Gemeindezeitung Strallegg

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1. Verlesung und Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 11.03.2011 Auf Antrag des Bürgermeisters Peter Kern beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Verhandlungsschrift der Sitzung vom 11. März 2011 wegen der schriftlichen Ausfertigung des Protokolls nach der Sitzung nicht vorgelesen werden muss und genehmigt dieses Protokoll einstimmig. 2. Ermächtigung des Abfallwirtschafsverbandes Weiz zur Erstellung der Abfallbilanz für die Gemeinde Strallegg Beschluss des Gemeinderates

Präambel Gemäß § 6 (1) Stmk. Abfallwirtschaftsgesetz ( LGBl 65/2004) haben die Gemeinden für die Sammlung und Abfuhr der in einem Gemeindegebiet anfallenden Siedlungsabfälle gemäß § 4 Abs. 4 zu sorgen. Für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung dieser Abfälle haben gemäß § 6 Abs 2 leg. cit. die Abfallwirtschaftsverbände zu sorgen. Gemäß § 7 (4) StAWG können sich die Gemeinden zur Besorgung der öffentlichen Abfuhr u.a. eines Abfallwirtschaftsverband bedienen. Sowohl die Gemeinden als auch die Abfallwirtschaftsverbände treffen die Aufzeichnungspflichten gemäß § 17 AWG 2002 (BGBl I 2002/102) und unterliegen sie damit insbesondere auch den Bestimmungen zur elektronischen Aufzeichnungspflicht und Meldepflicht nach §§ 5, 6 und 8 der Abfallbilanzverordnung (BGBl II 497/2008). Gemäß § 6 Abs. 1 bzw. § 8 Abs. 3 der Abfallbilanzverordnung können sich die Gemeinden zur Erfüllung der elektronischen Aufzeichnungs- bzw. Meldepflicht eines Gemeindeverbandes bedienen. Die Abfallwirtschaftsverbände sind gemäß § 14 StAWG Gemeindeverbände. Die Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtung gemäß AbfallbilanzV überlasten zum einen die bestehenden EDV- und Personalkapazitäten vieler Gemeinden und treffen den Abfallwirtschaftsverband ohnehin entsprechende Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtungen. Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom ………… hat sich der Abfallwirtschaftsverband Weiz bereit erklärt - bei entsprechender Beschlussfassung durch die jeweilige Gemeinde - die die Verbandsgemeinden nach der Abfallbilanzverordnung (BGBl II 497/2008) treffenden Pflichten zur elektronischen Aufzeichnung über die Sammlung von Siedlungsabfällen gemäß StAWG 2004 und von Problemstoffen im Rahmen der Problemstoffsammlung gemäß § 28 AWG 2002 (§§ 5, 6) sowie zur elektronischen Übermittlung der Jahresbilanz (§ 8) hinkünftig zu übernehmen und auch die dafür erforderlichen technischen Sachmittel und personellen Ressourcen aus eigenem bereitzustellen. Es wird daher in offener Abstimmung nachstehender einstimmiger Beschluss gefasst: „Die Gemeinde Strallegg macht von der Ermächtigung der §§ 6 Abs. 1 und 8 Abs. 3 der Abfallbilanzverordnung und vom Angebot des Abfallwirtschaftsverbandes WEIZ Gebrauch und überträgt die Verpflichtungen zur Erstellung der elektronischen Aufzeichnungen gemäß §§ 5, 6 der Abfallbilanzverordnung sowie zur elektronischen Meldung der Jahresabfallbilanz gemäß § 8 der Abfallbilanzverordnung auf den Abfallwirtschaftsverband WEIZ . Diese Übertragung gilt unbefristet, kann aber durch entsprechenden Gemeinderatsbeschluss jederzeit widerrufen werden.“ Festgehalten wird, dass durch die Übernahme dieser Verpflichtung weder die Aufgabenzuordnung gemäß § 6 StAWG noch die Gebührenhoheit der Gemeinde im Sinne § 13 StAWG berührt werden.


3. Kulturförderung 2011 Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig für das Jahr 2011 folgende Beträge aus der mit 2.900,- € dotierten Kulturförderung wie vom Kulturausschuss vorgeschlagen an die Strallegger Vereine auszuzahlen: Musikverein Strallegg: Theatergruppe Strallegg: Roadcrew Pfarre Gesamtsumme:

€ 1.100,€ 250,€ 250,€ 400,€ 2.000,-

Die restlichen € 900,- werden für Sonderunterstützungen in Kulturbelangen in Reserve gehalten, da für das Jahr 2011 nur 4 Vereine um Kulturförderung angesucht haben. Die Auszahlung soll bis spätestens Ende Mai 2011 erfolgen. 4. Sportförderung 2011 Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig für das Jahr 2011 folgende Beträge aus der mit 8.000,- € dotierten Sportförderung wie vom Sportausschuss vorgeschlagen an die Strallegger Vereine für Jugendförderung auszuzahlen: USV Strallegg UTC Strallegg ESV Strallegg Feitlclub Pacher

Summe:

€ 5.005,€ 665,€ 665,€ 665,€ 7.000,-

71,50% 9,50% 9,50% 9,50% 100,00%

Die restlichen € 1000,- werden für Sonderunterstützungen in Sportbelangen in Reserve gehalten. Die Auszahlung soll bis spätestens Ende Mai 2011 erfolgen. Der Gemeinderat beschließt mit Stimmenmehrheit 9 Stimmen dafür und 6 Gegenstimmen, dass der UFC Strallegg durch Übernahme der Stromkosten von der Sportanlage entlastet wird, vorbehaltlich eines konsolidierten Budgets des UFC Strallegg für das Spieljahr 2011/2012. 5. Seniorenurlaubsaktion Land Steiermark, 2011 Da die Bedingungen zur Erlangung eines Gratisurlaubes durch das Land Steiermark auf Grund der Sparmaßnahmen, durch Herabsetzung der Einkommensgrenzen für das Jahr 2011 wesentlich erschwert wurden, werden folgende Voraussetzungen bekannt gemacht: Einkommensgrenzen: Alleinstehende Personen: 793,40 (= Mindesteinkommen mit Ausgleichszulage) Ehepaare: 1.189,56 -„Ein allfälliges Wohnrecht bzw. Ausgedinge wird als Einkommen gewertet und beim Einkommen dazu gezählt.


Weitere Details: maximal Pflegestufe 2 (Stufe 3 und 4 mit Begleit-/Pflegeperson zum Selbstkostenpreis) Vollendung des 60.Lebensjahres Unterbringung in 2-Bettzimmern in St. Anna am Aigen, Grenzlandhof Ulrich, 13.9. bis 20.9. Da es mit dieser neuen Einkommens-Regelung nur mehr Personen bzw. Ehepaaren mit Mindestpension, ohne Ausgedinge oder Wohnrecht möglich ist/wäre an der Urlaubsaktion teilzunehmen wird folgende Vorgehensweise zur Auswahl der nunmehr 5 Personen, die von der Gemeinde Strallegg teilnehmen können, gewählt: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig, dass jene 5 Personen mit Hauptwohnsitz in Strallegg, die sich bis spätestens 20.06.2011 anmelden und die das geringste Einkommen haben, an die Bezirkshauptmannschaft Weiz vorgeschlagen werden. Dieser Vorschlag erfolgt auch dann, wenn das Einkommen geringfügig über den oben angeführten Einkommensgrenzen liegt, bzw. auch dann, wenn sie bereits früher einmal an einer Urlaubsaktion teilgenommen haben. Ob solche Personen vom Land Steiermark bzw. der Bezirkshauptmannschaft Weiz als Teilnehmer akzeptiert werden, liegt nicht im Einflussbereich der Gemeinde Strallegg. Antragsformulare liegen am Gemeindeamt Strallegg auf, die Einkommensnachweise aller sich bewerbenden Personen und der Übergabsvertrag, wenn ein Wohnrecht bzw. Ausgedinge geschrieben ist, sind bitte mitzubringen. Bei mehreren Anträgen zählt das Eingangsdatum des Antrages beim Gemeindeamt Strallegg. Die weiteren Anträge (Personen 6-10) werden als Ersatzpersonen vorgemerkt (bei Erkrankung bzw. Ausfällen für 2011 bzw. für Aktion 2012) 6. Wohnungsvergaben

a) Strallegg 129/1 b) Strallegg 129/6

a) Wohnung Strallegg 129/1 Bgm. Peter Kern informiert, dass für die frei gewordene Wohnung in 8192 Strallegg 129/1, altes Feuerwehrhaus (Vormieterin Schneeberger Hildegard) eine Interessentin gefunden werden konnte. Frau Wasserbauer Michaela aus Dachgeschoßwohnung Nr.6 hat wegen der für 4 Personen (2 Kinder und Lebensgefährte) beengten Wohnverhältnisse in der derzeitigen Wohnung, Interesse an dieser Wohnung im Erdgeschoß. Als weiterer Bewerber ist der deutsche Staatsangehörige und Pensionist, Jürgen Wolf aufgetreten, der derzeit bei seiner Tochter Manuela Pichler und ihrem Ehemann Harald in 8192 Strallegg 212 wohnt. Im Gemeindevorstand wurde Übereinstimmung erzielt, dass der beengte Wohnbedarf einer Familie, die bereits eine Gemeindewohnung bewohnt, vorranging zu werten ist. Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, die Wohnung 8192 Strallegg 129/1, an Frau Wasserbauer Michaela nach dem vorliegenden Mietvertragsentwurf des Notariats Mag. Frizberg aus Birkfeld, zu vergeben. Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig, dass der Mietvertrag mit Frau Wasserbauer Michaela für die Wohnung in 8192 Strallegg 129/1, nach dem vorliegenden Entwurf des Notars Mag. Frizberg abgeschlossen werden soll. b) Wohnung Strallegg 129/6 Bgm. Peter Kern informiert, dass sich für die frei gewordene Wohnung in 8192 Strallegg 129/6, im Dachgeschoß des altes Feuerwehrhaus (Vormieterin Wasserbauer Michaela und Familie) eine Interessentin beworben hat. Frau Ziegerhofer Kathrin aus St. Kathrein a.H., Landau 1 hat Interesse an dieser Wohnung.


Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, die Wohnung 8192 Strallegg 129/6, an Frau Ziegerhofer Kathrin nach dem vorliegenden Mietvertragsentwurf des Notariats Mag. Frizberg aus Birkfeld, zu vergeben. Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig, dass der Mietvertrag mit Frau Ziegerhofer Kathrin für die Wohnung in 8192 Strallegg 129/6, nach dem vorliegenden Entwurf des Notars Mag. Frizberg abgeschlossen werden soll. 7. Auszahlung Jagdpacht 2011 (nach Aufteilungsentwurf vom 25.03.2011) Antrag des Bürgermeisters Peter Kern auf Auszahlung des Jagdpachtentgeltes an die Grundbesitzer. Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung einstimmig, das Jagdpachtentgelt für das Jahr 2011 aufgrund des vom Bürgermeister erstellten Aufteilungsentwurfes, der in der Zeit vom 25.03.2011 bis 22.04.2011 zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt Strallegg auflag, auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 6 Wochen vom Zeitpunkt der Kundmachung dieses Gemeinderatsbeschlusses an, das ist vom 16.05.2011 bis 27.06.2011. Anteile die nicht in diesem Zeitraum behoben werden, verfallen zu Gunsten der Gemeinde.

 Die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes 2011 erfolgt von 16.Mai – 27. Juni 2011 Jagdpachtanteile, welche nicht innerhalb von 6 Wochen nach Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, verfallen zu Gunsten der Gemeindekasse.   Musikverein Strallegg Terminverschiebungen ! 1.) Da am Sonntag 1. Mai 2011 mehrere Veranstaltungen zusammengefallen sind, (Florianisonntag mit Einzug der Freiwilligen Feuerwehr und Gestaltung der Heiligen Messe durch den Musikverein und Vierteleinbeten der Pfarre Strallegg) haben wir uns vom Musikverein wegen der Terminkollision entschlossen die Aktion Blasmusik von Haus zu Haus, auf Sonntag den 22. Mai 2011, zu verschieben. Die betroffenen Häuser im Ortsteil Oberes Eck und Teile von Außeregg und Feistritz werden persönlich per Post über den Beginn und die Reihenfolge des Besuchs informiert. 2.) Der Weckruf Oberes Dorf, bzw. Feuerwehr- und Gernsiedlung findet heuer am Pfingstmontag, den 13. Juni ab 05.00 Uhr früh statt. Der Obmann: Dr. Auer Johann

Der Kapellmeister: Schirnhofer Johann


  21.05. - 22.05.

Dr. Martina HOFFMANN-MODER, Birkfeld

4525

28.05. - 29.05.

Dr. Barbara HASIBA, Birkfeld

4420

Dr. Christian GEYER, Strallegg

2020

Dr. Josef LECHNER, Birkfeld

3311

Dr. Friedrich RITTER, Gasen

03171/380

Dr. Barbara HASIBA, Birkfeld

4420

Dr. Matthias RANNEGGER, Birkfeld Dr. Martina HOFFMANN-MODER, Birkfeld

4844

02.06.

Christi Himmelfahrt

04.06. - 05.06. 11.06. - 13.06.

Pfingsten

18.06. - 19.06. 23.06.

Fronleichnam

25.06. - 26.06.

Samstag Freitag Samstag Samstag Sonntag

4525

 MAI Rockparty, Grasshoppers, Jausenstation Posch Fußball: UFC Strallegg - Weiz II Fußball: UFC Strallegg II - Waisenegg Fußball: UFC Strallegg - Ilz Fußball: UFC Strallegg II - Pischelsdorf II

21. Mai 20. Mai 21. Mai 28. Mai 29. Mai

JUNI Christi Himmelfahrt

Donnerstag Samstag Sonntag Samstag

02. Jun 04. Jun 05. Jun 11. Jun

Montag Montag Samstag

13. Jun 13. Jun 18. Jun

Pfingstmontag

Donnerstag

23. Jun

Fronleichnam

Freitag Samstag Sonntag

24. Jun 25. Jun 26. Jun

Johannes d.T.

Samstag Sonntag Samstag Samstag Samstag Sonntag

02. Jul 03. Jul 09. Jul 16. Jul 30. Jul 31. Jul

Pfingstmontag

Erstkommunion, 8.15 Uhr Einzug der Kinder, anschl. hl.Messe Hoffest, GH Winkler Hoffest und hl.Messe, Frühschoppen, GH Winkler Fußball: UFC Strallegg - St.Margarethen/R. UFC Strallegg II - Miesenbach Fußwallfahrt nach Pöllauberg, 5.00 Uhr, Hl.Messe 8.45 Uhr Weckruf "Oberes Dorf", Musikverein Strallegg KSD-Seifenkistenrennen mit Motor Mythos Classic, Road Crew After-Race Party, Parkplatz Hauptschule, Road Crew Hl. Messe 8.15 Uhr anschl. Fronleichnamsprozession Tag der Blasmusik, Musikverein Strallegg Hl.Messe, 8.45 Uhr; Sonnwend-KIRTAG Seefest, GH Winkler, Sparverein Winkler Pfarrfest, Festgottesdienst, 8.45 Uhr

JULI

Almblick`s Bergfestl, GH Almblick Mini Playback Show,Hauptschule,10.00 Uhr, Elternverein Strallegg Pool Party, Freizeitzentrum-Schwimmbad, Musikverein Strallegg Mühlwiesenparty mit Fußballturnier, USV Feitlclub Pacher Dämmerschoppen, 19.00 Uhr Seehütte, Musikverein Pacherer Dorffest mit hl. Messe, Pacherer Freizeitfreunde

Impressum: Herausgeber: Gemeinde Strallegg Erscheinungsort: 8192 Strallegg Verlagspostamt: 8192 Strallegg Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Peter Kern


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