Gemeindezeitung Strallegg

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1. Gemeinderatssitzung am 11.03.2011 Entschuldigt: GR Zink Anton SPÖ 1. Verlesung und Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 17.Dezember 2010 Auf Antrag des Bürgermeisters Peter Kern beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Verhandlungsschrift der Sitzung vom 17.Dezember 2010 wegen der schriftlichen Ausfertigung des Protokolls nach der Sitzung nicht vorgelesen werden muss und genehmigt dieses Protokoll einstimmig. 2. Rechnungsabschluss 2010 Die Niederschrift über die Rechnungsprüfung am 09.03.2011 wurde durch den Obmann des Prüfungsausschusses, Gemeinderat Grünbichler Franz Josef dem übrigen Gemeinderat teilweise vorgelesen und zur Kenntnis genommen. (Einstimmiger Beschluss des Gemeinderates) Die Belege Nr. 1212 – 4063 für das Rechnungsjahr 2010 und die Belege Nr. 1 – 251 für das Rechnungsjahr 2011 wurden stichprobenweise auf Sachlichkeit und rechnerische Richtigkeit geprüft und in Ordnung befunden. K a s s e n a b s c h l u s s per 31.12.2010: Anfänglicher Kassenbestand 1. Einnahmen: 2010 2. Ausgaben: 2010 Schließlicher Kassenbestand: Überschuss =============================================================== K a s s e n a b s c h l u s s 2011 bis 31.01.2011 1. Einnahmen: 2011 2. Ausgaben: 2011 Bestand =============================================================== Girokontoauszug Nr. 17 vom 31.01.2011, lautet auf

€ 284.655,24 € 2.795.725,18 € 2.875.594,86 € 204.785,56 € 359.991,39 € 179.368,31 € 180.623,08 € 180.623,08

S u b k o n t o K a n a l für 2011 : 1. Einnahmen: € 515,28 2. Ausgaben: € 0,00 Überschuss: € 515,28 ================================================================ Girokontoauszug Nr. 13 vom 31.12.2010, lautet auf € 515,28 Die Rechnungs- bzw. Kassenprüfer haben die Kasse (Belege und Sachbuchblätter) geprüft und in Ordnung befunden, die Hilfskassen Schirnhofer – Krejci - Schafferhofer wurden ebenfalls geprüft und es gab keine Beanstandungen. Die Rechnungsprüfer haben die Jahresrechnung überprüft. Die Sachlichkeit und rechnerische Richtigkeit ist gegeben. Gem. § 89 Abs. 4 Stmk. Gemeindeordnung 1967, i.d.g.F., LGBl. Nr. 1/1999 vom 29.01.1999 gelten die Rechnungsleger mit Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss als entlastet. Der Gemeinderat hat die vorgelegte Jahresrechnung 2010 (ordentlicher und außerordentlicher Haushalt) einstimmig in namentlicher Abstimmung genehmigt bzw. beschlossen. 3. Vergabe Wohnung im Feuerwehrhaus, Strallegg 253, Genehmigung des Mietvertrages Bgm. Peter Kern informiert, dass für die frei gewordene Wohnung in 8192 Strallegg 253, Feuerwehrhaus (Vormieterin Reindl geb. Heigl Simone) eine Interessentin gefunden werden konnte. Frau Fetz Simone aus Birkfeld hat Interesse an dieser Wohnung.


Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, die Wohnung 8192 Strallegg 253, an Frau Fetz Simone nach dem vorliegenden Mietvertragsentwurf des Notariats Mag. Frizberg aus Birkfeld, zu vergeben. Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig, dass der Mietvertrag mit Frau Fetz Simone für die Wohnung in 8192 Strallegg 253, nach dem vorliegenden Entwurf des Notars Mag. Frizberg abgeschlossen werden soll. 4. Änderungsbeschluss Aufsandungsvertrag Strallegg KG, Doppelhofer Strallegg 15 Antrag Bgm. Peter Kern auf Abänderung der Fläche für die Einbringung des Grundstückes 305/5 in die Strallegg KG laut Vorschlag des Notariats Mag. Frizberg, Birkfeld: Mit Einbringungsvertrag vom 22.8.2008 hat die Gemeinde Strallegg das neu vermessene Grundstück 305/5 des Grundbuches der KG 68029 Strallegg im Ausmaß von 10.123 m² in die Gemeinde Strallegg Schulbausanierungsund Infrastrukturentwicklungs-Kommanditerwerbsgesellschaft, FN 246438i, eingebracht. Im Einbringungsvertrag wurde aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen jedoch nur eine Teilfläche von 3.979 m² angeführt und diese auch so vom Land genehmigt. Weiters festgestellt wird, dass vermutlich eine Nachbescheinigung des Vermessungsplanes erforderlich wird, wodurch sich das Plandatum verändern wird und der Geschäftszahl der Buchstabe „W“ vorangesetzt werden wird. Der Gemeinderat beschließt nunmehr in offener Abstimmung einstimmig, mit Nachtrag zum Einbringungsvertrag vom 22.8.2008 die Fläche des eingebrachten Grundstückes auf 10.123 m² zu berichtigen. 5. Änderung der Müllabfuhrordnung, Streichung § 20 wegen BAO Auf Antrag des Bürgermeisters und auf Empfehlung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung soll der § 20 der Müllabfuhrordnung wegen der Aufhebung der Landesabgabenordnung (LAO) und der nunmehr verpflichtenden Anwendung der Bundesabgabenordnung (BAO) ersatzlos gestrichen werden. Begründung: bei jeder Änderung der BAO müsste auch die Müllgebührenordnung durch Gemeinderatsbeschluss geändert werden. Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig diese Streichung des § 20 der Müllabfuhrordnung und die Abänderung der folgenden § 21 und § 22, diese erhalten die neuen Bezeichnungen § 20 Strafbestimmungen und § 21 Inkrafttreten.

6. Asphaltierung Zufahrt Schotterbunker Die Zufahrtsstraße zum Schotterbunker der Gemeinde war im vergangenen Winter kaum mehr mit den LKW, welche den Streusplitt anlieferten, zu befahren. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dieses Wegstück vom Bründlweg bis zur Maschinenhalle von Fam. Schafferhofer (vulgo Steinbauer) lt. Vereinbarung vom 31. Juli 2008 neu zu schottern u. zu asphaltieren. Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig diese Arbeiten mit unseren Gemeindearbeitern in Eigenregie durchzuführen. Die anfallenden Baggerarbeiten wird Hr. Grabner in Regie durchführen. Für die benötigte Schotterlieferung u. für die Asphaltierungsarbeiten wird eine Preisanfrage eingeholt. Die Aufträge werden an die Billigstbieter vergeben.

7. Änderungswünsche Flächenwidmungsplan Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die Revision des Flächenwidmungsplanes, bzw. die Erstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes durch ein allgemeines Informations-Schreiben nach dem beiliegenden Muster an alle Haushalte in Strallegg, sowie nachweisliche Verständigung der Nachbarsgemeinden und sonstige Öffentliche Stellen und Ämter in die Wege geleitet werden soll.


Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig, dass die Information der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger über die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes durch ein allgemeines Schreiben erfolgen soll. Änderungswünsche sind in der Zeit zwischen 21.März und 21.Mai 2011 mit dem Musterformblatt planbelegt am Gemeindeamt bekanntzugeben. Nachbarsgemeinden und zu benachrichtigende öffentliche Stellen und Ämter werden nachweislich verständigt. 8. Erneuerung Wasserleitung Bereiche a)Schachner – Feldhofer, b)Cafe Gusto - Schweighofer Die Ortswasserleitung im Bereich Kern (Cafe Gusto) bis zum Anwesen von Frau Schirnhofer besteht noch aus Eternitrohre welche ca. 40 Jahre alt sind und deshalb getauscht werden müssen. Weiters wird die Interessentenstraße „Ellmeierweg“ von der Landesstraße im Bereich altes Sägewerk bis zum Anwesen Ellmeier asphaltiert. Deshalb ist es auch sinnvoll im Bereich altes Sägewerk die alte Ortswasserleitung vorher neu zu verlegen. Die Wasserleitung wird von unseren Gemeindearbeitern selbst neu verlegt. Mit den Grabarbeiten wird Hr. Grabner Franz beauftragt werden. Geschätzte Gesamtkosten inkl. Hydranten Schachner bis Feldhofer ca.€ 36.000.Geschätzte Kosten inkl. neuen Hydranten Kern (Gusto) bis Schirnhofer ca. € 29.000.- jeweils incl. Arbeitszeit. Ein Förderantrag beim Bund u. Land Steiermark wurde bereits gestellt! Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung, einstimmig, diese beiden Abschnitte der Ortswasserleitung zu erneuern und einen Förderantrag beim Bund u. Land zu stellen. 9) Vorgangsweise Ausbau Badbuffet Frau Karin Gleichweit wohnhaft in Strallegg 243, in 8192 Strallegg, ist seit 2007 Mieterin des Schwimmbadbuffet. Auf Grund dessen, dass nunmehr nach dem Bau der Jogllandarena ein ganzjähriger Betrieb des Buffet möglich ist, wäre lt. Antrag der Mieterin aus betriebswirtschaftlichen Gründen ein Zubau zum bestehenden Badbuffet erforderlich. Deshalb stellte Frau Karin Gleichweit als Mieterin des Badbuffet am 15. Jänner 2011 bei der Gemeinde schriftlich den Antrag, einen Zubau zum bestehenden Badbuffet errichten zu dürfen. Grundsätzlich war zu klären, ob die Gemeinde Strallegg selbst bauen soll, oder ob der Pächterin Karin Gleichweit laut ihrem Antrag ein Baurecht eingeräumt werden soll. Im Gemeindevorstand wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die Einräumung eines Baurechts die für die Gemeinde Strallegg wesentlich günstigere Lösung darstellt. Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, dass der vorliegende Baurechtsvertrags nach dem Entwurf des Notariats Birkfeld, Mag. Frizberg mit der Pächterin Karin Gleichweit, Strallegg 243 abgeschlossen werden soll. Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig, dass für das zu errichtenden Objekt eine eigene Parzelle mit eigener Einlagezahl errichtet werden soll und der Baurechtsvertrag mit Frau Karin Gleichweit nach dem Entwurf des Notariat Birkfeld, Mag Frizberg, abgeschlossen wird. 10) Antragstellung für Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L 408 ungefähr zwischen km 7,8 und 8,1 (Einmündungen der L 458 und Gemeindestraße Pacher bei Wetterkreuz) Auf Antrag des Bürgermeisters und über Anregung des Gemeinderates Kerschenbauer Richard soll an die Baubezirksleitung Hartberg der Antrag gestellt werden, für den Kreuzungsbereich Wetterkreuz auf der L 408 bei der Einmündung der L 458 – Stralleggerstraße und der Gemeindestraße Pacher die Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf zumindest 60 km/h zu erwirken.


Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig, dass an die Baubezirksleitung Hartberg der Antrag gestellt wird, sie soll auf der L 408 im Kreuzungsbereich mit der L458 und der Pacher-Gemeindestraße, ca. im Bereich der km 7,8 und 8,1 (Wetterkreuz) in beiden Fahrtrichtungen, bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften Weiz und Hartberg die Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf zumindest 60 km/h und zusätzlich ein Überholverbot erwirken. 11) Aufnahme Ferialpraktikanten für 2011 Für die Sommermonate wurden insgesamt 5 Anträge von Schülern auf Aufnahme für eine Arbeit bei der Gemeinde in den Ferien eingebracht. In der Reihenfolge der Antragstellung sind dies: Gschiel Christine, Strallegg, Außeregg 52, 17 Jahre, HAK Weiz Schantl Manuel, Strallegg 247, 15 Jahre, HTBLA Weiz Böhm Matthias, Strallegg 241, 15 Jahre, HTBLA Weiz Grießauer Stefanie, Strallegg 149, 17 Jahre, HAK Weiz Felber Sebastian, Strallegg 17, 16 Jahre, Fachschule Maschinenbau HTBLA Weiz Auf Antrag des Bürgermeisters und nach eingehender Beratung wird festgelegt, dass alle 5 BewerberInnen Gschiel Christine, Strallegg, Außeregg 52, 17 Jahre, HAK Weiz Schantl Manuel, Strallegg 247, 15 Jahre, HTBLA Weiz Böhm Matthias, Strallegg 241, 15 Jahre, HTBLA Weiz Grießauer Stefanie, Strallegg 149, 17 Jahre, HAK Weiz Felber Sebastian, Strallegg 17, 16 Jahre, Fachschule Maschinenbau HTBLA Weiz für jeweils 3 Wochen eine Ferienarbeit in der Gemeinde Strallegg ausüben können. Die terminliche Aufnahme erfolgt nach Absprache mit den BewerberInnen, die Entlohnung erfolgt wie in den Vorjahren nach Anpassung der Indexsteigerung. 12) Herstellen der Grundstücksordnung Pacherstraße, laut Vermessungsplan DI Permann & Schmaldienst Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge zwecks Herstellung der Grundstücksordnung für die Pacherstraße, zur Antragstellung an das Vermessungsamt Weiz folgenden Beschluss fassen: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig folgenden Antrag an das Vermessungsamt Weiz: Die Gemeinde Strallegg stellt durch ihren unterfertigten Bürgermeister Peter Kern den Antrag, beim zuständigen Bezirksgericht die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes der IKV Permann & Schmaldienst, Vermessung ZT GmbH vom 08.02.2011, GZ. 7827/10 KG Pacher, nach den Sonderbestimmungen gemäß §§ 15 ff des LiegTeilG wie folgend zu veranlassen: Die lastenfreie Abschreibung bzw. Zurechnung bezüglich der Trennstücke 1-49 (lt. Vermessungsurkunde) 13) Herstellen der Grundstücksordnung Kornbergerweg, laut Vermessungsplan GZ 1028/10, Fa. GEOGIS, DI Dunst und Winkler Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge zwecks Herstellung der Grundstücksordnung für den Kornbergerweg, zur Antragstellung an das Vermessungsamt Weiz folgenden Beschluss fassen: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig folgenden Antrag an das Vermessungsamt Weiz: Die Gemeinde Strallegg stellt durch ihren unterfertigten Bürgermeister Peter Kern den Antrag, beim zuständigen Bezirksgericht die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes der GEOGIS Dunst und Winkler ZT GmbH vom 27.10.2010, GZl. 1028/10 KG Feistritz, nach den Sonderbestimmungen gemäß §§ 15 ff des LiegTeilG wie folgend zu veranlassen: Die lastenfreie Abschreibung bzw. Zurechnung bezüglich der Trennstücke 1-15 (lt. Vermessungsurkunde)


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Auf Grund von Frostaufbrüchen sind seit Montag, dem 14.03.2011 Gemeindestraßen mit der 3t Gewichtsbeschränkung versehen! Eine Auflistung der Straßen finden Sie unter www.strallegg.at. Sobald die Beschränkungen aufgehoben werden, können Sie dies ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde nachlesen. Dauer je nach Witterung: ca. 4 – 5 Wochen Von der Gewichtsbeschränkung ausgenommen sind: Fahrzeuge der öffentlichen Müllabfuhr, Milchtransporte, Schulbus, TKV 


GEMEINDE STRALLEGG

ÖEK/FLÄWI – VERFAHREN

KUNDMACHUNG Gemäß § 42 Abs. 2 iVm § 67 Abs. 8 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, STROG, LGBl. 2010/49, hat der Bürgermeister spätestens alle 5 Jahre öffentlich aufzufordern, Anregungen und Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes einzubringen. Die Gemeinde Strallegg leitet die Revision des seit dem Jahre 2003 rechtswirksamen Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes ein, um zu prüfen, ob eine Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes, Periode 3.0, erforderlich ist. Jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen sowie Planungsanregungen in der Zeit vom 21.03.2011 bis

21.05.2011

dem Gemeindeamt schriftlich bekanntzugeben.

Eigentümer von Grundstücken, deren Verwendung als Vorbehaltsfläche möglich ist, werden aufgefordert, diese Grundstücke der Gemeinde zum Kauf anzubieten. ACHTUNG: Auch geplante Photovoltaik- und Solaranlagen > 40 m² sowie Biomasseheizwerke bedürfen einer Berücksichtigung im Flächenwidmungsplan.

Strallegg, am 14.03.2011

Für den Gemeinderat der Bürgermeister:

angeschlagen am: 14.03.2011 abgenommen am: HC – HEIGL CONSULTING ZT GmbH GZ: 44


Wie bei der letzten Gemeindeinformation vom Jänner 2011 angekündigt, kommt es nun im Rahmen der Agenda 21 zu der Bildung der Projektgruppen. Bei der Auftaktveranstaltung am 07. Dezember 2010 wurden dabei folgende Schwerpunkte festgelegt: • • • • •

Weiternutzung der VS-Pacher Senioren – Generationenwohnen bzw. betreubares Wohnen Arbeit – Wirtschaft – Tourismus Energiekonzept für Strallegg – Nahwärme Neu Jugend sollen ihre Zukunft mitgestalten

Wir würden uns sehr freuen, wenn sich viele Stralleggerinnen oder Strallegger finden würden, die bereit sind, beim einen oder anderen Projekt mitzuarbeiten. Interessierte mögen sich bitte bis spätestens 01.April 2011 im Gemeinde unter 03174/2022 oder per Email an gde@strallegg.steiermark.at melden

Impressum: Herausgeber: Gemeinde Strallegg Erscheinungsort: 8192 Strallegg Verlagspostamt: 8192 Strallegg Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Peter Kern


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