Entscheidungsmatrix-Kriterien

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Anlage 4 Entscheidungsmatrix zum Bahnausbau Bamberg: Bewertung von Handlungsfeldern und Einzelkriterien – Erläuterungsbericht Allgemeine Vorbemerkungen Zur vergleichenden Bewertung der aktuell im Trassenfindungsprozess diskutierten Varianten V2 „Oberirdische Durchfahrt mit innovativem Lärmschutz“, V5 „Tunnel zwischen Münchner Ring und Kronacher Straße“ inkl. V8 „Partielle Tieferlegung im Umfeld der Unterführung Geisfelder Straße“ sowie V3 „DB-OstUmfahrung“ (mit Elementen aus der V4 „Güterzug-Umfahrung der AG Bahnsinn“) werden mit nachfolgendem Erläuterungsbericht sechs Handlungsfelder bzw. Schutzgüter – Umwelt, Mensch, Welterbestatus und Stadtentwicklung, Baudurchführung / Bauablauf, Eisenbahnbetrieb und Kosten – im Detail betrachtet. Als Hinweis auf die unterschiedliche Gewichtung der Einzelkriterien sind ausgewiesene besonders gekennzeichnet. Zu den ausgewiesenen Kriterien sind jeweils „Leitkriterien“ mit dem Symbol die relevanten Themen gelistet, im „Faktencheck“ werden Informationen und Stellungnahmen vorgestellt sowie Prämissen und eine Bewertung aus städtischer Sicht vorgenommen. Letztere wird durch die Symbole , und für eine, aus Sicht des Baurefrerates erwartete positive oder negative Veränderung bzw. ohne Auswirkungen gegenüber dem Ist-Zustand dargestellt.

1.

Umwelt

1.1

Klima /Lufthygiene

Themen: Frischluftzufuhr, Kaltluftentstehungsgebiete,… BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Variante „Umfahrung“: Mögliche negative Beeinträchtigungen von stadtklimarelevanten Ausgleichsleistungen (Kalt-, Frischluftzufuhr) für den städtischen Wirkungsraum durch Beeinträchtigungen im Ausgleichsraum (Verlust von Waldflächen, Barrieren durch Dämme und Schallschutzwände, …).

1.2

Boden

Themen: Altlasten, Kampfmittelbelastung, Oberflächenversiegelung, Flächenverbrauch,…. FAKTENCHECK: Zum Thema „Flächenverbrauch“ wurde das Büro Emch+Berger Ingenieure und Planer (E+B), Nürnberg, im Zuge eines Beratungsgespräches am 30.01.2014 beauftragt, folgende Flächen zu berechnen: 1. Ost-Umfahrung Flächen für Abkommenschutz zwischen Fahrbahnrand A 73 und Böschungsoberkante (BOK) Bahn Flächen Bahn von von linker BOK zur rechten BOK 33 m Baumverbotszone westlich 2. Bestandsstrecke Eingriff in Gärtnerland Fläche zwischen ausfädelnden Verbindungsgleis und Bestand Ergebnis der Flächenermittlung durch E+B: Variante 2 „Oberirdische Durchfahrt“ -

Eingriff in Gärtnerland: 2,1 Hektar Fläche zwischen Bestandsstrecke und Verbindungsgleis: 0,38 Hektar Gesamter Flächenbedarf ca. 2,5 Hektar

Variante 3 „Ost-Umfahrung“ STADT BAMBERG Baureferat

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Gesamt-Flächenbedarf zwischen Ausfädelung aus der Bestandsstrecke nördlich Strullendorf und Einfädelung auf die Bestandsstrecke südlich Breitengüßbach: 98,4 Hektar davon Flächeninanspruchnahme im Bereich Stadtgebiet Bamberg: Hauptsmoorwald: 46,7 ha Kaserne: 6,4 ha Golfplatz: 8,8 ha Flugplatz: 2,4 ha

BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Variante „Umfahrung“: Versiegelung durch zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Gleichbedeutend damit bedeutet dies möglicherweise den Verlust von Flächen für die Stadtentwicklung (insbesondere im Bereich der Konversion). Der Flächenverlust alleine im Hauptsmoorwald wurde mit 46,7 Hektar ermittelt. Dazu kommt die Zerschneidungswirkung einer rund 100 Meter breiten Schneise zwischen zwei zusammenhanglosen Forstgebieten. Zu den aktuell ca. 30 Metern kommen die Breite einer dritten Fahrspur der Autobahn und der erforderliche Abstand zwischen Schiene und Autobahn von etwa 65 Metern hinzu. Anmerkung: Im Zuge der geforderten Optimierung der Trassenführung zur Variante 3 (möglichst enge Parallellage zur BAB 73 sowie Unterquerung im Bereich Autobahnkreuz „Bamberg“) wurde der Streckenverlauf im Bamberger Süden zwischen Strullendorf und Geisfelder Straße verändert. Im übrigen Bereich sind die Abstandsflächen zwischen Autobahn und Bahnkörper im Wesentlichen unverändert geblieben, d.h. hier besteht möglicherweise noch Reduzierungspotenzial. Variante „Durchfahrt“: Grundsätzlich ist im Bereich Bahnhof und Gleisdreieck mit Abwurfmunition zu rechnen, da Bahn und Bahnanlagen vorrangige Ziele der alliierten Luftstreitkräfte waren. Außerdem weitere Versiegelung durch zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Beim Verlauf bzw. Verbreiterung der Bahntrasse im Bereich der Südflur (Tännig) sind zumindest westlich des Bahnkörpers Altlastverdachtsflächen (Auffüllung ehemaliger Sandgruben) nicht auszuschließen. Prämisse: Seitens der Stadt wird bei Realisierung der Variante „Ost-Umfahrung“ unverändert eine möglichst flächensparende Gradiente gefordert. Der entsprechende Nachweis ist im weiteren Verfahren zu führen.

1.3

Oberflächengewässer

Themen: Bau und Unterhalt von Dükerbauwerken, bestehende Rückhaltebecken, … FAKTENCHECK: Das Thema „Oberflächengewässer“ wurde am 10.12.2013 mit dem Entsorgungs- und Baubetrieb EBB, Abteilung Entwässerung (Bernhard Ruppert, Andreas Jessen) erörtert. Als Ergebnis liegt eine Stellungnahme des EBB vom 12.03.2014 mit folgenden Inhalten vor:

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Position Entsorgungs- und Baubetrieb / Abteilung Entwässerung: Variante 2 „Durchfahrt“ -

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Im Bereich der Querung des Sandbaches bestehen bereits jetzt Probleme mit dem Abfluss von Niederschlagswasser aus der Nordflur über den Sandbach in den Seebach. Das derzeit bereits extrem geringe Gefälle des Sandbaches wird sich durch mögliche erforderliche Trassenverlängerungen zur Kreuzung der zusätzlichen Gleiskörper noch verschlechtern. Bei allen Gewässerkreuzungen wird sich der Unterhaltsaufwand durch verlängerte Durchlässe möglicherweise erhöhen. Es ist zu prüfen, ob Querungshilfen für z.B. Amphibien vorgesehen werden müssen, die ggf. dann auch in den bereits bestehenden Kreuzungen nachgerüstet werden müssten.

Variante 3 „Ost-Umfahrung“ -

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Die Ost-Umfahrung wird auf alle Gewässer, die nach Unterquerung der Autobahn in das Stadtgebiet einmünden, Einfluss nehmen. Beispiele: Pöppelteichgraben, Kühtränkgraben, Halbmeilengraben, Sendelbach, Teufelsgraben, Bischofsgraben, Fishing-Lake, Seebach, evtl. Grabensystem am Golfplatz, Gewässer im Bereich des Autobahnkreuzes Bamberg etc. Hier müssen entsprechende Durchlässe oder, in Abhängigkeit von der Tiefenlage, evtl. sogar Düker gebaut werden. Vor allem der Unterhalt von Dükern wir einen erhöhten Aufwand nach sich ziehen, vor allem müssen im Bereich des Dükeroberhauptes voraussichtlich Geröll- und Sandfänge vorgesehen werden, die regelmäßig geräumt und im Nachgang zu Starkregenereignissen kontrolliert werden müssen. Gerade beim Einbau von Dükern wird sich die Frage stellen, ob für Amphibien oder andere Tiere zusätzliche Querungshilfen vorgesehen werden müssen. Durch die Ost-Umfahrung werden voraussichtlich Regenrückhaltebecken der Autobahndirektion beeinträchtigen, so dass auch diese Dienststelle möglicherweise beteiligt werden müsste. Durch den Umbau dieser Anlagen könnte ein zusätzlicher Eingriff in den Wald erforderlich werden.

Zusätzlich wurde das Thema „Oberflächengewässer“ am 24.01.2014 in einer gemeinsamen Besprechung mit dem Wasserwirtschaftsamt WWA Kronach (Abteilungsleiter Hans Joachim Rost), der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasser Versorgungs GmbH (Christoph Jeromin, Theo Bogdan) und dem Umweltamt/Sachbearbeíter Wasserrecht (Berthold Denzlein) erörtert. Als Ergebnis liegt ein Positionspapier des WWA Kronach mit folgenden Inhalten vor: -

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Oberflächenwasser von Osten, d.h. aus dem Hauptsmoorwald o

Einbindung des Bauwerks und des angrenzenden Weges?

o

Fehlende Angaben zur Geologie (Sand – Sandstein – Festgestein)

o

Öffnungen im Dammbereich bei oberirdischer Führung (Damm und Gründung)

o

Aufstaumöglichkeiten mittels hydraulischer Abschätzung sind zu prüfen, auf den möglichen Konflikt mit Forst-Belangen wird hingewiesen

o

Aufständerung bedeutet punktuelle Eingriffe, d.h. Untergrundverhältnisse sind zu prüfen

o

Sensibler Bereich WSG / Trinkwasserversorgung

Hinweise zu V3 „Ost-Umfahrung“ mit Unterquerung AB-Kreuz Bamberg o

Behinderung für Oberflächenwasser im Bereich der Hallstadter Flur (Au-, Leiten- und Gründleinsbach) und Querriegel durch Überschwemmungsgebiet bautechnische Lösung mittels großer Rahmendurchlässe (Bsp. Straßenquerung in Oberharnsbach, Lkrs. Bamberg) 2-dimensionale Wasserspiegelberechnung IST bzw. SOLL (kein Aufstau / Absenkung)

BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Variante „Umfahrung“ und „Durchfahrt“: Querende Bachläufe müssen ggf. über Dükerbauwerke weitergeleitet werden.

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1.4

Grundwasser

Themen: Eingriff in Grundwasser und Grundwasserneubildung (Versiegelung) sowie Beeinträchtigung der GW-Fließverhältnisse (Sperrwirkung), Flurabstand zum Grundwasser (Lage der GW-Stockwerke), GWUmläufigkeit, GW-Management, ……

FAKTENCHECK: Das Thema „Grundwasser“ wurde am 24.01.2014 in einer gemeinsamen Besprechung mit dem Wasserwirtschaftsamt WWA Kronach (Abteilungsleiter Hans Joachim Rost), der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH (Christoph Jeromin, Theo Bogdan) und dem Umweltamt/Sachbearbeíter Wasserrecht (Berthold Denzlein) erörtert. Als Ergebnis liegt ein Positionspapier des WWA Kronach mit folgenden Inhalten vor: -

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Die Ziele des Wasserwirtschaftsamtes im Zusammenhang mit dem o.a. Vorhaben sind grundsätzlich deckungsgleich mit den Zielen aus dem Wasserschutzgebietsverfahren: o

„bestmöglicher Grundwasserschutz im Süden Bambergs“

o

konkurrierende Vorhaben und Beeinträchtigungen sind fernzuhalten

Hinweise zu V5 „Tunnelbau“ in bergmännischer Bauweise o

Im Süden: Geringfügiger GW-Aufstau kein Problem

o

Im Norden: Hoher GW-Stand, intensiv genutzte Gärtnerflur, d.h. es ist kein Aufstau zu dulden

Hinweise zu V3 „Ost-Umfahrung“ mit Unterquerung AB-Kreuz Bamberg o

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Bei Einbindung des Trogbauwerkes/GW-Wanne im Grundwasser ist ein geringfügiger Aufstau tolerierbar, die Abwehr von Schäden am Gebäudebestand ist sicher zu stellen

Konsequenzen bei ungewollten Aufstau (größer etwa 0,20 cm) o

Es stellt sich zunächst die Frage, ob eine gärtnerische Nutzung möglich ist. Falls nicht, sind Entschädigungsleistungen an die Gärtner und technische Nachbesserungen die Folge. rechtliche Beurteilung durch FB 6A Baurecht ist vorzunehmen

-

Tunnelbeginn im Süden: Folgende Belange sprechen dagegen o

Fachliche Belange, d.h. Trinkwasserschutz und Verminderung des Risikopotenzials sind zu gewährleisten (WSG-Grenzen mit engerer und weiteren Schutzzonen)

o

Wirtschaftliche Belange bzw. Kosten, d.h. Eingriffe in vorhandene Infrastruktur sind zu vermeiden

Position Wasserwirtschaftsamt Kronach: Variante „Bestandsstrecke“ -

Ausbau der Bestandsvariante gilt als Vorzugsvariante o Risiken der Ost-Umfahrung sind höher o Eingriff im Schutzgebiete bzw. Obere / Untere Fassungsbereiche o Anfallendes Niederschlagswasser ist aus dem Bereich herauszuführen Beweissicherungsverfahren im Planfeststellungsverfahren (PFV) für Südflur ggf. Dückerlösung / Schluckbrunnen Verpflichtungen seitens der Bahn sind vertraglich zu fixieren (Nachrüstungspflicht)

BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Variante „Durchfahrt“: Im Bereich der Erwerbsgartenbauflächen in der Nordflur durch das in Tieflage geführte Verbindungsgleis (GW-Wanne) in Richtung Würzburg Eingriff in Grundwasser und Beeinträchtigung der GW-Fließverhältnisse (Sperrwirkung).

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Variante „Umfahrung“ bedeutet einen mehr oder weniger starken Eingriff in Grundwasser und Grundwasserneubildung (Versiegelung) sowie Beeinträchtigung der GW-Fließverhältnisse (Sperrwirkung) im Zusammenhang mit Gleisführung in Tieflage und Untertunnelung des Autobahnkreuzes Bamberg. Folge: GW-Aufstau im Zustrom- und Absenkung im weiteren Verlauf. Erfordernis einer auftriebssicheren Grundwasserwanne für Trog- und Tunnelbauwerke entlang der A 73 und unter dem AB-Kreuz Bamberg 70 Exkurs: Teilraum Hallstadt und Breitengüßbach – Flächeninanspruchnahme innerhalb des Überschwemmungsgebietes verbunden mit einer potenziellen Beeinträchtigung des Rückhaltevermögens Variante „Tunnel“: GW-Absperrung durch Rampen in Trogbauweise, Maßnahmen zur Umläufigkeit erforderlich, Tunnelbauwerke befinden sich im Festgestein unterhalb des Hauptgrundwasserstroms. Bau- und anlagenbedingtes GW-Management, wasserwirtschaftliche Beurteilung und Berechnung zu Aufstau und Absenkung im Zu- bzw. Abstrombereich erforderlich.

1.5

Natur- und Landschaftsschutz (Biotop-, Artenschutz, …)

Themen: Eingriff in Naturgüter und Verlust von Naturflächen (Gärten, Wald, Grünflächen, Lebensraumtypen, Biotopen, Bannwald,…), Eingriff in Tier- und Pflanzenarten,… FAKTENCHECK: Das Thema „Wald / Naturschutz“ wurde am 24.01.2014 in einer gemeinsamen Besprechung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ALEF, Bamberg (Behördenleiter Dr. Andreas Knorr), der Städtischen Forstverwaltung (Leiter Klaus Schulz), dem Umweltamt/Naturschutzbeauftragter (Dr. Jürgen Gerdes) erörtert. Als Ergebnis liegen Positionspapier des ALEF Bamberg und des städtischen Naturschutzbeauftragten mit folgenden Inhalten vor: Position Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten: Variante „Umfahrung“: -

Die ökologischen Belange (Wald, Naturschutz, Landschaftsschutz, Wasserschutz) werden durch das Vorhaben stark beeinträchtigt.

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Es gibt schon heute einen enormen Nutzungsdruck auf den Waldbestand Hauptsmoorwald (z.B. 15 bis 30 Hektar für Schaeffler-Ansiedelung, MUNA-Gelände mit Status „Wald“ nach Waldgesetz, …).

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Die Schutzkategorie „Bannwald“ ist die schärfste Schutzkategorie im Forstrecht, d.h. dass die Messlatte enorm hoch ist.

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Fast alle Waldfunktionen sind mehr oder weniger stark betroffen, dies führt zu einer besonders hohen Wertigkeit des Waldes.

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Im Zuge der Beurteilung ist zu prüfen: 1) das öffentliche Interesse und 2) alle Varianten mit Kosten einschließlich möglicher Alternativen, wobei selbst kostspieligere Varianten der „Bannwald-Variante“ vorzuziehen sind.

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Forderung nach Ersatzflächen, was gleichbedeutend mit Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche verbunden ist.

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Die Ausgleichsquote kann je nach Wertigkeit bis 1:3 betragen, wobei ein Ersatz primär im Bereich des angrenzenden Bannwaldes bzw. zumindest im Verdichtungsraum Bamberg gefordert wird.

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Der Zerschneidungseffekt wird durch die Planung verstärkt.

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Zur Frage „Ostumfahrung in offener Bauweise mit Überdeckung und Bepflanzung“ wird darauf hingewiesen, dass hier eine Bodenüberdeckung von mindestens 3 Meter erforderlich ist (verbunden mit der Auflage „Forstwirtschaft muss uneingeschränkt möglich sein“).

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Die Baumfallhöhe (30 Meter) zum Schutz der Trasse ist zu beachten, d.h. es ist ein entsprechender Abstand zum Gleis erforderlich.

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Hinsichtlich der gerodeten Flächen und Nutzungseinschränkungen ist zu forden, das die Fläche durch die Bahn zu erwerben ist.

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Weiterhin gilt es auch alle Faktoren zu berücksichtigen, die für die uneingeschränkte Waldbewirtschaftung relevant sind.

Stellungnahme Umweltamt/Naturschutz, Dr. Jürgen Gerdes (Schreiben v. 27.01.2014): Variante Bestandsstrecke: Aus der Sicht des Naturschutzes wird mit Nachdruck der Ausbau der Bestandsstrecke befürwortet. Er führt zu weit geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft als die Ostumfahrung. Wie die Entscheidungsmatrix unter 1.5 „Natur- und Landschaftsschutz“ richtig ausführt, bedeutet die Osttrasse einen erheblichen Eingriff in Wald und Bannwald, in das Landschaftsschutzgebiet Hauptsmoorwald, in gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG in Verbindung mit Art. 23 BayNatSchG) und in den Lebensraum streng geschützter Arten. Sie stellt eine starke Beeinträchtigung der vielfältigen ökologischen Funktionen des Hauptsmoorwaldes und seiner Funktion als Naherholungsfläche dar. Dies wird durch die Raumwiderstandsanalyse (2013) belegt, welche die Bahn für die Ostumfahrung hat erstellen lassen (auch wenn die Daten dafür zum großen Teil nicht aktuell erhoben, sondern aus Datenbanken abgerufen wurden). Gemäß Bundesnaturschutzgesetz gilt bei Eingriffen in Natur und Landschaft die Entscheidungskaskade: Vermeidung, Minimierung, Ausgleich. Da beim Bahnausbau Bamberg Varianten vorliegen, die eine Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft ermöglichen, ergibt sich zwangsläufig die Schlussfolgerung, dass diese aus Naturschutzsicht vorzuziehen sind. BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Variante „Umfahrung“ bedeutet einen erheblich stärkeren Eingriff in Natur und Landschaft als die Varianten durch die Stadt. Sie führt durch Bannwald und Landschaftsschutzgebiet. Versiegelung durch zusätzliche Flächeninanspruchnahme und möglicherweise Verlust von Flächen für die Stadtentwicklung (insbesondere im Bereich der Konversion). Nach BNatSchG gilt die Abfolge „Vermeidung – Minimierung – Ausgleich“. Flächenverlust an wertvoller Natur – Bannwald, Sandmagerrasen, Biotope, … Infolge der Maßnahme wird eine Gefährdung der ökologische Funktionen und Beeinträchtigung der Funktion als Naherholungsgebiet für Bamberg-Ost befürchtet. Konflikte durch Beeinträchtigungen des Hauptsmoorwaldes durch anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme, teilweise Zerschneidung und betriebsbedingte Immissionen. Engere Bündelung von Bahntrasse und BAB A 73 zur Minimierung der Zerschneidungswirkung. Konflikte durch bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen.

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Möglicherweise Konflikte durch bau-, anlagen- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Lebensstätten streng geschützter Arten (u.a. Fledermäuse, Kammmolch, Gelbbauchunke, Zauneidechse, Spechte, Eulen, Greifvögel). Voraussichtlich Vorkommen in den Waldbereichen, keine abschließende Einschätzung möglich bzw. vertiefende Kartierung erforderlich. Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung im Zulassungsverfahren.

1.6

Landschaftsbild

BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Variante „Umfahrung“: Beeinträchtigung durch bauliche Maßnahmen am bestehenden Waldrand.

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2.

Mensch

2.1

Lärmschutz – Lärmbetroffenheitsindex

Themen: Lärmvorsorge, Lärmsanierung, Gesundheitsschutz, …

FAKTENCHECK: Das Thema „Lärmschutz“ wurde am 23.01.2014 in einer gemeinsamen Besprechung mit dem Büro Möhler+Partner Ingenieur, Bamberg (Hans Högg) und dem Umweltamt/Immissionsschutz (Amtsleiter Herbert Schütz) erörtert. Folgende Sachverhalte wurden dabei erörtert: Bewertung der zur Verfügung stehenden Maßnahmen („Besonders überwachtes Gleis“ BüG, Schienenstegdämpfer, transparente Lärmschutzwand, schalloptimiertes Wagenmaterial), Plausibilität der Annahmen zur Berechnung, Diskussion der stadtbildverträglichen Wandhöhen in Abhängigkeit von der örtlichen Situation Erweiterung der Lärmprognose für die Tunnelvariante um verschiedene Szenarien und Darstellung der veränderten Immissionssituation mittels Sensitivitätsbetrachtung zur Verteilung der Zugmengen (50 und 100 % der Züge werden im Tunnel geführt anstelle der angenommenen 60 %) Sensitivitätsbetrachtung in Abhängigkeit vom Anteil der Umrüstung des Bremssystems von Güterzüge auf Verbundstoffbremsen (60 und 80 % anstelle der angenommenen 100 %) Lärmbetroffenheitsanalyse für die Wohnbevölkerung entlang der Variante 3 Ost-Umfahrung (analog der schalltechnischen Untersuchung zu Variante 2 bzw. 5) Darstellung der Vorgehensweise bei der Behandlung des Schutzes vor Erschütterungen und Sekundärluftschall, d.h. erste Abschätzung von Auswirkungen (dies ist üblicherweise erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorzulegen) Durchführung von Lärmmessungen an vier Messstandorten entlang der Bestandsstrecke (Ziel: Abgleich bzw. Kalibrierung der Modellrechnungen und Voruntersuchung eines geeigneten Standortes zur Einrichtung einer dauerhaften Lärm-Monitoring-Station) Im Anschluss an ein weiteres Gespräch am 14.02.2014 wurden die vorgenannten Untersuchungen in Auftrag gegeben. Über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit berichtet. Fazit: Nachdem die beauftragten Untersuchungen noch nicht vorliegen, steht eine – ggf. auch unabhängige – Prüfung, insbesondere der beiden Lärmbetroffenheitsanalysen von Möhler+Partner – noch aus. BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Prämisse: Geeignete Maßnahmen für aktiven und passiven Lärmschutz sind zu planen. Bestmöglicher Schallschutz ist grundsätzlich nur im Zusammenhang mit Neu- bzw. Ausbaumaßnahmen gegeben und setzt die Einhaltung der Lärmvorsorgewerte gemäß 16. BImSchV voraus. D.h. Tag- und Nacht-Immissionsgrenzwerte von 59 bzw. 49 dB(A) – nur im Bereich von Neu- bzw. Ausbaumaßnahmen. Im Bestand allenfalls Lärmsanierung mit höheren Immissionswerten, d.h. so genannte „Grundrechtliche Zumutbarkeitsschwellen“ von tags 70 bzw. nachts 60 dB(A). Variante „Umfahrung“: Trotz aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen wird eine Verschlechterung der Immissions- und Wohnsituation befürchtet (Ausweitung der vorhandenen Lärmvorbelastung im Stadtteil Kramersfeld, Hirschknock, Bruckertshof sowie Zusatzbelastung für die Gartenstadt – sowie Lichteneiche und Gundelsheim – prognostiziert). Konflikte durch betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Wohnumfeldfunktion durch Lärmimmissionen vor allem in den Nachtstunden im Bereich der angrenzenden Siedlungsgebiete (Kramersfeld, östlicher

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Stadtrand Bamberg. „Nato-Siedlung“) und in Waldgebieten (Erholungswald). Planung geeigneter Maßnahmen für aktiven und ggf. passiven Lärmschutz erforderlich. Verbesserung ist nur in einer gemeinsamen Lärmsanierung in Abstimmung mit der Autobahndirektion denkbar. Bei Realisierung der Ost-Umfahrung gibt es entlang der Bestandsstrecke allenfalls Lärmsanierungsmaßnahmen (gleichbedeutend mit geringerer Lärmreduzierung). Ob bzw. wann Maßnahmen durchgeführt werden kann nicht garantiert werden. Für diesen Fall ist gegenüber der aktuellen Belastung allenfalls eine Verbesserung durch die geringere Verkehrsbelastung zu erwarten. Varianten „Bestandsstrecke“: Ausbau der Bestandsstrecke bedeutet eine Verbesserung der Lärmsituation für Anwohner entlang der Trasse, die bislang keinen Schallschutz haben (z.B. Gereuth / Distelweg, Wunderburg, …). Variante „Tunnel“: Im Bahnbereich oberhalb des Tunnels bzw. zwischen Pfisterbrücke und Kronacher Straße nur Lärmsanierung, ansonsten Lärmvorsorge.

2.2

Stadtbild

Themen: Lärmschutzwandhöhen, Barrierewirkung, psychologische Trennung, … FAKTENCHECK: Hinweis auf Gestaltung der Unterführungen, Situation Unterführung Geisfelder Straße, … Diskussion zu Ausführungsstandard der Lärmschutzwand (Höhen/Breiten, Materialien, Platzbedarf, …) BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Variante „Umfahrung“: keine Lärmschutzwände im Bereich der Bestandsstrecke, die zu Beeinträchtigungen von Blickbeziehungen führen können. Variante „Durchfahrt“: Auswirkungen bzw. Beeinträchtigung auf Stadtbild und Stadtgestaltung (Fahrdrähte, Lärmschutzwände, …). Variante „Tunnel“: keine Lärmschutzwände im Bereich der Tunnelstrecke (zwischen Pfisterberg und Kronacher Straße), die zu Beeinträchtigungen von Blickbeziehungen führen können. Lärmschutzwände zwischen Forchheimer Straße und Unterführung Geisfelder Straße sind in Bereichen, die aus Welterbe-Sicht nicht relevant sind.

2.3

Auswirkungen auf Nutzungen im Bestand

2.3.1

Hauptsmoorwald

Die Thematik ist umfassend unter 1.2 Boden (Flächenverbrauch) sowie 1.5 Natur- und Landschaftsschutz behandelt. BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Variante „Umfahrung“: Konflikte durch Beeinträchtigungen des Hauptsmoorwaldes durch Flächeninanspruchnahme, teilweise Zerschneidung und betriebsbedingte Immissionen.

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2.3.2

Sonderlandeplatz Breitenau

Themen: Lichtraumprofil für An- und Abflug

FAKTENCHECK: Planänderungen durch Tieflage und Unterführung des Autobahnkreuzes Bamberg erforderlich. Das Büro E+B wurde mit der Umplanung seitens DB Netz AG / DB ProjektBau GmbH beauftragt.

Prämisse: Die aktuell nutzbare Länge der Landebahn bleibt erhalten. Im Bereich der Bahntrasse ist ein entsprechendes Lichtraumprofil für den Anflug auf die Landebahn 22 frei zu halten. Die Nutzungsmöglichkeiten des Sonderlandeplatzes, insbesondere für die im Werksverkehr eingesetzten Flugzeuge der Fa. Brose sind zu beachten. Bereits getätigte und geplante Investitionen dürfen nicht gefährdet werden. BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Forderung aus Sicht der Stadt Bamberg, d.h. eine Beurteilung im Bewertungsbogen ist nicht erforderlich.

2.3.3

Golfplatz Bamberg

Themen: Ersatzfläche von ca. 35 ha, … BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Variante „Umfahrung: Durch die vorgesehene Flächeninanspruchnahme ist das verbleibende Gelände nicht mehr als Golfplatz nutzbar und eine Freizeit- und Erholungsfläche würde verloren gehen. Der Golfclub Hauptsmoorwald Bamberg e.V. besteht seit mehr als 20 Jahren und hat aktuell mehr als 300 Mitglieder. Unter Berücksichtigung des genannten Sicherheitsabstandes zu den Gleisanlagen könnten vier der vorhandenen neun Spielbahnen nicht mehr genutzt werden. Eine Erweiterung oder Ersatzbau an Ort und Stelle ist wegen der bestehenden Bebauung bzw. Bannwald nicht möglich. Eine stadtnahe, bespielbare Ersatzfläche von ca. 35 ha wäre – nach Einschätzung der Vorstandschaft – durch den Verursacher DB AG bereit zu stellen.

2.3.4

Erholungseignung

Themen: Flächen weitgehend frei von Lärmeinwirkungen, Sicherstellung der Durchlässigkeit [durch die Länge und Randbedingungen von Durchlässen bzw. Tunnels sind Pferde infolge der optischen und akustischen Reize von Straßen- und Schienenverkehr großen Belastungen ausgesetzt], Barrierewirkung, … BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Variante „Umfahrung: Barrierewirkung für Freizeitsportler und Erholungssuchende. Wegfall traditionsreicher, alter Reitwege wird befürchtet und die Sicherstellung der Durchlässigkeit gefordert (durch die Länge und Randbedingungen von Durchlässen bzw. Tunnels sind Pferde infolge der optischen und akustischen Reize von Straßen- und Schienenverkehr großen Belastungen ausgesetzt).

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2.3.5

Erhalt der Erwerbsgrundlagen der Gärtner im Bereich der Nordflur

Themen: Gewässer im Beregnungsgebiet; gemeinsame Aufgabe der Grabeninstandsetzung (EBB/Abt. Straßenunterhalt) sowie des Gewässerunterhaltes (EBB/Abt. Entwässerung); Überblick zum Drainagesystem im Bereich Nordflur

FAKTENCHECK: Die Thematik ist umfassend unter 1.2 Boden (Flächenverbrauch) behandelt. Bewirtschaftete Flächen im Umfeld der Trasse der Ost-Umfahrung soweit im Eigentum / Nutzung von Bamberger Gärtnern sind ggf. noch zu prüfen. 2.3.6

Erhalt der Erwerbsgrundlagen der Landwirte außerhalb Bambergs

Themen: Bahnausbau wirkt sich auch außerhalb des Bamberger Gemeindegebietes aus. FAKTENCHECK: Die Ost-Umfahrung verbraucht und zerschneidet in großem Umfang landwirtschaftliche Flächen. 2.3.7

P+R Brennerstraße einschließlich Radhaus und Fußgängerunterführung

Prämisse: Uneingeschränkter Erhalt von P+R-Anlage, Radhaus und Fußgängerunterführung ist sicher zu stellen. BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Forderung aus Sicht der Stadt Bamberg, d.h. eine Beurteilung im Bewertungsbogen ist nicht erforderlich.

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3.

Welterbestatus und Stadtentwicklung

3.1

Welterbe

3.1.1

Welterbestatus

3.1.2

Visuelle Integrität

Themen: Sichtachsen, Integrität, visuelle Integrität, funktionale und sensorielle Aspekte FAKTENCHECK: Das Thema „Welterbe“ wurde am 16.01.2014 in einer gemeinsamen Besprechung mit dem Zentrum Welterbe Bamberg ZWB (Leiterin Patricia Alberth) erörtert. Als Ergebnis liegen ein Positionspapier und eine Stellungnahme des ZWB mit Schreiben vom 13.03.2014 vor: Position Zentrum Welterbe Bamberg: -

-

Die besondere Herausforderung beim Ausbau der ICE-Strecke durch Bamberg besteht darin die visuelle Integrität der Welterbestätte zu wahren. Obwohl die Bahntrasse (Variante 2 bzw. 5) nicht durch den Welterbebereich oder die Pufferzone führt, ist es wichtig, die bestehenden Sichtachsen aus und auf die Altstadt zu berücksichtigen. Eine weitere Gefahr besteht in dem Verlust von Flächen in der Nordflur, die für den traditionsreichen Erwerbsgartenbau notwendig sind. Hierdurch könnte das kulturelle Erbe, die „Bamberger Gärtnerei“, die zur Eintragung in die Liste des immateriellen Kulturerbes beantragt wurde, unmittelbar bedroht sein.

Zum Thema Sichtachsenstudie liegt eine „Gutachterliche Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen des Ausbaus der ICE-Trasse unter besonderer Berücksichtigung der Blicke von Osten auf das Welterbe Bamberg“ vor. Diese wurde im Auftrag der Stadt Bamberg durch Alexandra Schmölder M.A. 2012 erarbeitet und im Koordinierungskreis Bahnausbau Bamberg am 25.01.2013 und im Bau- und Werksenat am 06.02.2013 vorgestellt. Mit modernster EDV-Technik sind 2012 die Auswirkungen der geplanten ICE-Trasse auf das Stadtbild des Welterbes simuliert und den Bürgern sichtbar gemacht worden. Auf einer Strecke von vier Kilometern sollte sich eine bis zu sechs Meter hohe Lärmschutzmauer mitten durch die Stadt ziehen. Der Status der Stadt als Welterbe wurde damit gleichermaßen zur Debatte gestellt. Mit dem 3D-Modell des Stadtplanungsamtes erhalten Bürger, Politiker und alle Interessierten eine detaillierte Übersicht über die Planung der Deutschen Bahn AG wobei die Perspektiven und Blickrichtungen beliebig gewechselt werden können. Dazu wurde vorgeschlagen, die geänderten Rahmenbedingungen in dieser 3D-Simulation zu berücksichtigen. Für den Entscheidungsprozess selbst hätte dies allerdings keine Auswirkungen. Aufgrund des hohen Aufwandes erfolgt die Aktualisierung erst nach der Entscheidung im Trassenfindungsprozess.

BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Variante „Durchfahrt“ Allgemein wird der Ausbau der Bestandsstrecke kritisch gesehen, da die genaue Höhe und Gestalt möglicher Lärmschutzwände bisher nicht bekannt ist. Denn obwohl die strukturelle Integrität der Welterbestätte durch die Bahnstrecke nicht beeinträchtigt wird, wirkt sich der Ausbau auf die visuelle Integrität aus. Bei der visuellen Integrität werden die Sichtachsen aus und auf die Welterbestätte einbezogen. Damit beeinträchtigen auch Veränderungen auf Flächen außerhalb der Welterbe- und Pufferzone den außergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte.

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Die Erhaltung des kulturellen Erbes, hier der Bamberger Gärtnerei und die Fortführung der Gärtnertradition, sind prinzipiell äußerst wünschenswert. Internationale Rahmenwerke wie die Welterbekonvention oder das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes greifen hier aber nicht. Trotzdem werden die Veränderungen der Bestandsstrecke im Bereich der Nordflur, der damit einhergehenden Flächenverluste und die Veränderungen der Grundwasserströme als Auswirkung auf den Erwerbsgartenbau kritisch gesehen und entsprechend negativ bewertet. Variante „Umfahrung“ Die Umfahrung Bambergs wird insofern neutral gesehen, da sich die Strecke außerhalb der Welterbeund Pufferzone befindet. Die Auswirkungen möglicher Lärmschutzwände auf die visuelle Integrität Bambergs müssen wiederum kritisch verfolgt werden. Eine Veränderung der Bestandsstrecke im Bereich der Nordflur wird nicht angenommen und daher unkritisch betrachtet. Variante „Tunnel“ Die Integrität des Welterbes wird durch die Tieferlegung bzw. den Tunnelbau nicht beeinträchtigt und wird daher als neutral bewertet. Allerdings verändert die Ab- und Einfahrt in den Tunnel im Bereich der Nordflur die Grundwasserströme und es ist mit einem Verlust von Gärtnerflächen zurechnen, von daher wird diese Ausbauvariante in diesem Punkt kritisch gesehen.

3.2

Immaterielles Kulturerbe / Fortführung der Gärtnertradition

Themen: Verfügbarkeit gärtnerisch nutzbarer Flächen, Sicherstellung der Gärtnernutzung (keine Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse) FAKTENCHECK: Die Thematik ist umfassend unter 1.2 Boden (Flächenverbrauch) behandelt. INFO: Erwerbsgartenbau Die Themen gärnerische Nutzung, Erwerbsgartenbau, Urbaner Gartenbau, etc. werden in der „Studie zur Gärtnerstadt“ (Verfasser: transform, Markus Schäfer / Yvonne Slanz, Juli 2009) ausführlich beleuchtet. Das vorrangige Untersuchungsgebiet der Studie ist zwar der Bereich des UNESCO-Welterbes und des „Stadtdenkmals“. Die Kernergebnisse und die Bezugspunkte zum stadtnahen Bereich (Nord- und Südflur) werden nachfolgend zusammengefasst: Die Gärtnerbetriebe -

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-

Innerhalb des Stadtdenkmals befinden sich etwa 22 Gärtnereien. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist damit die Zahl der Betriebe um mehr als ein Drittel zurückgegangen. Im Bereich der Gesamtstadt existieren vermutlich noch ca. 70 Gärtnereien. Bei den Gärtnereien handelt es sich in der Regel um Familienbetriebe. Die Mehrzahl der Gärtner ist auf die Direktvermarktung spezialisiert und benötigt deshalb nicht so große Flächen. Traditionell dienen die klimabegünstigten Hausgärten im Stadtbereich zur Aufzucht der Junpflanzen und dem Anbau empfindlicher Kulturen. Die gesamte noch bewirtschaftete Anbaufläche in diesem Bereich umfasst ca. 43.000 m², wobei die Unterglas- und Folienanbauflächen mit gerechnet sind. Die Anbauflächen im stadtnahen Bereich bilden die Existenzgrundlage vor allem der Gemüsegärtner. In der Süd- und Nordflur umfasst die, von den im Stadtdenkmal niedergelassenen Gärtnern, bewirtschaftete Fläche ca. 34 Hektar.

Negative Faktoren / Positive Faktoren, Potenziale -

Strukturwandel im Gartenbau: Seit Jahrzehnten schreitet der Strukturwandel im Gartenbau fort und trifft insbesondere klein-strukturierte Anbaugebiete wie Bamberg.

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BAHNAUSBAU BAMBERG: ENTSCHEIDUNGMATRIX ZUR VARIANTENAUSWAHL – ERLÄUTERUNGSBERICHT (STAND: 19.03.2014)

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Flächenentzug durch Bauland- und Gewerbeflächenausweisungen: Die Erwerbsgartenflächen stehen unter dem Druck der Stadtentwicklung. Dies betrifft die Gärtnerflächen innerhalb der Stadt sowie die Flächen am Stadtrand (Nord- und Südflur). Tradition des urbanen Gartenbaus: Die Entstehungszeit der Bamberger Gärtnerei geht wohl auf das 11./12. Jahrhundert zurück. 1368 wird der erste Gärtner der Theuerstadt urkundlich erwähnt. Ab dem 15. Jahrhundert kam es zu einer raschen Ausdehnung der Gärtnerkultur. Den Höhepunkt erlebte sie in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Vor allem seit dem zweiten Weltkrieg befindet sich der Gartenbau zwar im Rückzug, doch die jahrhundertealte Tradition des urbanen Gartenbaus wird bis heute durch die noch bestehenden Gärtnerfamilien gepflegt. Das ist deutschlandweit einmalig. Erhöhte Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln: Als Folge von Lebensmittelskandalen wächst das Bewusstsein der Verbraucher für die Qualität der Erzeugnisse. Das Vertrauen in die Qualität der Produkte wächst mit dem Wissen über ihre Herkunft. In diesem Zusammenhang ist auch die steigende Nachfrage nach regional erzeugten Lebensmitteln zu sehen. Der Regionalgedanke wird in Bamberg durch die Regionalkampagne von Stadt und Landkreis Bamberg weitergetragen.

Drei „Zukunfts-Szenarien“ -

Szenario 1 „Status Quo“

Die geringe Zahl der Gärtner wird innerhalb weniger Jahre weiter sinken. In Folge dessen werden weitere Teile der Gärtnerflächen innerhalb des Stadtdenkmals sowie weite Bereiche der am Stadtrand gelegenen Nord- und Südflur brach fallen. Status des Welterbes ist gefährdet. -

Szenario 2 „Museale Gärtnerstadt“

Bedingt durch den hohen Altersdurchschnitt der noch existierenden Gärtner und durch die wenigen Betriebsnachfolgen wird der Berufsstand in naher Zukunft weitgehend aussterben. Der ein oder andere Nischenbetrieb wird weiter existieren. Gärtnerkultur mit ihren gärtnerspezifischen Traditionen sind auf diese Weise zumindest in nostalgischer Form konserviert. -

Szenario 3 „Urbaner Gartenbau“

Die Umsetzung von Zielen und Maßnahmen zur Stärkung der Gärtnerstadt führen zu einer Renaissance des Gartenbaus im Bamberg. Es werden die Voraussetzung geschaffen, um den Gärtnern eine Existenz zu gewährleisten. Fortbestand des materiellen und immateriellen Welterbes ist gesichert. Fazit: -

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Der seit Jahrzehnten stattfindende Strukturwandel hat deutliche Spuren hinterlassen und zu einem drastischen Rückgang der Erwerbsgärtner geführt. Im Rahmen des Investitionsprogramms Nationale UNESCO-Welterbestätten INUW (Bundesbauministerium 2008, 2011) hat sich die Stadt festgelegt, Szenario 3 „Urbaner Gartenbau“ weiter zu verfolgen. Durch die zeitnahe Umsetzung dieses Leitbildes werden die Zukunftschancen der Gärtner gestärkt. Neben der Bedeutung für das Welterbe haben die Gärtnerflächen einen großen Anteil an den städtischen Freiräumen. Diese Freiräume haben eine hohe städtebauliche Qualität. Der in einem Teil dieser Freiräume noch immer praktizierte Gartenbau besteht schon seit dem Mittelalter. Diese Tradition des „Urbanen Gartenbaus“ hat Bamberg und sein Stadtbild geprägt. Die in Bamberg noch existierenden Gärtner halten diese jahrhundertealte Tradition lebendig. Sie sind kein Relikt ländlicher Agrarnutzung. Bambergs Gärtner sind vielseitig und haben es immer wieder geschafft, sich den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen. Vor allem sind sie Teil der städtischen Ökonomie. Sie erwirtschaften einen nicht geringen Jahresumsatz, haben viele Mitarbeiter und würden es vermutlich sogar schaffen, die Stadt und ihre Bewohner zu ernähren.

Prämisse: Es ist seitens der Bahn der fachliche Nachweis vorzulegen, dass keine Auswirkungen auf die bestehenden Grundwasserverhältnisse erfolgen. Gleichermaßen ist zu prüfen, welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung einzufordern sind. Dies gilt auch für die Beurteilung der Frage, wer in diesem Fall verantwortlich gemacht werden kann (DB AG, Eisenbahnbundesamt, …). Entsprechende vertragliche Festlegungen sind im Zuge des Planfeststellungsverfahren vorzusehen. STADT BAMBERG Baureferat

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3.3

Stadtentwicklung (Entwicklungsmöglichkeiten für Konversionsgelände)

Themen: Zusätzliche Flächeninanspruchnahme bzw. zusätzliche Flächenpotenziale infolge der Ausbauplanung BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Entwicklungsmöglichkeiten für Konversion sind möglicherweise eingeschränkt.

3.4

Verkehrs-Infrastruktur

3.4.1

Erneuerung der Straßenunterführungen entlang der Bestandsstrecke

FAKTENCHECK: Übersichtskarte und Tabelle „Straßenquerungen, Gleisdreieck, Hafengleis-Nordzufahrt“ Darstellung der Über- bzw. Unterführungen (Schnitte)

BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Prämisse: Unabhängig von der Entscheidungsfindung über die geeignete Trasse sind die bestehenden Bahnquerungen (Memmelsdorfer, Zollner-, Moos- und Geisfelder Straße) durch die DB zu erneuern. Die Stadt ist infolge des Eisenbahnkreuzungsrechtes immer mit einem erheblichen Finanzierungsanteil belastet. Je nach Forderungen der Stadt (aus verkehrlicher Sicht erforderlicher Ausbaustand) kann der eigene Finanzierungsanteil variieren. Im Bauablauf ist darauf zu achten, dass die erforderlichen Verkehrssperrungen und -umleitungen in geeigneter Weise erfolgen (s.a. 4.8 „Verkehrsdurchführung …“). Variante „Umfahrung“: Neue verkehrliche Verbindungen und damit zusätzliche bauliche Unterhaltsaufgaben. Keine Realisierung der Option „Bahnparallelen Innenstadttangente“ (Kosten müsste alleine die Stadt Bamberg tragen). Variante „Tunnel“: Insbesondere stellt die Variante „Tunnelbau“ (V5 in Verbindung mit V8) höchste Anforderungen an Organisation des Bauablaufes und Verkehrsabwicklung während der Bauzeit. Variante „Bestandsstrecke“: Realisierung der „Bahnparallelen Innenstadttangente“ realisierbar.

3.4.2

Auflassung der höhengleichen Bahnübergänge im Gleisdreieck

Unabhängig von der Variantenwahl sollen im Gleisdreieck alle drei höhengleichen Bahnübergänge durch Unterführungen bzw. Straßenbrücken ersetzt werden. Die Stadt Bamberg muss sich dabei mit einem Drittel an den Kosten beteiligen. Zwingend erforderlich infolge des „Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 8.1“ ist alleine die Beseitigung der sog. „Anrufschranke“ über die Gleise in Richtung Norden im Zusammenhang mit den Varianten 2 und 5.

3.4.3

Option „Bahnparallele Innenstadttangente“

Die Realisierungsmöglichkeit der im Verkehrsentwicklungsplan vorgesehenen „Bahnparallelen Innenstadttangente“ (BIT) ist je nach Variante unterschiedlich.

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BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Variante „Umfahrung“: Bei dieser Variante werden auf der Bestandsstrecke keine Gleisanlagen umgebaut. Die Bahntangente kann deshalb nur dann realisiert werden, wenn die Stadt Bamberg die Gleisanlagen auf ihre Kosten entsprechend anpasst. Das erscheint allein aufgrund der finanziellen Auswirkungen unrealistisch. Variante „Durchfahrt“: Bei dieser Variante werden auf der Bestandsstrecke die Gleisanlagen umgebaut. Auf den dabei frei werdenden Flächen kann die Bahntangente in Form einer Straßenverbindung zwischen Schwarzenbergstraße und Äußere Nürnberger Straße hergestellt werden. Dabei entsteht eine neue zusätzliche Gleisquerung. Variante „Tunnel“: Bei dieser Variante müssen aufgrund der Tunneleinfahrt die bestehenden Unterführungen Moosstraße und Geisfelder Straße aufgelassen und durch eine neue Straßenbrücke in Höhe der früheren Tankstelle (derzeit Parkplatz) ersetzt werden. Das Straßennetz muss an diese neue Situation angepasst werden: Die neue Straßenbrücke verbindet die innere Nürnberger Straße mit der Oberen Schildstraße / äußeren Nürnberger Straße. Die Moosstraße wird über die Obere Schildstraße ebenfalls angebunden. Für die Stadt Bamberg besteht die Option, zusätzlich zu diesen Maßnahmen beidseits der Bahnanlagen eine Straßenverbindung zur Starkenfeldstraße zu schaffen.

3.5

Realisierungschance „Bahnhaltepunkt Bamberg-Süd“

Für die Realisierung des Bahnhaltepunktes Bamberg-Süd ist die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) zuständig. Dabei werden strenge wirtschaftliche Maßstäbe angesetzt. Diese wirtschaftlichen Maßstäbe sind bei einer zweigleisigen Strecke viel leichter einzuhalten (Außenbahnsteige) als bei einer viergleisigen Strecke (Gleisspreizung mit Innenbahnsteig).

BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Variante „Umfahrung“: Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen ist bei einer Ost-Umfahrung die Realisierung des Bahnhaltepunktes wahrscheinlicher als bei den beiden Varianten auf der Bestandsstrecke.

3.6

Leitungs-Infrastruktur

Themen: Leitungsquerungen im Zusammenhang mit Entwässerung / Abwasserkanäle, Wasserversorgung, Stromversorgung, Gasversorgung, Fernmeldekabel, Fernwärmeleitungen in Verantwortung von EBB, STWB (einschließlich der vorgelagerten Netze OGE / EON / FWO, etc.) – Anpassen / Sichern, Umbau, Neubau, Umlegen, …

FAKTENCHECK: Das Thema „Leitungs-Infrastruktur“ wurde am 10.12.2013 in einer gemeinsamen Besprechung mit den Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorungs GmbH STEW (Christoph Jeromin, Theo Bogdan) und dem Entsorgungs- und Baubetrieb EBB, Abteilung Entwässerung (Bernhard Ruppert, Andreas Jessen) erörtert. Als Ergebnis liegen Positionspapiere der STEW und des EBB sowie Stellungnahmen vom 31.01.2014 bzw. 12.03.2014 vor:

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Sellungnahme Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH (STEW): Leitungsnetze -

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Auf Basis des derzeitigen Planungsstandes sind keine Aussagen zu Kosten für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur während der Baumaßnahmen, Kosten für die Umbaumaßnahmen selbst, sowie Folgekosten möglich. Verbunden damit sind einer genaueren Evaluierung der Varianten Grenzen gesetzt, die es zu beachten gilt. Für die genaue Bestimmung aller betroffenen Leitungen und Kabel müssten die Baumaßnahmen lagegenau und detailliert in den jeweiligen Varianten bekannt sein. Derzeit herrschen für jede Variante noch Unsicherheiten in der Planung und mehrere Optionen für die Ausführung einzelner Details, wie z.B. Unterführungen und Umbaumaßnahmen an betroffenen Straßen. Für eine Ermittlung der „Längen der betroffenen Leitungen“ müssen die angrenzenden Straßenbaumaßnahmen bekannt sein. Die Lichtwellenleiterverbindungen der Stadtnetz Bamberg Gesellschaft für Telekommunikation mbH sind bei einem Ausbau der Unterführungen in Bamberg an mehreren Stellen betroffen. Dies bedeutet, dass im Vorfeld jeweils eine Ersatzstrecke errichtet werden muss und die Verbindungen für auswärtige Telekommunikationsanbieter wie Vodafone, Telefonica, usw. sowie wichtige Gewerbebetriebe unter anderem Bosch, Wieland, ... innerhalb kürzester Zeit (> 6 h) wieder versorgt werden müssen. Die Vorbereitung und der Umbau ist hier zeit- und kostenintensiv. Bei einem Ausbau der "Ost-Umfahrung" ist der Aufwand an mehreren Stellen doppelt so hoch.

Position Entsorgungs- und Baubetrieb / Abteilung Entwässerung: Variante 2 „Oberirdische Durchfahrt“ -

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Für den Fall, dass die Gradienten der Straßenunterführungen tiefer gelegt werden müssen, werden voraussichtlich die in den Unterführungen vorhandenen Kanäle betroffen sein. Eine Absenkung der Gradiente wird zwangsläufig zu weiteren Pumpwerken führen. Soweit Straßenunterquerungen erneuert werden, ist die Entwässerung der Unterquerung mit den beschriebenen Folgen immer neu zu konzipieren. Soweit die Unterführungen verbreitert werden, ist darauf zu achten, dass parallel zur Straße in der Böschung verlaufende Kanäle nicht beeinträchtigt werden (z.B. Unterführung Zollnerstraße und Unterführung Memmelsdorfer

Variante 5 „Tunnel“ -

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Durch die Absenkung der Bahntrasse bis hin zum Tunnel und durch den Tunnel selbst werden die bestehenden Kanäle im betroffenen Bereich unterbrochen, so dass die Vorflut durch Dükerbauwerke und/oder Pumpwerke hergestellt werden muss. Während für die Ableitung von Niederschlagswasser Düker möglicherweise funktionieren werden, könnten sie in Trockenwetterzeiten zu Problemen führen. Jede der erforderlichen Varianten wird aber im späteren Regelbetrieb zusätzlichen Unterhaltungsaufwand mit entsprechenden Kosten nach sich ziehen.

Allgemeine Feststellungen -

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Zu allen Varianten kann bezüglich der Kostentragungspflicht derzeit keine Aussage getroffen werden. Dazu wird derzeit geprüft, welche Kreuzungsvereinbarungen bzgl. der vorhandenen Kanalquerungen vorhanden sind. Die Zugänglichkeit zur Kanalisation muss auch nach der Fertigstellung der neuen Trasse sichergestellt werden. Was die Kosten für Maßnahmen an Gewässern betrifft, könnte möglicherweise eine Überprüfung der Kostentragungspflicht durch den Fachbereich Baurecht erforderlich werden. Auch während der Bauphase muss die Entwässerung der Gebiete östlich der Bahntrasse (Bestandsstrasse) sichergestellt werden. Insbesondere Regen- und Starkregenereignisse stellen hier Probleme dar, für die bereits im Rahmen der (DB-)Planungen Lösungen gefunden werden müssen. Die Abwasserentsorgung von Industrie- und Gewerbebetrieben ist dabei besonders kritisch zu betrachten, damit es hier z.B. nicht zu Produktionsausfällen kommen kann.

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BAHNAUSBAU BAMBERG: ENTSCHEIDUNGMATRIX ZUR VARIANTENAUSWAHL – ERLÄUTERUNGSBERICHT (STAND: 19.03.2014)

Bauwerksverzeichnis mit allen kreuzenden Leitungen (Stand Mai 1994) Zum Stand Mai 1994 wurden durch die DB AG für den Bereich der Bestandsstrecke 66 Leitungen festgestellt (z.T. in Verbindung mit Bauwerken): -

13 Entwässerung, Abwasserkanäle (DN 300 bis DN 1650)

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10 Wasserversorgung (DN 150 bis DN 450)

-

23 Stromversorgung (20 kV-Erdkabel, Straßenbeleuchtung, Steuerkabel, etc.)

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4 Gasversorgung (DN 200 bis DN 400)

-

16 Fernmeldekabel

Im Zuge des städtischen Scoping-Verfahrens wurden Übersichtskarten und Tabelle zu folgenden Leitungsquerungen erhoben: -

Trassenkreuzende Medien (STEW/STNB)

-

Abwasserkanäle und LSA-Leitungen (EBB/EW und SuB)

-

Trassenkreuzende Medien Fernwärme“ (MHKW) aufgrund der Datenlage verzichtet werden

auf eine Beurteilung im Bewertungsbogen muss

BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Prämisse: Für die genaue Bestimmung aller betroffenen Leitungen und Kabel müssten die Baumaßnahmen lagegenau und detailliert in den jeweiligen Varianten bekannt sein. Derzeit herrschen für jede Variante noch Unsicherheiten in der Planung und mehrere Optionen für die Ausführung einzelner Details. Auf Basis des derzeitigen Planungsstandes sind keine Aussagen zu Kosten für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur während der Baumaßnahmen, Kosten für die Umbaumaßnahmen selbst, sowie Folgekosten möglich. Verbunden damit sind einer genaueren Evaluierung der Varianten Grenzen gesetzt. Variante „Umfahrung“: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass im Falle einer Realiserung der die Bahn als Alleinverursacher der Planung verantwortlich für die Kosten ist. Es sei denn, die Stadt Bamberg hat eigene Forderungen. Der baubedingte Aufwand für Anpassen / Sichern, Umbau / Neubau, Umlegen von LeitungsInfrastruktur ist im Vergleich zur Variante „Bestandsstrecke“ als geringer einzustufen.

3.7

Denkmalpflege

Themen: Lokschuppen Gundelsheimer Straße (westlicher Lokschuppen muss abgebrochen werden, für den östlichen gibt es Überlegungen hinsichtlich einer neuen Nutzung), Mälzerei Weyermann (ggf. Abbruch des Mälzereiturmgebäudes bei Realisierung von V5 Tunnel), …

3.8

Bodendenkmale

Hinweis: Ggf. ist eine archäologische Vorerkundung notwendig. Auf eine Beurteilung im Bewertungsbogen wird aufgrund der Datenlage verzichtet.

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BAHNAUSBAU BAMBERG: ENTSCHEIDUNGMATRIX ZUR VARIANTENAUSWAHL – ERLÄUTERUNGSBERICHT (STAND: 19.03.2014)

3.9

Trinkwasserversorgung / -gewinnung: Wasserschutzgebiet Bamberg Süd

Themen: Eingriff in Deckschicht und oberstes, quartäres GW-Stockwerk, wasserwirtschaftliche Bewertung / GW-Modell, Gefährdungspotenzial bei Havarie, … FAKTENCHECK: Das Thema „Trinkwasserversorgung / -gewinnung“ wurde am 24.01.2014 in einer gemeinsamen Besprechung mit dem Wasserwirtschaftsamt WWA Kronach (Abteilungsleiter Hans Joachim Rost), der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasser Versorgungs GmbH (Christoph Jeromin, Theo Bogdan) und dem Umweltamt/Sachbearbeíter Wasserrecht (Berthold Denzlein) erörtert. Als Ergebnis liegt ein Positionspapier des WWA Kronach vor. Mit Schreiben vom 30.01.2014 liegt eine Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH (STEW) vor: Wassergewinnung Die derzeitigen Überlegungen der Bahn zum Ausbau der ICE Trasse beruhen auf Unterlagen zu einer möglichen Planfeststellung aus dem Jahr 1996. Diese sahen eine Sanierung und Erweiterung der Bestandsstrecke vor. Zu diesem Zweck war es vorgesehen, die so genannte „Untere Fassung Stadtwald“ bestehend aus 14 so genannten „Heberbrunnen“ mit einer maximalen Entnahme von 900.000 Kubikmeter/Jahr zu ersetzen, da eine Nutzung durch den Wasserversorgungsunternehmer nicht mehr möglich ist. Das Ersatzwasser soll aus dem Bereich der Südflur gewonnen werden und im Wasserwerk Stadtwald aufbereitet werden. Im Rahmen einer hierzu geschlossenen Vereinbarung vom 17.12.1996 hat sich die Bahn verpflichtet: 1.

2.

Bereitstellung von Ersatzwasser während der Verlegung der unteren Fassung während der Bauzeit der ABS und für die nachgewiesenen baubedingten Gewinnungsausfälle nach der Bauzeit. Dieser Punkt ist aus Sicht der STEW mit der Erhöhung des Fernwasserkontingents vollumfänglich umgesetzt worden. Die Verlegung der unteren Fassung Stadtwald, welches die Grundlage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Ausbau und den Betrieb der Ausbaustrecke in der Schutzzone W II sind. Sämtliche Kosten sind hierbei von der Bahn zu tragen.

Die Inbetriebnahme der Brunnen muss aus Sicht der STEW vor dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens erfolgen, um die Versorgungssicherheit der Stadt Bamberg nicht zu gefährden. Bauzeitenplan: Mit den o.g. Unterlagen wurde ein vorläufiger Bauzeitenplan vorgelegt. Bis dato gehen die STWB von den damaligen Zeithorizonten der Abschaltung einzelner Fassungsbereiche aus. Dies ist zwingend von der Bahn weiter zu vertiefen. (Quelle: Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH) INFO: Wasserwirtschaftliche Bewertung / Wasserschutzgebiet „Stadtwaldwasserwerk“ Mit Schreiben vom 16.04.2013 hat STEW darauf hingewiesen, dass Aussagen der Raumwiderstandsanalyse zur Variante 3 „Ost-Umfahrung“ zum Schutzgut Wasser / Grundwasser nicht nachvollziehbar sind und eine Überarbeitung erfordern. Dies betrifft u.a. die Grundwasserneubildungsraten, die Beurteilung der Grundwasserschutzfunktion und die Darstellung von im Untersuchungsraum vorhandenen Altablagerungen und Altlastenverdachtsflächen. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass seitens der Stadtwerke für den Bereich eine umfassende eigene Datengrundlage vorliegt (Gutachten, Messprogramm, Grundwassermodellierungen). Zum Modellgebiet mit der Flachbrunnengalerie Stadtwald 114 und Stadtwald 15-41 liegen verschiedene Bestandskarten zur Geologie und Hydrogeologie (Lage Fassungsbereiche und Schutzzonen, Wasserbilanz, Grundwassergleichenkarte, Zustrombereich, Fließzeiten, etc.) vor.

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BEWERTUNG aus städtischer Sicht: Bei allen Varianten kommt es zu Konflikten durch Flächeninanspruchnahme im Wasserschutzgebiet („Stadtwald-Wasserwerk“). Variante „Umfahrung“: Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen innerhalb der Schutzzone III. Deutliche Verschlechterung durch Eingriff in die Deckschichten sowie in das darunterliegende Quartär und damit in das oberste Grundwasserstockwerk („Stadtwald-Wasserwerk“). Planung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen erforderlich. Variante „Bestandsstrecke“: Der Zustand nach dem Ausbau der ICE-Trasse bedeutet eine Verschlechterung gegenüber dem Ist-Zustand. Gefährdungspotenzial für die Wasserversorgung im Falle einer Havarie. Variante „Tunnel“: Der Zustand nach dem Ausbau bedeutet eine Verschlechterung gegenüber dem Ist-Zustand. Erhöhung bzw. Absenkung der Grundwasserstände östlich und westlich des Tunnelbauwerks mit den damit einhergehenden Problemstellungen sind zu bestimmen.

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4.

Baudurchführung / Bauablauf

Hinweis: Die Bearbeitung erfolgt maßgeblich durch die DB ProjektBau GmbH. Die Ergebnisse werden in der 6. Sitzung des Koordinierungskreises Bahnausbau Bamberg am 01.04.2014 vorgestellt.

4.1

Anpassen / Sichern, Um- / Neubau, Umlegen vorhandener Leitungs-Infrastruktur

Eine erste, vorläufige Beurteilung erfolgt unter 3.6 Leitungs-Infrastruktur

4.2

GW-Management

Eine erste, vorläufige Beurteilung erfolgt unter 1.4 Grundwasser

4.3

Trinkwassermanagement / Abschaltungen / Ersatzwasserbeschaffung mit Vorlauf

Eine erste, vorläufige Beurteilung erfolgt unter 3.9 Trinkwasserversorgung und -gewinnung

4.4

Setzungen und Erschütterungen (Beweissicherungsmaßnahmen)

Eine Beurteilung kann sinnvollerweise erst nach Darlegung des Sachstandes durch die DB ProjektBau erfolgen.

4.5

Baubedingte Immissionen

Eine Beurteilung kann sinnvollerweise erst nach Darlegung des Sachstandes durch die DB ProjektBau erfolgen.

4.6

Baustellenlogistik / Baustellenverkehr / Straßenverschleiß

Eine Beurteilung kann sinnvollerweise erst nach Darlegung des Sachstandes durch die DB ProjektBau erfolgen.

4.7

Bauzeiten

Prämisse: Die Unterführungen Zollnerstraße und Memmelsdorfer Straße werden nicht zeitgleich gesperrt.

4.8

Verkehrsdurchführung (ÖPNV, motorisierter Individualverkehr mIV, Fußgängerverkehr)

FAKTENCHECK: ÖPNV und Parken Die zu erwartenden Kosten und die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Bereiche ÖPNV und Parken lassen sich auf Basis des derzeitigen Planungsstandes nicht einmal näherungsweise abschätzen. Dies betrifft insbesondere: -

Kosten für Umleitungsverkehre im ÖPNV (aufgrund längerer Strecken und Fahrtzeiten sowie ggf. zusätzlich erforderlicher Fahrten)

-

Auswirkungen auf die Fahrgastnachfrage (und damit auf die Umsatzerlöse) während der Baumaßnahme

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-

Mittelfristige Auswirkungen auf die Fahrgastnachfrage, auch über das Ende der Baumaßnahme hinaus

-

Auswirkungen (kurz- und mittelfristig) auf die Auslastung der P+R-Anlagen Brennerstraße und Kronacher Straße

(Quelle: Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH mit Schreiben vom 30.01.2014)

Prämisse: Es ist seitens der Bahn sicher zustellen, dass es insgesamt nur zu moderaten Verkehrsverlagerungen im Zuge der Baudurchführung kommt und eine ausreichende Verkehrsqualität (insbesondere auf den Bahnquerungen) während der gesamten Baumaßnahme zur Verfügung steht. Die Verkehrsqualität ist ausreichend, um ÖPNV zuverlässig abwickeln zu können. Die Erreichbarkeit des Betriebshofes der STVP ist jederzeit ohne Einschränkungen möglich. Solange die Unterführung Zollnerstraße gesperrt oder nur eingeschränkt befahrbar ist (dies gilt auch bei verminderter Verkehrsqualität), steht die Fußgängerunterführung am Bahnhof zur Verfügung. Die Unterführungen Zollnerstraße und Memmelsdorfer Straße werden nicht zeitgleich gesperrt. Falls der geplante ROB während der Baumaßnahme bereits in Betrieb ist, ist die Zufahrt jederzeit gewährleistet.

4.9

Risiken der Verkehrssicherheit

Eine Beurteilung kann sinnvollerweise erst nach Darlegung des Sachstandes durch die DB ProjektBau erfolgen.

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5.

Eisenbahnbetrieb

Hinweis: Die Bearbeitung erfolgt maßgeblich durch die DB ProjektBau GmbH. Die Ergebnisse werden in der 6. Sitzung des Koordinierungskreises Bahnausbau Bamberg am 01.04.2014 vorgestellt.

5.1

Eisenbahnbetriebswirtschaftliche Untersuchung

Eine Beurteilung kann sinnvollerweise erst nach Darlegung des Sachstandes durch die DB ProjektBau erfolgen. Unabhängig von Variantenuntersuchungen hinsichtlich der Auswirkungen hat die Bahn zugesagt, ihre eigenen Zugzahlen kritisch zu prüfen und plausibel vorzulegen. Zum Thema „Zugzahlen und Abwicklung des Güterzugverkehrs“, d.h. Verteilung oberirdische bzw. Tunneldurchfahrt sowie Anteile auf Bestandsstrecke bei Umfahrung, wird auf die Aussagen unter 1.6 Lärmschutz verwiesen (Sensitivitätsanalysen). FAKTENCHECK: Eine – ggf. auch unabhängige – Prüfung steht noch aus.

5.2

Verbindungsgleis bzw. direkte Ausfädelung in Richtung Rottendorf

Eine Beurteilung kann sinnvollerweise erst nach Darlegung des Sachstandes durch die DB ProjektBau erfolgen. Nur in Verbindung mit Variante 2 „Oberirdische Durchfahrt“ relevant.

5.3

Hafengleis-Nordzufahrt

Nur in Verbindung mit Variante 2 „Oberirdische Durchfahrt“ relevant.

5.4

ICE-Systemhalt

Die DB-Verantwortlichen haben im Koordinierungskreis wiederholt deutlich gemacht, dass der ICESystemhalt in den DB-Planung verankert ist (an der Hochgeschwindigkeitsstrecke, die Berlin und München in vier Stunden verbinden soll, ist lediglich in Erfurt, Bamberg und Nürnberg ein Halt im Stundentakt vorgesehen). Dennoch ist die latente Befürchtung, dass der Systemhalt bei Änderung der Rahmenbedingungen aufgegeben werden könnte, bei Realisierung der Variante 3 „Ost-Umfahrung“ nicht auszuschließen.

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6.

Kosten

Hinweis: Die Bearbeitung erfolgt maßgeblich durch die DB ProjektBau GmbH. Die Ergebnisse werden in der 6. Sitzung des Koordinierungskreises Bahnausbau Bamberg am 01.04.2014 vorgestellt.

6.1

Kostenschätzung – Gesamtkosten DB

FAKTENCHECK: Zum aktuellen Zeitpunkt liegen seitens der DB ProjektBau noch keine konkreten Kostenschätzungen vor, so dass eine Überprüfung noch nicht möglich ist. Angekündigt wurden belastbare Zahlen für die Sitzung des Koordinierungskreises am 01.04.2014. Eine – ggf. auch unabhängige – Prüfung steht damit noch aus.

6.2

Kostenanteil Stadt Bamberg

Unter der vorgenannten Maßgabe der aktuell unklaren Kostensituation werden nachfolgend einige grundsätzliche Annahmen und eine erste Abschätzung möglicher Kosten getroffen. 6.2.1

Kostenanteil der Stadt für Neubau auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes

Die Stadt Bamberg wird / muss als Straßenbaulassträger für einige Unterführungen Veränderungen fordern. Diese Forderungen lösen eine Kostenbeteiligung der Stadt aus. Die Kostenbeteiligung entsteht auch bei der Variante 3 „Ost-Umfahrung“, da die vorhandenen Unterführungen aus Altersgründen erneuert werden müssen. Nachdem die Bahn bei dieser Variante keine Anforderungen hinsichtlich einer Veränderung der Eisnebahnbrücken hat, ist bei dieser Variante der Kostenanteil der Stadt höher als bei den beiden Varianten auf der Bestandsstrecke. 6.2.2

Kosten für zu erneuernde Leitungs-Infrastruktur

Auf Basis des derzeitigen Planungsstandes sind keine Aussagen zu Kosten für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur während der Baumaßnahmen, Kosten für die Umbaumaßnahmen selbst, sowie Folgekosten möglich. 6.2.3

Kosten Baudurchführung (Leitungs-Infrastruktur, Wasserversorgung, ÖPNV, Parken, …)

Bei der querenden Leitungs-Infrastruktur bestehen in den meisten Fällen Gestattungsverträge. Hier gehen Änderungen in der Regel zu Lasten der Stadt Bamberg bzw. ihrer Töchter. 6.2.4

Unterhalts- / Betriebskosten

STADT BAMBERG Baureferat

- 24 -

Bearbeiter: Claus Reinhardt Stand: 19. März 2014


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