belastungen in der Arbeitswelt

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat

von

bis

Oktober

23.10.

25.10.13

Seminarort Hotel Löwengarten, Speyer

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 679,00 €

UV* Seminarnummer 340,00 € BWS-800-180801-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Aktuelle Rechtsprechung

Das Arbeitsrecht ist das Schutzrecht für Arbeitnehmer(innen). Aus der Perspektive der Unternehmen sind mit diesem auch zahlreiche Kostenfaktoren verbunden. Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt es zahlreiche politische Auseinandersetzungen um Gesetze wie z. B. das Kündigungsschutzgesetz. Infolgedessen unterliegt das Arbeitsrecht ständigen Anpassungen. Veränderungen, welche die Gesetzgebung oder Rechtsprechung betreffen, sind besonders dann bedeutend, wenn sie vom Bundesarbeitsgericht kommen. Der Workshop beleuchtet die wichtigsten Neuigkeiten.

Inhalte q Neue und geänderte Gesetze im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht q Gesetzesänderungen der letzten Monate q Bedeutende Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit q Auswirkungen auf die betriebliche Praxis q Handlungsmöglichkeiten für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

P

In diesem Seminar inklusive: Arbeitsgesetze ArbG Mit den wichtigsten Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis, Kündigungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Berufsbildungsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und Verfahrensrecht 81. Auflage 2012

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland q Dauer: 3 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat November

von 11.11.

bis 13.11.13

Seminarort InterCity Hotel, Mainz

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten 570,00 €

UV* Seminarnummer 348,00 € BWS-800-180901-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


www.igbce-bws.de

Inhouse-Seminare – Maßgeschneidert für individuelle Lösungen!

Informier dich auf: www.igbce-bws.de Hotline 0511 7631-336


Inhouse-Seminare und Klausur-Angebote für Betriebsräte

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Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Die Planung der individuellen Seminare erfolgt von erfahrenen Fachkräften. Inhouse-Seminar oder Betriebsratsklausur? Klassische Inhouse-Angebote haben ein spezielles (oft rechtliches) Thema im Blick – ihr könnt hier aus dem gesamten BWS-Seminarprogramm die Themen wählen. Bei besonderen Wünschen stellen wir euch aber auch ein individuelles Angebot zusammen. Bei einer Klausur stehen das Gremium und seine Arbeit im Mittelpunkt. Für das kommende BetriebsratsJahr werden hier Teamentwicklung und -bildung oder Strategieentwicklung behandelt. Die Betreuung bei solchen Klausuren erfolgt durch Teamentwickler oder Moderatoren. Eine Kombination von beidem ist ebenfalls möglich: Während einer BR-Klausur kann ein fachlicher Input durch unsere Referent(inn)en erfolgen, die dann mithilfe eines Teamentwicklers zu einer Strategie weiterentwickelt wird. Welche Themen kommen infrage? Die Themen sollen nach euren aktuellen Betriebsratsthemen ausgerichtet sein und somit auf eure betrieblichen Bedürfnisse zugeschnitten werden.

Vorteile von Inhouse-Angeboten Diese maßgeschneiderte Fortbildung bietet viele Vorteile q Die Themen der eigenen Betriebsratspraxis bestimmen das Seminar q Große Identifikation mit den Inhalten und hoher Praxisbezug q Es werden individuelle betriebliche Fragestellungen bearbeitet q Es werden konkrete Lösungen erarbeitet q Es wird schnell ein gemeinsamer und aktueller Wissensstand erreicht q Bereits vorhandene Kenntnisse werden firmenintern vertieft q Die Handlungskompetenz von Betriebsräten im Betrieb wird gesteigert q Das Betriebsratsteam wird gestärkt q Die Seminarinhalte werden in enger Zusammenarbeit mit der IG BCE behandelt q Professionelle Qualifizierung, hohe Qualität und faire Preise q Seminarzeiten und -dauer können flexibel gestaltet werden q Betriebsvereinbarungen können konkret vorbereitet werden

Wie komme ich zu einem maßgeschneiderten Angebot? Ansprechpartner sind die zuständigen Bezirke, der Landesbezirk oder die BWS GmbH. Wir entwickeln gerne unverbindlich ein maßgeschneidertes Angebot für euren Betrieb, das individuelle Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer berücksichtigt. Zudem suchen wir gezielt kompetente Fachreferenten zu den einzelnen Themen aus und stellen auch Seminarunterlagen oder Fachliteratur zusammen.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Kontaktadressen für Inhouse-Seminare

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q IG BCE-Bezirk Ludwigshafen Rathausplatz 10 + 12; Rheincenter 67059 Ludwigshafen Telefon: 0621 52047-0 Telefax: 0621 517998 E-Mail: bezirk.ludwigshafen@igbce.de www.ludwigshafen.igbce.de

q IG BCE-Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland Kaiserstraße 26–30 55116 Mainz Telefon: 06131 28728-0 Telefax: 06131 28728-25 E-Mail: lb.rps@igbce.de www.rheinland-pfalz-saarland.igbce.de

q IG BCE-Bezirk Mainz Kaiserstraße 26–30; 4. Etage 55116 Mainz Telefon: 06131 28633-0 Telefax: 06131 28633-25 E-Mail: bezirk.mainz@igbce.de www.mainz.igbce.de

q IG BCE BWS GmbH Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Telefax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de www.igbce-bws.de

q IG BCE-Bezirk Mittelrhein Andernacher Straße 70 56564 Neuwied Telefon: 02631 9073-0 Telefax: 02631 21184 E-Mail: bezirk.mittelrhein@igbce.de www.mittelrhein.igbce.de q IG BCE-Bezirk Saarbrücken Fritz-Dobisch-Straße 5 66111 Saarbrücken Telefon: 0681 94802-0 Telefax: 0681 94802-28 E-Mail: bezirk.saarbruecken@igbce.de www.saarbruecken.igbc.de

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Gute Arbeit

Gute Arbeit ist eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Schlechte Arbeit macht krank.

In den vergangenen Jahren haben sich die Produktionsweisen, Arbeitsorganisationen, ökonomischen Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Voraussetzungen dramatisch verändert. Die Unternehmen leiden unter verschärftem Konkurrenz- und Wettbewerbsdruck, der häufig zulasten der Beschäftigten geht. Die Reaktionen der Arbeitgeber auf die neuen Herausforderungen sind oftmals so simpel wie falsch: Standortverlagerungen, Arbeitsplatzabbau, sinkende Reallöhne und Arbeitszeitverlängerung.

Gute Arbeit ist nicht nur ein Gebot der Humanität, sondern führt auch direkt zu rechnerisch nachweisbarem Nutzen. Nach Modellrechnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verursachten 467 Millionen Krankheitstage in einem Jahr Produktionsausfallkosten in Höhe von 42,5 Milliarden Euro. Das war ein Ausfall an Bruttowertschöpfung von 66,4 Milliarden Euro.

Dies sind rein ökonomische Aktionen, die sich hauptsächlich an kurzfristigen Renditesteigerungen orientieren. Die Beschäftigten werden verunsichert. In einem solchen Klima arbeitet es sich schwer. Hier vergeuden Unternehmen Kräfte und Motivation. Wer die Menschen nur als Kostenfaktor wahrnimmt, übersieht, dass der Mensch „die wichtigste Quelle von Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit“ ist.

Für Betriebsräte besteht ein hoher Handlungsdruck in vielen Themenfeldern. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Lösungswege für die Zukunft diskutiert. Denn Gute Arbeit kann nur dort stattfinden, wo sie gestaltet wird. Von altersgerechter Arbeit über Vereinbarkeitsthemen bis zu Fragen der Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten werden daher Analysemöglichkeiten erläutert und betriebliche Beispiele behandelt.

Bezirk Mainz q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat

am

Februar

19.02.13

Seminarort Landhotel Espenhof, Flonheim-Uffhofen

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten 174,00 €

V* Seminarnummer 44,00 € BWS-803-181001-13 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Gesundheitsmanagement im Betrieb

Inhalte q Bestandsaufnahme des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) q Rechtliche Grundlagen q Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz q Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsräte

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist mehr als Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), kostenloses Wasser und Obst oder die Bewegungsschulung in den Betrieben. BGM heißt auch, die soziale Umgebung in den Betrieben zu betrachten und gegebenenfalls zu verbessern. Hierzu gehören auch die Betriebskultur, Führungsstile, Arbeitszeitformen und Beschäftigungsverhältnisse. Die Schulung beleuchtet die gesamten Facetten des BGM. Zudem werden die Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte und die Rechtsgrundlagen zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufgezeigt. Den Teilnehmenden werden darüber hinaus gute Beispiele aus der Praxis gezeigt. Gemeinsam werden Argumente gesammelt, mit denen dem Arbeitgeber gezeigt werden kann, dass die Einführung von BGM auch eine wirtschaftliche Verbesserung bedeutet.

Bezirk Mainz q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat April

am 17.04.13

Seminarort Merian Hotel, Oppenheim

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 116,00 €

V* Seminarnummer 51,00 € BWS-803-181101-13 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Fit als Betriebsrat – Belastungen aus der Betriebsratsarbeit reduzieren Immer häufiger hört man, dass Kolleginnen und Kollegen von Stress, Depressionen oder Burn-out berichten. Neuesten Untersuchungen zufolge haben die psychischen Erkrankungen im letzten Jahr extrem zugenommen. Diese besorgniserregende Entwicklung macht auch nicht vor dem Betriebsratsbüro halt. Inwieweit sind Betriebsrätinnen und Betriebsräte selber betroffen? Welche Einflüsse haben die veränderten Anforderungen auf die Rolle der Interessenvertreter(innen) und somit auch auf das Gremium selbst? Wie wird mit Konflikten und Stress umgegangen? Im Seminar wird neben einem intensiven Erfahrungsaustausch über die Belastung von Betriebsräten (z. B. mit Methoden des Gesundheitsmappings) auch über die notwendigen Ressourcen der Betriebsratsarbeit gesprochen.

Inhalte q Was sind die häufigsten Ursachen für psychische Belastungen und welche Gegenmittel gibt es? q Wie kann die Selbstwahrnehmung geschärft werden? q Welche Einflussfaktoren des täglichen Beratungsgeschäftes wirken belastend auf die Gesundheit und wie werden diese eingeschränkt? q Wie können die Ursachen für starke Emotionen erkannt und notwendige Schritte zu deren Reduzierung getan werden? q Welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich dem Betriebsratsgremium, um psychische Belastungen in den Griff zu bekommen?

Zielorientiert wird diskutiert, welche Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Belastungsreduzierung sinnvoll eingesetzt werden können – im Betrieb und innerhalb des Betriebsrates.

Bezirk Mainz q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat

am

September

12.09.13

Seminarort Weingut Sandwiese Winzerhotel, Worms Herrnsheim

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten 174,00 €

V* Seminarnummer 39,00 € BWS-803-181201-13 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Aktuelles aus Arbeits- und Sozialrecht

Das Arbeits- und Sozialrecht wird stark von aktuellen Urteilen geprägt. Wer diese kennt, kann im Betrieb seine Mitbestimmung kompetenter gestalten.

Inhalte q q q q

Neue Gesetzesänderungen Grundlegende Urteile der Rechtsprechung Auswirkung auf die betriebliche Praxis Rückschlüsse auf die tägliche Betriebsratsarbeit

Dieses Seminar zeigt die jüngsten Urteile und ihre Auswirkungen auf. Aktuelle Themen werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben. Darüber hinaus können auch aktuelle Fragestellungen aus den Betrieben zur Klärung mitgebracht werden!

Bezirk Mainz q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat

am

November

05.11.13

Seminarort Jordan’s Untermühle, Köngernheim

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten 172,00 €

V* Seminarnummer 47,00 € BWS-803-181301-13 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

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Wahlvorstandsschulung – normales Wahlverfahren Erfolgreiche Betriebsratswahlen müssen von den Wahlvorständen gut vorbereitet werden. Dem Wahlvorstand können sowohl aktive Betriebsratsmitglieder, interessierte Mitarbeiter(innen) des Betriebes als auch Kandidatinnen und Kandidaten für den künftigen Betriebsrat angehören. Die Schulung zeigt auf, wie Betriebsratswahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Hierbei werden alle notwendigen Kriterien besprochen, mit denen vermieden wird, dass die Wahlen im Nachhinein angefochten werden.

Inhalte q q q q q q

Bestellung des Wahlvorstandes Konstituierung des Wahlvorstandes Wahlverfahren Amtszeit des BR und Zeitpunkt der Wahl Die Wahlordnung Der Ablauf der Betriebsratswahl

Bezirk Mainz q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat September Oktober

am 26.09.13 08.10.13

Oktober

30.10.13

Seminarort Jordan’s Untermühle, Köngernheim Jordan’s Untermühle, Köngernheim Weingut Sandwiese Winzerhotel, Worms Herrnsheim

q Freistellung: § 20 Abs. 3 BetrVG

Seminarkosten 153,00 € 153,00 €

V* Seminarnummer 47,00 € BWS-803-181401-13 47,00 € BWS-803-181402-13

153,00 €

39,00 € BWS-803-181403-13 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

33

Wahlvorstandsschulung – einfaches Wahlverfahren

Inhalte q q q q q q

Bestellung des Wahlvorstandes Konstituierung des Wahlvorstandes Wahlverfahren Amtszeit des BR und Zeitpunkt der Wahl Die Wahlordnung Der Ablauf der Betriebsratswahl

Erfolgreiche Betriebsratswahlen müssen von den Wahlvorständen gut vorbereitet werden. Dem Wahlvorstand können sowohl aktive Betriebsratsmitglieder, interessierte Mitarbeiter(innen) des Betriebes als auch Kandidatinnen und Kandidaten für den künftigen Betriebsrat angehören. Die Schulung zeigt auf, wie Betriebsratswahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Hierbei werden alle notwendigen Kriterien besprochen, mit denen vermieden wird, dass die Wahlen im Nachhinein angefochten werden.

Bezirk Mainz q Dauer: 1 Tag (Beginn: morgens / Ende: nachmittags) Monat

am

November

12.11.13

Seminarkosten NH Hotel, Bingen

q Freistellung: § 20 Abs. 3 BetrVG

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

153,00 €

V* Seminarnummer 48,00 € BWS-803-181404-13 * Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


Schnell mal nachsehen, wann dein Seminar beginnt? – Kein Problem! Jetzt könnt ihr uns auch mobil mit Smartphone oder Tablet-PC überall und jederzeit erreichen!


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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

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Hürden überwinden „to break down barriers“ Hürde

q (Leichtathletik, Reitsport) Hindernis in einer bestimmten Höhe, das die Läufer bei einem Hürdenlauf, die Pferde bei einem Hürdenrennen überspringen müssen eine Hürde nehmen

q eine Schwierigkeit überwinden Synonyme

q Barriere, Barrikade, Hindernis q Beeinträchtigung, Behinderung, Erschwernis, Erschwerung, Hemmnis, Hemmschuh, Widerstand Quelle: www.duden.de

Wir helfen dir zu springen! IG BCE

q

www.igbce.de


Seminare f端r Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)


Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

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JAV 1 – Grundlagenseminar

Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit. Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbstständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Es zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf. Der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAVSeminaren und sollte von jeder/jedem Jugend- und Auszubildendenvertreter(in) besucht werden!

Inhalte q Einführung in die JAV-Arbeit q Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung q Aufbau und Handhabung von Gesetzen q Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung q Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen q Strategien für die JAV-Arbeit

P

Dieses Seminar richtet sich an Einer- /Dreier-Jugend- und Auszubildendenvertretungen.

In diesem Seminar inklusive: Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung Kittner – Arbeits- und Sozialordnung

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland q Dauer: 6 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Februar

17.02.

22.02.13

März

17.03.

22.03.13

Juli

07.07.

12.07.13

August

04.08.

09.08.13

November

24.11.

29.11.13

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminarort Best Western Hotel, Alzey Best Western Hotel, Alzey Best Western Hotel, Alzey Best Western Hotel, Alzey Best Western Hotel, Alzey

Seminarkosten

UV* Seminarnummer

779,00 €

584,00 € BWS-800-280101-13

779,00 €

584,00 € BWS-800-280102-13

779,00 €

584,00 € BWS-800-280103-13

779,00 €

584,00 € BWS-800-280104-13

779,00 €

584,00 € BWS-800-280105-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)

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JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Grundlagenseminars.

Inhalte Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung q Beurteilungssysteme q Entwicklung und Aufbau des dualen Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise q q q q

P

Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugendund Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.

In diesem Seminar inklusive: BBiG mit Kurzkommentierung des JArbSchG

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland q Dauer: 6 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat

von

bis

Juni

09.06.

14.06.13

Oktober

13.10.

18.10.13

Seminarort Best Western Hotel, Alzey Best Western Hotel, Alzey

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

UV* Seminarnummer

798,00 €

584,00 € BWS-800-280201-13

798,00 €

584,00 € BWS-800-280202-13

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.


Kalender 2013

40

Januar

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Di Neujahr Mi Do Fr Sa So Heilige Drei Könige Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do

Februar

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do

März

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Int. Frauentag Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Karfreitag Sa So Ostersonntag

April

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Mo Ostermontag Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di

Mai

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Mi Tag der Arbeit Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Christi Himmelfahrt Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Pfingstsonntag Mo Pfingstmontag Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fronleichnam

Juni

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So

Fr

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


41

Juli

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi

August

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Mariä Himmelfahrt Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr

September

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Sa

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo

Oktober

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Di Mi Do Tag der Dt. Einheit Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di 5. Gewerkschafts-

Mi kongress der IG BCE Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Reformationstag

November

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Fr Allerheiligen Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Buß- und Bettag Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa

Dezember

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Heiligabend Mi 1. Weihnachtstag Do 2. Weihnachtstag Fr Sa So Mo Di Silvester


Referent(inn)en

42

Karlheinz Bauer

Gerd-Peter Brenner

q verfügt über 25 Jahre Erfahrung als freigestellter Betriebsratsvorsitzender bei Procter & Gamble. Er war Sprecher des Wirtschaftsausschusses, GBR und Europäischer Betriebsratsstellvertreter sowie Aufsichtsratsvorsitzender. Ehrenamtlich agierte er zudem 16 Jahre als Richter am Arbeitsgericht in Mainz und der Kammer in Worms.

q ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Dingeldein in Bickenbach. Während seiner früheren Tätigkeiten im gewerkschaftlichen Rechtsschutz beantwortete er auch arbeitsrechtliche Fragestellungen in der Fernsehsendung „ZDF-Info Arbeit und Beruf“. In der anwaltlichen Tätigkeit liegen die Schwerpunkte im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht sowie in den angrenzenden Gebieten des Sozialrechtes.

Sabine Heegner

Sephora McElroy

q ist seit 1986 Beraterin für Betriebsräte und Unternehmen. Die Diplom-Sozialwissenschaftlerin arbeitet als systemische Organisationsberaterin, Mediatorin sowie als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ihr Schwerpunktthema in der Beratung ist „Arbeit und Gesundheit“ mit dem Fokus auf Gefährdungsbeurteilung, psychische Belastungen, Betriebliches Eingliederungsmanagement und Sucht. Hier bildet sie zudem betriebliche Suchtberater(-innen) aus und schult Führungskräfte in der Gesprächsführung.

q ist selbstständige Trainerin für verschiedene Betriebswirtschafts-, Personalwirtschafts- und Managementthemen und ausgebildeter systemischer Coach. Die Diplom-Betriebswirtin, die heute Teamentwicklung begleitet, war zuvor als Personalreferentin bei der IG BCE tätig.

Jürgen Meißner

Markus Reinold

q arbeitet für die RAG in Ensdorf. Er ist Spezialist für Arbeitsund Sozialrecht sowie für volkswirtschaftliche Themen. Ehrenamtlich ist er als Vertrauenskörpervorstand aktiv.

q ist seit vielen Jahren ein erfahrener Trainer für Betriebsratsgrundlagenseminare.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


43

Jens Scheumer

Heinz Schmitt

q arbeitet für SALTIGO GmbH in Leverkusen, wo er als Vertrauensmann und Betriebsrat für den Standortbetriebsrat LANXESS aktiv ist. Als erfahrener Referent ist er für die BR-Grundlagenseminare im Einsatz.

q ist selbstständiger Trainer und Berater. Der Diplom-Volkswirt und Diplom-Handelslehrer ist spezialisiert auf modulares Wirtschaftscoaching für Betriebsräte und Aufsichtsratsmitglieder. Er ist zudem Bilanzanalyst für die Hans-BöcklerStiftung.

Detlef Trautsch

Sören Tuleweit

q ist selbstständiger Trainer für die BR-Grundlagenseminare sowie Arbeitsrecht und Grundlagen des Bundesdatenschutzgesetzes. An der technischen Akademie Ulm ließ er sich zum Datenschutzbeauftragten ausbilden und ist heute als solcher in mehreren Unternehmen als externer Berater tätig.

q Mitarbeiter der IG BCE Projektsekretär, IG BCE-Hauptverwaltung, Ressort Politische Planung.

Sigrid Weimann q ist Unternehmensberaterin. Ihre Schwerpunkte sind: Demografieberatung, Systemische Organisationsberatung, Systemisches Coaching, Mediation, Interkulturelles, Teamentwicklung. Die ehemalige Gewerkschaftssekretärin und kaufmännische Angestellte ist ehrenamtlich als gerichtliche Betreuerin tätig.

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Kosten

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Rücktritts- und Stornogebühren

Kosten

Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildendensowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar. Referentinnen und Referenten Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.

Fahrtkosten und Spesen Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.

Ansprechpartnerinnen

Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: heidi.wenzel@igbce.de

Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: marion.probst@igbce.de

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Wissen schafft Vorsprung Betriebsratsliteratur im BWS-Shop

Bestellung: Tel. 0511 7631-591 shop@bws-fachverlag.de


Der direkte Draht

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Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter:

Angela Beyer Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: angela.beyer@igbce.de

Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: claudia.binnewies@igbce.de

Kerstin Panoussis Telefon: 0511 7631-513 E-Mail: kerstin.panoussis@igbce.de Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung: Montag bis Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr

Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de

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Bärbel Gieseler Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: baerbel.gieseler@igbce.de

Jetzt Fan werden!

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Nadine KĂśller Telefon: 0511 7631-270 E-Mail: nadine.koeller@igbce.de

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Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Rheinland-Pfalz/Saarland

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q IG BCE-Bezirk Ludwigshafen Rathausplatz 10 + 12; Rheincenter 67059 Ludwigshafen Telefon: 0621 52047-0 Telefax: 0621 517998 E-Mail: bezirk.ludwigshafen@igbce.de www.ludwigshafen.igbce.de q IG BCE-Bezirk Mainz Kaiserstraße 26–30; 4. Etage 55116 Mainz Telefon: 06131 28633-0 Telefax: 06131 28633-25 E-Mail: bezirk.mainz@igbce.de www.mainz.igbce.de q IG BCE-Bezirk Mittelrhein Andernacher Straße 70 56564 Neuwied Telefon: 02631 9073-0 Telefax: 02631 21184 E-Mail: bezirk.mittelrhein@igbce.de www.mittelrhein.igbce.de q IG BCE-Bezirk Saarbrücken Fritz-Dobisch-Straße 5 66111 Saarbrücken Telefon: 0681 94802-0 Telefax: 0681 94802-28 E-Mail: bezirk.saarbruecken@igbce.de www.saarbruecken.igbce.de

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Anmeldung

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Anmeldung Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Telefax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de

Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare

q www.igbce-bws.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag Freitag

08:00 – 17:00 Uhr 08:00 – 15:00 Uhr

Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare

q IG BCE-Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland Kaiserstr. 26–30 55116 Mainz Telefon: 06131 28728-0 Telefax: 06131 28728-25 E-Mail: lb.rps@igbce.de q www.rheinland-pfalz-saarland.igbce.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag Freitag

08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 16:30 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr

Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu sehen. An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2013 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.

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Informationen zur Freistellung

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Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner! Woraus fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte? Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräten für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden zu gewähren. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch der Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat. Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

In diesem Sinne sind immer erforderlich: q Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom 19.07.1995, 7 ABR 49/94). q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 bis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landesbezirke findet. q Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84). q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundesprogramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbezirke finden. q Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden Tarifverträge q Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83). q Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen Kenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe „Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss 1–3“.

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Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind. Auch gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand bei der Seminarplanung selbst initiativ werden will. Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Obwohl die Schulungsmöglichkeiten nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben). Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte. Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A–Z, 9. Aufl., S. 1359). Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben. Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen. (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/51). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.


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Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist. Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern. Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforderlichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.

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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am

Datum beschlossen,

das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn

Name

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:

Titel des Seminars zu entsenden.

Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn

als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Stempel/Unterschrift des Betriebsrats


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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung

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Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Schwerbehindertenvertretung Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause

Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es erforderlich, dass Frau/Herr mit dem Thema:

Name an dem Seminar Titel des Seminars teilnimmt.

Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gemäß nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar wurden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Stempel/Unterschrift der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen


Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 1 e Soziale Zukunft gestalten Unsere Mitglieder haben eine starke, demokratisch organisierte und unabhängige Gewerkschaft im Rücken. Die IG BCE steht für eine soziale Marktwirtschaft und dafür, dass die Lasten des Sozialstaats gerecht verteilt werden. Sie setzt auf solidarisches Handeln und unterstützt ihre Mitglieder im Kampf für eine lebenswerte Zukunft. r Gut organisierte Unterstützung Die Mitglieder in den Ortsgruppen, die gewählten Vertrauensleute und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte in den Betrieben stehen jederzeit als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind präsent – nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Mit ihrer Kompetenz beraten und unterstützen sie unsere Mitglieder vor Ort. Darüber hinaus stehen hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IG BCE in den Bezirken und Landesbezirken zur Verfügung. t Zahlreiche Mitgliedervorteile Mitgliedern der IG BCE werden exklusiv Produkte und Leistungen mit echtem Vorteilscharakter über unsere neu gegründete IG BCE-Bonusagentur angeboten. Hierzu gehören Produkte und Leistungen zum Thema Beratung & Job, Gesundheit, Freizeit, Reisen und Vorsorge. Reinschauen lohnt sich unter www.igbce-bonusagentur.de. u Rechtsberatung und Rechtsschutz Wir erteilen Rechtsauskünfte und gewähren unseren Mitgliedern gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Im Konfliktfall vertreten wir deine Interessen in allen Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Beamten- und Personalrechts. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Und wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen.

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Anmeldeformular

57 per Post:

IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover

per Telefon:

0511 7631-336

per Fax::

0511 7631-775

Internet:

www.igbce-bws.de

Nachname, Vorname

IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)

Bitte schicken Sie die Einladungsunterlagen an die: 

Firmenadresse

Privatadresse

Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/folgenden Seminaren an:

Titel

Termin

Meine dienstliche Anschrift:

Seminarnummer

Meine private Anschrift (falls kein IG BCE-Mitglied):

Firma/Unternehmen

Bereich/Abteilung

Straße, Hausnummer/Postfach

Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Ort

Postleitzahl, Ort

Telefonnummer

Telefonnummer

Fax-Nummer

E-Mail-Adresse

Ort, Datum

E-Mail-Adresse

Unterschrift

Firmenstempel (mit Anschrift)


Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 2 i Selbstverwaltung – wir nehmen eure Rechte wahr Mitglieder der IG BCE, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wurden, vertreten in der Selbstverwaltung der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Interessen der Versicherten. Sie arbeiten in Widerspruchsausschüssen mit und achten darauf, dass die Versicherten ihre Rechte wahrnehmen können. Die IG BCE berät und unterstützt ihre Selbstverwalter durch Qualifizierungsmaßnahmen und gezielten Erfahrungsaustausch. o Freizeit- und Unfallversicherung inklusive Mitglieder der IG BCE sind auch in ihrer Freizeit unfallversichert – weltweit. Voraussetzung: Ein Jahr Mitgliedschaft und die Entrichtung satzungsgemäßer Beiträge. p Streikunterstützung Kommt es im Unternehmen zum Streik oder zu einer Aussperrung, dann sind die Mitglieder der IG BCE finanziell abgesichert. a Tariflich im Vorteil Die tariflichen Vereinbarungen liegen für die Mitglieder der IG BCE deutlich über den gesetzlichen Minimal-Regelungen. Wir schließen Jahr für Jahr mit den Arbeitgebern unserer Branchen über 2.000 Tarifverträge ab und tragen damit entscheidend zur Existenzsicherung unserer Mitglieder und deren Familien bei. s Qualifizierung Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind. d Vorsprung durch exklusive Information Wer Dinge bewegen will, sichert sich bei uns einen echten Informationsvorsprung. Aktuelle, nicht alltägliche – aus dem Alltagsleben gründlich recherchierte – Informationen, Reportagen und Berichte liefert dir unsere Redaktion frei Haus mit der monatlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „kompakt“. Die Abonnentengebühren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.

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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht

*Bezirks-Nr.

*Mitgl.-Nr.

*Wird von den Bezirken ausgefüllt.

per Fax:

0511 7631-708

Beschäftigt bei PLZ/Ort

oder das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei deinem Betriebsrat abgeben.

Tätigkeit

Ausbildungsbeginn (Monat/Jahr)

Name

Lehrjahr

Ausbildungsende (Monat/Jahr)

Vorname

privat

Geburtsdatum

E-Mail

PLZ, Wohnort

Telefon

Straße, Hausnummer

Mobiltelefon

Nationalität

E-Mail

dienstlich

Telefon Werber(in) Mobiltelefon Eintritt

Beschäftigt als Übertritt/Vorgew.

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Personalnummer BLZ/Kontonr. Bankinstitut

Ich ermächtige die IG BCE, meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit 

monatlich

vierteljährlich

halbjährlich

jährlich

von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin von meinem Lohn bzw. Gehalt einzubehalten. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der IG BCE vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.

01

Un-/Angelernte(r)

07

Akademiker(in)

02

Handwerker(in) Facharbeiter(in)

08

AT-Angestellte(r)

09

Angestellte(r) im Außendienst

10

Leitende(r) Angestellte(r)

11

Beamter/Beamtin

12

Sonstige(r) Angestelle(r)

unter Tage

03

Meister(in)

04

Technische(r) Angestellte(r) Ingenieur(in)

05

Chemotechniker(in) Laborant(in)

06

Kaufmännische(r) Büroangestellte(r)

Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und/oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.

Datum

Unterschrift


Kontakt q IG BCE BWS GmbH

Kรถnigsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de

zur mobilen Webseite: q http://m.igbce-bws.de


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