Gemeindezeitung Strallegg

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6. Gemeinderatssitzung am 17.12.2010 Entschuldigt: Gemeindekassier Kerschenbauer Erich SPÖ, GR. Zink Anton SPÖ Dringlichkeitsantrag Bgm. Peter Kern Nach Vorliegen der abgegebenen drei Kostenangebote für den Ankauf des neuen Feuerwehrfahrzeuges wurde als Zuschlagsfrist und Termin für die Preisgarantie der 13.Jänner 2011 genannt. Um keine finanziellen Nachteile zu erleiden stellt Herr Bgm. Kern den Antrag, dass dieser Beschluss für die Vergabe Ankauf Feuerwehrfahrzeug LKWA lt. Tetvorschlag als Punkt 5 auf die Tagesordnung genommen werden soll. , dass dieser Punkt als TOP 5 in die Tagesordnung aufgenommen wird. 1. Verlesung und Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 19.11.2010    , dass das letzte Protokoll vom 19.11.2010 wegen der schriftlichen Ausfertigung nicht vorgelesen werden braucht und genehmigt das Protokoll dieser Sitzung einstimmig. 2. Voranschlag 2011           1.     dass der Wasserzins für das Jahr 2011 unverändert mit € 1,00 pro m³ inkl. MWSt. festgesetzt wird. Anschlussgebühr € 1.260, inkl. MWSt. Die Zuleitungskosten von der Hauptleitung bis zum Haus hat der Anschlusswerber selbst zu tragen. Hauptschule, Volksschule, Freiwillige Feuerwehr, Eisschützenverein und Sportverein sind vom Wasserzins befreit.   dass die Kommunalsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von 3 % von der Bemessungsgrundlage lt. BGBl. Nr. 819/1993 eingehoben wird. 3. Jagdpacht , dass der Jagdpacht gem. § 21 Abs. 1 des Stmk. Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23 vom 2.4.1986 ausbezahlt wird. 4. Hebesätze 2011 – Grundsteuer A und B Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A und B mit 500 % festgesetzt werden.


5. Hundeabgabe , für das Jahr 2011 pro Hund € 15,00 als Hundeabgabe und für die Marke € 2,00 einzuheben. Die Einhebung der Hundeabgabe erfolgt über das SteuernAbgaben EDVProgramm mit Erlagschein. 6. Standgeld Standgeld bei Kirtagen € 0,80 pro lfd. Meter. Für den fixen Standplatz kommen € 0,80 pro lfd. Meter dazu.  7. Lustbarkeitsabgabe    , dass alle ortsansässigen Vereine von der Lustbarkeitsabgabe befreit sind. Bei allen übrigen Veranstaltungen 10 % der Bruttoeinnahmen. Bei Volksbelustigungen an Markttagen wird eine Pauschale eingehoben. Für Musikautomaten pauschal pro Monat € 1,45. Für das Halten von Geldspielapparaten pro begonnenem Kalendermonat pauschal € 370,. Für das Halten von Schau, Scherz, Spiel, Geschicklichkeits oder ähnlichen Apparaten pro begonnenem Kalendermonat € 5,00. Die Änderung der Lustbarkeitsabgabe Verordnung wird durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht. 8. Vatertierhaltung     folgenden Zuschuss und Auszahlungsmodus zur künstlichen Besamung für das gesamte Gemeindegebiet Strallegg: Für die Erst, Zweit und Drittbesamung von indern werden ab 1.1.2010 € 16,00(auch im Jahr 2011) ausbezahlt. Pro Brunstzyklus wird jedoch nur eine Besamung bezahlt bzw. anerkannt. (17 Tage bzw. 3 Wochen) Die Abrechnung erfolgt seit 1.1.2005 halbjährlich über die Viehzuchtgenossenschaft Birkfeld. (Juli bzw. Jänner) Eine Kontrollmöglichkeit seitens der Gemeinde bei der Viehzuchtgenossenschaft muss uneingeschränkt und vor jeder Auszahlung möglich sein. Die Eigenbestandsbesamer werden gebeten die Besamungszettel für 2010 vom 18. 20. Jänner 2011 am Gemeindeamt vorzulegen und die Anträge auf de minimisFörderung abzugeben.  Viehzüchter sind verpflichtet die Anträge für die agrarischen „de minimis – Förderungen“ bis 31. Jänner 2011 am Gemeindeamt einzubringen. Viehzüchter, die den Antrag nicht einbringen werden aus dem Verrechnungssystem über die Tierärzte/Viehzuchtgenossenschaft ausgeschlossen und müssen die Förderung durch Vorlage der Besamungsscheine im kommenden Jahr selbst beantragen. Dieser neue Auszahlungsmodus ist bis Ende 2012 gültig und wird mit Einverständnis des Bauernbundes bis 2012 nicht verändert. Für die Belegung von Zuchtsauen beträgt der Zuschuss € 7,27.


9. Überweisungsauftrag – Sozialhilfe einen Überweisungsauftrag für das Jahr 2011 im ElektronikBanking einzurichten, damit die Sozialhilfeumlage von € 305.000, (monatlich € 25.1,) auf das Konto Nr. 37002 bei der Raiffeisenbank Weiz, BLZ. 38187 überwiesen werden kann. 10.

Aufnahme eines Kassenkredites Folgende 3 Kreditinstitute wurden angeschrieben: Die Steiermärkische Birkfeld Volksbank Birkfeld Raiffeisenbank Strallegg Alle 3 haben ein Anbot abgegeben.  dass für das Jahr 2011 ein laufender Kassenkredit für Konto Nr. 3.000.015 von € 300.000,00 bei der Raiffeisenbank Birkfeld Zweigstelle Strallegg lt. Angebot vom 19.12.2010 aufgenommen wird. (Bestbieter)

11.

Darlehensaufnahmen Für das Jahr 2011 ist eine Darlehensaufnahme in der öhe von € 100.000, für den Ankauf von Bauland vorgesehen. Für das bereits beschlossen Darlehen für die Restkosten des BA 05 Kanal in der öhe von 170.000, von der Volksbank Südststeiermark, wird der Betrag für das Jahr 2011 nochmals im Voranschlag aufgenommen, da mit der Zuzählung erst im Jahr 2011 gerechnet werden kann (Landesregierungsbeschluss erforderlich). 

12.

Müllabfuhr Die Erfahrungen des Abfallwirtschaftsverbandes Weiz zeigen, dass durch eine gemeinsame Vergabe der Verwertung und auch der Sammlung ein enormes Einsparungspotential gegeben ist. Durch das größere Auftragsvolumen und die bessere Nutzung von Synergien können unter anderem günstigere Preise erzielt werden. Die Gemeinde Strallegg hat daher einstimmig die Aufgabe der Sammlung von Siedlungsabfällen sowie die Sammlung und Behandlung von Problemstoffen per 01.01.2010 bzw. zum ehest möglichen, für die Gemeinde kostenfreien Ausstiegszeitpunkt aus den bestehenden Verträgen, mit GR Beschluss vom 18.12.2009 an den Abfallwirtschaftsverband Weiz übertragen.


Der Abfallwirtschaftsverband Weiz wird die Gemeinde Strallegg über eine geplante regions oder bezirksweite Vergabe einer Abfallfraktion zeitgerecht informieren. Bei der Müllabfuhrgebühr ist eine Erhöhung wegen der verpflichtenden Vorgabe der Kostendeckung für das Jahr 2011 vorgesehen. Neue Tarife siehe TO Punkt 3 Änderung der Müllabfuhrordnung 13.

Kanalanschluss und Kanalbenützungsgebühr Eine Kanalanschlussgebührenerhöhung ist nicht vorgesehen, bei der Kanalbenützungsgebühr ist ebenfalls keine Erhöhung im Rahmen der Indexanpassung für das Jahr 2011 vorgesehen. 

 

             

 1. Ordentliche Einnahmen:

2.458.900,00

2. Ordentliche Ausgaben:

2.458.900,00

Haushaltsüberschuss/Abgang

1. Außerordentliche Einnahmen:

598.800,00

2. Außerordentliche Ausgaben:

598.800,00

Außerordentlicher Abgang

0,00

Verrechnung zw. OH u. AOH

80.000,00

Gesamtsumme Vorhaben

80.000,00

Wegebau Miesenbacherstraße

80.000,00

Gesamtsumme Vorhaben

80.000,00

0,00

  a) Einnahmen:

b) Ausgaben:


 a) Einnahmen:

b) Ausgaben:

Verrechnung zw. OH u. AOH

13.500,00

Gesamtsumme Vorhaben

13.500,00

Beitrag an Wegbaukonto

13.500,00

Gesamtsumme Vorhaben

13.500,00

Bedarfszuweisung Land Stmk.

40.000,00

Beitrag Wehrkasse FF Strallegg

50.000,00

Verrechnung zw. OH u. AOH €

50.000,00

Gesamtsumme Vorhaben

140.000,00

Ankauf Feuerwehrfahrzeug

140.000,00

Gesamtsumme Vorhaben

140.000,00

Darlehensaufnahme Grundkauf

100.000,00

Veräußerung von Grundstücken

15.300,00

Gesamtsumme Vorhaben

115.300,00

Grundkauf unbebaute Grundst.

100.000,00

Verrechnung zw. OH u. AOH €

15.300,00

Gesamtsumme Vorhaben

115.300,00

Verrechnung zw. OH u. AOH

40.000,00

Gesamtsumme Vorhaben

40.000,00

Erneuerung Wasserleitung

40.000,00

Gesamtsumme Vorhaben

40.000,00

 a) Einnahmen:

b) Ausgaben:

  a) Einnahmen:

b) Ausgaben:

 a) Einnahmen

b) Ausgaben


 a) Einnahmen:

b) Ausgaben:

Darlehensaufnahme

170.000,00

Lfd. Transferzahlung Bund

30.000,00

Verrechnung zw. OH u. AOH

10.000,00

Gesamtsumme Vorhaben

210.000,00

SollAbgang 1000 (aus2010)

210.000,00

Gesamtsumme Vorhaben

210.000,00

                           3. Änderung der Müllabfuhrordnung (Erhöhung Tarife)                                                        (1) Für die getrennte Sammlung und Abfuhr von verwertbaren Siedlungsabfällen (Altstoffe wie z.B. Textilien, Altpapier, Glas sowie Metalle – ausgenommen Verpackungsabfälle) werden in der Gemeinde Strallegg Sammelstellen eingerichtet. Die Aufstellung der Abfallsammelbehälter erfolgt durch die Gemeinde (bzw. deren Beauftragten) und ist im Einvernehmen mit dem Liegenschaftseigentümer/der Liegenschaftseigentümerin durchzuführen. (2) In die auf den Sammelstellen bereitgestellten Abfallsammelbehälter dürfen nur die im Abfuhrbereich anfallenden verwertbaren Siedlungsabfälle (Altstoffe) eingebracht werden. Hierbei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass der Aufstellungsort nicht verunreinigt wird. (3) In die Abfallsammelbehälter dürfen nur solche verwertbare Siedlungsabfälle eingebracht werden, wie sie der Beschriftung bzw. der Leitfarbe des jeweiligen Abfallsammelbehälters entsprechen.


(4)Für die Gemeinde Strallegg werden folgende Standorte für die Einrichtung einer (der) Sammelstelle(n) festgelegt: Altstoffsammelstelle Strallegg und folgende dezentrale Sammelstellen 1.

Sammelplatz beim Bauhof, Strallegg 168

2.

Sammelplatz bei Gasthof Winkler; Pacher 7

3.

Sammelplatz bei Brücke, Haus Außeregg 44

4.

Sammelplatz bei Haus Feistritz 96

5.

Sammelplatz bei VSPacher

     Als Grundlage der Berechnung wird die Wohnungs bzw. Betriebsanzahl der Liegenschaft herangezogen. In die verbrauchsunabhängige Grundgebühr werden insbesondere die für den Betrieb, die Erhaltung und die Verwaltung der maßgeblichen Einrichtungen und Anlagen entstandenen Kosten hineingerechnet. Je Wohnung

€ 40,00

Je Betrieb€

€ 40,00  

(1) Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen. Als Berechnungsgrundlage werden die Kosten herangezogen, welche durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung anfallen. Diese betragen pro Entleerung: 1. für getrennt zu sammelnde biogene Siedlungsabfälle (kompostierbare Siedlungsabfälle wie z.B. Küchen, Garten, arkt oder Friedhofsabfälle): Kunststoffsack

110 l

11,04

Kunststoffgefäß

120 l

11,50

Kunststoffgefäß

240 l

23,00

Abfallsammelsack

60 l

5,52


Diese betragen jährlich: 2. für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll, das ist jener Teil der nicht gefährlichen Siedlungsabfälle, der nicht den vorigen Kategorien zuzurechnen ist): Papiersack 9 Stk. á 60 l Kunststoffgefäß 120 l od. 18 Stk. Papiersäcke Kunststoffgefäß 240 l Abfallcontainer 770 l Abfallcontainer 1100 l Abfallsammelsack 23 Stk á 60 l 1 Abfallsammelsack 60 l. je 100 Gästenächte

€ € € € € € €

52,21 104,19 208,61 669,41 956,34 132,94 6,00

Im Bedarfsfall können Säcke(z.B. 60 l) für die zusätzliche Sammlung von Restmüll zugekauft werden. Ein Abfallsammelsack kostet € 6,00 (2)Bei Erhöhung oder Reduzierung des festgelegten Behältervolumens wird die variable Gebühr angepasst, die Vorschreibung der Grundgebühr erfolgt auch in diesen Fällen auf Personen bezogen.   Für zusätzliche Leistungen bei der Abholung des Siedlungsabfalls (wie z. B. das Abholen von sperrigen Siedlungsabfällen, Häckseldienst oder Christbaumabholaktionen) wird ein gesonderter Kostenersatz verrechnet. Die Höhe der einzelnen Kostenersätze für alle von der Gemeinde Strallegg zusätzlich angebotenen Leistungen wird auf ortsübliche Weise bekannt gemacht.                               4. Übertragung der Zuständigkeit zur Erlassung straßenpolizeilicher Verordnungen an den Bürgermeister       


       Diese Ermächtigungsverordnung wird im Sinne des § 92 GemO durch Anschlag an der Amtstafel gehörig kundgemacht; darüber hinaus wird die Verordnung im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgehalten. Der Kundmachungsinhalt wird nach Maßgabe der technischen Möglichkeit auch im Internet bereitgestellt werden (§ 92 Abs.3 leg.cit); auch wird die Verordnung im Sinne des § 100 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. 5. Ankauf bzw. Vergabe Feuerwehrfahrzeug KA (Dringlichkeitsantrag!)                       . Die Ausschreibung erfolgte öffentlich in der Grazer Zeitung. Es haben 3 Anbieter ein Angebot mit folgenden Gesamtpreisen abgegeben: Fa. DKarosseriebau, aßnitzhöhe € 111.496,4 Fa. Iveco Magirus, Kainbach b. Graz € 114.324,00 Fa. Rosenbauer ( 

    Johann Buchebner zeigt von jedem Haus in der KG Strallegg und KG Feistritz Fotos, welche Pfarrer Anton Heschl von 1956 – 1990 fotografierte. Unter anderem sind Fotos von den Häusern, Hochzeiten und sonstigen kirchlichen Feiern dabei.

  Freitag, 04. Februar 2011

19:00 Uhr

GH Mosbacher

 Freitag, 11. Februar 2011

19:00 Uhr

GH Mosbacher




Der Gemeindevorstand bedankt sich bei  für 40 Jahre gewissenhafte Tätigkeit als Marktbetreuerin und für die jahrzentelange ehrenamtliche Mitarbeit im Tourismusverband.

Der Gemeindevorstand bedankt sich bei  für 30 Jahre gewissenhafte Arbeit beim Blumenschmuck in Strallegg.

Der Gemeindevorstand gratuliert  zum 20 jährigen Dienstjubiläum.

Im September 2010 erreichte   bei der Europameisterschaft der Junggärtner in Estland im Teambewerb den ausgezeichneten 5. Rang. Die Gemeinde Strallegg gratuliert dazu sehr herzlich.

   feierte Ende Dezember seinen 85. Geburtstag. Die Gemeinde Strallegg gratuliert sehr herzlich!

Impressum: Herausgeber: Gemeinde Strallegg Erscheinungsort: 8192 Strallegg Verlagspostamt: 8192 Strallegg Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Peter Kern


Strallegg – Bürger gestalten ihre Gemeinde Bei der Auftaktveranstaltung zur Lokalen Agenda 21 in Strallegg am 7. Dezember 2010 brachten rund 100 BürgerInnen ihre Ideen und Vorschläge zur Gestaltung der Gemeinde in einem Workshop ein. Dabei wurde klar, dass vor allem die Themen Energie, Tourismus und Seniorenbetreuung einen wichtigen Stellenwert für die Zukunft einnehmen werden. Gleichzeitig wünschen sich die BewohnerInnen eine sinnvolle Nutzung der ehemaligen VS Pacher und die Sicherung, bzw. Belebung der Betriebe im Ort. Für den Bürgermeister Peter Kern ist besonders wichtig, dass sich die GemeindebürgerInnen aktiv an einzelnen Projekten, die aus diesem nachhaltigen Entwicklungsprozess heraus entstehen werden, beteiligen: „Für uns ist es bedeutend, die Ideen und Wünsche bei jedem einzelnen abzuholen und diese in umsetzbare Projekte zu bündeln. Gerade in Zeiten, wo das soziale Umfeld schwächer wird, setzen wir im Bereich der Gemeinschaft sichtbare Zeichen.“

Die AGENDA 21 wurde durch einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss in Strallegg gestartet. Ziel ist es, die Bürger aktiv einzubinden und einen „Fahrplan“ für die Zukunftsgestaltung der Gemeinde zu entwickeln. Dadurch sollen neue Projekte ins Leben gerufen werden. Viele Themenfelder wie zB. Arbeit und Jugend, Gemeinschaft und Kommunikation, Ortsbild und Ortsgestaltung und vieles mehr kommen bei diesem Prozess, der von der Landentwicklung Steiermark unterstützt und begleitet wird, zur Sprache. Um die vielen Ideen zu koordinieren wurde ein eigenes Koordinationsteam, das aus AktivbürgerInnen der Gemeinde besteht, eingerichtet. Derzeit werden die abgeholten Ideen gebündelt sowie analysiert und bereits im Frühjahr geht es in die ersten Arbeitsgruppen und damit in die Umsetzung.


 Geschätzte Stralleggerinnen und Strallegger! Bei der letzten Gemeinderatssitzung am 17.12.2010 musste aufgrund der zu hohen Kosten bei der Entsorgung des anfallenden Mülls in unserer Gemeinde eine Gebührenerhöhung beschlossen werden, da die Gemeinde verpflichtet ist, eine kostendeckende Gebarung für jeden marktorientierten Betrieb zu gewährleisten. Es ist nicht sinnvoll, die allgemeinen Gemeindemittel für Abgänge in den Gebührenhaushalten zu verwenden, da ansonsten der Gedanke aufkommen könnte, dass genaue Mülltrennung nicht so wichtig ist und die Kosten von der Gemeinde getragen werden. Förderungsmittel des Landes werden in Zukunft auch an dieses Kriterium (ausgeglichener Gebührenhaushalt) gebunden sein. Durch den Aus- und Umbau des Altstoffsammelzentrums(ASZ) haben wir größere Lagerkapazitäten geschaffen, wodurch eine kostengünstigere Entsorgung geschafft werden könnte. Es werden deshalb alle Bewohner mit Haupt- und auch Nebenwohnsitz eindringlich gebeten, die Trennung der Müllfraktionen sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen, um nicht nächstes Jahr wieder Gebühren erhöhen zu müssen! Zur Erinnerung: Metallverpackung: Dosen, (auch Spraydosen - wenn sie vollkommen leer sind und der Verschluss entfernt ist), Alufolien aller Art, Tiernahrungsverpackungen aus Alu- bzw. Metall, alle bitte grob gereinigt. Glasverpackung: Alle Einwegflaschen und -Gläser, sortiert nach Weiss- und Buntglas

Papier und Pappe: Zeitungen, Kataloge, Werbematerial aus Papier, Druckwerke, Kartons bitte wegen Platzersparnis vorgefaltet in den Papiercontainer, keinesfalls ganze Schachteln einwerfen. Diese 3 Sorten Altstoffbehälter für wiederverwertbare Abfälle stehen an den bekannten Altstoffsammelstellen, die sehr oft verwahrlost und verdreckt angetroffen werden. Wenn sich jede/r Mühe gibt und nicht gedankenlos seine Altstoffe nach dem Motto „Hinter mir die Sintflut“ einfach nur loswerden möchte, könnte aus der Altstoff- eine „Wertstoffsammlung“ werden. Eine genauere Auflistung der Mülltrennung finden Sie auf der letzten Seite dieses Infoblattes! Das komplette Abfall ABC steht unter www.strallegg.at zum Download bereit!

Sperrmüll: Alle sperrigen Abfälle die im Müllcontainer bzw. Müllsack keinen Platz haben Sondermüll: Lacke, Öle, Medikamente, Einwegspritzen, Gifte, Lösungsmittel, Batterien und andere Problemstoffe, im Zweifelsfall einfach bei der Sammlung im ASZ fragen.


Flachglas:

Es kann viel Gewicht und damit Geld gespart werden, wenn bei alten HolzFenstern Glas und Holz getrennt entsorgt werden. Entsorgungspreis je Tonne 150,- € gemischt, zu 9,- € nur Holz für die Gemeinde.

Windeln:

Windeln können sowohl mit dem Restmüll, als auch mit den blauen Windelsäcken entsorgt werden. Der Vorteil der Windelsäcke ist der, dass das Volumen um fast die Hälfte größer ist, dafür müssen sie aber bei der Sperrmüllsammlung zum ASZ gebracht werden. Die Windeln in den blauen Säcken werden gesondert abgeholt und von der Entsorgungsfirma kompostiert. Keinesfalls dürfen Windeln wegen des Kunststoffanteils verbrannt werden.

Bauschutt: Wegen der steigenden Kosten beim Bauschutt werden nur mehr Kleinmengen, (ein Mörteltrog mit maximal 70 Liter Inhalt) kostenlos bei der Sammlung im ASZ angenommen. Ab dieser Menge wird der Entsorgungspreis je Tonne Bauschutt verrechnet. Bei größeren Umbauten wie z.B. Stemmarbeiten oder Dachdeckungen (oft asbesthältiges Eternit) und im Zuge eines Hausbaues wird es in Zukunft günstiger sein, gleich direkt von einer Entsorgungsfirma einen oder mehrere Bauschuttcontainer bei der Baustelle aufzustellen. Bei gemischter Sammlung wird nämlich der höhere Preis der gefährlicheren Sorte verlangt. Es wird dringend davor gewarnt, Baurestmassen zu vergraben, da saftige Strafen von der Finanzstrafbehörde (Zollamt) nach dem Altlastensanierungsgesetz drohen. Es wird in den Bauauflagen immer verlangt, dass der Bauführer bei Abrissarbeiten einen Baurestmassennachweis erstellen muss, womit die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen ist! Auch der Faktor Arbeitsaufwand durch die Gemeindearbeiter bei der Sammlung und die Gemeindeverwaltung bei der Ausgabe der Müllsäcke ist im Sinne der Kostenwahrheit bei den Gebühren zu berücksichtigen (die Vergütungs-Verrechnung ist verpflichtend, damit Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann!) Jede sorgfältige Trennung des Mülls, also Arbeit die jede/r einzelne Bürger/in leistet, wird sich in Zukunft in Form von nicht steigenden Gebühren bezahlt machen. Wenn jemandem ein sogenannter „Saubartl“ auffällt, sollte er sich nicht scheuen, denjenigen anzusprechen bzw. uns darum zu ersuchen mit dem- bzw. derjenigen ein ernsthaftes Gespräch zu führen! Darunter fallen auch Fremde, die auf der Durchreise einfach etwas Mist loswerden wollen. Es ist durch die großen Abfuhrfahrzeuge notwendig, dass Sammelplätze an leicht zugänglicher Stelle eingerichtet werden müssen. Eine diskutierte Videoüberwachung der Sammelstellen sollte nur als allerletztes Mittel eingesetzt werden, da es wieder nur zusätzliche Kosten schafft. Ein weiteres Problem gilt es einmal anzusprechen: Fastfood vom McDrive ist grundsätzlich nichts schlechtes, nur wenn es in die Hände von gedankenlosen Zeitgenossen fällt, welche die Verpackung einfach aus dem Autofenster werfen, fragt man sich schon, wie es um den Anstand und IQ des wilden Entsorgers bestellt ist. Euer Bürgermeister Peter Kern e.h.


Recycling von Druckerpatronen! Ab sofort stehen beim Altstoffsammelzentrum, in der Volksschule und in der Hauptschule Sammelbehälter für entleerte Druckerpatronen und Toner zur Verfügung. Diese werden von der Firma Ökosolutions abgeholt und wiederverwertet. Nebenbei bekommt die Gemeinde Strallegg pro gesammelter Patrone eine kleine Vergütung. Geben Sie ihre leeren Druckerpatronen mit in die Schule oder bringen Sie diese ganz einfach bei der nächsten Sperrmüllsammlung zum Altstoffsammelzentrum

Abgabe von Alteisen und Metallen an Mülltouristen Alteisen, Schrott und andere Metalle haben sich in den letzten Jahren zu einem wertvollen Produkt entwickelt. Für die Tonne Schrott bekommt die Gemeinde Strallegg bis zu € 150,vergütet. Um zusätzliche Erhöhungen in den kommenden Jahren bei der Müllgebühr zu vermeiden, ist auch die Gemeinde sehr bemüht, andere Einkommensquellen zu schaffen. Der Schrott-, Kupfer- und Alteisenverkauf ist dabei eine lukrative Möglichkeit. Die ungarischen Mülltouristen, welche bei jeder Sperrmüllsammlung anwesend sind, suchen sich logischerweise auch die wertvollsten Metalle heraus.

Daher die Bitte von unserer Seite: Geben Sie den Mülltouristen keinerlei „Abfall“ mit.

JÄNNER Donnerstag Samstag Sonntag Samstag

20.Jän. 22.Jän. 23.Jän. 22. u. 23. Jänner 29.Jän.

Eisstock Bezirksseniorenturnier, Eissportanlage Strallegg, Seniorenbund Burgenländ.Landesmeisterschaft Schi, Almblick Schilifte, Sektion Schi Joglland Cuprennen, Sektion Schi, Almblick Schilifte Hochzeitsausstellung, GH Mosbacher Pacherer Schitag mit Gästeklasse, Almblick Schilifte,USV Feitlclub Pacher

FEBRUAR Samstag

Samstag Sonntag Sonntag

05. Feb 18. - 20. Februar 19. Feb 20. Feb 27. Feb

SPÖ Eisstockturnier, 8.00 Uhr, Eissportanlage Strallegg, Spangerleisschießen, Sparverein "Hausbauer", GH Winkler Gemeindeball "Trachtig - Steirisch" ,GH Mosbacher, 20.00 Uhr,ÖVP Strallegg Kindermaskenfest, Hauptschule, 13.00 Uhr,Elternverein Ortsschitag, Almblick Schilifte, Sektion Schi



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