Landesseminarplan 2013 f체r Betriebsr채tinnen und Betriebsr채te sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)
2013 2014 2012
2011
2015
Horizonte entdecken Landesbezirk Westfalen
Wissen, wo du stehst. Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder und entdecke dein neues Ziel. Ab Ende 2012 kannst du deinen Bildungsweg auch online gehen: www.bws-bildungslandschaft.de
IG BCE BWS – Wir sind das Original.
Landesseminarplan 2013 f체r Betriebsr채tinnen und Betriebsr채te sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)
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Horizonte entdecken Wissen schafft Weitblick
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Jetzt auch telefonische Anmeldung mÜglich – Hotline 0511 7631-336
Vorwort
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Liebe Kolleginnen und Kollegen im Landesbezirk Westfalen,
Landesbezirksleiter Kurt Hay
wir bieten 2013 wieder ein umfangreiches Bildungsprogramm für unsere Betriebsrätinnen und Betriebsräte an. Es enthält wichtige Grundlagen- und Aufbauseminare sowie spannende Veranstaltungen zu aktuellen Themen. Unser Angebot ist so ausgerichtet, dass ihr euer Wissen schrittweise ausbauen könnt, um eure Arbeit kontinuierlich zu verbessern. Neben den erforderlichen theoretischen Inhalten legen wir besonderen Wert auf die Praxis. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen euch, wie ihr das Erlernte unmittelbar in eurem Betrieb umsetzen könnt. Eine besondere Nähe zu eurem Alltag ist zudem über die IG BCE gewährleistet. Denn keiner kennt eure Inhalte, Probleme und Sorgen so gut, wie die Gewerkschaft selbst. Rund um unsere Veranstaltungen gibt es viel Raum für den persönlichen Austausch. So lernt ihr nicht nur viele Kolleginnen und Kollegen kennen, sondern kommt im Gespräch sicher auch auf Lösungen für Probleme, die euren ähnlich sind. Es gibt immer noch viele Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die sich seit der letzten Wahl noch nicht um ihre persönliche Weiterbildung gekümmert haben. Ein Betriebsratsgremium ist jedoch nur so stark, wie jedes einzelne Mitglied selbst. Daher ist die Qualifizierung so wichtig.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Eure Teilnahme an unseren Seminaren wird seit dem letzten Jahr mit Zertifikaten und einem besonderen Bonusprogramm honoriert. Mehr dazu erfahrt ihr unter: www.igbce-bws.de/wir_ueber_uns/zertifikate/. In den vergangen Jahren haben unsere Inhouse-Seminare immer mehr an Bedeutung gewonnen. Vielleicht ist das auch für euch eine Option, um das gesamte Gremium in euren betriebseigenen Themen zu qualifizieren. Informiert euch! Fragt einfach bei den BWSKolleg(inn)en in Hannover oder bei uns im Landesbezirk an. Wir finden dann die richtige Lösung für eure Aufgabe oder auch für das jeweilige Problem, dem ihr gerade gegenübersteht. Fortbildung bringt euch persönlich und eure Arbeit nach vorne. Nutzt die Chance, wir freuen uns auf euch! Mit einem herzlichen „Glück auf“ und besten Grüßen
Kurt Hay Landesbezirksleiter
Impressum | Fotonachweis
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Impressum
Fotonachweis
Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH | Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover
Fotodokumentation aus den IG BCE-Bildungszentren: Dirk Egelkamp Fotografie
Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind
Titelseite: Getty Images Seiten 10, 21, 22, 37: Fotolia
Redaktion Annika Schalin Soufia Knorr Kathrin Behrens kb² kommunikationsberatung | Berliner Straße 80 · 14467 Potsdam Gestaltung & Layout Syskom Werbeagentur GmbH | Bendhecker Straße 64 · 41236 Mönchengladbach Druck BWH GmbH – Die Publishing Company | Beckstraße 10 · 30457 Hannover
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Inhalt
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Weitere Informationen
Landesbezirk Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
q Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 q Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 q Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
q q q q q
BR 1 – 1x1 für Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten . . . 17 BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten . . . . . 18 BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . 19 BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . 20
q Der Weg zum Seminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 q Bildung auf Bundesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 q Das BWS Zertifikat- und Bonusprogramm . . . . . . . . . . . 12 q Ein Tagungszentrum der IG BCE – Bildungszentrum Haltern am See . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)
q Kalender 2013. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 q Referent(inn)en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Landesbezirk Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 q Der direkte Draht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 q JAV 1 – Grundlagenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 q JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern . . . . . . . . 27 q JAV 3 – Arbeitstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
q Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Westfalen. . . . . . . . . 40 q Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 q Informationen zur Freistellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 q Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . 45 q Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 q q q q
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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 1 . 48 Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 2 . 50 Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . . . . 51
Der Weg zum Seminar!
8 Seminar auswählen
Entscheide, welches der Seminare für dich und dein Gremium erforderlich ist. Dabei kannst du q die verschiedenen Bildungsprogramme der BWS durchstöbern und die dortige Bildungslandschaft nutzen, q unsere Webseite (www.igbce-bws.de) durchsuchen und dort auch aktuelle Angebote finden oder q unsere persönliche Weiterbildungsberatung nutzen (Hotline 0511 7631-336). Auf Seite 42 findest du alle nötigen Informationen zum Schulungsanspruch.
Beschlussfassung
Damit Betriebsratsmitglieder für ein Seminar freigestellt und die Kosten durch den Arbeitgeber übernommen werden können, muss ein Beschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst werden, in dem die Erforderlichkeit und die Entsendung beschlossen wird. Bei der Anmeldung zum Seminar ist zu beachten, dass unabhängig von der Erlangung von Grundkenntnissen ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass gegeben sein muss. Wenn mehrere BR-Mitglieder daran teilnehmen sollen, ist es hilfreich, dies gleich bei der Beschlussfassung zu begründen.
Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause
Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am
Datum beschlossen,
das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn
Name
zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:
Titel des Seminars zu entsenden.
Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:
Euro und
die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:
Euro.
Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn
als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
Ort, Datum
Stempel/Unterschrift des Betriebsrats
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Anmeldung
Die Anmeldung zu BWS-Seminaren erfolgt über folgende Wege: q Per Internet (www.igbce-bws.de) q Telefon 0511 7631-336 q Fax 0511 7631-775 (Vordruck siehe Seite 49) q Schriftlich Nach wenigen Tagen erhältst du eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Zusendung der
Ca. 4–6 Wochen vor Seminarbeginn erhältst du die Unterlagen mit der offiziellen Einladung zum Seminar sowie Themenplan und Anfahrtsbeschreibung zum Seminarort.
Einladungsunterlagen
Teilnahme am Seminar
Nach der Teilnahme am Seminar erhältst du ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung durch den Referenten/die Referentin. Dieser/Diese hilft dir auch gerne bei der Frage, welches Seminar gut in deine persönliche Bildungsplanung passt.
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Tipp
q Neben den landesbezirklichen und zentralen Seminarprogrammen findest du auf unserer Webseite auch Spezialprogramme für besondere Zielgruppen (z. B. Aufsichtsräte) oder zu besonderen Themen (z. B. Demografie). Gerne unterstützen wir euch auch bei der systematischen Bildungsplanung im gesamten Gremium. Mit Klausur- und Inhouse-Angeboten können wir euch maßgeschneiderte Bildungsangebote zusammenstellen.
q q
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Tipp Für einen gültigen Entsendebeschluss müssen in einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung folgende Kriterien erfüllt sein: q Tagesordnungspunkt: q Seminarteilnahme des Mitglieds zum Thema XX. q Beschluss zum Seminar XX, jeweils für konkrete Kolleginnen und Kollegen mit Nennung der IG BCE BWS GmbH als Veranstalter, Seminarort und Zeit. q Beschlussfassung mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden BR-Mitglieder. q Der Beschluss ist in die Sitzungsniederschrift nach § 34 BetrVG aufzunehmen.
q Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber über den
q
Entsendebeschluss rechtzeitig (i. d. R. 2–3 Wochen vor der Veranstaltung) informieren. (Vordruck: „Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG“, Seite 45). Lege hier auch eine Kopie des Themenplans und/oder der Seminarbeschreibung bei! Solltet ihr für die Teilnahme am Seminar eine Kinderbetreuung benötigen, ist es ratsam, die Übernahme der Betreuungskosten durch den Arbeitgeber schon im Beschluss festzulegen.
Tipp
q Halte die Seminarnummer und ggf. deine IG BCE-Mitgliedsnummer parat, dann geht die Anmeldung zum Seminar besonders schnell!
q Eine Kopie des Zertifikats reichst du beim Arbeitgeber ein.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Der neue Seminarplan ist da!
Jetzt Wissen sichern! Informier dich auf: www.igbce-bws.de
Bildung auf Bundesebene Wissen macht den Unterschied
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Arbeitsrecht und Personal
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Wirtschaft
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Tarif und Entgelt
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
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EDV und Datenschutz
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Organisation und Ă–ffentlichkeitsarbeit
q
Zielgruppen
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Soziale Kompetenzen
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Sprachen
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Schwerbehindertenvertretung
q
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Jetzt Bildung sichern unter q
www.igbce-bws.de
Das BWS-Zertifikat- und Bonusprogramm
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Das-BWS Zertifikat- und Bonusprogramm
Jede Fortbildung ist für euch ein wichtiger Baustein für eure Zukunft. Daher erhaltet ihr von uns nach Abschluss eines Seminars ein Zertifikat. Unsere Bronze-, Silber- und GoldZertifikate sind nicht nur ein Beleg für euer Engagement und euren Ausbildungsstatus, sondern auch für eure Treue gegenüber der BWS. Ab 2013 gibt es Neues: Das Zertifikat „Guter Betriebsrat“ dokumentiert eine Teilnahme an den Seminaren BR 1–3 und den Basis-Seminaren. Diejenigen, die mehr als 15 Seminare bei der BWS besucht haben, werden im „Platin Club“ der BWS aufgenommen. Für sie gibt es neben einigen Extras ein eigenes Bildungsprogramm mit attraktiven Seminarangeboten.
Starter- und Basis-Paket Zur besseren Übersicht haben wir unser Seminarprogramm in ein Starter- und Basis-Paket gegliedert. In beiden Modulen profitieren die Teilnehmenden von aktuell konzipierten Lernmethoden und Inhalten. Starter-Paket Das Starter-Paket umfasst die Seminare BR 1–3. Diese Seminare vermitteln die Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes und werden regional durchgeführt. Basis-Paket Dieses Paket vermittelt die wichtigsten Grundlagen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Wirtschaft, Kommunikation, Arbeitsund Gesundheitsschutz sowie Personalplanung.
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Die Zertifikate der BWS
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Das BWS-Bronze-Zertifikat Wer alle Seminare aus dem Starter-Paket oder dem BasisPaket besucht, erhält je ein Bronze-Zertifikat. Das BWS-Silber-Zertifikat Wer zwei Seminare aus dem Starter-Paket und weitere vier Seminare aus dem Basis-Paket belegt, erhält das BWS-SilberZertifikat. NEU! Das BWS-Zertifikat „Guter Betriebsrat“ Wer alle Seminare aus dem Bereich des Starter- und BasisPakets besucht, erhält das Zertifikat „Guter Betriebsrat“. Das BWS-Gold-Zertifikat Das Gold-Zertifikat erhalten jene, die zwei SozialkompetenzSeminare, ein Grundlagenseminar und zwei Spezialisierungsseminare besucht haben.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
NEU! Der Platin-Club Wer 15 oder mehr Seminare bei der BWS besucht hat, wird im Platin-Club der BWS aufgenommen und kann an einem besonderen Platin-Bildungsprogramm mit attraktiven Seminarangeboten teilnehmen. Persönliche Beratung Gerne unterstützen wir dich dabei, deinen persönlichen Bildungsplan zusammenzustellen. Die Nummer unserer Hotline lautet: 0511 7631-336. Mehr Information Weitere Informationen zu unseren Zertifikaten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen findest du unter www.igbce-bws.de/zertifikate.
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
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Sich austauschen „to exchange experiences“ Ein Dialog ist eine mündlich oder schriftlich zwischen zwei oder mehreren Personen geführte Rede und Gegenrede. Er ist Teil des Sprachgebrauchs. Sein Gegensatz ist der Monolog, das Gespräch einer Person mit oder vor sich alleine (vor allem im Drama), aber auch als Rede und Vortrag. Die im deutschsprachigen Raum oft übersehene Quelle des Dialogs ist Sokrates, dessen sokratischen Dialoge von Platon übermittelt worden sind. Sokrates ging es um das direkte Gespräch, in dem das Wissen des Gesprächspartners an die Oberfläche zu holen ist (Mäeutik). Sein Ansatz sieht im Dialog in kleinen und kleinsten Gruppen die Quelle der Förderung des eigenverantwortlichen, selbstbestimmten Denkens des Einzelnen. Quelle: www.wikipedia.de
IG BCE: Sei dabei!
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www.igbce.de
Seminare f체r Betriebsr채tinnen und Betriebsr채te
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Westfalen
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BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte – Aller Anfang ist gar nicht so schwer! Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen und Übungen vermittelt. Zielgruppe: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Kandidaten zur Betriebsratswahl oder Ersatzkandidaten, die noch kein Einführungsseminar für Betriebsratsmitglieder besucht haben.
Inhalte q Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung q Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und Beteiligungsrechte des Betriebsrats q Aufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle Zusammenarbeit und persönliche Rechtsstellung q Geschäftsführung des Betriebsrats q Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung q Betriebsversammlung q Tarifverträge und Bildungsangebote
P
In diesem Seminar inklusive: Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo – Betriebsverfassungsgesetz (Basiskommentar mit Wahlordnung)
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat Juni
von 09.06.
bis 14.06.13
Seminarort Haltern am See
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Seminarkosten 898,00 €
UV* Seminarnummer 594,00 € BWS-300-130101-13
* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Westfalen
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BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten – Der Mensch geht vor!
Inhalte q q q q q q
P
Gesetze und Rechtssystematik Personalplanung und Qualifizierung Personelle Einzelmaßnahmen Mitwirkung und Mitbestimmung bei Kündigungen Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik Bildungsangebote
Ein zentraler Aufgabenbereich jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und beleuchtet Themen wie Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigungen. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet im Rahmen der §§ 92–102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. Auch diese werden vorgestellt.
In diesem Seminar inklusive: Kittner – Arbeits- und Sozialordnung (Gesetzestexte, Einleitungen, Anwendungshilfen)
Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat Januar März Juni/Juli November
von 13.01. 10.03. 30.06. 17.11.
bis 18.01.13 15.03.13 05.07.13 22.11.13
Seminarort Parkhotel Marl Haltern am See Haltern am See Haltern am See
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Seminarkosten 846,00 € 889,00 € 889,00 € 889,00 €
UV* 659,00 € 594,00 € 594,00 € 594,00 €
Seminarnummer BWS-300-130201-13 BWS-300-130202-13 BWS-300-130203-13 BWS-300-130204-13
* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Westfalen
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BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten – Agieren statt reagieren! Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende Möglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Diese beinhaltet, dass der Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder technischen Einrichtungen gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann. In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt. Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Inhalte q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen q Initiativ- und Beteiligungsrechte der Betriebsrätinnen und Betriebsräte q Informationsquellen und Möglichkeiten der Informationsbeschaffung q Verhandlungsführung und Konfliktlösung q Abschluss von Betriebsvereinbarungen q Bildungsangebote
Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat Februar April September Dezember
von 03.02. 14.04. 15.09. 01.12.
bis 08.02.13 19.04.13 20.09.13 06.12.13
Seminarort Haltern am See Haltern am See Haltern am See Haltern am See
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Seminarkosten 879,00 € 879,00 € 879,00 € 879,00 €
UV* 594,00 € 594,00 € 594,00 € 594,00 €
Seminarnummer BWS-300-130301-13 BWS-300-130302-13 BWS-300-130303-13 BWS-300-130304-13
* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Westfalen
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BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrecht – Wege durch den Irrgarten!
Inhalte q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen q Entstehung und Bedeutung des Arbeitsrechts q Verhältnis von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertrag q Kollektives Arbeitsrecht q Individualarbeitsrecht q Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik q Bildungsangebote
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Das Arbeitsrecht erscheint auf den ersten Blick kompliziert und schwer zu durchschauen. Häufig werden Betriebsrätinnen und Betriebsräte jedoch schon zu Beginn ihrer Amtszeit mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert – hierzu gehört die Unterstützung bei der Änderung von Arbeitsverträgen oder im Umgang mit Abmahnungen. Unabhängig davon, wie lange er im Amt ist, muss der Betriebrat aktiv werden und Betriebsvereinbarungen verhandeln. Das Seminar erklärt die verschiedenen Felder des Arbeitsrechts und zeigt deren Relevanz und Anwendung in der Praxis. Auch für neue Betriebsräte ist dies eine gute Grundlage für weiterführende Seminare der IG BCE BWS GmbH.
In diesem Seminar inklusive: Christian Schoof – Betriebsratspraxis von A–Z
Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat Feb./Mär. Mai Oktober Dezember
von 24.02. 12.05. 06.10. 15.12.
bis 01.03.13 17.05.13 11.10.13 20.12.13
Seminarort Haltern am See Haltern am See Haltern am See Haltern am See
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Seminarkosten 893,00 € 893,00 € 893,00 € 893,00 €
UV* 594,00 € 594,00 € 594,00 € 594,00 €
Seminarnummer BWS-300-130401-13 BWS-300-130402-13 BWS-300-130403-13 BWS-300-130404-13
* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Westfalen
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BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaft – Einblick für mehr Durchblick! Wer in den klassischen Feldern der Betriebsratsarbeit mitreden und -bestimmen will, muss die Grundlagen unternehmerischen Handelns verstehen. Dazu gehören heutzutage mehr denn je ein volks- und betriebswirtschaftliches Grundwissen. Denn nur wenn er sich hinreichend auskennt, kann der Betriebsrat eigene Strategien entwickeln, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzusetzen. Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über wirtschaftliche Zusammenhänge. Es vermittelt die theoretischen Grundlagen und zeigt anhand konkreter Beispiele praktische Umsetzungen. Auch für neue Betriebsräte ist dies eine gute Grundlage für weiterführende Seminare der IG BCE BWS GmbH.
Inhalte q q q q q q q q
Grundlagen der Wirtschaftsordnung Wirtschaftspolitische Probleme Wandel der Wirtschaft/Unternehmenswandel Standortbedingungen/Industriepolitik Unternehmens- und Managementstrategien Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat Grundverständnis zur Betriebswirtschaft Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns
Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat Juni November
von 02.06. 03.11.
bis 07.06.13 08.11.13
Seminarort Haltern am See Haltern am See
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Seminarkosten 833,00 € 833,00 €
UV* Seminarnummer 594,00 € BWS-300-130501-13 594,00 € BWS-300-130502-13
* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
BWS – jetzt auch mobil zu erreichen …
Schnell mal nachsehen, wann dein Seminar beginnt? – Kein Problem! Jetzt könnt ihr uns auch mobil mit Smartphone oder Tablet-PC überall und jederzeit erreichen!
zur mobilen Webseite: q http://m.igbce-bws.de
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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
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Hürden überwinden „to break down barriers“ Hürde
q (Leichtathletik, Reitsport) Hindernis in einer bestimmten Höhe, das die Läufer bei einem Hürdenlauf, die Pferde bei einem Hürdenrennen überspringen müssen eine Hürde nehmen
q eine Schwierigkeit überwinden Synonyme
q Barriere, Barrikade, Hindernis q Beeinträchtigung, Behinderung, Erschwernis, Erschwerung, Hemmnis, Hemmschuh, Widerstand Quelle: www.duden.de
Wir helfen dir zu springen! IG BCE
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www.igbce.de
Seminare f端r Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) Landesbezirk Westfalen
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JAV 1 – Grundlagenseminar
Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit. Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbstständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Es zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf. Der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAVSeminaren und sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden!
Inhalte q Einführung in die JAV-Arbeit q Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung q Aufbau und Handhabung von Gesetzen q Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung q Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen q Strategien für die JAV-Arbeit
Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat Januar
von 13.01.
bis 18.01.13
Februar
10.02.
15.02.13
September
15.09.
20.09.13
Oktober
20.10.
25.10.13
November
17.11.
22.11.13
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Seminarort Haltern am See DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen Neues Alter, Hattingen
Seminarkosten 826,00 €
UV* Seminarnummer 594,00 € BWS-300-230101-13
707,00 €
586,00 € BWS-300-230102-13
707,00 €
586,00 € BWS-300-230103-13
707,00 €
586,00 € BWS-300-230104-13
666,00 €
368,00 € BWS-300-230105-13
* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) Landesbezirk Westfalen
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JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern
Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAVGrundlagenseminars.
Inhalte Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung q Beurteilungssysteme q Entwicklung und Aufbau des dualen Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise q q q q
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In diesem Seminar inklusive: Thomas Lakies, Annette Malottke – BBiG Berufsbildungsgesetz (Basiskommentar ohne BetrVG)
Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.
Termine q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat April
von 14.04.
bis 19.04.13
Juli/August 28.07.
02.08.13
Seminarort Neues Alter, Hattingen IG BCE-Jugenddorf Hans-Böckler, Grömitz
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Seminarkosten 703,00 €
UV* Seminarnummer 368,00 € BWS-300-230201-13
717,00 €
450,00 € BWS-300-230202-13
* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) Landesbezirk Westfalen
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JAV 3 – Arbeitstechniken
Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAVGrundlagenseminars.
Inhalte Eine effektive JAV-Arbeit bedarf einer sinnvollen Arbeits- und Büroorganisation sowie einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit; denn diese sind der Schlüssel zum Erfolg. Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, gekonnt zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie kriege ich die Organisation der JAV-Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und des Arbeitsrechts erfolgreich vereinbart, ohne, dass etwas hinten runterfällt? Das Seminar liefert zahlreiche Hilfestellungen.
q Team- und Projektarbeit q Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen q Arbeitstechniken und Präsentationen q Öffentlichkeitsarbeit der JAV q Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen q Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten
Termin q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags) Monat November
von 03.11.
bis 08.11.13
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
Seminarort Neues Alter, Hattingen
Seminarkosten 666,00 €
UV* Seminarnummer 368,00 € BWS-300-230301-13
* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV) Bestell-Hotline 0511 7631-591
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Berufsbildungsgesetz Thomas Lakies, Annette Malottke Kommentar für die Praxis BUND Verlag, 4. Auflage 2011, 884 Seiten Ausstattung: gebunden ISBN: 978-3-7663-6014-4 € 79,00 Der Kommentar erläutert das Recht der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und Umschulung. Die Kommentierungen gelten für alle Bereiche der Wirtschaft, einschließlich des Handwerks. Die für die Berufsausbildung geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften sind berücksichtigt, soweit sie für die Berufsausbildungsverträge maßgeblich sind – genauso die Vorschriften der Handwerksordnung. Eine kurze Kommentierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes findet sich im Anhang. Die Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung sind eingearbeitet. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind auf dem Stand Anfang 2011. Schwerpunkte der Kommentierung sind: q Anerkennung von Ausbildungsberufen q Berufsausbildungsvertrag q Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden q Kündigungsschutz für Auszubildende, einschließlich Verfahrensrecht q Schlichtungsausschüsse bei den Kammern q Überwachung der Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden sowie Überwachung der Ausbildung durch die zuständigen Stellen q Prüfungswesen q Berufliche Fortbildung, Zulässigkeit der Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln bezüglich der Fortbildungskosten q Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Ende der Ausbildung
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Ein Tagungszentrum der IG BCE – Bildungszentrum Haltern am See Fortbildung im Herzen Deutschlands
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
Raum für Fortbildung
Schöner wohnen und essen am See
Für die Veranstaltung in unserem Haus stehen drei Tagungsund sechs Arbeitsgruppenräume sowie eine Konferenzhalle mit 150 Plätzen zur Verfügung, die mit aktueller Konferenztechnik und notwendigen Kreativmaterialien ausgestattet sind: Präsentationswände, Kartenmaterial, Flipcharts, verschiedene Projektoren, Beamer und DVD-Player. Ein EDV-Raum bietet zudem Platz für zehn Personen. Unser Internetcafé ist rund um die Uhr zugänglich. Ferner gibt es die Möglichkeit, mit einem eigenen Laptop das Internet vom Zimmer und/oder Gruppenraum zu nutzen.
Die rund 90 Zimmer, die zum Teil auch Seeblick bieten, sind gemütlich eingerichtet und mit Dusche/WC, Telefon- und Internetanschluss ausgestattet. Unsere Gäste finden bei uns ein attraktives Frühstücks-, Mittags- und Abendbuffet mit Salatbar und ein abwechslungsreiches kulinarisches Programm mit frischen Köstlichkeiten aus der Region und aus fernen Ländern. Sonderwünsche im Rahmen einer Diät oder Alternativen zum bestehenden Speiseplan erfüllen wir gern.
Kommen Sie an! Wir sind eine Bildungsstätte der IG BCE im Herzen Deutschlands und haben es uns zur Aufgabe gemacht, gewerkschaftlichen Nachwuchs und Funktionäre für ihre tägliche Arbeit zu qualifizieren. Seit vielen Jahren sind die unterschiedlichsten Prozesse im Bildungszentrum zertifiziert und werden ständig modernisiert. Erlebnis zwischen Natur und Ruhrgebiet Das Bildungszentrum liegt am Haltener Stausee zwischen dem nördlichen Ruhrgebiet und dem Münsterland. Die einzigartige Seenlandschaft, Heide- und Moorlandschaften, Flüsse, Kanäle, Bäche und idyllische Ortsteile bieten Kultur, Natur und Erholung für Jung und Alt. Nicht weit entfernt finden unsere Gäste in Bochum, Essen, Dortmund oder Oberhausen ein abwechslungsreiches City-Programm mit vielen kulturellen, kulinarischen und Shopping-Highlights. Unser Angebot zwischen den Seminaren ist facettenreich und reicht von Spaziergängen über Fahrradtouren bis hin zum Erkunden der Landschaft über den „Seeweg“ mit Kanadiern, die unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern kostenlos zur Verfügung stehen. Rund ums Haus laden Sonnenterrasse, Fitnessgeräte, Boulebahn und ein Grillplatz zum Verweilen ein. Angeleitete Aqua-Fitness-Kurse oder Entspannungsprogramme runden das Programm ab – ebenso wie Massagen, die wir in Kooperation mit einer ortsansässigen physiotherapeutischen Praxis an einigen Tagen der Woche anbieten. Darüber hinaus steht unseren Gästen eine Bibliothek mit ausgewählter Fachliteratur und Belletristik sowie verschiedenen Ausgaben regionaler und überregionaler Tageszeitungen zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
In unserer urigen „Glückauf-Stube“ wird oft bis spät in den Abend hinein über Erfahrungen, Ideen und Vorhaben diskutiert. Der HAVANNA-Clubraum bietet zudem ein gemütliches Ambiente für Raucherinnen und Raucher. Service rundum: Kinderbetreuung Eine Kinderbetreuung ist auf Wunsch möglich. Hierfür ist eine rechtzeitige Anmeldung im Bildungszentrum erforderlich.
Am Abend Attraktive Veranstaltungen, die aktuell ins Programm genommen werden, runden unser Freizeitangebot ab.
Kontakt q Bildungszentrum Haltern am See Hullerner Straße 100 45721 Haltern am See Telefon: 02364 966-0 Fax: 02364 966-540 E-Mail: bz.haltern@igbce.de q www.haltern.igbce.de
Kalender 2013
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Januar
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Di Neujahr Mi Do Fr Sa So Heilige Drei Könige Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do
Februar
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Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do
März
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Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Int. Frauentag Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Karfreitag Sa So Ostersonntag
April
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Mo Ostermontag Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di
Mai
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Mi Tag der Arbeit Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Christi Himmelfahrt Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Pfingstsonntag Mo Pfingstmontag Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fronleichnam
Juni
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Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
Fr
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Juli
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Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi
August
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Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Mariä Himmelfahrt Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr
September
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Sa
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So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo
Oktober
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
Di Mi Do Tag der Dt. Einheit Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di 5. Gewerkschafts-
Mi kongress der IG BCE Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Reformationstag
November
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
Fr Allerheiligen Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Buß- und Bettag Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa
Dezember
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Heiligabend Mi 1. Weihnachtstag Do 2. Weihnachtstag Fr Sa So Mo Di Silvester
Referent(inn)en
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Jürgen Buschfeld
Martin Droigk
q ist systemischer Organisationberater und -Coach sowie Moderator für Konfliktberatung, Prozessoptimierung und Teamentwicklung in betrieblichen Interessenvertretungen. Er ist zudem als ehrenamtlicher Richter ans Arbeits- und Sozialgericht berufen sowie als Prüfer in IHK-Prüfungsausschüssen tätig. Darüber hinaus ist er als Referent zum Thema Prüfungswesen international (Shanghai) aktiv.
q ist selbstständiger Dozent. Seine Schwerpunktthemen sind Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie Kommunikation. Er ist ein erfahrener Trainer für die BR-Grundlagenseminare und unterrichtet zudem Arbeitsrecht sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Jürgen Gerlach
Lars Hüsemann
q ist für die TÜV Nord Bildung tätig. Der ausgebildete Lehrer arbeitet als Journalist für betriebliche Öffentlichkeitsarbeit. Ehrenamtlich ist er als Betriebsrat, Bildungsobmann und Vertrauensmann aktiv. Er ist zudem stellvertretender Vorsitzender der Betriebsortgruppe TÜV Nord Bildung.
q ist freiberuflicher Moderator und Referent für den Bereich Arbeitsrecht. Er hat an der Universität Bochum Rechtswissenschaften studiert.
Dr. Heike Rumpf
Dr. Jörg Rumpf
q ist Organisations- und Personalberaterin bei der interPartner GmbH. Die Biologin ist spezialisiert auf Kommunikation, Rhetorik, Moderations- und Präsentationstechniken.
q ist freiberuflicher Dozent und ehrenamtlicher IHK-Prüfer. Der Historiker ist seit vielen Jahren als Teamer und Referent für die IG BCE tätig. Seine Schwerpunkte sind Betriebsverfassung, Arbeitsrecht, Geschichte der Arbeiterbewegung, Europapolitik, Gewerkschaftspolitik und Rechtsextremismus.
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Mario Unger
Matthias Werny
q arbeitet als freigestellter Betriebsrat für die RAG DSK Bergwerk Ost in Hamm. Ehrenamtlich ist er Ortsgruppenvorsitzender, Bezirksvorstand, VLK-Vorstand, Regionalforumsvorsitzender sowie Referent der LBZ Westfalen.
q arbeitet im Arise Technology Centre in Gelsenkirchen. Der gelernte Verfahrenstechniker und MSR-Meister ist zudem ehrenamtlich als IHK-Prüfer in Duisburg tätig. Er ist spezialisiert für Energiepolitik.
Nicole Werth q ist freiberufliche Trainerin und zertifizierte Expertin für Methoden- und Sozialkompetenz. Sie ist eine erfahrene Trainerin für BR-Grundlagenseminare.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Kosten
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Rücktritts- und Stornogebühren
Kosten
Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildendensowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar. Referentinnen und Referenten Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.
Fahrtkosten und Spesen Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.
Ansprechpartnerinnen
Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304 E-Mail: heidi.wenzel@igbce.de
Marion Probst Telefon: 0511 7631-233 E-Mail: marion.probst@igbce.de
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
www.bws-fachverlag.de
Wissen schafft Vorsprung Betriebsratsliteratur im BWS-Shop
Bestellung: Tel. 0511 7631-591 shop@bws-fachverlag.de
Der direkte Draht
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Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter:
Angela Beyer Telefon: 0511 7631-391 E-Mail: angela.beyer@igbce.de
Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423 E-Mail: claudia.binnewies@igbce.de
Kerstin Panoussis Telefon: 0511 7631-513 E-Mail: kerstin.panoussis@igbce.de Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung: Montag bis Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr
Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de
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Bärbel Gieseler Telefon: 0511 7631-667 E-Mail: baerbel.gieseler@igbce.de
Jetzt Fan werden!
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Nadine KĂśller Telefon: 0511 7631-270 E-Mail: nadine.koeller@igbce.de
www.facebook.com/igbcebws
Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Westfalen
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q IG BCE-Bezirk Dortmund-Hagen Alte Hattinger Straße 19 44789 Bochum Telefon: 0234 319-0 E-Mail: bezirk.dortmund-hagen@igbce.de q IG BCE-Bezirk Gelsenkirchen Goldbergstraße 84 45894 Gelsenkirchen Telefon: 0209 93347-0 E-Mail: bezirk.gelsenkirchen@igbce.de q IG BCE-Bezirk Hamm Willy-Brandt-Platz 7 59065 Hamm Telefon: 02381 92117-0 E-Mail: bezirk.hamm@igbce.de q IG BCE-Bezirk Münster-Bielefeld Marktallee 56 48165 Münster Telefon: 02501 2787-0 E-Mail: bezirk.muenster@igbce.de q IG BCE-Recklinghausen Herner Straße 18 45657 Recklinghausen Telefon: 02361 9531-0 E-Mail: bezirk.recklinghausen@igbce.de
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Anmeldung
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Anmeldung Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de
Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare
q www.igbce-bws.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag . . . . 08:00 – 17:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 15:00 Uhr
Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare
q IG BCE-Landesbezirk Westfalen Alte Hattinger Straße 19 44789 Bochum Telefon: 0234 319-0 Fax: 0234 319-325 E-Mail: lb.westfalen@igbce.de q www.westfalen.igbce.de q Öffnungszeiten Montag – Donnerstag . . . . 08:00 – 16:30 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . . . . 08:00 – 14:30 Uhr
Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu sehen. An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2013 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Informationen zur Freistellung
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Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner! Woraus fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte? Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräten für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden zu gewähren. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch der Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat. Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.
In diesem Sinne sind immer erforderlich: q Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom 19.07.1995, 7 ABR 49/94). q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 bis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landesbezirke findet. q Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84) q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundesprogramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbezirke finden. q Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden Tarifverträge q Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83). q Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen Kenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe „Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss 1–3“.
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Informationen zur Freistellung
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Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind. Auch gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand bei der Seminarplanung selbst initiativ werden will. Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Obwohl die Schulungsmöglichkeiten nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben). Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte. Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A–Z, 9. Aufl., S. 1359). Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben. Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen. (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/51). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.
Informationen zur Freistellung
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Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist. Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern. Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.
Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforderlichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.
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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in einer Sitzung am
Datum beschlossen,
das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn
Name
zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:
Titel des Seminars zu entsenden.
Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:
Euro und
die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:
Euro.
Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn
als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
Ort, Datum
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Stempel/Unterschrift des Betriebsrats
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Jetzt auch telefonische Anmeldung mÜglich – Hotline 0511 7631-336
Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung
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Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretungen zu einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Schwerbehindertenvertretung Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause
Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es erforderlich, dass Frau/Herr mit dem Thema:
Name an dem Seminar Titel des Seminars teilnimmt.
Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:
Euro und
die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:
Euro.
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gemäß nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar wurden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
Ort, Datum
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
Stempel/Unterschrift der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 1 e Soziale Zukunft gestalten Unsere Mitglieder haben eine starke, demokratisch organisierte und unabhängige Gewerkschaft im Rücken. Die IG BCE steht für eine soziale Marktwirtschaft und dafür, dass die Lasten des Sozialstaats gerecht verteilt werden. Sie setzt auf solidarisches Handeln und unterstützt ihre Mitglieder im Kampf für eine lebenswerte Zukunft. r Gut organisierte Unterstützung Die Mitglieder in den Ortsgruppen, die gewählten Vertrauensleute und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte in den Betrieben stehen jederzeit als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind präsent – nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Mit ihrer Kompetenz beraten und unterstützen sie unsere Mitglieder vor Ort. Darüber hinaus stehen hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IG BCE in den Bezirken und Landesbezirken zur Verfügung. t Zahlreiche Mitgliedervorteile Mitgliedern der IG BCE werden exklusiv Produkte und Leistungen mit echtem Vorteilscharakter über unsere neu gegründete IG BCE-Bonusagentur angeboten. Hierzu gehören Produkte und Leistungen zum Thema Beratung & Job, Gesundheit, Freizeit, Reisen und Vorsorge. Reinschauen lohnt sich unter www.igbce-bonusagentur.de. u Rechtsberatung und Rechtsschutz Wir erteilen Rechtsauskünfte und gewähren unseren Mitgliedern gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Im Konfliktfall vertreten wir deine Interessen in allen Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Beamten- und Personalrechts. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Und wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen.
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Anmeldeformular
49 per Post:
IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover
per Telefon:
0511 7631-336
per Fax::
0511 7631-775
Internet:
www.igbce-bws.de
Nachname, Vorname
IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
Bitte schicken Sie die Einladungsunterlagen an die:
Firmenadresse
Privatadresse
Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/folgenden Seminaren an:
Titel
Termin
Meine dienstliche Anschrift:
Seminarnummer
Meine private Anschrift (falls kein IG BCE-Mitglied):
Firma/Unternehmen
Bereich/Abteilung
Straße, Hausnummer/Postfach
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Postleitzahl, Ort
Telefonnummer
Telefonnummer
Fax-Nummer
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E-Mail-Adresse
Ort, Datum
E-Mail-Adresse
Unterschrift
Firmenstempel (mit Anschrift)
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 2 i Selbstverwaltung – wir nehmen eure Rechte wahr Mitglieder der IG BCE, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wurden, vertreten in der Selbstverwaltung der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Interessen der Versicherten. Sie arbeiten in Widerspruchsausschüssen mit und achten darauf, dass die Versicherten ihre Rechte wahrnehmen können. Die IG BCE berät und unterstützt ihre Selbstverwalter durch Qualifizierungsmaßnahmen und gezielten Erfahrungsaustausch. o Freizeit- und Unfallversicherung inklusive Mitglieder der IG BCE sind auch in ihrer Freizeit unfallversichert – weltweit. Voraussetzung: Ein Jahr Mitgliedschaft und die Entrichtung satzungsgemäßer Beiträge. p Streikunterstützung Kommt es im Unternehmen zum Streik oder zu einer Aussperrung, dann sind die Mitglieder der IG BCE finanziell abgesichert. a Tariflich im Vorteil Die tariflichen Vereinbarungen liegen für die Mitglieder der IG BCE deutlich über den gesetzlichen Minimal-Regelungen. Wir schließen Jahr für Jahr mit den Arbeitgebern unserer Branchen über 2.000 Tarifverträge ab und tragen damit entscheidend zur Existenzsicherung unserer Mitglieder und deren Familien bei. s Qualifizierung Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind. d Vorsprung durch exklusive Information Wer Dinge bewegen will, sichert sich bei uns einen echten Informationsvorsprung. Aktuelle, nicht alltägliche – aus dem Alltagsleben gründlich recherchierte – Informationen, Reportagen und Berichte liefert dir unsere Redaktion frei Haus mit der monatlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „kompakt“. Die Abonnentengebühren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.
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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht
*Bezirks-Nr.
*Mitgl.-Nr.
*Wird von den Bezirken ausgefüllt.
per Fax:
0511 7631-708
Beschäftigt bei PLZ/Ort
oder das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei deinem Betriebsrat abgeben.
Tätigkeit
Ausbildungsbeginn (Monat/Jahr)
Name
Lehrjahr
Ausbildungsende (Monat/Jahr)
Vorname
privat
Geburtsdatum
PLZ, Wohnort
Telefon
Straße, Hausnummer
Mobiltelefon
Nationalität
dienstlich
Telefon Werber(in) Mobiltelefon Eintritt
Beschäftigt als Übertritt/Vorgew.
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Personalnummer BLZ/Kontonr. Bankinstitut
Ich ermächtige die IG BCE, meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
✃
von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin von meinem Lohn bzw. Gehalt einzubehalten. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der IG BCE vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.
01
Un-/Angelernte(r)
07
Akademiker(in)
02
Handwerker(in) Facharbeiter(in)
08
AT-Angestellte(r)
09
Angestellte(r) im Außendienst
10
Leitende(r) Angestellte(r)
11
Beamter/Beamtin
12
Sonstige(r) Angestelle(r)
unter Tage
03
Meister(in)
04
Technische(r) Angestellte(r) Ingenieur(in)
05
Chemotechniker(in) Laborant(in)
06
Kaufmännische(r) Büroangestellte(r)
Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und/oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.
Datum
Unterschrift
Kontakt q IG BCE BWS GmbH
Kรถnigsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de
zur mobilen Webseite: q http://m.igbce-bws.de