Schwerbehindertenvertretung – Programm 2013
Horizonte entdecken Wissen schafft Weitblick
Wissen, wo du stehst. Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder und entdecke dein neues Ziel. Ab Ende 2012 kannst du deinen Bildungsweg auch online gehen: www.bws-bildungslandschaft.de
IG BCE BWS – Wir sind das Original.
Programm 2013 Schwerbehintertenvertretung
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Horizonte entdecken Wissen schafft Weitblick
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Jetzt auch telefonische Anmeldung mÜglich – Hotline 0511 7631-336
Vorwort
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Mit Qualität und Weitsicht voraus
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
das Engagement und die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen sind heute wichtiger denn je. In den vergangenen Jahren wuchsen ihre Aufgaben ebenso wie ihre Bedeutung als kompetente Ansprechpartner(innen) und Initiator(inn)en in Sachen Integration. Um diese Herausforderungen weiterhin bewältigen und mit gestalten zu können, ist die ständige persönliche Weiterbildung der Schwerbehindertenvertretungen außerordentlich wichtig. Die rege Nachfrage nach Seminaren der BWS unterstreicht die Entschlossenheit und Beharrlichkeit dieser Interessenvertretungsgruppe, bei der Ausübung ihrer Arbeit für schwerbehinderte Menschen.
verschiedene Handlungsmöglichkeiten auf, wie Schwerbehindertenvertretungen im Betrieb psychischen Belastungen sinnvoll begegnen und sich auch selbst davor schützen können. Neu ist auch das Seminar für Mitglieder in Konzern- und Gesamtschwerbehindertenvertretungen, mit dem wir eine Lücke in unserem bisherigen Seminarangebot schließen. Wir laden euch mit diesem Programm auf eine spannende Bildungsreise ein. Stärkt mit uns die Mitbestimmung für schwerbehinderte Menschen in den Unternehmen. Wir freuen uns auf euch! Mit herzlichen Grüßen
Im Bildungsjahr 2013 bieten wir wieder eine breite Auswahl an Seminaren für euch an. In zahlreichen Themengebieten vermitteln wir fundiertes Wissen, wertvolle Erfahrungen, den Blick nach vorn und vor allem Praxisnähe. Die Teilnahme an unseren Grundseminaren bietet eine solide Basis, um bei unseren Fachseminaren euer Wissen zu erweitern. Neu im Programm ist zum Beispiel „Von der Theorie zur Praxis – psychischen Belastungen im Betrieb begegnen“. Dieses Seminar zeigt
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eure
Edeltraud Glänzer Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG BCE
Impressum | Fotonachweis
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Impressum
Fotonachweis
Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH | Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover
Fotodokumentation aus den IG BCE-Bildungszentren: Dirk Egelkamp Fotografie | 2012 und Michael Kottmeier | agenda | 2010
Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind
Titelseite Seite 5 Seite 12, 13 Seite 13 Seite 36 Seite 37
Redaktion Annika Schalin Soufia Knorr Werner Wenz Kathrin Behrens kb² kommunikationsberatung | Berliner Straße 80 · 14467 Potsdam
Getty Images Foto von Edeltraud Glänzer: Ulrich Pucknat großes Foto: Fotolia Handyfotos: Jochen Wintz Fotolia Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH
Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH | Bendhecker Straße 64 · 41236 Mönchengladbach Druck BWH GmbH – Die Publishing Company | Beckstraße 10 · 30457 Hannover Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Inhalt
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Inhalt q Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
q Bildungszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
q Impressum | Fotonachweis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
q Bildungsoffensive Süd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
q Der Weg zum Seminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 q Das BWS Zertifikat- und Bonusprogramm . . . . . . . . . . 10 q Die Zertifikate der BWS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
q Kalender 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
q 7. Schwerbehindertenvertretung-Jahrestagung . . . . . . 16 q Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen . . . . . . . . 17 q Schwerbehindertenvertretung –
q Der direkte Draht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
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Grundlagen kompakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Schwerbehindertenvertretung – Aufbau . . . . . . . . . . . 19 Schwerbehindertenvertretung – Auffrischer kompakt – „Wer rastet, der rostet“ . . . . . . 20 Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Kündigungsrecht für Schwerbehindertenvertretung kompakt . . . . . . . . . 21 Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Gesetzesänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Gesprächsführung und Hilfestellungen bei Anträgen zur Schwerbehinderung . . . . . . . . . . . . . . . 23 Einbeziehung der SBV bei personellen Einzelmaßnahmen und der Arbeitsplatzsicherung. . . . . . . . . 24 Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen – Gefährdungen erkennen und bei der Wiedereingliederung unterstützen . . . . . . . . . . . . . . . 25 Arbeitsplatzgestaltung, Barrierefreiheit, neueste Entwicklungen im Rehabereich . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Von der Theorie zur Praxis – Psychischen Belastungen im Betrieb begegnen . . . . . . 27 Betriebliches Eingliederungsmanagement . . . . . . . . . . 28 Konzern- und Gesamtschwerbehindertenvertretung . . . 29
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
q Referent(inn)en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
q Inhouse-Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 q Bildungsanfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 q Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . . . . . . . . . 47
q Informationen zur Freistellung . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 q Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 q Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 q IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile . . . . . . 54 q Beitrittserklärung zur IG BCE . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Der Weg zum Seminar
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Der Weg zum Seminar
Seminar auswählen
Entscheide, welches der Seminare für dich und dein Gremium erforderlich ist. Dabei kannst du q die verschiedenen Bildungsprogramme der BWS durchstöbern und die dortige Bildungslandschaft nutzen, q unsere Webseite (www.igbce-bws.de) durchsuchen und dort auch aktuelle Angebote finden oder q unsere persönliche Weiterbildungsberatung nutzen (Hotline 0511 7631-336). Auf Seite 48 findest du alle nötigen Informationen zum Schulungsanspruch.
Beschlussfassung
Damit Betriebsratsmitglieder für ein Seminar freigestellt und die Kosten durch den Arbeitgeber übernommen werden können, muss ein Beschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst werden, in dem die Erforderlichkeit und die Entsendung beschlossen wird. Bei der Anmeldung zum Seminar ist zu beachten, dass unabhängig von der Erlangung von Grundkenntnisse, ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass gegeben sein muss. Wenn mehrere BR-Mitglieder daran teilnehmen sollen, ist es hilfreich dies gleich bei der Beschlussfassung zu begründen.
Anmeldung
Die Anmeldung zu BWS-Seminaren erfolgt über folgende Wege: q Per Internet (www.igbce-bws.de) q Telefon 0511 7631-336 q Fax 0511 7631-775 (Vordruck siehe Seite 53) q Schriftlich Nach wenigen Tagen erhältst du eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Zusendung der
Ca. 4–6 Wochen vor Seminarbeginn erhältst du die Unterlagen mit der offiziellen Einladung zum Seminar sowie Themenplan und Anfahrtsbeschreibung zum Seminarort.
Einladungsunterlagen
Teilnahme am Seminar
Nach der Teilnahme am Seminar erhältst du ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung durch den Referenten/die Referentin. Dieser/Diese hilft dir auch gerne bei der Frage, welches Seminar gut in deine persönliche Bildungsplanung passt.
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Tipp
q Neben den landesbezirklichen und zentralen Seminarprogrammen findest du auf unserer Webseite auch Spezialprogramme für besondere Zielgruppen (z. B. Aufsichtsräte) oder zu besonderen Themen (z. B. Demografie). Gerne unterstützen wir euch auch bei der systematischen Bildungsplanung im gesamten Gremium. Mit Klausur- und Inhouse-Angeboten können wir euch maßgeschneiderte Bildungsangebote zusammenstellen.
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Tipp Für einen gültigen Entsendebeschluss müssen in einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung folgende Kriterien erfüllt sein: q Tagesordnungspunkt: q Seminarteilnahme des Mitglieds zum Thema XX. q Beschluss zum Seminar XX, jeweils für konkrete Kolleginnen und Kollegen mit Nennung der IG BCE BWS GmbH als Veranstalter, Seminarort und Zeit. q Beschlussfassung mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden BR-Mitglieder. q Der Beschluss ist in die Sitzungsniederschrift nach § 34 BetrVG aufzunehmen.
q Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber über den
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Entsendebeschluss rechtzeitig (i. d. R. 2–3 Wochen vor der Veranstaltung) informieren. (Vordruck: „Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG“, Seite 51). Lege hier auch eine Kopie des Themenplans und/oder der Seminarbeschreibung bei! Solltet ihr für die Teilnahme am Seminar eine Kinderbetreuung benötigen, ist es ratsam die Übernahme der Betreuungskosten durch den Arbeitgeber schon im Beschluss festzulegen.
Tipp
q Halte die Seminarnummer und ggf. deine IG BCE-Mitgliedsnummer parat, dann geht die Anmeldung zum Seminar besonders schnell!
q Eine Kopie des Zertifikats reichst du beim Arbeitgeber ein.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Das BWS Zertifikat- und Bonusprogramm
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Das BWS Zertifikat- und Bonusprogramm
Jede Fortbildung ist für euch ein wichtiger Baustein für eure Zukunft. Daher erhaltet ihr von uns nach Abschluss eines Seminars ein Zertifikat. Unsere Bronze-, Silber- und GoldZertifikate sind nicht nur ein Beleg für euer Engagement und euren Ausbildungsstatus, sondern auch für eure Treue gegenüber der BWS. Ab 2013 gibt es Neues: Das Zertifikat „Guter Betriebsrat“ dokumentiert eine Teilnahme an den Seminaren BR 1–3 und den Basis-Seminaren. Diejenigen, die mehr als 15 Seminare bei der BWS besucht haben, werden im „Platin Club“ der BWS aufgenommen. Für sie gibt es neben einigen Extras ein eigenes Bildungsprogramm mit attraktiven Seminarangeboten.
Bildung Bil d ng auf h hohem ohem Niveau N
ZERTIFIKAT
Starter- und Basis-Paket Zur besseren Übersicht haben wir unser Seminarprogramm in ein Starter- und Basis-Paket gegliedert. In beiden Modulen profitieren die Teilnehmenden von aktuell konzipierten Lernmethoden und Inhalten. Starter-Paket: Das Starter-Paket umfasst die Seminare BR 1–3. Diese Seminare vermitteln die Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes und werden regional durchgeführt. Basis-Paket: Dieses Paket vermittelt die wichtigsten Grundlagen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Personalplanung, Wirtschaft, Arbeitsund Gesundheitsschutz sowie Kommunikation.
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ZERTIFIKAT Kernkompetenz K ernkompetenz
Max Mustermann q Arbeitsrecht 2 –
Max Mustermann
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses q Kernkompetenz –
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Arbeitsrecht 1 Grundlagen des Arbeitsrechts q q q q q q q
ZERTIFIKAT für Basis-Paket B BasisPaket und und Kernkompetenz-Paket Kern nkompetenz-Paket
Max Mustermann q BR1 q BR3 q Kernkompetenz – Arbeitsrecht 1 Grundlagen des Arbeitsrechts q Kernkompetenz – – Betriebswirtschaftliches Handeln q Wirtschaftliche Kompetenz für die Betriebsratsarbeit q Kernkompetenz – Personalplanung und Entwicklung im Unternehmen
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Die Zertifikate der BWS
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Das BWS-Bronze-Zertifikat Wer alle Seminare aus dem Starter-Paket oder dem BasisPaket besucht, erhält je ein Bronze-Zertifikat. Das BWS-Silber-Zertifikat: Wer 2 Seminare aus dem Starter-Paket und weitere 4 Seminare aus dem Basis-Paket belegt, erhält das BWS Silber-Zertifikat. NEU! Das BWS-Zertifikat „Guter Betriebsrat“ Wer alle Seminare aus dem Bereich des Starter- und BasisPakets besucht, erhält das Zertifikat „Guter Betriebsrat“. Das BWS-Gold-Zertifikat: Das Gold-Zertifikat erhalten jene, die 2 SozialkompetenzSeminare, 1 Grundlagenseminar und 2 Spezialisierungsseminare besucht haben.
NEU! Der Platin-Club: Wer 15 oder mehr Seminare bei der BWS besucht hat, wird im Platin-Club der BWS aufgenommen und kann an einem besonderen Platin-Bildungsprogramm mit attraktiven Seminarangeboten teilnehmen. Persönliche Beratung Gerne unterstützen wir dich dabei, deinen persönlichen Bildungsplan zusammenzustellen. Die Nummer unserer Hotline lautet: 0511 7631-336. Mehr Information Weitere Informationen zu unserem Zertifikaten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen findest du unter www.igbce-bws.de/zertifikate.
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ZERTIFIKAT Guter Gute er Betri Betriebsrat ebsrat
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Bildung Bil d ng auf hohem hohem Niveau
Zertifikat Z kaat Gold
Max Mustermann
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Schnell mal nachsehen, wann dein Seminar beginnt? – Kein Problem! Jetzt könnt ihr uns auch mobil mit Smartphone oder Tablet-PC überall und jederzeit erreichen!
BWS – jetzt auch mobil zu erreichen ‌
zur mobilen Webseite: q http://m.igbce-bws.de
1. QR-Code scannen
2. direkt auf unserer mobilen Website surfen
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
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Sich stark machen „to compaign for“ Eintreten für, kämpfen für, sich einsetzen, streben nach, sich bemühen um, ringen um, einstehen für, plädieren für, sich bekennen zu, sich engagieren, sich stark machen für, fighten, Partei ergreifen für, Stellung beziehen für, wetteifern. www.woxikon.de
Stärker mit uns! IG BCE
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www.igbce.de
Seminare f端r Schwerbehindertenvertreter(innen)
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Tagung
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7. Schwerbehindertenvertretung-Jahrestagung
Die 7. Jahrestagung für Schwerbehindertenvertretungen bietet drei spannende Tage mit Fachvorträgen, Workshops zu interessanten Themen und vielen Gelegenheiten zum Informations- und Erfahrungsaustausch rund um die Schwerbehindertenvertretung. Die Inhalte der Tagung sind u. a. die Zusammenarbeit der SBV mit dem Betriebsrat, Barrierefreiheit im Betrieb, Datenschutz, betriebliche Wiedereingliederung nach Krankheit sowie die aktuelle Rechtsprechung. Die Tagungsinhalte werden bis kurz vor der Veranstaltung weiter aktualisiert. Daher kann es zu Ergänzungen und Abweichungen im Ablauf kommen.
Inhalte q Grußwort des stv. Vorsitzenden der IG BCE, Uli Freese, mit anschließender Diskussion q Gute Organisation der Zusammenarbeit der SBV mit dem BR q Corporate Social Responsibility (CSR) – Ein Thema für die SBV? q Barrierefreiheit im Betrieb q SBV und Datenschutz q Betriebliches Eingliederungsmanagement und Gesundheitsmanagement q Aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen
Termin q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: mittags) Monat Mai
von 22.05.
bis 24.05.13
Seminarort Haltern am See
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Seminarkosten 469,00 €
UV* Seminarnummer 256,00 € BWS-437-090301-13 *zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Grundlagen
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Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen
Inhalte q Aufgaben und Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung q Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen – SGB IX q Antragstellung, Feststellungsbescheid, Widerspruch, Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen q Präventive Maßnahmen des IA q Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX q Zusammenarbeit von Vertrauensperson und Betriebsrat q Vertreter(innen) der Ämter
P
Das SGB IX enthält die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Dieses Seminar richtet sich sowohl an die Schwerbehindertenvertretung als auch an Betriebsratsmitglieder, die sich mit dem Themenkomplex befassen. Denn die Verknüpfung der Arbeit aller Beteiligten ist von großer Bedeutung. Das Seminar gibt einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und zeigt verschiedene Anwendungsmöglichkeiten auf.
In diesem Seminar inklusive: 1. SGB IX Versorgungsmedizin – Verordnung Schwerbehindertenrecht 2. Schwerbehindertenrecht – Basiskommentar
!
Die beiden Seminare, Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen und Schwerbehindertenvertretung – Aufbau, bilden eine aufeinander aufbauende Einheit. In beiden Veranstaltungen kommen fachkundige Referentinnen und Referenten aus unterschiedlichen Institutionen und Ämtern zum Einsatz. Um Wiederholungen der Inhalte zu vermeiden, empfehlen wir daher entweder die Teilnahme am Seminar Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen kompakt oder die Teilnahme am Seminarpaket Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen und Schwerbehindertenvertretung – Aufbau.
Das Seminar kann mit 14 Stunden zur Ausbildung zum „Certified Disability Management Professional“(CDMP) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angerechnet werden.
Seminare, die dich noch interessieren könnten: Schwerbehindertenvertretung – Aufbau
Seite 19
Arbeitsplatzgestaltung, Barrierefreiheit, neueste Entwicklungen im Rehabereich
Seite 26
Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten Januar/Februar 27.01. 01.02.13 Haltern am See 1.036,00 € Juli 14.07. 19.07.13 Bad Münder 1.036,00 € q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
UV* Seminarnummer Referent 594,00 € BWS-437-870101-13 Michael Blaucza 647,00 € BWS-437-870102-13 Michael Blaucza *zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Grundlagen
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Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen kompakt Dieses Seminar behandelt in kompakter Form auch Inhalte des Seminars Schwerbehindertenvertretung – Aufbau. Es bildet somit die Grundlage für unsere weiterführenden Fachseminare. Das Seminar richtet sich an alle Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter, die neu gewählt sind oder noch nicht an anderen Seminaren zum Thema teilgenommen haben. Es vermittelt das Basiswissen über die vielfältigen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung und gibt einen ersten Überblick über die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung im Rahmen des SGB IX.
Inhalte Betrieb und Interessenvertretung Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung in der betrieblichen Interessenvertretung q Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebsrat q Durchsetzung von Rechten q Tarifverträge und Bildungsangebote q q q q
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In diesem Seminar inklusive: 1. SGB IX Versorgungsmedizin – Verordnung Schwerbehindertenrecht 2. Schwerbehindertenrecht – Basiskommentar
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Seminare, die dich noch interessieren könnten: Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Gesetzesänderungen
Seite 22
Einbeziehung der SBV bei personellen Einzelmaßnahmen und der Arbeitsplatzsicherung
Seite 24
Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat März Mai Oktober
von 03.03 12.05. 06.10.
bis 08.03.13 17.05.13 11.10.13
Seminarort Haltern am See Kagel-Möllenhorst Bad Münder
Seminarkosten 1.195,00 € 1.195,00 € 1.195,00 €
UV* 594,00 € 654,00 € 647,00 €
Seminarnummer BWS-437-870201-13 BWS-437-870202-13 BWS-437-870204-13
Referentin Ilona Spitzenberg Gudula Völkel Julia Grimme
UV* Seminarnummer 751,00 € BWS-437-870203-13
Referentin Ilona Spitzenberg
q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags) Monat Juli
von bis Seminarort 01.07. 05.07.13 Parkhotel Ulm
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Seminarkosten 962,00 €
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Spezialisierung
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Schwerbehindertenvertretung – Aufbau
Inhalte q Aufgaben und Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung q Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen – SGB IX q Antragstellung, Feststellungsbescheid, Widerspruch, Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen q Präventive Maßnahmen des IA q Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX q Zusammenarbeit von Vertrauensperson und Betriebsrat q Vertreter(innen) der Ämter
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In diesem Seminar inklusive: 1. SGB IX Versorgungsmedizin – Verordnung Schwerbehindertenrecht 2. Schwerbehindertenrecht – Basiskommentar 3. Lange | Windel – Kleine Ergonomische Datensammlung
Die beiden Seminare, Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen und Schwerbehindertenvertretung – Aufbau, bilden eine aufeinander aufbauende Einheit. In beiden Veranstaltungen kommen fachkundige Referentinnen und Referenten aus unterschiedlichen Institutionen und Ämtern zum Einsatz. Um Wiederholungen der Seminarinhalte zu vermeiden, empfehlen wir daher entweder die Teilnahme am Seminar Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen kompakt oder die Teilnahme am Seminarpaket Schwerbehindertenvertretung – Grundlagen und Schwerbehindertenvertretung – Aufbau. Das SGB IX enthält die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Dieses Seminar richtet sich sowohl an die Schwerbehindertenvertretung als auch an Betriebsratsmitglieder, die sich mit dem Themenkomplex befassen. Denn die Verknüpfung der Arbeit aller Beteiligten ist von großer Bedeutung. Das Seminar gibt einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und zeigt verschiedene Anwendungsmöglichkeiten auf. Das Seminar kann mit 14 Stunden zur Ausbildung zum „Certified Disability Management Professional“(CDMP) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angerechnet werden.
Seminare, die dich noch interessieren könnten: Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Gesetzesänderungen
Seite 22
Einbeziehung der SBV bei personellen Einzelmaßnahmen und der Arbeitsplatzsicherung
Seite 24
Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Juni 23.06. 28.06.13 Haltern am See September 08.09. 13.09.13 Haltern am See q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Seminarkosten 928,00 € 928,00 €
UV* Seminarnummer 594,00 € BWS-437-880101-13 594,00 € BWS-437-880102-13
Referent Michael Blaucza Michael Blaucza
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Spezialisierung
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Schwerbehindertenvertretung – Auffrischer kompakt – „Wer rastet, der rostet“ Wen interessiert schon die Zeitung von gestern? Ebenso wie berufliches Fachwissen immer wieder aktualisiert werden muss, ist es auch für die kompetente Interessenvertretung Schwerbehinderter notwendig, kontinuierlich am Ball zu bleiben.
Inhalte q Feststellung der Behinderteneigenschaft q Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung q Antragsverfahren q Widerspruchs- und Klageverfahren q Partner der Schwerbehindertenvertretung q Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX
Das Seminar richtet sich an alle Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter, die ihr Wissen in kompakter Form auffrischen oder sich einen schnellen Überblick über die vielfältigen Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung verschaffen wollen.
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In diesem Seminar inklusive: 1. SGB IX Versorgungsmedizin – Verordnung Schwerbehindertenrecht 2. Schwerbehindertenrecht – Basiskommentar
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Seminare, die dich noch interessieren könnten: Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Kündigungsrecht für SBV kompakt
Seite 21
Gesprächsführung und Hilfestellungen bei Anträgen zur Schwerbehinderung
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Termine q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort April 24.04. 26.04.13 Bad Münder September 04.09. 06.09.13 Kagel-Möllenhorst q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Seminarkosten 730,00 € 730,00 €
UV* Seminarnummer 280,00 € BWS-437-880201-13 282,00 € BWS-437-880202-13
Referentin Julia Grimme Julia Grimme
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Spezialisierung
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Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Kündigungsrecht für Schwerbehindertenvertretung kompakt
Inhalte Einführung in die Rechtssystematik Recht und Gerechtigkeit Die verschiedenen Funktionen des Arbeitsrechts Unterschiedlich starke Rechtsnormen Kollektives und individuelles Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis Wie wirken Rechtsnormen auf das Arbeitsverhältnis ein? q Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses q Aktuelle Rechtsentwicklung q q q q q q q
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In diesem Seminar inklusive: Kittner – Arbeits- und Sozialordnung
Schwerbehindertenvertreter(innen) haben darüber zu wachen, dass die zugunsten Schwerbehinderter geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc. eingehalten werden. Dazu müssen sie wissen, welche Sachverhalte in welcher Rechtsnorm geregelt werden. Auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind detaillierte Kenntnisse wichtig, denn die Schwerbehinderung bietet zwar einen gewissen Schutz, ist aber keine Vollkaskoversicherung gegen Kündigungen. Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist es für Schwerbehindertenvertreter(innen) zudem wichtig, sich auch im Bereich der Betriebsverfassung auszukennen. Dieses Seminar bietet in kompakter Form einen Einblick in die wichtigsten Regelungen des Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Kündigungsrechts. Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen werden die einzelnen Sachverhalte nachvollziehbar und verständlich analysiert.
Seminare, die dich noch interessieren könnten: Gesprächsführung und Hilfestellungen bei Anträgen zur Schwerbehinderung
Seite 23
Arbeitsplatzgestaltung, Barrierefreiheit, neueste Entwicklungen im Rehabereich
Seite 26
Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat Juni Dezember
von bis Seminarort 02.06. 07.06.13 Bad Münder 01.12. 06.12.13 Kagel-Möllenhorst
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Seminarkosten 1.222,00 € 1.222,00 €
UV* Seminarnummer 647,00 € BWS-437-880301-13 654,00 € BWS-437-880302-13
Referentin Julia Grimme Julia Grimme
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Spezialisierung
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Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Gesetzesänderungen Dieses Seminar richtet sich an Schwerbehindertenvertrauenspersonen und an Betriebsratsmitglieder, die sich mit der Integration von Schwerbehinderten im Betrieb befassen. Damit sie die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb kompetent wahrnehmen können, erhalten sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung. Das Seminar kann mit 14 Stunden zur Ausbildung zum „Certified Disability Management Professional“(CDMP) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angerechnet werden.
Inhalte q Feststellung des Grades der Behinderung q Diskriminierung aufgrund einer Behinderung q Besonderer Kündigungsschutz von Schwerbehinderten q Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
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In diesem Seminar inklusive: Kittner – Arbeits- und Sozialordnung Seminare, die dich noch interessieren könnten: Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Kündigungsrecht für SBV kompakt
Seite 21
Gesprächsführung und Hilfestellungen bei Anträgen zur Schwerbehinderung
Seite 23
Termine q Dauer: 3 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat April November
von bis Seminarort 07.04. 10.04.13 Bad Münder 03.11. 06.11.13 Bad Münder
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Seminarkosten 694,00 € 694,00 €
UV* Seminarnummer 388,00 € BWS-437-880401-13 388,00 € BWS-437-880402-13
Referentin Julia Grimme Julia Grimme
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Spezialisierung
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Gesprächsführung und Hilfestellungen bei Anträgen zur Schwerbehinderung
Inhalte q Anträge beim Versorgungsamt – Antragstellung, Verfahrensgang, Widerspruchsmöglichkeiten q Feststellung des Grades der Behinderung – Grundlagen und Formulierungshilfen q Gesprächsführung – welche Informationen werden für einen erfolgreichen Antrag benötigt?
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Das Seminar richtet sich an Schwerbehindertenvertrauenspersonen, die Hilfestellung bei Anträgen an das Versorgungsamt zur Feststellung des Grades der Behinderung leisten. Diese Aufgabe erfordert detaillierte Kenntnisse über die Verfahrensabläufe sowie über die Grundlagen für die Bestimmung des Grades der Behinderung. Die erforderlichen Grundlagen werden im Seminar vermittelt. Das Seminar kann mit 14 Stunden zur Ausbildung zum „Certified Disability Management Professional“(CDMP) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angerechnet werden.
In diesem Seminar inklusive: SGB IX Versorgungsmedizin – Verordnung Schwerbehindertenrecht Seminare, die dich noch interessieren könnten: Umgang mit arbeitsbedingten psychischen – Belastungen – Gefährdungen erkennen und bei der Wiedereingliederung unterstützen Seite 25 Betriebliches Eingliederungsmanagement
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Termine q Dauer: 3 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort April 21.04. 24.04.13 Bad Münder September 01.09. 04.09.13 Kagel-Möllenhorst q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Seminarkosten 693,00 € 693,00 €
UV* Seminarnummer 388,00 € BWS-437-880501-13 393,00 € BWS-437-880502-13
Referentin Julia Grimme Julia Grimme
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Spezialisierung
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Einbeziehung der SBV bei personellen Einzelmaßnahmen und der Arbeitsplatzsicherung Dieses Seminar richtet sich an Schwerbehindertenvertrauenspersonen, die in speziellen Fällen unterstützen müssen: Es werden umfassende Kenntnisse über die Möglichkeiten personeller Einzelmaßnahmen seitens des Arbeitgebers und über die Beteiligungsrechte vermittelt.
Inhalte q Überblick über personelle Einzelmaßnahmen von der Einstellung bis zur Kündigung q Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung – wann und in welcher Form? q Durchsetzung der Beteiligungsrechte und Rechtsfolgen
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In diesem Seminar inklusive: Kittner – Arbeits- und Sozialordnung Seminare, die dich noch interessieren könnten: Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Kündigungsrecht für SBV kompakt
Seite 21
Gesprächsführung und Hilfestellungen bei Anträgen zur Schwerbehinderung
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Termine q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: mittags) Monat April November
von bis Seminarort 10.04. 12.04.13 Bad Münder 06.11. 08.11.13 Bad Münder
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Seminarkosten 678,00 € 678,00 €
UV* Seminarnummer 280,00 € BWS-437-880601-13 280,00 € BWS-437-880602-13
Referentin Julia Grimme Julia Grimme
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Spezialisierung
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Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen – Gefährdungen erkennen und bei der Wiedereingliederung unterstützen
Inhalte q Wie entstehen Stress und psychische Fehlbeanspruchungen und wie verarbeiten wir belastende Situationen? q Was gefährdet unsere psychische Gesundheit und was hilft uns, besser mit belastenden Situationen umzugehen? q Wie wirken sich psychische Störungen (z. B. depressive Verstimmung, Depression, Angststörungen, Burn-out, Verhaltensstörungen) aus? q Was unterstützt bei der Bewältigung einer psychischen Erkrankung und welche Therapieansätze gibt es? q Wie sind arbeitsbedingte psychische Belastungen zu erfassen und Gefährdungen zu ermitteln? q Wie können wir Kolleginnen und Kollegen mit psychischer Beeinträchtigung bei der Wiedereingliederung begleiten?
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Das Seminar vermittelt aktuelle sowie praxisnahe psychologische und arbeitspsychologische Erkenntnisse zu psychischen Gefährdungen. Es stellt Erkrankungsrisiken am Arbeitsplatz vor und zeigt typische Bewältigungsmuster. Zudem gibt es einen Überblick über die verschiedenen psychischen Störungsbilder. Anhand von Beispielen wird gezeigt, wie betroffene Menschen ihre psychische Beeinträchtigung erleben und wie sich ihre Denkmuster und Gefühlslagen auf ihr Verhalten – z. B. in Arbeitssituationen – auswirken. Auf der Basis der eigenen betrieblichen Erfahrungen mit dem präventiven Gesundheitsmanagement analysieren die Teilnehmer(innen) die Faktoren, die eine psychische Störung verursachen. Es werden darüber hinaus konkrete Präventionsund Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) aufgezeigt. Das Seminar kann mit 14 Stunden zur Ausbildung zum „Certified Disability Management Professional“(CDMP) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angerechnet werden.
Seminare, die dich noch interessieren könnten: Arbeitsplatzgestaltung, Barrierefreiheit, neueste Entwicklungen im Rehabereich Seite 26 Von der Theorie zur Praxis – Psychischen Belastungen im Betrieb begegnen Seite 27
Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat Februar August Dezember
von 03.02. 04.08. 01.12.
bis 08.02.13 09.08.13 06.12.13
Seminarort Kagel-Möllenhorst Bad Münder Bad Münder
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Seminarkosten 911,00 € 911,00 € 911,00 €
UV* 654,00 € 647,00 € 647,00 €
Seminarnummer BWS-437-880701-13 BWS-437-880702-13 BWS-437-880703-13
Referentin Cäcilia Lenz-Müller Cäcilia Lenz-Müller Cäcilia Lenz-Müller
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Spezialisierung
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Arbeitsplatzgestaltung, Barrierefreiheit, neueste Entwicklungen im Rehabereich Arbeit darf nicht krank machen. Dieser Grundsatz ist aktueller denn je. Es ist wichtig, Arbeitsplätze so alternsgerecht wie möglich zu gestalten. Dieses gilt besonders für schwerbehinderte Menschen. Ihre Vertrauenspersonen müssen sich gut damit auskennen, wie ein Arbeitsplatz auszusehen hat.
Inhalte q Menschenwürdige Arbeitsbedingungen q Berufsbedingte Erkrankungen q Die besondere Situation von schwerbehinderten Menschen in der Arbeitswelt q Grundlagen der Ergonomie q Grundlagen des technischen Arbeitsschutzes q Barrierefreiheit im Betrieb q Gefährdungsanalyse und Arbeitsplatzbeurteilung q Einrichtung von Arbeitsplätzen q Neueste Entwicklungen im Bereich der Rehabilitation q Besuch der Fachmesse REHACARE
Im Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Grundlagen des ergonomischen und des technischen Arbeitsschutzes als Basis für einen menschengerechten und barrierefreien Arbeitsplatz kennen. Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der Fachmesse REHACARE – dieser dient dazu, einen Überblick über die neuesten Entwicklungen im Rehabereich zu erhalten.
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In diesem Seminar inklusive: Lange | Windel – Kleine Ergonomische Datensammlung Seminare, die dich noch interessieren könnten: Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen – Gefährdungen erkennen und bei der Wiedereingliederung unterstützen Seite 25 Betriebliches Eingliederungsmanagement
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Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort September 22.09. 27.09.13 Haltern am See q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Seminarkosten 961,00 €
UV* Seminarnummer 594,00 € BWS-437-880801-13
Referentin Ilona Spitzenberg
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Spezialisierung
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Von der Theorie zur Praxis – Psychischen Belastungen im Betrieb begegnen
Inhalte q Was sind psychische Belastungen? q Wie wirken sie auf Menschen? q Handlungsleitfaden zum strategischen Vorgehen der SBV bei psychischen Belastungen q Integration von psychischen Belastungen in die Ermittlung der Gefährdungen nach dem ArbSchG q Betriebliches Gesundheitsmanagement q Sozial kompetentes Verhalten im Konfliktgespräch q Praktische Hinweise zum Beratungsgespräch q Talentmanagement – welcher Arbeitsplatz passt zu mir? q Entspannungsübungen
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Seit einigen Jahren steigen die psychischen Belastungen in der Arbeitswelt gravierend an. Arbeitsverdichtung, Stress oder ein schlechtes Betriebsklima führen dazu, dass immer mehr Menschen über ihre psychischen Grenzen hinaus belastet werden und immer häufiger aus dem betrieblichen Prozess herausfallen. An Arbeitssituationen, die schon bei körperlich unversehrten Arbeitnehmer(inne)n deutliche gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen, leiden leistungsgeminderte Menschen noch mehr. Dieses Seminar zeigt Handlungsmöglichkeiten auf, wie SBV im Betrieb psychischen Belastungen sinnvoll begegnen und sich selbst davor schützen können. Das Seminar kann mit 14 Stunden zur Ausbildung zum „Certified Disability Management Professional“(CDMP) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angerechnet werden.
In diesem Seminar inklusive: Kittner – Arbeits- und Sozialordnung Seminare, die dich noch interessieren könnten: Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen – Gefährdungen erkennen und bei der Wiedereingliederung unterstützen Seite 25 Arbeitsplatzgestaltung, Barrierefreiheit, neueste Entwicklungen im Rehabereich
Seite 26
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat von bis Seminarort September 01.09. 06.09.13 Bad Münder q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Seminarkosten 1.105,00 €
UV* Seminarnummer 647,00 € BWS-437-880901-13
Referentin Hedwig Grabenberger
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Spezialisierung
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Länger andauernde Krankheit und Arbeitsunfähigkeit bergen viele Risiken für die Beschäftigten. Seit der Gesetzesänderung des SGB IX sind Arbeitgeber(innen) verpflichtet, bei Arbeitnehmer(inne)n, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen bzw. wiederholt arbeitsunfähig werden, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX durchzuführen.
Inhalte q Umgang mit Krankheit und Arbeitsunfähigkeit in Unternehmen q Chancen und Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements q Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt Chancen wie auch Grenzen der betrieblichen Eingliederung auf.
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In diesem Seminar inklusive: 1. Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement 2. Kittner – Arbeits- und Sozialordnung Seminare, die dich noch interessieren könnten: Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Gesetzesänderungen
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Einbeziehung der SBV bei personellen Einzelmaßnahmen und der Arbeitsplatzsicherung
Seite 24
Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat Oktober
von bis Seminarort 06.10. 11.10.13 Haltern am See
Seminarkosten 926,00 €
UV* Seminarnummer 594,00 € BWS-437-881001-13
Referentin Ilona Spitzenberg
Seminarkosten 926,00 €
UV* Seminarnummer 475,00 € BWS-437-881002-13
Referent Michael Blaucza
q Dauer: 4 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat Oktober
von bis Seminarort 27.10. 31.10.13 Haltern am See
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Seminare für Schwerbehindertenvertreter(innen) Spezialisierung
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Konzern- und Gesamtschwerbehindertenvertretung
Inhalte Rechtliche Grundlagen Bildung von Gesamt- und Konzern-SBV Zuständigkeitsfragen Vernetzung und Kommunikation Einbindung der örtlichen SBV Kooperation und Versammlung der Vertrauenspersonen q Zusammenarbeit mit Gesamt- und Konzernbetriebsrat q Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberbeauftragten q q q q q q
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In diesem Seminar inklusive: Kittner – Arbeits- und Sozialordnung
Viele Unternehmen gehören einem Konzern an. Dies bedeutet, dass wesentliche Entscheidungen in der Konzernzentrale getroffen werden. Die Interessenvertreter sind in diesem Fall besonders gefordert: Wenn sie die Anliegen der Arbeitnehmer kompetent vertreten möchten, müssen sie die Entwicklung des Konzerns ebenso im Auge behalten wie die des eigenen Betriebs. Da die Konzernstrukturen zudem häufig sehr komplex sind, ist dies mit einem hohen Aufwand und viel Koordination verbunden. Dabei gibt es viel zu beachten: Denn ebenso wie auf Unternehmensebene Gesamtschwerbehindertenvertretungen gewählt werden müssen, sind auf Konzernebene Konzernschwerbehindertenvertretungen zu wählen. Dieses Seminar beschäftigt sich mit den damit verbundenen Fragen. Es richtet sich an alle Schwerbehindertenvertreter(innen), die Mitglied einer Konzern- oder Gesamtschwerbehindertenvertretung sind.
Seminare, die dich noch interessieren könnten: Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Kündigungsrecht für SBV kompakt
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Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Gesetzesänderungen
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Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat Juni/Juli
von bis Seminarort 30.06. 05.07.13 Bad Münder
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Seminarkosten 1.198,00 €
UV* Seminarnummer 647,00 € BWS-437-890101-13
Referentin Julia Grimme
*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Informationen zu den Referent(inn)en auf den Seiten 40–41
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
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Wissen macht den Unterschied Jetzt Nichtmitglieder 端berzeugen!
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www.igbce.de
Weitere Informationen
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Bildungszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32
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Bildungsoffensive Süd . . . . . . . . . . . . . . .36
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Kalender 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38
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Referentenübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . .40
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Der direkte Draht . . . . . . . . . . . . . . . . . . .42
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Inhouse-Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . .44
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Bildungsanfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45
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Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . . . . . . . . . . .47
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Informationen zur Freistellung . . . . . . . . . .48
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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . .51
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Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52
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Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . .53
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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile . . . . . . . . . . . .54
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Beitrittserklärung zur IG BCE . . . . . . . . . . .55
Die Bildungszentren der IG BCE Bildung von ihrer lebendigsten Seite …
Bad Münder
Haltern
KagelMöllenhorst Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Bildung von ihrer lebendigsten Seite … Die Bildungszentren der IG BCE richten sich an engagierte und politisch aktive Menschen, ganz besonders aber an diejenigen, die vor den alltäglichen Herausforderungen der Interessenvertretung im Betrieb stehen. Die Seminare, Tagungen und Konferenzen decken ein breites Spektrum fachlicher, methodischer und sozialer Kompetenzen ab. Die Themen reichen vom Arbeitsrecht über Gesundheit, Wirtschafts-, Energie-, Europa- und Gesellschaftspolitik bis hin zur Auseinandersetzung mit Kultur und Kulturen. Unsere Häuser sind einer aufklärenden, eigenständigen, sachlichen und politischen Bildung verpflichtet. Sie werben für gewerkschaftliche Werte und Ideale, für Chancengleichheit und Gleichberechtigung, für die Schaffung guter Arbeits- und Lebensbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die Stärkung von Arbeitnehmerrechten. In der sich wandelenden Arbeitswelt vermitteln unsere Seminare und Tagungen aktuelle Themen auf fachlich fundierte Weise. Besonderes Kennzeichen ist dabei der Bezug zur betrieblichen Praxis und die gemeinsame Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten und Strategien für die konkrete Umsetzung im Betrieb. Die IG BCE-Bildungszentren sind Orte der Begegnung, des Austauschs und des Lernens. Hier wird diskutiert, gestritten und philosophiert. Kolleginnen und Kollegen können sich in Themen vertiefen, können gemeinsam mit anderen Ideen entwickeln und Maßnahmen planen. Man lernt neue Leute sowie andere Meinungen kennen, knüpft Netzwerke – und schließt Freundschaften. Getragen wird das alles von Menschen, die unsere Häuser lebendig machen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Dozentinnen und Dozenten, Referentinnen und Referenten und vor allem unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Kurzum: die Kolleginnen und Kollegen der IG BCE.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Die Bildungszentren bieten ein professionell konzipiertes Bildungsangebot und Rahmenbedingungen auf hohem Niveau: q Helle, lernfreundliche Seminarräume mit modernster Tagungs- und Konferenztechnik; Tagungs- und Gruppenräume für kleine und große Gruppen. q Moderne Zimmer mit Dusche/WC, teilweise mit Balkon. Zum Standard gehören Telefon, Flachbild-TV, Radio und Internetzugang. q Ausgezeichnetes Essen mit abwechslungsreicher, gesunder und tagungsgerechter Kost. An den Buffets stehen täglich mehrere Menüs zur Auswahl. Individuelle Ernährungswünsche werden gerne berücksichtigt. q Freundliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die bei Fragen gerne weiterhelfen. q Die reizvollen Landschaften bieten sich für Spaziergänge, Fahrrad- und ggf. Kanutouren an. Sportmöglichkeiten finden sich in den Häusern und deren Außenanlagen. Möglichkeiten zur Entspannung oder für kreative Betätigung sind vielfach vorhanden. q Für jene, die Stadtflair erleben wollen, bieten sich Besuche in nahe gelegenen Städten wie Berlin oder Hannover bzw. den Ruhrmetropolen an. q Auf Wunsch kann in allen Häusern Kinderbetreuung organisiert werden. In diesen Fällen wird um eine rechtzeitige Anmeldung im jeweiligen Bildungszentrum gebeten. q Beliebte Treffpunkte am Abend sind die hauseigenen Gaststätten – ob an der Bar beim frisch gezapften Bier oder einem guten Glas Wein, in geselliger Cocktail-Runde oder am Skattisch. Immer wieder auf dem Programm: Live-Musik, Kabarett oder Polit-Talkrunden. Nähere Informationen sind auf den Internetseiten der Bildungszentren zu finden:
Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum Deisterallee 44 • 31848 Bad Münder Telefon: 05042 601-0 • Fax: 05042 601-95 E-Mail: bz.badmuender@igbce.de • www.wgb.igbce.de
Bildungszentrum Haltern am See Hullerner Straße 100 • 45721 Haltern am See Telefon: 02364 966-0 • Fax: 02364 966-540 E-Mail: bz.haltern@igbce.de • www.haltern.igbce.de
Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst Weg zur Erholung 34 • 15537 Grünheide (Mark) Telefon: 033434 422-30 • Fax: 033434 422-33 E-Mail: bz.kagel@igbce.de • www.kagel-moellenhorst.igbce.de
Die Bildungszentren der IG BCE Bildung von ihrer lebendigsten Seite ‌
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Thema BWS Bildungsoffensive Süd Grundlagen Jetzt auch ein Seminar in Ulm
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Headline/Seminar Seminarname Seminar Text
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
BWS Bildungsoffensive Süd Parkhotel Ulm
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Parkotel Ulm Das Parkhotel Ulm liegt eingebettet in einem Park am Donauufer mit herrlichem Blick auf die Ulmer Altstadt und das berühmte Ulmer Münster mit seinem höchsten Kirchturm der Welt. Von den beiden Stadtzentren Ulm und Neu-Ulm trennen das 4-Sterne-Hotel nur 10 Gehminuten. Die Gäste können in den geschmackvoll eingerichteten Zimmern mit Bad entspannen. Im gesamten Hotel steht zudem WLAN kostenfrei zur Verfügung. Im Restaurant des Hotels werden in mediterraner Atmosphäre internationale, Schweizer und regionale Spezialitäten serviert – und bei gutem Wetter auch auf der Terrasse mit Blick auf die Donau. Gäste des Parkhotels profitieren von einem ermäßigten Eintritt in das nahe gelegene Wellness- und Erlebnisbad Atlantis mit einer Vielzahl von Pools und Saunen.
Ausstattung q q q q q q q
135 geschmackvoll eingerichtete Zimmer Kostenfreies WLAN Business Corner Veranstaltungsräume mit hochwertiger Technik Lobby Bar Reduzierter Eintritt ins nahe gelegene Freizeitbad Atlantis 350 Parkplätze
Lage des Hotels Die Lage des Parkhotels Ulm inmitten eines Parks an der Donau mit Postkartenblick auf die Ulmer Altstadt und das Ulmer Münster ist einmalig. Das Hotel liegt 10 Gehminuten von beiden Stadtzentren entfernt. Es sind 70 km zum Flughafen Stuttgart und 130 km zum Flughafen München.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Kontakt q Parkhotel Ulm Silcherstraße 40 89231 Neu-Ulm Telefon: 0731 80110 Fax: 0731 85967 q www.parkhotel-neu-ulm.de
Kalender 2013
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Mi Tag der Arbeit
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So Heilige Drei Könige
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Fr Int. Frauentag
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Do Christi Himmelfahrt
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Di Silvester
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
5. Gewerkschafts-
Referent(innen)
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Michael Blaucza
Hedwig Grabenberger
q arbeitet für die RAG Deutsche Steinkohle und ist dort Vorsitzender der Gesamtschwerbehindertenvertretung. Der gelernte Handwerksmeister ist zudem ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht und Sozialgericht sowie Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Sachverständiger bei der PAL in Stuttgart.
q ist Fachreferentin für Arbeitsrecht und Arbeitspsychologie. Nach ihrem Studium der Anthropologie, Psychologie und Ethnologie absolvierte sie eine Ausbildung zum Personal Coach. Zu ihren Schwerpunkten gehören Arbeitsschutz und Kommunikation.
Julia Grimme
q ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht sowie Partnerin der Kanzlei Hamburger Anwaltskontor. Seit vielen Jahren ist sie als Referentin für arbeits- und sozialrechtliche Themen der betrieblichen Interessenvertretungen tätig und arbeitet ehrenamtlich für die Öffentliche Rechtsauskunft in Hamburg.
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Cäcilia Lenz-Müller
q ist Diplom-Psychologin mit dem Schwerpunkt Arbeitspsychologie, Trainerin und Beraterin. Ihre fachlichen Schwerpunkte sind u. a. Projektmanagement, Befragungsmethoden sowie arbeitsbedingte psychische Belastungen. Sie arbeitet für den gemeinnützigen Verein „Arbeit, Bildung und Forschung“ (ABF).
Gudula Völkel
q ist in ihrer eigenen Kanzlei Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht. Seit vielen Jahren arbeitet sie zudem als Referentin für die Fortbildung von Betriebsräten. Ehrenamtlich engagiert sie sich für den Weißen Ring.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Ilona Spitzenberg
q ist als freigestellte Konzernschwerbehindertenvertretung bei der Merck KGaA in Darmstadt beschäftigt. Ehrenamtlich ist sie zudem Richterin am Sozialgericht, Versichertenälteste der DRV und seit 2011 durch Zusatzqualifikation als Eingliederungsberaterin im BEM.
Der direkte Draht
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Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter:
Nadine Köller Telefon: 0511 7631-270 E-Mail: nadine.koeller@igbce.de
Bärbel Gieseler Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: baerbel.gieseler@igbce.de
Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: claudia.binnewies@igbce.de
Anmeldung
Angebotsseminare
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes.
Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. (Siehe auch nächste Doppelseite!)
Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung: Zusätzliche Seminare: Montag bis Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr
Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu sehen.
An- und Abfahrt: Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen.
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Kerstin Panoussis Telefon: 0511 7631-513 E-Mail: kerstin.panoussis@igbce.de
Angela Beyer Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: angela.beyer@igbce.de
Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2013 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter.
Kinderbertreuung: In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de
Inhouse-Seminare Maßgeschneiderte Seminare für individuelle Lösungen
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Seminare, zugeschnitten auf betriebliche Bedürfnisse
Seminar gewünscht?
Alle Themen und Seminare aus unseren Bildungsprogrammen können auch spezifisch auf eure betrieblichen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Diese maßgeschneiderte Fortbildung bietet viele Vorteile:
Die Planung der individuellen Seminare erfolgt von erfahrenen Fachkräften. Eine kurze Anfrage an die BWS genügt. Hierzu kann das Formular rechts genutzt werden. per Fax: im Intern et:
q Die Themen der eigenen Betriebsratspraxis bestimmen das Seminar
0511 763 1-7 www..igbc 75 e-bws.d e
Wisse In Inddiv iviidduueell llee Bildduun n jetzt! nggssan anfr fraaggee
Wir entwickeln gerne unverbindlich ein maßgeschneidertes Angebot für euren Betrieb, das individuelle Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer berücksichtigt. Zudem suchen wir gezielt kompetente Fachreferenten zu den einzelnen Themen aus und stellen auch Seminarunterlagen oder Fachliteratur zusammen. Erst mit der Annahme des Angebots der BWS kommt ein Vertrag zur Durchführung des Seminars zustande. Die BWS stellt dann einen reibungslosen Ablauf rund um das Seminar sicher. Liebes BWS bitte unte -Team, rbreitet uns ein Angebot für eine Schulung zum The BR ma: Grundlag en Arbeitsr echt Rechtsth Teil emen e 1 – Grun Aktu dlagen Teil e 2 – Kün elle Rech tssprech di Teil Themen Verha ung e 3 – Betr gung schwerpu ndlungsfü iebliche Leih nkt: Teil Konfl hrung e 4 – Fle arbeit Veränderun iktbewä xibilisierun gsprozes Inter Teil ltigung e 5–P se essenausg (z.B. Mobb Organi ersonalen g und Mobilität leich un Betr ing) twicklun sation d d Sozialpla iebsüber Kernkomp g es Öffe gänge n Kün etenz-Se ntlichkeits BR-Büros digung minare Betr arbeit Betr Ausle iebsversa iebswirtsc gun g mmlung von Tarifv haftlich Perso a erträ es Hand Arbe nalplan Wirtscha gen eln its- und ft im Untern ung und -entwi Gesu ndheits Schwerpu cklung ehmen BWL schutz Komm nkt: -Einführ unikation Date Gute Schwerpu ung nschutz Arbeit d nkt: im Untern Grun urch Arbe Schwerpu Gesundh dlagen für ehmen its- und nkt: eitsschutz den Wirt Teil e 1 – Basi schaftsau EDV JAV swissen -Organi sschuss Teil e 2–A sation (Ex uswertun cel, Wor Teil web e 1 – Grun g un wirtschaf d etc.) 2.0 tlicher Date d Nutzung dlagen Teeil Teil e 3–K n 2 – Beru Leis onzernabsc fsbildun tungsbe Teeil g Rechnun hluss un 3 – Arbe wert un gslegun g und En d itstechni Schi ch ken g tgeltfin chtplan Rhetor dung ik Alte Selb rsvorsor stmanag ge und Wunsch ement Mod schtth Sozi hem ema ales Fam eration ilie und Beruf Migr ation/I ntegrati on Dem ografie Ort: Schw erbehin Wilhelmdertenver Gefe tretung BR Bildungsze ller-BildungsKlausur und Taagun n Bildungsze trum Haltern gszentrum am See ntrum K Bad Mün agel-Mölle der Wunscho Teermin: schort nhorst rt Bitte schl agt uns einen T Wunsch ermin vor schtterm ermin r. von Absend bis er: Vorauss ichtlich e Anzahl der Teeiln Firma ehmer/innen:
q Große Identifikation mit den Inhalten und hoher Praxisbezug q Es werden individuelle betriebliche Fragestellungen bearbeitet q Es werden konkrete Lösungen erarbeitet q Es wird schnell ein gemeinsamer, aktueller Wissensstand erreicht q Bereits vorhandene Kenntnisse werden firmenintern vertieft
Straße, Hausnumm er
Postleitzahl, Ort
Ansprechpa rtner/-in
Ort, Datum
q Es ist möglich, den gesamten Betriebsrat zu schulen
Telefon-, Faxnumm er
E-Mail-A dresse
Untersch rift
Firmenstemp el
q Die Handlungskompetenz von Betriebsräten im Betrieb wird gesteigert q Das Betriebsratsteam wird gestärkt q Die Seminarinhalte werden in enger Zusammenarbeit mit der IG BCE behandelt q Professionelle Qualifizierung, hohe Qualität und faire Preise
(mit An schrift)
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung und die Rechnung geht an den Arbeitgeber. Zudem wird § 37 Abs. 6 BetrVG Fähigkeit sichergestellt.
q Seminarzeiten und -dauer können flexibel gestaltet werden q Betriebsvereinbarungen können konkret vorbereitet werden q Kurze An- und Abreisezeiten q Familiären Verpflichtungen (z. B. pflegebedürftige Angehörige, Kinderbetreuung, Haustiere) kann nachgegangen werden
Kontakt Viola Lorenz Telefon: 0511 7631-275 E-Mail: viola.lorenz@igbce.de
Werner Wenz Telefon: 0511 7631-205 E-Mail: werner.wenz@igbce.de
Meike Kiegeland Telefon: 0511 7631-515 E-Mail: meike.kiegeland@igbce.de
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
per Fax: im Internet:
Liebes BWS-Team, bitte unterbreitet uns ein Angebot f端r eine Schulung zum
0511 7631-775 www w..igbce-bws.de
Thema:
Wissen jetzt! Individuelle Bildungsanfrage In dividuelle Bild ungsanfrage
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Jetzt auch telefonische Anmeldung mÜglich – Hotline 0511 7631-336
Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung
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Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Schwerbehindertenvertretung Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause
Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es erforderlich, dass Frau/Herr mit dem Thema:
Name an dem Seminar Titel des Seminars teilnimmt.
Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:
Euro und
die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:
Euro.
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gemäß nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar wurden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
Ort, Datum
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Stempel/Unterschrift der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Wenn Betriebsratsmitglieder teilnehmen möchten – Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
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Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!
Woraus fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte? Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräten für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden zu gewähren. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch der Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.
Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.
In diesem Sinne sind immer erforderlich: q Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom 19.07.1995, 7 ABR 49/94). q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 bis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landesbezirke findet. q Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84) q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundesprogramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbezirke finden. q Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden Tarifverträge q Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83). q Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen Kenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe „Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss 1–3“. Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen
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Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind. Auch gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand bei der Seminarplanung selbst initiativ werden will.
Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Obwohl die Schulungsmöglichkeiten nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben).
um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl Schoof, Betriebsratspraxis von A–Z, 9. Aufl., S. 1359).
Wie teuer darf ein Seminar sein? Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.
Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann,
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Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.
Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen. (BAGUrteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/51). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.
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Dürfen Seminare erneut besucht werden?
Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber?
Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.
Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.
Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.
Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforderlichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.
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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause
Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am
Datum beschlossen,
das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn
Name
zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:
Titel des Seminars zu entsenden.
Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:
Euro und
die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:
Euro.
Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn
als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
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Ort, Datum
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Stempel/Unterschrift des Betriebsrats
Kosten
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Kosten
Seminargebühren
Rücktritts- und Stornogebühren
Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildendenund Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Für die Seminarteilnahme von Schwerbehindertenvertretungen ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich. Schwerbehindertenvertretungen teilen ihrem Arbeitgeber die Entsendung zum Seminar mit [§ 96 (4) SGB IX]. Für die Seminarteilnahme von Betriebsräten und JAV-Mitgliedern ist eine Beschlussfassung des Betriebsrats erfoderlich.
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.
Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.
Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist eine Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar. Referentinnen und Referenten
Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: heidi.wenzel@igbce.de
Fahrtkosten und Spesen Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.
Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: marion.probst@igbce.de
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Anmeldeformular
per Post:
IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover
per Telefon:
0511 7631-336
per Fax::
0511 7631-775
Internet:
www.igbce-bws.de
Nachname, Vorname
IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
Bitte schicken Sie die Einladungsunterlagen an die:
Firmenadresse
Privatadresse
Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/folgenden Seminaren an:
Titel
Termin
Meine dienstliche Anschrift:
Seminarnummer
Meine private Anschrift (falls kein IG BCE-Mitglied):
Firma/Unternehmen
Bereich/Abteilung
Straße, Hausnummer/Postfach
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Postleitzahl, Ort
Telefonnummer
Telefonnummer
Fax-Nummer
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E-Mail-Adresse
Ort, Datum
E-Mail-Adresse
Unterschrift
Firmenstempel (mit Anschrift)
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile e Soziale Zukunft gestalten Unsere Mitglieder haben eine starke, demokratisch organisierte und unabhängige Gewerkschaft im Rücken. Die IG BCE steht für eine soziale Marktwirtschaft und dafür, dass die Lasten des Sozialstaats gerecht verteilt werden. Sie setzt auf solidarisches Handeln und unterstützt ihre Mitglieder im Kampf für eine lebenswerte Zukunft. r Gut organisierte Unterstützung Die Mitglieder in den Ortsgruppen, die gewählten Vertrauensleute und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte in den Betrieben stehen jederzeit als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind präsent – nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Mit ihrer Kompetenz beraten und unterstützen sie unsere Mitglieder vor Ort. Darüber hinaus stehen hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IG BCE in den Bezirken und Landesbezirken zur Verfügung. t Zahlreiche Mitgliedervorteile Mitgliedern der IG BCE werden exklusiv Produkte und Leistungen mit echtem Vorteilscharakter über unsere neu gegründete IG BCE-Bonusagentur angeboten. Hierzu gehören Produkte und Leistungen zum Thema Beratung & Job, Gesundheit, Freizeit, Reisen und Vorsorge. Reinschauen lohnt sich unter www.igbce-bonusagentur.de. u Rechtsberatung und Rechtsschutz Wir erteilen Rechtsauskünfte und gewähren unseren Mitgliedern gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Im Konfliktfall vertreten wir deine Interessen in allen Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Beamten- und Personalrechts. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Und wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen.
q
www.igbce.de
i Selbstverwaltung – wir nehmen eure Rechte wahr Mitglieder der IG BCE, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wurden, vertreten in der Selbstverwaltung der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Interessen der Versicherten. Sie arbeiten in Widerspruchsausschüssen mit und achten darauf, dass die Versicherten ihre Rechte wahrnehmen können. Die IG BCE berät und unterstützt ihre Selbstverwalter durch Qualifizierungsmaßnahmen und gezielten Erfahrungsaustausch. o Freizeit- und Unfallversicherung inklusive Mitglieder der IG BCE sind auch in ihrer Freizeit unfallversichert – weltweit. Voraussetzung: Ein Jahr Mitgliedschaft und die Entrichtung satzungsgemäßer Beiträge. p Streikunterstützung Kommt es im Unternehmen zum Streik oder zu einer Aussperrung, dann sind die Mitglieder der IG BCE finanziell abgesichert. a Tariflich im Vorteil Die tariflichen Vereinbarungen liegen für die Mitglieder der IG BCE deutlich über den gesetzlichen Minimal-Regelungen.Wir schließen Jahr für Jahr mit den Arbeitgebern unserer Branchen über 2.000 Tarifverträge ab und tragen damit entscheidend zur Existenzsicherung unserer Mitglieder und deren Familien bei. s Qualifizierung Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind. d Vorsprung durch exklusive Information Wer Dinge bewegen will, sichert sich bei uns einen echten Informationsvorsprung. Aktuelle, nicht alltägliche – aus dem Alltagsleben gründlich recherchierte – Informationen, Reportagen und Berichte liefert dir unsere Redaktion frei Haus mit der monatlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „kompakt“. Die Abonnentengebühren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht
*Bezirks-Nr.
*Mitgl.-Nr.
*Wird von den Bezirken ausgefüllt.
per Fax:
0511 7631-708 Beschäftigt bei
oder das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei deinem Betriebsrat abgeben.
PLZ/Ort Tätigkeit
Ausbildungsbeginn (Monat/Jahr)
Lehrjahr
Ausbildungsende (Monat/Jahr)
privat
Name
Vorname
Telefon
Geburtsdatum
Mobiltelefon
PLZ, Wohnort
Straße, Hausnummer
Telefon
Nationalität
Mobiltelefon
dienstlich
Beschäftigt als (Zutreffendes bitte ankreuzen) Werber(in) Eintritt Übertritt/Vorgew.
01
Un-/Angelernte(r)
07
Akademiker(in)
02
Handwerker(in) Facharbeiter(in)
08
AT-Angestellte(r)
09
Angestellte(r) im Außendienst
10
Leitende(r) Angestellte(r)
11
Beamter/Beamtin
12
Sonstige(r) Angestelle(r)
unter Tage
03
Meister(in)
04
Technische(r) Angestellte(r) Ingenieur(in)
Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Personalnummer
05
Chemotechniker(in) Laborant(in)
06
Kaufmännische(r) Büroangestellte(r)
BLZ/Kontonr. Bankinstitut
Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG
Ich ermächtige die IG BCE, meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
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von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin von meinem Lohn bzw. Gehalt einzubehalten. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der IG BCE vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.
Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und/oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.
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