Innsbruck informiert (Juli/August 2021)

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Der Inn – zweitwasserreichster Fluss Österreichs und namensgebende Lebensader der Stadt – trägt maßgeblich zur Wasserversorgung Mitteleuropas bei.

Wasser ist ein besonderes Gut

EU-Wasserrahmen­richtlinie Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Referats ist das Wasserrechtsgesetz 1959, mit dessen Novellierung auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie im Jahre 2003 in 10

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nationales Recht übergeführt wurde. Das darin enthaltene Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot soll helfen, mittels eines nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans, die Qualität von Grundwasser und Oberflächengewässern, wie Flüsse und Seen, und damit die Wasserversorgung auch für künftige Generationen zu sichern. Seit 28. Juli 2010 ist das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser auch durch die Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt worden. Wasser, egal ob Flüsse wie der Inn, Seen oder Grundwasserströme, ignoriert nationale Grenzziehungen. Wasserrechtlich machen europäische Lösungen daher Sinn. „Laufender Informationsfluss mit den übergeordneten Behörden, aber auch die Zusammenarbeit amtsintern, wie mit den Referaten Gewerbe und Betriebsanlagen sowie Baurecht oder den Ämtern für Tiefbau beziehungsweise Gesundheitswesen sind wesentlich für die Erledigung unserer Aufgaben“, betont Rath-Mitterstiller. UI

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m Referat Wasser- und Anlagenrecht werden jährlich rund 400 wasserrechtliche Verfahren abgewickelt. Häufig geht es dabei um Niederschlagswasserbeseitigung oder (thermische) Grundwassernutzung. Zu den neun Mitarbeiter­Innen gehören zwei umwelttechnische Sachverständige, die sich zudem um immissionstechnische Gutachten in anlagen-, bauund raumordnungsrechtlichen Verfahren kümmern. Dazu kommt noch die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren. „Unsere Arbeit dient dem vorsorglichen Gewässerschutz und trägt zur Verbesserung der Gewässer bei“, erklärt Amtsvorstand Mag. Christian Rath-Mitterstiller: „Es geht auch darum, im Interesse der Allgemeinheit eine nachhaltige Nutzung der Gewässer zu ermöglichen.“

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Das im Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht angesiedelte Referat für Wasser- und Anlagenrecht ist in Innsbruck für den Vollzug des Wasserrechts zuständig.

Wasser- und Anlagenrecht Amtsvorstand Mag. Christian Rath-Mitterstiller Maria-Theresien-Straße 18 Tel.: +43 512 5360 4140 E-Mail: post.wasserrecht@ innsbruck.gv.at

Das Wasserbuch Seit 1870 werden Wasserbenut,  zungsrechte in einem eigenen Wasserbuch, damals noch unter der Bezeichnung „Vormärzbuch“, aufgezeichnet Für jeden Verwaltungsbezirk wird ,  bei der Bezirksverwaltungsbehörde ein Wasserbuch geführt. Derzeit umfasst das Wasserbuch ,  des Bezirks Innsbruck-Stadt 1373 Einträge


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