Schwerbehindertenvertretung 2012

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Schwerbehindertenvertretung – Programm 2012

HĂźrden meistern Wissen, das kommt


Wir wissen, wofür ihr kämpft. Wir kennen eure Hindernisse und die Wege, diese zu überwinden. Bildung direkt aus der Praxis – das können nur wir. Denn keiner ist näher dran.

IG BCE BWS – Wir sind das Original.


Programm 2012

f端r die Schwerbehindertenvertretung

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H端rden meistern Wissen, das kommt

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


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Jetzt auch telefonische Anmeldung mÜglich – Hotline 0511 7631-336


Vorwort

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Die Zukunft hat begonnen!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Wandel der Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitswelt stellt eine große Herausforderung dar. Um diese Entwicklungen mitgestalten zu können, ist die persönliche Weiterbildung daher wichtiger denn je. Die rege Nachfrage nach Seminaren der BWS unterstreicht die Entschlossenheit der Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter, die Interessen der Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung in den Unternehmen zu stärken.

Besonders freut es uns, die nunmehr 6. Jahrestagung für Schwerbehindertenvertretungen anzukündigen. Sie findet in der Woche nach Pfingsten in unserem Bildungszentrum Haltern am See statt. Die positive Resonanz auf die bisherigen Tagungen zeigt eindrucksvoll, dass Schwerbehindertenvertretungen eigenständige Interessenvertretungsorgane sind, die die Jahrestagung als Informations- und Diskussionsforum nutzen.

Im Bildungsjahr 2012 bieten wir eine noch breitere Auswahl an Seminaren an. In zahlreichen Themengebieten vermitteln wir fundiertes Wissen, wertvolle Erfahrungen, den Blick nach vorn und vor allem Praxisnähe.

Wir werden zudem Konsequenzen aus der großen Nachfrage nach unseren Seminaren ziehen und im Jahr 2012 regional expandieren: Ab Januar gibt es auch für den Süden der Republik ein gezieltes Bildungsangebot der BWS, darunter auch ein Seminar für Schwerbehindertenvertretungen.

Die Teilnahme an unseren Grund- und Fachseminaren ist eine gute Basis, euer Wissen zu erweitern. Rechtsfragen und Rechtsentwicklungen, Hilfestellung bei der Beratung schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen bei der Antragstellung werden ebenso abgedeckt wie Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen. Neu im Programm ist das Seminar „Talentmanagement“. Hier steht die Frage, wie Mensch und Arbeitsplatz zusammenpassen, im Mittelpunkt. Gerade diese Frage spielt bei der Wiedereingliederung von Langzeitkranken die entscheidende Rolle.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Kommt mit uns auch 2012 auf die spannende Bildungsreise. Stärkt mit uns die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland. Gestaltet mit uns die Zukunft. Wir freuen uns auf euch! Mit herzlichen Grüßen

Edeltraud Glänzer Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG BCE


Impressum | Fotonachweis

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Impressum

Fotonachweis

Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH | Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover

Fotodokumentation aus den IG BCE-Bildungszentren: Michael Kottmeier | agenda | 2010

Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind Redaktion Annika Schalin Werner Wenz Daniele Frijia Kathrin Behrens kb2 kommunikationsberatung | Berliner Straße 80 · 14467 Potsdam

Fotodokumentation aus dem Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum Bad Münder: Swen Siewert | 2011 Seite 27: Sonnenuntergang ©Sarah Wegener Seite 27: Panorama ©Hartmut Bogorinsky Seite 28: Abend-Panorama ©Jochen Müller Ruhmeshalle ©C. L. Schmitt, Tourismusamt München Seiten 28, 29: ©Maritim Hotel München Seiten 28: Stadtansicht ©Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH Seiten 28: Schloss ©Schlosshotel Monrepos Ludwigsburg

Gestaltung & Layout Antje Zimmermann Julia Hintz junge meister* | Kantstraße 149 · 10623 Berlin Druck BWH GmbH – Die Publishing Company | Beckstraße 10 · 30457 Hannover

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Inhalt

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Inhalt qq Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 qq Die Zukunft hat begonnen! . . . . . . . . . . . . . 5 qq Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . 6 qq Weiterbildung sinnvoll planen . . . . . . . . . . . . . 8 qq Hilfestellung für die Planung . . . . . . . . . . . . 8 qq Persönliche Weiterbildungsplanung . . . . . . . . . . . 9 qq Wo stehe ich? – Die sechs Fragen zu meiner Weiterbildungsplanung . . . . . . . . . . 11 qq Schwerbehindertenvertretung 1 – Grundlagen Nr. 1 . . . qq Schwerbehindertenvertretung 1 – Grundlagen Nr. 2 . . . qq Schwerbehindertenvertretung 2 – Aufbau . . . . . . . qq Schwerbehindertenvertretung Auffrischer kompakt „Wer rastet, der rostet“ . . . . . . . . . . . . . . . . qq Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Kündigungsrecht für Schwerbehindertenvertretung kompakt . . . . . . . qq Am Puls der Zeit – Neueste Rechtsprechung und wichtige Gesetzesänderungen . . . . . . . . . . . . . qq Gesprächsführung und Hilfestellungen bei Anträgen zur Schwerbehinderung . . . . . . . . . . . . . . . . qq Einbeziehung der SBV bei personellen Einzelmaßnahmen und Arbeitsplatzsicherung . . . . . . qq Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen . . . . . . . . . . . . . . . qq Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung im betrieblichen Eingliederungsmanagement . . . . . . qq Arbeitsplatzgestaltung, Barrierefreiheit, neueste Entwicklungen . . . . . . . . . . . . . . . . qq Talentmanagement oder wie passt der Mensch zum Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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qq Ein Tagungszentrum der IG BCE – Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum . . . . qq Ein Tagungszentrum der IG BCE – Bildungszentrum Haltern am See . . . . . . . . . . . qq BWS Bildungsoffensive Süd . . . . . . . . . . . . . . qq Jetzt Seminare in München . . . . . . . . . . . .

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qq Kalender 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 qq Referent(inn)en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 qq Das BWS-Team . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 qq Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 qq Informationen zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . qq Mitteilung über die Entsendung eines Betriebs­ ratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Aus­ zubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . qq Mitteilung über die Teilnahme einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung an einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . . . . . . . . . qq Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . qq Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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qq IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile . . . . . 46 qq Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . 47


Weiterbildung sinnvoll planen

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Hilfestellung für die Planung

Wer in ein Seminarprogramm schaut, hat die Qual der Wahl: Welche Veranstaltung belege ich? Welche Weiterbildung ist in Hinblick auf mein Arbeitsfeld und meine persönliche Weiterentwicklung tatsächlich sinnvoll? Klug entscheidet, wer bedarfsgerecht und vorausschauend bucht. Eine erste Hilfestellung gibt Euch die persönliche Weiterbildungsplanung. Gerne helfen wir Euch auch dabei, Eure Weiterbildung langfristig zu planen. Hierzu gehört zunächst eine umfassende Bedarfsanalyse, die sowohl individuell als auch für die Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung gestaltet werden kann.

Spezialist/Experte

q Position beziehen, Verantwortung in Projektgruppen, Motivation q Vertretung der Schwerbehindertenvertretung nach außen q Verhandlungsführung q Umgang mit schwierigen Situationen in Gesprächen q Leiten von Sitzungen: Inhaltliche Leitung von GSBV- und KSBV-Sitzungen, Schwerbehindertenversammlungen q Verhandlungen führen q Umgang mit Menschen in schwierigen Situationen q Eigenständige Bearbeitung von Themen q Konzeption/Umsetzung von Themen – komplexere Aufgaben z.B. in Form von Projekten q Ausschusssprecher q Entwickeln von Initiativen der Schwerbehindertenvertretung

Fortgeschrittene

q Vertreter im Wirtschaftsausschuss oder Aufsichtsrat q Mitarbeit in Projekten, ggf. in Arbeitsgemeinschaftsprojekten q Eigenständige Bearbeitung von Themen q Ausbau von Themenschwerpunkten q Umgang mit Menschen q BetrVG/Arbeitsrecht (z. B. Seminarreihe Arbeitsrecht 1–5) q SGB IX / Sozialrecht

2. und 3. Amtszeit

Einsteiger 1. Amtszeit

q Basiswissen in Betriebswirtschaftslehre q Grundlagenseminare nach BetrVG Betriebsrat 1-5 (im Angebot der Bezirke bzw. der Landesbezirke) q Grundlagenseminare nach SGB IX q Orientierung über grundlegende Aufgaben/Themen

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Persönliche Weiterbildungsplanung

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Wo stehe ich? – Die sechs Fragen zu meiner Weiterbildungsplanung

Welche Schwerpunkte habe ich bisher in der Schwerbehindertenvertretung bearbeitet? Was waren meine Themen? Welche Aufgaben habe ich bearbeitet?

Welche Kenntnisse brauche ich für meine Schwerbehindertenvertreterarbeit in nächster Zeit? Welche zusätzlichen Themen/Aufgaben möchte ich zukünftig bearbeiten?

Was gelingt mir in meiner Schwerbehindertenvertreterarbeit gut? (Stärken)

Was gelingt mir weniger gut?

Welche Weiterbildung würde mir helfen, meine Arbeitsschwerpunkte und meine Stärken auszubauen, meine Schwächen zu minimieren oder neue Aufgaben übernehmen zu können? Thema

Lernmethode (Seminar, persönlicher Austausch mit einem Betriebsrat, Coaching)

Welche Themen im Seminarplan passen zu meiner Analyse?

Für weitere Informationen und Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Werner Wenz Tel. 0511 7631-205 werner.wenz@igbce.de


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Für alle da Jetzt zur IG BCE!

„Kraft kommt nicht aus körperlichen Fähigkeiten. Sie entspringt einem unbeugsamen Willen.“ Mahatma Gandhi (1869–1948)

q www.igbce.de


Seminare f端r Schwerbehindertenvertreter(innen)


Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen)

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Schwerbehindertenvertretung 1 – Grundlagen Nr. 1 Dieses Seminar behandelt in kompakter Form auch Inhalte des Seminars Schwerbehindertenvertretung 2 – Aufbau. Es bildet somit die Grundlage für unsere weiterführenden Fachseminare.

Inhalte

Dieses Seminar richtet sich an alle Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter, die neu gewählt sind oder noch nicht an anderen Seminaren teilgenommen haben. Das Seminar vermittelt das Basiswissen über die vielfältigen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung und gibt einen ersten Überblick über die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung im Rahmen des SGB IX.

qq Betrieb und Interessenvertretung qq Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen qq Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung qq Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung in der betrieblichen Interessenvertretung qq Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebsrat qq Durchsetzung von Rechten qq Tarifverträge und Bildungsangebote

m

In diesem Seminar inklusive: Versorgungsmedizin – Verordnung Schwerbehindertenrecht

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat Januar/ Februar April

von

bis

Seminarort

Seminarkosten*

Seminarnummer

29.01.

03.02.12

Haltern am See

1276,00 €

BWS-437-910101-12

22.04.

27.04.12

Bad Münder

1276,00 €

BWS-437-910102-12

September

23.09.

28.09.12

Bad Münder

1276,00 €

BWS-437-910103-12

Referentin Julia Grimme und Gudula Völkel Ilona Spitzenberg Julia Grimme und Gudula Völkel

qqDauer: 5 Tage (Beginn: vormittags | Ende: mittags)

Monat Juli

von

bis

16.07.

20.07.12

Seminarort Maritim Hotel München

Seminarkosten* 1276,00 €

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarnummer

Referentin

BWS-437-910104-12

Ilona Spitzenberg

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten | Siehe Seite 44 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 34/35

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Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen)

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Schwerbehindertenvertretung 1 – Grundlagen Nr. 2

Inhalte qq Aufgaben und Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung qq Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen – SGB IX qq Antragstellung, Feststellungsbescheid, Widerspruch, Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen qq Präventive Maßnahmen des IA qq Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX qq Zusammenarbeit von Vertrauensperson und Betriebsrat qq Vertreter(innen) der Ämter

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In diesem Seminar inklusive: Versorgungsmedizin – Verordnung Schwerbehindertenrecht

Die beiden Seminare Schwerbehindertenvertretung 1 – Grundlagen Nr. 2 und Schwerbehindertenvertretung 2 – Aufbau bilden eine aufeinander aufbauende Einheit. In beiden Seminaren kommen fachkundige Referentinnen und Referenten aus den unterschiedlichen Institutionen und Ämtern zum Einsatz. Um Doppelungen und Wiederholungen der Seminarinhalte zu vermeiden, empfehlen wir daher entweder die Teilnahme am Seminar Schwerbehindertenvertretung 1 – Grundlagen Nr 1, oder die Teilnahme am Seminarpaket Schwerbehindertenvertretung 1 – Grundlagen Nr. 2 und Schwerbehindertenvertretung 2 – Aufbau. Das SGB IX enthält die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Dieses Seminar richtet sich an die Schwerbehindertenvertretung und an Betriebsratsmitglieder, die sich mit dem Themenkomplex befassen. Die Verknüpfung der Arbeit aller Beteiligten ist von großer Bedeutung. Das Seminar gibt einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und zeigt verschiedene Anwendungsmöglichkeiten auf.

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat März September

von 04.03. 02.09.

bis 09.03.12 07.09.12

Seminarort Bad Münder Bad Münder

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten* 1276,00 € 1276,00 €

Seminarnummer BWS-437-910201-12 BWS-437-910202-12

Referent Michael Blaucza Michael Blaucza

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten | Siehe Seite 44 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 34/35


Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen)

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Schwerbehindertenvertretung 2 – Aufbau

Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar „Schwerbehindertenvertretung 1 – Grundlagen Nr. 2“ auf und richtet sich insbesondere an diejenigen Schwerbehindertenvertreter(innen) und Betriebsratsmitglieder, die dieses Seminar besucht haben. Es erweitert die dort erworbenen Kenntnisse. Hierzu stehen wieder fachkundige Referentinnen und Referenten aus den unterschiedlichen Institutionen zur Verfügung. Die beiden Seminare Schwerbehindertenvertretung 1 – Grundlagen Nr. 2 und Schwerbehindertenvertretung 2 – Aufbau bilden die Grundlage für unsere weiterführenden Fachseminare.

Inhalte qq Aktuelle Probleme des Schwerbehindertenrechts und der Behindertenpolitik qq Gewerkschaftliche Ziele bei der Eingliederung von Behinderten in die Arbeit qq Beruf und Gesellschaft – Schwerpunkt des neuen Schwerbehindertenrechts qq Probleme der ärztlichen Gutachtertätigkeit, Widerspruchsverfahren qq Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen – Ausrüsten und Einrichten von Behindertenarbeitsplätzen qq Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz qq BetrVG für Schwerbehindertenvertretungen, Rechtsprechung SGB IX qq Rentenversicherung – Möglichkeiten der ­medizinischen und beruflichen Rehabilitation

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat Februar Juni August

von 12.02. 24.06. 26.08.

bis 17.02.12 29.06.12 31.08.12

Seminarort Bad Münder Haltern am See Haltern am See

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten* 957,00 € 957,00 € 957,00 € Fußball-EM wird gezeigt

Seminarnummer BWS-437-910301-12 BWS-437-910302-12 BWS-437-910303-12

Referent Michael Blaucza Michael Blaucza Michael Blaucza

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten | Siehe Seite 44 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 34/35

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen)

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Schwerbehindertenvertretung Auffrischer kompakt „Wer rastet, der rostet“

Inhalte qq Feststellung der Behinderteneigenschaft qq Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung qq Antragsverfahren qq Widerspruchs- und Klageverfahren qq Partner der Schwerbehindertenvertretung qq Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX

Wen interessiert schon die Zeitung von gestern? Ebenso wie berufliches Fachwissen immer wieder aktualisiert werden muss, ist es auch für die kompetente Interessenvertretung Schwerbehinderter notwendig, kontinuierlich am Ball zu bleiben. Das Seminar richtet sich an alle Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter, die ihr Wissen in kompakter Form auffrischen oder sich einen schnellen Überblick über die vielfältigen Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung verschaffen wollen.

Termine qqDauer: 3 Tage (Beginn: mittags | Ende: mittags)

Monat März November

von 14.03. 28.11.

bis 16.03.12 30.11.12

Seminarort Haltern am See Bad Münder

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten* 653,00 € 653,00 €

Seminarnummer BWS-437-910401-12 BWS-437-910402-12

Referentin Gudula Völkel Gudula Völkel

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten | Siehe Seite 44 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 34/35


Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen)

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Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Kündigungsrecht für Schwerbehindertenvertretung kompakt Schwerbehindertenvertreter(innen) haben darüber zu wachen, dass die zugunsten Schwerbehinderter geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc. eingehalten werden. Dazu müssen sie wissen, welche Sachverhalte in welcher Rechtsnorm geregelt werden. Auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind detaillierte Kenntnisse wichtig, denn die Schwerbehinderung bietet zwar einen gewissen Schutz, ist aber keine Vollkaskoversicherung gegen Kündigungen. Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist es für Schwerbehindertenvertreter(innen) zudem wichtig, sich auch im Bereich der Betriebsverfassung auszukennen. Dieses Seminar bietet in kompakter Form einen Einblick in die wichtigsten Regelungen des Arbeits-, des Betriebsverfassungsund des Kündigungsrechts. Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen werden die einzelnen Sachverhalte nachvollziehbar und verständlich analysiert.

Inhalte qq Einführung in die Rechtssystematik qq Recht und Gerechtigkeit qq Die verschiedenen Funktionen des Arbeitsrechts qq Unterschiedlich starke Rechtsnormen qq Kollektives und individuelles Arbeitsrecht qq Das Arbeitsverhältnis qq Wie wirken Rechtsnormen auf das Arbeitsverhältnis ein? qq Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses qq Aktuelle Rechtsentwicklung

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In diesem Seminar: Kittner – Arbeits- und Sozialordnung – Gesetzestexte, Einleitungen, Anwendungshilfen

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

von

bis

Seminarort

Seminarkosten*

Juli

01.07.

06.07.12

Bad Münder

1204,00 €

BWS-437-910501-12

Dezember

09.12.

14.12.12

Bad Münder

1204,00 €

BWS-437-910502-12

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Fußball-EM wird gezeigt

Seminarnummer

Referentin Julia Grimme und Gudula Völkel Julia Grimme und Gudula Völkel

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten | Siehe Seite 44 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 34/35

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen)

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Am Puls der Zeit – Neueste Rechtsprechung und wichtige Gesetzesänderungen

Inhalte qq Feststellung des Grades der Behinderung qq Diskriminierung aufgrund einer Behinderung qq Besonderer Kündigungsschutz von Schwerbehinderten qq Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Dieses Seminar richtet sich an Schwerbehindertenvertrauenspersonen und an Betriebsratsmitglieder, die sich mit der Integration von Schwerbehinderten im Betrieb befassen. Damit sie die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb kompetent wahrnehmen können, erhalten sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung.

Termine qqDauer: 3 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat Januar Oktober

von 15.01. 28.10.

bis 18.01.12 31.10.12

Seminarort Bad Münder Haltern am See

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten* 671,00 € 671,00 €

Seminarnummer BWS-437-910601-12 BWS-437-910602-12

Referentin Julia Grimme Julia Grimme

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten | Siehe Seite 44 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 34/35


Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen)

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Gesprächsführung und Hilfestellungen bei Anträgen zur Schwerbehinderung Das Seminar richtet sich an Schwerbehindertenvertrauenspersonen, die Hilfestellung bei Anträgen an das Versorgungsamt zur Feststellung des Grades der Behinderung leisten. Diese Aufgabe erfordert detaillierte Kenntnisse über die Verfahrens­ abläufe sowie über die Grundlagen für die Bestimmung des Grades der Behinderung. Diese Grundlagen werden im Seminar vermittelt.

Inhalte qq Anträge beim Versorgungsamt – Antragstellung, Verfahrensgang, Widerspruchsmöglichkeiten qq Feststellung des Grades der Behinderung – Grundlagen und Formulierungshilfen qq Gesprächsführung – welche Informationen werden für einen erfolgreichen Antrag benötigt?

Termine qqDauer: 3 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat März November

von 11.03. 25.11.

bis 14.03.12 28.11.12

Seminarort Haltern am See Bad Münder

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten* 697,00 € 697,00 €

Seminarnummer BWS-437-910701-12 BWS-437-910702-12

Referentin Julia Grimme Julia Grimme

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten | Siehe Seite 44 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 34/35

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen)

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Einbeziehung der SBV bei personellen Einzelmaßnahmen und Arbeitsplatzsicherung

Inhalte qq Überblick über personelle Einzelmaßnahmen von der Einstellung bis zur Kündigung qq Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung – wann und in welcher Form? qq Durchsetzung der Beteiligungsrechte und Rechtsfolgen

Dieses Seminar richtet sich an Schwerbehindertenvertrauenspersonen, die in speziellen Fällen unterstützen müssen: Es werden zahlreiche Kenntnisse über die Möglichkeiten personeller Einzelmaßnahmen seitens des Arbeitgebers und die Beteiligungsrechte vermittelt.

Termin qqDauer: 3 Tage (Beginn: mittags | Ende: mittags)

Monat Januar

von 18.01.

bis 20.01.12

Seminarort Bad Münder

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten* 653,00 €

Seminarnummer BWS-437-910801-12

Referentin Gudula Völkel

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten | Siehe Seite 44 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 34/35


Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen)

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Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen Gefährdungen erkennen und bei der Wiedereingliederung unterstützen

Inhalte

Das Seminar vermittelt aktuelle und praxisnahe psycholo­ gische und arbeitspsychologische Erkenntnisse zu psychischen Gefährdungen. Es stellt Erkrankungsrisiken am Arbeitsplatz vor und zeigt Bewältigungsmuster von Menschen. Zudem gibt es einen Überblick über die verschiedenen psychischen Störungsbilder. Anhand von Beispielen wird gezeigt, wie betroffene Menschen ihre psychische Beeinträchtigung erleben und wie sich ihre Denkmuster und Gefühlslagen auf ihr Verhalten – z. B. in Arbeitssituationen – auswirken. Auf der Basis der eigenen betrieblichen Erfahrungen zum präventiven Gesundheitsmanagement analysieren die Teilnehmer/ -innen die Faktoren, die eine psychische Störung verursachen. Es werden darüber hinaus konkrete Präventions- und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) aufgezeigt.

qq Wie entstehen Stress und psychische Fehlbeanspruchungen und wie verarbeiten wir belastende Situationen? qq Was gefährdet unsere psychische Gesundheit und was hilft uns, besser mit belastenden Situationen umzugehen? qq Wie wirken sich psychische Störungen (z. B. depres­ sive Verstimmung, Depression, Angststörungen, Burnout, Verhaltensstörungen) aus? qq Was unterstützt bei der Bewältigung einer psychischen Erkrankung und welche Therapieansätze gibt es? qq Wie sind arbeitsbedingte psychische Belastungen zu erfassen und Gefährdungen zu ermitteln? qq Wie können wir Kolleginnen und Kollegen mit ­psychischer Beeinträchtigung bei der Wiederein­ gliederung begleiten?

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat März November

von 18.03. 04.11.

bis 23.03.12 09.11.12

Seminarort Bad Münder Bad Münder

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten* 917,00 € 917,00 €

Seminarnummer BWS-437-910901-12 BWS-437-910902-12

Referentin Cäcilia Lenz-Müller Cäcilia Lenz-Müller

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten | Siehe Seite 44 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 34/35

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Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen)

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Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung im betrieblichen Eingliederungsmanagement

Inhalte qq Umgang mit Krankheit und Arbeitsunfähigkeit in Unternehmen qq Chancen und Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements qq Rechtliche Rahmenbedingungen

Länger andauernde Krankheit und Arbeitsunfähigkeit bergen viele Risiken für die Beschäftigten. Seit der Gesetzesänderung des SGB IX sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen bzw. wiederholt arbeitsunfähig werden, ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX durchzuführen. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt Chancen und Grenzen der betrieblichen Eingliederung auf.

Termine qqDauer: 4 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat April Juli

von 15.04. 15.07.

bis 19.04.12 19.07.12

Seminarort Bad Münder Haltern am See

Seminarkosten 821,00 € 821,00 €

UV** 495,00 € 455,00 €

Seminarnummer BWS-437-911001-12 BWS-437-911002-12

Referent Michael Blaucza Michael Blaucza

**Unterkunfts- und Verpflegungskosten

qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat November

von 11.11.

bis 16.11.12

Seminarort Bad Münder

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten* 845,00 €

Seminarnummer BWS-437-911003-12

Referentin Ilona Spitzenberg

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten | Siehe Seite 44 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 34/35


Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen)

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Arbeitsplatzgestaltung, Barrierefreiheit, neueste Entwicklungen Arbeit darf nicht krank machen. Dieser Grundsatz ist aktueller denn je. Es ist wichtig, Arbeitsplätze so alternsgerecht wie möglich zu gestalten. Dieses gilt besonders für schwerbehinderte Menschen. Ihre Vertrauenspersonen müssen sich gut damit auskennen, wie ein Arbeitsplatz auszusehen hat. Im Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Grundlagen des ergonomischen und des technischen Arbeitsschutzes als Basis für einen menschengerechten und barrierefreien Arbeitsplatz kennen. Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der Fachmesse „REHACARE“ – dieser dient dazu, einen Überblick über die neuesten Entwicklungen der Gestaltung von Arbeitsplätzen zu geben.

Inhalte qq Menschenwürdige Arbeitsbedingungen qq Berufsbedingte Erkrankungen qq Die besondere Situation von schwerbehinderten Menschen in der Arbeitswelt qq Grundlagen der Ergonomie qq Grundlagen des technischen Arbeitsschutzes qq Barrierefreiheit im Betrieb qq Gefährdungsanalyse und Arbeitsplatzbeurteilung qq Einrichtung von Arbeitsplätzen qq Neueste Entwicklungen im Bereich der Rehabilitation qq Besuch der Fachmesse REHACARE

Termin qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat Oktober

von 07.10.

bis 12.10.12

Seminarort Haltern am See

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Seminarkosten* 963,00 €

Seminarnummer BWS-437-911101-12

Referentin Ilona Spitzenberg

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten | Siehe Seite 44 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 34/35

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen)

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Talentmanagement oder wie passt der Mensch zum Arbeitsplatz Der Erfolg eines Unternehmens hängt im Wesentlichen davon ab, ob der richtige Mensch am richtigen Platz beschäftigt ist.

Inhalte qq Präventionsmaßnahmen nach § 84 SGB IV qq Das Personalauswahl- und Einstellungsverfahren gemäß §§ 81 und 95 Abs. 2 SGB IV sowie §§ 95 + 99 BetrVG qq Personalplanung gemäß § 92 BetrVG qq Personalfragebögen / Beurteilungsgrundsätze gemäß § 94 BetrVG qq Weiterbildungsmaßnahmen gemäß § 98 BetrVG qq Ermittlung von psychischen Gefährdungen nach dem ArbSchG (Gefährdungsanalyse) qq Methoden und Instrumente der Ermittlung psychischer Gefährdungspotentiale qq Burn-out-Prävention qq Methode der individuellen Persönlichkeitsanalyse zur Feststellung der beruflichen Eignung und zur Ermittlung des persönlichen Weiterqualifizierungsbedarfs.

Vom Personalauswahlverfahren bis zur Frage der betrieblichen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit sind die Schwerbehindertenvertretungen und die Betriebsräte maßgeblich an allen entscheidenden personellen Maßnahmen beteiligt. Auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz können sie dahingehend mitgestalten, die Arbeitsfähigkeit der Menschen zu erhalten und somit den reibungslosen Ablauf betrieblicher Prozesse zu gewährleisten. Dieses Seminar vermittelt interessierten Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräten rechtliche Hintergründe und praktische Hilfestellung, die die betrieblichen Entscheidungsprozesse dort erleichtern, wo es um personelle Einzelmaßnahmen und betriebliche Wiedereingliederungen geht. Darüber hinaus werden methodische Ansätze zur Prävention psychischer und physischer Belastungen vorgestellt.

Termine qqDauer: 3 Tage (Beginn: mittags | Ende: mittags)

Monat Februar Oktober

von 06.02. 24.10.

bis 08.02.12 26.10.12

Seminarort Bad Münder Haltern am See

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten* 677,00 € 677,00 €

Seminarnummer BWS-437-911201-12 BWS-437-911202-12

Referent(in) Hedwig Grabenberger Burkhard Müller

*zzgl. Unterkunfts- und Verpflegungskosten | Siehe Seite 44 Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 34/35


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Wissen macht den Unterschied Jetzt Nichtmitglieder 端berzeugen!

q www.igbce.de


Weitere Informationen

qq Bildungszentren . . . . . . . . . . . . . . 26 qq Bildungsoffensive Süd . . . . . . . . . . . 30 qq Kalender 2012 . . . . . . . . . . . . . . . 32 qq Referentenübersicht . . . . . . . . . . . . 34 qq Das BWS-Team . . . . . . . . . . . . . . . 36 qq Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . 37 qq Informationen zur Freistellung . . . . . . . . 38 qq Muster einer Mitteilung für den Arbeitgeber . . . . . . . . . . 41/43 qq Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 qq Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . 45 qq IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile . . . . . . . . . 46 qq Beitrittserklärung zur IG BCE . . . . . . . . 47


Ein Tagungszentrum der IG BCE – Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum Fortbildung in idyllischer Lage

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Raum für professionelle Bildung Wir bieten unseren Gästen helle klimatisierte Räume, modernste Technik und eine angenehme Atmosphäre für professionelle Weiterbildung. Moderne Visualisierungs- und Präsentationsmedien, Beamer und Soundsystem, Knopfmikrofon, Rednerpult und vieles mehr. Alle Räume sind zudem mit Highspeed WLAN ausgestattet. Acht Tagungsräume bieten 11 bis 200 Personen Platz, um Vorträge, Konferenzen und Events jeglicher Art begeistert zu erleben. Zur optimalen Seminarunterstützung kann in unserem Haus ein Rhetorik-/Medienstudio genutzt werden. Zwei Anlagen zur Simultanübersetzung sowie Projektoren und Digitalkameras komplettieren die Seminarausstattung. Modernste Computertechnik ermöglicht es allen Beteiligten, mit den neuesten Schulungsmethoden und -inhalten zu arbeiten. Für diese vorbildliche Ausstattung wurde das WilhelmGefeller-Bildungszentrum zertifiziert.

Willkommen! Wir sind ein modernes Seminar- und Tagungszentrum der IG BCE. Bei uns finden anspruchsvolle Veranstaltungen zu den Themen Wirtschaft, Arbeitsrecht, EDV und soziale Kompetenz statt. Wir bieten Raum für Klausuren, Tagungen und Konferenzen. Unser Angebot ist vielfältig und bewegt sich in einem attraktiven Spannungsverhältnis zwischen professioneller Fortbildung und persön­lichem Verwöhnprogramm.

Wohlfühlen am Deister Wer bei uns weilt, kann die idyllische Lage am schönen ­Deister genießen – ein Gebiet, in dem sich die Natur ihre Ruhe bewahrt hat. Hier gibt es viel Schönes zu entdecken. Auch unser besonderes Verwöhnprogramm mit Schwimmbad und Saunalandschaft, Fitnessraum sowie Entspannungs- und Wellnessmöglichkeiten trägt zum Wohlfühlen bei. Zudem bieten wir unseren Gästen in unserer Außenanlage verschiedene Sport­einrichtungen wie Fußballplatz, Minigolf­anlage, Tenniscourt und Tischtennis sowie die Möglichkeit, Basket- oder Volleyball zu spielen. Für Abwechslung sorgt darüber hinaus unser hausinternes Kursangebot – von der Kreativmalerei bis zur Specksteinbearbeitung.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Komfortabel wohnen und ausgezeichnet essen Unsere Zimmer sind hell und modern eingerichtet und mit Highspeed WLAN, Telefon, Radio und Schreibtisch ausge­ stattet. Auch kulinarisch verwöhnen wir unsere Gäste: Das Bildungs- und Tagungszentrum verfügt über eine ausgezeichnete Küche, in der die abwechslungsreichen Menüs täglich frisch zusammengestellt werden. Auf individuelle Wünsche reagieren wir gerne und kochen natürlich auch vegetarisch, vegan oder allergiefreundlich.

Service rundum: Kinderbetreuung Eine Kinderbetreuung ist auf Wunsch möglich. Hierfür ist eine rechtzeitige Anmeldung im Bildungszentrum erforderlich.

Am Abend Attraktive Veranstaltungen, die aktuell ins Programm genommen werden, runden unser Freizeitangebot ab.

Kontakt q Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum Deisterallee 44 31848 Bad Münder Telefon: 05042 601-0 Fax: 05042 601-95 E-Mail: bz.badmuender@igbce.de q www.wgb.igbce.de


Ein Tagungszentrum der IG BCE – Bildungszentrum Haltern am See Fortbildung im Herzen Deutschlands

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Raum für Fortbildung Für die Veranstaltungen in unserem Haus stehen drei Tagungsund sechs Arbeitsgruppenräume sowie eine Konferenzhalle mit 150 Plätzen zur Verfügung, die mit aktueller Konferenztechnik und notwendigen Kreativmaterialien ausgestattet sind: Präsentationswände, Kartenmaterial, Flipcharts, verschiedene Projektoren, Beamer und DVD-Player. Ein EDV-Raum bietet zudem Platz für zehn Personen. Unser Internet-Café ist rund um die Uhr zugänglich. Ferner gibt es die Möglichkeit, mit dem eigenen Laptop das Internet vom Zimmer und/oder Gruppenraum zu nutzen.

Kommen Sie an! Wir sind eine Bildungsstätte der IG BCE im Herzen Deutschlands und haben es uns zur Aufgabe gemacht, gewerkschaftlichen Nachwuchs und Funktionäre für ihre tägliche Arbeit zu qualifizieren. Seit vielen Jahren sind die unterschiedlichen Prozesse im Bildungszentrum zertifiziert und werden ständig modernisiert.

Erlebnis zwischen Natur und Ruhrgebiet Das Bildungszentrum liegt am Halterner Stausee zwischen dem nördlichen Ruhrgebiet und dem Münsterland. Die einzigartige Seenlandschaft, Heide- und Moorlandschaften, Flüsse, Kanäle, Bäche und idyllische Ortsteile bieten Kultur, Natur und Erholung für Jung und Alt. Nicht weit entfernt finden unsere Gäste in Bochum, Essen, Dortmund oder Oberhausen ein abwechslungsreiches City-Programm mit vielen kulturellen, kulinarischen und Shopping-Highlights. Unser Angebot zwischen den Seminaren ist facettenreich und reicht von Spaziergängen und Fahrradtouren bis hin zum Erkunden der Landschaft über den „Seeweg“ mit Kanadiern, die unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern kostenlos zur Verfügung stehen. Rund ums Haus laden Sonnenterrasse, Fitnessgeräte, Boulebahn und ein Grillplatz zum Verweilen ein. Angeleitete Aqua-Fitness-Kurse oder Entspannungsprogramme runden das Programm ab – ebenso wie Massagen, die wir in Kooperation mit einer ortsansässigen physiotherapeutischen Praxis an einigen Tagen der Woche anbieten. Darüber hinaus steht unseren Gästen eine Bibliothek mit ausgewählter Fachliteratur und Belletristik sowie verschiedenen Ausgaben regionaler und überregionaler Tageszeitungen zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Schöner wohnen und essen am See Die rund 90 Zimmer, die zum Teil auch Seeblick bieten, sind gemütlich eingerichtet und mit Dusche/WC, Telefon- und Internetanschluss ausgestattet. Unsere Gäste finden bei uns ein attraktives Frühstücks-, Mittags- und Abendbuffet mit Salatbar und ein abwechslungsreiches kulinarisches Programm mit frischen Köstlichkeiten aus der Region und aus fernen Ländern. Sonderwünsche im Rahmen einer Diät oder Alternativen zum bestehenden Speiseplan erfüllen wir gern.
 In unserer urigen „Glückauf-Stube“ wird oft bis in den späten Abend hinein über Erfahrungen, Ideen und Vorhaben diskutiert. Der HAVANNA-Clubraum bietet zudem ein gemütliches Ambiente für Raucherinnen und Raucher.

Service rundum: Kinderbetreuung Eine Kinderbetreuung ist auf Wunsch möglich. Hierfür ist eine rechtzeitige Anmeldung im Bildungszentrum erforderlich.

Am Abend Attraktive Veranstaltungen, die aktuell ins Programm ­genommen werden, runden unser Freizeitangebot ab.

Kontakt q Bildungszentrum Haltern am See Hullerner Straße 100 45721 Haltern am See Telefon: 02364 966-0 Fax: 02364 966-540 E-Mail: bz.haltern@igbce.de q www.haltern.igbce.de


BWS Bildungsoffensive Süd Jetzt auch ein Seminar in München

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


BWS Bildungsoffensive Süd Maritim Hotel München

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Maritim Hotel München In der „Weltstadt mit Herz“ finden die Seminare der BWS im 4-Sterne Maritim Hotel München statt – ganz in der Nähe des Hauptbahnhofs, der berühmten Theresienwiese und der pulsierenden Einkaufsstraßen. Mit 347 Zimmern besticht das Maritim Hotel München durch seine einzigartig ruhige Innenhoflage, die einen ruhigen Schlaf garantiert. Nach einem erlebnisreichen Tag können die Gäste das Dachhallen-Schwimmbad mit einem phantastischen Blick über die Dächer Münchens genießen und in Sauna, Dampfbad und Solarium entspannen. Massagen können ebenfalls gebucht werden. Wer eher Bewegung sucht, kann in der modern eingerichteten FitnessLounge aktiv werden. Die hochwertige internationale Küche des Hauses sorgt für das kulinarische Wohl. Im Biergarten oder der beliebten Piano Bar mit Live-Musik findet jeder noch so anstrengende Tag einen angenehmen Ausklang.

Ausstattung qq 347 gemütlich eingerichtete Zimmer qq Panorama-Schwimmbad mit herrlichem Ausblick über die Dächer Münchens und auf die Frauenkirche qq Fitnessraum, Dampfbad, Solarium, Massagen qq Wireless LAN, Internet über Netzwerk qq Veranstaltungsräume mit hochwertiger Technik qq Öffentliche Tiefgarage mit 275 Plätzen

Lage des Hotels Das Maritim Hotel München liegt auf der Goethestraße ca. 3 Minuten vom Hauptbahnhof und 10 Minuten von der Innenstadt entfernt. Auch die Theresienwiese, auf der das Oktoberfest stattfindet, ist ganz in der Nähe.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Kontakt q Maritim Hotel München Goethestraße 7 80336 München Telefon: 089 55235-0 Fax: 089 55235-900 E-Mail: info.mun@maritim.de q www.maritim.de


Kalender 2012

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Januar

Februar

März

April

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Di   Tag der Arbeit

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Fr   Heilige Drei Könige

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Fr   Karfreitag

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Do   Fronleichnam

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Do   Int. Frauentag

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So   Ostersonntag

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Mo   Ostermontag

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Do   Christi Himmelfahrt

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So   Pfingstsonntag

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Do   Allerheiligen

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Mi   Tag der Dt. Einheit

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Mi   Mariä Himmelfahrt

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Mi   Buß- und Bettag

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Mo   Heiligabend

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Di   1.Weihnachtstag

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Mi   2. Weihnachtstag

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Mi   Reformationstag

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Mo   Silvester

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Referent(inn)en

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Michael Blaucza

Hedwig Grabenberger

qq arbeitet für die RAG Deutsche Steinkohle. Der gelernte Handwerksmeister ist zudem ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht und Sozialgericht sowie Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Sachverständiger bei der PAL in Stuttgart.

qq ist Fachreferentin für Arbeitsrecht und Arbeitspsychologie. Nach ihrem Studium der Anthropologie, Psychologie und Ethnologie absolvierte sie eine Ausbildung zum Personal Coach.

Julia Grimme

Cäcilia Lenz-Müller

qq ist als Referentin für verschiedene arbeits- und sozialrechtliche Themen mehreren Fortbildungsinstituten tätig. Die Volljuristin mit eigener Kanzlei ist zudem ehrenamtliche Beraterin der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle in Hamburg.

qq ist Diplom-Psychologin sowie Verhaltens- und Kommunika­ tionstrainerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte sind u. a. Projekt- und betriebliches Eingliederungsmanagement sowie psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Sie arbeitet für den gemeinnützigen Verein „Arbeit, Bildung und ­Forschung“ (ABF).

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Burkhard Müller

Ilona Spitzenberg

qq arbeitet als selbständiger Unternehmensberater für Sidus Consulting. Der Einzelhandelskaufmann, Businesscoach und psychologische Berater verfügt über langjährige Führungserfahrung und ist zudem Ausbilder der IHK.

qq ist als Personalsachbearbeiterin für Schwerbehinderten­ angelegenheiten bei der Firma Merck in Darmstadt beschäftigt und dort seit einigen Jahren Konzern-Schwerbehinderten-Vertrauensfrau. Ehrenamtlich ist sie zudem als Richterin am Sozialgericht im Einsatz.

Gudula Völkel qq ist in ihrer eigenen Kanzlei Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht. Seit vielen Jahren arbeitet sie zudem als ­Referentin für die Fortbildung von Betriebsräten. Ehrenamtlich engagiert sie sich für den Weißen Ring.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Das BWS-Team

36 Geschäftsführung

Peter Wind Telefon: 0511 7631-677

Seminarplanung und Organisation sowie Inhouse-Angebote

Sekretariat Sabina Mehic Telefon: 0511 7631-605

Sachgebiet Seminarmaterial, Angebote, Seminarplanung Meike Kiegeland Telefon: 0511 7631-515

Rechnungswesen Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304

Sachgebiet Schwerbehinderten­vertreter­seminare, Angebote Werner Wenz Telefon: 0511 7631-205

Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Marion Probst Telefon: 0511 7631-233

Projektmanagement, Führungskräfteakademie und neue Seminarformen Daniele Frijia Telefon: 0511 7631-373

Seminaranmeldung und Einladung

Marketing und Spezialangebote

Einladung, Anmeldung, Hotline Dagmar Scheper Telefon: 0511 7631-513

Referentendatei, Seminarmaterial, Seminarplanung, Hotline Marion Köhler Telefon: 0511 7631-206

Einladung, Anmeldung, Hotline Bärbel Gieseler Telefon: 0511 7631-667

BWS-Fachverlag und Jugendseminare, Hotline Viola Lorenz Telefon: 0511 7631-275

Einladung, Anmeldung, Hotline Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423

Marketing, Tagungen, Seminarplanung, Hotline Annika Schalin Telefon: 0511 7631-159

Einladung, Anmeldung, Hotline Nadine Köller Telefon: 0511 7631-270

Konzernseminare und Führungskräfteakademie Andrea Knüppel Telefon: 0511 7631-416

Anmeldung, Hotline Angela Beyer Telefon: 0511 7631-391

Hotelmanagement Anja Machate-Bente Telefon: 0511 7631-350 Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Anmeldung

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Anmeldung Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung: Montag bis Donnerstag: 8.00–17.00 Uhr Freitag: 8.00–15.00 Uhr Angebotsseminare Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu sehen. An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2012 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.

Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

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Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG-BCE Bezirk der richtige Ansprechpartner!

Worauf fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte? Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs.1). Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräte für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden zu gewähren. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.

Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

In diesem Sinne sind immer erforderlich: qq Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom 19.07.1995, 7 ABR 49/94) qq Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 bis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landesbezirke findet qq Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84). qq Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundesprogramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbezirke finden qq Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden Tarifverträge qq Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83) qq Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen Kenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe „Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss 1–3“. Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen

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Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind. Auch gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand selbst bei der Seminarplanung initiativ werden will.

Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Obwohl die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben).

Hat der Betriebsrat einen Beurteilungs­ spielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.

Muss der Betriebsrat auf „betriebliche ­Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A – Z, 9. Aufl., S. 1359).

Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.

Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen. (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 /83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94 ). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.


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Dürfen Seminare erneut besucht werden?

Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber?

Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.

Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforderlichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit ­bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber

über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause

Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren, Datum beschlossen,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am

das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn

Name Titel des Seminars zu entsenden.

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema: Zeit: Ort:

Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn

als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Stempel/Unterschrift des Betriebsrats


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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber

über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung

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Mitteilung über die Teilnahme einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung an einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Schwerbehindertenvertretung Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause

Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren, für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es erforderlich, dass Name an dem Seminar

Frau/Herr mit dem Thema:

Titel des Seminars teilnimmt.

Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gemäß nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar wurden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Stempel/Unterschrift der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen


Kosten

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Kosten

Seminargebühren

Rücktritts- und Stornogebühren

Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildendenund Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.

Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zu Grunde gelegt. Hierin ist eine Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Fahrtkosten und Spesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Referent(inn)en Sollte es zu einem Ausfall eines Referenten/einer Referentin kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.

Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugendund Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.

Unterkunfts- und Verpflegungskosten Seminartage

Bad Münder

Haltern am See

1

Tagesveranstaltung

43,00

39,00

3 3

Mittwoch bis Freitag Sonntag bis Mittwoch

268,00

246,00

372,00

342,00

5

Sonntag bis Freitag

619,00

569,00

Seminartage

Maritim München

3

Montag bis Mittwoch

384,00

5

Montag bis Freitag

723,00

qqzzgl. gesetzl. MwSt

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per Post:

Anmeldeformular

IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Nachname, Vorname

IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)

per Fax: im Internet:

0511 7631-775

Bitte schicken Sie die Einladungsunterlagen an die:

www.igbce-bws.de

P Firmenadresse

P Privatadresse

Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/folgenden Seminaren an: Titel

Termin

Meine dienstliche Anschrift:

Seminarnummer

Meine private Anschrift (falls kein IG BCE-Mitglied):

Firma/Unternehmen

Bereich/Abteilung

Straße, Hausnummer/Postfach

Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Ort

Postleitzahl, Ort

Telefonnummer

Telefonnummer

Fax-Nummer

E-Mail-Adresse

E-Mail-Adresse

Ort, Datum

Unterschrift

Firmenstempel (mit Anschrift)


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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile e Soziale Zukunft gestalten

Unsere Mitglieder haben eine starke, demokratisch organisierte und unabhängige Gewerkschaft im Rücken. Die IG BCE steht für eine soziale Marktwirtschaft und dafür, dass die Lasten des Sozialstaats gerecht verteilt werden. Sie setzt auf solidarisches Handeln und unterstützt ihre Mitglieder im Kampf für eine lebenswerte Zukunft.

r Gut organisierte Unterstützung

Die Mitglieder in den Ortsgruppen, die gewählten Vertrauensleute und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte in den Betrieben stehen jederzeit als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind präsent – nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Mit ihrer Kompetenz beraten und unterstützen sie unsere Mitglieder vor Ort. Darüber hinaus stehen hauptamtliche Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter der IG BCE in den Bezirken und Landesbezirken zur Verfügung.

t Zahlreiche Mitglieder-Services

Mitgliedern der IG BCE werden exklusiv Produkte und Dienstleistungen zu besonderen Konditionen geboten. Hierzu gehören Versicherungen, Bausparen/-finanzierung, Autokauf-Center, Pannenhilfe/Privater Rechtsschutz, Schutz bei beruflichen Tätigkeiten, Urlaubsreisen, Steuerberatung, Soft- und Hardware, Musicalkarten, Freizeitparks.

u Rechtsberatung und Rechtsschutz

Wir erteilen Rechtsauskünfte und gewähren unseren Mitgliedern gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Im Konfliktfall vertreten wir ihre Interessen in allen Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Beamten- und Personalrechts. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Und wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen.

i Selbstverwaltung – wir nehmen Ihre Rechte wahr

Mitglieder der IG BCE, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wurden, vertreten in der Selbstverwaltung der Kranken­ kassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Interessen der Versicherten. Sie arbeiten in Widerspruchsausschüssen mit und achten darauf, dass die Versicherten ihre Rechte wahrnehmen können. Die IG BCE berät und unterstützt ihre Selbstverwalter durch Qualifizierungsmaßnahmen und gezielten Erfahrungsaustausch.

o Freizeit- und Unfallversicherung inklusive

Mitglieder der IG BCE sind auch in ihrer Freizeit unfallversichert – weltweit. Voraussetzung: Ein Jahr Mitgliedschaft und die Entrichtung satzungsgemäßer Beiträge.

p Streikunterstützung

Kommt es im Unternehmen zum Streik oder zu einer Aussperrung, dann sind die Mitglieder der IG BCE finanziell abgesichert.

a Tariflich im Vorteil

Die tariflichen Vereinbarungen liegen für die Mitglieder der IG BCE deutlich über den gesetzlichen Minimalregelungen. Wir schließen Jahr für Jahr mit den Arbeitgebern unserer Branchen über 2.000 Tarifverträge ab und tragen damit ent­ scheidend zur Existenzsicherung unserer Mitglieder und deren Familien bei.

s Qualifizierung

Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind.

d Vorsprung durch exklusive Information

Wer Dinge bewegen will, sichert sich bei uns einen echten Informationsvorsprung. Aktuelle, nicht alltägliche – aus dem Alltagsleben gründlich recherchierte – Informationen, Reportagen und Berichte liefert Ihnen unsere Redaktion frei Haus mit der monatlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „kompakt“. Die Abonnentengebühren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.

q

www.igbce.de


Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht

*Bezirks-Nr.

*Mitgl.-Nr.

*Wird von den Bezirken ausgefüllt.

per Fax:

0511 7631-708 Beschäftigt bei

oder das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei Deinem Betriebsrat abgeben.

PLZ/Ort Tätigkeit

Ausbildungsbeginn (Monat/Jahr)

Lehrjahr

Ausbildungsende (Monat/Jahr)

privat

Name

E-Mail

Vorname

Telefon

Geburtsdatum

Mobiltelefon

PLZ/Wohnort

E-Mail

Straße/Hausnr.

Telefon

Nationalität

Mobiltelefon

Werber(in)

Beschäftigt als

Eintritt

01 P Un-/Angelernte(r)

07 P Akademiker(in) 08 P AT-Angestellte(r)

Übertritt/Vorgew.

02 P Handwerker(in) Facharbeiter(in)

dienstlich

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

03 P Meister(in)

09 P Angestellte(r) im Außendienst

Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung

04 P Technische(r) Angestellte(r) Ingenieur(in)

10 P Leitende(r) Angestellte(r)

Personalnummer

05 P Chemotechniker(in) Laborant(in)

12 P Sonstige(r) Angestellte(r)

BLZ/Kontonr.

06 P Kaufmännische(r) Büroangestellte(r)

11 P Beamtin /Beamter

P unter Tage

Bankinstitut Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben

Ich bevollmächtige die IG Bergbau, Chemie, Energie

einschließlich eventueller Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung

meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit P monatlich

P vierteljährlich

P halbjährlich

P jährlich

von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug

über den Arbeitgeber von meinem Lohn bzw. Gehalt einzubehalten. Diese Ermächtigung gilt auch für jedes andere auf meinen Namen lautende

Konto bei jedwedem Kreditinstitut. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der

aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben, insbesondere der Mitgliederverwaltung, der Mitgliederinformation sowie des

Beitragsabzugs im erforderlichen Umfang – auch durch Datenträgeraus-

tausch – mithilfe von Computern (automatisiert) verarbeitet und genutzt

werden können.

IG Bergbau, Chemie, Energie vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche

Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts

keine Verpflichtung zur Einlösung.

Datum

Unterschrift


Kontakt q IG BCE BWS GmbH Kรถnigsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de


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