IPPNW-Thema "Drei Jahre Atomwaffenverbotsvertrag: Die Zivilgesellschaft fordert Abrüstung"

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Foto: Sarah Kuiter / IPPNW

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Sept 2020 internationale ärzte für die verhütung des atomkrieges – ärzte in sozialer verantwortung

Drei Jahre Atomwaffenverbotsvertrag: Die Zivilgesellschaft fordert Abrüstung


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üchel: Über 100 Menschen feierten den dritten Geburtstag des AtomwaffenVerbotsvertrags. Mit Corona-Auflagen* wurde das Aktionscamp auf einer Wiese direkt am Atomwaffenstützpunkt Büchel genehmigt.

Foto: Lena Theunissen/IPPNW

*Die Zwillinge Johannes und Daniel hatten am gleichen Tag wie der Verbotsvertrag Geburtstag und springen mit Johannes (alle aus einer Corona-Bezugsgruppe) aus der Geburtstagstorte.

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Die Bilder von den Aktionstagen finden Sie auf Flickr: www.flickr.com/photos/ippnw

Aktionstage in Büchel Drei Jahre Atomwaffenverbotsvertrag

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er Vertrag zum Verbot von Atomwaffen, der im Laufe der Aktionstage viel Würdigung erfuhr, war vor drei Jahren, am 7. Juli 2017 von 122 Staaten in der UN unterzeichnet worden. Für viele Aktivist*innen weltweit steht der Vertrag für eine faire, gewaltfreie globale Ordnung – und mittlerweile fehlen nur noch sechs Ratifizierungen, um ihn zu gültigem Recht werden zu lassen. Mit Wunderkerzen und Tanzmusik wurde in der Nacht eine lebensgroße Geburtstagstorte für den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen eingeweiht. IPPNW- und ICAN-Mitglieder hatten sie in intensiver Detailarbeit gebaut und bemalt.

Foto: Lena Theunissen/IPPNW

Foto: Sarah Kuiter/IPPNW

Aus allen Ecken Deutschlands hatten sich Menschen auf den Weg gemacht, um gegen die in der Eifel stationierten Atomwaffen zu protestieren. Die Freude darüber, dass das Camp trotz unsicherer Bedingungen im Vorfeld stattfinden konnte, war bei allen Angereisten groß. Die Aktionstage im Sommer 2021 sind bereits in Planung – auf Wiedersehen in Büchel!

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Foto: Sarah Kuiter /IPPNW

ATOMWAFFENVERBOT

STOP TIHANGE: MENSCHENKETTE IM DREILÄNDERECK AM 25. JUNI 2017 3. JAHRESTAG DES ATOMWAFFENVERBOTS. BÜCHEL, 7. JULI 2020

Blick über den Tellerrand Initiativen auf der ganzen Welt kämpfen für das Atomwaffenverbot

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en dritten Geburtstag des Verbotsvertrages haben Aktivist*innen aus ganz Deutschland und den Niederlanden in Büchel mit einer riesigen Geburtstagstorte gefeiert. Drei Jahre nach der Verabschiedung des Vertrags ist es fast geschafft. Es fehlen nur noch sechs Ratifizierungen. Dann, neunzig Tage nach der 50. Ratifizierung, tritt der Vertrag offiziell in Kraft. Der Vertrag stellt einen Meilenstein in den Abrüstungsbestrebungen der letzten Jahrzehnte dar und auch eine zwei Meter hohe Geburtstagstorte reicht eigentlich nicht aus, um ihn zu würdigen. Doch letztendlich bleibt er nur ein Werkzeug, das, wenn man es nicht benutzt, verstaubt in einer Schublade landet. Allerdings sind wir glücklicherweise davon weit entfernt. Seit drei Jahren kämpfen Aktivist*innen weltweit darum, ihre Regierungen zu überzeugen, dem Vertrag beizutreten. Durch den Vertrag sollen die Bedingungen geschaffen werden, unter denen eine globale nukleare Abrüstung tatsächlich stattfinden kann. Doch trotz des hartnäckigen und kreativen Aktivismus auch hier zu Lande hat sich die deutsche Regierung bisher noch wenig bewegt. Im Grunde genommen befinden wir uns in einer paradoxen Situation. Die deutsche

Bundesregierung spricht sich für das Ziel einer atomwaffenfreien Welt aus; 2010 hat der Bundestag beschlossen, die Stationierung der Atomwaffen in Büchel zu beenden. Mit dem Ächtungsvertrag besteht erstmals die Möglichkeit, Atomwaffen umfassend zu verbieten – Deutschland könnte diesem Vertrag beitreten; die Mehrheit der Bevölkerung unterstützt den Vertrag und spricht sich gegen die Stationierung und Modernisierung der Atomwaffen in Deutschland aus (ICAN Deutschland, 2019) Und was tut die Bundesregierung? Erst mal nichts. Na ja, nicht so ganz: Die Verteidigungsministerin wollte erst kürzlich neue atomar bestückbare Kampfjets in Milliardenhöhe von Steuergeldern kaufen. Den Verbotsvertrag ignoriert sie derweil. Doch warum geht es nicht voran? Wie können wir den Druck auf die Regierung erhöhen? Nun, vielleicht lohnt sich ein Blick über unseren nationalen Tellerrand.

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ach Spanien zum Beispiel. Spanien ist NATO-Mitglied, hat sich allerdings bereits 1986 mittels eines Referendums gegen die Stationierung von Atomwaffen auf seinem Territorium ausgesprochen. Doch seitdem ist auch hier eher wenig in passiert. Die Verhandlungen zum Verbotsvertrag boykottierte die spanische Regie4

rung ebenso wie die Deutsche. 2018 stand der Vertrag dann plötzlich ganz oben auf der Agenda. Die Partei Podemos („Wir können“) stellte für ihre Zustimmung zum nationalen Haushalt 2019 Bedingungen. Darunter eine, die sich kurz und knackig präsentieren lässt: „Spain will sign the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW)“. Und der Koalitionspartner, die Partei der Sozialisten Kataloniens (PSC) und Pedro Sanchez ließ sich auf den Deal ein.

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egonnen hatte der neuerliche Aufschwung mit einer humanitären Konferenz im Frühjahr 2018. Dort, so erzählte mir Carlos Umaña – IPPNW-Mitglied aus Costa Rica und Mitglied der International Steering Group (ISG) von ICAN für die IPPNW – wurden zwei spanische Abgeordnete auf den Verbotsvertrag aufmerksam. Wenige Wochen später, im Mai 2018, unterschrieben 92 Mitglieder des spanischen Parlaments, die meisten von ihnen Mitglieder von Podemos, den „Parliamentarian Pledge“ (ICAN-Erklärung für Abgeordnete). Damit verpflichten sie sich, die Unterzeichnung und Ratifizierung des Verbotsvertrages in ihren Ländern voranzutreiben. Die Unterschriften nahm die Geschäftsführerin von ICAN Beatrice Fihn feierlich entgegen. Dazu gab es Fotos mit der Nobelpreismedaille.


BARCELONA UNTERZEICHNET DEN ICAN-STÄDTEAPPELL, 3. APRIL 2020

Bis heute gehört Spanien nicht zu den Unterzeichnern, denn das Verteidigungsministerium stoppte den Prozess. Die Regierung führte eine Rechtsberatung durch, ob die NATO-Mitgliedschaft dem Vertrag entgegenstünde. Carlos Umaña und seine Kollegen von ICAN übersetzten zügig ein entsprechendes Briefing, das von norwegischen Partnern ausgearbeitet wurde. Sie verbreiteten es unter Parlamentarier*innen und der Presse, doch die Regierung blieb vorerst bei ihrer Entscheidung: Aktuell könne man nicht unterzeichnen – aus politischen Gründen. Im November 2018 nahmen dann ICANVertreter an dem „World Forum on Urban Violence and Education for Coexistence and Peace“ in Madrid teil. Inspiriert von diesem Forum wurde der ICAN Cities Appeal gegründet. Er bietet Städten die Möglichkeit, symbolisch den Vertrag zu unterzeichnen und macht den Prozess demokratischer. Denn das ist eine der Stärken dieses Vertrages: die „Demokratisierung des Abrüstungsprozesses“ (Umaña, 2020). Im August 2020 hatten elf spanische Städte unterzeichnet, darunter auch Barcelona. Madrid allerdings fehlt noch. Carlos Umaña ist nicht nur in der Abrüstungsbewegung aktiv, sondern setzt sich in seinem Heimatland auch für die Rechte der LGBTQ-Community ein. Auch diese Arbeit führte ihn mehrmals nach Spanien, wo er viele Kontakte zu Politker*innen knüpfen konnte. Und diesen erzählte er natürlich auch von ICAN und dem Verbotsvertrag, denn, so Carlos „It’s the same type

of violence behind homophobia and nuclear weapons. People fighting them have many things in common.“ Die Kampagnenarbeit in Spanien nahm vor Beginn der Coronapandemie noch einmal richtig Fahrt auf und hatte mit dem Besuch von Setsuko Thurlow einen neuen Höhepunkt erreicht. Es gab viele Interviews und Aufmerksamkeit. Dann kam die Pandemie und es gab drängendere Probleme. Doch das Thema ist nicht von der Tagesordnung verschwunden. Am 75. Jahrestag des Angriffs auf Hiroshima berichteten mehrere spanische Zeitungen auch über den Verbotsvertrag und dass die Regierung noch immer nicht unterschrieben habe. Auch der Präsident Sanchez mahnte angesichts dieses Jubiläums mit einem Tweet zu Frieden und Koexistenz.

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arlos ist zuversichtlich, dass sie den Druck auf die Regierung noch weiter erhöhen können. Auf die Frage nach dem spanischen Erfolgsrezept nannte er mehrere Dinge: Wichtig sei es aus seiner Sicht auf Intersektionalität zu setzen, gepaart mit Expert*innenwissen. Er klopfe an jede Tür und manchmal entstünden daraus neue Initiativen. Die Message müsse klar und deutlich sein; die Menschen bräuchten Informationen und eine klare Handlungsanleitung. Initiativen wie der Städte-Appell oder die Abgeordneten-Erklärung bieten die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden. Diese kleinen Schritte, so Carlos, sollten nicht unterschätzt werden, 5

denn irgendwann summieren sie sich zu einem großen Ganzen. Auch wenn sich auf Bundesebene in Deutschland bisher wenig bewegt hat, gibt es auf lokaler Ebene einige Erfolge. Fast 100 Städte (darunter Stuttgart, Düsseldorf, München, Kiel) fünf Landkreise und vier Bundesländer (Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Bremen) haben den Städteappell bereits unterzeichnet. Über 500 Abgeordnete aus dem Bundestag, den Landtagen und dem Europaparlament sind der ICAN-Erklärung beigetreten. Und gerade, was Intersektionalität angeht, ist die deutsche IPPNW besonders stark. Kaum eine andere Sektion arbeitet zu so vielen verschiedenen Themen, hat Kontakte und Expertise in so vielen Bereichen und so viele Mitglieder. Wenn alle an den ihnen bekannten Türen klopfen und ihre Netzwerke nutzen, haben wir Potenzial, das Thema auf die politische Agenda zu setzen und vielleicht nach der nächsten Bundestagswahl erste Schritte zu erzwingen.

Franca Brüggen ist internationale IPPNWStudierendensprecherin.

Foto: ICAN

ATOMWAFFENVERBOT


ATOMWAFFENVERBOT

Wie kann Deutschland beitreten? Mögliche Schritte zur Ratifi zierung des Kernwaffenverbotsvertrages

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eit drei Jahren gibt es den Kernwaffenverbotsvertrag – „Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons“. Aktuell haben ihn 83 Staaten unterzeichnet und 44 ratifiziert. 90 Tage nach der 50. Ratifikation tritt der Vertrag in Kraft. In Europa sind bisher nur Österreich, der Vatikan und Irland Mitglieder. Die Niederlande, Schweden und die Schweiz nahmen an den Vertragsverhandlungen teil, haben sich aber gegen einen Beitritt ausgesprochen.

Unterzeichnung Mon ate /J

Ratifikation Ratifikation durch Bundespräsident*in, nachdem Parlament entsprechende nationale Gesetze erlassen hat.

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Deklarationen Deklaration gegenüber UN-Generalsekretär*in: Es befinden sich ausländische Boden (Artikel 2.1.c)

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abgezogen werden. Nach dem Abzug deklariert Deutschland gegenüber UN-Generalsekretär*in, dass es seinen Verpflichtungen nachgekommen ist (Artikel 4.4)

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) 15.2

elche Maßnahmen wären zum Vertragsbeitritt nötig? Nach Unterschrift und Ratifikation träte der Vertrag für Deutschland 90 Tage später in Kraft. Deutschland müsste die Praxis der nuklearen Teilhabe in der NATO beenden. Die zwanzig in Büchel (Rheinland-Pfalz) stationierten amerikanischen Waffen, die technische Komponente der Teilhabe, müssten abgezogen werden. Dafür wird das erste Treffen der Mitgliedsstaaten des Verbotsvertrages eine Frist festlegen, die für alle Stationierungsstaaten im Beitrittsfall gilt. Ein Abtransport der Waffen ist technisch einfach umzusetzen und erfolgt mit amerikanischen Transportflugzeugen. Eine verpflichtende Verifikation des Abzuges sieht

Mitgliedsstaaten bestimmt (Artikel 4.4, Artikel 8.2)

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Deutschland ist weithin außen vor geblieben und hat sich nicht an den Verhandlungen zum Vertrag beteiligt. Einen Beitritt schließt die Bundesregierung derzeit aus und entspricht damit auch der Position anderer NATO-Staaten. Für den Fall, dass sich zukünftige Regierungen anders entscheiden, stellt dieser Beitrag dar, wie ein Beitritt vonstattengehen würde. Außerdem werden einzelne Schritte vorgeschlagen, die schon vor einem Beitritt beschlossen werden könnten.

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Mitgliedsstaaten in dieser Zeit stattfindet, muss Deutschland über aktuellen Status des Abzuges berichten (Artikel 4.5)

der Vertrag nicht vor. Deutschland könnte freiwillige Maßnahmen ergreifen und etwa die Bunkeranlagen in Büchel nach Abzug der Waffen zur Inspektion öffnen. Die nukleare Teilhabe sieht vor, dass Deutschland Kampfflugzeuge als Trägersysteme für die Kernwaffen zur Verfügung stellt. Ein Beitritt zum Kernwaffenverbotsvertrag hätte keine Auswirkungen auf Trägersysteme. Deutschland könnte die Flugzeuge für nicht-nukleare Zwecke weiterverwenden.

Bündnisses diskutiert. Weiterhin müsste sich Deutschland von Elementen der NATO-Doktrin distanzieren, die den Einsatz von Kernwaffen vorsehen. Letztlich muss Deutschland vom sogenannten „nuklearen Schutzschirm“ Abstand nehmen. Damit garantieren die USA, Deutschland im Falle eines Angriffes auch mit Kernwaffen zu verteidigen. Die Mitgliedschaft in der NATO wäre nicht grundsätzlich verboten.

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Der Kernwaffenverbotsvertrag erlegt Mitgliedsstaaten Verpflichtungen zur Überwachung ziviler Kernenergienutzung auf. Mit dem Beitritt würde sich Deutschland verpflichten, mindestens die gleichen Vereinbarungen mit der Internationalen Atomenergieorganisation aufrechtzuerhalten, die schon im Rahmen des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags gültig sind.

ach einem Beitritt zum Verbotsvertrag ist neben der technischen auch die politische nukleare Teilhabe verboten. Deutschland dürfe andere Staaten nicht „verleiten“, Kernwaffen zu produzieren, zu besitzen, zu nutzen oder mit der Nutzung zu drohen. Deutschland müsste aus der nuklearen Planungsgruppe der NATO aussteigen, die die Nuklearstrategie des 6


ATOMWAFFENVERBOT

MENSCHENKETTE AM FLIEGERHORST BÜCHEL, 5. JULI 2020

Deutschland hat neben dem umfassenden Sicherungsabkommen (INFCIRC/153) auch das zugehörige Zusatzprotokoll (INFCIRC/540) unterzeichnet. Internationale Verträge werden in Deutschland durch Vertragsgesetze in nationales Recht umgewandelt. Weitere nationale Gesetze werden, falls nötig, angepasst. Im Strafgesetzbuch und im Kriegswaffenkontrollgesetz sind schon jetzt Entwicklung, Produktion, Erwerb, Besitz und der Einsatz von Kernwaffen verboten, genauso die Anstiftung anderer Staaten zu solchem Handeln. Dabei gibt es jedoch eine spezielle Ausnahmeregelung (§ 16 Kriegswaffenkontrollgesetz): Waffen von NATO-Bündnispartnern. Für diese gelten oben stehende Verbote nicht, sie dürfen beispielsweise Kernwaffen durch Deutschland transportieren. Nach einem Beitritt zum Kernwaffenverbotsvertrag müsste dieser Artikel entfernt werden. Zusätzlich verboten werden müsste auch die Androhung der Nutzung von Kernwaffen.

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eutschlands Position in Bezug auf Kernwaffen ist ambivalent. Eine kernwaffenfreie Welt ist das erklärte Ziel der Bundesregierung. Gleichzeitig unterstützt Deutschland als NATO-Mitglied die derzeitige Politik des Bündnisses, nach der die NATO ein nukleares Bündnis bleibt, solange es Kernwaffen gibt, und erlaubt die Stationierung fremder Waffen auf dem eigenen Territorium. Regelmäßig wiederholen Mitglieder der Bundesregierung, dass der Kernwaffenverbotsvertrag eine Gefahr für den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag sei. Die Oppositionsparteien (Linke/Grüne) stellen dagegen regelmäßig Anträge im Parlament, die die Regierung auffordern, dem Vertrag beizutreten.

Vor einem Beitritt sind einige Zwischenschritte denkbar. Erstens: Die Bundesregierung könnte die deutsche Mitwirkung an einem Ersteinsatz von Kernwaffen ausschließen. Bis heute hält sich die NATO offen, Kernwaffen auch als Antwort auf einen konventionellen Angriff einzusetzen. Ein solcher Ersteinsatz könnte einen nuklearen Schlagabtausch einleiten und so zu einem globalen Nuklearkrieg führen.

Rolle in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl spielen. Falls es eine Regierungsbeteiligung der Grünen gibt, würde damit eine Partei in der Exekutiven sein, die in den letzten Jahren immer wieder den Beitritt Deutschlands zum Verbotsvertrag gefordert hat. Ob ein solcher Beitritt auch in einem Koalitionsvertrag verankert werden kann, ist momentan nicht abzusehen.

Zweitens könnte Deutschland beschließen, die verschiedenen Komponenten der technischen nuklearen Teilhabe nicht zu modernisieren. Die USA arbeitet an einem Nachfolgemodell für die Kernwaffen (B6112), das u. a. eine höhere Zielgenauigkeit aufweist. Beim Kauf neuer Flugzeuge würde ein Modernisierungsverzicht bedeuten, die Flugzeuge ohne Zertifizierung für Kernwaffennutzung zu erwerben.

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Drittens könnte Deutschland eine Position erarbeiten, die die Gemeinsamkeiten des Nichtverbreitungsvertrages und des Verbotsvertrages betont. Hierzu könnte Deutschland zunächst Beobachterstatus im Verbotsvertrag anstreben. Viertens könnte Deutschland darauf hinwirken, die Rolle von Kernwaffen in der NATO zu reduzieren. Derzeit berät eine Expertengruppe der NATO zu Reformplänen des Bündnisses. Möglicherweise steht bald auch eine Neufassung des strategischen Konzeptes an. Wird in diesem Prozess die Rolle von Kernwaffen in der NATO reduziert, könnte zuerst die technische nukleare Teilhabe beendet werden, später auch die politische. Schlussendlich könnte Deutschland dem Kernwaffenverbotsvertrag beitreten. Die Frage des Beitritts könnte schon im nächsten Jahr eine 7

us der Sicht von Verbotsbefürworter*innen gilt es daher, zur Wahl stehende Kandidat*innen über den Verbotsvertrag zu informieren und sie auf den Vertrag aufmerksam zu machen. So könnten innerparteiliche Positionen zu einem Vertragsbeitritt bei den Grünen, aber auch bei anderen Parteien gestärkt werden. Dies kann jede*r für sich tun, etwa in Kontakt mit den jeweiligen Direktkandidat*innen im eigenen Wahlkreis. Auch Organisationen, wie beispielsweise IPPNW, könnten Politiker*innen auf Landeslisten im Vorfeld der Wahlen anschreiben, befragen und informieren. Gleichzeitig können Wahlempfehlungen ausgesprochen werden. Selbst wenn in der nächsten Legislaturperiode kein Vertragsbeitritt beschlossen wird, könnten einige der oben genannten Schritte auf den Weg gebracht werden – Maßnahmen, die langfristig zum Ziel einer kernwaffenfreien Welt führen.

Dr. Moritz Kütt arbeitet am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH) zum Thema atomare Rüstungskontrolle.


ATOMWAFFENVERBOT

Gesundheitsfolgen von Atomwaffen Prof. Masao Tomanaga erhebt Gesundheitsdaten der Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki

75 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki: Bis heute leiden die Überlebenden der Atombombenabwürfe unter dem gehäuften Auftreten von Krebs – aber auch anderen Erkrankungen. Mit Prof. Masao Tomonaga hat ein renommierter Arzt und IPPNWVertreter nun Gesundheitsdaten bis in die jüngste Vergangenheit zusammengetragen.

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Quelle: M. Tomanaga

n Hiroshima und Nagasaki sind in den ersten fünf Monaten 210.000 Menschen an den Folgen der Atombombenabwürfe gestorben. Japanische und US-amerikanische Wissenschaftler fingen bereits wenige Tage bzw. Wochen nach den Atombombenabwürfen damit an, klinische Daten über die Auswirkungen von Atomwaffen zu sammeln. Diese unterlagen in den ersten Jahren jedoch strenger Geheimhaltung durch die US-amerikanische Besatzungsmacht.

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ine umfassende epidemiologische Datenerhebung begann erst 1950 mit der Life-Span-Studie, die seitdem ca. 120.000 Menschen mit ihren Krankheitsgeschichten nachverfolgt. Unser heutiges Wissen über die Folgen radioaktiver Strahlung für den menschlichen Körper stammt im Wesentlichen aus dieser Langzeituntersuchung. Die gewaltige Druckwelle und der mehr als einen Tag anhaltende Feuersturm machten jeweils aus einer Fläche von vier Kilometern Radius eine Wüste. Schreckliche Szenen spielten sich ab. Kleinkindern wurden auf dem Rücken der Mütter die Köpfe abgerissen. Von manchen Menschen blieb buchstäblich nur noch ein Schatten als Erinnerung. Im Zentrum der Explosion wurden die Opfer Strahlendosen von über 100 Gray kombinierter Gamma- und Neutronenstrahlung ausgesetzt, die durch die Kernspaltung freigesetzt worden war. Derartig hohe Strahlendosen führen bei Menschen zum sofortigen Tod durch Schädigung des zentralen Nervensystems. Nur wer von der Strahlung z. B. durch eine Mauer teilweise abgeschirmt war, hatte eine Chance zu überleben. Die durch die Explosion er-

zeugte Pilzwolke schleuderte Staub, Asche und verschiedene radioaktive Spaltprodukte in die Atmosphäre, die in den folgenden Tagen und Wochen als schwarzer Regen herunterkamen und große Landstriche radioaktiv verseuchten. Die medizinische Infrastruktur war unmittelbar nach den Bombardierungen in beiden Städten weitgehend zusammengebrochen. Im Umkreis von 500 Metern von Ground Zero starben 100 Prozent aller Menschen, innerhalb eines Kilometers 90 Prozent und innerhalb von 1,5 Kilometern 50 Prozent. Das Nagasaki Medical School Hospital befand sich nahe des Epizentrums der Detonation. Den dicken Gebäude-Mauern war es zu verdanken, dass die Menschen dort immerhin eine 50-prozentige Chance hatten, den unmittelbaren Bombenabwurf zu überleben. Die meisten der Überlebenden waren dennoch so stark verletzt, dass das Krankenhaus nicht mehr einsatzfähig war. 8

In Hiroshima war die Lage noch schlimmer. Alle Krankenhäuser waren zerstört, über 90 Prozent des medizinischen Personals waren tot.

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u den multiplen schweren Verletzungen durch Feuersturm und Druckwelle traten bei vielen Menschen, die bisher gehofft hatten, dem Schlimmsten entgangen zu sein, nach Tagen bis Wochen Symptome der akuten Strahlenkrankheit auf. Es war zu dem Zeitpunkt gar nicht bekannt, dass es sich um Atombomben gehandelt hatte, deren Radioaktivität schädlich war. Erst allmählich wurden die „atomic bomb symptoms“ als solche erkannt. Überlebende und Ärzte erkannten mit Grauen, dass plötzlicher Haarausfall in der Regel den baldigen Tod ankündigte. Auch die Schleimhäute des Magen-Darm-Trakts wurden durch die Strahlung geschädigt. Es kam zu blutigen Durchfällen, schwerem Wassermangel und Anämie.


ATOMWAFFENVERBOT

Foto: Ralf Schlesener

„Noch heute, 70 Jahre später, sterben die Menschen an den Spätfolgen einer Atombombe, die im Vergleich zur heutigen technologischen Entwicklung dieser Massenvernichtungswaffen lächerlich war.“ Setsuko Thurlow, Hiroshima-Überlebende Die Schädigung des blutbildenden Systems im Knochenmark führte zu einem dramatischen Verlust der für die Immunabwehr notwendigen weißen Blutzellen und der für die Blutgerinnung wichtigen Plättchen. Hohes Fieber, bakterielle Infektionen und Blutungen traten auf.

durch Strahlung geschädigt werden, funktionieren sie häufig noch über eine lange Zeit gut. Erst wenn mit zunehmendem Alter weitere DNA Läsionen hinzukommen, können die Schäden nicht mehr kompensiert werden und es kommt zum Auftreten von bösartigen Erkrankungen.

Bei den häufig großflächigen Hautverbrennungen kam es zu einer ungewöhnlich starken Bildung von tumorartigen Narbengeschwulsten (Keloid).

Aktuelle Studien deuten außerdem darauf hin, dass es einen von der erhaltenen Strahlendosis abhängigen Anstieg von Herzerkrankungen bei älteren HiroshimaÜberlebenden gibt. Der pathogenetische Mechanismus dafür ist bisher noch nicht verstanden. Zu lebenslangem Leid haben häufig psychische Folgeerkrankungen wie Depressionen und post-traumatische Belastungsstörungen geführt.

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esonders Frauen litten unter der sichtbaren Stigmatisierung und hatten Angst, keinen Partner zu finden und missgebildete Kinder zu bekommen. In den folgenden Jahren stiegen Krebserkrankungen an. Ende der 40er-Jahre kam es zu einer ersten Welle von Leukämien, gefolgt von einer Vielzahl unterschiedlicher solider Krebserkrankungen. Hierzu zählen Lungen-, Brust, Schilddrüsen-, Magen-, Kolon-, Leber-, Haut- und Blasentumoren. Die erhöhte Sterblichkeit an soliden Krebserkrankungen ist bei den Überlebenden etwa bis zum Jahr 2000 linear angestiegen und hält sich seitdem auf dem erhöhten Niveau. Außerdem wurde bei den Überlebenden im höheren Alter eine zweite Welle von Leukämien und myelodysplastischen Syndromen festgestellt. Forscher vermuten, dass die Zunahme von malignen Erkrankungen bei älteren Überlebenden mit der Stammzell-Hypothese zu erklären ist. Stammzellen sind Körperzellen, die sich unbegrenzt teilen können und daher quasi unsterblich sind und einen Menschen sein ganzes Leben begleiten. Wenn diese Zellen bei einem jungen Menschen

Der US-Psychiater Dr. Jay Lifton hat die seelische Verfassung von Hiroshima-Überlebenden untersucht. Diese hatten oft viele Menschen gesehen, die im Todeskampf schrien und um Wasser baten und konnten ihnen aber nicht helfen, wenn sie selbst überleben wollten. Als Folge litten sie ihr Leben lang unter massiven Schuldgefühlen und Depressionen. Es wurde der Begriff „tot sein, obwohl lebendig“ geprägt.

einer Studie unserer US-amerikanischen IPPNW-Kollegen unmittelbar 100 Millionen Opfer fordern. Trotz des Wissens über Hiroshima und Nagasaki sind in Folge der seitdem etwa 2.000 durchgeführten Atomwaffentests weltweit nach Schätzungen etwa 430.000 Menschen gestorben und furchtbare Umweltschäden sind entstanden. Es ist wichtig, diese Zahlen immer wieder in das öffentliche Bewusstsein zu rufen und politische Entscheidungsträger darüber zu informieren. Weil sich jedoch das Ausmaß der totalen Zerstörung von Gesundheit und Leben in Zahlen gar nicht fassen lässt, sind die einzelnen Leidensgeschichten der Hibakusha aus Japan und der „Hibakusha“ aus vielen anderen Teilen der Welt so wichtig. Wer sie hört, wird nicht ruhen, ehe die letzten Atomwaffen abgeschafft sind und wir gemeinsam eintreten in ein gerechtes System globaler Sicherheit, in dem Konflikte nicht mehr durch Waffen, sondern durch Worte gelöst werden. Den Artikel von Prof. Tomanaga (Englisch) finden Sie unter: ippnw.de/bit/tomonaga

Hiroshima und Nagasaki zeigen uns, dass selbst der Einsatz von nach derzeitigem Maßstab „kleinen“ Atomwaffen zu unvorstellbarem menschlichen Leid führt. Heutige Atomwaffen haben ein Vielfaches der Sprengkraft von Hiroshima und Nagasaki.

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n den globalen Arsenalen gibt es derzeit noch etwa 13.400 Atomwaffen. Ein Einsatz von nur 262 Atomwaffen à 500 Kilotonnen auf die USA würde nach 9

Dr. Inga Blum und Dr. Lars Pohlmeier sind Mitglieder im Vorstand der deutschen IPPNW.


ATOMWAFFENVERBOT „Wir, die Vertreter*innen unterschiedlicher religiöser Traditionen, haben uns zur Zusammenarbeit auf der Grundlage ... unserer gemeinsamen moralischen Überzeugung verpflichtet: Wir müssen alle zusammenarbeiten, um Atomwaffen zu beseitigen, die Gesamtbudgets für Verteidigung zu reduzieren und die Ersparnisse in das Gemeinwohl zu investieren.“ Weltversammlung von Religions for Peace in Marokko (2011)

Humanitäre Abrüstung und Sicherheit Die Einbindung religiöser Akteur*innen in Afrika

Afrikaweit wie auch global engagiert sich der African Council of Religious Leaders (ACRL), Teil der globalen Initiative „Religions for Peace“ für humanitäre Abrüstung. Bei den Verhandlungen für das Atomwaffenverbot hat die Organisation eine wichtige Rolle gespielt. Ein Interview mit Linnet Loise Wairimu Ng'ayu, Beraterin für humanitäre Abrüstung. Sie nahm 2017 in den UN an den Verhandlungen zum Atomwaffenverbot teil. Wie arbeiten die interreligiösen Räte in Afrika? Unsere Vision ist es, religiöse Führungspersonen und ihre Gemeinschaften zu mobilisieren, um friedliche, gerechte, hoffnungsvolle und harmonische Gesellschaften in Afrika aufzubauen. Aus diesem Grund gibt es in 31 afrikanischen Ländern nationale interreligiöse Räte („Interreligious Councils“). Wir arbeiten sowohl auf lokaler und regionaler als auch auf transnationaler Ebene. Jede Religion hat ihre eigene Lehre, aber wir teilen alle die selben Werte. Religions for Peace bietet ihnen thematische Beratung zu verschiedenen Themen wie Frieden und Sicherheit und auch zum Schutz der Erde.

28. Ratifizierung am 15. Juli 2009 in Kraft getreten. 52 afrikanische Staaten haben diesen Vertrag unterzeichnet, 42 haben ihn ratifiziert – während der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (TPNW) von 25 afrikanischen Staaten unterzeichnet wurde und fünf ihn bis jetzt ratifiziert haben: Gambia, Lesotho, Südafrika, Namibia und Botswana.

Warum sind es gerade religiöse Akteur*innen, die an atomarer Abrüstung interessiert sein sollten?

Was bedeutet humanitäre Abrüstung in Afrika?

80 Prozent der afrikanischen Bevölkerung sind gläubig. Unabhängig von der Religion fordern eigentlich alle religiösen Lehren Gläubige auf, die Schöpfung zu bewahren und „sich um unser gemeinsames Heim zu kümmern“, wie es etwa die katholische Kirche formuliert.

Da Afrika eine atomwaffenfreie Zone ist, ging es bei der humanitären Abrüstung in Afrika bis jetzt oft vorrangig darum, den Handel mit Kleinwaffen und den Einsatz konventioneller Waffen einzuschränken. Der Vertrag über die atomwaffenfreie Zone in Afrika – der Vertrag von Pelindaba – wurde 1996 unterzeichnet und ist mit der

Religiöse Akteur*innen sind in unserer Gesellschaft prominent. Sie haben einen Platz in der Diplomatie und aufgrund ihres Zugangs zu hohen Ämtern einen wichtigen Einfluss auf die Entwicklungen in Politik und Gesetzgebung. Sie sprechen ihre Gemeinden wöchentlich beim Gottesdienst an. Auch der UN-Vertrag zum Verbot von 10

Atomwaffen erkennt in seiner Präambel die Bemühungen religiöser Persönlichkeiten um die humanitären Prinzipien an. Um religiöse Akteur*innen in ihrem Engagement zu bestärken, weisen wir sie darauf hin, dass ein wegweisender Vertrag wie das Atomwaffenverbot ihre Arbeit explizit anerkennt.

Wie hat sich das Engagement religiöser Akteure in den letzten Jahren entwickelt? Im Jahr 2014 fand in Nairobi (Kenia) ein erster runder Tisch mit jungen Führungspersönlichkeiten aus sieben Ländern statt. Junge Menschen sind Teil unserer Kampagnen, denn sie haben ein großes Potenzial, andere für die politische Arbeit zu begeistern. Im Jahr 2015 durchliefen religiöse Akteur*innen, Frauen und junge Menschen eine Fortbildung in Addis Abeba (Äthiopien). Wir veröffentlichten eine erste Erklärung, in der wir religiöse Führer aufforderten, sich hier zu engagieren und ein Atomwaffenverbot zu fordern. Mit den Verhandlungen über den UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen könnten wir Religionsführern deutlich machen, dass Atomwaffen auch ein afrikanisches An-


ATOMWAFFENVERBOT

BEI DEN VERHANDLUNGEN IN DER UN 2017

liegen sind und dass sie schwerwiegende Auswirkungen auf unseren Kontinent haben werden. Die Verhandlungen der sogenannten „Open-ended Working Group“, die das Atomwaffenverbot vorbereitete, haben 2016 umfangreiche Sensibilisierungen für das Engagement von Glaubensführer*innen in ihren Gemeinschaften und auch Regierungen beinhaltet. Auch bei den UN-Verhandlungen 2017 ging es um die Sensibilisierung für das Engagement von Glaubensführer*innen in ihren Gemeinden und auch Regierungen. Seitdem haben wir die Position Afrikas und die Erklärung der UN als Instrumente genutzt, um bei religiösen Akteur*innen für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrages zu werben. Inzwischen sind 22 Interreligiöse Räte aus den einzelnen afrikanischen Staaten aktiv an diesem Prozess beteiligt. Im Mai 2018 verabschiedeten die Akteur*innen bei einem regionalen Treffen eine gemeinsame afrikanische Erklärung zur nuklearen Abrüstung, in der sie auf die Unterzeichnung und Ratifizierung des TPNW drängten.

aber auch mit regionalen und lokalen Vertreter*innen. Auf dem ganzen Kontinent organisieren wir gemeinsame Gebetstage für die Abrüstung, den nächsten zum Beispiel am 26. September 2020. Unsere Themen wie Humanitäre Abrüstung, Divestment und Atomwaffenverbot fließen in die Predigten und Gottesdienste ein. Da auch politische Entscheidungsträger die Gotteshäuser besuchen, erreichen wir sie auf diese Art und Weise mit unseren Botschaften. Es ist Teil unseres Programms, Frauen und junge Führungspersonen verstärkt anzusprechen. Das Thema Abrüstung bietet ihnen Gelegenheit, gesehen und gehört zu werden. Des Weiteren stellen wir Glaubensakteur*inneen Materialien zur Verfügung. Das Handbuch, das Religions for Peace damals zum Thema Streumunition angeboten hatte, waren für uns beim Verbot dieser Waffe sehr hilfreich. Deshalb haben wir für religiöse Akteur*innen 2013 ein globales Handbuch zum Thema „nukleare Abrüstung“ erstellt.

um eine laufenden internationalen Prozess handelt – und dass unsere politischen Entscheidungsträger*innen involviert werden müssen. Wir erinnern an die französischen Atomtests in Algerien und versuchen die gravierenden Auswirkungen von Atomexplosionen auf die Ernährung und das Klima aufzuzeigen. Wir versuchen, den politischen Entscheidungsträgern zu erklären, dass der TPNW ähnliche Regelungen wie der Vertrag von Pelindaba enthält – und dass es wichtig ist, über den Vertrag von Pelindaba hinaus auch das Atomwaffenverbot zu ratifizieren. Es gibt in Afrika oftmals ein Misstrauen gegenüber internationalen Instrumenten, das wir zu überwinden versuchen. Das Handbuch zur nuklearen Abrüstung on „Religions for Peace“ finden Sie unter: ippnw.de/bit/handbuch

Welches sind besondere Herausforderungen für Ihre Arbeit?

Wie arbeitet Religions for Peace? Religions for Peace arbeitet mit Institutionen auf vielen verschiedenen Ebenen zusammen: mit der Afrikanischen Union, mit zwischenstaatlichen Organisationen, regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und Parlamentsabgeordneten. Wir sprechen mit hochrangigen Diplomat*innen,

Atomare Abrüstung scheint in Afrika zunächst keine Priorität zu haben, da der Kontinent bereits eine atomwaffenfreie Zone ist. Viele Menschen mögen den Eindruck haben, dass wir nicht betroffen sind. Das ist eine Herausforderung, aber auch eine Chance für uns. Wir versuchen, das Bewusstsein zu verbreiten, dass es sich

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Linnet Loise Wairimu Ng'ayu ist Beraterin für Humanitäre Abrüstung beim African Council of Religious Leaders mit Sitz in Nairobi.

Foto: Clare Conboy /ICAN

Foto: Religions for Peace

WELTVERSAMMLUNG VON RELIGIONS FOR PEACE


Weiterführende Informationen: •

ippnw.de/atomwaffen

Internationale Kampagne zur Ächtung von Atomwaffen: icanw.de

atomwaffena-z.info

Petition für den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag: aktion.nuclearban.de

Briefing: Der Vertrag über das Verbot von Atomwaffen: shop.ippnw.de/produkt/ briefing-der-vertrag-ueber-dasverbot-von-atomwaffen

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Die Artikel und Fotos dieses Heftes stammen aus unserem Magazin „IPPNW-Forum“, Ausgabe Nr. 163, September 2020. Im Mittelpunkt der Berichterstattung des IPPNW-Forums stehen „unsere“ Themen: Atomenergie, Erneuerbare Energien, Atomwaffen, Friedenspolitik und soziale Verantwortung in der Medizin. In jedem Heft behandeln wir ein Schwerpunktthema und beleuchten es von verschiedenen Seiten. Darüber hinaus gibt es Berichte über aktuelle Entwicklungen in unseren Themenbereichen, einen Gastkommentar, Nachrichten, Kurzinterviews, Veranstaltungshinweise und Buchbesprechungen. Das IPPNW-Forum erscheint vier Mal im Jahr. Sie können es abonnieren oder einzelene Ausgaben in unserem Online-Shop bestellen.

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Friedensarbeit in Zeiten der Coronakrise: Chancen und Risiken

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